20012969
AT
Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler
4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (4 Artikel)
Bundesrecht Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler
§ 0 Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler
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Findet ab dem Schuljahr 2026/27 Anwendung (vgl. § 3).
Bundesrecht Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler
§ 1 Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler
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§ 1. Zur Berücksichtigung des sozioökonomischen Hintergrunds der Schülerinnen und Schüler bei der Bewirtschaftung von Lehrpersonalressourcen gemäß § 5 Abs. 4 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes – BD-EG, BGBl. I Nr. 138/2017, sind folgende Kriterien gemäß Anlage 7 Ziffer 5.2. der Bildungsdokumentationsverordnung 2021, BGBl. II Nr. 268/2021, heranzuziehen
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§ 2 Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler
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§ 2. Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze oder Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.
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§ 3 Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler
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§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und findet ab dem Schuljahr 2026/27 Anwendung.