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20011280 AT

Vertrauenswürdigkeitsprüfungs-Verordnung

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Vertrauenswürdigkeitsprüfungs-Verordnung

Auf Grund des § 2a Abs. 4 des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 5/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2020, wird verordnet

Bundesrecht Vertrauenswürdigkeitsprüfungs-Verordnung

§ 1. Die Vertrauenswürdigkeitsprüfung umfasst die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich zu den folgenden Themenbereichen

Bundesrecht Vertrauenswürdigkeitsprüfungs-Verordnung

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

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