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20013174 AT

Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10 2026

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10 2026

31.12.2026

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Bundesrecht Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10 2026

§ 1. Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf der A 10 Tauern Autobahn auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen dem Knoten Villach und dem Knoten Salzburg von Montag, 18. Mai 2026, ab 11 Uhr vormittags bis einschließlich Samstag, 23. Mai 2026, bis 4 Uhr in der Früh verboten.

Bundesrecht Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10 2026

§ 2. Ausgenommen von den in § 1 genannten Fahrverboten sind

Bundesrecht Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10 2026

§ 3. Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

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