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20011672 AT

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020

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Kurztitel

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 182/2021

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.10.2021

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Langtitel

Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020

StF: BGBl. I Nr. 182/2021 (NR: GP XXVII AB 1062 S. 125.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2021

Gesetzesnummer

20011672

Dokumentnummer

NOR40238385

Bundesrecht Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020 wird die Genehmigung erteilt.

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