Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
200_1947 AT

200. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Landeck, Imst und Reutte.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 200. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Landeck, Imst und Reutte.

Auf Grund des § 8, Abs. (5), lit. d, des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung

des Bundesgesetzblattes Nr. 368 vom

Jahre 1925 wird mit Zustimmung der Tiroler

Landesregierung verordnet

§ 1. Die bisher zum Gerichtsbezirk Imst gehörigen

Gemeinden Gramais und Pfafflar und

die bisher zum Gerichtsbezirk Landeck gehörige

Gemeinde Kaisers werden aus diesen Gerichtsbezirken

ausgeschieden und dem Gerichtsbezirk

Reutte zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des

15. Tages nach ihrer Kundmachung in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →