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20012969 AT

Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler

Findet ab dem Schuljahr 2026/27 Anwendung (vgl. § 3).

Bundesrecht Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler

§ 1. Zur Berücksichtigung des sozioökonomischen Hintergrunds der Schülerinnen und Schüler bei der Bewirtschaftung von Lehrpersonalressourcen gemäß § 5 Abs. 4 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes – BD-EG, BGBl. I Nr. 138/2017, sind folgende Kriterien gemäß Anlage 7 Ziffer 5.2. der Bildungsdokumentationsverordnung 2021, BGBl. II Nr. 268/2021, heranzuziehen

Bundesrecht Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler

§ 2. Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze oder Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.

Bundesrecht Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler

§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und findet ab dem Schuljahr 2026/27 Anwendung.

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