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20009960 AT

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Ukraine

7 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (7)

Gesetzestext (7 Artikel)

Bundesrecht Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Ukraine

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Das Assoziierungsabkommen sowie die Schlussakte hinsichtlich des Abkommens wurden im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 161 vom 29.5.2014 S. 3 bzw. ABl. Nr. L 278 vom 20.9.2014 S. 4, veröffentlicht.

Bundesrecht Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Ukraine

(Anm.: Anhang I-A Seite 1 bis 538 als PDF dokumentiert)

Bundesrecht Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Ukraine

(Anm.: Anhang I-A Seite 539 bis 987 als PDF dokumentiert)

Bundesrecht Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Ukraine

(Anm.: Anhang I-A Seite 988 bis 1456 als PDF dokumentiert)

Bundesrecht Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Ukraine

(Anm.: Anhänge als PDF dokumentiert)

Bundesrecht Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Ukraine

(Anm.: Anhang II bis Anhang XLIV als PDF dokumentiert)

Bundesrecht Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Ukraine

(Anm.: Protokoll I bis Protokoll III, Gemeinsame Erklärung, Schlussakte des Gipfeltreffens und Schlussakte als PDF dokumentiert)

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