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20011837 AT

Stellungskommissonen-Verordnung 2022

12 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (12)

Gesetzestext (12 Artikel)

Bundesrecht Stellungskommissonen-Verordnung 2022

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Kurztitel

Stellungskommissonen-Verordnung 2022

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 79/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.2022

Abkürzung

SteKo-VO 2022

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über die Stellungskommissionen (Stellungskommissonen-Verordnung 2022 – SteKo-VO 2022)

StF: BGBl. II Nr. 79/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 15 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2019, wird verordnet

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2022

Gesetzesnummer

20011837

Dokumentnummer

NOR40242690

Bundesrecht Stellungskommissonen-Verordnung 2022

§ 1. Das Militärkommando Burgenland hat sich für folgende Teile seines Ergänzungsbereiches folgender Stellungskommissionen zu bedienen

Wien

Steiermark

Bundesrecht Stellungskommissonen-Verordnung 2022

§ 2. Im Ergänzungsbereich Kärnten ist eine Stellungskommission zu bilden. Das Militärkommando Kärnten hat sich für seinen gesamten Ergänzungsbereich dieser Stellungskommission zu bedienen.

Bundesrecht Stellungskommissonen-Verordnung 2022

§ 3. Im Ergänzungsbereich Niederösterreich ist eine Stellungskommission zu bilden. Das Militärkommando Niederösterreich hat sich für seinen gesamten Ergänzungsbereich dieser Stellungskommission zu bedienen.

Bundesrecht Stellungskommissonen-Verordnung 2022

§ 4. Im Ergänzungsbereich Oberösterreich ist eine Stellungskommission zu bilden. Das Militärkommando Oberösterreich hat sich für seinen gesamten Ergänzungsbereich dieser Stellungskommission zu bedienen.

Bundesrecht Stellungskommissonen-Verordnung 2022

§ 5. Das Militärkommando Salzburg hat sich für folgende Teile seines Ergänzungsbereiches folgender Stellungskommissionen zu bedienen

Kärnten

Tirol

Bundesrecht Stellungskommissonen-Verordnung 2022

§ 6. Im Ergänzungsbereich Steiermark ist eine Stellungskommission zu bilden. Das Militärkommando Steiermark hat sich für folgende Teile seines Ergänzungsbereiches folgender Stellungskommissionen zu bedienen

Steiermark

Kärnten

Bundesrecht Stellungskommissonen-Verordnung 2022

§ 7. Im Ergänzungsbereich Tirol ist eine Stellungskommission zu bilden. Das Militärkommando Tirol hat sich für seinen gesamten Ergänzungsbereich dieser Stellungskommission zu bedienen.

Bundesrecht Stellungskommissonen-Verordnung 2022

§ 8. Das Militärkommando Vorarlberg hat sich für seinen gesamten Ergänzungsbereich der Stellungskommission Tirol zu bedienen.

Bundesrecht Stellungskommissonen-Verordnung 2022

§ 9. Im Ergänzungsbereich Wien ist eine Stellungskommission zu bilden. Das Militärkommando Wien hat sich für seinen gesamten Ergänzungsbereich dieser Stellungskommission zu bedienen.

Bundesrecht Stellungskommissonen-Verordnung 2022

§ 10. (1) Abweichend von § 4 zweiter Satz hat sich das Militärkommando Oberösterreich

(2) Abweichend von § 4 zweiter Satz hat sich das Militärkommando Oberösterreich vom 2. Mai 2022 bis 20. Juli 2022 für die Stadt Linz der Stellungskommission Steiermark zu bedienen.

Bundesrecht Stellungskommissonen-Verordnung 2022

§ 11. Diese Verordnung tritt mit 1. April 2022 in Kraft. Mit Ablauf des 31. März 2022 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Stellungskommissionen, BGBl. II Nr. 406/2012, außer Kraft.

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