Übereinkommen (Nr. 21) über die Vereinfachung der Aufsicht über die Auswanderer an Bord von Schiffen
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Kurztitel
Übereinkommen (Nr. 21) über die Vereinfachung der Aufsicht über die Auswanderer an Bord von Schiffen – Aufhebung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 146/2018
Typ
K
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
02.10.2018
Index
69/02 Arbeitsrecht
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Aufhebung des Übereinkommens (Nr. 21) über die Vereinfachung der Aufsicht über die Auswanderer an Bord von Schiffen
StF: BGBl. III Nr. 146/2018
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2018
Gesetzesnummer
20010325
Dokumentnummer
NOR40208236
Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes wurde das von der 8. Internationalen Arbeitskonferenz in Genf am 5. Juni 1926 angenommene und von Österreich ratifizierte Übereinkommen (Nr. 21) über die Vereinfachung der Aufsicht über die Auswanderer an Bord von Schiffen (Kundmachung des Geltungsbereichs siehe BGBl. Nr. 219/1950) anlässlich der 107. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz durch Beschluss vom 5. Juni 2018 aufgehoben.