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200_1970 AT

200. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen, auf die Insel Man

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 200. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen, auf die Insel Man

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich

von Großbritannien und Nordirland am

24. Feber 1970 notifiziert, daß es den Geltungsbereich

des Abkommens über die Besteuerung

von Straßenfahrzeugen, die der internationalen

Warenbeförderung dienen (BGBl. Nr. 270/1962,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 397/1969) auf die Insel Man

ausdehnt. Das Abkommen ist für die Insel Man

am 25. Mai 1970 in Kraft getreten.

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