200_1950
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200. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes hinsichtlich französischer Marken.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 200. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes hinsichtlich französischer Marken.
1950_200_0 200. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes hinsichtlich französischer Marken.
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Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Markenschutzgesetzes
BGBl. Nr. 206/1947, wird kundgemacht,
daß in Frankreich der Schutz österreichischer
Marken vom Schutz in Österreich unabhängig
ist. Bei der Anmeldung und bei der Erneuerung
der Registrierung einer französischen Marke in
Österreich ist demnach ein Nachweis, daß sie
in Frankreich registriert ist, nicht zu erbringen.