20011925
AT
Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Reutte Süd
3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (3 Artikel)
Bundesrecht Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Reutte Süd
Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Reutte Süd
Bundesrecht Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Reutte Süd
§ 1. Zum Zweck der Erprobung im Rahmen der Durchführung einer wissenschaftlichen Untersu-chung ist eine von § 38 Abs. 2b und 6 Straßenverkehrsordnung 1960 abweichende Ausführung von Licht-signalanlagen auf der B179 Fernpassstraße, Strkm. 36,50, dahingehend, dass die Dauer des gelben nicht-blinkenden Lichtes, das gemeinsam mit dem roten Licht leuchtet, eine Sekunde beträgt und dass das Grünlicht ohne vorangehende Grünblinkphase beendet wird, zulässig.
Bundesrecht Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Reutte Süd
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 15. Juni 2022 in Kraft und mit Ablauf des 14. Juni 2027 außer Kraft.