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200_1986 AT

200. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 200. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen)

Nach Mitteilungen der Regierung der Schweizerischen

Eidgenossenschaft haben folgende weitere

Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen

über den internationalen Handel mit gefährdeten

Arten freilebender Tiere und Pflanzen (BGBl.

Nr. 188/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 422/1984) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

Afghanistan 30. Oktober 1985

Honduras 15. März 1985

Somalia 2. Dezember 1985

Ungarn 29. Mai 1985

Ferner hat nach Mitteilung der Regierung der

Schweizerischen Eidgenossenschaft Frankreich

sämtliche zu diesem Übereinkommen eingelegten

Vorbehalte mit Wirkung vom 10. Dezember 1984

zurückgenommen.

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