200_1947
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200. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Landeck, Imst und Reutte.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 200. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Landeck, Imst und Reutte.
1947_200_0 200. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Landeck, Imst und Reutte.
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Auf Grund des § 8, Abs. (5), lit. d, des Übergangsgesetzes
vom 1. Oktober 1920 in der Fassung
des Bundesgesetzblattes Nr. 368 vom
Jahre 1925 wird mit Zustimmung der Tiroler
Landesregierung verordnet
§ 1. Die bisher zum Gerichtsbezirk Imst gehörigen
Gemeinden Gramais und Pfafflar und
die bisher zum Gerichtsbezirk Landeck gehörige
Gemeinde Kaisers werden aus diesen Gerichtsbezirken
ausgeschieden und dem Gerichtsbezirk
Reutte zugewiesen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des
15. Tages nach ihrer Kundmachung in Kraft.