Section Control-Messstreckenverordnung Haag
Gesetzestext (3 Artikel)
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Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Haag – Ried
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 374/2016
Inkrafttretensdatum
10.12.2016
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf dem Abschnitt Haag am Hausruck – Ried im Innkreis auf der A 8 Innkreisautobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Haag – Ried)
StF: BGBl. II Nr. 374/2016
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 8 Innkreisautobahn festgelegt
§ 2. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.