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20011925 AT

Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Reutte Süd

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Reutte Süd

Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Reutte Süd

Bundesrecht Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Reutte Süd

§ 1. Zum Zweck der Erprobung im Rahmen der Durchführung einer wissenschaftlichen Untersu-chung ist eine von § 38 Abs. 2b und 6 Straßenverkehrsordnung 1960 abweichende Ausführung von Licht-signalanlagen auf der B179 Fernpassstraße, Strkm. 36,50, dahingehend, dass die Dauer des gelben nicht-blinkenden Lichtes, das gemeinsam mit dem roten Licht leuchtet, eine Sekunde beträgt und dass das Grünlicht ohne vorangehende Grünblinkphase beendet wird, zulässig.

Bundesrecht Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Reutte Süd

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 15. Juni 2022 in Kraft und mit Ablauf des 14. Juni 2027 außer Kraft.

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