Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
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Kurztitel
Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 420/2024
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
31.12.2024
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
StF: BGBl. II Nr. 420/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 4 bis 10 und § 32 Abs. 4 Z 1 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 125/2024, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und hinsichtlich des § 57 zusätzlich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2025
Gesetzesnummer
20012812
Dokumentnummer
NOR40267671
Kategorie (A)
Erhebungsart (B)
Verwaltungs-datenquellen (C)
Häufigkeit (D)*
Referenzzeitraum/Stichtag (E)
Erhebungs-ebene (F)
Viehbestand
Rinder
Verwaltungsdaten
Agrarmarkt Austria (im Folgenden AMA), Verbrauchergesundheitsinformationssystem (im Folgenden VIS), Bio-Kontrollstellen
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Rinder unter 1 Jahr alt
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Rinder 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Rinder 2 Jahre und älter
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
die bereits gekalbt haben)
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS, Rinderzucht Austria
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS, Rinderzucht Austria
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Büffel
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten
AMA, VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Schweine
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS, Bio-Kontroll-stellen
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Schweine mit einem Lebendgewicht unter 50 kg
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Mastschweine (inkl. ausgemerzter Eber und Sauen) mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
VIS
halbjährlich
Stichtage 01.06. / 01.12.
Bundesland
Nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen
Befragung der statistischen Einheit
jährlich
Stichtag 01.12.
Bundesland
Schafe
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
Bio-Kontrollstellen
jährlich
Stichtag 01.12.
Bundesland
Mutterschafe und gedeckte Jungschafe
Befragung der statistischen Einheit
jährlich
Stichtag 01.12.
Bundesland
Befragung der statistischen Einheit
jährlich
Stichtag 01.12.
Bundesland
Befragung der statistischen Einheit
jährlich
Stichtag 01.12.
Bundesland
Sonstige Schafe
Befragung der statistischen Einheit
jährlich
Stichtag 01.12.
Bundesland
Ziegen
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
Bio-Kontrollstellen
jährlich
Stichtag 01.12.
Bundesland
Mutterziegen und gedeckte Jungziegen
Befragung der statistischen Einheit
jährlich
Stichtag 01.12.
Bundesland
Sonstige Ziegen
Befragung der statistischen Einheit
jährlich
Stichtag 01.12.
Bundesland
Geflügel
Verwaltungsdaten
Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung (im Folgenden QGV), VIS, Bio-Kontrollstellen
jährlich
Durchschnittsbe-stand
Bundesland
Hühner
Verwaltungsdaten
QGV, VIS
jährlich
Durchschnittsbe-stand
Bundesland
Verwaltungsdaten
QGV, VIS
jährlich
Durchschnittsbe-stand
Bundesland
Verwaltungsdaten
QGV, VIS
jährlich
Durchschnittsbe-stand
Bundesland
Verwaltungsdaten
QGV, VIS
jährlich
Durchschnittsbe-stand
Bundesland
Verwaltungsdaten
QGV, VIS
jährlich
Durchschnittsbe-stand
Bundesland
Verwaltungsdaten
QGV, VIS
jährlich
Durchschnittsbe-stand
Bundesland
Geflügel, ausgenommen Hühner
Verwaltungsdaten
QGV, VIS
Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden
Durchschnittsbe-stand
Bundesland
Verwaltungsdaten
QGV, VIS
Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden
Durchschnittsbe-stand
Bundesland
Verwaltungsdaten
QGV, VIS
Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden
Durchschnittsbe-stand
Bundesland
Verwaltungsdaten
QGV, VIS
Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden
Durchschnittsbe-stand
Bundesland
Verwaltungsdaten
QGV, VIS
Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden
Durchschnittsbe-stand
Bundesland
Verwaltungsdaten
QGV, VIS
Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden
Durchschnittsbe-stand
Bundesland
Kaninchen
Verwaltungsdaten
VIS
Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden
Durchschnittsbe-stand
Bundesland
Schlachtungen
Rinder
Verwaltungsdaten
VIS, Veterinärverwaltung, Österreichische Fleischkontrolle (im Folgenden ÖFK)
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Kälber
Verwaltungsdaten
VIS, Veterinärverwaltung, ÖFK
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Jungrinder
Verwaltungsdaten
VIS, Veterinärverwaltung, ÖFK
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Kalbinnen
Verwaltungsdaten
VIS, Veterinärverwaltung, ÖFK
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Kühe
Verwaltungsdaten
VIS, Veterinärverwaltung, ÖFK
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Stiere
Verwaltungsdaten
VIS, Veterinärverwaltung, ÖFK
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Ochsen
Verwaltungsdaten
VIS, Veterinärverwaltung, ÖFK
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Schweine (Hausschweine)
Verwaltungsdaten
VIS, Veterinärverwaltung, ÖFK
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Schafe
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
VIS, Veterinärverwaltung
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Lämmer
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
VIS, Veterinärverwaltung
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Sonstige Schafe
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
VIS, Veterinärverwaltung
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Ziegen
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
VIS, Veterinärverwaltung
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Geflügel
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Hühner
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Enten
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Gänse
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Truthühner
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Strauße
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Sonstiges Geflügel a. n. g.
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Equiden
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
VIS, Veterinärverwaltung
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Kaninchen (Hauskaninchen)
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
VIS, Veterinärverwaltung
monatlich
Kalendermonat
Bundesland
Vorausschätzung der Bruttoinlandserzeugung
Rinder
Verwaltungsdaten
für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium (im Folgenden BML)
halbjährlich
Halbjahr
National
Verwaltungsdaten
BML
halbjährlich
Halbjahr
National
Verwaltungsdaten
BML
halbjährlich
Halbjahr
National
Verwaltungsdaten
BML
halbjährlich
Halbjahr
National
Verwaltungsdaten
BML
halbjährlich
Halbjahr
National
Schweine
Verwaltungsdaten
BML
halbjährlich
Quartal
National
Schafe
Verwaltungsdaten
VIS
jährlich
Halbjahr
National
Ziegen
Verwaltungsdaten
VIS
jährlich
Halbjahr
National
§ 1. Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der
Kategorie (A)
Erhebungsart (B)
Verwaltungs-datenquellen (C)
Häufigkeit (D)
Referenz-zeitraum/Stichtag (E)
Erhebungs-ebene (F)
Konsumeier
Erzeugte Konsumeier
Verwaltungsdaten
Österreichische Eierdatenbank
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Bruteier und Küken
Hühner
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV, VIS
monatlich
Kalendermonat
National
(Zucht- und Vermehrungsküken)
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV, VIS
monatlich
Kalendermonat
National
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV, VIS
monatlich
Kalendermonat
National
(Zucht- und Vermehrungsküken)
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV, VIS
monatlich
Kalendermonat
National
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV, VIS
monatlich
Kalendermonat
National
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV, VIS
monatlich
Kalendermonat
National
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV, VIS
monatlich
Kalendermonat
National
Enten
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV, VIS
monatlich
Kalendermonat
National
Gänse
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV, VIS
monatlich
Kalendermonat
National
Truthühner
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV, VIS
monatlich
Kalendermonat
National
Perlhühner
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV, VIS
monatlich
Kalendermonat
National
Kapazität der Brütereien je Geflügelkategorie und Größenklasse
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit
QGV
jährlich
Kalenderjahr bzw. Stichtag 31.12.
National
§ 2. (1) Im Sinne dieser Verordnung bedeuten in Anlehnung an die Definitionen gemäß Art. 2 der Verordnung (EU) 2022/2379
(2) Hinsichtlich der zu erhebenden Merkmale gelten die Beschreibungen der Begriffe gemäß Anhang V der Verordnung (EU) 2023/2745, Anhang V der Verordnung (EU) 2023/1538, Anhang V der Verordnung (EU) 2023/1579 und Anhang III der Verordnung (EU) 2023/1537.
Kategorie (A)
Erhebungsart (B)
Verwaltungs-datenquellen (C)
Häufig-keit (D)
Referenz-zeitraum/Stichtag (E)
Erhebungs-ebene (F)
Milcherzeugung in den landwirtschaftlichen Betrieben
Erzeugte Rohmilch (Vollmilch)
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, Österreichischer Bundesverband für Schafe und Ziegen (im Folgenden ÖBSZ)
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Kuhmilch
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Schafmilch
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Ziegenmilch
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Büffelmilch
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verfügbarkeit und Verwendung von Milch in den landwirtschaftlichen Betrieben
Erzeugte Rohmilch
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verfügbare Magermilch und Buttermilch
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Von milchwirtschaftlichen Unternehmen zurückgegeben
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Rest aus der Lieferung von Rahm
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Aus der Butter- und Rahmerzeugung durch landwirtschaftliche Betriebe
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwendung von Vollmilch
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Unmittelbare Verwendung von Vollmilch in landwirtschaftlichen Betrieben
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Lieferung an milchwirtschaftliche Unternehmen
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Statistische Unterschiede und Verluste
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwendung von Magermilch und Buttermilch
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Konsummilch
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Bauernkäse
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Futtermittel
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Lieferung an Milchsektor
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Hergestellte Ware
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Konsummilch
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Rahm
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Butter
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Käse
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Andere hergestellte Milcherzeugnisse
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ
jährlich
Kalenderjahr
Bundesland
Verfügbarkeit von Milch für den Milchsektor, Verwendung von Milch und Milchrohstoffen durch den Milchsektor und daraus gewonnene Erzeugnisse, Struktur der milchwirtschaftlichen Unternehmen
Übernahme der Milch von landwirtschaftlichen Betrieben durch den Milchsektor
Verwaltungsdaten
AMA
jährlich
Kalenderjahr
National
Sonstige Verfügbarkeit von Milch und Milcherzeugnissen für den Milchsektor
Verwaltungsdaten
AMA
jährlich
Kalenderjahr
National
Verwendung von Milch und Milchrohstoffen durch den Milchsektor
Verwaltungsdaten
AMA
jährlich
Kalenderjahr
National
Gewonnene Milcherzeugnisse im Einzelnen
Verwaltungsdaten
AMA
jährlich
Kalenderjahr
National
Gewonnene Milcherzeugnisse aus biologischer Produktion
Verwaltungsdaten
AMA
jährlich
Kalenderjahr
National
Monatliche Verwendung von Kuhmilch durch den Milchsektor
Verwaltungsdaten
AMA
monatlich
Kalendermonat
National
Struktur der milchwirtschaftlichen Unternehmen
Verwaltungsdaten
AMA
Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden.
Kalenderjahr bzw. Stichtag 31.12.
National
§ 3. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel oder Kaninchen halten sowie Schlachthöfe, wobei Schlachthöfe mit Geflügelschlachtungen erst ab 5 000 Geflügelschlachtungen im Kalenderjahr erfasst werden.
Kategorie (A)
Erhebungsart (B)
Verwaltungsdatenquelle (C)
Fleisch 1)
Erzeugung
Statistikdaten
Einstallungen
Verwaltungsdaten
Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung
Schlachtdaten
Befragung der statistischen Einheiten
Lagerbestand
Verwaltungsdaten
Agrarmarkt Austria
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
Eier 2)
Erzeugung
Statistikdaten
Stallkapazitäten
Verwaltungsdaten
Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung
Legehennenbestand
Statistikdaten, Verwaltungsdaten
Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung
Legeleistung
Befragung/Expertenschätzung
Lagerbestand
Befragung der statistischen Einheiten
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Bruteier
Statistikdaten
Verarbeitung
Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
Milch 3)
Erzeugung
Statistikdaten, Verwaltungsdaten
Agrarmarkt Austria
Lagerbestand
Verwaltungsdaten
Agrarmarkt Austria
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Futter
Statistikdaten
Verarbeitung
Statistikdaten, Verwaltungsdaten
Agrarmarkt Austria
Verluste
Statistikdaten
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
Fische 4)
Erzeugung
Statistikdaten
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
Tierische Fette 5)
Erzeugung
Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Futter
Befragung der statistischen Einheiten
Industrie
Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten
Verluste
Statistikdaten
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
2) Schaleneier; Bruteier; Eiprodukte (Trockenei, Flüssigei, Sonstige); eihaltige Produkte
3) Rohmilch (Kuh-, Schaf- und Ziegenmilch); Konsummilch; Obers, Rahm; Kondensmilch; Milchpulver (Mager- und Vollmilchpulver); Butter; Käse; Schmelzkäse
4) Fische, Meeresfrüchte und Weichtiere (frisch, zubereitet, konserviert)
5) Fette von Rindern, Kälbern, Schweinen, Geflügel
§ 4. Die Erhebungen über die Viehbestände, Fleischerzeugung und Tieranlieferung sind in der Häufigkeit gemäß Anlage I Spalte D über den Referenzzeitraum oder zum Stichtag gemäß Anlage I Spalte E, erstmals über im Kalenderjahr 2025 gelegene Referenzzeiträume oder zu im Kalenderjahr 2025 gelegenen Stichtagen, durchzuführen.
Kategorie (A)
Erhebungsart (B)
Verwaltungsdatenquellen (C)
Häufigkeit (D)*
Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen jeweils in Summe
Verwaltungsdaten
Bio-Kontrollstellen
jährlich
Getreide zur Körnergewinnung (inkl. Saatgut) und Getreidestroh nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
Agrarmarkt Austria (im Folgenden AMA), Verbrauchergesundheitsinformationssystem (im Folgenden VIS), Bio-Kontrollstellen
8x/Jahr
Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (inkl. Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten) nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
7x/Jahr
Hackfrüchte nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen, Rübenbauernbund
8x/Jahr
Ölsaaten nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen, Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A
8x/Jahr
Faserpflanzen, Energiepflanzen und sonstige Handelsgewächse nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen, Hopfenbaugenossenschaften
2x/Jahr
Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
6x/Jahr
Flächen zur Saat- und Pflanzgutgewinnung, sonstige Ackerkulturen nach Kulturarten und Bracheflächen
Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
2x/Jahr
Dauergrünland (inkl. nicht mehr genutztes Grünland) nach Nutzungsarten
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen, für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium (im Folgenden BML)
5x/Jahr
Gemüse insgesamt
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
jährlich
Kohlgemüse nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
4x/Jahr
Blatt- und Stängelgemüse (ohne Kohlgemüse) nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
4x/Jahr
Fruchtgemüse inkl. Melonen nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
4x/Jahr
Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
4x/Jahr
Hülsenfrüchte (frisch) nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
4x/Jahr
Sonstiges Gemüse und sonstige frische Kräuter
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
4x/Jahr
Erdbeeren
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
4x/Jahr
Blumen und Zierpflanzen
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
2x/Jahr
Pilze
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
2x/Jahr
Kernobst nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
7x/Jahr
Steinobst nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
7x/Jahr
Obstarten subtropischer Klimazonen nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
2x/Jahr
Beerenobst (ohne Erdbeeren) nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
5x/Jahr
Schalenobst nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
2x/Jahr
Sonstige Dauerkulturen zur menschlichen Ernährung nach Kulturarten
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
2x/Jahr
Tafeltrauben
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
2x/Jahr
Wein nach Farbe und Qualitätsstufen
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen, BML
6x/Jahr
Oliven
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
2x/Jahr
Zitrusfrüchte
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
2x/Jahr
Baumschulen
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
2x/Jahr
Andere Dauerkulturen
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen
2x/Jahr
§ 5. (1) Es sind folgende Merkmale zu den Kategorien gemäß Anlage I Spalte A mindestens auf der Ebene gemäß Anlage I Spalte F zu erheben
Kategorie (A)
Erhebungsart (B)
Verwaltungsdatenquelle (C)
Getreide.1)
Erzeugung
Statistikdaten
Lagerbestand
Verwaltungsdaten
Agrarmarkt Austria
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Futter
Verwaltungsdaten, Statistikdaten
Agrarmarkt Austria
Saat
Statistikdaten
Industrielle Verwendung
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten
Agrarmarkt Austria
Verluste
Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
Ölsaaten.2)
Erzeugung
Statistikdaten
Lagerbestand
Verwaltungsdaten, Statistikdaten
Agrarmarkt Austria
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Futter
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten
Agrarmarkt Austria
Saat
Statistikdaten
Verarbeitung
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
Agrarmarkt Austria
Verluste
Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
Pflanzliche Öle.3)
Erzeugung
Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten
Lagerbestand
Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Futter
Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten
Verarbeitung
Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten/
Industrie
Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung
Verluste
Statistikdaten
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
Gemüse.4)
Erzeugung
Statistikdaten
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Verluste
Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
Obst.5)
Erzeugung
Statistikdaten
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Verarbeitung
Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung
Verluste
Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
Kartoffeln .6) und Kartoffelstärke
Erzeugung
Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten
Lagerbestand
Befragung der statistischen Einheiten
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Futter
Statistikdaten
Saat
Statistikdaten
Verarbeitung
Befragung der statistischen Einheiten
Industrie
Befragung der statistischen Einheiten
Verluste
Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
Hülsenfrüchte.7)
Erzeugung
Statistikdaten
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Futter
Statistikdaten
Saat
Statistikdaten
Verluste
Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
Reis.8)
Erzeugung
Statistikdaten
Lagerbestand
Statistikdaten
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Futter
Statistikdaten
Verarbeitung
Statistikdaten
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
Zucker.9)
Erzeugung
Statistikdaten/Verwaltungsdaten
Agrarmarkt Austria
Lagerbestand
Verwaltungsdaten
Agrarmarkt Austria
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Futter
Statistikdaten
Industrie
Befragung der statistischen Einheiten
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
Honig.10)
Erzeugung
Befragung/Expertenschätzung
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
Wein.11)
Erzeugung
Statistikdaten
Lagerbestand
Verwaltungsdaten
Für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Industrie
Statistikdaten
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
Bier.12)
Erzeugung
Befragung der statistischen Einheiten
Einfuhr
Statistikdaten
Ausfuhr
Statistikdaten
Inlandsverwendung
Statistikdaten
Nahrungsverbrauch
Statistikdaten
2) Raps, Rübsen; Sonnenblumen; Sojabohnen; sonstige Ölsaaten (Ölkürbiskerne, Mohn, Öllein, Rizinus, Erdnüsse, Kopra, Palmkerne, Baumwollsaat, Oliven, Saflor, Öldistel, Sesam, Sonstige)
3) Rapsöl; Sonnenblumenöl; Sojaöl; Rizinusöl; Leinöl; Maiskeimöl; Erdnussöl; Kokosöl; Palmkernöl; Palmöl; Baumwollsamenöl; Olivenöl; Kürbiskernöl; Mohnöl; Traubenkernöl; Walnussöl; Sonstige
4) Champignons und Pilze; Erbsen; Gurken (Cornichons); Gurken (Salat); Karfiol; Karotten, Möhren; Kohl, Chinakohl, sonstige Kohlarten; Kraut (weiß und rot); Melonen; Paprika, Pfefferoni; Paradeiser; Rote Rüben; Salat (Häuptelsalat, Eissalat); sonstige Salate; Sellerie; Spargel; Spinat; Zwiebeln; Zucchini; sonstige Gemüsearten (Bohnen (Speisebohnen), Broccoli, Knoblauch, Kren, Knollenfenchel, Melanzani, Pastinaken, Petersilie grün, Petersilienwurzel, Pflückbohnen (Fisolen), Porree, Radieschen, Rettich, Rhabarber, Schnittlauch, Speisekürbis, Soja (Gemüsesoja), Süßkartoffeln, Zuckermais, frische Kräuter, Sonstige)
5) Äpfel; Birnen; Marillen; Kirschen, Weichseln; Pfirsiche, Nektarinen; Zwetschken, Pflaumen; Erdbeeren; sonstige Beeren (Johannisbeeren (rot, weiß, schwarz), Stachelbeeren, Brombeeren, Himbeeren, Heidelbeeren); Tafeltrauben; Bananen; Ananas; Orangen; Mandarinen; Zitronen; Grapefruits; sonstige Zitrusfrüchte; Trockenobst; Schalenobst (Walnüsse, sonstige Nüsse), sonstige Obstarten (Holunder, Aronia, Sonstige)
6) Speisekartoffeln; Speiseindustriekartoffeln; Stärkeindustriekartoffeln
7) Körnererbsen; Ackerbohnen; Süßlupinen; Linsen; Kichererbsen; Wicken; Sonstige
8) Rohreis; geschälter Reis; geschliffener Reis; Bruchreis
9) Rohzucker; Weißzucker; zuckerhaltige Produkte
10) Bienenhonig
11) Wein; Schaumwein; Perlwein
12) Vollbier; alkoholfreies Bier; Radler; alkoholfreier Radler
§ 6. (1) Die Erhebungsmerkmale sind jeweils in der gemäß Anlage I Spalte B angeführten Art zu erheben durch
(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 Z 1 oder Z 2 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 3 zu erfolgen.
Kategorie (A)
Erhebungsart (B)
Verwaltungsdaten-quelle (C)
Häufigkeit (D)*
Regionale Ebene (E)
Land- und forstwirtschaftliche Erzeugung
Getreide1)**
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
Agrarmarkt Austria
monatlich
Bundesland
Ölsaaten und Ölfrüchte2)**
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
Agrarmarkt Austria
monatlich
Bundesland
Eiweißpflanzen3)**
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
Agrarmarkt Austria
monatlich
Bundesland
Zuckerrüben4)**
Verwaltungsdaten, Statistikdaten
Rübenbauernbund für Niederösterreich und Wien eGen
dreimal jährlich
Österreich
Sonstige Handelsgewächse5)**
Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
ein- bis zweimal jährlich
Bundesland
Futterpflanzen6)
Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
monatlich
Bundesland
Gemüse7)**
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
Agrarmarkt Austria
monatlich
Bundesland
Pflanzen und Blumen8)
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
Bundesverband der Österreichischen Gärtner
quartalsweise, jährlich
Österreich
Kartoffeln9)**
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
Agrarmarkt Austria
monatlich
Bundesland
Obst10)**
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
Agrarmarkt Austria
monatlich
Bundesland
Trauben11)
Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
monatlich
Bundesland
Wein12)
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
Österreich Wein Marketing GmbH
monatlich
Bundesland
Sonstige pflanzliche Erzeugnisse13)
Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung
jährlich
Österreich
Rinder14)**
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
Agrarmarkt Austria, Rinderzucht Austria
monatlich
Bundesland
Schweine15)**
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
Agrarmarkt Austria
monatlich
Bundesland
Pferde16)
Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
monatlich
Bundesland
Schafe und Ziegen17)**
Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten
Geflügel18)**
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
Agrarmarkt Austria
monatlich
Bundesland
Sonstige Tiere19)
Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
monatlich
Bundesland
Milch20)**
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
Agrarmarkt Austria
monatlich
Bundesland
Eier21)**
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung
monatlich
Bundesland
Sonstige tierische Erzeugnisse22)**
Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten
jährlich
Österreich
Forstwirtschaftliche Erzeugnisse23)
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
Österreichische Bundesforste, für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium
monatlich
Bundesland
Landwirtschaftliche Betriebsmittel
Waren und Dienstleistungen des laufenden landwirtschaftlichen Verbrauchs (Input 1)
Saat- und Pflanzgut 24)
Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung
monatlich
Österreich
Energie; Schmierstoffe25)
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
Für Energie zuständiges Bundesministerium;
Für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium
monatlich
Österreich
Dünge- und Bodenverbesserungsmittel26)
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung
Agrarmarkt Austria
monatlich
Österreich
Pflanzenschutzmittel27)
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung
Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs
monatlich
Österreich
Tierarzt und Medikamente28)
Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung
monatlich
Österreich
Futtermittel29)
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung
Agrarmarkt Austria; Börse für Landwirtschaftliche Produkte in Wien; OÖ Fruchtbörse; Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie), Fachverband; Lebensmittelgewerbe, Bundesinnung
monatlich
Österreich
Instandhaltung von Maschinen und Geräten30)
Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung
monatlich
Österreich
Instandhaltung von baulichen Anlagen31)
Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
monatlich
Österreich
Sonstige in der Landwirtschaft verbrauchte Waren und Dienstleistungen
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung
Bio Austria, Rinderzucht Austria
monatlich
Österreich
Waren und Dienstleistungen landwirtschaftlicher Investitionen (Input 2)
Maschinen und Geräte32)
Verwaltungsdaten, Statistikdaten
Für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium
monatlich
Österreich
Gebäude33)
Verwaltungsdaten, Statistikdaten
Für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium
monatlich
Österreich
Sonstige34)
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten
Für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium
monatlich
Österreich
*Die Häufigkeit bezieht sich auf die Durchführung von Erhebungen durch die Bundesanstalt gemäß § 6 Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999 idgF. Die Übermittlungsfrequenz von Daten aus diversen Datenquellen ist davon getrennt zu sehen und diese Frequenz kann somit von der Häufigkeit der Durchführung von Erhebungen abweichen. Daher ist es generell möglich, dass die Übermittlungsfrequenz unter der Häufigkeit der Durchführung von Erhebungen liegen kann.
1)Weizen (Mahlweizen, Qualitätsweizen, Premiumweizen, Ultimateweizen, Hartweizen, Futterweizen); Roggen (Mahlroggen, Futterroggen); Gerste (Braugerste, Futtergerste); Triticale; Hafer (Qualitätshafer, Industriehafer, Futterhafer); Mais (Körnermais, Nassmais, Stärkemais, Saatmais); Dinkel; sonstige Getreide (Rispenhirse, Sorghum, Einkorn, Emmer, Buchweizen, Amarant, Quinoa, Reis); Sonstige
2) Sojabohnen (Speisesoja, Futtersoja); Ölraps; Ölsonnenblumenkerne; Mohn; Ölkürbiskerne; Öllein; Körnersenf; Hanf (Korn); Sonstige
3) Körnererbsen; Ackerbohnen; Linsen; Kichererbsen; Sonstige
4) Zuckerrüben (durchschnittlicher Zuckergehalt)
5) Hopfen; Faserhanf; Heil- und Gewürzpflanzen; Kümmel; Mariendistel; Miscanthus; Sonstige
6) Wiesenheu; Kleeheu; Stroh; Sonstige
7) Broccoli; Champignons; Chinakohl; Soja (Gemüsesoja); Grünerbsen; Freilandgurken (Feldgurken); Gewächshausgurken (Schlangengurken); Einlegegurken; Schälgurken; Käferbohnen; Karfiol (Blumenkohl); Karotten; Knoblauch; Knollenfenchel; Kochsalat (Romanasalat); Kohl (Wirsing); Kohlsprossen; Kohlrabi; Weißkraut; Rotkraut (Blaukraut); Kren; Melanzani; Melonen; Paprika, grün; Paprika, gelb; Paprika, rot; Spitzpaprika; Paradeiser (Tomaten), Klasse I; Paradeiser (Rispen); Cherrytomaten; Pastinak; Petersilie, grün; Petersilienwurzel; Pfefferoni; Pflückbohnen (Fisolen); Pilze; Porree (Lauch); Radieschen; Rettich, weiß (Bierrettich); Rettich, schwarz; Rhabarber; Rote Rüben; Bummerlsalat; Endiviensalat; Friseesalat; Häuptelsalat (Kopfsalat); Lollo Rossa; Radicchio; Vogerlsalat (Feldsalat); Knollensellerie; Stangensellerie; Schnittlauch; Spargel; Süßkartoffeln; Speisekürbis; Blätterspinat; Zucchini; Zuckermais; Zwiebeln, lose; Jungzwiebeln; Sonstige
8) Blumen und Zierpflanzen, Topfpflanzen: Hauptsortiment (Begonia, Calibrachoa, Hortensien, Impatiens Neuguinea-Gruppe, Impatiens walleriana, Mandevilla (Dipladenia), Pelargonium Peltatum-Gruppe, Pelargonium Zonale-Gruppe, Petunien/Surfinien, Sonstige Beet- und Balkonblumen, Strukturpflanzen (allgemein), Verbena, Sonstige); Herbstsortiment (Cyclamen, Erica/Calluna, Topfchrysanthemen, Violen Herbst, Weihnachtssterne, Sonstige Herbstpflanzen); Frühjahrssortiment (Bellis perennis, Frühlingszwiebel im Topf, Myosotis sylvatica, Primula vulgaris, Viola Frühling, Sonstige Frühlingsblüher,); Genusspflanzen (Gemüsepflanzen unveredelt, Gemüsepflanzen veredelt, Topfkräuter, Sonstige); Wasserpflanzen; Zimmerpflanzen; Hanfpflanzen;
Blumen und Zierpflanzen, Schnittblumen und Zierpflanzen: Chrysanthemen; Dahlien; Gerbera; Rosen; Sonnenblumen; Tulpen; Gladiolen; Sonstige Schnittblumen; Schnittgehölze; Schnittgrün;
Baumschulerzeugnisse: Obstgehölze (Beerenobst, Erdbeerpflanzen, Obst Busch/Spindel/Spalier, Obst Halbstamm, Obst Hochstamm, Reben); Stauden/Gräser (im Container (C3 und größer), im Topf); Rosen (Containerrosen, Rosen Bodendecker, Rosen Hochstamm); Sonderformen (Gemüsepflanzen Presswürfel, Topfpflanzen Stämmchen, Sonstige); Coniferen (Container, mit Ballen bis 1,50 Meter, mit Ballen über 1,50 Meter, Heckenpflanzen, Formgehölze/Sonderformen); Laubgehölze (Container, mit Ballen bis 1,50 Meter, mit Ballen über 1,50 Meter, Alleebäume, Heckenpflanzen, Kletterpflanzen, Formgehölze/Sonderformen);
Weihnachtsbäume
9) Frühkartoffeln; festkochende Sorten; vorwiegend fest- und mehligkochende Sorten; Speiseindustriekartoffeln; Stärkekartoffeln; Saatkartoffeln
10) Tafeläpfel, Klasse I; Tafeläpfel, Klasse II; Industrieäpfel; Tafelbirnen, Klasse I; Tafelbirnen, Klasse II; Industriebirnen; Kirschen; Marillen; Pfirsiche; Weichseln; Zwetschken; Erdbeeren; Himbeeren; Kulturheidelbeeren; Ribiseln, rot und weiß; Ribiseln, schwarz; Stachelbeeren; Holunder; Aronia; Walnüsse; Sonstige
11) Weintrauben, weiß; Weintrauben, rot
12) Bouteille Qualitätswein, weiß; Bouteille Qualitätswein, rot; 1-Liter-Flasche Wein und Landwein, weiß; 1-Liter-Flasche Wein und Landwein, rot; Fass Wein und Landwein, weiß; Fass Wein und Landwein, rot; Fass Qualitätswein, weiß; Fass Qualitätswein, rot; Bouteille Ab-Hof-Preis; 1-Liter-Flasche Ab-Hof-Preis; Doppelliter Ab-Hof-Preis; Sonstige
13) Gräsersamen und sonstige Futtersämereien; Schilf; Sonstige
14) Rinder geschlachtet, Klasse E-P (Ochsen, Jungstiere, Kühe, Kalbinnen, Jungrinder, Kälber); Nutzrinder (Einstellrinder männlich ab 220 kg, Kühe trächtig, Kalbinnen trächtig, Kälber männlich, Kälber weiblich); Zuchtrinder (Stiere, Kühe, Kalbinnen trächtig, Jungkalbinnen nicht trächtig)
15) Schweine geschlachtet, Klasse S-P; Zuchtsauen (geschlachtet); Nutz- und Zuchtschweine (Ferkel, Eber, Sauen, Jungsauen)
16) Schlachtpferde (lebend)
17) Mastlämmer, bis 45 kg (lebend); Altschafe (lebend); Kitze
18) Masthühner (lebend); Masthühner (bratfertig); Suppenhühner (lebend); Truthühner (lebend); Enten (lebend); Gänse (lebend); Sonstige
19) Karpfen (lebend); Forellen (lebend); Hasen im Fell; Fasan; Rebhuhn; Wildente; Reh in Decke; Hirsch in Decke; Gämse in Decke; Wildschwein; Sonstige
20) Kuhmilch, Anlieferung: 4,2 % Fett und 3,4 % Eiweiß; Kuhmilch, Anlieferung: 3,7 % Fett und 3,4 % Eiweiß; Kuhmilch, Anlieferung: natürlicher Fettgehalt; Kuhmilch, Direktvermarktung; Schafmilch, Anlieferung; Schafmilch, Direktvermarktung; Ziegenmilch, Anlieferung; Ziegenmilch, Direktvermarktung
21) Direktabsatz, Bodenhaltung Gewichtsklasse L; Vertragsware (Biologische Erzeugung Gewichtsklasse L, Biologisch Erzeugung Gewichtsklasse M, Freilandhaltung Gewichtsklasse L, Freilandhaltung Gewichtsklasse M, Bodenhaltung Gewichtsklasse L, Bodenhaltung, Gewichtsklasse M); Industrieware
22) Honig; Schafwolle; Sonstige
23) Langholz (Fichte/Tanne Kl. ABC 1b, Fichte/Tanne Kl. ABC 2b, Fichte/Tanne Kl. ABC 3a, Fichte/Tanne Kl. ABC Media 2b); Blochholz (Fichte/Tanne Kl. ABC 1a, Fichte/Tanne Kl. ABC 1b, Fichte/Tanne Kl. ABC 2b, Fichte/Tanne Kl. ABC 3a, Fichte/Tanne Kl. ABC Media 2b, Fichte/Tanne Braunbloche Cx, Kiefer Kl. B 2a +, Lärche Kl. ABC 3a +, Buche Kl. B 3); Faser-/Schleifholz Mischpreis (Fichte/Tanne); Faserholz (Fichte/Tanne, Kiefer, Buche lang); Schleifholz (Fichte/Tanne); Brennholz weich; Brennholz hart; Sonstige
24) Getreide; Handelsgewächse; Futterpflanzen; Gemüse; Kartoffeln; Obst; Wein
25) Strom; Heizstoffe; Treibstoffe; Schmierstoffe
26) Stickstoffdünger; Phosphatdünger; Kalidünger; NP-Dünger; PK-Dünger; NPK-Dünger; Sonstige Dünge- und Bodenverbesserungsmittel
27) Fungizide und Bakterizide; Insektizide und Akarizide; Herbizide; krautabtötende Mittel und Moosvernichter; Sonstige Pflanzenschutzmittel
28) Tierarztkosten; Medikamente, veterinär
29) Getreide und Nebenerzeugnisse der Mehlgewinnung; Ölkuchen; Erzeugnisse tierischen Ursprungs; Sonstige Einzelfuttermittel; Mischfuttermittel für Kälber; Mischfuttermittel für Rinder ausgenommen Kälber; Mischfuttermittel für Schweine; Mischfuttermittel für Geflügel; sonstige Mischfuttermittel
30) Tariflohnindex eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe, Arbeiter; KFZ-Elektrikerkosten; KFZ-Mechanikerkosten; Ersatz- und Verschleißteile für Maschinen und Geräte
31) Tariflohnindex Bauindustrie und Baugewerbe, Arbeiter; Baumaterialien
32) Motorhacken und andere zweirädrige Geräte; Maschinen und Geräte für die Pflanzenpflege; Maschinen und Geräte für die Ernte; Landwirtschaftliche Maschinen und Anlagen; Zugmaschinen; Sonstige Fahrzeuge
33) Wirtschaftsgebäude; Andere Bauten und bauliche Einrichtungen
34) Kosten der Eigentumsübertragung von Grund und Boden und von Produktionsrechten; Agrarsoftware Lizenz und Wartungsvertrag
§ 7. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die mindestens 50 Legehennen zur Erzeugung von Konsumeiern halten, Brütereien mit einer Kapazität von mehr als 1 000 Bruteiern sowie Unternehmen, die Küken ein- und ausführen.
Kategorie (A)
Erhebungsart (B)
Verwaltungsdatenquellen (C)
Energie1)
Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten
Für Energie zuständiges Bundesministerium, für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium
Düngemittel2)
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheiten
Agrarmarkt Austria, für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium
Futtermittel3)
Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheiten
Agrarmarkt Austria, für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium, Börse für Landwirtschaftliche Produkte in Wien, OÖ Fruchtbörse
2) Ammoniumsulfat 16-26 % (AS); Kalziumammoniumnitrat 22-32 % (CAN); Ammoniumnitrat (AN) 28-38 %; Ammoniumnitrat (AN-24S) 20-30 % N+S; Harnstoff (AUS) 46 %; Ammoniumnitrat-Harnstoff (UAN) 27-37 %; Ammoniumnitrat-Harnstoff + S (UAN-26S) 22-32 % N+S; einfaches Superphosphat (SSP) unter 25 %; dreifaches Superphosphat (TSP) über 40 %; Kaliumchlorid (KCl) 55-65 %; Kaliumsulfat (K2SO4) 45-55 %
3) Futterweizen; Futtergerste; Hafer; Körnermais; Weizenkleie; Sojaschrot; Zuckerrübentrockenschnitzel; Wiesenheu; Luzerne, getrocknet; Getreidestroh; Triticale; Sonnenblumen-Extraktionsschrot; Rapsschrot; Zuckerrohrmelasse
§ 8. Die Erhebungen über die Eier und Küken sind in der Häufigkeit gemäß Anlage II Spalte D über den Referenzzeitraum oder zum Stichtag gemäß Anlage II Spalte E, erstmals über im Kalenderjahr 2025 gelegene Referenzzeiträume oder zu im Kalenderjahr 2025 gelegenen Stichtagen, durchzuführen.
Erhebungsmerkmal
Erhebungsart
Verwaltungsdatenquellen
Pachtpreise
Pachtpreis Acker
Verwaltungsdaten
Für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium
Pachtpreis Grünland
Verwaltungsdaten
Für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium
Bodenpreise
Tagebuchzahl
Einlagezahl
Jahr der Verbücherung
Nummer des Bezirksgerichts
Gesamt-Kaufpreis
Durchschnitts-Kaufpreis
Nutzungsart
Transaktionsart
Verwandtschaftsverhältnis
Auslandstransaktion
Widmung
Datum der Kaufvertrags-unterzeichnung
Grundstücksgesamtfläche
Steuersatz
Grundbuchszahl
Grundstücksnummer
Name
Käufer-Status
Verwaltungsdaten
Grundbuch
Katastralgemeindenummer
Grundstücksnummer
Grundstücksfläche
Ertragsmesszahl
Bodenklimazahl
Nutzungsart
Verwaltungsdaten
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Katastralgemeindenummer
Grundstücksnummer
Feldstücknutzungsart
Grundstücksfläche
Verwaltungsdaten
Agrarmarkt Austria
Vertragsdatum
Katastralgemeindenummer
Einlagezahl
Grundstücksnummer
Art des Grundstücks: land- und forstwirtschaftliche Flächen
Vertragsgegenständliche Fläche
Steuerklasse
Kaufpreis
Verwaltungsdaten
Bundesministerium für Finanzen
Kosten der Eigentumsübertragung von Grund und Boden (LGR)
Grunderwerbsteuer
Verwaltungsdaten
Bundesministerium für Finanzen
Bemessungsgrundlagen
Verwaltungsdaten
Bundesministerium für Finanzen
§ 9. (1) Es sind folgende Merkmale zu den Kategorien gemäß Anlage II Spalte A auf der Ebene gemäß Anlage II Spalte F zu erheben
§ 10. (1) Die Erhebungsmerkmale sind jeweils in der gemäß Anlage II Spalte B angeführten Art zu erheben durch
(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 Z 1 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 7zu erfolgen.
§ 11. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Milch von Kühen, Schafen, Ziegen oder Büffeln erzeugen, Milch und Milcherzeugnisse verwenden sowie milchwirtschaftliche Unternehmen, die Milch und Milcherzeugnisse verwenden.
§ 12. Die Erhebungen über die Milch und Milcherzeugnisse sind in der Häufigkeit gemäß Anlage III Spalte D über den Referenzzeitraum gemäß Anlage III Spalte E, erstmals über im Kalenderjahr 2025 gelegene Referenzzeiträume, durchzuführen.
§ 13. (1) Es sind folgende Merkmale zu den Kategorien, jeweils gemäß Anlage III Spalte A, auf der Ebene gemäß Anlage III Spalte F zu erheben
(2) Die Merkmale gemäß Anlage III Spalte A sind nur dann zu erheben, wenn gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2023/2745 eine Verpflichtung zur Bereitstellung dieser Daten zu den jeweiligen Milcherzeugnis- und Milchverwendungskategorien sowie zu den Unternehmenskategorien besteht.
§ 14. (1) Die Erhebungsmerkmale sind jeweils in der gemäß Anlage III Spalte B angeführten Art zu erheben durch
(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 11 zu erfolgen.
§ 15. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen, die Milch, Milchprodukte, Fleisch, Eier, Fische oder tierische Fette herstellen, handeln, verwenden oder lagern.
§ 16. Die Berechnungen der Versorgungsbilanzen für tierische Erzeugnisse sind jährlich über das abgelaufene Kalenderjahr, erstmals über das Kalenderjahr 2025, durchzuführen.
§ 17. Es sind die Mengen (Tonnen und Eier zusätzlich in Stück) für tierische Erzeugnisse je Aufkommens- und Verwendungsart gemäß Anlage IV Spalte A, auf nationaler Ebene zu erheben.
§ 18. (1) Die Erhebungsmerkmale sind jeweils in der gemäß Anlage IV Spalte B angeführten Art zu erheben durch
(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 15 zu erfolgen.
§ 19. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Kulturen gemäß Anlage V Spalte A erzeugen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen (Kulturflächen).
§ 20. (1) Die Erhebungen über die Anbaufläche und die pflanzliche Erzeugung sind in der Häufigkeit gemäß Anlage V Spalte D über ein Erntejahr, erstmals über das Erntejahr 2025, durchzuführen.
§ 21. (1) Es sind folgende Merkmale zu den Kulturarten gemäß Anlage V Spalte A mindestens auf Bundeslandebene zu erheben
(2) Die Aufgliederung nach Kulturarten bzw. –gruppen ist dermaßen vorzunehmen, dass jedenfalls die Merkmalsanforderungen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1538 abgedeckt sind.
(3) Für die gemäß Anhang I/Datensatz i.1/ABSCHNITT II der Verordnung (EU) 2023/1538 erforderlichen Kulturarten ist zusätzlich der Feuchtigkeitsgehalt der geernteten Erzeugung und für Zuckerrüben der Zuckergehalt jeweils jährlich auf nationaler Ebene zu erheben.
§ 22. (1) Die Erhebungsmerkmale sind jeweils in der gemäß Anlage V Spalte B angeführten Art zu erheben durch
(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 19 zu erfolgen.
§ 23. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen, die Getreide, Ölsaaten, pflanzliche Fette, Öle, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Kartoffelstärke, Reis, Gemüse, Obst, Honig, Zucker, Wein oder Bier herstellen, handeln, verwenden oder lagern.
§ 24. Die Berechnungen der Versorgungsbilanzen für pflanzliche Erzeugnisse sind jährlich über das abgelaufene Wirtschaftsjahr, welches für Wein am 1. August beginnt und am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres endet, für Zucker am 1. Oktober beginnt und am 30. September des folgenden Kalenderjahres endet und für alle anderen Erzeugnisse am 1. Juli beginnt und am 30. Juni des folgenden Kalenderjahres endet, erstmals über das im Kalenderjahr 2025 beginnende Wirtschaftsjahr, durchzuführen.
§ 25. Es sind die Mengen (Tonnen, Hektoliter) für pflanzliche Erzeugnisse je Aufkommens- und Verwendungsart gemäß Anlage VI Spalte A, auf nationaler Ebene zu erheben.
§ 26. (1) Die Erhebungsmerkmale sind jeweils in der gemäß Anlage VI Spalte B angeführten Art zu erheben durch
(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 23 zu erfolgen.
§ 27. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Dauergrünland oder Wechselgrünland bewirtschaften, sowie landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen.
§ 28. Die Erhebungen über das bewirtschaftete Grünland sind in den Kalenderjahren, die mit 0, 3 oder 6 enden, über ein Kalenderjahr, erstmals über das Kalenderjahr 2026, durchzuführen.
§ 29. Es ist die Hauptanbaufläche (Hektar) für Dauergrünland und Wechselgrünland, unterteilt nach Alter, Bedeckung und Bewirtschaftung gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2023/1538 auf nationaler Ebene und für die Merkmale Alter und Bedeckung zusätzlich auf Bundesland-Ebene zu erheben.
§ 30. Die Erhebungsmerkmale sind durch Heranziehen von Verwaltungsdaten der Agrarmarkt Austria und des für Landwirtschaft zuständigen Bundesministeriums sowie unter Verwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben.
§ 31. Statistische Einheiten sind mit Waren und Dienstleistungen handelnde Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs oder deren an den Transaktionen beteiligte Partner. Der land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftsbereich besteht aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Winzergenossenschaften sowie Einheiten, die darauf spezialisiert sind, Maschinen, Material und Personal für die Durchführung von Lohnarbeiten zur Verfügung zu stellen.
§ 32. (1) Die Erhebungen der für die Berechnung der Agrarpreisindizes erforderlichen Merkmale sind in der Häufigkeit gemäß Anlage VII Spalte D, erstmals für das Kalenderjahr 2025, durchzuführen. Die Umbasierung der Indizes, bei der die Gewichtungswerte neu berechnet werden, hat alle fünf Kalenderjahre zu erfolgen, wobei als Basisjahre die Kalenderjahre heranzogen werden, die auf „0“ oder „5“ enden.
(2) Die Erhebungen der für die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (einschließlich regionaler landwirtschaftlicher Gesamtrechnung) erforderlichen Merkmale gemäß § 33 Abs. 2 sind in der Häufigkeit gemäß Anlage VII Spalte D, erstmals für das Kalenderjahr 2025, durchzuführen.
§ 33. (1) Es sind vorläufige und endgültige Indizes sowie Gewichtungswerte (Millionen EURO) für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Betriebsmittel gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1579 und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie die mit der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Zusammenhang stehenden Geldtransferleistungen der öffentlichen Hand (EU, Bund, Länder und Gemeinden), die den Betrieb direkt zur Verfügung stehen (öffentliche Gelder) zu ermitteln.
(2) Für die Ermittlung der Agrarpreisindizes sowie für die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (einschließlich regionaler landwirtschaftlicher Gesamtrechnung) sind die Erzeugerpreise für die land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse gemäß Anlage VII Spalte A, dazu die Gewichtungsfaktoren (Menge und Stück) und sonstige für die Ermittlung von Erzeugerpreisen erforderlichen Daten (Transport- und Vermittlungskosten), die öffentlichen Gelder (jeweils auf Bundesland-Ebene) sowie die Einkaufspreise für Betriebsmittel gemäß Anlage VII Spalte A zu erheben.
(3) Hinsichtlich der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (einschließlich regionaler landwirtschaftlicher Gesamtrechnung) sind die Erhebungen gemäß Abs. 2 auf jene in Anlage VII Spalte A genannten land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse zu beschränken, die aufgrund ihres geschätzten Produktionswertes im jeweiligen Referenzzeitraum von statistischer Relevanz sind. Die Bundesanstalt hat die Landwirtschaftskammern jährlich im Zuge dieser Beurteilung anzuhören.
§ 34. (1) Die Erhebungsmerkmale sind in der gemäß Anlage VII Spalte B angeführten Art zu erheben durch
(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 Z 1 – 3 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 31 zu erfolgen.
§ 35. Statistische Einheiten sind Einheiten des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs (§ 31, ausgenommen forstwirtschaftliche Betriebe) sowie Unternehmen, die jeweils Düngemittel, Futtermittel oder Energie an landwirtschaftliche Betriebe verkaufen.
§ 36. Die Erhebungen über absolute Preise für Düngemittel, Futtermittel und Energie sind jährlich über das abgelaufene Kalenderjahr, erstmals über das Kalenderjahr 2027, durchzuführen. Die Gewichtungswerte, die sich aus Ausgaben für die jeweiligen Betriebsmittel ergeben, sind alle fünf Kalenderjahre zu ermitteln, wobei die Kalenderjahre heranzogen werden, die auf „0“ oder „5“ enden.
§ 37. Es sind die durchschnittlichen Preise/Tonne Nährstoffgehalt für Düngemittel sowie die jährlichen Durchschnittspreise für Futtermittelerzeugnisse/Tonne Einzelfuttermittel und für Energieerzeugnisse, jeweils gemäß Anlage VIII Spalte A, die von den landwirtschaftlichen Betrieben zu bezahlen sind, und die jeweiligen Gewichtungswerte (Millionen EURO) zu erheben.
§ 38. (1) Die Erhebungsmerkmale sind in der gemäß Anlage VIII Spalte B angeführten Art zu erheben durch
(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 Z 1 – 3 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 35 zu erfolgen.
§ 39. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe und landwirtschaftliche Grundstücke, für die in den Berichtsperioden Markttransaktionen stattfinden.
§ 40. Die Erhebungen über Preise und Pachten für Agrarland sind jährlich über das abgelaufene Kalenderjahr, erstmals über das Kalenderjahr 2025, durchzuführen.
§ 41. (1) Es sind auf nationaler und Bundesland Ebene zu erheben
(2) Zur Ermittlung der Merkmale gemäß Abs. 1 sind die Merkmale gemäß Anlage IX Spalte A heranzuziehen.
§ 42. (1) Die Erhebungsmerkmale sind in der gemäß Anlage IX Spalte B angeführten Art zu erheben durch
(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 39 zu erfolgen.
§ 43. Statistische Einheiten sind in Verkehr gebrachte Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten, welche
§ 44. Die Erhebungen über in Verkehr gebrachte Pflanzenschutzmittel sind jährlich über das abgelaufene Kalenderjahr, erstmals über das Kalenderjahr 2025, durchzuführen.
§ 45. Es ist die Menge (Kilogramm) jedes in Verkehr gebrachten Wirkstoffs gemäß § 43 auf nationaler Ebene zu erheben.
§ 46. Die Erhebungsmerkmale sind durch Heranziehen von Verwaltungsdaten des Bundesamts für Ernährungssicherheit zu erheben.
§ 47. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Kulturpflanzen mit Pflanzenschutzmittel behandeln, welche Wirkstoffe gemäß § 43 enthalten.
§ 48. Die Erhebung über verwendete Pflanzenschutzmittel ist für den Zeitraum 2025 bis 2027 einmalig über das Erntejahr 2026 durchzuführen.
§ 49. (1) Es sind
(2) Die Erhebung umfasst mindestens den Einsatz der Pflanzenschutzmittel für Kulturarten gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1537, soweit sie in Österreich statistisch relevant sind und für Soja, Hafer, Triticale, Sommergerste und Ölkürbis.
§ 50. (1) Die Erhebungsmerkmale sind durch Heranziehen von Verwaltungsdaten der Länder und des für Landwirtschaft zuständigen Bundesministeriums zu erheben.
(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 47 zu erfolgen.
§ 51. (1) Befragungen der statistischen Einheiten sind von der Bundesanstalt – soweit es mit den jeweiligen Qualitätsanforderungen vereinbar ist – stichprobenartig durchzuführen.
(2) Die Festlegung der Stichprobengröße und die Stichprobenauswahl hat durch die Bundesanstalt unter Beachtung der Zielsetzung gemäß Abs. 3 zu erfolgen.
(3) Bei Bekanntwerden neuer Datenquellen (Verwaltungsdaten, Statistikdaten) ist zu prüfen, ob diese Datenquellen anstelle einer Befragung herangezogen werden können, um allfällige bisherige Auskunftspflichtige zu entlasten. Dabei sind jedenfalls die Qualitätsanforderungen, auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, umfassend zu berücksichtigen. Dies gilt ebenso für Merkmale, die gemäß dieser Verordnung auf Basis von Befragungen bzw. Expertenschätzung von geeigneten Institutionen und Personen oder statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) erhoben werden sollen.
§ 52. (1) Bei den Befragungen statistischer Einheiten besteht Auskunftspflicht gemäß § 9 des Bundesstatistikgesetzes 2000.
(2) Zur Auskunftserteilung sind jene natürlichen und juristischen Personen sowie eingetragenen Personengesellschaften verpflichtet, die eine statistische Einheit im eigenen Namen betreiben.
(3) Zur Auskunftserteilung in Form einer begründeten Leermeldung sind darüber hinaus jene natürlichen und juristischen Personen sowie eingetragenen Personengesellschaften verpflichtet, die entweder eine statistische Einheit betreiben, auf die Voraussetzungen gemäß §§ 3,7, 11, 15, 19, 23, 31, 35, 39 oder 47 nicht zutreffen, oder die den Betrieb der statistischen Einheit aufgelassen haben.
§ 53. (1) Die Auskunftspflichtigen gemäß § 52 Abs. 2 sind verpflichtet, die von der Bundesanstalt bereitzustellenden Erhebungsformulare vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und diese bis zum im Erhebungsformular festgelegten Datum an die Bundesanstalt zu retournieren, in begründeten Ausnahmefällen kann die Auskunftserteilung im Rahmen von telefonischen Befragungen erfolgen.
(2) Ehemalige Betreiber statistischer Einheiten sind zur Mitwirkung an der Feststellung der oder des neuen Auskunftspflichtigen gemäß § 52 Abs. 2 durch die Bundesanstalt verpflichtet.
§ 54. (1) Die Inhaber von Verwaltungsdaten haben auf Verlangen der Bundesanstalt die georeferenzierten Einzeldaten in personen- bzw. unternehmensbezogener Form sowie die dazugehörigen Metadaten kostenlos auf elektronischem Wege zu übermitteln oder kostenfreien Zugang zu den Daten zu ermöglichen. Die jeweiligen Fristen und die Häufigkeit der Übermittlung der Daten und Metadaten sind von der Bundesanstalt bekannt zu geben. Der Zugang zu Daten und Metadaten wird auch in den Fällen gewährt, in denen der Inhaber von Verwaltungsdaten Aufgaben an Dritte delegiert hat.
(2) Die Inhaber von Verwaltungsdaten sind verpflichtet, auf Verlangen der Bundesanstalt Auskunft über das Vorhandensein von Daten, die für die jeweilige Erhebung erforderlich sein können, sowie über den Aufbau und die Struktur der jeweiligen Daten/-sätze zu geben. Des Weiteren können von der Bundesanstalt Musterdatensätze (inkl. Metadatenbeschreibungen) angefordert werden, um deren Qualität auf eine allfällige weitere Verwendung prüfen zu können.
§ 55. Die Bundesanstalt hat die Auskunfts- und Mitwirkungspflichtigen über die Rechtsfolgen gemäß § 66 des Bundesstatistikgesetzes 2000 bei Verweigerung der Mitwirkung oder Auskunft und bei wissentlich unvollständigen oder nicht wahrheitsgetreuen Angaben zu informieren.
§ 56. (1) Die Bundesanstalt Statistik Österreich hat die Ergebnisse gemäß § 30 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes 2000 der Öffentlichkeit im Internet unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
(2) Das für Landwirtschaft zuständige Bundesministerium hat hinsichtlich der Ergebnisse gemäß § 49 dafür Sorge zu tragen, dass folgende Daten veröffentlicht werden
§ 57. (1) Der für Landwirtschaft zuständige Bundesminister leistet der Bundesanstalt für die Durchführung der Erhebungen und Erstellung der Statistiken einen Kostenersatz für die Jahre 2024 bis 2030 in folgender Höhe
2024 161 500 Euro
2025 386 000 Euro
2026 610 000 Euro
2027 491 000 Euro
2028 566 000 Euro
2029 564 000 Euro
2030 612 000 Euro.
(2) Die Bundesanstalt ist verpflichtet, bei der Europäischen Union alle möglichen Zuwendungen für die Durchführung der Erhebungen und Erstellung der Statistiken in Anspruch zu nehmen. Differenzbeträge zu möglichen Beiträgen der Europäischen Union, die seitens der Europäischen Union nicht zur Auszahlung kommen, erhöhen den zu leistenden Kostenersatz gemäß Abs. 1 entsprechend.
(3) Im Jahr 2030 sind die Kosten für die Bundesanstalt für die Durchführung der Erhebungen und Erstellung der Statistiken nach dieser Verordnung einer Evaluierung zu unterziehen und durch den für Landwirtschaft zuständigen Bundesminister für die Erhebungsjahre ab 2031 neu festzulegen. Für die Evaluierung hat die Bundesanstalt die Unterlagen der internen Kostenrechnung gemäß § 32 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 2000 offen zu legen.
§ 58. (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Verordnung über die Statistik der Geflügelproduktion, BGBl. Nr. 356/2003, die Verordnung betreffend die Statistik über den Viehbestand, BGBl. Nr. 163/2012, und die Verordnung über die Statistik der pflanzlichen Erzeugnisse, BGBl. Nr. 83/2012, treten mit 31.12.2025 außer Kraft. Sie finden auf die Berichtsperioden bis einschließlich Kalenderjahr 2024 Anwendung.
§ 59. Für die nationale Umsetzung der Verpflichtungen betreffend die Statistiken über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft ab dem Erntejahr 2028 sind entsprechende Vorbereitungsarbeiten zu veranlassen, die eine Erweiterung dieser Verordnung bis spätestens 31. Dezember 2026 ermöglichen. Dabei sind alle Optionen für die Erhebung der erforderlichen Daten unter Einbindung der Länder mit der Zielsetzung der möglichst geringen Respondentenbelastung und der mit der jeweiligen Option verbundenen Kosten zu prüfen.