Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1.4.2023
Gesetzestext (2 Artikel)
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Kurztitel
Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1.4.2023
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 81/2023
Typ
K
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
31.03.2023
Index
20/05 Wohn- und Mietrecht
Langtitel
Kundmachung der Bundesministerin für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz
StF: BGBl. II Nr. 81/2023
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 5 Abs. 2 des Richtwertgesetzes, BGBl. Nr. 800/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2021, wird auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 23. Februar 2023 kundgemacht, dass sich die in § 5 Abs. 1 des Richtwertgesetzes festgesetzten Richtwerte mit Wirksamkeit vom 1. April 2023 wie folgt ändern
Zuletzt aktualisiert am
31.03.2023
Gesetzesnummer
20012215
Dokumentnummer
NOR40251862
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet
Die Änderung der Richtwerte wird am 1. April 2023 mietrechtlich wirksam.