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20012812 AT

Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

69 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (69)

Gesetzestext (69 Artikel)

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

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Kurztitel

Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 420/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

31.12.2024

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

StF: BGBl. II Nr. 420/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 4 bis 10 und § 32 Abs. 4 Z 1 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 125/2024, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und hinsichtlich des § 57 zusätzlich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2025

Gesetzesnummer

20012812

Dokumentnummer

NOR40267671

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Kategorie (A)

Erhebungsart (B)

Verwaltungs-datenquellen (C)

Häufigkeit (D)*

Referenzzeitraum/Stichtag (E)

Erhebungs-ebene (F)

Viehbestand

Rinder

Verwaltungsdaten

Agrarmarkt Austria (im Folgenden AMA), Verbrauchergesundheitsinformationssystem (im Folgenden VIS), Bio-Kontrollstellen

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Rinder unter 1 Jahr alt

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Rinder 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Rinder 2 Jahre und älter

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

die bereits gekalbt haben)

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS, Rinderzucht Austria

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS, Rinderzucht Austria

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Büffel

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten

AMA, VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Schweine

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS, Bio-Kontroll-stellen

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Schweine mit einem Lebendgewicht unter 50 kg

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Mastschweine (inkl. ausgemerzter Eber und Sauen) mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

VIS

halbjährlich

Stichtage 01.06. / 01.12.

Bundesland

Nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen

Befragung der statistischen Einheit

jährlich

Stichtag 01.12.

Bundesland

Schafe

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

Bio-Kontrollstellen

jährlich

Stichtag 01.12.

Bundesland

Mutterschafe und gedeckte Jungschafe

Befragung der statistischen Einheit

jährlich

Stichtag 01.12.

Bundesland

Befragung der statistischen Einheit

jährlich

Stichtag 01.12.

Bundesland

Befragung der statistischen Einheit

jährlich

Stichtag 01.12.

Bundesland

Sonstige Schafe

Befragung der statistischen Einheit

jährlich

Stichtag 01.12.

Bundesland

Ziegen

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

Bio-Kontrollstellen

jährlich

Stichtag 01.12.

Bundesland

Mutterziegen und gedeckte Jungziegen

Befragung der statistischen Einheit

jährlich

Stichtag 01.12.

Bundesland

Sonstige Ziegen

Befragung der statistischen Einheit

jährlich

Stichtag 01.12.

Bundesland

Geflügel

Verwaltungsdaten

Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung (im Folgenden QGV), VIS, Bio-Kontrollstellen

jährlich

Durchschnittsbe-stand

Bundesland

Hühner

Verwaltungsdaten

QGV, VIS

jährlich

Durchschnittsbe-stand

Bundesland

Verwaltungsdaten

QGV, VIS

jährlich

Durchschnittsbe-stand

Bundesland

Verwaltungsdaten

QGV, VIS

jährlich

Durchschnittsbe-stand

Bundesland

Verwaltungsdaten

QGV, VIS

jährlich

Durchschnittsbe-stand

Bundesland

Verwaltungsdaten

QGV, VIS

jährlich

Durchschnittsbe-stand

Bundesland

Verwaltungsdaten

QGV, VIS

jährlich

Durchschnittsbe-stand

Bundesland

Geflügel, ausgenommen Hühner

Verwaltungsdaten

QGV, VIS

Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden

Durchschnittsbe-stand

Bundesland

Verwaltungsdaten

QGV, VIS

Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden

Durchschnittsbe-stand

Bundesland

Verwaltungsdaten

QGV, VIS

Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden

Durchschnittsbe-stand

Bundesland

Verwaltungsdaten

QGV, VIS

Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden

Durchschnittsbe-stand

Bundesland

Verwaltungsdaten

QGV, VIS

Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden

Durchschnittsbe-stand

Bundesland

Verwaltungsdaten

QGV, VIS

Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden

Durchschnittsbe-stand

Bundesland

Kaninchen

Verwaltungsdaten

VIS

Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden

Durchschnittsbe-stand

Bundesland

Schlachtungen

Rinder

Verwaltungsdaten

VIS, Veterinärverwaltung, Österreichische Fleischkontrolle (im Folgenden ÖFK)

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Kälber

Verwaltungsdaten

VIS, Veterinärverwaltung, ÖFK

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Jungrinder

Verwaltungsdaten

VIS, Veterinärverwaltung, ÖFK

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Kalbinnen

Verwaltungsdaten

VIS, Veterinärverwaltung, ÖFK

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Kühe

Verwaltungsdaten

VIS, Veterinärverwaltung, ÖFK

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Stiere

Verwaltungsdaten

VIS, Veterinärverwaltung, ÖFK

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Ochsen

Verwaltungsdaten

VIS, Veterinärverwaltung, ÖFK

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Schweine (Hausschweine)

Verwaltungsdaten

VIS, Veterinärverwaltung, ÖFK

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Schafe

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

VIS, Veterinärverwaltung

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Lämmer

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

VIS, Veterinärverwaltung

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Sonstige Schafe

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

VIS, Veterinärverwaltung

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Ziegen

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

VIS, Veterinärverwaltung

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Geflügel

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Hühner

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Enten

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Gänse

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Truthühner

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Strauße

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Sonstiges Geflügel a. n. g.

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Equiden

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

VIS, Veterinärverwaltung

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Kaninchen (Hauskaninchen)

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

VIS, Veterinärverwaltung

monatlich

Kalendermonat

Bundesland

Vorausschätzung der Bruttoinlandserzeugung

Rinder

Verwaltungsdaten

für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium (im Folgenden BML)

halbjährlich

Halbjahr

National

Verwaltungsdaten

BML

halbjährlich

Halbjahr

National

Verwaltungsdaten

BML

halbjährlich

Halbjahr

National

Verwaltungsdaten

BML

halbjährlich

Halbjahr

National

Verwaltungsdaten

BML

halbjährlich

Halbjahr

National

Schweine

Verwaltungsdaten

BML

halbjährlich

Quartal

National

Schafe

Verwaltungsdaten

VIS

jährlich

Halbjahr

National

Ziegen

Verwaltungsdaten

VIS

jährlich

Halbjahr

National

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

§ 1. Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Kategorie (A)

Erhebungsart (B)

Verwaltungs-datenquellen (C)

Häufigkeit (D)

Referenz-zeitraum/Stichtag (E)

Erhebungs-ebene (F)

Konsumeier

Erzeugte Konsumeier

Verwaltungsdaten

Österreichische Eierdatenbank

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Bruteier und Küken

Hühner

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV, VIS

monatlich

Kalendermonat

National

(Zucht- und Vermehrungsküken)

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV, VIS

monatlich

Kalendermonat

National

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV, VIS

monatlich

Kalendermonat

National

(Zucht- und Vermehrungsküken)

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV, VIS

monatlich

Kalendermonat

National

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV, VIS

monatlich

Kalendermonat

National

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV, VIS

monatlich

Kalendermonat

National

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV, VIS

monatlich

Kalendermonat

National

Enten

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV, VIS

monatlich

Kalendermonat

National

Gänse

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV, VIS

monatlich

Kalendermonat

National

Truthühner

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV, VIS

monatlich

Kalendermonat

National

Perlhühner

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV, VIS

monatlich

Kalendermonat

National

Kapazität der Brütereien je Geflügelkategorie und Größenklasse

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheit

QGV

jährlich

Kalenderjahr bzw. Stichtag 31.12.

National

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

§ 2. (1) Im Sinne dieser Verordnung bedeuten in Anlehnung an die Definitionen gemäß Art. 2 der Verordnung (EU) 2022/2379

(2) Hinsichtlich der zu erhebenden Merkmale gelten die Beschreibungen der Begriffe gemäß Anhang V der Verordnung (EU) 2023/2745, Anhang V der Verordnung (EU) 2023/1538, Anhang V der Verordnung (EU) 2023/1579 und Anhang III der Verordnung (EU) 2023/1537.

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Kategorie (A)

Erhebungsart (B)

Verwaltungs-datenquellen (C)

Häufig-keit (D)

Referenz-zeitraum/Stichtag (E)

Erhebungs-ebene (F)

Milcherzeugung in den landwirtschaftlichen Betrieben

Erzeugte Rohmilch (Vollmilch)

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, Österreichischer Bundesverband für Schafe und Ziegen (im Folgenden ÖBSZ)

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Kuhmilch

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Schafmilch

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Ziegenmilch

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Büffelmilch

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verfügbarkeit und Verwendung von Milch in den landwirtschaftlichen Betrieben

Erzeugte Rohmilch

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verfügbare Magermilch und Buttermilch

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Von milchwirtschaftlichen Unternehmen zurückgegeben

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Rest aus der Lieferung von Rahm

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Aus der Butter- und Rahmerzeugung durch landwirtschaftliche Betriebe

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwendung von Vollmilch

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Unmittelbare Verwendung von Vollmilch in landwirtschaftlichen Betrieben

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Lieferung an milchwirtschaftliche Unternehmen

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Statistische Unterschiede und Verluste

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwendung von Magermilch und Buttermilch

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Konsummilch

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Bauernkäse

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Futtermittel

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Lieferung an Milchsektor

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Hergestellte Ware

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Konsummilch

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Rahm

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Butter

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Käse

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Andere hergestellte Milcherzeugnisse

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Rinderzucht Austria, ÖBSZ

jährlich

Kalenderjahr

Bundesland

Verfügbarkeit von Milch für den Milchsektor, Verwendung von Milch und Milchrohstoffen durch den Milchsektor und daraus gewonnene Erzeugnisse, Struktur der milchwirtschaftlichen Unternehmen

Übernahme der Milch von landwirtschaftlichen Betrieben durch den Milchsektor

Verwaltungsdaten

AMA

jährlich

Kalenderjahr

National

Sonstige Verfügbarkeit von Milch und Milcherzeugnissen für den Milchsektor

Verwaltungsdaten

AMA

jährlich

Kalenderjahr

National

Verwendung von Milch und Milchrohstoffen durch den Milchsektor

Verwaltungsdaten

AMA

jährlich

Kalenderjahr

National

Gewonnene Milcherzeugnisse im Einzelnen

Verwaltungsdaten

AMA

jährlich

Kalenderjahr

National

Gewonnene Milcherzeugnisse aus biologischer Produktion

Verwaltungsdaten

AMA

jährlich

Kalenderjahr

National

Monatliche Verwendung von Kuhmilch durch den Milchsektor

Verwaltungsdaten

AMA

monatlich

Kalendermonat

National

Struktur der milchwirtschaftlichen Unternehmen

Verwaltungsdaten

AMA

Jahre, die mit 3, 6 und 0 enden.

Kalenderjahr bzw. Stichtag 31.12.

National

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

§ 3. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel oder Kaninchen halten sowie Schlachthöfe, wobei Schlachthöfe mit Geflügelschlachtungen erst ab 5 000 Geflügelschlachtungen im Kalenderjahr erfasst werden.

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Kategorie (A)

Erhebungsart (B)

Verwaltungsdatenquelle (C)

Fleisch 1)

Erzeugung

Statistikdaten

Einstallungen

Verwaltungsdaten

Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung

Schlachtdaten

Befragung der statistischen Einheiten

Lagerbestand

Verwaltungsdaten

Agrarmarkt Austria

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

Eier 2)

Erzeugung

Statistikdaten

Stallkapazitäten

Verwaltungsdaten

Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung

Legehennenbestand

Statistikdaten, Verwaltungsdaten

Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung

Legeleistung

Befragung/Expertenschätzung

Lagerbestand

Befragung der statistischen Einheiten

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Bruteier

Statistikdaten

Verarbeitung

Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

Milch 3)

Erzeugung

Statistikdaten, Verwaltungsdaten

Agrarmarkt Austria

Lagerbestand

Verwaltungsdaten

Agrarmarkt Austria

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Futter

Statistikdaten

Verarbeitung

Statistikdaten, Verwaltungsdaten

Agrarmarkt Austria

Verluste

Statistikdaten

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

Fische 4)

Erzeugung

Statistikdaten

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

Tierische Fette 5)

Erzeugung

Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Futter

Befragung der statistischen Einheiten

Industrie

Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten

Verluste

Statistikdaten

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

2) Schaleneier; Bruteier; Eiprodukte (Trockenei, Flüssigei, Sonstige); eihaltige Produkte

3) Rohmilch (Kuh-, Schaf- und Ziegenmilch); Konsummilch; Obers, Rahm; Kondensmilch; Milchpulver (Mager- und Vollmilchpulver); Butter; Käse; Schmelzkäse

4) Fische, Meeresfrüchte und Weichtiere (frisch, zubereitet, konserviert)

5) Fette von Rindern, Kälbern, Schweinen, Geflügel

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

§ 4. Die Erhebungen über die Viehbestände, Fleischerzeugung und Tieranlieferung sind in der Häufigkeit gemäß Anlage I Spalte D über den Referenzzeitraum oder zum Stichtag gemäß Anlage I Spalte E, erstmals über im Kalenderjahr 2025 gelegene Referenzzeiträume oder zu im Kalenderjahr 2025 gelegenen Stichtagen, durchzuführen.

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Kategorie (A)

Erhebungsart (B)

Verwaltungsdatenquellen (C)

Häufigkeit (D)*

Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen jeweils in Summe

Verwaltungsdaten

Bio-Kontrollstellen

jährlich

Getreide zur Körnergewinnung (inkl. Saatgut) und Getreidestroh nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

Agrarmarkt Austria (im Folgenden AMA), Verbrauchergesundheitsinformationssystem (im Folgenden VIS), Bio-Kontrollstellen

8x/Jahr

Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (inkl. Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten) nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

7x/Jahr

Hackfrüchte nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen, Rübenbauernbund

8x/Jahr

Ölsaaten nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen, Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A

8x/Jahr

Faserpflanzen, Energiepflanzen und sonstige Handelsgewächse nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen, Hopfenbaugenossenschaften

2x/Jahr

Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

6x/Jahr

Flächen zur Saat- und Pflanzgutgewinnung, sonstige Ackerkulturen nach Kulturarten und Bracheflächen

Verwaltungsdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

2x/Jahr

Dauergrünland (inkl. nicht mehr genutztes Grünland) nach Nutzungsarten

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen, für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium (im Folgenden BML)

5x/Jahr

Gemüse insgesamt

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

jährlich

Kohlgemüse nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

4x/Jahr

Blatt- und Stängelgemüse (ohne Kohlgemüse) nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

4x/Jahr

Fruchtgemüse inkl. Melonen nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

4x/Jahr

Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

4x/Jahr

Hülsenfrüchte (frisch) nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

4x/Jahr

Sonstiges Gemüse und sonstige frische Kräuter

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

4x/Jahr

Erdbeeren

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

4x/Jahr

Blumen und Zierpflanzen

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

2x/Jahr

Pilze

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

2x/Jahr

Kernobst nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

7x/Jahr

Steinobst nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

7x/Jahr

Obstarten subtropischer Klimazonen nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

2x/Jahr

Beerenobst (ohne Erdbeeren) nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

5x/Jahr

Schalenobst nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

2x/Jahr

Sonstige Dauerkulturen zur menschlichen Ernährung nach Kulturarten

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

2x/Jahr

Tafeltrauben

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

2x/Jahr

Wein nach Farbe und Qualitätsstufen

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen, BML

6x/Jahr

Oliven

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

2x/Jahr

Zitrusfrüchte

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

2x/Jahr

Baumschulen

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

2x/Jahr

Andere Dauerkulturen

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

AMA, VIS, Bio-Kontrollstellen

2x/Jahr

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

§ 5. (1) Es sind folgende Merkmale zu den Kategorien gemäß Anlage I Spalte A mindestens auf der Ebene gemäß Anlage I Spalte F zu erheben

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Kategorie (A)

Erhebungsart (B)

Verwaltungsdatenquelle (C)

Getreide.1)

Erzeugung

Statistikdaten

Lagerbestand

Verwaltungsdaten

Agrarmarkt Austria

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Futter

Verwaltungsdaten, Statistikdaten

Agrarmarkt Austria

Saat

Statistikdaten

Industrielle Verwendung

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten

Agrarmarkt Austria

Verluste

Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

Ölsaaten.2)

Erzeugung

Statistikdaten

Lagerbestand

Verwaltungsdaten, Statistikdaten

Agrarmarkt Austria

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Futter

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten

Agrarmarkt Austria

Saat

Statistikdaten

Verarbeitung

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

Agrarmarkt Austria

Verluste

Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

Pflanzliche Öle.3)

Erzeugung

Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten

Lagerbestand

Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Futter

Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten

Verarbeitung

Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten/

Industrie

Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung

Verluste

Statistikdaten

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

Gemüse.4)

Erzeugung

Statistikdaten

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Verluste

Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

Obst.5)

Erzeugung

Statistikdaten

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Verarbeitung

Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung

Verluste

Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

Kartoffeln .6) und Kartoffelstärke

Erzeugung

Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten

Lagerbestand

Befragung der statistischen Einheiten

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Futter

Statistikdaten

Saat

Statistikdaten

Verarbeitung

Befragung der statistischen Einheiten

Industrie

Befragung der statistischen Einheiten

Verluste

Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

Hülsenfrüchte.7)

Erzeugung

Statistikdaten

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Futter

Statistikdaten

Saat

Statistikdaten

Verluste

Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

Reis.8)

Erzeugung

Statistikdaten

Lagerbestand

Statistikdaten

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Futter

Statistikdaten

Verarbeitung

Statistikdaten

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

Zucker.9)

Erzeugung

Statistikdaten/Verwaltungsdaten

Agrarmarkt Austria

Lagerbestand

Verwaltungsdaten

Agrarmarkt Austria

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Futter

Statistikdaten

Industrie

Befragung der statistischen Einheiten

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

Honig.10)

Erzeugung

Befragung/Expertenschätzung

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

Wein.11)

Erzeugung

Statistikdaten

Lagerbestand

Verwaltungsdaten

Für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Industrie

Statistikdaten

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

Bier.12)

Erzeugung

Befragung der statistischen Einheiten

Einfuhr

Statistikdaten

Ausfuhr

Statistikdaten

Inlandsverwendung

Statistikdaten

Nahrungsverbrauch

Statistikdaten

2) Raps, Rübsen; Sonnenblumen; Sojabohnen; sonstige Ölsaaten (Ölkürbiskerne, Mohn, Öllein, Rizinus, Erdnüsse, Kopra, Palmkerne, Baumwollsaat, Oliven, Saflor, Öldistel, Sesam, Sonstige)

3) Rapsöl; Sonnenblumenöl; Sojaöl; Rizinusöl; Leinöl; Maiskeimöl; Erdnussöl; Kokosöl; Palmkernöl; Palmöl; Baumwollsamenöl; Olivenöl; Kürbiskernöl; Mohnöl; Traubenkernöl; Walnussöl; Sonstige

4) Champignons und Pilze; Erbsen; Gurken (Cornichons); Gurken (Salat); Karfiol; Karotten, Möhren; Kohl, Chinakohl, sonstige Kohlarten; Kraut (weiß und rot); Melonen; Paprika, Pfefferoni; Paradeiser; Rote Rüben; Salat (Häuptelsalat, Eissalat); sonstige Salate; Sellerie; Spargel; Spinat; Zwiebeln; Zucchini; sonstige Gemüsearten (Bohnen (Speisebohnen), Broccoli, Knoblauch, Kren, Knollenfenchel, Melanzani, Pastinaken, Petersilie grün, Petersilienwurzel, Pflückbohnen (Fisolen), Porree, Radieschen, Rettich, Rhabarber, Schnittlauch, Speisekürbis, Soja (Gemüsesoja), Süßkartoffeln, Zuckermais, frische Kräuter, Sonstige)

5) Äpfel; Birnen; Marillen; Kirschen, Weichseln; Pfirsiche, Nektarinen; Zwetschken, Pflaumen; Erdbeeren; sonstige Beeren (Johannisbeeren (rot, weiß, schwarz), Stachelbeeren, Brombeeren, Himbeeren, Heidelbeeren); Tafeltrauben; Bananen; Ananas; Orangen; Mandarinen; Zitronen; Grapefruits; sonstige Zitrusfrüchte; Trockenobst; Schalenobst (Walnüsse, sonstige Nüsse), sonstige Obstarten (Holunder, Aronia, Sonstige)

6) Speisekartoffeln; Speiseindustriekartoffeln; Stärkeindustriekartoffeln

7) Körnererbsen; Ackerbohnen; Süßlupinen; Linsen; Kichererbsen; Wicken; Sonstige

8) Rohreis; geschälter Reis; geschliffener Reis; Bruchreis

9) Rohzucker; Weißzucker; zuckerhaltige Produkte

10) Bienenhonig

11) Wein; Schaumwein; Perlwein

12) Vollbier; alkoholfreies Bier; Radler; alkoholfreier Radler

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

§ 6. (1) Die Erhebungsmerkmale sind jeweils in der gemäß Anlage I Spalte B angeführten Art zu erheben durch

(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 Z 1 oder Z 2 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 3 zu erfolgen.

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Kategorie (A)

Erhebungsart (B)

Verwaltungsdaten-quelle (C)

Häufigkeit (D)*

Regionale Ebene (E)

Land- und forstwirtschaftliche Erzeugung

Getreide1)**

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

Agrarmarkt Austria

monatlich

Bundesland

Ölsaaten und Ölfrüchte2)**

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

Agrarmarkt Austria

monatlich

Bundesland

Eiweißpflanzen3)**

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

Agrarmarkt Austria

monatlich

Bundesland

Zuckerrüben4)**

Verwaltungsdaten, Statistikdaten

Rübenbauernbund für Niederösterreich und Wien eGen

dreimal jährlich

Österreich

Sonstige Handelsgewächse5)**

Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

ein- bis zweimal jährlich

Bundesland

Futterpflanzen6)

Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

monatlich

Bundesland

Gemüse7)**

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

Agrarmarkt Austria

monatlich

Bundesland

Pflanzen und Blumen8)

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

Bundesverband der Österreichischen Gärtner

quartalsweise, jährlich

Österreich

Kartoffeln9)**

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

Agrarmarkt Austria

monatlich

Bundesland

Obst10)**

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

Agrarmarkt Austria

monatlich

Bundesland

Trauben11)

Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

monatlich

Bundesland

Wein12)

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

Österreich Wein Marketing GmbH

monatlich

Bundesland

Sonstige pflanzliche Erzeugnisse13)

Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung

jährlich

Österreich

Rinder14)**

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

Agrarmarkt Austria, Rinderzucht Austria

monatlich

Bundesland

Schweine15)**

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

Agrarmarkt Austria

monatlich

Bundesland

Pferde16)

Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

monatlich

Bundesland

Schafe und Ziegen17)**

Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten

Geflügel18)**

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

Agrarmarkt Austria

monatlich

Bundesland

Sonstige Tiere19)

Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

monatlich

Bundesland

Milch20)**

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

Agrarmarkt Austria

monatlich

Bundesland

Eier21)**

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung

monatlich

Bundesland

Sonstige tierische Erzeugnisse22)**

Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung, Befragung der statistischen Einheiten

jährlich

Österreich

Forstwirtschaftliche Erzeugnisse23)

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

Österreichische Bundesforste, für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium

monatlich

Bundesland

Landwirtschaftliche Betriebsmittel

Waren und Dienstleistungen des laufenden landwirtschaftlichen Verbrauchs (Input 1)

Saat- und Pflanzgut 24)

Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung

monatlich

Österreich

Energie; Schmierstoffe25)

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

Für Energie zuständiges Bundesministerium;

Für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium

monatlich

Österreich

Dünge- und Bodenverbesserungsmittel26)

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung

Agrarmarkt Austria

monatlich

Österreich

Pflanzenschutzmittel27)

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung

Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs

monatlich

Österreich

Tierarzt und Medikamente28)

Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung

monatlich

Österreich

Futtermittel29)

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung

Agrarmarkt Austria; Börse für Landwirtschaftliche Produkte in Wien; OÖ Fruchtbörse; Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie), Fachverband; Lebensmittelgewerbe, Bundesinnung

monatlich

Österreich

Instandhaltung von Maschinen und Geräten30)

Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten, Befragung/Expertenschätzung

monatlich

Österreich

Instandhaltung von baulichen Anlagen31)

Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

monatlich

Österreich

Sonstige in der Landwirtschaft verbrauchte Waren und Dienstleistungen

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung/Expertenschätzung

Bio Austria, Rinderzucht Austria

monatlich

Österreich

Waren und Dienstleistungen landwirtschaftlicher Investitionen (Input 2)

Maschinen und Geräte32)

Verwaltungsdaten, Statistikdaten

Für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium

monatlich

Österreich

Gebäude33)

Verwaltungsdaten, Statistikdaten

Für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium

monatlich

Österreich

Sonstige34)

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten

Für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium

monatlich

Österreich

*Die Häufigkeit bezieht sich auf die Durchführung von Erhebungen durch die Bundesanstalt gemäß § 6 Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999 idgF. Die Übermittlungsfrequenz von Daten aus diversen Datenquellen ist davon getrennt zu sehen und diese Frequenz kann somit von der Häufigkeit der Durchführung von Erhebungen abweichen. Daher ist es generell möglich, dass die Übermittlungsfrequenz unter der Häufigkeit der Durchführung von Erhebungen liegen kann.

1)Weizen (Mahlweizen, Qualitätsweizen, Premiumweizen, Ultimateweizen, Hartweizen, Futterweizen); Roggen (Mahlroggen, Futterroggen); Gerste (Braugerste, Futtergerste); Triticale; Hafer (Qualitätshafer, Industriehafer, Futterhafer); Mais (Körnermais, Nassmais, Stärkemais, Saatmais); Dinkel; sonstige Getreide (Rispenhirse, Sorghum, Einkorn, Emmer, Buchweizen, Amarant, Quinoa, Reis); Sonstige

2) Sojabohnen (Speisesoja, Futtersoja); Ölraps; Ölsonnenblumenkerne; Mohn; Ölkürbiskerne; Öllein; Körnersenf; Hanf (Korn); Sonstige

3) Körnererbsen; Ackerbohnen; Linsen; Kichererbsen; Sonstige

4) Zuckerrüben (durchschnittlicher Zuckergehalt)

5) Hopfen; Faserhanf; Heil- und Gewürzpflanzen; Kümmel; Mariendistel; Miscanthus; Sonstige

6) Wiesenheu; Kleeheu; Stroh; Sonstige

7) Broccoli; Champignons; Chinakohl; Soja (Gemüsesoja); Grünerbsen; Freilandgurken (Feldgurken); Gewächshausgurken (Schlangengurken); Einlegegurken; Schälgurken; Käferbohnen; Karfiol (Blumenkohl); Karotten; Knoblauch; Knollenfenchel; Kochsalat (Romanasalat); Kohl (Wirsing); Kohlsprossen; Kohlrabi; Weißkraut; Rotkraut (Blaukraut); Kren; Melanzani; Melonen; Paprika, grün; Paprika, gelb; Paprika, rot; Spitzpaprika; Paradeiser (Tomaten), Klasse I; Paradeiser (Rispen); Cherrytomaten; Pastinak; Petersilie, grün; Petersilienwurzel; Pfefferoni; Pflückbohnen (Fisolen); Pilze; Porree (Lauch); Radieschen; Rettich, weiß (Bierrettich); Rettich, schwarz; Rhabarber; Rote Rüben; Bummerlsalat; Endiviensalat; Friseesalat; Häuptelsalat (Kopfsalat); Lollo Rossa; Radicchio; Vogerlsalat (Feldsalat); Knollensellerie; Stangensellerie; Schnittlauch; Spargel; Süßkartoffeln; Speisekürbis; Blätterspinat; Zucchini; Zuckermais; Zwiebeln, lose; Jungzwiebeln; Sonstige

8) Blumen und Zierpflanzen, Topfpflanzen: Hauptsortiment (Begonia, Calibrachoa, Hortensien, Impatiens Neuguinea-Gruppe, Impatiens walleriana, Mandevilla (Dipladenia), Pelargonium Peltatum-Gruppe, Pelargonium Zonale-Gruppe, Petunien/Surfinien, Sonstige Beet- und Balkonblumen, Strukturpflanzen (allgemein), Verbena, Sonstige); Herbstsortiment (Cyclamen, Erica/Calluna, Topfchrysanthemen, Violen Herbst, Weihnachtssterne, Sonstige Herbstpflanzen); Frühjahrssortiment (Bellis perennis, Frühlingszwiebel im Topf, Myosotis sylvatica, Primula vulgaris, Viola Frühling, Sonstige Frühlingsblüher,); Genusspflanzen (Gemüsepflanzen unveredelt, Gemüsepflanzen veredelt, Topfkräuter, Sonstige); Wasserpflanzen; Zimmerpflanzen; Hanfpflanzen;

Blumen und Zierpflanzen, Schnittblumen und Zierpflanzen: Chrysanthemen; Dahlien; Gerbera; Rosen; Sonnenblumen; Tulpen; Gladiolen; Sonstige Schnittblumen; Schnittgehölze; Schnittgrün;

Baumschulerzeugnisse: Obstgehölze (Beerenobst, Erdbeerpflanzen, Obst Busch/Spindel/Spalier, Obst Halbstamm, Obst Hochstamm, Reben); Stauden/Gräser (im Container (C3 und größer), im Topf); Rosen (Containerrosen, Rosen Bodendecker, Rosen Hochstamm); Sonderformen (Gemüsepflanzen Presswürfel, Topfpflanzen Stämmchen, Sonstige); Coniferen (Container, mit Ballen bis 1,50 Meter, mit Ballen über 1,50 Meter, Heckenpflanzen, Formgehölze/Sonderformen); Laubgehölze (Container, mit Ballen bis 1,50 Meter, mit Ballen über 1,50 Meter, Alleebäume, Heckenpflanzen, Kletterpflanzen, Formgehölze/Sonderformen);

Weihnachtsbäume

9) Frühkartoffeln; festkochende Sorten; vorwiegend fest- und mehligkochende Sorten; Speiseindustriekartoffeln; Stärkekartoffeln; Saatkartoffeln

10) Tafeläpfel, Klasse I; Tafeläpfel, Klasse II; Industrieäpfel; Tafelbirnen, Klasse I; Tafelbirnen, Klasse II; Industriebirnen; Kirschen; Marillen; Pfirsiche; Weichseln; Zwetschken; Erdbeeren; Himbeeren; Kulturheidelbeeren; Ribiseln, rot und weiß; Ribiseln, schwarz; Stachelbeeren; Holunder; Aronia; Walnüsse; Sonstige

11) Weintrauben, weiß; Weintrauben, rot

12) Bouteille Qualitätswein, weiß; Bouteille Qualitätswein, rot; 1-Liter-Flasche Wein und Landwein, weiß; 1-Liter-Flasche Wein und Landwein, rot; Fass Wein und Landwein, weiß; Fass Wein und Landwein, rot; Fass Qualitätswein, weiß; Fass Qualitätswein, rot; Bouteille Ab-Hof-Preis; 1-Liter-Flasche Ab-Hof-Preis; Doppelliter Ab-Hof-Preis; Sonstige

13) Gräsersamen und sonstige Futtersämereien; Schilf; Sonstige

14) Rinder geschlachtet, Klasse E-P (Ochsen, Jungstiere, Kühe, Kalbinnen, Jungrinder, Kälber); Nutzrinder (Einstellrinder männlich ab 220 kg, Kühe trächtig, Kalbinnen trächtig, Kälber männlich, Kälber weiblich); Zuchtrinder (Stiere, Kühe, Kalbinnen trächtig, Jungkalbinnen nicht trächtig)

15) Schweine geschlachtet, Klasse S-P; Zuchtsauen (geschlachtet); Nutz- und Zuchtschweine (Ferkel, Eber, Sauen, Jungsauen)

16) Schlachtpferde (lebend)

17) Mastlämmer, bis 45 kg (lebend); Altschafe (lebend); Kitze

18) Masthühner (lebend); Masthühner (bratfertig); Suppenhühner (lebend); Truthühner (lebend); Enten (lebend); Gänse (lebend); Sonstige

19) Karpfen (lebend); Forellen (lebend); Hasen im Fell; Fasan; Rebhuhn; Wildente; Reh in Decke; Hirsch in Decke; Gämse in Decke; Wildschwein; Sonstige

20) Kuhmilch, Anlieferung: 4,2 % Fett und 3,4 % Eiweiß; Kuhmilch, Anlieferung: 3,7 % Fett und 3,4 % Eiweiß; Kuhmilch, Anlieferung: natürlicher Fettgehalt; Kuhmilch, Direktvermarktung; Schafmilch, Anlieferung; Schafmilch, Direktvermarktung; Ziegenmilch, Anlieferung; Ziegenmilch, Direktvermarktung

21) Direktabsatz, Bodenhaltung Gewichtsklasse L; Vertragsware (Biologische Erzeugung Gewichtsklasse L, Biologisch Erzeugung Gewichtsklasse M, Freilandhaltung Gewichtsklasse L, Freilandhaltung Gewichtsklasse M, Bodenhaltung Gewichtsklasse L, Bodenhaltung, Gewichtsklasse M); Industrieware

22) Honig; Schafwolle; Sonstige

23) Langholz (Fichte/Tanne Kl. ABC 1b, Fichte/Tanne Kl. ABC 2b, Fichte/Tanne Kl. ABC 3a, Fichte/Tanne Kl. ABC Media 2b); Blochholz (Fichte/Tanne Kl. ABC 1a, Fichte/Tanne Kl. ABC 1b, Fichte/Tanne Kl. ABC 2b, Fichte/Tanne Kl. ABC 3a, Fichte/Tanne Kl. ABC Media 2b, Fichte/Tanne Braunbloche Cx, Kiefer Kl. B 2a +, Lärche Kl. ABC 3a +, Buche Kl. B 3); Faser-/Schleifholz Mischpreis (Fichte/Tanne); Faserholz (Fichte/Tanne, Kiefer, Buche lang); Schleifholz (Fichte/Tanne); Brennholz weich; Brennholz hart; Sonstige

24) Getreide; Handelsgewächse; Futterpflanzen; Gemüse; Kartoffeln; Obst; Wein

25) Strom; Heizstoffe; Treibstoffe; Schmierstoffe

26) Stickstoffdünger; Phosphatdünger; Kalidünger; NP-Dünger; PK-Dünger; NPK-Dünger; Sonstige Dünge- und Bodenverbesserungsmittel

27) Fungizide und Bakterizide; Insektizide und Akarizide; Herbizide; krautabtötende Mittel und Moosvernichter; Sonstige Pflanzenschutzmittel

28) Tierarztkosten; Medikamente, veterinär

29) Getreide und Nebenerzeugnisse der Mehlgewinnung; Ölkuchen; Erzeugnisse tierischen Ursprungs; Sonstige Einzelfuttermittel; Mischfuttermittel für Kälber; Mischfuttermittel für Rinder ausgenommen Kälber; Mischfuttermittel für Schweine; Mischfuttermittel für Geflügel; sonstige Mischfuttermittel

30) Tariflohnindex eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe, Arbeiter; KFZ-Elektrikerkosten; KFZ-Mechanikerkosten; Ersatz- und Verschleißteile für Maschinen und Geräte

31) Tariflohnindex Bauindustrie und Baugewerbe, Arbeiter; Baumaterialien

32) Motorhacken und andere zweirädrige Geräte; Maschinen und Geräte für die Pflanzenpflege; Maschinen und Geräte für die Ernte; Landwirtschaftliche Maschinen und Anlagen; Zugmaschinen; Sonstige Fahrzeuge

33) Wirtschaftsgebäude; Andere Bauten und bauliche Einrichtungen

34) Kosten der Eigentumsübertragung von Grund und Boden und von Produktionsrechten; Agrarsoftware Lizenz und Wartungsvertrag

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

§ 7. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die mindestens 50 Legehennen zur Erzeugung von Konsumeiern halten, Brütereien mit einer Kapazität von mehr als 1 000 Bruteiern sowie Unternehmen, die Küken ein- und ausführen.

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Kategorie (A)

Erhebungsart (B)

Verwaltungsdatenquellen (C)

Energie1)

Verwaltungsdaten, Statistikdaten, Befragung der statistischen Einheiten

Für Energie zuständiges Bundesministerium, für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium

Düngemittel2)

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheiten

Agrarmarkt Austria, für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium

Futtermittel3)

Verwaltungsdaten, Befragung der statistischen Einheiten

Agrarmarkt Austria, für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium, Börse für Landwirtschaftliche Produkte in Wien, OÖ Fruchtbörse

2) Ammoniumsulfat 16-26 % (AS); Kalziumammoniumnitrat 22-32 % (CAN); Ammoniumnitrat (AN) 28-38 %; Ammoniumnitrat (AN-24S) 20-30 % N+S; Harnstoff (AUS) 46 %; Ammoniumnitrat-Harnstoff (UAN) 27-37 %; Ammoniumnitrat-Harnstoff + S (UAN-26S) 22-32 % N+S; einfaches Superphosphat (SSP) unter 25 %; dreifaches Superphosphat (TSP) über 40 %; Kaliumchlorid (KCl) 55-65 %; Kaliumsulfat (K2SO4) 45-55 %

3) Futterweizen; Futtergerste; Hafer; Körnermais; Weizenkleie; Sojaschrot; Zuckerrübentrockenschnitzel; Wiesenheu; Luzerne, getrocknet; Getreidestroh; Triticale; Sonnenblumen-Extraktionsschrot; Rapsschrot; Zuckerrohrmelasse

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

§ 8. Die Erhebungen über die Eier und Küken sind in der Häufigkeit gemäß Anlage II Spalte D über den Referenzzeitraum oder zum Stichtag gemäß Anlage II Spalte E, erstmals über im Kalenderjahr 2025 gelegene Referenzzeiträume oder zu im Kalenderjahr 2025 gelegenen Stichtagen, durchzuführen.

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Erhebungsmerkmal

Erhebungsart

Verwaltungsdatenquellen

Pachtpreise

Pachtpreis Acker

Verwaltungsdaten

Für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium

Pachtpreis Grünland

Verwaltungsdaten

Für Landwirtschaft zuständiges Bundesministerium

Bodenpreise

Tagebuchzahl

Einlagezahl

Jahr der Verbücherung

Nummer des Bezirksgerichts

Gesamt-Kaufpreis

Durchschnitts-Kaufpreis

Nutzungsart

Transaktionsart

Verwandtschaftsverhältnis

Auslandstransaktion

Widmung

Datum der Kaufvertrags-unterzeichnung

Grundstücksgesamtfläche

Steuersatz

Grundbuchszahl

Grundstücksnummer

Name

Käufer-Status

Verwaltungsdaten

Grundbuch

Katastralgemeindenummer

Grundstücksnummer

Grundstücksfläche

Ertragsmesszahl

Bodenklimazahl

Nutzungsart

Verwaltungsdaten

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Katastralgemeindenummer

Grundstücksnummer

Feldstücknutzungsart

Grundstücksfläche

Verwaltungsdaten

Agrarmarkt Austria

Vertragsdatum

Katastralgemeindenummer

Einlagezahl

Grundstücksnummer

Art des Grundstücks: land- und forstwirtschaftliche Flächen

Vertragsgegenständliche Fläche

Steuerklasse

Kaufpreis

Verwaltungsdaten

Bundesministerium für Finanzen

Kosten der Eigentumsübertragung von Grund und Boden (LGR)

Grunderwerbsteuer

Verwaltungsdaten

Bundesministerium für Finanzen

Bemessungsgrundlagen

Verwaltungsdaten

Bundesministerium für Finanzen

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

§ 9. (1) Es sind folgende Merkmale zu den Kategorien gemäß Anlage II Spalte A auf der Ebene gemäß Anlage II Spalte F zu erheben

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

§ 10. (1) Die Erhebungsmerkmale sind jeweils in der gemäß Anlage II Spalte B angeführten Art zu erheben durch

(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 Z 1 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 7zu erfolgen.

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

§ 11. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Milch von Kühen, Schafen, Ziegen oder Büffeln erzeugen, Milch und Milcherzeugnisse verwenden sowie milchwirtschaftliche Unternehmen, die Milch und Milcherzeugnisse verwenden.

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§ 12. Die Erhebungen über die Milch und Milcherzeugnisse sind in der Häufigkeit gemäß Anlage III Spalte D über den Referenzzeitraum gemäß Anlage III Spalte E, erstmals über im Kalenderjahr 2025 gelegene Referenzzeiträume, durchzuführen.

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§ 13. (1) Es sind folgende Merkmale zu den Kategorien, jeweils gemäß Anlage III Spalte A, auf der Ebene gemäß Anlage III Spalte F zu erheben

(2) Die Merkmale gemäß Anlage III Spalte A sind nur dann zu erheben, wenn gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2023/2745 eine Verpflichtung zur Bereitstellung dieser Daten zu den jeweiligen Milcherzeugnis- und Milchverwendungskategorien sowie zu den Unternehmenskategorien besteht.

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§ 14. (1) Die Erhebungsmerkmale sind jeweils in der gemäß Anlage III Spalte B angeführten Art zu erheben durch

(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 11 zu erfolgen.

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§ 15. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen, die Milch, Milchprodukte, Fleisch, Eier, Fische oder tierische Fette herstellen, handeln, verwenden oder lagern.

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§ 16. Die Berechnungen der Versorgungsbilanzen für tierische Erzeugnisse sind jährlich über das abgelaufene Kalenderjahr, erstmals über das Kalenderjahr 2025, durchzuführen.

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§ 17. Es sind die Mengen (Tonnen und Eier zusätzlich in Stück) für tierische Erzeugnisse je Aufkommens- und Verwendungsart gemäß Anlage IV Spalte A, auf nationaler Ebene zu erheben.

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§ 18. (1) Die Erhebungsmerkmale sind jeweils in der gemäß Anlage IV Spalte B angeführten Art zu erheben durch

(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 15 zu erfolgen.

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§ 19. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Kulturen gemäß Anlage V Spalte A erzeugen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen (Kulturflächen).

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§ 20. (1) Die Erhebungen über die Anbaufläche und die pflanzliche Erzeugung sind in der Häufigkeit gemäß Anlage V Spalte D über ein Erntejahr, erstmals über das Erntejahr 2025, durchzuführen.

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§ 21. (1) Es sind folgende Merkmale zu den Kulturarten gemäß Anlage V Spalte A mindestens auf Bundeslandebene zu erheben

(2) Die Aufgliederung nach Kulturarten bzw. –gruppen ist dermaßen vorzunehmen, dass jedenfalls die Merkmalsanforderungen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1538 abgedeckt sind.

(3) Für die gemäß Anhang I/Datensatz i.1/ABSCHNITT II der Verordnung (EU) 2023/1538 erforderlichen Kulturarten ist zusätzlich der Feuchtigkeitsgehalt der geernteten Erzeugung und für Zuckerrüben der Zuckergehalt jeweils jährlich auf nationaler Ebene zu erheben.

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§ 22. (1) Die Erhebungsmerkmale sind jeweils in der gemäß Anlage V Spalte B angeführten Art zu erheben durch

(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 19 zu erfolgen.

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§ 23. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen, die Getreide, Ölsaaten, pflanzliche Fette, Öle, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Kartoffelstärke, Reis, Gemüse, Obst, Honig, Zucker, Wein oder Bier herstellen, handeln, verwenden oder lagern.

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§ 24. Die Berechnungen der Versorgungsbilanzen für pflanzliche Erzeugnisse sind jährlich über das abgelaufene Wirtschaftsjahr, welches für Wein am 1. August beginnt und am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres endet, für Zucker am 1. Oktober beginnt und am 30. September des folgenden Kalenderjahres endet und für alle anderen Erzeugnisse am 1. Juli beginnt und am 30. Juni des folgenden Kalenderjahres endet, erstmals über das im Kalenderjahr 2025 beginnende Wirtschaftsjahr, durchzuführen.

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§ 25. Es sind die Mengen (Tonnen, Hektoliter) für pflanzliche Erzeugnisse je Aufkommens- und Verwendungsart gemäß Anlage VI Spalte A, auf nationaler Ebene zu erheben.

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§ 26. (1) Die Erhebungsmerkmale sind jeweils in der gemäß Anlage VI Spalte B angeführten Art zu erheben durch

(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 23 zu erfolgen.

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§ 27. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Dauergrünland oder Wechselgrünland bewirtschaften, sowie landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen.

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§ 28. Die Erhebungen über das bewirtschaftete Grünland sind in den Kalenderjahren, die mit 0, 3 oder 6 enden, über ein Kalenderjahr, erstmals über das Kalenderjahr 2026, durchzuführen.

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§ 29. Es ist die Hauptanbaufläche (Hektar) für Dauergrünland und Wechselgrünland, unterteilt nach Alter, Bedeckung und Bewirtschaftung gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2023/1538 auf nationaler Ebene und für die Merkmale Alter und Bedeckung zusätzlich auf Bundesland-Ebene zu erheben.

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§ 30. Die Erhebungsmerkmale sind durch Heranziehen von Verwaltungsdaten der Agrarmarkt Austria und des für Landwirtschaft zuständigen Bundesministeriums sowie unter Verwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben.

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§ 31. Statistische Einheiten sind mit Waren und Dienstleistungen handelnde Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs oder deren an den Transaktionen beteiligte Partner. Der land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftsbereich besteht aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Winzergenossenschaften sowie Einheiten, die darauf spezialisiert sind, Maschinen, Material und Personal für die Durchführung von Lohnarbeiten zur Verfügung zu stellen.

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§ 32. (1) Die Erhebungen der für die Berechnung der Agrarpreisindizes erforderlichen Merkmale sind in der Häufigkeit gemäß Anlage VII Spalte D, erstmals für das Kalenderjahr 2025, durchzuführen. Die Umbasierung der Indizes, bei der die Gewichtungswerte neu berechnet werden, hat alle fünf Kalenderjahre zu erfolgen, wobei als Basisjahre die Kalenderjahre heranzogen werden, die auf „0“ oder „5“ enden.

(2) Die Erhebungen der für die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (einschließlich regionaler landwirtschaftlicher Gesamtrechnung) erforderlichen Merkmale gemäß § 33 Abs. 2 sind in der Häufigkeit gemäß Anlage VII Spalte D, erstmals für das Kalenderjahr 2025, durchzuführen.

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§ 33. (1) Es sind vorläufige und endgültige Indizes sowie Gewichtungswerte (Millionen EURO) für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Betriebsmittel gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1579 und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie die mit der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Zusammenhang stehenden Geldtransferleistungen der öffentlichen Hand (EU, Bund, Länder und Gemeinden), die den Betrieb direkt zur Verfügung stehen (öffentliche Gelder) zu ermitteln.

(2) Für die Ermittlung der Agrarpreisindizes sowie für die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (einschließlich regionaler landwirtschaftlicher Gesamtrechnung) sind die Erzeugerpreise für die land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse gemäß Anlage VII Spalte A, dazu die Gewichtungsfaktoren (Menge und Stück) und sonstige für die Ermittlung von Erzeugerpreisen erforderlichen Daten (Transport- und Vermittlungskosten), die öffentlichen Gelder (jeweils auf Bundesland-Ebene) sowie die Einkaufspreise für Betriebsmittel gemäß Anlage VII Spalte A zu erheben.

(3) Hinsichtlich der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (einschließlich regionaler landwirtschaftlicher Gesamtrechnung) sind die Erhebungen gemäß Abs. 2 auf jene in Anlage VII Spalte A genannten land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse zu beschränken, die aufgrund ihres geschätzten Produktionswertes im jeweiligen Referenzzeitraum von statistischer Relevanz sind. Die Bundesanstalt hat die Landwirtschaftskammern jährlich im Zuge dieser Beurteilung anzuhören.

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§ 34. (1) Die Erhebungsmerkmale sind in der gemäß Anlage VII Spalte B angeführten Art zu erheben durch

(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 Z 1 – 3 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 31 zu erfolgen.

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§ 35. Statistische Einheiten sind Einheiten des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs (§ 31, ausgenommen forstwirtschaftliche Betriebe) sowie Unternehmen, die jeweils Düngemittel, Futtermittel oder Energie an landwirtschaftliche Betriebe verkaufen.

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§ 36. Die Erhebungen über absolute Preise für Düngemittel, Futtermittel und Energie sind jährlich über das abgelaufene Kalenderjahr, erstmals über das Kalenderjahr 2027, durchzuführen. Die Gewichtungswerte, die sich aus Ausgaben für die jeweiligen Betriebsmittel ergeben, sind alle fünf Kalenderjahre zu ermitteln, wobei die Kalenderjahre heranzogen werden, die auf „0“ oder „5“ enden.

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§ 37. Es sind die durchschnittlichen Preise/Tonne Nährstoffgehalt für Düngemittel sowie die jährlichen Durchschnittspreise für Futtermittelerzeugnisse/Tonne Einzelfuttermittel und für Energieerzeugnisse, jeweils gemäß Anlage VIII Spalte A, die von den landwirtschaftlichen Betrieben zu bezahlen sind, und die jeweiligen Gewichtungswerte (Millionen EURO) zu erheben.

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§ 38. (1) Die Erhebungsmerkmale sind in der gemäß Anlage VIII Spalte B angeführten Art zu erheben durch

(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 Z 1 – 3 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 35 zu erfolgen.

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§ 39. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe und landwirtschaftliche Grundstücke, für die in den Berichtsperioden Markttransaktionen stattfinden.

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§ 40. Die Erhebungen über Preise und Pachten für Agrarland sind jährlich über das abgelaufene Kalenderjahr, erstmals über das Kalenderjahr 2025, durchzuführen.

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§ 41. (1) Es sind auf nationaler und Bundesland Ebene zu erheben

(2) Zur Ermittlung der Merkmale gemäß Abs. 1 sind die Merkmale gemäß Anlage IX Spalte A heranzuziehen.

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§ 42. (1) Die Erhebungsmerkmale sind in der gemäß Anlage IX Spalte B angeführten Art zu erheben durch

(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 39 zu erfolgen.

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§ 43. Statistische Einheiten sind in Verkehr gebrachte Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten, welche

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§ 44. Die Erhebungen über in Verkehr gebrachte Pflanzenschutzmittel sind jährlich über das abgelaufene Kalenderjahr, erstmals über das Kalenderjahr 2025, durchzuführen.

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§ 45. Es ist die Menge (Kilogramm) jedes in Verkehr gebrachten Wirkstoffs gemäß § 43 auf nationaler Ebene zu erheben.

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§ 46. Die Erhebungsmerkmale sind durch Heranziehen von Verwaltungsdaten des Bundesamts für Ernährungssicherheit zu erheben.

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§ 47. Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Kulturpflanzen mit Pflanzenschutzmittel behandeln, welche Wirkstoffe gemäß § 43 enthalten.

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§ 48. Die Erhebung über verwendete Pflanzenschutzmittel ist für den Zeitraum 2025 bis 2027 einmalig über das Erntejahr 2026 durchzuführen.

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§ 49. (1) Es sind

(2) Die Erhebung umfasst mindestens den Einsatz der Pflanzenschutzmittel für Kulturarten gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1537, soweit sie in Österreich statistisch relevant sind und für Soja, Hafer, Triticale, Sommergerste und Ölkürbis.

Bundesrecht Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung

§ 50. (1) Die Erhebungsmerkmale sind durch Heranziehen von Verwaltungsdaten der Länder und des für Landwirtschaft zuständigen Bundesministeriums zu erheben.

(2) Soweit die Merkmale nicht gemäß Abs. 1 ermittelt werden können, sind diese durch Anwendung geeigneter statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) zu erheben. Ist dies nicht in der erforderlichen Qualität möglich, so hat die Erhebung durch eine stichprobenartige Befragung der statistischen Einheiten gemäß § 47 zu erfolgen.

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§ 51. (1) Befragungen der statistischen Einheiten sind von der Bundesanstalt – soweit es mit den jeweiligen Qualitätsanforderungen vereinbar ist – stichprobenartig durchzuführen.

(2) Die Festlegung der Stichprobengröße und die Stichprobenauswahl hat durch die Bundesanstalt unter Beachtung der Zielsetzung gemäß Abs. 3 zu erfolgen.

(3) Bei Bekanntwerden neuer Datenquellen (Verwaltungsdaten, Statistikdaten) ist zu prüfen, ob diese Datenquellen anstelle einer Befragung herangezogen werden können, um allfällige bisherige Auskunftspflichtige zu entlasten. Dabei sind jedenfalls die Qualitätsanforderungen, auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, umfassend zu berücksichtigen. Dies gilt ebenso für Merkmale, die gemäß dieser Verordnung auf Basis von Befragungen bzw. Expertenschätzung von geeigneten Institutionen und Personen oder statistischer Schätzverfahren (Modellrechnung) erhoben werden sollen.

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§ 52. (1) Bei den Befragungen statistischer Einheiten besteht Auskunftspflicht gemäß § 9 des Bundesstatistikgesetzes 2000.

(2) Zur Auskunftserteilung sind jene natürlichen und juristischen Personen sowie eingetragenen Personengesellschaften verpflichtet, die eine statistische Einheit im eigenen Namen betreiben.

(3) Zur Auskunftserteilung in Form einer begründeten Leermeldung sind darüber hinaus jene natürlichen und juristischen Personen sowie eingetragenen Personengesellschaften verpflichtet, die entweder eine statistische Einheit betreiben, auf die Voraussetzungen gemäß §§ 3,7, 11, 15, 19, 23, 31, 35, 39 oder 47 nicht zutreffen, oder die den Betrieb der statistischen Einheit aufgelassen haben.

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§ 53. (1) Die Auskunftspflichtigen gemäß § 52 Abs. 2 sind verpflichtet, die von der Bundesanstalt bereitzustellenden Erhebungsformulare vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und diese bis zum im Erhebungsformular festgelegten Datum an die Bundesanstalt zu retournieren, in begründeten Ausnahmefällen kann die Auskunftserteilung im Rahmen von telefonischen Befragungen erfolgen.

(2) Ehemalige Betreiber statistischer Einheiten sind zur Mitwirkung an der Feststellung der oder des neuen Auskunftspflichtigen gemäß § 52 Abs. 2 durch die Bundesanstalt verpflichtet.

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§ 54. (1) Die Inhaber von Verwaltungsdaten haben auf Verlangen der Bundesanstalt die georeferenzierten Einzeldaten in personen- bzw. unternehmensbezogener Form sowie die dazugehörigen Metadaten kostenlos auf elektronischem Wege zu übermitteln oder kostenfreien Zugang zu den Daten zu ermöglichen. Die jeweiligen Fristen und die Häufigkeit der Übermittlung der Daten und Metadaten sind von der Bundesanstalt bekannt zu geben. Der Zugang zu Daten und Metadaten wird auch in den Fällen gewährt, in denen der Inhaber von Verwaltungsdaten Aufgaben an Dritte delegiert hat.

(2) Die Inhaber von Verwaltungsdaten sind verpflichtet, auf Verlangen der Bundesanstalt Auskunft über das Vorhandensein von Daten, die für die jeweilige Erhebung erforderlich sein können, sowie über den Aufbau und die Struktur der jeweiligen Daten/-sätze zu geben. Des Weiteren können von der Bundesanstalt Musterdatensätze (inkl. Metadatenbeschreibungen) angefordert werden, um deren Qualität auf eine allfällige weitere Verwendung prüfen zu können.

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§ 55. Die Bundesanstalt hat die Auskunfts- und Mitwirkungspflichtigen über die Rechtsfolgen gemäß § 66 des Bundesstatistikgesetzes 2000 bei Verweigerung der Mitwirkung oder Auskunft und bei wissentlich unvollständigen oder nicht wahrheitsgetreuen Angaben zu informieren.

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§ 56. (1) Die Bundesanstalt Statistik Österreich hat die Ergebnisse gemäß § 30 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes 2000 der Öffentlichkeit im Internet unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

(2) Das für Landwirtschaft zuständige Bundesministerium hat hinsichtlich der Ergebnisse gemäß § 49 dafür Sorge zu tragen, dass folgende Daten veröffentlicht werden

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§ 57. (1) Der für Landwirtschaft zuständige Bundesminister leistet der Bundesanstalt für die Durchführung der Erhebungen und Erstellung der Statistiken einen Kostenersatz für die Jahre 2024 bis 2030 in folgender Höhe

2024 161 500 Euro

2025 386 000 Euro

2026 610 000 Euro

2027 491 000 Euro

2028 566 000 Euro

2029 564 000 Euro

2030 612 000 Euro.

(2) Die Bundesanstalt ist verpflichtet, bei der Europäischen Union alle möglichen Zuwendungen für die Durchführung der Erhebungen und Erstellung der Statistiken in Anspruch zu nehmen. Differenzbeträge zu möglichen Beiträgen der Europäischen Union, die seitens der Europäischen Union nicht zur Auszahlung kommen, erhöhen den zu leistenden Kostenersatz gemäß Abs. 1 entsprechend.

(3) Im Jahr 2030 sind die Kosten für die Bundesanstalt für die Durchführung der Erhebungen und Erstellung der Statistiken nach dieser Verordnung einer Evaluierung zu unterziehen und durch den für Landwirtschaft zuständigen Bundesminister für die Erhebungsjahre ab 2031 neu festzulegen. Für die Evaluierung hat die Bundesanstalt die Unterlagen der internen Kostenrechnung gemäß § 32 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 2000 offen zu legen.

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§ 58. (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Die Verordnung über die Statistik der Geflügelproduktion, BGBl. Nr. 356/2003, die Verordnung betreffend die Statistik über den Viehbestand, BGBl. Nr. 163/2012, und die Verordnung über die Statistik der pflanzlichen Erzeugnisse, BGBl. Nr. 83/2012, treten mit 31.12.2025 außer Kraft. Sie finden auf die Berichtsperioden bis einschließlich Kalenderjahr 2024 Anwendung.

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§ 59. Für die nationale Umsetzung der Verpflichtungen betreffend die Statistiken über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft ab dem Erntejahr 2028 sind entsprechende Vorbereitungsarbeiten zu veranlassen, die eine Erweiterung dieser Verordnung bis spätestens 31. Dezember 2026 ermöglichen. Dabei sind alle Optionen für die Erhebung der erforderlichen Daten unter Einbindung der Länder mit der Zielsetzung der möglichst geringen Respondentenbelastung und der mit der jeweiligen Option verbundenen Kosten zu prüfen.

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