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201_1958 AT

201. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen, durch Norwegen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 201. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen, durch Norwegen.

Gemäß einer Mitteilung der königlich Niederländischen

Botschaft in Wien hat das Königreich

Norwegen am 21. Mai 1958 die Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen, betreffend das

Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen vom

1. März 1954 (BGBl. Nr. 91/1957), im Ministerium

für Auswärtige Angelegenheiten der

Niederlande hinterlegt. Das Übereinkommen ist

auf Grund seines Artikels 28 Abs. 2 am 20. Juli

1958 für das Königreich Norwegen in Kraft

getreten.

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