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20010503 AT

Führung des Schiffsbauregisters

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Führung des Schiffsbauregisters

Diese Rechtsvorschrift wurde mit dem 1. BRBG, BGBl. I Nr. 191/1999, aufgehoben und mit dem 2. BRBG, BGBl. I Nr. 61/2018, wieder in Kraft gesetzt.

Bundesrecht Führung des Schiffsbauregisters

Auf Grund des § 65 Abs. 1, § 1 Abs. 2 der Schiffsregisterverordnung vom 19. 12. 1940 (RGBl. I S. 1591) wird bis auf weiteres folgendes bestimmt

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