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20012622 AT

Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und Zentralamerika

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und Zentralamerika

Die Notifikations Österreichs gemäß Art. 353 des Abkommens wurde am 14. Mai 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen gemäß seinem Art. 353 mit 1. Mai 2024 in Kraft getreten.

Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 346 vom 15.12.2012 S. 3, veröffentlicht. Die Beschlüsse des Assoziationsrates EU-Zentralamerika zur Änderung der Anhänge II und XVIII des Abkommens wurden im Amtsblatt der Europäischen Union wie folgt veröffentlicht

Beschluss Nr. 5/2014 vom 7. November 2014, ABl. Nr. L 196 vom 24.7.2015 S. 59;

Beschluss Nr. 1/2020 vom 14. Dezember 2020, ABl. Nr. L 25 vom 26.1.2021 S. 1 und

Beschluss Nr. 1/2022 vom 23. Juni 2022, ABl. Nr. L 216 vom 19.8.2022, S. 22.

Bundesrecht Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und Zentralamerika

(Anm.: Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits als PDF dokumentiert)

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