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20012569 AT

VfGH-Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung

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Kurztitel

VfGH-Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 105/2024

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

18.04.2024

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie – APAB-FRL) durch den Verfassungsgerichtshof

StF: BGBl. II Nr. 105/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 59 Abs. 2 VfGG iVm § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2024

Gesetzesnummer

20012569

Dokumentnummer

NOR40261331

Bundesrecht VfGH-Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. März 2024, G 838/2023-21, V 350/2023-21, G 916/2023-15, V 353/2023-15, dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 22. März 2024, die Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie – APAB-FRL) als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. August 2024 in Kraft.

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