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20012816 AT

Handelsübereinkommen EU

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Handelsübereinkommen EU – Kolumbien, Peru, Ecuador

Die Notifikation Österreichs gemäß Art. 330 des Übereinkommens wurde am 14. Mai 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Übereinkommen gemäß seinem Art. 330 Abs. 2 mit 1. November 2024 in Kraft getreten.

Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 354 vom 21.12.2012 S. 3, veröffentlicht.

Der Beschluss Nr. 1/2020 des Handelsausschusses vom 19. November 2020 zur Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 61 vom 22.2.2021 S. 27, veröffentlicht.

Bundesrecht Handelsübereinkommen EU – Kolumbien, Peru, Ecuador

(Anm.: Handelsübereinkommen EU – Kolumbien, Peru und 1. Änderung – Beitrittsprotokoll Ecuador als PDF dokumentiert

Die Änderung konnte nicht eingearbeitet werden.

Informative konsolidierte Fassung der EU: http://publications.europa.eu/resource/cellar/a677c075-a733-11ed-b508-01aa75ed71a1.0005.03/DOC_1)

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