20011037
AT
Vbg. Entlohnung der Obmänner und Vertrauensmänner der Gemeindevermittlungsämter
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
Bundesrecht Vbg. Entlohnung der Obmänner und Vertrauensmänner der Gemeindevermittlungsämter
§ 0 Vbg. Entlohnung der Obmänner und Vertrauensmänner der Gemeindevermittlungsämter
Originalquelle öffnen
Die Entlohnung für die Obmänner und Vertrauensmänner der Gemeindevermittlungsämter wird wie folgt festgesetzt