Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
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Kurztitel
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 197/2017
Typ
K
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.09.2017
Index
70/07 Schule und Kirche
Langtitel
Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
StF: BGBl. II Nr. 197/2017
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht
Zuletzt aktualisiert am
24.07.2017
Gesetzesnummer
20009935
Dokumentnummer
NOR40195188
Im formalen Aufbau und in den anthropologischen Grundsätzen entspricht der vorliegende Lehrplan für Katholische Religion dem Vorgänger-Lehrplan, BGBl. Nr. 134/1963, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 261/2015.
Grundsätzlich ist jedem Menschen aus seiner Würde heraus ein uneingeschränkter Anspruch auf Erziehung und Bildung zu gewähren.
Bei der Gestaltung des Unterrichtes muss davon ausgegangen werden, dass behinderten Kindern und Jugendlichen dieselben Bedürfnisse und Rechte wie Nichtbehinderten zuerkannt werden müssen. Das sind insbesondere
Der vorliegende Lehrplan beinhaltet auch die besonderen Bildungsaufgaben für jene Schülerinnen und Schüler, für die erst Basisfunktionen und Basisqualifikationen für einen Schulbesuch aufzubauen sind, durch einen ganzheitlichen Erziehungsansatz, der auch die religiöse Anlage des Menschen im Auge hat. Durch die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen – ohne starre Abgrenzung zwischen Aufgaben der Erziehung, Bildung und Betreuung sowie durch therapeutische Angebote und eine entsprechende personelle und materielle Ausstattung – sind Bedingungen zu schaffen, um möglichst allen Kindern gerecht werden zu können.
Wesentliche Voraussetzungen für jedes Lernen ist die von Vertrauen und Zuwendung erfüllte und in einer Atmosphäre des Wohlbefindens getragene menschliche Beziehung zwischen Kind und Erwachsenem. Auf dieser Grundlage haben Unterricht und Erziehung aufzubauen. Schulische und elterliche Erziehung stehen in einer ständigen Wechselbeziehung, die einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen Schule und Elternhaus erforderlich machen.
Die Befunde über den psychischen und physischen Zustand des Kindes sind wichtige Grundlagen für den Unterricht und sollen den Religionslehrern zugänglich sein. Die Notwendigkeit besonderer Differenzierungsmaßnahmen und kindgemäßer Lehr- und Lernformen kann den Einsatz und die Zusammenarbeit von mehreren Lehrerinnen und Lehrern oder Betreuungspersonen erfordern. Zeitgerecht vor der Schulentlassung ist der Übergang in die Erwachsenen- und Arbeitswelt vorzubereiten.
Religiöse Erziehung und Religionsunterricht für Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich muss von den vorhandenen und nicht von den fehlenden Voraussetzungen der Kinder ausgehen.
Der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderschulen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf ist im Gegensatz zum Lehrplan für den sonstigen Pflichtschulbereich kein Stufen- oder Jahresplan, sondern offen für die verschiedenen Aneignungsebenen, die oft in einer Schulstufe sehr verschieden sind, von basaler Förderung bis zum Erlernen der Kulturtechniken. Dies ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern eine individuelle Anwendung im Hinblick auf die Fähigkeiten und Möglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schülern.
Das eigentliche Anliegen der religiösen Erziehung im Bereich der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf ist, auf der Basis des christlichen Glaubens, miteinander Leben – Leben im Empfangen und Geben – zu lernen.
Grundlage und Strukturprinzip des Lehrplans ist der Glaube an den dreifaltigen Gott. Dieser Glaube gründet in der Offenbarung der Liebe Gottes, die in der Schöpfung, in der Geschichte Gottes mit den Menschen, in Jesus Christus und im Wirken des Heiligen Geistes wahrgenommen wird. Der Christ erkennt in dieser Offenbarung Gott als dreieinige (dreipersönliche) Liebe: Als Vater (schöpferisch – initiative Liebe), als Sohn (solidarische – antwortende Liebe) und als Heiligen Geist (schöpferisch – vollendende – verbindende Liebe).
Da der Mensch als Abbild Gottes (in seiner Einheit und Dreiheit) geschaffen ist, ist er berufen, wie Gott zu leben (als Individuum und soziales Wesen). Er verwirklicht sich im Geben- und Empfangen können.
Religionspädagogisch gesehen ist das bedeutsam, weil sowohl Lehrerinnen und Lehrer wie auch (behinderte) Schülerinnen und Schüler Gebende und Empfangende, Lehrende und Lernende sind, d.h. im gegenseitigen Austausch leben.
Der Lehrplan setzt in seiner Strukturierung folgende Schwerpunkte
Diese drei Perspektiven durchdringen einander und sind voneinander nicht zu trennen. Sie werden in den religionspädagogischen Einführungen genauer ausgeführt (vgl. Abschnitt B).
Die inhaltliche Gliederung (Strukturgitter) ist nicht als zeitliche Abfolge gedacht. Die Auswahl der Inhalte erfolgt durch den Religionslehrer oder die Religionslehrerin im Hinblick auf die konkrete Situation der Kinder und der Schule. Es ist daher im religionspädagogischen Handeln legitim bzw. manchmal notwendig, einzelne Inhalte zu vertiefen, wenn dazu vom Schüler oder der Schülerin her die Offenheit besteht.
Der Religionsunterricht an Sonderschulen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf basiert auf wechselseitiger Erschließung von Leben und Glauben. Glaubensverkündung baut auf den ganz persönlichen Erfahrungen und Fähigkeiten und den (vitalen) Lebensbedürfnissen des Einzelnen auf. So ist auch im Religionsunterricht der Maßstab für die Auswahl der Handlungsfelder die individuelle Lebensbedeutsamkeit für die einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Folgende in Ziffer 1.2 (Inhaltliche Gliederung) des ersten Teiles (Allgemeine Bestimmungen) der Anlage C 4 (Lehrplan der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf) der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 261/2015), enthaltene Anordnungen sind sinngemäß auf den Religionsunterricht anzuwenden
Alle Lerninhalte und Lernziele gehen von lebensbedeutsamen Handlungsfeldern aus, in denen jede Schülerin und jeder Schüler tätig ist oder in denen sie bzw. er tätig werden soll. Nicht Inhalte, Fachaspekte und Funktionen werden zu Anlässen für Lernvorhaben, sondern zu bewältigende Lebenssituationen und Ereignisse der Umwelt.
Der Maßstab für die Auswahl der Handlungsfelder liegt in der individuellen Lebensbedeutsamkeit für die einzelnen Schülerinnen und Schüler.
In gitterförmiger Anordnung werden die wesentlichsten Erfahrungs- und Lebensbereiche der Schülerinnen und Schüler zweidimensional dargestellt, einerseits nach der Gliederung der Umwelt und andererseits nach den Aneignungsstufen (Strukturgitter).
Die Beziehung der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Umwelt ist nach folgenden Aspekten gegliedert
Um den verschiedenen Möglichkeiten, in denen Schülerinnen und Schüler Lebenssituationen und Ereignisse der Umwelt bewältigen, gerecht zu werden, sind die Inhalte der Strukturgitter nach folgenden Aneignungsstufen aufgebaut
Die lebensbedeutsamen Handlungsfelder ergeben sich aus der Verknüpfung zwischen den einzelnen Aspekten der Person und der Umwelt der Schülerinnen und Schüler und ihren Möglichkeiten der Aneignung und Auseinandersetzung. Die inhaltliche Gewichtung erfolgt nach vier Erfahrungs- und Lernbereichen (Person, Gemeinschaft, Umwelt, Sachumwelt).
Lerninhalte, wie die Befassung mit Kulturtechniken, die üblicherweise in Form einzelner Pflichtgegenstände dargestellt werden, sind in die Erfahrungs- und Lernbereiche einzubinden bzw. dort aufzugreifen. Zugunsten einer größeren Übersichtlichkeit, einer geschlossenen Darstellung der Lerninhalte und als Planungs- und Gliederungshilfe werden sie jedoch auch in Form herkömmlicher Unterrichtsgegenstände angeführt.
Religiöse Erziehung beginnt mit dem Hineingenommen werden in das Glaubensleben der Bezugspersonen. Dadurch erahnt das Kind bei alltäglichen Handlungen (Pflege ...), dass es „von Gott geliebt, von Jesus Christus begleitet und vom Heiligen Geist geführt ist“ (siehe Abschnitt B, Aneignungsebene 1 – sinnlich aufnehmend).
Durch Nachahmen, Mittun, Mitfeiern (siehe Abschnitt B, Aneignungsebene 2 – handelnd aktional) sowie durch kreatives Mitgestalten, durch Zuhören und den Umgang mit Symbolen (siehe Abschnitt B, Aneignungsebene 3 – darstellend) vertieft das Kind seinen Zugang zum Glauben.
Nach und nach wird das Kind befähigt zu einem persönlichen Glauben zu finden, sein Leben aus dem Glauben zu deuten und bedeutsames Glaubenswissen zu erwerben (siehe Abschnitt B, Aneignungsebene 4 – begrifflich abstrakt).
Folgende in Ziffer 4 (Grundprinzipien) des dritten Teiles (Allgemeine didaktische Grundsätze) der Anlage C 4 (Lehrplan der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf) der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 261/2015), enthaltene Grundprinzipien sind sinngemäß auf den Religionsunterricht anzuwenden
Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sind die gleichen anthropologischen Grundbedingungen zutreffend wie bei allen anderen Kindern. Sie entwickeln sich, sie sammeln Erfahrungen, sie brauchen personale Beziehungen, sie suchen nach Befriedigung physiologischer Bedürfnisse, sie sind auf Hilfe angewiesen und sie gestalten die sozialen Beziehungen mit. Deshalb dürfen sie nicht als Kinder bzw. Jugendliche angesehen werden, die lediglich auf ein Behandelt-Werden reagieren, sondern die aktiv in die Interaktion eingreifen.
Der Unterricht hat besonders von folgenden Grundprinzipien auszugehen
Alles, was Kinder und Jugendliche als schön und angenehm, alles, was sie als befriedigend empfinden, darf auch bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf als wünschenswert angesehen werden.
Auf der Basis interpersonaler Beziehungen geht es bei der Förderung um das In-Bewegung-Setzen des Lernens überhaupt.
Um Kindern mit erhöhtem Förderbedarf Selbstständigkeit zumindest in Ansätzen zu vermitteln und sie unabhängiger zu machen, bedarf es der Sicherung von Lebensfähigkeiten, der Vermittlung von Lebensfertigkeiten und des Erlernens von Alltagstechniken.
Die Schülerinnen und Schüler haben eine mehrjährige Lebensgeschichte hinter sich. Sie haben Kompetenzen sowie kommunikative und ihre Existenz sichernde Verhaltensweisen entwickelt, die es zu erkennen und nutzen gilt. Die Schule muss versuchen, den Schülerinnen und Schülern vielfältige Erfahrungen zu ermöglichen.
Durch das Eingehen auf die Individualität der einzelnen Schülerinnen und Schüler können, gezielt vom persönlichen Entwicklungsstandpunkt ausgehend, individuelle Lernziele gefestigt werden. Phasen, in denen die ganze Gruppe unterrichtet wird, wechseln mit Einzelarbeit ab. Die Schülerinnen und Schüler können zusammen mit der Lehrerin oder dem Lehrer die individuellen Bedingungen finden, mit deren Hilfe sie sich am besten Wissen, Können, Werte und Identität aneignen können.
Ziel des Unterrichtes muss es auch sein, den Schülerinnen und Schülern zur psychischen Stabilität zu verhelfen, falls diese gefährdet ist.
Ausgehend von der basalen Förderung, der im Sinne einer Grundlegung der Lernfähigkeit zentrale Bedeutung zukommt, bis hin zu den verschiedenen Unterrichtsgegenständen ist es notwendig, dass das „Leben lernen“ in den für die Schülerin bzw. dem Schüler bedeutsamen Lebenssituationen im Schulalltag aufgebaut wird und nicht in den Bereich einer funktionsorientierten Therapie gehört. In anschaulichen, lebensunmittelbaren Realsituationen soll die Basis für das „Leben lernen“ geschaffen werden. Um die Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit und Selbstversorgung zu führen, ist es notwendig, den Unterricht nicht nur im Schulgebäude abzuhalten, sondern Lernsituationen im Alltag aufzusuchen und zu schaffen.
Durch die Vermeidung der traditionellen Fächergliederung des Unterrichts werden die Schülerinnen und Schüler ganzheitlich angesprochen. Das heißt, dass das Erlernen und Üben einzelner Fertigkeiten und Fähigkeiten in Lernbereichen erfolgen soll, die mit dem Leben der Schülerinnen und Schüler in einem konkreten Zusammenhang stehen. Ein ganzheitlicher Unterricht bietet den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, in größeren Rahmen-, Erlebnis- und Handlungseinheiten zu lernen. Eine diesem Grundsatz entsprechende didaktisch-methodische Form kann der projektorientierte Unterricht bieten. Der Verzicht auf eine strenge Fächeraufteilung ist jedoch nicht mit einem generellen Verzicht auf Training oder funktionsorientierte Programme verbunden. Diese sollen gezielt gebraucht, aber nicht zum didaktisch-methodischen Prinzip erhoben werden.
Multisensorische Wahrnehmung umfasst die Fähigkeit, Reize aus der Umwelt bzw. aus dem Organismus aufzunehmen und zu verarbeiten. Multisensorischer Unterricht hat die Ganzheitlichkeit und das Schöpferische zum Ziel, akzeptiert die Welt der Kinder und Jugendlichen und bereichert sie kontinuierlich. Durch bewusste Aktivierung aller Sinne und ihren Einsatz, verknüpft mit den Erfahrungen und Kenntnissen konkreten Handelns werden Lernprozesse unterstützt und Denkprozesse eingeleitet.
Das Miteinander ist ein zentrales pädagogisches Prinzip. Die Interaktionen und kommunikativen Beziehungen im Rahmen von Unterricht und Schulleben sollen es den einzelnen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, soziale Erfahrungen zu sammeln, Selbstwertgefühl aufzubauen und Identität zu gewinnen.
Alle Schülerinnen und Schüler sollten nach Möglichkeit alle Schuljahre innerhalb eines Klassenverbandes verbleiben, weil dem Verbleib in einer sozialen Gruppe der Verzug gegenüber einer leistungsbezogenen Klassenzuordnung zu geben ist.
Der Grundsatz des Miteinanders soll durch ein von Verständnis und Solidarität geprägtes Zusammenwirken aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwirklicht werden. Die soziale und emotionale Atmosphäre ist gerade für das Lernen von großer Bedeutung. Ausstattung und Gestaltung des Klassenzimmers und der Schule sollen deshalb emotional ansprechend sein und es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich wohlzufühlen.
Der Unterricht soll den Schülerinnen und Schülern möglichst oft die Gelegenheit bieten, durch selbsttätiges Handeln Erfahrungen zu sammeln. Selbstgestaltung ist ein wesentliches Moment menschlichen Handelns und menschlichen Werdens. Nur wenn die Lehrkraft die Selbstgestaltung der Schülerinnen und Schüler wahrnimmt und achtet, begegnet sie ihnen. Nur in einer solchen Begegnung können Lern- und Erziehungsziele dialogisch entwickelt werden.
Beim Einsatz vielfältiger Methoden sollen folgende Grundprinzipien Beachtung finden
Rhythmus ist eine geordnete Folge von Spannung und Entspannung, von Ruhe und Bewegung, im Bereich der Sprache eine Folge des Wechsels der Tonhöhe, der Intensität und der Zeitdauer. Rhythmische Arbeitsweise, wie sie hier verstanden wird, durchdringt die zeitlichen, örtlichen, materialen, personalen und kommunikativen Aspekte eines Schul-Lern-Tages. Die geordnete Reihenfolge ist notwendig, aber auf ungleich lange Werte ist Rücksicht zu nehmen. Ruhe, Pause und Unterbrechung sind von großer Bedeutung.
Beim Prinzip der Kontaktnahme geht es um die Schaffung vom Möglichkeiten des Zusammenlebens, der Anbahnung, Herstellung und Wahrnehmung kooperativer (interaktiver und kommunikativer) Prozesse in der gemeinsamen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler.
Der Aspekt der Sensumotorik richtet sich schwerpunktmäßig auf die Entwicklung einzelner Sinnesgebiete, die Verknüpfung spezifischer Sinnesmodalitäten und die Herausbildung von psychischen Strukturen, welche die Sinnesmodalitäten zielgerecht und bewusst steuern.
Das Prinzip der Wahrnehmungsertüchtigung versteht sich als ganzheitliches Vorgehen, wobei funktionelle Wahrnehmungsertüchtigung als spezielles Lernziel nicht ausgeschlossen werden soll.
Psychomotorik als methodisches Prinzip beruht auf dem Grundgedanken des „handelnden Lernens durch Bewegung“, das heißt, dass die individuelle Bewegungsfähigkeit und die Koordination der Bewegungsabläufe die Entwicklung der Handlungskompetenz eines Menschen wesentlich beeinflussen.
Die Förderung im basalen Bereich der Motorik ist eine unentbehrliche Voraussetzung für weiteres Lernen in allen Persönlichkeitsbereichen. In der Entwicklung eines Körperbewusstseins und der Normalisierung der körperlichen Sensibilität werden wichtige Grundlagen für die Förderung motorischer Fähigkeiten und damit Bedingungen für die Entwicklung kognitiver und sozialer Anlagen der Schülerinnen und Schüler gesehen.
Insbesondere wird auf die Förderbereiche Körpererfahrung, Feinmotorik, Grobmotorik und Mundmotorik hingewiesen. Diese Bereiche treten in der Entwicklung gleichzeitig in Erscheinung, sie müssen deshalb auch im Rahmen schulischer Maßnahmen parallel gesehen werden. Der Grundsatz des ganzheitlichen Lernens gilt deshalb besonders auch im Bereich der Psychomotorik/Motorik.
Beim Prinzip der Kommunikation geht es um den Aufbau individuell adäquater Kommunikationssysteme zur symbolischen Erschließung und Strukturierung der Umwelt (zB: gestische und mimische Zeichen, Gebärden usw. bis zur Lautsprache).
Selbst für Schülerinnen und Schüler ohne Sprachverständnis hat Sprache einen Sinn, da sie Zuwachs an Leben bedeutet und Vertrauen weckt.
Sprache steht aber nicht nur im Dienste der zwischenmenschlichen Kommunikation, sondern auch des Denkens. Denken kann auch als innerliches Sprechen, als Sprachhandeln betrachtet werden. Außerdem kann Sprache auf das Handeln eine regulierende Wirkung ausüben.
Dies erfordert einen Unterricht, der sinnliches Wahrnehmen, Handeln und Sprechen miteinander zu verknüpfen versucht.
Ein wesentliches Prinzip ist es, angebahnte Fähigkeiten durch wiederholte und variationsreiche Übungen zu festigen und sie für neue Situationen verfügbar zu machen. Der Unterricht muss deshalb immer wieder Gelegenheiten für die Schülerinnen und Schüler nutzen bzw. schaffen, in denen sie Ähnlichkeiten erfassen, verallgemeinern und Übertragungen vornehmen können. Neue Lerngegenstände und Situationen, auf die Übertragungen stattfinden sollen, müssen für die Schülerinnen und Schüler überschaubar sein und als ähnlich erfasst werden können.
Eine Planung, die ein wiederholtes, aber sich ausweitendes Erfahren derselben Situation und derselben Gegenstände im Laufe des Schullebens gewährleistet, schafft günstige Voraussetzungen für Übung und Übertragung.
Um der besonderen Situation des Religionsunterrichtes gerecht zu werden, sind zusätzlich folgende Unterrichtsprinzipien zu berücksichtigen
Bergende Bräuche: Kinder mit erhöhtem Förderbedarf brauchen Rituale. Sich stets wiederholende Lieder, Sätze, Feierelemente vermitteln Geborgenheit und bereiten auf den Vollzug der Liturgie vor. Wichtige wiederkehrende Elemente können z. B. der „Feierkreis“ am Beginn der Stunde, das Morgengebet, das Tischgebet, der Segen und Feierelemente, wie Namenstag, Geburtstag, ..., sein.
Sakramente: Im Religionsunterricht wird das Kind durch das Erleben von Riten, Symbolen und Festen zur Feier der Sakramente – nach Möglichkeit mit den Eltern in der Gemeinde -hingeführt. Die Feier der Sakramente, im Besonderen Taufe, Erstkommunion und Firmung, lassen das Kind spüren, dass es in der Gemeinschaft der Kirche voll angenommen und aufgenommen ist.
Kirchenjahr: Die Feier der Feste des Kirchenjahres ermöglicht dem Kind einen ganzheitlichen Zugang zu wesentlichen Glaubensaussagen. Die Feste des Kirchenjahres werden durch die Wiederholung lebendig gehalten und in ihrer Grundaussage immer wieder aktualisiert. Durch die Verknüpfung mit dem Brauchtum, durch konkretes Tun und durch das Ansprechen aller Sinne ermöglichen sie dem Kind einen ganzheitlichen, lebensbedeutsamen Zugang zu den Glaubensaussagen.
KRÄFTESCHULUNG: Kinder sind darauf angewiesen, ganzheitlich – vor allem auf der emotional handelnden Ebene – zu lernen. Dies geschieht im Religionsunterricht durch die Kräfteschulung. Es geht darum, Fähigkeiten wie Stillwerden, Staunen, Zuwenden (Blickkontakt), Loben, Danken, Einfühlen, Trösten, Freude spüren und ausdrücken den Schülerinnen und Schülern zu erschließen, mit ihnen einzuüben und in ihrem Leben bedeutsam werden zu lassen. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt die Kräfteschulung in kleinsten Schritten über den handelnden Umgang mit Gegenständen, Symbolgegenständen, Erlebnisgestalten.
GEBETSERZIEHUNG: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf leben, glauben, feiern und beten mit ihrer Umgebung mit. Vom „Umbetet-werden“ über das Vorbeten und Mitbeten können die Kinder schrittweise zu einem ihren Möglichkeiten entsprechendem persönlichen Beten geführt werden. Lieder und Tänze, kurze Gebetsrufe, z. B. verbunden mit Bildern, aber auch Formen, Kneten und Malen führen zu Stille und innerer Sammlung, zum Ausdruck von Freude und Trauer und ermöglichen dem Kind Begegnung mit Gott. Dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechend können einfache Formelgebete, vor allem das Vater Unser, satzweise, z. B. in Verbindung mit Bildern oder Gegenständen, eingeübt werden. Beten in Klassen mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf braucht die Regelmäßigkeit (vgl. Feiern – bergende Bräuche).
ERZIEHUNG ZUR VERANTWORTUNG: Auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erleben, dass Menschen unterschiedlich sind und unterschiedliche Bedürfnisse haben. Diese Vielfalt wahrzunehmen, die Einmaligkeit jedes Menschen zu akzeptieren, Gemeinsamkeiten zu entdecken, sich einfühlen zu können, Toleranz und Achtung einzuüben, sind wichtige Aufgaben im Religionsunterricht. Es ist Aufgabe der Religionslehrerinnen und Religionslehrer, die Kinder zu ermutigen und ihnen Gelegenheit zu geben, die ihnen mögliche Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf spüren es, wenn eine Beziehung nicht mehr stimmt, wenn sie verletzt wurden oder jemanden verletzt haben. Es ist wichtig neben der Erfahrung des Verzeihens Formen der Entschuldigung und der Bitte um Vergebung – je nach dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler – einzuüben.
ERZÄHLEN: Multisensorielles Erzählen ist ein wichtiges Medium im Religionsunterricht. Um biblische Geschichten von Alltagsgeschichten zu unterscheiden, ist es sinnvoll, ein Zeichen zu setzen.
Beim Erzählen in Klassen mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ist Folgendes zu beachten
Der Rahmencharakter des Lehrplans ermöglicht für die Lehrkraft Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der zeitlichen Verteilung, der Auswahl, der Konkretisierung, der Strukturierung und Gewichtung der Lerninhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach didaktischen Gesichtspunkten.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lerninhalte innerhalb der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen.
Außerdem sollen folgende Grundsätze beachtet werden
Religiöse Erziehung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ist zunächst eine Herausforderung für das Leben und den Glauben der Religionslehrerin und des Religionslehrers.
Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sind darauf angewiesen, geführt und begleitet zu werden. Deshalb brauchen sie Partner, an deren Leben und Glauben sie teilhaben können.
Religionslehrerin und Religionslehrer in Klassen mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf sind getragen von der tiefen Überzeugung, dass jeder Mensch von Anfang an Geschöpf und Ebenbild Gottes ist und auf Entfaltung und Vollendung angelegt ist. Deshalb geht er wertschätzend den kleinsten positiven Möglichkeiten im Kind nach und fixiert sich nicht auf Defizite.
Folgende in Ziffer 7 (Behinderungsspezifische Erfordernisse im Unterricht) des ersten Teiles (Allgemeine Bestimmungen) der Anlage C 4 (Lehrplan der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf) der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 261/2015), enthaltene Anordnungen sind sinngemäß auf den Religionsunterricht anzuwenden
Schülerinnen bzw. Schüler mit erhöhtem Förderbedarf stellen ihre Mitwelt häufig vor außergewöhnliche Situationen. Daraus ergeben sich besondere Unterrichtsbedingungen, aber auch wesentlich größere Anforderungen an die Bildungseinrichtungen.
Folgende Haltungen der Lehrerinnen und Lehrer erweisen sich für die Bewältigung der Unterrichtserfordernisse als günstig
Eine fundierte sonderpädagogische Ausbildung in Verbindung mit einer permanenten Fortbildung trägt wesentlich zu einer Erfüllung der behinderungsspezifischen Erfordernisse im Unterricht bei.
Zusätzlich sind folgende Haltungen der Religionslehrerin und des Religionslehrers für den Religionsunterricht bedeutsam
In den Abschnitten I bis III der religionspädagogischen Einführungen beinhaltet der normalgedruckte Text die theologischen Aussagen, der kursivgedruckte Text die religionspädagogischen Aussagen.
Die Kernbotschaft des ersten Schöpfungsberichtes ist die Bejahung der Schöpfung durch ihren Schöpfer: „Gott sah alles an, was er gemacht hatte: Es war sehr gut.“ (Gen. 1,31a) Dies gilt für alles Geschaffene und besonders für jeden Menschen. Wir dürfen aus dem Geliebtwerden von Gott leben.
Geborgenheit ist ein menschliches Grundbedürfnis. Geborgenheit in Gott erfahren wir vor allem durch Zuwendung. Ein zentrales religionspädagogisches Anliegen muss es daher sein, dem Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf jenes Vertrauen leb- und erlebbar zu machen, dass es so angenommen ist, wie es ist, und dass die Liebe Gottes nicht verdient werden kann und muss. Auch ohne viele Worte können wir im Erspüren, Erleben und Erfahren von Geborgenheit und Verlässlichkeit in der Beziehung in den Klassen und Schulgemeinschaften Gottes Liebe zum Einzelnen ausdrücken und mitteilen.
In dieser Atmosphäre des Vertrauens ist es möglich, Leben zunächst im eigenen Atem (Gen 2,7), im Bewusstwerden und Spüren des eigenen Körpers, im Erkennen des Namens, mit dem das Kind gerufen wird (Jes 43,1), im Erleben der Sinne, Möglichkeiten und Grenzen zu entdecken und eigene Fähigkeiten und Begabungen zu entfalten.
In weiteren Schritten kann dem Leben außerhalb des eigenen Daseins nachgespürt werden: Dies geschieht im Kontakt mit anderen, im Erleben der Schöpfung mit allen Sinnen, in der Deutung von Räumen als Orte der Gottesbegegnung, im Rhythmus des Tages, des Jahres mit seinen Fest- und Jahreszeiten und deren Feier.
Alles Leben und alle geschaffenen Dinge kommen von Gott und sind einander zugeordnet. Nicht zuletzt findet das Geliebtsein von Gott seinen Ausdruck im solidarischen, wohl tuenden Umgang der Menschen untereinander (Joh 15,12), im Klassenverband, und in der Schulgemeinschaft.
I p 1 Aspekt: personaler Aspekt – Aneignungsebene: sinnlich aufnehmend den Körper spüren, Atem
wahrnehmen, den Namen hören, sich sehen.
I p 2 Aspekt: personaler Aspekt – Aneignungsebene: handelnd aktional Schöpferisch sein, viel können und sich darüber freuen.
I p 3 Aspekt: personaler Aspekt – Aneignungsebene: darstellend die eigenen Fähigkeiten als Gaben und Aufgaben nützen; Grenzen erleben und versuchen, damit umzugehen.
I p 4 Aspekt: personaler Aspekt – Aneignungsebene: begrifflich abstrakt Erahnen, dass jeder von Gott
geliebt wird, so wie er ist („Es ist gut, dass es mich gibt“).
I s 1 Aspekt: sozialer Aspekt – Aneignungsebene: sinnlich aufnehmend Zuwendung erfahren, z. B. durch Berühren, Anschauen, Ansprechen, Hören, Riechen, Schmecken,…
1 s 2 Aspekt: sozialer Aspekt – Aneignungsebene: handelnd aktional
Beim Spielen, Feiern und im Alltag erleben, dass andere sich über mein Leben freuen.
I s 3 Aspekt: sozialer Aspekt – Aneignungsebene: darstellend Durch Menschen, die uns begleiten,
erfahren, dass Gott mit uns geht – auch im Leid.
I s 4 Aspekt: sozialer Aspekt – Aneignungsebene: begrifflich abstrakt
Es als Zeichen der Zuwendung und Liebe Gottes sehen, wenn Menschen gut miteinander umgehen.
I f 1 Aspekt: funktionaler Aspekt – Aneignungsebene: sinnlich aufnehmend
Die Schöpfung mit allen Sinnen wahrnehmen.
I f 2 Aspekt: funktionaler Aspekt – Aneignungsebene: handelnd aktional
Die Schöpfung und ihre Auswirkungen auf den eigenen Körper spüren und lernen, damit umzugehen.
I f 3 Aspekt: funktionaler Aspekt – Aneignungsebene: darstellend
Alles Geschaffene als kostbar erahnen und lernen, sorgfältig damit umzugehen.
I f 4 Aspekt: funktionaler Aspekt – Aneignungsebene: begrifflich abstrakt
Bilder und Texte zur Schöpfung mit konkreten Gegenständen in Verbindung bringen und dafür danken.
I z 1 Aspekt: zeitlicher Aspekt – Aneignungsebene: sinnlich aufnehmend
Das Leben ist von Lebensrhythmen bestimmt. Mit allen Sinnen die Besonderheiten der Tages-, Jahres und Festzeiten wahrnehmen.
I z 2 Aspekt: zeitlicher Aspekt – Aneignungsebene: handelnd aktional
Zeiten der Stille und des Gebetes erleben, auch des Alltags und der Feste und diese mitfeiern.
I z 3 Aspekt: zeitlicher Aspekt – Aneignungsebene: darstellend
Den Tag, das Jahr und die Festzeiten gestalten.
I z 4 Aspekt: zeitlicher Aspekt – Aneignungsebene: begrifflich abstrakt
In der eigenen Lebensgeschichte die Vielfalt der Zuwendung Gottes entdecken und feiern.
I r 1 Aspekt: räumlicher Aspekt – Aneignungsebene: sinnlich aufnehmend
Aus verschiedenen Perspektiven die Schöpfung wahrnehmen.
I r 2 Aspekt: räumlicher Aspekt – Aneignungsebene: handelnd aktional
Einen Platz in dieser Welt haben; sich bewegen und orientieren.
I r 3 Aspekt: räumlicher Aspekt – Aneignungsebene: darstellend
Sich an verschiedenen Orten bewegen, ihre Bedeutung kennen lernen und sich entsprechend verhalten.
1 r 4 Aspekt: räumlicher Aspekt – Aneignungsebene: begrifflich abstrakt
Meditationsräume, stille Ecke, Kirchenräume, benennen und sie als Ort der Gottesbegegnung deuten.
Jesus Christus ist die Mitte des christlichen Glaubens.
In Jesus Christus kommt Gott dem Menschen in einmaliger, konkreter Geschichte und Gestalt nahe. In der Art und Weise, wie er den Menschen begegnet, wird die Liebe Gottes für sie erfahrbar. Die Liebe Gottes und Zuwendung Jesu wird den Schülerinnen und Schülern durch konkrete Handlungen der Bezugspersonen nahe gebracht.
Jesus wendet sich allen Menschen zu, er weiß um ihre Nöte, spürt, was sie brauchen und handelt „liebevoll“ und „not-wendend“ an ihnen (Begegnungen wie Lk 18,15-17, Heilungen wie Mk 7,31- 37, Zuwendung und Vergebung wie Lk 19,1-10).
Durch sein Reden und Handeln bringt Jesus den Menschen das Reich Gottes nahe. Er ruft Menschen, ihm zu folgen (Mk 1,16-20). Für viele wird er zum Vorbild und Hoffnungsträger und gibt ihnen Neuorientierung für ihr Leben (Goldene Regel Mt 7,12, Gottes-, Selbst- und Nächstenliebe Lk 10,27).
Jesus steht zu seiner Sendung und geht seinen Weg der Liebe konsequent bis zum Tod am Kreuz. In der Auferweckung Jesu wird sein Leben von Gott bestätigt (Apg 2,24). Der Glaube an die Auferstehung Jesu gibt denen, die ihm nachfolgen, Hoffnung und prägt ihr Leben. Tod und Auferstehung Jesu sind zentrale Inhalte des Religionsunterrichts. Sie müssen aber bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in erster Linie auf der Symbolebene erschlossen werden (dunkel – hell; kalt – warm; ...).
Das alttestamentliche Wegmotiv wird durch Christus neu gedeutet (Joh 14,6). Jesus ist für die Christen „der“ Weg und zugleich Begleiter auf ihrem Lebensweg.
Das Leben Jesu wird in der Liturgie und im Kirchenjahr immer wieder vergegenwärtigt und gefeiert. Miteinander essen und feiern haben im Leben Jesu zentrale Bedeutung (Brotvermehrung Mt 14,13- 21, Mahl mit Ausgegrenzten und Sündern Mk 15-17, Abendmahl Mt 26,20-29, Begegnung mit dem Auferstandenen Lk 24,36-53, Gleichnisse wie Festmahl Lk 14,15-24) und werden zur zentralen Symbolhandlung (Eucharistie). Riten, Symbole und Zeichen erschließen auf der Handlungs- und Gefühlsebene – im Kirchenjahr und in der Liturgie – auf vielfache Weise den Zugang zu Jesus Christus.
II p 1 Aspekt: personaler Aspekt – Aneignungsebene: sinnlich aufnehmend
Durch Körperkontakt die Zuwendung Jesu erfahren.
II p 2 Aspekt: personaler Aspekt – Aneignungsebene: handelnd aktional
So sein dürfen und angenommen sein; sich verändern können.
II p 3 Aspekt: personaler Aspekt – Aneignungsebene: darstellend
Durch Hören und Darstellen von biblischen Erzählungen Jesus als Freund kennen lernen.
II p 4 Aspekt: personaler Aspekt – Aneignungsebene: begrifflich abstrakt
Durch die Taufe berufen sein als Freund Jesu (Christ) zu leben.
II s 1 Aspekt: sozialer Aspekt – Aneignungsebene: sinnlich aufnehmend
Spüren, was einem selbst und anderen gut tut.
II s 2 Aspekt: sozialer Aspekt – Aneignungsebene: handelnd aktional
Mit anderen zusammen leben, sich freuen, etwas gemeinsam tun und dabei erleben: Jesus verbindet.
II s 3 Aspekt: sozialer Aspekt – Aneignungsebene: darstellend
Anhand von biblischen Erzählungen den Umgang Jesu mit den Menschen kennen lernen und versuchen,
wie er mit anderen umzugehen. Vergebung feiern.
II s 4 Aspekt: sozialer Aspekt – Aneignungsebene: begrifflich abstrakt
Gerufen sein, am Reich Gottes mitzuwirken. Die Regeln des Zusammenlebens im Sinne Jesu
kennenlernen und leben. Das Sakrament der Versöhnung feiern.
II f 1 Aspekt: funktionaler Aspekt – Aneignungsebene: sinnlich aufnehmend
Essen und Trinken „feiern“.
II f 2 Aspekt: funktionaler Aspekt – Aneignungsebene: handelnd aktional
Nach dem Beispiel Jesu Formen des Teilens lernen. Verschiedene religiöse Riten einüben.
II f 3 Aspekt: funktionaler Aspekt – Aneignungsebene: darstellend
Das Leben Jesu in Gottesdiensten feiern, die gemeinsam vorbereitet und mitgestaltet werden.
II f 4 Aspekt: funktionaler Aspekt – Aneignungsebene: begrifflich abstrakt
Jesus in der Hl. Messe, in der Gemeinschaft, im Wort, in Brot und Wein begegnen.
II z 1 Aspekt: zeitlicher Aspekt – Aneignungsebene: sinnlich aufnehmend
Die Feste des Kirchenjahres mit allen Sinnen erleben.
II z 2 Aspekt: zeitlicher Aspekt – Aneignungsebene: handelnd aktional
Die Feste des Kirchenjahres feiern und mitgestalten.
II z 3 Aspekt: zeitlicher Aspekt – Aneignungsebene: darstellend
Symbole und Zeichen im Jahreskreis mit dem Leben Jesu verbinden.
II z 4 Aspekt: zeitlicher Aspekt – Aneignungsebene: begrifflich abstrakt
Dein einzelnen Festzeiten besondere Ereignisse aus dem Leben Jesu zuordnen und ihre
Bedeutung für das Leben der Christen erahnen.
II r 1 Aspekt: räumlicher Aspekt – Aneignungsebene: sinnlich aufnehmend
Unterschiedliche Räume und ihre besondere Bedeutung erleben.
II r 2 Aspekt: räumlicher Aspekt – Aneignungsebene: handelnd aktional
Orte, die an Jesus erinnern (Kapellen, Wegkreuze, Klassenkreuz) entdecken und gestalten.
II r 3 Aspekt: räumlicher Aspekt – Aneignungsebene: darstellend
Symbolgegenständen (Kreuz, Adventkranz, Taufkerze) im Raum einen besonderen Platz geben.
II r 4 Aspekt: räumlicher Aspekt – Aneignungsebene: begrifflich abstrakt
Bestimmte Gegenstände und Räume benennen und mit Jesus in Beziehung bringen.
Das hebräische Wort für Geist bedeutet ursprünglich Windhauch (Ex 10,13) bzw. Lebensodem (Gen 7,15; 22). In der Bibel ist damit die Lebenskraft Gottes gemeint (Gen 2,7).
Anschaulich zeigt die Pfingstgeschichte (Apg 2), wie machtvoll dieser Geist wirkt. Er verändert zurückgezogene, angstvolle Menschen zu Menschen, die sich öffnen, voll Mut auf andere zugehen und sich mit ihnen verstehen. Der Geist Gottes ist stets an seiner Wirkung spürbar. Seine Gaben sind u.a. Mut, Hoffnung, Liebe, Vertrauen, Freude (Röm 5,5; Gal 5,22).
Er ist immer das Zukommende, Angebotene, Mögliche – nie das Verfügbare, nie Besitz.
So ist es ein Geschenk des Geistes, wenn jemand in Jesus von Nazaret den Christus erkennt (1. Kor 12,3), durch den er den Weg zu Gott, seinem Vater, finden kann.
Es verstand sich deswegen die Urgemeinde und in weiterer Folge die Kirche stets als geistbeschenkt und als ein Ort, an dem Gottes Geist wirkt. Es ist daher für die Schülerinnen und Schüler bedeutsam zu erahnen bzw. zu wissen, dass sie von Gottes Geist erfüllt selbst ein Tempel des lebendigen Gottes sind, wenn sie mit Jesus und Gott in Beziehung leben.
Auch wenn es in der konkreten Kirche viele sehr verschiedene „Gnadengaben“ gibt, so kommen sie doch von ein und demselben Geist (1 Kor 12,7). Es sind daher die verschiedensten Aufgaben, Dienste und Ämter in der Kirche eine Einheit, wie auch viele Glieder einen Leib bilden (1 Kor 12). In dieser Einheit hat jede und jeder seinen unverwechselbaren und unverzichtbaren Platz, an dem sie oder er beschenkt und weiterschenkend lebt. Dieser Glaube kann und soll durch den Religionsunterricht konkretisiert werden, das Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler stärken und zur Akzeptanz ihrer individuellen Einzigartigkeit führen.
Keiner verdankt seine Lebensexistenz seinem eigenen Können, sondern sie ist ihm von Gottes Lebenskraft, also von außen zugekommen. Nicht das Können macht uns zu Menschen, sondern umgekehrt: Weil wir Menschen sind (der Schwächste wie der Stärkste), darf jeder sein Können in die Gemeinschaft einbringen. Denn jeder von uns ist auf seine Weise begabt, und jeder von uns hat den Dienst anderer Menschen nötig.
Daher ist es weiters auch Aufgabe des Religionsunterrichtes und somit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer an und mit den Schülerinnen und Schülern die besonderen Gaben der Einzelnen zu entdecken, zu fördern, um sie in größtmögliche Eigenverantwortung für sich und andere nützen zu können. So haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, vom Heiligen Geist gestärkt ihr Leben sinnvoll und beglückend zu entfalten.
III p 1 Aspekt: personaler Aspekt – Aneignungsebene: sinnlich aufnehmend
Mit dem Körper und den Sinnen spüren, wie es einem geht. Gute Atmosphäre spüren.
III p 2 Aspekt: personaler Aspekt – Aneignungsebene: handelnd aktional
Seine Fähigkeiten einsetzen, um Situationen im Leben zu verbessern.
III p 3 Aspekt: personaler Aspekt – Aneignungsebene: darstellend
Die eigene Einmaligkeit erleben. Wenn etwas Gutes gelingt, es zeigen und feiern.
III p 4 Aspekt: personaler Aspekt – Aneignungsebene: begrifflich abstrakt
Persönliche Fähigkeiten als Geschenk Gottes deuten und sie als Gabe und Aufgabe sehen. Gaben des Hl.
Geistes nennen.
III s 1 Aspekt: sozialer Aspekt – Aneignungsebene: sinnlich aufnehmend
Über die Sinne das Angenommensein durch Menschen erleben und an ihrem Leben teilhaben dürfen.
III s 2 Aspekt: sozialer Aspekt – Aneignungsebene: handelnd aktional
Zur Gemeinschaft etwas beitragen und Freude darüber ausdrücken.
III s 3 Aspekt: sozialer Aspekt – Aneignungsebene: darstellend
Freundschaften schließen und sich der Gemeinschaft der Kirche zugehörig fühlen.
III s 4 Aspekt: sozialer Aspekt – Aneignungsebene: begrifflich abstrakt
Um die Zugehörigkeit zur Kirche wissen, Aufgaben übernehmen und auf die Hilfe des Hl. Geistes
vertrauen.
III f 1 Aspekt: funktionaler Aspekt – Aneignungsebene: sinnlich aufnehmend
Die Wärme und Helligkeit des Feuers und die erfrischende Wirkung des Windes erleben.
III f 2 Aspekt: funktionaler Aspekt – Aneignungsebene: handelnd aktional
Das Wirken des Hl. Geistes als Mut und Kraft zum Handeln spüren.
III f 3 Aspekt: funktionaler Aspekt – Aneignungsebene: darstellend
An biblischen Erzählungen und im Alltag das Wirken des Hl. Geistes kennen lernen und es im Sakrament
der Firmung feiern.
III f 4 Aspekt: funktionaler Aspekt – Aneignungsebene: begrifflich abstrakt
Die Bibel als geistgewirktes Wort Gottes kennen lernen.
III z 1 Aspekt: zeitlicher Aspekt – Aneignungsebene: sinnlich aufnehmend
Trost im Traurigsein, Sättigung im Hungrigsein erleben.
III z 2 Aspekt: zeitlicher Aspekt – Aneignungsebene: handelnd aktional
Auf verschiedene Weise mit Zeit umgehen lernen.
III z 3 Aspekt: zeitlicher Aspekt – Aneignungsebene: darstellend
Im Laufe des Lebens verschiedene Geistesgaben erleben und sie zum Ausdruck bringen.
III z 4 Aspekt: zeitlicher Aspekt – Aneignungsebene: begrifflich abstrakt
Sich in jeder Lebensphase von Gottes Geist geführt wissen (Sakramente).
III r 1 Aspekt: räumlicher Aspekt – Aneignungsebene: sinnlich aufnehmend
Räume in ihrer Eigenart empfinden.
III r 2 Aspekt: räumlicher Aspekt – Aneignungsebene: handelnd aktional
Durch die Gestaltung eines Raumes (Ortes) zu einer guten Atmosphäre beitragen.
III r 3 Aspekt: räumlicher Aspekt – Aneignungsebene: darstellend
Mit Symbolen und Zeichen Orte gestalten, die an das Wirken Gottes erinnern.
III r 4 Aspekt: räumlicher Aspekt – Aneignungsebene: begrifflich abstrakt
Den Kirchenraum als Ort verstehen, wo sich Glaubende versammeln. Die Gemeinschaft der Glaubenden
als „Ort“ deuten, wo Gottes Geist wirkt.
Handlungsfelder und Lerninhalte/Lernziele
Handlungsfelder und Lerninhalte/Lernziele
Handlungsfelder und Lerninhalte/Lernziele
§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 346/1998.
§ 2. In der Anlage C4 (Lehrplan der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf) zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 261/2015, lautet im VI. Abschnitt (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) samt Überschrift
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 197/2017.“