Großhandelsdatenverordnung
Inhaltsübersicht (8)
Gesetzestext (8 Artikel)
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Kurztitel
Großhandelsdatenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 245/2017
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.10.2017
Abkürzung
GHD-V
Index
58/02 Energierecht
Langtitel
Verordnung des Vorstands der E-Control über die Melde-, Aufbewahrungs- und Übermittlungspflichten von Daten zu Energiegroßhandelsprodukten (Großhandelsdatenverordnung – GHD-V)
StF: BGBl. II Nr. 245/2017
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund von
1.
§ 88 Abs. 4 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010 in der Fassung des BGBl. I Nr. 108/2017,
2.
§ 131 Abs. 3 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011), BGBl. I Nr.107/2011 in der Fassung des BGBl. I Nr. 19/2017, und
3.
§§ 25a Abs. 2 und 24 Abs. 1 Z 4 iVm § 7 Abs. 1 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl. I Nr. 110/2010 in der Fassung des BGBl. I Nr. 108/2017, wird verordnet
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2017
Gesetzesnummer
20009976
Dokumentnummer
NOR40197020
Feld Nr.
Feldinhalt
Beschreibung
Belegkopf des Fahrplans
Dokumentenkennung
Eindeutige Kennung des Dokuments, für das die Zeitreihendaten übermittelt werden.
Version des Dokuments
Version des übermittelten Dokuments. Ein Dokument kann mehrere Male übermittelt werden, wobei jede Übermittlung – beginnend mit 1 – schrittweise ansteigend als neue Version des Dokuments gekennzeichnet wird.
Art des Dokuments
Code der übermittelten Dokumentenart.
Art des Prozesses
Die Art des Prozesses auf welchen das Dokument verweist.
Mögliche Werte sind
A01 – Day-Ahead Fahrplan
A02 – Intraday Fahrplan
etc.
anhängig davon, ob die Übermittlung in einer einzigen Übermittlung durchgeführt wird (Day-Ahead, Intraday am Ende des Tages) oder mittels mehrerer Übermittlungen die den Tag abdecken.
Art der Fahrplan-Klassifizierung
Klassifizierung des Fahrplans nach Aggregation und Klassifizierungstyp.
Identität des Absenders
Kennung der Partei, die das Dokument versandt hat und für dessen Inhalt verantwortlich ist (EIC-Code).
Rolle des Absenders
Angabe der Rolle des Absenders (TSO, sonstige meldende Stelle).
Identität des Empfängers
Kennung der Partei, die das Dokument erhält.
Rolle des Empfängers
Angabe der Rolle des Empfängers.
Datum und Uhrzeit der Erstellung
Datum und Uhrzeit der Übertragung der Fahrplandaten (ISO 8601).
Fahrplan-Zeitraum
Anfangs- und Enddatum und –uhrzeit des Zeitintervalls welches vom Dokument, das den Fahrplan beinhaltet, umfasst wird.
Bereich
Von dem Fahrplan-Dokument abgedeckter Bereich.
Subjektpartei (falls anwendbar)
Die Partei die dem Fahrplan-Dokument unterliegt.
Subjektrolle (falls anwendbar)
Angabe der Rolle des Subjekts.
Abstimmung-Zeitraum (falls anwendbar)
Anfangs- und Enddatum und –zeit des Zeitraums welcher im Fahrplan abgestimmt wird.
Fahrplan-Zeitreihe
Absender Zeitreihen-Identifikation
Vom Absender zu vergebende Bezeichnung der Zeitreihe.
Diese muss einmalig das gesamte Dokument sein und die Vermeidung einer Duplikation des Produkts, der Art des Geschäftes, der Aggregationsebene des angegebenen Objektes, des Liefergebiets, des Herkunftsgebiets, der Zählpunktbezeichnung, der importierenden Bilanzgruppe, der exportierenden Bilanzgruppe, der Art der Kapazitätsreservierung und der Identifikation der Kapazitätsreservierung garantieren.
Absender Zeitreihen-Version
Die Zeitreihen-Version wird nur geändert, wenn sich eine Zeitreihe ändert.
Die Zeitreihen-Version muss die gleiche sein, wie die Version des Dokuments in welcher diese hinzugefügt oder geändert wurde. Wenn ein Dokument zurückgesandt wird, müssen alle Zeitreihen, unabhängig davon, ob diese geändert wurden oder nicht, noch einmal übermittelt werden. Im Falle der Löschung einer Zeitreihe, wird diese für alle Zeiträume mit Nullen ausgefüllt und zurückgesandt.
Art des Geschäfts
Genauere Bezeichnung der Art des Geschäfts, für das ein Fahrplan abgegeben wird. z. B. Erzeugungsfahrplan, interner oder externer Handel
Produkt
Identifizierung eines Energieproduktes wie Leistung, Energie, Blindleistung, Übertragungskapazität, etc. Mögliches Codes beinhalten z. B. (nicht abschließend)
8716867000016 – Wirkleistung
Aggregationsebene des angegebenen Objekts
Identifikation der Aggregationsebene eines Fahrplans; z. B. Aggregation je Regelzone oder (virtueller) Zählpunkt (z. B. Übergabestelle).
Liefergebiet (falls anwendbar)
Gebiet (Zone) in welches das Produkt geliefert wird. Kein Übertragungsnetzbetreiber.
Herkunftsgebiet (falls anwendbar)
Gebiet (Zone) aus welchem das Produkt geliefert wird. Kein Übertragungsnetzbetreiber.
Zählpunktbezeichnung (falls anwendbar)
Die Kennung des Ortes an dem ein oder mehrere Produkte gemessen werden.
Importierende Bilanzgruppe (falls anwendbar)
Energie aufnehmende Bilanzgruppe.
Exportierende Bilanzgruppe (falls anwendbar)
Energie abgebende Bilanzgruppe.
Art der Kapazitätsreservierung (falls anwendbar)
Bezeichnet wie eine bestimmte Kapazitätsreservierung ausgehandelt wurde; z. B. tägliche Auktion, wöchentliche Auktion.
Identifikation der Kapazitätsreservierung (falls anwendbar)
Verweis auf eine bestimmte Kapazitätsreservierung, die einem Fahrplan zugrunde liegt.
Maßeinheit
Die Maßeinheit die zum Ausdruck der Menge in der Zeitreihe verwendet wird.
Kurvenart (falls anwendbar)
Codierte Darstellung der beschriebenen Kurvenart.
Ursache (falls anwendbar)
Ursachencode (falls anwendbar)
Code zur Angabe, dass die Begründung für eine Änderung im Ursachentext, wörtlich erfolgt.
Ursachentext (falls anwendbar)
Wörtliche Begründung einer Änderung.
Zeitraum
Zeitintervall
Anfangs- und Enddatum und -uhrzeit des Zeitintervalls des betreffenden Zeitraums (ISO 8601).
Auflösung
Auflösung, d. h. Anzahl der Zeiträume, in die sich das Zeitintervall gliedert (ISO 8601).
Intervall, Wiederholende Felder
Position
Relative Position eines Zeitraums innerhalb eines Zeitintervalls.
Menge
Die geplante Menge des Produkts für die Position im Zeitintervall.
A.Ausschreibungen für die Vorhaltung von Regelleistung, alle Angebote
Feld Nr.
Feld
Beschreibung
Ausschreibung
Bezeichnung der Ausschreibung.
Format: Regelreservetyp_JJJJ_KWXX_(Zusatz)
Werte Regelreservetyp
PRL ...... Primärregelleistung
SRL ...... Sekundärregelleistung
TRL ...... Ausfallsreserve- und Tertiärregelleistung
JJJJ ....... Jahr
KW ...... Kalenderwoche
XX ........ Nummer der Kalenderwoche
Zusatz: z. B. für Second Call, Last Call
Zeitpunkt des Angebots
Format: dd.mm.yyyy hh:mm
Angebotsnummer
Eindeutige, einmalige Nummer zur Identifikation des Angebots.
Regelreserveanbieter
Eindeutige Bezeichnung des Anbieters.
Produkt Alias
Bezeichnung des Regelreserveprodukts.
Lieferzeitraum von
Beginn des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.
Format: dd.mm.yyyy
Lieferzeitraum bis
Ende des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.
Format: dd.mm.yyyy
Stunden
Zeitdauer, für die Regelreserveleistung vorgehalten wird (in Stunden).
Leistung angeboten
Regelreserveleistung, die angeboten wird.
Einheit von 9
Typischerweise MW.
Leistung akzeptiert
Teilmenge von 9, die einen Zuschlag erhalten hat.
Einheit von 11
Typischerweise MW.
Leistungspreis
Preis für die Vorhaltung von Regelreserve.
Einheit von 13
Euro/MW und Stunde der Vorhaltung oder Euro/MW.
Energiepreis
Preis für aktivierte positive oder negative Regelreserve.
Einheit von 15
Typischerweise Euro/MWh.
Angebotswert
Wert der Leistungsvorhaltung akzeptierter Angebote.
Einheit von 17
Typischerweise Euro.
Rang
Rang des Angebots innerhalb der Merit Order List für die Erteilung des Zuschlags.
Produkt ID
Eindeutige, einmalige Nummer zur Kennzeichnung des Produkts (Feld 5).
Kennzeichnung Blockgebote
Falls anwendbar.
B.Ausschreibungen für Regelenergiegebote (Anpassung der Energiepreise von Sekundär- und Tertiärregelreservegeboten soweit vorgesehen, kurzfristige Ausschreibungen Tertiäregelenergiegebote), alle Angebote
Feld Nr.
Feld
Beschreibung
Ausschreibung
Bezeichnung der Ausschreibung.
Format: Regelreservetyp_JJJJ_MM_DD
Werte Regelreservetyp
SRL_DA ...... Sekundärregelleistung
TRL_DA ...... Ausfallsreserve- und Tertiärregelleistung
JJJJ ....... Jahr
MM ...... Monat
XX ........ Tag
Zeitpunkt des Angebots
Format: dd.mm.yyyy hh:mm
Angebotsnummer
Eindeutige, einmalige Nummer zur Identifikation des Angebots.
Regelreserveanbieter
Eindeutige Bezeichnung des Anbieters.
Produkt Alias
Bezeichnung des Regelreserveprodukts.
Lieferzeitraum von
Beginn des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.
Format: dd.mm.yyyy
Lieferzeitraum bis
Ende des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.
Format: dd.mm.yyyy
Stunden
Zeitdauer, für die Regelreserveleistung vorgehalten wird (in Stunden).
Leistung angeboten
Regelreserveleistung, die angeboten wird.
Einheit von 9
Typischerweise MW.
Leistung akzeptiert
Teilmenge von 9, die einen Zuschlag erhalten hat (Feld kann leer sein bei Tertiärregelenergiegeboten, die nicht von Market Makern kommen).
Einheit von 11
Typischerweise MW.
Leistungspreis
Preis für die Vorhaltung von Regelreserve (Feld kann leer sein bei Tertiärregelenergiegeboten, die nicht von Market Makern kommen).
Einheit von 13
Euro/MW und Stunde der Vorhaltung.
Energiepreis
Preis für aktivierte positive oder negative Regelreserve.
Einheit von 15
Typischerweise Euro/MWh.
Angebotswert
Wert der Leistungsvorhaltung akzeptierter Angebote.
Einheit von 17
Typischerweise Euro.
Angebotsnummer Leistungsangebot
Nur bei Anpassungen der Energiepreise. Verweis auf die Angebotsnummer des ursprünglichen Gebots. (Feld kann leer sein bei Tertiärregelenergiegeboten, die nicht von Marktet Makern kommen).
Aktivierte Energie
Volumen tatsächlich aktivierter Regelreserve, das einem bestimmten Angebot zugeordnet ist.
Einheit von 20
Typischerweise MWh.
Rang
Rang des Angebots innerhalb der Merit Order List für Energieabrufe.
Produkt ID
Eindeutige, einmalige Nummer zur Kennzeichnung des Produkts (Feld 5).
C.Aktivierte Regelreserve (Zeitreihen im Viertelstundenraster)
Feld Nr.
Feld
Beschreibung
Zeitstempel
Beginn der Viertelstunde.
Format: dd.mm.yyyy hh:mm
SRL+ Menge
Volumen aktivierter Sekundärregelenergie (ohne Ausfallsreserve 24).
Einheit von 2
Typischerweise MWh.
SRL- Menge
Volumen aktivierter negativer Sekundärregelenergie.
Einheit von 5
Typischerweise MWh.
INC+ Menge
Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der Imbalance Netting Cooperation.
Richtung: Import
Einheit von 6
Typischerweise MWh.
INC- Menge
Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der Imbalance Netting Cooperation.
Richtung: Export
Einheit von 8
Typischerweise MWh.
Settlementpreis INC
Verrechnungspreis für 6 und 8.
Einheit von 10
Typischerweise Euro/MWh.
SRL+ Durchschnittspreis
Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 2 in einer Viertelstunde.
Einheit von 12
Typischerweise Euro/MWh.
SRL- Durchschnittspreis
Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 4 in einer Viertelstunde.
Einheit von 14
Typischerweise Euro/MWh.
TRL+ Menge
Volumen aktivierter positiver Tertiäregelenergie (beinhalte auch Mengen, die als Ausfallsreserve 26 zu verrechnen sind).
Einheit von 16
Typischerweise MWh.
TRL- Menge
Volumen aktivierter negativer Tertiärregelenergie.
Einheit von 18
Typischerweise MWh.
TRL+ Durchschnittspreis
Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 16 in einer Viertelstunde.
Einheit von 20
Typischerweise Euro/MWh.
TRL- Durchschnittspreis
Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 18 in einer Viertelstunde.
Einheit von 22
Typischerweise Euro/MWh.
ARE Menge
Volumen aktivierter Ausfallsreserve, die von 20 abzuziehen und 2 zuzuschlagen ist.
Einheit von 24
Typischerweise MWh.
ARE Durchschnittspreis
Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 24 in einer Viertelstunde.
Einheit von 26
Typischerweise Euro/MWh.
UA Menge
Volumen Rücklieferung für ungewollten Austausch.
Einheit von 28
Typischerweise MWh.
UA Durchschnittspreis
Preis Rücklieferung für ungewollten Austausch (EXAA Börsenpreis).
Einheit von 30
Typischerweise Euro/MWh.
IGCC+ Menge
Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der International Grid Control Cooperation.
Richtung: Import
Einheit von 32
Typischerweise MWh.
IGCC- Menge
Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der International Grid Control Cooperation.
Richtung: Export
Einheit von 34
Typischerweise MWh.
Settlementpreis IGCC
Verrechnungspreis für 32 und 34.
Einheit von 36
Typischerweise Euro/MWh.
D.Informationen über die Ausschreibungen und deren Ergebnisse
Feld Nr.
Feld
Beschreibung
Ausschreibung
Siehe oben Tabellen A und B, Feld 1.
Regelreservetyp
Werte Regelreservetyp
PCR ...... Primärregelleistung
SCR ...... Sekundärregelleistung
TCR ...... Ausfallsreserve- und Tertiärregelleistung
SCE…….Sekundärregelenergie
TCE……Ausfallsreserve- und Tertiärregelenergie
Subtyp
Werte
First Call
Second Call
Last Call
Emergency Call
Intraday Emergency Call
Geplante Öffnung
Format: dd.mm.yyyy hh:mm
Geplante Schließung
Format: dd.mm.yyyy hh:mm
Lieferung von
Beginn des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.
Format: dd.mm.yyyy
Lieferung bis
Ende des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.
Format: dd.mm.yyyy
Veröffentlichungsdatum
Format: dd.mm.yyyy hh:mm
Ausschreibungseröffnung
Format: dd.mm.yyyy hh:mm
Ausschreibungsschließung
Format: dd.mm.yyyy hh:mm
Produkt Alias
Bezeichnung des Regelreserveprodukts.
Stunden
Zeitdauer, für die Regelreserveleistung vorgehalten wird (in Stunden).
Ausgeschriebene Menge
Regelreserveleistung, die in der Ausschreibung beschafft werden soll.
Einheit von 13
Typischerweise MW.
Angebotene Menge
Summe der angebotenen Regelreserveleistungen.
Einheit von 15
Typischerweise MW.
Akzeptierte Menge
Summe der angebotenen Regelreserveleistungen, die einen Zuschlag erhalten haben.
Einheit von 17
Typischerweise MW.
Durchschnittspreis
Mengengewichteter Durchschnittspreis für ein Regelreserveprodukt.
Einheit von 19
Euro/MW und Stunde der Vorhaltung oder Euro/MW.
Teilnehmer
Anzahl der Anbieter, die an der Ausschreibung teilnehmen.
Teilnehmer mit Zuschlag
Anzahl der Anbieter mit bezuschlagten Angeboten.
§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Überwachung des Handels mit Energiegroßhandelsprodukten auf nationaler Ebene in Übereinstimmung mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts, ABl. Nr. L 326 vom 08.12.2011 S. 1, und legt die Meldepflichtigen, die Häufigkeit, den Umfang und das Format der Meldepflichten fest, die die Regulierungsbehörde zur Erfüllung ihrer durch § 24 Abs. 1 Z 4 E-ControlG übertragenen Aufgaben benötigt.
(2) Diese Verordnung bestimmt jene Daten über Transaktionen von Strom- bzw. Erdgashändlern im Energiegroßhandel, welche für eine Dauer von fünf Jahren aufzubewahren und der E-Control, der Bundeswettbewerbsbehörde sowie der Europäischen Kommission zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei Bedarf jederzeit zur Verfügung zu stellen sind. Zusätzlich wird die Form, in der diese bei Bedarf zu übermitteln sind, bestimmt.
§ 2. (1) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff
(2) Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen des ElWOG 2010 und des GWG 2011.
(3) Personenbezogene Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form anzuwenden.
§ 3. (1) Meldepflichtige gemäß Abs. 2 und 3 haben der Regulierungsbehörde die erforderlichen Daten gemäß dem Anhang zu melden.
(2) Regelzonenführer haben die meldepflichtigen Daten zur Regelreserve (Tabelle 2) unter Berücksichtigung der technischen Abläufe unverzüglich zu melden.
(3) Regelzonenführer und Bilanzgruppenkoordinator haben meldepflichtige Daten zu Energiegroßhandelsprodukten im Zusammenhang mit der Nominierung und Allokation von Strom (Tabelle 1) nach einem von der E-Control vorgegebenen zeitlichen Programm zu melden.
(4) Der Betreiber des Virtuellen Handelspunktes hat am jeweils folgenden Gastag die finalen Allokationsdaten bestehend aus der Summe der Käufe und Verkäufe sowie die daraus resultierende Nettoposition für alle am virtuellen Handelspunkt tätigen Bilanzgruppenverantwortlichen an die E-Control zu melden.
(5) Die erforderlichen Daten sind verschlüsselt unter Verwendung der von der Regulierungsbehörde vorgegebenen Formate und Übermittlungswege zu übermitteln.
(6) Die Meldepflichtigen haben sich bei der Übermittlung durch den bei der Registrierung gemäß Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 erhaltenen ACER Registrierungscode oder einen durch den Meldepflichtigen übermittelten Unique Market Participant Code zu identifizieren.
§ 4. Strom- und Erdgashändler haben für eine Dauer von fünf Jahren die folgenden Daten über Merkmale und Produktspezifikationen für jede finanzielle und physische Transaktion mit Energiegroßhandelsprodukten mit anderen Strom- bzw. Erdgashändlern sowie Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreibern aufzubewahren
§ 5. (1) Strom- und Erdgashändler haben die gemäß § 4 aufbewahrten Daten auf ausdrückliches schriftliches Verlangen der in § 1 Abs. 2 genannten Behörden an diese zu übermitteln.
(2) Eine Übermittlung dieser verlangten Transaktionsdaten kann im Auftrag des Übermittlungspflichtigen auch durch eine Strom- oder Gasbörse, über deren Systeme die Geschäfte abgewickelt wurden, oder einen geeigneten Dritten erfolgen.
(3) Alle Daten sind in elektronischer Form in der jeweils gesetzten, angemessenen Frist zu übermitteln oder direkt auf einer eingerichteten elektronischen Eingabeplattform einzugeben.
(4) Die Übermittlungsfrist, die Formate sowie die Eingabeplattform werden in dem ausdrücklichen schriftlichen Verlangen auf Übermittlung der Transaktionsdaten bestimmt. Informationen über anzuwendende Formate bzw. Eingabeplattformen können auch im Internet zur Verfügung gestellt werden.
§ 6. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2017 in Kraft.
(2) Die Verordnung des Vorstands der E-Control über die Pflicht zur Aufbewahrung und Übermittlung von Transaktionsdaten im Energiegroßhandel durch Strom- und Gashändler (Energiegroßhandels-Transaktionsdaten-Aufbewahrungsverordnung – ETA-VO), BGBl. II Nr. 337/2012, sowie die Verordnung des Vorstands der E-Control über die Meldepflichten zur Durchführung der Überwachung des Handels mit Energiegroßhandelsprodukten auf nationaler Ebene
(Energiegroßhandelsdatenverordnung – EGHD-VO), BGBl. II Nr. 13/2015, treten mit Ablauf des 30. September 2017 außer Kraft.