Universitätsfinanzierungsverordnung
Inhaltsübersicht (10)
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Kurztitel
Universitätsfinanzierungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 202/2018
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.08.2018
Abkürzung
UniFinV
Index
72/01 Hochschulorganisation
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Umsetzung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung (Universitätsfinanzierungsverordnung – UniFinV)
StF: BGBl. II Nr. 202/2018
Änderung
BGBl. II Nr. 216/2019
BGBl. II Nr. 397/2021
BGBl. II Nr. 231/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 12 Abs. 7 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/2018, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Inhaltsverzeichnis
§ 1.
Geltungsbereich
§ 2.
Aufteilung der Budgetsäulen auf die Teilbeträge
§ 3.
Definition, Datengrundlage, Gewichtung der Basisindikatoren 1 und 2 und Berechnung der Finanzierungssätze
§ 4.
Definition, Datengrundlage, Gewichtung und Berechnung der Wettbewerbsindikatoren 1a und 1b
§ 5.
Definition, Datengrundlage, Gewichtung und Berechnung der Wettbewerbsindikatoren 2a und 2b
§ 6.
Zuteilung der Mittel
§ 7.
Qualitätskontrolle der Daten
§ 8.
Inkrafttreten
(Anm.
Anlage zu § 3 Abs. 3)
Anmerkung
Die Universitätsfinanzierungsverordnung wurde in Artikel 1 des BGBl. I Nr. 202/2018 kundgemacht.
Schlagworte
e-rk3, Inh
Zuletzt aktualisiert am
29.08.2024
Gesetzesnummer
20010276
Dokumentnummer
NOR40205818
Zuordnung ISCED-F-2013 zu Fächergruppen pro Universität
ISCED*
Studienfeld*
Fächergruppe
Universität Wien
0111
Erziehungswissenschaft
1
0213
Bildende Kunst
1
0215
Musik und darstellende Kunst
1
0221
Religion und Theologie
1
0222
Geschichte und Archäologie
1
0223
Philosophie und Ethik
1
0231
Spracherwerb
2
0232
Literatur und Linguistik
1
0288
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Geisteswissenschaften und Künste
1
0311
Volkswirtschaftslehre
1
0312
Politikwissenschaft und politische Bildung
1
0313
Psychologie
2
0314
Soziologie und Kulturwissenschaften
1
0321
Journalismus und Berichterstattung
1
0388
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen
1
0412
Finanz-, Bank- und Versicherungswesen
1
0413
Management und Verwaltung
1
0421
Recht
1
0488
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Wirtschaft, Verwaltung und Recht
1
0511
Biologie
3
0512
Biochemie
3
0521
Umweltwissenschaften
3
0531
Chemie
3
0532
Geowissenschaften
3
0533
Physik
3
0541
Mathematik
2
0542
Statistik
2
0588
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
2
0610
Informatik und Kommunikationstechnologie nicht näher definiert
2
0612
Datenbanken, Netzwerkdesign und -administration
2
0688
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Informatik und Kommunikationstechnologie
2
0711
Chemie und Verfahrenstechnik
3
0788
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Ingenieurwesen, Produktion und Baugewerbe
3
0913
Krankenpflege und Geburtshilfe
1
0916
Pharmazie
3
0988
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Gesundheit und Sozialwesen
1
1014
Sport
2
1088
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Dienstleistungen
1
Universität Graz
0111
Erziehungswissenschaft
1
0213
Bildende Kunst
1
0215
Musik und darstellende Kunst
1
0221
Religion und Theologie
1
0222
Geschichte und Archäologie
1
0223
Philosophie und Ethik
1
0231
Spracherwerb
2
0232
Literatur und Linguistik
1
0288
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Geisteswissenschaften und Künste
1
0311
Volkswirtschaftslehre
1
0313
Psychologie
2
0314
Soziologie und Kulturwissenschaften
1
0322
Bibliothek, Informationswesen, Archiv
1
0388
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen
1
0410
Wirtschaft und Verwaltung nicht näher definiert
1
0413
Management und Verwaltung
1
0421
Recht
1
0488
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Wirtschaft, Verwaltung und Recht
1
0511
Biologie
3
0512
Biochemie
3
0521
Umweltwissenschaften
3
0531
Chemie
3
0532
Geowissenschaften
3
0533
Physik
3
0541
Mathematik
2
0588
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
3
0610
Informatik und Kommunikationstechnologie nicht näher definiert
2
0612
Datenbanken, Netzwerkdesign und –administration
2
0688
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Informatik und Kommunikationstechnologie
2
0711
Chemie und Verfahrenstechnik
3
0731
Architektur und Städteplanung
2
0788
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Ingenieurwesen, Produktion und Baugewerbe
3
0916
Pharmazie
3
1014
Sport
2
Universität Innsbruck
0111
Erziehungswissenschaft
1
0213
Bildende Kunst
1
0215
Musik und darstellende Kunst
1
0221
Religion und Theologie
1
0222
Geschichte und Archäologie
1
0223
Philosophie und Ethik
1
0231
Spracherwerb
2
0232
Literatur und Linguistik
1
0288
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Geisteswissenschaften und Künste
1
0311
Volkswirtschaftslehre
1
0312
Politikwissenschaft und politische Bildung
1
0313
Psychologie
2
0314
Soziologie und Kulturwissenschaften
1
0321
Journalismus und Berichterstattung
1
0388
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen
1
0410
Wirtschaft und Verwaltung nicht näher definiert
1
0411
Steuer- und Rechnungswesen
1
0412
Finanz-, Bank- und Versicherungswesen
1
0413
Management und Verwaltung
1
0414
Marketing und Werbung
1
0421
Recht
1
0488
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Wirtschaft, Verwaltung und Recht
1
0511
Biologie
3
0512
Biochemie
3
0521
Umweltwissenschaften
3
0531
Chemie
3
0532
Geowissenschaften
3
0533
Physik
3
0541
Mathematik
2
0588
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
3
0610
Informatik und Kommunikationstechnologie nicht näher definiert
2
0612
Datenbanken, Netzwerkdesign und -administration
2
0613
Software- und Applikationsentwicklung und -analyse
2
0688
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Informatik und Kommunikationstechnologie
2
0711
Chemie und Verfahrenstechnik
3
0713
Elektrizität und Energie
3
0714
Elektronik und Automation
3
0731
Architektur und Städteplanung
2
0732
Baugewerbe, Hoch- und Tiefbau
3
0788
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Ingenieurwesen, Produktion und Baugewerbe
3
0916
Pharmazie
3
1014
Sport
2
1015
Reisebüros, Tourismus und Freizeitindustrie
1
1088
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Dienstleistungen
1
Medizinische Universität Wien
0511
Biologie
3
0612
Datenbanken, Netzwerkdesign und -administration
2
0911
Zahnmedizin
4
0912
Humanmedizin
4
Medizinische Universität Graz
0688
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Informatik und Kommunikationstechnologie
4
0911
Zahnmedizin
4
0912
Humanmedizin
4
0913
Krankenpflege und Geburtshilfe
1
0988
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Gesundheit und Sozialwesen
3
Medizinische Universität Innsbruck
0911
Zahnmedizin
4
0912
Humanmedizin
4
0916
Pharmazie
3
Universität Salzburg
0111
Erziehungswissenschaft
1
0200
Geisteswissenschaften und Künste nicht näher definiert
1
0211
Audiovisuelle Techniken und Medienproduktion
1
0213
Bildende Kunst
1
0215
Musik und darstellende Kunst
1
0221
Religion und Theologie
1
0222
Geschichte und Archäologie
1
0223
Philosophie und Ethik
1
0231
Spracherwerb
2
0232
Literatur und Linguistik
1
0288
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Geisteswissenschaften und Künste
1
0312
Politikwissenschaft und politische Bildung
1
0313
Psychologie
2
0314
Soziologie und Kulturwissenschaften
1
0321
Journalismus und Berichterstattung
1
0388
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen
1
0413
Management und Verwaltung
1
0421
Recht
1
0488
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Wirtschaft, Verwaltung und Recht
1
0511
Biologie
3
0512
Biochemie
3
0531
Chemie
3
0532
Geowissenschaften
3
0533
Physik
3
0541
Mathematik
2
0588
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
2
0610
Informatik und Kommunikationstechnologie nicht näher definiert
2
0612
Datenbanken, Netzwerkdesign und -administration
2
0619
Informatik und Kommunikationstechnologie nicht näher definiert
2
0688
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Informatik und Kommunikationstechnologie
2
0711
Chemie und Verfahrenstechnik
3
0788
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Ingenieurwesen, Produktion und Baugewerbe
3
1014
Sport
2
1088
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Dienstleistungen
1
Technische Universität Wien
0413
Management und Verwaltung
1
0531
Chemie
3
0533
Physik
3
0541
Mathematik
2
0542
Statistik
2
0588
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
3
0610
Informatik und Kommunikationstechnologie nicht näher definiert
2
0612
Datenbanken, Netzwerkdesign und -administration
2
0613
Software- und Applikationsentwicklung und -analyse
2
0688
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Informatik und Kommunikationstechnologie
2
0711
Chemie und Verfahrenstechnik
3
0712
Umweltschutztechnologien
3
0713
Elektrizität und Energie
3
0714
Elektronik und Automation
3
0715
Maschinenbau und Metallverarbeitung
3
0731
Architektur und Städteplanung
2
0732
Baugewerbe, Hoch- und Tiefbau
3
0788
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Ingenieurwesen, Produktion und Baugewerbe
3
Technische Universität Graz
0213
Bildende Kunst
1
0222
Geschichte und Archäologie
1
0231
Spracherwerb
2
0232
Literatur und Linguistik
1
0511
Biologie
3
0512
Biochemie
3
0521
Umweltwissenschaften
3
0531
Chemie
3
0532
Geowissenschaften
3
0533
Physik
3
0541
Mathematik
2
0588
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
3
0610
Informatik und Kommunikationstechnologie nicht näher definiert
2
0612
Datenbanken, Netzwerkdesign und -administration
2
0688
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Informatik und Kommunikationstechnologie
2
0711
Chemie und Verfahrenstechnik
3
0713
Elektrizität und Energie
3
0714
Elektronik und Automation
3
0715
Maschinenbau und Metallverarbeitung
3
0731
Architektur und Städteplanung
2
0732
Baugewerbe, Hoch- und Tiefbau
3
0788
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Ingenieurwesen, Produktion und Baugewerbe
3
Montanuniversität Leoben
0588
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
3
0711
Chemie und Verfahrenstechnik
3
0712
Umweltschutztechnologien
3
0713
Elektrizität und Energie
3
0714
Elektronik und Automation
3
0715
Maschinenbau und Metallverarbeitung
3
0724
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
3
0788
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Ingenieurwesen, Produktion und Baugewerbe
3
Universität für Bodenkultur Wien
0488
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Wirtschaft, Verwaltung und Recht
1
0511
Biologie
3
0512
Biochemie
3
0522
Natürliche Lebensräume und Wildtiere
3
0531
Chemie
3
0588
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
3
0711
Chemie und Verfahrenstechnik
3
0712
Umweltschutztechnologien
3
0721
Nahrungsmittel
3
0722
Werkstoffe (Glas, Papier, Kunststoff und Holz)
3
0731
Architektur und Städteplanung
2
0732
Baugewerbe, Hoch- und Tiefbau
3
0788
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Ingenieurwesen, Produktion und Baugewerbe
3
0811
Pflanzenbau und Tierzucht
3
0812
Gartenbau
3
0821
Forstwirtschaft
3
0888
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Tiermedizin
3
Veterinärmedizinische Universität Wien
0511
Biologie
3
0512
Biochemie
3
0522
Natürliche Lebensräume und Wildtiere
3
0588
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
3
0811
Pflanzenbau und Tierzucht
3
0841
Tiermedizin
5
0888
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Tiermedizin
3
Wirtschaftsuniversität Wien
0311
Volkswirtschaftslehre
1
0314
Soziologie und Kulturwissenschaften
1
0388
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen
1
0410
Wirtschaft und Verwaltung nicht näher definiert
1
0411
Steuer- und Rechnungswesen
1
0412
Finanz-, Bank- und Versicherungswesen
1
0413
Management und Verwaltung
1
0414
Marketing und Werbung
1
0421
Recht
1
0488
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Wirtschaft, Verwaltung und Recht
1
0612
Datenbanken, Netzwerkdesign und -administration
2
Universität Linz
0111
Erziehungswissenschaft
1
0200
Geisteswissenschaften und Künste nicht näher definiert
1
0211
Audiovisuelle Techniken und Medienproduktion
1
0213
Bildende Kunst
1
0215
Musik und darstellende Kunst
1
0221
Religion und Theologie
1
0222
Geschichte und Archäologie
1
0223
Philosophie und Ethik
1
0231
Spracherwerb
2
0232
Literatur und Linguistik
1
0288
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Geisteswissenschaften und Künste
1
0311
Volkswirtschaftslehre
1
0312
Politikwissenschaft und politische Bildung
1
0313
Psychologie
2
0314
Soziologie und Kulturwissenschaften
1
0388
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen
1
0410
Wirtschaft und Verwaltung nicht näher definiert
1
0411
Steuer- und Rechnungswesen
1
0413
Management und Verwaltung
1
0421
Recht
1
0488
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Wirtschaft, Verwaltung und Recht
1
0511
Biologie
3
0512
Biochemie
3
0531
Chemie
3
0532
Geowissenschaften
3
0533
Physik
3
0541
Mathematik
2
0542
Statistik
2
0588
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
3
0610
Informatik und Kommunikationstechnologie nicht näher definiert
2
0612
Datenbanken, Netzwerkdesign und -administration
2
0613
Software- und Applikationsentwicklung und -analyse
2
0619
Informatik und Kommunikationstechnologie nicht näher definiert
2
0688
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Informatik und Kommunikationstechnologie
2
0711
Chemie und Verfahrenstechnik
3
0714
Elektronik und Automation
3
0715
Maschinenbau und Metallverarbeitung
3
0788
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Ingenieurwesen, Produktion und Baugewerbe
3
0912
Humanmedizin
4
1014
Sport
2
Universität Klagenfurt
0111
Erziehungswissenschaft
1
0215
Musik und darstellende Kunst
1
0221
Religion und Theologie
1
0222
Geschichte und Archäologie
1
0223
Philosophie und Ethik
1
0231
Spracherwerb
2
0232
Literatur und Linguistik
1
0288
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Geisteswissenschaften und Künste
1
0312
Politikwissenschaft und politische Bildung
1
0313
Psychologie
2
0314
Soziologie und Kulturwissenschaften
1
0321
Journalismus und Berichterstattung
1
0322
Bibliothek, Informationswesen, Archiv
1
0388
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen
1
0413
Management und Verwaltung
1
0421
Recht
1
0488
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Wirtschaft, Verwaltung und Recht
1
0511
Biologie
3
0531
Chemie
3
0532
Geowissenschaften
3
0541
Mathematik
2
0588
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
3
0610
Informatik und Kommunikationstechnologie nicht näher definiert
2
0612
Datenbanken, Netzwerkdesign und -administration
2
0613
Software- und Applikationsentwicklung und -analyse
2
0688
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Informatik und Kommunikationstechnologie
2
0714
Elektronik und Automation
3
0788
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Ingenieurwesen, Produktion und Baugewerbe
3
1014
Sport
2
Universität für angewandte Kunst Wien
0211
Audiovisuelle Techniken und Medienproduktion
6
0212
Mode, Innenarchitektur und industrielles Design
6
0213
Bildende Kunst
6
0222
Geschichte und Archäologie
6
0288
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Geisteswissenschaften und Künste
6
0731
Architektur und Städteplanung
6
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
0211
Audiovisuelle Techniken und Medienproduktion
7
0215
Musik und darstellende Kunst
7
0313
Psychologie
7
Universität Mozarteum Salzburg
0111
Erziehungswissenschaft
6
0212
Mode, Innenarchitektur und industrielles Design
6
0213
Bildende Kunst
6
0215
Musik und darstellende Kunst
7
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
0212
Mode, Innenarchitektur und industrielles Design
6
0213
Bildende Kunst
6
0215
Musik und darstellende Kunst
7
0313
Psychologie
7
0714
Elektronik und Automation
3
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz
0111
Erziehungswissenschaft
6
0211
Audiovisuelle Techniken und Medienproduktion
6
0212
Mode, Innenarchitektur und industrielles Design
6
0213
Bildende Kunst
6
0214
Kunsthandwerk
6
0288
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Geisteswissenschaften und Künste
6
0731
Architektur und Städteplanung
6
Akademie der bildenden Künste Wien
0212
Mode, Innenarchitektur und industrielles Design
6
0213
Bildende Kunst
6
0222
Geschichte und Archäologie
6
0288
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Geisteswissenschaften und Künste
6
0731
Architektur und Städteplanung
6
*) Ist für prüfungsaktiv betriebene Studien in einem ISCED-Studienfeld an einer Universität keine Fächergruppenzuordnung definiert, erfolgt die Fächergruppenzuordnung im Sinne von § 3 Abs. 3.
§ 1. Diese Verordnung gilt für die Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, und regelt die bei der Aufteilung der Budgetsäulen für die universitären Leistungsbereiche Lehre, Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste sowie Infrastruktur und strategische Entwicklung gemäß § 12 Abs. 2 UG auf die Universitäten anzuwendenden Indikatoren und Fächergewichtungen.
§ 2. (1) Für die Aufteilung der Budgetsäulen für die universitären Leistungsbereiche Lehre, Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 12 Abs. 2 UG auf die Teilbeträge gemäß § 12a Abs. 2 UG werden folgende Indikatoren gemäß § 12 Abs. 4 UG festgelegt
(2) Die Aufteilung der Budgetsäule Infrastruktur und strategische Entwicklung gemäß § 12a Abs. 2 Z 3 UG auf die Universitäten erfolgt gemäß § 12 Abs. 4 Z 3 UG nach Maßgabe des sachlich gerechtfertigten Bedarfs.
§ 3. (1) Für die Festlegung des Basisindikators 1 „Ordentliche Bachelor-, Master- und Diplomstudien, die mit mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten oder 8 positiv beurteilten Semesterstunden pro Studienjahr prüfungsaktiv betrieben werden“ wird der Datensatz gemäß Z 2.1 (Datensatz zur Prüfungsaktivität) der Anlage 4 der Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung – UHSBV, BGBl. II Nr. 216/2019 in der jeweils geltenden Fassung, mit der Maßgabe herangezogen, dass nur jene Studien berücksichtigt werden, in denen im betreffenden Studienjahr im betreffenden Studium mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkte oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von wenigstens 8 Semesterstunden erbracht wurden. Prüfungsaktivitäten im Rahmen freiwilliger Mitbelegung (§ 59 Abs. 1 Z 3 UG und § 63 Abs. 9 UG) werden jenem Studium zugeordnet, zu welchem mitbelegt wurde. Bei gemeinsam zwischen Universitäten eingerichteten Studien, bei einem Lehramtsstudium, dessen beide Unterrichtsfächer bzw. dessen Unterrichtsfach und die gewählte Spezialisierung an verschiedenen Universitäten absolviert werden, sowie bei gemeinsam mit Pädagogischen Hochschulen eingerichteten Lehramtsstudien, die in Summe prüfungsaktiv sind, erfolgt die Zuordnung zu jeder der beteiligten Universitäten anteilig auf Basis der tatsächlich erworbenen ECTS-Anrechnungspunkte oder der positiv beurteilten Studienleistungen.
(2) Für die Festlegung des Basisindikators 1 „Ordentliche Bachelor-, Master- und Diplomstudien, die mit mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten oder 8 positiv beurteilten Semesterstunden pro Studienjahr prüfungsaktiv betrieben werden“ werden die ordentlichen Bachelor-, Master- und Diplomstudien in sieben Fächergruppen zusammengefasst. Die Zuordnung der Bachelor-, Master- und Diplomstudien zu den Fächergruppen erfolgt grundsätzlich nach der Gliederungssystematik der International Standard Classification of Education (ISCED) Fields of Education and Training 2013 der UNESCO. Studienfeld entspricht in diesem Zusammenhang der Ebene 3 („detailed field“) der ISCED Fields of Education and Training 2013. Eine Ausnahme bildet das ISCED-Studienfeld „Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung“ (ISCED 0114), für dessen Zuordnung Folgendes gilt
(3) Die Zuordnung der einzelnen an den Universitäten eingerichteten Bachelor-, Master- und Diplomstudien zu ISCED-3 erfolgt gemäß der Gliederungssystematik des Handbuchs der Bildungs- und Ausbildungsfelder (Statistisches Amt der Europäischen Union – EUROSTAT) und wird den Universitäten gemäß § 12 Abs. 1 UHSBV auf elektronischem Weg bekannt gegeben. Die Zuordnung der Bildungs- und Ausbildungsfelder (ISCED-3) pro Universität zu den Fächergruppen gemäß Abs. 4 erfolgt gemäß der Anlage. An den Universitäten neu eingerichtete Studien, die noch nicht in der Anlage berücksichtigt wurden, werden gemäß der bestehenden Systematik den Fächergruppen zugeordnet, bis ihre Berücksichtigung in der Anlage erfolgt.
(4) Die Fächergruppen gemäß Abs. 2 werden gemäß § 12 Abs. 5 UG mit folgenden Faktoren gewichtet
Fächergruppe
Gewichtungsfaktor
Fächergruppe 1
1,0
Fächergruppe 2
1,5
Fächergruppe 3
1,8
Fächergruppe 4
4,0
Fächergruppe 5
4,0
Fächergruppe 6
3,0
Fächergruppe 7
5,0
(5) Für die Festlegung des Basisindikators 2 „Personal in ausgewählten Verwendungen nach Fächergruppen in Vollzeitäquivalenten pro Kalenderjahr“ wird die Kennzahl 1.6 „Personal in ausgewählten Verwendungen nach Fächergruppen in Vollzeitäquivalenten“ gemäß der Wissensbilanz-Verordnung 2016 – WBV 2016, BGBl. II Nr. 97/2016, in der jeweils geltenden Fassung, mit der Maßgabe herangezogen, dass ausschließlich die Zählkategorie „Vollzeitäquivalente“ berücksichtigt wird.
(6) Für die Festlegung des Basisindikators 2 „Personal in ausgewählten Verwendungen nach Fächergruppen in Vollzeitäquivalenten pro Kalenderjahr“ wird das Personal in ausgewählten Verwendungen gemäß Kennzahl 1.6 der WBV 2016 in folgende sieben Fächergruppen zusammengefasst
(7) Die Fächergruppen gemäß Abs. 6 werden gemäß § 12 Abs. 5 UG mit folgenden Faktoren gewichtet
Fächergruppe
Gewichtungsfaktor
Fächergruppe 1
1,0
Fächergruppe 2
1,5
Fächergruppe 3
1,9
Fächergruppe 4
2,2
Fächergruppe 5
2,2
Fächergruppe 6
1,2
Fächergruppe 7
1,2
(8) Die Finanzierungssätze Lehre gemäß § 12 Abs. 6 UG in den sieben Fächergruppen werden vor Beginn der Leistungsvereinbarungsverhandlungen folgendermaßen ermittelt
(9) Die Finanzierungssätze Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 12 Abs. 6 UG in den sieben Fächergruppen werden vor Beginn der Leistungsvereinbarungsverhandlungen folgendermaßen ermittelt
§ 4. (1) Für die Berechnung des Wettbewerbsindikators 1a „Anzahl der Studienabschlüsse in ordentlichen Bachelor-, Master- und Diplomstudien pro Studienjahr mit Gewichtung nach Fächergruppen“ wird die Kennzahl 3.A.1 „Anzahl der Studienabschlüsse“ gemäß der WBV 2016 mit der Maßgabe herangezogen, dass beim Schichtungsmerkmal „Studienart“ die Doktoratsstudien unberücksichtigt bleiben. Bei gemeinsam zwischen Universitäten eingerichteten Studien, bei einem Lehramtsstudium, dessen beide Unterrichtsfächer bzw. dessen Unterrichtsfach und die gewählte Spezialisierung an verschiedenen Universitäten absolviert werden, sowie bei gemeinsam mit Pädagogischen Hochschulen eingerichteten Lehramtsstudien erfolgt die Zuordnung zu jeder der beteiligten Universitäten anteilig auf Basis des Verteilungsschlüssels gemäß § 22 Abs. 2 UHSBV.
(2) Für die Berechnung des Wettbewerbsindikators 1b „Anzahl der mit mindestens 40 ECTS-Anrechnungspunkten oder 20 Semesterstunden prüfungsaktiv betriebenen ordentlichen Bachelor-, Master- und Diplomstudien pro Studienjahr mit Gewichtung nach Fächergruppen“ wird der Datensatz Z 2.1 (Datensatz zur Prüfungsaktivität) der Anlage 4 UHSBV mit der Maßgabe herangezogen, dass nur jene Studien berücksichtigt werden, in denen im betreffenden Studienjahr im betreffenden Studium mindestens 40 ECTS-Anrechnungspunkte oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von wenigstens 20 Semesterstunden erbracht wurden. Bei gemeinsam zwischen Universitäten eingerichteten Studien, bei einem Lehramtsstudium, dessen beide Unterrichtsfächer bzw. dessen Unterrichtsfach und die gewählte Spezialisierung an verschiedenen Universitäten absolviert werden, sowie bei gemeinsam mit Pädagogischen Hochschulen eingerichteten Lehramtsstudien, die in Summe prüfungsaktiv sind, erfolgt die Zuordnung zu jeder der beteiligten Universitäten anteilig auf Basis der tatsächlich erworbenen ECTS-Anrechnungspunkte oder der positiv beurteilten Studienleistungen. Prüfungsaktivitäten im Rahmen freiwilliger Mitbelegung (§ 59 Abs. 1 Z 3 UG und § 63 Abs. 9 UG) werden jenem Studium zugeordnet, zu welchem mitbelegt wurde.
(3) Für die Gewichtung nach Fächergruppen ist § 3 Abs. 2 bis 4 anzuwenden.
(4) Für die Berechnung der Wettbewerbsindikatoren 1a und 1b werden die Indikatorenwerte jenes Studienjahres herangezogen, das dem Zuweisungsjahr vorangeht.
§ 5. (1) Für die Berechnung des Wettbewerbsindikators 2a „Erlöse aus FE-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro pro Kalenderjahr“ wird die Kennzahl 1.C.1 „Erlöse aus FE-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro“ gemäß der WBV 2016 mit der Maßgabe herangezogen, dass ausschließlich Erlöse berücksichtigt werden, die von der EU, vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG), der Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) und vom Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank (ÖNB) lukriert werden, wobei Erlöse, die von der EU lukriert werden, mit dem Faktor 2 und Erlöse, die vom FWF lukriert werden, mit dem Faktor 3 gewichtet werden.
(2) Für die Berechnung des Wettbewerbsindikators 2b „Anzahl der Doktoratsstudierenden mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität pro Kalenderjahr“ wird die Kennzahl 2.B.1 „Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität“ gemäß der WBV 2016 mit der Maßgabe herangezogen, dass ausschließlich Doktoratsstudierende berücksichtigt werden, die sich in einer strukturierten Doktoratsausbildung mit mindestens 30 Wochenstunden Beschäftigungsausmaß befinden.
(3) Für die Berechnung der Wettbewerbsindikatoren 2a und 2b werden die Indikatorenwerte jenes Berichtsjahrs herangezogen, das dem Zuweisungsjahr vorangeht.
§ 6. (1) Die Zuteilungen der Mittel erfolgen monatlich aliquot.
(2) Die Berechnung der Höhe der nach den Wettbewerbsindikatoren 1a und 1b sowie 2a und 2b zu vergebenden Mittel erfolgt, nachdem die Daten für die Berechnung der Wettbewerbsindikatoren 1a und 1b sowie 2a und 2b qualitätsgeprüft wurden. Bis zur Verfügbarkeit der qualitätsgeprüften Indikatoren erfolgt die Zuteilung der Zuweisungsbeträge in monatlichen a-conto-Zahlungen.
§ 7. (1) Alle gemäß dieser Verordnung zur Anwendung kommenden Daten sind einer formalen und inhaltlichen Qualitätskontrolle durch die Bundesministerin oder den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Zusammenarbeit mit den Universitäten zu unterziehen.
(2) Fehlende Daten sind in Absprache mit der jeweiligen Universität von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit geeigneten statistischen Methoden zu ermitteln.
§ 8. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2018 in Kraft.
(2) Die Hochschulraum-Strukturmittelverordnung – HRSMV, BGBl. II Nr. 292/2012, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 97/2016, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.
(3) Die HRSMV ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 für die Abrechnung der Hochschulraum-Strukturmittel für das Jahr 2018 anzuwenden.
(4) § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a und b, Z 2 lit. a bis d, § 5 Abs. 1 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 397/2021 treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
(5) § 2 Abs. 1 Z 1 lit. c, § 3 Abs. 1, Abs. 5 und Abs. 6 Z 3, § 5 Abs. 1 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 231/2024 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.