Eventkaufmann/Eventkauffrau-Ausbildungsordnung
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Kurztitel
Eventkaufmann/Eventkauffrau-Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 54/2020
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.05.2020
Index
50/04 Berufsausbildung
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Eventkaufmann/Eventkauffrau (Eventkaufmann/Eventkauffrau-Ausbildungsordnung) erlassen werden
StF: BGBl. II Nr. 54/2020
Änderung
BGBl. II Nr. 194/2026
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8 und 8a des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird verordnet
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2026
Gesetzesnummer
20011051
Dokumentnummer
NOR40221162
§ 1. (1) Der Lehrberuf Eventkaufmann/Eventkauffrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Eventkaufmann bzw. Eventkauffrau) zu bezeichnen.
§ 2. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Eventkaufmann/die Eventkauffrau über folgende berufliche Kompetenzen
§ 3. (1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
(4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
(5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind
1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
Er/Sie kann…
1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs
Er/Sie kann…
1.3 Branche des Lehrbetriebs
Er/Sie kann…
1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten
Er/Sie kann…
1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten
Er/Sie kann…
1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung
Er/Sie kann…
1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation
Er/Sie kann…
1.8 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.)
Er/Sie kann…
1.9 Betriebliches Projektmanagement
2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement
Er/Sie kann…
2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Er/Sie kann…
2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln
Er/Sie kann…
3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten
(Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.)
3.1 Datensicherheit und Datenschutz
Er/Sie kann…
3.2 Software und weitere digitale Anwendungen
Er/Sie kann…
3.3 Digitale Kommunikation
Er/Sie kann…
3.4 Datei- und Ablageorganisation
Er/Sie kann…
3.5 Informationssuche und -beschaffung
Er/Sie kann…
3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen
Er/Sie kann…
(6) Fachliche Kompetenzbereiche sind
4. Kompetenzbereich: Kundenmanagement
4.1 Vertragsgrundlagen
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
4.2 Kundenberatung
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
4.3 Angebotserstellung
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
4.4 Beauftragung
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
4.5 Umgang mit Beschwerden und Reklamationen
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
5. Kompetenzbereich: Konzeptentwicklung
5.1 Grundlagen der Konzeptentwicklung
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
5.2 Schritte der Konzeptentwicklung
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
6. Kompetenzbereich: Veranstaltungsmanagement und -durchführung
6.1 Veranstaltungsorganisation
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
6.2 Veranstaltungsabwicklung
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
7. Kompetenzbereich: Veranstaltungsmarketing
7.1 Aufgaben des Marketings
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
7.2 Arbeiten im Marketing
Er/Sie kann
Lehrjahr
1
2
3
8. Kompetenzbereich: Beschaffung
8.1 Beschaffungsprozess und Bedarfsermittlung
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
8.2 Angebotseinholung
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
8.3 Beauftragungen/Bestellungen
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
8.4 Annahme und Rechnungskontrolle
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
8.5 Umgang mit mangelhaften Lieferungen und Leistungen
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
9. Kompetenzbereich: Office-Management
9.1 Ausstattung des Arbeitsbereichs
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
9.2 Kommunikation
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
9.3 Posteingang und -ausgang
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
9.4 Terminmanagement
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
10. Kompetenzbereich: Betriebliches Rechnungswesen
10.1 Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesen und betriebliche Buchführung
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
10.2 Betrieblicher Zahlungsverkehr
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
10.3 Datenaufbereitung
Er/Sie kann…
Lehrjahr
1
2
3
(7) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.
§ 4. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.
(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 194/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt der bisherige erste § 4 samt Überschrift außer Kraft.