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20012697 AT

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023

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Kurztitel

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 141/2024

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.09.2024

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Langtitel

Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023

StF: BGBl. I Nr. 141/2024 (NR: GP XXVII AB 2708 S. 276.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2024

Gesetzesnummer

20012697

Dokumentnummer

NOR40265523

Bundesrecht Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2023 wird die Genehmigung erteilt.

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