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20011157 AT

Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

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Kurztitel

Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 28/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.03.2018

Index

18 Kundmachungswesen; 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Langtitel

Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung einschließlich des Gebührenverzeichnisses zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

StF: BGBl. III Nr. 28/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird verordnet

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2020

Gesetzesnummer

20011157

Dokumentnummer

NOR40222937

Bundesrecht Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 11. Oktober 2017, mit dem die Ausführungsordnung einschließlich des Gebührenverzeichnisses zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. III Nr. 132/2002, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 16/2017) mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018 geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, dass dieser Beschluss in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wird.

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