Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20011911 AT

Entsorgungsverordnung-See 2022

8 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (8)

Gesetzestext (8 Artikel)

Bundesrecht Entsorgungsverordnung-See 2022

Seite

2

von

2

Seite

1

von

1

Kurztitel

Entsorgungsverordnung-See 2022

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 203/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.2022

Abkürzung

EntsorgungsV-See 2022

Index

94/01 Schiffsverkehr

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen in Seehäfen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Entsorgungsverordnung-See 2022 – EntsorgungsV-See 2022)

StF: BGBl. II Nr. 203/2022 [CELEX-Nr.: 32019L0883]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 4 des Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetzes – SSEG, BGBl. Nr. 387/1996, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 14/2017, wird verordnet

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2022

Gesetzesnummer

20011911

Dokumentnummer

NOR40244568

Bundesrecht Entsorgungsverordnung-See 2022

§ 1. Diese Verordnung gilt für österreichische Jachten (§ 2 Z 5 des Seeschifffahrtsgesetzes – SeeSchFG, BGBl. Nr. 174/1981, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 82/2018) mit einer Rumpflänge von mindestens 2,5 m, die Seehäfen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union anlaufen.

Bundesrecht Entsorgungsverordnung-See 2022

§ 2. Im Sinne dieser Verordnung gelten als

Bundesrecht Entsorgungsverordnung-See 2022

§ 3. (1) Der Führer einer österreichischen Jacht, die einen Seehafen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union anläuft, hat der Hafenbehörde die beabsichtigte Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen mittels des in Anhang 2 der Richtlinie (EU) 2019/883 vom 17. April 2019 über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59/EG, ABl. Nr. L 151 vom 7. Juni 2019 S. 116, abgebildeten Musters eines Formulars vorab zu melden.

(2) Diese Meldung hat zu erfolgen

(3) Die in der Voranmeldung enthaltenen Angaben sind jedenfalls bis zum nächsten Anlaufhafen in Gestalt des ausgefüllten Formulares gemäß Abs. 1 oder in elektronischer Form aufzubewahren und den Hafenbehörden der Mitgliedstaaten auf Verlangen vorzulegen.

Bundesrecht Entsorgungsverordnung-See 2022

§ 4. (1) Der Führer einer österreichischen Jacht, die einen Seehafen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union angelaufen hat, hat vor dem Auslaufen alle Schiffsabfälle und Ladungsrückstände in einer Hafenauffangeinrichtung zu entladen.

(2) Unbeschadet der Bestimmung des Abs. 1 kann die Jacht ihre Fahrt zum nächsten Anlaufhafen ohne Entladung der Schiffsabfälle fortsetzen, wenn

Bundesrecht Entsorgungsverordnung-See 2022

§ 5. Über die Entladung stellt der Betreiber der Hafenauffangeinrichtung eine Abfallabgabebescheinigung aus, welche mindestens zwei Jahre an Bord mitzuführen und den Hafenbehörden der Mitgliedstaaten auf Verlangen vorzulegen ist.

Bundesrecht Entsorgungsverordnung-See 2022

§ 6. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen in Seehäfen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EntsorgungsV-See), BGBl. II Nr. 395/2003, zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 170/2017, außer Kraft.

Bundesrecht Entsorgungsverordnung-See 2022

§ 7. Durch die Bestimmungen dieser Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2019/883 umgesetzt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →