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200_1950 AT

200. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes hinsichtlich französischer Marken.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 200. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes hinsichtlich französischer Marken.

Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Markenschutzgesetzes

BGBl. Nr. 206/1947, wird kundgemacht,

daß in Frankreich der Schutz österreichischer

Marken vom Schutz in Österreich unabhängig

ist. Bei der Anmeldung und bei der Erneuerung

der Registrierung einer französischen Marke in

Österreich ist demnach ein Nachweis, daß sie

in Frankreich registriert ist, nicht zu erbringen.

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