200_1970
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200. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen, auf die Insel Man
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 200. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen, auf die Insel Man
1970_200_0 200. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen, auf die Insel Man
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Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich
von Großbritannien und Nordirland am
24. Feber 1970 notifiziert, daß es den Geltungsbereich
des Abkommens über die Besteuerung
von Straßenfahrzeugen, die der internationalen
Warenbeförderung dienen (BGBl. Nr. 270/1962,
letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 397/1969) auf die Insel Man
ausdehnt. Das Abkommen ist für die Insel Man
am 25. Mai 1970 in Kraft getreten.