Dienstleistungsbetriebe-Verordnung
Gesetzestext (5 Artikel)
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden (vgl. § 4).
§ 1. (1) Der für einen Dienstleistungsbetrieb vorgesehene Pauschalsatz von 20% ist anzuwenden, wenn der Betrieb einer der folgenden Branchen mit der jeweils zugehörigen Branchenkennzahl zuzuordnen ist
Branche
Branchenkennzahl
Dienstleistungen im Bereich freiberuflicher und wissenschaftlicher Tätigkeiten
Rechtsberatung
691
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung
692
Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
701
Unternehmensberatung
702
Arzt- und Zahnarztpraxen
862
Sonstiges Gesundheitswesen
869
Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros
711
Technische, physikalische und chemische Untersuchung
712
Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin
721
Werbung
731
Markt- und Meinungsforschung
732
Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften
722
Fotografie und Fotolabors
742
Übersetzen und Dolmetschen
743
Veterinärwesen
750
Sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten anderweitig nicht genannt
749
Dienstleistungen in Kunst, Unterhaltung, Sport und Erholung
Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design
741
Kunstschaffende Tätigkeiten
901
Darstellende Kunst
902
Erbringung von Dienstleistungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste
903
Erbringung von Dienstleistungen des Sports
931
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung
932
Dienstleistungen im Bereich der gewerblichen Vermietung, Beherbergung und Verpflegung
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
682
Tätigkeiten für das Grundstücks- und Wohnungswesen für Dritte
683
Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern, ohne Copyrights
774
Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Technik
Programmierungstätigkeiten
621
Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen
622
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
629
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
631
Web-Suchportale und Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
639
Dienstleistungen im Bereich des Tourismus und Veranstaltungswesens
Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen
799
Dienstleistung in der Vermittlung und Arbeitskräfteüberlassung
Handelsvermittlung
461
Vermittlung von Arbeitskräften
781
Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen
782
Dienstleistungen im Bereich der Beaufsichtigung, Reinigung, für private Haushalte und Ähnliches
Hausmeisterdienste
811
Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln
812
Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops
821
Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen anderweitig nicht genannt
829
Wäscherei und chemische Reinigung
961
Frisör- und Kosmetiksalons, Day Spas u.ä.
962
Bestattungswesen
963
Vermittlungstätigkeiten für überwiegend persönliche Dienstleistungen
964
Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen
969
Dienstleistungen im Bereich des Unterrichts, Vortragstätigkeit
Sonstiger Unterricht
855
Erbringung von Dienstleistungen für Erziehung und Unterricht
856
Dienstleistungen im sozialen Bereich
Soziale Betreuung von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung
881
Sonstiges Sozialwesen, ohne Heime
889
Dienstleistungen im Bereich der Installation, für die Landwirtschaft, den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden
Installation von Industriemaschinen und -ausrüstungen
332
Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag
024
Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas
091
Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden
099
Dienstleistungen im Bereich Finanzen und Versicherungen
Mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
661
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten
662
(2) Die in Abs. 1 genannten Branchenkennzahlen entsprechen den ersten drei Ziffern (mit führender Null) der ÖNACE 2025, das ist die österreichische Version der europäischen Wirtschaftstätigkeitenklassifikation (NACE).
§ 2. Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung für einen Dienstleistungsbetrieb ist in der Abgabenerklärung die für den Betrieb maßgebende Branchenkennzahl gemäß § 1 Abs. 1 anzuführen.
§ 3. Bei einem Betrieb, der branchenbezogen nicht ausschließlich dem § 1 zuzuordnen ist, muss aus den Aufzeichnungen klar erkennbar sein, welche Betriebseinnahmen auf Tätigkeiten entfallen, für die branchenbezogen der Pauschalsatz von 20% maßgeblich ist und welche Betriebseinnahmen auf Tätigkeiten entfallen, für die branchenbezogen der Pauschalsatz von 45% maßgeblich ist. Für die Anwendung des einheitlichen Pauschalsatzes von 20% oder 45% ist die Tätigkeit maßgeblich, aus der die höheren Betriebseinnahmen stammen.
§ 4. (1) Diese Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden.
(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 300/2025 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2025 anzuwenden. Davon abweichend ist § 1 Abs. 1 für Tätigkeiten, die den Branchenkennzahlen 661 und 662 zuzuordnen sind, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2026 anzuwenden.