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20010353 AT

Verlängerung von Prioritätsfristen und Fristen für die Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten der deutschen Staatsangehörigen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

Bundesrecht Verlängerung von Prioritätsfristen und Fristen für die Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten der deutschen Staatsangehörigen

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Kurztitel

Verlängerung von Prioritätsfristen und Fristen für die Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten der deutschen Staatsangehörigen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 251/1951

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.1951

Index

26/03 Patentrecht

Langtitel

Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 15. Oktober 1951, betreffend die Verlängerung von Prioritätsfristen und die Verlängerung von Fristen für die Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten der deutschen Staatsangehörigen.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 Abs. 4 und des § 14 Abs. 2 Z. 1 des Patentschutz-Überleitungsgesetzes 1950, BGBl. Nr. 128, in der Fassung des Art. III Z. 3 der Gewerbl. Rechtsschutz-Novelle 1951, BGBl. Nr. 210, wird festgestellt, daß die Prioritätsfristen des § 13 Abs. 1 des Patent-ÜG. 1950, deren Laufzeit zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 30. September 1949 auf Grund einer Hinterlegung bei den Annahmestellen Darmstadt oder Berlin des Vereinigten Wirtschaftsgebietes oder einer Hinterlegung in einem Vertragsland des Pariser Unionsvertrages außer Deutschland begonnen hat, sowie die Fristen zur Abgabe einer Prioritätserklärung zugunsten der deutschen Staatsangehörigen bis zum 30. April 1952 verlängert sind.

Schlagworte

BGBl. Nr. 128/1950, BGBl. Nr. 210/1951

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2018

Gesetzesnummer

20010353

Dokumentnummer

NOR40208645

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