Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
Gesetzestext (4 Artikel)
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Kurztitel
Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 259/2020
Typ
Bekanntmachung
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
09.06.2020
Index
43/01 Wehrrecht allgemein
Langtitel
Allgemeine Bekanntmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
StF: BGBl. II Nr. 259/2020
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2020
Gesetzesnummer
20011191
Dokumentnummer
NOR40223790
§ 1. Bestimmte Wehrpflichtige, die auf Grund meiner Verfügung vom 6. April 2020, BGBl. II Nr. 131/2020, zum Einsatzpräsenzdienst einberufen wurden, werden nach § 28 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2019, mit Ablauf des 12. Juni 2020 aus diesem Präsenzdienst entlassen.
§ 2. Die Entlassung nach § 1 betrifft jene Wehrpflichtigen, die zu diesem Zeitpunkt in folgenden strukturierten Einheiten eingeteilt sind
§ 3. Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.