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20010386 AT

Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf

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Kurztitel

Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 38/1962

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

03.02.1962

Index

27/02 Notare

Langtitel

Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 29. Jänner 1962, betreffend Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf.

StF: BGBl. Nr. 38/1962

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Schlagworte

e-rk3

RGBl. Nr. 75/1871

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2018

Gesetzesnummer

20010386

Dokumentnummer

NOR40209378

Bundesrecht Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf

§ 1. Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1962 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet.

Bundesrecht Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf

§ 2. Im Sprengel des Kreisgerichtes Korneuburg wird der Amtssitz der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf verlegt.

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