Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20009771 AT

Lebensversicherung-Sorgfaltspflichtenverordnung

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Lebensversicherung-Sorgfaltspflichtenverordnung

Seite

2

von

2

Seite

1

von

1

Kurztitel

Lebensversicherung-Sorgfaltspflichtenverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 1/2017

Inkrafttretensdatum

03.01.2017

Langtitel

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten im Bereich der Lebensversicherung (Lebensversicherung-Sorgfaltspflichtenverordnung – LV-SoV)

StF: BGBl. II Nr. 1/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 Abs. 5 des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes – FM-GwG, BGBl. I Nr. 118/2016, wird mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen verordnet

Bundesrecht Lebensversicherung-Sorgfaltspflichtenverordnung

§ 1. Im Bereich des Betriebes der Lebensversicherung gemäß den Z 19 bis 22 der Anlage A zu § 7 Abs. 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 (VAG 2016), BGBl. I Nr. 34/2015, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2016, besteht in Bezug auf die in § 2 genannten Versicherungsverträge ein geringes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung.

Bundesrecht Lebensversicherung-Sorgfaltspflichtenverordnung

§ 2. (1) Versicherungsunternehmen können gegenüber Kunden oder Begünstigten von Lebensversicherungsverträgen in Bezug auf

(2) Die Versicherungsunternehmen haben auch bei der Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten die Transaktionen und die Geschäftsbeziehungen in ausreichendem Umfang zu überwachen, um die Aufdeckung ungewöhnlicher oder verdächtiger Transaktionen zu ermöglichen. Sie dürfen bei den in Abs. 1 genannten Lebensversicherungsverträgen nicht von einem geringen Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung ausgehen, wenn die ihnen vorliegenden Informationen darauf schließen lassen, dass das Risiko der Geldwäscherei oder der Terrorismusfinanzierung nicht gering ist. Diesfalls sind die vereinfachten Sorgfaltspflichten nicht anzuwenden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →