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20010407 AT

Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing

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Kurztitel

Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 145/1977

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

08.04.1977

Index

27/02 Notare

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 25. März 1977 betreffend die Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und die Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing

StF: BGBl. Nr. 145/1977

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Schlagworte

e-rk3

RGBl. Nr. 75/1871

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2018

Gesetzesnummer

20010407

Dokumentnummer

NOR40209427

Bundesrecht Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 zwei weitere Notarstellen mit dem Amtssitz in Wien-Penzing errichtet.

Die Notarstelle Wien-Hietzing III (letzter Amtsinhaber öffentlicher Notar Dr. Friedrich Klackl) wird mit Ablauf des 31. Dezember 1977 aufgelassen.

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