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20009942 AT

Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Bundesrecht Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen

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Kurztitel

Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 108/2017

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

27.07.2017

Index

58/02 Energierecht

Langtitel

Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen bereit gestellt werden

StF: BGBl. I Nr. 108/2017 (NR: GP XXV RV 1519 AB 1527 S. 190. BR: 9831 AB 9873 S. 870.)

[CELEX-Nr.: 32009L0072, 32009L0073, 32012L0027, 32014L0094]

Anmerkung

Dieses Bundesgesetz wurde in Artikel 6 des BGBl. I Nr. 108/2017 kundgemacht.

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2017

Gesetzesnummer

20009942

Dokumentnummer

NOR40195378

Bundesrecht Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen

§ 1. Von dem von der EnergieControl Austria verwalteten Sondervermögen, bestehend aus

Bundesrecht Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen

§ 2. (1) Die gemäß § 1 überwiesenen Mittel sind ausschließlich wie folgt zu verwenden

(2) Die übrigen Mittel des Sondervermögens gemäß Abs. 1 sind von der EnergieControl Austria als Anzahlung für künftige Aufwendungen gemäß § 5 Abs. 4 EnergieControlGesetz, BGBl. I Nr. 110/2010, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 174/2013, zu verwenden.

Bundesrecht Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen

§ 3. Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Bundesrecht Zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betraut.

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