Post-Erhebungs-Verordnung
Inhaltsübersicht (15)
Gesetzestext (15 Artikel)
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Kurztitel
Post-Erhebungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 27/2019
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.04.2019
Abkürzung
PEV 2019
Index
91/02 Post
Langtitel
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden (Post-Erhebungs-Verordnung – PEV 2019)
StF: BGBl. II Nr. 27/2019
Änderung
BGBl. II Nr. 372/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 52 des Bundesgesetzes, mit dem ein Postmarktgesetz erlassen wird (Postmarktgesetz – PMG), BGBl. I Nr. 123/2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2018, wird verordnet
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2024
Gesetzesnummer
20010565
Dokumentnummer
NOR40212673
Erhebungsmerkmal
Anzugebende Einheit
Betrachtungszeitraum
Anmerkungen / Detaillierungen
Briefsendungen Inland
Stück
Quartal
Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50 g, bis 2 kg, größer 2 kg) sowie nach Priority oder Nicht-Priority-Sendung
Paketsendungen Inland
Stück
Quartal
Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) und Auftragsart (mit dem Absender vertraglich vereinbart und im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)
Zeitungen Zeitschriften
Stück
Jahr
Einschreibsendungen
Stück
Jahr
Wertsendungen
Stück
Jahr
Behördliche Schriftstücke (RSa, RSb)
Stück
Jahr
Sonstige adressierte Sendungen Inland
Stück
Jahr
Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)
Briefsendungen Gesamt
Stück
Quartal
Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum
Paketsendungen Gesamt
Stück
Quartal
Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum
Sonstige Adressierte Sendungen Gesamt
Stück
Quartal
Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum
Briefsendungen Ausland
Stück
Quartal
Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen
Paketsendungen Ausland
Stück
Quartal
Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen, EWR/nicht-EWR und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)
Zustellort von Sendungen
Anzahl
Jahr
Anzahl der Paketsendungen nach Zustellort (Adresse, Paketbox, Paketshop,…) unterschieden nach dem Zeitpunkt der erfolgreichen Zustellung (erster, zweiter, weiterer Zustellversuch)
Verloren gegangene Sendungen
Anzahl
Jahr
Anzahl der aufgegebenen Sendungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen zugestellt oder an den Absender retourniert werden konnten, unterschieden nach Briefen und Paketen (verloren gegangene Sendungen)
§ 1. (1) Für die Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung auf dem Gebiet des Postwesens führt die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH statistische Erhebungen durch, erstellt Statistiken und veröffentlicht gemäß § 7 Abs. 2 Publikationen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Letzteres gilt nicht, wenn der Postdiensteanbieter ausdrücklich einer Veröffentlichung zugestimmt hat.
(2) Folgende Statistiken sind zu erstellen
Erhebungsmerkmal
Anzugebende Einheit
Betrachtungszeitraum
Anmerkungen / Detaillierungen
Umsätze aus Briefsendungen Inland
Euro
Quartal
Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50 g, bis 2 kg, größer 2 kg)
Umsätze aus Paketsendungen Inland
Euro
Quartal
Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)
Umsätze aus Zeitungen Zeitschriften
Euro
Jahr
Umsätze aus Einschreibsendungen
Euro
Jahr
Umsätze aus Wertsendungen
Euro
Jahr
Umsätze aus behördlichen Schriftstücken (RSa, RSb)
Euro
Jahr
Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Inland
Euro
Jahr
Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)
Umsätze aus Briefsendungen Gesamt
Euro
Quartal
Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum
Umsätze aus Paketsendungen Gesamt
Euro
Quartal
Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum
Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Gesamt
Euro
Quartal
Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkasten, Verteilzentrum
Umsätze aus Briefsendungen Ausland
Euro
Quartal
Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen
Umsätze aus Paketsendungen Ausland
Euro
Quartal
Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen, EWR/nicht-EWR und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)
§ 2. (1) Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind sämtliche Postdiensteanbieter iSd. §§ 25 und 26 PMG, für die während des vorausgegangenen Kalenderjahres im Durchschnitt mehr als 50 Personen tätig und an der Erbringung von Postdiensten beteiligt waren. Zu berücksichtigen sind dabei alle im Unternehmen tätigen Personen, die zumindest teilweise mit Tätigkeiten betraut sind, die in Zusammenhang mit der Erbringung von Postdiensten stehen.
(2) Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit als Postdiensteanbieter während eines Kalenderjahres sind für die Berechnung des Durchschnittes nur jene Monate heranzuziehen, in denen die Tätigkeit als Postdiensteanbieter ausgeübt wurde.
Erhebungsmerkmal
Anzugebende Einheit
Betrachtungszeitraum
Anmerkungen / Detaillierungen
Anzahl an Annahmestellen bzw. vergleichbaren Einrichtungen
Anzahl
Jahreswert
Anzahl an Briefaufgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen
Anzahl
Jahreswert
Anzahl an Verteilzentren bzw. vergleichbaren Einrichtungen
Anzahl
Jahreswert
Anzahl an Abholstationen bzw. vergleichbaren Einrichtungen
Anzahl
Jahreswert
Unterschieden nach Abholstationen im Eigentum des Postdiensteanbieters und angemieteten Abholstationen
Anzahl an Landabgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen
Anzahl
Jahreswert
Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte
Anzahl an Hausbrieffachanlagen
Anzahl
Jahreswert
Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte
Beschwerden
Anzahl
Jahreswert
Anzahl der bei den Postdiensteanbietern eingegangenen Beschwerden unterschieden nach Brief, Paket, andere Sendungen, Annahmestellen und sonstige Beschwerdegründe
Nachhaltigkeitskennzahlen
Anzahl
Stand per Jahresletzten
Fahrzeuge unterschieden nach Fahrzeugklassen „Fahrzeuge über 3,5t“, „Fahrzeuge bis inkl. 3,5t“, „Mopeds“, „(Lasten)Fahrräder“ sowie nach Antriebsart Verbrennungsmotor, Hybrid, Elektro
§ 3. Zu erheben sind die in den Anlagen angegebenen Erhebungsmerkmale in dem dort angegebenen Betrachtungszeitraum und unter Berücksichtigung der dort angeführten Anmerkungen.
Erhebungsmerkmal
Anzugebende Einheit
Betrachtungszeitraum
Anmerkungen / Detaillierungen
Beschäftigte (in Ganztagskräften)
Anzahl
Stand per Quartalsletzten
Unterschieden in eigene Mitarbeiter/innen (Vollzeit und Teilzeit) sowie Leasingpersonal und freie Mitarbeiter/innen
Investitionen in Infrastruktur
Euro
Jahreswert
§ 4. Erhebungen im Rahmen der Poststatistik erfolgen durch vierteljährliche Befragung der Einheiten gemäß § 2. Es ist eine Vollerhebung vorzunehmen.
Erhebungsmerkmal
Anzugebende Einheit
Betrachtungszeitraum
Anmerkungen / Detaillierungen
Anzahl der Personen, die während des vorausgegangenen Kalenderjahres für den Paketzustelldienstanbieter tätig und an der Erbringung der Paketzustelldienste in dem Mitgliedstaat, in dem der Anbieter niedergelassen ist, beteiligt waren
Anzahl
Halbjahreswerte
Unterschieden in Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Vorübergehend Beschäftigte, Selbstständige
§ 5. (1) Auskunftspflichtig ist der Inhaber bzw. die Inhaberin oder der verantwortliche Leiter bzw. die verantwortliche Leiterin einer Einheit gemäß § 2.
(2) Die Angaben nach § 3 sind von den Auskunftspflichtigen in der von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH vorgegebenen, strukturierten, elektronischen Form (E-Mail oder Datenträger) zu übermitteln.
(3) Die Angaben nach § 3 sind jeweils spätestens zwölf Wochen nach Ende eines Kalendervierteljahrs für das vergangene Kalendervierteljahr zu übermitteln.
Erhebungsmerkmal
Anzugebende Einheit
Betrachtungszeitraum
Anmerkungen / Detaillierungen
Anzahl der Unterauftragnehmer
Anzahl
Jahr
Unterschieden nach Abholung, Sortieren, Transport, Zustellung
Angaben über die Merkmale der Paketzustelldienste, die von den fünf größten Unterauftragnehmern der Paketzustelldienstanbieter erbracht werden
Unterauftragnehmer
Jahr
Name und Tätigkeitsfeld unterschieden in Abholung, Sortieren, Transport, Zustellung
Namen aller Unterauftragnehmer von Paketzustelldienstanbietern
Unterauftragnehmer
Jahr
Öffentlich zugängliche, am 1. Januar jedes Kalenderjahres für Paketzustelldienste geltende Preislisten
1. Januar
§ 6. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit und sorgt für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen.
§ 7. (1) Die im Rahmen der Poststatistik erstellten Statistiken dürfen unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen nur für folgende Aufgabenbereiche Verwendung finden
(2) Folgende Publikationen werden quartalsweise erstellt und nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 auf der Website der Regulierungsbehörde spätestens ein Quartal nach Abschluss der Erhebung veröffentlicht
§ 8. (1) Diese Verordnung tritt mit 01.04.2019 in Kraft. Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden, BGBl. II Nr. 105/2013, tritt mit Ablauf des 31.03.2019 außer Kraft.
(2) §§ 1 Abs. 2, 2, 7 Abs. 2, Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung BGBl. II Nr. 372/2024 treten mit 01.01.2025 in Kraft.