Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Gesetzestext (4 Artikel)
Seite
2
von
2
Seite
1
von
1
Kurztitel
Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 72/2024
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
07.03.2024
Index
10/04 Wahlen
Langtitel
Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
StF: BGBl. II Nr. 72/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung – EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I. Nr. 130/2023, wird verordnet
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2024
Gesetzesnummer
20012546
Dokumentnummer
NOR40260818
§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Juni 2024 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt.