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20009628 AT

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

38 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (38)

Gesetzestext (38 Artikel)

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

I

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.a

Planung und Projektmanagement – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

–

4

IV

2.b

Planung und Projektmanagement2

2(2)

2(2)

2(2)

2(2)

2

2

1

13

I

3.a

Technologie und Technische Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

2

2

2

2

–

16

IV

3.b

Technologie und Technische Mechanik

2

2

2

2

2

2

–

12

I

4.a

Gebäudetechnische Anlagen – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

4

4

4

4

–

20

IV

4.b

Gebäudetechnische Anlagen

3

3

3

3

3

3

–

18

I

5.a

Elektro- und Regelungs-technik – Werkstätte und Produktionstechnik3

2

2

4

4

4

4

2

22

III bzw. IV

5.b

Elektro- und Regelungs-technik

2

2

2

2

3

3

1

15

I

6.a

Komponenten der Gebäudetechnik – Werkstätte und Produktionstechnik3

–

–

2

2

2

2

3

11

III bzw. IV

6.b

Komponenten der Gebäudetechnik

–

–

2

2

2

2

–

8

I

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

38

38

38

38

32

254

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und – ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

IVa

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht5

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

_________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der angeführten Semesterwochenstunden im 7. Semester.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie im entsprechenden Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

I

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.a

Planung und Projekt-management – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

–

3

7

IV

2.b

Planung und Projektmanagement2

2 (2)

2(2)

2(2)

2(2)

2

2

1

2

15

I

3.a

Technologie und Techni-sche Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

2

2

2

2

–

–

16

IV

3.b

Technologie und Technische Mechanik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

I

4.a

Gebäudetechnische Anlagen – Werkstätte und Produktionstechnik3

2

2

4

4

4

4

–

4

24

III bzw. IV

4.b

Gebäudetechnische Anlagen

3

3

3

3

3

3

–

–

18

I

5.a

Elektro- und Regelungs-technik – Werkstätte und Produktionstechnik4

2

2

4

4

4

4

3

5

28

III bzw. IV

5.b

Elektro- und Regelungs-technik

2

2

2

2

3

3

2

4

20

I

6.a

Komponenten der Gebäude-technik – Werkstätte und Produktionstechnik4

–

–

2

2

2

2

3

5

16

III bzw. IV

6.b

Komponenten der Gebäudetechnik

–

–

2

2

2

2

1

2

11

I

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände5

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz6

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

38

38

38

38

35

31

288

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterstundenwochen

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

–

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

–

2

1

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

IVa

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht7

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

_________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der angeführten Semesterwochenstunden im 8. Semester.

4 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der angeführten Semesterwochenstunden im 7. und 8. Semester.

5 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein Pflichtgegenstand zu wählen.

6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie im entsprechenden Pflichtgegenstand.

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Gebäudetechnik verfügen über Grundkenntnisse gebäudetechnischer Anlagen: Heizungstechnik, Sanitärtechnik, Lüftungs- und Klimatechnik, Kältetechnik, Elektro-, Regelungs- und Leittechnik.

Die Absolventinnen und Absolventen der 4-jährigen Fachschule mit dem Ausbildungsschwerpunkt Servicetechnik sind befähigt, eigenverantwortlich Inbetriebnahme, Service- und Wartungsarbeiten zu planen und zu koordinieren, diese durchzuführen und zu dokumentieren. Der Schwerpunkt liegt bei Energiebereitstellungsanlagen wie Kessel, Brenner, Gasgeräte, Wärmepumpen und Alternativenergieanlagen.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von gebäudetechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Funktion von Energiebereitstellungssystemen (Kessel, Brenner, Gasgeräte, Lüftungs- und Heizungskomponenten, Wärmepumpen) sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Zeichentechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken und händische Zeichentechniken. Sie können einfache Entwurfszeichnungen erstellen sowie Baupläne lesen.

Im Bereich CAD kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktion eines CAD-Programms. Sie können ein CAD-Programm bedienen und einfache Zeichnungen erstellen und bearbeiten.

Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Strukturen und Projektabläufe. Sie können eine einfache Projektdokumentation erstellen, Strukturen und Methoden anwenden, Maßnahmen der Materialwirtschaft und Logistik erläutern und gebäudetechnische Anlagen bewerten und analysieren.

Im Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Werkstoffe und Werkstoffeigenschaften. Sie können einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen.

Im Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Fertigungsverfahren. Sie können form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen herstellen.

Im Bereich Mechanik und Festigkeitslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen das ebene Kraftsystem. Sie können einfache statische Probleme lösen.

Im Bereich Wärmetechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze der Wärmeübertragung. Sie können Wärme, Wärmeströmungen und U-Werte berechnen, Wirkungsgrade definieren und beurteilen, sowie Abgaswerte messen.

Im Bereich Hydraulische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze der Strömungslehre. Sie können Rohr- und Einzelwiderstände berechnen und hydraulische Netze abgleichen.

Im Bereich Heizungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Heizungssysteme. Sie können Sicherheitsvorschriften überprüfen und hydraulische Schaltungen entwerfen.

Im Bereich Sanitärtechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systeme der Wasserver- und –entsorgung und die Warmwasseranlagen. Sie können Sanitäranlagen in Betrieb nehmen und warten.

Im Bereich Lüftungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systeme der Lüftungs- und Klimaanlagen und die Hygienevorschriften von RLT-Anlagen. Sie können Wartungsarbeiten planen und Schallschutzmaßnahmen beurteilen.

Im Bereich Kältetechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktion des Kältekreislaufes. Sie können Betriebsdaten einer Wärmepumpe analysieren und eine Wartung durchführen.

Im Bereich Gastechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Heizgase und die Grundsätze der Gasversorgung. Sie können Gasgeräte warten und Betriebsfehler analysieren.

Im Bereich Elektrotechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Elektrotechnik. Sie können Gleichstrom-, Wechselstrom und Drehstromschaltungen berechnen und können einfache Schaltungen aufbauen.

Im Bereich Komponenten und Maschinen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise elektrischer Maschinen und die Wirkungsweise von Kondensatoren und des magnetischen Feldes. Sie können die Wirkung von Kondensatoren im Gleichstromkreis und die Halbleitertechnik interpretieren.

Im Bereich Messtechnik und Datenerfassung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zeigermessinstrumente und die Messung nichtelektrischer Größen. Sie können Widerstände, Spannungen, Ströme und Leistungen messen sowie nichtelektrische Größen.

Im Bereich Installations- und Leittechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Materialien der Elektroinstallation und die Schutzeinrichtungen. Sie können Installationspläne erstellen und Bussysteme in der Installationstechnik anwenden.

Im Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von Schaltschränken und die Grundgesetze der Steuerungs- und Regelungstechnik. Sie können Regelungen und Steuerungen in der Gebäudetechnik entwerfen, simulieren, bewerten und analysieren.

Im Bereich Energieversorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen alternative Stromerzeugungsmöglichkeiten. Sie können Photovoltaikanlagen dimensionieren und wirtschaftlich bewerten.

Im Bereich Energiebereitstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Kesselsysteme und Gasheizgeräte. Sie können die Funktion von Kesselanlagen und Brenner erklären und Störungen analysieren.

Im Bereich Pumpen und Ventilatoren kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von Pumpen und Ventilatoren. Sie können diese auswählen und deren Funktion überprüfen.

Im Bereich Komponenten der Raumlufttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Wärmepumpenarten sowie Wärmesenken und Wärmequellen. Sie können Wartungspläne erstellen und die Wartung durchführen.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Planung und Dokumentation von spezifischen Arbeitsabläufen für gebäudetechnische Anlagen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Materialwirtschaft und Lagerhaltung, Projektabwicklung für gebäudetechnische Anlagen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Kalkulation, Bestellwesen, Dokumentation und Beurteilung von Arbeitsabläufen, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung).

1.Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zeichentechnische Grundlagen

Bereich Zeichentechnische Grundlagen

Zeichengeräte, händische Zeichentechniken, Bemaßung und Beschriftung, skizzieren und darstellen einfacher technischer Körper nach Zeichnungsvorlage und nach Modell in den drei Hauptrissen und in genormter Axiometrie.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zeichentechnische Grundlagen

Bereich Zeichentechnische Grundlagen

Schnittdarstellungen, Gewindedarstellung, räumliche Darstellung, Sinnbilder der Gebäudetechnik.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CAD

Bereich CAD

Einführung in ein CAD-Programm, Befehlsstruktur, Layertechnik, Zeichnungsaufbau.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CAD

Bereich CAD

Isometrische Darstellung mittels CAD Programm, Erstellen von Blöcken, Referenzen, Datenaustausch, Plotten im Layout, Analyse und Beurteilung von Plänen der Gebäudetechnik.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Projektmanagement

Grundlagen des Projektmanagements, Strukturierung von Projektabläufen, Projektdokumentation, Grundlagen der Materialwirtschaft, Integration von gebäudetechnischen Plänen ins Projektmanagement.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Anwendung des Projektmanagements an Fallbeispielen, Erstellung von einfachen Konzepten zur Materialwirtschaft.

4. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Projektmanagement

Aufbau und Ablauforganisation von Unternehmen, Grundlagen der Personal- und Zeitwirtschaft, Lagerbestandsführung, Steuerung von Projektabläufen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Projektmanagement

EDV- gestützte Material- und Zeitwirtschaft, Grundlagen der Kalkulation und Kostenrechnung, Anwendung von Konzepten der Logistik und Materialwirtschaft mit Software-Unterstützung.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1.Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle Bearbeitung von Kunststoffen im Bereich der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Blechbearbeitung“ (Manuelle Bearbeitung von Blechen. Verbindung von Formteilen).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen der Gebäudetechnik, Befestigungstechniken).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle und thermische Bearbeitung von Kunststoffen im Bereich der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Blechbearbeitung“ (Manuelle Bearbeitung von Blechen. Herstellung und Verbindung von Formteilen).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Verfahren zur Verarbeitung und Verbindung von Werkstoffen der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Verfahren zur Befestigung und Montage von Rohren und Formteilen im Bereich der Gebäudetechnik).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Verfahren zur Verbindung von Werkstoffen der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Verfahren zur Befestigung und Montage von Rohren und Formteilen im Bereich der Gebäudetechnik).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Werkstätte „Verbindungstechnik “ (Löt- und Schweißverfahren).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Werkstätte „Verbindungstechnik “ (Löt- und Schweißverfahren).

1.Klasse (1.Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung

Metallische Werkstoffe, nichtmetallische Werkstoffe, Legierungen, Werkstoffeigenschaften, Werkstoffprüfung.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung

Werkstoffe und Grundlagen der Werkstoffbearbeitungsverfahren in der Gebäudetechnik.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Einteilung der Fertigungsverfahren, Urformen, Umformen, spanende Formgebung, Grundlagen der Fügetechnik (Löten, Schweißen, Kleben).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Lösbare Verbindungen: Bolzen, Stifte, Schrauben (Arten), Muttern, Sicherungselemente, Verbindungselemente in der Gebäudetechnik (zB Rohre- u. Rohrverbindungen uä.).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre

Ebenes Kraftsystem: Freimachen von Bauteilen, Gleichgewicht von Kräften (im zentralen und allgemeinen Kraftsystem), Schwerpunkt, Standsicherheit.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre

Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Festigkeit und zulässige Spannung, Belastungsfälle (dynamisch), Beanspruchung auf: Zug, Druck, Abscherung, Biegung und Torsion.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage von Wärmeabgabe- und Wärmeverteilsystemen, Alternativenergie).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Überprüfung von Wärmeabgabe- und Wärmeverteilsystemen, Alternativenergie).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

Bereich Sanitärtechnik

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

Werkstätte „Sanitärtechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

Bereich Sanitärtechnik

Bereich Lüftungstechnik

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

Werkstätte „Sanitärtechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Aufbau und Montage von Lüftungskomponenten).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

Bereich Lüftungstechnik

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Wartung von Heizungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gastechnik

Bereich Kältetechnik

Werkstätte „Gastechnik“ (Wartung von Gasanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

Werkstätte „Kältetechnik“ (Wartung von Kälteanlagen und Wärmepumpen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

Werkstättenlaboratorium „Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Wartung von gebäudetechnischen Anlagen).

1.Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wärmetechnische Grundlagen

Bereich Wärmetechnische Grundlagen

Einheitensysteme, Wärme, Wärmeleistung, Wärmebilanz, Wirkungsgrade, Wärmeübertragung, U-Wert.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

Bereich Heizungstechnik

Einteilung und Übersicht der Heizungssysteme, Energieabgabe, Energieverteilung, Energiebereitstellung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hydraulische Grundlagen

Bereich Wärmetechnische Grundlagen

Bereich Heizungstechnik

Bereich Sanitärtechnik

Bereich Hydraulische Grundlagen

Eigenschaften von Flüssigkeiten, Hydrostatik, Hydrodynamik.

Bereich Wärmetechnische Grundlagen

Verbrennungsvorgang, Emissionen, Abgasmessung.

Bereich Heizungstechnik

Sicherheitseinrichtungen für geschlossene Anlagen.

Bereich Sanitärtechnik

Wasser und hygienische Anforderungen, Wasserversorgungssysteme und Entwässerungssysteme im Gebäude, Sanitärgegenstände.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hydraulische Grundlagen

Bereich Sanitärtechnik

Bereich Lüftungstechnik

Bereich Hydraulische Grundlagen

Druckverlust von geraden Rohren, Druckverlust von Einzelwiderständen, Anlagenkennlinie.

Bereich Sanitärtechnik

Zentrale und dezentrale Warmwasserbereitung, Speicherung, Hygiene.

Bereich Lüftungstechnik

Systematik der RLT, kontrollierte Wohnraumlüftung.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hydraulische Grundlagen

Bereich Heizungstechnik

Bereich Lüftungstechnik

Bereich Hydraulische Grundlagen

Hydraulischer Abgleich von parallelen Strecken in der Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik.

Bereich Heizungstechnik

Hydraulische Grundschaltungen und deren Anwendung, Stellglieder.

Bereich Lüftungstechnik

Kanalsysteme, Hygienevorschriften und Wartung von RLT-Anlagen; Grundlagen der Schallentstehung, Fortpflanzung, Schalldämmung und Schalldämpfung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gastechnik

Bereich Kältetechnik

Bereich Gastechnik

Technische Brenngase und gastechnische Grundbegriffe, Regelwerke, Gasversorgung und Verbrauchseinrichtungen.

Bereich Kältetechnik

Kälteprozess, Bauelemente, Kältemittel, Kennwerte, thermodynamische Grundlagen, Wärmepumpenanlagen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Gleichstromnetzwerke, Gleichstromerzeuger, Spannungs- Strom- Leistungsmessung, Grundschaltung in der Beleuchtungstechnik, Anschluss von Leitungen und Kabeln).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Gleichstromnetzwerke, Gleichstromerzeuger, Spannungs- Strom- Leistungsmessung, Grundschaltung in der Beleuchtungstechnik, Anschluss von Leitungen und Kabeln).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Bereich Installations- und Leittechnik

Bereich Energieversorgung

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Aufbau Wechselstromverbraucher, Anschluss von Geräten, Drehstromtechnik, Motoren, Aufbau Verteiler, Zählung, Sicherungen, FI-Schutzschalter).

Werkstätte „Mess- und Regelungstechnik“ (Nichtelektrische Größen messen, Digitale und analoge Messinstrumente, Energieverbrauchsmessung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Installations- und Leittechnik

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Symbolik in der Gebäudetechnik, Installationspläne, Leitungen und Kabel, Schutzrohre, Kabeltassen).

Werkstätte „Mess- und Regelungstechnik“ (einfache und komplexe verbindungsprogrammierte Steuerungen, analysieren von Schaltungen, normgerechte Schaltpläne).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Installations- und Leittechnik

Werkstätte „Elektrotechnische Grundlagen“ (Aufbau konventioneller Steuerungen, Hardware- Anschluss, speicherprogrammierbare Steuerungen: Beschaltung SPS, Grundbausteine, Timerbausteine, Zuordnungstabelle, Funktionspläne).

Werkstätte „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“ (Aufbau von Bussystemen, Bussysteme in der Gebäudetechnik, Programmierung, Anwendungsbeispiele).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Werkstätte „Elektrotechnische Grundlagen“ (Halbleitertechnik – Aufbau, Wirkungsweise von Kondensatoren, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren).

Werkstätte „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“ (Aufbau Messkette, Temperaturmessung: PTC, NTC und Thermoelement, Druckmessung: U-Rohr, Fühler in der Regelungstechnik).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Bereich Energieversorgung

Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ (Energieerzeuger, Wärmeabgabesysteme, Solaranlagen).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik“ Halbleitertechnik – Aufbau, Wirkungsweise von Kondensatoren, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren).

Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ ( Regler: unstetige und stetige Regler, P/I/D Anteil, Einstellregeln, Regelungen in der Gebäudetechnik: Energieerzeuger, Wärmeabgabesysteme, witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung, Solarregelungen, Analogwertverarbeitung bei speicherprogrammierbaren Steuerungen: Signalarten, Bausteine, Funktionsplan).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

Bereich elektrotechnische Grundlagen

Gleichstromtechnik (Elektrische Größen und Grundgesetze, Verschaltung von Widerständen, elektrisches Feld).

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

Gleichstromtechnik (Anwendungen von Kondensatoren, magnetisches Feld und Spulen).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Bereich Installations- und Leittechnik

Bereich elektrotechnische Grundlagen

Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung).

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

Gleichstromtechnik (Anwendungen von Kondensatoren, magnetisches Feld und Spulen)

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Multimeter; Ströme, Widerstände, Spannungen im Wechsel- wie im Gleichstromkreis.

Bereich Installations- und Leittechnik

Installationsmaterial, Kabel und Leitungen, Montagesysteme; Verbindungssysteme von Kabel und Leitungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Bereich Installations- und Leittechnik

Bereich Energieversorgung

Bereich elektrotechnische Grundlagen

Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung); Drehstromtechnik: symmetrische und unsymmetrische Belastung, Leistungs- und Stromberechnung.

Bereich Installations- und Leittechnik

Schutzmaßnahmen, Schutzarten.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Wirk-, Blind- und Scheinleistung; Energieverbrauchsmessung.

Bereich Energieversorgung

Transformator, Freileitung, Erdkabel, Vorzählersicherung, Stromzähler, Fehlerschutzschalter, Leitungsschutz, Erdung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Installations- und Leittechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Aufbau und Funktion von Steuerungen und Regelungen; Konzeption von Steuerungen in der Gebäudetechnik; Zeichnen und Interpretieren von Stromlaufplänen.

Bereich Installations- und Leittechnik

Symbolik in der Gebäudetechnik, Zeichnen von Installationsplänen; Schutzmaßnahmen mit und ohne Schutzleiter. Schutzarten, Verlegung und Dimensionierung von Leitungen und Kabeln.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Installations- und Leittechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Steuern- und Regeln, Steuerung und geschlossener Regelkreis; Schaltungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen: Beschaltung SPS, Grundbausteine, Timerbausteine, Zuordnungstabelle, Funktionspläne.

Bereich Installations- und Leittechnik

Aufbau von Bussystemen, Bussysteme in der Gebäudetechnik, Vor- und Nachteile, Verkabelung, Komponenten, Programmierung, Anwendungsbeispiele.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

Einteilung elektrischer Maschinen, Transformatoren, Stromwendermotoren (Gleichstrommaschine, Universalmotor), Drehfeldmotoren (Asynchronmotor, Kondensatormotor); Halbleitertechnik – Aufbau, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Aufbau Messkette, Temperaturmessung: PTC, NTC und Thermoelement, Druckmessung: U-Rohr, Dehnmessstreifen, piezoresistive Aufnehmer.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Bereich Energieversorgung

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Wirkdruckverfahren, Verdrängungszähler, Turbinenzähler, Ultraschalldurchflussmesser, magnetisch-induktive Aufnehmer, Messen der Strömungsgeschwindigkeit in der Lüftungstechnik; Wärmemengenzählung, Verdunstungsprinzip.

Bereich Energieversorgung

Photovoltaikanlagen: U, I- Kennlinie, Maximum-Power-Point (MPP), Anlagenkomponenten, Wechselrichter, Einspeisung, Ertragsabschätzung und -simulation, Förderungen und Wirtschaftlichkeit.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Regelstrecken: Klassifizierung und Schwierigkeit, statisches und dynamisches Verhalten; Regler: unstetige und stetige Regler, P/I/D Anteil, witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung, Solarregelungen;- Analogwertverarbeitung bei speicherprogrammierbaren Steuerungen: Signalarten, Bausteine, Funktionsplan.

Auslegung der Reglerparameter und softwaregestützte Simulation des geschlossenen Regelkreises.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

Werkstätte „ Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Überprüfung von Kesselanlagen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Überprüfung von Brennern und Alternativenergieanlagen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation)

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Energiebereitstellung

Bereich Pumpen und Ventilatoren

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation)

Werkstätte „Elektrotechnik“ (anschließen, einstellen von Pumpen und Ventilatoren).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Pumpen und Ventilatoren

Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ (messen, beurteilen und analysieren von Pumpen und Ventilatoren).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

Bereich Wärmepumpenanlagen

Werkstättenlaboratorium „Gastechnik“ (Wartung und Inbetriebnahme von Gasanlagen und Gasgeräten, Anlagendokumentation).

Werkstättenlaboratorium „Kältetechnik“ (Wartung und Inbetriebnahme von kältetechnischen Anlagen, Anlagendokumentation).

2.Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

Bereich Energiebereitstellung

Öl- und Gaskessel, Biomassekessel, Solaranlagen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

Bereich Energiebereitstellung

Biomasselagerung, Zuführeinrichtungen;

Gebläsebrenner für flüssige und gasförmige Brennstoffe.

3.Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Pumpen und Ventilatoren

Bereich Pumpen und Ventilatoren

Bauarten und Funktion von Pumpen und Ventilatoren, physikalische Grundlagen, Einsatzgebiete, Schallleistung von Ventilatoren, Motoren.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komponenten der Raumlufttechnik

Bereich Komponenten der Raumlufttechnik

Komponenten der Raumlufttechnik, Filtertechnik, Hygienevorschriften, Wartung und Service.

4.Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wärmepumpenanlagen

Bereich Wärmepumpenanlage

Wärmequellenanlagen, Komponenten der Wärmepumpe, Wartung und Instandhaltung.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

Bereich Energiebereitstellung

Gasgeräte, Aufbau und Funktion, Fehleranalyse und Wartung von Gasgeräten.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik2

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Design3 4

–

–

2 (1)

2 (1)

4 (1)

4 (1)

3(1)

15

III bzw. I

3.

Grundlagen Technologie

3.a

Grundlagen Technologie – Atelier und Produktion

11

11

-

-

-

-

-

22

IV

3.b

Grundlagen Technologie –

2

2

-

-

-

-

-

4

I

4.

Technologie-Flachglas

4.a

Technologie-Flachglas – Atelier und Produktion

-

-

12

12

12

12

3

51

IV

4.b

Technologie-Flachglas

-

-

2

2

2

2

1

9

I

5.

Technisches Zeichnen und Darstellende Geometrie3

2

2

2

2

–

–

–

8

(II)

6.

Entwurf3

4

4

4

4

5

5

2

28

(I)

7.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

1

1

2

2

1

7

(III)

8.

Betriebstechnik und Projekte

–

–

–

–

–

–

1

1

(I)

9.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

38

38

37

37

36

260

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht6

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen.

4 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2.

Religion

2

(III)

3.

Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik3

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.

Design4 5

–

–

2 (1)

2 (1)

4 (1)

4 (1)

2 (1)

4 (1)

18

III bzw. I

3.

Grundlagen Technologie

3.a

Grundlagen Technologie – Atelier und Produktion

11

11

–

–

–

–

–

–

22

IV

3.b

Grundlagen Technologie

2

2

-

-

-

-

–

-

4

(I)

4.

Technisches Zeichnen und Darstellende Geometrie4

2

2

2

2

–

–

–

–

8

(II)

5.

Entwurf 4

4

4

4

4

6

6

2

4

34

(I)

6.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

1

1

2

2

1

2

9

(III)

7.

Betriebstechnik und Projekte

–

–

–

–

–

–

1

–

1

(I)

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.3

–

–

14

14

14

14

7

16

79

I bzw. IV

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände6

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz7

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

38

38

38

38

38

32

296

B.

Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

B.1

Hohlglas und Gestaltung

1.1

Technologie-Hohlglas

1.1a

Technologie-Hohlglas – Atelier und Produktion

–

–

12

12

12

12

5

14

67

IV

1.1b

Technologie-Hohlglas

–

–

2

2

2

2

2

2

12

I

B.2

Flachglas und Gestaltung

2.1

Technologie-Flachglas

2.1a

Technologie-Flachglas – Atelier und Produktion

–

–

12

12

12

12

5

14

67

IV

2.1b

Technologie-Flachglas

–

–

2

2

2

2

2

2

12

I

B.3

Technisches Glas und Gestaltung

3.1

Technologie-Technisches Glas

3.1a

Technologie-Technisches Glas – Atelier und Produktion

–

–

12

12

12

12

5

14

67

IV

3.1b

Technologie-Technisches Glas

–

–

2

2

2

2

2

2

12

I

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung – und ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht8

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Ausbildungsschwerpunkten B.1 „Hohlglas und Gestaltung“, B.2 „Flachglas und Gestaltung“ sowie B.3 „Technisches Glas und Gestaltung“.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

4 Mit Übungen.

5 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

6 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2.

Religion

2

(III)

3.

Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Schwerpunktsetzungen, Verbindliche Übung

4.

Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen1

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 187/2010 idgF sowie BGBl. II Nr. 272/2013 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüberhinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 2. bis 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt (vgl. BGBl. II Nr. 224/2010 idgF sowie BGBl. II Nr. 37/1981 idgF), die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

Die Fachschule für Glastechnik und Gestaltung ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Glastechnik und Gestaltung verfügen über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich der Glasbe- und -verarbeitung, der Gestaltung durch Oberflächenbearbeitung und Heißglasverformung sowie der technischen und konstruktiven Anwendung des Werkstoffes Glas. Ebenso verfügen sie über fachliche und technische Kennnisse zum Apparate- und Instrumentenbau. Die Praxisnähe wird durch ein Praktikum in Betrieben vertieft.

Darüber hinaus werden wie bei allen technischen, gewerblichen und künstlerischen Ausbildungen die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt selbstständig Aufgaben im Bereich der Planung, Gestaltung und Ausführung in technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen tätig zu sein. Weitere Betätigungsfelder sind im fachlichen Umfeld der Glas- und Bauindustrie sowie in gewerblich- technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt Tätigkeiten die sich auf der grafisch-designerischen Ausbildung gründen sowie verwandten Tätigkeiten auszuüben. Weitere Betätigungsfelder finden sich bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Baunebengewerbes.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule Glastechnik und Gestaltung können eigenständige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Glasbe- und -verarbeitung ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten, der Glasbe- und -verarbeitung einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung und der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements anwenden.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen themenspezifische Entwurfs- bzw. Designprojekte recherchieren, analysieren, ausführen und optimieren. Sie können wirtschaftliche Faktoren in den Gestaltungsprozess integrieren. Sie können themenbezogene Designobjekte aus Vergangenheit und Gegenwart benennen, besprechen und analytisch betrachten.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Grundlagen in 3-dimensionalen Modelling-Programmen ausüben und entsprechende Aufgabenstellungen lösen. Sie können 3-dimensionale Renderings für Präsentationen und Dokumentationen entsprechend aufbereiten. Sie sind in der Lage Projekte und Präsentationen auszuarbeiten und den Vorgaben entsprechend auszuführen.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen themenspezifische Entwurfs- bzw. Designprojekte recherchieren, analysieren, ausführen und optimieren. Sie können technologische, konstruktive, formale, ökonomische und nachhaltige Aspekte eines Designprojektes benennen sowie Projekte präsentieren und argumentieren.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Aufgabenstellungen mit Desktop Publishing Programmen bearbeiten und ausführen. Sie können Vektor- und Bilddateiendateien für Drucksorten und digitale Präsentationen entsprechend aufbereiten.

Im Bereich Grundlagen und Fachbegriffe können die Absolventinnen und Absolventen aus dem Aufbau des Werkstoffes Glas auf seine Eigenschaften schließen sowie technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen für die Auswahl der am besten geeigneten Materialien anwenden. Sie können auf Grund wirtschaftlicher und fachbezogener Grundkenntnisse verschiedene Glasarten unterscheiden.

Im Bereich Be- und Verarbeitungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen die Vielfalt der gegenwärtigen Glasbearbeitungs- und Veredlungstechniken unterscheiden und erklären sowie technische Grundkenntnisse für ausgewählte Herstellungsverfahren anwenden.

Im Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende werkstättenspezifische Tätigkeiten ausführen und Arbeitsabläufe anhand von computerunterstützter Dokumentation evaluieren.

Im Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik können die Absolventinnen und Absolventen projektorientierte Arbeitsaufträge im Team umsetzen. Sie können Glasabtrennungen herstellen, grundlegende Fertigkeiten des Fassadenbaus anwenden und systembedingte Öffnungselemente herstellen und montieren. Sie sind in der Lage einfache CNC-Objekte zu konfigurieren und zu erstellen. Sie können einfache Verschmelzungsarbeiten anfertigen und Entwürfe und Designvorgaben umsetzen.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Funktionsgläser beschreiben und die aktuellen Normen und Richtlinien nennen. Sie sind in der Lage die Vor- und Nachteile von Funktionsgläsern zu benennen.

Im Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die gültigen Regelwerke und den derzeitigen Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten berücksichtigen. Sie können ihr technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen über weitere Werkstoffe anwenden. Sie können Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuordnen.

Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen. Sie können Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen beurteilen und einsetzen.

Im Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen. Sie können die energietechnische Fachsprache einsetzen und geeignete mathematisch-naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit begründen, bewerten und präsentieren.

Im Bereich Werkstoffe und Optik können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären. Sie können aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.

Im Bereich Elemente des technischen Zeichnens können die Absolventinnen und Absolventen Funktionen des CAD-Programms 2-dimensional und 3-dimensional anwenden sowie von Objekten des Fachbereichs technische Zeichnungen erarbeiten.

Im Bereich Parallelrisse können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Figuren in Dreitafelprojektionen und technische Zeichnungen von Objekten des Fachbereichs mittels CAD-Programm erarbeiten.

Im Bereich Visualisierung können die Absolventinnen und Absolventen 3-dimensionale Konstruktionen und Schaubilder von Objekten mittels CAD-Programm anfertigen.

Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen mit Kunden und Lieferanten kommunizieren und ausführungsreife Entwürfe für Anwendungen anfertigen. Sie können Flach- und Hohlglas gestalten und optisch verändern sowie Projekte grafisch aufarbeiten und präsentieren.

Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Glas als integrierendes Element der Architektur und des Interieurs einsetzen. Sie können Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten durchführen. Sie sind in der Lage, Flach- und Hohlglas komplex zu gestalten und optisch zu verändern sowie die Entwurfsprozesse zu dokumentieren.

Kunstgeschichte und Designtheorie

Im Bereich Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Fachtermini der Kunstgeschichte und Kulturphilosophie wiedergeben und verstehen sie im Kontext. Sie können Informationen zielorientiert recherchieren, verarbeiten und weitergeben. Sie können die Grundzüge ausgewählter Drucktechniken und relevante Drucke anhand der spezifischen Merkmale erkennen und vergleichen.

Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen können die Absolventinnen und Absolventen die Merkmale der Architektur, Bildhauerei und Malerei ausgewählter Kunstepochen sowie die jeweils relevanten historischen, religiösen, sozialen und politischen Entwicklungen erkennen und vergleichen.

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge der Design-geschichte unterscheiden sowie die Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden.

Im Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation können die Absolventinnen und Absolventen Fachbegriffe und Vorgehensweisen zur Analyse und Interpretation von Kunst und Design selbstständig anwenden und in Zusammenhang bringen. Sie können die Bedeutungen, Werte und deren Wandel von Kunst und Geschichte erkennen.

Betriebstechnik und Projekte

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Methoden des Projektcontrollings anwenden.

Im Bereich Unternehmensgründung können die Absolventinnen und Absolventen Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen sowie einen Businessplan für ein KMU erstellen.

Im Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen durch projektorientierte Arbeitsaufträge teamfähig arbeiten. Sie können 3-dimensionale Objekte anfertigen, Oberflächengestaltungen auf unterschiedlichen Formen vornehmen, nach Entwurf Materialverbindungen mit Schliff bearbeiten sowie nach Maß Kunstverglasungen herstellen. Sie sind in der Lage, Drucke nach Entwurf sowie Mehrfarbendrucke auf unterschiedlichen Materialien anzufertigen. Sie können einfache Fusingformen am Ofen herstellen.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Qualitätsmerkmale, manuelle Herstellungsverfahren, Verbindungstechniken, Glasbeschichtungen und die benötigten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe auswählen. Sie können die im Fachbereich betriebs- und umwelttechnisch relevanten Themen erläutern und argumentieren.

Im Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Regelwerke und den Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten miteinbeziehen. Sie können technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen über nicht glasbasierende Werkstoffe erklären. Sie sind in der Lage Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anzuwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuzuordnen.

Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen sowie Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen auswählen und einsetzen.

Im Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen. Sie können die energietechnische Fachsprache einsetzen, geeignete naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bewerten und präsentieren.

Im Bereich Werkstoffe und Optik können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären. Sie können aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.

Im Bereich Besondere Glaserzeugnisse können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse anwenden und erklären sowie spezielle Glasarten und Glaserzeugnisse unterscheiden und auswählen. Sie können Produktinformationen beachten und technische Richtlinien anwenden.

Im Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern können die Absolventinnen und Absolventen Glaseigenschaften berücksichtigen und die Qualität von Glaserzeugnissen anhand von Werkstoff- und Fertigungsfehlern klassifizieren. Sie können werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel I.1 mit folgenden Ergänzungen

Im Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Glastechnik können die Absolventinnen und Absolventen projektorientierte Arbeitsaufträge im Team umsetzen. Sie können Glasabtrennungen herstellen und grundlegende Fertigkeiten des Fassadenbaus anwenden. Sie können einfache Verschmelzungsarbeiten anfertigen, Entwürfe und Designvorgaben in der Werkstätte umsetzen. Sie sind in der Lage einfache Drucke mit Farbverlauf auf Glas anzufertigen und Mehrfarbdrucke herzustellen.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Funktionsgläser beschreiben und die aktuellen Normen und Richtlinien nennen. Sie können Funktionsgläser an Hand von Fallbeispielen zuordnen und argumentieren.

Im Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Verbindungen und Anschmelzungen herstellen. Sie können figurale Formen und einfache Formen, Glas-Hohlkörper, Apparaturen und Einschmelzungen herstellen sowie Oberflächen kreativ gestalten und kalt bearbeiten. Sie können projektorientierte Arbeitsaufträge auch im Team umsetzen. Sie können nach eigener technischer Zeichnung Glasapparate und kreative Projekte umsetzen.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen manuelle und maschinelle Herstellungsverfahren, Klebetechniken, Schmelztechniken, Glasbeschichtungen, Verbindungstechniken und Oberflächenbehandlungen anwenden. Sie können werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.

Im Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe können die Absolventinnen die gültigen Regelwerke und den Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten berücksichtigen und erläutern. Sie können technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen für weitere Werkstoffe anwenden. Sie sind in der Lage Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anzuwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuordnen.

Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen sowie Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen auswählen und einsetzen.

Im Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen. Sie können die energietechnische Fachsprache einsetzen, geeignete mathematisch-naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bewerten und präsentieren.

Im Bereich Werkstoffe und Optik können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären. Sie können aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.

Im Bereich Besondere Glaserzeugnisse können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse anwenden und erklären sowie spezielle Glasarten und Glaserzeugnisse unterscheiden und auswählen. Sie können Produktinformationen beachten und technische Richtlinien anwenden.

Im Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern können die Absolventinnen und Absolventen Glaseigenschaften berücksichtigen und die Qualität von Glaserzeugnissen anhand von Werkstoff- und Fertigungsfehlern klassifizieren. Sie können werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Bereich Design

Grundlagen der Entwurfs- und Projektentwicklung; Grundlagen von Materialien und Umsetzungstechniken.

Bereich Medienlabor

Grundlagen von pixelbasierenden Bildbearbeitungsprogrammen; allgemeine Softwaregrundlagen; Dateiformate; Farbsysteme; Auflösung, Grundlagen der Bildoptimierung; Grundlagen von Farben; Verläufen und Zeichenwerkzeugen; Grundlagen Auswahlwerkzeuge.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Projekte: Entwurfsprojekte mit den Themenschwerpunkten Abstraktion und Funktion.

Bereich Design

Entwurfs- und Projektentwicklung für die schwerpunktspezifischen Aufgaben, Materialien, Umsetzungstechniken und Technologien.

Bereich Medienlabor

Grundlagen von vektorbasierenden Grafikprogrammen; allgemeine Softwaregrundlagen; Dateiformate; Farbsysteme; Grundlagen des Erstellens und Transformierens von freien und geometrischen 2-dimensionalen Körpern; Grundlagen Flächenfüllungen und Konturen; Grundlagen Textwerkzeuge.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Projekte: Entwurfsprojekte mit dem Themenschwerpunkt Glasanwendung.

Bereich Design

Materialspezifische Recherchen, Konzepte, angewandte Arbeiten, Modelle bzw. Prototypen.

Bereich Medienlabor

Pixelbasierende Bildbearbeitungsprogramme (Bildebenen; Kanäle; Einstellungsebenen; Ebenenmasken); Grundlagen der Filteranwendungen; Textwerkzeuge; Grundlagen der Bildretusche.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Projekte: Entwurfsprojekte mit dem Themenschwerpunkt Oberflächengestaltung.

Bereich Design

Entwurfs- und Projektentwicklung für schwerpunktspezifische Aufgaben (Recherchen, Analysen, Konzeption, Materialien, Gestaltung, Präsentation).

Bereich Medienlabor

Vektorbasierende Grafikprogramme (Erstellung, Bearbeitung und Transformation von freien und geometrischen 2-dimensionalen Körpern); Formmodi; Ebenen; Transparenzen und Masken; Schnittmasken; Vektorsierungen von Bilddateien; Spezialeffekte.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Projekt: Designprojekte mit dem Schwerpunkt 3-dimensionale Arbeitsmodelle und Renderings.

Bereich Design

Projektentwicklung und Projektmanagement (qualitative Recherchen, Analysen, Konzeption und Ideen, Modelle, Optimierung, Finalisierung, Präsentation).

Bereich Medienlabor

Grundlagen von Anwendungen und Renderings in 3-dimensionalen Modelling-Programmen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Projekt: Designprojekte mit dem Schwerpunkt Präsentation, Gestaltung und Kommunikation im öffentlichen Raum.

Bereich Design

Projektentwicklung und Projektmanagement (qualitative Recherchen, Analysen, Konzeption und Ideen, Modelle, Optimierung, Finalisierung, Präsentation).

Bereich Medienlabor

Grundlagen von Anwendungen in Desktop-Publishing Programmen; Grundlagen der Druckvorstufe.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zur 1. Klasse (1. und 2. Semester) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen und Fachbegriffe

Bereich Be- und Verarbeitungstechniken

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Grundlagen und Fachbegriffe

Aufbau und Eigenschaften des Werkstoffes Glas.

Glasherstellung (zB Glasrohstoffe, Glasschmelzöfen, Glasschmelzprozess, Kühlung des Glases, Kühlöfen, Masse, Dichte, Volumenberechnungen).

Glasarten (natürlich und künstlich entstandene Gläser sowie deren Glasbestandteile, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten und Einteilung der Gläser nach der chemischen Zusammensetzung).

Bereich Be- und Verarbeitungstechniken

Glasverarbeitung und Glasbearbeitung (zB Trennverfahren, Schleifen, Sandstrahlen, Ätzen, Gravieren, Bedrucken, Bohren, Malen).

Glasherstellung (manuelle und maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Werkstätte „Malerei“ (Einführung in die Techniken der Federzeichnung; Pinselkonturen; Schwemmtechnik; Schattiertechnik; Beize).

Werkstätte „Gravur“ (Grundschnitte mit unterschiedlichen Schleifmitteln).

Werkstätte „Kuglerei und Schleiferei“ (Einführung in die Bedienung von Schleifmaschinen; einfache Kantenbearbeitung, Reißen, Schneiden, Polieren; Grundschnitte auf Flach- und Hohlglas).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschneiden, Schneiden nach Maß und Schablonen; Berechnung, Zuschnitt und Fertigung einfacher Flächenteilungen).

Werkstätte „Glasbau“ (Handhabung von Flachglas; Lagerung; Transport; Zuschnitt einfacher Grundformen; einfache Kantenbearbeitung; Verglasungsarbeiten mit offener Dreiecksfase).

Werkstätte „Glasbläserei“ (freies Formen; Ziehen, Biegen, Blasen und Quetschen mit Borosilikat- und AR-Glas).

Werkstätte „Metalltechnik“ (Grundtechniken der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung; Blechbearbeitung; Falzen; Abkanten; Bohren; Nieten; Beschichtungen).

Gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Werkstätte „Malerei“ (Pinselkontur; Schattiertechnik).

Werkstätte „Schleiferei“ (Facettenschliff, Keilschnitte, Oliven, Kleben).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Schneideübungen; Schablonieren; Verbinden; Löten).

Werkstätte „Glasbau“ (Zuschnitte, Kantenbearbeitung, Glasbohren, Trennen; Klotzung, Abdichtung; Beschichtung; Bearbeitung von Drahtglas, Verbund- und Sicherheitsgläser).

Werkstätte „Metallbau“ (Messen, Prüfen; Richten, Sägen; Gewindeschneiden, Bohren, Senken).

Werkstätte „Rahmenwerkstätte“ (rahmenlose Bilderverglasung, Passepartout, Bilderrahmung mit einfachen Leisten).

Bereich Glastechnologie

Manuelle Glasherstellungstechniken.

Maschinen und Werkzeuge für manuelle Bearbeitung.

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe

Hohlglasherstellung (maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).

Metalle (Aufbau, Eigenschaften, Metallarten).

Kunststoffe (Kunststoffe mit Eignung für Verglasungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Bereich Sicherheitstechnik

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Werkstätte „Malerei“ (Radier- und Lacktechnik).

Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff und Außenrundungen; Sandstrahltechnik).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Verbindungstechnik mit Metallsprossen).

Werkstätte „Glasbau“ (Größenermittlung, Beschlagauswahl, Fertigung und Montage; manuelle Isolierglasherstellung und Größenermittlung; Maßaufnahme an einer Reparaturverglasung).

Werkstätte „Metallbau“ (Bohren, Drehen, Fräsen, Biegen Schären, Abkanten).

Werkstätte „Rahmenwerkstätte“ (Arbeiten mit Holzleisten, Einlageleisten und Passepartout; Laminieren).

Bereich Glastechnologie

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

Bereich Sicherheitstechnik

Verbundwerkstoffe (Arten, Aufbau, Eigenschaften).

Sicherheitsgläser (Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten, Prüfmethoden).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Werkstätte „Malerei“ (Schattiertechnik; Federzeichnung; Beizen).

Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff; Tiefschnitt; Klebetechniken).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschnittberechnung; Doppelkernberechnung; Formenschnitte und Verbindungstechniken).

Werkstätte „Glasbau“ (Größenermittlung, Beschlagauswahl, Fertigung und Montage; CNC–Eingabe und CNC-Zuschnitt ).

Werkstätte „Ofentechnik“ (mehrschichtige Glasreliefs; Pulverschablonentechniken).

Werkstätte „Metallbau“ (Schweißen; Kleben).

Werkstätte „Siebdruck“ (Druckvorbereitung; Siebherstellung; Siebreinigung; digitale Druck-vorbereitung).

Bereich Glastechnologie

Fügetechnik, Montagetechnik und Dichtstoffe.

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen

Chemischer Apparatebau (Herstellung von Glasstäben und Glasrohren).

Thermodynamik (Wärmeenergie, Wärmetausch, Wärmeübertragung; Wärmedehnung und Berechnungen; Berechnungen der U-Werte).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Bereich Werkstoffe und Optik

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Werkstätte „Malerei“ (Schwemmtechnik; Brennen; Farbanalyse).

Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff; Verklebungen; Spiegelbelegen; Materialkombinationen).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Konstruktion und praktische Umsetzung von Entwürfen; Einbau von Bleifeldern in Isolierglas).

Werkstätte „Glasbau“ (Profilbauglas; Schneiden von Dickglas; Bohren; Sägen; Schleifen; Kleben).

Werkstätte „Metallbau“ (Befestigungstechnik an verschiedenen Bausubstanzen; Rahmenbau; einfache systembedingte Verglasungsarbeiten; Herstellung von Anschlüssen).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzung; Biegen; Absenken).

Bereich Glastechnologie

Glasbeschichtungstechnik; Sonderglasaufbauten; Funktionsgläser (zB Sonnenschutz, Wärmeschutz).

Bereich Werkstoffe und Optik

Beschichtete Gläser (Optik; Wellenbereiche des Lichtes, Lichtzerlegung, Lichtbrechung, Lichtstreuung, Reflexion, Absorption, Transmission ua).

Isolierverglasungen (Herstellung, Aufbau, Eigenschaften).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Bereich Besondere Glaserzeugnisse

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Werkstätte „Glasbau“ (Ganzglastechnik für Drehtüren, Anschlagtüren; Glasabtrennungen; Arbeiten mit dem Waterjet).

Werkstätte „Metallbau“ (Halb- und Fertigprodukte, Zuschnitt, Dichtebenen).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzung; Vollverschmelzung; Kantenbearbeitung).

Werkstätte „Gestaltung“ (Malerei, Kunstverglasung, Drucktechnik).

Bereich Glastechnologie

Funktionsgläser (zB Sonnenschutz, Wärmeschutz, Sichtschutz, Brandschutz, Schallschutz); Isolierglasaufbauten.

Bereich Besondere Glaserzeugnisse

Schallschutzverglasungen (Schwingungen und Wellen und deren Bedeutung, Bedeutung der Frequenz).

Gläser für spezielle Anwendungen (zB Glaskeramik, Glasfasern, Glaslote).

Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel I.2.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

Bereich Parallelrisse

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift, technische Zeichenplatte, Zeichnungsnormen und Bemaßungen, Pläne lesen, Grundkonstruktionen, Modellvorbereitung.

Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD-Programms.

Bereich Parallelrisse

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem; Grund–, Auf– und Seitenriss; Gerade und Strecken, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und Hauptlagen; die wahre Gestalt einer Figur.

Vertiefung Parallelrisse; einfache geometrische und technische Körper und deren Umsetzung in Papiermodelle.

Anwendung der CAD-Technik zur Erstellung von einfachen 2-dimensionalen Zeichnungen von Objekten der Fachrichtung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

Bereich Parallelrisse

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD–Programms für 2-dimensionale Anwendungen; Schaubilder von gebräuchlichen Objekten der Fachrichtung.

Bereich Parallelrisse

Vertiefung der Parallelrisse; Dreitafelprojektion; Planleseübungen.

Anwendung der CAD–Technik; Erstellung von normgerechten Plänen, Werkzeichnungen und Stücklisten gebräuchlicher Objekte der Fachrichtung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

Bereich Visualisierung

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD-Programms; 2- und 3-dimensionale Anwendungen.

Bereich Visualisierung

Anwendung der CAD–Technik zur Erstellung von normgerechten Plänen; Aufbau und Rendering von 3-dimensionalen Objekten der Fachrichtung.

Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel I.2.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Entwurf

Materialien; grundlegende Zeichen- und Maltechniken; Naturform–Kunstform; Schulung von Fantasie und Wahrnehmung; Experimentieren.

Figuration (Schemata und Beobachtung); geometrische Flächen und Körper (Grundform, Proportion); Farbgestaltung; Architektur, Pflanzen und Tiere (Darstellung und Gestaltung).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Entwurf

Zeichnen und Skizzieren nach Beobachtung; Farbtheorien, Farbexperimente; Methoden zum Vergrößern und Verkleinern, Übertragen von Entwürfen; Natur und Figuration (Struktur, Aufbau, Proportionen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Entwurf

Skizzieren (Raum, Licht, Schatten, Perspektive); grafisches Erfassen und Umsetzen; Themen gestalten, Komposition; Recherchen im Entwurfsprozess (Nutzen, Vorteile, Risiken); Analysen Vergleich und Diskussion; Ornament und Dekor.

Entwurf für Werkstätte und Atelier.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Entwurf

Werkstoffe und Oberflächen; Proportion und Maßstab; Natur und Figuration (freies Gestalten und Experimentieren); Kunstbetrachtung; Kreativtechniken.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Entwurf

Entwurf (Machbarkeit und Ausführung); Werkstofforientierung, Kostenbewusstsein; Anwendung von Grafik- und CAD-Programmen; Präsentation (Layout, Ensemble- und Gesamtwirkung); Typografie (Beziehung Geschichte-Gegenwart); Kommunizieren von Entwürfen; Dokumentation (Visualisierung und Digitalisierung von Entwurfsprozessen); Film und Fotografie; Vorbereitung von Drucksorten für Laser- und Tintenstrahldrucker.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Entwurf

Werkbeispiele und Kunstbetrachtung; Präsentation (Layout, Typografie, Texte); Drucksorten, Flyer, Handouts; menschliche Figur darstellen (Porträt- und Aktzeichnen).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Entwurf

Entwerfen mit Kostenvorgabe (Material – Kostenvarianten); Dokumentation von Entwurfsprozessen; Bearbeitung konkreter Aufgaben im Team; konstruktive, werkstoffbezogene, komplexe Anwendungen; Illustration.

Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel I.2.

2. Klasse

3. Semester- Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachterminologie

Bereich Fachterminologie

Relevante Fachterminologie.

4. Semester- Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

Architekturformen der vorgeschichtlichen Kulturen, Ägypten, Antike, Mittelalters und Neuzeit.

3. Klasse

5. Semester- Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

Stilformen der Bildhauerarbeiten aus vorgeschichtliche Kulturen, Ägypten, Antike, Mittelalter und Neuzeit.

Stilformen der Malerei; Definitionen von Skulptur, Plastik und Relief.

6. Semester- Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

Stilformen der Malerei aus vorgeschichtliche Kulturen, Ägypten, Antike, Mittelalter und Renaissance.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachterminologie

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

Bereich Fachterminologie

Drucktechniken (Holzschnitt, Kupferstich, Lithografie, Radierung und Siebdruck).

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designtheorie

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation

Bereich Designtheorie

Geschichte der angewandten Kunst und Design, Funktion von Kunst und Design.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation

Methoden der Kunstbetrachtung, relevante Form- und Stilmerkmale, Ikonografie und Ikonologie.

Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel I.2.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Unternehmensgründung

Bereich Projektmanagement

Projektcontrolling.

Bereich Unternehmensgründung

Geschäftsidee, Finanzierung, Marketing, Rechtsform, Förderungsprogramme.

Gemäß Stundentafel I.1

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Werkstätte „Malerei“ (Pinsel- und Federtechniken).

Werkstätte „Gravur“ (einfache plastische Ausschneidetechniken; Linien; Kreise; Oliven).

Werkstätte „Kuglerei“ (Bleikristallschliffe).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Schneideübungen; Schablonieren; Verbleien; Löten).

Werkstätte „Email“ (Einführung in die Grundtechniken; nass in nass-Technik, Sgraffito, Rühremail).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Grundtechniken der Buntmetallbearbeitung und -verarbeitung).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Sägen; Schleifen).

Werkstätte „Mosaik“ (Grundtechniken der Mosaikverlegung wie zB Schneiden, Schleifen, Zwicken, Kleben, Füllen, Netzen).

Bereich Glastechnologie

Manuelle Glasherstellungstechniken; Metallbearbeitung.

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe

Hohlglaserstellung (maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).

Metalle (Aufbau, Eigenschaften, Metallarten).

Kunststoffe mit Eignung für Verglasungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Bereich Sicherheitstechnik

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Werkstätte „Malerei“ (Rändern; Beizen; Lüstern).

Werkstätte „Gravur“ (figurale Formen mit unterschiedlichen Schleifmitteln; Kombination Gravieren – Kleben – Sandstrahlen).

Werkstätte „Kuglerei“ (Kanten und Randbearbeitung).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Bemaßungen, Berechnungen; Anfertigung von Verbindungen mit Metallsprossen).

Werkstätte „Email“ (Emailgrundtechniken wie zB Graphitemail; Zellenemail; Strukturemail; Streuemail; Folienschnitt).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Ziselieren; Richten; Biegen; Oberflächenbehandlung).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Kleben; Schneiden).

Werkstätte „Mosaik“ (Entwerfen; Umkehrtechnik).

Bereich Glastechnologie

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

Bereich Sicherheitstechnik

Verbundwerkstoffe (Arten, Aufbau, Eigenschaften).

Sicherheitsgläser (Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten, Prüfmethoden).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Werkstätte „Malerei“ (Federzeichnung; Quetschen mit rein metallischer Auflage; Überzug auf Wasserbasis; Stupfen).

Werkstätte „Gravur“ (Kupferrad, Diamant, Korund, Sandstrahltechniken; Tiefschnitt; Grundschnitte).

Werkstätte „Kuglerei“ (Hohl- und Massivkörper; Hochschnitt; Tiefschnitt).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschnittberechnung; Doppelkernberechnung; Glasschnitt, Bleiverglasung).

Werkstätte „Glasbau“ (Manipulieren; Transportieren; Lagern von Glas).

Werkstätte „Email“ (Grubenemail; Löten; Folienschnitt; Fassungen).

Werkstätte „Mosaik“ (direkte Verlegung; Segmentmosaik).

Werkstätte „Gürtlerei“ (mechanische und chemische Oberflächenbehandlung zB Bürsten; Kratzen; Polieren, Ätzen, Patinieren).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Reliefschmelze; Schablonenstreutechnik).

Bereich Glastechnologie

Fügetechnik; Dichtstoffe.

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen

Chemischer Apparatebau (Herstellung von Glasstäben und Glasrohren).

Thermodynamik (Wärmeenergie, Wärmeaustausch, Wärmeübertragung; Wärmedehnung und Berechnungen; Berechnungen der U-Werte).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Bereich Werkstoffe und Optik

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Werkstätte „Malerei“ (Brennen; Hinterlegen; Transparentemail; Schattiertechnik; Beize).

Werkstätte „Gravur“ (plastische Bearbeitung; Portrait; technikübergreifende Glasbearbeitung).

Werkstätte „Kuglerei“ (Flächenschliff; Verklebungen).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Konstruktion und Fertigung von 3-dimensionalen Objekten; praktische Umsetzung von Entwürfen).

Werkstätte „Glasbau“ (Schneiden von Dickglas; Bohren; Sägen; Schleifen; Kleben).

Werkstätte „Email“ (Schmuckprojekt wie zB Ringe, Anhänger, Broschen).

Werkstätte „Mosaik“ (Umsetzung von Entwürfen; Materialvarianten; Materialkombinationen).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Beizen; Patinieren; Verzinnen; Hämmern).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Gestaltung von Klarglaszuschnitten mit Farbpulvern; Teilverschmelzungen).

Bereich Glastechnologie

Glasbeschichtungstechnik.

Bereich Werkstoffe und Optik

Beschichtete Gläser; Optik (Wellenbereiche des Lichts, Lichtzerlegung, Lichtbrechung, Lichtstreuung, Reflexion, Absorption, Transmission ua).

Isolierverglasungen (Herstellung, Aufbau, Eigenschaften).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

–die im Fachbereich betriebs- und umwelttechnisch relevanten Themen erläutern und argumentieren.

Bereich Besondere Glaserzeugnisse

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Werkstätte „Malerei“ (Schapertechnik; Stupftechnik).

Werkstätte „Gravur“ (eigenständige Umsetzung von Entwürfen auf diversen Werkstücken).

Werkstätte „Kuglerei“ (Entwicklung und Gestaltung von Objekten; Flächenschliff; Kleben).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (werkstoffabhängige Be- und Verarbeitungstechniken).

Werkstätte „Email“ (eigenständige Umsetzung von Entwürfen).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Herstellung 3-dimensionaler Objekte).

Werkstätte „Siebdruck“ (Druckvorbereitung; Siebherstellung; Siebreinigung; Rasterdruck, 4-Farbendruck; Filmherstellung).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzungen; Vollverschmelzungen; Kantenbearbeitung; Arbeiten am Ofen).

Bereich Glastechnologie

Betriebs- und Werkstättensicherheit; Entsorgung und Recycling; Spezifikation der Schleif- und Arbeitsmittel.

Bereich Besondere Glaserzeugnisse

Schallschutzverglasungen (Bedeutung von Schwingung, Wellen und Frequenzen).

Gläser für spezielle Anwendungen (zB Glaskeramik, Glasfasern, Glaslote).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Werkstätte „Malerei“ (Wappen; Portrait).

Werkstätte „Gravur“ (Oberflächengestaltung mit unterschiedlichen Schleifmitteln).

Werkstätte „Kuglerei“ (Materialverbindungen; freie Formgebung; technische Umsetzung von Entwürfen).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (fachgerechte Umsetzung von Entwürfen; projektorientiertes Arbeiten).

Werkstätte „Email“ (Metall-Email-Glaskombinationen).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Metall-Email-Glaskombinationsarbeiten).

Werkstätte „Siebdruck“ (digitale Druckvorbereitung; Farbseparation; Mehrfarbendruck; Druck auf unterschiedlichen Materialien).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Herstellung von Absenkformen zur 3-dimensionalen Umformung; verschiedene Fusingtechniken).

Bereich Glastechnologie

Glasfehler (Ursachen); Qualitätsprüfung.

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern

Spannungen (Begriffserklärung, Berechnungen, Qualitätsprüfung (zB Spannungen, Einschlüsse); qualitätsmindernde Ursachen (zB Schmelzfehler, Kühlfehler).

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel I.1 mit folgenden Ergänzungen

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Werkstätte „Glasbau“ (Ganzglastechnik für Drehtüren, Anschlagtüren; Glasabtrennungen; Arbeiten mit dem Waterjet).

Werkstätte „Metallbau“ (Halb- und Fertigprodukte, Zuschnitt, Dichtebenen).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzung; Vollverschmelzung; Kantenbearbeitung).

Werkstätte „Gestaltung“ (Malerei, Kunstverglasung, Drucktechnik).

Werkstätte „Siebdruck“ (digitale Druckvorbereitung; Filmherstellung; Siebherstellung; Siebreinigung; Rasterdruck, Mehrfarbdrucke).

Bereich Glastechnologie

Funktionsgläser (Brandschutz; Schallschutz).

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern

Spannungen (Begriffserklärung, Berechnungen); Qualitätsprüfung (zB Spannungen, Einschlüsse); qualitätsmindernde Ursachen (zB Schmelzfehler, Kühlfehler).

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Werkstätte „Glasbläserei“ (Laborglas; Glas-Glas Verbindungen; Anschmelzungen; AR-Glas und Buntglas; Zierformen).

Bereich Glastechnologie

Manuelle Glasherstellungstechniken.

Manuelle und maschinelle Erzeugung von Rohren und Stäben und deren Eigenschaften.

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe

Hohlglasherstellung (maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).

Metalle (Aufbau, Eigenschaften, Metallarten).

Kunststoffe mit Eignung für Verglasungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Bereich Sicherheitstechnik

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Werkstätte „Glasbläserei“ (Perlen; Schleifen, Sägen, Kleben, Schneiden; Erzeugung von Einschmelzungen und Körper lt. Skizzen).

Bereich Glastechnologie

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; betriebsrelevante Sicherheits- und Schutzmaßnahmen.

Bereich Sicherheitstechnik

Verbundwerkstoffe (Arten, Aufbau, Eigenschaften).

Sicherheitsgläser (Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten, Prüfmethoden).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Werkstätte „Glasbläserei“ (Laborglas; Glasapparatebau mit Einschmelzungen; figurales Formen mit Borosilikat- und AR-Glas).

Werkstätte „Fusingwerkstatt“ (Heißglasverarbeitung im Fusingofen).

Werkstätte „Glasmachen“ (Heißglasverarbeitung am Hafenofen – Einlegen, Schmelzen; Grundtechniken mit der Glasmacherpfeife, Tempern).

Bereich Glastechnologie

Glasklebetechnik, einfache Laborgläser; Schmelztechniken.

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen

Chemischer Apparatebau (Herstellung von Glasstäben und Glasrohren).

Thermodynamik (Wärmeenergie, Wärmeaustausch, Wärmeübertragung; Wärmedehnung und Berechnungen; Berechnungen der U-Werte).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Bereich Werkstoffe und Optik

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Werkstätte „Glasbläserei“ (Glasapparatebau; maschinelle Verformung; Sandstrahlen, Lüstern).

Werkstätte „Fusingwerkstatt“ (Schmelz- und Absenktechniken in Verbindung mit lampengeformten Glas).

Bereich Glastechnologie

Glasbeschichtungstechnik; Oberflächenbehandlung; Glas-Apparatebau.

Bereich Werkstoffe und Optik

Beschichtete Gläser (Optik; Wellenbereiche des Lichts, Lichtzerlegung, Lichtbrechung, Lichtstreuung; Reflexion, Absorption, Transmission ua).

Isolierverglasungen (Herstellung, Aufbau, Eigenschaften).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Bereich Besondere Glaserzeugnisse

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Werkstätte „Glasbläserei“ (Laborglas, Glasapparatebau; Drehbank-Arbeiten).

Bereich Glastechnologie

Glasschliffe und Hähne; Laborglaseigenschaften.

Bereich Besondere Glaserzeugnisse

Schallschutzverglasungen (Schwingungen, Wellen und Frequenzen und deren Bedeutung).

Gläser für spezielle Anwendungen (zB Glaskeramik, Glasfasern, Glaslote).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Werkstätte „Glasbläserei“ (Umsetzung dekorativer Entwürfe in Borosilikat- und AR-Glas; Arbeitsvorbereitung an der Drehbank).

Bereich Glastechnologie

Labortechnische Berechnungen; Kalkulationen.

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern

Spannungen (Begriffserklärung, Berechnungen; Qualitätsprüfung (zB Spannungen, Einschlüsse); qualitätsmindernde Ursachen (zB Schmelzfehler, Kühlfehler).

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.3 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik5

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

I

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung und Betriebstechnik

2

2

4

4

3

3

1

19

I

2.a

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

4

4

3

3

3

27

IV

2.b

Holztechnologie und Holzwirtschaft

4

4

4

4

2

3

1

22

I

3.a

Baukonstruktion und Holzbau – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

–

4

IV

3.b

Baukonstruktion und Holzbau

–

–

–

–

2

2

–

4

I

4.

Konstruktion

2

2

2

2

2

2

1

13

I

5.a

Holzbe- und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik

3

3

6

6

6

2

–

26

IV

5.b

Holzbe- und Holzverarbeitung

1

2

2

2

5

4

–

16

I

6.

Elektro-, Automatisierungsund Energietechnik2

–

–

2

2(2)

2

2(2)

–

8

I

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenanzahl

35

36

37

37

37

33

30

245

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

I.

Förderunterricht4

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

I

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung und Betriebstechnik3

2

2

4

4

3

3

2

2(2)

22

I

2.a

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

4

4

3

–

–

–

21

IV

2.b

Holztechnologie und Holzwirtschaft

4

4

4

4

2

2

–

–

20

I

3.a

Baukonstruktion und Holzbau – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

–

–

4

IV

3.b

Baukonstruktion und Holzbau

–

–

–

–

2

2

–

–

4

I

4.

Konstruktion

2

2

2

2

2

–

–

–

10

I

5.a

Holzbe- und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik

3

3

6

6

6

2

–

–

26

IV

5.b

Holzbe- und Holzverarbeitung

1

2

2

2

2

2

–

–

11

I

6.

Elektro-, Automatisierungs- und Energietechnik3

–

–

2

2(2)

2

2(2)

–

–

8

I

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.3

–

–

–

–

3

12

9

27

51

A./B

Alternative Pflichtgegenstände4

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1 (1)

1 (1)

1 (1)

1 (1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenanzahl

35

36

37

37

37

37

35

34

288

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

B.1

Holztechnik

1.1a

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik6

–

–

–

–

–

3

3(1)

7(1)

13

III bzw. IV

1.1b

Holztechnologie und Holzwirtschaft

–

–

–

–

–

1

1

3

5

I

1.2a

Holzbe- und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

–

4

4

9

17

IV

1.2b

Holzbe- und Holzverarbeitung

–

–

–

–

3

2

–

5

10

I

1.3

Konstruktion

–

–

–

–

–

2

1

3

6

I

B.2

Holzbau und Holzbautechnik

2.1a

Baukonstruktion und Holzbau -Werkstätte und Produktionstechnik6

–

–

–

–

–

7(1)

7(1)

16

30

III bzw. IV

2.1b

Baukonstruktion und Holzbau

–

–

–

–

–

2

1

8

11

I

2.2

Statik

–

–

–

–

3

1

–

–

4

I

2.3

Konstruktion

–

–

–

–

–

2

1

3

6

I

B.3

Tischlereitechnik

3.1a

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik6

–

–

–

–

–

–

1(1)

–

1

III

3.1b

Holztechnologie und Holzwirtschaft

–

–

–

–

2

1

1

3

7

I

3.2a

Tischlereitechnik – Werkstätte und Produktionstechnik6

–

–

–

–

–

7

6

16(1)

29

III bzw.IV

3.2b

Tischlereitechnik

–

–

–

–

–

2

1

4

7

I

3.3

Design und Konstruktion

–

–

–

–

1

2

1

3

7

I

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

3.

Mitarbeiterführung- und ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

I

G.

Förderunterricht7

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Holztechnik“, B.2 „Holzbau und Holzbautechnik“, B.3 „Tischlereitechnik“.

3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung

4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte1

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen3

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährgien Fachschule für Holzwirtschaft; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.

4 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.1

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung der Holztechnik. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Gemäß Stundentafel I.2

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B.1 – B.3).

Die Fachschule für Holzwirtschaft ist eine auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung für die Holzwirtschaft und soll die für die holzwirtschaftliche Berufspraxis notwendigen Kenntnisse vermitteln. Die Absolventinnen und Absolventen sollen mit den erworbenen Kompetenzen in der gesamten Wertschöpfungskette Holz tätig werden können.

Die besonderen Ausbildungsschwerpunkte bilden der Werkstoff Holz und Holzwerkstoffe, die gesamte Holzbe- und Holzverarbeitung mit den dazugehörigen Prozessen und Verfahren, der Holzbau, der Möbel- und Innenausbau, die Energie- und Umwelttechnik sowie Betriebstechnik und Unternehmensführung.

Im Bereich Unternehmensführung können die Schülerinnen und Schüler den Wirtschaftskreislauf in seinen Grundzügen darstellen und die betrieblichen Ziele, die betrieblichen Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche sowie die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt erklären. Sie können einfache Organigramme und Darstellung von Abläufen in Unternehmen interpretieren und Ziele und Aufgaben des Marketings sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Vertriebsprozesses in einem Unternehmen beschreiben. Sie können verschiedene Anlageformen unterscheiden und deren Risiko einschätzen sowie die wesentliche Merkmale verschiedener Kreditarten erläutern und den Ablauf einer Kreditprüfung erklären. Sie können die gesetzlichen Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären und die verschiedene Führungs- und Motivationsformen unterscheiden. Sie können die wesentlichen Schritte der Unternehmensgründung erläutern, die Ziele und ausgewählte Methoden des Projektmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Unternehmensrechnung können die Schülerinnen und Schüler den Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erklären, einfache laufende Geschäftsfälle verbuchen und die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts anwenden. Sie können in einfacher Form Warenbewertungen vornehmen, Abschreibungen durchführen, Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens erfassen, eigene Vorauszahlungen verbuchen, uneinbringliche Forderungen abschreiben, einfache Rückstellungen verbuchen und die Auswirkungen von Jahresabschlussbuchungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung beurteilen. Sie können den Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust mithilfe der Plus-Minus-Rechnung ermitteln sowie die Bilanz- und GV eines Einzelunternehmens aufstellen und die wichtigsten Kostenbegriffe erklären und eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen. Sie können mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung erkennen, sowie wirtschaftliche Vorgänge und Problemstellungen mithilfe von aktueller Software bearbeiten und ausgewählte Kennzahlen eines einfachen Jahresabschlusses berechnen und bewerten.

Im Bereich Recht können die Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern und zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden. Sie können Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen und die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, ihre Vor- und Nachteile sowie deren Organisation erklären und sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen sowie ein Gewerbe anmelden und die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erläutern. Sie können die Voraussetzungen für und die Grundzüge von Insolvenzverfahren erklären, die Voraussetzungen für die Begründung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten erläutern und die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern.

Im Bereich Betriebstechnik können die Schülerinnen und Schüler die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern, die Beschaffungsstrategien auswählen sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben. Sie können Gestaltungsgrundsätze einer Produktion beschreiben, ausgewählte Methoden der Zeitermittlung erläutern und Arbeitspläne erstellen sowie die Ziele und ausgewählte Methoden Qualitätsmanagements beschreiben. Sie können Investitionsentscheidungen mithilfe statischer Investitionsrechenverfahren vorbereiten, Gestaltungsgrundsätze für Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit beschreiben und die erforderlichen Stammdaten für die Herstellung und den Vertrieb eines Produktes in einem Enterprise Ressource Planning -System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.

Im Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler die Werkzeuge einer Tischlereihandwerkstätte handhaben, Holz und Holzwerkstoffe bearbeiten und sinnvoll einsetzen und ein Werkstück aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen und dokumentieren. Sie können sortierrelevante Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkung auf den Werkstoff bewerten, die wichtigsten Methoden der Mengenerfassung für Rund- und Schnittholz anwenden und die wichtigsten Regeln zur werterhaltenden Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen anwenden. Sie können Rundholz und Schnittholz mittels Unstetigförderern (Flurförderfahrzeugen) manipulieren, sortierrelevante Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkung auf den Werkstoff bewerten und die wichtigsten Methoden der Mengenerfassung für Rund- und Schnittholz anwenden. Sie können die wichtigsten Regeln zur werterhaltenden Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen anwenden, Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen, einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) bewirtschaften und die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden.

Im Bereich Forstwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten forstlichen Fachbegriffe und Kennzahlen erklären, die wichtigsten Grundlagen der Forstwirtschaft erläutern und forstliche Fachgespräche führen.

Im Bereich Materialkunde Holz können die Schülerinnen und Schüler die einheimischen Holzarten bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln, für bestimmte Verwendungen geeignete Holzarten auswählen und neue Einsatzgebiete für Holz erkennen. Sie können die Eigenschaften und Einsatzgebiete der wichtigsten Holzwerkstoffe zuordnen, die anatomischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz erläutern und die mechanischen und thermischen Eigenschaften von Holz erklären.

Im Bereich Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler sortierrelevante Merkmale erkennen und deren Auswirkungen auf die Holzeigenschaften abschätzen, die Grundlagen der Rund- und Schnittholzsortierung und – vermessung verstehen und wiedergeben und die wichtigsten Holzschadorganismen, deren Auswirkungen auf den Holzschutz erklären. Sie verstehen die Grundlagen des konstruktiven und chemischen Holzschutzes, können die rechtliche Grundlagen des Holzgeschäftes verstehen und anwenden und die wichtigsten Holzmärkte verstehen und erklären.

Im Bereich Holztechnologie können die Schülerinnen und Schüler die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung (Trocknung, Dämpfen, Modifikation) erklären, die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung anwenden, analysieren und beurteilen. Sie können die wichtigsten Klebstoffe ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung erklären, die wichtigsten Klebetechniken anwenden und die Verfahren der wichtigsten Klebetechniken analysieren und beurteilen. Sie können bei Produktentwicklungen und für bestimmte Anforderungen Klebstoffe auswählen und den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Funierwerkstoffen, Span- und Faserwerkstoffen erklären. Sie können die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären, die wichtigsten Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln, für bestimmte Verwendungen geeignete Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe auswählen und neue Einsatzgebiete für Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.

Im Bereich Holzwerkstoffe können die Schülerinnen und Schüler den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Massivholzwerkstoffen erläutern, die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären und die wichtigsten Massivholzwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln. Sie können für bestimmte Verwendungen geeignete Massivholzwerkstoffe auswählen.

Im Bereich Baukonstruktion und Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben und ausgewählte Konstruktionen herstellen.

Im Bereich Bauteile und Konstruktionen können die Schülerinnen und Schüler die wesentlichen Fundamente erklären, die wesentlichen Wandkonstruktionen im Holzbau vergleichen und bewerten und die wesentlichen Deckenkonstruktionen im Holzbau technisch vergleichen und bewerten. Sie können die wesentlichen Dachkonstruktionen im Holzbau technisch vergleichen und bewerten, einfache Dachstuhlkonstruktionen erklären, die wesentlichen Ausbauteile wie Fenster, Türen und Stiegen vergleichen und bewerten und die wesentlichen Fassadensysteme vergleichen und bewerten. Sie können die Grundlagen des Wärme- und Schallschutzes erklären, die Grundlagen des Brandschutzes und der Bauökologie erklären und die Grundlagen des Baurechtes erklären.

Im Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler die Grundlagen der technischen Darstellung anwenden, einfache technische Handzeichnungen erstellen und einfache Baugruppen und Bauteile mit Handzeichnungen und mit Hilfe von EDV-Systemen normgerecht darstellen.

Im Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung können die Schülerinnen und Schüler einfache Werkstücke aus Metall mit spanabhebenden und nichtspanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren, die Grundlagen der Hard- und Software verstehen und anwenden. Sie können grundlegende Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei einfachen Werkzeugen und Maschinen durchführen, die wichtigsten Einrichtungen zur Rund- und Schnittholzmanipulation erläutern und anwenden und den Ablauf und die Arbeitsschritte in einem Sägewerk erläutern. Sie verstehen die Rundholzvermessung und die Einschnittplanung, können die wichtigsten Arbeitsschritte zur Schnittholzproduktion im Sägewerk durchführen und mit den wichtigsten Holzbearbeitungsmaschinen arbeiten. Sie können Werkstücke mit Holzbearbeitungsmaschinen herstellen, die Grundlagen der CNC-Technik verstehen und anwenden. Sie können Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen. Sie können die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden und komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.

Im Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten metallischen Werkstoffe beschreiben, die wichtigsten Grundelemente, aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind, benennen und deren Funktionen erklären und die wichtigsten Werkstoffe und Werkzeuge für die Holzbearbeitung benennen. Sie können die Werkzeuge nach ihrer Verwendung auswählen, die Grundlagen der Instandsetzung von Werkzeugen (Sägen) erklären und Aufbau und Funktion der Gattersäge, Bandsäge beschreiben. Sie können die verschiedenen Kreissägen in ihren Funktionen beschreiben und den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen, Aufbau und Funktion von Zerspanungsmaschinen verstehen und beschreiben, den Aufbau und die Funktion von mechanischen Förderanlagen beschreiben und können mechanische Förderanlagen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen.

Im Bereich Maschinen- und Anlagentechnik kennen die Schülerinnen und Schüler den Aufbau und Funktion der CNC- und Kehlmaschinen, können CNC- und Kehlmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen und kennen den Aufbau und Funktion der pneumatischen Förderanlagen. Sie können Förderanlagen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen und die wesentlichen sicherheitstechnischen Kriterien zur Auswahl von Maschinen benennen.

Im Bereich Elektrotechnik und Automatisierung können die Schülerinnen und Schüler elektrische Größen, Leistung, Energie und Effizienz berechnen, die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern und ihren Einfluss auf Materialien, den Mechanismus des Stromflusses in unterschiedlichen Materialien und die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und Energieübertragungseinrichtungen verstehen. Sie verstehen die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und Energieübertragungseinrichtungen, können Gefahren der Elektrizität und Mängel bei Schutzeinrichtungen und die Kostenstruktur beim elektrischen Energieverbrauch erkennen und Einsparpotentiale aufzeigen. Sie können die Wirkungsweise von elektrischen Antrieben verstehen und, auch energetisch bewerten, einfache Schaltpläne lesen und dazu Schaltungen realisieren und Messgeräte zur Messung elektrischer Größen im Wechsel und Drehstromkreis einsetzen und daraus elektrische Leistungen und Energieverbrauchswerte bestimmen. Sie können elektrische Steuerungen nach Vorgabe realisieren, das Betriebsverhalten von elektrischen Antrieben, die Wirkungsweise von Sensoren sowie die Arten der Signalübertragung verstehen. Sie können den Aufbau von elektronischen Steuerungen erkennen und Steuerungsprogramme zur Realisierung von zweiwertigen Steuerungseinrichtungen erstellen und das Prinzip einer Regelung verstehen sowie gängige Industrieregler in ihrer Funktionsweise unterscheiden.

Im Bereich Energietechnik können die Schülerinnen und Schüler mit energetischen Größen und Einheiten korrekte Berechnungen durchführen und Erscheinungsformen von Energien unterscheiden, Aufbau und Wirkungsweise von thermischen und elektrischen Energieerzeugungsanlagen unterscheiden und die Effizienz solcher Anlagen sowie Energieübertragungseinrichtungen und Möglichkeiten der Energierückgewinnung energetisch bewerten.

Im Bereich Energie- und Umwelttechnik können die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeiten der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen abschätzen, Heizwertberechnungen durchführen und Produktionsprozesse im Energieverbrauch bewerten und Einsparpotentiale beim elektrischen und thermischen Energieverbrauch aufzeigen.

Die Vertiefung Holztechnik bringt eine Spezialisierung auf die industrielle Be- und Verarbeitung vom Rundholz bis zum Fertigprodukt und auf die industriell gefertigten Produkte. Entsprechend sind die vertiefenden Gegenstände Holztechnologie, Holzbe- und Holzverarbeitung, Konstruktion und Werkstätte und Produktionstechnik. Die Kompetenzen und Ausbildungsinhalte des Lehrberufes Holztechniker mit seinen Hauptmodulen sind durch diese Ausbildung abgedeckt. Durch die erworbenen Kompetenzen sind die Absolventen in der Lage, in der gesamten Holzwirtschaft tätig zu werden. Tätigkeitsfelder finden sich in der Sägeindustrie, in der Massivholzverarbeitung, in der Holzwerkstoffindustrie, in der Möbelindustrie, im industriellen Holzbau und im Holzhandel.

Im Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen, einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) planen, steuern bewirtschaften und die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden. Sie können Werkstoffprüfungen durchführen und analysieren, Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung selbstständig planen und durchführen.

Bereich Holztechnologie können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Oberflächenbehandlungen und Holzschutzmaßnahmen, ihre Eigenschaften und Verarbeitung erklären, die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden und die wichtigsten Verfahren der Zellstoff- und Papierherstellung erklären. Sie können den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären, die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln sowiefür bestimmte Verwendungen geeignete Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe auswählen.

Im Bereich Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Holzmärkte verstehen und analysieren und die wichtigsten Zertifizierungen erklären und anwenden.

Im Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung können die Schülerinnen und Schüler Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen, die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden und komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.

Im Bereich Maschinen- und Anlagentechnik können die Schülerinnen und Schüler den Aufbau und die Funktion von sonstigen Maschinen für die Holzverarbeitung beschreiben.

Im Bereich Prozesse und Verfahren können die Schülerinnen und Schüler den Ablauf in einem Gatter-, Kreissägen- sowie Bandsägewerk erklären und analysieren, Zerspanungsmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen und die wichtigsten mechanischen Stetigförderer erklären und den Anwendungsbereichen zuordnen. Sie können die Funktion des Rundholz- und Schnittholzplatzes und der dazugehörigen Prozesse und Anlagenteile sowie Maschinenteile erklären und analysieren, den Aufbau und die Funktion von Maschinen für die Holzverarbeitung beschreiben sowie bestehende Produktionsverfahren verstehen, erläutern und analysieren.

Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen, einfache Konstruktionen in Holz und Metall entwickeln, berechnen und darstellen und technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren. Sie können einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen und Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.

Die Vertiefung Holzbau und Holzbautechnik bringt neben der breiten Grundausbildung in der Holzbe- und Holzverarbeitung eine Spezialisierung auf den konstruktiven Holzbau. Vertiefende Gegenstände sind Baukonstruktion und Holzbau, Statik, Konstruktion und Werkstätte und Produktionstechnik. Die Kompetenzen und Ausbildungsinhalte des Lehrberufes Zimmereitechnik sind durch diese Ausbildung abgedeckt. Die Absolventen sind durch diese Ausbildung in der Lage, zusätzlich als Fachkräfte im Holzbau tätig zu sein. Tätigkeitsfelder sind die Fertighausindustrie, der industrielle Holzbau, Zimmerei- und Holzbaubetriebe sowie in der gesamten Holzwirtschaft.

Im Bereich Baukonstruktion und Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben, ausgewählte Konstruktionen herstellen, die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden und Werkstoffprüfungen durchführen.

Im Bereich Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die wesentlichen Dachstuhlkonstruktionen (Pfettendach, Sparrendach) konstruieren und bewerten, die verschiedenen Holzbausysteme erläutern, die verschiedenen Vorfertigungsgrade der Holzbausysteme erläutern und den Grad der Vorfertigung projekt- und firmenbezogen bewerten.

Im Bereich Holzbau und Bauphysik können die Schülerinnen und Schüler Bauteile wärmetechnisch vergleichen und bewerten, den U-Wert und den HWB berechnen und Bauteile schalltechnisch vergleichen und bewerten. Sie können die Gebäudeklassen, Feuerwiderstandsklassen und das Brandverhalten erläutern, Bauteile brandschutztechnisch vergleichen und bewerten und die Grundlagen des Passivhauses erläutern. Sie können Bauteile ökologisch und baubiologisch vergleichen und bewerten, Details im Holzbau (Fußpunkt, Deckenanschluss, Traufenpunkt) konstruieren und bewerten und Anschlussdetails im Holzbau (Fassaden, Fenster, Abdichtung) vergleichen und bewerten.

Im Bereich Konstruktiver Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die zimmermannsmäßigen Holzverbindungen, die ingenieurmäßigen Holzverbindungen und die Grundarten des Holzskelettbaues vergleichen und bewerten. Sie können die Primärkonstruktionen im Hallenbau, die Sekundärkonstruktionen im Hallenbau und die Primärkonstruktionen im Brückenbau erläutern. Sie können die Grundarten der Holzstiegen konstruieren und bewerten und die Grundarten der Balkone vergleichen und bewerten.

Im Bereich Statik können die Schülerinnen und Schüler Lastaufstellungen durchführen, Gleichgewichtsbedingungen erstellen, den Schnittkraftverlauf an einem einfachen, statisch bestimmten Stabtragwerk und Stabkräfte an einem ebenen statisch bestimmten Fachwerk berechnen.

Im Bereich Bemessung können die Schülerinnen und Schüler die Querschnittskennwerte, Widerstandsmoment und Flächenträgheitsmoment berechnen, die Spannungsformeln der Festigkeitslehre anwenden und den Eurocode 5 für die Bemessung eines Stabtragwerkes anwenden. Sie können den Eurocode 5 für die Bemessung einer zimmermannsmäßigen Holzverbindung sowie für die Bemessung einer ingenieursmäßigen Holzverbindung anwenden.

Im Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler Freihandskizzen und Aufmaßskizzen erstellen, moderne Baustellenmeßtechnik für die Erstellung von Naturaufnahmen anwenden und Dachausmittlungen von wesentlichen Dachkonstruktionen erstellen. Sie können einen Einreichplan für ein holzbezogenes Projekt, eine statische Vorbemessung für ein Stabtragwerk und einen Konstruktionsplan für ein holzbezogenes Projekt erstellen. Sie können einen Holzauszug für ein holzbezogenes Projekt, einen Detailplan für wesentliche Knotenpunkte im Holzbau und einen Energieausweis für ein holzbezogenes Projekt erstellen.

Die Vertiefung Tischlereitechnik bringt neben der breiten Grundausbildung in der Holzbe- und Holzverarbeitung eine Spezialisierung auf Tischlerei und Tischlereitechnik. Vertiefende Gegenstände sind Holztechnologie, Tischlereitechnik, Design und Konstruktion und Werkstätte und Produktionstechnik. Die Kompetenzen und Ausbildungsinhalte der Lehrberufe Tischlerei und Tischlereitechniker sind durch diese Ausbildung abgedeckt. Die Absolventen sind durch diese Ausbildung in der Lage, zusätzlich als Fachkräfte in der Tischlerei tätig zu sein. Tätigkeitsfelder sind Tischlereibetriebe, Möbelindustriebetriebe sowie in der gesamten Holzwirtschaft.

Im Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler Werkstoffprüfungen durchführen

Im Bereich Holztechnologie können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Tischlereiwerkstoffe (Werk- und Hilfstoffe) beschreiben und nach ihrem Einsatz zuordnen, Regelwerke, Konstruktionen und die Herstellung von Produkten der Bautischlerei wiedergeben und die wichtigsten Oberflächenbehandlungen wie für den Holzschutz, ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung erklären. Sie können die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden, die Verfahren der wichtigsten Oberflächenbehandlungen analysieren und beurteilen und den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären. Sie können die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erläutern und die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln. Sie können für bestimmte Verwendungen geeignete Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe auswählen und neue Einsatzgebiete für Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.

Im Bereich Tischlereitechnik können die Schülerinnen und Schüler einfache und komplexe Produkte und Werkstücke aus Holz und Holzwerkstoffen mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik fertigen.

Im Bereich Tischlereitechnik können die Schülerinnen und Schüler Verbindungen, Verbindungstechniken und Befestigungstechniken auswählen, erläutern und richtig anwenden, die wichtigsten Tischlereimaschinen und -vorrichtungen erläutern und unter sicherheitsrelevanten Aspekten zum Einsatz bringen. Sie können die wichtigsten Werkzeuge auswählen, die Instandhaltung von Tischlereimaschinen und Werkzeugen planen und durchführen und die Sicherheitsbestimmungen wiedergeben.

Im Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler normgerechte, technische Zeichnung ausführen, Freihandskizzen erstellen, Verfahren, Einsatzbereiche und Normen für den Möbelbau verstehen, einfache Konstruktionen entwickeln, berechnen und darstellen. Sie können die Grundkenntnisse über Möbel-, Türen- und Fenster-, Innenausbau- und Stiegenbau anwenden, die Grundlagen der Bauphysik, sowie die berufseinschlägigen Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften verstehen und den Aufbau und die Funktion von grafischer Informationsverarbeitung verstehen und computerunterstützte technische Zeichnungen anfertigen.

Im Bereich Stilkunde können die Schülerinnen und Schüler Möbel einem Stil zuordnen und erläutern.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensführung

Bereich Unternehmensführung

Grundlagen der Wirtschaft (Wirtschaft, Wirtschaftskreislauf, Sozialpartner und Interessenvertretung), der Betrieb (Ziele, Stakeholder, Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche), Aufbau- und Ablauforganisation (Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Möglichkeiten und Darstellung der Ablauforganisation).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensrechnung

Bereich Unternehmensrechnung

Grundlagen des Rechnungswesens (Gliederung auf Aufgaben des Rechnungswesens, Buchführungssysteme), System der doppelten Buchführung (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Buchungsregeln für die unterschiedlichen Kontoarten, Systematik der Verbuchung im Hauptbuch, Verbuchung einfacher Geschäftsfälle, Einheitskontenrahmen, Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensrechnung

Bereich Recht

Bereich Unternehmensrechnung

Einfache Abschlussarbeiten (Inventur und Inventar, Bewertungsregeln für Anlagevermögen und Umlaufvermögen, Warenbewertung, Anlagenbewertung, Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Rücklagen, Erfolgsermittlung, Jahresabschluss eines Einzelunternehmens).

Bereich Recht

Grundzüge des Zivilrechts (Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensführung

Bereich Recht

Bereich Unternehmensführung

Marketing und Vertrieb (Markt- und Konkurrenzanalyse, Marketing-Mix, Vertriebsprozess, Verkaufsgespräch und –verhandlung, internationale Geschäftstätigkeit), Finanzierung (Arten der Finanzierung, Kreditarten und Kreditprüfung, Leasing), Geldanlage (Anlageformen (Sparbuch, Bausparen, Immobilien, Anteils- und Gläubigerwertpapiere), Wertpapierbörse.

Bereich Recht

Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben), Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung), Insolvenzrecht (Voraussetzungen, Arten von Insolvenzfahren), Arbeitsrecht (Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts (ABGB, Angestelltengesetz, Kollektivvertrag), individuelles Arbeitsrecht (Arten von Arbeits- und Dienstverhältnissen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten)).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensführung

Bereich Recht

Bereich Betriebstechnik

Bereich Unternehmensführung

Personalverrechnung (Bruttobezug, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer), Mitarbeiterführung (Mitarbeiterführung und –motivation), Unternehmensgründung (Geschäftsidee, Gründungsplanung und –entscheidungen im Überblick).

Bereich Recht

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragssteuer, Arbeitnehmerveranlagung

Bereich Betriebstechnik

Logistik (Aufgabe, Ziele und Bereiche der Logistik, Materialarten), Materialwirtschaft (Beschaffungsstrategien, Beschaffungsprozess), Produktion (Arbeitsteilung in der Produktion, Fertigungsarten, Fertigungsprinzipien, Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Arbeitsplan, Methoden der Zeitermittlung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensrechnung

Bereich Betriebstechnik

Bereich Unternehmensrechnung

Kostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen, Aufbau und Inhalte des Betriebsabrechnungsbogens, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung, Kostenrechnung in holzverarbeitenden Unternehmen).

Bereich Betriebstechnik

Qualitäts- und Umweltmanagement (Qualitätsmerkmale, Qualitätsprüfung, Inhalte eines betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementsystems (Normenreihe ISO 9000ff, ISO 14000), Investitionsrechnung (Arten der Investition, Vorgehensweise bei Investitionen, statische Investitionsrechenverfahren), Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitssicherheit (Gestaltungsgrundsätze für Arbeitsumgebungen, Grundlegende Aspekte der Arbeitssicherheit).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensführung

Bereich Unternehmensrechnung

Bereich Unternehmensführung

Projektmanagement (Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation).

Bereich Unternehmensrechnung

Benutzerführung von Software, Fallbeispiele aus den Bereichen Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Investition und Finanzierung.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensführung

Bereich Unternehmensrechnung

Bereich Betriebstechnik

Bereich Unternehmensführung

Projektmanagement

Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation) an einem umfassenden Beispiel aus der betrieblichen Praxis anwenden.

Bereich Unternehmensrechnung

Kennzahlen

Controlling mit Kennzahlen, Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bereich Betriebstechnik

Enterprise Ressource Planning (ERP) – Systeme (Module eines ERP-Systems, Oberfläche, Menü, Navigation, Systemhilfen, Reports, Ausdrucke), Anwendung von Enterprise Ressource Planning (ERP)-Systemen (Materialwirtschaft, Produktionsplanung und –steuerung, Vertrieb, Beschaffung).

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Anfertigen eines einfachen Werkstückes aus Holz ).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Anfertigen eines einfachen Werkstückes aus Holz ).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung).

4. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung).

Werkstättenlabor (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Forstwirtschaft

Bereich Materialkunde Holz

Bereich Forstwirtschaft

Ökosystem Wald, Waldaufbau, Waldbau, Forsttechnik.

Bereich Materialkunde Holz

Dendrologie, Makroskopie, einheimische Holzarten, Eigenschaften und Einsatz von Holzwerkstoffen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Forstwirtschaft

Bereich Materialkunde Holz

Bereich Forstwirtschaft

Ökosystem Wald, Waldaufbau, Waldbau, Forsttechnik.

Bereich Materialkunde Holz

Dendrologie, Makroskopie, einheimische Holzarten, Eigenschaften und Einsatz von Holzwerkstoffen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialkunde Holz

Bereich Holzwirtschaft

Bereich Materialkunde Holz

Chemischer Aufbau von Holz, Holzfeuchtigkeit, Quellen und Schwinden, Sorption, mechanische und thermische Eigenschaften von Holz.

Bereich Holzwirtschaft

Sortierrelevante Merkmale von Schnittholz und Rundholz, Holzschäden und Holzschadorganismen, Holzschutz, Grundlagen der Rundholz- und Schnittholzsortierung und -vermessung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

Bereich Holzwirtschaft

Bereich Holztechnologie

Holztrocknung, Kochen und Dämpfen von Holz, Modifikation.

Klebstoffe und Klebstoffverarbeitung.

Bereich Holzwirtschaft

Rechtliche Grundlagen des Holzgeschäftes, Holzmärkte

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzwerkstoffe

Bereich Holzwerkstoffe

Geschichte, Eigenschaften, Einsatz, Normen, Prüfung, Produktionsschritte von stab- und plattenförmigen Massivholzwerkstoffen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

Bereich Holzwerkstoffe

Geschichte, Eigenschaften, Einsatz, Normen, Prüfung, Produktionsschritte von Funierwerkstoffen, Span- und Faserwerkstoffen.

4. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

Bereich Holzwirtschaft

Bereich Holztechnologie

Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe wie Engineered Wood Products und Wood Plastic Composits.

Bereich Holzwirtschaft

Holzmärkte, Zertifizierungen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Baukonstruktoion und Holzbau

Werkstätte „Holzbau“ (Planung und Fertigung von Holzbauelementen und einfachen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstätte und Produktionstechnik

Werkstätte „Holzbau“ (Planung und Fertigung von Holzbauelementen und einfachen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC-Technik; ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für den Holzbau durchführen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauteile und Konstruktionen

Bereich Bauteile und Konstruktionen

Fundamente, Wände, Decken, Dächer, Dachstühle.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauteile und Konstruktionen

Bereich Bauteile und Konstruktionen

Ausbauteile, Grundlagen der Bauphysik und der Bauökologie, Grundlagen des Baurechtes.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Hauptansichten, Isometrie, Dimetrie, Bemaßung.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Hauptansichten, Isometrie, Dimetrie, Bemaßung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

CAD-Grundlagen, Darstellung einfacher Baugruppen und Bauteile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

CAD-Grundlagen, Darstellung einfacher Baugruppen und Bauteile.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Grundlagen für bautechnische Zeichnungen, einfache maschinentechnische Konstruktionen aus der Holzverarbeitung, Maschinenbaugruppen aus der Holzbearbeitung, einfache Produktionsabläufe bei der Holzverarbeitung; Konstruktionen und detailspezifische Lösungen im Möbelbau (Holzverbindungen, Perspektiven, Möblierungspläne Raumgestaltung und Werkstofflisten).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Einfache maschinentechnische Konstruktionen aus der Holzverarbeitung; einfache Konstruktionen in Holz und Metall; Maschinenbaugruppen aus der Holzbearbeitung; einfache Produktionsabläufe bei der Holzverarbeitung.

4. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Anlagen und Anlagenteile aus der Holzbe- und Holzverarbeitung; Produktionsabläufe.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

1.Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltung von Handwerkzeugen).

Werkstätte „Computerwerkstätte“ (Zusammensetzen der Hardware eines PC und Installation der Software).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltung von Handwerkzeugen).

Werkstätte „Computerwerkstätte“ (Zusammensetzen der Hardware eines PC und Installation der Software).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltungsarbeiten bei Sägeblättern und anderen einfachen Werkzeugen).

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Fertigung eines Werkstückes aus Holz mittels CNC-Technik).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltungsarbeiten bei Sägeblättern und anderen einfachen Werkzeugen).

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Fertigung eines Werkstückes aus Holz mittels CNC-Technik).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten bei Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten an Maschinen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten bei Werkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten an Maschinen).

1.Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

Metalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung); Maschinenelemente für Holzbearbeitungsmaschinen (lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager, Zahnräder und Hülltriebe).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

Metalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung); Maschinenelemente für Holzbearbeitungsmaschinen (lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager, Zahnräder und Hülltriebe).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

Werkstoffe und Werkzeugarten für die Holzbearbeitung, Zahngeometrie und Aufbau, Instandsetzung am Zahn, Werkstoffprüfung, Bestücken von Schneidewerkzeugen, Werkzeugherstellung, Behandlung des Grundkörpers.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

Aufbau, Bauformen und Anwendungen von Gattersägen und Bandsägen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

Kreissägen (Besäumer, Kappsägen, Nachschnittsägen), Messermaschinen (Zerspaner, Hackmaschinen, Entrindungsmaschinen), mechanische Förderanlagen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Maschinen- und Anlagentechnik

Bereich Maschinen- und Anlagentechnik

CNC Technik, Kehlmaschinen, Absauganlagen, Pneumatische Förderanlagen, Anforderungen an die Maschinensicherheit bei der Auswahl von Maschinen und Anlagen (MSV/CE).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

Gleichstromkreis, Elektromagnetismus, Leitungsmechanismen, Wechselstromnetze.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

Drehstromnetze, Schutztechnik, Stromkosten, elektrische Antriebe.

3.Klasse

5. Semester- Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

Bereich Energietechnik

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

Schaltungstechnik, Messtechnik, elektrische Steuerungstechnik, Antriebssysteme.

Bereich Energie- und Umwelttechnik

Arten von Energie, Leistungs-, Energie- und Effizienzberechnungen, elektrische und thermische Energieerzeugung und -verteilung.

6. Semester- Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

Bereich Energie- und Umwelttechnik

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

Sensorik, SPS-Technik, Regelungstechnik.

Bereich Energie- und Umwelttechnik

Erneuerbare Energien, Biomasse, Heiztechnik, Energieverbrauchsbestimmung und -optimierung.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

3. Klasse

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung); Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung);

Werkstättenlaboratorium Holztechnologie und Holzwirtschaft (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung); Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen.

Werkstättenlaboratorium Holztechnologie und Holzwirtschaft (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

3. Klasse

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

Bereich Holztechnologie

Holzschutz, Oberflächenbehandlung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

Bereich Holztechnologie

Zellstoff- und Papierherstellung,Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe wie Engineered Wood Products und Wood Plastic Composits.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzwirtschaft

Bereich Holzwirtschaft

Holzmärkte, Zertifizierungen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

3. Klasse

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten von Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten von Maschinen).

4. Klasse- Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen und Holzbearbeitungsmaschinen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe CNC-Technik).

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten von Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten von Maschinen).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen und Holzbearbeitungsmaschinen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe CNC-Technik).

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten von Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten von Maschinen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Maschinen- und Anlagentechnik

Bereich Maschinen- und Anlagentechnik

Maschinen und Anlagen für die Holzverarbeitung (Presstechnologie, Keilzinkenanlagen, Beleimtechnologie, Furniermaschinen, Zerspanungstechnologie, Zerfaserungstechnologie, Schleifmaschinen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Prozesse und Verfahren

Bereich Prozesse und Verfahren

Arbeitsabläufe in einem Sägewerk (Gattersägewerk, Bandsägewerk, Kreissägewerk), Rundholzplatz, Schnittholzholzplatz, Schnittholzmanipulation und Sortierung, mechanische Stetigförderer.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Prozesse und Verfahren

Bereich Prozesse und Verfahren

Produktionsanlagen und Produktionsverfahren für die Herstellung von Massivholzwerkstoffen, Furnierwerkstoffen, Spanwerkstoffen und Faserwerkstoffen; Produktionsanlagen und Produktionsverfahren von Holzbauteilen und für den Holzbau; Produktionsanlagen und Produktionsverfahren für den Möbel- und Innenausbau.

3. Klasse

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Einfache maschinentechnische Konstruktionen aus der Holzverarbeitung; einfache Konstruktionen in Holz und Metall; Maschinenbaugruppen aus der Holzbearbeitung; einfache Produktionsabläufe bei der Holzverarbeitung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Anlagen und Anlagenteile aus der Holzbe- und Holzverarbeitung; Produktionsabläufe;

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Anlagen und Anlagenteile aus der Holzbe- und Holzverarbeitung; Produktionsabläufe;

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

3. Klasse

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbau und Holzbautechnik

Werkstätte „Holzbau und Holzbautechnik“ (Planung und Fertigung von Holzbauelementen und einfachen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC-Technik; ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für den Holzbau durchführen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbau und Holzbautechnik

Werkstätte „Holzbau und Holzbautechnik“ (Planung und Fertigung komplexen Holzbauelementen und Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC- Technik).

Werkstättenlaboratorium Holzbau und Holzbautechnik (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbau und Holzbautechnik

Werkstätte „Holzbau und Holzbautechnik“ (Planung und Fertigung komplexen Holzbauelementen und Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC Technik).

Werkstättenlaboratorium Holzbau und Holzbautechnik (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

3. Klasse

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbau

Bereich Holzbau

Dachstuhlkonstruktionen, Holzbausysteme, Vorfertigung im Holzbau.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbau und Bauphysik

Bereich Holzbau und Bauphysik

Detailierung im Holzbau, Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und Bauökologie.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktiver Holzbau

Bereich Konstruktiver Holzbau

Verbindungstechnik, Hallenbau, Brückenbau, Stiegenbau, Balkonbau.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statik

Bereich Statik

Grundlagen der Mechanik, Stabstatik, Fachwerke, Grundlagen der Festigkeitslehre.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bemessung

Bereich Bemessung

Eurocode 5 – Bemessungen im Holzbau (auch EDV-unterstützt).

3. Klasse

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Branchenübliches 3D-Zeichenprogramm, branchenübliches Stabstatikprogramm.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Branchenübliches Abbundprogramm.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Branchenübliches Abbundprogramm und 3D-Zeichenprogramm,

branchenübliches Programm zur Erstellung eines Energieausweises.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

4. Klasse– Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

Werkstättenlaboratorium Holztechnologie (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

Bereich Holztechnologie

Tischlereiwerkstoffe, Hilfsstoffe, Bautischlerei (Fenster, Türen, Böden, Stiegen, Wände).

6. Semester – Kompetenzmodule 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

Bereich Holztechnologie

Holzschutz, Oberflächenbehandlung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

Bereich Holztechnologie

Bautischlerei (Fenster, Türen, Böden, Stiegen, Wände), Möbeltischlerei.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

Bereich Holztechnologie

Verbundwerkstoffe, Spezialwerkstoffe, Engineered Wood Products, Wood Plastic Composits.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

3. Klasse

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

Werkstätte „Tischlereitechnik“ (Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und einfache Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC-Technik).

4. Klasse- Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

Werkstätte „Tischlereitechnik“ (Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und komplexen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC Technik).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

Werkstätte „Tischlereitechnik“ (Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und komplexen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC- Technik).

Werkstättenlaboratorium Tischlereitechnik (ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

3. Klasse

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

Bereich Tischlereitechnik

Verbindungen, Verbindungs- und Befestigungstechniken, Tischlereimaschinen und –vorrichtungen, Werkzeuge, Instandhaltung, Sicherheitsbestimmungen und -vorrichtungen an Holzbearbeitungsmaschinen, Arbeits- und Betriebstechnik.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

Bereich Tischlereitechnik

CNC-Maschinen, Programme für CNC-Maschinen.

Bereich Werkstätte und Produktionstechnik

Werkstätte Tischlerei: Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und komplexe Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC-Technik

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

Bereich Tischlereitechnik

CIM, Werkzeuginstandhaltung, Werkzeugverwaltung, Arbeitsvorbereitung.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stilkunde

Bereich Stilkunde

Möbelstilkunde, Stilepochen und Stilelemente.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

einfache Konstruktionen und Fertigungszeichnungen, Freihandskizzen, Konstruktionen und detailspezifische Lösungen im Möbelbau (Holzverbindungen, Perspektiven, Möblierungspläne Raumgestaltung und Werkstofflisten), Arbeitsvorbereitung, Prozessablaufplanung, Zuschnittoptimierung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Innenausbau (Wände, Decken und Fußbodenelemente, Innentüren und Raumgestaltung), Grundlagen des Stiegenbaus ( Normen, Konstruktionsarten und Materialauswahl), Bauphysik, Bautischlerei (Fensterbauarten und deren Funktion).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Innenausbau (Wände, Decken und Fußbodenelemente, Innentüren und Raumgestaltung), Grundlagen des Stiegenbaus ( Normen, Konstruktionsarten und Materialauswahl), Bauphysik, Bautischlerei (Fensterbauarten und deren Funktion).

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.3 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik3

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Betriebstechnik und Projekte4

–

–

3(1)

3(1)

3(2)

3(2)

3(1)

15

II

3.

Informationssysteme und IT-Sicherheit4

3(2)

3(2)

3(2)

3(2)

3(1)

3(1)

3(1)

21

I

4.

Medientechnik4

3(2)

3(2)

3(2)

3(2)

3(1)

3(1)

–

18

I

5.

Systemtechnik

5.a

Systemtechnik – Computerpraktikum

6

6

2

2

1

1

–

18

IVa

5.b

Systemtechnik4

3(2)

3(2)

3(2)

3(2)

3(1)

3(1)

–

18

I

6.

Netzwerktechnik

6.a

Netzwerktechnik – Computerpraktikum

–

–

2

2

1

1

–

6

IVa

6.b

Netzwerktechnik4

3(2)

3(2)

3(2)

3(2)

3(1)

3(1)

–

18

I

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.34

–

–

–

–

5(5)

5(5)

4(4)

14

I

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

34

34

34

34

34

34

35

239

Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwer-punkte

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

B.1

Medientechnik4

–

–

–

–

5(5)

5(5)

4(4)

14

I

B.2

Systemtechnik4

–

–

–

–

5(5)

5(5)

4(4)

14

I

B.3

Netzwerktechnik4

–

–

–

–

5(5)

5(5)

4(4)

14

I

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführungund -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

IVa

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht6

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

______________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Medientechnik“, B.2 „Systemtechnik“, B.3 „Netzwerktechnik“.3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2.

Religion

2

(III)

3.

Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung

4.

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte1

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

________________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik.

4 Wie Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 149/2006 idgF sowie BGBl. II Nr. 480/2006 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik sind befähigt, vor allem praktische Tätigkeiten im Bereich der System- und Informationstechnik, Netzwerktechnik, Medientechnik, Informationssysteme, IT-Sicherheit und in anderen informationstechnischen Fachbereichen auszuführen.

Sie sind in den genannten Tätigkeitsfeldern in der Lage, informationstechnische Problemstellungen zu analysieren, Lösungen unter vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und zu bewerten. Sie sind in der Lage, Arbeitsaufträge auszuführen, zu kommunizieren und eigenständig oder im Team unter Anleitung von anderen Fachleuten, aber auch unter Zuhilfenahme von Softwarewerkzeugen, auszuführen.

Selbstständige und unterstützende Tätigkeiten bei betriebswirtschaftlichen, betriebsorganisatorischen sowie projektbezogenen Aufgaben in einem Unternehmen zählen ebenfalls zu den Einsatzgebieten der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik. Sie kennen die wesentlichen Methoden des Projektmanagements und können Projekte planen und durchführen.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Begriffe der Betriebswirtschaft erklären sowie die Aufgaben, Strukturen und die Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes erläutern. Weiters kennen sie die Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs und können die Vor- und Nachteile von Eigen- und Fremdfinanzierung darstellen. Sie können verschiedene Kalkulationsverfahren und Preisfindungsstrategien erklären und anwenden. Ebenso können sie Grundzüge des Ressourcenmanagements erläutern und im Rahmen eines Projektes anwenden.

Im Bereich Kaufvertrag können die Absolventinnen und Absolventen den Unterschied zwischen Kauf-, Miet- und Leasingvertrag erklären sowie zwischen Handelskauf und Privatkauf unterscheiden. Außerdem sind sie in der Lage, den Schriftverkehr im Rahmen von Kaufverträgen zu verfassen.

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden und Rollen beschreiben und anwenden sowie Projekte präsentieren und dokumentieren. Weiters sind sie in der Lage, selbstständig Ziele zu formulieren. Sie können Kreativitätstechniken zu unterschiedlichen Aufgabenszenarien situationsadäquat auswählen und einsetzen. Sie können Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Ebenso können sie die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fächerübergreifenden technischen Projekten anwenden. Auf systematische Weise können sie wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.

Im Bereich Unternehmensgründung können die Absolventinnen und Absolventen Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen und einen Businessplan für einen Kleinbetrieb erstellen.

Im Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Begriffe und Abkürzungen erläutern. Sie erlernen den verantwortungsvollen Umgang mit dem Medium Internet sowie mit sozialen Medien. Sie können die typischen Funktionalitäten von Anwendungssoftware beschreiben und diese zur Erstellung unterschiedlicher Dokumente anwenden sowie Clouddienste nützen.

Im Bereich IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen. Sie können die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen sowie grundlegende Schutzmechanismen erklären und anwenden. Sie können die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären und kennen wichtige Faktoren für die Sicherstellung der Datensicherheit. Sie können grundlegende Werkzeuge der IT-Sicherheit einsetzen.

Im Bereich Datenbanksysteme können die Absolventinnen und Absolventen in Datenbanksoftwareprodukten Tabellen und Abfragen erstellen sowie Informationen für Bildschirm- und Druckerausgabe aufbereiten. Sie können Aufgabenstellungen analysieren, konzeptionell umsetzen und in Datenbanksystemen abbilden. Die Absolventinnen und Absolventen können ausgewählte Anwendungssysteme der Industrie, des Handels, der Logistik sowie der öffentlichen Verwaltung bewerten, parametrisieren und anhand praktischer Aufgabenstellungen anwenden.

Im Bereich Informationsdarstellung im Internet können die Absolventinnen und Absolventen statische und dynamische Webseiten mit semantisch richtigem Code und klarer Trennung zwischen Struktur, Inhalt und Layout erstellen. Sie können Aktionen und Anwendungen in serverseitigen und clientseitigen Skriptsprachen umsetzen.

Im Bereich Grafik- und Animationsformate kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Grafik- und Animationsformate sowohl im Screen- als auch im Printbereich. Sie können diese Formate erstellen und für die jeweiligen Ausgabegeräte optimieren. Sie können geeignete Methoden zur Erstellung webtauglicher Animationen wählen und sowohl pixel- als auch vektororientierte Animationen erstellen und im Web veröffentlichen.

Im Bereich Bildbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Bildformate sowohl für den Screen- als auch für den Printbereich anpassen und bearbeiten. Sie können geeignete Methoden und Softwareprodukte zur Erstellung screen- und printtauglicher Bilder und Grafiken auswählen und anwenden.

Im Bereich Printmedien kennen die Absolventinnen und Absolventen geeignete Methoden für die Erstellung professioneller Druckvorlagen. Sie können geeignete Hardware auswählen und bedienen sowie entsprechende Softwareprodukte auswählen und anwenden.

Im Bereich Fotografie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Anforderungen für die Aufnahme von Bildern für die multimediale Weiterverarbeitung. Sie können die Aufnahmegeräte situationsbezogen einstellen und bedienen.

Im Bereich Corporate Design kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundregeln zur Erstellung eines einheitlichen multimedialen Erscheinungsbildes. Sie können unter Anwendung dieser Grundkenntnisse entsprechende multimediale Kommunikationsmittel gestalten und erstellen.

Im Bereich Audio kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Psychoakustik und können deren Wirkungsweise bei der Auswahl von geeignetem Audiomaterial zugrunde legen. Sie können Audioaufnahmen in einfachem Umfang planen und durchführen sowie Beschallungstechniken mit einfachen Anforderungen anwenden.

Im Bereich Video kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Komprimierungsverfahren und –methoden und können diese mit geeigneter Software anwenden. Sie kennen die relevanten Datenformate für das Publizieren jeglicher Art und können Videomaterial in einem für den Anwendungszweck geeigneten Format erstellen, bearbeiten und speichern.

Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Grundgesetze, Messverfahren und Schutzmaßnahmen erklären sowie diese Kenntnisse bei IT-mäßigen Montage- und Umbauarbeiten und im Zusammenhang mit Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit unter Anleitung anwenden.

Im Bereich Grundlagen der Informatik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten eines Computersystems und ihr Zusammenwirken beschreiben, Computersysteme assemblieren und aufrüsten sowie die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme einsetzen.

Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die implementierten Konzepte verstehen und anwenden, Betriebssysteme installieren und wiederkehrende Abläufe bei Wartungsarbeiten unter Anleitung automatisieren. Sie können wesentliche Systemdienste erklären, einrichten, konfigurieren und warten.

Im Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Netzwerktechnologien und Netzwerkkomponenten bewerten, Netzwerke entsprechend den Anforderungen aufbauen, konfigurieren, Adresskonzepte anwenden, Kommunikationsmodelle beschreiben und deren Protokolle zuordnen sowie grundlegende Netzwerkdienste konfigurieren.

Im Bereich Switching und Routing können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Switching- und Routingkonfigurationen vornehmen sowie konkrete Switching- und Routingaufgaben durchführen.

Im Bereich Netzwerkdienste können Absolventinnen und Absolventen Serversysteme entsprechend den Anforderungen auswählen und installieren, wesentliche Netzwerkdienste an Serversystemen installieren und konfigurieren sowie Konfigurationen in einem Serversystem automatisieren.

Im Bereich Netzwerksicherheit können Absolventinnen und Absolventen mögliche Gefahrenszenarien in Netzwerken identifizieren, grundlegende Absicherungsmaßnahmen von Serversystemen und Absicherungsmaßnahmen von Netzwerken konfigurieren sowie virtuelle LANs aufbauen und in Betrieb nehmen.

Im Bereich Multimedia Hardware kennen die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Ein- und Ausgabegeräte für audiovisuelle Anwendungen sowie deren Eigenschaften und können Geräte zur Bildaufnahme bedienen. Sie können einfache Audio- und Videoaufnahmen durchführen und geeignete Peripheriegeräte im audiovisuellen Bereich auswählen.

Im Bereich Multimedia Software können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Softwareprodukte für Bearbeitung jeglicher Art von Foto-, Video- und Audiomaterial anwenden. Sie können screen- und printtaugliche erstellen und speichern.

Im Bereich Multimediaanwendungen können die Absolventinnen und Absolventen anspruchsvolle Medien entwickeln und erstellen. Sie können Multimediaprojekte planen und durchführen sowie die Qualität der Endprodukte beurteilen.

Im Bereich Rechtliche Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge von Urheber- und Medienrecht und können Projekte in diesem rechtlichen Rahmen abwickeln.

Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Baugruppen und elektronische Geräte dimensionieren und in CAD-Programmen konstruieren, fachbezogene Vorschriften und Normen anwenden, programmierbare Systeme konfigurieren, programmieren, testen und warten, Entwicklungs-, Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren, Arbeitsvorgänge und -ergebnisse computerunterstützt dokumentieren und einschlägige technische Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beachten.

Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Überwachung und Wartung von Computersystemen durchführen, Betriebssysteme speziell anpassen, Netzwerkdienste und Cloud-Dienste planen und umsetzen, systemnahe Skripte entwickeln, Lizensierungsmodelle interpretieren und anwenden, die wichtigsten Kenngrößen von Computersystemen erklären, Fehler suchen und beheben sowie Computersysteme und Systemabläufe visualisieren.

Im Bereich Netzwerkmanagement können die Absolventinnen und Absolventen komplexe und heterogene Netzwerke konzipieren und realisieren, grundlegende Überwachungen in einem Netzwerk durchführen, Netzwerkmanagementkonzepte erstellen sowie realisieren, im Hinblick auf Schwachstellen und Fehler strukturiert analysieren sowie Netzwerküberwachung und Netzwerkreporting automatisieren.

Im Bereich Netzwerksicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Sicherheitskonzepte und Security- Policies für Netzwerke erstellen und umsetzen, geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken treffen und entsprechende Verschlüsselungsmethoden auswählen.

Im Bereich Switching und Routing können die Absolventinnen und Absolventen komplexes Switching und Routing unter Einsatz von dynamischen Protokollen nutzen sowie Switching- und Routingkonfigurationen optimieren.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht geht von einer umfassenden Sicht informationstechnischer Kompetenzen aus. Die Vermittlung der IT-Sicherheit ist ein wichtiges Bildungsziel.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

Bereich Kaufvertrag

Bereich Betriebswirtschaft

Unternehmen, Betrieb, Firma, Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes, betriebswirtschaftliche Grundbegriffe.

Bereich Kaufvertrag

Kaufen, Mieten, Leasing, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Schriftverkehr.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Betriebswirtschaft

Bereich Projektmanagement

Zielformulierung, Terminplanung, Projektphasen, Meilensteine, Projektteam, Rollen.

Bereich Grundlagen der Betriebswirtschaft

Bargeld, Buchgeld, Valuten, Devisen, Wechselkurse, elektronische Zahlungsmittel, Eigen- und Fremdfinanzierung.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

Bereich Projektmanagement

Bereich Betriebswirtschaft

Kalkulationsverfahren, Preisfindung.

Bereich Projektmanagement

Kreativitätstechniken, Konflikterkennung und -bewältigung, Projektrisiken.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

Bereich Projektmanagement

Bereich Betriebswirtschaft

Ressourcenmanagement, Personal- und Materialbedarfsplanung.

Bereich Projektmanagement

Realisierung informationstechnischer Projekte, Projektmanagement-Handbuch, Präsentation.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Unternehmensgründung

Bereich Projektmanagement

Projektressourcen, Projektcontrolling.

Bereich Unternehmensgründung

Geschäftsidee, Finanzierung, Marketing, Rechtsform, Förderungsprogramme.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

Bereich IT-Sicherheit

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Internet, soziale Medien, Anwendungssoftware, normgerechte Dokumentenerstellung.

Bereich IT-Sicherheit

Bedrohungen, Angriffsvektoren, Schutz personenbezogener Daten, Grundbegriffe der Datensicherheit.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

Bereich IT-Sicherheit

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Risiken im Internet, soziale Medien, normgerechte Dokumentenerstellung, Präsentationen, Tabellenkalkulationen, Datenimport und export.

Bereich IT-Sicherheit

Bedrohungen, Angriffsvektoren, Erkennung von Schadsoftware, Schutz personenbezogener Daten, Sicherheitseinstellungen und Dokumentenschutz.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

Bereich IT-Sicherheit

Bereich Datenbanksysteme

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

Dokumentenautomation, Anwendungssoftware.

Bereich IT-Sicherheit

Authentifizierung, Autorisierung, Überwachungsmechanismen, Datenspuren, sichere Datenträger.

Bereich Datenbanksysteme

Tabellen, Abfragen, Formulare, Berichte, strukturierte Abfragesprache.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich IT-Sicherheit

Bereich Datenbanksysteme

Bereich IT-Sicherheit

Anwendungssicherheit, Werkzeuge zur Verschlüsselung, Schadsoftwareschutz, digitale Identität, digitale Signatur, rechtliche Grundlagen.

Bereich Datenbanksysteme

Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Beziehungen, Funktionen, Datendefinitions- und Manipulationsabfragen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

Bereich Datenbanksysteme

Drei-Schichten-Modell, ER-Modellierung, strukturierte Abfragesprache.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

Bereich Datenbanksysteme

Referentielle Integrität, Normalisierung, physisches Datenmodell, strukturierte Abfragesprache, Content Management Systeme.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

Bereich Datenbanksysteme

Anwendung von Datenbanksystemen, Backup, Content Management Systeme.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Bereich Grafik- und Animationsformate

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.

Bereich Grafik- und Animationsformate

Bild- und Grafikformate, einfache Bildbearbeitung.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Bereich Grafik- und Animationsformate

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.

Bereich Grafik- und Animationsformate

Animation, Bild-, Grafik- und Videoformate.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildbearbeitung

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Bereich Bildbearbeitung

Bildformate, Datenformate und Codecs, Komprimierungsmethoden, Farbmodelle, Bildbearbeitung, Fotomontagen.

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Clientseitige und serverseitige Skriptsprachen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Printmedien

Bereich Fotografie

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Bereich Printmedien

Typografie, Printmedien, professioneller Druck, Hardware, Kalibrierung von Ein- und Ausgabegeräten.

Bereich Fotografie

Kameratechnik, Dateiformate, Speichermedien, Belichtung, Stative.

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Corporate Design

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Bereich Corporate Design

Typografie, Farbpsychologie, Einsatz und Gestaltung multimedialer Kommunikationsmittel.

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache, CMS-Tools.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Audio

Bereich Video

Bereich Audio

Audiotechnik, Dateiformate und Codecs, Bearbeitungen und Konvertierung von Audiodateien.

Bereich Video

Videotechnik, Dateiformate und Codecs, Speichermedien, Videobearbeitung, Drehbuch und Storyboard.

Die Schülerinnen und Schüler können

Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, technische Dokumentation.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Grundlagen der Informatik (in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen.

Bereich Grundlagen der Informatik

Kodierung und Zahlensysteme, Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und speicherung.

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung, Verbindungstechniken).

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Weichlöttechnik).

Bereich Grundlagen der Informatik

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Grundlagen der Informatik (in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen.

Bereich Grundlagen der Informatik

Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und –speicherung, Hard- und Software.

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Aufbau von Grund- und Installationsschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Größen, einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung).

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Montagearbeiten für IT-Infrastruktur).

Bereich Grundlagen der Informatik

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Grundlegende Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Bereich Grundlagen der Informatik

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Energiesituation, Energieeffizienz, Umwelteinflüsse, passive Bauelemente, Wechselstromtechnik.

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Elektronische Messtechnik, aktive und passive Bauelemente, IT-relevante Gebäudeinstallationen).

Bereich Betriebssysteme

Grundlegende Konzepte aktueller Betriebssysteme, Installation von Betriebssystemen, Dateisysteme, Suchmechanismen, Benutzerverwaltung.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Einführende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen, Integration technischer Subsysteme sowie einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung).

Bereich Grundlagen der Informatik

Boolesche Algebra, Aussagenlogik, Wahrheitsfunktionen, einfache Algorithmen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Bereich Grundlagen der Informatik

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Das magnetische Feld, Elektromotor und Generator, Halbleiterbauelemente, Halbleitertechnik.

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Digitaltechnik, Mikrocontroller, Energieversorgung von Netzwerk- und Serverkomponenten, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Infrastrukturüberwachung in Serverräumen).

Bereich Betriebssysteme

Weiterführende Konzepte und Einstellungen moderner Betriebssysteme, Benutzer- und Gruppenverwaltung, Dateiberechtigungen, Backupstrategien.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen).

Bereich Grundlagen der Informatik

Anwendungen der Aussagenlogik auf Schaltkreise, Analyse und Synthese von Schaltungen, kombinatorische und sequentielle Bausteine, Gatterdarstellung, algorithmische Lösungsansätze.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Transistorschaltungen, Operationsverstärker, Messfehler, Mikrocontroller.

Bereich Betriebssysteme

Netzwerkeinstellungen, Wartung von Betriebssystemen, Automatisierung von Abläufen, Virtualisierung, Server-Dienste.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Einführende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen, Behebung von Hardware-, Software- und Leistungsproblemen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Elektronische Wandler, Messung nichtelektrischer Größen, Mikrocontroller.

Bereich Betriebssysteme

Konfiguration und Wartung von Server-Diensten, Virtualisierung, Cloud-Dienste, Sicherheitskonzepte.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen).

Die Schülerinnen und Schüler können

Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, technische Dokumentation.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Netzwerktechnologien, Übertragungsmedien, Netzwerkkomponenten und Adressierung.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Kabellose Übertragung, Netzwerkkomponenten, physikalische und logische Adressen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Bereich Switching und Routing

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Übertragungsmedien, einfache Adressierungskonzepte, Kommunikationsmodelle und Netzwerkkonfiguration.

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Übungen im Bereich der Netzwerk- und Leitungstechnik, normgerechte und strukturierte Verkabelungsarbeiten und einfache Messungen).

Bereich Switching und Routing

Grundlegende Switch- und Routerkonfiguration.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Bereich Switching und Routing

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Erweiterte Adressierungskonzepte, Netzwerkkonfiguration, grundlegende Kommunikationsprotokolle und Netzwerkdienste.

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Assemblierung von Server- und Netzwerkschränken, Netzwerkverkabelung, Kabelmanagementsysteme, einfache Gerätekonfiguration in verschiedenen Netzen).

Bereich Switching und Routing

Erweiterte Switch- und Routerkonfiguration.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

Bereich Netzwerksicherheit

Bereich Netzwerkdienste

Installation und Konfiguration von aktuellen Serversystemen, Konfiguration von Netzwerkdiensten.

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Kabelzertifizierung und Kabelmessung, Assemblierung von Serverräumen, Fehlersuche und Fehlerbehebung in Netzwerken).

Bereich Netzwerksicherheit

Gefahrenszenarien, Firewall, Sicherheitsrichtlinien.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

Bereich Netzwerksicherheit

Bereich Netzwerkdienste

Konfiguration von erweiterten Netzwerkdiensten.

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Netzwerkplanung, Dimensionierung und Montage von Lichtwellenleitern, Messen, Analysieren und Fehlerbehebung in Netzwerken).

Bereich Netzwerksicherheit

VLANs, Switch- und Router-Security.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimedia Hardware

Bereich Multimedia Software

Bereich Multimediaanwendungen

Bereich Multimedia Hardware

Multimediageräte, Hardware-Schnittstellen, digitale Bild-, Video- und Audiotechnik, Leistungsmerkmale, Bedienung und Installation.

Bereich Multimedia Software

Bearbeitungssoftware für Bild-, Video- und Audiodateien.

Bereich Multimediaanwendungen

Einfache Multimedia- und Webprojekte.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimedia Hardware

Bereich Multimedia Software

Bereich Multimediaanwendungen

Bereich Multimedia Hardware

Multimediageräte, Hardware-Schnittstellen, digitale Bild-, Video- und Audiotechnik, Leistungsmerkmale, Bedienung und Installation.

Bereich Multimedia Software

Bearbeitungssoftware für Bild-, Video- und Audiodateien.

Bereich Multimediaanwendungen

Anspruchsvolle Multimedia- und Webprojekte.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimediaanwendungen

Bereich Rechtliche Grundlagen

Bereich Multimediaanwendungen

Planung und Abwicklung von Multimedia- und Webprojekten.

Bereich Rechtliche Grundlagen

Urheberrecht im Zusammenhang mit Bilder und Musik- sowie Videodateien; lizenzrechtliche Bestimmungen für Softwareplayer für Audio- und Videodateien.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Dimensionierung, Funktionsanalyse, Simulation mit facheinschlägiger Software von elektronischen Baugruppen, Erstellung von Fertigungsunterlagen mittels CAD.

Bereich Betriebssysteme

Tools zur Systemüberwachung, Wartung verteilter Systeme, Betriebssysteme für Kleinrechner, private Cloud-Dienste, Netzwerkdienst im Verbund.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Erstellung einfacher Programme für Mikrocontroller, Funktionsweise von SPS-Systemen, Prozessvisualisierung, Grundlagen der Haustechnik und Gebäudeautomatisierung.

Bereich Betriebssysteme

Vorschriften und Normen für Computersystem und Datensicherheit, erweiterte Netzwerk-Dienste, Grundlagen von Skriptsprachen, Systemschnittstellen, Grundlagen Computer- und Systemsupport, Visualisierungstools.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Erstellung von Regelkreisen mittels Mikrokontroller und SPS, industrielle Bussysteme, Haustechnik, Gebäudeautomatisierung, Sicherheitseinrichtung in Gebäuden.

Bereich Betriebssysteme

Kenngrößen von Computersystemen, Lizensierung, Echtzeitanforderungen, Schnittstellen in Steuerungssystemen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkmanagement

Bereich Netzwerksicherheit

Bereich Switching und Routing

Bereich Netzwerkmanagement

Planung und Konzeption von komplexen Netzwerken, Netzwerkmonitoring, vertiefende Konfiguration von Netzwerkdiensten.

Bereich Netzwerksicherheit

Erweiterte Firewallkonzepte, Sicherheitsstrategien, Security-Policies.

Bereich Switching und Routing

Komplexe Switching- und Routingprotokolle.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkmanagement

Bereich Netzwerksicherheit

Bereich Switching und Routing

Bereich Netzwerkmanagement

Netzwerkmanagementtools, Troubleshooting.

Bereich Netzwerksicherheit

Verschlüsselung, Sicherheitskonzepte, Intrusion Detection und Prevention Systeme, Firewalls, Virtual Private Networks.

Bereich Switching und Routing

Switchingprotokolle; dynamische Routingprotokolle.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkmanagement

Bereich Netzwerksicherheit

Bereich Netzwerkmanagement

Schwachstellenanalyse, Überwachung und Reporting.

Bereich Netzwerksicherheit

Verschlüsselungsmethoden, digitale Signatur, Zertifikate.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.3 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik2

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

2

2

2

2

14

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

–

12

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

–

6

(III)

9.

Orientierung und Mobilität

1

1

1

1

1

1

–

6

(IV)

10.

Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung

1

1

–

–

–

–

–

2

(IV)

11.

Hard- und Software für blinde und sehbehinderte Anwender

2

2

1

1

–

–

–

6

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Betriebstechnik und Projekte3

–

–

3(1)

3(1)

3(2)

3(2)

3(1)

15

(II)

3.

Informationssysteme und IT-Sicherheit3

3(2)

3(2)

3(2)

3(2)

3(1)

3 (1)

3(1)

21

(I)

4.

Medientechnik3

2(2)

2(2)

1

1

2(1)

2(1)

–

10

(I)

5.a

Systemtechnik – Computerpraktikum

5

5

2

2

1

1

–

16

(IVa)

5.b

Systemtechnik3

2(2)

2(2)

3(2)

3(2)

3(1)

3(1)

–

16

(I)

6.a

Netzwerktechnik – Computerpraktikum

–

–

2

2

1

1

–

6

(IVa)

6.b

Netzwerktechnik3

2(2)

2(2)

3(2)

3(2)

7(6)

7(6)

4(4)

28

(I)

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemester-wochenstundenzahl

34

34

34

34

34

34

34

238

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Active English

2

2

2

2

1

1

–

(I)

2.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

–

(III)

3.

Projektmanagement

–

–

–

–

2

2

–

(III)

4.

Lebenspraktische Fertigkeiten

–

–

2

2

–

–

–

(IV)

5.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

3.

Spielmusik

1

1

1

1

1

1

–

(III)

G.

Förderunterricht5

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Blindenspezifische Schriftsysteme

5.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2.

Religion

2

(III)

3.

Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik für blinde und sehbehinderte Menschen; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik für blinde und sehbehinderte Menschen.

4 Wie Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik für blinde und sehbehinderte Menschen.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik sind befähigt, vor allem praktische Tätigkeiten im Bereich der System- und Informationstechnik, Netzwerktechnik, Medientechnik, Informationssysteme, IT-Sicherheit und in anderen informationstechnischen Fachbereichen auszuführen.

Sie sind in den genannten Tätigkeitsfeldern in der Lage, informationstechnische Problemstellungen zu analysieren, Lösungen unter vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und zu bewerten. Sie sind in der Lage, Arbeitsaufträge auszuführen, zu kommunizieren und eigenständig oder im Team unter Anleitung von anderen Fachleuten, aber auch unter Zuhilfenahme von Softwarewerkzeugen, auszuführen.

Selbstständige und unterstützende Tätigkeiten bei betriebswirtschaftlichen, betriebsorganisatorischen sowie projektbezogenen Aufgaben in einem Unternehmen zählen ebenfalls zu den Einsatzgebieten der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik. Sie kennen die wesentlichen Methoden des Projektmanagements und können Projekte planen und durchführen.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Begriffe der Betriebswirtschaft erklären sowie die Aufgaben, Strukturen und die Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes erläutern. Weiters kennen sie die Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs und können die Vor- und Nachteile von Eigen- und Fremdfinanzierung darstellen. Sie können verschiedene Kalkulationsverfahren und Preisfindungsstrategien erklären und anwenden. Ebenso können sie Grundzüge des Ressourcenmanagements erläutern und im Rahmen eines Projektes anwenden.

Im Bereich Kaufvertrag können die Absolventinnen und Absolventen den Unterschied zwischen Kauf-, Miet- und Leasingvertrag erklären sowie zwischen Handelskauf und Privatkauf unterscheiden. Außerdem sind sie in der Lage, den Schriftverkehr im Rahmen von Kaufverträgen zu verfassen.

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden und Rollen beschreiben und anwenden sowie Projekte präsentieren und dokumentieren. Weiters sind sie in der Lage, selbstständig Ziele zu formulieren. Sie können Kreativitätstechniken zu unterschiedlichen Aufgabenszenarien situationsadäquat auswählen und einsetzen. Sie können Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Ebenso können sie die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fächerübergreifenden technischen Projekten anwenden. Auf systematische Weise können sie wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.

Im Bereich Unternehmensgründung können die Absolventinnen und Absolventen Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen und einen Businessplan für einen Kleinbetrieb erstellen.

Im Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Begriffe und Abkürzungen erläutern. Sie erlernen den verantwortungsvollen Umgang mit dem Medium Internet sowie sozialen Medien. Sie können die typischen Funktionalitäten von Anwendungssoftware beschreiben und diese zur Erstellung unterschiedlicher Dokumente anwenden sowie Clouddienste nützen.

Im Bereich IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen. Sie können die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen sowie grundlegende Schutzmechanismen erklären und anwenden. Sie können die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären und kennen wichtige Faktoren für die Sicherstellung der Datensicherheit. Sie können grundlegende Werkzeuge der IT-Sicherheit einsetzen

Im Bereich Datenbanksysteme können die Absolventinnen und Absolventen in Datenbanksoftwareprodukten Tabellen, Abfragen erstellen sowie Informationen für Bildschirm- und Druckerausgabe aufbereiten. Sie können Aufgabenstellungen analysieren, konzeptionell umsetzen und in Datenbanksystemen abbilden. Die Absolventinnen und Absolventen können ausgewählte Anwendungssysteme der Industrie, des Handels, der Logistik sowie der öffentlichen Verwaltung bewerten, parametrisieren und anhand praktischer Aufgabenstellungen anwenden.

Im Bereich Informationsdarstellung im Internet können die Absolventinnen und Absolventen statische und dynamische Webseiten mit semantisch richtigem Code und klarer Trennung zwischen Struktur, Inhalt und Layout erstellen. Sie können Aktionen und Anwendungen in serverseitigen und clientseitigen Skriptsprachen umsetzen.

Im Bereich Grafik- und Animationsformate kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Grafik- und Animationsformate sowohl im Screen- als auch im Printbereich. Sie können diese Formate erstellen und für die jeweiligen Ausgabegeräte optimieren. Sie können geeignete Methoden zur Erstellung webtauglicher Animationen wählen und sowohl pixel- als auch vektororientierte Animationen erstellen und im Web veröffentlichen.

Im Bereich Bildbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Bildformate sowohl für den Screen- als auch für den Printbereich anpassen und bearbeiten.

Im Bereich Corporate Design kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundregeln zur Erstellung eines einheitlichen multimedialen Erscheinungsbildes. Sie können unter Anwendung dieser Grundkenntnisse entsprechende multimediale Kommunikationsmittel gestalten und erstellen.

Im Bereich Audio kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Psychoakustik und können deren Wirkungsweise bei der Auswahl von geeignetem Audiomaterial zugrunde legen. Sie können Audioaufnahmen in einfachem Umfang planen und durchführen sowie Beschallungstechniken mit einfachen Anforderungen anwenden.

Im Bereich Video kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Komprimierungsverfahren und –methoden.

Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Grundgesetze, Messverfahren und Schutzmaßnahmen erklären sowie diese Kenntnisse bei IT-mäßigen Montage- und Umbauarbeiten und im Zusammenhang mit Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit unter Anleitung anwenden.

Im Bereich Grundlagen der Informatik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten eines Computersystems und ihr Zusammenwirken beschreiben, Computersysteme assemblieren und aufrüsten sowie die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme einsetzen.

Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die implementierten Konzepte verstehen und anwenden, Betriebssysteme installieren und wiederkehrende Abläufe bei Wartungsarbeiten unter Anleitung automatisieren. Sie können wesentliche Systemdienste erklären, einrichten, konfigurieren und warten.

Im Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Netzwerktechnologien und Netzwerkkomponenten bewerten, Netzwerke entsprechend den Anforderungen aufbauen, konfigurieren, Adresskonzepte anwenden, Kommunikationsmodelle beschreiben und deren Protokolle zuordnen sowie grundlegende Netzwerkdienste konfigurieren.

Im Bereich Switching und Routing können die Absolventinnen und Absolventen Switching- und Routingkonfigurationen vornehmen, komplexes Switching und Routing unter Einsatz von dynamischen Protokollen nutzen sowie konkrete Switching- und Routingaufgaben durchführen und optimieren.

Im Bereich Netzwerkdienste können Absolventinnen und Absolventen Serversysteme entsprechend den Anforderungen auswählen und installieren, wesentliche Netzwerkdienste an Serversystemen installieren und konfigurieren sowie Konfigurationen in einem Serversystem automatisieren.

Im Bereich Netzwerksicherheit können Absolventinnen und Absolventen mögliche Gefahrenszenarien in Netzwerken identifizieren, grundlegende Absicherungsmaßnahmen von Serversystemen und Absicherungsmaßnahmen von Netzwerken konfigurieren, Sicherheitskonzepte und Security- Policies für Netzwerke erstellen und umsetzen, geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken treffen und entsprechende Verschlüsselungsmethoden auswählen sowie virtuelle LANs konfigurieren.

Im Bereich Netzwerkmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerke konzipieren und realisieren, grundlegende Überwachungen in einem Netzwerk durchführen, Netzwerkmanagementkonzepte erstellen und realisieren sowie bezüglich Schwachstellen und Fehler strukturiert analysieren sowie Netzwerküberwachung und Netzwerkreporting durchführen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ und „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.

Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Z 1 bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.

Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht auch klassenübergreifend oder geblockt zu empfehlen.

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen

Fachgebiet „Fremdsprache“

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung II).

Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“

Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung III).

Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“

Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Umwelt“

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Fachtheorie“

Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Projekt“

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen

Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.

Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.

Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.

Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.

Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.

Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.

Der Computer stellt für sehbehinderte und blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.

Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.

Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.

Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.

Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht geht von einer umfassenden Sicht informationstechnischer Kompetenzen aus. Die Vermittlung der IT-Sicherheit ist ein wichtiges Bildungsziel.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen, Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung u.a.), kreative Textformen.

Reflexion

Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.

Lern- und Arbeitstechniken

Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.

Kultur – Gesellschaft – Medien

Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachrichtigkeit

Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Schreiben

Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.

Zuhören und Sprechen

Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.

Lern- und Arbeitstechniken

Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).

Kultur – Gesellschaft – Medien

Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, ausgewählte Beispiele aus der Literatur, wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Zuhören und Sprechen

Präsentation unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen.

Lesen

Erschließung und Bewertung von Texten in verschiedenen Medien.

Schreiben

Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Textoptimierung, Portfolio als Produkt der Fachrichtung oder Dokumentation der Betriebspraxis.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Schilauf

Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.

Schwimmen

Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.

Turnen

Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Turnen

Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.

Leichtathletik

Schlagball, Mittelstreckenlauf.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwimmen

Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.

Turnen

Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.

Leichtathletik

Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.

Bewegungsspiele

Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Schilauf

Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).

Schwimmen

Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).

Turnen

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.

Bewegungsspiele

Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwimmen

Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.

Turnen

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.

Bewegungsspiele

Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwimmen

Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.

Turnen

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.

Leichtathletik

Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.

Bewegungsspiele

Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler

Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Eurobraille

Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme (nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg, je nach Bedarf.

Begriffsbildung

Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination). Grundbegriffe des Straßenverkehrs.

Grundelemente

Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung

Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sinnesschulung

Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision).

Langstocktechniken

Diagonaltechnik, Senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.

Ruhiges Wohngebiet

Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).

Straßenüberquerungen

Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.

Öffentliche Verkehrsmittel

Zurücklegung des Schulweges.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

Im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel.

Begriffsbildung

Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).

Grundelemente

Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.

Sinnesschulung

Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.

Langstocktechniken

Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.

Ruhiges Wohngebiet / Kleines Geschäftsviertel

Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.

Langstocktechniken

Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.

Soziale Interaktion

Kontaktaufnahme mit fremden Personen (zB Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).

Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel

Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.

Langstocktechniken

Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.

Öffentliche Verkehrsmittel

Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in/zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sehen und andere Sinne

Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.

Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.

Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Hilfsmittel

Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.

IT-Grundschulung (assistierende Technologien)

Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler

Hardware (Aufbau, Anschluss, Inbetriebnahme und Bedienung externer Geräte).

Braille-Aus- und Eingabegeräte (BrailleDisplays, Braille-Drucker, Braille-Tastatur, Laptop mit transportablem Braille-Display, Notizgeräte).

Bildschirmlesegeräte mit PC-Anschlussmöglichkeit und Bildteilung am Monitor sowie schwenkbarer Kamera zum Erkennen entfernter Objekte, Scanner zum Umwandeln von herkömmlichem Druck in Braille oder Sprache.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile).

Vergrößerungsprogramme, Sprachein- und –ausgabe, Blindenvoll- und Blindenkurzschriftübersetzungsprogramme, OCR-Programme.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Anpassung und Konfiguration von Betriebssystemen und Anwendungen an die Bedürfnisse des sehbehinderten und blinden Users (braillezeilen-, sprachausgabe-, darstellungsspezifisch Farbgebung, Auflösung, Cursor-Arten und -Darstellung, Tastaturmaus, Bildschirmlupe, Einsatz mehrerer Bildschirme), Service, Sicherheitshinweise, Wartung und Pflege.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Hilfsmittel (allgemeine Hilfsmittel, optische Hilfsmittel), Schriftsysteme (8 Punkte Braille, Mathematik, Physik und Chemie), Zeichen aus speziellen Schriftsystemen – so weit in den einzelnen Fachgebieten benötigt.

Siehe Anlage 1.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

Bereich Kaufvertrag

Bereich Betriebswirtschaft

Unternehmen, Betrieb, Firma, Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes, betriebswirtschaftliche Grundbegriffe.

Bereich Kaufvertrag

Kaufen, Mieten, Leasing, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Schriftverkehr.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Betriebswirtschaft

Bereich Projektmanagement

Zielformulierung, Terminplanung, Projektphasen, Meilensteine, Projektteam, Rollen.

Bereich Grundlagen der Betriebswirtschaft

Bargeld, Buchgeld, Valuten, Devisen, Wechselkurse, elektronische Zahlungsmittel, Eigen- und Fremdfinanzierung.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

Bereich Projektmanagement

Bereich Betriebswirtschaft

Kalkulationsverfahren, Preisfindung.

Bereich Projektmanagement

Kreativitätstechniken, Konflikterkennung und -bewältigung, Projektrisiken.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

Bereich Projektmanagement

Bereich Betriebswirtschaft

Ressourcenmanagement, Personal- und Materialbedarfsplanung.

Bereich Projektmanagement

Realisierung informationstechnischer Projekte, Projektmanagement-Handbuch, Präsentation.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Unternehmensgründung

Bereich Projektmanagement

Projektressourcen, Projektcontrolling.

Bereich Unternehmensgründung

Geschäftsidee, Finanzierung, Marketing, Rechtsform, Förderungsprogramme.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

Bereich IT-Sicherheit

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Internet, soziale Medien, Anwendungssoftware, normgerechte Dokumentenerstellung.

Bereich IT-Sicherheit

Bedrohungen, Angriffsvektoren, Schutz personenbezogener Daten, Grundbegriffe der Datensicherheit.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

Bereich IT-Sicherheit

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Risiken im Internet, soziale Medien, normgerechte Dokumentenerstellung, Präsentationen, Tabellenkalkulationen, Datenimport und export.

Bereich IT-Sicherheit

Bedrohungen, Angriffsvektoren, Erkennung von Schadsoftware, Schutz personenbezogener Daten, Sicherheitseinstellungen und Dokumentenschutz.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

Bereich IT-Sicherheit

Bereich Datenbanksysteme

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

Dokumentenautomation, Anwendungssoftware.

Bereich IT-Sicherheit

Authentifizierung, Autorisierung, Überwachungsmechanismen, Datenspuren, sichere Datenträger.

Bereich Datenbanksysteme

Tabellen, Abfragen, Formulare, Berichte, strukturierte Abfragesprache, Primärschlüssel, Fremdschlüssel.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich IT-Sicherheit

Bereich Datenbanksysteme

Bereich IT-Sicherheit

Anwendungssicherheit, Werkzeuge zur Verschlüsselung, Schadsoftwareschutz, digitale Identität, digitale Signatur, rechtliche Grundlagen.

Bereich Datenbanksysteme

Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Beziehungen, Funktionen, Datendefinitions- und Manipulationsabfragen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

Bereich Datenbanksysteme

Drei-Schichten-Modell, ER-Modellierung, strukturierte Abfragesprache.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

Bereich Datenbanksysteme

Referentielle Integrität, Normalisierung, physisches Datenmodell, strukturierte Abfragesprache, Content Management Systeme.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

Bereich Datenbanksysteme

Anwendung von Datenbanksystemen, Backup, Content Management Systeme.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Bereich Grafik- und Animationsformate

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.

Bereich Grafik- und Animationsformate

Bild- und Grafikformate, einfache Bildbearbeitung.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Bereich Grafik- und Animationsformate, Bildbearbeitung

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.

Bereich Grafik- und Animationsformate, Bildbearbeitung

Bild-, Grafik-, Animation-, und Videoformate.

Codecs, Komprimierungsmethoden, Farbmodelle.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Clientseitige und serverseitige Skriptsprachen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung Im Internet

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Audio

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Bereich Audio

Audiotechnik, Dateiformate und Codecs, Bearbeitungen und Konvertierung von Audiodateien.

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Audio und Video

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Bereich Audio

Audiotechnik, Dateiformate und Codecs, Bearbeitungen und Konvertierung von Audio- und Videodateien.

Bereich Video

Dateiformate und Codecs, Speichermedien, Videobearbeitung.

Bereich Informationsdarstellung im Internet

CMS-Tools.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)

Bereich Grundlagen der Informatik

(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“

Elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Weichlöttechnik.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“

Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)

Bereich Grundlagen der Informatik

(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“

Aufbau von Grundschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Grundgrößen, einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung.

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“

Montagearbeiten für IT-Infrastruktur.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“

Grundlegende Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“

Elektronische Messtechnik, aktive und passive Bauelemente, IT-relevante Verkabelungen.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“

Einführende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen, Integration technischer Subsysteme sowie einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“

Digitaltechnik, Mikrocontroller, Energieversorgung von Netzwerk- und Serverkomponenten, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Infrastrukturüberwachung in Serverräumen.

Bereich Betriebssysteme

Werkstätte „Computerinfrastruktur“

Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebssysteme

Werkstätte „Computerinfrastruktur“

Einführende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen, Behebung von Hardware-, Software- und Leistungsproblemen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Werkstätte „Computerinfrastruktur“

Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)

Bereich Grundlagen der Informatik

(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen;

Bereich Grundlagen der Informatik

Kodierung und Zahlensysteme, Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und –speicherung.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)

Bereich Grundlagen der Informatik

(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen;

Bereich Grundlagen der Informatik

Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und –speicherung, Hard- und Software.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Bereich Grundlagen der Informatik

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie

Energiesituation, Energieeffizienz, Umwelteinflüsse, passive Bauelemente, Wechselstromtechnik.

Bereich Betriebssysteme

Grundlegende Konzepte aktueller Betriebssysteme, Installation von Betriebssystemen, Dateisysteme, Suchmechanismen, Benutzerverwaltung.

Bereich Grundlagen der Informatik

Boolesche Algebra, Aussagenlogik, Wahrheitsfunktionen, einfache Algorithmen, Einführung in eine Programmiersprache.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Bereich Grundlagen der Informatik

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie

Das magnetische Feld, Elektromotor und Generator, Halbleiterbauelemente, Halbleitertechnik.

Bereich Betriebssysteme

Weiterführende Konzepte und Einstellungen moderner Betriebssysteme, Benutzer- und Gruppenverwaltung, Dateiberechtigungen, Backupstrategien.

Bereich Grundlagen der Informatik

Anwendungen der Aussagenlogik auf Schaltkreise, Analyse und Synthese von Schaltungen, kombinatorische und sequentielle Bausteine, Gatterdarstellung, algorithmische Lösungsansätze.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie

Transistorschaltungen, Operationsverstärker, Messfehler, Mikrocontroller.

Bereich Betriebssysteme

Netzwerkeinstellungen, Wartung von Betriebssystemen, Automatisierung von Abläufen, Virtualisierung, Server-Dienste.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie

Elektronische Wandler, Messung nichtelektrischer Größen, Mikrocontroller.

Bereich Betriebssysteme

Konfiguration und Wartung von Server-Diensten, Virtualisierung, Cloud-Dienste, Sicherheitskonzepte.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“

Übungen im Bereich der Netzwerk- und Leitungstechnik, normgerechte und strukturierte Verkabelungsarbeiten und einfache Messungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“

Netzwerkverkabelung, einfache Gerätekonfiguration in verschiedenen Netzen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“

Kabelzertifizierung und Kabelmessung, Fehlersuche und Fehlerbehebung in Netzwerken.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“

Netzwerkplanung, Messen, Analysieren und Fehlerbehebung in Netzwerken.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Netzwerktechnologien, Übertragungsmedien, Netzwerkkomponenten.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

kabellose Übertragung, Netzwerkkomponenten, physikalische und logische Adressen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Übertragungsmedien, einfache Adressierungskonzepte, Kommunikationsmodelle und Netzwerkkonfiguration.

Bereich Switching und Routing

grundlegende Switch- und Routerkonfiguration.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Bereich Switching und Routing

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Adressierungskonzepte, Netzwerkkonfiguration, grundlegende Kommunikationsprotokolle und Netzwerkdienste.

Bereich Switching und Routing

erweiterte Switch- und Routerkonfiguration.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

Bereich Netzwerksicherheit

Bereich Netzwerkmanagement

Bereich Switching und Routing

Bereich Netzwerkdienste

Installation und Konfiguration von aktuellen Serversystemen, Konfiguration von Netzwerkdiensten.

Bereich Netzwerksicherheit

Gefahrenszenarien, Sicherheitsrichtlinien, Firewallkonzepte, Sicherheitsstrategien, Security-Policies.

Bereich Netzwerkmanagement

Planung und Konzeption von Netzwerken, Netzwerkmonitoring, Konfiguration von Netzwerkdiensten.

Bereich Switching und Routing

Switching- und Routingprotokolle.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

Bereich Netzwerksicherheit

Bereich Netzwerkmanagement

Bereich Switching und Routing

Bereich Netzwerkdienste

Konfiguration von erweiterten Netzwerkdiensten.

Bereich Netzwerksicherheit

Switch- und Router-Security, Verschlüsselung, Sicherheitskonzepte, Firewalls, Virtual Private Networks.

Bereich Netzwerkmanagement

Netzwerkmanagementtools, Troubleshooting.

Bereich Switching und Routing

Switchingprotokolle; Routingprotokolle.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkmanagement

Bereich Netzwerksicherheit

Bereich Netzwerkmanagement

Schwachstellenanalyse, Überwachung und Reporting.

Bereich Netzwerksicherheit

Verschlüsselungsmethoden, digitale Signatur, Zertifikate.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Freundeskreis (zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit (Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme").

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme"), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4

Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6

Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik2

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Ofenbau

2.a

Ofenbau – Atelier und Produktion

3

3

5

5

7

7

2

32

IV

2.b

Ofenbau

2

2

2

2

3

3

1

15

I

3.

Fliesenlegen

3.a

Fliesenlegen – Atelier und Produktion

3

3

4

4

5

5

1

25

IV

3.b

Fliesenlegen

2

2

2

2

2

2

1

13

I

4.

Keramiktechnik

2

2

–

–

–

–

2

6

I

5.

Energietechnik

–

–

–

–

2

2

1

5

I

6.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

2

2

2

2

1

9

III

7.

Technisches Fachzeichnen und angewandte EDV

2

2

–

–

–

–

–

4

II

8.

Entwurfszeichnen und angewandte EDV

–

–

2

2

–

–

–

4

II

9.

Keramik

9.a

Keramik – Atelier und Produktion

3

3

3

3

3

3

2

20

IV

9.b

Keramik

2

2

2

2

1

1

1

11

I

10.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

37

37

37

37

37

37

37

259

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht4

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

_______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Keramik und Ofenbau; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

4 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik2

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.

Ofenbau

2.a

Ofenbau – Atelier und Produktion

1

1

3

3

5

5

2

7

27

IV

2.b

Ofenbau

2

2

2

2

2

2

1

2

15

I

3.

Fliesenlegen

3.a

Fliesenlegen – Atelier und Produktion

1

1

3

3

4

4

1

6

23

IV

3.b

Fliesenlegen

2

2

2

2

2

2

1

2

15

I

4.

Keramiktechnik

2

2

–

–

–

–

2

2

8

I

5.

Energietechnik

–

–

–

–

2

2

1

2

7

I

6.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

2

2

2

2

1

1

10

III

7.

Technisches Fachzeichnen und angewandte EDV

2

2

–

–

–

–

–

–

4

II

8.

Entwurfszeichnen und angewandte EDV

–

–

2

2

–

–

–

–

4

II

9.

Keramische Formgebung

9.a

Keramische Formgebung – Atelier und Produktion

4

4

3

3

3

3

1

4

25

IV

9.b

Keramische Formgebung

1

1

1

1

1

1

1

1

8

I

10.

Oberflächentechnik

10.a

Oberflächentechnik – Werkstättenlaboratorium

3

3

3

3

3

3

1

3

22

III

10.b

Oberflächentechnik

1

1

1

1

1

1

–

1

7

I

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände3

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

37

37

37

37

37

37

296

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 bis höchstens 16 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse5

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht6

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

__________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Schulautonom ist eine Ausweitung auf höchstens 16 Wochen zulässig. Erfolgt eine Festlegung des Pflichtpraktikums mit 16 Wochen, ist folgende Aufteilung vorzusehen: 4 Wochen vor Eintritt in die 2. Klasse, 8 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse und 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Stundentafel für Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Keramik und Ofenbau; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Keramik und Ofenbau.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Keramik und Ofenbau.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 116/2015 idgF und BGBl. II Nr. 124/2015 idgF sowie vgl. BGBl. II Nr. 178/2009 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüberhinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt (vgl. BGBl. II Nr. 204/2009 idgF und BGBl. II 178/2009 idgF), die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Keramik und Ofenbau liegen in der Konstruktion sowie in der Herstellung und Montage keramischer Produkte. Auch die Dokumentation, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen sowie Materialprüfung mittels einschlägiger Software zählen zu den typischen Aufgabenbereichen. Die Einhaltung und Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind integrierte Bestandteile aller Tätigkeiten.

Kenntnisse und Fertigkeiten der Hafnerinnen bzw. Hafner umfassen das Erstellen von technischen Zeichnungen, Durchführen berufsspezifischer Berechnungen, Bearbeiten und Versetzen von keramischen Bauteilen, Schamotte- und Mauersteinen und Herstellen von Öfen und Heizungsanlagen für Einzelraum-, Mehrraum- oder Ganzhausheizungen für feste Brennstoffe sowie andere Energieträger. Weitere typische Tätigkeitsfelder sind das Einbauen von Mess-, Steuer- und Regelsystemen in Öfen und Heizungsanlagen sowie die Durchführung von Funktionsanalysen und Abgasanalysen. Beraten von Kunden in Energie-, Klima- und Umweltfragen und Durchführen von Instandhaltungs- und Servicearbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards sind weitere Kompetenzen.

Kenntnisse und Fertigkeiten der Platten- und Fliesenlegerinnen bzw. Platten- und Fliesenleger umfassen im Besonderen das Prüfen, Vorbereiten und Ausgleichen von Verlegeuntergründen, Ausführen von vorbereitenden Mauer-, Trockenbau- und Putzarbeiten, Einbauen von Wand- und Bodenheizungen, Herstellen von herkömmlichen und alternativen Gebäudeabdichtungen sowie elastischen Verfugungen und Anwenden der Versetz- und Verlegeverfahren an Böden, Wänden und Stufen mit verschiedenen Belagselementen. Weitere typische Tätigkeitsfelder sind das Beheben von Mängeln, Beraten und Betreuen von Kunden. Auch das Anlegen von Dokumentationen über Arbeitsabläufe, Arbeitsstunden und Materialverbrauch unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umwelt und Qualitätsstandards sind weitere Kompetenzen.

Kenntnisse und Fertigkeiten der Keramikerinnen bzw. Keramiker (Gebrauchskeramik, Baukeramik, Industriekeramik) umfassen im Besonderen das Anfertigen und Umsetzen von Entwürfen, Herstellen von Formen und Modellen, Aufbereiten keramischer Rohstoffe zu Massen, Drehen und Formen von Gebrauchskeramik und Baukeramik sowie Umrüsten und Einrichten von Formgebungsmaschinen und Formen von keramischen Rohlingen. Weitere typische Tätigkeitsfelder sind das Garnieren und Nacharbeiten keramischer Rohlinge, Zubereiten und Aufbereiten von Glasuren, Engoben und Farben, Veredeln und Dekorieren keramischer Oberflächen, Trocknen und Brennen sowie Prüfen der Produkte auf Fehler unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umwelt- und Qualitätsstandards.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Ofenbau können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe anwenden und die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und umsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden.

Im Bereich Energietechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Auslegungsrichtlinien anwenden und fachspezifische Berechnungen durchführen sowie den Einfluss verschiedener Bauteile auf die Wirkungsweise beschreiben und ermitteln

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.

Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3-dimensional darstellen.

Im Bereich Fliesenlegen können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden sowie die jeweiligen Maschinen beschreiben und einsetzen.

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.

Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3-dimensional darstellen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Energietechnik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Angewandte EDV können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Angewandte EDV können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Keramik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden sowie die jeweiligen Maschinen beschreiben und einsetzen.

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.

Im Bereich Keramik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen, sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden, sowie die jeweiligen Maschinen beschreiben und einsetzen.

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.

Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3-dimensional darstellen.

Im Bereich Keramik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Oberflächen gemäß den einschlägigen Regelwerken planen und erstellen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden sowie die jeweiligen Maschinen und Werkzeuge einsetzen.

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.

Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3dimensional darstellen.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Bauobjekten und Bauteilen des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten (Hafnersysteme); Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Keramiktechnik

Einführung in die verwendeten Materialien (Schamotte, Kachelmaterial); Verwendung der Materialien im Ofenbau und der geeigneten Werkzeuge und Maschinen.

Bereich Ofenbau

Werkstätte „Ofenbau“ (geeignete Materialien aussuchen, handhaben und bearbeiten; für den jeweiligen Anwendungsbereich passende Werkzeuge und Maschinen aussuchen, benennen und handhaben).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Energietechnik

Physikalische Grundgrößen der Energietechnik (Leistung, Energie, Wirkungsgrad, Temperatur); Wärmeübertragungsarten (Konvektion, Strahlung, Leitung).

Berechnungen der Wärmeleitung durch verschiedene Bauteilaufbauten; Eigenschaften und Vor- und Nachteile von verschiedenen Arten der Verbrennungsluftzufuhr; Berechnungen für die Auslegung von Verbrennungsluftzufuhr.

Bereich Ofenbau

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Sockels; Setzen der Sockelleiste; Setzen mindestens einer Kachelreihe mit Hilfe von Klebern und Klammern).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Einführung in das technische Fachzeichnen; Auswahl des passenden Maßstabs; Anfertigen, Bemaßung und Beschriftung einer technischen Zeichnung von einfachen Bauteilen (rechteckiger Sockel); Erstellung einer technischen Zeichnung komplexer Bauteile (Sockel mit Verbrennungsluftzufuhr und Hinterlüftung); Schnittdarstellung komplexer Bauteile.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Entwurfszeichnen

Bereich Energietechnik

Wärmetransport mit Leitungen durch Wände mit verschiedenen Aufbauten (Brennraumwand, Zugwand mit Hülle); Berechnungen der Wärmeleitung durch verschieden Wandaufbauten; Eigenschaften eines Kachelofens mit einer Hülle ohne und mit Luftspalt; Hafnersysteme.

Bereich Ofenbau

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach vorhandener Berechnung; Aufbau einer Hülle mit Kacheln mit und ohne Luftspalt; Einbau von Putzöffnungen in einem Kachelofen mit und ohne Luftspalt, Einbau eines Gasschlitzes ua.).

Bereich Entwurfszeichnen

Zeichnerische Darstellung einer Kachelofenhülle; verschiedene Ansichten einer Kachelofenhülle.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Energietechnik

Kennzahlen der Verbrennung und deren Ermittlung; vollständige und unvollständige Verbrennung; Einflüsse auf die Verbrennung; Eigenschaften, Merkmale, Funktionsweise und Auslegung eines UmweltPlus-Brennraums.

Bereich Ofenbau

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines UmweltPlus-Brennraums nach vorhandener Berechnung; Einbau einer Brennraumtüre; Installation einer Verbrennungsluftzuführung mit verschiedenen Materialien).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Erstellung von Grundriss, Seitenriss und Aufriss eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt); Schnittdarstellung eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Energietechnik

Strömungstechnische, temperaturtechnische und konstruktive Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt), temperaturtechnische Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt).

Kennwerte der Wärmeübertragungsarten (Leitung, Konvektion, Strahlung); Berechnungen des Wärmetransports in Folgen von Leitung, Konvektion und Strahlung; Eigenschaften und Kennwerte von Dämmmaterialien ermitteln und anwenden.

Bereich Ofenbau

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach eigener Berechnung; Einbau der nötigen Ein- und Anbauten wie Putzöffnungen, Gasschlitz, Wärmedämmung ua.).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Energietechnik

Verschiedene Arten und Bauweisen von Abgasanlagen; Berechnung eines Rauchfangs in Verbindung mit einem Kachelofen; Widerstände und eventuelle Zugstörungen in einem Abgassystem. Wirkungsweise, Eigenschaften und Berechnung von Verbindungsstücken zwischen Zugsystem und Abgassystem.

Bereich Ofenbau

Werkstätte „Ofenbau“ (fachgerechter Anschluss des Kachelofens an eine bestehende Abgasanlage; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Verbindungsstück und Rauchfang; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Zugsystem und Verbindungsstück).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Entwurfszeichnen

Bereich Energietechnik

Verschiedene Arten und Bauweisen von innovativen Hafnersystemen; Eigenschaften und Kennwerte von innovativen Hafnersystemen.

Bereich Ofenbau

Werkstätte „Ofenbau“ (Bau eines Heizkamins ohne keramischer Nachschaltung und Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfen eines metallischen Verbindungstücks; Bau eines Heizkamins mit keramischer Nachschaltung und Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfen eines keramischen Verbindungstücks; innovative Hafnersysteme).

Bereich Entwurfszeichnen

Manuelle zeichnerische 3-dimensionale Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen; EDV-unterstützte Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen.

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Bauobjekten und Bauteilen des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten (Hafnersysteme); Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Keramiktechnik

Einführung in die verwendeten Materialien; Verwendung der Materialien im Ofenbau und der geeigneten Werkzeuge und Maschinen.

Bereich Ofenbau

Werkstätte „Ofenbau“ (geeignete Materialien aussuchen, handhaben und bearbeiten; für den jeweiligen Anwendungsbereich passende Werkzeuge und Maschinen aussuchen, benennen und handhaben).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Energietechnik

Physikalische Grundgrößen der Energietechnik (Leistung, Energie, Wirkungsgrad, Temperatur).

Wärmeübertragungsarten (Konvektion, Strahlung, Leitung); Berechnungen der Wärmeleitung durch verschiedene Bauteilaufbauten.

Bereich Ofenbau

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Sockels; Setzen der Sockelleiste; Setzen mindestens einer Kachelreihe mit Hilfe von Klebern und Klammern).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Einführung in das technische Fachzeichnen; Auswahl des passenden Maßstabs; Anfertigen, Bemaßung und Beschriftung einer technischen Zeichnung von einfachen Bauteilen (rechteckiger Sockel).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Energietechnik

Eigenschaften und Vor- und Nachteile von verschiedenen Arten der Verbrennungsluftzufuhr; Berechnungen für die Auslegung von Verbrennungsluftzufuhr; technische Erklärung der Hinterlüftung mit ihren wärmetechnischen und sicherheitstechnischen Auswirkungen.

Bereich Ofenbau

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Sockels für einen Anbauofen mit integrierter Verbrennungsluftzuführung; Einbau einer Verbrennungsluftklappe; Einbau einer Hinterlüftung mit den erforderlichen Luftöffnungen; Einbau einer Dämmung).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Erstellung einer technischen Zeichnung komplexer Bauteile (Sockel mit Verbrennungsluftzufuhr und Hinterlüftung); Schnittdarstellung komplexer Bauteile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Entwurfszeichnen

Bereich Energietechnik

Wärmetransport von Leitungen durch Wände mit verschiedenen Aufbauten (Brennraumwand, Zugwand mit Hülle).

Berechnungen der Wärmeleitung durch verschieden Wandaufbauten; Eigenschaften eines Kachelofens mit einer Hülle mit und ohne Luftspalt; Hafnersysteme.

Bereich Ofenbau

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach vorhandener Berechnung; Aufbau einer Hülle mit Kacheln mit und ohne Luftspalt; Einbau von Putzöffnungen in einem Kachelofen mit und ohne Luftspalt, Einbau eines Gasschlitzes ua.).

Bereich Entwurfszeichnen

Zeichnerische Darstellung einer Kachelofenhülle; verschiedene Ansichten einer Kachelofenhülle.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Energietechnik

Kennzahlen der Verbrennung und deren Ermittlung; vollständige und unvollständige Verbrennung; Einflüsse auf die Verbrennung; Eigenschaften, Merkmale, Funktionsweise und Auslegung eines UmweltPlus-Brennraums.

Bereich Ofenbau

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines UmweltPlus-Brennraums nach vorhandener Berechnung; Einbau einer Brennraumtüre; Installation einer Verbrennungsluftzuführung mit verschiedenen Materialien).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Erstellung von Grundriss, Seitenriss und Aufriss eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt); Schnittdarstellung eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Energietechnik

Strömungstechnische, temperaturtechnische und konstruktive Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt), temperaturtechnische Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt); Kennwerte der Wärmeübertragungsarten (Leitung, Konvektion, Strahlung).

Berechnungen des Wärmetransports in Folgen von Leitung, Konvektion und Strahlung; Eigenschaften und Kennwerte von Dämmmaterialien.

Bereich Ofenbau

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach eigener Berechnung; Einbau von den nötigen Einbauten und Anbauten wie Putzöffnungen, Gasschlitz, Wärmedämmung ua.).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Energietechnik

Verschiedene Arten und Bauweisen von Abgasanlagen; Berechnung eines Rauchfangs in Verbindung mit einem Kachelofen; Widerstände und eventuelle Zugstörungen in einem Abgassystem; Wirkungsweise, Eigenschaften und Berechnung von Verbindungsstücken zwischen Zugsystem und Abgassystem.

Bereich Ofenbau

Werkstätte „Ofenbau“ (fachgerechter Anschluss des Kachelofens an eine bestehende Abgasanlage; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Verbindungsstück und Rauchfang; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Zugsystem und Verbindungsstück).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Entwurfszeichnen

Bereich Energietechnik

Verschiedene Arten und Bauweisen von innovativen Hafnersysteme; Eigenschaften und Kennwerte von innovativen Hafnersystemen.

Bereich Ofenbau

Werkstätte „Ofenbau“ (Bau eines Heizkamins ohne keramischer Nachschaltung, Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfe eines metallischen Verbindungsstücks; Bau eines Heizkamins mit keramischer Nachschaltung, Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfe eines keramischen Verbindungsstücks).

Bereich Entwurfszeichnen

Manuelle zeichnerische 3-dimensionale Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen; EDV-unterstützte Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen.

Gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Bauobjekten des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung (Verlegung von Fliesen und Platten) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Keramiktechnik

Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verwendung von Materialen und Werkzeugen, Handhabung der verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Herstellen von Bohrungen für Wasserleitungen ua.; Herstellen von Gerungsschnitten von Fliesen).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Zeichnungen von einfachen geometrischen Formen; einfache Verlegepläne; Erstellung einer technischen Zeichnung eines einfachen Bauteils mit Öffnungen; Bemaßung und Beschriftung von Öffnungen in Bauteilen; zeichnerische Darstellung einfacher geometrischer Körper mit Öffnungen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Keramiktechnik

Überblick über verschiedene Belagsarten; Untergrundmaterialien, Ausgleichsmassen; Eigenschaften und Funktionsweise der Entkopplung von der Fliese und dem Untergrund; Materialien zur Herstellung eines verlegebereiten Untergrundes; Kleber für die Verfliesung.

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Ausgleichen und Nivellieren eines Bodens als Vorbereitung für das Verlegen von Fliesen; Herstellen eines verlegebereiten Untergrunds auf dem Boden und an Wänden; Verfliesen einer Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Keramiktechnik

Verschiedene Verlegeverfahren für die Verfliesung, Anwendungsgebiete; passende Materialien für die verschiedenen Verlegeverfahren.

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Herstellung eines verlegebereiten Untergrunds für die Verfliesung einer Wand; Verfliesung einer Wand unter Berücksichtigung von Anschlüsse, Einbauten und Ecken).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Erstellung von Verlegeplänen für die Verfliesung von Wänden; Verlegepläne mit Berücksichtigung von verschiedenen Anschlüssen (Strom, Wasser) und Ecken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Keramiktechnik

Feuchtigkeitsproblem in Nassräumen; Maßnahmen für den Schutz vor Feuchtigkeit in Nassräumen; Abdichtungen und Abdichtungsmaterialien.

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfliesen einer Dusche unter Berücksichtigung verschiedener Ablaufarten; fachgerechte Herstellung einer Feuchtigkeitsisolierung).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fliesenlegen

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Herstellen des Fugenbilds für die Verfliesung von Böden und Wänden; Aufreißen von Stufen und Treppen an der Wand; Aufreißen von Treppen für unterschiedliche Treppenformate).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Erstellung von Plänen zur fachgerechten Verfliesung von Böden und Wänden (manuell und EDV-unterstützt); Pläne für das Aufreißen von Stiegen und Treppen; Berücksichtigung unterschiedlicher Fliesenformate beim Aufreißen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Keramiktechnik

Überblick über die verschiedenen Fugenmassen; allgemeines zum Verfugen von Fliesenbelägen; Kennwerte und Eigenschaften von Fugenmassen.

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfugen von Fliesen bei der Verlegung an Böden).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Keramiktechnik

Überblick über besondere Belagsarten (Steingutfliesen, keramische Platten ua.); Eigenschaften und Anwendungsbereiche von besonderen Belägen.

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Handhabung und Bearbeitung großformatiger Fliesen).

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Bauobjekten des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung (Verlegung von Fliesen und Platten) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Keramiktechnik

Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte “Fliesenlegen“ (Verwendung von Materialen, Verwendung von Werkzeugen).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Zeichnungen von einfachen geometrischen Formen; einfache Verlegepläne.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Keramiktechnik

Überblick über die im Fliesenlegen verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Eigenschaften der verwendeten Maschinen.

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Handhabung der verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Herstellen von Bohrungen für Wasserleitungen ua.; Herstellen von Gerungsschnitten von Fliesen).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Erstellung einer technischen Zeichnung eines einfachen Bauteils mit Öffnungen; Bemaßung und Beschriftung von Öffnungen in Bauteilen; zeichnerische Darstellung einfacher geometrischer Körper mit Öffnungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Keramiktechnik

Überblick über verschiedene Belagsarten; Untergrundmaterialien, Ausgleichsmassen; Eigenschaften und Funktionsweise der Entkopplung von der Fliese und dem Untergrund; Materialien zur Herstellung eines verlegebereiten Untergrundes; Kleber für die Verfliesung.

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Ausgleichen und Nivellieren eines Bodens als Vorbereitung für das Verlegen von Fliesen; Herstellen eines verlegebereiten Untergrunds auf dem Boden und an Wänden; Verfliesen einer Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Keramiktechnik

Verschiedene Verlegeverfahren für die Verfliesung, Anwendungsgebiete; passende Material für die verschiedenen Verlegeverfahren.

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte „Fliesenlegen (Herstellung eines verlegebereiten Untergrunds für die Verfliesung einer Wand; Verfliesung einer Wand unter Berücksichtigung von Anschlüssen, Einbauten und Ecken).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Erstellung von Verlegeplänen für die Verfliesung von Wänden; Verlegepläne mit Berücksichtigung von verschiedenen Anschlüssen (Strom, Wasser) und Ecken.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Keramiktechnik

Feuchtigkeitsproblem in Nassräumen; Maßnahmen für den Schutz vor Feuchtigkeit in Nassräumen; Abdichtungen und Abdichtungsmaterialien.

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfliesen einer Dusche unter Berücksichtigung verschiedener Ablaufarten; fachgerechte Herstellung einer Feuchtigkeitsisolierung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fliesenlegen

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Bereich Herstellen des Fugenbilds für die Verfliesung von Böden; Herstellen des Fugenbilds für die Verfliesung von Wänden; Aufreißen von Stufen und Treppen an der Wand; Aufreißen von Treppen für unterschiedliche Treppenformate).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Erstellung von Plänen zur fachgerechten Verfliesung von Böden und Wänden (manuell und EDV-unterstützt); Pläne für das Aufreißen von Stiegen und Treppen; Berücksichtigung unterschiedlicher Fliesenformate beim Aufreißen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Keramiktechnik

Überblick über die verschiedenen Fugenmassen; Allgemeines zum Verfugen von Fliesenbelägen; Kennwerte und Eigenschaften von Fugenmassen.

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfugen von Fliesen bei der Verlegung an Böden).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Keramiktechnik

Überblick über besondere Belagsarten (Steingutfliesen, keramischer Platten ua.); Eigenschaften und Anwendungsbereiche von besonderen Belägen.

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Handhabung und Bearbeitung großformatiger Fliesen).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramiktechnik

Geschichte der Keramik; Entstehung und Entwicklung von keramischen Werkstoffen; Entwicklung der Anwendung von keramischen Werkstoffen; Geologie und Mineralogie, vor allem in Hinsicht auf Rohstoffe für keramische Werkstoffe.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramiktechnik

Aufbau von keramischen Rohstoffen und Massen; Eigenschaften (Plastizität, Schwindung, Dichte ua.) von keramischen Rohstoffen und Massen; Verwendung, Einsatz und Lagerung von keramischen Rohstoffen und Massen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester – gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramiktechnik

Trocknungsvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen; Brennvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen (Brennkurven); Arbeitsvorbereitung und Arbeitsdurchführung für die Trocknung und den Brand; Ermittlung der verschiedenen Schwindungen (Trocken-, Brenn- und Gesamtschwindung, Längs-, Flächen- und Volumensschwindung); Trocknungsfehler, Setzfehler und Brennfehler; Fehleranalyse.

7. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramiktechnik

Trocknungsvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen; Brennvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen (Brennkurven); Arbeitsvorbereitung und Arbeitsdurchführung für die Trocknung und den Brand; Ermittlung der verschiedenen Schwindungen (Trocken-, Brenn- und Gesamtschwindung, Längs-, Flächen- und Volumensschwindung).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologie

Bereich Technologie

Maßnahmen zur Sicherung der Qualität festlegen und umsetzen; Trocknungsfehler, Setzfehler und Brennfehler; Fehleranalyse; Vorschriften zum Schutz der Umwelt; Maßnahmen zum sinnvollen und effizienten Einsatz von Energie und Ressourcen.

Trennung, Verwertung, Wiederverwertung und Entsorgung von keramischen Rohstoffen, keramischen Werkstoffen und Abfällen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Energietechnik

Aufbau und Eigenschaften (Aufbau, Zusammensetzung, Heizwert) von verschiedenen Brennstoffen; Eigenschaften von Holz.

Abgasmessung und Durchführung einer Verbrennungsrechnung (Luftbedarf, Abgasmassenstrom, CO2-Gehalt ua.), der Emissionsberechnung und der Ermittlung der Leistung und des Wirkungsgrades.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Energietechnik

Aufbau von verschiedenen Hafnersystemen (Kachelofen, Heizkamin, Herd, offener Kamin, Sonderformen); Heizungssysteme für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe (Ölheizung, Gasheizung ua.).

Andere Energieträger (Elektroheizungen, Solarenergie, Wärmepumpe ua.); Abgasanlage (Bauweisen, Kaminzug, Zugstörungen, Rauchfanganschluss, Berechnung).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester – gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Energietechnik

Entstehung von Schadstoffen bei der Verbrennung; Auswirkungen diverser Emissionskomponenten (Treibhauseffekt, Ozonabbau, bodennahes Ozon); Luftreinhaltegesetze und –verordnungen.

Wirkung einer Konvektions- und Strahlungsheizung auf das Raumklima; thermische Kriterien für das Raumklima (Lufttemperatur, Wandtemperaturen, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung, Art der Wärmeübertragung).

Qualitätskriterien für das Raumklima (Geruch, Geräusch, Design, Ionisierung, Staubgehalt); Auswirkungen der Einflüsse auf das Wohlbefinden des Menschen.

Wassergestützte Heizungssysteme, Sicherheitseinrichtungen in Wasserheizungssystemen.

7. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Energietechnik

Entstehung von Schadstoffen bei der Verbrennung; Auswirkungen diverser Emissionskomponenten (Treibhauseffekt, Ozonabbau, bodennahes Ozon); Luftreinhaltegesetze und –verordnungen.

Wirkung einer Konvektions- und Strahlungsheizung auf das Raumklima; thermische Kriterien für das Raumklima (Lufttemperatur, Wandtemperaturen, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung, Art der Wärmeübertragung).

Qualitätskriterien für das Raumklima (Geruch, Geräusch, Design, Ionisierung, Staubgehalt); Auswirkungen der Einflüsse auf das Wohlbefinden des Menschen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Energietechnik

Dimensionierungen von wassergestützten Heizungssystemen; Sicherheitseinrichtungen in Wasserheizungssystemen inklusive Normen und Vorschriften; Grundlagen der Steuer-, Mess- und Regeltechnik; einschlägige Normen, Vorschriften und Förderrichtlinien.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Bereich Designtheorie

Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.

Bereich Designtheorie

Geschichte der Angewandten Kunst und des Designs, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Technisches Fachzeichnen

Grundlagen der technischen Zeichnung; Bemaßung, Beschriftung in einer technischen Zeichnung; normgerechte technische Zeichnungen einfacher Bauteile.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Angewandte EDV

Bereich Technisches Fachzeichnen

Fertigungszeichnung von keramischen Bauteilen (manuell) unter Berücksichtigung der Schwindung von keramischen Bauteilen; Anwendung der Längs-, Flächen- und Volumenschwindung.

Bereich Angewandte EDV

EDV-unterstützte Erstellung von Fertigungszeichnungen von keramischen Bauteilen (Schwindung).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfszeichnen

Bereich Entwurfszeichnen

3-dimensionalen Körper und 2-dimensionale Darstellung; Stilisierungen; Flächenaufteilung von Körpern, perspektivische Darstellung von Körpern.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfszeichnen

Bereich Angewandte EDV

Bereich Entwurfszeichnen

Verschiedene Darstellungstechniken (Bleistift, Tinte, verschiedene Farbenarten ua.).

Ideenfindung anhand historischer Vorbilder und Vorgaben. Stilisierungen von Entwürfen (Menschdarstellungen, Portraits, Tierdarstellungen ua.) für die Verwendung in verschiedenen Dekortechniken (Siebdruck, Bemalung ua.); Erstellung von eigenen Entwürfen.

Bereich Angewandte EDV

EDV-unterstützte Umsetzung verschiedener Entwürfe.

Gemäß Stundentafel I.1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Objekten des gesamten Fachbereiches; Durchführung von Ausbesserungs- oder Instandhaltungsarbeiten und Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.

Bereich Keramik

Werkstätte „Töpfern“ (Verwendung von Materialen; Verwendung von Werkzeugen; Handhabung von Maschinen).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Industrielle Fertigung; verwendete Masseversätze; Schwindungsberechnungen, Vergrößerungen und Verkleinerungen.

Bereich Keramik

Werkstätte „Modellieren“ (Kachel ausformen; Formenbau und Masseaufbereitung wie Gießschlicker und Gussmassen).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Chemische und physikalische Vorgänge beim keramischen Brand; Rezepturen und Zusammensetzung von Glasuren und Engoben.

Bereich Keramik

Werkstätte “Glasur“ (Herstellung von Glasuren nach vorhandener Rezeptur, Herstellung und Anwendung von Probeplättchen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Formelmasse für Glasuren berechnen (Molmasse); Brandführung (Temperaturen, Aufheizgeschwindigkeit, Abkühlgeschwindigkeit).

Bereich Keramik

Werkstätte „Glasur“ (Oberflächengestaltung wie Tauchen, Pinselauftrag, Spritzen, Schütten, Malen; Anwendung von Setzplänen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Keramik

Werkstätte „Industrie“ (Überschlagstechnik; Gieß- und Quetschformen, Maßgenauigkeitsprüfung).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Schnittzeichnungen, Ansichtszeichnungen, Pläne für verschiedene Formgebungsarten, (Gipsformenbau, Modellieren, Überschlagstechnik).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Segerformel und Versatzberechnung für Siebdrucktechnik; Brandführung; Siebdrucktechnik.

Bereich Keramik

Werkstätte „Siebdruck“ (Siebdrucktechnik, Pinselmalerei, fototechnische Bearbeitung von Sieben; Überwachung eines Brandzyklus).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Ableitung von Versätzen aus der Segerformel und deren Umkehrung; Brennprogramme; physikalische und chemische Prozesse; Glasurberechnung; Fehleridentifikation und –analyse; Vorgehensweisen zur Behebung der Glasurfehle; Brandprotokoll.

Bereich Keramik

Werkstätte “Glasur“ (Glasurenentwicklung mittels Rezept, Überprüfung mittels Probeplättchen; Oberflächengestaltung mittels Pinselmalerei, Sgrafittotechnik, Spritzen, Tauchen, Schütten, Siebdruck; Dokumentation und Analyse von Glasurfehlern inklusive Lösungsstrategien; Programmierung von Brennöfen).

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Objekten des gesamten Fachbereiches; Durchführung von Ausbesserungs- oder Instandhaltungsarbeiten und Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.

Bereich Keramik

Werkstätte „Modellieren“ (Grundlagen der Verwendung von Materialen und Werkzeugen; Herstellung eines Blätterstocks, Tonblätter zum Ausformen schneiden, zentrieren, aufbrechen und hochziehen von rotationssymetrischen Körpern).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Überblick über die in der Keramik verwendeten Werkzeuge; Überblick und Eigenschaften der verwendeten Maschinen.

Bereich Keramik

Werkstätte „Töpfern“ (Handhabung der verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Herstellung von Gehrungsschnitten; fachgerechte Lagerung; verflüssigen, entwässern und vakuumpressen von Tonen; Formen vom Massestrang herstellen, Schablonen ziehen).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Industrielle Fertigung; verwendete Masseversätze.

Bereich Keramik

Werkstätte „Formenbau “ (Drehen; Kachel ausformen; Formenbau und Masseaufbereitung wie Gießschlicker und Gussmassen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Schwindungsberechnungen; Vergrößerungen und Verkleinerungen.

Bereich Keramik

Werkstätte „Industrie“ (mehrteilige Modelleinrichtungen; Aufbautechnik; Modellieren; Serienfertigung).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Keramik

Werkstätte „Formenbau“ (Formgebungstechniken wie Formenbau, nach Schablone und freihändig drehen; Henkel und Stege ziehen).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Technische Zeichnungen; Anfertigung von Schnitten; Bemaßung und Beschriftung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Keramik

Werkstätte „Industrie“ (Überschlagstechnik; Drehen mehrteiliger Formen; Gieß- und Quetschformen; Maßgenauigkeitsprüfung).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Schnittzeichnungen; Ansichtszeichnungen; Pläne für verschiedene Formgebungsarten (Gipsformenbau, nach Schablonen und freihändig drehen); Modellieren (Überschlagstechnik).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Keramik

Werkstätte „Modellieren“ (Formgebung wie drehen, Henkel ziehen, Tüllen drehen).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Schnittzeichnungen komplexer Rotationskörper.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Entwurfszeichnen

Bereich Keramik

Werkstätte „Modellieren“ (Formgebung wie Drehen, Modellieren, Gießen, industrielle Verfahren; Massenaufbereitung wie Gießmassen, Drehmassen und schamottierte Massen).

Bereich Entwurfszeichnen

Eigene Entwürfe für komplexe Objekte; verschiedene Darstellungsformen (händisch und EDV-gestützt).

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Ausbesserungs- oder Instandsetzungsarbeiten und Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramiktechnik

Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Brennofentypen und Brenntechniken.

Bereich Keramik

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Grundlagen der Verwendung von Materialen und Werkzeugen).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Entwurfszeichnen

Bereich Keramik

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Oberflächengestaltung mittels Schlickermalerei und Malhommalerei).

Bereich Entwurfszeichnen

Entwürfe erstellen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Chemische und physikalische Vorgänge beim keramischen Brand; Rezeptur und Zusammensetzung von Glasuren und Engoben.

Bereich Keramik

Werkstätte „Glasur“ (Herstellung von Glasuren nach vorhandener Rezeptur; Herstellung und Anwendung von Probeplättchen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Formelmasse für Glasuren berechnen (Molmasse); Brandführung (Temperaturen, Aufheizgeschwindigkeit, Abkühlgeschwindigkeit).

Bereich Keramik

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Oberflächengestaltung wie Tauchen, Pinselauftrag, Spritzen, Schütten, Malen; Anwendung von Setzplänen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Entwurfszeichnen

Bereich Keramik

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Majolikamalerei mittels Pinsel; Schablonen für Siebdruck erstellen).

Entwurfszeichnen

Entwürfe nach Naturstudien; Entwürfe für Schablonen (zeichnerische Entwürfe, Photoshop); Bearbeitung von Fotos und Bildmaterial.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Segerformel und Versatzberechnung für Majolikatechnik; Brandführung; Siebdrucktechnik.

Bereich Keramik

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (mittels Majolikatechnik Zinnglasuren auftragen, Bemalung, Transparentglasur; Pinselmalerei; fototechnische Bearbeitung von Sieben; Überwachung eines Brandzyklus).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Ableitung von Versätzen aus der Segerformel und Umkehrung; Brennprogramme; physikalische und chemische Prozesse.

Bereich Keramik

Werkstätte „Glasur“ (Glasuren-Brand, Glasurenentwicklung und Rezept; Überprüfung mittels Probeplättchen; Brennofen programmieren).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramiktechnik

Glasurberechnung; Fehleridentifikation und –analyse; Vorgehensweisen zur Behebung der Glasurfehler; Brandprotokoll.

Bereich Keramik

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Oberflächengestaltung wie Pinselmalerei, Sgrafittotechnik, Spritzen, Tauchen, Schütten, Siebdruck; Dokumentation und Analyse von Glasurfehlern inklusive Lösungsstrategien; Programmierung von Brennöfen).

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Wird schulautonom die Erhöhung des Umfangs des Pflichtpraktikums auf insgesamt 16 Wochen festgelegt, ist zu gewährleisten, dass die Betriebe, an denen die Schülerinnen und Schülern das Pflichtpraktikum absolvieren, diese als Praktikantinnen und Praktikanten während der gesamten schulischen Ausbildung verbindlich aufnehmen. Dies erstreckt sich auch auf den Pflichtgegenstand Betriebspraxis, was insgesamt einen Praxisschwerpunkt von insgesamt 26 Wochen über die gesamte schulische Ausbildung ermöglicht.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik4

2

2

2

2

2

2

12

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

2

2

2

12

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

12

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

4

(I)

9.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

6

III

10.

Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung

1

1

–

–

–

–

2

IV

11.

Orientierung und Mobilität

1

1

1

1

1

1

6

IV

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

8

II

2.

Fachzeichnen und Konstruktion

1

1

1

1

1

1

6

(II)

3.a

Holztechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

6

6

8

8

9

9

46

IV

3.b

Holztechnik

1

1

1

1

1

1

6

III

4.a

Flechttechnologie – Werkstätte und Produktionstechnik

7

7

8

8

9

9

48

IV

4.b

Flechttechnologie

1

1

2

2

2

2

10

III

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz2

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

36

36

36

36

216

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 3. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

E.

Freigegenstände

1.

Active English

2

2

2

2

1

1

(I)

2.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

(III)

3.

Projektmanagement

–

–

–

–

2

2

(III)

4.

Lebenspraktische Fertigkeiten

–

–

2

2

–

–

(IV)

5.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

II

3.

Spielmusik

1

1

1

1

1

1

(III)

G.

Förderunterricht3

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Blindenspezifische Schriftsysteme

5.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

4 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei für blinde und sehbehinderte Menschen; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei für blinde und sehbehinderte Menschen.

4 Wie Stundentafel der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei für blinde und sehbehinderte Menschen.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Die Fachschule für Korb- und Möbelflechterei ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei können eigenverantwortlich kreative Tätigkeiten auf dem Gebiet der Konstruktion und Fertigung von Erzeugnissen der Korb- und Möbelflechterei sowie die Betreuung, Instandhaltung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen übernehmen.

Sie können im gestaltenden Handwerk, in Bereichen der Holzkonstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Korb- und Möbelflechterei oder in der Kreativwirtschaft eingesetzt werden.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Korb- und Möbelflechtereibetriebes mittels Computer und einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei.

Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie von Schutzmaßnahmen sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Fachzeichnen und Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Fertigungszeichnungen nach vorgegebenen Entwürfen ausführen, Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten erklären sowie Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.

Im Bereich Holztechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Techniken der Holzbearbeitung wie Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schleifen, Bohren, Verleimen fachgerecht anwenden sowie Holzwaren beschreiben und an einfachen themenbezogenen Aufgaben maßgetreu anfertigen. Sie können zeitgemäße Holzverbindungen anfertigen und Möbel für das Stuhlflechten von vorbereiten sowie Skizzen von Holzverbindungen zeichnen und erläutern.

Im Bereich Flechttechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Materialien gezielt einsetzen, kennen deren Eigenschaften, Handelsformen, Oberflächenbehandlung, die Gewinnung und Verwendung sowie die vorschriftsmäßige Entsorgung. Sie können professionell nach eigenen Musterentwürfen flechten, Arbeitsbeschreibungen für Flechtarten und Korbwaren erläutern und bei komplexen themenbezogenen Aufgaben professionell anwenden.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ sowie „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.

Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Z 1 bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.

Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht auch klassenübergreifend oder geblockt zu empfehlen.

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen

Fachgebiet „Fremdsprache“

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung II).

Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“

Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung III).

Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“

Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Umwelt“

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Fachtheorie“

Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Projekt“

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.

Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.

Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.

Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülerinnen und Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.

Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.

Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.

Der Computer stellt für sehbehinderte oder blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.

Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.

Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.

Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.

Siehe Anlage 1.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen, Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen,

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung ua.), kreative Textformen.

Reflexion

Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.

Lern- und Arbeitstechniken

Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.

Kultur – Gesellschaft – Medien

Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachrichtigkeit

Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Schreiben

Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.

Zuhören und Sprechen

Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.

Lern- und Arbeitstechniken

Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).

Kultur – Gesellschaft – Medien

Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, ausgewählte Beispiele aus der Literatur, wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Schilauf

Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.

Schwimmen

Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.

Turnen

Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Turnen

Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.

Leichtathletik

Schlagball, Mittelstreckenlauf.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwimmen

Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.

Turnen

Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.

Leichtathletik

Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.

Bewegungsspiele

Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Schilauf

Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).

Schwimmen

Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).

Turnen

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Auf-gänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.

Bewegungsspiele

Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwimmen

Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.

Turnen

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.

Bewegungsspiele

Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwimmen

Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.

Turnen

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.

Leichtathletik

Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.

Bewegungsspiele

Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler

Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Eurobraille

Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme ( nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sehen und andere Sinne

Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.

Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.

Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Hilfsmittel

Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.

IT-Grundschulung (assistierende Technologien)

Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg.

Begriffsbildung

Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination), Grundbegriffe des Straßenverkehrs.

Grundelemente

Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung

Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sinnesschulung

Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision),

Langstocktechniken

Diagonaltechnik, senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.

Ruhiges Wohngebiet

Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).

Straßenüberquerungen

Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.

Öffentliche Verkehrsmittel

Zurücklegung des Schulweges.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

Im ruhigen Wohngebiet oder im kleinen Geschäftsviertel.

Begriffsbildung

Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).

Grundelemente

Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.

Sinnesschulung

Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.

Langstocktechniken

Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.

Ruhiges Wohngebiet oder kleines Geschäftsviertel

Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.

Langstocktechniken

Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.

Soziale Interaktion

Kontaktaufnahme mit fremden Personen (zB: Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).

Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel

Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.

Langstocktechniken

Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.

Öffentliche Verkehrsmittel

Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in oder zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).

Siehe Anlage 1.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Elemente (Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung), Darstellung und Bemaßung einfacher Körper, werkstattbegleitende Konstruktionszeichnung.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Beschriftung, Pläne (Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Pläne (Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach vorgegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten), holztechnische Zeichnungen (Holzverbindungen, Naturaufnahmen; Möbelkonstruktionen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Pläne (Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach vorgegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten), einfache Farbgestaltung von Entwürfen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Pläne (Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau“ und „Innenausbau“), Naturaufnahmen (Aufmaß und Darstellung von Möbel und Bauteilen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstattbegleitende Konstruktionszeichnung, Pläne (Fertigungszeichnungen aus dem Themenbereich „Bautischlerarbeiten''), Naturaufnahmen (Aufmaß und Darstellung von Möbel und Bauteilen).

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Holztechnik

Grundlegende Techniken der Holzbearbeitung (Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schleifen, Bohren, Verleimen).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Holztechnik

Messen, Anreißen und Zuschneiden des Materials, Holzverbindungen, Nageln von Staken und Deckleisten, Werk- und Hilfsstoffe (Arten, Auswahl, Zurichten, Bearbeiten, Entsorgen).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Holztechnik

Zuschneiden und Bohren von verschiedenen Bodenformen, Beizen und Pinsellackieren, Bohren mit Hand- und Säulenbohrmaschine, Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen, Vorbereiten der Möbel für das Stuhlflechten, einfache Reparaturen, Rahmenherstellung, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Holztechnik

Breitenverbindungen (stumpfe, gezahnte, gegratete und gefälzte Fuge), Längs- und Rahmenverbindungen (Überblattung, Schlitz, Zapfen, Doppelzapfen, Nutrahmen), Korpusverbindungen (offene Zinken, halbverdeckte Zinken, Maschinenzinken, Fingerzinken), Qualitätsprüfung, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Holztechnik

Breitenverbindungen (Fuge mit eigener oder fremder Feder, überschobene Fuge), Längsverbindungen (Keilzinken, Schiftung, Schichtenverleimung), Rahmenverbindungen (Keilzapfen, gedübelte Rahmenecke oder Stollenverbindung), Korpusverbindungen (stumpfe Ecke und Gehrung, lamelliert oder gedübelt, Fingerzapfen, einseitiger und beidseitiger Grad), IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Holztechnik

Auswahl, Bearbeitung und Aufleimen von furnierten Oberflächen, Schleifen von Massivholz und furnierten Möbelteilen, Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren, Arbeiten mit Werkzeugen und Standardholzbearbeitungsmaschinen (Rüsten, Einstellen, Handhaben, Pflegen und Instandhalten), Qualitätsprüfung, Arbeitsvorbereitung (Erstellen von Werkstattzeichnungen und Stücklisten für die Arbeitsplanung, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Heimisches Holz (Arten, Eigenschaften, Herkunft, Gewinnung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Lieferarten, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung, Holzfehler), grundlegende Fachausdrücke.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Arbeitsvorbereitungen für verschiedene Holzverbindungen, Zeichnen von einfachen Skizzen, berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften, Ergonomie am Arbeitsplatz.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Furniere (Arten, Eigenschaften, Herstellung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung), theoretische Informationen über Werkstattordnung, Materiallagerung, Handhabung und Wartung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen. Abfallbeseitigung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Plattenwerkstoffe (Arten, Eigenschaften, Herstellung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung), Oberflächen von Materialien und Fertigwaren (Schleifen, Bleichen, Lackieren, Beizen, Wachsen und Ölen), Einsatzmöglichkeiten von Maschinen in der Holzbearbeitung, Erste Hilfe und Unfallverhütung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Leime, Lacke, Furniere, Möbelstilkunde (Stilepochen, Stilarten und Stilelemente), IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Dokumentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Hilfswerkstoffe (Leisten, Beschläge, Lacke, Farben, Beizen, Schrauben, Nägel), importierte Holzarten (Arten, Eigenschaften, Herkunft, Gewinnung, Qualitätsbezeichnungen, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung, Holzfehler), Furniertechniken.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Flechttechnologie

Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Grundtechnologien in der Flechttechnik (Sortieren, Messen, Anreißen, Anschalmen, Zuschneiden und Weichen des Materials, Schneiden und Binden von Bodenkreuzen), runde Korbwaren (Böden, Rümpfe, Randbildungen, Henkel).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Flechttechnologie

Achteckgeflechtes am durchbohrten Sitz, Formflechten, Randabschlüsse, Verwendung von Holzböden, Endausfertigung (Beizen und Pinsellackieren), Vorbereitungsarbeiten für das Stuhlflechten, IT-unterstützte Dokumentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen, Qualitätsprüfung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Flechttechnologie

Vorbereiten der Möbel für das Stuhlflechten, einfache Reparaturen, Korbwaren mit Holzböden, Holzleisten und Rohrflechtmaterial, Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Flechttechnologie

Flechttechniken (Kreuzschläge, Zopfränder und seitlicher Zopf, Kreuzen und Stäben, Würfelgeflecht, Köpergeflecht in Varianten, Flechten über Holzform und freier Form, Drehen und Wickeln der Henkel, Randbildung durch Körbe mit Auffall- und Überfalldeckel), Erneuern von Henkeln und Griffen, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen, Qualitätsprüfung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Flechttechnologie

Flechten von eckigen Körben in verschiedenen Größen und Techniken, Stuhl- und Rahmengeflechte in verschiedenen Ausführungen und Materialmischungen, Pflocktechnik, Dreiecksgeflecht, Achteckgeflechte an runden und ovalen Flächen, Grifflöchern, maßgetreue Korbwaren, Überflechten von Flaschen und anderen Behältern, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Flechttechnologie

Wiederholen und Sichern aller Formen der Möbelgeflechte, Rahmengeflechte (Sterngeflecht, Sechseckgeflecht, Halbsonnengeflecht, Variationen der Sieb- und Sterngeflechten, gebogene Flechtrahmen), Endausfertigung (Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren), ovale Bodenformen, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen, Qualitätsprüfung.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Flechtstoffe, natürliche Flechtmaterialien (Arten, Eigenschaften, Herkunft, Gewinnung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Veredelung und Entsorgung Lieferarten, Materialfehler), Oberflächenbehandlungsverfahren (Reinigen, Beizen und Lackieren).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Warenbezeichnung in der Korbflechterei sowie übliche Dimensionierungen, Flechtmuster aus Kunstflechtmaterial und Stuhlflechtrohr, Siebgeflechte, das Achteckgeflecht in verschiedenen Lagen, grundlegende Fachbegriffe (Sternchenmuster, Kippränder, Zuschläge, Verzug, Flechtornamente), Ausstattung und Ergonomie am Arbeitsplatz.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Weiden (Anlage und Pflege der Weidenkulturen, Bodenbearbeitung, Aussetzen der Stecklinge, Krankheiten, Schädlinge, Behandlung der Weide), Weidensorten und ihre Verwendungsarten (typische Merkmale, Weidenschienen), Flechtarten und Flechtmuster (Dreiecksgeflechte, Materialmischungen, geschlungene und gebundene Geflechte), Korbelemente (Griffe, Henkel, Deckelarten, Ausrüstung der Körbe, Futterstoffe), Einrichtung einer Flechtwerkstätte mit Schutzvorrichtungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Arbeitsbeschreibungen, Musterentwurf für Korbwaren, Möbel mit Flechtelementen, berufsspezifische Werkzeuge und Geräte für die Stuhlflechterei, Einsatzmöglichkeiten von Maschinen in der Korbflechterei und Holzbearbeitung, Unfallverhütung, Schutzvorrichtung, Arbeitskleidung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Peddigrohre, Stuhlrohre Schilf, Gräser, Palmblatt, Bambus (Erzeugung, Querschnittsformen und Güteklassen, Handelsbezeichnungen, Arten, Handelsformen, Verwendung, Vorkommen, Zurichtung, Eigenschaften), Stilepochen, Stilarten und Stilelemente, Flechtarten (Flechtornamente, Sechseckgeflecht, Mattengeflechte, Halbsonnengeflecht, ausgezogene Dreiecksgeflechte), IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, Dokumentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Flechtarten (Bauflechterei, Korbnähen, zusammengesetzte Geflechte, Wulstwickeltechnik), Arbeitsvorbereitungen und -beschreibungen für das Erneuern von Stuhlgeflechten, epochenbezogene Flechtmuster.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand geeigneter Alltagsthemen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Freundeskreis (zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit (Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).

1. Klasse (1.Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

2.Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4

Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6

Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Modellbau und Mustermachen

2.a

Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion

7

7

7

7

8

8

–

44

IV

2.b

Modellbau und Mustermachen2

2 (1)

2 (1)

2 (1)

2 (1)

2

2

–

12

II

3.

Fachtechnologie

3.a

Fachtechnologie – Atelier und Produktion

7

7

8

8

9

9

–

48

IV

3.b

Fachtechnologie

2

2

3

3

4

4

3

21

(I)

4.

Design

4.a

Design – Atelier und Produktion

–

–

–

–

1

1

3

5

IV

4.b

Design-Theorie

–

–

1

1

1

1

2

6

I

5.

Fachzeichnen, Entwurf und Lederdesign3

1

1

1

1

1

1

3

9

III

6.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

37

37

37

37

38

38

36

260

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht5

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

_______________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Lederdesign; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Lederdesign.

4 Wie Stundentafel der Fachschule für Lederdesign.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I. erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 190/2010 idgF sowie BGBl. II Nr. 224/2010 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Die Fachschule für Lederdesign ist eine auf den Erwerb von praktischen, gewerblichen und künstlerischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die fachpraktischen und fachtheoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten werden miteinander verknüpft sowie für die Industrie und Gewerbe im Bereich Lederdesign notwendigen Kenntnisse vermittelt. Die praxisnahe Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft und mit der Erstellung der Abschlussarbeit zusätzlich dokumentiert. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein fundiertes Verständnis über Entwurf und Design, ein solides Verständnis über Anfertigung von Produkten sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Modellbau und Mustermachen können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Arbeits- und Zuschneidemustern Modelle und Prototypen vorbereiten und Arbeitsabläufe dokumentieren.

Im Bereich Produktion können die Absolventinnen und Absolventen einfache Modelle und Prototypen anfertigen.

Im Bereich Modellbau und Mustermachen können die Absolventinnen und Absolventen Tätigkeiten auf dem Gebiet Musterentwicklung erklären und ausführen. Sie können für einfache Modelle und Prototypen Arbeits- und Zuschneidemuster anfertigen und Tätigkeiten auf dem Gebiet der Gestaltung und des Designs ausführen.

Im Bereich Leder- und Materialkunde können die Absolventinnen und Absolventen Hilfsstoffe und Grundmaterialien für Modelle und Prototypen richtig auswählen, zuordnen und einsetzen.

Im Bereich Produktion können die Absolventinnen und Absolventen Grundmaterialien für Modelle und Prototypen maschinell vorbereiten.

Im Bereich Handwerkzeuge können die Absolventinnen und Absolventen Eigenschaften und Anwendungen von fachspezifischen Werkzeugen erklären und dokumentieren.

Im Bereich Hilfsstoffe können die Absolventinnen und Absolventen Eigenschaften und Anwendungen von fachspezifischen Hilfsstoffen nennen. Sie können Vorkommen, Gewinnung, Handelsformen und Verwendung erklären und dokumentieren.

Im Bereich Maschinenkunde können die Absolventinnen und Absolventen Funktion und Handhabung der Maschinen erklären.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen theoretische Grundlagen mit anderen Bereichen, insbesondere Schnittkonstruktion und Fertigungsverfahren, vernetzen.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen den historischen Hintergrund und grundlegendes Wissen von Design erklären, Arbeitsstrukturen trendprägender Designerinnen und Designer verstehen und auf eigene Ideen übertragen.

Im Bereich Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Modelle als technische Zeichnung umsetzen.

Im Bereich Entwurf und Lederdesign können die Absolventinnen und Absolventen eigene Entwurfs- und Designideen unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten zeichnerisch umsetzen.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Modellbau und Mustermachen

Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

Bereich Modellbau und Mustermachen

Einfache Formen, Formgebung, Symmetrie. Genaue Linienführung, Schriftübungen, Schnitttechnik.

Werkstätte „Entwurf“ (Entwürfe nach Themenstellung, Hilfsstoffe, Schneidewerkzeuge).

Bereich Produktion

Werkstätte „Grundausbildung“ (Messen, Vorzeichnen, Einschlag schneiden, Einschlagen, Abstoßen, Hilfsstoffe, Klebetechniken, Maschinenkunde).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Modellbau und Mustermachen

Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

Bereich Modellbau und Mustermachen

Einfache Modelle, Klebetechniken, Symmetrie. Genaue Linienführung, Schriftübung, Klebetechniken, Schnitttechnik.

Werkstätte „Entwurf“ (Kleinlederware, eigene Entwürfe, Farbkombinationen, Hilfsstoffe, Schneidewerkzeuge).

Bereich Produktion

Werkstätte „Grundausbildung“ (Einschlag schneiden, Einschlagen, Abstoßen, Klebetechniken, Hand- und Maschinennaht, Maschinenkunde).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Modellbau und Mustermachen

Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

Bereich Modellbau und Mustermachen

Kleinlederware, Klebetechnik. Schriftübungen.

Werkstätte „Entwurf“ (Damen- und Herrentaschen, Kleinlederware, Hilfsstoffe, Schneide-werkzeuge).

Bereich Produktion

Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Hand- und Maschinennaht).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Modellbau und Mustermachen

Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

Bereich Modellbau und Mustermachen

Kleinlederwaren, Klebetechnik, Farbkombinationen, Symmetrie. Schriftübungen.

Werkstätte „Entwurf“ (Kleinlederware, Hilfsstoffe, Schneidewerkzeuge).

Bereich Produktion

Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Faltenkonstruktionen, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Maschinennaht).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Modellbau und Mustermachen

Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

Bereich Modellbau und Mustermachen

Damen-, Herren- und Funktionstaschen, Farbkombinationen. Klebetechnik, Farbkombinationen, Symmetrie.

Werkstätte „Entwurf“ Werkstätte (Faltenkonstruktion, Kedertechnik, Kollektionsentwurf).

Bereich Produktion

Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Faltenkonstruktionen, Kedertechnik, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Maschinennaht).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Modellbau und Mustermachen

Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

Bereich Modellbau und Mustermachen

Damen-, Herren- und Funktionstaschen, Klebetechnik, Farbkombinationen, Symmetrie.

Werkstätte „Entwurf“ (Kedertechnik, Fassonieren und Ausrichten von Nähten).

Bereich Produktion

Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Faltenkonstruktionen, Kedertechnik, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Maschinennaht).

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Handwerkzeuge

Bereich Hilfsstoffe

Bereich Maschinenkunde

Bereich Leder und Materialkunde – Atelier und Produktion

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

Bereich Handwerkzeuge

Beschaffung, Wartung, Einteilung, Verwendung von Schneide-, Schlag-, und Handnähwerkzeugen.

Bereich Hilfsstoffe

Beschaffung, Erzeugung, Einteilung, Verwendung von Papier- und Deckelarten.

Bereich Maschinenkunde

Bestandteile, Einstellung, Verwendung von fachspezifischen Nähmaschinen. Unfallverhütung.

Bereich Leder und Materialkunde

Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf und Abstoßübungen, Verwendung und Instandhaltung von Handnähwerkzeugen, Verwendung von Nähmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen).

Bereich Produktion

Werkstätte „Entwurf“ (Anwendung von Zuschnitttechniken. Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial, Anwendung von Klebetechniken).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Handwerkzeuge

Bereich Hilfsstoffe

Bereich Maschinenkunde

Bereich Leder und Materialkunde – Atelier und Produktion

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

Bereich Handwerkzeuge

Beschaffung, Wartung, Einteilung, Verwendung von Handnähwerkzeugen.

Bereich Hilfsstoffe

Beschaffung, Entstehung, Einteilung, Verwendung von Klebstoffarten.

Bereich Maschinenkunde

Bestandteile, Einstellung, Verwendung von Schärfmaschinen und Deckelscheren.

Bereich Leder und Materialkunde

Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen, Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelle Fertigung von einfachen Kleinlederwaren. Verwendung, Einstellung von fachspezifischen Nähmaschinen, Verwendung und Einstellung von Spalt- und Schärfmaschinen, Deckelschere).

Bereich Produktion

Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von Klebetechniken, Lederzuschnitte, Qualitätserkennung Leder).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Leder- und Materialkunde

Bereich Maschinenkunde

Bereich Leder und Materialkunde – Atelier und Produktion

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

Bereich Maschinenkunde

Bestandteile, Verwendung von Schärfmaschinen.

Bereich Leder- und Materialkunde

Definition und Eigenschaften von Rohware, Konservierung, Wasserwerkstatt, Mineral-, Fett- und Vegetabilgerbung, Lederhäute, Lederlagerung.

Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen; Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, Einfasstechniken, Einschlagtechniken, manuelle Fertigung von Kleinlederwaren, Verwendung, Einstellung und Wartung von fachspezifischen Nähmaschinen; Verwendung und Einstellung von Spalt- und Schärfmaschinen).

Bereich Produktion

Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial, Anwendung von Klebetechniken, Lederzuschnitte, Lederfehler, Qualitätsmerkmale Leder).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Leder- und Materialkunde

Bereich Maschinenkunde

Bereich Leder- und Materialkunde – Atelier und Produktion

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

Bereich Maschinenkunde

Bestandteile, Einstellung und Wartung von Schärfmaschinen.

Bereich Leder- und Materialkunde

Gerb- und Zurichtungsverfahren, Qualitätsmerkmale von Rohhäuten und Leder, Lederlagerung.

Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen, Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelles Fertigen von handgenähten Werkstücken, Handnaht, Einfasstechniken, Einschlagtechniken).

Verwendung, Einstellung und Wartung von Nähmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen.

Bereich Produktion

Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckel, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von Klebetechniken, Lederzuschnitte, Qualitätserkennung Leder, Lederlagerung).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Leder- und Materialkunde

Bereich Maschinenkunde

Bereich Leder- und Materialkunde – Atelier und Produktion

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

Bereich Maschinenkunde

Bestandteile und Fehlerbehebung fachspezifischer Maschinen, Unfallverhütung.

Bereich Leder- und Materialkunde

Gerbverfahren, Zurichtungsverfahren, Artenschutz.

Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen; Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelles Fertigen von handgenähten Werkstücken, Handnaht, Einfasstechniken, Einschlagtechniken, Zier-, Freihand-, Funktionsnähte; Verwendung, Einstellung, Wartung von Näh-maschinen, Stanzmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen).

Bereich Produktion

Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von Klebetechniken, Lederlagerung, Lederzuschnitte, Lederfehler, Qualitätserkennung von Leder).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Leder- und Materialkunde

Bereich Maschinenkunde

Bereich Leder- und Materialkunde – Atelier und Produktion

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

Bereich Maschinenkunde

Bestandteile und Fehlerbehebung fachspezifischer Maschinen, Unfallverhütung.

Bereich Leder- und Materialkunde

Zurichtungsverfahren, Artenschutz, Lederlagerung, Unfallverhütung.

Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen; Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelles Fertigen von handgenähten Werkstücken, Handnaht, Einfasstechniken, Einschlagtechniken, Zier-, Freihand-, Funktionsnähte; Verwendung, Einstellung, Wartung von Nähmaschinen, Stanzmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen).

Bereich Produktion

Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von Klebetechniken, Lederlagerung, Lederzuschnitte, Lederfehler, Qualitätserkennung von Leder).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Leder- und Materialkunde

Bereich Maschinenkunde

Bereich Leder- und Materialkunde

Lederproduktion, Gerbverfahren.

Bereich Maschinenkunde

Fachspezifische Maschinen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs-techniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Design

Grundlagen der Designtheorie, Form, Material, Funktion und Gestaltung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Design

Designgeschichte, Grundlagen der Designtheorie, Form, Material, Funktion und Gestaltung.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Design – Atelier und Produktion

Bereich Design

Modegeschichte, Modeentwicklung.

Werkstätte „Design“ (Form, Material, Funktion und Gestaltung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Design – Atelier und Produktion

Bereich Design

Trendwahrnehmung, praktische Aufbereitung von Trends.

Werkstätte „Design“ (Form, Material, Funktion und Gestaltung).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Design – Atelier und Produktion

Bereich Design

Modegeschichte, Modeentwicklung, Moderhythmus, Trendwahrnehmung.

Werkstätte „Design“ (Qualitätsbegriffe, Form, Material, Funktion und Gestaltung).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachzeichnen

Bereich Entwurf und Lederdesign

Bereich Fachzeichnen

Genaue Linienführung, Flächen, Farbenlehre, Schriftführung, Freihandskizzen, Übertragung einfacher Muster.

Bereich Entwurf und Lederdesign

Einfache Formen, Farbkombinationen, Freihandskizzen, Symmetrie, Konturen und Effekte, reziproke Flächeneinteilung, Kolorieren.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachzeichnen

Bereich Entwurf und Lederdesign

Bereich Fachzeichnen

Genaue Linienführung, Flächen, Form, Farbe, Schriftübung, Übertragung einfacher Muster.

Bereich Entwurf und Lederdesign

Einfache Formen, Farbkombinationen, Symmetrie, Konturen und Effekte, reziproke Flächeneinteilung, Kolorieren.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachzeichnen

Bereich Entwurf und Lederdesign

Bereich Fachzeichnen

Genaue Linienführung, Flächen, Freihandskizzen, Übertragung einfacher Muster.

Bereich Entwurf und Lederdesign

Form- und Farbgebung, Effekte, Kolorieren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachzeichnen

Bereich Entwurf und Lederdesign

Bereich Fachzeichnen

Genaue Linienführung, Flächen, Schriftübungen, Freihandskizzen, Übertragung von Kleinlederwarenmustern, bildnerische Ausdrucksmittel.

Bereich Entwurf und Lederdesign

Form- und Farbkombinationen, Effekte, Kolorieren, Freihandzeichnung.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachzeichnen

Bereich Entwurf und Lederdesign

Bereich Fachzeichnen

Linienführung, Schriftübung, Freihandskizzen.

Bereich Entwurf und Lederdesign

Fachspezifische Formgebung, Ornament, Gestaltung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachzeichnen

Bereich Entwurf und Lederdesign

Bereich Fachzeichnen

Übertragung von Kollektionen, Freihandskizzen.

Bereich Entwurf und Lederdesign

Grafische, farbige und räumliche Gestaltung.

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachzeichnen

Bereich Entwurf und Lederdesign

Bereich Fachzeichnen

Schrift und Farbe, Freihandskizzen, technische Zeichnungen.

Bereich Entwurf und Lederdesign

Kollektionserstellung, Damentaschen, Aktentaschen, Abendtaschen, Einfluss und Wirkung von Oberflächen bezüglich Gestaltung.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.a

Technologie – Atelier und Produktion

12

12

12

12

15

15

3

81

IV

2.b

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

14

(I)

3.

Physik des Fachgebietes

–

–

2

2

–

–

–

4

(II)

4.

Bildende Kunst

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)

5.

Gestalten von Flächen und Schriften

–

–

1

1

2

2

1

7

(IV)

6.

Kreatives Gestalten – Malerei und Zeichnung2

2

2

2

2

2 (1)

2 (1)

1

13

(IV)

7.

Medienlabor3

–

–

–

–

1

1

–

2

(I)

8.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

36

36

36

36

33

249

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht5

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.a

Technologie – Atelier und Produktion

12

12

12

12

14

14

1

3

80

IV

2.b

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

2

16

(I)

3.

Physik des Fachgebietes

–

–

2

2

1

1

1

2

9

(II)

4.

Bildende Kunst

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)

5.

Gestalten von Flächen und Schriften

–

–

1

1

2

2

1

2

9

(IV)

6.

Kreatives Gestalten – Malerei und Zeichnung

2

2

2

2

2

2

1

3

16

(IV)

7.

Medienlabor2

–

–

–

–

1

1

–

–

2

(I)

8.a

Angewandte Malerei-Form und Farbe – Atelier und Produktion

–

–

–

–

1

1

1

2

5

IV

8.b

Angewandte Malerei-Form und Farbe

–

–

–

–

1

1

1

2

5

(III)

9.a

Technische Funktionsbeschichtungen – Atelier und Produktion

–

–

–

–

–

–

1

4

5

IV

9.b

Technische Funktionsbeschichtungen

–

–

–

–

–

–

1

4

5

(I)

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände3

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

36

36

38

38

36

32

288

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht5

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

_________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

3 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 181/2012 idgF sowie BGBl. II Nr. 272/2013 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

Die Fachschule für Malerei und Gestaltung ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Malerei und Gestaltung verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich der Malerei und Beschichtungstechnik. Darüber hinaus werden wie bei allen bautechnischen Ausbildungen die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung, die bereits berufspraktische Erfahrung im Bereich Baunebengewerbe voraussetzen, in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, die im Rahmen der verbundenen Gewerbe gemäß Gewerbeordnung taxativ aufgelistet sind, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld der Lack- und einschlägigen Baustoffindustrie sowie bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Baunebengewerbes.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Malerei und Gestaltung können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Malerei und Beschichtungstechnik ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten der Malerei und Beschichtungstechnik einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung mit der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen die notwendigen Bereiche in der Planung und Ausführung von Maler- und Beschichtungsarbeiten benennen und dokumentieren. Sie können Materialien, Beschichtungsstoffe, Beschichtungsträger und systeme und ihre Eigenschaften erfassen, einschlägige Regelwerke und Bearbeitungs- und Verarbeitungsrichtlinien angeben. Sie können Beschichtungsmaterialien gebrauchsfertig aufbereiten und farbliche Vorgaben erfüllen sowie Untergrundprüfungen vornehmen, dokumentieren und Mängel an Untergrund- und Beschichtung beseitigen. Sie sind vertraut im Umgang mit fachspezifischen Geräten, Werkzeugen, Gerüsten und Aufstiegshilfen. Arbeitsabläufe können eigenständig, norm- und fachgerecht ausgeführt werden. Sie können Materialerfordernisse und Arbeitsaufwand einschätzen, kalkulieren und dokumentieren. Sie können Raumgestaltungskonzepte nach einem vorgegebenen Konzept umsetzen, Konservierungs- und Restaurierungstechniken in der Denkmalpflege erklären und dokumentieren. Sie können historische Mal- und Arbeitstechniken, Vergoldungstechniken, spezielle Dekorationstechniken, aktuelle Gestaltungstechniken sowie das Nacharbeiten und Veredeln von verschiedenen Oberflächen ausführen. Sie besitzen Grundkenntnisse und Fertigkeiten in der Architektur- und Bühnenmalerei und sind befähigt Spritz- und Lackiertechniken fachgerecht durchzuführen und können ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Werbetechnik und Schriftgestaltung einsetzen.

Im Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Malerei und Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen norm- und fachgerecht ausführen, Belagstoffe normgerecht kleben und verlegen, Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen ausführen, Putztechnikverfahren anwenden, Gips- und Leichtbauplatten verlegen und beschichten sowie Arbeiten mit Zierprofilen im Wand- und Deckenbereich fachgerecht durchführen.

Im Bereich Technische Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Arbeitsschritte der technischen Funktionsbeschichtungen in den Bereichen Wärmedämmverbundsysteme, Schallschutz und Akustik sowie Betonbeschichtung, Betonsanierung und kosmetik, Korrosionsschutz, vorbeugender Brandschutz und Hygienemaßnahmen erläutern und ausführen.

Im Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe und Vorschriften für die Sicherheit am Arbeitsplatz, den Materialtransport, der Lagerung, der Entsorgung sowie des Recyclings verstehen und anwenden.

Im Bereich Arbeitsorganisation und –gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Zusammenhänge der Arbeitsplatzorganisation und -gestaltung anwenden, die Aufbau- und Ablauforganisation für die jeweiligen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen, umsetzen und dokumentieren, die Qualitätssicherung erbringen sowie die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.

Im Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen ihre erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend verbinden und vertieft einsetzen, ein vorgegebenes Planungskonzept fachpraktisch umsetzen, spezifische Arbeitsabläufe analysieren und die Erkenntnisse strukturiert einsetzen.

Im Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Ihre fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend verbinden.

Im Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die bereits erreichten Kompetenzen vertiefen.

Im Bereich Arbeitsorganisation und –gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen die bereits erreichten Kompetenzen vertiefen.

Im Bereich Technische Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen die bereits erreichten Kompetenzen vertiefen.

Im Bereich Grundlagen der Technologie können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende technologische Kenntnisse aus wichtigen Teilbereichen wiedergeben.

Im Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe können die Absolventinnen und Absolventen diese definieren und deren Aufgaben nennen, wichtige Zusammenhänge zwischen den Komponenten eines Beschichtungsstoffes anführen, den Unterschied zwischen einem Beschichtungsaufbau und –system erklären, eine Einteilung der anorganischen Bindemittel treffen und von ausgewählten mineralischen Bindemitteln deren Gewinnung, Herstellung, Eigenschaften und Verwendung nennen. Sie können Untergründe für die Beschichtung beschreiben. Sie können die Verfahren der Tapetenherstellung erklären, die Tapetenarten unterscheiden, die Tapetensymbole erkennen und die Tapetenverarbeitung erläutern. Sie können Wärmedämmverbundsysteme, die verwendeten Dämmstoffe und deren Verarbeitung erklären sowie bei Korrosionsschutz, Betonbeschichtung, -sanierung, vorbeugender Brandschutz und Hygienemaßnahmen jeweils die Materialien und Ausführungstechniken erläutern. Im Bereich Farb- und Lackproduktion können sie eine Einteilung der Bindemittel treffen, deren Gewinnung, Herstellung, Eigenschaften und Verarbeitung erläutern. Sie können eine Einteilung der Farbmittel treffen, Eigenschaften der Pigmentgruppen erklären, eine Einteilung der Lösemittel vornehmen und deren Auswirkungen erklären. Sie können unterschiedliche Beschichtungsträger prüfen und beurteilen, die Trocknungs- bzw. Erhärtungsmöglichkeiten der Materialien erläutern, Beschichtungsverfahren der Industrie erklären und über Herstellung und Einsatz der Blattmetalle und Effektpigmente Auskunft geben. Sie können ausgewählte Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften und Aufgaben nennen und über funktionelle Beschichtungssysteme Auskunft geben sowie praxisbezogene, technologische Aufgaben- und Problemstellungen verstehen und entsprechende Lösungswege unter Beachtung von ökologischen Aspekten entwickeln.

Im Bereich Technische Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen ihre theoretischen Kenntnisse über Materialien, Arbeitstechniken und Vorschriften in einem erweiterten und vertieften Einsatzbereich (Betonbeschichtung und –sanierung, Korrosionsschutz, vorbeugender Brandschutz) verstehen und erklären.

Im Bereich Physik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegendes physikalisches Wissen des Fachbereichs wiedergeben, die wichtigsten Bereiche der Physik nennen, einfache physikalische Vorgänge beschreiben und Gesetzmäßigkeiten erklären, wichtige Zusammenhänge der Akustik und des Schalls, der visuellen Wahrnehmung und der Optik und des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutzes verstehen.

Im Bereich Statik und Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen die für das Fachgebiet wichtigen Grundlagen und deren Zusammenhänge beschreiben, den Zusammenhang von Einwirkung und Materialfestigkeit erkennen und wichtige Tragwerke an einem Gebäude bezeichnen. Sie können die Grundbegriffe der Beschichtungstechnik wiedergeben und wesentliche physikalische Zusammenhänge der Beschichtungstechnik beschreiben.

Im Bereich Physik können die Absolventinnen und Absolventen wichtige physikalische Materialeigenschaften und Kenngrößen nennen, gegenüberstellen und zuordnen.

Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen wichtige Zusammenhänge des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutzes erkennen und interpretieren.

Im Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften können die Absolventinnen und Absolventen die für das Bau- und fachliche Baunebengewerbe verwendeten Baustoffe und Materialien inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen und zuordnen.

Im Bereich Festigkeit und Stabilität können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und wichtige Querschnittskennwerte angeben.

Im Bereich Theorie der Kunst können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichsten Begriffe in der bildenden Kunst wiedergeben, die Terminologie in den Bereichen Baukunst, Bildhauerkunst, Malerei, Grafik und Zeichnung sowie im kunsthandwerklichen Bereich zuordnen und anwenden. Sie können die wesentlichen Techniken in der bildenden Kunst erklären, die Zusammenhänge zwischen historischen, religiösen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Hintergründen und den technischen Entwicklungen sowie dem künstlerischen Schaffen einer Epoche erkennen und interpretieren.

Im Bereich Kunstepochen und Stilkunde können die Absolventinnen und Absolventen die Wesenszüge der Stilepochen in der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe des prähistorischen Kunstschaffens und der frühen Hochkulturen erkennen und darstellen. Sie können die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe in den relevanten Stilepochen und Zeiträumen erkennen und beschreiben. Sie können Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Design des 20. Jahrhunderts erkennen und beschreiben, wichtige gegenwärtige Kunstströmungen erläutern und die Wesenszüge der modernen Stilepochen analysieren sowie typische Formelemente erfassen, beschreiben und diese zeichnerisch darstellen.

Im Bereich Kunstepochen und Stilkunde können die Absolventinnen und Absolventen wichtige gegenwärtige Kunstströmungen beschreiben, die Wesenszüge der modernen Stilepochen erkennen und unterscheiden, verschiedene historische Stilepochen mit modernen Kunstströmungen vergleichen und Entwicklungen feststellen.

Im Bereich Grundlagen der Kalligrafie können die Absolventinnen und Absolventen die historische Schriftentwicklung wiedergeben, die Aufgabe und die Funktion der Schrift erklären, wichtige kalligrafische Arbeitsmittel nennen und beschreiben sowie Gebrauchsschriften erkennen.

Im Bereich Angewandte Kalligrafie können die Absolventinnen und Absolventen Zier- und Gebrauchsschriften schreiben, den Funktions- und Einsatzbereich von Gebrauchsschriften erfassen und diese anwenden. Sie können Techniken des Zeichnens fachgerecht ausführen.

Im Bereich Kalligrafie und Gestaltungslehre können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken fachgerecht bei Kompositionen einsetzen.

Im Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften konstruieren, erweiterte Kenntnisse bei Schreibstoffen, Schreibwerkzeugen und Untergründen einsetzen, Grafiksoftware anwenden sowie die Grundlagen der Serigrafie wiedergeben, kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften konstruieren und in eine themenorientierte Flächengestaltung entsprechend einbinden.

Im Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen themenorientierte Gestaltungskonzepte eigenständig entwickeln und umsetzen.

Im Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe können die Absolventinnen und Absolventen wichtige physikalische und ästhetische Gesetze für Licht und Farbe verstehen und wiedergeben, Formen und Körper in der Natur unter Berücksichtigung von Licht und Schatten zeichnerisch und malerisch darstellen. Sie können Naturstudien anfertigen und gestalterisch abstrahieren sowie gestaltete Formen und Farbkompositionen auf unterschiedliche Oberflächen übertragen.

Im Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen wichtige Gestaltungs- und Kompositionsgesetze erklären und diese anwenden. Sie können die Bedeutung und den Gehalt von Farben verdeutlichen sowie Farbe und Licht als aktives Gestaltungselement einsetzen.

Im Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Farbe und Form als Elemente in der Architekturgestaltung erfassen, entwickeln und entsprechend zeichnerisch und malerisch darstellen. Sie können eine Architektur- und Raumgestaltung bei gegebener Widmung mit Farb- und Formelementen entsprechend darstellen, themenorientierte Form- und Farbgestaltungskonzepte entwickeln sowie perspektive Darstellungen von Objekten anfertigen.

Im Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen wichtige Raum-Environments entwickeln, mit zeichnerischen und malerischen Mitteln Raumvorstellungen visualisieren sowie die Bedeutung von Abstraktion, Augentäuschung und Illusion in der Malerei verdeutlichen.

Im Bereich Hard und Software können die Absolventinnen und Absolventen Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen. Sie können ihr Wissen über den Aufbau, die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationssoftware einsetzen und Aufgaben des Fachbereiches damit bearbeiten sowie Informationen auf elektronischem Weg beschaffen, modifizieren und weitergeben.

Im Bereich Grafik und Design können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungs- und Darstellungssoftware des Fachbereiches beurteilen und einsetzen.

Im Bereich Licht und Farbe können die Absolventinnen und Absolventen Laboreinrichtungen des Fachbereiches zur Licht- und Farbgestaltung für die mediale Farb- und Raumgestaltung entsprechend einsetzen und kreative Konzepte für Farb- und Raumgestaltungen mit digitalen Medien entwickeln.

Im Bereich Mediale Kompetenz können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsprozesse und Ergebnisse entsprechend dokumentieren und präsentieren.

Im Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei können die Absolventinnen und Absolventen projektbezogen Gestaltungskonzepte mit künstlerischen Anforderungen entwickeln und ausführen. Sie können die fachspezifischen Geräte und Werkzeuge entsprechend einsetzen, kreative Malerei mit den traditionellen kunsthandwerklichen Techniken sowie die einzelnen Arbeitsschritte der Bühnenmalerei und -gestaltung ausführen. Sie können Farbtöne unter Beachtung von licht- und aufnahmetechnischen Anforderungen abstimmen und mischen. Weiters sind sie in der Lage, verschiedene Grundmaterialien miteinander gestalterisch zu verbinden, für projektbezogene Themenstellungen der Bühnenmalerei und -gestaltung Ausführungskonzepte zu entwickeln und zu realisieren.

Im Bereich Farbe und Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Konzepte für Gestaltungsarbeiten mit künstlerischen Anforderungen entwickeln und ausführen, die Elemente Licht und Farbe als Gestaltungswerkzeug projektbezogen einsetzen, ästhetische Form- und Farbbegriffe den Gestaltungsprinzipien zuordnen und in der praktischen Arbeit einsetzen. Sie können differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten durchführen und mit der Serigrafie grafische Gestaltungen ausführen.

Im Bereich Historische Maltechniken und Restauration können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe in den spezifischen handwerklichen Bereichen eigenständig, norm- und fachgerecht planen und ausführen. Sie können ihre Kenntnisse über historische Baustoffe und Materialien sowie Maltechniken und Malweisen in der praktischen Tätigkeit einsetzen, historische Arbeitstechniken und -mittel bei Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten entsprechend anwenden. Sie können Beschichtungsstoffe und –mittel nach historischen Rezepturen anfertigen und erworbene Fertigkeiten in historischen Putz-, Stuck- und Beschichtungstechniken in Zusammenarbeit mit der restaurativen Betreuung und den Fachleuten der Denkmalpflege bei denkmalpflegerischen Arbeiten und Oberflächenbearbeitungen an historischen Bauwerken einbringen.

Im Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen, in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen und die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.

Im Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.

Im Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei können die Absolventinnen und Absolventen Materialien und Werkstoffe des Fachbereiches beschreiben und charakterisieren, Lasier-, Kolorier- und Spritztechniken unterscheiden und erklären. Sie können die Bedeutung von Licht und Farbe für den Fachbereich erläutern und in die Gestaltung einbringen, die Maltechniken und Malweisen der Schablonen-, Scheinarchitektur- und Graumalerei sowie der Stein-, Marmor- und Holzimitation erklären.

Im Bereich Farbe und Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Konzepte für Gestaltungsarbeiten mit künstlerischen Anforderungen erstellen, die Gestaltungsmöglichkeiten von Licht und Farbe anwenden, ästhetische Form- und Farbbegriffe erklären und den Gestaltungsprinzipien zuordnen. Sie können differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten unterscheiden sowie den Einsatzbereich und die Technik der Serigrafie erklären.

Im Bereich Historische Maltechniken und Restauration können die Absolventinnen und Absolventen ihre Kenntnisse in der Fachterminologie einsetzen, die erforderliche fachliche Kommunikation mit Behördenvertretern (zB Bundesdenkmalamt) und Fachleuten (Restauratoren) führen. Sie können historische Arbeitstechniken, und -mittel erkennen sowie eine entsprechende Arbeitsdokumentation erstellen.

Im Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen im fachpraktischen Tätigkeitsbereich fachliche Dokumentationen anlegen.

Im Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden können die Absolventinnen und Absolventen Wärmedämmverbundsysteme auswählen und die einzelnen Arbeitsschritte fach- und normgerecht ausführen.

Im Bereich Korrosionsschutz können die Absolventinnen und Absolventen Oberflächen und Untergründe prüfen, bewerten und Vorbereitungsmaßnahmen für einen geeigneten Korrosionsschutz treffen und ausführen. Sie können weiters Korrosionsschäden und -arten beurteilen, dem Korrosionsgrad zuordnen, Korrosionsschutzmaßnahmen und –verfahren sowie Instandsetzungsverfahren planen und normgerecht durchführen.

Im Bereich Betonbeschichtung und -sanierung können die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche Beschichtungssysteme für Betonoberflächen auswählen und anwenden, industrielle Belag- und Beschichtungsstoffe für den Funktionsbereich und erhöhten Sachwertschutz auswählen und durchführen. Sie können die gebräuchlichsten Verfahren zur Sanierung und Instandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauteilen zuordnen und die einzelnen Arbeitsschritte fach- und normgerecht ausführen.

Im Bereich Vorbeugender Brandschutz können die Absolventinnen und Absolventen die einzelnen Verfahren des vorbeugenden Brandschutzes unterscheiden, zuordnen und norm- und fachgerecht anwenden.

Im Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen fachliche Dokumentationen anlegen.

Im Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Technik von Wärmedämmverbundsystemen beschreiben und die Anwendung in den einzelnen Arbeitsschritten erklären.

Im Bereich Korrosionsschutz können die Absolventinnen und Absolventen die Oberflächen und Untergründe prüfen, bewerten und Vorbereitungsmaßnahmen für einen geeigneten Korrosionsschutz auswählen. Sie können häufige Korrosionsschäden und -arten erläutern, dem Korrosionsgrad zuordnen und Korrosionsschutzmaßnahmen und -verfahren sowie Instandsetzungsverfahren erklären.

Im Bereich Betonbeschichtung und -sanierung können die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche Beschichtungssysteme für Betonoberflächen erklären und auswählen, industrielle Belag- und Beschichtungsstoffe erläutern, die auf Betonoberflächen von unterschiedlichen Bauteilen zur Funktionserfüllung und Erhöhung des Sachwertschutz anwendbar sind. Sie können die gebräuchlichsten Verfahren zur Sanierung und Instandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauteilen auswählen.

Im Bereich Vorbeugender Brandschutz können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichsten Verfahren des vorbeugenden Brandschutzes erklären und für Bauteile aus unterschiedlichen Baumaterialien geeignete Beschichtungsaufbauten auswählen und zuweisen.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Malerei und Beschichtungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (praktischer Umgang mit den grundlegenden Materialien des Fachbereiches; Grundlagen der verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz).

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (normgerechte Beschichtungen auf Mauerwerk, Putz, Beton und Leichtbauplatten; normgerechte Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Einführung und Unterweisung in den Werkstättenbetrieb und –ordnung; Sicherheitsunterweisung, Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Zubereiten und Mischen gebrauchsfertiger und selbst hergestellter Materialien; Mischen, Nachmischen und Nuancieren von Farbtönen).

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (normgerechte Beschichtungen auf Metall, Kunststoffen und Sondermaterialien; Wand- und Deckenbelebungen; Kleben und Verlegen von Belagstoffen).

Bereich Arbeitsorganisation und –gestaltung

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Ergonomie am Arbeitsplatz).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien; Problemstoffe; Recycling).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Untergrund- und Beschichtungsmängel; Arbeitsvorbereitung und Planung; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; fachliches Berichtwesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Werkzeug- und Gerätekunde, Maschinen und Arbeitsbehelfe, Gerüste und branchenübliche Aufstiegshilfen; Grundlagen der angewandten Aufmaßermittlung und Kalkulation im Fachbereich).

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Baustelleneinrichtung und -organisation; Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen; Aufbringen von Armierungen und Oberflächenbeschichtungen im Putzverfahren).

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (technische Funktionsbeschichtungen wie Aufbringen von wärmedämmenden, akustikfördernden und schalldämmenden Baustoffen; Betonsanierung und –kosmetik, Hygienemaßnahmen; Sanierung von Schimmelschäden).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Raumgestaltung).

Werkstätte „ Historische Maltechniken und Restauration“ (Konservierungs- und Restaurierungs-techniken in der Denkmalpflege).

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Baustelleneinrichtung und organisation; Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen; Oberflächenbeschichtungen im Dünnputzverfahren; Verlegen und Beschichten von Gips- und Leichtbauplatten; Verlegen von Zierprofilen).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (verwendete Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; branchenübliche Untergrundprüfung mit Bewertung und Dokumentation; Spritz- und Lackiertechniken).

Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Raumausstattung; kreative und technische Beschichtungsarbeiten; kunsthandwerkliche Techniken; Werbetechnik und Schriftgestaltung).

Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (historische Mal- und Arbeitstechniken).

Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsvorbereitung und Planung; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Ergonomie am Arbeitsplatz).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (verwendete Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; branchenübliche Entwurfsumsetzung; Beschichtungsarbeiten).

Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Dekorationstechniken; aktuelle Gestaltungstechniken; Serigrafie; Grundkenntnisse Architektur und Bühnenmalerei).

Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (Nachbearbeitung und Veredeln von verschiedenen Oberflächen; Vergoldungstechniken).

Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsvorbereitung und Planung; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz. Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Ergonomie am Arbeitsplatz).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen

Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten; Grundzüge der angewandten fachlichen Aufmaßberechnung und Kalkulation).

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte im Bereich Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen).

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen

Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Grundlagen, Planung und Arbeitsabläufe bei technischen Funktionsbeschichtungen in den Bereichen Korrosionsschutz, Betonbeschichtung und –sanierung, vorbeugender Brandschutz).

Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsabläufe analysieren und an Hand von gegenstandsübergreifenden Projekten einsetzen und erweitern; Arbeitsvorbereitung und Planung; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Vertiefung der in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen erworbenen Kenntnisse).

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen zu Funktionsbeschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen; projektbezogene Beschichtungs- und Gestaltungsarbeiten; Grundzüge der angewandten fachlichen Aufmaßberechnung und Kalkulation).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen

Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten; Grundzüge der angewandten fachlichen Aufmaßberechnung und Kalkulation).

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen

Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Grundlagen, Planung und Arbeitsabläufe bei technischen Funktionsbeschichtungen in den Bereichen Korrisionsschutz, Betonbeschichtung und sanierung, vorbeugender Brandschutz).

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte im Bereich Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen).

Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsabläufe analysieren und an Hand von gegenstandsübergreifenden Projekten einsetzen und erweitern; Arbeitsvorbereitung und Planung; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Technologie

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

Bereich Grundlagen der Technologie

Einteilungen, Definitionen und Einsatzgebiete im Fachbereich.

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

Einteilung der anorganischen Bindemittel (Gewinnung, Eigenschaften und Verwendung der mineralischen Bindemittel); Kalk, Zement und Wasserglas.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

Einteilung der organischen Bindemittel (Herstellung, Eigenschaften und Verwendung); Leime; Kunststoffdispersionen; Eigenschaften und Behandlung von Untergründen; anorganische Untergründe (Putze, Beton, Ziegel, Steine), Werkstoffe für den Trockenausbau; metallische Untergründe (Eisenmetalle, Nichteisenmetalle); organische Untergründe (Holz und Holzwerkstoffe); Kunststoffe; Tapeten ( Untergrundanforderungen); Herstellung von Tapeten; Tapetensymbole und –arten; Tapetenverarbeitung.

2. Klasse

3.Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

Vollwärmeschutz (natürliche und künstliche Dämmstoffe; Systemaufbau); Hygienemaßnahmen (Schimmelbildung und Sanierungsmöglichkeiten der Schimmelschäden).

Grundlagen der Farb- und Lackproduktion (Einteilung der organischen Bindemittel); Herstellung, Eigenschaften und Verwendung der organischen Bindemittel; Öle, Kunstharze einschließlich wichtiger Reaktionsharze.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

Farbmittel wie Farbkörper (Pigmente, Füllstoffe – organisch, anorganisch; natürlich und künstlich), Farbstoffe (natürlich und künstlich); Löse- und Verdünnungsmittel wie Wasser und organische Lösemittel (Definition, Einteilung); reaktive Löse- und Verdünnungsmittel; Gesundheitsgefährdungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

Ausgewählte, praxisorientierte Prüf- und Messmethoden von Beschichtungs- und Belagstoffen sowie Beschichtungen und Belägen; Trocknung – Erhärtung (handwerkliche und industrielle Verfahren und Mechanismen); industrielle Beschichtungsverfahren; Blattmetalle und Effektpigmente (Eigenschaften und Anwendung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

Spezielle Werkstoffe und Hilfsstoffe (Kitte und Spachtelmassen); Schleif- und Poliermittel; technische Funktionsbeschichtungen (Betonbeschichtung einschließlich Sanierung); Korrosionsschutz; Brandschutz.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

Fachliche Aspekte der Ökologie – berufsspezifische Schadstoffe in Wasser, Luft und Boden; Abfallbehandlung; Abwasserbehandlung; Abluftbehandlung; gefährliche Stoffe und Arbeiten im Fachgebiet.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen

Technische Funktionsbeschichtungen wie Betonbeschichtung (einschließlich Sanierung); Korrosionsschutz; Brandschutz.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Physik

Bereich Physik

Einteilungen und Definitionen; Arbeiten mit physikalischen Größen und Einheiten; Messen von physikalischen Größen; Grundlagen der Akustik (Schall, Frequenz, Körper- und Luftschall); Grundlagen der Optik (Licht und Optik); Reflexion, Remission und Glanz; Grundlagen der Bauphysik (Wärme- und Feuchtigkeitsschutz); Wasserdampfdiffusion; Schallschutz; Brandschutz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statik und Festigkeitslehre

Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften

Bereich Statik und Festigkeitslehre

Grundlagen der Statik und Festigkeitslehre (Einwirkungen und Lasten, Eigen- und Nutzlasten); atmosphärische Einwirkungen; Materialeigenschaften wie Festigkeiten (Druck-, Zug-, Schub- und Biegefestigkeit); Bauweisen (Massiv- und Skelettbauweise); wichtige Tragwerksformen.

Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften

Physikalische Grundlagen der Beschichtungstechnik (Härte, Elastizität und Plastizität); Fließverhalten (Viskosität, Thixotropie); Beschichtungseigenschaften; Lösungsbegriff im Handwerk; Wechselwirkungen von Untergrund und Beschichtungen.

3. Klasse – gemäß Stundentafel I.2

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Physik

Bereich Physik

Einteilungen und Definitionen; physikalische Materialeigenschaften und Kennwerte im Fachbereich; Arbeiten mit physikalischen Größen und Einheiten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauphysik

Bereich Bauphysik

Einteilungen und Definitionen; Wärme- und Feuchtigkeitsschutz; Wasserdampfdiffusion; Schallschutz; Brandschutz; Arbeiten mit physikalischen Größen und Einheiten.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften

Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften

Materialeigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Festigkeit und Stabilität

Bereich Festigkeit und Stabilität

Spannungen, Dehnungen, Querschnittswerte.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Theorie der Kunst

Bereich Theorie der Kunst

Definition der Kunstgattungen und des Kunsthandwerkes; Grundlagen der Profan- und Sakralkunst; vergleichende Stilkunde; Bauweisen und -formen in der Baukunst; Techniken der bildenden Kunst, des Designs und des Kunsthandwerks.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Theorie der Kunst

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

Bereich Theorie der Kunst

Geschichtliche und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und deren Einfluss auf Kultur und Kunst einer Epoche.

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

Einteilung und Chronologie der einzelnen Kunstepochen; Kunst und Kultur von den Anfängen bis zu den frühen Hochkulturen (prähistorisches Kunstschaffen, Mesopotamien, Ägypten sowie Minoische und Mykenische Kultur).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

Einteilung und Chronologie der einzelnen Kunstepochen; Kunst und Kultur der klassischen Antike, der Spätantike, des beginnenden Christentums und des frühes Mittelalters.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

Kunst und Kultur in den Epochen und Zeiträumen der Romanik, der Gotik, der Renaissance, des Barock und die Kunstströmungen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

Kunst und Kultur in den Epochen und Zeiträumen des Klassizismus, der Romantik, des Historismus und den Kunstströmungen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts und der Jahrhundertwende.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

Architektur, Malerei, Plastik, und Design im 20. Jahrhundert.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

Architektur, Malerei, Plastik, und Design im 21. Jahrhundert; Analysieren von Entwicklungen in der Gegenwartskunst.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

Architektur, Malerei, Plastik und Design im 21. Jahrhundert; Analysieren von Entwicklungen in der Gegenwartskunst aus deren Wurzeln in historischen Epochen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kalligrafie

Bereich Grundlagen der Kalligrafie

Historische Schriftentwicklung; Aufgabe und Funktion der Schrift; Kalligrafische Arbeitsmittel wie Schreibstoffe, Schreibflüssigkeiten, Schreibwerkzeuge; Gebrauchsschriften (Funktion und Einsatzbereich).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte Kalligrafie

Bereich Angewandte Kalligrafie

Schreiben von Zier- und Gebrauchsschriften; kalligrafische Komposition mit Zier- und Gebrauchsschriften (Funktion und Einsatzbereich); Zeichnen von Gebrauchsschriften; Techniken des Zeichnens (Leitlinien und Typografie).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kalligrafie und Gestaltungslehre

Bereich Kalligrafie und Gestaltungslehre

Punkt, Linie, Fläche, Farbe, Format, Form und Wirkung; Kontrast. Grundlagen grafischer und malerischer Verfahren; Grundlagen der Bildkomposition.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung

Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung

Konstruieren von Gebrauchsschriften (grafische Effekte, Schattenkonstruktion, Inline/Outline); angewandte Werbegrafik (Verbinden von Schrift und Ornament); Anfertigen und Übertragen von Schriftpausen; Bedienung der Software am Grafikcomputer; Arbeiten mit Klebefolien; Pinselschrift (Schreibstoffe, Schreibwerkzeuge und Untergründe); Grundlagen der Serigrafie (Geräte und Techniken).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung

Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung

Angewandte Werbegrafik (Verbinden von Schrift und Ornament mit einer Flächengestaltung; Schrift und Flächengestaltung mit Software und Ausführung mit der Serigrafie).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung

Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung

Angewandte Werbegrafik – Gestaltungslehre (Bild- und Flächenkomposition), Gestaltungsmöglichkeiten unter Nutzung von grafischer Gestaltungssoftware.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe

Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe

Licht und Farbe (Spektrum, Emission und Remission, Polarisation und Interferenz); Farbordnungen und Farbbeziehungen, Farbkontraste und Farbharmonien; Farbendynamik, Farbmischungen; Zeichnen und Malen von Naturstudien – Gegenstände und Lebewesen zeichnerisch erfassen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe

Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe

Licht und Farbe (Farbbeziehungen, Farbkontraste und Farbharmonien); Dunkelheitsstufen; Zeichnen und Malen von Naturstudien – Gegenstände und Lebewesen zeichnerisch erfassen; Abstraktion von Naturstudien; Übertragen von Gestaltungen auf Bauelemente, Fassaden, ebene und gekrümmte Flächen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung

Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung

Gestaltungsgesetze (geometrische Gebilde – Formen und Darstellungsmöglichkeiten); Grundlagen der Gestaltungslehre (Dimension, Proportion, Symmetrie, Raster und Rhythmus).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung

Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung

Harmonielehre (Diagonalschwenkung, Goldener Schnitt, Diagramme, Auswägung von Flächen). Farbenpsychologie (Empfindungs- und Symbolwerte von Farben, Farbbeziehungen und Farbauswahl); Farbe in der Stilgeschichte und Gegenwartsgestaltung, Farben in der Mode.

Licht und Schatten als Mittel der Räumlichkeit und Plastizität in der Malerei; psychologische Wirkung von Dunkelheitswerten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung

Grundlagen der Farbgestaltung von Gebäuden, Räumen und Fassaden in Theorie und Praxis.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung

Farbe in der Architektur – Farbentwürfe für den Fachbereich (Außen-, Fassaden- sowie Baukörpergestaltung mit den Mitteln der Malerei); Fassaden und Ensemblegestaltung; themenorientierte Raumgestaltung mit den Mitteln der Malerei und Beschichtungstechnik.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung

Thematisch orientierte Raum- und Farbentwürfe; Farbgestaltungskonzepte; perspektive und Darstellungsmethoden für Entwurfspräsentationen im Fachbereich.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung

Thematisch motivierte Raum- und Farbentwürfe; Rauminstallation mit den Mitteln der Malerei; Maltechniken und Bildgattungen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hard- und Software

Bereich Hard- und Software

Funktionalitäten, Dateiformate; Grundlagen der Werkzeugbehandlung in vektororientierten Programmen; Grundlagen der computerunterstützten Gestaltung von Schrift und Typografie; Grundlagen der Werkzeugbehandlung in pixelorientierten Programmen; Druckvorstufe; facheinschlägige vektor- und pixelorientierte Software; digitale Fotografie (Gerätehandhabung und Aufnahmetechnik; Bearbeitung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grafik und Design

Bereich Licht und Farbe

Bereich Mediale Kompetenz

Bereich Grafik und Design

Facheinschlägige 3D-Software; digitale Bildzusammenstellung.

Bereich Licht und Farbe

Instrumente und Geräte im Farb- und Lichtstudio; digitale Farb- und Raumgestaltung.

Bereich Mediale Kompetenz

Medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Malerei und Beschichtungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei

Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei

Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (verwendete Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; kreative und technische Beschichtungsarbeiten; kunsthandwerkliche Techniken; Grundlagen der Theatermalerei und Bühnengestaltung und deren Materialien, Techniken, Malweisen; Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei

Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei

Werkstätte „Licht- und Farbtechnik“ (Farbsysteme und Farbmischungen; Ausführen von Farbmischungen manuell und mit einer technischen Farbmischanlage im Atelier).

Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Verbindung von Grundmaterialien wie Holz, Textilien, Metalle und Kunststoffe; Techniken der Illusions- und Imitationsmalerei; Anfertigen von Vorzeichnungen aller Art auf einen Malgrund oder Beschichtungsobjekt übertragen mittels Raster- und Vergrößerungstechniken; Übungen mit gegenstandsübergreifende Projekte).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Farbe und Gestaltung

Bereich Farbe und Gestaltung

Werkstätte „Licht- und Farbtechnik“ (Entwicklung und Umsetzung von Gestaltungsarbeiten gemäß künstlerischer Anforderungen; Abstimmen, Mischen und Nachmischen von Farbtönen unter Beachtung von licht- und aufnahmetechnischen Anforderungen; Einsatz und Anwendung von Farbordnungssystemen).

Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Serigrafie).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Historische Maltechniken und Restauration

Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Bereich Historische Maltechniken und Restauration

Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte; Technologie im Fachbereich Konservierung und Restauration; Herstellen von Werk- und Beschichtungsstoffen nach historischen Rezepturen; restaurative Vergoldungstechniken; Arbeiten mit historischen Gestaltungstechniken wie Pinsel-, Spachtel- und Spritztechniken sowie Putzmaltechniken, Secco- und Freskomalerei und Sgraffito).

Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung

Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (Arbeitsvorbereitung und Planung; fachpraktische Dokumentation von Prüf- und Messergebnissen, Befunden und Maßnahmen; Qualitätssicherung; Materialentsorgung und Recycling).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien; Recycling).

Gemäß Stundentafel I.2.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei

Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei

Materialien und Werkzeuge der angewandten Dekor- und Bühnenmalerei; Techniken der Dekor- und Imitationsmalerei; Arbeiten mit Licht und Farbe im Farb- und Lichtstudio; projektbezogene Übungen und gegenstandsübergreifende Aufgaben.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei

Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei

Schablonenmalerei; Illusionsmalerei; Holz- und Marmorimitation.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Farbe und Gestaltung

Bereich Farbe und Gestaltung

Gestaltungsarbeiten gemäß künstlerischer Anforderungen entwickeln (Entwurfsprozess); Arbeiten im Farb-Licht-Studio; Farbordnungssysteme im Fachbereich; angewandte grafische Techniken (Serigrafie).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Historische Maltechniken und Restauration

Bereich Historische Maltechniken und Restauration

Grundlagen der Denkmalpflege; Fachterminologie; kompetente Kommunikation mit Fachleuten (Denkmalamt und Restauratoren); Systematik der Techniken und Arbeitsmittel bei denkmalpflegerischen Arbeiten und Oberflächenbearbeitung an historischen Bauwerken; historische Rezepturen (Pigmente, Bindemittel, Zusatzstoffe und –mittel); Arbeitsdokumentation.

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Malerei und Beschichtungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen

Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden

Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen

Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Anlegen von projektbezogenen fachlichen Dokumentationen wie Prüfen, Messen, Analysieren und Maßnahmen).

Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden

Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (norm- und fachgerechtes Planen und Ausführen von Wärmedämmverbundsystemen wie Systemaufbauten und Arbeitsschritte).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Korrosionsschutz

Bereich Betonbeschichtung und -sanierung

Bereich Vorbeugender Brandschutz

Bereich Korrosionsschutz

Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Untergrund- und Oberflächenprüfung; Verfahren und Methoden zur Rostentfernung und Untergrundvorbereitung; Korrosion und Schadensbilder, Korrosionsarten, und –grad; Korrosionsschutz- und Instandsetzungsverfahren mit Einbezug von Regelwerken).

Bereich Betonbeschichtung und –sanierung

Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Schutzmaßnahmen für Betonoberflächen wie Imprägnierungen, Beschichtungen und Versiegelungen; Spezialbeschichtungen; industrielle Beschichtungssysteme; Schadensfeststellung und Schadensbilder an Beton- und Stahlbetonbauteilen; Korrosionsschutz für die Bewehrung; Herstellen und Instandsetzung von Betondeckungen; Oberflächenkosmetik von Beton- und Stahlbetonbauteilen).

Bereich vorbeugender Brandschutz

Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Brandschutzbeschichtungen für unterschiedliche Untergründe und Baustoffe; Anwendungssysteme und –techniken; Spezialbeschichtungen und vorbeugender Brandschutz).

Gemäß Stundentafel I.2.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen

Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden

Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen

Anlegen von fachlichen Dokumentationen (Schadensdiagnosen, Mess- und Prüfergebnisse, Festhalten von Maßnahmen und durchgeführten Arbeiten).

Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden

Wärmedämmverbundsysteme (Systemaufbauten und Arbeitsschritte).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Korrosionsschutz

Bereich Betonbeschichtung und -sanierung

Bereich Vorbeugender Brandschutz

Bereich Korrosionsschutz

Erkennen, Prüfen und Beurteilen von Untergründen; Verfahren und Methoden zur Rostentfernung und Untergrundvorbereitung; Korrosion und Schadensbilder, Korrosionsarten und –grad; Korrosionsschutzmaßnahmen und –techniken; Instandsetzungsverfahren.

Bereich Betonbeschichtung und –sanierung

Schutzmaßnahmen für Betonoberflächen wie Imprägnierungen, Beschichtungen und Versiegelungen; Spezialbeschichtungen; industrielle Beschichtungssysteme; Schadensfeststellung und Schadensbilder an Stahlbetonbauteilen; Betondeckung und Bewehrung; Korrosionsschutz für die Bewehrung; Herstellen und Instandsetzung von Betondeckungen; Oberflächenkosmetik von Beton- und Stahlbetonbauteilen.

Bereich vorbeugender Brandschutz

Brandschutzbeschichtungen für unterschiedliche Untergründe und Baustoffe; Spezialbeschichtungen und vorbeugender Brandschutz.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik5

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

I

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Konstruktion und Projektmanagement

3

3

3

3

3

3

2

20

I

3.

Mechanik und Maschinenelemente

–

–

3

3

4

3

–

13

I

4.a

Fertigungstechnik 1 – Werkstätte und Produktionstechnik2

6

6

11

11

10(3)

10(3)

4

58

III bzw. IV

4.b

Fertigungstechnik 1

3

3

2

2

2

2

–

14

I

5.a

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

2

2

–

–

–

8

IV

5.b

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik

2

2

2

2

–

–

–

8

I

6.a

Fertigungstechnik 2 – Werkstätte und Produktionstechnik2

–

–

–

–

6(1)

6(1)

4

16

III bzw. IV

6.b

Fertigungstechnik 2

–

–

–

–

–

–

2

2

I

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1 (I)

1 (I)

1 (I)

1 (I)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

34

34

38

38

37

36

37

254

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

IVa

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht4

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Maschinenbau; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Maschinenbau.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Maschinenbau.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

I

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.

Konstruktion und Projektmanagement

3

3

3

3

3

3

1

1

20

I

3.

Mechanik und Maschinenelemente

–

–

3

3

4

3

–

–

13

I

4.a

Fertigungstechnik 1 – Werkstätte und Produktionstechnik3

6

6

11

11

7

(3)

7

(3)

3

7

(2)

58

III bzw. IV

4.b

Fertigungstechnik 1

3

3

2

2

2

2

–

–

14

I

5.a

Elektrotechnik und Automatisierungs-technik – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

2

2

–

–

–

–

8

IV

5.b

Elektrotechnik und Automatisierungs-technik

2

2

2

2

–

–

–

–

8

I

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.6

–

–

–

–

10

10

8

18

46

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände4

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

34

34

38

38

38

37

37

32

288

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

B.1

Fertigungstechnik6

1.1a

Fertigungstechnik 2 – Werkstätte und Produktionstechnik 3

–

–

–

–

2

2

2(1)

6(1)

12

III bzw. IV

1.1b

Fertigungstechnik 2

–

–

–

–

1

1

1

3

6

I

B.2

Werkzeug- und Vorrichtungsbau

2.1a

Werkzeug- und Vorrichtungsbau – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

3

5

12

IV

2.1b

Werkzeug- und Vorrichtungsbau

–

–

–

–

3

3

1

3

10

I

2.2

Konstruktion und Projektmanagement

–

–

–

–

2

2

1

1

6

I

B.3

Automatisierungs-technik

3.1a

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

3

5

12

IV

3.1b

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik

–

–

–

–

3

3

1

3

10

I

3.2

Konstruktion und Projektmanagement

–

–

–

–

2

2

1

1

6

I

B.4

Metallbau

4.1a

Metallbau – Werkstätte und Produktionstechnik3

–

–

–

–

2

2

3(1)

5(1)

12

III bzw. IV

4.1b

Metallbau

–

–

–

–

3

3

1

3

10

I

4.2

Konstruktion und Projektmanagement

–

–

–

–

2

2

1

1

6

I

B.5

Fahrzeugtechnik

5.1a

Kraftfahrzeugelektronik und Elektrotechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

1

3

8

IV

5.1b

Kraftfahrzeugelektronik und Elektrotechnik

–

–

–

–

3

3

2

4

12

I

5.2a

Kraftfahrzeug- und Motorentechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

4

8

16

IV

5.2b

Kraftfahrzeug- und Motorentechnik

–

–

–

–

3

3

1

3

10

I

B.6

Anlagentechnik

6.1

Mechanik und Maschinenelemente

–

–

–

–

2

2

–

–

4

I

6.2a

Fertigungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

1

1

2

6

10

IV

6.2b

Fertigungstechnik

–

–

–

–

–

–

1

3

4

I

6.3a

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

1

1

1

1

4

IV

6.3b

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik

–

–

–

–

2

2

–

–

4

I

6.4a

Maschinen und Anlagen – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

2

4

10

IV

6.4b

Maschinen und Anlagen

–

–

–

–

2

2

2

4

10

I

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterstundenwochen

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

2

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übung

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

IVa

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht7

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

_______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Ausbildungsschwerpunkte B.1 „Fertigungstechnik“, B.2 „Werkzeug- und Vorrichtungsbau“, B.3 „Automatisierungstechnik“, B.4 „Metallbau“, B.5 „Fahrzeugtechnik“ sowie B.6 „Anlagentechnik“.

3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein Pflichtgegenstand zu wählen.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Nur in Kombination mit dem Ausbildungsschwerpunkt B.2 oder B.3 oder B.4.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung

4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte1

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Maschinenbau; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Maschinenbau.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Maschinenbau.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.1

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht. Durch die Fachschule für Maschinenbau wird daher der Nachweis der Lehrabschlussprüfung des Lehrberufs für Metalltechnik mit den Hauptmodulen Maschinenbautechnik, Werkzeugbautechnik, Schweißtechnik, Zerspanungstechnik und den Spezialmodulen Prozess- und Fertigungstechnik sowie Konstruktionstechnik erbracht.

Gemäß Stundentafel I.2

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt. Durch die Ausbildungsschwerpunkte B.1 bis B.6 wird im Sinne des § 34a BAG zusätzlich der Nachweis der Lehrabschlussprüfung des Lehrberufs Metallbautechnik mit den Hauptmodulen Fahrzeugbautechnik, Metall- und Blechtechnik, Werkzeugbautechnik und den Spezialmodul Automatisierungstechnik erbracht.

Die Fachschule für Maschinenbau ist eine auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung für die Industrie und das Gewerbe im Bereich des Maschinenbaus und soll die für die dafür notwendigen Kenntnisse vermitteln. Die Absolventinnen und Absolventen sollen mit den erworbenen Kompetenzen in der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich des Maschinenbaus tätig werden können.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von maschinenbautechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Wechselwirkung von Planung (Konstruktion, Berechnung) und Fertigung sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Konstruktion technische Bauteile und Baugruppen normgerecht CAD-konform darstellen, fertigungs- und montagegerecht konstruieren, hinsichtlich der Funktion und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen sowie eine technische Dokumentationen erstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Projektmanagement die Projektorganisation erklären und im Team arbeiten.

Mechanik und Maschinenelemente

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Statik Auflagerkräfte sowie Schwerpunkt und Reibungskräfte berechnen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Festigkeitslehre Bauteile hinsichtlich der Grenzspannung dimensionieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Bewegungslehre die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erklären, die Auswirkung von Kräften auf die Bewegung von Körpern berechnen sowie eine einfache Leistungsberechnung durchführen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Maschinenelemente die Funktion von Maschinenelementen beschreiben sowie die gängigen Normteile des Maschinenbaus berechnen und auswählen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Zerspanungstechnik die wesentlichen Fertigungsverfahren und die Prüftechniken erklären, Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen sowie dokumentieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und mittels Programmiersystem programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge, einfache Vorrichtungen herstellen und einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und in standhalten sowie Wärmebehandlungsverfahren erklären und anwenden, im Bereich „Kunststofftechnik“ Einsatz, Be- und Verarbeitung von Kunst- und Verbundstoffen erklären sowie Werkstücke und Baugruppen manuell und maschinell herstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Blechbearbeitung Ur- und Umformtechniken nennen, Bleche trennend und umformend bearbeiten, Verbindungen für Bleche erklären und herstellen sowie geeignete Verfahren zum Schutz und zum Veredeln von Oberflächen anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen können in der Werkstätte Schweißtechnik die Grundverfahren der Löt-, Schweiß- und Trenntechnik anwenden sowie einzelne thermische Trennverfahren einsetzen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung Methoden der Werkstoffprüfung erklären, optische und mechanische Feinmessmittel mit verschiedenen Methoden anwenden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfungen durchführen, Methoden der Oberflächentechnik und deren Anwendung beschreiben sowie die Messergebnisse dokumentieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Arbeitsvorbereitung Stücklisten und Arbeitspläne erstellen, Zeit-, Produktionskostenermittlungen und Auftragsbearbeitungen mit einem ERP System durchführen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Werkstoffe die verschiedenen Werkstoffe und deren Einsatzgebiete sowie die Methoden der Wärmebehandlung, der Oberflächentechnik und der Prüfverfahren erklären.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Zerspanungstechnik Werkzeugauslegungen nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen, CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und mittels Programmiersystem im mehrachsigen Bereich programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen sowie die Schnittparameter optimieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Schweißtechnik die gängigen Schweiß- und Lötverfahren anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Elektrotechnik elektrische Grundschaltungen erklären, nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen, Verbraucher unter Berücksichtigung des Leitungsschutzes anschließen sowie einfache elektrische Größen messen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Automatisierungstechnik pneumatische und hydraulische Funktionsdiagramme lesen und die dazugehörigen Schaltplanentwürfe erstellen, einfache pneumatische und hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen unter Beachtung einschlägiger Vorschriften aufbauen und in Betrieb nehmen sowie diese warten, systematisch Fehler, Mängel und Störungen aufsuchen und beheben.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Zerspanungstechnik die Werkzeuge nach Herstellerkriterien auswählen, Zerspanungsversuche durchführen und dokumentieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik Werkzeuge nach Herstellerkriterien auswählen, mehrachsige CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen sowie die Schnittparameter optimieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung Methoden der Qualitätssicherung erklären sowie mit optischen und mechanischen Feinmessmittel Messungen durchführen und dokumentieren

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsautomatisierung Werkzeugmaschinentypen auswählen und deren Einsatzgebiete abschätzen, sowie flexible Fertigungssysteme und Sondermaschinen beschreiben.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Werkzeugbau Grundlagen der Schneid- und Stanztechnik erklären, wesentliche Berechnungen durchführen und das Werkzeug auslegen, Kunststoffwerkstoffe nach ihrer Einteilung und Herstellung unterscheiden und die Funktion der wesentlichen Maschinen zur Kunststoffverarbeitung erklären, Spritzgusswerkzeuge unter Verwendung entsprechender Formnormalien aufbauen sowie Werkzeuge herstellen, montieren und in Betrieb nehmen, Musterteile herstellen und prüfen sowie Optimierungen vornehmen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Vorrichtungsbau Vorrichtungen einteilen, auslegen und unter Verwendung standardisierter Vorrichtungskomponenten den Aufbau festlegen, Vorrichtungen herstellen, montieren und in Betrieb nehmen, Musterteile herstellen und prüfen, den Einsatz von Maschinen zum Trennen und Umformen festlegen sowie die Herstellung von Blechplatinen unter Verwendung von Laser-, Wasserstrahl- und Nibbeltechnik zuordnen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Konstruktion Vorrichtungen und Werkzeuge konstruieren und daraus fertigungsgerechte Einzelteilzeichnungen unter Berücksichtigung der CNC/CAM Technologie ableiten.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Elektrotechnik Kapazität, Induktivität, den Blitz- und Überspannungsschutz, die üblichen Bauformen der elektrischen Maschinen, beschreiben, Installationsschaltungen unter Beachtung von elektrischen Schutzmaßnahmen und einschlägigen Vorschriften aufbauen und in Betrieb nehmen, Kondensatoren und Spulen messen, Motoren anschließen und Transformatoren prüfen, frequenzgeregelte Antriebe in Betrieb setzen, Störungen beheben sowie rotierende und lineare Antriebseinheiten aufbauen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Automatisierungstechnik ein hydraulisches Funktionsdiagramm lesen, den dazugehörigen Schaltplanentwurf erstellen, den Einsatz von Aktoren und Sensoren beurteilen, die Funktion von speicherprogrammierbaren Steuerungen, von Standardregelungen und einfachen Industrierobotern beschreiben, Bauteile und Baugruppen der Steuerungs- und Regelungstechnik in Stand halten und warten, systematisch Fehler, Mängel und Störungen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen und speicherprogrammierbare Steuerungen programmieren sowie lineare und rotierende Antriebseinheiten aufbauen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Konstruktion Schaltpläne einfacher pneumatischer, hydraulischer und elektrische Anlagen erstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können in der Bereich Metallbau aus handelsüblichen Profilen Gewerke unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften und wirtschaftlichen Überlegungen planen, kalkulieren, herstellen und dokumentieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Baubetriebslehre baurechtliche Gegebenheiten erklären und die wichtigsten Bauvorschriften nennen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Schweißtechnik die gängigen Schweiß- und Lötverfahren im Stahlbau anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfungen an Schweißkonstruktionen durchführen und einen Qualitätsbericht erstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Konstruktion technische Bauteile und Baugruppen normgerecht und CAD-konform darstellen, fertigungs- und montagegerecht konstruieren, hinsichtlich ihrer Funktion und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen sowie eine technische Dokumentationen erstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik die Funktion und das Verhalten wichtiger elektrischer Maschinen erklären, das Bordnetz eines Kraftfahrzeuges beschreiben, Fehlerbehebungen am gesamten Fahrzeug durchführen und die Bauteile demontieren, ersetzen und in Betrieb nehmen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Kraftfahrzeugelektronik elektronische Komponenten der Fahrzeugtechnik erkennen und deren Funktion und Einsatzgebiet erklären, Fehlerbehebungen am gesamten Fahrzeug durchführen und die Bauteile demontieren, ersetzen und in Betrieb nehmen

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Kraftfahrzeugtechnik die internen Zusammenhänge im Fahrzeug beschreiben und die relevanten Bestimmungen für dessen Betrieb benennen und erklären sowie Fehlerbehebungen am gesamten Fahrzeug durchführen und die Bauteile demontieren und ersetzen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Motorentechnik die Elemente eines Motors benennen und erklären und einfache Berechnungen zur Auslegung durchführen sowie Fehlerbehebungen am gesamten Fahrzeug durchführen und die Bauteile demontieren und ersetzen.

Die Absolventinnen und Absolventen können Begutachtungsverfahren aufgrund kraftfahrrechtlichen Vorschriften durchführen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Festigkeitslehre Bauteile hinsichtlich Vergleichsspannung dimensionieren und die Gefahr einer Knickung erkennen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Hydrostatik und Thermodynamik hydrostatische Kräfte berechnen und thermodynamische Zustandsänderungen beschreiben.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik die Werkzeuge nach Herstellerkriterien auswählen, mehrachsige CNC- Maschinen programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsautomatisierung Werkzeugmaschinentypen auswählen und deren Einsatzgebiete abschätzen sowie die Automatisierung von Werkzeugmaschinen beschreiben.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Schweißtechnik die gängigen Schweiß- und Lötverfahren im Stahlbau anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfungen an Schweißkonstruktionen durchführen und einen Qualitätsbericht erstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Elektrotechnik Kapazität und Induktivität und die üblichen Bauformen der elektrischen Maschinen beschreiben, das Typenschild eines Motors interpretieren sowie Motoren nach einschlägigen Vorschriften anschließen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Automatisierungstechnik ein hydraulisches Funktionsdiagramm lesen, den dazugehörigen Schaltplanentwurf erstellen, den Einsatz von Aktoren und Sensoren beurteilen, pneumatische und hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie Sensoren und Aktoren anschließen und Fehler diagnostizieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fördertechnik den Einsatz von Lastaufnahmemitteln für Stückgut sowie den Einsatz von Hubwerken, Brückenkranen, Rollenbahnen, Schneckenförderern und Förderbändern beurteilen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Installations- und Haustechnik die wichtigsten Leitungselemente und deren Verbindungsmöglichkeiten auswählen, ein Konzept einer Verrohrung erstellen, einfache pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen, Installationen herstellen, Druckprüfungen durchführen und den Einsatz von Anlagen der Haustechnik beurteilen, Anlagen zur Warmwasseraufbereitung sowie Heizsysteme, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen in Betrieb nehmen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Kraft- und Arbeitsmaschinen Kraft- und Arbeitsmaschinen unterscheiden sowie die Funktion und die Regelung von Pumpen und die Funktion von Verbrennungsmotoren beschreiben.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

1.Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Erstellen und lesen normgerechter technischer Zeichnungen (Blattgrößen, Normschrift, Linienarten, Linienbreiten, Maßstäbe, Darstellung von Werkstücken, Bemaßung und Allgemeintoleranzen, Freihandskizzen, Schnittdarstellung, Oberflächenangaben, Werkstückkanten, Darstellung und Bemaßung von Werkstückeinzelheiten).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Wirtschaftliche Fertigung (Auswahl von Oberflächenangaben, Toleranzen, Passungen); Normgerechte Darstellung lösbarer Verbindungen (Schraubverbindungen mit Sicherungselementen, Stift- und Bolzenverbindungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

3D-Modellierung von Bauteilen und einfachen Baugruppen (Modellierung, Zeichnungsableitung und Stücklisten; Normteilbibliotheken von Maschinenelementen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Welle-Nabe Verbindung (Verbindungsarten, Darstellung und Bemaßung); Schraubverbindungen (normgerechte Darstellung von Schraubkonstruktionen und Berechnung); Schweißverbindung (normgerechte Darstellung einer Schweißkonstruktion und Berechnung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Baugruppenkonstruktion (Aufgabenanalyse, Entwurf, 3D-Modellierung, Zeichnungsableitung), Konstruktionssystematik (Konstruktionsstrukturen, Wiederholteile, Bibliotheken von Maschinenelementen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Projektmanagement

Bereich Konstruktion

Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen); Innovationsmanagement (Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen, Kostenabschätzung, Präsentation von Projekten).

Bereich Projektmanagement

Einführung in die Projektorganisation (Erstellen einer Projektstruktur und Planung eines Projektablaufes, Termin- und Kostenkontrolle, Teamarbeit in unterschiedlichen Rollen anhand von Projekten zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen), Innovationsmanagement (Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen, Kostenabschätzung, Präsentation von Projekten).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statik

Bereich Maschinenelemente

Bereich Statik

Kraftbegriff, Freimachen von Körpern, Wechselwirkungsprinzip, Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewicht von Kräften, Hebelgesetz, Momentengleichgewichtsbeziehung, Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem (2D).

Bereich Maschinenelemente

Normen, Oberflächen, Toleranzen, Passungen (Maßtoleranzen, Passungen, Form- und Lagetoleranzen, Oberflächenbeschaffenheit), Nietverbindungen (Funktion und Nietformen, Werkstoffe, Herstellung), Schraubverbindungen (Funktion und Gewinde, Schrauben und Mutternarten, Scheiben, Sicherungen, Werkstoffe, Festigkeit, Korrosionsschutz), Bolzen-, Stiftverbindungen, Sicherungselemente (Ausführungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statik

Bereich Maschinenelemente

Bereich Statik

Schwerpunkt, Standsicherheit, Reibung.

Bereich Maschinenelemente

Lager (Bauarten, Anwendungen, Eigenschaften, Auswahl), Achsen und Wellen (Einteilung, Lagerung, Gestaltung), Welle-Nabe Verbindung (form-, kraft- und stoffschlüssige Welle-Nabe Verbindungen), Federn (Federkennlinien, Federarten, Federwerkstoffe und deren Eigenschaften, Ausführungen- und Anwendungen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Festigkeitslehre

Bereich Maschinenelemente

Bereich Festigkeitslehre

Definition der Begriffe Spannung und Dehnung, Zug-, und Druck-, Biege-, Scher- und Torsionsbeanspruchung, Festigkeitskennwerte für statische Beanspruchung, Flächenmomente für einfache Querschnitte, Widerstandsmomente, Berechnung von Spannungen, Ermittlung der zulässigen Spannung, Spannungs- Dehnungsdiagramm, Überlagerung von gleichartigen Spannungen; Schnittufer und Schnittgrößen, Normalkraft-, Querkraft- und Momentenverlauf.

Bereich Maschinenelemente

Schweißverbindung (Verfahren, Stoß- und Nahtarten, Auswirkungen des Schweißvorganges, Berechnung, Zusatzstoffe), Kupplungen (starre, elastische und schaltbare Kupplungen), Auswahl von Niet- und Schraubverbindungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegungslehre

Bereich Maschinenelemente

Bereich Bewegungslehre

Gleichförmig und gleichmäßig beschleunigte Bewegungen, freier Fall, einfache Berechnung von Beschleunigungskräften, Leistungsberechnung.

Bereich Maschinenelemente

Getriebe und Zahnräder (Getriebearten, Verzahnungsgesetz, Flankenprofile und Verzahnungsarten, Werkstoffe und Schmierung), Zugmitteltriebe (Riemen und Ketten), Übersetzungen, Lagerberechnungen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich Blechbearbeitung

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Werkstätte Zerspanungstechnik

Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung, maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen.

Werkstätte Blechbearbeitung

Trennende Bearbeitung von Blechen, einfache Umformtechniken.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Zusammenbauen von selbst angefertigten Bauteilen unter Anwendung von Schrauben-, Bolzen- und Nietverbindungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich CNC-und CAM-Technik

Bereich Blechbearbeitung

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Bereiche Schweißtechnik

Werkstätte Zerspanungstechnik

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von einfachen Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte Blechbearbeitung

Trennende Bearbeitung von Blechen und einfache Verbindungstechniken, einfache Umformtechniken.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Zusammenbau und Wartung von Maschinen, Baugruppen und Werkzeugen, Anwendung von Wärmebehandlungsverfahren, Dokumentation, manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von thermoplastischen und duroplastischen Kunststoffen und Verbundstoffen.

Werkstätte Schweißtechnik

Schutzmaßnahmen gegen Strahlen, Verbrennungen, Vergiftungen und elektrische Unfälle, Grundverfahren der Schweiß- und Löttechnik, thermische Trenn- und Bearbeitungsverfahren, Schweißen von einfachen Baugruppen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Werkstätte Zerspanungstechnik

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von einfachen Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Härteprüfungen.

3. Klasse – gemäß Stundentafel I.1

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Bereich Blechbearbeitung

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Bereich Arbeitsvorbereitung

Werkstätte Zerspanungstechnik

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen, Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.

Werkstätte Blechbearbeitung

Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung

Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen, Ermittlung der Produktionskosten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Bereich Blechbearbeitung

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Bereich Arbeitsvorbereitung

Werkstätte Zerspanungstechnik

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen, Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.

Werkstätte Blechbearbeitung

Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung

Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen, Ermittlung der Produktionskosten.

3. Klasse – gemäß Stundentafel I.2

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Bereich Arbeitsvorbereitung

Werkstätte Zerspanungstechnik

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung

Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, Kalkulation einfacher Baugruppen und Werkstücke, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Bereich Arbeitsvorbereitung

Werkstätte Zerspanungstechnik

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung

Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, Kalkulation einfacher Baugruppen und Werkstücke, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.1

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionstechnik

Werkstätte Produktionstechnik

Selbstständige Fertigung unter fachgerechter Auswahl von Werkzeug und Maschine, Zusammenbau, Dokumentation der Fertigungsschritte.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Bereich Blechbearbeitung

Bereich Produktionstechnik

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.

Werkstätte Blechbearbeitung

Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.

Werkstätte Produktionstechnik

Selbstständige Fertigung unter fachgerechter Auswahl von Werkzeug und Maschine, Zusammenbau, Dokumentation der Fertigungsschritte.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Bereich Blechbearbeitung

Bereich Arbeitsvorbereitung

Bereich Produktionstechnik

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.

Werkstätte Blechbearbeitung

Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.

Werkstätte Produktionstechnik

Selbstständige Fertigung unter fachgerechter Auswahl von Werkzeug und Maschine, Zusammenbau, Dokumentation der Fertigungsschritte.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung

Zeitermittlung, Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen, Ermittlung der Produktionskosten.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich Blechbearbeitung

Bereich Werkstoffe

Bereich Zerspanungstechnik

Messmittel, Freimaßtoleranzen, einfache Form und Lagetoleranzen, Grundlagen der ISO-Toleranzen, Werkzeugschneide, Einfluss auf die Spanbildung, Einführung in die Schneidwerkstoffe, Grundlagen der konventionellen Zerspanungsmaschinen.

Bereich Blechbearbeitung

Umformtechnik, Grundlagen Biegetechnik, Verbindungselemente.

Bereich Werkstoffe

Einführung in die Werkstoffkunde (Einteilung der Werkstoffe, Eigenschaften und Verwendung der Werkstoffe).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Bereich Blechbearbeitung

Bereich Schweißtechnik

Bereich Werkstoffe

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Einsatzbereiche, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von thermoplastischen und duroplastischen Kunststoffen und Verbundstoffen.

Bereich Blechbearbeitung

Biege- Scher- und Stanzverfahren.

Bereich Schweißtechnik

Schweiß- und Löttechniken.

Bereich Werkstoffe

Stahlwerkstoffe, Einteilung, Normung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Bereich Werkstoffe

Bereich Zerspanungstechnik

Parameter der spanabhebenden Fertigungsverfahren.

Bereich CNC- und CAM-Technik

Grundlagen der Zerspanungsmaschinen (CNC-Maschinen).

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Gängige Wärmebehandlungsverfahren, Anwendungsbereiche.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Mechanische und elektronische Längenmessmittel, Härteprüfmethoden.

Bereich Werkstoffe

Nichteisenmetalle, Kunststoffe (Herstellung, Einteilung, Normung), Wärmebehandlung, Eisen- Kohlenstoffdiagramm.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Bereich Zerspanungstechnik

Grundlagen der Schleifverfahren und Feinstbearbeitungsverfahren, Werkzeug- und Spannsysteme für Werkzeugmaschinen, Wirtschaftlichkeitsabschätzungen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Bereich CNC- und CAM-Technik

Gängige Handhabungssysteme in der CNC- Fertigung, Bauteile, Baugruppen und Steuerungen von CNC- Maschinen, Auswahl von geeigneten Bearbeitungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Korrosion, Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen, Prüfen des Oberflächenschutzes.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1.Klasse (1.und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Werkstätte Elektrotechnik

Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen der Elektroinstallation, Messen einfacher elektrischer Größen, Konfektionieren von Kabeln.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Werkstätte Elektrotechnik

Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen der Elektroinstallation, Anschließen von elektrischen Verbrauchern, Strommessung, Leiterbezeichnungen, Leitungsschutz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Werkstätte Elektrotechnik

Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen der Elektroinstallation, Anschließen von elektrischen Verbrauchern, Strommessung, Leiterbezeichnungen, Leitungsschutz.

Werkstätte Automatisierungstechnik

Bauteile und Baugruppen der Pneumatik und Hydraulik zusammenbauen und installieren, Wartung, systematischer Suche und Behebung von Fehlern, Mängeln und Störungen.

1.Klasse (1.und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Elektrotechnik

Stromkreis (Schutzmaßnahmen, Größen und Einheiten, Ohm‘sches Gesetz, elektrische Grundschaltungen), Messen von Widerstand und Spannung.

2.Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Bereich Elektrotechnik

Wechselstromtechnik (Darstellung sinusförmiger Größen, Spitzenwert, Mittelwerte, Zeigerdarstellung), elektrische Verbraucher, Strommessung, Installationen (Schaltzeichen, Grundschaltungen, Leiterbezeichnungen, Leitungsschutz, Stromlaufplan).

Bereich Automatisierungstechnik

Elektropneumatische und hydraulische Bauelemente, Symbole und Schaltzeichen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Bereich Elektrotechnik

Drehstrom (Drehstromnetz, Sternschaltung, Dreiecksschaltung).

Bereich Automatisierungstechnik

Funktionsdiagramme und Schaltpläne.

Gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Schweißtechnik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Vermessen und Einspannen von Werkzeugen mit Beschreiben des Werkzeugdatenspeichers, Erstellen von CNC- Programmen mit Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen, selbstständiges Fertigen und Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes an der mehrachsigen CNC- Maschine.

Werkstätte Schweißtechnik

Herstellen von Schweißverbindungen mit Schutzgasschweißverfahren sowie Widerstandschweißen, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Schweißtechnik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Vermessen und Einspannen von Werkzeugen mit Beschreiben des Werkzeugdatenspeichers, Erstellen von CNC- Programmen mit Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen, selbstständiges Fertigen und Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes an der mehrachsigen CNC- Maschine.

Werkstätte Schweißtechnik

Herstellen von Schweißverbindungen mit Schutzgasschweißverfahren sowie Widerstandschweißen, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.

4. Klasse- Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

Werkstätte Schweißtechnik

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems, Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstätte Schweißtechnik

Vorbereitung auf eine zertifizierte Schweißprüfung, Schweißnahtprüfung, Nachbehandlung von Schweißverbindungen, Erkennen und Beheben von Schweiß- und Bindefehlern sowie Beurteilen von Schweißverbindungen.

Gemäß Stundentafel I.1

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereiche Zerspanungstechnik sowie CNC- und CAM Technik

Bereich Zerspanungstechnik sowie Bereich CNC- und CAM Technik

Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Vermessen und Einspannen von Werkzeugen mit Beschreiben des Werkzeugdatenspeichers, Erstellen von CNC- Programmen unter Verwendung der Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Vermessen von gefertigten Werkstücken, Korrektur von Werkzeugdaten, CNC- Programme mit unterschiedlichen Zyklen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Werkstätte Zerspanungstechnik

Zerspanungsversuche unter Verwendung der vom Hersteller vorgegebenen Schnittparameter.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems, Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards, selbstständiges Fertigen bzw. Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes mit einer mehrachsigen CNC- Maschine.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Werkstätte Zerspanungstechnik

Zerspanungsversuche unter Verwendung der vom Hersteller vorgegebenen Schnittparameter.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems, Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards, selbstständiges Fertigen bzw. Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes mit einer mehrachsigen CNC- Maschine.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich Zerspanungstechnik

Werkzeugauswahl, Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich CNC- und CAM-Technik

Werkzeugauswahl, Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen mit erhöhter Kompexität.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Bereich Fertigungsautomatisierung

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Methoden der Qualitätssicherung.

Bereich Fertigungsautomatisierung

Typen der Werkzeugmaschinen, Einsatzgebiete, Automatisierung von Werkzeugmaschinen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungsautomatisierung

Bereich Fertigungsautomatisierung

Flexible Fertigungssysteme, Sondermaschinen, Wirtschaftlichkeitsberechnung

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Herstellung und Instandhaltung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Herstellung und Instandhaltung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Herstellung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien, funkenerosive Fertigungsverfahren, Abstimmen des Werkzeuges und Durchführen von Testserien zur Erstmusterprüfung, systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an Werkzeugen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Herstellung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien, funkenerosive Fertigungsverfahren, Abstimmen des Werkzeuges und Durchführen von Testserien zur Erstmusterprüfung, systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an Werkzeugen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeugbau

Bereich Vorrichtungsbau

Bereich Konstruktion

Grundlagen der Schneid- und Stanztechnik, Bauarten und Komponenten von Stanzwerkzeugen.

Bereich Vorrichtungsbau

Einteilung der Vorrichtungen, Bestimmen und Spannen, standardisierte Vorrichtungskomponenten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeugbau

Bereich Vorrichtungsbau

Bereich Werkzeugbau

Schnittkraftberechnung, technische Richtlinien und Werkstoffauswahl bei der Auslegung von Schnitt- und Stanzwerkzeugen.

Bereich Vorrichtungsbau

Spannvorrichtungen, Fügevorrichtungen, Sondervorrichtungen, Maschinen zum Trennen und Umformen, Umformtechniken (Biege- und Ziehtechnik), Herstellung von Blechplatinen mit Laser- Wasserstrahl- und Nibbeltechnik.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeugbau

Bereich Vorrichtungsbau

Bereich Werkzeugbau

Herstellung und Einteilung von Kunststoffwerkstoffen, Prozessprinzip des Spritzgießens.

Bereich Vorrichtungsbau

Werkstückhandhabung (pneumatisch, hydraulisch).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeugbau

Bereich Vorrichtungsbau

Bereich Werkzeugbau

Aufbau und Arten von Spritzgussmaschinen, Berechnung und Aufbau von Spritzgusswerkzeugen, Formnormalien.

Bereich Vorrichtungsbau

Automatisierte Werkstückhandhabung.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Konstruktion einer Vorrichtung mit standardisierten Vorrichtungskomponenten, Ableitung einer fertigungsgerechten Einzelteilzeichnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Konstruktion einer Vorrichtung mit standardisierten Vorrichtungskomponenten, Ableitung einer fertigungsgerechten Einzelteilzeichnung, fertigungsrelevante Anforderungen der CNC/CAM Technologie.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Konstruktion eines Spritzgusswerkzeuges unter Verwendung entsprechender Formnormalien, Ableitung einer fertigungsgerechten Einzelteilzeichnung.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Konstruktion eines Spritzgusswerkzeuges unter Verwendung entsprechender Formnormalien, Ableitung einer fertigungsgerechten Einzelteilzeichnung, fertigungsrelevante Anforderungen der CNC/CAM/Technologie.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Werkstätte Elektrotechnik

Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Installationsschaltungen, elektrische Schutzmaßnahmen, Blitzschutz, sonstige einschlägige Vorschriften, Kennzeichnungen und Prüfung von Kondensatoren und Spulen.

Werkstätte Automatisierungstechnik

Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen), Sensoren und Aktoren (Installation, Inbetriebnahme, Fehlerdiagnose).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Werkstätte Elektrotechnik

Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Installationsschaltungen, elektrische Schutzmaßnahmen, Blitzschutz, sonstige einschlägige Vorschriften, Kennzeichnungen und Prüfung von Kondensatoren und Spulen.

Werkstätte Automatisierungstechnik

Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen), Sensoren und Aktoren (Installation, Inbetriebnahme, Fehlerdiagnose).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Werkstätte Elektrotechnik

Elektrische Maschinen (Anschließen, Fehlerdiagnose), Prüfung von Transformatoren, frequenzgeregelte Antriebe (Inbetriebnahme, Parametrisierung, Fehlerdiagnose).

Werkstätte Automatisierungstechnik

Bauteile und Baugruppen der Steuerungs- und Regelungstechnik (Instandhaltung, Wartung, systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen), speicherprogrammierbare Steuerungen und Industrieregler (Einsatz und Programmierung bei Automatisierungstechnikaufgaben in Kombination mit pneumatischen oder hydraulischen Steuerungen), Aufbau von linearen und rotierenden Antriebseinheiten.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Werkstätte Elektrotechnik

Elektrische Maschinen (Anschließen, Fehlerdiagnose), Prüfung von Transformatoren, frequenzgeregelte Antriebe (Inbetriebnahme, Parametrisierung, Fehlerdiagnose).

Werkstätte Automatisierungstechnik

Bauteile und Baugruppen der Steuerungs- und Regelungstechnik (Instandhaltung, Wartung, systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen), speicherprogrammierbare Steuerungen und Industrieregler (Einsatz und Programmierung bei Automatisierungstechnikaufgaben in Kombination mit pneumatischen oder hydraulischen Steuerungen), Aufbau von linearen und rotierenden Antriebseinheiten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Bereich Elektrotechnik

Elektroinstallation (Leitungs- und Installationsmaterial, Installation in Gebäuden, elektrische Schutzmaßnahmen gegen Berühren und elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, Überstrom- und Kurzschlussschutz), Blitz- und Überspannungsschutz (Grundlagen, innerer und äußerer Blitzschutz, Arten, Verlegung von Erdungsanlagen).

Bereich Automatisierungstechnik.

Hydraulische Bauelemente (Ventile, Antriebe, Energieumsetzung), Hydraulik (Symbole, Schaltzeichen, Funktionsdiagramm, Schaltplanentwurf).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Bereich Elektrotechnik

Elektrisches Feld (Energie, Kraftwirkung, Kapazität, Kondensatoren), magnetisches Feld (Energie, Kraftwirkung, magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis; zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität).

Bereich Automatisierungstechnik

Sensoren (Arten, Funktion, Einsatz), Aktoren (Arten, Funktion, Einsatz).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Bereich Elektrotechnik

Elektrische Maschinen (Bauformen, Schutz- und Betriebsarten; Typenschild), Transformationen (Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise).

Bereich Automatisierungstechnik

Steuerungstechnik (Aufbau und Funktion von speicherprogrammierbaren Steuerungen), Regelungstechnik (Grundlagen, Standardregler, schaltende Regler).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Bereich Elektrotechnik

Leistungselektronik (Frequenzumrichter, Anwendungen).

Bereich Automatisierungstechnik

Robotik (rotierende und lineare Antriebe, Industrieroboter)

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Schaltpläne von hydraulischen und pneumatischen Anlagen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Normgerechte Konstruktion einfacher elektrischer Schaltungen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Normgerechte Konstruktion einfacher elektrischer Anlagen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Normgerechte Konstruktion elektrischer Anlagen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schweißtechnik

Bereich Metallbau

Werkstätte Schweißtechnik

Schutzgasschweißen, Widerstandschweißen.

Werkstätte Metallbau

Herstellung, Zusammenbau, Montage von Stahlteilen für Gebäude.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schweißtechnik

Bereich Metallbau

Werkstätte Schweißtechnik

Schutzgasschweißen, Widerstandschweißen.

Werkstätte Metallbau

Herstellung und Montage von komplexen Stahlteilen und Baugruppen für Gebäude.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schweißtechnik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Bereich Metallbau

Werkstätte Schweißtechnik

Schweißtechnische Ausbildung nach einem zertifiziertem Verfahren, Schweißnahtprüfung, Nachbehandlung von Schweißverbindungen (Glühen, Sandstrahlen), Erkennen und Beheben von Schweiß- und Bindefehlern, Beurteilen von Schweißverbindungen, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.

Werkstätte Metallbau

Montage von Stahlteilen für Gebäude, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können in den

Bereichen Metallbau, Portalbau, Schweißtechnik, Arbeitsvorbereitung

Werkstätte Metallbau

Stahlteile für Gebäude im Rahmen eines Projekts herstellen, Dokumentation der Fertigungsschritte.

Werkstätte Portalbau

Portalbauten im Rahmen eines Projekts herstellen, Dokumentation Arbeitsvorgänge.

Werkstätte Schweißtechnik

Anwenden der Schweißtechnikverfahren im Rahmen eines Projekts.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung

Projektbezogenen Zeitermittlung, Auftragsbearbeitung, Ermittlung der Produktionskosten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Portalbau

Bereich Portalbau

Auswahl von geeigneten Profilen und Beschlägen für Türen, Fenster, Fassaden. Dimensionieren und konstruieren von Geländern und Treppen nach einschlägigen Vorschriften. Sicherheitskennzeichen aus dem Bereich Portalbau, Oberflächenschutz.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Portalbau

Bereich Stahlbau

Bereich Baubetriebslehre

Bereich Portalbau

Auswahl der geeigneten Schweißverfahren im Stahl- und Portalbau.

Bereich Stahlbau

Grundlagen des Behälterbaus und des Stahlhochbaus, Stahlbauprofile, Dimensionierungen, Konstruktionen, Sicherheitsvorschriften.

Bereich Baubetriebslehre

Baurecht (Bauplatzerklärung, Behörden, Beteiligte und Parteien, wesentliche Verfahrensschritte, Fristen, Pläne)

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Portalbau

Bereich Stahlbau

Bereich Baubetriebslehre

Bereich Portalbau

Aufmaßermittlung (Rohbau, Glasbauten, Wintergärten)

Bereich Stahlbau

Hallenbau (Bauelemente, konstruktive Details).

Bereich Baubetriebslehre

Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Portalbau

Bereich Stahlbau

Bereich Portalbau

Projektierung eines Portalbauprojektes.

Bereich Stahlbau

Detailplanungen für den Hallenbau, Berechnungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Schraubverbindungen (normgerechte Darstellung von Schraubkonstruktionen und Dimensionierung), Schweißverbindung (normgerechte Darstellung einer Schweißkonstruktion und Dimensionierung in Abstimmung mit dem Bereich Maschinenelemente), Details der schweißgerechten Konstruktion.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Konstruktionsaufgaben aus dem Bereich Stahlbau und Portalbau, Baugruppenkonstruktion (Aufgabenanalyse, Entwurf, 3D-Modellierung, Zeichnungsableitung), Konstruktionssystematik (Konstruktionsstrukturen, Wiederholteile, Bibliotheken in Abstimmung mit dem Bereich Maschinenelemente)

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Konstruktion von Baugruppen und Systemen (Vertiefung), Innovationsmanagement (Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen, Kostenabschätzung, Präsentation von Projekten).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Durchführung einer umfassenden Konstruktionsaufgabe in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand Metallbau.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik

Werkstätte Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik

Elektrische und elektronische Baugruppen, Komponenten und Systeme der Kraftfahrzeugtechnik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik

Werkstätte Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik

Elektrische und elektronische Baugruppen, Komponenten und Systeme der Kraftfahrzeugtechnik.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik

Werkstätte Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik

Elektrische und elektronische Störungen an kraftfahrzeugspezifischen Komponenten.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik

Werkstätte Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik

Elektrische und elektronische Störungen an kraftfahrzeugspezifischen Komponenten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik

Gleichstrom (Berechnung von Gleichstromkreisen, Gleichspannungsquellen), Elektromagnetismus, Elektrostatik, Wechselstrom (Ströme und Spannungen im Wechselstromkreis, Berechnung von Wechselstromkreisen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik

Wechsel- und Drehstrom (Drehstromsystem, Leistung im Drehstromsystem), Funktionsweise und Verhalten der wichtigsten elektrischen Maschinen, Bordnetz im Kraftfahrzeug (elektrische Maschinen und Aktoren im Kraftfahrzeug, Leistungselektronik im Kraftfahrzeug, elektronische und optoelektronische Bauelemente und deren Anwendung).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektronik

Bereich Kraftfahrzeugelektronik

Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen, grundsätzliche Struktur von Steuerungen und Regelungen, Erfassung und Übertragung von Information im Kraftfahrzeug.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektronik

Bereich Kraftfahrzeugelektronik

Mikroelektronische Komponenten zur Informationsverarbeitung, Informationsverarbeitungssysteme im Kraftfahrzeug.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeug- und Motorentechnik

Werkstätte Kraftfahrzeug- und Motorentechnik

Demontage und Montage von Motorteilen, Behebung von Störungen und Schäden an Teilen des Motors, der Kraftübertragung, der Karosserie und des Fahrwerks.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeug- und Motorentechnik

Werkstätte Kraftfahrzeug- und Motorentechnik

Demontagen, Montagen sowie Behebung von Störungen und Schäden an Teilen des Motors, der Kraftübertragung, der Karosserie und des Fahrwerks durchführen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeug- und Motorentechnik

Werkstätte Kraftfahrzeug- und Motorentechnik

Teile des Motors, des Antriebsstrangs, des Fahrwerks und des Fahrzeugaufbaues demontieren, montieren sowie Störungen an Teilen der Kraftübertragung, des Fahrwerks- und Fahrzeugaufbaues auffinden und beheben, Begutachtung von Fahrzeugen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeug- und Motorentechnik

Werkstätte Kraftfahrzeug- und Motorentechnik

Teile des Motors, des Antriebsstrangs, des Fahrwerks und des Fahrzeugaufbaues demontieren, montieren sowie Störungen an Teilen der Kraftübertragung, des Fahrwerks- und Fahrzeugaufbaues auffinden und beheben, Begutachtung von Fahrzeugen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugtechnik

Bereich Motorentechnik

Bereich Kraftfahrzeugtechnik

Reifenaufbau, Kräfte zwischen Straße, Reifen und Fahrwerk.

Bereich Motorentechnik

Arten, Bauelemente und Arbeitsverfahren der Verbrennungskraftmaschinen und moderner Antriebsaggregate, Steuerdiagramme, Kennfelder, Kenngrößen, Leistung und Wirkungsgrad, Bauprinzip von Motoren (Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte und Massenausgleich, Steuerung von Zwei- und Viertaktmotoren, prinzipielle Vorgänge bei der Gemischbildung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugtechnik

Bereich Motorentechnik

Bereich Kraftfahrzeugtechnik

Fahrdynamische Zustände im Zusammenhang mit Bremssystemen und Fahrzeuggeometrie.

Bereich Motorentechnik

Systeme der Gemischbildung bei Otto und Dieselmotoren, Auslegung und Berechnung der Hauptabmessungen einzelner Bauteile im Kurbeltrieb.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugtechnik

Bereich Motorentechnik

Bereich Kraftfahrzeugtechnik

Aufbau und Wirkungsweise der Lenksysteme und Komponenten der Kraftübertragung von der Schwungscheibe bis zum Rad, Wirkungsweise der Fahrassistenzsysteme.

Bereich Motorentechnik

Grundlagen der Aufladung, Kühlung, Schmierung.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugtechnik

Bereich Motorentechnik

Bereich Kraftfahrzeugtechnik

Grundlegende Kenntnisse von alternativen Antriebskonzepten.

Bereich Motorentechnik

Grundlagen der Schadstoffentstehung, Methoden der Schadstoffreduktion.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Festigkeitslehre

Bereich Festigkeitslehre

Überlagerung ungleichartiger Spannungen bei statisch belasteten Bauteilen, Knickung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hydrostatik und Thermodynamik

Bereich Hydrostatik und Thermodynamik

Hydrostatik (hydrostatischer Druck, hydraulische Kraft- und Wegübersetzung, Auftrieb, Druck auf Wände), Thermodynamik (thermische und kalorische Zustandsgrößen, offene und geschlossene Systeme, ideales Gas, Zustandsänderungen).

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schweißtechnik

Werkstätte Schweißtechnik

Schutzgasschweißen, Widerstandschweißen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schweißtechnik

Werkstätte Schweißtechnik

Schutzgasschweißen, Widerstandschweißen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Schweißtechnik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstätte Schweißtechnik

Vorbereitung auf eine zertifizierte Schweißprüfung, Schweißnahtprüfung, Nachbehandlung von Schweißverbindungen, Schweiß- und Bindefehlern, Beurteilen von Schweißverbindungen, Schweißarbeiten nach einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Schweißtechnik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstätte Schweißtechnik

Vorbereitung auf eine zertifizierte Schweißprüfung, Schweißnahtprüfung, Nachbehandlung von Schweißverbindungen, Schweiß- und Bindefehlern, Beurteilen von Schweißverbindungen, Schweißarbeiten nach einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich Fertigungsautomatisierung

Bereich Zerspanungstechnik

Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien.

Bereich Fertigungsautomatisierung

Werkzeugmaschinentypen und deren Einsatzgebiete.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Fertigungsautomatisierung

Bereich CNC- und CAM-Technik

Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien.

Bereich Fertigungsautomatisierung

Automatisierung von Werkzeugmaschinen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Werkstätte Elektrotechnik

Elektrische Maschinen (Anschließen, Fehlerdiagnose).

Werkstätte Automatisierungstechnik

Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Werkstätte Elektrotechnik

Elektrische Maschinen (Anschließen, Fehlerdiagnose).

Werkstätte Automatisierungstechnik

Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Automatisierungstechnik

Werkstätte Automatisierungstechnik

Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen), Sensoren und Aktoren (Installation, Inbetriebnahme, Fehlerdiagnose).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Automatisierungstechnik

Werkstätte Automatisierungstechnik

Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen), Sensoren und Aktoren (Installation, Inbetriebnahme, Fehlerdiagnose).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Bereich Elektrotechnik

Elektrisches Feld (Energie, Kraftwirkung, Kapazität, Kondensatoren), magnetisches Feld (Energie, Kraftwirkung, magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis, zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität).

Bereich Automatisierungstechnik

Hydraulische Bauelemente (Ventile, Antriebe, Energieumsetzung), Hydraulik (Symbole, Schaltzeichen, Funktionsdiagramm, Schaltplanentwurf), Sensorik (Arten, Funktion, Einsatz), Aktorik (Arten, Funktion, Einsatz).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Elektrotechnik

Elektrische Maschinen (Bauformen, Schutz- und Betriebsarten, Typenschild).

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Installationstechnik

Bereich Haustechnik

Werkstätte Installationstechnik

Pneumatische und hydraulische Installationen (Kalt- und Warmbiegen, Einziehen und Aushalsen von Rohren einschließlich Wärmebehandlung, Rohrgewindeschneiden)

Werkstätte Haustechnik

Brennersysteme, Aufbau und Montage, Brennereinstellungen, Rauchgasmessung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Installationstechnik

Bereich Haustechnik

Werkstätte Installationstechnik

Pneumatische und hydraulische Installationen (Kalt- und Warmbiegen, Einziehen und Aushalsen von Rohren einschließlich Wärmebehandlung, Rohrgewindeschneiden)

Werkstätte Haustechnik

Brennersysteme, Aufbau und Montage, Brennereinstellungen, Rauchgasmessung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Installationstechnik

Bereich Haustechnik

Werkstätte Installationstechnik

Pneumatische und hydraulische Installationen (Verbinden und Zusammenbauen von Rohrleitungen aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoff, Dichtungen und Schutzisolierungen, Druckprüfung)

Werkstätte Haustechnik

Warmwasseraufbereitung und Heizsysteme, Aufbau von Wärmepumpen, Inbetriebnahme und Wartung von Lüftungsanlagen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Installationstechnik

Bereich Haustechnik

Werkstätte Installationstechnik

Pneumatische und hydraulische Installationen (Verbinden und Zusammenbauen von Rohrleitungen aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoff, Dichtungen und Schutzisolierungen, Druckprüfung)

Werkstätte Haustechnik

Warmwasseraufbereitung und Heizsysteme, Aufbau von Wärmepumpen, Inbetriebnahme und Wartung von Lüftungsanlagen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fördertechnik

Bereich Installations- und Haustechnik

Bereich Fördertechnik

Lastaufnahmemittel für Stückgut, Sicherheitsvorschriften.

Bereich Installations- und Haustechnik

Leitungselemente (Rohre, Rohrverbindungen, Absperrorgane), Konzeption der Verrohrung, einfache hydraulische und pneumatische Schaltpläne, Brennersysteme, Rauchgasmessung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fördertechnik

Bereich Kraft- und Arbeitsmaschinen

Bereich Fördertechnik

Überblick über Stetig- und Unstetigförderer, Hubwerke, Brückenkräne, Rollenbahnen, Schneckenförderer, Förderbänder.

Bereich Kraft- und Arbeitsmaschinen

Überblick über Kraft- und Arbeitsmaschinen, Kreiselpumpe (Aufbau, Funktion, Regelung), Kolbenpumpe, Kolbenkompressor.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Installations- und Haustechnik

Bereich Installations- und Haustechnik

Haustechnik (Heizungs-, Klima-, Lüftungsanlagen, Wärmepumpen)

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraft- und Arbeitsmaschinen

Bereich Kraft- und Arbeitsmaschinen

Verbrennungsmotoren (Arbeitsverfahren, Bauarten, Bauelemente, Kennfelder)

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.6 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

(II)

2.

Baukonstruktion und Baupraxis

2.a

Baukonstruktion2

3

3

3

3

3(1)

3(1)

1

19

(I)

2.b

Baupraxis und Produktionstechnik

8

8

9

9

9

9

3

55

(IV)

3.

Tragwerke3

2

2

3

3

4(1)

4(1)

1

19

(I)

4.

Infrastruktur4

–

–

1(1)

1(1)

3(1)

3(1)

–

8

(I)

5.

Baubetrieb und Projektmanagement5

–

–

2

2

4(1)

4(1)

2

14

(II)

6.

Bauplanung und Darstellung5

3(3)

3(3)

3(3)

3(3)

3(3)

3(3)

1(1)

19

(I)

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz6

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

34

34

36

36

38

38

33

249

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht7

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“.

3 Inklusive Physik des Fachgebietes. Mit Übungen im Labor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Mit Übungen im 3. Semester, Übungen im Labor im 4. Semester und Übungen im Vermessungswesen in der 3. Klasse im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenstände.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bautechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bautechnik.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bautechnik.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik10

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

(II)

2.

Baukonstruktion und Baupraxis

2.a

Baukonstruktion3

3

3

3

3

3(1)

3(1)

2

3

23

(I)

2.b

Baupraxis und Produktionstechnik

8

8

9

9

9

9

3

3

58

(IV)

3.

Tragwerke4

2

2

3

3

4(1)

4(1)

1

1

20

(I)

4.

Infrastruktur5

–

–

1(1)

1(1)

3(1)

3(1)

1

1

10

(I)

5.

Baubetrieb und Projektmanagement6

–

–

2

2

4(1)

4(1)

2

2

16

(II)

6.

Bauplanung und Darstellung6

3(3)

3(3)

3(3)

3(3)

3(3)

3(3)

1(1)

1(1)

20

(I)

Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.3

–

–

–

–

–

–

–

20

20

(I)

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände7

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz8

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

34

34

36

36

38

38

35

37

288

Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

B.1

Hochbautechnologie

–

–

–

–

–

–

–

20

20

(I)

B.2

Tiefbautechnologie

–

–

–

–

–

–

–

20

20

(I)

B.3

Konstruktiver Holzbau

–

–

–

–

–

–

–

20

20

(I)

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht9

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

______________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Hochbautechnologie“, B.2 „Tiefbautechnologie“, B.3 „Konstruktiver Holzbau“.

3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“.

4 Inklusive Physik des Fachgebietes. Mit Übungen im Labor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5 Mit Übungen im 3. Semester, Übungen im Labor im 4. Semester und Übungen im Vermessungswesen in der 3. Klasse im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

6 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

7 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenstände.

9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung

4. Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte1

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen3

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bautechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bautechnik.

4 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bautechnik.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 104/2008 und BGBl. II Nr. 234/2008 idgF sowie BGBl. II Nr. 191/2007 und BGBl. II Nr. 234/2007 idgF). Für die Bereiche der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.3).

Die Fachschule für Bautechnik ist eine bautechnische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen.

Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Baudurchführung und Abrechnung, die bereits berufspraktische Erfahrung voraussetzen, in Planungs- und Konstruktionsbüros, im öffentlichen Dienst und bei ausführenden Firmen des Bauhaupt- und -nebengewerbes zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind die Grundlagen der Planung von Bauwerken und insbesondere deren Umsetzung. Mit der Erstellung einer Abschlussarbeit werden die erlangten Kompetenzen dokumentiert.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik erreichen

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten über die

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik liegen in den Bereichen der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Errichtung von Bauwerken. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung sowie der Qualitätssicherung im Vordergrund.

Zu den typischen Aufgaben einer Absolventin bzw. eines Absolventen der Fachschule für Bautechnik zählen

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik insbesondere befähigt werden

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich des Bauwesens.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe des Bauwesens sowie den Einsatz der grundsätzlichen Baumaterialien erfassen und in einfachen Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben und der Nachhaltigkeit umsetzen.

Im Bereich Gründungen und Bodenkonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen bauvorbereitende Maßnahmen durchführen, grundlegende Bauarten von Gründungen umsetzen sowie Flachgründungen unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Im Bereich Vertikale Baukonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen die bautechnischen Konstruktionen in Zusammenhängen zur Gesamtbaukonstruktion normgerecht umsetzen sowie in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Im Bereich Horizontale Baukonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen die bautechnischen Konstruktionen in Zusammenhängen zur Gesamtbaukonstruktion und Bauphysik normgerecht umsetzen sowie in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung, Barrierefreiheit und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Im Bereich Dachkonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen Tragkonstruktionen im Zusammenhang mit Statik und Bauphysik normgerecht umsetzen sowie in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Im Bereich Bauwerk-Technik können die Absolventinnen und Absolventen die bautechnischen Grundlagen aus der Haustechnik erfassen und in konstruktive Zusammenhänge unter Einbeziehung der Bauphysik einarbeiten sowie diesbezügliche Konstruktionen in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Im Bereich Bauwerk-Ausbau können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen unter Einsatz geeigneter Baumaterialien zur Funktionserfüllung unter Berücksichtigung gewerkeübergreifender Zusammenhänge und der Bauphysik umsetzen sowie diesbezügliche Konstruktionen in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Im Bereich Außenanlagen können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen Baumaterialien und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken gemäß Planvorgaben umsetzen und in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planlich darstellen sowie unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Ergänzung gemäß Stundentafel I.2

Im Bereich Bauen im Bestand können die Absolventinnen und Absolventen bestehende Konstruktionen aufnehmen, darstellen und beurteilen, darauf aufbauend Umbauerfordernisse und Umbaumöglichkeiten unter Einbeziehung der Bauphysik und Statik erkennen sowie nach planlichen Darstellungen unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Im Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Vorgänge beobachten, beschreiben und die Gesetzmäßigkeiten erklären, Kräfte und Kraftsysteme erfassen sowie Gleichgewichte ermitteln. Sie kennen die Terminologie der Tragsysteme und die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau, die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren zur Ermittlung der äußeren und inneren Kräfte und können die Schnittgrößen statisch bestimmter Stabtragwerke ermitteln und darstellen.

Im Bereich Festigkeit und Stabilität können die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und die erforderlichen Querschnittswerte ermitteln, Stabilitätsprobleme erkennen und die grundlegenden Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke verstehen.

Im Bereich Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke verstehen und anwenden sowie die Verbindungstechnologien und Verbindungsmittel für Stahl- und Holztragwerke verstehen.

Im Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften können die Absolventinnen und Absolventen die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen und die Grundlagen und Methoden der Material- und Bauteilprüfung verstehen.

Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen für die Bewehrung von Stahlbetontragwerken verstehen und anwenden, auf Basis vorgegebener Plan- und Bewehrungsangaben Schalungs- und Bewehrungspläne einfacher Bauteile erstellen und dafür geeignete EDV-Programme anwenden. Sie können die theoretisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse an Hand praxisorientierter Aufgabenstellungen anwenden und umsetzen.

Im Bereich Geotechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften erkennen, grundlegende Gründungsarten und Baugrubensicherungen erfassen sowie die Grundlagen und Methoden der Materialprüfung verstehen.

Im Bereich Siedlungswasserbau können die Absolventinnen und Absolventen siedlungswasserbauliche Planungen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserableitung erfassen.

Im Bereich Vermessungswesen können die Absolventinnen und Absolventen Geometerpläne erfassen und interpretieren, die gängigen Instrumente der Vermessung verstehen sowie einfache Vermessungsaufgaben durchführen.

Im Bereich Verkehrswegebau können die Absolventinnen und Absolventen Planungen für Parkflächen und einfache Straßenkonstruktionen erfassen.

Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen die im Planungs- und Bauprozess Beteiligten, deren Aufgabenstellungen und die notwendigen Geräte erfassen und dem Bauablauf zuordnen. Aufbauend darauf können sie eine Baustelleneinrichtungsplanung erstellen.

Im Bereich Bauvorschriften können die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien im Bauablauf den jeweiligen Projektbeteiligten und dem Projektablauf zuordnen.

Im Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen die Ausschreibungsverfahren benennen und bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und der Mengenermittlung mitwirken sowie die in diesem Bereich gängigen EDV-Programme einsetzen.

Im Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Prozesse und Ansätze der Kostenermittlung in den Phasen der Objektentwicklung und -errichtung erfassen und deuten.

Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Aufgaben im Kontext Bauleitung, Bauaufsicht, Baustellenorganisation und Baudokumentation erfüllen sowie die in diesem Bereich gängigen EDV-Programme einsetzen.

Im Bereich Konstruktionsübungen können die Absolventinnen und Absolventen die dem Berufsbild entsprechenden üblichen Skizzen, technische Zeichnungen und Pläne lesen, interpretieren und nach Angaben und Vorgaben aus rechtlichen, technischen und gestalterischen Bereichen selbstständig herstellen bzw. weiter bearbeiten. Sie können die Planwerke sowohl in händischer Form als auch unter Verwendung einschlägiger Software (CAD) darstellen und präsentieren.

Im Bereich Darstellende Geometrie können die Absolventinnen und Absolventen einfache geometrische Körper erfassen und unter Zuhilfenahme der üblichen Normalrisse und einfacher dreidimensionaler Darstellungen erläutern und präsentieren. Sie sind imstande, einfache geometrische Körper mittels EDV-Programmen darzustellen.

Im Bereich Grundlagen des Gestaltens können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Funktionen einfacher Bauaufgaben verstehen. Sie sind imstande, ein Funktionsschema für Bauaufgaben kleineren Umfangs selbstständig zu erarbeiten sowie bei der Erstellung von Funktionsschemata und Raumprogrammen komplexerer Bauaufgaben mitzuwirken.

Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen innovative und nachhaltige Baustoffe ihren Einsatzmöglichkeiten zuordnen, haustechnische Systeme auf Basis erneuerbarer Energie ihren Einsatzmöglichkeiten zuordnen sowie grundlegende Sanierungstechniken nach ihren Einsatzbereichen einteilen.

Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen nachhaltige und energieeffiziente Bauweisen erläutern.

Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.

Im Bereich Grundlagen des Verkehrswegebaus können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende technische und normative Zusammenhänge zu den Teilbereichen Querschnittsgestaltung und Oberbaubemessung, Anlagen des ruhenden Verkehrs, Straßenentwässerung, Trassierung und Linienführung, Kreuzungs- und Knotengestaltung sowie Grundlagen des Verkehrsrechtes erläutern.

Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.

Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungen an den Holzschutz erkennen, verschiedene Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen erfassen, moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computergestützter Systeme verstehen und computergestützten Abbund anwenden.

Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails normgerecht konstruktiv durchbilden.

Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum jeweiligen Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Als Ergänzung der angeführten Werkstätten dienen die am jeweiligen Standort angebotenen Werkstätten des Baunebengewerbes.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und –sicherung, Instandhaltung, Recycling.

Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen des Bauens

Bereich Gründungen und Bodenkonstruktionen

Bereich Grundlagen des Bauens

Theorie

Übersicht Bauteile und Bauweisen.

Werkstätten Baumeisterarbeiten

Konstruktionsgrundlagen Mauerwerk.

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten

Gebräuchliche Holzarten, Holzverbindungen im Zusammenhang mit Gesamtkonstruktionen.

Bereich Gründungen und Bodenkonstruktionen

Theorie

Baugrube und Flachgründungen.

Werkstätten Baumeisterarbeiten

Flachgründungen – systemlose Schalungen, Abstecken, Absicherungen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Vertikale Baukonstruktionen

Bereich Vertikale Baukonstruktionen

Theorie

Grundlagen tragender und raumbildender Elemente (Baukonstruktion und Bauphysik).

Werkstätten Baumeisterarbeiten

Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen, Bögen und Überlagen, einfache Schalungen, Oberflächen, zugehörige Materialkunde, Schnurgerüst und Umgang mit Meterriss, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten

Holzwandkonstruktionen und einfache Tragkonstruktionen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaus.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Vertikale Baukonstruktionen

Bereich Horizontale Baukonstruktionen

Bereich Vertikale Baukonstruktionen

Theorie

Tragende Wandsysteme und bauphysikalische Zusammenhänge (erdberührende Wände, Außenwände ua).

Werkstätten Baumeisterarbeiten

Spezielle Mauerwerksysteme, bewehrter und unbewehrter Beton, Oberflächen, zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge, Systemschalungen, konstruktive Ausbildung von Wandöffnungen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Bereich Horizontale Baukonstruktionen

Theorie

Tragende Deckenelemente, Treppen.

Werkstätten Baumeisterarbeiten

Konstruktive Ausbildung von Öffnungen, Stiegenschalungen, Deckenschalungen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten

Holzdeckenkonstruktionen, konstruktive Ausbildung von Öffnungen, Grundlagen Treppenbau, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Horizontale Baukonstruktionen

Bereich Dachkonstruktionen

Bereich Horizontale Baukonstruktionen

Theorie

Terrassen, Balkone, Rampen, Barrierefreiheit.

Werkstätten Baumeisterarbeiten

Überdecken von Öffnungen, Stiegenschalungen, Deckenschalungen (spezielle Konstruktionen wie Kragkonstruktionen, Einbauteile, Wärme- und Schallschutz), Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten

Treppenbau, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Bereich Dachkonstruktionen

Theorie

Flachdächer, Terrassen und Balkone, geneigte Dächer, Dachkonstruktionen, Dachdeckungen, Dachabdichtungen und Dachentwässerungen.

Werkstätten Baumeisterarbeiten

Unter- und Überzüge, Attika- und Brüstungsschalung, Giebelwände, Auflager- und Verankerungskonstruktionen, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten

Holzkonstruktionssysteme und Holztragwerke, Austragungen, Abbund, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauwerk-Ausbau

Bereich Bauwerk-Ausbau

Theorie

Nichttragende raumbildende Wand- und Deckenelemente, Fenster, Türen, Tore, Sonnenschutz, Innen- und Außenbekleidungen und -systeme für Wände.

Werkstätten Baumeisterarbeiten

Nichttragende Wände, Versetzarbeiten, Verputzarbeiten und Wandbekleidungen, Dämmsysteme, Grundlagen der Befestigungstechnik, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten

Nichttragende Wände, Versetzarbeiten, Wandbekleidungen, Grundlagen der Befestigungstechnik, Bauteilanschlüsse, Dachaufbauten, Dachfenster, Detailkonstruktionen (Durchdringungen und Unterkonstruktionen), Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Werkstätten Trockenbau

Trockenbausysteme, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Trockenbaugewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Dachkonstruktionen

Bereich Bauwerk-Technik

Bereich Bauwerk-Ausbau

Bereich Außenanlagen

Bereich Dachkonstruktionen

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten

Computerunterstützter Abbund, Holzkonstruktionssysteme, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Bereich Bauwerk-Technik

Theorie

Grundlagen der Haustechnik und des Brandschutzes, Angaben der Sonderplanung, Ableitung von Wässern; Fangsysteme, Grundlagen des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schallschutzes.

Werkstätten Baumeisterarbeiten

Mauerwerk und Schalung in Zusammenhang mit Haustechnikvorgaben, Ableitung von Wässern, Ausführung und Montage von Fangsystemen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Bereich Bauwerk-Ausbau

Theorie

Fußbodenkonstruktionen, Feuchtraumabdichtungen.

Werkstätten Baumeisterarbeiten

Fußbodenaufbauten in Nassbauweise, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten

Fußbodenaufbauten in Trockenbauweise, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Bereich Außenanlagen

Werkstätten Baumeisterarbeiten

Ableitung von Wässern, Belagsarbeiten, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Planung und Projekt

Bereich Planung und Projekt

Theorie

Projektierung und Dokumentation (Konstruktion, Bauphysik und Baumanagement/Baubetrieb).

Werkstätten

Modellhafte Umsetzung von Lösungen spezifischer Bauaufgaben, vernetzte Arbeitsvorbereitung und Sicherheitskoordination, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen der Werkstätten – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

7. Semester – Ergänzung gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauwerk-Technik

Bereich Bauwerk-Technik

Theorie

Energieausweis.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauen im Bestand

Bereich Bauen im Bestand

Theorie

Bauaufnahme und Dokumentation, rechtliche, normative und sicherheitstechnische Grundlagen, technische Grundlagen.

Werkstätten

Sicherungsmaßnahmen und Gerüstungen, spezielle Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung, Abbruch, Sanierungs- und Erneuerungskonstruktionen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen der Werkstätten – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

Größen und Einheiten, Kräfte und Gleichgewicht, Terminologie der Tragsysteme.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

Einwirkungen, Tragsysteme, Standsicherheit.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

Statisch bestimmte Stabtragwerke.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Festigkeit und Stabilität

Bereich Tragsicherheit

Bereich Festigkeit und Stabilität

Spannungen, Dehnungen, Querschnittswerte, Stabilität (Knicken).

Bereich Tragsicherheit

Sicherheitskonzept, Tragwerke aus Stahl und Holz (Grundlagen), Bauteile und Bauteilverbindungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

Bereich Konstruktive Durchbildung

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

Materialeigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien.

Bereich Konstruktive Durchbildung

Schalungs- und Bewehrungspläne für Einzel- und Streifenfundamente, Stützen und Träger.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

Bereich Konstruktive Durchbildung

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

Materialeigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien und Bauteilen.

Bereich Konstruktive Durchbildung

Schalungs- und Bewehrungspläne für Fundamentplatten, Wände und Decken.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktive Durchbildung

Bereich Konstruktive Durchbildung

Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktive Durchbildung

Bereich Konstruktive Durchbildung

Tragelemente und Tragsysteme aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

Bereich Geotechnik

Grundlagen Baugrund und Boden, Bodeneigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

Bereich Geotechnik

Baugrund und Boden, Bodeneigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien; Wasser im Baugrund, Grundlagen Gründungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Siedlungswasserbau

Bereich Vermessungswesen

Bereich Siedlungswasserbau

Grundlagen von Wasserversorgungs- und Abwasserableitungsanlagen.

Bereich Vermessungswesen

Grundlagen der Lage- und Höhenmessung sowie deren planliche Darstellung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Verkehrswegebau

Bereich Vermessungswesen

Bereich Verkehrswegebau

Grundlagen zur Umsetzung von Planungen für Parkflächen und einfache Straßenkonstruktionen.

Bereich Vermessungswesen

Grundlagen der Lage- und Höhenmessung sowie deren planliche Darstellung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

Bereich Geotechnik

Baugrubensicherungen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

Bereich Geotechnik

Grundlagen Baugruben mit Wasserhaltung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauorganisation

Bereich Bauvorschriften

Bereich Bauorganisation

Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.

Bereich Bauvorschriften

Bewilligungsverfahren, Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauorganisation

Bereich Bauorganisation

Bauverfahren und Geräte (Arten, Einsatz und Instandhaltung), Infrastruktur für die Bauumsetzung.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe

Mengenermittlung, Ausschreibungs- und Vergabearten, Planungskoordination, Leistungsbeschreibungen, Werkvertragsnormen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung

Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung

Kostenermittlung, Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise), Positionskalkulation, Regieleistungen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

Bauleitung (Auftragnehmer), Bauaufsicht (Auftraggeber), Baustellenorganisation (Ressourcen- und Zeitplanung), Baudokumentation, Bauabrechnung, Bauübergabe.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe

Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe

Standardleistungsverzeichnis Haupt- und Nebengewerbe, Angebotsprüfung, Preisspiegel, Vergabe.

Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung

K-Blätter, Bruttomittellohnermittlung.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

Bereich Darstellende Geometrie

Bereich Konstruktionsübungen

Freihandzeichnen und Skizzieren, händisches Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.

Bereich Darstellende Geometrie

Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper, Normalrisse.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

Bereich Darstellende Geometrie

Bereich Konstruktionsübungen

Freihandzeichnen und Skizzieren, händisches Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.

Bereich Darstellende Geometrie

Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper, Axonometrie und Projektionen unter Anwendung einfacher EDV-Programme.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

Bereich Konstruktionsübungen

Einreichpläne einfacher Bauwerke.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

Bereich Grundlagen des Gestaltens

Bereich Konstruktionsübungen

Einreichpläne einfacher Bauwerke anhand einer vorgegebenen Plangrundlage mit Konstruktionsdetails.

Bereich Grundlagen des Gestaltens

Funktionsschemata einfacher Bauaufgaben.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

Bereich Konstruktionsübungen

Ausführungspläne einfacher Bauwerke.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

Bereich Konstruktionsübungen

Schalungs-, Bewehrungs- und Detailpläne einfacher Bauelemente.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

Bereich Konstruktionsübungen

Plandarstellungen mit fächerübergreifenden Inhalten in verschiedenen Planungsphasen und Maßstäben.

8. Semester – gemäß Stundetafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

Bereich Konstruktionsübungen

Plandarstellung dreidimensionaler Bauobjekte, Präsentieren und Dokumentieren.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen des Bauens

Bereich Bauelemente

Bereich Planung und Projekt

Bereich Grundlagen des Bauens

Innovative und nachhaltige Baustoffe, Solarenergie und Erdwärme, Sanierungstechniken.

Bereich Bauelemente

Ökologische und ökonomische Bausysteme.

Bereich Planung und Projekt

Umsetzung praxisbezogener Projekte.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen des Verkehrswegebaus

Bereich Planung und Projekt

Bereich Grundlagen des Verkehrswegebaus

Querschnittsgestaltung und Oberbaubemessung, Anlagen des ruhenden Verkehrs, Straßenentwässerung, Trassierung und Linienführung, Grundlagen des Verkehrsrechtes.

Bereich Planung und Projekt

Umsetzung praxisbezogener Projekte.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können in

Bereich Bauelemente

Bereich Konstruktive Durchbildung

Bereich Planung und Projekt

Bereich Bauelemente

Konstruktiver und chemischer Holzschutz, Grundlagen moderner Fertigungsmethoden, vorgefertigte mehrschichtige / mehrschalige Elemente.

Bereich Konstruktive Durchbildung

Holzbauwerke und deren Anschlussdetails.

Bereich Planung und Projekt

Umsetzung praxisbezogener Projekte.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.3 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX. Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik5

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

2

2

2

2

14

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

–

12

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

I

9.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

–

6

(III)

10.

Orientierung und Mobilität

1

1

1

1

1

1

–

6

(IV)

11.

Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung

1

1

–

–

–

–

–

2

(IV)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Konstruktion und Projektmanagement

3

3

3

3

3

3

2

20

I

3.

Mechanik und Maschinenelemente

–

–

3

3

4

3

–

13

I

4.a

Fertigungstechnik 1 – Werkstätte und Produktionstechnik2

6

6

11

11

10(3)

10(3)

4

58

III bzw. IV

4.b

Fertigungstechnik 1

3

3

2

2

2

2

–

14

I

5.a

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

1

1

–

–

–

2

IV

5.b

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik

2

2

2

2

–

–

–

8

I

6.a

Fertigungstechnik 2 – Werkstätte und Produktionstechnik2

–

–

–

–

4(1)

4(1)

4

12

III bzw. IV

6.b

Fertigungstechnik 2

–

–

–

–

–

–

3

3

I

7

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1 (1)

1 (1)

1 (1)

1 (1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

34

34

38

38

37

36

37

254

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Active English

2

2

2

2

1

1

–

I

2.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

–

III

3.

Projektmanagement

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Lebenspraktische Fertigkeiten

–

–

2

2

–

–

–

IV

5.

Mitarbeiterführung und ausbildung

–

–

–

–

–

1

1

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

IVa

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

3.

Spielmusik

1

1

1

1

1

1

–

III

G.

Förderunterricht4

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Blindenspezifische Pflichtgegenstände

5.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

__________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Maschinenbau für blinde und sehbehinderte Menschen; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Maschinenbau für blinde und sehbehinderte Menschen.

4 Wie Stundentafel der Fachschule für Maschinenbau für blinde und sehbehinderte Menschen.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht. In diesem Sinn wird durch die Fachschule für Maschinenbau der Nachweis der Lehrabschlussprüfung des Lehrberufs für Metalltechnik mit den Hauptmodulen Maschinenbautechnik, Werkzeugbautechnik, Schweißtechnik, Zerspanungstechnik und den Spezialmodulen Prozess- und Fertigungstechnik sowie Konstruktionstechnik erbracht.

Die Fachschule für Maschinenbau ist eine auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung für die Industrie und das Gewerbe im Bereich des Maschinenbaus und soll die für die dafür notwendigen Kenntnisse vermitteln. Die Absolventinnen und Absolventen sollen mit den erworbenen Kompetenzen in der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich des Maschinenbaus tätig werden können.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von maschinenbautechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Wechselwirkung von Planung (Konstruktion, Berechnung) und Fertigung sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Konstruktion technische Bauteile und Baugruppen normgerecht CAD-konform darstellen, fertigungs- und montagegerecht konstruieren, hinsichtlich der Funktion und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen sowie eine technische Dokumentationen erstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich „Projektmanagement“ die Projektorganisation erklären und im Team arbeiten.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Statik Auflagerkräfte sowie Schwerpunkt und Reibungskräfte berechnen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Festigkeitslehre Bauteile hinsichtlich der Grenzspannung dimensionieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Bewegungslehre die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erklären, die Auswirkung von Kräften auf die Bewegung von Körpern berechnen sowie eine einfache Leistungsberechnung durchführen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Maschinenelemente die Funktion von Maschinenelementen beschreiben sowie die gängigen Normteile des Maschinenbaus berechnen und auswählen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Zerspanungstechnik die wesentlichen Fertigungsverfahren und die Prüftechniken erklären, Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen sowie dokumentieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und mittels Programmiersystem programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge, einfache Vorrichtungen herstellen und einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und in standhalten sowie Wärmebehandlungsverfahren erklären und anwenden, im Bereich „Kunststofftechnik“ Einsatz, Bearbeitung von Kunst- und Verbundstoffen erklären sowie Werkstücke und Baugruppen manuell und maschinell herstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Blechbearbeitung Ur- und Umformtechniken nennen, Bleche trennend und umformend bearbeiten, Verbindungen für Bleche erklären und herstellen sowie geeignete Verfahren zum Schutz von Oberflächen anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen können in der Werkstätte Schweißtechnik die Grundverfahren der Löt-, und Punktschweißtechnik anwenden sowie einzelne thermische Trennverfahren einsetzen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung Methoden der Werkstoffprüfung erklären, optische und mechanische Feinmessmittel mit verschiedenen Methoden anwenden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfungen durchführen, Methoden der Oberflächentechnik und deren Anwendung beschreiben sowie die Messergebnisse dokumentieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Arbeitsvorbereitung Stücklisten und Arbeitspläne erstellen, Zeit-, Produktionskostenermittlungen und Auftragsbearbeitungen mit einem ERP System durchführen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Werkstoffe die verschiedenen Werkstoffe und deren Einsatzgebiete sowie die Methoden der Wärmebehandlung, der Oberflächentechnik und der Prüfverfahren erklären.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Zerspanungstechnik Werkzeugauslegungen nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen, CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und mittels Programmiersystem im mehrachsigen Bereich programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen sowie die Schnittparameter optimieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Schweißtechnik die gängigen Punktschweiß- und Lötverfahren anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Elektrotechnik elektrische Grundschaltungen erklären, nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie einfache elektrische Größen messen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Automatisierungstechnik pneumatische Funktionsdiagramme lesen und die dazugehörigen Schaltplanentwürfe erstellen, einfache pneumatische Grundschaltungen nach Schaltplänen unter Beachtung einschlägiger Vorschriften aufbauen und in Betrieb nehmen sowie diese warten, systematisch Fehler, Mängel und Störungen aufsuchen und beheben.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ sowie „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.

Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Z 1 bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.

Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht auch klassenübergreifend oder geblockt zu empfehlen.

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen

Fachgebiet „Fremdsprache“

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung II).

Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“

Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung III).

Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“

Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Umwelt“

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Fachtheorie“

Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Projekt“

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen

Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.

Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.

Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.

Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.

Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.

Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.

Der Computer stellt für sehbehinderte und blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.

Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.

Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.

Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen. Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen,

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung u.a.), kreative Textformen.

Reflexion

Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.

Lern- und Arbeitstechniken

Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.

Kultur – Gesellschaft – Medien

Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachrichtigkeit

Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Schreiben

Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.

Zuhören und Sprechen

Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.

Lern- und Arbeitstechniken

Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).

Kultur – Gesellschaft – Medien

Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, Ausgewählte Beispiele aus der Literatur, Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, Nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Zuhören und Sprechen

Präsentation unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen.

Lesen

Erschließung und Bewertung von Texten in verschiedenen Medien.

Schreiben

Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Textoptimierung, Portfolio als Produkt der Fachrichtung oder Dokumentation der Betriebspraxis.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Schilauf

Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.

Schwimmen

Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.

Turnen

Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Turnen

Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.

Leichtathletik

Schlagball, Mittelstreckenlauf.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwimmen

Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.

Turnen

Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.

Leichtathletik

Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.

Bewegungsspiele

Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Schilauf

Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).

Schwimmen

Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).

Turnen

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.

Bewegungsspiele

Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwimmen

Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.

Turnen

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.

Bewegungsspiele

Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwimmen

Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.

Turnen

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.

Leichtathletik

Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.

Bewegungsspiele

Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler

Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Eurobraille

Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme ( nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg, je nach Bedarf.

Begriffsbildung

Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination). Grundbegriffe des Straßenverkehrs.

Grundelemente

Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung

Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sinnesschulung

Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision).

Langstocktechniken

Diagonaltechnik, Senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.

Ruhiges Wohngebiet

Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).

Straßenüberquerungen

Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.

Öffentliche Verkehrsmittel

Zurücklegung des Schulweges.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

Im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel.

Begriffsbildung

Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).

Grundelemente

Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.

Sinnesschulung

Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.

Langstocktechniken

Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.

Ruhiges Wohngebiet / Kleines Geschäftsviertel

Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.

Langstocktechniken

Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.

Soziale Interaktion

Kontaktaufnahme mit fremden Personen (zB: Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).

Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel

Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.

Langstocktechniken

Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.

Öffentliche Verkehrsmittel

Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in/zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.

6. Semester- Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sehen und andere Sinne

Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.

Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.

Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Hilfsmittel

Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.

IT-Grundschulung (assistierende Technologien)

Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).

Siehe Anlage 1.

1.Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Erstellen und lesen normgerechter technischer Zeichnungen (Blattgrößen, Normschrift, Linienarten, Linienbreiten, Maßstäbe, Darstellung von Werkstücken, Bemaßung und Allgemeintoleranzen, Freihandskizzen, Schnittdarstellung, Oberflächenangaben, Werkstückkanten, Darstellung und Bemaßung von Werkstückeinzelheiten).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Wirtschaftliche Fertigung (Auswahl von Oberflächenangaben, Toleranzen, Passungen); Normgerechte Darstellung lösbarer Verbindungen (Schraubverbindungen mit Sicherungselementen, Stift- und Bolzenverbindungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

3D-Modellierung von Bauteilen und einfachen Baugruppen (Modellierung, Zeichnungsableitung und Stücklisten; Normteilbibliotheken von Maschinenelementen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Welle-Nabe Verbindung (Verbindungsarten, Darstellung und Bemaßung); Schraubverbindungen (normgerechte Darstellung von Schraubkonstruktionen und Berechnung); Schweißverbindung (normgerechte Darstellung einer Schweißkonstruktion und Berechnung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Baugruppenkonstruktion (Aufgabenanalyse, Entwurf, 3D-Modellierung, Zeichnungsableitung), Konstruktionssystematik (Konstruktionsstrukturen, Wiederholteile, Bibliotheken von Maschinenelementen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Projektmanagement

Bereich Konstruktion

Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen); Innovationsmanagement (Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen, Kostenabschätzung, Präsentation von Projekten).

Bereich Projektmanagement

Einführung in die Projektorganisation (Erstellen einer Projektstruktur und Planung eines Projektablaufes, Termin- und Kostenkontrolle, Teamarbeit in unterschiedlichen Rollen anhand von Projekten zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statik

Bereich Maschinenelemente

Bereich Statik

Kraftbegriff, Freimachen von Körpern, Wechselwirkungsprinzip, Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewicht von Kräften, Hebelgesetz, Momentengleichgewichtsbeziehung, Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem (2D).

Bereich Maschinenelemente

Normen, Oberflächen, Toleranzen, Passungen (Maßtoleranzen, Passungen, Form- und Lagetoleranzen, Oberflächenbeschaffenheit), Nietverbindungen (Funktion und Nietformen, Werkstoffe, Herstellung), Schraubverbindungen (Funktion und Gewinde, Schrauben und Mutternarten, Scheiben, Sicherungen, Werkstoffe, Festigkeit, Korrosionsschutz), Bolzen-, Stiftverbindungen, Sicherungselemente (Ausführungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statik

Bereich Maschinenelemente

Bereich Statik

Schwerpunkt, Standsicherheit, Reibung.

Bereich Maschinenelemente

Lager (Bauarten, Anwendungen, Eigenschaften, Auswahl), Achsen und Wellen (Einteilung, Lagerung, Gestaltung), Welle-Nabe Verbindung (form-, kraft- und stoffschlüssige Welle-Nabe Verbindungen), Federn (Federkennlinien, Federarten, Federwerkstoffe und deren Eigenschaften, Ausführungen- und Anwendungen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Festigkeitslehre

Bereich Maschinenelemente

Bereich Festigkeitslehre

Definition der Begriffe Spannung und Dehnung, Zug-, und Druck-, Biege-, Scher- und Torsionsbeanspruchung, Festigkeitskennwerte für statische Beanspruchung, Flächenmomente für einfache Querschnitte, Widerstandsmomente, Berechnung von Spannungen, Ermittlung der zulässigen Spannung, Spannungs- Dehnungsdiagramm, Überlagerung von gleichartigen Spannungen; Schnittufer und Schnittgrößen, Normalkraft-, Querkraft- und Momentenverlauf.

Bereich Maschinenelemente

Schweißverbindung (Verfahren, Stoß- und Nahtarten, Auswirkungen des Schweißvorganges, Berechnung, Zusatzstoffe), Kupplungen (starre, elastische und schaltbare Kupplungen), Auswahl von Niet- und Schraubverbindungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegungslehre

Bereich Maschinenelemente

Bereich Bewegungslehre

Gleichförmig und gleichmäßig beschleunigte Bewegungen, freier Fall, einfache Berechnung von Beschleunigungskräften, Leistungsberechnung.

Bereich Maschinenelemente

Getriebe und Zahnräder (Getriebearten, Verzahnungsgesetz, Flankenprofile und Verzahnungsarten, Werkstoffe und Schmierung), Zugmitteltriebe (Riemen und Ketten), Übersetzungen, Lagerberechnungen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich Blechbearbeitung

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Werkstätte Zerspanungstechnik

Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung, maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen.

Werkstätte Blechbearbeitung

Trennende Bearbeitung von Blechen, einfache Umformtechniken.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Zusammenbauen von selbst angefertigten Bauteilen unter Anwendung von Schrauben-, Bolzen- und Nietverbindungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich CNC-und CAM-Technik

Bereich Blechbearbeitung

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Bereiche Schweißtechnik

Werkstätte Zerspanungstechnik

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von einfachen Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte Blechbearbeitung

Trennende Bearbeitung von Blechen und einfache Verbindungstechniken, einfache Umformtechniken.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Zusammenbau und Wartung von Maschinen, Baugruppen und Werkzeugen, Dokumentation, manuelle, maschinelle und thermische Bearbeitung von thermoplastischen und duroplastischen Kunststoffen und Verbundstoffen.

Werkstätte Schweißtechnik

Schutzmaßnahmen gegen Strahlen, Verbrennungen, Vergiftungen und elektrische Unfälle, Grundverfahren der Punktschweiß- und Löttechnik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Werkstätte Zerspanungstechnik

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von einfachen Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten..

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Bereich Blechbearbeitung

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Bereich Arbeitsvorbereitung

Werkstätte Zerspanungstechnik

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen, Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.

Werkstätte Blechbearbeitung

Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung

Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen, Ermittlung der Produktionskosten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Bereich Blechbearbeitung

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Bereich Arbeitsvorbereitung

Werkstätte Zerspanungstechnik

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen, Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.

Werkstätte Blechbearbeitung

Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung

Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen, Ermittlung der Produktionskosten.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionstechnik

Werkstätte Produktionstechnik

Selbstständige Fertigung unter fachgerechter Auswahl von Werkzeug und Maschine, Zusammenbau, Dokumentation der Fertigungsschritte.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich Blechbearbeitung

Bereich Werkstoffe

Bereich Zerspanungstechnik

Messmittel, Freimaßtoleranzen, einfache Form und Lagetoleranzen, Grundlagen der ISO-Toleranzen, Werkzeugschneide, Einfluss auf die Spanbildung, Einführung in die Schneidwerkstoffe, Grundlagen der konventionellen Zerspanungsmaschinen.

Bereich Blechbearbeitung

Umformtechnik, Grundlagen Biegetechnik, Verbindungselemente.

Bereich Werkstoffe

Einführung in die Werkstoffkunde (Einteilung der Werkstoffe, Eigenschaften und Verwendung der Werkstoffe).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Bereich Blechbearbeitung

Bereich Schweißtechnik

Bereich Werkstoffe

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Einsatzbereiche, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von thermoplastischen und duroplastischen Kunststoffen und Verbundstoffen.

Bereich Blechbearbeitung

Biege- Scher- und Stanzverfahren.

Bereich Schweißtechnik

Schweiß- und Löttechniken.

Bereich Werkstoffe

Stahlwerkstoffe, Einteilung, Normung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Bereich Werkstoffe

Bereich Zerspanungstechnik

Parameter der spanabhebenden Fertigungsverfahren.

Bereich CNC- und CAM-Technik

Grundlagen der Zerspanungsmaschinen (CNC-Maschinen).

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

Gängige Wärmebehandlungsverfahren, Anwendungsbereiche.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Mechanische und elektronische Längenmessmittel, Härteprüfmethoden.

Bereich Werkstoffe

Nichteisenmetalle, Kunststoffe (Herstellung, Einteilung, Normung), Wärmebehandlung, Eisen- Kohlenstoffdiagramm.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Bereich Zerspanungstechnik

Grundlagen der Schleifverfahren und Feinstbearbeitungsverfahren, Werkzeug- und Spannsysteme für Werkzeugmaschinen, Wirtschaftlichkeitsabschätzungen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Bereich CNC- und CAM-Technik

Gängige Handhabungssysteme in der CNC- Fertigung, Bauteile, Baugruppen und Steuerungen von CNC- Maschinen, Auswahl von geeigneten Bearbeitungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Korrosion, Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen, Prüfen des Oberflächenschutzes.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

2.Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Werkstätte Elektrotechnik

Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen der Elektroinstallation, Messen einfacher elektrischer Größen, Konfektionieren von Kabeln.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Werkstätte Elektrotechnik

Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen der Elektroinstallation, Anschließen von elektrischen Verbrauchern, Strommessung, Leiterbezeichnungen.

Werkstätte Automatisierungstechnik

Bauteile und Baugruppen der Pneumatik zusammenbauen und installieren, Wartung, systematischer Suche und Behebung von Fehlern, Mängeln und Störungen.

1.Klasse (1.und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Elektrotechnik

Stromkreis (Schutzmaßnahmen, Größen und Einheiten, Ohm‘sches Gesetz, elektrische Grundschaltungen), Messen von Widerstand und Spannung.

2.Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Bereich Elektrotechnik

Wechselstromtechnik (Darstellung sinusförmiger Größen, Spitzenwert, Mittelwerte, Zeigerdarstellung), elektrische Verbraucher, Strommessung, Installationen (Schaltzeichen, Grundschaltungen, Leiterbezeichnungen, Leitungsschutz, Stromlaufplan).

Bereich Automatisierungstechnik

Elektropneumatische und hydraulische Bauelemente, Symbole und Schaltzeichen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Bereich Elektrotechnik

Drehstrom (Drehstromnetz, Sternschaltung, Dreiecksschaltung).

Bereich Automatisierungstechnik

Funktionsdiagramme und Schaltpläne.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Vermessen und Einspannen von Werkzeugen mit Beschreiben des Werkzeugdatenspeichers, Erstellen von CNC- Programmen mit Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen, selbstständiges Fertigen und Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes an der mehrachsigen CNC- Maschine.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Vermessen und Einspannen von Werkzeugen mit Beschreiben des Werkzeugdatenspeichers, Erstellen von CNC- Programmen mit Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen, selbstständiges Fertigen und Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes an der mehrachsigen CNC- Maschine.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.

4. Klasse- Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

Werkstätte CNC- und CAM-Technik

Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems, Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereiche Zerspanungstechnik sowie CNC- und CAM Technik

Bereich Zerspanungstechnik sowie Bereich CNC- und CAM Technik

Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand von geeigneten Alltagsthemen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Freundeskreis ( zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit ( Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme").

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme").

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme"), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4

Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6

Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Konstruktion und Projektmanagement2

3 (3)

3 (3)

2 (2)

2 (2)

2 (2)

2 (2)

1 (1)

15

I

3.a

Mechatronische Systeme – Werkstätte und Produktionstechnik3

–

1

1

1(1)

1(1)

1

5

III bzw. IV

3.b

Mechatronische Systeme

–

–

1

1

1

1

1

5

I

4.a

Fertigungstechnik und Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik3

3

3

5(1)

5(1)

4(1)

4(1)

2

26

III bzw. IV

4.b

Fertigungstechnik und Mechanik

2

2

2

2

3

3

1

15

I

5.a

Elektrotechnik und Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik3

3

3

4(1)

4(1)

5

5

1

25

III bzw. IV

5.b

Elektrotechnik und Elektronik

2

2

2

2

2

2

2

14

I

6.a

Informationstechnik und Automatisierung – Werkstätte und Produktionstechnik3

2

2

4

4

3(1)

3(1)

1

19

III bzw. IV

6.b

Informationstechnik und Automatisierung

2

2

2

2

2

2

2

14

I

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

35

35

38

38

35

35

37

253

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht5

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

_______________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Mechatronik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Mechatronik.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Mechatronik.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik9

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.

Konstruktion und Projektmanagement3

3 (3)

3 (3)

2 (2)

2 (2)

2 (2)

2 (2)

1 (1)

2 (2)

17

I

3.a

Mechatronische Systeme – Werkstätte und Produktionstechnik4

–

–

1

1

1(1)

1(1)

1

1

6

III bzw. IV

3.b

Mechatronische Systeme

–

–

1

1

1

1

1

1

6

I

4.a

Fertigungstechnik und Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik4

3

3

5(1)

5(1)

4(1)

4(1)

2

1

27

III bzw. IV

4.b

Fertigungstechnik und Mechanik

2

2

2

2

2

2

1

3

16

I

5.a

Elektrotechnik und Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik4

3

3

4(1)

4(1)

5

5

1

1

26

III bzw. IV

5.b

Elektrotechnik und Elektronik

2

2

2

2

2

2

2

2

16

I

6.a

Informationstechnik und Automatisierung – Werkstätte und Produktionstechnik4

2

2

4

4

3(1)

3(1)

1

1

20

III bzw. IV

6.b

Informationstechnik und Automatisierung

2

2

2

2

2

2

1

3

16

I

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.47

–

–

–

–

4

4

3

7(3)

18

I bzw. IV

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände5

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz6

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

35

35

38

38

38

38

39

28

289

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

B.1

Automatisierungstechnik

1.1.a

Automatisierungstechnik und Robotik – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

2

2

8

IV

1.1.b

Automatisierungstechnik und Robotik7

–

–

–

–

2

2

1

5(3)

10

I

B.2

Feinmechanik und Optischer Gerätebau

2.1.a

Feinmechanik und Optischer Gerätebau – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

2

2

8

IV

2.1.b

Feinmechanik und Optischer Gerätebau7

–

–

–

–

2

2

1

5(3)

10

I

B.3

Gebäudeautomation

3.1.a

Gebäudeautomation – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

2

2

8

IV

3.1.b

Gebäudeautomation7

–

–

–

–

2

2

1

5(3)

10

I

B.4

Mechatronische Anlagentechnik

4.1.a

Mechatronische Anlagentechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

2

2

8

IV

4.1.b

Mechatronische Anlagentechnik7

–

–

–

–

2

2

1

5(3)

10

I

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht8

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Automatisierungstechnik und Robotik“, B.2 „Feinmechanik und Optischer Gerätebau“, B.3 „Gebäudeautomation“, B.4 „Mechatronische Anlagentechnik“.

3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

7 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

9 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung

4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte1

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Mechatronik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Mechatronik.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Mechatronik.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 120/2015 idgF sowie BGBl. II Nr. 461/2003 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gem. § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.4).

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Mechatronik liegen in den Bereichen der automatisierten Produktions- und Verarbeitungstechnik, der Einzel- und Serienfertigung sowie der CAD/CAM-Technik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Konstruktion, Fertigung, Arbeitsvorbereitung und Qualitätssicherung im Vordergrund.

Auch die Anwendung von Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen (PPS-Systemen), die Montage, Programmierung und Inbetriebnahme sowie Prototypenbau von mechatronischen Systemen, Wartungs-, Service- und Reparaturaufgaben, die Fehlersuche und Fehleranalyse in automatisierungstechnischen Anlagen sowie die Anpassung von Hard- und Softwarelösungen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind ein integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Zeichnungen mittels CAD, Tabellen, Norm- und Datenblättern sowie normgerechte elektrotechnische und fluidtechnische Schaltpläne erstellen.

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Planungsabläufe für Projekte erstellen und im Team durchführen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung festlegen.

Im Bereich Mechatronische Systeme können die Absolventinnen und Absolventen ein durchgehendes mechatronisches Projekt planen, fertigen, montieren und dokumentieren. Sie können Systemkomponenten auswählen und in mechatronischen Systemen anwenden sowie Bauteile und Baugruppen für die Verkettung von Anlagen erklären. Sie können mechatronische Systeme prüfen und in Betrieb nehmen, Fehler systematisch lokalisieren und beseitigen. Sie können die Zusammenführung mechatronischer Teilsysteme umsetzen, Betriebsanleitungen und Wartungspläne erstellen sowie Sicherheitsvorschriften unter Beachtung der Maschinenrichtlinie umsetzen.

Im Bereich Mechanik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und Gesetze der Mechanik erklären, grundlegende Berechnungsverfahren anwenden sowie die dynamische Wirkung von Kraft und Moment berechnen. Sie können lineare und rotatorische Bewegungen darstellen sowie Bauteile der Fluidtechnik auswählen und dimensionieren.

Im Bereich Elemente der Mechatronik können die Absolventinnen und Absolventen genormte Maschinenelemente auswählen und montieren, Bauteile der Fluidtechnik und Automatisierungstechnik mit Hilfe von Datenblättern auswählen, aufbauen und in Betrieb nehmen. Sie können die Arbeitsweise von Sortier-, Montage-, und Fertigungsanlagen erklären, Baugruppen aufbauen, testen, in Betrieb nehmen und warten sowie Roboter programmieren.

Im Bereich Fertigungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungsverfahren beschreiben und Werkstücke nach normgerechten Zeichnungen fertigen und prüfen sowie Dokumentationen zur Qualitätssicherung erstellen. Sie können Werkstoffeigenschaften erklären und Werkstoffe für Anwendungen auswählen. Sie können für fertigungstechnische Aufgaben das Verfahren und die Werkzeuge auswählen, Bauteile für mechatronische Baugruppen mit konventionellen und CNC-Maschinen herstellen sowie Kunststoffverarbeitungs- und Fügeverfahren anwenden. Sie können das Prinzip von Rapid Prototyping und computerunterstützten Fertigungsverfahren anwenden sowie Systeme der Qualitätssicherung auswählen.

Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten im elektrischen Stromkreis und magnetischen Feld erklären und Berechnungen durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren. Sie können Drehstrommotoren, Antriebseinheiten und ausgewählte Systeme alternativer Energieerzeugung erklären sowie in Betrieb nehmen. Sie können Zeichnungen und Schaltpläne lesen und Bauteile normgerecht kennzeichnen, anschließen und überprüfen sowie Grundschaltungen erstellen. Sie können Fertigungen nach normgerechten Plänen durchführen und Baugruppen montieren, Schaltschränke aufbauen und unter besonderer Beachtung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen sowie Wartungsarbeiten durchführen.

Im Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Messaufgaben planen und sicher durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren. Sie kennen die fachbezogenen Vorschriften und Normen, insbesondere EN 50110 idgF Sie können Messungen zur Überprüfung der Sicherheit von Geräten, Anlagen und Betriebsmittel planen und durchführen sowie Protokolle erstellen. Sie können das Fehlermanagement und Qualitätssicherungsverfahren einsetzen sowie Prüftechniken anwenden. Sie können Leistungsdaten ermitteln und interpretieren sowie elektrotechnische Schutzmaßnahmen setzen.

Im Bereich der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente. Sie können Grundschaltungen erklären und aufbauen sowie Montage- und Reparaturarbeiten durchführen. Sie kennen die Grundlagen der Leiterplattentechnik. Sie können projektbezogene elektronische Einheiten im mechatronischen Umfeld fertigen, in Betrieb nehmen und Fehleranalysen durchführen sowie Dokumentationen erstellen.

Informationstechnik und Automatisierung

Im Bereich Informationstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Wirkungsweise und die Funktion von EDV-Anlagen und können einfache Netzwerke aufbauen. Sie können Systeme zum Datenaustausch, Netzwerkprotokolle und Netzwerk- und Computerkomponenten benennen, konfigurieren und anwenden sowie im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren. Sie können Maßnahmen der IT-Security anwenden. Sie kennen die Grundlagen der Programmierung, können Programmabläufe analysieren sowie Anpassungsprogrammierungen durchführen. Sie können ausgewählte industrielle Bussysteme erklären, vergleichen und auswählen, Netzwerke im mechatronischen Umfeld aufbauen und warten sowie grundlegende netzwerktechnische Problemstellungen in mechatronischen Systemen lösen.

Im Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von einfachen Schaltern, Kontakten und Betriebsmitteln beschreiben, die Funktionsweise anhand von Schaltungen erklären. Sie können den Zusammenhang zwischen einfachen Stromlaufplänen und elektrischen Schaltungen herstellen. Sie können Schaltungen fachgerecht verdrahten, montieren und überprüfen. Sie können Logikaufgaben strukturieren, reduzieren und auf technisch gebräuchliche Weise lösen sowie den grundlegenden Aufbau und typische Einsatzgebiete der SPS erklären. Sie können umfangreiche Steuerungsaufgaben und Schaltaufgaben mittels SPS planen, entwerfen, umsetzen und programmieren. Sie können den Aufbau und die Funktion von Mikrokontrollern erklären und die Unterschiede zur SPS erläutern sowie Konzepte für Mikrocontrolleranwendungen entwerfen und realisieren. Sie können Elemente eines Standardregelkreises erklären sowie Reglereinstellungen vornehmen.

Im Bereich Sensorik und Aktorik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von Sensoren zur Erfassung von physikalischen und elektrischen Größen beschreiben sowie die Signale auswerten und interpretieren. Sie können die Funktionsweise von Sensoren anhand von Schaltungen erklären und diese in mechatronische Systeme einbinden sowie Interfacebausteine anschließen, im Automatisierungssystem integrieren und deren Funktion überprüfen. Sie können Aktoren und Antriebskonzepte erklären, Anwendungen zuordnen, auswählen, montieren, justieren und überprüfen. Sie können ausgewählte Antriebe und deren Mess-, Stell- und Regelgeräte montieren, anschließen, parametrieren und in Betrieb setzen.

Im Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Messverfahren von nicht elektrischen Größen und deren Signalauswertung erklären. Sie können unstetige Regelsysteme auswählen und realisieren und deren Verhalten beschreiben sowie Stabilitätskriterien erläutern und überprüfen. Sie können die Grundregeln der Reglereinstellungen anwenden.

Im Bereich Handhabungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Handhabungskomponenten funktions- und produktgerecht auswählen und Komponenten der starren Automation konfigurieren und in Betrieb nehmen. Sie können Montage- und Anschlussarbeiten von Handhabungskomponenten durchführen. Sie können Komponenten der Sicherheitstechnik auswählen und sicherheitstechnische Maßnahmen setzen und überprüfen.

Im Bereich Robotik können die Absolventinnen und Absolventen einfache Servoantriebe und flexible Automatisierungen realisieren und Komponenten der Robotertechnik in Automatisierungen einbinden. Sie können Mehrachsensysteme und Roboterbauformen beschreiben praktische Roboteranwendungen programmieren und Robotersysteme vernetzen.

Im Bereich Feinmechanik können die Absolventinnen und Absolventen fortgeschrittene mechanische und feinoptische Fertigungstechniken anwenden, chemische und physikalische Eigenschaften von Gläsern erklären, optische Materialien auswählen und einsetzen. Sie können feinmechanische Komponenten wie Linsenfassung und Prismenstuhl herstellen.

Im Bereich Optik können die Absolventinnen und Absolventen plan- und rundoptische Bauteile fertigen und überprüfen. Sie können optische Geräte zusammenbauen, montieren und justieren und metrologische Instrumente handhaben und warten. Sie können einfache Linsenberechnungen und grundlegende Berechnungen einer konjugierten Abbildung durchführen. Sie können die Funktion von Lupe, Fernrohr und Mikroskop verdeutlichen. Sie können die Beugung und deren Auswirkung sowie Interferenz an dünnen Schichten erklären.

B. 3 Gebäudeautomation

Im Bereich Mechatronik im Energiemanagement können die Absolventinnen und Absolventen den Wirkungsgrad aller Energieumwandler, Einflüsse aller Energieabgabesysteme auf das Raumklima und Schadstoffe von Rauchgasen an Hand von Grenzwerten beurteilen. Sie können Energieabgabesystem aufbauen, messen und bewerten. Sie können die gängigen hydraulischen Gesamtsysteme erklären und Einflüsse abschätzen. Sie können Pumpen fachgerecht einsetzen. Sie können Gebäude nach deren Energieeffizienz beurteilen, Maßnahmen zum effizienten Energieeinsatz beschreiben, einschlägige Normen, Vorschriften und Gesetze anwenden.

Im Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Behaglichkeitskriterien, die Konzeptionen lüftungs- und klimatechnischer Anlagen, die thermodynamischen Grundlagen der Kälteerzeugung und der Luftbehandlung erklären, die Bauelemente raumlufttechnischer Anlagen anwenden sowie Wartungs- und Störungsbehebungen vornehmen. Sie können die Methoden zur Druckmessung an Anlagen durchführen. Sie können die Grundlagen der Schallpegelmessung erklären und die Auswirkungen von Lärm beschreiben, die grundlegenden Vorschriften angeben sowie einfache Lärmreduktionsmaßnahmen empfehlen.

Im Bereich SPS in der Gebäudeautomation können die Absolventinnen und Absolventen die Spezifika der SPS-Zentralen, Aktoren und Sensoren in der Gebäudeautomation benennen, SPS Projekte planen, programmieren und in bestehende strukturierte Verkabelung einbinden. Sie können Maßnahmen zur Wartung definieren, Systemfehler im Rahmen von Projekten lokalisieren, beheben und laufende Anpassungen und Änderungen der Konfiguration durchführen.

Im Bereich Anlagentechnik können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen sicher betreiben, instand halten, warten und prüfen sowie Gefährdungen erkennen und beseitigen. Sie können Ergänzungs- und Umbauarbeiten an Anlagen planen und durchführen sowie mit Gefahren- und Abfallstoffen sicher umgehen und Umweltschutzmaßnahmen setzen.

Im Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik können die Absolventinnen und Absolventen Dokumentationen, insbesondere PLT- und EMSR-Pläne lesen, ergänzen und abändern. Sie können Industrieregler und SPS-Baugruppen auswählen sowie Automatisierungs- und Antriebstechnikkomponenten vernetzen und fernwarten. Sie können Sicherheits- und Not-Halt-Einrichtungen in mechatronische Anlagen integrieren.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Zeichengeräte, Zeichentechniken, CAD, Normen, Zeichnungserstellung, Bemaßung / Beschriftung, Fertigungszeichnungen einfacher Werkstücke, Schaltplanerstellung für elektrotechnische Grundschaltungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Zeichnungen von einfachen Baugruppen mit CAD, Einzelteilzeichnungen aus Baugruppen mit Toleranzangaben und Stückliste, elektrotechnische Schaltpläne in normgerechter Darstellung mit CAD.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Allgemeintoleranzen, Passungen, Form- und Lagetoleranzen, Schalt-und Fertigungspläne von einfachen elektronischen Baugruppen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Interpretation und Anwendung von Norm- und Herstellerdatenblättern; Dokumentation eines vorgegebenen mechatronischen Gerätes wie Schalt- und Stromlaufpläne, Zusammenbau einfacher Automatisierungskomponenten, Funktionsplan, Ablaufpläne.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Projektmanagement

Bereich Konstruktion

Einzelteil-, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten, Funktionsbeschreibungen, Montage- und Wartungspläne, Umsetzung von Schaltplänen in Fertigungsunterlagen.

Bereich Projektmanagement

Strukturierte Planungsabläufe für die Dokumentation eines vorgegebenen mechatronischen Gerätes, Dokumentation einer vorgegebenen Automatisierungsaufgabe.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Projektmanagement

Bereich Konstruktion

Konstruktionen für den Einbau von Komponenten in Gehäusesysteme und Schaltschränke, SPS-Schalt- und Anschlusspläne.

Bereich Projektmanagement

Strukturierte Planungsabläufe für Kalkulation, Arbeitsvorbereitung, begleitende Kontrolle, Teamarbeit.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Projektmanagement

Bereich Konstruktion

Mechatronische Baugruppen.

Bereich Projektmanagement

Strukturierte Planungsabläufe und Dokumentation auch hinsichtlich Qualitätssicherung durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronische Systeme

Werkstätte Mechatronische Systeme

Fertigung von Montagekomponenten; Verdrahten und Anschließen mechatronischer Systemkomponenten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronische Systeme

Werkstätte Mechatronische Systeme

Aufbau und Inbetriebnahme von Systemkomponenten für mechatronische Teilsysteme.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronische Systeme

Werkstättenlaboratorium

Inbetriebnahme und Überprüfung eines mechatronischen Systems im Teillastbetrieb unter Beachtung sicherheitstechnischer Aspekte mit Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronische Systeme

Werkstättenlaboratorium

Inbetriebnahme und Überprüfung eines mechatronischen Systems im Volllastbetrieb unter Beachtung sicherheitstechnischer Aspekte mit Dokumentation.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronische Systeme

Werkstätte Mechatronische Systeme

Betriebsanleitungen, Wartungspläne, Maschinenrichtlinie.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronische Systeme

Werkstätte Mechatronische Systeme

Visualisierung von Prozessen, Qualitätssicherungssysteme, Prüfprotokolle, Checklisten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronische Systeme

Bereich Mechatronische Systeme

Dokumentstruktur, Montagepläne, Verbindung von Komponenten der Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik und Fluidtechnik als mechatronische Teilsysteme.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronische Systeme

Bereich Mechatronische Systeme

Zusammenführung der Dokumentation eines vorgegebenen mechatronischen Gerätes, Steuerung und Signalverarbeitung mechatronischer Teilsysteme.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronische Systeme

Bereich Mechatronische Systeme

Aufbau, Auslegung, Berechnung, Programmierung und Parametrierung mechatronischer Teilbaugruppen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronische Systeme

Bereich Mechatronische Systeme

Systematische Zusammenführung eines mechatronischen Systems unter Berücksichtigung der vorgegeben Richtlinien und Normen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronische Systeme

Bereich Mechatronische Systeme

Betriebsanleitungen, Wartungspläne, Maschinenrichtlinie.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronische Systeme

Bereich Mechatronische Systeme

Qualitätssicherungssysteme.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente der Mechatronik

Bereich Fertigungstechnik

Werkstätte Elemente der Mechatronik

Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen und Sicherheitsrichtlinien; Herstellen von Schraub-, Niet-, Bolzen- und Stiftverbindungen.

Werkstätte Fertigungstechnik

Mechanische Grundausbildung, Bearbeitungsvorgänge mit konventionellen Maschinen, Blechbearbeitung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente der Mechatronik

Bereich Fertigungstechnik

Werkstätte Elemente der Mechatronik

Montage von Baugruppen, Verbindungstechniken.

Werkstätte Fertigungstechnik

Mechanische Fertigung von Teilen an konventionellen und CNC-Maschinen, Oberflächentechnik, Wärmebehandlung, Schweißen, Hart- und Weichlöten.

Werkstättenlaboratorium

Längen-, Winkel- und Koordinatenmessung, Härteprüfung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente der Mechatronik

Bereich Fertigungstechnik

Werkstätte Elemente der Mechatronik

Montage von Baugruppen, Normteilen und fluidtechnischen Komponenten.

Werkstätte Fertigungstechnik

Kunststoffe bearbeiten und verarbeiten, Kleben, mechanische Fertigung von Teilen an konventionellen und CNC–Maschinen.

Werkstättenlaboratorium

Programmierung nach Norm und angepasster Software.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente der Mechatronik

Bereich Fertigungstechnik

Werkstätte Elemente der Mechatronik

Montage von Bauteilen und Baugruppen, Übungsaufbau mit Automatisierungskomponenten, fluidtechnischer Übungsaufbau.

Werkstätte Fertigungstechnik

Mechanische Fertigung von Bauteilen für mechatronische Baugruppen mit CNC-Maschinen.

Werkstättenlaboratorium

Fluidtechnischer Übungsaufbau.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente der Mechatronik

Bereich Fertigungstechnik

Werkstätte Elemente der Mechatronik

Übungsaufbau mit Automatisierungskomponenten, fluidtechnischer Übungsaufbau in Verbindung mit Förderbändern, Handling-Komponenten sowie Speicher und Magazine, Roboter.

Werkstätte Fertigungstechnik

Rapid Prototyping, computerunterstützte Fertigung.

Werkstättenlaboratorium

Programmerstellung für Maschinen und Fertigungsanlagen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente der Mechatronik

Bereich Fertigungstechnik

Werkstätte Elemente der Mechatronik

Funktionstests an Baugruppen durchführen, Energieversorgung, Wartungspläne und Betriebsanleitungen erstellen.

Werkstätte Fertigungstechnik

Messungen an Bauteilen durchführen und Messprotokolle zur Qualitätssicherung erstellen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente der Mechatronik

Werkstätte Elemente der Mechatronik

Automatisierungskomponenten in Betrieb nehmen, optimieren und vernetzen.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechanik

Bereich Elemente der Mechatronik

Bereich Fertigungstechnik

Bereich Mechanik

Kraftbegriff, Freimachen von Körpern, Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewicht von Kräften, Bestimmung des resultierenden Drehmomentes bei mehreren angreifenden Kräften, Momentengleichgewicht.

Bereich Elemente der Mechatronik

Normen, Maßtoleranzen, Passungen, Schraubverbindungen, Scheiben, Stifte, Festigkeitsklassen, Niet-, Bolzenerbindungen, Sicherungselemente.

Bereich Fertigungstechnik

Messmittel, Einführung in die Werkstoffkunde, trennende Verfahren, Werkzeugschneide, Einfluss auf die Spanbildung, Einführung in die Schneidwerkstoffe und Schleifmittel, Grundlagen der Werkzeugmaschinen, Schmierstoffe und Kühlmittel.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechanik

Bereich Elemente der Mechatronik

Bereich Fertigungstechnik

Bereich Mechanik

Grafische und rechnerische Behandlung von Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem, Auflagerreaktionen, Schnittgrößen, Spannungsarten.

Bereich Elemente der Mechatronik

Lager, Führungen, Achsen und Wellen, Welle-Nabe-Verbindungen.

Bereich Fertigungstechnik

Herstellung, Einteilung und Normung von Nichteisenmetallen und Stählen, Wärmebehandlung von Stahlwerkstoffen, Korrosionsschutz, Oberflächenbehandlung, CNC-Maschinen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechanik

Bereich Elemente der Mechatronik

Bereich Fertigungstechnik

Bereich Mechanik

Lineare und rotatorische Bewegung, Trägheit, Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Bereich Elemente der Mechatronik

Genormte Maschinenelemente, Bauteile der Fluidtechnik.

Bereich Fertigungstechnik

Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere, Kunststoffverarbeitung, Klebstoffe, Klebeverbindungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechanik

Bereich Elemente der Mechatronik

Bereich Fertigungstechnik

Bereich Mechanik

Zylinderauslegung, Pumpenauswahl.

Bereich Elemente der Mechatronik

Pneumatik, Hydraulik, Antriebselemente, Handhabungselemente, Förderbänder.

Bereich Fertigungstechnik

Vor- und Nachteile, Kriterien für die Auswahl thermischer Trennverfahren, Erodieren, Schweiß- und Lötverfahren.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechanik

Bereich Elemente der Mechatronik

Bereich Fertigungstechnik

Bereich Mechanik

Zylinderauslegung, Pumpenauswahl.

Bereich Elemente der Mechatronik

Getriebearten, Kupplungen, Bremsen, Dämpfungselemente, Greifer, Förderbänder, Speicher und Magazine.

Bereich Fertigungstechnik

Verfahren und Werkstoffe beim Rapid Prototyping, computerunterstützte Fertigung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente der Mechatronik

Bereich Fertigungstechnik

Bereich Elemente der Mechatronik

Schalt- und Stetigventiltechnik.

Bereich Fertigungstechnik

Normen, Zertifizierungen, Überwachungssysteme, Dokumentationen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente der Mechatronik

Bereich Fertigungstechnik

Bereich Elemente der Mechatronik

Transfersysteme, Speicher, Magazine, Vereinzelungseinrichtungen, Handhabungskomponenten.

Bereich Fertigungstechnik

Normen, Zertifizierungen, Überwachungssysteme, Dokumentationen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit

Werkstätte Elektrotechnik

Anfertigung von Draht- und Kabelformen, Verbindungstechniken wie Klemmen, Crimpen, Löten, Isolieren, Steckverbindungen, Herstellen einfacher elektrischer Schaltungen.

Werkstätte Messtechnik, Normen und Sicherheit

Fachbezogene Vorschriften und Normen, insbesondere nach EN50110 idgF, Messungen von Spannung, Stromstärke und Widerstand mit verschiedenen Messgeräten, normgerechtes und sicherheitsgerechtes Arbeiten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Elektronik

Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit

Werkstätte Elektrotechnik

Lesen von normgerechten Zeichnungen, visuelles Erkennen von elektrotechnischen Betriebsmitteln, Verdrahtungsarbeiten, einfache Montagearbeiten.

Werkstätte Elektronik

Lesen von normgerechten Zeichnungen, visuelles Erkennen von elektronischen Bauteilen, Bestückungsarbeiten, Verdrahtungsarbeiten, Montagearbeiten.

Werkstättenlaboratorium Messtechnik, Normen und Sicherheit

Sicheres Messen von elektrischen Größen mit verschiedenen Messgeräten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Elektronik

Elektronische Bauelemente/Baugruppen aufbauen, messen sowie in Betrieb nehmen.

Werkstätte Elektrotechnik

Schaltschränke, Wechselstromschaltungen (Verdrahtung, Funktionsprüfung).

Werkstätte Elektronik

Grundlagen der Leiterplattentechnik, Montage und Demontage von Bauelementen/Baugruppen.

Werkstättenlaboratorium Eletrotechnik und Elektronik

Sicheres Messen von elektrischen Größen mit verschiedenen Messgeräten, Dokumentation und Interpretation von gemessenen Werten, Fehlersuche.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit

Bereich Elektronik

Werkstätte Elektrotechnik

Stern- und Dreieckschaltung des Drehstroms.

Werkstätte Messtechnik, Normen und Sicherheit

Schutzmaßnahmen wie Geräteschutz, Personenschutz, Leitungsschutz entsprechend der relevanten Normen, Überprüfungen und Messprotokolle, Wirk-, Blind- und Scheinleistungsmessungen bei Drehstrom.

Werkstätte Elektronik

Fehlersuche und Reparatur, Montage- und Demontagearbeiten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit

Bereich Elektronik

Werkstätte Elektrotechnik

Drehstromantriebseinheiten.

Werkstätte Messtechnik, Normen und Sicherheit

Prüffeldtechniken, Prüfverfahren anwenden, Prüfprotokolle erstellen.

Werkstätte Elektronik

Elektronische Einheiten im mechatronischen Umfeld unter Projektbedingungen fertigen und in Betrieb nehmen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Elektronik

Werkstätte Elektrotechnik

Ausgewählte Systeme zur alternativen Energieerzeugung und Speicherung.

Werkstätte Elektronik

Elektronische Leistungseinheiten im mechatronischen Umfeld unter Projektbedingungen fertigen und in Betrieb nehmen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit

Bereich Elektronik

Werkstätte Messtechnik, Normen und Sicherheit

Präventivmaßnahmen unter Projektbedingungen anwenden, Fehleranalyse, Dokumentation.

Werkstätte Elektronik

Fehlersuche an elektronischen Systemen.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit

Bereich Elektrotechnik

Größen und Einheiten, Berechnen von Widerstandsschaltungen, Elektrisches Feld, Berechnung von Kapazitäten.

Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit

Strom-, Spannungs- und Widerstandsmessungen in verzweigten elektrischen Kreisen, Gefahren des elektrischen Stromes, fachbezogene Vorschriften und Normen, insbesondere nach EN 50110.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit

Bereich Elektronik

Bereich Elektrotechnik

Kenngrößen des magnetischen Feldes, Gesetze, magnetischer Kreis, Energie, Kräfte, Induktivität, Induktionsgesetz.

Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit

Einfache Messungen im Gleich- sowie Einphasen-Wechselstromkreis mit verschiedenen Messgeräten.

Bereich Elektronik

Leitungsmechanismen, PN-Übergang, Dioden, Gleichrichter, Kennlinien, Daten, Einteilung von Signalen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Elektronik

Bereich Elektrotechnik

Wechselstrom (Kennwerte, Wechselstromwiderstände, Berechnen von RLC Schaltungen, Wirk-, Blind- und Scheinleistung, Transformatoren).

Bereich Elektronik

Transistor, Transistor als Schalter, Transistor als Verstärker, Optoelektronik, Platinenfertigung, SMD.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit

Bereich Elektronik

Bereich Elektrotechnik

Stern- und Dreieckschaltung, Berechnung der Drehstromleistung.

Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit

Schutzmaßnahmen wie Geräteschutz, Personenschutz, Leitungsschutz, Grundzüge der relevanten Normen.

Bereich Elektronik

Operationsverstärker und Grundschaltungen, Speichertechnik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit

Bereich Elektronik

Bereich Elektrotechnik

Drehfeld, Drehstrom-Asynchronmaschinen, Drehstrom-Synchronmaschinen, Kenndaten eines Leistungsschildes.

Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit

Maschinen und Anlagensicherheit, Normen, Risikoanalysen, Auswahl geeigneter Sicherheitsvorkehrungen.

Bereich Elektronik

Bauelemente der Leistungselektronik erklären, dimensionieren, Prüfungsmethoden.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Bereich Elektronik

Bereich Elektrotechnik

Aufbau und Funktionsweise von Anlagen zur alternativen Energieerzeugung, Energiespeicherung.

Bereich Elektronik

Baugruppen der Leistungselektronik, Gleich-, Wechsel- und Umrichtertechnik.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit

Bereich Elektronik

Bereich Messtechnik, Normen und Sicherheit

Eingrenzungs- und Behebungsstrategien, Analyse, Präventivmaßnahmen ableiten und umsetzen, Dokumentation.

Bereich Elektronik

Transformatorische Netzteile, DC/DC-Wandler, Schaltnetzteile.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Sensorik und Aktorik

Werkstätte Steuerungs- und Regelungstechnik

Befehls- und Meldegeräte, Relais, Schütz, Überwachungs- und Schutzgeräte, Klemmen, Kabel und Leitungen, Betriebsmittelkennzeichnung.

Werkstätte Sensorik und Aktorik

Fachgerechte Montage und Anschluss von Sensoren, Funktionsprüfung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationstechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Sensorik und Aktorik

Werkstätte Informationstechnik

Herstellen von strukturierten Netzwerkverkabelungen, Fehlersuche, Fehlerbehebung, Protokollierung.

Werkstätte Steuerungs- und Regelungstechnik

Anschließen von Kleinsteuerungen, Programmieren logischer Grundverknüpfungen.

Werkstätte Sensorik und Aktorik

Einbau, Anschluss, Justieren und Testen gleichstrombehafteter Aktoren und Sensoren zur Erfassung grundlegender physikalischer Größen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationstechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Sensorik und Aktorik

Werkstätte Informationstechnik

Routerkonfiguration, Switchkonfiguration, Schnittstellenkonfiguration.

Werkstätte Steuerungs- und Regelungstechnik

SPS im mechatronischen Umfeld, Grundzüge des Programmierens einer SPS, Speicher, Ablaufsteuerungen.

Werkstätte Sensorik und Aktorik

Analoge und digitale Sensoren und gebräuchliche Auswertegeräte montieren, anschließen, Funktionstests, Fehlersuche, Ventilmagnete und Spulen, Schutzbeschaltungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationstechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Sensorik und Aktorik

Werkstätte Informationstechnik

Unterprogramme, Arrays, Strukturen, Anwendungen aus den Fachgebieten.

Werkstätte Steuerungs- und Regelungstechnik

Programmierung von SPS und Mikrocontroller.

Werkstätte Sensorik und Aktorik

Fachgerechte Montage und Anschluss von Sensoren, Interface-Bausteine, Abgleich- und Einstellarbeiten.

Werkstättenlaboratorium

Testung von SPS- und Mikrocontroller-Anwendungen, Fehlersuche und –behebung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationstechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Sensorik und Aktorik

Werkstätte Informationstechnik

Aufbau und Inbetriebnahme von typischen Netzwerkkonstellationen, Funknetzwerke, grundlegende Netzwerkabsicherung über Hard- und/oder Softwaremöglichkeiten, Fehlersuche und Fehlerbeseitigung.

Werkstätte Steuerungs- und Regelungstechnik

Komplexe Automatisierungsaufgaben im mechatronischen Umfeld mit SPS und Mikrocontroller, Visualisierung von Bedienungs- und Kontrolleinrichtungen.

Werkstätte Sensorik und Aktorik

Verdrahtung und Inbetriebnahme einfacher Antriebe und Stellglieder.

Werkstättenlaboratorium

Parametrierung von Antrieben, Mess-, Stell- und Regelgeräten.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationstechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Werkstätte Informationstechnik

Einsatzgerechte Auswahl von industriellen Bussystemen, deren hard- und softwaretechnische Umsetzung, Testung, Inbetriebnahme, Fehlersuche und Fehlerbehebung; projektbezogene Umsetzung netzwerktechnischer Problemstellungen im mechatronischen Umfeld, funk- und leitungsgebunden.

Werkstätte Steuerungs- und Regelungstechnik

Aufbau von Standardregelkreisen, Anschluss und Parametrierung von Analog- und Digitalreglern, Industrieregler.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationstechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Werkstätte Informationstechnik

Bussysteme und Schnittstellen, Netzwerkdienste, Sicherheit im Netzwerk, strukturierte Fehlersuche und Fehlerbehebung.

Werkstätte Steuerungs- und Regelungstechnik

Anwendung regelungstechnischer und steuerungstechnischer Konzepte im mechatronischen Umfeld, Fehlersuche, Sicherheitstechnik.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationstechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Sensorik und Aktorik

Bereich Informationstechnik

Aufbau, Funktion und Organisation von EDV-Anlagen, Betriebssysteme, IT-Sicherheitskonzepte und deren Komponenten.

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Schaltgeräte, Relais, Schütz.

Bereich Sensorik und Aktorik

Arten, Funktionsweise, Anwendung von einfachen Sensoren.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationstechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Sensorik und Aktorik

Bereich Informationstechnik

Möglichkeiten der Datenübertragung und Schnittstellen, Grundlagen, Protokolle, Topologien, Zugriffsverfahren, Adressierung, Aktiv- und Passivkomponenten der Netzwerktechnik.

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Grundverknüpfungen, Logikaufgaben der Digitaltechnik strukturieren und lösen.

Bereich Sensorik und Aktorik

Gleichstrombehaftete Aktoren, Sensoren zur Erfassung grundlegender physikalischer Größen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationstechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Sensorik und Aktorik

Bereich Informationstechnik

Systematik der Problemlösung, Entwicklungsumgebungen, Datenübertragung, Datentypen, Verzweigungen, Schleifen, Anwendung in einfachen Programmen.

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Grundzüge des Programmierens einer SPS; Grundverknüpfungen und Logikaufgaben der Digitaltechnik, sequentielle Logik.

Bereich Sensorik und Aktorik

Analoge und digitale Sensoren, Ventilmagnete und Spulen, Schutzbeschaltungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationstechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Sensorik und Aktorik

Bereich Informationstechnik

Unterprogramme, Arrays, Strukturen, Anwendungen aus den Fachgebieten.

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Strukturierung von Automatisierungsaufgaben und Programmiermöglichkeiten einer SPS, Aufbau und Funktion eines Mikrocontrollers, Vergleich zur SPS, Grundlagen der Mikrocontroller- Programmierung.

Bereich Sensorik und Aktorik

Sensor-Schnittstellen, Auswerteeinheiten für Sensoren und deren Einbindung in mechatronische Systeme.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationstechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Sensorik und Aktorik

Bereich Informationstechnik

Hard- und Software im Netzwerkbereich, Netzwerktopologien, Fehlersuche und Fehlerbeseitigung, Netzwerksicherheit.

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Komplexe Automatisierungsaufgaben im mechatronischen Umfeld mit SPS und Mikrocontroller.

Bereich Sensorik und Aktorik

Servoantriebe, Stellglieder, Schrittmotoren.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationstechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Informationstechnik

Industrielle Bussysteme, netzwerktechnische Konzepte, funk- und leitungsgebunden.

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Regelkreis, Grundlagen, Analogregler, Digitalregler, einfacher Industrieregler, 2-Punkt-Regler, 3-Punkt-Regler.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationstechnik

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Informationstechnik

Bussysteme und Schnittstellen, Netzwerkdienste, Sicherheit im Netzwerk.

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Erstellung regelungstechnischer und steuerungstechnischer Konzepte, Sicherheitstechnik.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Bereich Handhabungstechnik

Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Praktische Anwendung von Messverfahren zur Messung physikalischer Größen.

Bereich Handhabungstechnik

Montage und Anschluss von Handhabungskomponenten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Bereich Handhabungstechnik

Bereich Robotik

Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Messverstärker, Messwandler und Filtertechniken anwenden.

Bereich Handhabungstechnik

Inbetriebnahme von Handhabungskomponenten.

Bereich Robotik

Realisierung einfacher Servoantriebe.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Bereich Robotik

Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Praktische Anwendungen von Schaltregelungen.

Bereich Robotik

Praktische Roboteranwendungen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Bereich Handhabungstechnik

Bereich Robotik

Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Stabilitätskriterien.

Bereich Handhabungstechnik

Komponenten der Sicherheitstechnik.

Bereich Robotik

Verfahren der Roboterprogrammierung, Vernetzung von Robotersystemen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Bereich Handhabungstechnik

Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Messung physikalischer Größen, Messverfahren.

Bereich Handhabungstechnik

Greifer, Linearkomponenten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Bereich Handhabungstechnik

Bereich Robotik

Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Signalarten, Wandlung, Verstärkung und Filterung.

Bereich Handhabungstechnik

Portale, Magazine und Vereinzelungen.

Bereich Robotik

Servoventile, Servoantriebe, Robotersysteme.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Bereich Robotik

Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

2- und 3-Punktregler, Regelverhalten.

Bereich Robotik

Fertigungsinsel, vernetzte Fertigung.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Bereich Handhabungstechnik

Bereich Robotik

Bereich Laboratorium

Bereich Mess- Steuer- und Regelungstechnik

Robuste Regelungen, Sprungantworten.

Bereich Handhabungstechnik

Mechanische, optische und elektrische Sicherheitseinrichtungen bei Fertigungsanlagen.

Bereich Robotik

Roboterbauformen, anwendungsspezifische Möglichkeiten der Roboterprogrammierung.

Bereich Laboratorium

Übungen aus den Themenbereichen „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“, „Handhabungstechnik“ und „Robotik“.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Feinmechanik

Bereich Optik

Werkstätte Feinmechanik

Längs-, Plandrehen, Fräsen, Fügen, Schleifen.

Werkstätte Feinmechanik und Optik

Grundlagen des Läppens in der Rundoptik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Feinmechanik

Bereich Optik

Werkstätte Feinmechanik

Rundschleifen, Schleifen, Feinschleifen.

Werkstätte Optik

Polieren, Ansprengen, Zentrierverfahren, Kitten, Anreiben, Auslösen, Ultraschall-Reinigung, Wischen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Optik

Werkstätte Optik

Winkel- und -fehlermessung, Parallelitätsprüfung, Planflächenprüfung.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Optik

Werkstätte Optik

Montage mechanischer, elektronischer und optischer Komponenten, Fasserskizzen, Justiermethoden.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Feinmechanik

Bereich Optik

Bereich Feinmechanik

Längs-, Plandrehen, Fräsen, Fügen, Schleifen, Läppen.

Bereich Optik

Abbe-Diagramm, Brechungs- und Reflexionsgesetz, Kron- und Flintglas, Kunststoffe, Dispersionskurve.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Feinmechanik

Bereich Optik

Lehrstoff

Bereich Feinmechanik

Chemische und physikalische Eigenschaften optischer Materialien wie Säure-Resistenz, Knoop-Härte, thermische Längenausdehnung.

Bereich Optik

Abbildungsgleichungen, Linsengleichungen, Strahlenkonstruktion, Abbildungsfehler.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Optik

Lehrstoff

Bereich Optik

Medienübergang, Grundlagen der ISO 10110 idgF, Interferenz an dünnen Schichten, Newtonsche Ringe.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Optik

Bereich Laboratorium

Lehrstoff

Bereich Optik

Abbildungsmaßstab und Vergrößerung, afokaler Strahlengang, Vergrößerung, Pupillen optischer Geräte.

Bereich Laboratorium

Übungen aus den Themenbereichen „Feinmechanik“ und „Optik“.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronik im Energiemanagement

Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik

Werkstätte Mechatronik im Energiemanagement

Bauelemente nach Anschlussbezeichnungen, Steuer- und Regelkreise, Energieverteilsysteme.

Werkstätte Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik

Kältekreislauf.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronik im Energiemanagement

Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik

Werkstätte Mechatronik im Energiemanagement

Rohrleitungen, Pumpen.

Verbindungs- und Anschlussmöglichkeiten bei Pumpen und Rohrleitungen.

Werkstätte Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik

Druckmesssystem, Druckbereich, Anschluss-Drehmomente, Dichtheitsproben.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich SPS in der Gebäudeautomation

Werkstätte SPS in der Gebäudeautomation

SPS Steuerungs-Zentrale, Aktoren, Sensoren, Vernetzung mittels IP Netz mit Funk und Festnetzverkabelung.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronik im Energiemanagement

Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik

Bereich SPS in der Gebäudeautomation

Werkstätte Mechatronik im Energiemanagement

Symbole Wärmeüberträger, Messprotokolle.

Werkstätte Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik

Montagepläne, einfache Klimaanlage.

Werkstätte SPS in der Gebäudeautomation

Lieferantenunabhängige SPS Software, HW Umsetzung von komplexen SPS Projekten, Schnittstelleneinbindung.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronik im Energiemanagement

Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik

Bereich Mechatronik im Energiemanagement

Fossile und erneuerbare Energieträger, Heizkessel und Rauchgasführung, Schadstoffemissionen, Energie- und Leistungsbilanz von Feuerungsanlagen, Wirkungs- und Nutzungsgrade, alternative Energieträger (PV und Solarenergie, Wärmepumpen), anwendungsbezogene Steuergeräte und Regelkreise.

Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik

Physiologische Grundlagen, Behaglichkeit; Be- und Entlüftungsanlagen, kontrollierte Wohnungslüftung, Klimaanlagen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronik im Energiemanagement

Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik

Bereich Mechatronik im Energiemanagement

Rohre, Armaturen, Verbindungselemente, Umwälzpumpen und Druckverhältnisse in Heizungsanlagen, sicherheitstechnische Einrichtungen.

Grundschaltungen, Rohrsysteme, Verteilerarten, Grundlagen des hydraulischen Abgleichs.

Bauformen, Wärmeleistung, Dimensionierung, Anordnung von Speichern, Radiatoren und Heizkörpern, Systeme von Flächenheizungen.

Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik

Bauteile RLT-Anlagen wie Filter, Lufterhitzer, Luftkühler, Befeuchter, Ventilatoren, Luftleitungen und Zubehör.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich SPS in der Gebäudeautomation

Bereich SPS in der Gebäudeautomation

Systemunterschiede SPS Gebäudeautomation zu herkömmlichen Systemen, Aktoren Sensoren wie Bewegungsmelder, Fensterautomatisation, Funkstandards, Planung und Umsetzung der Einbindung von SPS Anlagen in bestehende strukturierte aktive und passive Verkabelungssysteme.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechatronik im Energiemanagement

Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik

Bereich SPS in der Gebäudeautomation

Bereich Laboratorium

Bereich Mechatronik im Energiemanagement

Energiebilanz eines Hauses, Effizienz der Wärmeerzeugung, Wärmeschutz und Heiztechnik im Niedrigenergiehaus, Anwendung erneuerbarer Energien, Blockheizkraftwerke, Fernwärme.

Bereich Mechatronik in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik

Kompressions- und Absorptionskälteanlagen, Kältemittel und Kältemittelkreislauf, Verdichterbauarten, Kälteprozess, Messgrößen und Sensoren, Anlagenkonzeptionen wie Raumklimageräte, Ein- Zweikanalsysteme, Induktions-Klimaanlagen, Systeme zur Wärmerückgewinnung, Grundzüge der Auslegung von raumlufttechnischen Anlagen, Luftvolumenströme, thermodynamische Luftbehandlungen, Schallschutz bei RLT-Anlagen, Grundlagen der Lärmmessung, gesetzliche Grundlagen, Wartung und Störungssuche an RLT-Anlagen.

Bereich SPS in der Gebäudeautomation

Softwarepakete zur Planung, Dokumentation und Umsetzung von Projekten, Standardsoftware zur Plattform unabhängigen Programmierung von SPS Projekten, Prozesse zur Wartung und Fehlerlokalisation, standardisierte Dokumentation von Anpassungen und Umkonfigurationen.

Bereich Laboratorium

Übungen aus den Themenbereichen „Mechatronik im Energiemanagement“, „Mechatronik in der Lüftungs-, Klima und Kältetechnik“ und „SPS in der Gebäudeautomation“.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anlagentechnik

Werkstätte Anlagentechnik

Arbeitssicherheit, Arbeitsvorbereitung, Material- und Ersatzteilbeschaffung, Umgang mit der Anlagendokumentation, Herstellen und Absichern des sicheren Zustandes für Umbau und Wartung, Austauschen mechatronischer Komponenten, Funktions- und Sicherheitstests, Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anlagentechnik

Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik

Werkstätte Anlagentechnik

Montage- und Demontagetechniken für technische Systeme, Rohr-, Schlauch-, Elektro- und Signalleitungen.

Werkstätte Regelungs- und Prozessleittechnik

Industrieregler, SPS-Baugruppen, Regelkreis, Parametrierung, Optimierung, Automatisierungskomponenten mit Bussystemen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anlagentechnik

Werkstätte Anlagentechnik

Montage- und Demontagetechniken für komplexe technische Systeme, Prüfen und Messen, Einstell- und Abgleicharbeiten, Dokumentation.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anlagentechnik

Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik

Werkstätte Anlagentechnik

Instandhaltungsmaßnahmen, Wartungsarbeiten, wiederkehrende Prüfungen, Dokumentation.

Werkstätte Regelungs- und Prozessleittechnik

Sicherheits- und Not-Halt-Einrichtungen, Visualisierung von Betriebszuständen und Messwerten der Automatisierungs- und Antriebstechnik.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anlagentechnik

Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik

Bereich Anlagentechnik

Arbeitssicherheit, sicherheitstechnische Anforderungen, Energieversorgung, Erdung- und Potenzialausgleich, Explosionsschutz.

Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik

Technologieschema, Symbolik und Analyse von PLT- und EMSR Plänen an Musteranlagen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anlagentechnik

Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik

Bereich Anlagentechnik

Montage- und Demontagetechniken für technische Systeme; Montagetechniken und Materialkunde zu Rohr-, Schlauch-, Elektro- und Signalleitungen.

Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik

Industrieregler, industrielle Bussysteme.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anlagentechnik

Bereich Anlagentechnik

Gefahrenstoffe, Vorschriften, Abfallwirtschaft, Recycling, Umweltschutz, Energieeffizienz.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anlagentechnik

Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik

Bereich Laboratorium

Bereich Anlagentechnik

Instandhaltungsplanung, Wartungs- und Inspektionspläne, Prüfverfahren der vorbeugenden Instandhaltung, Dokumentation.

Bereich Regelungs- und Prozessleittechnik

Sicherheits- und Not-Halt-Einrichtungen, Bereichsabgrenzungen, Maschinensicherheit, Visualisierung von Betriebszuständen und Messwerten der Automatisierungs- und Antriebstechnik.

Bereich Laboratorium

Übungen aus den Themenbereichen „Anlagentechnik“ und „Regelungs- und Prozessleittechnik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.4 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

I

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Medientechnologie und Qualitätssicherung2

3

3

4(2)

4(2)

5(2)

5(2)

1

25

I

3.

Mediengestaltung und Webdesign3

4(3)

4(3)

4(3)

4(3)

3(2)

3(2)

2(2)

24

II

4.

Medienvorstufe und Medieninformatik

4.a

Medienvorstufe und Medieninformatik – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

4

4

4

4

2

18

IV

4.b

Medienvorstufe und Medieninformatik3

5(4)

5(4)

1

1

1

1

–

14

II

5.

Arbeitsvorbereitung und Medienproduktion

5.a

Arbeitsvorbereitung und Medienproduktion- Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

4

4

3

3

1

23

IV

5.b

Arbeitsvorbereitung und Medienproduktion

1

1

–

–

1

1

–

4

II

6.

Digitaldruck und Endfertigung

6.a

Digitaldruck und Endfertigung – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

4

4

6

6

3

23

IV

6.b

Digitaldruck und Endfertigung

1

1

–

–

2

2

1

7

II

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

36

36

37

37

35

253

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht5

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

I

B.

Fachtheorie und

Fachpraxis

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

2

11

II

2.

Medientechnologie und Qualitätssicherung 3

3

3

4(2)

4(2)

5(2)

5(2)

1

4

29

I

3.

Mediengestaltung und Webdesign 4

4(3)

4(3)

4(3)

4(3)

3(2)

3(2)

2(2)

6(4)

30

II

4.

Medienvorstufe und Medieninformatik

4.a

Medienvorstufe und Medieninformatik – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

4

4

4

4

2

4

22

IV

4.b

Medienvorstufe und Medieninformatik4

5(4)

5(4)

1

1

1

1

–

–

14

II

5.

Arbeitsvorbereitung und Medienproduktion

5.a

Arbeitsvorbereitung und Medienproduktion – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

4

4

3

3

1

2

25

IV

5.b

Arbeitsvorbereitung und Medienproduktion

1

1

–

–

1

1

–

2

6

II

6.

Digitaldruck und Endfertigung

6.a

Digitaldruck und Endfertigung – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

4

4

3

3

1

2

17

IV

6.b

Digitaldruck und Endfertigung

1

1

–

–

1

1

1

2

7

II

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 B.2

–

–

–

–

4

4

2

6

16

II bzw. IV

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände5

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz6

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

36

36

37

37

35

35

288

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

B.1

Mediengestaltung und Webdesign

1.1.a

Mediengestaltung und Webdesign – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

3

3

2

6

14

IV

1.1.b

Mediengestaltung und Webdesign

–

–

–

–

1

1

–

–

2

II

B.2

Digitale Druckproduktion

2.1.a

Digitale Druckproduktion – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

3

3

2

6

14

IV

2.2.b

Digitale Druckproduktion

–

–

–

–

1

1

–

–

2

II

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht7

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

____________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Ausbildungsschwerpunkte B.1 „Mediengestaltung und Webdesign“, B.2 „Digitale Druckproduktion“.

3 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung

4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte1

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B.1 – B.2).

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion verfügen generell über ein fundiertes Verständnis für die Tätigkeiten im Bereich Mediengestaltung und Medienerstellung sowie der digitalen Druckproduktion.

Sie sind in den genannten Tätigkeitsfeldern in der Lage, Kundenaufträge selbstständig abzuwickeln. Sie sind auch in der Lage diese zu kommunizieren und eigenständig oder im Team gemeinsam mit anderen Fachleuten, auch unter Zuhilfenahme von Softwarewerkzeugen, auszuführen. Sie sind in der Lage, drucktechnische Problemstellungen zu erkennen und Lösungen unter vorgegebenen Rahmenbedingungen zu finden.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Medientechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die physikalisch chemischen Grundlagen und die Funktionsweise der Druckverfahren und zugehörige Maschinen des Fachgebietes verstehen, facheinschlägige Mess- und Prüfgeräte (zB Farbmessung, Papierprüfung) bedienen und Messverfahren für fachlich übliche Problemstellungen selbstständig anwenden. Sie haben ein Verständnis für fachlich zugehörige Umweltprobleme, das Fachvokabular sowie für adäquate Lösungsansätze wie Umweltzeichen, Recycling, etc.

Im Bereich Materialqualität und Materialanwendung können die Absolventinnen und Absolventen gängige Bedruckstoffe, Druckfarben und Materialien bzw. Hilfsmaterialien des druck- und medientechnischen Gewerbes sowie wichtige Materialien aus der Verpackung (zB Kunststoffe, Glas, Metalle) unterscheiden und wissen über die Verwendung und Anwendung Bescheid. Sie können die Herstellung, die notwendigen Rohstoffe und Ressourcen sowie die Umweltauswirkungen von facheinschlägigen Materialien erläutern, produktionsbedingte Reststoffe richtig qualifizieren und wissen über deren korrekte Entsorgung Bescheid.

Im Bereich Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Regelwerke (zB Normen) im Überblick angeben und auf fachspezifische Prozesse anwenden, die gängigen QM-Dokumente auf spezifische berufliche Situationen anwenden. Sie können den QM-Regelkreis verstehen und anwenden, wirtschaftliche, technische und rechtliche Sachverhalte im Zusammenhang mit dem QM-System abschätzen (zB Gewährleistung, Kundenbeschwerden, …), produkt-, prozess- und verfahrensbezogene Qualitätskriterien berücksichtigen sowie qualitätsbeschreibende Prozessdaten durch Mess- und Prüfsysteme erfassen, protokollieren und mit Produktionsvorgaben abstimmen. Sie können übliche Messaufgaben der Papierprüfung, Farbmessung, Dichtemessung, Mikroskopie, chemische Prüfungen und Untersuchungen gemäß einschlägiger Normen und Regelwerke durchführen, beherrschen die Farbabstimmung mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern, können Grenzen und Toleranzen eindeutig festlegen, Qualität definieren und kontrollieren sowie Prüfungen, Messungen und Qualitätsmerkmale fachgerecht dokumentieren.

Im Bereich Mediengestaltung können die Absolventinnen und Absolventen diverse Software-Tools von rechnergestützten Werkzeugen nach den Grundlagen der Gestaltung für die Produktion von Print- und Screenmedien planvoll einsetzen und damit Designs nach gestalterischen Vorgaben (zB Corporate Designs) unter Beachtung gängiger Normen sowie der Ästhetik in der Gestaltung erstellen. Sie verstehen die Grundlagen des Grafikdesigns und können Gestaltungsfehler in Print- und Screenmedien erkennen und beheben. Sie können Entwürfe für Medienprojekte planen, umsetzen und als Präsentation aufbereiten sowie Medienelemente und -teilprodukte kombinieren, bereitstellen und ausgeben. Sie können Designwünsche von Kunden in Medienprodukten umsetzen, Re-Designs von bestehenden Produkten erstellen und einfache Produkte für mobile Endgeräte gestalterisch umsetzen.

Im Bereich Webdesign können die Absolventinnen und Absolventen Designs für Web und mobile Medien nach Vorgaben und eigenen Entwürfen mit aktuellen Software-Tools und unter Verwendung von Websprachen und Web-Dateiformaten umsetzen. Sie können Nutzerführung für Web- und mobile Medien umsetzen und prüfen, Printprodukte für die Darstellung auf Screenmedien umsetzen, Templates von CMS-Systemen anwenden und anpassen und einfache Video-, Akustik- und Animationsdateien erstellen und für verschiedene Publikationskanäle bereitstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können auftragsspezifische und prozessbezogene Mediendaten übernehmen, prüfen, organisieren und erstellen, Vorgaben der Arbeitsvorbereitung analysieren und produktionstechnische Lösungen unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten der Druckverfahren aufzeigen, die erforderliche Materialien verfahrens- und produktbezogen auswählen sowie den analogen oder digitalen Produktionsprozess nach technischen und qualitativen Fertigungsvorgaben steuern. Sie beherrschen die Handhabung und Instandhaltung der in der Medientechnik verwendeten Geräte, Software, Maschinen und Werkzeuge und können Daten für datenbankgestützte, automatisierte Medienerstellung organisieren, erstellen und manipulieren und für verschiedene Ausgabemedien optimieren, prüfen und zertifizieren.

Im Bereich Produktionsberatung können die Absolventinnen und Absolventen Kundengespräche planen und durchführen, Materialien auswählen und Maschinen disponieren sowie Marketingstrategien unter Berücksichtigung der Zielgruppe erstellen. Sie kennen das Produktportfolio von Print- und Medienbetrieben, können Kundenpräsentationen erstellen, Verkaufsstrategien gezielt einsetzen sowie Reklamationsabwicklung in der Kundenkommunikation durchführen.

Im Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung von Druckverfahren, Bedruckstoff und Veredelung im Herstellungsprozess technische Produktionsschritte fixieren. Sie können die benötigten Materialmengen ermitteln, Produkt-, Falz- und Blindmuster erstellen und verstehen rechnergestützte Management-Informations-Systeme. Sie können beigestellte Daten prüfen und bewerten, Teil- und Fremdleistungen erfassen, Kalkulationen und Offerte erstellen sowie Nachkalkulationen erstellen und bewerten.

Im Bereich Produktionsumsetzung und –technik können die Absolventinnen und Absolventen Druckprodukte in verschiedenen Druckverfahren fachgerecht erstellen sowie Drucksysteme ordnungsgemäß einstellen und warten.

Im Bereich Produktionskontrolle und –qualität können die Absolventinnen und Absolventen Produkte nach Normen und nach Usancen prüfen und hinsichtlich Qualität bewerten sowie Reklamationsabwicklungen technisch durchführen.

Im Bereich Digitaldruck können die Absolventinnen und Absolventen digitale Drucksysteme und Peripheriegeräte handhaben, warten und instand halten sowie digitale Drucksysteme linearisieren, kalibrieren und profilieren. Sie beherrschen die auftragsspezifische farb- und bedruckstoffabhängigen Grund-, Ein- und Umstellarbeiten an digitalen Drucksystemen, das Abarbeiten von Druckjobs bis zur kundengerechten Fertigstellung und können darüber hinaus neue produktionstechnische Lösungen aufzeigen sowie mit dem Erstellen von Arbeitsanweisungen betraut werden. Sie beherrschen den digitalen Workflow (JDF, JMF, Web2Print), den praktischen Einsatz der Messtechnik und die Vorgehensweise zur Beurteilung der Qualität der Produkte nach den gültigen Normen, Bestimmungen und Standards (ISO, PSD, etc.). Sie können Aufträge mit variablen Daten realisieren, sind mit den Möglichkeiten der Veredelung vertraut, können technische Lösungen zum Umgang mit Schmuck- und Sonderfarben aufzeigen, unterschiedliche Druckverfahren kombinieren und beherrschen die Fertigungsüberwachung und Kalkulation sowie die Qualitätskontrolle im Rahmen des Qualitätsmanagements.

Im Bereich Endfertigung beherrschen die Absolventinnen und Absolventen die Handhabung, Instandhaltung und Wartung von Endfertigungsgeräten und Maschinen, können die Endfertigung üblicher Druckprodukte sowie die verschiedensten Weiterverarbeitungsmöglichkeiten wie Schneiden, Kaschieren und Laminieren jobbezogen umsetzen. Sie können spezielle Endfertigungslösungen im Verpackungsdruck finden und ausführen sowie die Logistik der Produkte planen und durchführen, insbesondere Lagerverwaltung und Expedit inklusive aller Verwaltungs-, Dokumentations- und Planungstätigkeiten.

Die Absolventinnen und Absolventen können selbstständig Medienprojekte (für Print und Screen inklusive Einbindung einfacher Videodateien) entwerfen, planen und unter Berücksichtigung von Designvorgaben gestalterisch umsetzen sowie für verschiedene Publikationskanäle bereitstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die umfassende Kundenberatung in ihrem Fachgebiet und können selbstständig Aufträge übernehmen, planen, und unter Nutzung von optimierten Automatisierungslösungen umsetzen, die Fertigung überwachen und beherrschen die Kalkulation sowie die Qualitätskontrolle im Rahmen eines Qualitätsmanagements.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Printmanagement

Printmanagement

Auftragskalkulation manuell und mit MIS System, Stundensatzberechnung in Form von Platzkostenrechnung, Nachkalkulation.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Printmanagement

Printmanagement

Datenerfassung im Rechnungswesen, Nachkalkulation manuell und mit MIS System, Auftragsbezogener Soll-Ist Vergleich, Kennzahleninterpretation, Jahresplan, Finanzplan.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialqualität und Materialanwendung

Bereich Medientechnologie

Materialqualität und Materialanwendung

Überblick Rohstoffe, Zellstoffherstellung, Papierherstellung, Papierdaten,

Medientechnologie

Farbtechnologie, Farbtheorie, Farbe in Verbindung mit Druckverfahren und Produktionsworkflow, Farbmischung, Grundlagen Rasterung, geometrische Optik, Lichttechnik

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialqualität und Materialanwendung

Bereich Medientechnologie

Materialqualität und Materialanwendung

Papierveredelung, Druckfarbe, Druckfarbeninhaltsstoffe, ökologische Fallbeispiele im Zusammenhang mit Papier, Wasser und Umweltverschmutzung.

Medientechnologie

Überblick, Printmedien und Druckverfahren, Internet, Tablets, Radio, TV, Film, Video, Grundlagen der Physik.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialqualität und Materialanwendung

Bereich Qualitätssicherung und -management

Kunststoffe – Rohstoffe, Einteilungen, Eigenschaften, Anwendungen, Nomenklatur, Kunststoffverarbeitungstechniken.

Qualitätssicherung und –management

QS Grundlagen, Farbmetrik, Densitometrie.

Laboratorium

Laborordnung, Protokollerstellung, Farbmessung, Dichtemessung, Papierprüfung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialqualität und Materialanwendung

Bereich Qualitätssicherung und -management

Materialqualität und Materialanwendung

Kunststoffverpackungen, Synergieeffekte, ökologische Fallbeispiele.

Qualitätssicherung und –management

Farbmetrik, Densitometrie.

Laboratorium

Protokollaufbau, Arbeitssicherheit, Laborprüfung im Bereich der Qualitätssicherung, chemische und physikalische Papierprüfung, Farbdichtemessung, Farbmessung,

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialqualität und Materialanwendung

Bereich Medientechnologie

Bereich Qualitätssicherung und -management

Materialqualität und Materialanwendung

Aluminium, Aluminiumherstellung, Arten und Legierungen, Metallstrukturen, Verarbeitung von Aluminium zu Dosen, Passivierung von Aluminium, Alterung und Gesundheitsfragen zu Aluminium.

Medientechnologie

Elektronische Bauteile und Schaltungen, Elektrotechnische Geräte und Maschinen, Farbmetrik, Dichtemessung, Farbmanagement, PSO.

Qualitätssicherung und –management

QM-Systeme, Projektmanagement, Umweltmanagement.

Laboratorium

Protokollaufbau, Arbeitssicherheit, Laborprüfung im Bereich der Qualitätssicherung, chemische Untersuchungen, Mikroskopie, Papierprüfung, angewandte Farbprüfungen und Profilerstellung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialqualität und Materialanwendung

Bereich Medientechnologie

Bereich Qualitätssicherung und -management

Materialqualität und Materialanwendung

Glassorten, Glasherstellung, Arten und Mischungen, Glasstrukturen, Verarbeitung von Glas zu Flaschen und Gebinden, Physiologische Aspekte von Glas.

Qualitätssicherung und –management

QM-Systeme, Projektmanagement, Umweltmanagement.

Medientechnologie

CO2 Ausstoß von Druckereien, Umweltstandards.

Lichttechnik, Optik, Displaytechnologien.

Laboratorium

Protokollaufbau, Arbeitssicherheit, Laborprüfung im Bereich der Qualitätssicherung, chemische und physikalische Papierprüfung, angewandte Farbprüfung und Profilerstellung, 3D-Druck, Elektrische Bauteile.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.1

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Material und Materialanwendung

Bereich Medientechnologie

Bereich Qualitätssicherung und -management

Materialqualität und Materialanwendung

Packmaterialen, Qualitätsparameter, moderne zukunftsträchtige Technologie.

Medientechnologie

Elektronische Bauteile und Schaltungen, Elektrotechnische Geräte und Maschinen.

Schallpegel, Akustik, Schallschutz, Digitalkamera, Videotechnologie.

Qualitätssicherung und –management

QM, PM, UM und deren spezielle Techniken an Beispielen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Material und Materialanwendung

Bereich Medientechnologie

Bereich Qualitätssicherung und -management

Materialqualität und Materialanwendung

Packmaterialen, Qualitätsparameter, moderne zukunftsträchtige Technologie.

Medientechnologie

Schallpegel, Akustik, Schallschutz, Digitalkamera, Videofilm.

Qualitätssicherung und –management

QM, PM, UM und deren spezielle Techniken an Beispielen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Material und Materialanwendung

Bereich Medientechnologie

Bereich Qualitätssicherung und -management

Materialqualität und Materialanwendung

Packmaterialen, Qualitätsparameter, moderne zukunftsträchtige Technologie.

Medientechnologie

Prüfmethoden der Drucktechnologie, Standardisierung, aktuelle technologische Entwicklungen.

Qualitätssicherung und –management

QM, PM, UM und deren spezielle Techniken an Beispielen.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mediengestaltung

Bereich Webdesign

Grundlagen der Gestaltung (Wahrnehmung, Gestaltgesetze, Gestaltungselemente, Farbe, Schrift, Typografie), Techniken für die Satzspiegelermittlung, Corporate Design, Entwurfstechnik (Scribble), produktabhängiges Design (Seitengestaltung), Schrift nach DIN 16 518, Grundlagen von Design, Gestaltungsübungen, Anfertigung von Produktentwürfen (Scribbles), Erstellung und Ausgabe von Office-Dokumenten.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mediengestaltung

Bereich Webdesign

Produktportfolio der Printmedien, Normen der Medienproduktion, Probleme der Usability, Fachtermini der Print- und Webwelt, Ästhetik in der Gestaltung, Webkonzepte, Analyse Nutzerführung, Anwendungsbereiche von üblichen Büro-Programmen (zB Office), Print- und Screenmedien, Geschichte und Grundlagen des Internets, Web und Farbe, Schrift nach DIN 16 518, Grundlagen von Design, Gestaltung und Erstellung von einfachen HTML-Seiten (Struktur, Syntax, Verlinkung, Web und Farbe, etc), Usability.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mediengestaltung

Bereich Webdesign

Piktogramme, Icons, Logoentwicklung, Dateiformate und deren Einsatz/Qualitäten, Medienvielfalt und Medienmix, Medien-Projektplanung, Buchgestaltung, Zeitschriftgestaltung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mediengestaltung

Bereich Webdesign

Präsentationstechnik, Medienanalyse, Welt der Onlinemedien, CMS-Programme, Grundlagen von Grafik-Design, Medienprojekte für den Kunden aufbereiten, Analyse von aktuellen Medienprodukten, Medienentwurf für mobile Endgeräte.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mediengestaltung

Bereich Webdesign

Mehrteilige Printprodukte zu einem Projekt vereinen, Konzept des Corporate-Design-Handbuches, Kundengespräch, Designprodukte der Werbewelt, Audio/Video für kleine Projekte entwickeln, Konzepte für mobile Endgeräte.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mediengestaltung

Bereich Webdesign

Automatisierungsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Medienprodukten, Produkt und Funktion, Werbe-, Informations- und Kommunikationskanäle, Datenverwaltung, Automatisierungsmöglichkeiten bei Design-Programmen, Produkte für Multi-Channel, Website-Konzeption, Gestaltungen für Print-/Screen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.1

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mediengestaltung

Bereich Webdesign

Printprodukte für die Darstellung auf Screenmedien selbstständig umsetzen

Automatisierungsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Medienprodukten, Produkt und Funktion, Werbe-, Informations- und Kommunikationskanäle, Datenverwaltung, Automatisierungsmöglichkeiten bei Design-Programmen, Produkte für Multi-Channel, Website-Konzeption, Gestaltungen für Print-/Screen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mediengestaltung

Bereich Webdesign

Automatisierungsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Medienprodukten, Produkt und Funktion, Werbe-, Informations- und Kommunikationskanäle, Datenverwaltung, Automatisierungsmöglichkeiten bei Design-Programmen, Produkte für Multi-Channel, Website-Konzeption, Gestaltungen für Print-/Screen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mediengestaltung

Bereich Webdesign

Designtheorie, Automatisierungsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Medienprodukten, Produkt und Funktion, Werbe-, Informations- und Kommunikationskanäle, Datenverwaltung, Automatisierungsmöglichkeiten bei Design-Programmen, Produkte für Multi-Channel, Website-Konzeption, Gestaltungen für Print-/Screen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten

Medienoperating-Text/Bild/Grafik/Layout (Medienvorstufe)

Crossmedia – Medienübergreifendes Publizieren

Web-to-Print/Web-to-Media,

Datenmanagement

Produktionsautomatisierung

Packaging

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Medienoperating-Text (Basis)

Bereich Medienoperating-Bild (Basis)

Bereich Medienoperating-Grafik (Basis)

Bereich Medienoperating-Layout (Basis)

Bereich Medieninformatik

Theorie

Arbeitsschritte der Medienproduktion, Textverarbeitungssoftware, Entwicklung der Schrift, Schriftstile, DIN-Formate, Typographisches Maßsystem, Charakteristik Pixelgrafik, Bildverarbeitungssoftware, Eingabe-, Verarbeitungs- und Ausgabehardware, Licht, Physikalische Erscheinungen des Lichtes, Auge, Farbe, Grundbegriffe der Farbenlehre, Farbmischungen, Charakteristik Vektorgrafik, Software zur Erstellung von Vektorgrafiken, Werkzeugfunktionen der Grafik-Software, einfarbige Objekterstellung, einfarbige Logoerstellung, Objektattribute, Bezierkurven, Layoutsoftware, Satzspiegel, Goldener Schnitt, Schriftauszeichnungen im Layoutkontext, Ziffern/Zahlen/Sonderzeichen.

Medieninformatik

Analoge und digitale Daten, Binärsystem, ASCII, Bit and Byte, Schrifttechnologie, Dateiformate (Office, Text, Layout, Bild und Grafik), Hardware, Speichermedien.

Werkstätte

Medienoperating-Text Basis: Arbeitsschritte der Medienproduktion, Textverarbeitungssoftware, Entwicklung der Schrift, Schriftstile, DIN-Formate, Typographisches Maßsystem.

Medienoperating-Bild Basis: Charakteristik Pixelgrafik, Bildverarbeitungssoftware, Eingabe- Verarbeitungs- und Ausgabehardware, Licht, Physikalische Erscheinungen des Lichtes, Auge, Farbe, Grundbegriffe der Farbenlehre, Farbmischungen.

Medienoperating-Grafik Basis: Charakteristik Vektorgrafik, Software zur Erstellung von Vektorgrafiken, Werkzeugfunktionen der Grafik-Software, einfarbige Objekterstellung, einfarbige Logoerstellung, Objektattribute, Bezierkurven.

Medienoperating-Layout Basis: Layoutsoftware, Satzspiegel, Goldener Schnitt, Schriftauszeichnungen im Layoutkontext, Ziffern/Zahlen/Sonderzeichen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Medienoperating-Text (Basis)

Bereich Medienoperating-Bild (Basis)

Bereich Medienoperating-Grafik (Basis)

Bereich Medienoperating-Layout (Basis)

Bereich Medieninformatik

Theorie

Font-Verwaltung, Manuskript, Zeichen-Absatzformate-Objektformate, Dateiformate-Text, Schriftauszeichnung, Korrekturzeichen, Zuordnung von Vorlagen, Strich/Halbton/Raster, Basiswissen Farbauszug, RGB/CMYK, Sonderfarbe, Berechnung des Formats, Reprofaktor, Dateiformate-Bild, Prozessfarben/Sonderfarben, Farbskalen, Reinzeichnungserstellung, Pfadtext, Dateiformate-Grafik, Textumbruch, Organisation von Layoutdaten, Dateiformate-Layout, Papierklassen.

Medienoperating-Text Basis: Font-Verwaltung, Manuskript, Zeichen-Absatzformate-Objektformate, Dateiformate-Text, Schriftauszeichnung, Korrekturzeichen.

Medienoperating-Bild Basis: Zuordnung von Vorlagen, Strich/Halbton/Raster, Basiswissen Farbauszug, RGB/CMYK, Sonderfarbe, Berechnung des Formats, Reprofaktor, Dateiformate-Bild.

Medienoperating-Grafik Basis: Prozessfarben/Sonderfarben, Farbskalen, Reinzeichnungserstellung, Pfadtext, Dateiformate-Grafik.

Medienoperating-Layout Basis: Textumbruch, Organisation von Layoutdaten, Dateiformate-Layout, Papierklassen.

Medieninformatik: Office-Programme, Serienbrief, Grundlagen der Netzwerktechnik, Netzwerktopologien, Netzwerkkomponenten, Netzwerkprotokolle und -dienste (URL, DNS, IP, DHCP, HTTP, FTP, etc.), Fehleranalyse, Datenanalyse und –pflege.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Medienoperating-Text (Erweiterung)

Bereich Medienoperating-Bild (Erweiterung)

Bereich Medienoperating-Grafik (Erweiterung)

Bereich Medienoperating-Layout (Erweiterung)

Bereich Medieninformatik

Theorie

Schrifttechnologie, Mikrotypografie, Schriftgestaltung, Grundbegriffe der Densitometrie, Bit-Tiefe, Auflösung, Bildauflösung/ Belichterauflösung, Tonwertkorrektur, Farbkorrektur, Rasterweite, Rasterprozentwert, Rasterwinkel, Moiré, Rasterpunktform, FM-Raster, Hybrid-Raster, Erstellung mehrfarbiger Logos, Symbolik und Funktionalität, Grundlagen Scribbleerstellung, mehrspaltige Layoutvarianten, Tabellensatz.

Werkstätte

Medienoperating-Text Erweiterung: Schrifttechnologie, Mikrotypografie, Schriftgestaltung

Medienoperating-Bild Erweiterung: Grundbegriffe der Densitometrie, Bit-: iefe, Auflösung, Bildauflösung/ Belichterauflösung, Tonwertkorrektur, Farbkorrektur, Rasterweite, Rasterprozentwert, Rasterwinkel, Moiré, Rasterpunktform, FM-Raster, Hybrid-Raster

Medienoperating-Grafik Erweiterung: Erstellung mehrfarbiger Logos, Symbolik und Funktionalität

Medienoperating-Layout Erweiterung: Grundlagen Scribbleerstellung, mehrspaltige Layoutvarianten, Tabellensatz

Medieninformatik: Dateiaustausch-Formate, RGB und CMYK in der Medienbranche, Funktion Scanner und Digitalkamera, Qualitätsparameter bei der Medienproduktion, PDF und PDF/X

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Medienoperating-Text (Erweiterung)

Bereich Medienoperating-Bild (Erweiterung)

Bereich Medienoperating-Grafik (Erweiterung)

Bereich Medienoperating-Layout (Erweiterung)

Bereich Medieninformatik

Theorie

Erstellung von Geschäftsdrucksorten, Formelsatz, CCD-Element, Farbtemperatur, Farbprofil, Metamerie, Bildbearbeitung: Gradation, Kontrast, Tonwertumfang, Schärfe, Raster Image Prozessor, Bildcomposing, Bildretusche, Datenkompression, Artefakte, Proof, Effekt- und Filterfunktionen, Transparenz, 3D-Objekte, Diagramme, Zeilen- Objekt- Absatzformate, Umbruch, Verknüpfungen im Layout, PDF-Export, Nutzen, Imprimatur.

Werkstätte

Medienoperating-Text Erweiterung: Erstellung von Geschäftsdrucksorten, Formelsatz

Medienoperating-Bild Erweiterung: CCD-Element, Farbtemperatur, Farbprofil, Metamerie, Bildbearbeitung: Gradation, Kontrast, Tonwertumfang, Schärfe, Raster Image Prozessor, Bildcomposing, Bildretusche, Datenkompression, Artefakte, Proof

Medienoperating-Grafik Erweiterung: Effekt- und Filterfunktionen, Transparenz, 3D-Objekte, Diagramme.

Medienoperating-Layout Erweiterung: Zeilen- Objekt- Absatzformate, Umbruch, Verknüpfungen im Layout, PDF-Export, Nutzen, Imprimatur

Medieninformatik: Pixel vs. Vektoren, Bézier-Technik (Pathfinder), Vektorisieren, automatisierte Satzerstellung, eBook.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Medienoperating-Text (Experte)

Bereich Medienoperating-Bild (Experte)

Bereich Medienoperating-Grafik (Experte)

Bereich Medienoperating-Layout (Experte)

Bereich Medieninformatik

Theorie

umfangreiche Typografie, Unicode, Glyphenverwaltung, Farbräume, Farbprofile, Druckspezifisches Bildsetup, Gesamtfarbauftrag, Tonwertzunahme, Druckkennlinie, Binding, Corporate Design, Infografik, Verwendung von Layoutebenen, Bibliotheken, Musterseiten, komplexe Seitengestaltung für Print- und Screen, Web-to-Print.

Werkstätte

Medienoperating-Text Experte: umfangreiche Typografie, Unicode, Glyphenverwaltung.

Medienoperating-Bild Experte: Farbräume, Farbprofile, Druckspezifisches Bildsetup, Gesamtfarbauftrag, Tonwertzunahme, Druckkennlinie, Binding.

Medienoperating-Grafik Experte: Corporate Design, Infografik.

Medienoperating-Layout Experte: Verwendung von Layoutebenen, Bibliotheken, Musterseiten, komplexe Seitengestaltung für Print- und Screen.

Medieninformatik: Dateiformate (Audio und Video), Datenbanken, Datenzusammenführung (zB in InDesign), Web, HTML, CSS.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Medienoperating-Text (Experte)

Bereich Medienoperating-Bild (Experte)

Bereich Medienoperating-Grafik (Experte)

Bereich Medienoperating-Layout (Experte)

Bereich Medieninformatik

Theorie

Erweiterte Absatzformate/Tabellenformate, vererbte Absatzvormate, Buntaufbau, Unbuntaufbau, Buntfarbenaddition, Color Management Systeme, Rendering Intents, RAW, Ursachen der Ton- und Farbwertkorrektur, Überfüllen, Transparenz, Duplex/Triplex/Quadruplex, Device-Link, Colorserver, Kalibrieren, PostScript, themenbezogene Infografik, Trapping, Überdrucken, Aussparen, Corporate Design, Formulare, Tageszeitung, Anzeige, PDF-Export, Zertifizierung, MySQL-, SQL-, PHP-Grundlagen, XML-Grundlagen.

Werkstätte

Medienoperating-Text Experte: Erweiterte Absatzformate/Tabellenformate, vererbte Absatzvormate.

Medienoperating-Bild Experte: Buntaufbau, Unbuntaufbau, Buntfarbenaddition, Color Management Systeme, Rendering Intents, RAW, Ursachen der Ton- und Farbwertkorrektur, Überfüllen, Transparenz, Duplex/Triplex/Quadruplex, Device-Link, Colorserver, Kalibrieren, PostScript.

Medienoperating-Grafik Experte: themenbezogene Infografik, Trapping, Überdrucken, Aussparen, Corporate Design.

Medienoperating-Layout Experte: Formulare, Tageszeitung, Anzeige, PDF-Export, Zertifizierung.

Medieninformatik: Datenbanken, Formulare, Tabellen, SQL, MySQL, PHP, XML, HTML, CSS, CMS, Video, Audio.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Packaging

Bereich Datenmanagement

Bereich Medieninformatik

Bereich Medienprojekt

Werkstätte

Packaging: Software, Druckverfahren, Bedruckstoffe, Farben, Lacke, Folien, Prägungen, Formenherstellung, Rastertechnologie, Stanz- Rill- und Prägeformen, CAD, strukturelles Design, Funktionalität, virtuelle 3D-Dummies, Musterbau, virtuelle Veredelung, Sicherheitsmerkmale, Artikelkodierung (Barcode, …).

Medieninformatik: automatisierten Austausch von Text/Bild/Grafik, gesteuert über Datenbanken, die Nutzung von Workflowstrukturen zur Produktionsoptimierung.

Datenmanagement: Datenübernahme und Prüfung, Datenaufbereitung, Datenhygiene, Datenzusammenführung, Preflight, Korrekturwerkzeuge.

Medienprojekt: Briefing, Kundengespräch, Auftragsannahme, Bedruckstoffauswahl, Kalkulation, Fertigung bzw. Produktion, Nachkalkulation, kundenbezogene Interaktion.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Packaging

Bereich Datenmanagement

Bereich Medieninformatik

Werkstätte

Packaging: Verpackungen für Faltschachteln, Musterbau, 3D-Dummies

Datenmanagement: Datenverwaltung, Datenüberprüfung, Optimierung und Zertifizierung

Medieninformatik: Webprojekte

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten

Offsetdruck

Montage/CTP

Hochdruck

Druckformenherstellung Hochdruck

Siebdruck

Druckformenherstellung Siebdruck

Digitaldruck

Endfertigung

Tiefdruck

Druckformenherstellung Tiefdruck

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionsberatung

Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation

Bereich Produktionsumsetzung und -technik

Bereich Produktionskontrolle und -qualität

Theorie

Druckverfahren, Sicherheitsbestimmungen, Umweltschutz

Druckformenherstellung für Siebdruck und Offsetdruck, CtP Anlage

Werkstätte

Druckformenherstellung Offsetdruck: Ausschießen, Material- und Maschineneinsatz, Grundbedienung CtP, Erstellung von Druckplatten.

Offsetdruck: Grundbedienung, Qualitätssicherung (Papierlauf, optischer Farbabgleich, ...), 1-farbige Arbeiten, Farbmischen.

Hochdruck: Grundeinstellungen vornehmen, einfache Wartungsarbeiten, typographisches Maßsystem, Sonderarbeiten (rillen, perforieren…).

Siebdruck: Maschinen und Materialien, einfarbige Arbeiten, manuelles Farbmischen, Direktkopie.

Digitaldruck: digitaler Bogendruck, Maschinen- und Produktionstechniken, Druckprinzip, Wartungspläne, Sicherheitskennzeichen.

Endfertigung: Sicherheit am Arbeitsplatz, manuelle Buchbindetechniken, Schneiden, Falzen, Kleben.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionsberatung

Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation

Bereich Produktionsumsetzung und -technik

Bereich Produktionskontrolle und -qualität

Theorie

Druckverfahren, Offsetdruck, Siebdruck, Sicherheitsbestimmungen, Umweltschutz

Druckformenherstellung für Offsetdruck, Hochdruck, CtP Anlage, erweiterte Druckformenherstellung für Siebdruck, Computer-to-Film.

Werkstätte

Druckformenherstellung Offsetdruck: Ausschießen, Material- und Maschineneinsatz, Grundbedienung CtP, Erstellung von Druckplatten.

Offsetdruck: Grundbedienung, Qualitätssicherung (Papierlauf, optischer Farbabgleich, ...), 1-farbige Arbeiten, Farbmischen.

Hochdruck: Grundeinstellungen vornehmen, einfache Wartungsarbeiten, typographisches Maßsystem, Sonderarbeiten (rillen, perforieren, etc.).

Siebdruck: Maschinen und Materialien, einfarbige Arbeiten, manuelles Farbmischen, Direktkopie.

Digitaldruck: Einsatzgebiete, Ablaufstrukturen, Planung, Datenhandling, ein- und Umstellarbeiten an digitalen Drucksystemen, Produktionsüberwachung.

Endfertigung: Auftragsplanung und Kommunikation, Fertigungstechniken, Grundlagen Qualitätssicherung, Handmustererzeugung.

2. Klasse

3.Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionsberatung

Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation

Bereich Produktionsumsetzung und -technik

Bereich Produktionskontrolle und -qualität

Werkstätte

Offsetdruck: Auflagenproduktion, Messmitteln und -methoden (Densitometrie), Optimierung von technischen Abläufen und Maschineneinstellungen,, Wartung/Justierung,mehrfarbige Arbeiten (CMYK), Farben aus mehreren Basisfarben mischen.

Druckformenherstellung Offsetdruck: Ausschießsoftware, einfache Workflowsysteme, Wartung/Linearisierung der CtP-Anlage, Messmitteln und -methoden, Erstellung von Druckplatten.

Druckformenherstellung Hochdruck: Kopiervorlagenerstellung, spezifische Materialien und deren Verarbeitung.

Hochdruck: Sonderarbeiten: Stanzen, Perforieren, Nummerieren, Blindprägen, Abwickeln von einfachen Aufträgen.

Siebdruck: mehrfarbige Arbeiten, T-Shirt-Druck, maschineller Siebdruck.

4.Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionsberatung

Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation

Bereich Produktionsumsetzung und -technik

Bereich Produktionskontrolle und -qualität

Werkstätte

Offsetdruck: Auflagenproduktion, Messmitteln und -methoden (Densitometrie), Optimierung von technischen Abläufen und Maschineneinstellungen,, Wartung/Justierung.

mehrfarbige Arbeiten (CMYK), Farben aus mehreren Basisfarben mischen.

Druckformenherstellung Offsetdruck:Ausschießsoftware, einfache Workflowsysteme, Wartung/Linearisierung der CtP-Anlage, Messmitteln und -methoden, Erstellung von Druckplatten.

Druckformenherstellung Hochdruck: Kopiervorlagenerstellung, spezifische Materialien und deren Verarbeitung.

Hochdruck: Sonderarbeiten wie Stanzen, Perforieren, Nummerieren, Blindprägen; Abwickeln von einfachen Aufträgen.

Siebdruck: mehrfarbige Arbeiten, T-Shirt-Druck, maschineller Siebdruck.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionsberatung

Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation

Bereich Produktionsumsetzung und -technik

Theorie

Tiefdruck: Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.

Druckformentechnik Hoch-/Flexodruck: Klischeematerialien, Lasern, thermische Herstellung, digitale und analoge Druckformenerstellung (Hochdruck), analoge und digitale Klischeeherstellung (Flexodruck), Dünnplatten- und Sleeve-Technologie, Zentralzylinderdruckmaschine.

Flexodruck: Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.

Rollenoffset: Technologie und Besonderheiten des Rollenoffsets.

Druckformentechnik Tiefdruck: künstlerische Verfahren, Aufbau Tiefdruckzylinder, Galvanik, Bildaufbau Tiefdruck, Laser- und Gravurbebilderung, Korrekturmöglichkeiten.

Siebdruck: Sonderdruck-Formen (Lichtquellen, gedruckte Elektronik, etc.).

Werkstätte

Arbeitsvorbereitung und Kalkulation: Berechnung von Materialkosten, Grundlagen Kosten – und Leistungsrechnung, Plantechniken, Datenmanagement, Deckungsbeitragsrechnung, Grundlagen des Qualitätsmanagements, Kostenarten, Kostenstellen, Vollkosten, Teilkosten, Beschäftigungs- und Nutzungsgrad, Stundensätze, Einzel- und Gemeinkosten, Hilfs- und Ausfallszeiten, fixe und variable Kosten.

Druckvorstufe: Datenerstellung für Gesamtprodukte (Bild, Text Grafik)

Druckformenherstellung: Workflow, PSO, aktuelle Produktionsnormen, Testreihen CtP, prozesslose Druckplatten, Erstellung von Druckplatten.

Bogenoffsetdruck: PSO, Messmittel/Messmethoden (Farbmetrik Densitometrie), Sonderarbeiten und Veredelungen, Optimierung, Umweltschutz Nachhaltigkeit, neue Entwicklungen, Materialeinsatz, Testreihen (Qualitätskontrolle), Hybriddruckverfahren, Packaging.

Hochdruck: erweiterte Sonderarbeiten (Heißfoliendruck, und Farbprägen).

Siebdruck: Rastersiebdruck, UV-Lackierung und Lacksysteme.

Endfertigung: Gesamtproduktionen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionsberatung

Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation

Bereich Produktionsumsetzung und –technik

Bereich Produktionskontrolle und -qualität

Theorie

Druckformentechnik Tiefdruck: künstlerische Verfahren, Aufbau Tiefdruckzylinder, Galvanik, Bildaufbau Tiefdruck, Laser- und Gravurbebilderung, Korrekturmöglichkeiten.

Tiefdruck: Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.

Druckformentechnik Hoch-/Flexodruck: Klischeematerialien, Lasern, thermische Herstellung, digitale und analoge Druckformenerstellung (Hochdruck), analoge und digitale Klischeeherstellung (Flexodruck), Dünnplatten- und Sleeve-Technologie, Zentralzylinderdruckmaschine.

Flexodruck: Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.

Rollenoffset: Technologie und Besonderheiten des Rollenoffsets.

Druckformentechnik Tiefdruck: künstlerische Verfahren, Aufbau Tiefdruckzylinder, Galvanik, Bildaufbau Tiefdruck, Laser- und Gravurbebilderung, Korrekturmöglichkeiten.

Siebdruck: Sonderdruck-Formen (Lichtquellen, gedruckte Elektronik, etc.).

Werkstätte

Arbeitsvorbereitung und Kalkulation: MIS-System, angewandte Kalkulation

Druckvorstufe: Datenerstellung für Gesamtprodukte (Bild, Text Grafik)

Druckformenherstellung: Workflow, PSO, aktuelle Produktionsnormen, Testreihen CtP, prozesslose Druckplatten, Erstellung von Druckplatten.

Bogenoffsetdruck: PSO, Messmittel/Messmethoden (Farbmetrik Densitometrie), Sonderarbeiten und Veredelungen, Optimierung, Umweltschutz Nachhaltigkeit, neue Entwicklungen, Materialeinsatz, Testreihen (Qualitätskontrolle), Hybriddruckverfahren, Packaging.

Hochdruck: erweiterte Sonderarbeiten (Heißfoliendruck, und Farbprägen).

Siebdruck: Rastersiebdruck, UV-Lackierung und Lacksysteme.

Endfertigung: Gesamtproduktionen

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionsberatung

Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation

Bereich Produktionsumsetzung und -technik

Bereich Produktionskontrolle und -qualität

Werkstätte

Datenmanagement: Strukturierte Auftragsdatenverwaltung, MIS, Produktionsworkflowsysteme, Jobbeschreibung, Metadaten (IPTC, XMP, etc.).

Verpackungsdruck: Bedruckstoffe und Farbsysteme.

Druckformentechnik Offsetdruck: angewandte Formenherstellung anhand von auftragsbezogenen Übungsbeispielen.

Offsetdruck: angewandte Druckproduktion anhand von auftragsbezogenen Übungsbeispielen, Lacke und Lacksysteme.

Siebdruck: alternative Bedruckstoffe (Kunststoffe, Folien, Glas, Koffer, Fadenzähler…), unterschiedliche Farbtypen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionsberatung

Bereich Arbeitsvorbereitung und Kalkulation

Bereich Produktionsumsetzung und -technik

Bereich Produktionskontrolle und -qualität

Theorie

Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Trends und Entwicklungen,

angewandte Techniken für die Druckformenerstellung aktueller Druckverfahren.

Werkstätte

Datenmanagement, Verpackungsdruck, Druckformentechnik Offsetdruck, Offsetdruck, Siebdruck

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten

Digitaldruck

Large Format

Endfertigung

Workflow / Automatisierung

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Digitaldruck

Bereich Endfertigung

Digitaldruck: Aufbau und Funktion der Digitaldrucksysteme, Vor- und Nachteile, Grundlagen der Elektrophotographie, Fotohalbleiter, Toner, Fixierung.

Endfertigung: Prozessabschnitte und Verfahren der Endfertigung, Formate, Werkzeuge, Material/ Anwendung, Grundlagen Qualitätssicherung.

2. Semester

Bereich Digitaldruck

Bereich Endfertigung

Digitaldruck: Aufbau und Funktion der Digitaldrucksysteme, Marktanforderungen an Drucksysteme, Druckqualität, Druckleistung, Zeichengenerator, Renderer.

Endfertigung: Prozessabschnitte und Verfahren der industriellen Endfertigung, Auftragsunterlagen, Materialkunde.

Workflow: Arbeitsabläufe, Druckerzeugnisse, Arbeitsschutzvorschriften.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Digitaldruck

Bereich Endfertigung

Bereich Workflow / Automatisierung

Werkstätte

Digitaldruck: Handhabung von einschlägigen Werkzeugen, Geräten und Maschinen, Datenhandling, Druckmaschine auftragsbezogen vorbereiten, Bedruckstoff Toner, Verbrauchsmaterialien, Lagerung, Bestellsysteme, Messmittel -methoden.

Endfertigung: manuelles Falzen, Falzen mit Falzmaschinen, Sammeln, Zusammentragen, Heften und Binden, Schneiden mit Planschneidern, Schneidstraße programmieren, Falzen von einfachen Aufträgen, Materialvorbereitung.

Workflow/Automatisierung: Aufbau- und Ablauforganisation, Auftragstasche, Qualitäts- und Kostenbewusstsein, Hilfs- und Kontrollmöglichkeiten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Digitaldruck

Bereich Endfertigung

Bereich Workflow / Automatisierung

Werkstätte

Digitaldruck: Steuerung des Druckprozesses, Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung Auflagenproduktion, Optimierung von technischen Abläufen, RIP-Technologie, Hotfolder, Stock- Media-Libary.

Endfertigung: Ausführung von Akzidenzarbeiten, Zeitbedarfsermittlung, Anforderungen an Materialien, Klebebindung, Hotmelt, PUR, Bull-Test, Blocks binden.

Workflow / Automatisierung: Arbeitsabläufe, Druckerzeugnisse, Arbeitsschutzvorschriften Preflightcheck, Wendearten, Ausschießen, Formproof, Hilfs-, Arbeits- und Kontrollelemente, CTP-Anlagen, Druckplattenherstellung.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Digitaldruck

Bereich Endfertigung

Bereich Workflow / Automatisierung

Theorie

Digitaldruck: Elektrophotographie, Multi-Pass, Single-Pass, Anforderungen an den Bedruckstoff, Endlossysteme, Einzelblattdrucker, Toner, Fixiertechnologien, Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften, Umweltschutz Nachhaltigkeit.

Endfertigung: Bindestraßen von Mehrlagenprodukten, Fließstrecken von Hordcover, Unternehmerisches Handeln, technische Auftagsbearbeitung, Arbeitsvorbereitung für die Endfertigung, Materialbeschaffung, Buchfadenheftung, Perforieren, Stanzen.

Workflow/Automatisierung: Content-Daten, Stammdaten, Auftragsdaten, Produktionsdaten, Steuerungsdaten, Komponenten digitaler Workflow-Systeme, Normen, Aufbau- und Ablauforganisation

Werkstätte

Digitaldruck: High Frequent Services Intervalls, Fehlercodes, Passer, Impose-Tools, ICC-Profile Auflagenproduktion, Messmittel/-methoden, Optimierung von technischen Abläufen, Umweltschutz Nachhaltigkeit, High Frequent Services Intervalls, Inlinefertigung.

Large Format: Produktion und Steuerung von Large-Format-Systemen.

Endfertigung: Einstell- und Justierarbeiten, Planschneiderprogrammierung, maschinelles Zusammentragen, Heft- und Lagenfalzen.

Workflow / Automatisierung: Arbeitsabläufe planen, Import von Daten, PDF/X, Nutzenberechnung, Datenorganisation, Datenverwaltung, Virenschutz, Anlegen des Auftrages in einem MIS, Formproof.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Digitaldruck

Bereich Endfertigung

Bereich Workflow / Automatisierung

Theorie

Digitaldruck: RIP-Technologie, Colormanagement, Inkjettechnologien, Magnetogrphie, Ionographie, Thermographie, Workflowlösungen.

Endfertigung: Auftragsvorbereitung Endfertigung, Maschinenhersteller, Maschinenkennzahlen, Buchbindereien – Marktsituation, Schneiden von Bahnen, Buchfadenheftung, Fadensiegeln, industrielle Buchdeckenherstellung, Verpackung, Fließfertigung.

Workflow/Automatisierung: JDF-Datenstrukturen, Abbilden von Ablauforganisationen, Arbeitsabläufe analysieren, MIS, Kalkulation (Mengen-, Verbrauchs und Priesberechnungen).

Werkstätte

Digitaldruck: Maschinenprofile, InkJet, Sonderfarben, Digitaldruck Veredelung, Testreihen (Echtheiten, ...).

Large Format: Digitaldruck und Packaging, Digitaler Großformatdruck inkl. Befestigungsystme, UV-Farben, Formatberechnungen, Farbsysteme im Digitaldruck, Simulieren von Schmuckfarben im LFDP.

Endfertigung: Verpackungen, Kleinstauflagen und Einzelfertigung, Einstell- und Justierarbeiten, Sonderarbeiten an Falzmaschinen, Befestigungssysteme für Großformatdrucke, Lasercutter.

Workflow/Automatisierung: Funktionen von RIPs und deren Software, Datenmanagement, JDF, CIP4, Linearisierung, Prozesskalibrierung, Mengen-, Verbrauchs- und Preisberechnungen von Werkstoffen. Preflightcheck.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Digitaldruck

Bereich Endfertigung

Bereich Workflow / Automatisierung

Theorie

Digitaldruck: zukünftige Technologien, Mess- und Prüfmöglichkeiten für Material, Druck und Verarbeitung, Trends (Nanopartikel-Toner, …), ökologische Aspekte der digitalen Druckverfahren.

Endfertigung: Endfertigung von Sackerl und Tüten, Fließstrecken für Mailings und Etiketten, Versandraum für Zeitschriften und Zeitungen, Vernetzung, Betriebsdatenerfassung, Qualitätssicherung, Lagerwitschaft, Logistik, Automatisierung, CIP 4-Technologie in der Endfertigung (JDF, JMF, PPF, ...).

Workflow/Automatisierung: Standards und Normen, Zertifizierungsprozesse, betriebliche Kennzahlen, Datenimport und Archivierung.

Werkstätte

Digitaldruck: Testreihen (Echtheiten, Material), Large Format Printing, Prüfmittel, Messgeräte, Prozess-Standard-Digitaldruck, Konfektionsmöglichkeiten.

Endfertigung: Automatisierung in der Endfertigung, JDF, JMF.

Large Format: Endfertigungarbeiten im LFDPP (Carbranding Fenster/Lackkaschierung, Transparent: Druck Konfektion, Schneiden, Trocken- und Nass-Kaschieren, ...).

Workflow / Automatisierung: Datenübernahme und Preflighting, Austesten von neuen Materialen, Optimierung von Workflowsystemen, PSO/PSD, Vorbereitung zur Zertifizierung, Neuimplementierungen von neuen Produktionssystemen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Digitaldruck

Bereich Endfertigung

Theorie

Digitaldruck: zukünftige Technologien, Trends (Nanopartikel-Toner,etc.), Inline- Offline-Verarbeitungssysteme, Mess- und Prüfmöglichkeiten für Material, Druck und Verarbeitung; ökologische Aspekte der digitalen Druckverfahren, fachgerechte Kundenkommunikation.

Endfertigung: CIP 4, Betriebsdatenerfassung, Qualitätssicherung.

Workflow/Automatisierung: Standards und Normen, Zertifizierungsprozesse, betriebliche Kennzahlen, Datenimport und Archivierung.

Produktion und Automatisierung in Digitaldruck und Automatisierung

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten

Medienoperating-Text/Bild/Grafik/Layout (Medienvorstufe)

Crossmedia – Medienübergreifendes Publizieren

3. Klasse

5.Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mediengestaltung

Bereich Webdesign

Theorie

Corporate Identity, responsives Design, Codecs für Audio und Video, Streaming.

Werkstätte

Entwürfe für respronsives Design, Corporate-Identity-Konzept entwickeln, Kundengespräch

Audio/Video für kleine Projekte entwickeln, Konzepte für mobile Endgeräte

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mediengestaltung

Bereich Webdesign

Theorie

Corporate Identity, responsives Design, CoDecs für Audio und Video, Streaming

Werkstätte

Entwürfe für respronsives Design, Corporate-Identity-Konzept entwickeln, Kundengespräch

Audio/Video für kleine Projekte entwickeln, Konzepte für mobile Endgeräte

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mediengestaltung

Bereich Webdesign

Entwürfe für respronsives Design, Corporate-Identity-Konzept entwickeln, Kundengespräch

Audio/Video für kleine Projekte entwickeln, Konzepte für mobile Endgeräte

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mediengestaltung

Bereich Webdesign

Entwürfe für respronsives Design, Corporate-Identity-Konzept entwickeln, Kundengespräch

Audio/Video für kleine Projekte entwickeln, Konzepte für mobile Endgeräte.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten

Digitaldruck

Endfertigung

Workflow / Automatisierung

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Digitaldruck

Bereich Endfertigung

Bereich Workflow / Automatisierung

Theorie

Digitaldruck: Gerätezuverlässigkeit, Parameter und Bewertung von Drucksystemen, Toner, Fixiertechnologien, Zeichengeneratoren, englische Fachbegriffe, Messmittel, Messmethoden, Ausgangsformate für Großformat, Gerüstwerbung, Materialanwendung für Design- und Dekorationsbereich.

Endfertigung: Ausstattung von Büchern und Broschüren, Material- und Nutzenberechnungen, Maschinenkunde, Werkstoffanforderungen.

Werkstätte

Digitaldruck: Austesten von neuen Printsubstraten, Inlinefertigung, Hotfolder, Umweltschutz Nachhaltigkeit, Stock- Media-Libary (Austesten von neuen Printsubstraten), Inlinefertigung, PSD.

Large Format: Produktion und Steuerung von Large-Format-Systemen.

Endfertigung: Einstell- und Justierarbeiten, Planschneiderprogrammierung intern und extern, Buchdeckenproduktion, Schneide-Rill-Plotter.

Workflow / Automatisierung: Arbeitsabläufe durchführen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Digitaldruck

Bereich Endfertigung

Bereich Workflow / Automatisierung

Theorie

Digitaldruck: Print-on-Demand, Distributed Printing, Just-in-Time-Produktionen, Customized Printing, Web-to-Print.

Endfertigung: Druckweiterverarbeitung von Kleinstauflagen, technische Entwicklungen, Maschinenhersteller, Maschinenkennzahlen, Buchbindereien – Marktsituation.

Workflow/Automatisierung: Arbeitsabläufe analysieren, komplexere MIS Kalkulation.

Werkstätte

Digitaldruck: Automatisierung, Bildpersonalisierung, Sicherheitsdruck, Digitaldruck konventionelle Druckverfahren, Testreihen (Echtheiten, etc.), Digitaldruck und Packaging, UV-Farben, Digitaldrucktestreihen, Farbsysteme im Digitaldruck.

Endfertigung: Grundlagen der Gestaltung in der Endfertigung, Heft- und Lagenfalzen, Buchdeckenproduktion.

Workflow/Automatisierung: RIP-Software, JMF, CIP4, Prozesskalibrierung, Mengen-, Verbrauchs- und Preisberechnungen von Werkstoffen. Preflightcheck.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Digitaldruck

Bereich Endfertigung

Bereich Workflow / Automatisierung

Werkstätte

Digitaldruck: Implementierung von digitalen Drucksystemen in Workflowlösungen (Generic-Digital-Press), Digitaldruck und Packaging.

Endfertigung: Implementierung von Endfertigungsmaschinen in Workflowlösungen.

Workflow / Automatisierung: Datenübernahme und Preflighting, Neuimplementierungen von neuen Produktionssystemen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte

selbstständige Produktion in Digitaldruck mit fortgeschrittener Anwendung der Automatisierung.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 und B.2 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Computerunterstützte Konstruktion und Projektmanagement2

2 (2)

2 (2)

2 (2)

2 (2)

2 (2)

2 (2)

1 (1)

13

I

3.a

Präzisions- und Uhrentechnik – Werkstätte und Produktionstechnik3

7

7

8

8

8

8

2 (2)

48

III bzw. IV

3.b

Präzisions- und Uhrentechnik

2

2

2

2

3

3

1

15

I

4.a

Informationstechnologie und Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik3

–

–

2

2

1 (1)

1 (1)

1 (1)

7

III bzw. IV

4.b

Informationstechnologie und Elektronik

–

–

1

1

2

2

1

7

I

5.a

Werkstoffe und Oberflächentechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

–

4

IV

5.b

Werkstoffe und Oberflächentechnik

–

–

–

–

2

2

–

4

I

6.a

Fertigungstechnologie und Prüftechnik – Werkstätte und Produktionstechnik3

6

6

6

6

2 (2)

2 (2)

1 (1)

29

III bzw. IV

6.b

Fertigungstechnologie und Prüftechnik

1

1

2

2

2

2

1

11

I

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

38

38

36

36

33

253

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

5.

Zweite lebende Fremdsprache – Französisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht5

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

__________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.

Computerunterstützte Konstruktion und Projektmanagement3

2 (2)

2 (2)

2 (2)

2 (2)

2 (2)

2 (2)

1 (1)

2 (2)

15

I

3.a

Präzisions- und Uhrentechnik – Werkstätte und Produktionstechnik4

7

7

8

8

8

8

2 (2)

3 (3)

51

III bzw. IV

3.b

Präzisions- und Uhrentechnik

2

2

2

2

1

1

1

2

13

I

4.a

Informationstechnologie und Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik4

–

–

2

2

1 (1)

1 (1)

1 (1)

–

7

III bzw. IV

4.b

Informationstechnologie und Elektronik

–

–

1

1

2

2

1

1

8

I

5.a

Werkstoffe und Oberflächentechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

–

–

4

IV

5.b

Werkstoffe und Oberflächentechnik

–

–

–

–

2

2

–

–

4

I

6.a

Fertigungstechnologie und Prüftechnik – Werkstätte und Produktionstechnik4

6

6

6

6

2 (2)

2 (2)

1 (1)

1 (1)

30

III bzw. IV

6.b

Fertigungstechnologie und Prüftechnik

1

1

2

2

2

2

1

1

12

I

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1-B.2

–

–

–

–

4

4

6

10

24

I bzw. IV

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände5

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz6

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

38

38

38

38

39

26

289

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

B.1

Uhrenservice und Restauration

1.1.a

Zeitmessinstrumente und Uhrenkunde – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

4

6

14

IV

1.1.b

Zeitmessinstrumente und Uhrenkunde

–

–

–

–

2

2

2

4

10

I

B.2

Feingerätebau und Industrieuhrmacher

2.1.a

Maschinen- und Werkzeugtechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

4

6

14

IV

2.1.b

Maschinen- und Werkzeugtechnik

–

–

–

–

2

2

2

4

10

I

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

5.

Zweite lebende Fremdsprache – Französisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht7

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Ausbildungsschwerpunkte B.1 „Uhrenservice und Restauration“, B.2 „Feingerätebau und Industrieuhrmacher“.

3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung

4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte1

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 147/2013 idgF sowie BGBl. II Nr. 361/2013 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gem. § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.2).

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik liegen in den Bereichen der automatisierten und auch handwerklichen Produktions- und Verarbeitungstechnik, der Einzel- und Serienfertigung feinmechanischer Produkte sowie in der Uhren- und Zeitmesstechnik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Konstruktion, Fertigung, Service, Reparatur, Arbeitsvorbereitung und Qualitätssicherung, auch unter Einsatz von CAD/CAM-Technik, im Vordergrund.

Auch die Anwendung von Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen (PPS-Systemen), die Montage, Programmierung und Inbetriebnahme sowie Prototypenbau von Präzisionsinstrumenten und Uhrenanlagen zählen ebenso zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen, wie Wartung, Instandsetzung, Fehlersuche und Fehleranalyse in feinwerktechnischen Komponenten, Geräte und Uhren. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind ein integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Computerunterstützte Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen praxisnahe CAD-Programme bedienen und damit Komponenten und Konstruktionen der Präzisions- und Uhrentechnik simulieren, dimensionieren und normgerechte technische Zeichnungen erstellen. Sie können Konstruktionsmerkmale bewerten, CAD-Daten für generative Fertigungsverfahren aufbereiten und technische Normen, Vorschriften und Datenblätter interpretieren.

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge des betrieblichen Qualitätsmanagements anwenden. Sie können einfache Projekte des Fachgebietes planen, umsetzen und dokumentieren sowie gängige Managementmethoden situationsbezogen auswählen und einsetzen. Sie können Entscheidungen fachlich argumentieren, reflektieren und im Team kommunizieren.

Im Bereich Präzisionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen ausgewählte Projekte planen und umsetzen sowie dokumentieren. Sie können feinwerktechnische Komponenten nach normgerechten Zeichnungen und Spezifikationen herstellen. Sie können notwendige Fertigungsschritte auswählen und Prozessabläufe planen, Werkzeugparameter und Maschineneinstellungen ermitteln sowie qualitätssichernde Maßnahmen durchführen. Sie können Teile und Baugruppen hinsichtlich kritischer Merkmale bewerten und Einflussfaktoren angeben sowie Möglichkeiten zur Instandsetzung und Einregulierung anwenden. Sie können Fehler analysieren und beheben sowie dokumentieren. Sie können technische Unterlagen auch in englischer Sprache verstehen und Fachinformationen zweckentsprechend modifiziert umsetzen.

Im Bereich Uhrentechnik können die Absolventinnen und Absolventen ausgewählte Projekte planen und bearbeiten sowie im Team abstimmen. Sie können die Eigenschaften und Merkmale von Uhrenteilen spezifizieren und vermessen sowie mit Bearbeitungsverfahren in Zusammenhang bringen. Sie können einfache Teile rekonstruieren und mit facheinschlägigen Werkzeugen und Maschinen anfertigen und in bestehende Uhrwerke einfügen. Sie können Systemkomponenten auswählen und zu Baugruppen zusammenfügen und auf ihre Funktion prüfen. Sie können werterhaltende und qualitätssichernde Maßnahmen zur Behebung von Fehlern auswählen und durchführen sowie dokumentieren. Sie können Fachpublikationen auch in englischer Sprache verstehen und Fachinhalte zweckentsprechend adaptieren.

Im Bereich Feinmechanik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und Gesetze der Mechanik erklären und grundlegende Berechnungen durchführen. Sie können die grundlegende Wirkung von Kraft und Drehmoment beschreiben und auf die Funktionsweise mechanischer Antriebe und Energiespeicher anwenden.

Im Bereich Zeitmesstechnik können die Absolventinnen und Absolventen den Begriff Zeit und weitere damit im Zusammenhang stehende Definitionen erläutern sowie die Grundlagen der Zeitmessung erklären. Sie können Einteilungen zu Uhren nennen und den Aufbau, die Funktion sowie wesentliche Teile gebräuchlicher Zeitmessgeräte beschreiben.

Im Bereich Feinwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen wichtige Elemente der Feinwerktechnik darstellen und deren funktionellen Einsatz erklären sowie an ausgewählten Fallbeispielen dimensionieren. Sie können gängige Bauformen benennen und anhand von Merkmalen spezifizieren sowie Datenblätter lesen.

Im Bereich Uhrenmechanik können die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der Mechanik auf ausgewählte Komponenten einer Uhr anwenden und einfache Berechnungen durchführen sowie die Berechnungsergebnisse interpretieren. Sie können die Eigenschaften und Parameter gängiger Uhrenteile beschreiben und gegenüberstellen sowie in Baugruppen zusammenfassen.

Im Bereich Präzisionsgeräte können die Absolventinnen und Absolventen den mechanischen Aufbau mit der Funktion von Präzisionsgeräten in Zusammenhang bringen und in Baugruppen strukturieren. Sie können Bauteile mit Hilfe von Datenblättern erklären und einfache Dimensionierungen durchführen sowie Justierungen argumentieren. Sie können Fehlerbilder analysieren und werterhaltende Maßnahmen schlussfolgern.

Im Bereich Uhrwerke können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion spezieller Uhrwerke den üblichen Komplikationen gegenüberstellen und anhand geeigneter Parameter bewertend vergleichen. Sie können Fehlerbilder bei mechanischen Uhren analysieren und mit physikalischen Ursachen in Zusammenhang bringen sowie resultierende Gangfehler sicher begründen.

Im Bereich Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und Gesetzmäßigkeiten der Elektrotechnik in elektrischen Stromkreisen sowie im elektrischen und magnetischen Feld erklären und einfache Berechnungen durchführen. Sie können Zeichnungen und Schaltpläne lesen und Bauteile normgerecht kennzeichnen sowie Grundschaltungen erstellen. Sie können Fertigungen nach normgerechten Plänen durchführen und einfache Baugruppen montieren sowie unter besonderer Beachtung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen. Sie können einfache Messaufgaben planen und Messungen durchführen sowie Protokolle erstellen. Sie kennen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente. Sie können die grundlegenden Arbeiten zur Montage von elektronischen Baugruppen durchführen und grundlegende Normen und Vorschriften verstehen. Sie können die Funktion von Quarzuhren erklären und einfache Fehlerbilder interpretieren.

Im Bereich Informationstechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Wirkungsweise und die Funktion von informationstechnischen Anlagen und können grundlegende Programme bedienen. Sie können Netzwerk- und Computerkomponenten benennen und kennen die Grundlagen der Programmierung und können einfache berufsspezifische Anpassungsprogrammierungen durchführen. Sie können die Grundlagen der Digitaltechnik erklären und einfache Digitalschaltungen analysieren. Sie können die Funktion von Digitaluhren erklären und die Signalübertragung von Funkuhren beschreiben sowie einfache Fehlerbilder interpretieren.

Im Bereich Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigen Werkstoffe in der Präzisions- und Uhrentechnik beschreiben und anwendungsoptimal auswählen. Sie können die Handhabung und Aufbewahrung sowie Entsorgung von Hilfsstoffen erläutern und verstehen die zugehörigen Kennzeichnungen sowie Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden. Sie können die edlen Werkstoffe fachgerecht pflegen und zuordnen. Sie können entsprechende Bearbeitungsverfahren werkstoffbezogen auswählen und anwenden sowie Bearbeitungsmaschinen ergebnisorientiert anpassen.

Im Bereich Oberflächentechnik können die Absolventinnen und Absolventen Oberflächen und deren Strukturen erkennen und beschreiben sowie bewerten. Sie können die in der Präzisionstechnik, Uhren- und Schmuckbranche eingesetzten Bearbeitungsverfahren mit Oberflächen und deren Eigenschaften in Zusammenhang bringen und zur Werterhaltung anwenden.

Im Bereich Fertigungstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungsverfahren beschreiben und Werkstücke nach normgerechten Zeichnungen fertigen und prüfen sowie Dokumentationen zur Qualitätssicherung erstellen. Sie können für fertigungstechnische Aufgaben das Verfahren und die Werkzeuge auswählen, Präzisionsteile mit konventionellen und CNC-Maschinen herstellen sowie Kunststoffverarbeitungs- und Fügeverfahren anwenden. Sie können Werkzeuge aufgabenbezogen und entsprechend den Qualitätsanforderungen herrichten sowie Hilfsstoffe unter Berücksichtigung von qualitätsrelevanten, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen. Sie können Maschinen und Werkzeuge handhaben und programmieren sowie den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrags gestalten.

Im Bereich Prüftechnik können die Absolventinnen und Absolventen Messaufgaben planen und sicher durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren. Sie kennen die entsprechenden Vorschriften und Normen. Sie können Messungen zur Überprüfung der Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln planen und durchführen sowie Protokolle erstellen. Sie können Qualitätsmerkmale mechanischer Komponenten formulieren und daraus Kriterien zur Auswahl der Messmittel und werterhaltenden Reparatur ableiten. Sie können Prüf- und Wartungspläne erstellen sowie komplexe Prüfmethoden mit computergesteuerten Messinstrumenten durchführen und erklären. Sie können Elemente der Qualitätssicherung umsetzen und einfache statistische Methoden anwenden.

Im Bereich Uhrenservice können die Absolventinnen und Absolventen Uhrwerke und Uhrenanlagen fachgerecht zerlegen, reinigen, ölen und fetten, zusammenbauen, justieren, auf Funktion prüfen und Ausstattungen sowie Oberflächen aufbereiten. Sie können komplizierte Mechanismen in Uhren erläutern und fachgerecht regulieren sowie überprüfen und Prüfergebnisse kompetent bewerten. Sie können Service und Reparatur nach Plan durchführen und dokumentieren sowie getroffene Entscheidungen dem Kunden gegenüber überzeugend begründen.

Im Bereich Restauration können die Absolventinnen und Absolventen den Erhaltungszustand und die Einsatzfähigkeit sicher bewerten sowie Mängel erfassen und dokumentieren. Sie können die geschichtliche Entwicklung von Uhren darstellen und Zusammenhänge zwischen kunstgeschichtlichen Epochen und Stilelementen angeben. Sie können die Grundsätze der Restauration fachkundig umsetzen und Werkstoffe sowie Bearbeitungsverfahren zur Restauration auswählen.

Im Bereich Feingerätebau können die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsweise von automatischen Fertigungseinrichtungen erklären und den Einsatz von Werkzeugmaschinen erläutern. Sie können Werkzeugparameter und Maschineneinstellungen durch einfache Berechnungen festlegen und in Bearbeitungsabläufe umsetzen. Sie können computerunterstützte Messverfahren in den Fertigungsprozess integrieren und statistische Methoden zur Prozessautomatisierung anwenden. Sie können sicherheitstechnische Maßnahmen bewerten und auswählen sowie umsetzen.

Im Bereich Industrieuhrmacher können die Absolventinnen und Absolventen computerunterstützte Methoden zur Herstellung von Uhrenteilen und Uhrwerken auswählen und umsetzen sowie simulieren. Sie können ausgewählte Komponenten der Automatisierungstechnik vernetzen, parametrieren und programmieren. Sie können Messverfahren zu Prüfmerkmalen bei Zeitmessinstrumenten zuordnen und zur Qualitätskontrolle anwenden. Sie können anwendungsorientierte Werkzeuge und Vorrichtungen der Uhrmacherei planen und mit CAD-Tools normgerecht darstellen und in Arbeitsabläufe integrieren.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Computerunterstützte Konstruktion

Bereich Projektmanagement

Bereich Computerunterstützte Konstruktion

Zeichengeräte, technische Freihandskizzen, CAD, Ansichten und fachspezifische Darstellungsformen, Maßstäbe, Bemaßung, Beschriftung, Sichtbarkeit, Zeichnerische Darstellung zu einfachen Werkstücken, Bohrungen, Schnittdarstellungen, Abformungen.

Bereich Projektmanagement

Normen, Normsymbole, Zeichnungs- und Konstruktionsregeln, Baugruppen bei uhren- und präzisionstechnischen Geräten, Schriftkopf, Zeichnungsformate.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Computerunterstützte Konstruktion

Bereich Projektmanagement

Bereich Computerunterstützte Konstruktion

Einzelteilzeichnungen aus Baugruppen mit Form- und Lagetoleranzen und Bearbeitungskennzeichen, Gewindedarstellung, Spindeln, Blechbiegeteile, Zeichnungen von einfachen Baugruppen mit CAD.

Bereich Projektmanagement

Teile- und Stücklisten, Konstruktionstabellen und Datenblätter, Normteile, Teilekataloge, Bauteilbibliotheken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Computerunterstützte Konstruktion

Bereich Projektmanagement

Bereich Computerunterstützte Konstruktion

Passungen, Allgemeintoleranzen, Abmaße, Achsen und Wellen, Verbindungselemente, Stell- und Sicherungsringe, Löt- und Schweißverbindungen, Durchdringungen und Verschneidungen, Zahnräder.

Bereich Projektmanagement

Teilemodellierung, Konstruktionszeichnung, Zusammenstellungszeichnung, Anordnungsplan (3D-Explosionsdarstellung).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Computerunterstützte Konstruktion

Bereich Projektmanagement

Bereich Computerunterstützte Konstruktion

Verzahnungen, Lagerungen, Federn, Räderwerk, Hemmung, Funktionsbeschreibung, Räderschema, Bewegungssimulation.

Bereich Projektmanagement

Internet- und Literaturrecherche, Kreativitätstechniken, Adaptierung bestehender Lösungen, Urheberrechte und Datenschutz.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Computerunterstützte Konstruktion

Bereich Projektmanagement

Bereich Computerunterstützte Konstruktion

Kupplungen, Triebe, Fortschalteinrichtungen, Schlagwerke, Datenschnittstellen für generative Fertigungsverfahren.

Bereich Projektmanagement

Dokumentenmanagementsysteme, Datensicherung, Präsentationstechnik, Teamarbeit.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Computerunterstützte Konstruktion

Bereich Projektmanagement

Bereich Computerunterstützte Konstruktion

Präzisions- und uhrentechnische Baugruppen und Systeme.

Bereich Projektmanagement

Qualitätsmanagement und –kontrolle, Methoden zur Fehlersuche, Evaluation, Wartungsplanung, Prüfmerkmale und Produkteigenschaften, Pflichten-/Lastenheft, Garantie und Gewährleistung; Abnutzung und Verschleiß, Betriebskostenkalkulation, Arbeitsvorbereitung.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Computerunterstützte Konstruktion

Bereich Projektmanagement

Bereich Computerunterstützte Konstruktion

Präzisions- und uhrentechnische Baugruppen und Systeme.

Bereich Projektmanagement

Projektplanung, Projektsteuerung, Terminmanagement.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Präzisionstechnik

Bereich Uhrentechnik

Bereich Präzisionstechnik

Werkstätte „Grundausbildung“ (Mechanische Grundausbildung, Handhabung konventioneller Werkzeuge und Maschinen, berufsübliche Handwerkzeuge und Messmittel).

Bereich Uhrentechnik

Werkstätte „Grundausbildung“ (Bearbeitung von Uhrenteilen aus verschiedenen Werkstoffen nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen und Sicherheitsrichtlinien).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Präzisionstechnik

Bereich Uhrentechnik

Bereich Präzisionstechnik

Werkstätte „Feinmechanik“ (maschinelle Anfertigung von Zahn- und Stirnrädern, Räderwerke montieren und schmieren, Eingriffe prüfen und Spiele berichtigen).

Bereich Uhrentechnik

Werkstätte „Feinmechanik“ (Großuhren, zylindrische und konische Zapfen, Hemmungen zusammenstellen und berichtigen, Aufzugmechanismus montieren und auf Funktion kontrollieren).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Präzisionstechnik

Bereich Uhrentechnik

Bereich Präzisionstechnik

Werkstätte „Feinmechanik“ (Öle und Fette, Passungen, Lager und Abstützungen, Betriebsanleitungen, Montageanleitungen, Stücklisten).

Bereich Uhrentechnik

Werkstätte „Feinmechanik“ (Gang der Werke prüfen und berichtigen, Zifferblätter montieren und Zeiger setzen, zusätzliche Komplikationen, Teilelisten, Konstruktionsdokumentation).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Präzisionstechnik

Bereich Uhrentechnik

Bereich Präzisionstechnik

Werkstätte „Feinwerktechnik“ (Fehlererfassung und Fehlerdokumentation, Sichtprüfung, Datenblätter, Antriebssysteme, Verriegelungen).

Bereich Uhrentechnik

Werkstätte „Feinwerktechnik“ (Bearbeitung von Kleinuhren, Schwingsystem, Uhrenglas und Krone ersetzen, Armbänder auswechseln, Hilfsvorrichtungen erstellen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Präzisionstechnik

Bereich Uhrentechnik

Bereich Präzisionstechnik

Werkstätte „Feinwerktechnik“ (Nachbearbeitungsverfahren, Service und Instandhaltung, Antimagnetismus).

Bereich Uhrentechnik

Werkstätte „Feinwerktechnik“ (Unruh-Spiralsystem, Regulierung und Feinjustierung, Räderschema, Isochronismus, Unwucht).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Präzisionstechnik

Bereich Uhrentechnik

Bereich Präzisionstechnik

Werkstättenlaboratorium (Prüfen von Bauteilen und Baugruppen, Kalibrieren von Messinstrumenten, Abnahmeprüfung von Apparaturen der Präzisionstechnik, Lage- und Temperatureinfluss).

Bereich Uhrentechnik

Werkstättenlaboratorium (Service und Reparaturarbeiten an Kleinuhren, automatischer Aufzug, Chronograph, Spiel- und Schlagwerke, Datum, Mondphase).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Präzisionstechnik

Bereich Uhrentechnik

Bereich Präzisionstechnik

Werkstättenlaboratorium (Tribologie, computerunterstütztes Qualitätsmanagement).

Bereich Uhrentechnik

Werkstättenlaboratorium (Kleinuhrservice, Repetition, Zeitzone, Uhrenlagen und Zeitmessung im Sport).

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Feinmechanik

Bereich Zeitmesstechnik

Bereich Feinmechanik

Kraftbegriff, Drehmoment, Bewegungsformen, Trägheit, Triebe, Übersetzung, Energie, Leistung.

Bereich Zeitmesstechnik

Begriffe und Definitionen der Zeitmessung, Einteilung der Uhren, Bauteile und Baugruppen einer Uhr, Antriebe, Gewichts- und Federzug.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Feinwerktechnik

Bereich Uhrenmechanik

Bereich Feinwerktechnik

Getriebearten, Übersetzung, Verzahnung, Reibung, Kraftschluss, Triebkopfform, Lager, Schmierung.

Bereich Uhrenmechanik

Verzahnungen in der Uhrentechnik, Eingriffe, Hemmungen in der Uhrentechnik, Anker, spezielle Hemmungen bei Großuhren, Gehwerk und Antrieb der mechanischen Uhr.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Feinwerktechnik

Bereich Uhrenmechanik

Bereich Feinwerktechnik

Tribologie (Reibung, Lagerungen, Öle und Schmierung, Zapfen, Passung).

Bereich Uhrenmechanik

Stosssicherung, Räderwerk, Treib- und Laufwerke.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Präzisionsgeräte

Bereich Uhrwerke

Bereich Präzisionsgeräte

Gesperre, Federn und Spiralen, Anzeigen, Fehlererfassung und –dokumentation.

Bereich Uhrwerke

Spezielle Hemmungen in der Kleinuhrentechnik, manuelle und automatische Aufzüge, Gangregler, Pendel und Unruh, Schwingsystem, Zeigerstellsysteme.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Präzisionsgeräte

Bereich Uhrwerke

Bereich Präzisionsgeräte

Mechanische Zähleinrichtungen und Rechenwerke, Programmschaltwerk, Schalträder und Schaltnocken, Stör- und Einflussfaktoren bei Präzisionsinstrumenten, Temperaturkompensation.

Bereich Uhrwerke

Schlagwerke, Räderschema, Fehlerbilder bei Uhrwerken, Gangstörung, Feinstellung, Isochronismus, Regulierung, Komplikationen, Chronograph.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Präzisionstechnik

Bereich Uhrentechnik

Bereich Präzisionstechnik

Qualitätsmerkmale von Präzisionsinstrumenten, mechanische Beschädigungen, Methoden zur Fehlersuche und Fehlereingrenzung, fehlerbehebende Maßnahmen und Strategien, Automaten.

Bereich Uhrentechnik

Feinstellung, Wasserdichtheit, Chronometer, Garantie und Gewährleistung, Uhrenanlagen, Gehäuse.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Präzisionstechnik

Bereich Uhrentechnik

Bereich Präzisionstechnik

Projekte planen und steuern, Terminmanagement, Normen und Standards, Servicedokumentation.

Bereich Uhrentechnik

Zertifizierungen, Zeitmeßsysteme.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik

Bereich Informationstechnologie

Lehrstoff

Bereich Elektronik

Werkstätte „Elektronik und IT“ (Lesen von normgerechten Zeichnungen, visuelles Erkennen von elektrischen Betriebsmitteln, Verdrahtungsarbeiten, einfache Montage- und Demontagearbeiten).

Bereich Informationstechnologie

Werkstätte „Elektronik und IT“ (Lesen von Datenblättern; visuelles Erkennen von Codierungen; Kontaktbelegung bei Steckern und Anschlussstiften).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik

Bereich Informationstechnologie

Lehrstoff

Bereich Elektronik

Werkstätte „Elektronik und IT“ (Verdrahtung und Funktionsprüfung bei elektrischen Betriebsmitteln, Schutzleiteranschluss).

Bereich Informationstechnologie

Werkstätte „Elektronik und IT“ (Binäre Rechenoperationen, CAD-Tools und Software-Applikationen in der IT).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik

Bereich Informationstechnologie

Lehrstoff

Bereich Elektronik

Werkstättenlaboratorium (ESD-Schutz, Funktion und Kennwerte elektrischer Betriebsmittel, DMM, Oszilloskop, Netzversorgung, Batterien und Akkumulatoren, Fehlersuche, Montage- und Demontagearbeiten, SMD.

Bereich Informationstechnologie

Werkstättenlaboratorium (Funktionsbausteine analysieren, Zähler, Decoder, Anzeigen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik

Bereich Informationstechnologie

Lehrstoff

Bereich Elektronik

Werkstättenlaboratorium (Wechselstromkennwerte bestimmen, Fehlersuche und Reparatur in einphasigen Netzen und Betriebsmitteln, Flachbaugruppen untersuchen, Drehstrom, Stern- und Dreieckschaltung).

Bereich Informationstechnologie

Werkstättenlaboratorium (Taktgeber, Quarz, Treiber, Spule, Schrittmotor).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik

Bereich Informationstechnologie

Lehrstoff

Bereich Elektronik

Werkstättenlaboratorium (Wartungsarbeiten und Instandsetzung von ausgewählten Systemen und Flachbaugruppen unter Projektbedingungen anwenden und erstellen, Montage und Demontage, einfache Messschaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen, Fehleranalyse, Prüfprotokolle, Qualitätssicherung, Umweltschutz und Unfallverhütung).

Bereich Informationstechnologie

Werkstättenlaboratorium (projektbezogene Aufgabenstellungen der IT im Umfeld der Präzisions- und Uhrentechnik im Team bearbeiten, Planung und Dokumentation, strukturierte Fehlersuche und Fehlerbehebung, Dateninterface parametrieren, netzwerkbasierte Fernsteuerung einrichten).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik

Bereich Informationstechnologie

Lehrstoff

Bereich Elektronik

Elektrische Größen und Einheiten, Stromleitung, Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltung von Widerständen, Spannungsteiler, Gefahren des elektrischen Stromes.

Bereich Informationstechnologie

Komponenten der Rechnerarchitektur, Zahlensysteme, Codierung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik

Bereich Informationstechnologie

Lehrstoff

Bereich Elektronik

Spannungs- und Stromquellen, elektrische Energiespeicher, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Signalformen, sinusförmige Signale, Schutzmaßnahmen in elektrischen Netzen, Leiter- und Isolierstoffe.

Bereich Informationstechnologie

Daten und Datenübertragung, binäres Rechnen, Zahlenformate.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik

Bereich Informationstechnologie

Lehrstoff

Bereich Elektronik

Charakteristische Größen und Gesetze in magnetischen und elektrischen Feldern, Kräfte, Energiespeicherung, Kopplung.

Magnetisches Feld (Induktivität, Induktionsgesetz, Magnetwerkstoffe, Relais, Trafoprinzip).

Elektrisches Feld (Kapazität, dielektrische Werkstoffe, Ladungsvorgänge, RC-Glieder).

Bereich Informationstechnologie

Boolesche Algebra, Logik-Gatter, Kippglieder, synchron arbeitende Digitalschaltungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik

Bereich Informationstechnologie

Lehrstoff

Bereich Elektronik

Kennwerte von Wechselsignalen, Wechselstromwiderstände, Zeigerdarstellung, Resonanz, passive Filter.

Drehstrom (Stern-, Dreieckschaltung, Nullleiter, Erdung).

Halbleiter (PN-Übergang, Diode).

Bereich Informationstechnologie

Mikroprozessor (Speicher, CPU, Grundlagen der Programmierung).

Datennetze (IP-Adressierung, Protokolle, DCF 77-Verfahren, Sicherheit in Datennetzen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik

Bereich Informationstechnologie

Lehrstoff

Bereich Elektronik

Transistor als Verstärker, Transistor als Schalter, Operationsverstärker, Optoelektronik und Anzeigen, Quarzuhr.

Bereich Informationstechnologie

Gru. dgl.eder, Regelkreis, einfache Sensoren und Aktoren, Schrittmotor, Relais, Bussysteme, Netzwerktopologie, Smart-Technologie, Leit- und Fernwirktechnik, Funkuhr.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik

Bereich Informationstechnologie

Lehrstoff

Bereich Elektronik

Normen, Zertifizierungen, Dokumentation, Fehlereingrenzungs- und Fehlerbehebungsstrategien.

Bereich Informationstechnologie

Funk- und leitungsgebundene netzwerktechnische Konzepte, Netzwerksicherheit, Servicedokumentation.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffe

Bereich Oberflächentechnik

Bereich Werkstoffe

Werkstätte „Werkstofftechnik“ (manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen, Kennzeichnung und Merkmale von Hilfsstoffen).

Bereich Oberflächentechnik

Werkstätte „Werkstofftechnik“ (manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von Oberflächen wie Härten, Sandstrahlen, Schleifen, Rollieren, Bedrucken).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffe

Bereich Oberflächentechnik

Bereich Werkstoffe

Werkstätte „Werkstofftechnik“ (Bearbeitung von komplexen Bauteilen aus unterschiedlichen Werkstoffen mit programmierbaren Maschinen; Eisen, Stahl, Leichtmetalle, Buntmetall, Legierungen, 3D-Druck; Herstellung von Lagerungen; Ausstattungselemente anpassen).

Bereich Oberflächentechnik

Werkstätte „Werkstofftechnik“ (Oberflächenfinish von Sicht- und Nutzflächen, Bearbeitungsverfahren wie Reinigen, Polieren, Bürsten, Läppen, Brünieren, Ätzen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffe

Bereich Oberflächentechnik

Bereich Werkstoffe

Rohstoffe (Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Kunststoffe).

Materialeigenschaften (mechanisch, magnetisch, elektrisch, optisch, thermisch, chemisch).

Sicherheit und Umweltschutz (Lagerung, Handhabung, Entsorgung, Recycling, Strahlenschutz, Allergien, Kennzeichnung, gesetzliche Vorschriften).

Hilfs- und Bearbeitungsstoffe (Schmiermittel, Kühlmittel, Reinigungsmittel, Klebstoffe, Lagersteine).

Bereich Oberflächentechnik

Struktur, Rauheit, Reibung, Abnutzung und Verschleiß, Grenzschichten, Beschichtung, galvanische Überzüge, Korrosion, Oberflächenschutz, Oberflächenkennzeichnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffe

Bereich Oberflächentechnik

Bereich Werkstoffe

Werkstoffarten (Legierungen, Verbundwerkstoffe, Hybridmaterial, Leder und Textilien, Naturstoffe, Mineralien, Keramik).

Edelmaterial (Edelmetalle, Edelsteine, Juwelen, Punzierung, Graduierung, Schliffformen).

Hilfs- und Bearbeitungsstoffe (Lacke, Farben, Schleif- und Poliermittel, Beizen, Ätzmittel).

Ausstattung (Uhrengläser, Gehäuse, Armbänder, Verschlüsse, Ziffernblätter, Zeiger, Kronen, Drücker, Marken- und Musterschutz).

Bereich Oberflächentechnik

Mikro- und Nanostrukturen, Wärmebehandlung, Härte, Elektrolyse, Diffusion, Materialermüdung, spezielle mikromechanische und chemische Bearbeitungsverfahren für Feinststrukturen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Anfertigung, Inbetriebnahme und Test von Komponenten und Systemen der Präzisions- und Uhrentechnik; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnologie

Bereich Prüftechnik

Bereich Fertigungstechnologie

Werkstätte „Fertigungstechnologie“ (Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; Arbeiten mit einfachen Handwerkzeugen und Werkzeugmaschinen; Feilen, Sägen, Bohren, Drehen, Fräsen, Schleifen, Entgraten, Gewinde schneiden, Reiben, Rollieren).

Werkstätte „Grundausbildung“ (Herstellen von Schraub-, Niet-, Bolzen- und Stiftverbindungen; Montage und Justieren von Baugruppen; Anfertigen von Zahnrädern, Trieben, Wellen und Zapfen).

Bereich Prüftechnik

Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Anwendung von Messinstrumenten).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnologie

Bereich Prüftechnik

Bereich Fertigungstechnologie

Werkstätte „Fertigungstechnologie“ (Wärmebehandlung; Weich- und Hartlöten).

Werkstätte „Feinmechanik“ (Gleit- und Wälzlager aus verschiedenen Werkstoffen einpassen).

Bereich Prüftechnik

Werkstätte „Feinmechanik“ (Präzisionsteile durch Längen-, Winkel- und Koordinatenmessung vermessen, bewerten und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnologie

Bereich Prüftechnik

Bereich Fertigungstechnologie

Werkstätte „Fertigungstechnologie“ (Vorrichten des Werkzeugs; Kleben).

Werkstätte „Feinmechanik“ (Montage und Demontage von Baugruppen).

Bereich Prüftechnik

Werkstätte „Feinmechanik“ (Reinigung und Reparatur von Großuhren, Wecker, Taschenuhren, Schlagwerksuhren; Einstellen von Großuhrhemmungen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnologie

Bereich Prüftechnik

Bereich Fertigungstechnologie

Werkstättenlaboratorium (Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrags einrichten und Arbeitsablauf strukturieren).

Bereich Prüftechnik

Werkstättenlaboratorium (Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnologie

Bereich Prüftechnik

Bereich Fertigungstechnologie

Werkstättenlaboratorium (Prozesszeiterfassung, Lagerhaltung von Ausstattungskomponenten und Ersatzteilen, Reparaturabwicklung).

Bereich Prüftechnik

Werkstättenlaboratorium (Messanordnungen und Messparameter festlegen, Messwerke abgleichen und einstellen, Funktionstest an Baugruppen durchführen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnologie

Bereich Prüftechnik

Bereich Fertigungstechnologie

Werkstättenlaboratorium (Reinigungsverfahren, Feinstellung und Regulierung, Ergänzungsarbeiten an komplexen Kleinuhren, automatische Werke).

Bereich Prüftechnik

Werkstättenlaboratorium (Programmerstellung für Prüf- und Fertigungsanlagen, Messreihen auswerten, Fehleranalyse, Dichtheitsprüfung).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnologie

Bereich Prüftechnik

Bereich Fertigungstechnologie

Werkstättenlaboratorium (fächerübergreifende Projekte zur Planung, Erstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur von präzisionstechnischen Produkten und Dienstleistungen).

Bereich Prüftechnik

Werkstättenlaboratorium (Prüfpläne, Messprotokolle, Prüfzertifikate, Prüfmittelüberwachung, Wartungspläne).

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnologie

Bereich Prüftechnik

Bereich Fertigungstechnologie

Werkstoffgrundlagen (Atomphysik, Aufbau der Materie, Aggregatzustände, Beanspruchung).

Mechanik (Kraftsystem, Freimachen von Körpern, Gleichgewicht bei Kräften und Drehmomenten, Lagerkräfte, Spannungsarten).

Spanende Formgebung (Zerspanung, Werkzeugschneide, Schneidwerkstoffe, Hilfsmittel).

Bearbeitung mit Handwerkzeugen (Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Schleifen, Schaben).

Schraubverbindungen (Gewindenormen, Außen- und Innengewinde, Festigkeitsklassen).

Bereich Prüftechnik

Grundlagen der Mess- und Prüftechnik (Messfehler, Ablesefehler, Nonius, Maßstab und Skalierung, Toleranzen und Passungen, Längen- und Winkelmessung, Anreißen, Maßeinheiten).

Mess- und Kontrollinstrumente (Messschieber, Mikrometer, Winkelmaß, Höhenreißer).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnologie

Bereich Prüftechnik

Bereich Fertigungstechnologie

Verformungstechniken (Biegen und Richten, Tiefziehen, Drücken, Pressen, Prägen, Schmieden).

Spanende Formgebung mit Maschinen (Spanbildung, Schneidwerkzeuge, Drehen, Fräsen, Schleifen).

Verbindungstechnik (Schweißen, Löten, Kleben, Einpressen, Nieten, Stifte, Bolzen, Scheiben, Sicherungselemente).

Werkzeugmaschinen (Baugruppen, Bewegungsarten, Kühlmittel und Schmierstoffe, Vorrichtungen zum Spannen und Ausrichten, Maschinensicherheit).

Spezielle Fertigungstechnik (Herstellungsverfahren von Zahnrädern, Nuten, genormte Bauteile).

Bereich Prüftechnik

Freimaßtoleranz, Normsymbole, Fehlerfortpflanzung, Ebenheit und Rauhigkeit, Formgenauigkeit.

Prüfmerkmale in der Uhrentechnik (Eingriffe, Spiele und Passung, Gang).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnologie

Bereich Prüftechnik

Bereich Fertigungstechnologie

Trennende Verfahren (Schneiden, Stanzen, thermische Trennverfahren, Erodieren).

Feinbearbeitung (Bearbeitungssymbole, Polieren, Rollieren, Hohnen, Läppen, Feinstdrehen und –bohren).

Druck- und Designtechnik (Siebdruck, Gravuren, Laser-Aufdruck, Plotten, Lackieren, Bläuen, Ziselierung).

Spezielle Fertigungstechnik (Montage, Demontage und Reinigung von Teilen in mechanischen Uhren).

Bereich Prüftechnik

Prüfspezifikation, Prüfaufbau, Messgrößen, Messwerterfassung, Einflussparameter, Dokumentation.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnologie

Bereich Prüftechnik

Bereich Fertigungstechnologie

Bearbeitung und Trimmung von Werkzeugen (Schnittwinkel, Vorschub, Kraftschluss, Festigkeit, Standzeit, Instandhaltung und Wartung, Justierung, Werkzeugauswahl und –adaptierung).

Herstellungsverfahren (Gußeisen, Stahl, Pulvermetallurgie, Legieren, Halbzeug).

Oberflächenbearbeitung (Bläuen, Brünieren, Bedampfen, Beizen, Wärmebehandlung).

Spezielle Fertigungstechnik (Setzen von Lagern, Ersetzen und Andrehen von Zapfen, Wellen einbohren, Federn und Spiralen, Flachlegen, Auswuchten, Stirnräder).

Bereich Prüftechnik

Lauffehler, Unwucht, Hemmung, Klemmung, Temperatur- und Umwelteinfluss, Dichtheit, Fehlererfassung und –verfolgung, Prüfnormen, Messprotokoll.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnologie

Bereich Prüftechnik

Bereich Fertigungstechnologie

Arbeitsvorbereitung (Produktionsplanung, Arbeits- und Maschinensicherheit, Ergonomie).

Werkzeugmaschinen (CNC, angetriebene Werkzeuge, Teilapparat, Datenein- und –ausgabe).

Kunststofftechnik (Arten, Herstellverfahren, Bearbeitungsverfahren, 3D-Drucken).

Spezielle Fertigungstechnik (Assemblierung und Bestückung in der Mikromechanik).

Bereich Prüftechnik

Spezielle Prüftechnik (Zeitwaage, Einregulierung, Dauerlauf, Prüfnormale, Strahlungsmessung).

Qualitätsmanagement (Qualitätsmerkmale, Qualitätskontrolle, Stichprobenprüfung).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnologie

Bereich Prüftechnik

Bereich Fertigungstechnologie

Verfahrenstechnik (Nanotechnologie, Montagevorrichtungen, Werkzeugkonstruktion).

Spezielle Verfahrens- und Fertigungstechnik (Vollrevision, Baugruppen und Kaliber).

Bereich Prüftechnik

Wartungsplanung, Abnutzung und Verschleiß, Garantie und Gewährleistung, Kalibrierung, Prüfzeichen, Zertifizierung; Betriebskostenkalkulation.

Qualitätsmanagement (Qualitätsmanagementsystem, Strategien zur Fehlersuche, Evaluation, kontinuierliche Verbesserung, grundlegende statistische Methoden zur Datenauswertung).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnologie

Bereich Prüftechnik

Bereich Fertigungstechnologie

Projekte planen und steuern, Termin- und Kostenmanagement.

Bereich Prüftechnik

Projekte planen und steuern, Termin- und Prüfmittelmanagement.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Uhrenservice

Bereich Restauration

Bereich Uhrenservice

Werkstätte „Uhrmacherei“ (fachgerechtes Zerlegen und Reinigen von Uhrwerken und Uhrenanlagen).

Bereich Restauration

Werkstätte „Uhrmacherei“ (fachgerechtes Begutachtung von Einzelteilen auf Fehler und deren Dokumentation).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Uhrenservice

Bereich Restauration

Bereich Uhrenservice

Werkstätte „Uhrmacherei“ (Fehleranalyse und Service bei einfachen mechanischen und elektronischen Uhrwerken, Ergänzungsarbeiten an komplexen Kleinuhren, Ausstattungselemente anpassen und erneuern).

Bereich Restauration

Werkstätte „Uhrmacherei“ (werterhaltende Reparatur und Instandsetzung bei Groß- und Kleinuhren, Ergänzung fehlender bzw. defekter Teile).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Uhrenservice

Bereich Restauration

Bereich Uhrenservice

Werkstätte „Uhrmacherei“ (Service und Reparaturarbeiten an elektronischen und mechanischen Uhren, Ölen und Regulieren, Dokumentation von Reklamationen und Reparaturannahmen).

Bereich Restauration

Werkstätte „Uhrmacherei“ (Oberflächenfinish von Sicht- und Nutzflächen).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Uhrenservice

Bereich Restauration

Bereich Uhrenservice

Werkstätte „Uhrmacherei“ (Service und Ergänzungsarbeiten an komplexen Zeitmessinstrumenten und Uhrenanlagen, Fehlerkorrektur und Feinstellung, Prüf- und Arbeitsbericht erstellen, Daten- und Qualitätsmanagement).

Bereich Restauration

Werkstätte „Uhrmacherei“ (Instandsetzung von Uhr- und Spielwerken).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Uhrenservice

Bereich Restauration

Bereich Uhrenservice

Abweichende Zahnformen und Verzahnungen in Uhren, Kompensation der Einflüsse auf Gangregler, Regulierorgane.

Bereich Restauration

Historische Hemmungen, kunsthandwerkliche Stile und Epochen, Grundsätze der Restaurierung alter Uhren und Spielwerke, Taschenuhren.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Uhrenservice

Bereich Restauration

Bereich Uhrenservice

Wecker und Repetitionen, Ausstattung von Uhren und Uhrenanlagen. Groß- und Sonderuhren.

Bereich Restauration

Astronomische Grundlagen und geschichtliche Entwicklung der Zeitmessung, Grundsätze der Restaurierung historischer Werkstoffe, Oberflächen und Stilelemente.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Uhrenservice

Bereich Restauration

Bereich Uhrenservice

Komplizierte Schlagwerke und komplexe Zusatzanzeigen mechanischer Uhren, Kalenderuhren und astronomische Zusatzanzeigen, Zeigerstellwerk, Gangdauer, automatischer Aufzug.

Bereich Restauration

Aufbereitung und Verarbeitung historischer Hilfsstoffe, historische Dokumente und Angaben.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Uhrenservice

Bereich Restauration

Bereich Uhrenservice

Drehhemmungen, Chronographen.

Bereich Restauration

Melodieschlagwerke und Figurenautomaten.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Feingerätebau

Bereich Industrieuhrmacher

Bereich Feingerätebau

Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (Systemkomponenten mittels vorgegebener Montagepläne fügen).

Bereich Industrieuhrmacher

Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (Groß- und Kleinuhren zerlegen, nach Vorgabe systematisch zusammenbauen und auf ihre Funktion kontrollieren).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Feingerätebau

Bereich Industrieuhrmacher

Bereich Feingerätebau

Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (elementare Messungen an typischen Präzisionsteilen und Prozessparametern planen, Messwerte sensorisch erfassen und Auswerteprogramme konfigurieren).

Bereich Industrieuhrmacher

Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (Inbetriebnahme und Überprüfung von Maschinen und Werkzeugen unter Beachtung sicherheitstechnischer Aspekte mit Dokumentation).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Feingerätebau

Bereich Industrieuhrmacher

Bereich Feingerätebau

Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (Funktionskontrolle, Wartungsplanung).

Bereich Industrieuhrmacher

Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (Bedienung von Automaten, Betriebsanleitungen erstellen).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Feingerätebau

Bereich Industrieuhrmacher

Bereich Feingerätetechnik

Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (Aufgabenstellungen zu Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Automatisation, Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Feinwerktechnik bearbeiten).

Bereich Industrieuhrmacher

Werkstätte „Maschinen- und Werkzeugtechnik“ (Demontage und Montage von Uhrwerken, computerunterstützte Anfertigung und Bearbeitung von Uhrenkomponenten, computerunterstützte Prüfdatenauswertung).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Feingerätebau

Bereich Industrieuhrmacher

Bereich Feingerätebau

Kupplungen, Bremsen, Dämpfer, Magazine, Greifer, Ventile, Zylinder, Roboter.

Bereich Industrieuhrmacher

Handwerkzeuge und konventionelle Bearbeitungsmaschinen in der Uhrmacherei.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Feingerätebau

Bereich Industrieuhrmacher

Bereich Feingerätebau

Computerunterstütze Mess- und Prüfverfahren, statistische Methoden der Prozessautomatisierung.

Bereich Industrieuhrmacher

Fertigung von Uhrenteilen mit CNC-Maschinen, Simulation von computerunterstützten Fertigungsverfahren, Werkzeugkonstruktion und Vorrichtungsbau.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Feingerätebau

Bereich Industrieuhrmacher

Bereich Feingerätebau

Komponenten der Sicherheitstechnik, Risikobewertung, Überwachungssysteme, Visualisierung von Betriebszuständen und Messwerten, vorbeugende Instandhaltung, Arbeits- und Maschinensicherheit.

Bereich Industrieuhrmacher

Anwenderprogramme und Programmierung von Automaten, Handhabungsmaschinen und Fertigungszellen in der Präzisionstechnik, Vernetzung von Robotersystemen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Feingerätebau

Bereich Industrieuhrmacher

Bereich Feingerätebau

Bearbeitungszentrum und zugehörige Peripheriegeräte, Normen und Vorschriften, Prüfzeichen.

Bereich Industrieuhrmacher

Fachbezogene Werkzeugmaschinen und Automaten, Zertifizierung.

Siehe Anlage 1.

„Englisch“, „Projektmanagement“, „Entrepreneurship“ und „Mitarbeiterführung- und ausbildung“.

Siehe Anlage 1.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau der Fertigkeiten „Lesen“, „Hören“, „An Gesprächen teilnehmen“, „Zusammenhängendes Sprechen“ und „Schreiben“ und der für das Kompetenzniveau kommunikationsrelevanten grammatischen Strukturen.

Privater und öffentlicher Bereich

Umfeld, Freizeit, Hobbys, Beruf.

Kommunikationsrelevante grammatische Strukturen

Verbformen (Präsens), Singular- und Pluralformen von Nomen und Adjektiven, Wortstellung und Syntax.

Textsorten und Textformate

SMS, Notizen, Formulare.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung und Erweiterung der Fertigkeiten „Lesen“, „Hören“, „An Gesprächen teilnehmen“, „Zusammenhängendes Sprechen“ und „Schreiben“ und der für das Kompetenzniveau kommunikationsrelevanten grammatischen Strukturen.

Privater und öffentlicher Bereich

Wegbeschreibung, Urlaub, Einkaufen, Zeit, Wetter, Geld.

Beruflicher Bereich

Informationsbeschaffung (Preise, Ausstattung, Verfügbarkeit, Reservierung), Telefonate.

Kommunikationsrelevante grammatische Strukturen

Zeitformen (Präsens), Adjektiv, Konjunktionen, Wortstellung und Syntax.

Textsorten und Textformate

Brief, E-Mail, SMS, Notizen, Formulare.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 und B.2 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik5

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.a

Technologie – Werkstätte und Produktionstechnik

9

9

11

11

12

12

6

70

IV

2.b

Technologie

7

7

8

8

7

7

3

47

I

3.

Entwurf und Gestaltung2

2

2

2

2

2

2

2

14

II

4.

Stilkunde

–

–

1

1

2

2

1

7

(III)

5.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

37

37

35

35

37

253

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

5.

Garten- und Landschaftsbau – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

–

–

2

IV

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht4

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.a

Technologie – Werkstätte und Produktionstechnik

9

9

12

12

14

14

4

16

90

IV

2.b

Technologie

8

8

8

8

8

8

5

8

61

I

3.

Entwurf und Gestaltung2

2

2

2

2

2

2

2

2

16

II

4.

Stilkunde

–

–

–

–

2

2

2

2

8

(III)

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände3

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

37

37

37

37

38

38

38

34

296

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

5.

Garten- und Landschaftsbau – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

–

–

2

2

IV

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht5

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 189/2010 sowie BGBl. II Nr. 224/2010 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung liegen in der gestalterischen und konstruktiven Anwendung von Naturstein in den Bereichen Bau – Restaurierung – Denkmal. Sie können Natursteinarbeiten für Innen- und Außenbereiche herstellen und montieren. Die Absolventinnen und Absolventen können CNC-Fertigungszentren und Produktionsmaschinen für die Natursteinverarbeitung bedienen und warten. Zusätzliche Einsatzgebiete sind in den handwerklich orientierten Steinverarbeitungsbetrieben mit gestalterischen Schwerpunkten, in der Werksteinverarbeitung und Kunststeintechnologie sowie in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, in klassischen Restaurierungsbetrieben, Sanierungen und Konservierungsarbeiten unter Einhaltung von Qualitätsstandards, einschlägigen Gesetzen und internationalen Vereinbarungen in der Denkmalpflege, durchzuführen.

Die Absolventinnen und Absolventen haben technische Kenntnisse in der Planung, Herstellung von Produktionsunterlagen und Werkzeichnungen unter Einsatz von CAD-Programmen. Die Kundenberatung und -betreuung inklusive Bauablaufplanung und Baustellenbetreuung an normgerecht ausgeführten Objekten, die entsprechende Dokumentation, Ausschreibung und Abrechnungsarbeiten sowie die Prüfung von Vorleistungen nach den einschlägigen Normen sind weitere Fähigkeiten der Absolventinnen und Absolventen. Problemanalysen und Reklamationsführungen von Bauleistungen, Baustellenkoordination und Servicearbeiten im Baustellenbetrieb sind selbstständige Tätigkeiten der Absolventinnen und Absolventen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundsätze in der ökologischen Werksteingewinnung unter dem Gesichtspunkt der ökonomischen Betriebsführung sowie die entsprechende Sicherheitstechnologie.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Natursteinverarbeitung besitzen die Absolventinnen und Absolventen spezielle Kenntnisse und Methoden und können zeitgemäße Technologien in der praktischen Handhabung von Materialien, Maschinen und Werkzeugen einsetzen. Sie können die Rohstoffauswahl nach ökonomischen Gesichtspunkten beurteilen und geeignete Gesteine gestalten sowie Oberflächenbearbeitungen für den Innen- und Außenbereich unterscheiden und anwenden.

Im Bereich Schablonentechnik und Formenbau können die Absolventinnen und Absolventen einfache Formen und Objekte aus Naturstein fertigen und die im Steinmetzhandwerk verwendete Werkzeuge und Geräte unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen bedienen. Sie können Modelle anfertigen und Schalungen für Kunststein herstellen sowie Schriften hauen und Denkmäler gestalten.

Im Bereich Werkzeug und Produktionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Schablonen anfertigen und diese für die Werksteinfertigung anwenden. Sie können die geeigneten Werkzeuge für den Maschineneinsatz auswählen und anwenden sowie facheinschlägige Geräte und Maschinen für die Steinbearbeitung sicher handhaben. Im Arbeitsfeld der CNC-Verarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen Projekte selbstständig bearbeiten. Sie können Bearbeitungssimulationen für CNC-Steinsägen abrufen.

Im Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Werkstücke reinigen, festigen und sind in der Lage, diese Technik bei diversen Projekten anzuwenden und zu dokumentieren. Sie können in der Denkmalerhaltung Ergänzungstechniken an verwittertem Naturstein und geeigneten Objekten anwenden und Restauriermörtel bzw. Verfugungsmassen zusammenstellen. Sie können die geeigneten Untersuchungsmethoden anwenden und Schadenskartierungen erstellen und dokumentieren.

Im Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau können die Absolventinnen und Absolventen Böschungsmauern, Wege und Terrassen anlegen.

Im Bereich Natursteinverarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen Steinbrüche nach deren Bedeutung einordnen und erklären nach welchen ökologischen, sozialen und rechtlichen Voraussetzungen Naturstein ausgewählt wird.

Im Bereich Werkzeug und Produktionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig CNC-Programme anwenden und Arbeitsabläufe beurteilen, analysieren und simulieren. Sie können automatischen und halbautomatischen Maschinen für die Steinverarbeitung bedienen sowie Arbeitsprozesse und den Werkstattbetrieb nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien organisieren und in exakter Fachsprache dokumentieren.

Im Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen nach geologischen Gesichtspunkten Lagerstätten aufsuchen und eine qualitative Beschreibung der gefundenen Werkstoffe für Steinergänzungen und Steinergänzungsmassen abgeben.

Im Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau können die Absolventinnen und Absolventen Werkstoffe von diversen Lagerstätten qualitativ beschreiben. Sie können Natursteinmauern für den Garten- und Straßenbau errichten.

Im Bereich Steintechnik können die Absolventinnen und Absolventen die facheinschlägigen Normen und Gesetze anwenden und Ausschreibungen ausarbeiten. Sie können Werkzeuge und Maschinen für die Natursteinverarbeitung beschreiben und deren Arbeitsweise erklären sowie handwerkliche Arbeitstechniken für Terrazzo und Kunststein beschreiben. Sie können Verarbeitungstechniken nach statischen und fachspezifischen Aspekten einsetzen und Berechnungen von Tragwerken durchführen sowie technische Lösungen für den Natursteineinsatz im Hoch- und Tiefbaubereich finden. Arbeitsschutz und Sicherheit am Bau sowie Arbeitshygiene für den Baustelleneinsatz sind weitere Kompetenzen.

Im Bereich Steinbau können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Skizzen und Details anfertigen und lesen. Sie können Werk- und Montageplänen mit CAD ausarbeiten sowie Natursteinplanungen für den Innen- und Außenbereich mit den erforderlichen Arbeitsunterlagen anfertigen. Sie können Gestaltungen für Hoch-, Garten- und Landschaftsbau und den Denkmalbereich aus Natur- und Kunststein ausarbeiten sowie Bauaufmaß, praxisnahe Konstruktionshilfen und Messtechnologien einsetzen.

Im Bereich Werksteinkunde können die Absolventinnen und Absolventen die im Fachgebiet Geologie und Petrologie grundlegende Begriffe benennen sowie Werkstoffe nach technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten beurteilen, prüfen und auswählen. Sie können die Methoden der Steingewinnung beschreiben.

Im Bereich Materialkunde können die Absolventinnen und Absolventen die Methoden der Gesteinsbestimmung erkennen und diese projektbezogen anwenden.

Im Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau können die Absolventinnen und Absolventen die Einsatzmöglichkeiten von Naturstein aufzeigen, gestalten und darstellen.

Im Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Restaurierungsplanungen erarbeiten, erläutern und dokumentieren. Sie können die Gesetze, Normen und Richtlinien der internationalen Gemeinschaft sowie die Charta von Venedig anwenden und diese Regelwerke für Natursteinanwendungen und Baudenkmalerhaltung interpretieren.

Im Bereich Steintechnik können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsdokumentationen wie Bautagebücher oder Regiebücher führen sowie die nach dem Stand der Natursteintechnik erforderlichen Dokumente und Fertigungsunterlagen unter Berücksichtigung von Aspekten der Wirtschaftlichkeit erstellen und kalkulieren.

Im Bereich Steinbau können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Planungsaufgaben im Natursteinbereich erfüllen. Sie können selbstständig Arbeitsaufgaben mit Hilfe von CAD Programmen umsetzen und präsentieren.

Im Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Konservierungsarbeiten von Restaurierungsarbeiten unterscheiden und divisible Arbeitsanleitungen beschreiben sowie Restaurierungskonzepte erstellen.

Im Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau können die Absolventinnen und Absolventen individuelle Projekte eigenständig vom Entwurf über die Werkplanung bis zur Endfertigung inklusive Nachkalkulation umsetzen.

Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Objekte und Oberflächen grafisch mit und ohne computerunterstützte Methoden darstellen. Sie sind in der Lage, Entwürfe für den Denkmalbereich samt Ornamente unter Berücksichtigung von Zeichen und Symbol proportionsgerecht herzustellen.

Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen einfache Entwürfe plastisch mit geeigneten Materialien anfertigen.

Im Bereich Schrift können die Absolventinnen und Absolventen Schriften gestalten, übertragen, fasen und vergolden.

Im Bereich CNC-Technik können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Entwürfe programmieren und den Fertigungsprozess simulieren.

Im Bereich Entwurf und Präsentationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge und Objekte für den öffentlichen und privaten Raum entwickeln, dokumentieren und präsentieren. Sie können Arbeitsaufträge kundenorientiert abwickeln sowie Dokumentationen und Präsentationen erstellen.

Im Bereich Grundlagen der Kulturepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kulturepochen.

Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kulturepochen und der diversen Bauwerke.

Im Bereich Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kulturepochen.

Im Bereich Grundlagen der Kulturepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der diversen Bauwerke des Rokoko, des Klassizismus, des Jugendstils und des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2.Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Natursteinverarbeitung

Bereich Natursteinverarbeitung

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb; Sicherheits-bestimmungen, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge; Umsetzung einfacher Formen und Objekte aus Naturstein; Oberflächengestaltung mit handgeführten Werkzeugen; modellieren und gestalten der Formen aus Ton; einfache Mess- und Übertragungstechniken).

2. Klasse

3.Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Natursteinverarbeitung

Bereich Schablonentechnik und Formenbau

Bereich Natursteinverarbeitung

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung; profilierte Stufen und Platten herstellen; Treppenstufen auf Maß fertigen und Versetzarbeiten von massiven und plattierten Treppen; Arbeiten mit Handkreissägen und Rührwerk, Mischmaschinen).

Bereich Schablonentechnik und Formenbau

Schablonen für den Werkstein- und Baustelleneinsatz aus geeignetem Material erstellen; Profile mit dem Handwerkzeug nach Profilschablone an Stufen, Fensterverkleidungen und Türverkleidungen anbringen.

Werkstätte „Kunststeinwerkstätte“ (Schalungen und Abgüsse von Modellen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schablonentechnik und Formenbau

Bereich Natursteinverarbeitung

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Arbeiten mit dem kleinen Presslufthammer und dem kleinen Winkelschleifer an mehrteiligen Werkstücken; Erzeugen von Mosaiksteinen und Einsetzen in ornamentale Formen; komplette Profilierung an Stufen, Verkleidungsplatten, Natursteinportale, Brunnenanlagen; Boden- und Wandgestaltung; Oberflächenbearbeitung mit Winkelschleifer und Drucklufthammer, Einsatz von Hartmetall und Diamantwerkzeugen).

Bereich Schablonentechnik und Formenbau

Werkstätte „Kunststeinwerkstätte“ (Schalungsbau aus Holz, Kunstharz, Gips).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Natursteinverarbeitung

Bereich Werkzeug und Produktionstechnik

Bereich Natursteinverarbeitung

Werkstätte „Maschinenwerkstätte“ (Werkstättenbetrieb; Rohstoffauswahl und Qualitätsbeurteilung Montage und Versetztechnologien von Fassaden; Anfertigung von Werkstücken aus Naturstein für Bad und Wellness wie zB Waschtische, Abdeckplatten, Verkleidungen von Wand und Boden; Drehen von Naturstein mittels Werkstücke wie Balustraden oder Säulen).

Bereich Werkzeug und Produktionstechnik

Werkstätte „Maschinenwerkstätte“ (Druckluftanlagen, Werkzeugzubehör, Winkelschleifer, halbautomatische Steinbearbeitungsanlagen, Gelenkarmschleif und Fräsmaschinen, Wartungsaufgaben und Maschinensicherheit, sichere Bedienung der Maschinen für Zuschnitt und Bearbeitung).

Werkstätte „Gravurwerkstätte“ (Schriften hauen und vergolden).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Natursteinverarbeitung

Bereich Werkzeug und Produktionstechnik

Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie

Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau

Bereich Natursteinverarbeitung

Werkstätte „Bauhof“ (Gerüstbau für die Montagearbeit und Lehrgerüsteinsatz im einfachen Gewölbebau zB Tonnengewölbe; Montagearbeit am Bauhof wie zB Grabmalanlage montieren, Terrassen und Wegebau).

Werkstätte „Maschinenwerkstätte“ (Wandbrunnen und ornamentale Gestaltung, Reliefs, erhabene Schriften wie zB ein klassischer Wandbrunnen mit Löwenkopf; Einsatz CNC gesteuerter Maschinen; Grabmalgestaltung aus Naturstein und Schrifthauen).

Werkstätte „Modellierwerkstätte“ (Modellbau für Grabmalgestaltungen oder Projektarbeit).

Bereich Werkzeug und Produktionstechnik

Druckluftanlagen, Massivarbeiten mit dem Presslufthammer zB einfache Gewölbebausteine mit CNC- Technik; vollautomatische CNC-Bearbeitungszentren.

Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie

Werkstätte „Bauhof“ (einfaches Gewölbe mit Lehrgerüst).

Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau

Werkstätte „Bauhof“ (Pflasterarbeiten, Randsteine setzen, Terrassen und Wegebau).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Natursteinverarbeitung

Bereich Werkzeug und Produktionstechnik

Bereich der Restaurierungs- und Konservierungstechnologie

Bereich Natursteinverarbeitung

Projektplanung (Fassade, Treppe, Bodenbelag, Massivarbeiten); Verarbeitung von Naturstein nach rationellen Arbeitsmethoden; maschinengestützte Fertigung aller Produktionsbereiche.

Bereich Werkzeug und Produktionstechnik

Werkstätte „Maschinenwerkstätte“ (CNC-Technik, Aufbau und Bedienen von CNC-Maschinen, Programmarten, Programmaufbau und Simulation; Werkzeugvoreinstellung; Werkzeugverwaltung, Maschinenparameter richtig anwenden; Geometrieerstellung und –übernahme an der CNC-Maschine; Datentransfer; Werkzeugvoreinstellung und Werkzeugverwaltung; Werkzeugspannvorgänge sowie Fräswegberechnungen; Ausführung der CNC-Arbeitsschritte).

Bereich der Restaurierungs- und Konservierungstechnologie

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Reinigen, Untersuchen, Analysieren, Beurteilen von verwitternden Natursteinobjekten; Anbringen von Vierungen, Aufbringen von Restaurierungsmörtel).

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Natursteinverarbeitung

Bereich Werkzeug und Produktionstechnik

Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau

Bereich Natursteinverarbeitung

Natursteinressourcen erkennen und qualitative Werksteinuntersuchungen; Druckfestigkeit, Ankerdornausbruchfestigkeit, Biegezugfestigkeit, Wasseraufnahme, Frostbeständigkeit, Tausalzbeständigkeit; Herstellung von Prüfkörper nach Ö-Normen und EN-Normen.

Bereich Werkzeug und Produktionstechnik

Werkstätte „Maschinenwerkstätte“ (CNC-Produktionsanlagen und halbautomatische Maschinen steuern; Einstellungen an der CNC-Drehkopfsäge, selbstständige Arbeitsprozesse).

Bereich der Restaurierungs- und Konservierungstechnologie

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Herstellung historischer und moderner Oberflächen, Bearbeitungsmethoden mit geeignetem Werkzeugen; Anwendung und Dokumentation der Untersuchungsmethoden von historischem Naturstein).

Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau

Werkstätte „Bauhof“ (Zurichten von Werksteinen für den Gartenbau; Wegebau, Straßenbau, Natursteinmauern).

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werksteinkunde

Bereich Steintechnik

Bereich Steinbau

Bereich Werksteinkunde

Kreislauf der Gesteine, regionale und österreichische Abbaugebiete, Methodik der Steingewinnung.

Bereich Steintechnik

Werkzeuge der handwerklichen Steinverarbeitung sowie Handhabung und Pflege; Oberflächenbearbeitungen, Regeln des Steinschnittes, Bodenbeläge für den Innen- und Außenbereich, Maueröffnungen, angewandte Normen, Bodenbeläge.

Bereich Steinbau

Grundlagen der Bau- und Werkszeichnung; Profilformen, Stücklisten, Steinkonstruktionen; Werkstückdarstellung nach den üblichen Rissen und Normen der Bauzeichnung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialkunde

Bereich Steintechnik

Bereich Steinbau

Bereich Materialkunde

Abbau regionalen Gesteine; Vorkommen und Methodik, Analyse und Eigenschaften der Gesteinsarten; Abbaugeräte zur Natursteingewinnung.

Bereich Steintechnik

Gerade Treppen (Aufmaß, Schablonen, Werkzeichnungen und Werklisten, Schnitte, Ansichten und einfache Detaillösungen, angewandte Normen).

Bereich Steinbau

Grafische Planungen für gerade Treppen (Aufmaß, Schablonen, Werkzeichnungen und Werklisten, Schnitte, Ansichten und einfache Detaillösungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steintechnik

Bereich Steinbau

Bereich Steintechnik

Kunststeinerzeugung, Abguss Technik, Schalungsbau, Hilfsstoffe und Bindemittel, Druckluftanlagen, Normen Treppenbau.

Bereich Steinbau

Aufmaß, Schablonen, CAD-Werkzeichnungen und Werklisten, Schnitte, Ansichten und einfache Detaillösungen, Profilentwurf.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steintechnik

Bereich Steinbau

Bereich Steintechnik

Material- und Oberflächenprüfungen; Rohblockaufbereitung, Maschinen und deren Werkzeuge in der Produktionsstätte; Fassaden und Verkleidungen, Verankerungsmethoden, Bemessungen, Montagetechnologien, Gerüste, angewandte Normen; Gewölbearten und Gewölbeformen.

Bereich Steinbau

Fassaden und Verkleidungen (Aufmaß, Steinschnitt, CAD-Werkzeichnungen und Werklisten, Schnitte, komplexe Detaillösungen).

6. Semester –Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steintechnik

Bereich Steinbau

Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau

Bereich Steintechnik

Innenausbau, Denkmalgestaltung, Fundamente, angewandte Normen.

Bereich Steinbau

Innenausbau (Aufmaß, Steinschnitt, CAD-Werkzeichnungen und Werklisten, Schnitte, komplexe Detaillösungen); Montagepläne; 3-dimensionale CAD-Gestaltungen einzelner Werkstücke.

Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau

Projektarbeiten, Blockstufen, Steinmauern und Wegebau im Garten.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie

Bereich Steinbau

Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie

Steinersatzmassen, Reinigungs-, Festigungsmethoden (Werkzeuge in der Restaurierung); Schadenskartierung, Restaurierungskonzepte, Dokumentation und Kalkulation; Denkmalschutzgesetz, Charta von Venedig, angewandte Normen.

Bereich Steinbau

CAD-Zeichnungen für die CNC-Produktion aufbereiten; komplexe Planungen eigener Werkstücke mit CAD durchführen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steintechnik

Bereich Steinbau

Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie

Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau

Bereich Steintechnik

Bauüberwachung und Bauleitung von Natursteinarbeiten, Bauablaufplanungen, Betriebsmittelmanagement und Lagerhaltung; Methoden der Dokumentation und Kalkulation, Leistungsbeschreibung, Vertragsbestimmungen für Bauleistungen nach Ö-Normen und EN-Normen; facheinschlägige Normen der Baunebengewerbe.

Bereich Steinbau

Erstellen komplexer Entwürfe, Ausarbeitung von Fertigungsunterlagen.

Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie

Konservierungsmaßnahmen an verwitterten Werksteinen; Arbeitsdokumentation und Konzepte für die Denkmalerhaltung.

Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau

Planungen und Gestaltungen von Gartenanlagen.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Modellbau

Bereich Entwurf

Freihandzeichnen, skizzenhafte Darstellung, Darstellung einfacher geometrischer Figuren.

Bereich Modellbau

Herstellung einfacher plastischer Modelle mit geeignetem Material.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Modellbau

Bereich Entwurf

Schraffurtechniken, Perspektive, Hauptrisse und Nebenrisse, Axonometrie, räumliche Darstellung; Anfertigung 3-dimensionaler Objekte.

Bereich Modellbau

Herstellung einfacher Modelle im geeigneten Material.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Modellbau

Bereich Entwurf

Zeichentechniken, Proportionslehre, räumliche Darstellung, Schnitte, Anfertigung 3-dimensionaler Objekte, Profile und Schablonen,

Bereich Modellbau

Herstellung von Profilen, Modelle von Stufen, Treppen ua.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Modellbau

Bereich Entwurf

Prinzipien der Komposition und der Farbenlehre; Darstellung von Musterflächen.

Bereich Modellbau

Herstellung von Musterflächen ua.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift

Schriftarten, Entwicklung der Schrift, Schreibwerkzeuge, Übertragungstechniken, Fassen und Vergolden.

6. Semester –Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Modellbau

Bereich Entwurf

Schrift, Ornament, Zeichen und Symbol, Geschichte der Denkmalgestaltung, Entwurfsmethoden der Denkmalgestaltung, komplexe 3-dimensionale Objekte entwerfen und herstellen.

Bereich Modellbau

Komplexe 3-dimensionale Objekte.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich CNC-Technik

Bereich Entwurf

Darstellungstechniken, Prinzipien der Designsprache, Entwurf 3-dimensionaler Objekte und Oberflächen, CNC-Technik im Entwurf und in der Anwendung.

Bereich CNC-Technik

CNC-Technologie wie Laserschnitt und Lasergravur, CNC Modellfräser.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf und Präsentationstechnik

Bereich Entwurf

Präsentationsunterlagen, Präsentationstechniken, Dokumentation und Präsentation mit geeigneter Software, zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe.

Gemäß Stundentafel I.1

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kulturepoche

Bereich Architektur

Bereich Skulptur und Plastik

Kulturraum Ägypten und griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründen sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kulturepoche

Bereich Architektur

Bereich Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der römischen Antike und der frühchristlich-byzantinischen Kunst, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kulturepoche

Bereich Architektur

Bereich Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der Romanik und der Gotik, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kulturepoche

Bereich Architektur

Bereich Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der Renaissance, des Manierismus und des Barock, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie deren wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kulturepoche

Bereich Architektur

Kultur- und Kunstraum des Klassizismus und des Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

Gemäß Stundentafel I.2

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kulturepoche

Bereich Architektur

Bereich Skulptur und Plastik

Kulturraum Ägypten, griechische und römische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kulturepoche

Bereich Architektur

Bereich Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der frühchristlich-byzantinischen, romanischen und gotischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kulturepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der Renaissance, des Manierismus und des Barock, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kulturepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum des Rokoko, des Klassizismus, des Jugendstils und des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Englisch“, „Projektmanagement“, „Entrepreneurship“ und „Mitarbeiterführung und –ausbildung“.

Siehe Anlage 1.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktiver Garten- und Landschaftsbau

Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau

Bestimmung von Natursteinarten, Planerstellung für den Natursteineinsatz im Außenbereich.

Werkstätte „Bauhof“ (Zurichten und Spalten von Werksteinen für den Garten- und Wegebau sowie Plätze).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktiver Garten- und Landschaftsbau

Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau

Planerstellung für den Natursteineinsatz im Außenbereich, Drainagen, Bauwerksabdichtungen, Anschlussdetails, Wasserableitungssysteme, Natursteinbeläge.

Werkstätte „Bauhof“ (Zurichten von Werksteinen für den Terrassenbau, Drainagearbeiten, Abdichtungsarbeiten, Verlegearbeiten).

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Entwurf und Gestaltung2 3

2

2

4

4

5 (2)

5 (2)

2(1)

23

II bzw. I

3.

Atelier und Produktion

14

14

15

15

15

15

8

96

(IV)

4.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

14

(I)

5.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

–

–

1

1

1

3

(III)

6.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

36

36

35

35

38

252

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht5

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik7

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.

Entwurf und Gestaltung2 3

3

3

5

5

6 (3)

6 (3)

5 (2)

7 (4)

40

II bzw. I

3.

Atelier und Produktion

15

15

15

15

15

15

4

15

109

(IV)

4.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

2

16

(I)

5.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

1

1

2

2

2

2

10

(III)

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände4

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

38

38

38

38

37

37

38

32

296

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht6

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 265/2005 sowie BGBl. II Nr. 480/2006 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gem. Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

Die Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Konstruktion, Restaurierung, Reparatur, Oberflächenbehandlung, geschichtliche Entwicklung und stilkritischer Bewertung von Streich- und Saiteninstrumenten. Sie können alle gebräuchlichen Materialien, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe bewerten, selbstständig auswählen und einsetzen. Sie sind dadurch befähigt Streich- und Saiteninstrumente von Grund auf herzustellen, Reparaturarbeiten durchzuführen und diese Arbeiten wirtschaftlich abzuwägen.

Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung, in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld des Instrumentenhandels und der Fachberatung. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Freihandzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Detailskizzen von Instrumententeilen selbsttätig anfertigen, komplexe stilistische Merkmale aus konstruktionstechnischer Sicht zeichnerisch herausarbeiten sowie komplexe Proportionsregeln und Formentwicklungen beschreiben und anwenden. Weiters können sie Details der Ornamentik von Chordophonen grafisch nachvollziehen und auf dieser Grundlage eigene Entwürfe anfertigen.

Im Bereich Technisches Zeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Chordophone in relevanten Ansichten normgerecht zeichnen, Instrumentenpläne interpretieren, alternative Darstellungstechniken anwenden sowie kreative, persönliche Entwürfe vorlegen. Sie können CAD-Zeichnungen von Instrumententeilen und instrumentenbezogenen Schablonen anfertigen und diese am Lasercutter ausschneiden. Ferner können sie bautechnische und spieltechnische Besonderheiten von barocken Streichinstrumenten verstehen, erklären und zeichnen.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen übliche technische Vortragsmedien im Design- und Entwurfsbereich für den Instrumentenbau einsetzen, digitale Fotografie zur Darstellung von Instrumenten anwenden und klangtechnische Analysen von Instrumenten vornehmen und auswerten. Sie können vektor- und pixelorientierte Software verstehen, medienunterstützte Präsentations- und Kommunikationstechniken anwenden sowie auf dieser Grundlage Flyer und Folder gestalten .

Im Bereich Arbeitsbehelfe können die Absolventinnen und Absolventen sämtliche, für die Arbeit relevante Zeichen- und Rissschablonen, Biegeformen, Krücken, Ausarbeitungsplatten und Hobellehren erarbeiten und herstellen.

Im Bereich Projektorientierte Einzelanfertigungen können die Absolventinnen und Absolventen individuelle Instrumente skizzieren, nötige Schablonen und Behelfe selbsttätig herstellen und normgerechte Pläne von Projekten anfertigen. Sie können weiters die Arbeiten unter Verwendung digitaler Medien und Programme präsentieren und unter Verwendung von foto-, grafik- und textverarbeitenden Programmen, Präsentationsmappen anfertigen.

Im Bereich Freihandzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Chordophone und deren ornamentale Gestaltung in allen Details skizzieren.

Im Bereich Technisches Zeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Instrumente fachgerecht vermessen und in der Folge Pläne anfertigen sowie Proportionsregeln und CAD- Kenntnisse anwenden.

Im Bereich Arbeitsbehelfe können die Absolventinnen und Absolventen spezielle Messwerkzeuge und Schablonen herstellen, welche der Erfassung von Messdaten und der Umsetzung der Pläne dienen.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen akustische Analysenprogramme anwenden und die erhaltenen Messergebnisse auswerten. Sie können komplexere Proportionskonzepte digital erfassen und auswerten.

Atelier und Produktion

Im Bereich Allgemeine Werkstättenordnung können die Absolventinnen und Absolventen wesentliche Verhaltensregeln in punkto Arbeitssicherheit, Werkstättenordnung, Brandschutz und Unfallverhütung berücksichtigen. Sie können dabei Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsvorrichtungen und Behelfe fachgerecht einsetzen und warten.

Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte können die Absolventinnen und Absolventen unter Verwendung einschlägiger Handwerkzeuge und Messgeräte Instrumententeile und spielfertige Instrumente wie Gitarren, Geigen und andere Chordophone herstellen und die hiefür benötigten Materialien nach fachspezifischen Kriterien auswählen. Sie können durch ihr technologisches Wissen Einstellungsarbeiten unter dem Aspekt des Klanges und der Spielbarkeit durchführen. Sie sind in der Lage, Spezialwerkzeuge und Arbeitsbehelfe selbsttätig anzufertigen.

Im Bereich Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen Zuschnitte von Klangholz mit unterschiedlichen Maschinen vornehmen sowie Arbeiten an der Drechselbank und unterschiedlichen Schleifmaschinen durchführen.

Im Bereich Reparatur und Restaurierung können die Absolventinnen und Absolventen einfache wie komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Chordophonen durchführen. Sie können diese Tätigkeiten protokollieren und in einen wirtschaftlichen Kontext stellen.

Im Bereich Oberflächenbehandlung beherrschen die Absolventinnen und Absolventen fachspezifische Auftragsmethoden der Oberflächenbeschichtung. Sie sind in der Lage, die adäquaten Materialien auszuwählen und über die Auftragsart zu entscheiden.

Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte können die Absolventinnen und Absolventen Fertigstellungsarbeiten an Geigen vornehmen und auf professionellem Niveau spieltechnische Vorlieben berücksichtigen. Ferner können sie anfallende Auftragsarbeiten im Neubau durchführen. Und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten umsetzen.

Im Bereich Reparatur und Restaurierung können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren selbsttätig unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit durchführen und die hiefür geeigneten Methoden selbstständig wählen.

Im Bereich Oberflächentechnik können die Absolventinnen und Absolventen spezielle Lackiertechniken eigenständig an Chordophonen durchführen sowie komplexe Retuschen an Lackschäden nach wirtschaftlichen Kriterien durchführen.

Im Bereich Holz können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die technischen Eigenschaften des Werkstoffs Holz sowie Schädlinge, Wuchsfehler, spezifische Schwundmaße, Lagerungstechniken, Einschnittsarten und Handelsformen benennen und beschreiben. Sie können selbstständig Kriterien der Holzqualität, Auswahl, Einschnittsrichtung und physikalisch-technischen Eigenschaften auf die jeweiligen fachspezifischen Anforderungen anwenden. Sie sind in der Lage heimische und ausländische Holzsorten zu erkennen und zu beschreiben sowie die optischen, physikalischen und akustischen Eigenschaften von Resonanzholz zu beschreiben und Auswahlkriterien zu erklären.

Im Bereich Kleinmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen die sichere und rationelle Handhabung von werkstättenüblichen Kleinmaschinen wie Hand- und Ständerbohrmaschinen, Dekupiersägen, Handoberfräsen, Stichsägen und Modellbaukreissägen beschreiben sowie selbstständige Entscheidungen zur Auswahl von Kleinmaschinen treffen und rationell argumentieren.

Im Bereich Konstruktionslehre können die Absolventinnen und Absolventen die geschichtliche Entwicklung von unterrichtsrelevanten Chordophonen und deren konstruktive Eigenheiten beschreiben. Sie können ihre bautechnischen und stilistischen Besonderheiten benennen und unterschiedliche Konstruktionstechniken sowie die hiefür notwendige Arbeitsbehelfe beschreiben.

Im Bereich Akustik verfügen die Absolventinnen und Absolventen über wichtige berufsrelevante Kenntnisse auf dem Gebiet der Schwingungslehre, der Saitentechnologie und der physikalischen Funktion von Chordophonen und anderen Instrumenten. Sie sind in der Lage das Verhalten schwingender Resonanz-Platten zu analysieren und dieses Wissen in der Werkstatt praktisch umzusetzen. Sie können dabei akustische Analysenprogramme und Frequenzgeneratoren bedienen.

Im Bereich Instrumentenkunde sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage die geschichtliche Entwicklung von Chordophonen zu beschreiben, Fertigungszentren und Stilelemente zu benennen sowie wichtigen Vertreter verschiedener Epochen bezüglich ihres Wirkens zu beschreiben.

Im Bereich Oberflächentechnologie können die Absolventen und Absolventinnen Beschichtungen von Instrumenten in allen Details beschreiben. Weiters können Sie die Oberflächenvorbereitung, Wachsen, Ölen und Lackieren auf Natur- und Kunstharzbasis erklären. Sie kennen dabei die ökologischen und sicherheitstechnischen Richtlinien bezüglich der Verarbeitung, Lagerung und Entsorgung der verwendeten Stoffe.

Im Bereich Sonderanfertigungen können die Absolventinnen und Absolventen projektorientierte Sonderanfertigungen von Chordophonen planen, selbstständig Recherchen vornehmen und die Arbeiten nach ihrer Umsetzung in allen Details dokumentieren und präsentieren.

Im Bereich Restaurierung und Reparatur können die Absolventinnen und Absolventen diverse berufsrelevanten Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Chordophonen selbstständig planen, kalkulieren und durchführen.

Im Bereich Instrumentenkunde und Konstruktionslehre können die Absolventinnen und Absolventen stilistische Merkmale prägender Schulen, Meisterinnen und Meister unterscheiden und benennen. Ferner können sie Aspekte der Setups von Geigen und anderen Streich- und Saiteninstrumenten bewerten, erklären und Verbesserungsvorschläge erarbeiten.

Im Bereich Akustik können die Absolventinnen und Absolventen EDV-unterstützte Messungen der klanglichen Eigenschaften von Musikinstrumenten durchführen und Rückschlüsse auf deren Qualität ziehen.

Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Wartung von Maschinen und Geräten.

Aufbau und Einrichtung von Messaufbauten sowie Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Messapparaturen.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen

Bereich Technisches Zeichnen

Bereich Freihandzeichnen

Grundlagen des Freihandzeichnens, Schraffuren, Perspektive, Proportionslehre.

Bereich Technisches Zeichnen

Grundriss, Aufriss, Schnitte, Strichnormen, Bemaßungen, Schriften, Darstellungstechniken von Chordophonen, Pläne lesen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen

Bereich Technisches Zeichnen

Bereich Arbeitsbehelfe

Bereich Freihandzeichnen

Proportionslehre.

Bereich Technisches Zeichnen

Strichnormen, Bemaßungen, Schriften, Darstellungstechniken von Chordophonen, Pläne lesen, Erarbeiten von Maßtabellen.

Bereich Arbeitsbehelfe

Herstellen von Rissschablonen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen

Bereich Technisches Zeichnen

Bereich Arbeitsbehelfe

Bereich Freihandzeichnen

Kopfplatten, Halsprofile, Korpusformen, Balkenlayouts, Ornamentik.

Bereich Technisches Zeichnen

Konstruktives Durchdringen von Gitarren und deren Darstellung, Maßangaben im Vergleich.

Bereich Arbeitsbehelfe

Schablonenbau, Soleras, Sägehilfen- „Guillotinen“, Handhabung des Lasercutters.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen

Bereich Technisches Zeichnen

Bereich Arbeitsbehelfe

Bereich Freihandzeichnen

Kopfplatten, Halsprofile, Korpusformen, Balkenlayouts, Ornamentik.

Bereich Technisches Zeichnen

Konstruktives Durchdringen von Gitarren und deren Darstellung, Maßangaben im Vergleich.

Bereich Arbeitsbehelfe

Schablonenbau, spanische Soleras, Innenformen, Außenformen, Sägehilfen- „Guillotinen“, Handhabung des Lasercutters.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichen

Bereich Technisches Zeichnen

Bereich Arbeitsbehelfe

Bereich Medienlabor

Bereich Freihandzeichen

Geigenschnecken und Köpfen in allen Ansichten, f-Löcher diverser Meister zeichnen und vergleichen.

Bereich Technisches Zeichnen

Geigenkonstruktion und Darstellungstechniken.

Geometrie von Geigen-, Cello- und Bratschenhälsen, Halsfüßen und Halskrägen, spieltechnische und klanglicher Kriterien von Streichinstrumenten; CAD- Einführung.

Bereich Arbeitsbehelfe

Geigenbezogene Schablonen, Arbeitsbehelfe.

Bereich Medienlabor

Vortragsmedien, Digitalfotografie, Vias-Analyseprogramm, Beamer, Microsoft Office.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichen

Bereich Technisches Zeichnen

Bereich Arbeitsbehelfe

Bereich Medienlabor

Bereich Freihandzeichen

Stilistische Details von Chordophonen, Schul- und Geigenbauzentren in stilkritischer Betrachtung, alternative Schalllochvarianten.

Bereich Technisches Zeichnen

Alternative Darstellungstechniken von Instrumentenplänen, bautechnische und spieltechnische Besonderheiten barocker Streichinstrumente; CAD- vertiefende Übungen, Anwendung des Lasercutters.

Bereich Arbeitsbehelfe

Barockgeigenbezogene Schablonen, Arbeitsbehelfe.

Bereich Medienlabor

Vortragsmedien, Digitalfotografie, Vias-Analyseprogramm, Beamer, Microsoft Office, Layout von Werbe- und Präsentationsmaterial, Flyer, Folder.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektorientierte Einzelanfertigungen

Bereich Projektorientierte Einzelanfertigungen

Individuelle Betreuung der Sonderprojekte; Bau historischer Instrumente; Restaurierarbeiten.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen

Bereich Technisches Zeichnen

Bereich Arbeitsbehelfe

Bereich Medienlabor

Bereich Freihandzeichnen

Spezielle Chordophone und deren ornamentale Gestaltung.

Bereich Technisches Zeichnen

Instrumentenvermessung, Anlegen von Dokumentationen, Proportionskonzepte, Vertiefung am CAD.

Bereich Arbeitsbehelfe

Schablonen und Messbehelfe.

Bereich Medienlabor

Akustische Messungen am „Vias“, Auswertungsmöglichkeiten; digitale Erfassung von Proportions-konzepten.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Gitarren und Geigen sowie von Sonderprojekten wie historischen und ethnologischen Instrumenten und facheinschlägiger Produkte; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis, Reparatur- und Restaurationsarbeiten und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Allgemeine Werkstättenordnung

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Bereich Maschinen

Bereich Allgemeine Werkstättenordnung

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Werkstättenordnung, Brandschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz, Handhabung von Werkzeugen und Arbeitsbehelfen).

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schneiden, Stemmen und Schleifen; Holzlagerung, Herstellung von Arbeitsbehelfen).

Bereich Maschinen

Werkstätte „Maschinen“ (Bandsäge, Dickenhobelmaschine, Abrichthobelmaschine, Längsschnitt-kreissäge, Kappsäge).

2. Semester

Die Schüler und Schülerinnen können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Bereich Oberflächentechnik

Bereich Maschinen

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Werkstätte „Handwerkstätte“ (angewandte Konstruktionslehre, Biegen von Holz, Verleimungen, Setup, Bearbeitung und Lagerung von Instrumententeilen; Arbeiten an der Verbesserung der Werkstätteninfrastruktur).

Bereich Oberflächentechnik

Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (Putzen, Schleifen, Wässern, Ziehklingen).

Bereich Maschinen

Werkstätte „Maschinen“ (Einführung an der Plattensäge).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Bereich Maschinen

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Biegeformen, Bauteile von Gitarren, Werkzeugbau).

Bereich Maschinen

Werkstätte „Maschinen“ (Kreissäge, Plattensäge, Handoberfräse, Drechselbank).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Bereich Maschinen

Bereich Oberflächentechnik

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Werkstätte „Handwerkstätte“ (gängige Konstruktionsmethoden von Konzert- und Westerngitarren, spezielle Kreissägetechniken).

Bereich Maschinen

Werkstätte „Maschinen“ (Zuschnitte von Halsrohlingen, Spalten von Decken, Böden und Zargen, Schlitzen von Griffbrettern, Zuschnitte von Leisten, Klötzen und Reifchen).

Bereich Oberflächentechnik

Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (Politieren, Lackspritztechniken, Setup an Gitarren).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Bereich Reparatur und Restaurierung

Bereich Maschinen

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Anfertigung von Geigenteilen, Restaurier- und Reparaturtechniken, Spezialwerkzeuge).

Bereich Reparatur und Restaurierung

Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende Reparatur- und Restaurierungen an Geigen und Gitarren).

Bereich Maschinen

Werkstätte „Maschinen“ (Kantenschleifmaschine, Zylinderschleifmaschine, Breitbandschleif-maschine, Handschleifmaschine).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Bereich Reparatur und Restaurierung

Bereich Oberflächentechnik

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Konstruktionsmethoden des Geigenbaus, spezielle Setup-Techniken).

Werkstätte „Restaurierung“ (spezielle Reparatur- und Restauriertechniken von Geigen und Gitarren).

Bereich Reparatur und Restaurierung

Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Chordophonen).

Bereich Oberflächentechnik

Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (Lackier- und Retuschetechniken).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Bereich Reparatur und Restaurierung

Bereich Maschinen

Bereich Oberflächentechnik

Bereich handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Arbeiten an anfallenden Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten).

Bereich Reparatur und Restaurierung

Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren).

Bereich Maschinen

Werkstätte „Maschinen“ (Zuschnittsarbeiten für Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten).

Bereich Oberflächentechnik

Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (situationsbedingte Oberflächenbehandlung von Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Bereich Reparatur und Restaurierung

Bereich Oberflächentechnik

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Zusammensetzen von Geigen).

Werkstätte „Restaurierung“ (erweiterte Setup-Techniken, erweiterte Restauriertechniken).

Bereich Reparatur und Restaurierung

Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren).

Bereich Oberflächentechnik

Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (angewandte Farbenlehre, erweiterte Retuschentechniken).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holz

Bereich Holz

Vorkommen, Aufbau und Eigenschaften des Holzes, Holzstruktur, chemischer Aufbau des Holzes; Holzfehler, Krankheiten, Schädlinge, Holzgewinnung, Trocknung, Lagerung, Schwundmaße, Einschnitt, Handelsformen, Güteklassen, Messen, heimische Holzarten; Holzbewertung.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kleinmaschinen

Bereich Kleinmaschinen

Anwendungsmöglichkeiten von Kleinmaschinen und deren sichere Handhabung (Hand- und Ständerbohrmaschinen, Dekupiersägen, Handoberfräsen, Stichsägen und Modellbaukreissägen, ua).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holz

Bereich Konstruktionslehre

Bereich Holz

Ausländische Holzsorten; Auswahl und Eigenschaften von Resonanzholz, instrumentenspezifischer Einschnitt sowie Trocknung und Lagerung von Tonholz.

Bereich Konstruktionslehre

Geschichtliche Entwicklung von Gitarren; Konstruktionslehre von Gitarren; bautechnische Unterschiede von Konzert- und Westerngitarren; Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe; Stilkunde.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Akustik

Bereich Oberflächentechnologie

Bereich Akustik

Saitentechnologie; Stimmungen, Akustik, Schwingungslehre; Mensurberechnungen; Obertonreihe und Intervalle; physikalische Funktion von Gitarren.

Bereich Oberflächentechnologie

Oberflächenvorbereitung, Beizen, Wachsen, Ölen, Politieren.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionslehre

Bereich Instrumentenkunde

Bereich Restaurierung und Reparatur

Bereich Konstruktionslehre

Aufbau von Instrumenten der Geigenfamilie und anderen historischen Streichinstrumenten.

Bereich Instrumentenkunde

Geschichtliche Entwicklung von Streichinstrumenten; die großen Geigenbauzentren und ihre wichtigen Vertreter; bautechnische Details von Instrumenten der Geigenfamilie und historischen Streichinstrumenten relevante Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe.

Bereich Restaurierung und Reparatur

Berufspezifische Restaurierungstechniken im Gitarren und Geigenbau.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Akustik

Bereich Oberflächentechnologie

Bereich Akustik

Physik der Geige, Plattenabstimmung, Resonanz.

Bereich Oberflächenbehandlung

Traditionelle Oberflächenbehandlung, Lacke und Auftragstechniken.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Sonderanfertigungen

Bereich Oberflächentechnologie

Bereich Sonderanfertigungen

Planung, Recherche und Konzipierung.

Bereich Oberflächentechnologie

Oberflächenbehandlung von Sonderanfertigungen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Instrumentenkunde und Konstruktionslehre

Bereich Akustik

Bereich Instrumentenkunde und Konstruktionslehre

Geigenbaustile, Setup von Streichinstrumenten.

Bereich Akustik

Klangmessungen.

Gemäß Stundentafel I.1.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kultur- und Kunstraum ausgewählter Epochen, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kultur- und Kunstraum ausgewählter Kunstepochen, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designtheorie

Geschichte der angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.

Gemäß Stundentafel I.2.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Semester –Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Bereich Designtheorie

Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.

Bereich Designtheorie

Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik7

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

I

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.a

Möbel- und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik

8

8

15

15

12

12

2

72

IV

2.b

Möbel- und Innenausbau2

4(3)

4(3)

4(3)

4(3)

3(1)

3(1)

3(1)

25

I

3.a

Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

–

4

IV

3.b

Bautischlerei3

–

–

–

–

2(1)

2(1)

2(1)

6

I

4.

Darstellen und Gestalten4

2

2

2(2)

2(2)

2

2

12

I

5.

Materialien und Technologien

2

2

2

2

2

2

2

14

I

6.

Projektabwicklung

–

–

–

–

2

2

–

4

I

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

34

34

38

38

37

37

34

252

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht6

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Möbel- und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik“.

3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik“.

4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Tischlerei; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Tischlerei.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Tischlerei.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik9

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

I

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.a

Möbel- und Innenausbau Werkstätte und Produktionstechnik

8

8

15

15

10

10

2

8

76

IV

2.b

Möbel- und Innenausbau2

4(3)

4(3)

4(2)

4(2)

2(2)

2(2)

3(1)

3(2)

26

I

3.a

Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

–

2

6

IV

3.b

Bautischlerei3

–

–

–

–

2(1)

2(1)

2(1)

3(2)

9

I

4.

Darstellen und Gestalten4

2

2

2(2)

2(2)

2

2

2

2

16

I

5.

Materialien und Technologien

2

2

2

2

2

2

2

2

16

I

6.

Projektabwicklung

–

–

–

–

2

2

–

–

4

I

7.

Fertigungstechnik und Produktionsinformatik5

–

–

–

–

4

(4)

4

(4)

2

(2)

4

(4)

14

I

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände6

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz7

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

34

34

38

38

38

38

38

30

288

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht8

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Möbel- und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik“.

3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik“.

4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5 Der Pflichtgegenstand „Fertigungstechnik und Produktionsinformatik“ ist mit den Pflichtgegenständen „Möbel- und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik“ und „Möbel- und Innenausbau“ sowie „Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik“ und „Bautischlerei“ vernetzt zu unterrichten. Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

6 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

9 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Tischlerei; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Tischlerei.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Tischlerei.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 195/2000 und BGBl. II Nr. 480/2006 idgF sowie BGBl. II Nr. 203/2009 und BGBl. II Nr. 224/2010 idgF.). Für die Bereiche der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF. erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

Die Fachschule für Tischlerei ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Tischlerei sollen besonders befähigt werden, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei sowie die Betreuung, Instandhaltung und Wartung holzbearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind der Möbel- und Innenausbau, die Bautischlerei, das Fachwissen über Materialien und Maschinen und Anlagen der Tischlerei, Darstellen und Gestalten sowie die Projektabwicklung.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel, die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen, ein ausreichendes Verständnis über die Eigenschaften des Werkstoffes Holz sowie spezifischer nicht holzbasierender Werkstoffe, deren Anwendung und Bearbeitung durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.

Die Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Tischlerei liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei. Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlereibetriebes mittels branchenspezifischer Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Tischlerei.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich der Tischlerei.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen können ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten richtig einsetzen und die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.

Im Bereich Konstruktion verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Möbel- und Innenausbaus. Sie können Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und bauliche Gegebenheiten berücksichtigen.

Im Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, Fertigungsunterlagen erstellen und Produktionsabläufe planen und dokumentieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten richtig einsetzen und die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.

Im Bereich Konstruktion verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln der Bautischlerei. Sie können Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und bauliche Gegebenheiten berücksichtigen.

Im Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, Fertigungsunterlagen erstellen und Produktionsabläufe planen und dokumentieren.

Im Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren können die Absolventinnen und Absolventen eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-, Aufmaß- oder Abrechnungsskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen. Sie können technische Zeichnungen und Visualisierungen händisch und computerunterstützt erstellen sowie räumliche Objekte in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung und computerunterstützt darstellen.

Im Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Proportionsmethoden und Gestaltungsprinzipien, funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben sowie die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Wohnräumen und Objekten. Sie kennen die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben.

Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Materialien auswählen und damit Räume und Objekte gestalten und wenden projektbezogen die Kriterien von Funktionalität, Ergonomie, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie bei gestalterischen Aufgaben an.

Im Bereich Angewandte Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen projektbezogen geeignete Präsentations- und Darstellungstechniken anwenden.

Im Bereich Materialtechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden. Sie kennen die Herstellungsverfahren und können Verarbeitungsmethoden marktüblicher Materialien, Produkte und Hilfsstoffe entsprechend anwenden und ökologische Aspekte berücksichtigen. Sie können Qualitätssicherungssysteme anwenden.

Im Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen, Fertigungskonzepte ableiten und Qualitätssicherungssysteme anwenden.

Im Bereich Gefahrenverhütung können die Absolventinnen und Absolventen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen im Betrieb und auf der Baustelle anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen sowie Materialien und Arbeitsstoffe in ihren schädigenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt richtig einschätzen und Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen.

Im Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements kennen die Absolventinnen und Absolventen den Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle und können Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements verstehen.

Im Bereich Projektdurchführung können die Absolventinnen und Absolventen Methoden des Projektmanagements projektbezogen anwenden, im Team arbeiten und Koordinationsaufgaben wahrnehmen.

Im Bereich Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.

Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden. Sie können projektorientiert programmieren, um die Auswahl serieller Fertigungsverfahren zu treffen, Verfahrensparameter festzulegen und produktionstechnisch umzusetzen und zu bewerten.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Werkstätte und Produktionstechnik ist ausstattungs- und projektbezogen unter Führung folgender Werkstätten umzusetzen

CNC-Werkstätte, Furnier- und Beschichtungswerkstätte, Handwerkstätte, Maschinenwerkstätte, Mess- und Prüfwerkstätte, Möbelbauwerkstätte, Werkstätte für Innenausbau, Werkstätte für Oberflächenbehandlung, Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe, Zuschnittwerkstätte.

Die Schülerinnen und Schüler können die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fertigung einfacher Werkstücke, Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe, analoge Geräte und Maschinen, einfache Techniken der Oberflächenbehandlung.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Fertigung einfacher Werkstücke, Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe, analoge Geräte und Maschinen, einfache Techniken der Oberflächenbehandlung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Fertigung einfacher Möbel unter Einsatz von Standardmaschinen, Bedienung von komplexen Maschinen und Geräten sowie von Maschinen für die Oberflächenvergütung, des Furnierens und der Oberflächenbeschichtung, Techniken der Oberflächenbehandlung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Fertigung von Möbeln mit Fronten und beweglichen Teilen, Bedienung, Wartung und Instandhaltung von komplexen Maschinen und Geräten für den Zuschnitt, die Kanten und Oberflächen, spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Einzel- und Einbaumöbel, Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen, werkstück- und materialspezifische Oberflächen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktions- und Sondermöbel, Verkleidungs- und Belagsarbeiten, computerunterstützte Fertigung einfacher Werkstücke, Zuschnitt und Ausbeuteoptimierung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Prototypenbau, Teilefertigung.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Prototypenbau, Teilefertigung, Trennelemente.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Bereich Konstruktion

Massivholzverbindungen.

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Händische Erfassung von Produktionsdaten, Werkstättenordnung.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Bereich Konstruktion

Verbindungen von Massivholz und Holzwerkstoffplatten, Verbindungstechniken.

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Händische Erfassung von Produktionsdaten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Bereich Konstruktion

Möbelbauarten (zB Bretterbau, Rahmenbau, Stollenbau, Plattenbau).

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Projekte aus dem Bereich Konstruktion.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Bereich Konstruktion

Drehtüren, Schiebetüren, Klappen, Rollläden, Schubkästen und deren Beschläge.

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Projekte aus dem Bereich Konstruktion.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Bereich Konstruktion

Einzel- und Einbaumöbel.

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Projekte aus dem Bereich Konstruktion.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Bereich Konstruktion

Funktions- und Sondermöbel, Verkleidungs- und Belagsarbeiten.

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Projekte aus dem Bereich Konstruktion.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Bereich Konstruktion

Mobile und fixe, nicht tragende Trennwände.

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Projekte aus dem Bereich Konstruktion.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Bereich Konstruktion

Kombination verschiedener Innenausbauelemente (zB Schrankwände, Raumteiler, Verkleidungen, Türen).

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Projekte aus dem Bereich Konstruktion.

Werkstätte und Produktionstechnik ist ausstattungs- und projektbezogen unter Führung folgender Werkstätten umzusetzen

Bautischlerwerkstätte, CNC-Werkstätte, Holzbauwerkstätte, Maschinenwerkstätte, Mess- und Prüfwerkstätte, Zuschnittwerkstätte.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Elemente aus dem Bereich Konstruktion.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Elemente aus dem Bereich Konstruktion.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Prototypenbau, Elemente aus dem Bereich Konstruktion.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Bereich Konstruktion

Innentüren, Stöcke, Zargen.

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Projekte aus dem Bereich Konstruktion.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Bereich Konstruktion

Außenfenster, Außentüren, Stöcke.

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Händische Erfassung von Produktionsdaten.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Bereich Konstruktion

Einbau von Elementen im Gebäudeinneren, Bauwerksfuge.

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Projekte aus dem Bereich Konstruktion.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Bereich Konstruktion

Einbau, Bauwerksfuge, Schwelle, Grundlagen des Treppenbaus.

Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung

Projekte aus dem Bereich Konstruktion.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren

Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren

Projektionsarten (zB orthogonale Parallelprojektion), Freihanderfassung und -darstellung von Objekten, händische Plandarstellung, normgemäße Darstellung von Plänen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren

Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren

Projektionsarten (zB schräge Parallelprojektion), Freihanderfassung und -darstellung von Objekten, händische Plandarstellung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren

Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren

Computerunterstütze normgemäße 2D-Darstellung von Plänen, Methoden zur Ermittlung der wahren Größen, Winkeln und Längen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren

Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren

Computerunterstütze Darstellung von 2D-Plänen, einfache 3D-Darstellung einzelner Objekte, Layoutgestaltung, Ausgabemöglichkeiten, digitale Kommunikation.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren

Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen

Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren

Einfache händische und computergestützte Perspektivkonstruktionen und Visualisierungstechniken, grafische Ausarbeitungen.

Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen

Möbelentwurf, Materialwahl, Form, Farbe, Proportionsregeln.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren

Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen

Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren

Händische und computergestützte Perspektivkonstruktionen und Visualisierungstechniken, grafische Ausarbeitungen.

Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen

Möbelstile ab dem 19. Jahrhundert, Möbelentwurf.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Angewandte Darstellung

Bereich Entwurf

Entwürfe im Bereich des Möbel- und Innenausbaus.

Bereich Angewandte Darstellung

Dokumentation, Arbeitsmodelle.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Angewandte Darstellung

Bereich Entwurf

Entwürfe im Bereich des Möbel- und Innenausbaus.

Bereich Angewandte Darstellung

Präsentation, Layouttechniken.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialtechnologie

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Bereich Gefahrenverhütung

Bereich Materialtechnologie

Holz (Wald, Einschnitte, Handelsformen, Güteklassen, Messen, Aufbau und Eigenschaften, Fehler, Krankheiten, Schädlinge).

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Handwerkzeuge.

Bereich Gefahrenverhütung

Einschlägigen technischen Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialtechnologie

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Bereich Gefahrenverhütung

Bereich Materialtechnologie

Holz (Lagerung, natürliche Holztrocknung, heimische Holzarten), natürliche Klebstoffe und Leime, PVAC-Leime, Massivholzplatten, naturnahe Oberflächenbehandlung.

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Schneidengeometrie an Handwerkzeugen, Handmaschinen.

Bereich Gefahrenverhütung

Einschlägige technische Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialtechnologie

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Bereich Gefahrenverhütung

Bereich Materialtechnologie

Furniere, Plattenwerkstoffe (Span- und Faserplatten), synthetische Klebstoffe und Leime.

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Stationäre Standardmaschinen, Handmaschinen, Zerspanungsfaktoren, Elektrizität, Antriebsarten, Kraftübertragung.

Bereich Gefahrenverhütung

Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialtechnologie

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Bereich Gefahrenverhütung

Bereich Materialtechnologie

Halb- und Fertigprodukte, ausländische Holzarten, Oberflächenprodukte (zB Lack).

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Applikationsgeräte.

Bereich Gefahrenverhütung

Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialtechnologie

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Bereich Gefahrenverhütung

Bereich Materialtechnologie

HPL-Platten, Mineralwerkstoffplatten, Leichtbauplatten und Gipskartonplatten, Hilfs- und Betriebsstoffe für die Oberflächenbehandlung.

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Sondermaschinen, CNC gesteuerte Maschinen, Schleifmaschinen.

Bereich Gefahrenverhütung

Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialtechnologie

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Bereich Gefahrenverhütung

Bereich Materialtechnologie

Holz- und Brandschutzmittel, nicht holzbasierende Werkstoffe (zB Kunststoffe, Glas), Verbindungs- und Befestigungsmittel.

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Lacklager, Lackieranlagen, Holztrocknungsanlagen.

Bereich Gefahrenverhütung

Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialtechnologie

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Bereich Gefahrenverhütung

Bereich Materialtechnologie

Nicht holzbasierende Werkstoffe (zB Metalle, Textilen, Leder/Kunstleder, natürliche und synthetische Gesteine), Dicht- und Dämmstoffe.

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Betriebsanlagen (zB Versorgung, Entsorgung, Absaugung).

Bereich Gefahrenverhütung

Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften aus den Bereichen Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialtechnologie

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Bereich Gefahrenverhütung

Bereich Materialtechnologie

Leichtbauplatten.

Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Betriebsanlagen und Ausstattung (zB Transporteinrichtungen, Hydraulik, Pneumatik).

Bereich Gefahrenverhütung

Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften aus den Bereichen Materialtechnologie und Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements

Bereich Projektdurchführung

Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements

Zieldefinition, Projektorganisation, Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Instrumente (Projektstrukturplan, Meilensteinplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).

Bereich Projektdurchführung

Projekte aus dem fachtheoretischen bzw. fachpraktischen Unterricht.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements

Bereich Projektdurchführung

Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements

Qualitätsbereiche (Produktqualität, Servicequalität, Fertigungsqualität, Organisationsqualität, Mitarbeiterqualität), Qualitätssicherung (Gesetze, Verordnungen, Normen, Vorschriften, Maßnahmen, Überprüfung).

Bereich Projektdurchführung

Qualitätssichernde Methoden, Dokumentation, Projekte aus dem fachtheoretischen bzw. fachpraktischen Unterricht.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitsvorbereitung

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Bereich Arbeitsvorbereitung

Computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten zur Arbeitsvorbereitung mittels branchenspezifischer Software.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Einsatz branchenspezifischer Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitsvorbereitung

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Bereich Arbeitsvorbereitung

Computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten zur Arbeitsvorbereitung mittels branchenspezifischer Software.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung, Einsatz branchenspezifischer Software im 2D-Bereich zur anlagenorienteierten Fertigung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitsvorbereitung

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Bereich Arbeitsvorbereitung

Einsatz branchenspezifischer Software zum Datenexport und Datentransfer.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Einsatz branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitsvorbereitung

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Bereich Arbeitsvorbereitung

Einsatz branchenspezifischer Software zum Datenexport und Datentransfer.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Einsatz branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorienteierten Fertigung.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Entwurf und Gestaltung

2.a

Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion

12

12

14

14

15

15

5

87

IV

2.b

Entwurf und Gestaltung2 3

5 (2)

5 (2)

4 (2)

4 (2)

5 (2)

5 (2)

3(2)

31

II bzw. I

3.

Technologie

2

2

2

2

2

2

1

13

(I)

4.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

1

1

2

2

1

7

(III)

5.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

36

36

36

36

35

253

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht5

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.“

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik7

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.

Entwurf und Gestaltung

2.a

Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion

12

12

14

14

16

16

5

18

107

IV

2.b

Entwurf und Gestaltung2 3

5 (2)

5 (2)

5 (3)

5 (3)

6 (3)

6 (3)

4 (2)

6 (3)

42

II bzw. I

3.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

2

16

(I)

4.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

1

1

2

2

2

2

10

(III)

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände4

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

37

37

37

37

38

38

38

34

296

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht6

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 177/2005 idgF sowie BGBl. II Nr. 272/2013 und Nr. 361/2013 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt (vgl. BGBl. II Nr. 181/2012 idgF sowie BGBl. II Nr. 272/2013 idgF), die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

Die Fachschule für Vergolden und Schriftdesign ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, die im Rahmen der gebundenen Gewerbe gemäß Gewerbeordnung taxativ aufgelistet sind, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld der Lack- und einschlägigen Baustoffindustrie sowie bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Baunebengewerbes.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Vergolden und Schriftdesign können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Malerei und Beschichtungstechnik ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten der Malerei, Beschichtungstechnik, Vergoldung und dem Schriftdesign einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung mit der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor können sich die Absolventinnen und Absolventen eine Basis aneignen und diese in der Entwurfs- und Gestaltungstätigkeit anwenden. Sie sind in der Lage, grafische Entwurfsmodelle in verschiedenen Materialien anzufertigen und umzusetzen sowie komplexe Entwürfe grafisch und digital weiterzuverarbeiten. Sie können geeignete Präsentationsmedien anwenden und weiterentwickeln. Sie beherrschen spezielle Kenntnisse, Methoden und zeitgemäße Technologien in der praktischen Handhabung von Materialien, Maschinen und Werkzeugen zu handwerklichen Gestaltungsprozessen. Sie können Arbeitsprozesse und den Laborbetrieb nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien beurteilen und in exakter Fachsprache dokumentieren. Im Bereich Medienlabor wenden sie Apparate und Werkzeuge sowie Software an. Sie beherrschen die Grundlagen der Ausstellungsgestaltung, deren Konzeption und Kalkulation. Sie beherrschen die Grundlagen der Fotografie und Videotechnik. Im Bereich Freihandzeichnen können sie Objekte zeichnerisch erfassen, deren Proportionen und Räumlichkeiten richtig darstellen, alle Formen der zeichnerischen Perspektive anwenden und künstlerische Zeichnungen in unterschiedlichen Techniken anfertigen.

Im Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen die Bereiche in der Planung und Ausführung von Malerei, Beschichtungstechnik, Vergoldung und dem Schriftdesign benennen und dokumentieren, Grundbegriffe erfassen und den einzelnen praktischen Arbeitsschritten zuordnen. Sie können die gebräuchlichsten Materialien, Beschichtungsstoffe, Beschichtungsträger und Beschichtungssysteme und ihre Eigenschaften erfassen und erläutern. Sie sind in der Lage, einschlägige Regelwerke und Bearbeitungs- und Verarbeitungsrichtlinien anzugeben und anzuwenden. Sie können Beschichtungsmaterialien für die Verwendung gebrauchsfertig aufbereiten und farbliche Vorgaben erfüllen. Sie können Untergrundprüfungen vornehmen und Mängel an Untergrund- und Beschichtung beseitigen. Sie sind vertraut im Umgang mit fachspezifischen Geräten, Werkzeugen, Gerüsten und Aufstiegshilfen. Sie können verschiedene Untergründe beurteilen, Altbeschichtungen fachgerecht entfernen und für nachfolgende Beschichtungen vorbereiten. Sie können Mal- und Anstrichtechniken sowie Spritz- und Lackiertechniken technisch korrekt durchführen.

Im Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und dokumentieren sowie Fachbegriffe des Schriftdesigns und der Schilderherstellung benennen und die Materialien und Werkstoffe zuordnen. Sie beherrschen gebräuchliche Beschriftungstechniken, die Herstellung von Schildern und plastischen Buchstaben. Sie können mit den gebräuchlichen Maschinen und EDV-Geräten umgehen und diese fachmännisch einsetzen und warten. Sie beherrschen das Schreiben von Urkunden und Textdokumenten mit Feder- und Pinselschrift. Sie sind in der Lage, Wandgestaltungen unter Einbeziehung von Schrift und Bild herzustellen.

Im Bereich Kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und dokumentieren. Fachbegriffe der kunsthandwerklichen Maltechniken benennen und die dazu notwendigen Materialien und Werkstoffe zuordnen. Sie beherrschen den Umgang mit historischen und modernen Werkzeugen zur Erzeugung von kunsthandwerklichen Gestaltungen auf unterschiedlichen Untergründen. Sie sin in der Lage, plastische kunsthandwerkliche Gestaltungen mit Putzen und Kratzputztechniken herzustellen sowie einfache Freskomalereien auszuführen. Sie können illusionistische Malereien auf Wand- und Deckenflächen mit architektonischen Elementen ausführen.

Im Bereich Vergolden und Staffieren können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und dokumentieren. Fachbegriffe der Vergoldung benennen und die dazu notwendigen Materialien und Werkstoffe zuordnen. Sie können Öl- und Polimentvergoldungen auf unterschiedlichen Untergründen ausführen und die dazu notwendigen Materialien und Werkzeuge fachgerecht einsetzen. Sie können die wichtigsten Schmucktechniken des Vergolders herstellen und kombinieren. Sie sind in der Lage stilgerechte polychrome Fassungen an Figuren auszuführen und entsprechende Staffierungen anzubringen.

Im Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Aufgabenstellungen in Kombination der drei Fachbereiche planen, vorbereiten, dokumentieren und ausführen. Sie können einfache Restaurierungsaufgaben und erhaltende Maßnahmen zum Schutz und Festigen von Untergründen ausführen. Sie können eigene malerische Techniken auf der Grundlage moderner Gestaltungstechniken entwickeln und umsetzen. Sie sind in der Lage Beschriftungen auf mehrdimensionalen Flächen aufzubringen und mit modernen Lichteffekten zu ergänzen und dabei die modernsten Werkezuge und Maschinen einzusetzen.

Im Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen umfangreiche Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen, malerische und grafische Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und Infrastruktur entwickeln und künstlerische Zeichnungen mit unterschiedlichen Techniken fertigen. Sie können Ausstellungen und Messestände vorbereiten und umsetzen.

Technologie

Im Bereich Materialkunde können die Absolventinnen und Absolventen die Pigmente und Bindemittel erkennen und deren Eigenschaften und Anwendung benennen sowie notwendige Zusatzstoffe definieren und bestimmen. Sie können chemische und physikalische Grundbegriffe erklären und Zusammenhänge zwischen Untergrund und Beschichtungsstoff feststellen. Sie sind in der Lage Fachbegriffe im Fachgespräche sicher anzuwenden.

Im Bereich Arbeitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen ihren Arbeitsplatz einrichten und organisieren. Sie kennen die notwendigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften in ihrem Ausbildungsbereich. Sie kennen die anwendungstechnischen Grundlagen von Beschichtungsmitteln und die Anwendbarkeit auf diversen Untergründen. Sie können Maschinen und Werkzeuge benennen und ihre Einsatzgebiete definieren. Sie sind in der Lage Beschichtungsschäden zu erkennen und zu beheben.

Im Bereich Kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der kunsthandwerklichen Techniken erklären und die notwendigen Materialien und Werkzeuge bestimmen. Sie können die Anwendung der Werkzeuge erklären und den Zusammenhang von Gestaltungseffekt und Material bzw. Werkzeug definieren. Sie kennen die historische Entwicklung der unterschiedlichen Maltechniken. Sie sind in der Lage die Renovierung und Restaurierung von kunsthandwerklichen Maltechniken zu erklären.

Im Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Schilderherstellung und des Schriftdesigns erklären und die notwendigen Materialien und Werkzeuge bestimmen. Sie können den Einsatz von EDV-Anlagen zur Schilderherstellung bestimmen und deren Technik erklären. Sie kennen die Unterschiede der Materialien und Applikationsverfahren und deren Einsatzgebiete. Sie sind in der Lage die Herstellung von Schildern zu beschreiben und zu planen.

Im Bereich Vergolden und Staffieren können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen des Vergoldens und Staffierens erklären und die notwendigen Materialien und Werkzeuge bestimmen. Sie können Untergründe benennen und materialtechnisch beschreiben. Sie können die Techniken des Vergoldens unterscheiden und deren Herstellung erklären sowie deren historische Entwicklung benennen. Sie sind in der Lage Materialien und Techniken zur Herstellung von Vergolder-Schmucktechniken zu erklären. Sie können stilgerechte Fassungen planen und dokumentieren.

Im Bereich Heraldik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und die historische Entwicklung der Heraldik erklären. Anhand von Beispielen können sie Wappendarstellungen blasonieren und die Zusammenhänge von Form, Farbe und Metall erläutern. Sie erkennen Schildformen, Teilungen und Heroldsstücke und deren Abhängigkeiten. Sie sind in der Lage die Wappensymbolik zu erläutern und anzuwenden.

Im Bereich Farbenlehre können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Farbenlehre erklären und die Zusammenhänge zwischen physikalischen Gesetzen und Farberscheinungen benennen. Sie können Farbharmonien bestimmen und im historischen Kontext einordnen, Farbkontraste und psychologische Farbwirkung erklären und die Gesetze der Farblehre anwenden.

Im Bereich Visuelle Kommunikation können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der visuellen Kommunikation erklären und praktisch anwenden. Sie können die Gesetze der visuellen Kommunikation benennen und die Wirkung auf den Betrachter erklären. Sie können semiotische und typografische Grundbegriffe einordnen und Wechselwirkung von Ordnungsprinzipien in der Bildgestaltung definieren. Sie können die Grundlagen verschiedener Harmoniegesetze benennen und den Golden Schnitt anwenden. Sie sind in der Lage Bildwerke zu analysieren und zu interpretieren.

Im Bereich Restaurierung und Konservierung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Restaurierungs- und Konservierungstechniken erklären und anwenden. Die dazu einsetzbaren Werkzeuge und Geräte bestimmen und Materialien unterscheiden. Sie können die Anwendung der unterschiedlichen Techniken erläutern. Sie kennen die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen bei Restaurierungsarbeiten und die notwendige Dokumentation der Arbeitsabläufe. Sie sind in der Lage Fachbegriffe zu erklären und sicher anzuwenden.

Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte und sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Malereien, Beschichtungen, Vergoldungen und Schriftgestaltungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Zeichnen einfacher Körper und Objekte; Erfassen von Proportionen und Räumlichkeiten; Anwendung verschiedener zeichnerischer und malerischer Mittel. Einfache grafische Entwurfsarbeiten.

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei

Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Kleinmaschinen; einfache Grundtechniken der Entschichtung, Schleifen, Abbrennen, Abbeizen; Glätten und Strukturieren von Untergründen durch Spachteln und Verputzen; Auswahl der richtigen Materialien und Werkzeuge).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Themenbezogene Aufgaben grafisch und malerisch darstellen und begründen; Kompositionsprinzipien auf einfache Entwürfe anwenden; Herstellen von Bitmap- bzw. Vektorgrafiken mit Grafiksoftware.

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei

Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (Umsetzung einfacher Gestaltungen mit Farbe und plastischen Massen; Applikationstechniken für Beschichtung mit Farbe wie Streichen, Rollen und Spritzen; Herstellen von Entwürfen und maßstabsgerechte Pausen; Herstellen von Farbmischungen und Farbharmonien; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie Unfallverhütung).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Entwürfe und Skizzen auf Papier und Umsetzung mit grafischen Mitteln; Entwürfe und Werkstattzeichnungen; Natur- und Detailstudien anfertigen, EDV-gestützte Entwurfsarbeit zur Entwicklung von Wort – Bild – Marken; einfache grafische Aufgabenstellungen.

Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign

Werkstätte „Schilderherstellen und Schriftdesign“ (Herstellen von Schildern aus unterschiedlichen Materialien; Schriftschreiben mit Pinsel und Feder; Herstellen einfacher maschinell gefertigter Schriftformen durch Plotten und Drucken).

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (einfache kunsthandwerkliche Gestaltungstechniken mit Modler, Kamm und Schwamm, Aufsetztechniken, Liniertechniken).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Proportions- und Detailstudien; Licht und Schatten; Tiefendarstellungen; Entwurfsgestaltung unter Einbeziehung von Oberfläche und Farbe; komplexe grafische Entwurfsarbeit; EDV-gestützte Entwurfsarbeit zur Entwicklung von Wort – Bild – Marken; Techniken der Fotografie.

Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign

Werkstätte „Schilderherstellen und Schriftdesign“ (Herstellen von komplexen Schildern aus unterschiedlichen Materialien; Herstellen von hochwertigen Digitaldrucken; Umsetzung unterschiedlicher Applikationsverfahren; Wandgestaltungen mit Schrift und Bild).

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (komplexe kunsthandwerkliche Gestaltungstechniken durch Kombination verschiedener Materialien und Werkzeuge).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Bereich Vergolden und Staffieren

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Grafische Umsetzung eigenständiger Entwürfe; Grundbegriffe der klassischen Maltechniken. Anatomie- und Proportionsstudien; Aktzeichnen. Videofilme planen und herstellen.

Bereich Vergolden und Staffieren

Werkstätte „Vergolden und Staffieren“ (Grundlagen der Öl- und Polimentvergoldung; einfache Gestaltungen durch Kombination verschiedener Metalle).

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (plastisch wirkende Farbgestaltungen, Lüftlmalerei, Architekturmalerei; einfache Präsentationstechniken).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Bereich Vergolden und Staffieren

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Grafische Gestaltung und Umsetzung eigenständiger Entwürfe; Drucktechniken; komplexe Projekte mit Foto und Film.

Bereich Vergolden und Staffieren

Werkstätte „Vergolden“ (Vergolder-Schmucktechniken, Gravur-, Punzier- und Tremoliertechniken, Lüstrierungen; Herstellen polychromer Fassungen an plastischen Objekten)

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (Sgraffito- und Freskotechnik nach einfachen Entwürfen; moderne Gestaltungstechniken durch Materialkombinationen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten in Raum; digitale Weiterverarbeitung und Präsentation der Entwurfsarbeit.

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei

Werkstätte „Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei“ (schwerpunktspezifische praktische Vertiefung; Vergoldungen an Objekten im profanen und sakralen Bereich; Aufarbeitung und Ergänzung bestehender Vergoldungen an plastischen Objekten. Herstellung großformatiger Schriftgestaltungen in Kombination mit kunsthandwerklichen Techniken. Instandhaltung, Konservierung und Ergänzung malerischer Objekte).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

Entwurfserstellung von Projekten im öffentlichen Raum; digitale Weiterverarbeitung und Präsentation von Projekten; Ausstellungskonzeption und Ausstellungsgestaltung; Messestände entwickeln und umsetzen; Anfertigen künstlerische Zeichnungen.

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei

Werkstätte „Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei“ (schwerpunktspezifische praktische Vertiefung; Vergoldungen an Objekten renovieren und restaurieren; erhaltende Maßnahmen zum Schutz, Konservieren, Restaurieren und Festigen von Bildträgern; Raumgestaltungen entwickeln und in unterschiedlichen Techniken umsetzen; Entwickeln eigener malerischer Techniken unter Berücksichtigung moderner Gestaltungsgrundlagen).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik

Bereich Materialkunde

Bereich Arbeitstechnik

Handwerkliche Arbeitstechniken, Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

Anwendungstechnische Grundlagen beim Einsatz von Beschichtungsmittel.

Bereich Materialkunde

Einteilung der Pigmente und deren Zusammensetzung, Eigenschaften und Anwendung.

Herstellung und Anwendung der Beschichtungsmittel; Zusammensetzung von Anstrich- und Beschichtungsmitteln.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik

Bereich Materialkunde

Bereich Arbeitstechnik

Anwenden flüssiger und pastöser Beschichtungsmittel, Glättungstechniken; Entschichtungstechniken; Beschichtungstechniken.

Untergründe – Eigenschaften und Behandlung; maschinelle Arbeitstechniken, Gerüste und Leitern.

Bereich Materialkunde

Bindemittel und deren Einteilung, Zusammensetzung, Eigenschaften; Zusatzstoffe; Verdünnungsmittel.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign

Grundlagen des Schriftdesign, Materialien (Anstrichmittel, Folien), Metallbearbeitung, händische und maschinelle Schreibetechniken, Werkzeuge, Maschinen für die Schilderherstellung und deren Anwendung und Instandhaltung.

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

Einfache kunsthandwerklicher Techniken, Materialien, Untergründe, Werkzeuge und deren Handhabung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign

Digitaldruck, Folienschnitt, Schrifttechniken; Applikationsverfahren; Beschichtungsträger, Anwendungs-möglichkeiten; Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

Seccomaltechnik, Freskomaltechnik, Sgraffitotechnik, historische Entwicklungen; Restaurierung von historischen Gestaltungstechniken; Projekte.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Vergolden und Staffieren

Bereich Heraldik

Bereich Vergolden und Staffieren

Grundlegende Techniken des Vergoldens, Untergrundvorbereitung, Materialien (Gold, Silber, Schlagmetalle); Schmucktechniken des Vergoldens.

Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

Bereich Heraldik

Grundlagen der Heraldik; Wappensymbolik; Teilungen und Heroldsstücke; historische Entwicklungen; Blasonierung (Beschreibung eines Wappens).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Vergolden und Staffieren

Bereich Farbenlehre

Bereich Vergolden und Staffieren

Moderne und historische Vergoldungstechniken; Schmucktechniken des Vergoldens; Beschichtungsträger; Anwendungsmöglichkeiten.

Bereich Farbenlehre

Grundlagen der Farblehre; Phänomene der Farben; Farbtheorien, Farbpsychologie, physikalische Theorie des Lichtes, Farbharmonien, Farbkontraste.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Visuelle Kommunikation

Bereich Visuelle Kommunikation

Grundlagen der visuellen Kommunikation; Abläufe der Wahrnehmung; visuelle Merkmale und deren Anwendung; Verbindung von Kommunikator und Perzipient durch visuelle Werke; geometrisch-optische Täuschungen.

Semiotik und Typografie und deren Anwendung; Goldener Schnitt und seine Anwendungen; Analyse und Interpretation von Bildwerken.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Restaurierung und Konservierung

Bereich Restaurierung und Konservierung

Verfahren und Techniken im Bereich der Restaurierungs- und Konservierungstechnologien; stilgerechte Ergänzung erkennen; erhaltende Maßnahmen zum Schutz auszuwählen; Konservieren, Restaurieren und Festigen von Bildträgern; Einflüsse von Licht, Umwelt, Feuchtigkeit und Temperatur; Techniken zum Freilegen von Untergründen; entsprechende Dokumentation verfassen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Semester –Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

6. Semester –Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Bereich Designtheorie

Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.

Bereich Designtheorie

Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsruppe

Klasse

1.

2.

3.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik4

2

2

2

2

2

2

12

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

2

2

2

12

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

12

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

4

I

9.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

6

(III)

10.

Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung

1

1

–

–

–

–

2

(IV)

11.

Orientierung und Mobilität

1

1

1

1

1

1

6

(IV)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

8

II

2.

Produktionsentwicklung und Design

1

1

2

2

2

2

10

IV

3.a

Bindungslehre und Stoffkonstruktion – Werkstätte und Produktionstechnik

6

6

8

8

8

8

44

IV

3.b

Bindungslehre und Stoffkonstruktion

3

3

3

3

3

3

18

(II)

4.a

Technologie der Weberei und textile Faserstoffe – Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

6

6

8

8

38

IV

4.b

Technologie der Weberei und textile Faserstoffe

1

1

1

1

1

1

6

(III)

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz2

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

36

36

36

36

216

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 3. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

E.

Freigegenstände

1.

Active English

2

2

2

2

1

1

(I)

2.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

(III)

3.

Projektmanagement

–

–

–

–

2

2

(III)

4.

Lebenspraktische Fertigkeiten

–

–

2

2

–

–

(IV)

5.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

II

3.

Spielmusik

1

1

1

1

1

1

(III)

G.

Förderunterricht3

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Blindenspezifische Schriftsysteme

5.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

4 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Weberei für blinde und sehbehinderte Menschen; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Weberei für blinde und sehbehinderte Menschen.

4 Wie Stundentafel der Fachschule für Weberei für blinde und sehbehinderte Menschen.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Die Fachschule für Weberei ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Weberei können eigenverantwortlich Aufgaben der Planung und Fertigung von Erzeugnissen der Weberei sowie die Einstellung und Instandhaltung der Webstühle und der Hilfsmittel übernehmen.

Sie können im gestaltenden Handwerk, im Entwurf und in der Konstruktion von textilen Flächen, Fertigung und Ausfertigung von Produkten der Weberei, im Bereich des textilen Handels, sowie Schneidereien, Kostüm- und Theaterwerkstätten, Textilabteilungen von Möbelhäusern oder in der Kreativwirtschaft eingesetzt werden.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Webereibetriebes mittels Computer und einschlägiger Software, die Auswahl, Einstellung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Weberei.

Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Bindungslehre und Stoffkonstruktion können die Absolventinnen und Absolventen die technische Zeichnung eines Gewebes selbstständig erstellen, analysieren und darüber reflektieren. Auf Basis der Kenntnisse der Farbenlehre, der Grundbindungen und deren Ableitungen sowie der Grundregeln der Textilmusterung können sie eigene Entwürfe erstellen und mit fachspezifischer Software Patronen für die Herstellung der Webwaren anfertigen.

Die Absolventinnen und Absolventen erarbeiten verschiedene Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätsorientierten, technischen und ökonomischen Gesichtspunkten, die zur Herstellung von Geweben am entsprechenden Webstuhl notwendig sind. Sie sind in der Lage, in fächerübergreifenden Projekten verschiedene Produkte professionell zu weben und auszufertigen und Kenntnisse und Erfahrungen über die Qualitätsprüfung gezielt einzusetzen sowie zu analysieren.

Im Bereich Technologie der Weberei und textile Faserstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsvorgänge zur Gewebeherstellung beschreiben und die dazu nötigen Maschinen, Geräte und Hilfsmittel benennen. Sie kennen die bedeutendsten natürlichen und chemischen Fasern und können die Verfahren zur Fasergewinnung und deren entsprechenden Spinnverfahren erläutern sowie die Pflege der daraus hergestellten Stoffe erklären. Nach den Regeln des Textilkennzeichnungsgesetzes können sie Etiketten an Textilien analysieren sowie Etiketten für die gewebten Stoffe erstellen. Arbeitskonzepte können IT-unterstützt in komplexe Aufgabenstellungen integriert und dokumentiert werden.

Im Bereich Produktionstechnik und Design erzielen die Absolventinnen und Absolventen ein geschultes ästhetisches Farb- und Formverständnis sowie Sicherheit beim Planen und Umsetzen selbst entworfener Unikate. Die Anwendung der technischen Mittel in der Handweberei können sie dabei gezielt einsetzen. Das Arbeiten mit neuen Materialien fördert ihre Kreativität und erlaubt ihnen sowohl neuartige Produkte zu schaffen, als auch den Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Die Ausfertigung und Fertigstellung dieser Unikate können die Absolventinnen und Absolventen planen sowie durchführen. Sie kennen die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und gesundheitsrechtlichen Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen und Brandschutzvorschriften erläutern sowie gezielt anwenden.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ sowie „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.

Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Z 1 bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.

Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht auch klassenübergreifend oder geblockt zu empfehlen.

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen

Fachgebiet „Fremdsprache“

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung II).

Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“

Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung III).

Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“

Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Umwelt“

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Fachtheorie“

Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Projekt“

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen

Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.

Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.

Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.

Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülerinnen und Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.

Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.

Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.

Der Computer stellt für sehbehinderte oder blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.

Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.

Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.

Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.

Siehe Anlage 1.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen, Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen,

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung u.a.), kreative Textformen.

Reflexion

Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.

Lern- und Arbeitstechniken

Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.

Kultur – Gesellschaft – Medien

Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachrichtigkeit

Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Schreiben

Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.

Zuhören und Sprechen

Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.

Lern- und Arbeitstechniken

Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).

Kultur – Gesellschaft – Medien

Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, ausgewählte Beispiele aus der Literatur, wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (z. B. Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Schilauf

Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.

Schwimmen

Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.

Turnen

Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Turnen

Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.

Leichtathletik

Schlagball, Mittelstreckenlauf.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwimmen

Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.

Turnen

Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.

Leichtathletik

Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.

Bewegungsspiele

Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können

Schilauf

Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).

Schwimmen

Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).

Turnen

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Auf-gänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.

Bewegungsspiele

Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwimmen

Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.

Turnen

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.

Bewegungsspiele

Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwimmen

Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.

Turnen

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.

Leichtathletik

Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.

Bewegungsspiele

Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Eurobraille

Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme ( nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sehen und andere Sinne

Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.

Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.

Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Hilfsmittel

Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.

IT-Grundschulung (assistierende Technologien)

Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg, je nach Bedarf.

Begriffsbildung

Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination). Grundbegriffe des Straßenverkehrs.

Grundelemente

Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung

Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sinnesschulung

Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision),

Langstocktechniken

Diagonaltechnik, Senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.

Ruhiges Wohngebiet

Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).

Straßenüberquerungen

Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.

Öffentliche Verkehrsmittel

Zurücklegung des Schulweges.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

Im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel.

Begriffsbildung

Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).

Grundelemente

Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.

Sinnesschulung

Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.

Langstocktechniken

Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.

Ruhiges Wohngebiet / Kleines Geschäftsviertel

Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.

Langstocktechniken

Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.

Soziale Interaktion

Kontaktaufnahme mit fremden Personen (z. B: Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).

Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel

Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.

Langstocktechniken

Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.

Öffentliche Verkehrsmittel

Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in/zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung und Mobilität

In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).

Siehe Anlage 1.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Farbkompositionen erstellen, einfache Schnittvariationen entwickeln und dazu Papiermodelle anfertigen, experimenteller Umgang mit Materialien, sowohl aus dem textilen Bereich, als auch mit unkonventionellem Material (Recyclingmaterialien).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Berücksichtigung eines ökologischen Materialeinsatzes, Einstellungen am Webstuhl auf die geplanten Abmessungen der Fertigprodukte abstimmen, Webplan erstellen nach Vorgabe des Fertigproduktes, Berücksichtigung der Verlustminimierung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Kontraste einsetzen, Muster und Farbe aufeinander abstimmen, Farbwirkungen reflektieren, Material und Bindung aufeinander abstimmen, Entwurfsarbeit mit weave point, Reflexion in der Gruppe.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Schablonen und Schnitte für Accessoires (wie Taschen, Pennale, Schals, Heimtextilien, Polster und Tischwäsche), Ausfertigung an der Nähmaschine, Abknoten von Fransen, Kordelherstellung, Schlaufenherstellung. Variationen der Aufhängung erproben, Aufwandeinschätzung, Wirtschaftlichkeit.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Akzente in der Verarbeitung setzen, Eigenschaften besonderer Gewebekonstruktionen einsetzen um Funktion und Form zu optimieren, Ikatgewebe und einfache Druckverfahren einsetzen, Stoffkombinationen entwickeln.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ikatfärbungen und Shibori-Akzente in die Gestaltung integrieren, Wirtschaftlichkeit der Produktgestaltung und des Produktionsprozesses prüfen (Aufwand, Nutzen), Zugang zu vergleichbaren Betrieben aus der Wirtschaft schaffen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion

Einführung in den Werkstättenunterricht Arbeitsproben nach Bindungspatronen der Grundbindung in der Leinenbindung und ihrer Ableitungen, Vorarbeiten zum Weben (Weberknoten, Spulen mit dem elektronischen Spulgerät und mit dem Handspulgerät, Spulen vom Strang), ein- und zweifädiges Schären einer Webkette.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion

Abbinden des Gang- und Fadenkreuz beim Ketteschären, Weben von gestreifter und karierter Ware, Weben mit 2 Schiffchen im unterschiedlichen Wechselintervallen, Musterdekomposition.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion

Vor- und Einrichtungsarbeiten am Webstuhl (Aufbaumen einer Kette, Anwendung der notwenigen Gerätschaften, wie Reedekamm, Kettleisten, Litzenstecher und Blattstecher), Weben von glatter und gemusterter Ware nach Plan und mit mehreren Schiffchen, Verschnürung des 4-schäftigen Kontermarschwebstuhles.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion

Leinenbindung und Köperbindung, Grundlagen der Verschnürung des Kontermarschwebstuhles, Streifengestaltung als Farbkontrast und als Musterkontrast, Techniken auf dem Hochwebstuhl (Soumaktechnik und Kelimtechnik, Spitzeizug, Einzug „gerade durch“, spitze Tretweise, gerade Tretweise).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion

Präsentationsmappe zu Einzelthemen, Musterentwürfe, Weben von glatter und gemusterter Ware, einseitige Gewebe und gleichseitige Gewebe, Gewebeherstellung mit mehreren Fadensystemen, Wabenbindung und Hohlschussbindung mit gleichem Einzug und veränderter Verschnürung, Gewebe mit zwei Kettsystemen und einem Schusssystem.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion

Arbeiten mit und ohne Schnellschussvorrichtung, Arbeiten mit und ohne Breithalter, Atlasgewebe in Ketteffekt und Schusseffekt, in sich gemusterte Köpergewebe und Atlasgewebe, Damastgewebe, Nachbehandlung der Rohware, eigenständige Umsetzung eines Projektes vom Entwurf bis zur Präsentation.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundregeln der Bindungslehre

Darstellung von Grundbindungen als technische Zeichnung am Patronenpapier, am Computer oder am tastbaren Steckbrett (Kettschnitt, Schussschnitt, Farbverflechtungen, Einzug, Tretweise und Verschnürung), Ermitteln des Bindungsrapportes, Arbeitsproben nach Bindungspatronen der Grundbindungen, Proportion und Harmonie im Musterentwurf und Flächenaufteilung.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundzüge der Farbenlehre

Textile Flächengebilde (Einteilung und Eigenschaften, Entwerfen von Mustern am Patronenpapier, Muster computerunterstützt darstellen).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Ableitungen der Grundbindungen

Gewebequerschnitt in Schuss- und Kettrichtung, Entwickeln eigener Einzüge für den 4-schäftigen Webstuhl, farbige Darstellung verschiedener Musterungen als Patrone, Ermittlung von Schafteinzug, Tretweise und Verschnürung aus dem Bindungsrapport, Gewebeanalyse (Kett-, Schuss- und Bindungsdaten), Einsatz fachspezifischer Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Musterentwurf nach Grundregeln der Rapportentwicklung, Mustermöglichkeiten bei gleichbleibendem Einzug erproben, Farbverflechtungen der Köperbindung, Farbverflechtungen der Leinenbindung, Farbentwürfe zu entworfenen Musterungen am Computer, Webstuhleinstellung, der Patrone.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gewebequerschnitte für Double- und Doppelgewebe und andere Gewebe mit mehreren Fadensystemen, Sammlung von Gewebeplanungen für die Praxis (Präsentationsmappe zu Einzelthemen, Materialqualität und Bindungseigenschaften, Musterentwürfe).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeichnen einer Bindungspatrone durch Ausnehmen einer Gewebeprobe, Schwerpunkt: Präsentation von Einzelthemen, Portfolio, Musterentwürfe in die Patrone übersetzen und projektorientiert verwenden.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe

Funktion und Einrichtung von Flach und Hochwebstühlen (Schaftanzahl, Litzenanzahl, Ketteaufbäumen bei Hochwebstühlen), Grundlagen des Teppichknüpfens, Erproben verschiedener Teppichknoten, Kelimgewebe am Hochwebstuhl, Herstellen eines gezwirnten handgesponnenen Wollfadens.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe

Klassische Webtechniken mit unkonventionellen Materialien (Verpackungsmaterial und Recyclingmaterial, alten Stoffen, Plastiksäcken, Naturmaterialien), Einsatz der Webmusterungen in Abstimmung mit eingesetzten Effekten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe

Funktion und Einrichtung des Handwebstuhls mit Schaftmaschine, Lochkartensatz der Patrone, Lochkartensätze bei gleichbleibendem Einzug, Webfehler am Webstuhl beheben, Materialkombinationen erproben, Grundlagen des Teppichknüpfens.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe

Zwei-, vier- und mehrschäftige Webstühle neu verschnüren und Tretweisen erproben, Musterungen durch Einsatz unterschiedlicher Garnstärken, Hochwebstuhl (symmetrische und asymmetrische Knoten, Varianten des Kelminwebens).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe

Mustervariationen mit verschiedenen Tretweisen und verschiedenen Verschnürungen, Nachbehandlung der Rohware (Walken und Schrumpfen von Werkstücken, Filzen, Einsatz von Fasern aus natürlichen Polymeren und synthetischen Polymeren), eigenständige Umsetzung eines Projektes vom Entwurf bis zur Präsentation.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe

Pflanzliche und synthetische Farbstoffe und Färbeverfahren, Stempelherstellung für Stoffdruck, Bedrucken unterschiedliche Gewebe, vier- bis sechzehnschäftige Webstühle, Schaftmaschine, Schlauchgewebe, Hohlschussgewebe, Doppelgewebe erarbeiten, Möbelstoffe, Vorhangstoffe, Heimtextilien.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Vorbereitungsarbeiten zum Weben, Schärvorgang, Funktion und Einrichtung von Flach und Hochwebstühlen, Verwendung und Spinnverfahren von Baumwolle, Kapok, Flachs/Leinen, Hanf, Jute, Ramie, Sisal, Manila und Kokos (Geschichte, Herkunft, Anbau, Gewinnung, Verarbeitung, Eigenschaften).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Verwendung und Spinnverfahren von Seide, Schafwolle und anderen feinen Tierhaaren (Geschichte, Herkunft, Gewinnung, Verarbeitung, Eigenschaften).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktion und Einrichtung des Handwebstuhls mit Schaftmaschine, zellulosischen Chemiefasern (Geschichte, Einteilung und Bedeutung der Herstellung), Faseraufbau, Eigenschaften und Verwendung von Viskose, Modal, Lyocell, Cupro, Acetat und Triacetat.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Vollsynthetische Faserstoffe (Geschichte, Einteilung und Bedeutung der Herstellung), Faseraufbau, Eigenschaften und Verwendung von Polyamid, Polyester, Polyacryl und Elastan. Nass-, Trocken- und Schmelzspinnverfahren, Massen- und Längennummerierung von Garnen, Zwirn- und Effektgarnherstellung, Stoffbeispiele sammeln und benennen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktion und Einrichtung des Jaquardwebstuhls und von Webstühlen mit dem Schusseintrag durch Greiferprojektile, beidseitige Greifer oder durch Düsen. Textilkennzeichnungsgesetz, Pflegesymbole und Pflegehinweise. Veredelungsstufen (Entschlichten, Sengen, Waschen, Beuchen, Bleichen, Merzerisieren, Karbonisieren).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Pflanzliche Farbstoffe und Färbeverfahren, Arten der Farbechtheit (Direkt-, Ätz-, Reseve-, Transfer-, Flock-, Pigment- und Lackdruck), Hoch-, Tief- und Siebdruck. Stoffbeispiele sammeln und benennen (Spannen, Rauen, Scheren, Ratinieren, Kalandern, Krumpfen, Prägen, Schleifen, Plissieren, Pressen, Dekatieren).

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand von geeigneten Alltagsthemen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Freundeskreis ( zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit ( Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4

Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6

Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Entwurf und Gestaltung

2.a

Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion

14

14

14

14

15

15

5

91

IV

2.b

Entwurf und Gestaltung 2 3

2 (2)

2 (2)

4 (2)

4 (2)

6 (4)

6 (4)

2

(2)

26

II bzw. I

3.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

14

(I)

4.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

1

1

2

2

1

7

(III)

5.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

36

36

36

36

37

37

35

253

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht5

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bildhauerei; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bildhauerei.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bildhauerei.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik7

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.

Entwurf und Gestaltung

2.a

Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion

14

14

14

14

15

15

5

16

107

IV

2.b

Entwurf und Gestaltung2 3

3 (2)

3 (2)

5 (3)

5 (3)

7 (4)

7 (4)

4 (2)

8 (3)

42

II bzw. I

3.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

2

16

(I)

4.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

1

1

2

2

2

2

10

(III)

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände4

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemester-wochenstundenzahl

37

37

37

37

38

38

38

34

296

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht6

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bildhauerei; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bildhauerei.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bildhauerei.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 276/2005 idgF sowie BGBl. II Nr. 480/2006 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

Die Fachschule für Bildhauerei ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden wie bei allen kunsthandwerklichen Ausbildungen die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft und mit der Erstellung einer Abschlussarbeit werden die erlangten Kompetenzen zusätzlich dokumentiert. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, eigenständige Entwürfe anzufertigen, zu präsentieren und diese in fachspezifischen Materialien auszuführen. Sie sind auf Grund ihrer Ausbildung befugt, freiberuflich künstlerisch und bildhauerisch tätig zu sein. Weitere Betätigungsfelder finden sich im Bereich der Kunst im öffentlichen Raum sowie der Konservierung und Restaurierung.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bildhauerei verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich Gestaltung, Stein-, Holz- und Metallverarbeitung in bildhauerischer Hinsicht.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen einfache Modelle in Holz kopieren, figurative Gestaltungen nach eigenem Entwurf anfertigen sowie Kleinmaschinen und maschinelle Anlagen einsetzen und sicher handhaben.

Im Bereich Entwurf, angewandte Bildhauerei und Abformtechniken können die Absolventinnen und Absolventen komplexere Entwürfe anfertigen und begründen. Gestaltungen nach eigenem Entwurf oder Fremdvorlage anfertigen, Modelle aus plastischen Materialien anfertigen und Negativformen und Abgüsse herstellen.

Im Bereich Gestaltung und Komposition, Stein- und Holzbildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen Schriften, Formen und Objekte in Stein und anderen Materialien anfertigen sowie verschiedene Oberflächen in diversen Materialien manuell und maschinell gestalten.

Im Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Grundlagen der Metallbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen themenbezogene Entwürfe und Studien anfertigen, begründen und präsentieren. Sie können Anatomie- und Proportionsstudien grafisch erstellen. Sie sind in der Lage Materialien dem Entwurf entsprechend auszuwählen und selbstständig zu bearbeiten. Sie können in einfachen Arbeitsabläufen Metalle bearbeiten, verbinden und verformen.

Im Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Oberflächengestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Grundsysteme der klassischen Malerei und Grafik im Entwurfskonzept anwenden und komplexe Entwürfe unter Berücksichtigung der Umgebung und der Präsentationssituation erstellen. Sie können plastische Gestaltungen und zeitgemäße Objekte nach den Gesetzmäßigkeiten der Proportionen und stil- und objektgerechte Oberflächen herstellen. Sie sind in der Lage themenbezogene Entwürfe für die klassischen Handdrucktechniken umzusetzen.

Im Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, dokumentieren und präsentieren. Sie können Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren.

Im Bereich Gestaltung und Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen. Sie können Objekte und Skulpturen in moderner und klassischer Formensprache entwerfen, entwickeln, dokumentieren und präsentieren.

Im Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge auch für den öffentlichen Bereich entwickeln und Werkstoffe materialgerecht unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren.

Im Bereich Gestaltung und Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen, Objekte in moderner und klassischer Formensprache entwerfen und entwickeln und Objekte und Skulpturen in reduzierter und klassischer Formensprache anfertigen.

Im Bereich Anatomie und Proportionslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der Proportionslehre. Sie können die Grundbegriffe der Anatomie benennen, erkennen und beschreiben.

Im Bereich Anatomie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Muskelarten, ihren Ansatz, Ursprung und Funktion und das Oberflächenrelief des menschlichen Körpers.

Im Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arten und Eigenschaften der verschiedenen Materialien, können deren Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten beschreiben und den Einsatz von fachspezifischen Werkzeugen erklären.

Im Bereich Farbenlehre und Oberflächengestaltung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Farbenlehre und der Farbphilosophie wiedergeben. Sie können die verschiedenen Vergoldungsarten mit den dafür erforderlichen Materialien beschreiben und die möglichen Arbeitstechniken erklären.

Im Bereich Drucktechniken können die Absolventinnen und Absolventen die klassischen Drucktechniken benennen und erklären sowie die Hilfsmittel und Trägermaterialien der klassischen Drucktechniken beschreiben.

Im Bereich Materialien und Oberflächentechniken können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien benennen und zuordnen. Sie können historische und moderne Oberflächentechniken unterscheiden und deren Aufbau beschreiben.

Im Bereich Restaurierung und Konservierung können die Absolventinnen und Absolventen sowohl die Grundsätze der Holz- und Steinrestaurierung als auch der Holz- und Steinkonservierung erklären. Sie können einfache Restaurierungskonzepte entwickeln sowie Restaurierungsabläufe planen und dokumentieren. Sie kennen die wichtigsten Restaurierungsmaterialien und ihre Wirkungsweise sowie die dafür erforderlichen Werkzeuge.

Im Bereich Materialien und Oberflächentechniken können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien benennen und zuordnen. Sie sind in der Lage historische und moderne Oberflächentechniken zu unterscheiden und deren Aufbau zu beschreiben.

Im Bereich Ausstellungsgestaltung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen Objekte im Ausstellungsraum gekonnt positionieren sowie in Szene setzen und den Ablauf einer Ausstellung planen.

Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20 Jahrhunderts.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei

Erstellen einfacher Formen und Objekte in Holz und plastischen Materialien. Anwendung verschiedener zeichnerischer und malerischer Mittel.

Werkstätte „Holz“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Kleinmaschinen; einfache Mess- und Übertragungstechniken; Materialauswahl; Umsetzung einfacher Formen und Objekte; reliefartige Darstellungen).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Modellieren und Gestaltung in unterschiedlichen Materialien).

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Zeichnen einfacher Körper und Objekte; Erfassen von Proportionen und Räumlichkeiten.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei

Anfertigen einfacher eigenständiger Entwürfe unter Berücksichtigung der klassischen Kompositionsprinzipien.

Werkstätte „Holz“ (Holzauswahl und Verleimung; Erstellen von einfachen räumlichen Objekten; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und maschineller Anlagen).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Grundlagen der Modelliertechniken).

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Grafische Darstellung räumlicher Objekte in ihrer Umgebung. Einsatz von Digitalfotografie.

2. Klasse

3. Semester –Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf, angewandte Bildhauerei und Abformtechniken

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Bereich Entwurf, angewandte Bildhauerei und Abformtechniken

Werkstattzeichnungen und Arbeitsmodelle.

Werkstätte „Holz“ (figurative, ornamentale und dekorative Darstellungen in reduzierter und naturalistischer Form in verschiedenen Materialien).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (figurative, ornamentale und dekorative Darstellungen in reduzierter und naturalistischer Form in verschiedenen Materialien; einfache Gussformen in Gips oder Beton).

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Entwürfe und Skizzen auf Papier; Perspektive; Proportionen; Natur- und Detailstudien. Einsatz von Digitalfotografie unter Berücksichtigung von Hintergrund und Belichtung.

4. Semester –Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Komposition, Stein- und Holzbildhauerei

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Bereich Gestaltung und Komposition, Stein- und Holzbildhauerei

Konkave und konvexe Formgebung; Schriftgestaltung und Ornament; Symbole; Grundbegriffe der Heraldik.

Werkstätte „Holz“ (Umsetzung plastischer Formen, Ornament und Objekte; Oberflächengestaltung).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Herstellung plastischer Formen und Objekte).

Werkstätte „Stein“ (Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen; Materialauswahl; Oberflächengestaltung; Schrift, Ornament und Objekte).

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Proportions- und Detailstudien; Licht und Schatten; Tiefendarstellungen; Entwurfsgestaltung unter Einbeziehung von Oberfläche und Farbe.

3. Klasse

5. Semester –Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Grundlagen der Metallbearbeitung

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Grundlagen der Metallbearbeitung

Grafische und plastische Umsetzung eigenständiger Entwürfe; Anatomie- und Proportionsstudien; Aktzeichnen und Aktmodellieren.

Werkstätte „Holz“ (Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen; Einsatz der Kettensäge und deren Handhabung, Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen).

Werkstätte „Metall“ (Grundtechniken der Metallbearbeitung, Metallguss).

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Fotografie; Grundlagen von fachspezifischen digitalen Medien und Softwareprogrammen.

6. Semester –Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Oberflächengestaltung

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Oberflächengestaltung

Grafische und plastische Gestaltung komplexer Entwürfe; Grundbegriffe der klassischen Malerei; Druckgrafik.

Werkstätte „Holz“ (Oberflächenbehandlung wie Fassen, Vergolden und Polychromisieren; Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen).

Werkstätte „Druck“ (Drucktechniken).

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Digitale Medien in der Präsentation.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester – gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei

Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; Maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten im Raum.

Werkstätte „Holz“ (Herstellung von Objekten, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Anwendung zeitgemäßer Materialien; Herstellung von Objekten, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Stein“ (Herstellung von Objekten, Baustelleneinrichtung und Arbeitsorganisation).

Werkstätte „Metall“ (Gestaltungen in Metall).

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Dokumentation und Präsentation; Entwurfserstellung unter Einsatz moderner bildhauerischer und grafischer Software.

7. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung, angewandte Bildhauerei und Restaurierungstechniken

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Bereich Gestaltung, angewandte Bildhauerei und Restaurierungstechniken

Grafische Darstellung historischer Objekt; Objekt und Raum.

Werkstätte „Angewandte Bildhauerei und Restaurierungstechniken“ (Restaurierungs- und Ergänzungstechniken in diversen Materialien; historische und moderne Oberflächen; Einsatz moderner Werkzeuge und Maschinen).

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Dokumentation und Präsentation; Entwurfserstellung unter Einsatz moderner bildhauerischer und grafischer Software.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei

Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; Maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten im Raum.

Werkstätte „Holz“ (Herstellung von Objekten und Großskulpturen, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Anwendung zeitgemäßer Materialien; Herstellung von Objekten und Großskulpturen, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Stein“ (Herstellung von Objekten und Großskulpturen, Baustelleneinrichtung und Arbeitsorganisation).

Werkstätte „Metall“ (Gestaltungen von Objekten und Großskulpturen in Metall).

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Dokumentation und Präsentation; Entwurfserstellung unter Einsatz moderner bildhauerischer und grafischer Software.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

Einteilung, Aufbau, Eigenschaften von Hölzern.

Verfahren der Holztrocknung, des Holzschutzes, der Leim- und Klebetechnik, der Oberflächenbehandlung.

Handwerkzeuge der Holzbearbeitung.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

Handwerkliche und maschinelle Arbeitstechniken, Unfallverhütung und Sicherheitsbestimmungen.

Hilfsmittel, Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

Arten, Eigenschaften und Anwendung der Grundlagen im Modell- und Formenbau von plastischen Werkstoffen.

2. Klasse

3. Semester –Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anatomie und Proportionslehre

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

Bereich Anatomie und Proportionslehre

Grundlagen der Proportionslehre.

Anatomie (Skelett, Grundbegriffe der Muskulatur).

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Gips und Kunststein.

Abguss- und Reproduktionsmaterialien und Techniken.

4. Semester –Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

Geologie und Mineralogie (Vorkommen und Gewinnung, Abbaumethoden).

Arten, Aufbau, Eigenschaften und Oberflächenbearbeitung von Naturstein .

Verfahren der Steinbearbeitung, handwerkliche und maschinelle Arbeitstechniken, Unfallverhütung und Sicherheitsbestimmungen.

Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

3. Klasse

5. Semester –Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anatomie

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

Bereich Anatomie

Muskulatur; Oberflächenrelief, Mimik und Gestik.

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

Arten, Eigenschaften, Verarbeitung und Bearbeitung, Guss- und Formtechniken, Kalt- und Warmformung von Metallen.

Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

Unfallverhütung und Sicherheitsbestimmungen.

6. Semester –Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Farbenlehre und Oberflächengestaltung

Bereich Drucktechniken

Bereich Farbenlehre und Oberflächengestaltung

Grundlagen der Farbenlehre, Phänomene der Farben, Farbtheorien, Farbpsychologie, physikalische Theorie des Lichtes.

Öl- und Polimentvergoldung, Lüster, Silberoxidation, Bronzieren, Beschichtungsträger und Anwendungsmöglichkeiten.

Bereich Drucktechniken

Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck, Siebdruck, Farben, Hilfsmittel, Papiersorten und andere Trägermaterialien.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester – gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialien und Oberflächentechniken

Bereich Materialien und Oberflächentechniken

Arten, Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von zeitgemäße Materialien und Kunststoffen .

Historische und moderne Arten der Oberflächengestaltung auf Holz, Stein und Metall.

7. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Restaurierung und Konservierung

Bereich Restaurierung und Konservierung

Verfahren und Techniken von Restaurierungs- und Konservierungstechnologien, stilgerechte Ergänzung; Erkennen und Zuordnen typischer Stilmerkmale; erhaltende Maßnahmen wie Schutz, Konservieren, Restaurieren und Festigen von Stein, Holz und Metall; Einflüsse von Licht, Umwelt, Feuchtigkeit und Temperatur; Freilegen von Untergründen und Abbeizen; Dokumentation und Ablaufplanung.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialien und Oberflächentechniken

Bereich Ausstellungsgestaltung und Organisation

Bereich Materialien und Oberflächentechniken

Arten, Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von zeitgemäße Materialien und Kunststoffen.

Historische und moderne Arten der Oberflächengestaltung auf Holz, Stein und Metall.

Bereich Ausstellungsgestaltung und Organisation

Ausstellungsgestaltung (Objektauswahl; Gestaltung der Präsentation; Belichtung; Farbkonzept).

Ausstellungsorganisation (Auswahl Ausstellungsort; Ausstellungszeit; Marketing; Druckwerke).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Bereich Designtheorie

Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.

Bereich Designtheorie

Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterstundenwochen der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik4

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Ballistik

2.a

Ballistik – Werkstättenlaboratorium

–

–

–

–

3

3

1

7

III

2.b

Ballistik

–

–

–

–

1

1

1

3

I

3.

Werkstätte und Produktionstechnik

12

12

14

14

14

14

4

86

(IV)

4.

Fertigungstechnik

2

2

2

2

2

2

1

13

(I)

5.

Waffentechnik

2

2

3

3

3

3

2

18

(I)

6.

Konstruktion und Projektmanagement

2

2

3

3

3

3

2

18

(I)

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz2

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

36

36

37

37

38

38

36

258

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

3.

Sicherheit im Umgang mit Waffen

1

1

–

–

–

–

–

III

G.

Förderunterricht3

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

4 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Büchsenmacher; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Büchsenmacher.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Büchsenmacher.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik5

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.

Ballistik

2.a

Ballistik – Werkstättenlaboratorium

–

–

–

–

3

3

2

4

12

(III)

2.b

Ballistik

–

–

–

–

1

1

1

1

4

(I)

3.

Werkstätte und Produktionstechnik

13

13

15

15

14

14

4

14

102

(IV)

4.

Fertigungstechnik

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(I)

5.

Waffentechnik

2

2

3

3

3

3

2

3

21

(I)

6.

Konstruktion und Projektmanagement

2

2

3

3

3

3

2

3

21

(I)

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände2

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

38

38

38

38

37

33

296

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

3.

Sicherheit im Umgang mit Waffen

1

1

–

–

–

–

–

–

III

G.

Förderunterricht4

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Büchsenmacher; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Büchsenmacher.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Büchsenmacher.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung(vgl. BGBl. Nr. 75/1972 idgF sowie BGBl. Nr. 277/1980 idgF und BGBl. Nr. 116/1972 idgF sowie BGBl. 277/1980 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

Die Fachschule für Büchsenmacher ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Waffentechnik, Ballistik, Munitionslehre, Mechanik, Fertigungstechnik und Konstruktion. Im Rahmen des Betriebspraktikums erfolgt eine Vervollständigung der in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, Aufgaben in Fertigungsbetrieben sowie in der Herstellung, im Zusammenbau und der Reparatur von Waffen zu übernehmen. Des Weiteren können sie waffentechnische Komponenten entwickeln, diese mithilfe von CAD-Software konstruieren und die Arbeitsabläufe gemäß Vorgaben des Qualitätsmanagements planen, nach wirtschaftlichen Kriterien kalkulieren und unter Einbeziehung normativer Randbedingungen dokumentieren.

Die Tätigkeitsgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Büchsenmacher liegen hauptsächlich in den Bereichen der Entwicklung, Herstellung und im Verkauf facheinschlägiger Produkte. Ihr bevorzugtes Arbeitsfeld ist jenes eines Büchsenmachers oder Waffenmechanikers. Als Büchsenmacher können sie ausgehend von den Vorstellungen des Kunden eine Jagdwaffe entwickeln, bauen und die Funktion über einen längeren Zeitraum garantieren, als Waffenmechaniker sorgen sie für die Pflege oder Reparatur einer Jagdwaffe.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Ballistik können die Absolventinnen und Absolventen die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren. Sie können Trefferbilder auswerten, Flugbahnen von Geschossen berechnen und vermessen sowie Gasdruck- und Geschwindigkeitsmessungen vorbereiten, durchführen und bewerten. Sie sind in der Lage die Messungen mithilfe statistischer Methoden zu analysieren und zu beurteilen. Sie können den Aufbau von Jagd- und Sportmunition erklären und die Patronenprüfverordnung anwenden.

Im Bereich Waffentechnik können die Absolventinnen und Absolventen Waffenüberprüfungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchführen.

Im Bereich Ballistik können die Absolventinnen und Absolventen die Wirkung von Geschossen in diversen Zielmedien modellieren, messtechnisch erfassen und dokumentieren. Sie sind in der Lage Testverfahren für unterschiedliche Munitionsarten zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. Sie können Auswertungen unter Gesichtspunkten der Stichprobentheorie vornehmen und diese dokumentieren. Außerdem können sie die Schussleistung kombinierter Waffen testen und darstellen.

Im Bereich Zerspanung können die Absolventinnen und Absolventen Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen manuell und maschinell erzeugen und den Vorgang dokumentieren.

Im Bereich Metallbehandlung können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe benennen. Sie sind in der Lage metallische Teile durch Verformungsprozesse herzustellen. Sie können Federtests planen, aufbauen, durchführen und dokumentieren.

Im Bereich Büchsenmachen können die Absolventinnen und Absolventen die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen. Sie sind in der Lage, Produkte zu fertigen und/oder Dienstleistungen durchzuführen. Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Qualitätsprüfung und können Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren. Sie sind befähigt eine Jagdwaffe nach vorgegebenen Konstruktionszeichnungen zu fertigen, zusammenzubauen und zu schäften. Sie können Abzugsgarnituren für Jagdwaffen herstellen und montieren, den Lauf mit dem Gehäuse verbinden, Feinarbeiten an der Waffe durchführen sowie die Funktion des Jagdgewehrs herstellen und die Waffe für den staatlichen Beschuss vorbereiten. Sie sind in der Lage einfache und komplexe Bauteile sowohl in Hand- als auch in Maschinenarbeit zu fertigen.

Im Bereich Schäften können die Absolventinnen und Absolventen Handwerkzeuge zum Schäften herstellen, Waffenteile in den Schaft einpassen sowie die Holzoberfläche gestalten.

Im Bereich Büchsenmachen können die Absolventinnen und Absolventen Sicherungsmechanismen der Abzugsgarnituren prüfen und die Funktion garantieren. Sie kennen die derzeit gültigen Normen im Waffenbau, deren Einhaltung verpflichtend ist, um die Waffe für den staatlichen Beschuss vorzubereiten.

Im Bereich Schäften können die Absolventinnen und Absolventen die fertige Waffe mit dem Schaft verbinden. Sie können komplexe Waffenteile in das Schaftholz einpassen, Justierungen an der gesamten Waffe vornehmen und die erforderlichen Feinarbeiten sowohl am Metall als auch am Holz durchführen.

Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der spanenden und spanlosen Bearbeitungsverfahren sowie die Funktion und den Aufbau von Maschinen erklären. Sie können die Form- und Lageprüfung theoretisch beschreiben sowie Toleranzen und Passungen benennen. Sie sind in der Lage, Automatisierungsmöglichkeiten zu erkennen und zu beschreiben sowie die Konzepte von Bearbeitungszentren zu erklären.

Im Bereich Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die normgerechte Bezeichnung von Werkstoffen erklären und anwenden, Werkstoffe den verschiedenen Einsatzbereichen zuordnen, die Herstellung und die Wärmebehandlung von Stahl sowie die Gefügearten von Metallwerkstoffen erklären. Sie sind in der Lage eine zweckmäßige Werkstoffauswahl zu treffen und das richtige Bearbeitungsverfahren zu wählen.

Im Bereich Spanende Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen Maschinen und Werkzeuge für die Fertigung benennen. Sie können Schneidstoffe auswählen und wirtschaftliche Kriterien bei der Fertigung abwägen.

Im Bereich Werkstoffprüfung können die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren der zerstörenden und der nicht zerstörenden Werkstoffprüfung erklären und anwenden.

Im Bereich Kunststoffe und Kunststoffbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die Zusammensetzung von Polymeren beschreiben sowie grundlegende Verfahren der Kunststoffbearbeitung benennen.

Im Bereich Metallbau können die Absolventinnen und Absolventen Maßnahmen zum Schutz von Oberflächen, etwa gegen Korrosion, beschreiben. Sie können Fügetechniken im Bereich Waffenbau anwenden. Des Weiteren können sie die Normen im Stahlbau erklären und begründen.

Im Bereich Metallbau können die Absolventinnen und Absolventen über den Einsatz von Normteilen im Waffenbau entscheiden und den Einbau von Normkomponenten abwägen sowie Festigkeitskriterien benennen.

Im Bereich Waffen können die Absolventinnen und Absolventen die Waffen je nach Verwendung in Kategorien einteilen sowie den waffenrechtlichen Begriffsbestimmungen zuordnen. Sie sind mit den Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Waffen vertraut. Sie können die historische Entwicklung von Waffen erklären sowie typische Vertreter von Epochen benennen. Sie sind in der Lage, Laufarten zu benennen sowie deren fachgerechte Verbindung zu erklären. Sie können die für die Waffentechnik und Munitionslehre wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen erklären. Sie sind mit den Funktionsmechanismen von Waffen vertraut, wissen über Abzugsvorrichtungen Bescheid und können diese berechnen. Sie können die Funktionsweise von Sicherungen beschreiben und diese korrekt dokumentieren. Sie können die Dimensionierung der Waffenteile und die Analyse der dynamischen Vorgänge im Waffensystem unter Verwendung mechanischer Konzepte vornehmen. Sie können typische Komponenten von Jagdwaffen, wie Verschlüsse, Schlosssysteme, Abzugssysteme, Auszieher- und Auswerfersysteme beschreiben sowie deren Funktion erklären.

Im Bereich Munition können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Komponenten von Munition erklären, Kaliberbezeichnungen erkennen, typische Munitionsarten, etwa im jagdlichen Bereich, beschreiben sowie Prüfzeichen ziviler Munition erkennen.

Im Bereich Mechanik können die Absolventinnen und Absolventen die Konzepte Kraft und Drehmoment erklären und anwenden, Bauteile freimachen und Systeme mit mehr als zwei Bauteilen analysieren. Insbesondere können sie das Phänomen der Reibung verstehen und anwenden. Ebenso sind sie in der Lage, die Gasgesetze und die Grundbegriffe der Strömungslehre zu erklären und anzuwenden.

Im Bereich Gesetz können die Absolventinnen und Absolventen das österreichische Waffengesetz interpretieren und auf Fallbeispiele anwenden. Sie können die Normen der CIP (Commission internationale permanente pour l'épreuve des armes à feu portatives, Kommission zum Testen von Handfeuerwaffen) auf den Waffenbau und die Beurteilung von Munition anwenden.

Im Bereich Schäften können die Absolventinnen und Absolventen Schäfte und deren Maße sowie deren Erzeugung beschreiben.

Im Bereich Waffenoptik können die Absolventinnen und Absolventen mechanische und optische Visiereinrichtungen erklären.

Im Bereich Waffenoptik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau optischer Zieleinrichtungen beschreiben, die Funktionsweise des Umkehrsystems und des Vergrößerungsmechanismus erklären sowie die Kennzahlen diverser Absehen benennen. Sie kennen den Zusammenhang der Treffpunktlage eines Geschosses mit den Markierungen in einem Absehen und sind in der Lage Zielfehler zu benennen sowie deren Auswirkung auf die Treffpunktlage zu beschreiben.

Im Bereich Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen einfache und komplexe Konstruktionsaufgaben mithilfe geeigneter Abbildungsverfahren sowohl von Hand als auch mithilfe geeigneter CAD-Software lösen und die Methoden auf fachspezifische Problemstellungen anwenden. Sie können selbstständig Bauelemente, Baugruppen und Geräte gemäß den fachbezogenen Normen und Vorschriften dimensionieren und mit CAD-Unterstützung konstruieren sowie die nach dem Stand der Technik erforderlichen Dokumente und Fertigungsunterlagen erstellen. Sie sind in der Lage, kostenspezifische Auswirkungen der Konstruktion auf die Fertigung zu erkennen und zu optimieren.

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen einen Struktur- und Zeitplan erstellen und Konstruktionen nach wirtschaftlichen und fertigungstechnischen Überlegungen beurteilen und umsetzen.

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Entwicklungen im Waffenbau planen, Zeitpläne und Meilensteine festlegen, die Anforderungen in der Konstruktion abschätzen sowie Fertigungsverfahren nach wirtschaftlichen Kriterien auslegen.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Wartung von Maschinen und Geräten.

Aufbau und Einrichtung von Messaufbauten sowie Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Messapparaturen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ballistik

Bereich Ballistik

Flugbahnen mit und ohne Luftwiderstand, statistische Bewertung von Trefferbildern.

Werkstättenlaboratorium

Trefferbilder nach genormten Kriterien auswerten und bewerten, Justieren von Zieleinrichtungen auf Jagdwaffen und bewerten der Trefferbilder, Vermessen von Flugbahnen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Waffentechnik

Bereich Waffentechnik

Das österreichische Waffengesetz, Unterschiede im Waffengesetz in Europa.

Werkstättenlaboratorium

Jagdwaffen überprüfen und bewerten, Erstellen technischer Dokumentationen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ballistik

Bereich Ballistik

Innenballistische Vorgänge im Lauf, Flugbahnrechnungen, zielballistische Modelle.

Werkstättenlaboratorium

Ballistische Messmethoden der Gasdruck- und Geschwindigkeitsmessung, Laborieren von Patronen, statistische Auswertung von Testreihen, Flugbahnen von Geschossen von der Mündung bis ins Ziel.

Werkstättenlaboratorium

Untersuchung von Geschosswirkungen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ballistik

Bereich Ballistik

Testverfahren für Munition, statistische Auswertungen (Stichprobentheorie), Flugbahnrechnungen für kombinierte Waffen.

Werkstättenlaboratorium

Stichprobentests von Munition, Auswertung und Bewertung von Trefferbildern kombinierter Waffen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanung

Bereich Metallbehandlung

Bereich Zerspanung

Werkstätte „Metallbearbeitung“ (manuelle Formgebung von Metallteilen, maschinelle Bearbeitung wie Bohren, Sägen, Drehen, Fräsen, Schleifen).

Bereich Metallbehandlung

Werkstätte „Metallbearbeitung“ (Wärmebehandlung metallischer Teile, Herstellung und Testung von Federn, herstellen einfacher Werkzeuge für den Waffenbau).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanung

Bereich Metallbehandlung

Bereich Zerspanung

Werkstätte „Metallbearbeitung“ (manuelle Formgebung von Metallteilen, maschinelle Bearbeitung wie Bohren, Sägen, Drehen, Fräsen, Schleifen).

Bereich Metallbehandlung

Werkstätte „Metallbearbeitung“ (Wärmebehandlung metallischer Teile, Herstellung und Testung von Federn, herstellen einfacher Werkzeuge für den Waffenbau).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

Bereich Büchsenmachen

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Abzugssysteme von Repetierwaffen, Waffenteile auf einer CNC-Maschine).

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

Bereich Büchsenmachen

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Zusammenbau von Abzugsgarnituren, Sicherungen für Repetierwaffen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

Bereich Büchsenmachen

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Abzugssysteme von Kipplaufwaffen, Zusammenbau der Abzugsgarnitur, komplexe Waffenteile auf einer CNC-Maschine, Bearbeitung einläufiger Waffen).

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

Bereich Büchsenmachen

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Sicherungen für Kipplaufwaffen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

Bereich Büchsenmachen

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Herstellung von Verbindungen des Laufs mit dem Gehäuse und mit entsprechender Verriegelung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

Bereich Schäften

Bereich Büchsenmachen

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Einbau von Abzugsgarnituren und Schlosssystemen, Herstellen der Funktion von Abzugsgarnituren und Schlosssystemen).

Bereich Schäften

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Herstellen von Fischhautfeilen, Einpassübungen von einfachen Waffenteilen, Oberflächengestaltung von Schafthölzern).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

Bereich Büchsenmachen

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Arbeiten an der äußeren Erscheinungsform der Waffe).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

Bereich Schäften

Bereich Büchsenmachen

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Vorbereitungsarbeiten für den staatlichen Beschuss unter Berücksichtigung der gültigen Normen).

Bereich Schäften

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Einpassübungen von komplexen Waffenteilen, Beurteilung alternativer Werkstoffe für Schäfte).

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungsverfahren

Bereich Fertigungsverfahren

Spanende und spanlose Bearbeitungsverfahren, Aufbau und Funktion fertigungstechnischer Maschinen, theoretische Grundlagen der Prüf- und Messtechnik, Form- und Lagetoleranzen sowie Toleranzen und Passungen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungsverfahren

Bereich Fertigungsverfahren

Spanende und spanlose Bearbeitungsverfahren, Aufbau und Funktion fertigungstechnischer Maschinen, theoretische Grundlagen der Prüf- und Messtechnik, Form- und Lagetoleranzen sowie Toleranzen und Passungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffe

Bereich Werkstoffe

Normen in der Werkstoffkunde, der Weg vom Rohstoff zum Eisen, die Prozesse in der Stahlerzeugung und die Härtung von Stahl, metallurgische Aspekte von Metallen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Spanende Fertigung

Bereich Spanende Fertigung

Maschinen und Werkzeuge für die spanabhebende Fertigung, wesentliche Faktoren im maschinellen Produktionsprozess (Schneidstoffe, Standzeit, Verschleiß, Kühlschmierstoffe, Werkzeugauswahl).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffprüfung

Bereich Kunststoffe und Kunststoffbearbeitung

Bereich Werkstoffprüfung

Werkstoffprüfverfahren.

Bereich Kunststoffe und Kunststoffbearbeitung

Polymere, Verfahren in der Kunststoffbearbeitung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Metallbau

Bereich Metallbau

Oberflächenbehandlungen von Metallen, Maßnahmen zum Schutz von Oberflächen (zB Korrosion), Fügetechniken und deren Anwendung im Waffenbau, Normen im Stahlbau.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungsverfahren

Bereich Fertigungsverfahren

Arten von Spannsystemen, Sondermaschinen, Automatisierungsverfahren, CNC-Technologien.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Metallbau

Bereich Metallbau

Normteile im Waffenbau, Vergleich von Normteilen mit Eigenanfertigungen.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Waffen

Bereich Munition

Bereich Mechanik

Bereich Waffen

Blanke Waffen, Feuerwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Lang- und Kurzwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Jagd- und Sportwaffen.

Bereich Munition

Begriffe aus der Munitionslehre, Aufbau und Komponenten von Munition, Kaliberbezeichnungen, Prüfzeichen und Normung auf Basis der CIP.

Bereich Mechanik

Gleichgewicht von Kräften, Resultierende, Freimachen von Bauteilen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Waffen

Bereich Munition

Bereich Mechanik

Bereich Waffen

Blanke Waffen, Feuerwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Lang- und Kurzwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Jagd- und Sportwaffen.

Bereich Munition

Begriffe aus der Munitionslehre, Aufbau und Komponenten von Munition, Kaliberbezeichnungen, Prüfzeichen und Normung auf Basis der CIP.

Bereich Mechanik

Gleichgewicht von Kräften, Resultierende, Freimachen von Bauteilen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Waffen

Bereich Mechanik

Bereich Waffen

Waffengeschichte und Munitionsentwicklung, Laufarten, Laufherstellung, Kombination von Läufen und deren Verbindung, Waffengeschichte und Munitionsentwicklung.

Bereich Mechanik

Haft-, Gleit- und Rollreibung, Standsicherheit und Momentengleichgewicht.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Waffen

Bereich Mechanik

Bereich Waffen

Abzugsvorrichtungen (direkte, indirekte und Sonderformen, Sicherungen und Indikatoren).

Bereich Mechanik

Abzugsmechanismen in Jagdwaffen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gesetz

Bereich Mechanik

Bereich Gesetz

Das österreichische Waffengesetz, Fallbeispiele, die Norm nach CIP.

Bereich Mechanik

Gasgesetze, Beanspruchungen im Lauf durch die Pulvergase, Strömungen der Gase im Lauf.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Waffen

Bereich Mechanik

Bereich Waffen

Gewehrschlosse, Hand- und Selbstspanner, Verschlusssysteme (Kipplauf- und Blockverschlüsse).

Bereich Mechanik

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Abscherung, Pressung), Spannung-Dehnung-Diagramm.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schäften

Bereich Waffen

Bereich Waffenoptik

Bereich Schäften

Schaftformen, Schaftarten, Schaftmaße, Werkstoffe für Schäfte.

Bereich Waffen

Zylinder- und Selbstladeverschlüsse, Blattfeder- und Schraubenfederejektoren.

Bereich Waffenoptik

Mechanische und optische Visiereinrichtungen, optische Geräte für die Jagd.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Waffenoptik

Bereich Waffenoptik

Optische Visiereinrichtungen, Absehen (Zielmarkierungen) für die Jagd, Zielfehler und Treffpunktlage.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Blattformate, Linienarten, Projektionsmethoden, prismatische Werkstücke und Drehteile, normgerechte Bemaßung, Stückliste, Maßstäbe und Schnittdarstellungen, Oberflächenangaben.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Blattformate, Linienarten, Projektionsmethoden, prismatische Werkstücke und Drehteile, normgerechte Bemaßung, Stückliste, Maßstäbe und Schnittdarstellungen, Oberflächenangaben.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Bauteile und Baugruppen in verschiedenen Ansichten, Gewinde- und Schraubverbindungen, Sonderformen der Bemaßung inklusive Maß- und ISO-Toleranzen und Fertigungsangaben.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Einfache Mess- und Spannvorrichtungen, Baugruppen aus dem Bereich Waffentechnik.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Einzelteile und Baugruppen von Waffenkomponenten (Schlösser, Garnituren, Abzugseinrichtungen, Sicherungen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Projektmanagement

Bereich Konstruktion

Komplexe Waffensysteme und Komponenten.

Bereich Projektmanagement

Entwicklung Waffenbauteile und Waffenbaugruppen nach wirtschaftlichen und funktionellen Kriterien.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

Bereich Konstruktion

Konstruktion von Waffenteilen unter Berücksichtigung der Funktion.

8. Semester –gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Projektmanagement

Projektablaufpläne für Entwicklungen im Waffenbau, Kalkulation von Projekten, Analyse von Fertigungsverfahren.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Umgang mit Schusswaffen

Bereich Umgang mit Schusswaffen

Praktische und theoretische Ausbildung in den Kategorien „B“ (genehmigungspflichtige Schusswaffen, zB Pistole, Revolver), „C“ (Schusswaffen mit gezogenem Lauf, zB Repetierer, Kipplaufwaffe) und „D“ (Sonstige Schusswaffen, zB Bockflinte).

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik5

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Angewandte Physik

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.a

Analytische Chemie und Qualitätsmanagement – Laboratorium

7

7

8

8

3

3

1

37

I

2.b

Analytische Chemie und Qualitätsmanagement

4

4

4

4

3

3

2

24

I

3.a

Anorganische Chemie und Technologie – Laboratorium

–

–

–

–

3

3

1

7

I

3.b

Anorganische Chemie und Technologie

4

4

3

3

3

3

2

22

I

4.a

Organische Chemie und Technologie – Laboratorium

–

–

–

–

5

5

1

11

I

4.b

Organische Chemie und Technologie

–

–

3

3

2

2

2

12

I

5.a

Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik – Werkstättenlaboratorium

–

–

–

–

3

3

–

6

III

5.b

Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik2

2 (1)

2 (1)

2

2

2 (1)

2 (1)

–

12

I

6.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

35

35

36

36

34

246

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht4

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im 1. und. 2. Semester sowie Übungen im Laboratorium im 5. und 6. Semester im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemie.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemie.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Angewandte Physik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.a

Analytische Chemie und Qualitätsmanagement – Laboratorium

7

7

8

8

3

3

1

1

38

I

2.b

Analytische Chemie und Qualitätsmanagement

4

4

4

4

4

4

1

3

28

I

3.a

Anorganische Chemie und Technologie – Laboratorium

–

–

–

–

3

3

–

3

9

I

3.b

Anorganische Chemie und Technologie

4

4

3

3

3

3

1

2

23

I

4.a

Organische Chemie und Technologie – Laboratorium

–

–

–

–

4

4

–

–

8

I

4.b

Organische Chemie und Technologie

–

–

3

3

2

2

2

3

15

I

5.

Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik2

2 (1)

2 (1)

2

2

2 (1)

2 (1)

–

–

12

I

6.a

Umweltmesstechnik – Laboratorium

–

–

–

–

–

–

2

6

8

I

6.b

Umweltmesstechnik

–

–

–

–

4

4

2

3

13

I

7.a

Abfallwirtschaft, Immissions- und Gewässerschutz – Laboratorium

–

–

–

–

–

–

2

4

6

I

7.b

Abfallwirtschaft, Immissions- und Gewässerschutz

–

–

–

–

–

–

2

4

6

I

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände3

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

35

35

37

37

38

35

287

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht5

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

_______________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im 1. und 2. Semester sowie mit Übungen im Laboratorium im 5. und 6. Semester im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemie.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemie.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen der facheinschlägigen Lehrabschlussprüfungen Chemieverfahrenstechnik (BGBl. II Nr. 185/2000 idgF sowie BGBl. II Nr. 334/2001 idgF) sowie Labortechnik (BGBl. II Nr. 118/2015 idgF sowie 334/2001 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikation, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer facheinschlägigen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B).

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Chemie liegen in den Bereichen Laboratorium und chemische Produktion vor dem Hintergrund verfahrenstechnischen Grundwissens. Die breite technische Ausbildung soll die Absolventin bzw. den Absolventen auch für den Einsatz in chemienahen und fachverwandten Gebieten (Lebensmitteltechnologie, Kunststofftechnik, Textilveredlung) befähigen. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten im chemischen Labor und Betrieb, Störungsbehebung sowie Wartung im Vordergrund. Darüber hinaus ist ein wichtiges Tätigkeitsfeld die Beratung und der fachgerechte Ein- und Verkauf von Chemikalien und Laborausrüstung. Auch die computergestützte Dokumentation von Anlagen, Geräten und Methoden zählt zu den typischen Aufgaben einer Absolventin bzw. eines Absolventen der Fachschule für Chemie. Die Einhaltung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen ist integrativer Bestandteil aller Tätigkeiten.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Laboratoriumstechnik können die Absolventinnen und Absolventen mit Chemikalien und Laborgerätschaften unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte fachgerecht umgehen, Gefahrenquellen einschätzen und kennen die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften. Sie können ausgewählte physikalisch-chemische Kenngrößen bestimmen.

Im Bereich Nasschemische Analyse können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Trennverfahren für Stoffgemische auswählen, Gruppenreaktionen und Einzelnachweise durchführen, verstehen das Prinzip gravimetrischer und volumetrischer Bestimmungen und können Proben vorbereiten sowie mittels nasschemischer Methoden qualitativ und quantitativ analysieren und das Analysenergebnis berechnen, dokumentieren und bewerten.

Im Bereich Instrumentelle Analytik können die Absolventinnen und Absolventen Proben geeignet vorbereiten sowie mittels instrumenteller Methoden qualitativ und quantitativ analysieren und das Analysenergebnis berechnen, dokumentieren und bewerten. Sie können der analytischen Fragestellung angepasste instrumentelle Methoden auswählen und anwenden. Sie kennen den Aufbau und die Funktionsweise der Messgeräte.

Im Bereich Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Analysen dokumentieren und nachvollziehbar auswerten, vorgegebene Kalibrationsverfahren durchführen und auf Grundlage einfacher statistischer Tests Analysenergebnisse bewerten. Sie sind mit den grundlegenden Qualitätsmanagementsystemen vertraut.

Im Bereich Physikalisch-Chemisches Rechnen kennen die Absolventinnen und Absolventen die entsprechenden Zustandsgrößen, Gehaltsangaben sowie deren Einheiten und können mit diesen Berechnungen durchführen. Sie können chemische Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen sowie Umsatz- und Ausbeuteberechnungen durchführen.

Im Bereich Technische Analytik können die Absolventinnen und Absolventen technologisch-analytische Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereichen bearbeiten, auswerten, dokumentieren und die Qualität von Produkten bewerten.

Im Bereich Nomenklatur und Aufbau der Materie kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie und können die wichtigsten anorganischen Verbindungen benennen.

Im Bereich Reaktionstypen kennen die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Reaktionstypen und können diese auf einfache Reaktionen anwenden.

Im Bereich Elemente und anorganische Verbindungen kennen die Absolventinnen und Absolventen wirtschaftlich relevante Elemente sowie wichtige Verbindungen und deren Eigenschaften und deren Sicherheits- und Umweltaspekte.

Im Bereich Anorganische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren zur Herstellung, die Verwendung und Umweltrelevanz wirtschaftlich bedeutender anorganischer Produkte.

Im Bereich Chemisch technologische Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis mit anorganisch-technologischen Grundverfahren durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und bewerten.

Im Bereich Grundlagen der organischen Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Nomenklatur sowie die Formelschreibweisen und können diese auf einfache organische Verbindungen anwenden. Sie kennen die Einteilung nach funktionellen Gruppen und die Grundlagen der räumlichen Struktur organischer Verbindungen.

Im Bereich Substanzklassen und Reaktionen kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Substanzklassen, deren Herstellung, Eigenschaften und Reaktionen.

Im Bereich Organische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gewinnung, Herstellungsverfahren, Verarbeitung, Eigenschaften und die Umweltaspekte wichtiger organischer Rohstoffe, Verbindungen und makromolekularer Produkte.

Im Bereich Grundlagen der Biochemie und Biotechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Bausteine der Biochemie und einfache biotechnologische Verfahren.

Im Bereich Chemisch technologische Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis mit organisch-technologischen Grundverfahren durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und bewerten.

Im Bereich Grundlagen der mechanischen Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen einfache technische Zeichnungen erstellen und kennen Elemente für Anlagen der chemischen Verfahrenstechnik.

Im Bereich Mechanische und thermische Trennverfahren kennen die Absolventinnen und Absolventen wichtige mechanische und thermische Trennverfahren der chemischen Industrie und verstehen einfache Verfahrensschemata.

Im Bereich Grundlagen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Größen, Gesetze und Elemente der Elektrotechnik, elektrische Schutzmaßnahmen und Grundlagen der Mess- und Regeltechnik.

Im Bereich Verfahrenstechnisches Labor oder Werkstättenlaboratorium können die Absolventinnen und Absolventen die in der Praxis der Ausbildungsrichtung grundlegenden Arbeiten des Umbaus und der Wartung von Anlagen sowie der Produktionstechnik durchführen. Sie können im Werkstättenlaboratorium prototypische Werkstücke entsprechend der Ausbildungsrichtung auch im Technikumsmaßstab herstellen und prüfen.

Im Bereich der Umweltmesstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren zur Lösung umweltanalytischer Aufgaben. Sie können die Untersuchungsergebnisse gemäß der geltenden Umweltgesetzgebung bewerten.

Im Bereich der Abfallwirtschaft sowie des Immissions- und Gewässerschutzes kennen die Absolventinnen und Absolventen Abfallmanagementsysteme und die Konzepte zur Sanierung von Altlasten. Sie können kausale Zusammenhänge von Ursachenwirkungen und Folgen von Umweltbelastungen erkennen sowie umweltrelevante Rechtsvorschriften für den jeweiligen Betrieb auswählen.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Maße

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Bereich Zahlen und Maße

Natürliche und ganze Zahlen, Rechnen mit Brüchen, Darstellungen rationaler Zahlen (Dezimalform oder Bruch), Potenzen und Wurzeln, Überschlagsrechnungen, direkte und indirekte Proportionalität, Prozentrechnungen.

Bereich Algebra und Geometrie

Terme (Monome, Binome, Bruchterme), Rechengesetze, lineare Gleichungen in einer Variablen, Textgleichungen.

Prozentuelle Zunahme und Abnahme, Potenzen mit rationalen Hochzahlen, die Logarithmusfunktion.

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Das kartesische (rechtwinklige) Koordinatensystem, die lineare Funktion, Darstellungen der linearen Funktion, die Exponentialfunktion, die Logarithmusfunktion.

Bereich Algebra und Geometrie

Lineare Gleichungen in zwei Variablen, Lösungsverfahren, Lösungsfälle, graphisches Lösungsverfahren.

Lineare Interpolation.

Fehlerquellen, Fehlergrößen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Stochastik

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen, graphische Darstellung, Bestimmung des Scheitels und der Streckung.

Bereich Algebra und Geometrie

Quadratische Gleichungen (Lösungsfälle inkl. komplexe Lösungen, graphische Lösung).

Bereich Stochastik

Statistische Diagramme (Histogramme, Boxplot), Kenngrößen statistischer Daten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stochastik

Bereich Stochastik

Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse, Normalverteilung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Algebra und Geometrie

Trigonometrie des rechtwinkligen Dreiecks, ebene Figuren (Quadrat, Rechteck, Parallelogramm, Raute, Deltoid, Trapez), Körper (Würfel, Quader, Pyramide, Zylinder, Kegel, Kugel).

In allen Klassen

Anwendungen aus dem Fachgebiet, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.

Schularbeiten

1.-3. Klasse: eine bis zwei Schularbeit/en pro Semester, bei Bedarf auch zweistündig.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Arbeitsgebiete der Physik, Basisgrößen und –einheiten (SI-System), Grundgrößen der Kinetik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Bewegungsdiagramme), Grundgrößen und Grundgesetze der Statik (Kraft, Drehmoment, mechanische Gleichgewichte), Grundgrößen der Technik (Impuls, Arbeit, Energie und Leistung, Wirkungsgrad) und Strahlenoptik (Brechung und Reflexion, Linsen), optische Geräte (Auge und Mikroskop).

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Glasbearbeitung, Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik.

Einfache systematische Trennungen für Anionen und Kationen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise, physikalische Größenbestimmungen (Masse, Volumen, Dichte), Trennmethoden, einführende Übungen in volumetrische und gravimetrische Analysenmethoden im Laboratorium.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Gravimetrische Analysen, volumetrische Analysen, elementspezifische Bestimmungen, Probenvorbereitung, Verdünnungsreihen, elektrochemische Methoden (Konduktometrie, Potentiometrie, Elektrogravimetrie).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Gravimetrische Analysen, volumetrische Analysen, elementspezifische Bestimmungen, Dünnschichtchromatographie.

Probenvorbereitung, Verdünnungsreihen, optische Methoden (UV-VIS-Spektroskopie), elektrochemische Methoden (Konduktometrie, Potentiometrie, Elektrogravimetrie, ionenselektive Elektroden).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Basisversuche zu instrumentellen, spektroskopischen und chromatographischen Methoden, Durchführung einfacher instrumenteller Analysen.

Analytische Methoden zur Qualitätsprüfung und Charakterisierung aus dem Umfeld der anorganischen, organischen oder biochemischen-mikrobiologischen Technologie.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Basisversuche zu instrumentellen, spektroskopischen und chromatographischen Methoden, Durchführung einfacher instrumenteller Analysen.

Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld der anorganischen, organischen oder biochemischen-mikrobiologischen Technologie.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld des Ausbildungsschwerpunktes.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld des Ausbildungsschwerpunktes.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik, Unfallvermeidung, Verhalten im Notfall, Chemikalienkennzeichnung und -handhabung, Herstellung von Reagenzlösungen, Systematik, ausgewählte Trennverfahren, Führen eines Laborjournales und Protokollierung.

Ausgewählte Trennverfahren, qualitative Analyse (Prinzip eines Trennungsganges, wichtige Gruppenreaktionen und Einzelnachweisreaktionen), quantitative Analyse (Prinzip der Gravimetrie und Volumetrie).

Chemische Formeln, einfache Reaktionsgleichungen, Gehaltsgrößen, einfache Umsatzberechnungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Spezielle Sicherheits-, Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen im analytischen Labor.

Gravimetrische Analysenmethoden, Maßlösungen, Säure/Basen-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Gravimetrische und volumetrische Reaktionen (Neutralisation, Redox, Komplexometrie, Fällung).

Berechnungen mit dem Löslichkeitsprodukt, pH-Wert-Berechnungen, Puffersysteme.

Signifikanz von Messergebnissen.

Rechnerische und grafische Auswertung sowie einfache Interpretation von Messdaten aus gravimetrischen und volumetrischen Analysen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Einsatz elektrochemischer Indikationsverfahren in der Volumetrie, Prinzip der Chromatographie, Dünnschichtchromatografie.

Instrumentelle Analytik (Grundgesetze der Elektrochemie, Elektrogravimetrie, Konduktometrie).

Einfache statistische Kennwerte (Mittelwert, Standardabweichung, Variationskoeffizient).

Leitfähigkeitsberechnungen, elektrochemische Spannungsreihe, galvanische Elemente, Nernst-Gleichung, Faraday-Gesetze, grundlegende technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.

Berechnungen von Elektrolysereaktionen, Auswertung potentiometrischer Titrationen, Berechnung von Standardreihen, Auswertungen mittels Kalibrierfunktion.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Prinzip optischer Analysenmethoden, Grundlagen elektromagnetischer Strahlung, spektroskopische Analysenverfahren (Grundgesetze, Geräteaufbau, Anwendung von Absorptions- und Emissionsmethoden).

Aufstellen von Kalibrierfunktionen, Auswertung und Interpretation von Analysenergebnissen.

Spezielle technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.

Ergänzung gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Berechnung und Herstellung von Standardreihen und Multielementstandards.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Probenahme von festen, flüssigen und gasförmigen Proben, Probenvorbereitungs- und Aufschlussmethoden.

Instrumentelle chromatographische Methoden.

Kalibrierung, Auswertung und einfache Interpretation von Messdaten aus instrumentellen Analysen.

Ergänzung gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Chromatographische Trennprinzipien und entsprechende Methoden sowie Methoden der Detektion.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester – gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können

Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung des Ausbildungsschwerpunktes.

Grundlagen des Qualitätsmanagements im Labor und ausgewählter Qualitätsmanagementsysteme, Arbeitsanweisungen, Kalibrierung und Wartung von Laboreinrichtung und Geräten.

7. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung der Ausbildungsrichtung.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung der Ausbildungsrichtung.

Grundlagen des Qualitätsmanagements im Labor und ausgewählter Qualitätsmanagementsysteme, Arbeitsanweisungen.

Kalibrierung und Wartung von Laboreinrichtung und Geräten.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundoperationen der mechanischen und thermischen Verfahrenstechnik, Modifizierung und Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundoperationen der mechanischen und thermischen Verfahrenstechnik, Herstellung, Modifizierung und Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester – gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundoperationen der mechanischen und thermischen Verfahrenstechnik, Herstellung, Modifizierung und Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektorientierte Analyse von technologischen Produkten und Naturstoffen mit entsprechender Berichtserstellung.

Werkstoffprüfungen.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Chemische Grundbegriffe, Nomenklatur und Symbolik, Atombau, Periodensystem und Periodizität von Eigenschaften, chemische Bindung (Atom-, Ionen- und Metallbindung).

Grundlagen des Massenwirkungsgesetzes, Gleichgewichtslage (qualitativ und quantitativ), Säure-Basenreaktion, pH-Wert, wässrige Lösungen anorganischer Stoffe, Redoxreaktion, einfache Komplexbildungsreaktion. Bilanzieren von Reaktionsgleichungen und einfache Umsatzberechnungen.

Für die chemische Wirtschaft, Technologie und Analytik wichtige Säuren, Basen und Salze sowie deren Eigenschaften.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Reaktionswärme, Gesetz von Le Chatelier, Aktivierungsenergie, Katalyse, Zustandsgrößen fester und flüssiger Stoffe, Anwendung der Gasgesetze, grundlegende technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.

Stickstoff, Phosphor, Sauerstoff, Schwefel, Halogene, Edelgase sowie deren wirtschaftlich oder analytisch wichtiger Verbindungen (Eigenschaften, Sicherheits- und Umweltaspekte), weitere Elemente dieser Hauptgruppen im Überblick.

Grundlegende Herstellungsverfahren ausgewählter wirtschaftlich bedeutender Elemente der 15.-18. Gruppe des PSE und deren Verbindungen (Linde-Verfahren, Kontaktverfahren, Born-Haber Verfahren, Ostwald-Verfahren), Düngemittel.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Wasserstoff, Lithium, Natrium, Magnesium, Calcium, Bor, Aluminium, Kohlenstoff, Silicium, Blei sowie deren wirtschaftlich oder analytisch wichtiger Verbindungen (Eigenschaften, Sicherheits- und Umweltaspekte), weitere Elemente dieser Hauptgruppen im Überblick.

Elektrolyse wässriger Systeme und von Salzschmelzen.

Radioaktiver Zerfall, Strahlungsarten, radioaktive Elemente und deren Vorkommen sowie Verwendung.

Trink-, Nutz- und Abwasser, deren Beurteilungskriterien und behördliche Auflagen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen von wirtschaftlich bedeutenden Primär- und Sekundärzellen, Baustoffe und anorganische Bindemittel, keramische Werkstoffe, Silikatglas, Phasengleichgewichte (Aggregatzustandsänderungen, Phasendiagramme von Ein- und Zweistoffsystemen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen des metallischen Gefüges, Aluminium, Eisen, Kupfer (Eigenschaften, Herstellung, Legierungen, Verwendung), ausgewählte Metalle und Legierungen im Überblick.

Reaktionswärme, Reaktionsgeschwindigkeit, Reaktionsordnung, Katalyse.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester – gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können

Lewis-Säure-Basen Theorie, VSEPR.

Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz und der Erfahrungen aus der Betriebspraxis.

7. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz und der Erfahrungen aus der Betriebspraxis.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz und der Erfahrungen aus der Betriebspraxis.

Lewis-Säure-Basen Theorie, VSEPR.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von Ein- und einfacher Mehrstufenpräparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Isolierung aus Naturstoffen, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.

5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von einfachen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.

6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von Ein- und einfacher Mehrstufenpräparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Isolierung aus Naturstoffen, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.

6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von einfachen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester – gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können

Herstellung, Modifizierung und Untersuchung von organisch-technologischen Produkten und Naturstoffen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau organischer Moleküle, Isomerie (Struktur, Konformation, E/Z), Formelschreibweisen, Nomenklatur, Bindungen (Hybridisierung).

Addition und Eliminierung.

Alkane, Alkene und cyclische Kohlenwasserstoffe.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionelle Gruppen (Überblick über die wichtigsten funktionellen Gruppen), induktiver Effekt, Bindungspolarität, Substitutionsreaktionen (SN1, SN2, radikalische Substitution).

Halogenkohlenwasserstoffe, einfache sauerstoff- und stickstoffhaltige organische Verbindungen.

Erdgas, Erdöl und Verarbeitungsprodukte, Raffinerietechnologie im Überblick.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Elektrophile Substitution und Umlagerungen.

Aromatische Kohlenwasserstoffe.

Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte, Biopolymere, Additive, Thermoplastverarbeitung, Verbundwerkstoffe.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Substituierte Carbonsäuren und deren Derivate sowie mehrwertige Alkohole.

Natürliche mono-, oligo- und polymere Kohlenhydrate und deren Folgeprodukte, pflanzliche und tierische Öle und Fette, Tenside, Farbstoffe.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester – gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können

Ausgewählte Heterocyclen.

Alkoholische Getränke, Essig, Citronensäure, Aminosäuren, Proteine, Biokatalyse.

7. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Aminosäuren, Proteine (Aufbau und Eigenschaften).

Alkoholische Getränke, Essig, Citronensäure sowie ausgewählte weitere biotechnologische Produkte (Herstellung und Verwendung).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Ausgewählte Heterocyclen (Vorkommen, Eigenschaften und Herstellung).

Ausgewählte pharmazeutische Produkte (Eigenschaften, Anwendung).

Gemäß Stundentafel I.1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der mechanischen und elektrotechnischen Wartungsarbeiten unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzmaßnahmen.

Herstellung prototypischer Werkstücke entsprechend dem fachspezifischen Ausbildungsbereich auch im Technikumsmaßstab.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der mechanischen und elektrotechnischen Wartungsarbeiten unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzmaßnahmen.

Herstellung prototypischer Werkstücke entsprechend dem fachspezifischen Ausbildungsbereich auch im Technikumsmaßstab.

Gemäß Stundentafel I.1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Risse, Bemaßungen, einfache Schnittdarstellung.

Rohrleitungen, Armaturen, Behälter, Pumpen, Fördereinrichtungen.

Stoffvereinigung, Zerkleinerung und mechanische Stofftrennung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundschemata, Verfahrensfließbilder und exemplarische RI-Schemata.

Reaktoren, Wärmeübertragung, Überwachung einfacher Reaktionsparameter.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Feststoffextraktion, Flüssig/Flüssig-Extraktion, Ionentauschverfahren, Membrantrennverfahren.

Trocknen, thermisches Trennen von Lösungen, thermisches Trennen von Flüssigkeitsgemischen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Größen und Gesetze, Elemente des Gleich- und Wechselstromkreises (Widerstand, Induktivität, Kapazität).

Elektrische und elektronische Messgeräte, Messung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstrombereich.

Grundtypen elektrischer Maschinen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Elektrotechnische Schutzmaßnahmen. Betriebsumfeld elektrischer Maschinen (Isolierung, Schutzarten, Ex-Schutz).

Messung nichtelektrischer physikalischer und chemischer Größen mittels geeigneter Sensoren.

Einfache Beispiele zur Mess- und Steuerungstechnik.

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Risse, Bemaßungen, einfache Schnittdarstellung.

Rohrleitungen, Armaturen, Behälter, Pumpen, Fördereinrichtungen.

Stoffvereinigung, Zerkleinerung und mechanische Stofftrennung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundschemata, Verfahrensfließbilder und exemplarische RI-Schemata.

Reaktoren, Wärmeübertragung, Überwachung einfacher Reaktionsparameter.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Feststoffextraktion, Flüssig/Flüssig-Extraktion, Ionentauschverfahren, Membrantrennverfahren.

Trocknen, thermisches Trennen von Lösungen, thermisches Trennen von Flüssigkeitsgemischen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Größen und Gesetze, Elemente des Gleich- und Wechselstromkreises (Widerstand, Induktivität, Kapazität).

Elektrische und elektronische Messgeräte, Messung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstrombereich.

Grundtypen elektrischer Maschinen.

Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.

Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung, Korngrößenbestimmung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Elektrotechnische Schutzmaßnahmen. Betriebsumfeld elektrischer Maschinen (Isolierung, Schutzarten, Ex-Schutz).

Messung nichtelektrischer physikalischer und chemischer Größen mittels geeigneter Sensoren.

Einfache Beispiele zur Mess- und Steuerungstechnik.

Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.

Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung, Korngrößenbestimmung.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchung von mineralischen Düngemitteln und Kompost, Validierung von in der Umweltanalytik gebräuchlichen Methoden.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchung von Wasser- und Bodenproben, Identifizierung und Charakterisierung von Stoffen und Stoffgemischen anhand ausgewählter Beispiele.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Analyse von Schadstoffen in pflanzlichen und tierischen Rohstoffen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Prüfung und Modifizierung von Analysenmethoden, technische Gasanalyse.

Anwendung der Statistik auf praktisch durchgeführte Untersuchungen.

Gemäß Stundentafel I.2.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Umweltanalytische Problemlösungsstrategien (Probenahme, Aufschlussverfahren, Anreicherungs- und Trenntechniken, Methodenwahl).

Statistische Auswertung von Versuchsergebnissen, Validierung von Verfahren.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Summenparameter (CSB, BSB, TC/TOC, AOX sowie weitere ausgewählte), Methoden für die Analyse von organischen Schadstoffen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Instrumentelle analytische Kopplungstechniken (GC/LC-MS), technische Gasanalyse (Gasabsorptiometrie, kontinuierliche Analyse, Passivsammler, Fernerkundung).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bestimmung von Staubkonzentrationen, Emissions- und Immissionsmessung (high- und low-volume-Probenahmemethoden, Impaktoren).

Auswertung von Messergebnissen (Statistische Auswertung von Versuchsergebnissen, Methoden der angewandten Statistik Bestimmung der Zuverlässigkeit von Messmethoden).

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bestimmungen von ausgewählten Parametern der Wasseranalytik, Abwasseraufbereitung.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchung verschiedener Abfallproben, Identifizierung und Charakterisierung von Stoffen und Stoffgemischen anhand ausgewählter Beispiele.

Bestimmung von Summenparametern wie AOX, TOC, CSB, BSB an ausgewählten Beispielen.

Gemäß Stundentafel I.2.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Abfallwirtschaft (Sicherung und Sanierung von Altlasten anhand von Fallbeispielen), Wasserqualität und Wasserreinhaltung (Erhebung der Gewässergüte, Beurteilungskriterien und rechtliche Aspekte).

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Abfallwirtschaft (Recycling, Sammelsysteme, innerbetriebliche und externe Recyclingmaßnahmen), Luftschadstoffe und ihre Auswirkung auf Mensch Fauna, Flora und Sachgüter.

Luftgütemessnetz und Grenzwerte.

Umweltrecht

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik5

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Angewandte Physik

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.a

Analytische Chemie und Qualitätsmanagement – Laboratorium

6

6

6

6

6

6

3

39

I

2.b

Analytische Chemie und Qualitätsmanagement

5

5

5

5

3

3

3

29

I

3.a

Anorganische Chemie und Technologie – Laboratorium

–

–

–

–

2

2

–

4

I

3.b

Anorganische Chemie und Technologie

4

4

3

3

3

3

2

22

I

4.a

Organische Chemie und Technologie – Laboratorium

–

–

–

–

3

3

–

6

I

4.b

Organische Chemie und Technologie

–

–

2

2

3

3

3

13

I

5.

Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik2

2

2

2

2

2 (1)

2 (1)

–

12

I

6.a

Mikrobiologie und Biotechnologie – Laboratorium

–

–

1

1

–

–

–

2

I

6.b

Mikrobiologie und Biotechnologie

–

–

2

2

–

–

–

4

I

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

36

36

34

34

36

246

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht4

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemische Technologie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemische Technologie.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Chemische Technologie.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik5

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Angewandte Physik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.a

Analytische Chemie und Qualitätsmanagement – Laboratorium

6

6

6

6

8

8

4

4

48

I

2.b

Analytische Chemie und Qualitätsmanagement

5

5

5

5

3

3

4

4

34

I

3.a

Anorganische Chemie und Technologie – Laboratorium

–

–

–

–

–

–

4

4

8

I

3.b

Anorganische Chemie und Technologie

4

4

3

3

2

2

2

2

22

I

4.a

Organische Chemie und Technologie – Laboratorium

–

–

–

–

3

3

–

–

6

I

4.b

Organische Chemie und Technologie

–

–

2

2

3

3

4

4

18

I

5.

Chemische Verfahrens- und Prozesstechnik2

2

2

2

2

1

1

3 (1)

3 (1)

16

I

6.a

Mikrobiologie und Biotechnologie – Laboratorium

–

–

1

1

2

2

2

2

10

I

6.b

Mikrobiologie und Biotechnologie

–

–

2

2

1

1

3

3

12

I

7.a

Biochemie und Bioanalytik – Laboratorium

–

–

–

–

–

–

2

2

4

I

7.b

Biochemie und Bioanalytik

–

–

–

–

2

2

2

2

8

I

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

36

36

37

37

35

36

287

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht4

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

______________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Chemische Technologie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemische Technologie.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Chemische Technologie.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen der facheinschlägigen Lehrabschlussprüfungen Chemieverfahrenstechnik (BGBl. II Nr. 185/2000 idgF sowie BGBl. II Nr. 334/2001 idgF) sowie Labortechnik (BGBl. II Nr. 118/2015 idgF sowie 334/2001 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikation, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer facheinschlägigen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß. Abschnitt B.)

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Chemische Technologie liegen in den Bereichen Laboratorium und chemische Produktion vor dem Hintergrund verfahrenstechnischen Grundwissens. Die breite technische Ausbildung soll die Absolventin bzw. den Absolventen auch für den Einsatz in chemienahen und fachverwandten Gebieten (Lebensmitteltechnologie, Kunststofftechnik, pharmazeutische Industrie ua.) befähigen. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten im chemischen Labor und Betrieb, Störungsbehebung sowie Wartung im Vordergrund. Darüber hinaus ist ein wichtiges Tätigkeitsfeld die Beratung und der fachgerechte Ein- und Verkauf von Chemikalien und Laborausrüstung. Auch die computergestützte Dokumentation von Anlagen, Geräten und Methoden zählt zu den typischen Aufgaben einer Absolventin bzw. eines Absolventen der Fachschule für Chemische Technologie. Die Einhaltung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen ist integrativer Bestandteil aller Tätigkeiten.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Laboratoriumstechnik können die Absolventinnen und Absolventen mit Chemikalien und Laborgerätschaften unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte fachgerecht umgehen, Gefahrenquellen einschätzen und kennen die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften. Sie können ausgewählte physikalisch-chemische Kenngrößen bestimmen.

Im Bereich Nasschemische Analyse können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Trennverfahren für Stoffgemische auswählen, Gruppenreaktionen und Einzelnachweise durchführen, verstehen das Prinzip gravimetrischer und volumetrischer Bestimmungen und können Proben vorbereiten, sowie mittels nasschemischer Methoden qualitativ und quantitativ analysieren und das Analysenergebnis berechnen, dokumentieren und bewerten.

Im Bereich Instrumentelle Analytik können die Absolventinnen und Absolventen Proben geeignet vorbereiten sowie mittels instrumenteller Methoden qualitativ und quantitativ analysieren und das Analysenergebnis berechnen, dokumentieren und bewerten. Sie können der analytischen Fragestellung angepasste instrumentelle Methoden auswählen und anwenden. Sie kennen den Aufbau und die Funktionsweise der Messgeräte.

Im Bereich Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Analysen dokumentieren und nachvollziehbar auswerten, vorgegebene Kalibrationsverfahren durchführen und auf Grundlage einfacher statistischer Tests Analysenergebnisse bewerten. Sie sind mit den grundlegenden Qualitätsmanagementsystemen vertraut.

Im Bereich Physikalisch-Chemisches Rechnen kennen die Absolventinnen und Absolventen die entsprechenden Zustandsgrößen, Gehaltsangaben sowie deren Einheiten und können mit diesen Berechnungen durchführen. Sie können chemische Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen sowie Umsatz- und Ausbeuteberechnungen durchführen.

Im Bereich Technische Analytik können die Absolventinnen und Absolventen technologisch-analytische Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereichen bearbeiten, auswerten, dokumentieren und die Qualität von Produkten bewerten.

Im Bereich Nomenklatur und Aufbau der Materie kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie und können die wichtigsten anorganischen Verbindungen benennen.

Im Bereich Reaktionstypen kennen die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Reaktionstypen und können diese auf einfache Reaktionen anwenden.

Im Bereich Elemente und anorganische Verbindungen kennen die Absolventinnen und Absolventen wirtschaftlich relevante Elemente sowie wichtige Verbindungen und deren Eigenschaften und deren Sicherheits- und Umweltaspekte.

Im Bereich Anorganische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren zur Herstellung, die Verwendung und Umweltrelevanz wirtschaftlich bedeutender anorganischer Produkte.

Im Bereich Chemisch technologische Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis mit anorganisch-technologischen Grundverfahren durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und bewerten.

Im Bereich Grundlagen der organischen Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Nomenklatur sowie die Formelschreibweisen und können diese auf einfache organische Verbindungen anwenden. Sie kennen die Einteilung nach funktionellen Gruppen und die Grundlagen der räumlichen Struktur organischer Verbindungen.

Im Bereich Substanzklassen und Reaktionen kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Substanzklassen, deren Herstellung, Eigenschaften und Reaktionen.

Im Bereich Organische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gewinnung, Herstellungsverfahren, Verarbeitung, Eigenschaften und die Umweltaspekte wichtiger organischer Rohstoffe, Verbindungen und makromolekularer Produkte.

Im Bereich Grundlagen der Biochemie und Biotechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Bausteine der Biochemie und ihre Funktion im Zellgefüge.

Im Bereich Chemisch technologische Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis mit organisch-technologischen Grundverfahren durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und bewerten.

Im Bereich Grundlagen der mechanischen Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen einfache technische Zeichnungen erstellen und kennen Elemente für Anlagen der chemischen Verfahrenstechnik.

Im Bereich Mechanische und thermische Trennverfahren kennen die Absolventinnen und Absolventen wichtige mechanische und thermische Trennverfahren der chemischen Industrie und verstehen einfache Verfahrensschemata.

Im Bereich Grundlagen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Größen, Gesetze und Elemente der Elektrotechnik, elektrische Schutzmaßnahmen und Grundlagen der Mess- und Regeltechnik.

Ergänzung gemäß Stundentafel I.2

Im Bereich Anlagenbau kennen die Absolventinnen und Absolventen sicherheitsrelevante Maßnahmen und können Produktions- und Fertigungsanlagen aus dem Fachbereich beschreiben.

Im Bereich der Mikrobiologie kennen die Absolventinnen und Absolventen Zellstrukturen sowie die Funktion von Zellorganellen verschiedener Lebensformen. Sie kennen biologische und mikrobiologische Verfahren zur Lösung von berufsspezifischen Aufgabenstellungen. Sie können einfache mikrobiologische Methoden zur Lösung berufsspezifischer Aufgabenstellungen anwenden. Sie können Maßnahmen zur Sicherheit beim Arbeiten mit pathogenem Material und das Gefahrenpotential bewerten.

Im Bereich der Mikrobiologie können die Absolventinnen und Absolventen mikrobiologische und gentechnische Methoden unter Einbezug erforderlicher Sicherheitsbestimmungen zur Lösung von berufsspezifischen Aufgabestellungen anwenden.

Im Bereich der Biotechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen verfahrens-und apparatetechnische Grundlagen von Produktionsverfahren aus dem Bereich der chemischen Industrie, der Pharmaindustrie, der Umwelttechnologie und der Lebensmittelbiotechnologie. Sie können klassische und moderne biotechnologische Prozesse planen und Produkte herstellen.

Im Bereich der Biochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen präparative Methoden zur Gewinnung und Anreicherung von Proteinen. Sie kennen analytische Methoden zum Nachweis und zur Charakterisierung von Proteinen und können diese für diagnostische Aufgabenstellungen und berufsspezifische Problemstellungen einsetzen. Sie erkennen Zusammenhänge biochemischer Abläufe und können die Auswirkungen nachvollziehen.

Im Bereich Bioanalytik können die Absolventinnen und Absolventen technologisch-analytische Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche bearbeiten, auswerten, dokumentieren und die Qualität von Produkten bewerten.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Maße

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Bereich Zahlen und Maße

Natürliche und ganze Zahlen, Rechnen mit Brüchen, Darstellungen rationaler Zahlen (Dezimalform oder Bruch), Potenzen und Wurzeln, Überschlagsrechnungen, direkte und indirekte Proportionalität, Prozentrechnungen.

Bereich Algebra und Geometrie

Terme (Monome, Binome, Bruchterme), Rechengesetze, lineare Gleichungen in einer Variablen, Textgleichungen.

Prozentuelle Zunahme und Abnahme, Potenzen mit rationalen Hochzahlen, die Logarithmusfunktion.

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Das kartesische (rechtwinklige) Koordinatensystem, die lineare Funktion, Darstellungen der linearen Funktion, die Exponentialfunktion, die Logarithmusfunktion.

Bereich Algebra und Geometrie

Lineare Gleichungen in zwei Variablen, Lösungsverfahren, Lösungsfälle, graphisches Lösungsverfahren.

Lineare Interpolation.

Fehlerquellen, Fehlergrößen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Stochastik

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen, graphische Darstellung, Bestimmung des Scheitels und der Streckung.

Bereich Algebra und Geometrie

Quadratische Gleichungen (Lösungsfälle inkl. komplexe Lösungen, graphische Lösung).

Bereich Stochastik

Statistische Diagramme (Histogramme, Boxplot), Kenngrößen statistischer Daten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stochastik

Bereich Stochastik

Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse, Normalverteilung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Algebra und Geometrie

Trigonometrie des rechtwinkligen Dreiecks, ebene Figuren (Quadrat, Rechteck, Parallelogramm, Raute, Deltoid, Trapez), Körper (Würfel, Quader, Pyramide, Zylinder, Kegel, Kugel).

In allen Klassen

Anwendungen aus dem Fachgebiet, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.

Schularbeiten

1.-3. Klasse: eine bis zwei Schularbeit/en pro Semester, bei Bedarf auch zweistündig.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Arbeitsgebiete der Physik, Basisgrößen und –einheiten (SI-System), Grundgrößen der Kinetik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Bewegungsdiagramme), Grundgrößen und Grundgesetze der Statik (Kraft, Drehmoment, mechanische Gleichgewichte), Grundgrößen der Technik (Impuls, Arbeit, Energie und Leistung, Wirkungsgrad) und Strahlenoptik (Brechung und Reflexion, Linsen), optische Geräte (Auge und Mikroskop).

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Glasbearbeitung, Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik.

Einfache systematische Trennungen für Anionen und Kationen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise, physikalische Größenbestimmungen (Masse, Volumen, Dichte), Trennmethoden.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Gravimetrische Analysen, volumetrische Analysen, elementspezifische Bestimmungen.

Elektrochemische Methoden (Konduktometrie, Potentiometrie, Elektrogravimetrie).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Gravimetrische Analysen, volumetrische Analysen, elementspezifische Bestimmungen, Dünnschichtchromatographie.

Elektrochemische Methoden (Konduktometrie, Potentiometrie, Elektrogravimetrie).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Basisversuche zu instrumentellen, spektroskopischen und chromatographischen Methoden, Durchführung, Dokumentation und Interpretation einfacher instrumenteller Analysen, Validierung von Methoden.

Analytische Methoden zur Qualitätsprüfung und Charakterisierung aus dem Umfeld der anorganischen, organischen oder biochemischen-mikrobiologischen Technologie.

Ergänzung gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Probenvorbereitung, Verdünnungsreihen, optische Methoden (UV-Vis Spektroskopie), enzymatische Analyse.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Basisversuche zu instrumentellen, spektroskopischen und chromatographischen Methoden, Durchführung, Dokumentation und Interpretation einfacher instrumenteller Analysen, Validierung von Methoden.

Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld der anorganischen, organischen oder biochemischen-mikrobiologischen Technologie.

Ergänzung gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Probenvorbereitung, Verdünnungsreihen, optische Methoden (UV-Vis Spektroskopie), enzymatische Analyse.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld der Ausbildungsrichtung.

Analyse und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln anhand ausgewählter Beispiele.

Ergänzung gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Methodenvergleich anhand ausgewählter Beispiele.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld des Ausbildungsschwerpunktes.

Analyse und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln anhand ausgewählter Beispiele.

Methodenvergleich anhand ausgewählter Beispiele.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik, Unfallvermeidung, Verhalten im Notfall, Chemikalienkennzeichnung und -handhabung, Herstellung von Reagenzlösungen, Systematik der chemischen Analysenmethoden, ausgewählte Trennverfahren, Führen eines Laborjournales und Protokollierung.

Ausgewählte Trennverfahren, qualitative Analyse (Prinzip eines Trennungsganges, wichtige Gruppenreaktionen und Einzelnachweisreaktionen), quantitative Analyse (Prinzip der Gravimetrie und Volumetrie).

Chemische Formeln, einfache Reaktionsgleichungen, Gehaltsgrößen, Umrechnen von Gehalts- und Konzentrationsangaben, einfache Umsatzberechnungen, Auswertung von Analysenergebnissen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Spezielle Sicherheits-, Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen im analytischen Labor.

Gravimetrische Analysenmethoden, Maßlösungen, Säure/Basen-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen, Stickstoffbestimmung.

Gravimetrische und volumetrische Reaktionen (Neutralisation, Redox, Komplexometrie, Fällung).

Berechnungen mit dem Löslichkeitsprodukt, Massenwirkungsgesetz, pH-Wert-Berechnungen, Puffersysteme, Herstellung von Puffern in der Praxis.

Signifikanz von Messergebnissen.

Rechnerische und grafische Auswertung sowie einfache Interpretation von Messdaten aus gravimetrischen und volumetrischen Analysen, Protokollierung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Einsatz elektrochemischer Indikationsverfahren in der Volumetrie, Prinzip der Chromatographie, Dünnschichtchromatografie.

Optische Methoden (Grundlagen elektromagnetischer Strahlung, Prinzip optischer Analysenmethoden, UV/VIS Spektralphotometrie), elektrochemische Methoden (Grundgesetze der Elektrochemie, Elektrogravimetrie, Konduktometrie, Potentiometrie, ionensensitive Elektroden), Dead Stop Titrationen.

Einfache statistische Kennwerte (Mittelwert, Standardabweichung, Variationskoeffizient).

Leitfähigkeitsberechnungen, elektrochemische Spannungsreihe, galvanische Elemente, Nernst-Gleichung, Faraday-Gesetze, grundlegende technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.

Berechnungen von Elektrolysereaktionen, Auswertung potentiometrischer Titrationen, Berechnung von Standardreihen, Auswertungen mittels Kalibrierfunktion.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Spektroskopische Analysenverfahren, (Atomabsorptionsspektroskopie, Flammenemissionsspektroskopie; Fluorimetrie, Infrarotspektroskopie), Grundgesetze, Geräteaufbau, Anwendung von Absorptions- und Emissionsmethoden.

Berechnung und Herstellung von Standardreihen und Multielementstandards.

Aufstellen von Kalibrierfunktionen, Auswertung und Interpretation von Analysenergebnissen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Probenahme von festen, flüssigen und gasförmigen Proben, Probenvorbereitungs- und Aufschlussmethoden.

Chromatographische Trennprinzipien und entsprechende Methoden sowie Methoden der Detektion.

Instrumentelle chromatographische Methoden.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kalibrierung, Auswertung und einfache Interpretation von Messdaten aus instrumentellen Analysen.

Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung der Ausbildungsrichtung.

Molekülspektroskopie (RAMAN, NMR), Massenspektrometrie, Grundlagen.

Ergänzung gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen des Qualitätsmanagements im Labor und ausgewählter Qualitätsmanagementsysteme, Arbeitsanweisungen (SOP).

Elektrophoretische Techniken.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Einsatzbereiche von chromatographischen und spektroskopischen Analysenverfahren unter Berücksichtigung des Ausbildungsschwerpunktes.

Kalibrierung und Wartung von Laboreinrichtung und Geräten.

Kopplungen und Anwendungen der Kopplungen (GC-MS, LC-MS, u.a.).

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

3. Klasse – gemäß Stundentafel I.1

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Chemische Grundbegriffe, Nomenklatur und Symbolik, Atombau, Periodensystem und Periodizität von Eigenschaften, chemische Bindung (Atom-, Ionen- und Metallbindung).

Grundlagen des Massenwirkungsgesetzes, Gleichgewichtslage (qualitativ und quantitativ), Säure-Basenreaktion, pH-Wert, wässrige Lösungen anorganischer Stoffe, Redoxreaktion, einfache Komplexbildungsreaktion, Bilanzieren von Reaktionsgleichungen und einfache Umsatzberechnungen.

Für die chemische Wirtschaft, Technologie und Analytik wichtige Säuren, Basen und Salze sowie deren Eigenschaften.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Reaktionswärme, Gesetz von Le Chatelier, Aktivierungsenergie, Katalyse, Zustandsgrößen fester und flüssiger Stoffe, Anwendung der Gasgesetze, grundlegende technische Berechnungen aus dem Fachgebiet der Ausbildungsrichtung.

Stickstoff, Phosphor, Sauerstoff, Schwefel, Halogene, Edelgase, sowie deren wirtschaftlich oder analytisch wichtiger Verbindungen (Eigenschaften, Sicherheits- und Umweltaspekte), weitere Elemente dieser Hauptgruppen im Überblick.

Grundlegende Herstellungsverfahren ausgewählter wirtschaftlich bedeutender Elemente der 15.-18. Gruppe des PSE und deren Verbindungen (Linde-Verfahren, Kontaktverfahren, Born-Haber Verfahren, Ostwald-Verfahren), Düngemittel.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Wasserstoff, Lithium, Natrium, Magnesium, Calcium, Bor, Aluminium, Kohlenstoff, Silicium, Blei sowie deren wirtschaftlich oder analytisch wichtiger Verbindungen (Eigenschaften, Sicherheits- und Umweltaspekte), weitere Elemente dieser Hauptgruppen im Überblick.

Elektrolyse wässriger Systeme und von Salzschmelzen.

Radioaktiver Zerfall, Strahlungsarten, radioaktive Elemente und deren Vorkommen sowie Verwendung.

Trink-, Nutz- und Abwasser, deren Beurteilungskriterien und behördliche Auflagen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen von wirtschaftlich bedeutenden Primär- und Sekundärzellen.

Baustoffe und anorganische Bindemittel, keramische Werkstoffe, Silikatglas.

Phasengleichgewichte (Aggregatzustandsänderungen, Phasendiagramme von Ein- und Zweistoffsystemen).

5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen von wirtschaftlich bedeutenden Primär- und Sekundärzellen.

Baustoffe und anorganische Bindemittel, keramische Werkstoffe, Silikatglas.

6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen des metallischen Gefüges, Aluminium, Eisen, Kupfer (Eigenschaften, Herstellung, Legierungen, Verwendung), ausgewählte Metalle und Legierungen im Überblick.

Reaktionswärme, Reaktionsgeschwindigkeit, Reaktionsordnung, Katalyse.

6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen des metallischen Gefüges, Aluminium, Eisen, Kupfer (Eigenschaften, Herstellung, Legierungen, Verwendung), ausgewählte Metalle und Legierungen im Überblick.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Industrielle Herstellungsverfahren der anorganischen Chemie unter Berücksichtigung der Standortrelevanz.

Phasengleichgewichte (Aggregatzustandsänderungen, Phasendiagramme von Ein- und Zweistoffsystemen).

Reaktionswärme, Reaktionsgeschwindigkeit, Reaktionsordnung, Katalyse.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von einfachen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von einfachen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen, Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau organischer Moleküle, Isomerie (Struktur, Konformation, E/Z), Formelschreibweisen, Nomenklatur, Bindungen (Hybridisierung).

Addition und Eliminierung.

Alkane, Alkene und cyclische Kohlenwasserstoffe.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionelle Gruppen (Überblick über die wichtigsten funktionellen Gruppen), induktiver Effekt, Bindungspolarität, Substitutionsreaktionen (SN1, SN2, radikalische Substitution).

Halogenkohlenwasserstoffe, einfache sauerstoff- und stickstoffhaltige organische Verbindungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Elektrophile Substitution und Umlagerungen.

Aromatische Kohlenwasserstoffe.

Erdgas, Erdöl und Verarbeitungsprodukte, Raffinerietechnologie im Überblick.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Substituierte Carbonsäuren und deren Derivate sowie mehrwertige Alkohole.

Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte, Biopolymere, Additive, Thermoplastverarbeitung, Verbundwerkstoffe.

Natürliche mono-, oligo- und polymere Kohlenhydrate und deren Folgeprodukte, pflanzliche und tierische Öle und Fette, Tenside, Farbstoffe.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundbausteine in der Biochemie (Aminosäuren, Nukleotide, Lipide und Kohlenhydrate), ihre Eigenschaft und Funktion im makromolekularen Gefüge, Vitamine, Hormone.

Herstellung von Kunststoffen auf biotechnologischer Basis und deren Verwendung.

Ergänzung gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Makromolekulare Stoffe (Rohstoffe, biologische Abbaubarkeit, Biopolymere, umwelttechnische Maßnahmen).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Ausgewählte Heterocyclen (Vorkommen, Eigenschaften und Herstellung).

Ausgewählte pharmazeutische Produkte (Eigenschaften, Anwendung).

Wasch- und Reinigungsmittel (Rohstoffe, Verarbeitung, Umweltrelevanz).

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Risse, Bemaßungen, einfache Schnittdarstellung.

Rohrleitungen, Armaturen, Behälter, Pumpen, Fördereinrichtungen.

Stoffvereinigung, Zerkleinerung und mechanische Stofftrennung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Blockschema, Fließbilder und exemplarische RI-Schemata.

Wärmeübertragung, Überwachung einfacher Reaktionsparameter.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Feststoffextraktion, Flüssig/Flüssig-Extraktion, Ionentauschverfahren, Membrantrennverfahren.

Trocknen, thermisches Trennen von Lösungen, thermisches Trennen von Flüssigkeitsgemischen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können

Größen und Gesetze, Elemente des Gleich- und Wechselstromkreises (Widerstand, Induktivität, Kapazität).

Elektrische und elektronische Messgeräte.

Messung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstrombereich.

Grundtypen elektrischer Maschinen.

Praktische Übungen in Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.

Übungen in Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung Korngrößenbestimmung.

5. Semester – Kompetenzmodul 5 – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Größen und Gesetze, Elemente des Gleich- und Wechselstromkreises (Widerstand, Induktivität, Kapazität).

Elektrische und elektronische Messgeräte.

Messung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstrombereich.

6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel I.1

Die Schülerinnen und Schüler können

Elektrotechnische Schutzmaßnahmen. Betriebsumfeld elektrischer Maschinen (Isolierung, Schutzarten, Ex-Schutz).

Messung nichtelektrischer physikalischer und chemischer Größen mittels geeigneter Sensoren.

Einfache Beispiele zur Mess- und Steuerungstechnik.

Praktische Übungen in Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.

Übungen in Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung, Korngrößenbestimmung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6 – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Messung nichtelektrischer physikalischer und chemischer Größen mittels geeigneter Sensoren.

Einfache Beispiele zur Mess- und Steuerungstechnik.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Reaktoren (Arten, Einbauten, Steuerungen), fachspezifische Produktionsanlagen.

Ausgewählte Anwendungsbeispiele (Abgasreinigung, Rauchgasreinigung, Kläranlage, ua.).

Grundtypen elektrischer Maschinen.

Praktische Übungen in Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.

Übungen in Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung Korngrößenbestimmung.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sicherheitstechnik im Anlagenbau (Explosionsschutz, Brandschutz).

Raffinerie (Prozesse, Anlagen).

Elektrotechnische Schutzmaßnahmen. Betriebsumfeld elektrischer Maschinen (Isolierung, Schutzarten, Ex-Schutz).

Praktische Übungen in Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern.

Übungen in Zentrifugation, Filtration, Wärmetausch, Mess‐ und Regeltechnik, Zerkleinerung, Korngrößenbestimmung.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbereitung von Präparaten für die Mikroskopie, Handhabung von unterschiedlichen Mikroskopen, Mikroskopierübungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbereitung von Präparaten für die Mikroskopie, Färbetechniken zur Identifizierung von Mikroorganismen, Herstellung von Nährmedien, Durchführung von Zellzahlbestimmungen und Reinzuchtverfahren.

3. Klasse – gemäß Stundentafel I.2

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Anwendung mikrobiologischer Untersuchungsmethoden in der Praxis anhand ausgewählter Beispiele.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Anwendung mikrobiologischer Untersuchungsmethoden in der Praxis.

Wasser-und Rückstandsanalytik, Desinfektionsmitteltests.

Herstellung einfacher biotechnologischer Produkte.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Planung und Durchführung molekularbiologischer Untersuchungsmethoden anhand ausgewählter Beispiele, Stammhaltung und Konservierung von Mikroorganismen, Planung, Durchführung und Aufarbeitung ausgewählter Fermentationen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Planung und Ausführung gentechnischer Methoden unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen anhand ausgewählter Beispiele, Planung, Durchführung und Aufarbeitung komplexerer Fermentationen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Zelltypen, Zellaufbau, Struktur und Funktion von Zellorganellen, Zellteilung, Zelldifferenzierung.

Systematik von Mikroorganismen, morphologische Charakterisierung und ihre Bedeutung für die Umwelt, Medizin und Technologie, Pathogenität, Stoffkreisläufe.

Lichtmikroskopie, Grundlagen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Identifizierung von Mikroorganismen, mikroskopische Untersuchungsmethoden, Färbetechniken.

Kultivierung von Mikroorganismen, Reinzucht, Zell-/Keimzahlbestimmungsmethoden, Steriltechniken, mikrobiologische Untersuchungsmethoden für Wasser und Lebensmittel.

3. Klasse – gemäß Stundentafel I.2

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau von Fermentationsanlagen, Belüftungs- und Rührwerksysteme, Biosensoren.

Reinigung und Sterilisation von Bioreaktoren.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Qualitätskontrolle, Hazard Analysis and Critical Control Point, Good Management Practice- und Good Labor Practice- Richtlinien, Stichprobenpläne.

Herstellung klassischer biotechnologischer Produkte.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel I.2

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Prozessführung bei Fermentationen, Wachstumskinetik, Verfahrensentwicklung und Scale-up, Aufarbeitung von Fermentationsprodukten, Auswahl, Anzucht und Screening geeigneter Mikroorganismen.

Biotechnologische Verfahren aus dem Bereich der chemischen Industrie (Abwassereinigung, Kompostierung).

Prinzipien der Vererbung, Mitose, Meiose, Nukleinsäuren, Replikation, PCR, Restriktionsenzyme, Plasmide, Isolierung, Modifikation, Charakterisierung und Nachweis von Nukleinsäuren, Grundlagen der Virologie.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Produktionsverfahren industriell wichtiger bio- und gentechnologischer Erzeugnisse und ihre Anwendung, Kultivierung und Anwendung von Zellkulturen.

Grundlagen der DNA-Rekombinationstechniken, Transformationstechniken, Sicherheitskriterien in der Gentechnik, Gentechnikrecht, Kultivierung von GVOs, molekularbiologische Untersuchungsmethoden für Wasser und Lebensmittel.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Herstellung, Anreicherung und Prüfung von Proteinlösungen (Gehalt an Protein und biologische Aktivität), Anwendung geeigneter Bestimmungsmethoden, Ermittlung von Kenngrößen von Enzymen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Reindarstellung von Proteinen aus unterschiedlichen Rohstoffen und Dokumentation der Anreicherung, Charakterisierung von Proteinlösungen unter Anwendung geeigneter Bestimmungsmethoden, Ausführung elektrophoretische Techniken.

Einsatz immunologischer Nachweistechniken zur Prüfung der biologischen Aktivität.

Gemäß Stundentafel I.2.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Struktur, Eigenschaften und Funktion von Proteinen und Nukleinsäuren, Proteinbiosynthese (Transkription und Translation), Enzyme, Biokatalyse, Cofaktoren, industrielle Bedeutung.

Enzymkinetik, Wirkungsoptima, Bestimmungsmethoden von Enzymaktivitäten, elektrophoretische Methoden in der Proteinchemie.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Katabolische und anabolische Stoffwechselwege im Überblick, Energiehaushalt von Zellen und Organismen, Stoffwechselregulation.

Inhalt- und Zusatzstoffe in Lebensmitteln, Trends, Genussmittel und Drogen, Lebensmittelrecht, Toxikologie, biochemische Wirkung von Toxinen, Pestiziden und Umweltschadstoffen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gewinnung, Reinigung und Charakterisierung von Proteinen und rekombinanten Produkten, Probenvorbereitung und Probenkonzentrierung, biochromatographische und immunologische Techniken, Anreicherungstabelle, Protein- und DNA- Sequenzierung, diagnostische Arbeitsmethoden.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Immunologie, angeborene und adaptive Immunantwort, Allergien, Herstellung polyklonaler und monoklonaler Antikörper, biologische Membranen, chemischer Aufbau, Funktion.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Entwurf und Gestaltung2 3

3

3

5

5

8 (2)

8 (2)

3

35

II bzw. I

3.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

14

(I)

4.

Atelier und Produktion

13

13

13

13

8

8

4

72

(IV)

5.

Fertigungstechnik und Produktinformatik

–

–

–

–

4

4

2

10

I

6.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

1

1

2

2

1

7

(III)

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

36

36

36

36

36

36

37

253

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht5

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Drechsler; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Drechsler.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Drechsler.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik7

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.

Entwurf und Gestaltung2 3

3

3

6

6

8 (2)

8 (2)

4 (1)

8 (2)

46

II bzw. I

3.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

2

16

(I)

4.

Atelier und Produktion

14

14

14

14

10

10

3

10

89

(IV)

5.

Fertigungstechnik und Produktinformatik

–

–

–

–

4

4

2

4

14

(I)

6.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

1

1

2

2

2

2

10

(III)

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände4

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

37

37

38

38

38

38

38

32

296

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht6

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Drechsler; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Drechsler.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Drechsler.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 279/2005 idgF sowie BGBl. II 480/2006 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

Die Fachschule für Drechsler ist eine technische, gewerbliche und kunsthandwerkliche Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft und mit der Erstellung einer Abschlussarbeit werden die erlangten Kompetenzen zusätzlich dokumentiert. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung, die bereits berufspraktische Erfahrung voraussetzen, in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld der Holzbearbeitungs- und einschlägigen Holzverarbeitungsindustrie sowie bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Holzgewerbes.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Drechsler können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Drechslerei und Gestaltung ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten der Drechslerei und CNC-Technik einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung mit der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen komplexere Entwürfe und Studien nach den Prinzipien der Stimmigkeit, Proportion und Perspektive umsetzen. Sie können anwendungsorientierte Entwürfe zur Umsetzung in den Werkstätten herstellen, die entsprechenden darstellerischer Mittel auswählen und grafische und malerische Skizzen herstellen. Sie können durch bewusste Überzeichnung zur Abstraktion finden. Sie können komplexe gedrechselte kunsthandwerkliche Objekte entwerfen und unter Einbeziehung von Farbe und Oberfläche themenbezogene Entwürfe und Studien erstellen und begründen. Sie können Darstellung und Entwurf stilistischer Details in die themenbezogenen Projekte einarbeiten sowie freihändige Entwürfe in Bezug auf Linienführung und Stilisierung verfeinern.

Im Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen gedrechselte Werkstücke mit Projektionsarten, Schnitten und Ansichten zeichnen und freihändig Objekte darstellen. Sie können Zeichnungsnormen und Proportionsregeln anwenden. Sie können anwendungsorientierte Zeichnungen zur Umsetzung in den Werkstätten anfertigen bzw. konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete Zeichnungen aus Entwürfen mittlerer Komplexität herstellen. Sie können normgerechte Werkstückzeichnungen mit CAD- und CAM-Programmen zur CNC-Fertigung zeichnen bzw. konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete komplexe CAD-Zeichnungen aus Entwürfen herstellen. Sie können CAD-Objektdesign unter Berücksichtigung kultureller, technologischer und ergonomischer Bedingungen sowie funktionale CAD-Werkzeichnungen für Werkstücke und Hilfsmittel zeichnen.

Im Bereich Drechslerkonstruktionen CAD können die Absolventinnen und Absolventen CAD- Programme anwenden und normgerechter Pläne mit CAD-Programmen erzeugen. Sie können computerunterstützt 2-dimensional Entwurfs- und Detailzeichnung anfertigen. Sie können computerunterstützt 3-dimensional Werkstückzeichnung als Entwurfs- und Detailzeichnung anfertigen und 3-dimensionale CAD-Schaubilder erstellen. Sie können CAD-Zeichnungen mit geeigneten Methoden kommunizieren sowie CAD-Perspektivkonstruktionen herstellen und Visualisierungstechniken anwenden.

Im Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD können die Absolventinnen und Absolventen normgerechter Pläne mit unterschiedlichen CAD- und CAM-Programmen herstellen sowie die Weiterführung zur CNC-Fertigung planen. Sie können konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete Zeichnungen auf Basis von Modellen und Entwürfen herstellen sowie funktionalen Werkzeichnungen für Werkstücke und Hilfsmittel zeichnen. Sie können kunsthandwerkliche Werkstücke, komplexe Objekte, gewundene und durchbrochene Säulen darstellen.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Präsentationsmedien auswählen und deren technische Möglichkeiten beurteilen, bedienen und anwenden. Sie können Arbeitsprozesse und Ergebnisse entsprechend dokumentieren und präsentieren. Sie können digitale Bildzusammenstellungen ordnen und digitale Modelle positionieren.

Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Entwürfe zur Präsentation von Projekten erstellen. Sie können komplexe Gestaltungsprozesse unter Berücksichtigung visueller zeitgemäßer Kommunikations- und Designstrategien entwerfen. Sie können selbstständige Präsentationen für gedrechselte Designlösungen und Produktphilosophien entwickeln.

Im Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD können die Absolventinnen und Absolventen normgerechter Pläne mit unterschiedlichen CAD-Programmen herstellen und CAM-Pläne zur CNC-Fertigung darstellen. Sie können Werkzeichnung, Präsentationsmappen und Präsentationen zu themenbezogenen Projekten erstellen. Sie können Entwurfsprojekte, Konzeption und exemplarische Realisierung umsetzen.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen themenbezogene digitale Bildzusammenstellungen anwenden und geeignete digitale Modelle positionieren und bearbeiten. Sie können mit optimierten Präsentationsmethoden präsentieren und kommunizieren.

Im Bereich Materialkunde können die Absolventinnen und Absolventen die Ressourcen, Gewinnung, Einschnittarten und Handelsformen des Rohstoffes Holz erklären sowie den Aufbau und das Funktionsschema eines Baumes wiedergeben. Sie können eine Holzbewertung durch Zuordnung in Güteklassen dokumentieren und eine Holzvermessung berechnen. Sie können die Zusammenhänge über das Arbeiten des Holzes ableiten und die Eigenschaften des Holzes präzisieren. Sie können die Holzfehler, Holzkrankheiten, Holzschädlinge unterscheiden, die Grundlagen der Holztrocknung begründen, die verschiedenen Holzarten und ihre Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten erkennen und die richtigen Verbindungsmittel auswählen. Sie können verschieden Plattenwerkstoffe erkennen sowie deren Einsatzmöglichkeiten und ihre Verarbeitung interpretieren. Sie können die Furnierarten erkennen, die Herstellung, Trocknung und die Einsatzmöglichkeiten gliedern, die Messung, Lagerung und die Furniertechniken umschreiben. Sie können die Kunststoffarten erkennen und die unterschiedlichen Eigenschaften präzisieren, die Herstellung der Kunststoffarten und die Verwendung erklären. Sie können die Eigenschaften der Oberflächen funktionsbezogen auswählen und die Auftragstechniken der Oberflächenbehandlung erklären, die Materialien und ihre Anwendung unterscheiden. Sie können die Eigenschaften der Leime und Kleber wiedergeben, die Techniken, Materialien und die Anwendungen differenzieren. Sie können die Zusammensetzung der Werkstoffe, die Herstellung, die Verarbeitung, die Eigenschaften und die Verwendung erklären.

Im Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge können die Absolventinnen und Absolventen Sicherheit und Unfallschutz, die Organisation in der Werkstätte, den Arbeitsplatz und Unfallverhütungsvorschriften interpretieren, die Verwendung der Handwerkzeuge bestimmen und deren Wirkungsweise und die Instandhaltung erläutern. Sie können die Werkzeuge und Bauteile der Handmaschinen sowie deren Einsatzmöglichkeiten benennen. Sie können die Zerspanungstechnischen Faktoren der Maschinenwerkzeuge, Werkzeugschneidstoffe und Maschinenwerkzeugarten bestimmen.

Im Bereich Arbeitstechnik Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Werkzeuge der Standardmaschinen sowie deren Einsatzmöglichkeiten zuordnen sowie die Bauteile ihrer jeweiligen Verwendung definieren und präzisieren. Sie können die Grundlagen der Maschinentechnik, die Bauteile der Hand- und Holzbearbeitungsmaschinen und ihre Verwendung erklären. Sie kennen den Aufbau einer Druckluftanlage und die Sicherheitsvorschriften.

Im Bereich Arbeitstechnik Drechseln können die Absolventinnen und Absolventen die Drechseltechniken unterscheiden und die Techniken einordnen, die Aufspannvorrichtungen, Sicherheit und Unfallschutz der Techniken präzisieren. Sie können die Bauteile der Drechselmaschinen und Drechselautomaten, die Verwendung und die Sicherheitsvorschriften ableiten.

Im Bereich Arbeitstechnik CNC können die Absolventinnen und Absolventen die Bauteile der CNC-Drechselmaschinen ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften definieren, die Arbeitsabläufe und das Programm zur Herstellung eines Werkstückes mit den CNC-Drechselmaschinen entwickeln. Sie können die Bauteile des CNC-Bearbeitungszentrums ihre Verwendung und die Sicherheitsvorschriften definieren, die Arbeitsabläufe und das Programm zur Herstellung eines Werkstückes mit dem CNC- Bearbeitungszentrum entwickeln.

Im Bereich Arbeitstechnik Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Bauteile einer Anlagen-Steuerungstechnik und die Sicherheitsvorschriften einordnen.

Im Bereich Arbeitstechnik CNC können die Absolventinnen und Absolventen das Programm zur Herstellung eines Werkstückes mit dem CNC-Bearbeitungszentrum entwickeln. Sie können technologische und wirtschaftliche Parameter zur CNC-Maschinenbeschaffung realisieren.

Atelier und Produktion

Im Bereich Drechslerei können die Absolventinnen und Absolventen ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet sind. Sie können die Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe in der Werkstätte handhaben und die Arbeitsschritte planen. Sie können die Grundformen im Langholzdrehen fertigen und die Grundtechniken im Langholzdrehen anwenden und entwickeln. Sie können die Grundtechniken im Querholzdrehen an Werkstücken sowie das Schleifen und Schärfen von Drechslerwerkzeugen und die verschiedenen Oberflächengestaltungen durchführen. Sie können nach Vorgabe des Fertigungsprozesses selbstständig gedrechselte Werkstücke herstellen sowie Entwürfe in gedrechselte Objekte übertragen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften, des Zeitmanagements und der Qualität. Die Absolventinnen und Absolventen können die Techniken der Nassholzbearbeitung anwenden und dünnwandige Werkstücke reproduzieren. Sie können lange bzw. dünne Werkstücke aus Langholz drechseln. Sie können selbstständig Planung, Kalkulation und Herstellung von Kleinserien in der Kleinserienfertigung umsetzen bzw. großdimensionale Werkstücke in Lang- und Querholz aus trockenen und nassen Holz drechseln. Sie können Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren sowie Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und bearbeiten.

Im Bereich Handwerkzeuge können die Absolventinnen und Absolventen die Grundtechniken im Messen, Sägen, Hobeln, Bohren anwenden und Holzverbindungen auswählen und fertigen.

Im Bereich Holzbearbeitungsmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten sowie Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen sowie technisch unterstützt Oberflächentechniken anwenden. Sie können ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten richtig einsetzen sowie die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht verwenden. Sie können Bauteile und Funktionsweise von Kopierdrehmaschinen beschreiben und erklären sowie gedrechselte Werkstücke herstellen.

Im Bereich Drechslerei können die Absolventinnen und Absolventen eigene Entwürfe und Projekte in Werkstücke umsetzen. Sie können durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten mit Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen.

Im Bereich Holzbearbeitungsmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften projektorientierte Werkstücke anfertigen. Sie können technisch unterstützte Oberflächentechniken projektorientiert anwenden und deren Qualität beurteilen.

Fertigungstechnik und Produktinformatik

Im Bereich Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Kontrolle EDV-gestützt planen und erstellen. Sie können computerunterstützt Produktionsabläufe nach handwerklichen, technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen, beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.

Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig auf CNC-Drechselmaschinen gedrechselte Werkstücke und gefräste Werkstücke herstellen. Sie können Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden sowie branchenspezifischer Software im 2-dimensionaler Bereich zur anlagenorientierten Fertigung programmieren. Sie können selbstständig mit dem CNC-Bearbeitungszentrum einfache Werkstücke herstellen. Sie können computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren.

Im Bereich Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsvorbereitung EDV-gestützt planen, erstellen und differenzieren. Sie können computerunterstützt Produktionsabläufe planen, sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten, die gewonnenen Datenstrukturen beurteilen und in die innerbetriebliche Datenmigration implementieren.

Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen Bauteile und Funktionsweise 5-Achs-Bearbeitungszentrum beschreiben und erklären. Sie können Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden. Sie können selbstständig mit dem 5-Achs-Bearbeitungszentrum einfache Werkstücke herstellen. Sie können projektorientiert programmieren, serieller Fertigungsverfahren auswählen, Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.

Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Wartung von Maschinen und Geräten.

Aufbau und Einrichtung von Messaufbauten sowie Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Messapparaturen.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen

Bereich Entwurf

Zeichnen einfacher Körper und Objekte, Proportionen und Räumlichkeiten, Anwendung verschiedener zeichnerischer und malerischer Mittel.

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen

Strich- und Bemaßungsnormen, Darstellung und Bemaßung einfacher Körper, Darstellung von gedrechselten Werkstücken, Projektionsarten, orthogonale und schräge Parallelprojektion mit Schnitten und Ansichten.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen

Bereich Entwurf

Perspektive, Proportionslehre, grafische Darstellung räumlicher Objekte, 3-dimensionaler Objekte, Entwürfe unter Berücksichtigung der klassischen Kompositionsprinzipien.

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen

Projektionsarten, orthogonale und schräge Parallelprojektion, Darstellung von gedrechselten Werkstücken mit Schnitten und mehren Ansichten, werkstattbegleitende Konstruktionszeichnung, Zeichnungsnormen, Proportionsregeln.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen

Bereich Drechslerkonstruktionen CAD

Bereich Entwurf

Idee, Umsetzung und Darstellung, Entwürfe und Skizzen auf Papier und plastischen Materialien, Naturstudium, Landschafts- und Architekturmotive, Schrift, figurale Kompositionen, Anwendungen darstellerischer Mittel.

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen

Darstellung von gedrechselten Werkstücken mit Schnitten und Ansichten, Projektionsarten, Konstruktionszeichnung, Zeichnungsnormen, Körper, Drehflächen, Schnitte, Anschnittlinien.

Bereich Drechslerkonstruktionen CAD

Anwendungstechniken CAD, Herstellung normgerechter Pläne mit CAD-Programmen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen

Bereich Drechslerkonstruktionen CAD

Bereich Entwurf

Natur- und Detailstudien, grafische und malerische Skizzen, Kompositionsanalyse, experimentelle Gestaltungsaufgaben, Verdeutlichung und Abstraktion, grafisch skizzieren, Objektdesign.

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen

CAD-Programme, Darstellung von gedrechselten Werkstücken mit Schnitten und Ansichten, Konstruktionszeichnung, Zeichnungsnormen, Körper, Drehflächen, Schnitte, Anschnittlinien.

Bereich Drechslerkonstruktionen CAD

Computerunterstütze Darstellung von 2-dimensionalen Plänen, einfache 3-dimensionale Darstellung einzelner Objekte, Layoutgestaltung, Ausgabemöglichkeiten, digitale Kommunikation.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen

Bereich Drechslerkonstruktionen CAD

Bereich Medienlabor

Bereich Entwurf

Entwicklungsprozesse, Objektdesign; Vertiefung der formalen, technischen und ästhetisch–künstlerischen Fertigkeiten, Proportions- und Detailstudien, Licht und Schatten, Schriftgestaltung und Ornament.

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen

CAD-Anwendungen, normgerechter Werkstückzeichnungen, Lageaufgaben, Körper, Drehflächen, Schnitte, Vertiefung der formalen, technischen und ästhetisch–künstlerischen Fertigkeiten.

Bereich Drechslerkonstruktionen CAD

CAD, 3-dimensionale Darstellung gedrechselter Objekte, Layoutgestaltung.

Bereich Medienlabor

Grundlagen der technischen Vortragsmedien, digitale Fotografie und deren Gerätehandhabung, Aufnahmetechnik, computergestütztes Design, Ausarbeitungsverfahren mit pixelorientierter Software, Lichttechnik und Lichtführung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen

Bereich Drechslerkonstruktionen CAD

Bereich Medienlabor

Bereich Entwurf

Grafische und plastische Umsetzungsvarianten, Proportions- und Detailstudien, Entwurfsgestaltung unter Einbeziehung von Oberfläche und Farbe.

Konkave und konvexe Formgebung.

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen

Objektdesign mit kultureller, technologischer und ergonomischer Betrachtung, normgerechte Werkstückzeichnungen.

Bereich Drechslerkonstruktionen CAD

CAD 3-dimensionale Darstellung gedrechselter Objekte, Ausgabemöglichkeiten, digitale Kommunikation, Visualisierungstechniken.

Bereich Medienlabor

Vortragsmedien, digitale Fotografie, Design, Software, Licht, Positionierung der Objekte und Modelle; 3-dimensionale Software; medienunterstützte Präsentationstechniken, medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD

Bereich Medienlabor

Bereich Entwurf

Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten in Raum; digitale Weiterverarbeitung und Präsentation der Entwurfsarbeit.

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD

CAD- und CAM-Programme, Weiterführung zur CNC-Fertigung, konstruktiv und maßstabgerecht gestaltete Zeichnungen auf Basis von Modellen und Entwürfen.

Werkzeichnungen für Werkstücke und Hilfsmittel, Darstellung kunsthandwerklicher Werkstücke, komplexe Objekte, gewundene und durchbrochene Säulen, themenbezogenen Projekte, Entwurfsprojekte, Konzeption und exemplarische Realisierung, Präsentation.

Bereich Medienlabor

Digitale Bildzusammenstellungen, digitale Modelle positionieren.

Medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD

Bereich Medienlabor

Bereich Entwurf

Zeichnerische Darstellung komplexer Präsentationsentwürfe; digitale Weiterverarbeitung und Präsentation für gedrechselte Designlösungen und Produktphilosophien.

Bereich Gestaltung Drechslerkonstruktionen CAD

CAD- und CAM-Programme, Weiterführung zur CNC-Fertigung, komplexe Objekte, themenbezogene Projekte, Konzeption und exemplarische Realisierung, Präsentation.

Bereich Medienlabor

Bildzusammenstellungen, Modelle positionieren und bearbeiten.

Präsentations- und Kommunikationstraining.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialkunde

Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge

Bereich Materialkunde

Wald, Baum, Holzstruktur, chemischer Aufbau des Holzes.

Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge

Räumliche Voraussetzungen, Arbeitsplatz, Sicherheit am Arbeitsplatz, Unfallgefahren und Unfallverhütung, Handwerkzeuge und Arbeitsgeräte (Hobelbank, Werkzeuge zum Messen und Reißen, Handwerkzeuge für die spanende Bearbeitung; Schneidegeometrie, Sägen, Instandhaltung der Sägen, Hobel, Instandhaltung des Hobel, Stemmeisen, Handbohrer, Raspel und Feilen, Ziehklinge; Handwerkzeuge für die spanlose Bearbeitung).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialkunde

Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge

Bereich Arbeitstechnik Maschinen

Bereich Materialkunde

Holzgewinnung, Einschnitt, Handelsformen, Holzbewertung, Güteklassen, Holzmessung.

Arbeiten des Holzes, technische Eigenschaften des Holzes, ästhetische Eigenschaften des Holzes, Holzfehler, Holzkrankheiten, Holzschädlinge, Holztrocknung, Holzarten, Anlegen einer Holzkartei.

Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge

Drechselwerkzeuge, Bohrer, Handbohrmaschinen, Handstichsägen, Handhobelmaschine, Handkreissäge.

Bereich Arbeitstechnik Maschinen

Drechselbank, Bandsäge, Abrichthobelmaschine, Dickenhobelmaschine.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialkunde

Bereich Arbeitstechnik Drechseln

Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge

Bereich Materialkunde

Ausländische Holzsorten; Auswahl, Eigenschaften und Auswirkungen der Hölzer bei der Bearbeitung; Einschnitt sowie Trocknung und Lagerung von ausländischen Holzarten; Anlegen einer Holzkartei mit ausländischen Holzsorten.

Verbindungsmittel (Federn, Dübel, Holznägel, Schrauben, Nägel, Klammern).

Platten aus Massivholz, Platten aus Holzspänen, Platten aus Holzfasern, sonstige Plattenwerkstoffe.

Bereich Arbeitstechnik Drechseln

Handdrechseln, Nassholzdrechseln, Bohrtechniken auf der Drehbank, Kantigdrehen, Trommeldrehen, Gewindestrählern, Aufspannvorrichtungen, Sicherheit und Unfallschutz.

Bereich Arbeitstechnik Werkzeuge

Zerspanungstechnologie, Werkzeugschneidstoffe, Maschinenwerkzeugarten, sicherheitstechnische Bestimmungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialkunde

Bereich Arbeitstechnik Maschinen

Bereich Materialkunde

Furnierarten, Herstellung, Trocknung, Messung, Lagerung, Furniertechniken, Einlegearbeiten.

Einteilung der Kunststoffe, Herstellung, Verwendung.

Bereich Arbeitstechnik Maschinen

Grundlagen von Strom, Antriebsarten, Kraftübertragung, Zerspanungstechnologie, Schutzmaßnahmen, Wartung, Handmaschinen, Kreissägen, Fräsmaschinen, Bohrmaschinen, Schleifmaschinen, Kehlautomat, Holzdrehbänke, Furnierklebemaschine, Leimauftragsmaschine, Furnierpressen, Holztrocknungsanlagen, Hilfs-, Zusatz- und Sicherheitseinrichtungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialkunde

Bereich Arbeitstechnik Drechseln

Bereich Materialkunde

Techniken, Materialien, Anwendung der Oberflächentechnologie, Oberflächenfehler, alternative Oberflächen, Holzschutz.

Bereich Arbeitstechnik Drechseln

Drechselmaschinen und Drechselautomaten, Ovaldrehen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialkunde

Bereich Arbeitstechnik CNC

Bereich Materialkunde

Leime, Kleber. Metalle, Glas, Stein, Leder, Textilien, Holzersatzstoffe, Horn.

Bereich Arbeitstechnik CNC

CNC-Drechselmaschine.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik Maschinen

Bereich Arbeitstechnik CNC

Bereich Arbeitstechnik Maschinen

Druckluftanlagen; Elektrik.

Bereich Arbeitstechnik CNC

Grundlagen CNC-Bearbeitungszentrum.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik Maschinen

Bereich Arbeitstechnik CNC

Bereich Arbeitstechnik Maschinen

Pneumatik; Hydraulik; Absaugtechnik; Transporteinrichtungen.

Bereich Arbeitstechnik CNC

CNC-Technik; CNC-Bearbeitungszentrum; Technologiedaten und Leistungsparameter.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von gedrechselten Werkstücken des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Drechslerei

Bereich Handwerkzeuge

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Bereich Drechslerei

Werkstätte „Drechslerei“ (Werkstättenordnung, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung, Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen; Herstellung von gedrechselten Grundformen, Werkzeuge und einfache gedrechselte Werkstücke, Messtechniken und Bearbeitungstechniken im Lang- und Querholzdrechseln, Maßdrehen, Ausdrehen, Werkzeugschleifen, Anfertigen von Holzverbindungen, Schleifen, Ölen und Wachsen).

Werkstätte „Oberflächen“ (Lack).

Bereich Handwerkzeuge

Werkstätte „Drechslerei“ (Messen, Sägen, Hobeln, Bohren, Anfertigung von Holzverbindungen).

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Werkstätte „Drechslerei“ (Ständerbohrmaschine, Tellerschleifmaschine, Bandsäge).

Werkstätte „Maschinen“ (Dickenhobelmaschine, Abrichthobelmaschine, Längsschnittkreissäge, Kappsäge).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Drechslerei

Bereich Handwerkzeuge

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Bereich Drechslerei

Werkstätte „Drechslerei“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung, Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Planen der Arbeitsschritte; Herstellung einfacher gedrechselter Werkstücke, Messtechniken und Bearbeitungstechniken im Lang- und Querholzdrechseln, Maßdrehen, Ausdrehen, Werkzeugschleifen, Werkzeugschärfen, Anfertigung von Holzverbindungen; Schleifen, Ölen und Wachsen).

Werkstätte „Oberflächen“ (Lack).

Bereich Handwerkzeuge

Werkstätte „Drechslerei“ (Messen, Sägen, Hobeln, Bohren, Verleimen, positive und negative Formschnittmuster, Reliefs, Anfertigen von Holzverbindungen).

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Werkstätte „Drechslerei“ (Ständerbohrmaschine, Tellerschleifmaschine, Bandsäge).

Werkstätte „Maschinen“ (Dickenhobelmaschine, Abrichthobelmaschine, Längsschnittkreissäge, Kappsäge).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Drechslerei

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Bereich Drechslerei

Werkstätte „Drechslerei“ (neue Drechseltechniken, einfache Objekte nach eigenen Entwürfen, Profildrehen in Lang- und Querholz, Spann- und Drehtechniken in Längsholz, Querholz und Hirnholz; Drehen einfacher Hohlkörper mit Deckel; Drehen dünner Werkstücke, Nassholzbearbeitung, Schärfen von Handdrehwerkzeugen).

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Werkstätte „Maschinen“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung, Holzbearbeitungsmaschinen, Formatkreissäge).

Werkstätte „Oberflächen“(Oberflächengestaltungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Drechslerei

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Bereich Drechslerei

Werkstätte „Drechslerei“ (neue Drechseltechniken, einfache Objekte nach eigenen Entwürfen, Profildrehen in Lang- und Querholz, Spann- und Drehtechniken in Längsholz, Querholz und Hirnholz; Drehen einfacher Hohlkörper mit Deckel; Drehen dünner Werkstücke, Nassholzbearbeitung, Schärfen von Handdrehwerkzeugen).

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Werkstätte „Maschinen“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung, Holzbearbeitungsmaschinen, Formatkreissäge, Plattensäge, Pressen).

Werkstätte „Oberflächen“ (Lackieranlagen und Oberflächengestaltungen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Drechslerei

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Bereich Drechslerei

Werkstätte „Drechslerei“ (lange bzw. dünne Werkstücke aus Langholz drechseln, Planung, Kalkulation und Herstellung in der Kleinserienfertigung, Oberflächengestaltungen auf der Drechselmaschine).

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Werkstätte „Maschinen“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der aktuellen Bearbeitungsmaschinen, Tischfräsmaschinen, Oberfräsmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Kantenschleifmaschinen, Bandschleifmaschinen, Bauteile, Funktionsweise und Bedienung der Kopierdrehmaschinen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Drechslerei

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Bereich Drechslerei

Werkstätte „Drechslerei“ (großdimensionale Werkstücke in Lang- und Querholz aus trockenen und nassen Holz drechseln, Planung, Kalkulation und Herstellung in der Kleinserienfertigung).

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Werkstätte „Maschinen“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der aktuellen Bearbeitungsmaschinen, Tischfräsmaschinen, Oberfräsmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Kantenschleifmaschinen, Bandschleifmaschinen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Drechslerei

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Bereich Drechslerei

Werkstätte „Drechslerei“ (Drehen von Kugeln, Herstellung von einfacher und mehrfach gewundener Wundsäulen, moderne Schneide- und Werkzeug-Technologien, Drehen von größeren Werkstücken in Lang- Quer- und Hirnholz aus trockenen und nassen Holz; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der Bearbeitungsmaschinen und Anlagen).

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Werkstätte „Maschinen“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der aktuellen Bearbeitungsmaschinen, Blockbandsäge, Druckluftanlage).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Drechslerei

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Bereich Drechslerei

Werkstätte „Drechslerei“ (Drehen von größeren Werkstücken in Lang-, Quer- und Hirnholz aus trockenen und nassen Holz; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der Bearbeitungsmaschinen und Anlagen).

Bereich Holzbearbeitungsmaschinen

Werkstätte „Maschinen“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung der aktuellen Bearbeitungsmaschinen, Holztrocknungsanlagen, Absaugungsanlagen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitsvorbereitung

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Bereich Arbeitsvorbereitung

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung sowie Stücklisten, Zuschnittpläne ua., Arbeitssteuerung, und Kontrolle, computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten, Arbeitsvorbereitung mittels branchenspezifischer Software).

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Werkstätte „Drechslerei“ (Bauteile und Funktionsweise der CNC-Drechselmaschinen, Software im 2-dimensionalen Bereich, konstante und variable Datenstruktur, Programmiersprache, Befehlsstrukturen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitsvorbereitung

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Bereich Arbeitsvorbereitung

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten zur Arbeitsvorbereitung mittels branchenspezifischer Software).

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Werkstätte „CNC-Werkstätte“ (Bauteile und Funktionsweise CNC-Bearbeitungszentrum, Programmieren, konstante und variable Datenstruktur, Programmiersprache, Befehlsstrukturen, Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; Programmieren branchenspezifischer Software im 2-dimensionalen Bereich zur anlagenorientierten Fertigung).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitsvorbereitung

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Bereich Arbeitsvorbereitung

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Anwendungstechniken zur Erfassung von Produktionsdaten; Einsatz branchenspezifischer Software zum Datenexport und Datentransfer).

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Werkstätte „CNC-Werkstätte“ (Drechseln und Fräsen mit Software im 2-dimensionalen Bereich, Konstante und Variable Datenstruktur, Programmiersprache, Befehlsstrukturen, Programmieren branchenspezifischer Software im 2-dimensionalen und 3 –dimensionalen Bereich zur anlagenorientierten Fertigung).

Werkstätte „Drechslerei“ (Anwendungstechniken Drechseln und Fräsen auf CNC-Drechselmaschinen).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitsvorbereitung

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Bereich Arbeitsvorbereitung

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Anwendungstechniken zur Erfassung von Produktionsdaten; Einsatz branchenspezifischer Software zum Datenexport und Datentransfer).

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

Werkstätte „CNC-Werkstätte“ (Bauteile und Funktionsweise 5-Achs-Bearbeitungszentrum, Programmieren branchenspezifischer Software im 2–dimensionalen und 3-dimensionalen Bereich zur anlagenorientierten Fertigung, Konstante und Variable Datenstruktur, Programmiersprache, Befehlsstrukturen; Anwendungstechniken Bohren, Fräsen und Schneiden auf 5-Achs-Bearbeitungszentrum).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

6. Semester –Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Bereich Designtheorie

Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.

Bereich Designtheorie

Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.a

Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik

6

6

6

6

4

4

2

34

IV

2.b

Elektronik Design2

2(2)

2(2)

2(2)

2(2)

3(2)

3(2)

2

16

I

2.c

Angewandte Elektronik

4

4

4

4

4

4

2

26

I

3.a

Netzwerktechnik – Werk-stätte und Produktionstechnik

4

4

4

4

6

6

2

30

IV

3.b

Kommunikationselektronik

–

–

2

2

2

2

1

9

I

3.c

Computer- und Netzwerktechnik

1

1

2

2

2

2

1

11

I

4.

Softwaretechnik3

2(2)

2(2)

2(2)

2(2)

–

–

–

8

I

5.

Laboratorium

–

–

–

–

3

3

2

8

I

6.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

35

35

37

37

36

36

37

253

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

5.

Technik Kreativ

–

–

–

–

2

2

1

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht5

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.a

Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik

6

6

6

6

4

4

2

5

39

IV

2.b

Elektronik Design3

2(2)

2(2)

2(2)

2(2)

2(2)

2(2)

1

2

15

I

2.c

Angewandte Elektronik

4

4

4

4

3

3

2

3

27

I

3.a

Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

4

4

6

6

2

4

34

IV

3.b

Kommunikationselektronik

–

–

2

2

3

3

1

2

13

I

3.c

Computer- und Netzwerk-technik

1

1

2

2

3

3

1

2

15

I

4.

Softwaretechnik 4

2(2)

2(2)

2(2)

2(2)

–

–

–

–

8

I

5.

Laboratorium

–

–

–

–

3

3

2

4

12

I

Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte B.1–B.4

–

–

–

–

2

2

2

2

8

I

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände5

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz6

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

37

37

38

38

38

30

288

Semesterwochenstunden

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte

Klasse

Summe

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

B.1

Mikroelektronik

–

–

–

–

2

2

2

2

8

I

B.2

Multimedia- und Kommunikationselektronik

–

–

–

–

2

2

2

2

8

I

B.3

Computer- und Informationstechnik

–

–

–

–

2

2

2

2

8

I

B.4

Automatisierung

–

–

–

–

2

2

2

2

8

I

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

5.

Technik Kreativ

–

–

–

–

2

2

1

1

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht7

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Mikroelektronik“, B.2 „Multimedia- und Kommunikationselektronik“, B.3 „Computer- und Informationstechnik“, B.4 „Automatisierung“.

3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung

4. Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte1

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektronik und technische Informatik.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 147/2011 idgF sowie BGBl. II Nr. 272/2013 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl Nr. 142/1969 idgF. erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B.1 – B.4).

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Elektronik und Technische Informatik können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Elektronik, Elektronik Design, Kommunikationselektronik, Computer- und Netzwerktechnik und Softwaretechnik ausführen. Dabei steht die Planung von Abläufen und Projekten, die Fertigung und Wartung elektronischer Geräte, die Anpassung von Softwarelösungen, die messtechnische Überprüfung bzw. der Test und die Validierung der Komponenten, Module und Systeme im Vordergrund. Sie sind in der Lage, eigenständig Fehler systematisch zu erkennen, aufzusuchen, einzugrenzen und zu beheben.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Werkstoffe der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Werkstoffe der Elektronik und können deren Eigenschaften beurteilen sowie deren mechanische Komponenten normgerecht darstellen.

Im Bereich Fertigungsverfahren der Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die fachspezifische Feinwerktechnik benennen und anwenden sowie die gängigen Verbindungstechniken beschreiben.

Im Bereich Fertigungsunterlagen können die Absolventinnen und Absolventen die praxisnahen Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen. Sie können Fertigungsunterlagen lesen und erstellen sowie die fachspezifischen Normen und Vorschriften anwenden.

Im Bereich Elektronische Bauelemente und Baugruppen kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Bauformen und können Bauteile zu Baugruppen zusammenschalten.

Im Bereich Schaltungsentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen vorgegebene Schaltungen und Baugruppen mittels CAD erstellen. Sie können Leiterplatten designen und die Fertigungsunterlagen erstellen sowie deren Funktion simulieren. Die Absolventinnen und Absolventen können vorgegebene Applikationsschaltungen anwendungsbezogen einsetzen. Sie kennen die Möglichkeiten der Leiterplattenproduktion und können designte Leiterplatten für die automatische Fertigung vorbereiten.

Im Bereich Automatisierung können die Absolventinnen und Absolventen Workflows erfassen und dokumentieren. Sie kennen Bussysteme und können sie anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden und auswählen sowie ausgewählte Bussysteme konfigurieren. Die Absolventinnen und Absolventen können einfache Mikrocontrollerschaltungen erstellen und einfache Abläufe auf rechnergestützten Produktionssystemen programmieren.

Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge des betrieblichen Qualitätsmanagements und können es anwenden. Sie können einfache Projekte des Fachgebietes planen, umsetzen und dokumentieren sowie die gängigen Planungswerkzeuge anwenden.

Im Bereich Produktentwicklung und Wartung können die Absolventinnen und Absolventen Mess-, Prüf- und Wartungspläne erstellen sowie Unterlagen auch in englischer Sprachen lesen und verstehen.

Im Bereich Grundlagen der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen. Sie können die Gesetze auf einfache Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von einfachen Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen.

Im Bereich Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente. Sie können die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren und elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern messtechnisch analysieren sowie einfache Bauelemente auswählen, einbauen und in Betrieb nehmen.

Im Bereich Messtechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen geeignete Messverfahren für elektrische Größen, Zeit und Frequenz, deren Kenngrößen und Messfehler und können für das jeweilige Einsatzgebiet geeignete Messverfahren auswählen und die erforderlichen Messschaltungen dimensionieren sowie Messergebnisse kommentieren und dokumentieren.

Im Bereich Schaltungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete. Sie können einfache elektronische Schaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen entwerfen und dimensionieren sowie Bauelementgruppen auswählen, aufbauen und in Betrieb nehmen.

Im Bereich Leistungselektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Kennlinien und die Funktionsweise von leistungselektronischen Bauelementen. Sie kennen die einschlägigen Vorschriften und Normen, können leistungselektronische Komponenten auswählen.

Im Bereich Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Architekturen von Regelungssystemen sowie deren Beschreibungsformen. Sie können einfache Analog- und Digitalregler dimensionieren und realisieren.

Im Bereich Automatisierungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Sensoren, Aktoren sowie deren Ansteuerprinzipien und können für die jeweilige Anwendung geeignete Sensoren und Aktoren auswählen und einsetzen. Sie können einfach Aufgaben in der Automatisierungstechnik durchführen.

Im Bereich Elektroakustik kennen die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche akustische Wandler und deren Eigenschaften und können die Wandlerprinzipien sowie Mess- und Aufzeichnungsverfahren anwenden.

Im Bereich Signale kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Signalkennwerte für die Audio- und Videosignalverarbeitung und können die Anwendung in einfachen Beispielen darstellen.

Im Bereich Schaltungstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen Beispiele für Zweipole und Vierpole und können deren Funktionsweise für praktische Aufgabenstellungen anwenden.Sie kennen grundlegende Schaltungen der Hochfrequenztechnik und können den Einsatz der Schaltungen für die Empfangstechnik erklären.

Im Bereich Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen das Prinzip der Darstellung von Ortskurven und können Resonanzschaltungen beschreiben.

Im Bereich Grundlagen der Übertragungstechnik und -systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Theoreme der Informationstheorie und der Übertragungstechnik und können einfache Verfahren der Codierung und das Prinzip der Modulation erklären.

Im Bereich Vermittlungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die vermittlungstechnischen Komponenten und Verfahren und können deren Einsatz anwenden.

Im Bereich Funktechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren der Radio- und Fernsehtechnik und können die Vor- und Nachteile der Verfahren beschreiben.

Im Bereich Modulation kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Eigenschaften von einfachen analogen und digitalen Modulationsverfahren und können die Verfahren in bestehenden Anwendungen beschreiben.

Im Bereich Optische Nachrichtentechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von optoelektronischen Bauelementen und können optoelektronische Signale erfassen und auswerten sowie für Anwendungen geeignete Komponenten auswählen.

Im Bereich Leitungen kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Grundfunktion von praktischen Leitungsbauformen und können den Einsatz von Leitungsbauformen anhand von Beispielen beschreiben.

Im Bereich Grundlagen Wellenausbreitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Wellenbereiche und die wichtigsten Grundbegriffe der elektromagnetischen Wellenausbreitung. Sie können das Prinzip der Wellenausbreitung in den Wellenbereichen in einfacher Weise beschreiben.

Im Bereich Antennen kennen die Absolventinnen und Absolventen einfache Antennenbauformen und können die Funktion für verschiedene Anwendungen beschreiben.

Im Bereich Mobilkommunikation kennen die Absolventinnen und Absolventen gängige Verfahren und Systeme und können den Einsatz der Verfahren in einfacher Weise beschreiben.

Im Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe und Einflussgrößen und können Abhilfemaßnahmen zur Störungsbeseitigung beschreiben.

Im Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Methoden des digitalen Entwurfs anwenden, selbstständig Digitalbausteine auswählen sowie den Entwurf dokumentieren.

Im Bereich Computertechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Basisarchitekturen und Kenngrößen moderner Computer. Sie können Geräte instandsetzen, tauschen, auswählen und zusammenbauen sowie Fehler beheben.

Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig fachgerechte Komponenten auswählen. Sie können die Eigenschaften von Digitalbausteinen zuordnen sowie diese kombinieren.

Im Bereich Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerke mit den dazugehörigen Applikationen im speziellen Anwendungsbereich der Kommunikationstechnik einrichten und in Betrieb nehmen. Sie können Störungen eingrenzen und beheben sowie normgerechte Dokumente der Netzwerktopologie anfertigen.

Im Bereich Mikrocomputer können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion von Mikrocontroller beschreiben, deren Module den Anwendungen zuordnen sowie unter Anwendung von Programmiertools und einfachen Programmiermethoden Funktionen eines Mikrocomputersystems realisieren.

Im Bereich Fachrichtungsspezifische Software verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionalität von Anwendersoftware und können sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.

Im Bereich Programmiersprachen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Vor- und Nachteile gängiger Programmiersprachen und können die für eine spezifische Aufgabe geeignete wählen. Sie können Grundstrukturen, Befehle, Syntaxregeln und Programmerzeugungsmechanismen einer vorgegebenen Programmiersprache einsetzen und die Funktionalität von Softwaremodulen anhand des Quellcodes nachvollziehen sowie die Regeln von vorgegebenen Programmiersprachen für die Lösung komplexer Aufgaben anwenden.

Im Bereich Hardwarenaher Programmierung kennen die Absolventinnen und Absolventen Standardfunktionen und können Bibliotheken in Programmen einbeziehen und anwenden. Sie können Entwickler und Benutzerdokumentationen für eigene Programmentwicklungen benutzen, Basisfunktionen implementieren und testen.

Im Bereich Betriebssysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Komponenten eines modernen Betriebssystems, verstehen deren Aufgaben und können ein vorgegebenes Betriebssystem nützen.

Im Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung können die Absolventinnen und Absolventen statische Webseiten benutzerfreundlich gestalten und anpassen. Sie können Netzwerke konfigurieren und warten.

Im Bereich Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerke – mit den dazugehörigen Applikationen im speziellen Anwendungsbereich der Kommunikationstechnik – einrichten und in Betrieb nehmen. Sie können Störungen eingrenzen und beheben sowie normgerechte Dokumente der Netzwerktopologie anfertigen.

Im Bereich Mikrocomputer können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion von Mikrocontroller beschreiben, deren Module den Anwendungen zuordnen sowie unter Anwendung von Programmiertools und einfachen Programmiermethoden Funktionen eines Mikrocomputersystems realisieren.

Im Bereich Multimedia kennen Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften gängiger Signalquellen für den Licht-, Audio- und Videobereich mit deren Steuerung und können Anlagen konfigurieren und in Betrieb nehmen.

Sie kennen erforderliche elektrische und mechanische Betriebsmittel und können Geräte für Multimediaanwendungen konfigurieren und in Betrieb nehmen.

Sie kennen die einschlägigen Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften für die Einrichtung und den Betrieb von Multimediageräten und bühnentechnischen Aufbauten und können diese anwenden.

Im Bereich Kommunikationselektronik kennen Absolventinnen und Absolventen netzwerktechnische Komponenten, Schnittstellen und Methoden zur Optimierung von Übertragungskanälen und können komplexere Netzwerkkomponenten konfigurieren und in Betrieb nehmen.

Sie kennen das Verhalten von Funktionsbaugruppen für höhere Frequenzen und können den Einsatz der Funktionsbaugruppen beschreiben.

Sie kennen Begriffe und Einflüsse des Rauschens in elektronischen Schaltungen und können diese zur Betrachtung von Empfangssystemen anwenden.

Sie kennen grundlegende Normen zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Kommunikationsgeräten und können diese auf die Stör- und Feldstärkemesstechnik anwenden.

Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen sowohl serverseitig als auch clientseitig Dienste, Sicherheitssysteme installieren, warten und konfigurieren.

Im Bereich Programmiersprachen können die Absolventinnen und Absolventen Informationen in Dateien speichern, lesen und weiterverarbeiten.

Im Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung können die Absolventinnen und Absolventen serverseitige Technologien konfigurieren und einsetzen, Netzwerke betreuen und warten.

Im Bereich Hardwarenaher Programmierung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Vor und Nachteile unterschiedlicher Mikrocontrollerkonzepte, können geeignete Lösungen auswählen und Programme zur Ansteuerung von Peripheriekomponenten für diese erstellen, testen und dokumentieren sowie Kommunikation zwischen einzelner Systeme einrichten.

Im Bereich Softwareentwicklung kennen und verstehen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Methoden der Softwareentwicklung, können diese anwenden und dokumentieren.

Im Bereich Messtechnik kennen Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Messwertumformern und können einfache Messschaltungen dimensionieren.

Im Bereich Bussysteme kennen Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von gängigen Bussystemen und können Bussysteme für Anwendungen auswählen.

Im Bereich Speicherprogrammierbare Steuerung kennen Absolventinnen und Absolventen Logik und programmierbare Bausteine und können für einfache Anwendungen eine speicherprogrammierbare Steuerung konfigurieren und programmieren.

Im Bereich Sensorik und Aktorik kennen Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften gängiger Sensoren und Aktoren. Sie können Sensoren und Aktoren für einfache Anwendungen auswählen.

Im Bereich Steuer- und Regelungstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen Eigenschaften von Regelkreisgliedern und können diese auf Regelstrecken und Bemessung von Reglern anwenden.

Im Bereich Systeme kennen Absolventinnen und Absolventen die Darstellung der Automatisierungspyramide und können den Einsatz der Techniken in den Ebenen beschreiben.

Im Bereich Antriebstechnik kennen Absolventinnen und Absolventen das Betriebsverhalten und die Kennlinien von Antrieben und können Antriebe für Anwendungen auswählen.

Im Bereich Anlagentechnik kennen Absolventinnen und Absolventen grundlegende Normen und Vorschriften und können grundlegend die Betriebssicherheit von Geräten und Anlagen beurteilen.Sie können Prozessdaten auswerten und einfache Prozesse visualisieren.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik Design

Bereich Angewandte Elektronik

Bereich Elektronik Design

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen; Handhabung und Anwendung von Messwerkzeugen).

Bereich Angewandte Elektronik

Werkstätte „Elektronik“ (Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen Bauelementen; Aufbau und Messung von Grundschaltungen).

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Verbindungstechniken der Elektrotechnik; Aufbau, Anschluss und Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln; Sicherheit in elektrischen Anlagen).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik Design

Bereich Angewandte Elektronik

Bereich Elektronik Design

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).

Werkstätte „Gerätebau“ (Prototypische mechanische und chemische Fertigung von Leiterplatten; computerunterstützte Fertigung von Leiterplatten).

Bereich Angewandte Elektronik

Werkstätte „Elektronik“ (Verbindungstechniken der Elektronik; Konfektionierung von Verbindungen in Systemen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik Design

Bereich Angewandte Elektronik

Bereich Elektronik Design

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Anfertigen von facheinschlägigen Bauteilen und Baugruppen).

Werkstätte „Gerätebau“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von elektronischen Schaltungen und Baugruppen).

Bereich Angewandte Elektronik

Werkstätte „Elektronik“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von Analog- und Digital-schaltungen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik Design

Bereich Angewandte Elektronik

Bereich Elektronik Design

Werkstätte „Gerätebau“ (Anwendung von SMD-Bauteilen und Baugruppen; Verarbeitungs- und Reparaturtechniken; Gehäusetechnik).

Bereich Angewandte Elektronik

Werkstätte „Elektronik“ (Herstellen von Grundschaltungen; Bau- und Inbetriebnahme analoger und digitaler Baugruppen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik Design

Bereich Angewandte Elektronik

Bereich Elektronik Design

Werkstätte „Gerätebau“ (Fertigung und Inbetriebnahme elektronischer Geräte und Systeme; Anwendung von SMT).

Bereich Angewandte Elektronik

Werkstätte „Elektronik“ (Bau- und Inbetriebnahme analoger und digitaler Systeme; Reparatur von elektronischen Geräten).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte Elektronik

Bereich Angewandte Elektronik

Werkstätte „Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme komplexer digitaler Baugruppen sowie von Mikrocontrollerkomponenten).

Werkstätte „Industrieelle Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme von Sensoren und Aktoren an programmierbaren Steuerungen und Bussystemen; Elektropneumatik).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik Design

Bereich Angewandte Elektronik

Bereich Elektronik Design

Werkstätte „Fertigungssteuerung und Überwachung“ (Arbeitsplanung und Fertigungssteuerung; Zeiterfassung; Kalkulation; Erstellen von Fertigungsunterlagen; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung).

Bereich Angewandte Elektronik

Werkstätte „Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme komplexer digitaler Systeme sowie von Mikrocontrollersystemen und Mikrocomputern; Fehlersuche).

Werkstätte „Industrieelle Elektronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen).

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffe der Elektronik

Bereich Fertigungsverfahren der Elektronik

Bereich Fertigungsunterlagen

Bereich Werkstoffe der Elektronik

Werkstoffe, Materialeigenschaften, Bearbeitungsverfahren; technische Zeichnungen.

Bereich Fertigungsverfahren der Elektronik

Schraub-, Klemm- und Klebetechnik; Schweiß- und Löttechnik.

Bereich Fertigungsunterlagen

Technische Freihandzeichnungen, CAD-Konstruktion.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronische Bauelemente und Baugruppen

Bereich Schaltungsentwicklung

Bereich Elektronische Bauelemente und Baugruppen

Kenngrößen, Einsatzbereich und Toleranzen von Bauteilen.

Bereich Schaltungsentwicklung

Leiterplattenentwurf mit rechnergestützten Systemen; Simulation; Bestückungs- und Löttechnik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schaltungsentwicklung

Bereich Schaltungsentwicklung

Leiterplattendesign, Bestückungs- und Löttechnik, Kunststofftechnik; Dokumentation.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Automatisierung

Bereich Schaltungsentwicklung

Bereich Automatisierung

Dokumentation; Fehlererfassung und -verfolgung, Fernwartung, Supportlevel; Arbeitsablaufverwaltung; Bussysteme.

Bereich Schaltungsentwicklung

Mikroelektronik, SMD-Technik, SMT-Technik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Automatisierung

Bereich Automatisierung

Entwurf von Mikrocontrollerschaltungen; Konzepte und Bauformen, SPS – Grundlagen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Produktentwicklung und Wartung

Bereich Projektmanagement

Qualitätsprüfung und –kontrolle; Methoden zur Fehlersuche; Evaluation.

Bereich Produktentwicklung und Wartung

Garantie und Gewährleistung; Betriebskostenkalkulation; Abnutzung und Verschleiß; Wartungsplanung.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projekt- und Produktionsentwicklung

Bereich Projekt- und Produktionsentwicklung

Projekte planen und steuern, Terminmanagement.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Elektronik

Bereich Bauelemente

Bereich Grundlagen der Elektronik

Elektrotechnische Grundgrößen, Einheiten und Gesetze, Gleichstromtechnik, Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung, Widerstandsmessung, Strom-/Spannungsquellen; Ersatzschaltungen; Arbeit; Leistung; Wirkungsgrad; Anpassung.

Bereich Bauelemente

Elektromechanische Bauelemente, passive Bauelemente.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Elektronik

Bereich Bauelemente

Bereich Messtechnik

Bereich Grundlagen der Elektronik

Magnetisches Feld, Elektrisches Feld, Schaltverhalten von Induktivitäten und Kapazitäten.

Bereich Bauelemente

Lineare und nichtlineare passive Bauelemente; Kapazität; Kondensator; Induktivität; Spule.

Bereich Messtechnik

Messung nichtelektrischer Größen; Sensoren und Messschaltungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Elektronik

Bereich Bauelemente

Bereich Schaltungstechnik

Bereich Messtechnik

Bereich Grundlagen der Elektronik

Wechselstromtechnik (Grundbegriffe, Kennwerte, Darstellung sinusförmiger Größen; Grundschaltungen idealer, passiver Bauelemente; Wirk-, Blind- und Scheinleistung).

Bereich Bauelemente

Grundfunktionen von Transistoren.

Bereich Schaltungstechnik

Grenzwerte und Kennwerte von elektronischen Bauteilen.

Bereich Messtechnik

Wechselstrommesstechnik (Strom- und Spannungsmessung; Frequenz- und Phasenmessung; Oszilloskop).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauelemente

Bereich Schaltungstechnik

Bereich Leistungselektronik

Bereich Bauelemente

Operationsverstärker, Komparatoren.

Bereich Schaltungstechnik

OPV-Grundschaltungen.

Bereich Leistungselektronik

Elektronische Netzteile; Grundschaltungen der Leistungselektronik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauelemente

Bereich Schaltungstechnik

Bereich Leistungselektronik

Bereich Bauelemente

AD-Wandler, DA-Wandler.

Bereich Schaltungstechnik

Verstärkerschaltungen; Spannungs- und Stromquellen.

Bereich Leistungselektronik

Leistungsverstärker.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schaltungstechnik

Bereich Regelungstechnik

Bereich Leistungselektronik

Bereich Automatisierungstechnik

Bereich Schaltungstechnik

Filter, Oszillatoren.

Bereich Regelungstechnik

Analoge Regelungstechnik; Arten von Regelkreisgliedern und Reglern.

Bereich Leistungselektronik

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und Electrostatic Discharge (ESD).

Bereich Automatisierungstechnik

Sensoren und Aktoren.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik

Bereich Regelungstechnik

Bereich Automatisierungstechnik

Bereich Messtechnik

Messsysteme, automatisierte Messdatenverarbeitung.

Bereich Regelungstechnik

Digitale Regelungstechnik (Arten von Regelkreisgliedern und Reglern; Grundbegriffe der Leit- und Prozesstechnik).

Bereich Automatisierungstechnik

Grundlagen der Automatisierungstechnik und Robotik; Bussysteme in der Automatisierungstechnik.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Computertechnik

Bereich Kommunikationselektronik

Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Herstellen elektronischer Schaltungen und Anfertigung von Baugruppen).

Bereich Computertechnik

Werkstätte „Computertechnik“ (Konfektionierung und Inbetriebnahme von Computersystemen; Konfiguration von Computerkomponenten).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Netzwerktechnik

Bereich Kommunikationselektronik

Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Anwendung von Baugruppen der Kommunikations-elektronik; Verkabelungssysteme; Verteileranschlusstechniken).

Bereich Netzwerktechnik

Werkstätte „Netzwerktechnik“ (zurichten, verlegen und prüfen von galvanischen und optischen Datenleitungen und Kabeln).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Netzwerktechnik

Bereich Kommunikationselektronik

Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Aufbau, Konfiguration und Messungen an stationären Kommunikationseinrichtungen).

Bereich Netzwerktechnik

Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Auswahl von Komponenten und Aufbau sowie Inbetriebnahme eines Basisnetzwerkes).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Netzwerktechnik

Bereich Kommunikationselektronik

Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Grundlagen von Kommunikationssystemen; Mobil- und Festnetzkommunikation).

Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (parametrieren und prüfen von Baugruppen der Elektroakustik, Audio- und Videotechnik).

Bereich Netzwerktechnik

Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Konfiguration von Netzwerkkomponenten; Schnittstellen; Datenübertragungseinrichtungen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Netzwerktechnik

Bereich Kommunikationselektronik

Werkstätte „Kommunikationselektronik“ (Digitale Vermittlungs- und Übertragungstechnik; Voice over IP).

Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Messungen an Schaltungen der NF- und HF-Technik; Anfertigen von Baugruppen unter Berücksichtigung von HF- und EMV-Eigenschaften).

Bereich Netzwerktechnik

Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Fehlersuche an Computersystemen; Netzwerkkomponenten; Entwurf, Aufbau und Inbetriebnahme von Datennetzen inklusive Systemsoftware).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Kommunikationselektronik

Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (Aufbau, Reparatur und Wartung von Geräten der Antennen- und Funktechnik, Verstärker- und Übertragungstechnik).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Netzwerktechnik

Bereich Kommunikationselektronik

Werkstätte „Nieder- und Hochfrequenztechnik“ (Anwendung und Wartung von Systemen der Antennen-, Funk- und Übertragungstechnik; SAT-Anlagen; Untersuchung der elektromagnetischen Verträglichkeit und Störsicherheit).

Bereich Netzwerktechnik

Werkstätte „Netzwerktechnik“ (Konfiguration, Administration, Wartung und Dokumentation von komplexen Netzwerken).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektroakustik

Bereich Signale

Bereich Elektroakustik

Wandler (Mikrofon, Lautsprecher), Pegelmessung, Aufzeichnungsverfahren.

Bereich Signale

Signalkennwerte, Signalverarbeitung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schaltungstechnik

Bereich Grundlagen

Bereich Schaltungstechnik

Filterschaltungen.

Bereich Grundlagen

Bodediagramm, Resonanz.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Übertragungstechnik und -systeme

Bereich Vermittlungstechnik

Bereich Funktechnik

Bereich Modulation

Bereich Grundlagen der Übertragungstechnik und -systeme

Multiplexverfahren, Zeitmultiplexsysteme.

Bereich Vermittlungstechnik

Grundlegende vermittlungstechnische Prinzipien.

Bereich Funktechnik

Radio- und Fernsehtechnik.

Bereich Modulation

Analoge und digitale Verfahren.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Optische Nachrichtentechnik

Bereich Leitungen

Bereich Schaltungstechnik

Bereich Optische Nachrichtentechnik

Sende- und Empfangselemente, Lichtwellenleiter, aktive und passive optische Elemente.

Bereich Leitungen

Symmetrische und unsymmetrische Leitungen.

Bereich Schaltungstechnik

Empfangstechnik, Verstärker, Oszillatoren, Filter.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen Wellenausbreitung

Bereich Antennen

Bereich Grundlagen Wellenausbreitung

Grundbegriffe der Ausbreitung elektromagnetischer Wellen, Frequenzbereiche.

Bereich Antennen

Antennenbauformen, Antennenanlagen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mobilkommunikation

Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Bereich Mobilkommunikation

Aktuelle Verfahren und deren Einsatzbereiche.

Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Kopplungsmechanismen, Störquellen, Abhilfemaßnahmen, Messtechnik.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik

Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik

Dezimal-, Binär- und Hexadezimalsystem; Umrechnung von Zahlen verschiedener Systeme; vorzeichenbehaftete Binärzahlen; Darstellung boolescher Verknüpfungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik

Bereich Computertechnik

Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik

Grundverknüpfungen und zusammengesetzte boolesche Verknüpfungen; Anwendungen.

Bereich Computertechnik

Grundlegender Aufbau und Funktionsweise von Computersystemen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik

Bereich Bauelemente

Bereich Grundlegende Elemente der Digitaltechnik

Struktur, Beschreibung und Betriebsarten von Schaltwerken; Zähler, Schieberegister, Frequenzteiler.

Bereich Bauelemente

Begriffe,Kenngrößen, Technologien; Architektur; Arten programmierbarer Logikbausteine; Anwendungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerktechnik

Bereich Netzwerktechnik

Topologien und Modelle, Protokolle und Hardwarekomponenten; vernetzte Systeme; Dienste; Anwendungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mikrocomputer

Bereich Mikrocomputer

Grundstruktur eines Mikrocomputers.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mikrocomputer

Bereich Mikrocomputer

Aufbau und Funktion eines Mikrocontrollers; Peripherie; maschinennahe Programmierung. Datensicherheit.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Computertechnik

Bereich Mikrocomputer

Bereich Computertechnik

Schnittstellen und Protokolle; Peripheriegeräte.

Bereich Mikrocomputer

Standardschnittstellen; maschinennahe Programmierung.

1. Klasse (1.und 2. Semester)

Die Schülerinnen können im

Bereich Fachrichtungsspezifische Software

Bereich Programmiersprachen

Bereich Hardwarenahe Programmierung

Bereich Fachrichtungsspezifische Software

Office-Programme, fachspezifische Werkzeuge.

Bereich Programmiersprachen

Syntaxregeln, Sprachkonzepte.

Bereich Hardwarenahe Programmierung

Entwicklungsumgebung, Bibliotheken, Softwaredokumentation.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Programmiersprachen

Bereich Hardwarenahe Programmierung

Bereich Programmiersprachen

Programm- und Datenstrukturen.

Bereich Hardwarenahe Programmierung

Basisfunktionen implementieren und testen. Entwickler- und Benutzerdokumentation verwenden.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebssysteme

Bereich Programmiersprachen

Bereich Hardwarenahe Programmierung

Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung

Bereich Betriebssysteme

Anwendung von Systemsoftware.

Bereich Programmiersprachen

Datenstrukturen.

Bereich Hardwarenahe Programmierung

Mikrocontroller-Programmierung wiederverwendbarer Module.

Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung

Statische HTML-Seiten, Grafikformate, CSS, Netzwerkkonfiguration, Netzwerkwartung.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte Elektronik

Bereich Kommunikationselektronik

Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Einführung in die elektronische Messtechnik, Messungen an einfachen passiven Schaltungen, Wechselstrommesstechnik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte Elektronik

Bereich Kommunikationselektronik

Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Messungen an aktiven Bauteilen und Baugruppen, Messgeräte der Nieder- und Hochfrequenztechnik, Logikschaltungen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Übungen und Projekte auch gegenstandsübergreifend in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Messgeräte der Nieder- und Hochfrequenztechnik, Mikrocontroller und Peripherie, Netzwerktechnik.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Übungen und Projekte auch gegenstandsübergreifend in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik“ sowie „Netzwerktechnik – Werkstätte und Produktionstechnik“, iB Regelungstechnik, Mikrocontroller und Peripherie, Netzwerktechnik, Hochfrequenzmesstechnik.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerktechnik

Bereich Netzwerktechnik

Topologien und Modelle, Protokolle und Hardwarekomponenten; vernetzte Systeme; Dienste; Anwendungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mikrocomputer

Bereich Mikrocomputer

Grundstruktur eines Mikrocomputers.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mikrocomputer

Bereich Mikrocomputer

Aufbau und Funktion eines Mikrocontrollers; Peripherie; maschinennahe Programmierung; Datensicherheit.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mikrocomputer

Bereich Mikrocomputer

Standardschnittstellen; maschinennahe Programmierung.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimedia

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Multimedia

Licht-, Ton-, Videosignalquellen. Akustik.

Bereich Kommunikationselektronik

Schnittstellen, Verbindungs- und Paketorientierung, Mehrfachausnutzung von Übertragungskanälen. Netzwerktechnik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimedia

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Multimedia

Geräte für Multimediaanwendungen.

Bereich Kommunikationselektronik

Verstärker, Oszillatoren, Filter für höhere Frequenzen. Netzwerktechnik.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimedia

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Multimedia

Geräte und Betriebsmittel für Beleuchtungstechnik und Bühnentechnik.

Bereich Kommunikationselektronik

Rauschgrößen, Signal-Rauschverhältnis, Rauschen in Empfangssystemen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimedia

Bereich Kommunikationselektronik

Bereich Multimedia

Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften.

Bereich Kommunikationselektronik

EMV-Normen und Vorschriften, Störmesstechnik, Feldstärkemesstechnik.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebssysteme

Bereich Programmiersprachen

Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung

Bereich Betriebssysteme

Konfiguration, Installation und Wartung eines Betriebssystems.

Bereich Programmiersprachen

Dateiverwaltung.

Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung

Statische HTML-Seiten, Grafikformate, CSS.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hardwarenahe Programmierung

Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung

Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung

Software zur Ansteuerung von Peripheriekomponenten.

Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung

Client-Server-Technologie.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung

Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung

Schnittstellenkommunikation zwischen Systemen, Datenerfassung.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Softwareentwicklung

Bereich Softwareentwicklung

Projektmanagement, Softwaredokumentation.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik

Bereich Bussysteme

Bereich Messtechnik

Begriffe der Messtechnik, Verfahren, Messwertaufnehmer, Messwertumformer.

Bereich Bussysteme

Standardbussysteme.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Speicherprogrammierbare Steuerung

Bereich Sensorik und Aktorik

Bereich Speicherprogrammierbare Steuerung

Kombinatorische und Sequentielle Logik, programmierbare Bausteine, Konfiguration, SPS-Programmierung.

Bereich Sensorik und Aktorik

Sensoren und Aktoren, hydraulische und pneumatische Systeme.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuer- und Regelungstechnik

Bereich Systeme

Bereich Steuer- und Regelungstechnik

Regelkreisglieder, Kennzeichnung von Strecken und Reglern.

Bereich Systeme

Automatisierungspyramide, Industrielle Kommunikationssysteme, Sicherheitstechnik, Simulationssoftware.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Antriebstechnik

Bereich Anlagentechnik

Bereich Antriebstechnik

Rotierende und lineare Antriebe.

Bereich Anlagentechnik

Normen und Vorschriften, Einführung in Prozessvisualisierung.

Siehe Anlage 1.

„Englisch“, „Projektmanagement“, „Entrepreneurship“ und „Mitarbeiterführung und -ausbildung“.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Darstellung von Fragestellungen, Pflichten/Lastenheft, Mind Map, Internet- und Literaturrecherche, Adaptierung von Schaltungen, Softwarelösungen finden, installieren und adaptieren.

Entwurf und Bau von selbst geplanten Schaltungslösungen, Programmierung eigener Softwarelösungen für konkrete Aufgabenstellungen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Internet- und Literaturrecherche

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung

Bereich Internet- und Literaturrecherche

Internet und Fachliteratur.

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung

Einfache Schaltungsanalyse.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Internet- und Literaturrecherche

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung

Bereich Internet- und Literaturrecherche

Internet und Fachliteratur; Nutzung von Foren.

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung

Schaltungsanalyse II; Einführung in die Schaltungssimulation.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung

Bereich Projektmanagement

Projektmanagement-Tools, Kenngrößen des Projektmanagements.

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung

Schaltungsanalyse III.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung

Bereich Projektmanagement

Projektorganisation und -begleitung.

Bereich Kreative Schaltungsentwicklung

Entwurf, Layout und Prüfplan für einen Gerät.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt IX Unterabschnitt B.1 bis B.4 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik5

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

II

2.

Energiesysteme

2.a

Energiesysteme – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

4

4

4

4

–

24

IV

2.b

Energiesysteme

3

3

3

3

2

2

2

18

I

3.

Antriebstechnik und Mechatronik

3.a

Antriebstechnik und Mechatronik – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

4

4

4

4

–

24

IV

3.b

Antriebstechnik und Mechatronik

2

2

3

3

2

2

2

16

I

4.

Automatisierungstechnik und Industrieelektronik

4.a

Automatisierungstechnik und Industrieelektronik – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

4

4

4

2

–

14

IV

4.b

Automatisierungstechnik und Industrieelektronik

–

–

2

2

3

3

2

12

I

5.

Computerunterstützte Projektentwicklung2

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3(3)

21

I

6.

Laboratorium

–

–

–

–

3

3

3

9

I

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz3

2 (2)

2 (2)

–

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

35

35

37

37

37

35

37

253

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

III

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

II

G.

Förderunterricht4

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

_______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektrotechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektrotechnik.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Elektrotechnik.

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik7

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(I)

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

II

2.

Energiesysteme

2.a

Energiesysteme – Werkstätte und Produktionstechnik2

4

4

4

4

4

4

–

4(3)

28

III bzw. IV

2.b

Energiesysteme

3

3

3

3

2

2

2

5

23

I

3.

Antriebstechnik und Mechatronik

3.a

Antriebstechnik und Mechatronik – Werkstätte und Produktionstechnik2

4

4

4

4

4

4

–

3(2)

27

III bzw. IV

3.b

Antriebstechnik und Mechatronik

2

2

3

3

2

2

2

4

20

I

4.

Automatisierungstechnik und Industrieelektronik

4.a

Automatisierungstechnik und Industrieelektronik – Werkstätte und Produktionstechnik2

–

–

4

4

4

2

–

3(2)

17

III bzw. IV

4.b

Automatisierungstechnik und Industrieelektronik

–

–

2

2

3

3

2

4

16

I

5.

Computerunterstützte Projektentwicklung3

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3 (3)

3 (3)

4(4)

25

I

6.

Laboratorium

–

–

–

–

3

3

3

3

12

I

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände4

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

I

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

IV

C.

Verbindliche Übung

1.

Soziale und personale Kompetenz5

2(2)

2(2)

–

–

–

–

–

–

4

III

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

35

35

37

37

37

35

37

36

289

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

E.

Freigegenstände

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(I)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

III

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

III

4.

Mitarbeiterführung und-ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

III

F.

Unverbindliche Übungen

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

II

G.

Förderunterricht6

1.

Deutsch und Kommunikation

2.

Englisch

3.

Angewandte Mathematik

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

__________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektrotechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektrotechnik.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Elektrotechnik.

Siehe Anlage 1.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 195/2010 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Elektrotechnik liegen in den Bereichen Haus- und Gebäudetechnik (Elektroinstallation einschließlich erneuerbarer Energien und Blitzschutz sowie Anlagen der Gebäudeleittechnik), Betriebstechnik (elektrische Anlagen und Antriebe einschließlich Automatisierungs- und Kommunikationstechnik) sowie im Bau und in der Anwendung elektrischer Geräte und Maschinen. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Fertigung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Störungsbehebung und Wartung im Vordergrund.

Die Dokumentation von Anlagen und Geräten mittels einschlägiger Software, die Programmierung von Automatisierungsgeräten und Parametrierung von Bussystemen und der Einsatz der Computer- und Netzwerktechnik zählen zu den typischen Aufgaben einer Elektrotechnikerin bzw. eines Elektrotechnikers.

Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Maßnahmen zum Personen- und Anlagenschutz und elektromagnetische Verträglichkeit ist integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

Die Ausbildung ist auf aktuelle Entwicklungen und das wirtschaftliche Umfeld ausgerichtet.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Wissen über Energiesysteme, Antriebstechnik, Grundlagen der Mechatronik, Automatisierungstechnik und Industrieelektronik.

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Grundlagen der Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik anwenden. Sie können die Wirkung des elektrischen Stromes auf den menschlichen Körper beurteilen und geeignete Maßnahmen ergreifen. Sie können die Auswirkungen von elektrischen und magnetischen Feldern und deren Wechselwirkung erörtern. Sie können die für einen Verteiler relevanten Betriebsmittel nach Plan auswählen und den Verteiler zusammenbauen.

Im Bereich Niederspannungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Topologien von Ortsnetzen benennen und Schaltanlagen der Niederspannungstechnik beschreiben. Sie können die einschlägigen Normen, Vorschriften und Bestimmungen benennen und anwenden. Sie können die Betriebsmittel der Elektrotechnik dimensionieren, auswählen und einsetzen.

Im Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die einschlägigen Normen und Vorschriften anwenden. Sie können elektrische Anlagen unter Einhaltung der einschlägigen Normen und Sicherheitsvorschriften errichten und in Betrieb nehmen. Sie können Einrichtungen zur Gebäudeautomatisierung errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen. Sie können Schutzmaßnahmen für elektrische Anlagen auswählen, anwenden und überprüfen.

Im Bereich Lichttechnik können die Absolventinnen und Absolventen einfache lichttechnische Anlagen EDV-unterstützt planen. Sie können lichttechnische Grundgrößen benennen. Sie können Beleuchtungsanlagen errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen.

Im Bereich Netzwerk- und Kommunikationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen IT-Netzwerke errichten und überprüfen. Sie können Kommunikationseinrichtungen für Gebäude errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen.

Im Bereich Mittelspannungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen den Betrieb von Mittelspannungsanlagen beschreiben. Sie können Aufbau und Funktion von Mittelspannungsanlagen beschreiben.

Im Bereich Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auswählen, errichten, in Betrieb nehmen und überprüfen. Sie können die Abrechnungen elektrischer Energie interpretieren und erklären.

Im Bereich Erneuerbare Energien können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien planen.

Im Bereich Gebäudeleittechnik können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen zur Gebäudeautomatisierung planen.

Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen praxisrelevante Aufgabenstellungen umfassend und selbstständig lösen.

Im Bereich Grundlagen der Mechatronik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Werkstoffe der Mechatronik auswählen und beschreiben. Sie können die grundlegenden Maschinenelemente angeben. Sie können Fertigungsverfahren für die Mechatronik beschreiben. Sie können die relevanten Grundlagen der Mechanik erklären. Sie können die Grundlagen der Fluidtechnik beschreiben. Sie können Methoden der Druckerzeugung beschreiben. Sie können Berechnungen zu Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad durchführen. Sie können Fertigungsverfahren für die Mechatronik anwenden. Sie können Elemente der Fluidtechnik auswählen und anwenden.

Im Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Bauformen, die Betriebsarten, die Schutzarten und die Kühlarten elektrischer Maschinen und Transformatoren beschreiben und auswählen. Sie können die einschlägigen Vorschriften und Normen von elektrischen Maschinen und Transformatoren anwenden. Sie können einfache Erwärmungs- und Abkühlvorgänge analysieren. Sie können Daten des Leistungsschildes elektrischer Maschinen und Transformatoren interpretieren.

Im Bereich Betrieb elektrischer Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Grundgrößen und Grundgesetze elektrischer Maschinen erklären und anwenden. Sie können den Aufbau, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Gleichstrommotoren, Asynchron- und Synchronmaschinen beschreiben. Sie können die Kennlinien von Gleichstrom- und Asynchronmaschinen bewerten und interpretieren. Sie können einfache magnetische Kreise beschreiben (Fluss, Erregung, magnetischer Widerstand). Sie können die Funktion und Anwendung des Universalmotors erklären. Sie können die Grundgesetze des Transformators anwenden. Sie können die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Transformatoren erklären. Sie können die Anlauf-, Brems- und Drehzahlstellmethoden von Asynchronmaschinen erklären und bewerten. Sie können den Einsatz von Synchronmaschinen zur Erzeugung elektrischer Energie erläutern. Sie können die Eigenschaften von Einphasenasynchronmotor, Spaltpolmotor, Schrittmotor und Servomotor erklären. Sie können bei verschiedenen Einsatzfällen charakteristische Merkmale der Antriebsmaschine erkennen.

Im Bereich Angewandte Leistungselektronik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion der Leistungshalbleiter erklären. Sie können Grundschaltungen zur Drehzahlstellung anwenden. Sie können den Aufbau und die Funktion des Wechselstromstellers erklären. Sie können Grundschaltungen selbstgeführter Stromrichter erklären. Sie können den Aufbau und Einsatzgebiete von Drehstromstellern und Frequenzumrichtern erklären. Sie können Servoantriebssysteme erklären. Sie können Maßnahmen zur Reduzierung von Oberschwingungen von Stromrichterschaltungen auswählen und anwenden.

Im Bereich Elektrische Antriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Kenngrößen für eine Antriebsauslegung bestimmen. Sie können Komponenten zu elektrischen Antrieben kombinieren und einsetzen. Sie können den stationären Betrieb von elektrischen Antriebssystemen analysieren. Sie können Stromrichterantriebe auswählen und parametrieren.

Im Bereich Elektromobilität können die Absolventinnen und Absolventen die für Elektromobilität eingesetzten Antriebssysteme erklären und bewerten. Sie können die antriebsrelevanten Komponenten eines Elektrofahrzeugs beschreiben und deren Zusammenwirken erklären.

Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen praxisrelevante Aufgabenstellungen umfassend und selbstständig lösen.

Im Bereich Messtechnik und Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Messverfahren für Spannung, Stromstärke und Widerstand anwenden. Sie können Messverfahren in Bezug auf zu erwartende Messfehler auswählen. Sie können Oszilloskopmessungen durchführen und auswerten. Sie können geeignete Sensoren zur Erfassung physikalischer Größen auswählen. Sie können die Wirkungsweise von Sensoren beschreiben. Sie können grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung der EMV beschreiben.

Im Bereich Digitaltechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Rechenoperationen der Booleschen Algebra durchführen. Sie können einfache Wahrheitstabellen erstellen und daraus Schaltungen ableiten. Sie können die Grundkomponenten der sequentiellen Logik beschreiben, auswählen und einsetzen. Sie können die Einsatzgebiete programmierbarer Bausteine beschreiben. Sie können die Einsatzgebiete und die grundlegende Arbeitsweise von Mikrocomputern beschreiben.

Im Bereich Elektronische Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen Halbleiterbauelemente entsprechend ihrer Kenndaten und Grenzwerte auswählen und in Grundschaltungen einsetzen.

Im Bereich Steuerungs- und Leittechnik können die Absolventinnen und Absolventen einfache Steuerungen realisieren. Sie können den Aufbau und das Funktionsprinzip einer SPS beschreiben. Sie können geeignete Baugruppen zur Konfiguration von SPS Systemen auswählen. Sie können einfache Sprachelemente und Grundverknüpfungen der SPS Programmierung anwenden. Sie können die Funktionsweise und Anwendungsgebiete von Schnittstellen und Bussystemen beschreiben.

Im Bereich Schaltungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Operationsverstärkerschaltungen beschreiben und dimensionieren. Sie können passive Filterschaltungen auswählen und das Zeit- sowie Frequenzverhalten erklären. Sie können Transistorschaltungen für das Schalten verschiedener Lasten dimensionieren. Sie können Verstärkerschaltungen entsprechend deren Einsatzgebiet auswählen und dimensionieren. Sie können Stromversorgungen in der Elektronik entsprechend gegebener Anforderungen auswählen. Sie können Baugruppen der Elektrotechnik nach geeigneten Verfahren und mit geeigneten Technologien herstellen.

Im Bereich Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten des Standardregelkreises beschreiben. Sie können die Sprungantwort eines Regelkreises bewerten.

Im Bereich Maschinensicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Gefahrenpotentiale erkennen und sicherheitstechnische Vorschriften anwenden.

Im Bereich Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Bussysteme und Netzwerkkomponenten entsprechend gegebener Anforderungen auswählen und konfigurieren.

Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen praxisrelevante Aufgabenstellungen umfassend und selbstständig lösen.

Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden der technischen Kommunikation anwenden. Sie können Aufgabenstellungen in einzelne, verschiedenen Bereichen zuzuordnende Arbeitspakete aufteilen und Einzellösungen zu einem Gesamtergebnis zusammenführen. Sie können grundlegende Methoden von industrieller Standardsoftware nutzen. Sie können die Methoden der technischen Kommunikation des Fachgebietes anwenden. Sie können industrielle Standardsoftware über die Grundfunktionalität hinaus nutzen. Sie können Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenstände unter Berücksichtigung von Methoden des Projektmanagements realisieren. Sie können unter Verwendung marktüblicher fachspezifischer Software elektrische Schaltungen und Anlagen normgerecht planen und konstruieren. Sie können die grundsätzlichen Abläufe der Betriebsführung und der Projektabwicklung anwenden. Sie können technische Standardsoftware vertieft anwenden.

Im Bereich Laborbetrieb können die Absolventinnen und Absolventen Messungen auch mit Computerunterstützung durchführen und die Messwerte mit EDV-Unterstützung protokollieren. Sie können Messungen nach Vorgabe auswerten und Protokolle nach vorgegebenen Standardrichtlinien verfassen. Sie können Gefahren beim Umgang mit rotierenden Maschinen einschätzen und potentielle Gefahrensituationen sicher erkennen und soweit als möglich vermeiden. Sie können Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Spannungen und Strömen einschätzen und potentielle Gefahrensituationen sicher und rasch erkennen und soweit als möglich vermeiden. Sie können Messungen effizient und sicherheitsbewusst durchführen. Sie können geeignete Standardmessgeräte auswählen und bedienen. Sie können Messschaltungen nach Anleitung aufbauen und in Betrieb nehmen.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik

Begriffe (Größen, Einheiten, Stromarten), Stromkreise (Stromleitung, Widerstände, ohmsches Gesetz, kirchhoffsche Regeln, Widerstandsschaltungen), elektrische Energie (elektrische Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Elektrowärme), Wirkungen des elektrischen Stromes (Wärmewirkung, magnetische Wirkung, chemische Wirkung, Lichtwirkung, physiologische Wirkung), elektrisches Feld (Grundbegriffe, Größen und Gesetze, Ursachen und Wirkungen, Kapazität).

Werkstätte „Elektroinstallation – 1“ (Sicherheitsregeln, Anwendung facheinschlägiger Mess- und Prüfgeräte, Betriebsmittelkennzeichnung, Verlegung von Leitungen, Anschlusstechniken, Grundschaltungen der Installationstechnik in verschiedenen Ausführungen).

Werkstätte „Elektronik – 1“ (Messverfahren – Spannungs-, Strom- und Widerstandsmessung an Widerstandsnetzwerken, Kennzeichnung elektronischer Bauteile und Materialien, Weichlöten, Aufbau einfacher elektronischer Grundschaltungen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik

Bereich Niederspannungstechnik

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik

Magnetisches Feld und Elektromagnetismus (Grundbegriffe, Größen und Gesetze, elektromagnetische Induktion, Induktivität, Energie und Kraftwirkung).

Werkstätte „Elektroinstallation – 2“ (Verteilerbau, Elektrotechnische Grundschaltungen in verschiedenen Ausführungen errichten).

Bereich Niederspannungstechnik

Normen und Gesetze, Kabel und Leitungen, Leitungsschutz, Schutzmaßnahmen, Betriebsmittel, Erdungsanlagen.

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik

Unfallschutz (Unfallursachen, Elektrounfall, Normen und Vorschriften, Arbeitnehmerschutz), handelsübliches Elektromaterial (Arten, Verwendung, Entsorgung).

Werkstätte „Computer- und Netzwerktechnik – 1“ (PC-Systeme mit Standardhardware in Betrieb nehmen, Grundlagen der Netzwerktechnik, IT-Vernetzung errichten und überprüfen, Kommunikationsanlagen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik

Bereich Niederspannungstechnik

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik

Wechselstromtechnik (Wechselstromgrößen, Wechselstromwiderstände, Widerstandsschaltungen, Leistung, Kompensation, Schwingkreise, Transformator- und Generatorprinzip).

Bereich Niederspannungstechnik

Überspannungsschutz, Leitungsdimensionierung nach Strom- und Spannungskriterien.

Werkstätte „Niederspannungsanlagen – 1“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Elektroinstallationen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen durchführen, Hausanschluss).

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik

Schutzmaßnahmen (Schutzarten elektrischer Betriebsmittel, Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung und deren Überprüfung, Erdungsanlagen, Überspannungsschutz).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik

Bereich Niederspannungstechnik

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik

Bereich Lichttechnik

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik

Drehstromtechnik (Entstehung, Verkettung, Schaltungen, symmetrische Belastung, Drehstromleistungen, Kompensation).

Bereich Niederspannungstechnik

Ortsnetze (Topologie, Schaltanlagen).

Werkstätte „Niederspannungsanlagen – 2“ (Blitzschutz und Erdungsmessung durchführen, Schutzmaßnahmen prüfen).

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik

Ausführung von Installationsanlagen (Anforderungen, Installationen in Räumen besonderer Art, Anlagen im Freien, Hausanschluss und Verteilung, Überprüfung elektrischer Anlagen und Dokumentation).

Werkstätte „Gebäude- und Hausleittechnik – 1“ (Grundlagen der Gebäudeautomatisierung, einfaches Bussystem in Betrieb nehmen).

Bereich Lichttechnik

Lichttechnische Grundgrößen, Betriebsmittel, Planung von Beleuchtungsanlagen, Dokumentation.

Werkstätte „Elektroinstallation – 3“ (Aufbau und Inbetriebnahme lichttechnischer Anlagen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik

Bereich Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft

Bereich Netzwerk- und Kommunikationstechnik

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik

Installationstechnik (Installationsschaltungen, USV Anlagen, Überprüfung elektrischer Anlagen und Geräte, Blitzschutz, Schutzmaßnahmen, Fehlersuche, Anlagenbuch).

Werkstätte „Niederspannungsanlagen – 3“ (Überprüfung elektrischer Anlagen und Geräte inklusive Dokumentation durchführen, Anlagenbuch führen).

Werkstätte „Gebäude- und Hausleittechnik – 2“ (Gebäude- und Haustechnikanlagen errichten, Gebäude- und Haustechnikanlagen in Betrieb nehmen und warten, Dokumentation von Gebäude- und Haustechnikanlagen und von IT-Anlagen).

Bereich Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft

Photovoltaik, Windkraftanlagen, Biomasse, Energiespeicher.

Werkstätte „Erneuerbare Energien – 1“ (PV-Anlagen, Inbetriebnahme, Inselbetrieb, Netzeinspeisung, Überschusseinspeisung, Eigenverbrauchsoptimierung, Monitoring, Energiespeicher, Energiezähler).

Bereich Netzwerk- und Kommunikationstechnik

Telekommunikation, Antennentechnik, Signal-, Ruf- und Sprechanlagen, IT-Vernetzung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik

Bereich Mittelspannungstechnik

Bereich Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft

Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik

Elektro- und Gebäudetechnik (Gefahrenmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Gebäudeautomation, gewerbeübergreifende Installation).

Bereich Mittelspannungstechnik

Trafostationen, Betriebsmittel, Kabel und Leitungen.

Bereich Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft

Wärmepumpe, Strommarkt und Tarifgestaltung.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Lichttechnik

Bereich Mittelspannungstechnik

Bereich Erneuerbare Energien

Bereich Gebäudeleittechnik

Bereich Projektentwicklung

Bereich Lichttechnik

Planung von lichttechnischen Anlagen.

Bereich Mittelspannungstechnik

Betrieb von Mittelspannungsanlagen.

Bereich Erneuerbare Energien

Planung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Bereich Gebäudeleittechnik

Planung von Anlagen zur Gebäudeautomatisierung.

Werkstättenlabor „Gebäude- und Hausleittechnik“ (Geräte und Komponenten auswählen, Systeme unterscheiden).

Bereich Projektentwicklung

Werkstättenlabor nach Maßgabe der Aufgabenstellung und der lokalen Ressourcen.

Vorbereitung auf einfache planende Aufgabenbereiche der Berufspraxis, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der am Standort verfügbaren Ressourcen, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der vom wirtschaftlichen Umfeld geforderten Anforderungen, Erwerb berufseinschlägiger Zertifikate nach den Möglichkeiten des Standortes.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Mechatronik

Bereich Grundlagen der Mechatronik

Werkstoffe der Elektrotechnik (Metalle, Nichtmetalle, Isolierstoffe), Maschinenelemente (Normen und Vorschriften), Fertigungstechnik (spanende und spanlose Fertigung), Verbindungstechnik (lösbare und nichtlösbare Verbindungen), ebene Kräftesysteme, Festigkeit, mechanische Spannungen.

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung für Elektrotechnik – 1“ (Werkzeichnungen lesen, Werkzeugkunde, Messen mit dem Messschieber, Normteile, Mechanische Grundausbildung, Grundlegende Arbeitstechniken für die Be- und Verarbeitung von facheinschlägigen Werkstoffen unter Beachtung von vorgegebenen Toleranzen und unter Einsatz von Werkzeugmaschinen).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Mechatronik

Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen

Bereich Grundlagen der Mechatronik

Grundlagen der Fluidtechnik, Energieumwandlung, einfache Berechnungen zu Druck- und Kraftübersetzung, Methoden der Druckerzeugung (Pumpen, Kompressoren), Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung für Elektrotechnik – 2“ (Sicherheitsvorschriften, spanabhebende Verfahren anwenden, Drehen, Fräsen).

Werkstätte „Produktions- und Kunststofftechnik – 2“ (Blechbearbeitung, Oberflächentechnik, Kunststofftechnik – Grundlagen, manuelles und maschinelles Be- und Verarbeiten von Kunststoffen, Gießharz- und Klebetechniken).

Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen

Leistungsschildangaben, Verluste, Kühlung, Normen und Vorschriften (Betriebsarten, Schutzarten, Wärmeklassen, Kühlungsarten, Bauformen und Baugrößen, Effizienzklassen).

Werkstätte „Elektrische Maschinen und Geräte – 1“ (Wickel- und Isolierarbeiten, einfache Prüfungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Mechatronik

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen

Bereich Grundlagen der Mechatronik

Ventiltechnik, Anschluss- und Verbindungstechniken, einfache Steuerungen der Fluidtechnik.

Werkstätte „Produktions- und Kunststofftechnik – 3“ (thermische Verbindungen von Werkstoffen herstellen, Schweißen, Löten, Trennen, elektrische Geräte herstellen und reparieren).

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen

Grundgrößen (Spannung, Strom, Leistung, Wirkungsgrad und Effizienz, Drehmoment, Drehzahl), magnetischer Kreis, magnetische Werkstoffe, Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten von Gleichstrommotoren, Kennlinien von Gleichstrommaschinen.

Werkstätte „Elektrische Maschinen und Geräte – 2“ (Prüfung von Transformatoren und Spulen der Energie- und Nachrichtentechnik).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Mechatronik

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen

Bereich Angewandte Leistungselektronik

Bereich Grundlagen der Mechatronik

Werkstätte „Mechatronik – 1“ (fluidtechnische Schaltungen aufbauen).

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen

Universalmotor (Aufbau und Anwendungsbereiche), Transformatoren (Aufbau, Bauformen, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Drehstromtransformatoren, Sonderformen).

Werkstätte „Elektrische Maschinen und Geräte – 3“ (Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von elektrischen Geräten und Maschinen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Maschinen und Inbetriebnahme, Fehlerdiagnose und normkonforme Prüfung).

Bereich Angewandte Leistungselektronik

Netzgeführte Stromrichter (Aufbau und Funktion).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen

Bereich Angewandte Leistungselektronik

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten von Asynchronmaschinen, Kennlinien von Asynchronmaschinen, Drehzahlstellung von Asynchronmaschinen und deren Vor- und Nachteile, Anlassen und Bremsen von Asynchronmaschinen, Synchronmaschine (Aufbau, Vollpol- und Schenkelpolmaschine), Synchrongenerator (Anwendungen, Synchronisierung).

Werkstätte „Elektrische Antriebstechnik – 1“ (Auswahl und Einsatz von geeigneten Antrieben einschließlich grundlegender Parametrierung von Frequenzumrichtern).

Bereich Angewandte Leistungselektronik

Wechselstromstromsteller, Grundfunktionen von selbstgeführten Stromrichtern (Wechselrichten, Umrichten).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen

Bereich Angewandte Leistungselektronik

Bereich Betrieb elektrischer Maschinen

Einphasenasynchronmotor, Spaltpolmotor, Schrittmotor, Servomotor, Komponenten eines Antriebssystems, typische Antriebskonfigurationen.

Bereich Angewandte Leistungselektronik

Drehstromsteller, Frequenzumrichter.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrische Antriebssysteme

Bereich Angewandte Leistungselektronik

Bereich Elektromobilität

Bereich Projektentwicklung

Bereich Elektrische Antriebssysteme

Zusammenwirken von Antriebs- und Arbeitsmaschinen (Arbeitspunkt, Stabilität, Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen bei Stromrichterspeisung).

Bereich Angewandte Leistungselektronik

Servoumrichter, Bremsverfahren, Rückspeisung, Energieeffizienz.

Bereich Elektromobilität

Aktuelle Antriebssysteme, Akkus, Ladeinfrastruktur, Wirkungsgrad.

Bereich Projektentwicklung

Werkstättenlabor nach Maßgabe der Aufgabenstellung und der lokalen Ressourcen.

Vorbereitung auf einfache planende Aufgabenbereiche der Berufspraxis, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der am Standort verfügbaren Ressourcen, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der vom wirtschaftlichen Umfeld geforderten Anforderungen, Erwerb berufseinschlägiger Zertifikate nach den Möglichkeiten des Standortes.

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen und Systemen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Sensorik

Bereich Digitaltechnik

Bereich Elektronische Bauelemente

Bereich Messtechnik und Sensorik

Grundbegriffe der Messtechnik, Messverfahren (Spannung, Strom, Widerstand).

Bereich Digitaltechnik

Einfache Grundverknüpfungen, boolesche Algebra.

Werkstätte „Steuerungstechnik – 1“ (einfache verbindungsprogrammierte Steuerungen nach vorgegebenen Plänen aufbauen und überprüfen).

Bereich Elektronische Bauelemente

Dioden (Kenndaten und Grenzwerte), Anwendungsgebiete von Dioden.

Werkstätte „Elektronik – 2“ (nichtlineare Widerstände und grundlegende Halbleiterbauelemente – Kenndaten und Grenzwerte, Aufbau von Anwendungsschaltungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Sensorik

Bereich Digitaltechnik

Bereich Elektronische Bauelemente

Bereich Messtechnik und Sensorik

Messfehler, Messverfahren (AC / DC, spannungs- und stromrichtiges Messen), Leistungsmessung.

Werkstätte „Elektronik – 3“ (Bewertung unterschiedlicher Signale mittels Oszilloskop).

Bereich Digitaltechnik

Kombinatorische Logik.

Werkstätte „Steuerungstechnik – 2“ (Anwendungen mit Kleinsteuerungen).

Bereich Elektronische Bauelemente

Transistoren (Kenndaten und Grenzwerte), Anwendungsgebiete von Transistoren.

Werkstätte „Elektronik – 4“ (Anfertigen und Prüfen einfacher Schaltungen).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Sensorik

Bereich Digitaltechnik

Bereich Steuerungs- und Leittechnik

Bereich Schaltungstechnik

Bereich Messtechnik und Sensorik

Grundlagen zum Oszilloskop, Druck- und Temperaturmessung, Sensoren für lineare Bewegung, Sensoren für rotatorische Bewegung.

Bereich Digitaltechnik

Selbsthaltung, Verriegelung.

Bereich Steuerungs- und Leittechnik

Relaissteuerung.

Werkstätte „Steuerungstechnik – 3“ (Anbindung von Aktorik und Sensorik an eine SPS mit Funktionsprüfung).

Bereich Schaltungstechnik

Passive Filtergrundschaltungen (Zeit- und Frequenzverhalten), Transistor als Schalter für verschiedene Lasten.

Werkstätte „Elektronik – 5“ (Transistoren – Kenndaten und Grenzwerte, Aufbau einfacher Transistorgrundschaltungen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Digitaltechnik

Bereich Steuerungs- und Leittechnik

Bereich Schaltungstechnik

Bereich Digitaltechnik

Übersicht über programmierbare Bausteine.

Bereich Steuerungs- und Leittechnik

SPS Aufbau, Funktionsprinzip und Baugruppen, SPS Anbindung von Aktorik und Sensorik, SPS Sprachelemente.

Werkstätte „Automatisierungstechnik und Robotik – 1“ (Auswahl von geeigneter SPS-Hardware, Anwendung grundlegender SPS Sprachelemente).

Bereich Schaltungstechnik

Operationsverstärker (Grundschaltungen), Verstärker (Typen, Eigenschaften, Auswahlkriterien).

Werkstätte „Elektronik – 6“ (Schaltungsentflechtung mit CAD Unterstützung, Inbetriebnahme analoger und digitaler Baugruppen).

Werkstätte „Produktions- und Kunststofftechnik – 4“ (Fertigung von Baugruppen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Sensorik

Bereich Digitaltechnik

Bereich Steuerungs- und Leittechnik

Bereich Schaltungstechnik

Bereich Messtechnik und Sensorik

Grundlagen EMV-gerechter Leitungsführung, Grundlagen der Komponentenschirmung.

Bereich Digitaltechnik

Mikrocomputer.

Bereich Steuerungs- und Leittechnik

Schnittstellen und Bussysteme.

Bereich Schaltungstechnik

Stromversorgung (Auswahlkriterien).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Regelungstechnik

Bereich Maschinensicherheit

Bereich Informationstechnik

Bereich Projektentwicklung

Bereich Regelungstechnik

Begriffe, Regelkreisglieder, Kennzeichnung.

Bereich Maschinensicherheit

Einschlägige Vorschriften zur Maschinensicherheit.

Bereich Informationstechnik

Bussysteme und Netzwerkkomponenten – Konfiguration.

Werkstättenlabor „Automatisierungstechnik und Robotik“ (Vernetzung von SPS-Komponenten und Automatisierungsanlagen).

Bereich Projektentwicklung

Werkstättenlabor nach Maßgabe der Aufgabenstellung und der lokalen Ressourcen.

Vorbereitung auf einfache planende Aufgabenbereiche der Berufspraxis, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der am Standort verfügbaren Ressourcen, Bearbeitung von Aufgabenstellungen nach Maßgabe der vom wirtschaftlichen Umfeld geforderten Anforderungen, Erwerb berufseinschlägiger Zertifikate nach den Möglichkeiten des Standortes.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektentwicklung

Bereich Projektentwicklung

Handskizzen und normgerechte Werkzeichnungen, Einführung in computerunterstütztes Entwerfen und Konstruieren (CAD).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektentwicklung

Bereich Projektentwicklung

Ausgewählte einfache Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Grundlagen der Elektrotechnik, Niederspannungstechnik, Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Grundlagen der Mechatronik, Betriebsumfeld elektrischer Maschinen, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik sowie elektronische Bauelemente, vertiefte Anwendung von CAD/CAE.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektentwicklung

Bereich Projektentwicklung

Ausgewählte einfache Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Grundlagen der Elektrotechnik, Niederspannungstechnik, Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Grundlagen der Mechatronik, Betrieb elektrischer Maschinen, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik sowie elektronische Bauelemente, vertiefte Anwendung von CAD/CAE.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektentwicklung

Bereich Projektentwicklung

Ausgewählte einfache Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Grundlagen der Elektrotechnik, Niederspannungstechnik, Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Grundlagen der Mechatronik, Betrieb elektrischer Maschinen, angewandte Leistungselektronik, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik, vertiefte Anwendung von CAD/CAE.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektentwicklung

Bereich Projektentwicklung

Ausgewählte einfache Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft, Netzwerk- und Kommunikationstechnik, Betrieb elektrischer Maschinen, angewandte Leistungselektronik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik, vertiefte Anwendung von CAD/CAE.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektentwicklung

Bereich Projektentwicklung

Ausgewählte einfache Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Mittelspannungstechnik, Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft, Betrieb elektrischer Maschinen, Angewandte Leistungselektronik, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik, vertiefte Anwendung von CAD/CAE.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektentwicklung

Bereich Projektentwicklung

Übergreifende Projekte zu den Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände.

Die Schülerinnen und Schüler können

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Laborbetrieb

Bereich Laborbetrieb

Ausgewählte Übungen zu Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Grundlagen der Elektrotechnik, Niederspannungstechnik, Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Lichttechnik, Grundlagen der Mechatronik, Betrieb elektrischer Maschinen, angewandte Leistungselektronik, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Laborbetrieb

Bereich Laborbetrieb

Ausgewählte Übungen zu Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft, Netzwerk- und Kommunikationstechnik, Betrieb elektrischer Maschinen, Angewandte Leistungselektronik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Laborbetrieb

Bereich Laborbetrieb

Ausgewählte Übungen zu Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Mittelspannungstechnik, Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft, Betrieb elektrischer Maschinen, Angewandte Leistungselektronik, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Laborbetrieb

Bereich Laborbetrieb

Ausgewählte Übungen zu Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände aus den Bereichen Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Mittelspannungstechnik, Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft, Betrieb elektrischer Maschinen, Angewandte Leistungselektronik, Messtechnik und Sensorik, Digitaltechnik, Steuerungs- und Leittechnik sowie Schaltungstechnik unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme, Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu Lehrinhalten der technischen Pflichtgegenstände unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Siehe Anlage 1.

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Siehe die Anlagen 1 und 1.1.8 der Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. II Nr. 205/2007, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 170/2011 und der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 284/2014, mit folgenden Änderungen

1. In Anlage 1 Abschnitt II (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) Unterabschnitt IIb (Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel) lautet der Klammerausdruck im Einleitungsteil des ersten Satzes: „(ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Ethik“)“.

2. In Anlage 1 Abschnitt V (Gemeinsame Unterrichtsgegenstände: Bildungs- und Lehraufgabe sowie Aufteilung des Lehrstoffes auf die Schulstufen) wird nach dem den Pflichtgegenstand Bewegung und Sport betreffenden Unterabschnitt folgender Unterabschnitt eingefügt

Siehe Anlage 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 240/2016 in der jeweils geltenden Fassung.“

3. In Anlage 1.1.8 (Anm. 1) Abschnitt I (Stundentafel) wird die den Pflichtgegenstand Religion betreffende Zeile durch folgende Zeile ersetzt

„1.

Religion/Ethik3

2

2

2

2

8

III“

(_____________________

Anm. 1: Die Novelle BGBl. II Nr. 240/2021 enthält in Art. 2 Z 45 und 46 noch weitere Novellierungsanweisungen zur Anlage 1.1.8 der Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. II Nr. 205/2007 (die jedoch bereits außer Kraft getreten ist), mit folgendem Wortlaut

„45. In Anlage 1.1.8 Abschnitt I wird nach der Fußnote 2 folgende Fußnote 3 eingefügt

„3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.“

46. In Anlage 1.1.8 Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgabe der Unterrichtsgegenstände; Aufteilung des Lehrstoffes auf die Schulstufen) wird in Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) die Wendung „„Deutsch und Kommunikation“, „Geschichte und politische Bildung“ und „Geografie und Wirtschaftskunde“:“ durch die Wendung „„Deutsch und Kommunikation“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“ sowie „Ethik“:“ ersetzt.“.“)

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen dienen im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (§§ 2, 52 und 58 Schulorganisationsgesetz)

Zur Bewältigung der Lebens-, im Besonderen der Berufsrealität, erwerben die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule die im Folgenden genannten Kompetenzen

Der Deutschunterricht hat zum Ziel, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit, das fachliche Wissen sowie die sinnlich-kreative Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Somit ist der Deutschunterricht eine wichtige Grundlage für Identitätsfindung und eine aktive, emotionale und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Die sprachliche Bildung hat sich in besonderem Maße an der technischen berufspraktischen Ausbildung zu orientieren.

In den Bereichen Zuhören und Sprechen, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Lesen können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Schreiben können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Sprachbewusstsein werden folgende übergreifende Lernergebnisse erreicht

Der Englischunterricht hat zum Ziel, den Schülerinnen und Schülern Spracherwerbsstrategien und grundlegende sprachliche Strukturen zu vermitteln, Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen, wie etwa der Erstsprache, bewusst zu machen, um diese für das eigene Sprachenlernen zu nutzen sowie für Interkulturalität zu sensibilisieren, sodass sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der eigenen und fremden Kultur bewusst sind. Die sprachliche Bildung hat sich in besonderem Maße an der technischen berufspraktischen Ausbildung zu orientieren.

In den Bereichen Hören, An Gesprächen teilnehmen und Zusammenhängend sprechen, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Lesen können die Absolventinnen und Absolventen einfache Texte und klar formulierte Anleitungen, berufsrelevante Arbeitsaufträge sowie klar strukturierte berufliche Standardkorrespondenz verstehen, wesentliche Informationen aus längeren Texten entnehmen und digitale Informationen und andere Quellen kritisch nutzen.

Im Bereich Schreiben können die Absolventinnen und Absolventen einfache berufliche Korrespondenz sowie Firmen- oder Produktbeschreibungen verfassen, Sachverhalte und Abläufe aus dem persönlichen und beruflichen Umfeld auf einfache Art beschreiben und über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten.

Im Bereich Kommunikative Sprachkompetenz verfügen die Absolventinnen und Absolventen über einen ausreichenden Wortschatz sowie ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um unvorhersehbare Situationen zu beschreiben, die wichtigsten Aspekte eines Gedankens oder eines Problems zu erklären und eigene Überlegungen auszudrücken, wobei das Auftreten von Fehlern, gelegentliches Zögern und Umschreiben die Kommunikation nicht behindern.

Im Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung können die Absolventinnen und Absolventen die zentralen Auswirkungen des globalen Wandels auf ihr eigenes Leben sowie auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt erkennen und auf dieser Basis Handlungsentscheidungen ableiten. Ökonomische Grundkenntnisse tragen zur Reflexion der eigenen Rolle als Konsumentin bzw. Konsument genauso bei wie zur Bewertung der Möglichkeiten und Chancen des nachhaltigen Wirtschaftens.

Sie können wesentliche geografische Gliederungsmodelle erklären und mit Geomedien arbeiten. Das Entwicklungsprojekt Europa wird analysiert.

Im Bereich Geschichte können die Absolventinnen und Absolventen die Bedeutung und die Wechselwirkungen von Politik, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft verstehen, politische Systeme erklären und historisch herleiten sowie die Bedeutung historischer politischer Entwicklungen und Konflikte für die Gegenwart erfassen und erläutern.

Im Bereich Politische Bildung können die Absolventinnen und Absolventen aktuelle politische Trends erkennen und bewerten sowie sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen und den Beitrag der Medien zur Politikgestaltung einschätzen und politikrelevante Medienerzeugnisse auf ihre Intentionen hin kritisch untersuchen.

Sie können Diversität und Interkulturalität als Chancen und Herausforderungen erkennen.

Die Absolventinnen und Absolventen können die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren beschreiben und nachhaltig anwenden.

Sie können Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen und durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren.

Sie besitzen die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit und können moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen.

Die Lernergebnisse der „Naturwissenschaftlichen Grundlagen“ beinhalten grundlegende Kenntnisse der Fakten, Gesetze und Methoden der Physik, Chemie, und Ökologie. Sie liefern eine Basis für die fachspezifische Ausbildung und befähigen die Absolventinnen und Absolventen, sich grundsätzlich mit Themen der Gesellschaft auseinanderzusetzen und zum Schutz der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichtes beizutragen.

Die Absolventinnen und Absolventen können Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten und beschreiben sowie zu im Alltag auftretenden naturwissenschaftlichen und technischen Problemen Recherchen durchführen. Sie können die in Naturwissenschaften und Technik häufig gebrauchten physikalischen Größen nennen, ihre Bedeutung erklären und typische, in der Praxis auftretende Werte, angeben.

Energieformen und deren Umwandlung in technischen Prozessen können sie in phänomenologischer Weise beschreiben und den Bezug zu Begriffen wie Energieverbrauch, Energiekosten und Wirkungsgrad herstellen. Die Zusammenhänge von Bewegung, Bewegungsänderungen und Kräften können sie an einfachen Beispielen beschreiben.

Sie kennen einfache Modelle des Aufbaus der Materie und verstehen die Zusammenhänge zwischen Aggregatszuständen und Energieeinsatz. Sie können einfache chemische Reaktionen unter Verwendung der Symbole sowie der Formelsprache der Chemie beschreiben und erklären.

Sie können grundsätzliche ökologische Wasser- und Luftkreisläufe im Zusammenhang mit Umweltschutz beschreiben und daraus Schlussfolgerungen für ihr Handeln ziehen, darstellen und begründen.

Die Lernergebnisse der „Angewandten Informatik“ versetzen die Absolventinnen und Absolventen in die Lage, moderne Informationstechnologien sicher und kompetent im beruflichen Alltag anzuwenden und an den technologischen Entwicklungen einer modernen vernetzen Gesellschaft teilzuhaben.

Im Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft kennen Absolventinnen und Absolventen die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien und können zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen. Sie können Kaufentscheidungen für gängige PC-Hardware treffen, Standardsoftware installieren und Netzwerkressourcen nutzen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen und Datensicherheit berücksichtigen.

Im Bereich Publikation und Kommunikation können Absolventinnen und Absolventen Dokumente unterschiedlicher Formate on- und offline nutzen, erstellen und publizieren sowie das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.

Im Bereich Tabellenkalkulation können Absolventinnen und Absolventen mit geeigneten Funktionen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ sowie „Bewegung und Sport“ Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.

Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Die Führung eines Ausbildungsschwerpunktes ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung der Fachrichtung der Zusatz „Ausbildungsschwerpunkt …“ (mit der festgelegten Bezeichnung) angefügt wird.

Durch schulautonome Beschlussfassung können weitere Pflichtgegenstände im Ausmaß der im Lehrplan als Ausbildungsschwerpunkt festgelegten Semesterwochenstunden als schulautonome Vertiefung festgelegt werden, wenn das zur Erreichung einer Ausbildung in einem Gewerbe auf technischem, gewerblichem oder kunstgewerblichem Gebiet erforderlich ist. Die Führung einer schulautonomen Vertiefung ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung des Lehrplans der Zusatz „…– schulautonome Vertiefung …“ (mit der festgelegten Bezeichnung) angefügt wird. Die Bezeichnung der schulautonomen Vertiefung hat jedenfalls abweichend von der Bezeichnung eines anderen verlautbarten Lehrplanes zu erfolgen.

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Z 1 bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.

Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht auch klassenübergreifend oder geblockt zu empfehlen.

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen

Fachgebiet „Fremdsprache“

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung II).

Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“

Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung III).

Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“

Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Umwelt“

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Fachtheorie“

Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Projekt“

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Im Zentrum des pädagogischen Handelns zur Erreichung der geforderten Kompetenzen stehen der Lernprozess und die Lernwege der Schülerinnen und Schüler. Das Unterrichtsgeschehen soll auf gedankliche Flexibilität, Kooperationsfähigkeit sowie den verantwortungsvollen Umgang mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld abzielen. Darüber hinaus sind Werthaltungen, Einstellungen und kreative Fähigkeiten zu fördern, um gesellschaftliche, kulturelle und technische Entwicklungen innovativ mitgestalten zu können. Das Prinzip Interkulturelles Lernen ist eine Chance der Bereicherung für die Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.

Der Unterricht ist nach Möglichkeit und Erfordernissen projektorientiert, fächerverbindend, fächerübergreifend und nach Bedarf geblockt umzusetzen. Dazu sind regelmäßige Teambesprechungen durchzuführen.

Besonders der verschränkte Unterricht verlangt ein hohes Maß an Absprache der Unterrichtenden und den Einsatz von neuen kooperativen Unterrichtsformen.

Die Einbeziehung außerschulischer Lernorte und die Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft erfordern flexible Unterrichtsarrangements und ermöglichen eine Erweiterung des Ausbildungsspektrums.

Da Lernen grundsätzlich mit und über Sprache erfolgt, haben alle Unterrichtsgegenstände ihren Beitrag zur sprachlichen Bildung zu leisten. Die Förderung der Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler liegt daher in der gemeinsamen Verantwortung aller Lehrenden.

Ein sprach- und geschlechtersensibler, ressourcenorientierter, kommunikativer und positiv verstärkender Unterrichtsstil schafft den Rahmen für eine gelungene sprachliche Entwicklung.

Der Sprachunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, Beziehungen und über die Sprache angemessen verständigen können. Er hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die mediale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.

Lehrende sind im Sinne ihrer Professionalisierung gefordert, sich fachlich, methodisch und didaktisch fortzubilden.

Eine Reflexion der eigenen Verhaltensweise und Haltung ermöglicht ein konstruktives Miteinander aller am Lehr-Lernprozess Beteiligten.

Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist von Vorbildung und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler auszugehen und der Unterricht in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der Fachrichtung zu gestalten.

Die didaktische Umsetzung der Lehrstoffinhalte soll so erfolgen, dass diese von den Schülerinnen und Schülern als für sie selbst bedeutsam erkannt werden können, um damit die Basis für aufbauende Lernprozesse zu schaffen.

Die Einführung in neue Themenbereiche soll praxisorientiert und unter Bezugnahme auf aktuelle Entwicklungen erfolgen. Vertiefen und Festigen von wesentlichen Lehrstoffinhalten sind wichtiger als rein überblicksmäßiges Darstellen.

Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und der jeweiligen Altersstufe entsprechend kompetenzorientiert unterrichtet wird. Besonderes Gewicht ist auf Anschaulichkeit und konkrete Modellvorstellungen, Interdisziplinarität sowie auf adäquate Lerntechniken und gezielte Trainingsphasen zu legen. Ziel ist das Entwickeln von vernetztem Denken.

Für alle Unterrichtsgegenstände gilt

Mehrsprachigkeit ist als Bildungschance zu sehen, die Entwicklung und Förderung der Sprachkompetenz muss in allen Unterrichtsgegenständen stattfinden.

Als Leitlinie für den Deutschunterricht gelten folgende Grundsätze

Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, d.h. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.

Der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht und einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt große Bedeutung zu.

Als Leitlinie für die unverbindliche Übung „Sprachtraining Deutsch“ – vorwiegend für Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch – gelten folgende Grundsätze

Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit anderer Erstsprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass diese nur einen Teil ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Daher sind sowohl vielfältige Zugänge zu kommunikativen Realsituationen als auch Möglichkeiten einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur zu schaffen.

Die Schulung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit hat einen Schwerpunkt im „Sprachtraining Deutsch“ zu bilden. Die Konzentration auf die Entwicklung der mündlichen und schriftlichen Kompetenz entspricht den didaktischen Grundsätzen des regulären Deutschunterrichts, der diese beiden Kompetenzen als wesentliche Faktoren für Persönlichkeitsbildung, Handlungskompetenz im privaten und öffentlichen Bereich, berufliche Tätigkeit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bezeichnet.

Kreative Sprech- und Schreibanlässe sind integrativer Bestandteil des „Sprachtrainings Deutsch“. Sie fördern die Entwicklung kognitiver Fähigkeiten und personaler Kompetenzen.

Auf die normative Sprachrichtigkeit ist Wert zu legen. Grammatikwissen unterstützt den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz, fördert die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen und befähigt zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen. Auszugehen ist dabei von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler.

Der Unterricht wird durch interkulturelle und kommunikative Kompetenzen sowie durch ausgewählte Methoden des CLIL-Unterrichts erweitert.

Flexible Lerneinheiten nach dem CLIL-Modell fördern durch die Anwendung der Fremdsprache im authentischen Kontext des beruflichen Unterrichts Fach- und Fremdsprachenkompetenz der Schülerinnen und Schüler sowie Synergieeffekte in der Berufsausbildung. Die Lehrinhalte sind Gegenstand eines kommunikativen, handlungsorientierten, (teilweise) fremdsprachlichen Fachunterrichts. Anhand inhaltlicher und sprachlicher Gerüste werden Sach-, Methoden- und Sprachkompetenz der Lernenden weiterentwickelt, wobei der Schwerpunkt des Unterrichts auf der Vermittlung der Fachinhalte liegt und die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dient.

Durch die Verwendung von CLIL ist in Abhängigkeit von der Fremdsprachenkompetenz der Lernenden und dem konkreten Kontext jedenfalls eine fachspezifische terminologische Zweisprachigkeit abzusichern. Bezüglich der Festlegung des Zeitpunkts, der Dauer und Organisationsvariante in der Abteilung bzw. Schule wird auf Abschnitt II „Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)“ verwiesen.

Die Bildungs- und Lehraufgaben in des Pflichtgegenstandes Geografie, Geschichte und politische Bildung zielen auf die Bewusstseinsbildung sowie auf Handlungskompetenzen in zentralen gesellschaftlichen, politischen, ökologischen und ökonomischen Gegenwarts- und Zukunftsfragen ab. Dabei ist der Schwerpunkt auf die praktische Anwendbarkeit der Lernergebnisse des Unterrichts bedeutsam. Der Unterricht stellt in allen Bereichen Bezüge zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler her und wird handlungsorientiert gestaltet. Die Auswahl der konkreten Fallbeispiele orientiert sich auch am Prinzip der Aktualität, wobei auch auf historische Entwicklungen Bedacht zu nehmen ist.

Die Planung des Unterrichts ist in den angeführten Bereichen didaktisch, pädagogisch und organisatorisch aufeinander abzustimmen, so dass für die Schülerinnen und Schüler bei den inhaltlichen Schwerpunkten ein gesamtheitliches Bild entsteht. In der zweiten Klasse wird der einstündige Pflichtgegenstand in Form eines bereichsübergreifenden Unterrichts abgehalten. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sollen durch zwei Projekte pro Semester umgesetzt werden.

Bei den Projekten soll insbesondere auf die Vermittlung von Kompetenzen im Bereich der Konfliktlösungsstrategien, der Re- und Dekonstruktion von Quellen und der Multiperspektivität Wert gelegt werden.

Der Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die beim Eintritt in die Schule oder in der Anfangsphase eines Pflichtgegenstandes Lernschwierigkeiten haben, ein zusätzliches Lernangebot dar. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Um das allgemeine Bildungsziel technischer, gewerblicher und kunstgewerblicher Fachschulen umsetzen zu können, bedarf es spezifischer, darauf abgestimmter Unterrichtsformen. Zielführend für die Verzahnung von praktischen und theoretischen Inhalten sind Konzepte wie verschränkter Unterricht, fächerübergreifender Unterricht sowie Projektorientierung.

In Verbindung mit diesen Unterrichtsformen stehen Lernformen wie kompetenzorientierter, kooperativer und offener Unterricht.

Diese Ziele erfordern die Unterrichtsorganisation der Lehrenden in Teams sowie darauf abgestimmte strukturelle Rahmenbedingungen, die es den Lehrenden ermöglichen, diese Ziele umzusetzen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden.

Die Orientierung an der Arbeitswelt verlangt eine Öffnung der Schule. Externen Lernorten kommt ein hoher Stellenwert zu, Kooperationen sind verstärkt in das Unterrichtsgeschehen miteinzubeziehen.

Die in der Stundentafel angeführte Stundenzahl des Pflichtgegenstands „Geografie, Geschichte und politische Bildung“ in der 2. Klasse ist so zu blocken, dass zumindest fünfstündige Unterrichtsblöcke für die Durchführung der Projekte entstehen.

Bei der Planung des Unterrichts ist in besonderem Ausmaß auf die zeitliche und inhaltliche Abstimmung zwischen Fachpraxis und Fachtheorie im Abschnitt B und allfälligen Ausbildungsschwerpunkten (Stundentafel I.2) zu achten. Die Planung hat sicherzustellen, dass der Lehrstoff konsekutiv unterrichtet werden kann und die Schülerinnen und Schüler dadurch im Lernfortschritt unterstützt werden.

Der Unterricht im Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ im Bereich der Stundentafel I.1 sowie im alternativen Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ im Bereich der Stundentafel I.2 ist für alle Schülerinnen und Schüler als geblockte Unterrichtszeit (4 bis 5 Tage je Woche) während eines Zeitraums von 10 bis 12 Kalenderwochen zu führen.

Alle anderen Pflichtgegenstände im 7. Semester gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 sind in der verbleibenden Unterrichtszeit so zu führen, dass durch Blockungen pädagogisch sinnvolle Unterrichtszeiten entstehen.

Die Schülerinnen und Schüler können innerhalb einer von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter festgelegten Frist zwischen den in der Stundentafel angeführten alternativen Pflichtgegenständen nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Ziffer 3 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981 idgF, wählen.

Schülerinnen und Schüler können Bildungs- und Lehraufgaben und den Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ gemäß Stundentafel I.1 sowie des alternativen Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ gemäß Stundentafel I.2 auch durch Beschäftigung in einem Unternehmen erfüllen. Zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler wird die Kontaktaufnahme der Schule mit geeigneten Unternehmen der Region empfohlen.

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter kann in diesem Fall gemäß § 45 Abs. 1 lit. b und Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes Schülerinnen und Schülern die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen erteilen, wenn gewährleistet ist, dass durch die Tätigkeit im Unternehmen die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff des alternativen Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ erfüllt werden.

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zu Unternehmergeist, die Gesundheitserziehung, die Wirtschaftserziehung und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung, die Umwelterziehung, die Sexualerziehung, die europapolitische Bildungsarbeit, die Medienbildung und die Verkehrserziehung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 592/1986.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der geltenden Fassung.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.

k) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.

l) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

4. Klasse- Kompetenzmodul 7

7. Semester

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

Festigung und Vertiefung der Anwendungsbereiche der vorangehenden Schulstufen.

8. Semester (nur in der 4-jährigen Fachschule)

Festigung und Vertiefung der Anwendungsbereiche der vorangehenden Schulstufen.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Zuhören und Sprechen

Einfache Übungen zum Erzählen und Zuhören, Hörverständnistraining, Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache.

Bereich Lesen

Einfache Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Lesetraining, sinnerfassendes und empathisches Lesen, lautes, gestaltendes Lesen.

Bereich Schreiben

Beschreiben, spielerisch-schöpferisches Schreiben und Erzählen, kreative Arbeitstechniken, berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung ua.), Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Zuhören und Sprechen

Übungen zum Erzählen und Zuhören, Hörverständnistraining, Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation (aktives Zuhören, Feedbackkultur ua.), Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache, einfache berufsbezogene Gespräche (Telefonieren ua.).

Bereich Lesen

Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Lesetraining, sinnerfassendes und empathisches Lesen, lautes, gestaltendes Lesen, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung.

Bereich Schreiben

Beschreiben, Anleiten sowie Berichten mit ausbildungsspezifischer Schwerpunktsetzung, spielerisch-schöpferisches Schreiben und Erzählen, Informationen und Ideen strukturiert schriftlich wiedergeben, kreative Arbeitstechniken, Exzerpt, berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung ua.), Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Zuhören und Sprechen

Hörbeispiele, einfache Stellungnahmen, Wege zum freien Sprechen, lautes gestaltendes Lesen, Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion.

Bereich Lesen

Lesetraining und Leseförderung mit verschiedenen Textsorten und Medien sowie literarisches identitätsorientiertes Lesen.

Bereich Schreiben

Personal-kreatives Schreiben, einfache Portfoliotechniken, Zusammenfassen sowie einfache Formen des Argumentierens und Appellierens, Stellung nehmen, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Anwenden von Grammatik sowie Rechtschreibung und Zeichensetzung im Kontext.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Zuhören und Sprechen

Hörbeispiele, Grundlagen der Präsentation mit Medieneinsatz, mündliche Darstellung von komplexeren, auch berufsbezogenen Sachverhalten.

Bereich Lesen

Auseinandersetzung mit Sachtexten und literarischen Texten zu verschiedenen Themenkreisen, literarische Textformen.

Bereich Schreiben

Visualisieren und Verbalisieren von Sachverhalten, Beschreiben nicht-linearer Texte, zielgerichtetes Informieren und Argumentieren, Protokollieren und Mitschriften verfassen, Anwenden von Grammatik sowie Rechtschreibung und Zeichensetzung im Kontext.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Zuhören und Sprechen

Hörbeispiele, argumentative und appellative Redeformen, freies Sprechen in einfachen Kommunikationssituationen, einfache rhetorische Mittel, Sprachvarietäten.

Bereich Lesen

Recherche, Lesetechniken und Lesestrategien, Textbearbeitungsstrategien, Erarbeitung von Themenschwerpunkten – bevorzugt aus dem berufsbezogenen Umfeld.

Bereich Schreiben

Einfache berufsbezogene Facharbeit, Strukturieren sowie Aufbereiten von Informationen unter Einbeziehung von Fachliteratur, Zitieren sowie Schreibstrategien von der Textplanung bis zur Überarbeitung, Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Zuhören und Sprechen

Meinungen und Interessen vertreten sowie Diskussion, freies Sprechen und freies Erzählen, Fachpräsentationen, Feedbackkultur.

Bereich Lesen

Fach- und Sachtexte, erweiterte Recherche, themenzentrierte Textarbeit.

Bereich Schreiben

Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Formen der schriftlichen Dokumentation, auch der eigenen Lernprozesse.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Zuhören und Sprechen

Präsentationen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen.

Bereich Lesen

Erschließung und Bewertung von Texten in verschiedenen Medien.

Bereich Schreiben

Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Textoptimierung, Portfolio als Produkt der Fachrichtung oder Dokumentation der Betriebspraxis.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Zuhören und Sprechen

Präsentationen aus dem jeweiligen Fachgebiet für unterschiedliche Zielgruppen.

Bereich Lesen

Kritische Auseinandersetzung mit Texten in verschiedenen Medien.

Bereich Schreiben

Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Schreibstrategien, Textoptimierung.

1. Klasse: ein- bis zwei einstündige Schularbeiten pro Semester.

3. bis 6. Semester: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

8. Semester: eine von der Aufgabenstellung abhängige zwei- oder mehrstündige Schularbeit.

Der Fremdsprachenunterricht geht von einer umfassenden Sicht von Sprachverwendung und Sprachenlernen aus. Deshalb wurden die Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes „Englisch“ sowie das zugrundeliegende Modell des GER durch allgemeine Kompetenzen (Fach,- Methoden-, Sprachmittlungs- Kooperations- und Individualkompetenz sowie soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenz) erweitert, die die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der rein sprachlichen Fertigkeiten darstellen.

Im Sinne eines integrativen, handlungs- und kompetenzorientierten Unterrichts ist der Bereich „Kommunikative Kompetenz“ in die Bereiche „Hören“, „An Gesprächen teilnehmen“, „Zusammenhängend sprechen“, „Lesen“ und „Schreiben“ zu integrieren.

Die sprachlichen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind durchgängig in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden bzw. in Progression im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzerwerbs zu trainieren.

1. Klasse (1.Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Privater und öffentlicher Themenbereich

Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Alltagsleben und Gewohnheiten, Schule, Freizeit, Sport und Hobbys).

Beruflicher Themenbereich

Sicherheit im Werkstättenunterricht, naturwissenschaftliche Grundbegriffe.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz

Wiederholung des Grundwortschatzes und einfacher Sprachstrukturen.

Mündliche Kommunikation

Monologische und dialogische Gesprächssituationen aus dem privaten Themenbereich.

Schriftliche Textsorten und -formate

Übungen zur Textorganisation, informeller Schriftverkehr (zB Notiz), einfache Beschreibung.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Privater und öffentlicher Themenbereich

Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Gesundheit, Essen und Trinken, Wohnen, Unterhaltung, Medien, soziale Beziehungen).

Beruflicher Themenbereich

Sicherheit am Arbeitsplatz, abteilungsspezifische Werkzeuge und Geräte.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz

Wiederholung und Erweiterung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen.

Mündliche Kommunikation

Monologische und dialogische Gesprächssituationen aus dem privaten und öffentlichen Themenbereich.

Schriftliche Textsorten und -formate

Übungen zur Textorganisation, informeller Schriftverkehr (zB E-Mail), Blog, einfache Beschreibungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Privater und öffentlicher Themenbereich

Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Mode, Jugendkultur, Wohnkultur, Bildung, öffentliche und private Verkehrsmittel), zeitgemäße Massenmedien und Kommunikationsformen wie Mobiltelefone und Internet.

Beruflicher Themenbereich

Abteilungsspezifische Abläufe.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz

Erweiterung des Grundwortschatzes, Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation

Gespräche über das konkrete persönliche Umfeld, einfache Beschreibungen, zB von Alltagsgegenständen.

Schriftliche Textsorten und -formate

Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB E-Mail.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Privater und öffentlicher Themenbereich

Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB zwischenmenschliche Beziehungen, Träume, Hoffnungen und Zukunftsperspektiven), zeitgemäße Massenmedien und Kommunikationsformen (zB Internet, soziale Netzwerke).

Beruflicher Themenbereich

Einfache Produktpräsentationen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz

Erweiterung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation

Gespräche über die eigene Lebenswelt, einfache Produktbeschreibungen und -präsentationen.

Schriftliche Textsorten und -formate

Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB Geschäftsbrief.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Privater und öffentlicher Themenbereich

Aktuelle Themen und Themen aus den Interessensgebieten Jugendlicher (zB Werbung, Umwelt und Ökologie).

Beruflicher Themenbereich

Produktpräsentationen und einfache Firmenpräsentationen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz

Erweiterung und Vertiefung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation

Informelle Gespräche, Bewerbungsgespräche, Beschreibungen und Präsentationen zu Themen des eigenen Interessens- und Fachgebiets.

Schriftliche Textsorten und -formate

Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB Lebenslauf, Bewerbung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Privater und öffentlicher Themenbereich

Aktuelle Themen und Themen aus den Interessensgebieten Jugendlicher (zB Lebenswirklichkeit Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Verstehen der eigenen Kultur sowie anderer Kulturen, interkulturelle Beziehungen).

Beruflicher Themenbereich

Firmen- und Produktpräsentationen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz

Vertiefung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation

Informelle Gespräche, auch mit Geschäftspartnern und Kunden, Beschreibungen und Präsentationen, zB Produktionsvorgänge, Firmenführungen.

Schriftliche Textsorten und -formate

Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB Geschäftsbriefe.

Schularbeiten

1.-3. Klasse: je eine einstündige Schularbeit pro Semester.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung

Bereich Geschichte und Politische Bildung

Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung

Folgen des natürlichen und anthropogenen Treibhauseffekts (Ursachen und exemplarische Auswirkungen, Möglichkeiten klimabewussten Handelns).

Nachhaltige Nutzung von Ressourcen (Konzepte der Nachhaltigkeit, Ressourcenknappheit und Tragfähigkeit der Erde, Ökologischer Fußabdruck).

Konsumentinnen- und Konsumentenbildung (Marktprozesse, Preisbildung, Interessenkonflikte, kritisches Konsumverhalten).

Folgen aktueller Bevölkerungsentwicklungen (Beispiele demographisch junger Gesellschaften, Alterung, Herausforderungen für das österreichische Sozialsystem und den Arbeitsmarkt, globale Migrationsbewegungen).

Einsatz von Geomedien im thematischen Kontext.

Bereich Geschichte und Politische Bildung

Wechselwirkungen von Politik, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft anhand ausgewählter Beispiele (1. Weltkrieg, Zwischenkriegszeit, 2. Weltkrieg, Holocaust, Erinnerungskulturen, 2. Republik).

Grundzüge der Demokratie in Österreich (System, Akteure, historische Entwicklung), Möglichkeiten der politischen und zivilgesellschaftlichen Mitsprache (Parteien, Interessenvertretungen, Wahlen, Mittel der direkten Demokratie).

Historische politische Entwicklungen und Konflikte (zB zweiter Zerfall Jugoslawiens, Nahostkonflikt, aktuelle Konfliktherde).

Phasen der Industrialisierung bis in die Gegenwart; Auswirkungen auf die Arbeitswelt und auf die Gesellschaft.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Politische Bildung

Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung

Bereich Geschichte

Projekt Medien und Macht

Politische Bildung (Politik und Medien, Bedeutung von Meinungs- und Pressefreiheit, Chancen und Gefahren der Digitalisierung, Populismus), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Wirtschaft und Medien, kritischer Umgang mit Geomedien, Wahrnehmungsgeografie), Geschichte (Unterscheidung zwischen Quelle und Darstellung, kritische Medienanalyse anhand von Fallbeispielen).

Projekt Migration, Interkulturalität und Diversität

Politische Bildung (Diversität und Interkulturalität als Herausforderung und Chance, dissonante Geschichtsbilder, Geschlechterdemokratie), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Ursachen und Abläufe von Migrationsbewegungen, Integrationskonzepte, wirtschaftliche Dimensionen von Migrationen, ethnische Ökonomien), Geschichte (Historische Ursachen für Feindbilder und Rassismus, nationale und transnationale Identitäten und Migrationsgeschichten).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Politische Bildung

Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung

Bereich Geschichte

Projekt Europäische Union

Politische Bildung („Idee Europa“, politisches System der EU, Prozess einer europäischen Bewusstseinsbildung, Zukunftsperspektiven der EU), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Europa als Konstrukt, Grundfreiheiten der EU, Möglichkeiten als EU-Bürgerinnen und -Bürger), Geschichte (Geschichtliche Entwicklung der EU als Friedens- und Wirtschaftsprojekt).

Projekt Globalisierung

Politische Bildung (Auswirkungen globaler Trends auf die individuelle Lebens- und Arbeitswelt, Interessenkonflikte erkennen), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Globalisierung an regionalen Beispielen aufzeigen), Geschichte (Historische Hintergründe und Entwicklung der Globalisierung, entwicklungspolitische Konzepte).

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Maße

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Zahlen und Maße

Natürliche und ganze Zahlen, Rechnen mit Brüchen, Darstellungen rationaler Zahlen (Dezimalform oder Bruch), Potenzen und Wurzeln, Wurzeln als Potenzen mit rationalen Hochzahlen, Fixkommadarstellung, Gleitkommadarstellung, Einheiten, Überschlagsrechnungen, Prozentrechnungen.

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Direkte und indirekte Proportionalität.

Bereich Algebra und Geometrie

Terme (Monome, Binome, Bruchterme, Rechengesetze), lineare Gleichungen in einer Variablen, Textgleichungen, Sätze im rechtwinkligen Dreieck, Ähnlichkeit (Strahlensätze), Trigonometrie des rechtwinkligen Dreiecks.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Kartesisches (rechtwinkliges) Koordinatensystem, lineare Funktion, Darstellungen der linearen Funktion, Trigonometrische Funktionen, Anwendungen auf fachbezogene Sachverhalte.

Bereich Algebra und Geometrie

Lineare Gleichungen in zwei Variablen, Lösungsverfahren, Lösungsfälle, graphisches Lösungsverfahren, Trigonometrie des schiefwinkligen Dreiecks, Anwendungen auf fachbezogene Sachverhalte.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Maße

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Zahlen und Maße

Komplexe Zahlen

Darstellung; Grundrechnungsarten.

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen (graphische Darstellung, Bestimmung des Scheitels sowie der Streckung und Verschiebung längs x-Achse und y-Achse).

Bereich Algebra und Geometrie

Quadratische Gleichungen (Lösungsfälle inkl. komplexe Lösungen, graphische Lösung), ebene Figuren (Quadrat, Rechteck, Parallelogramm, Raute, Deltoid, Trapez, Kreis), Körper (Würfel, Quader, Pyramide, Zylinder, Kegel, Kugel).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Prozentuelle Zunahme und Abnahme, Exponentialfunktion, Logarithmus.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Stochastik

Bereich Algebra und Geometrie

Rechnen mit Vektoren unter Berücksichtigung der Anforderungen des Fachgebiets.

Bereich Stochastik

Statistische Diagramme, Kenngrößen statistischer Daten.

In allen Klassen

Anwendungen aus dem Fachgebiet, zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen.

Schularbeiten

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlegende Größen und Einheiten in den Naturwissenschaften, internationales Einheitensystem, Bewegungen und Kräfte, phänomenologische Behandlung der Energieformen und deren Umwandlung (zB Energieverbrauch, Energiekosten, Wirkungsgrad), Aufbau der Materie, Zusammenhänge von Aggregatszuständen und Energieeinsatz, einfache chemische Reaktionen, Schadstoffe in ökologischen Kreisläufen.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft

Bereich Publikation und Kommunikation

Bereich Tabellenkalkulation

Hardwarekomponenten

Motherboard, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien; Monitore; Drucker, Scanner; Hardware für Internetzugang und mobile Endgeräte.

Betriebssysteme

Marktübliche Betriebssysteme, Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Dateiverwaltung; Installation.

Netzwerke

Netzwerkkomponenten, Verwendung von Druckern im Netzwerk, Einstellungen im Mail-Client, im Browser und in Cloud-Diensten.

Datensicherung

Medien zur Datensicherung, Virenschutz.

Rechtliche und gesellschaftliche Aspekte

Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes, Bedeutung des Urheberrechts (Copyright, Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source), gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie, Suchtverhalten.

Textverarbeitung und Präsentationen

Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen, Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software.

Publikation und Kommunikation im Web

LAN, WAN, Internetdomänen, Suchmaschinen, Webmail, E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen.

Tabellen und Diagramme

Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln und vordefinierten Funktionen, Beispiele aus der Fachtheorie.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Recht

Grundzüge des Zivilrechts

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Recht

Gewerberecht

Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben.

Unternehmensrecht

Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.

Insolvenzrecht

Voraussetzungen, Arten von Insolvenzfahren.

Arbeitsrecht

Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts (ABGB, Angestelltengesetz, Kollektivvertrag), individuelles Arbeitsrecht (Arten von Arbeits- und Dienstverhältnissen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten).

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik

Buchhaltung

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ertrag, Aufwand, Abschreibung, Rückstellungen, Rücklagen, Jahresabschlusskennzahlen.

Personalverrechnung

Bruttobezug, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer.

Steuern

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik

Kostenrechnung

Kostenarten, Kostenstellen, Aufbau und Inhalte des Betriebsabrechnungsbogens, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung.

Organisation

Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Möglichkeiten der Darstellung von Unternehmensabläufen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik

Logistik

Aufgabe, Ziele und Bereiche der Logistik, Materialarten.

Materialwirtschaft

Beschaffungsstrategien (Einzelbeschaffung, Vorratsbeschaffung), Beschaffungsprozess (Bedarfsermittlung, Anfrage, Bestellung, Materialeingang und –verwaltung).

Produktion

Arbeitsteilung in der Produktion, Fertigungsarten, Fertigungsprinzipien; Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Arbeitsplan, Methoden der Zeitermittlung.

Marketing und Vertrieb

Markt- und Konkurrenzanalyse, Marketing-Mix, Vertriebsprozess.

Qualitätsmanagement

Qualitätsmerkmale, Qualitätsprüfung, Inhalte eines betrieblichen Qualitätsmanagementsystems (Normenreihe ISO 9000ff).

Projektmanagement

Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik

Projektmanagement

Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation) an einem umfassenden Beispiel aus der betrieblichen Praxis anwenden.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Berufsspezifische Aufgabenstellungen

Weitgehend selbstständige Anwendungen der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bei realitätsnahen beruflichen Aufgabenstellungen in betriebsähnlicher Umgebung und Organisation (Aufgabenstellungen auf NQR Niveau 4, Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Arbeitszeiten laut relevanten Kollektivverträgen, Terminvorgaben wie in vergleichbaren Unternehmen, Anwendung von Arbeitnehmerpflichten und Arbeitnehmerrechten, Erkennen und Respektieren von Rollen einer betrieblichen Organisation, regelmäßiges Feedback).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schüler und Schülerinnen können im

Bereich Zuhören und Sprechen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“)

Bereich Lesen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“)

Bereich Schreiben (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“)

Bereich Zuhören und Sprechen

Auditive und audio-visuelle Vermittlung von beruflichen, gesellschaftlichen und literarischen Inhalten, Gesprächsführung, Präsentation mit gezieltem Medieneinsatz, freies Sprechen und Erzählen.

Bereich Lesen

Methoden der Texterschließung (handlungs- und produktionsorientierte Verfahren), Einführung in ausgewählte kulturelle Strömungen, Stoffe, Themen, Motive in verschiedenen Medien und Kontexten.

Bereich Schreiben

Einfache Portfolio-Techniken, textbezogene und problembezogene Interpretationen von literarischen Texten und Medientexten mit Bezug zur eigenen Lebenswelt.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Privater und öffentlicher Themenbereich

Aktuelle Themen und Themen, die mit den eigenen Interessens- und Fachgebieten in Zusammenhang stehen.

Beruflicher Themenbereich

Firmen- und Produktpräsentationen, Vorträge und Berichte zu vertrauten Themen, Anfragen und Inserate.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz

Vertiefung des Grund- und Fachvokabulars, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation

Informelle Gespräche und formelle Besprechungen und Diskussionen, Präsentationen von Produkten und Arbeitsprozessen.

Schriftliche Textsorten und -formate

Beschreibungen von Produkten und Arbeitsprozessen, Berichte, Vertiefung des formellen Schriftverkehrs.

4. Klasse

7. Semester– Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Anwendungen aus dem jeweiligen Fachgebiet auch unter Verwendung zeitgemäßer Technologie der Kompetenzmodule 1 bis 6.

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Bereich Algebra und Geometrie

Polynome, Bruchterme, Winkelfunktionen, lineare Gleichungen, quadratische Gleichungen, Gleichungen höheren Grades.

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Polynomfunktionen, Potenzfunktionen, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen, trigonometrische Funktionen.

Schularbeiten im Bereich Angewandter Mathematik: eine Schularbeit, bei Bedarf mehrstündig.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Kennenlern- und Orientierungsphase, die Schule als Lebensraum, Ich/Du/Wir, Erarbeiten von Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Klasse, Umgang mit Vertrauen, Übernehmen von Verantwortlichkeiten im Klassenverband, Erstellen und Einhalten von Regeln zum Zusammenleben im Klassenverband.

Entstehung von Konflikten, Konfliktarten, Regeln zur Konfliktbewältigung.

Gesprächsregeln, erfolgreiches Sprechen mit einfachen Regeln, Ich-Botschaften, Geben und Nehmen von Rückmeldungen (Feedback).

Arbeiten in Lern- und Arbeitsgruppen (Erkennen von Zielen, Teamregeln, Funktionen im Team, Verteilen von Aufgaben, Reflexion der Teamarbeit), Arbeiten und Üben in homogenen und heterogenen Gruppen, Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern zu Übungszwecken und zur Vorbereitung von Prüfungen.

Persönliche Stärken und Schwächen, Möglichkeiten der Motivation, exemplarisches Lernen bezogen auf die aktuelle Lebenssituation der Schülerin oder des Schülers und die Erfahrungen im beruflichen und sozialen Umfeld.

Erkennen von persönlichen Zielen, Umgang mit Stress und Angst, Strategien zur Stressvermeidung, Aspekte von Bewerbungssituationen.

Grundlagen (Gehirn, Gedächtnis, Lernstile), Arbeits- und Lernorganisation (Arbeitsplatzgestaltung, Zeitplanung, Umgang mit Unterlagen, Methoden zum Üben, Wiederholen und Vorbereiten, Setzen von Lernzielen), exemplarische Übungen zum Umgang mit neuen Informationen (zielorientiertes Beschaffen, Strukturieren, Zusammenfassen, Aufbereiten, Visualisieren und Weitergeben von Informationen).

Bedeutung des äußeren Erscheinungsbildes, Bedeutung von Umgangsformen, Sprach- und Sprechstile, Authentizität, Reflexion des eigenen Auftretens.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Exemplarische Reflexionsprozesse (zB zum selbstständigen Umgang mit Verantwortlichkeiten und Regeln des Zusammenlebens), Übungen zum Umgang mit Verschiedenheit in Bezug auf Gender und Diversity.

Kommunikationsmodelle, Übungen zur Argumentation und Diskussion, Körpersprache als Ausdrucksmittel, Kommunikation mit Bildern, Kommunikation mit Medien, Sensibilisieren für zielgruppenorientiertes Sprechen.

Selbst- und Fremdbild, Formulieren von persönlichen Konsequenzen aus einem Feedback.

Gehirngerechtes Arbeiten, Übungen zur Verbesserung der Merkleistung, persönliche Lernstrategien, Bearbeiten fächerübergreifender Informationen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Übungen zum konstruktiven Formulieren eigener Standpunkte und Interessen, Konfliktstufen, Lösungsansätze bei Konflikten anhand von Fallbeispielen.

Arbeiten und Üben in Lern- und Arbeitsgruppen (Setzen und Einhalten realistischer Gruppenziele, Erstellen eines Arbeitsplans für das Team, eigenverantwortliches Arbeiten im Team, Reflexion der eigenen Leistung im Team).

Analyse der eigenen Ernährungs-, Entspannungs- und Bewegungsgewohnheiten, Merkmale und Auswirkungen von suchtartigem Verhalten.

Übungen mit unterschiedlichen sozialen Rollen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Hinweise zur Organisation, Vor- und Nachbereitung

Das Pflichtpraktikum dient der Verbindung des Unterrichts mit der realen Arbeitswelt und der Einführung der Schülerinnen und Schüler in konkrete betriebliche Realitäten. Die Gesamtdauer des Pflichtpraktikums beträgt mindestens 4 Wochen und ist in der unterrichtsfreien Zeit abzulegen. Bei Bedarf kann das Pflichtpraktikum in mehrere Module von zumindest einwöchiger Dauer gegliedert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind über die Ziele, den Zweck und die Bedeutung des Pflichtpraktikums zu informieren und im Unterricht auf das Pflichtpraktikum vorzubereiten (Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräche, Arbeitsverhalten, Betriebsrealität, Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Es wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzportfolios führen, die im Hinblick auf das Pflichtpraktikum über die bis zum Ende der einzelnen Klassen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten informieren.

Über jedes Modul des Pflichtpraktikums ist von den Schülerinnen und Schülern ein Praktikumsbericht, in dem die übertragenen Aufgaben, die ausgeübten Tätigkeiten und der Nutzen für die eigene fachliche, soziale und personale Entwicklung darzustellen sind, an die Abteilungsvorständin oder den Abteilungsvorstand (oder an eine Lehrerin oder einen Lehrer, die oder der von der Schulleitung mit dieser Aufgabe betraut ist) zu übermitteln. Der Praktikumsbericht ist mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen, wobei sowohl auf fachbezogene Erfahrungen als auch auf arbeits- und sozialrechtliche sowie betriebssoziologische Fragen einzugehen ist.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Privater und öffentlicher Themenbereich

Wohnkultur und Gewohnheiten, Freizeit, Gesundheit und Ernährung.

Beruflicher Themenbereich

Vorstellen und Bewerben.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz

Vertiefung des Grund- und Fachvokabulars, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation

Interview, Rollenspiel, monologisches Sprechen, Diskussion.

Schriftliche Textsorten und -formate

Briefe zu vorhersehbaren Themen aus dem persönlichen Erfahrungsbereich, E-Mail, SMS, Notizen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Privater und öffentlicher Themenbereich

Umwelt und Umweltbewusstsein, Reisen.

Beruflicher Themenbereich

Branchenspezifische Produkt- und Prozessbeschreibungen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz

Vertiefung des Grund- und Fachvokabulars, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation

Interview, Rollenspiel, monologisches Sprechen, Diskussion.

Schriftliche Textsorten und -formate

Briefe zu vorhersehbaren Themen aus dem beruflichen Erfahrungsbereich, E-Mail, SMS, Notizen.

Die Schülerinnen und Schüler können

3. Klasse

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Methoden des Projektmanagements

Methoden zur Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen; Projektorganisation (Teambildung, Funktionen, Verantwortungen); Steuerung und Kontrolle; Kommunikation und Dokumentation (Projektberichte, Präsentationen).

Projektmanagement – Instrumente

Projektstrukturplan; Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan.

Teamarbeit

Kommunikation im Team, Gesprächs- und Verhandlungsführung; Gruppendynamik; Strategien zur Konfliktlösung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Anwendungsbezogene Beispiele und Projekte aus dem Fachbereich.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2

Anwendungsbezogene Beispiele und Projekte aus dem Fachbereich.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Innovation

Begriffe

Idee, Invention, Innovation.

Produktphasen

Produktlebenszyklen, S-Kurve, Kondratieff-Zyklen.

Kreativitätstechniken

Brainstorming, Brainwriting, Morphologie, 6-Hüte-Methode, TRIZ – erfinderisches Problemlösen, Bionik.

Innovationsmanagement

Prozesse, Methoden, Werkzeuge.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entrepreneurship

Begriffe

Entrepreneurship, Unternehmertum, Unternehmergeist, Kompetenzen eines Entrepreneurs.

Geschäftsmodell

Zielgruppen, Kundennutzen, Vertriebskanäle, Kundenbeziehungen, Erlös- und Kostenstruktur, Schlüsselressourcen, -aktivitäten, -partnerschaften.

Businessplan und Marketingkonzept

Branchen- und Marktanalyse, Marketing-Instrumente für die Umsetzung des Geschäftsmodells.

Gründung eines realen Unternehmens (Junior Company)

Ideenfindung, Teambildung, Berechnung, Skizze/Konstruktion, Produktkalkulation, Finanz- und Ergebnisplanung, Materialbeschaffung, Fertigung, Marketing und Vertrieb.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Mitarbeiterführung

Führungsaufgaben, Führungsmethoden und –stile, Motivationstheorien, Managementmodelle.

Personalentwicklung

Arbeitnehmerschutz, relevante Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes und des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Betriebssoziologie

Gruppendynamik, Rollen, Teamarbeit.

Lernpsychologie, Lerntheorien, Lehrverhalten, Lernmotivation, Planung, Organisation und Kontrolle von Lernprozessen, Aus- und Weiterbildungssysteme in Österreich.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

1. Klasse (1. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Sprechen und Zuhören

Hörverständnistraining, Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, Übungen zur phonetisch bewussten Verwendung der Standardsprache.

Bereich Lesen

Erweiterung der basalen Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, lautes gestaltendes Lesen.

Bereich Schreiben

Training unterschiedlicher Textformen, differenzierte Auswahl problematischer Rechtschreibbereiche und individualisiertes Training, Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Sprechen und Zuhören

Erweitertes Hörverständnistraining, phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache.

Bereich Lesen

Steigerung der Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, sinnerfassendes Lesen.

Bereich Schreiben

Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, Sicherung unterschiedlicher Textformen, Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen, individualisiertes Training normativer Sprachrichtigkeit.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Sprechen und Zuhören

Differenziertes Hörverständnistraining, Wege zum freien Sprechen.

Bereich Lesen

Sicherung der Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, Lesetraining (Einsatz von Lesestrategien).

Bereich Schreiben

Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, individualisiertes Training normative Sprachrichtigkeit mit aktuellen Schwerpunktsetzungen, Übungen zum Strukturieren und Argumentieren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Sprechen und Zuhören

Gezieltes Hörverständnistraining, Übungen zum freien Sprechen.

Bereich Lesen

Sicherung der Lesekompetenz anhand umfangreicherer Texte, Übungen zum Textverständnis.

Bereich Schreiben

Übungen zum Fachwortschatz, individualisiertes Training normative Sprachrichtigkeit mit aktuellen Schwerpunktsetzungen, vertiefende Übungen zum Strukturieren und Argumentieren.

Die Schülerinnen und Schüler können

Vermittlung, Wiederholung und Festigung des vorauszusetzenden oder des im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffs des jeweiligen Pflichtgegenstandes.

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiertgelenkten bis sehr offenenspielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb

Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an.

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt

Lernbereich 1

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten

Lernbereich 2

Linguistische Kompetenzen

Lernbereich 3

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib und Lesefähigkeit ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind geht diesen Prozessen voraus.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen

Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.

Die Schülerin/der Schüler

Lernbereich 2

Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Aussprache

Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Schrift

Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Rechtschreibung

Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.

Die Schülerin/der Schüler

Überfachliche Kompetenzen

Lernbereich 3

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz

Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.

Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).

Lernbereich 4

Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Soziale Kompetenz

Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

§ 1. Für die nachstehend genannten technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

§ 1a. Für die Fachschule für Berufstätige für Mechatronik wird der in den Anlagen 2 und 2.1 enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

Semesterwochenstunden

Lehrver-

Pflichtgegenstände

Semester

pflich-

tungs-

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

1

-

6

(III)/III

2.

Deutsch

2

2

2

2

2

1

1

12

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

1

1

12

(I)

4.

Wirtschaftsgeografie und politische Bildung

-

-

-

-

-

-

2

2

III

5.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

-

-

10

(I)

6.

Naturwissenschaften

-

-

2

2

-

-

-

4

II

7.

Angewandte Informatik

-

-

2

2

-

-

-

4

I

8.

Wirtschaft und Recht

-

-

-

-

2

2

-

4

III

9.

Betriebstechnik

-

-

-

-

-

2

2

4

I

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

10.

Grundlagen des Maschinenbaues

2

2

3

2

-

-

-

9

I

11.

Mechatronik

-

-

-

-

5

5

5

15

I

12.

Elektrotechnik und Elektronik

2

2

2

3

-

-

-

9

I

13.

Werkstättenlaboratorium

-

-

-

-

2

3

3

8

III

14.

Konstruktionsübungen

-

-

-

2

2

2

2

8

I

15.

Werkstätte und Produktionstechnik

10

10

5

5

5

4

4

43

IV

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

21

21

21

23

23

21

20

150

Semesterwochenstunden

Lehrver-

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

pflich-

tungs-

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

C.

Freigegenstände

Zweitsprache Deutsch

1

1

-

-

-

-

-

2

I

Englisch

-

-

1

1

1

1

-

4

(I)

Darstellende Geometrie

-

-

1

1

-

-

-

2

(I)

Projektmanagement

-

-

-

-

1

1

-

2

II

Qualitätsmanagement

-

-

-

-

1

1

-

2

I

Angewandte Informatik

2

2

-

-

-

-

-

4

I

Technisches Fachzeichnen

-

-

1

1

-

-

-

2

III

D.

Förderunterricht 3

Deutsch, Englisch

Angewandte Mathematik

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

___________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.

2 Pflichtgegenstand der Studierenden, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 8 Unterrichtseinheiten pro Semester; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Siehe Anlage 2.

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Berufstätige für Mechatronik können einschlägige berufliche Tätigkeiten in der Fertigung, der Montage, der Installation und der Inbetriebnahme, im Geräteservice und im Kundendienst sowie in der Wartung von mechatronischen Anlagen ausführen und im Maschinen-, Geräte- und Anlagenbau, in der Elektronikfertigung, in der Fahrzeug- und Luftfahrtindustrie, in der Büro- und EDV-Technik, in der Haustechnik sowie in der Medizingerätetechnik eingesetzt werden. Sie besitzen im Besonderen

Zentrale fachbezogene Lernergebnisse

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Berufstätige für Mechatronik können

Siehe Anlage 2.

Siehe Anlage 2.

Siehe Anlage 2.

„Ethik“, „Deutsch”, „Englisch”, „Wirtschaftsgeografie und politische Bildung“, „Angewandte Mathematik”, „Naturwissenschaften“, „Angewandte Informatik“, „Wirtschaft und Recht”, „Betriebstechnik“

Siehe Anlage 2.

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 1 und 2

Physikalische Grundlagen

Größen und SI-Einheiten. Kräfte, Momente und deren Wirkung, Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung). Dynamik (Kraft, Masse,). Arbeit, Energie, Leistung.

Technische Grundlagen

Normgerechte Darstellung in Zeichnungen, Maßeintragung, Stückliste, Toleranz- und Passungsbegriff, Oberflächen, Form- und Lagetoleranzen.

Festigkeit

Beanspruchungsarten. Spannungsarten, Belastungsfälle.

Verbindungselemente

Unlösbare und lösbare Verbindungen. (Gewindearten, Schrauben, Muttern, Sicherungselemente, Bolzen, Stifte).

Werkstoffe

Eigenschaften und Verwendung von Eisenwerkstoffen; Nichteisenmetalle und ihre wichtigsten Legierungen; Stahlnormung; Kunststoffe.

Kompetenzmodul 3 und 4

Statik

Ebene Kräftesysteme, Zerlegen von Kräften in Komponenten, statisches Gleichgewicht. Bestimmung von Lagerkräften. Schwerpunkt.

Dynamik

Trägheit, Newtonsche Axiome, Impuls; Erhaltungssätze.

Reibung

Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Rollwiderstand.

Hydro- und Aeromechanik

Aggregatzustände, Druck, Auftrieb; Kontinuitätsgleichung; physikalische Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik.

Elemente der Bewegung

Translatorische und rotierende Elemente (Aufbau, Bauarten, Normierung).

Getriebe

Arten, Aufbau, Funktion; einfache Berechnungen.

Festigkeit

Dimensionierung einfacher Bauteile.

Einführung in die Wärmebehandlung von Stählen

Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten.

Grundzüge der Werkstoffprüfung

Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren. Oberflächenprüfung. Koordinatenmesstechnik.

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 5 und 6

Messtechnik

Messung nichtelektrischer Größen; Sensoren und Aktoren.

CNC – Technik

Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen; Programmaufbau, Programmierverfahren.

Steuerungstechnik

Begriffe, Elemente. Steuerungsarten; Ausführungsformen; Speicherprogrammierbare Steuerungen; Bus-Techniken und deren Kommunikationsleistungen; Standards.

Hydraulik und Pneumatik

Elemente (Aufbau, Wirkungsweise); Schaltpläne.

Antriebe

Elektrische, hydraulische und pneumatische Antriebe (Bauarten, Kennwerte, Ansteuerung, Vernetzung).

Fördereinrichtungen

Aufbau, Wirkungsweise, Einsatz; zeitliche und mechanische Verkettung von Anlagenteilen.

Werkzeug und Vorrichtungsbau

Einfache Vorrichtungen; Spannelemente; Umhebe- und Transfermechanismen.

Kompetenzmodul 7

Digitaltechnik

Logikbausteine, Zähler, AD/DA-Wandler, Mikrokontroller, Bussysteme; Peripherie- und Speicherbausteine; SPS-Technik, SPS-Peripherie, Netzwerkverbindungen.

Regelungstechnik

Arten von Reglern; Regelstrecke, Stellglied; digitale Regelungstechnik; Grundbegriffe der Leit- und Prozesstechnik.

Systeme der Mechatronik

Planung und Dimensionierung einfacher Systeme.

Qualitätsmanagement

Qualitätsprüfverfahren, Qualitätslenkung. Ausgewählte Anwendungen.

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 1 und 2

Gleichstromtechnik

Größen und Gesetze; Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen; Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Elektrowärme.

Magnetismus

Größen und Gesetze; magnetische Werkstoffe; magnetischer Kreis; Induktionsgesetz: Kraftwirkung, Energie.

Elektrisches Feld

Größen und Gesetze, Kondensatoren, dilektrische Werkstoffe.

Kompetenzmodul 3 und 4

Wechselstromtechnik

Darstellung sinusförmiger Größen, Mittelwerte; Wechselstromwiderstände; Leistung; Zeigerdiagramm; Kompensation, Resonanz.

Drehstromtechnik

Drehfeld, Stern- und Dreieckschaltung; Drehstromleistung, symmetrische und unsymmetrische Belastung im Drei- und Vierleitersystem.

Schutzmaßnahmen

Elektrische Netze, Schutzmaßnahmen in Anlagen und Maschinen; Normen und Vorschriften.

Elektronik

Bauelemente; Schaltungen mit passiven und aktiven Bauelementen; Grundschaltungen, Operationsverstärker; Filter; Leistungselektronik; Optoelektronik, Optokoppler, Lichtwellenleiter.

Sensorik

Wirkprinzipien zur Messung von physikalischen Größen; Messumformer.

Elektrische Maschinen

Transformatoren; Generatoren und Motoren; einfache Antriebskonzepte und Betriebsverhalten; Servoantriebe; hybride Antriebe, Betriebsverhalten von Frequenzumrichtern.

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 5 und 6

Steuerungstechnik

Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf; fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen.

Elektronik

Überprüfung, Messung und Fehlerbehebung an elektromechanischen und elektronischen Baugruppen in Verbindung mit elektrischen Antrieben und Geräten.

Automatisierungstechnik

Programmierung, Inbetriebnahme von numerisch gesteuerten Prozessabläufen; SPS-Technik, Fehlereingrenzungsmethoden.

Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

Messen mit mechanischen und elektronischen Messeinrichtungen; Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, Qualitätsberichte.

Kompetenzmodul 7

Fächerübergreifende(s) Projekt(e) in Abstimmung mit den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen und unter Anwendung von Methoden des Projektmanagements.

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 4

Grundlagen

Zeichengeräte, händische und rechnergestützte Zeichentechniken. Normen, Bemaßung und Beschriftung. Toleranzen, Passungen, Oberflächenzeichen.

Fertigkeiten

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper. Herstellung von normgerechten Werkstattzeichnungen und Verdrahtungs-/Klemmenplänen.

Kompetenzmodul 5 und 6

Pläne

Zusammenstellungs- und Fertigungszeichnungen von Einzelteilen und einfachen Baugruppen. Einfache CAD-Pläne für elektrische und pneumatische Anlagen.

Kompetenzmodul 7

Fächerübergreifende(s) Projekt(e) in Abstimmung mit den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen und unter Anwendung von Methoden des Projektmanagements.

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 1 und 2

Grundausbildung

Einführung in den Werkstättenbetrieb, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, Messmittel, Kennen und Handhaben von Handwerkzeugen und konventionellen Bearbeitungsmaschinen, einfache Säge-, Bohr-, Dreh- und Fräsarbeiten.

Mechanische Werkstätte

Drehen und Fräsen mit konventionellen Werkzeugmaschinen unter Einhaltung vorgegebener Maße und Toleranzen.

Elektrotechnik

Kennzeichnung und Dimensionierung von elektrischen Leitungen; Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung einfacher elektrischer Schaltungen; Sicherheit an elektrischen Anlagen; Schutzmaßnahmen; Handhabung von Messgeräten.

Kompetenzmodul 3 und 4

Mechanische Werkstätte

Fräs-, Bohr- und Dreharbeiten mit gehobenem Schwierigkeitsgrad an konventionellen Werkzeugmaschinen; CNC-Technik (Erstellen von Programmen, Maschinenbedienung).

Elektrotechnik

Herstellen von Kabelverbindungen; Aufbau und Inbetriebnahme von elektronischen Grundschaltungen; Herstellung und Zusammenbau von elektrischen, elektronischen und mechanischen Komponenten.

Automatisierungstechnik

Kennenlernen und Inbetriebnahme von Grundbausteinen der Automatisierungstechnik.

Kompetenzmodul 5 und 6

Automatisierungstechnik

Planung und Realisierung elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Steuerungseinheiten. Montage und Anschluss von Maschinen, Baugruppen, Sensoren und Aktoren; einfache Robotik; Übungen an Modellen.

Elektronik und Gerätebau

Anfertigung von Geräten nach Plänen; normgerechte Dokumentation; Fehlersuche und Reparaturarbeiten. Messungen an Baugruppen.

Arbeitsvorbereitung

Beschaffungswesen; Lagerhaltung; Instandhaltung und Wartung von Betriebsmitteln; Grundlagen der Arbeitsplanung- und Steuerung.

Kompetenzmodul 7

Fächerübergreifende(s) Projekt(e) in Abstimmung mit den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen und unter Anwendung von Methoden des Projektmanagements.

„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“, „Angewandte Informatik“ und „Technisches Fachzeichnen“

Siehe Anlage 2.

Siehe Anlage 2.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Ia. Aufgabe und Zielgruppe

Gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen für Berufstätige dienen im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (§§ 2, 52 und 59 Schulorganisationsgesetz)

Die gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschule für Berufstätige richtet sich an Personen, die die 8. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben und in das Berufsleben eingetreten sind. Das erste und zweite Semester des 7-semestrigen berufsbegleitenden Bildungsganges ersetzt den Vorbereitungslehrgang gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 lit. b des Schulorganisationsgesetzes und berechtigt im Falles des positiven Abschlusses der ersten zwei Semester zum Eintritt in eine facheinschlägige Höhere technische oder gewerbliche Lehranstalt für Berufstätige.

Ib. Allgemeine Beschreibung der Qualifikation

Nach erfolgreichem Abschluss der Fachschule für Berufstätige besitzen die Studierenden

Ic. Unterrichtsprinzipien

Im Sinne der ganzheitlichen Bildung sind der Schule zusätzliche Aufgaben gestellt, die in den Unterrichtsprinzipien zusammengefasst werden. Dazu gehören die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die politische Bildung, die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Sexualerziehung, die Umwelterziehung, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Erziehung zum europäischen Denken und Handeln, die Verkehrserziehung, die umfassende Landesverteidigung sowie die Wirtschafts- und Konsumentenerziehung.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§6 Abs. 1b Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden

Bei Anwendung der in den Ziffern 1 und 2 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt und in keiner Klasse 39 Wochenstunden überschritten werden. Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Regelungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben ist, sind durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen sowie didaktische Grundsätze vorzusehen.

Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes und die folgenden Richtlinien zu achten

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe

Der/Die Studierende soll allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Richtlinien für den Lehrstoff

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen

Fachgebiet „Fremdsprache“

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemeinbildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (hinsichtlich der Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2020).

Fachgebiet „Wirtschaft und Technik“

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe I für die Ausbildungsbereiche mit technisch-wirtschaftlichem Schwerpunkt; sonst Lehrverpflichtungsgruppe II).

Fachgebiet „Recht und Politische Bildung“

Unterrichtsangebote, die die rechtlichen Pflichtgegenstände vor allem im Hinblick auf die selbständige Ausübung eines reglementierten Gewerbes bzw. die politische Bildung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Umwelt

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Projekt“

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zu Ziel haben unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Allgemeine Fachtheorie“

Einführung in technischen Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II).

Richtlinien für die didaktischen Grundsätze

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht – auch klassenübergreifend oder geblockt – zu empfehlen.

IId. Fernunterricht

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist von der Vorbildung der Studierenden auszugehen und der Unterricht in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der Fachrichtung zu gestalten.

Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation ist problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes sowie zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.

Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und der jeweiligen Altersstufe entsprechend dargestellt wird. In diesem Zusammenhang ist einem induktiven Lehrstoffaufbau gegenüber deduktiven Abhandlungen der Vorzug zu geben; besonderes Gewicht ist auf problemorientiertes und aufgabenzentriertes Arbeiten, auf Anschaulichkeit und konkrete Modellvorstellungen, auf Parallelführung von Theorie und fachpraktischer Ausbildung sowie auf neue Lerntechniken und gezielte Trainingsphasen zu legen. Einen wichtigen Beitrag zum Unterrichtserfolg bilden ferner die Auswahl geeigneter Unterrichtsmittel und Verständnishilfen.

Die im allgemeinen Bildungsziel geforderte Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand der Technik verlangt, dass die Lehrer und Lehrerinnen ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterzuentwickeln haben. Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrer und Lehrerinnen unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Unterrichtsgegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.

Grundsätzlich haben alle Unterrichtsgegenstände ihren Beitrag zur sprachlichen Bildung zu leisten. Der Sprachunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Studierenden sich über Sachthemen, Beziehungen und über die Sprache angemessen verständigen können. Er hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische und mediale Kompetenz der Studierenden durch Lernen mit und über die Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.

Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenformen erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und ist so anzulegen, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beiträgt. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.

Elemente eines „Blended Learning“ können helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen und damit auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitstudierenden elektronisch Kontakt zu halten.

Unter „Blended Learning“ versteht man die Unterrichtsorganisation, die eine Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien in die Ausbildung gestattet. Diese Unterstützung funktioniert über den Lernprozess befördernde Internettechnologien, Lernplattformen oder Online-Dienste.

Für die technische Ausbildung bieten sich Online-Dienste zum computergestützten „Engineering“ (CAE), von virtuellen oder Remote-Laboratorien oder vollständigen animierten Kursen zur technischen Grundausbildung in besonderer Weise an. Von den Möglichkeiten der weltweit für technische Berater und Beraterinnen zur Verfügung gestellten Online-Angebote von international agierenden Firmen sollte – wenn möglich auch in einer Fremdsprache – Gebrauch gemacht werden.

Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten und Praktika fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden, wobei eine Wochenstunde 20 Unterrichtseinheiten pro Semester entspricht. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrer und Lehrerinnen entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation dieser Lehrer und Lehrerinnen im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistung der Studierenden anzustreben ist.

Diese Grundsätze gelten als Leitlinie für den regulären Deutschunterricht sowie für den Freigegenstand „Zweitsprache Deutsch“.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Studierenden mit einer anderen Muttersprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, dh. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.

Der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht und einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt große Bedeutung zu.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 592/1986.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der geltenden Fassung.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.

k) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.

l) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Studierende zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Studierenden gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Studierenden in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Studierenden angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Studierenden Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Studierenden anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Studierenden können

Analysieren und Reflektieren

Die Studierenden können

Argumentieren und Urteilen

Die Studierenden können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Studierenden können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Studierenden können

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches.

Die Studierenden sollen

Sprachrichtigkeit

Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren - auch berufsspezifische Themenbereiche).

Lern- und Arbeitstechniken

Benützen von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lese- und Lerntechniken.

Kultur - Gesellschaft - Medien

Themenkreise in verschiedenen Darstellungsformen erarbeiten.

Praxisnahe Textformen (z. B. Bewerbungsunterlagen).

Sprachrichtigkeit

Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche, auch berufsspezifischer Art; Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten; praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung), Erörtern und Argumentieren.

Lern- und Arbeitstechniken

Brainstorming, Mind Mapping, Clustering ua.

Kultur - Gesellschaft - Medien

Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzen mit Texten (Sach- und literarische Texte) zu verschiedenen Themenbereichen; Funktionen und Arten von Medien.

Sprachrichtigkeit

Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung; Festigen, Vertiefen und Erweitern.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Auseinandersetzung mit kulturellen Strömungen und interkulturelles Lernen; Impulstexte, ausgehend von den jeweiligen Lebensbereichen und Interessensgebieten; Präsentationstechniken.

Kultur - Gesellschaft - Medien

Gestaltungs- und Manipulationsmöglichkeiten von Medien (Werbung ua.); Sachtexte und literarische Texte zu wesentlichen gesellschaftlichen Themen; Bewusstmachen sozialer Kompetenzen.

Sprachrichtigkeit

Spezifische Schulung des sprachlichen Ausdrucks und der sprachlichen Richtigkeit in Hinblick auf die Berufspraxis.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Problemorientiertes Erörtern; schriftliche Bewerbung; Lebenslauf; berufsorientierte Anwendung von Präsentationstechniken; Vorstellungsgespräch.

Kultur - Gesellschaft - Medien

Relevante Texte zu komplexeren gesellschaftlichen Themen.

Ein oder zwei Schularbeiten je Semester, bei Bedarf auch zweistündig (Verwendung von Wörterbüchern ist zu ermöglichen).

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 1 und 2

Allgemeine und technische Kommunikationsthemen

Themen aus dem privaten und beruflichen Umfeld; Alltagskommunikation; Erarbeitung der grundlegenden sprachlichen Strukturen. Integration bisheriger Kommunikationserfahrungen; Themen, die dem Wissen, Können und Interesse der Studierenden entsprechen.

Wortschatz und sprachliche Strukturen

Aufbauende Wiederholung der erforderlichen Grundgrammatik; Erweiterung eines relevanten Wortschatzes, bevorzugt in kontextualer und situativer Form.

Kompetenzmodul 3 und 4

Allgemeine und technische Kommunikationsthemen

Erweiterte allgemeine Sachverhalte; technische Anwendungen aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.

Wortschatz und sprachliche Strukturen

Wiederholung und Festigung der bisher erarbeiteten Sprachstrukturen und des erworbenen Wortschatzes. Erweiterung und Vertiefung des erforderlichen Wortschatzes und der benötigten Sprachstrukturen.

Kompetenzmodul 5 und 6

Allgemeine und technische Kommunikationsthemen

Schwerpunktmäßige Vertiefung; Erarbeitung und Präsentation ausgewählter allgemeiner und technischer Themenbereiche, wie z. B. Prozess-, Produkt- und Funktionsbeschreibungen, Bedienungsanleitungen; Grundlagen des Schriftverkehrs wie z. B. Anfrage, Angebot, Beschwerde.

Wortschatz und sprachliche Strukturen

Schwerpunktmäßige Wiederholung und Erweiterung der bisher erarbeiteten Sprachstrukturen und des erworbenen Wortschatzes.

Kompetenzmodul 7

Allgemeine und technische Kommunikationsthemen

Intensivierung der Erarbeitung und Präsentation ausgewählter allgemeiner und technischer Themenbereiche; Stellenbewerbung und einfache Vorstellungsgespräche.

Wortschatz und sprachliche Strukturen

Festigung der Sprachstrukturen und Erweiterung des Wortschatzes.

Ein bis zwei Schularbeiten je Semester, bei Bedarf auch zweistündig (Verwendung von Wörterbüchern ist zu ermöglichen).

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 7

Magisches Vieleck

Wirtschaftswachstum, Konjunktur, Geldwert, Beschäftigung. Verteilung, Außenhandel.

Marktformen und Wirtschaftssysteme.

Demographische Prozesse. Sektoraler Wandel, Strukturveränderungen anhand regionaler Fallbeispiele.

Das 20. Jahrhundert vor 1945

Wirtschaftliche, soziale und politische Grundlagen, Krisen der demokratischen Systeme sowie totalitäre Ideologien und Systeme mit Schwerpunkt Österreich und NS-Zeit.

Die Zeit nach 1945

Die 2. Republik; Internationale Blockbildungen und deren Veränderungen.

Politisches System Österreichs

Das politische System Österreichs und seine Aufgabe, Grundprinzipien der Bundesverfassung, Grundzüge der Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit.

Europa und internationale Politik

Struktur, Funktionsweise und Aufgaben der EU; aktuelle Entwicklungen und Kontroversen.

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 1 und 2

Rechnen mit Zahlen und Termen

Grundrechenoperationen; Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen; direkte und indirekte Proportionalität; Prozentrechnung; Potenzen und Wurzeln, Überschlagsrechnung. Lineare Gleichungen. Textaufgaben aus dem Fachgebiet.

Geometrie

Winkelmessung. Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren. Satz des Pythagoras; Ähnlichkeit. Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

Kompetenzmodul 3 und 4

Funktionen und Gleichungen

Begriff und Darstellung, Koordinatensysteme. Lineare Funktionen; Interpolation. Quadratische Funktionen und Gleichungen; komplexe Zahlen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Kreisfunktionen; Exponential- und Logarithmusfunktion.

Geometrie

Trigonometrie des allgemeinen Dreiecks. Vektoren. Volumen- und Oberflächenberechnung.

Kompetenzmodul 5

Ausgewählte Kapitel

Für den Fachbereich relevante Themenbereiche aus der Analysis und der Statistik.

In allen Modulen

Anwendungen aus dem Fachgebiet. Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.

In jeder Schulstufe zwei bis vier Schularbeiten, bei Bedarf auch mehrstündig.

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 3 und 4

Angewandte Physik

Grundgrößen und Einheiten, internationales Einheitensystem; Grundlagen der Mechanik, Elektrizitätslehre, Optik und Wärmelehre; ausgewählte Kapitel der Atom- und Kernphysik.

Angewandte Chemie

Aufbau der Materie; chemische Bindungen; Reaktionen, Reaktionstypen; anorganische und organische Grundstoffe.

Biologie

Ökologie (abiotische und biotische Faktoren, Ökosysteme, Stoffkreisläufe, Ökobilanzen, Umweltschutz); Bio- und Lebensmitteltechnologie.

Anwendungen und Fallbeispiele im Umfeld des Fachgebietes.

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 3 und 4

Grundlagen der Informationsverarbeitung

Aufbau, Organisation und Betriebssysteme von Einzelarbeitsplatzanlagen, Grundzüge des Programmierens.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Projektplanungssoftware, Präsentationssysteme.

Einführung in die Programmierung, Netzwerke, Internet, Mailsystem, Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 5 und 6

Bürgerliches Recht

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzgesetzes.

Unternehmensrecht

Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Stellvertreter, Rechtsformen, Grundzüge der Gewerbeordnung.

Grundzüge des Marketings

Marktforschung, absatzpolitische Instrumente.

Betriebliches Rechnungswesen

Zweck, gesetzliche Grundlagen, System der doppelten Buchführung, Inventur, Aufbau einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Konten, Verbuchung einfacher Geschäftsfälle.

Grundzüge des Steuerrechts

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

Arbeits- und Sozialrecht

Interessensvertretungen, Einteilung der Arbeitnehmer, Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, Rechte- und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; Grundzüge der Sozialversicherung.

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 6

Grundbegriffe der Betriebswirtschaft

Unternehmensziele, Unternehmensfunktionen, Kennzahlen.

Grundlagen der Kostenrechnung

Voll- und Teilkostenrechnung, Zuschlagskalkulation, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Grundlage der Kostenrechnung.

Grundlagen des Projektmanagements

Projektplanung, Projektorganisation, Projektsteuerung;

Kompetenzmodul 7

Betriebliche Leistungsbereiche

Aufbauorganisation und Ablauforganisation; Grundlagen der Materialwirtschaft, Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung (auch mit Software - Unterstützung); Qualitätsmanagement.

Finanzierung und Investition

Finanzierungsarten, statische Investitionsrechnung.

Mitarbeiterführung bzw. Mitarbeiterinnenführung.

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 1 und 2

Mündliche Kommunikation und Hörverständnis

Alltagssituationen innerhalb und außerhalb der Schule, Freizeit- und Sozialverhalten, Berufsbilder, Lebensvorstellungen, landeskundliche Aspekte im Vergleich, Kurzvorträge, Einsatz von Medien.

Textproduktion und -rezeption

Einfache sprachliche Produktion mit unmittelbarem Verwendungszweck im Unterrichtsgeschehen, phantasiefördernde Arbeitsformen (Projekte), sinnerfassendes Lesen, Lesetechniken.

Sprachnormen

Festigung und Ausbau der erforderlichen Rechtschreibung und Grammatik.

Die Studierenden sollen in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“

Kompetenzmodul 3 und 4

Allgemeine und technische Kommunikationsthemen

Schwerpunktmäßige Vertiefung und Erweiterung der im Regelunterricht erarbeiteten Themenkreise und Sachverhalte; Erarbeitung zusätzlicher allgemeiner und technischer Themenbereiche; Stärkung der schriftlichen und mündlichen Kommunikationskompetenz.

Wortschatz und sprachliche Strukturen

Vertiefende Wiederholung und Erweiterung der bislang erarbeiteten Sprachstrukturen; vertiefende Wiederholung und Erweiterung des dazu erforderlichen Wortschatzes unter Einbeziehung verschiedener Hilfsmittel des Spracherwerbs (Wörterbücher, Lexika, Internet).

Kompetenzmodul 5 und 6

Allgemeine und technische Kommunikationsthemen

Den Regelunterricht unterstützende, vertiefende und erweiternde Erarbeitung und Präsentation ausgewählter allgemeiner und technischer Themenbereiche, auch unter erweitertem Einsatz von Hilfsmitteln des Spracherwerbs (Wörterbücher, Lexika, Internet); Stärkung der schriftlichen und mündlichen Kommunikationskompetenz unter Einbeziehung internationaler Aspekte.

Wortschatz und sprachliche Strukturen

Vertiefende Festigung der Sprachstrukturen; vertiefende Festigung und Erweiterung des Wortschatzes.

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 3 und 4

Räumliches Koordinatensystem.

Abbildungsmethoden (Projektionsarten).

Hauptrisse einfacher geometrischer und technischer Körper sowie Axonometrie zur Erfassung der Gestalt eines Objektes aus gegebenen Rissen.

Konstruieren in zugeordneten Normalrissen

Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene in Hauptlage, projizierender und allgemeiner Lage; Länge einer Strecke, Größe und Gestalt einer ebenen Figur; projizierend machen einer Geraden und einer Ebene; orthogonale Lage von Geraden und Ebenen; Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte; Kreis in Hauptlage, projizierender und allgemeiner Lage.

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 5 und 6

Methoden des Projektmanagements

Methoden zur Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen; Projektorganisation (Teambildung, Funktionen, Verantwortungen); Steuerung und Kontrolle; Kommunikation und Dokumentation (Projektberichte, Präsentationen).

Projektmanagement – Instrumente

Projektstrukturplan; Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan.

Teamarbeit

Kommunikation im Team, Gesprächs- und Verhandlungsführung; Gruppendynamik; Strategien zur Konfliktlösung.

Die Studierenden sollen

Kompetenzmodul 5 und 6

Anwendung der Statistik

Verteilungen, Auswerteverfahren in der Qualitätssicherung und im Qualitätsmanagement.

Qualitätssicherung und -management

Einschlägige Gesetze, Verordnungen, Normen und Vorschriften. Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsmanagementmaßnahmen.

Auswirkungen auf innerbetriebliche und zwischenbetriebliche Strukturen; QM-Handbuch, Audit, Zertifizierung; Abläufe und Kosten; Total Qualitätsmanagementstrategien (TQM-Strategien); aktuelle Qualitätsmanagemententwicklungen.

Die Studierenden können

Kompetenzmodul 1 und 2

Hardwarekomponenten (Motherboard und BIOS, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien; Hardware für Internetzugang).

Textverarbeitung und Präsentationen (Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen; Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software).

Kommunikation im Web (LAN, WAN; Suchmaschinen; Webmail, Mailclient; E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und –plattformen).

Die Studierenden können

Kompetenzmodul 3 und 4

Verwendung und Pflege der Zeichengeräte. Aufbau und Normen der technischen Zeichnung, Normschrift, Linienarten. Freihandskizzen, Situationsskizzen und Modellaufnahmen als Grundlage für technische Zeichnungen.

Darstellung einfacher ebenflächiger Körper in den zugeordneten Normalrissen. Räumliche Darstellung von Werkstücken. Normgerechte Bemaßung. Maßstäbliches Zeichnen (Vergrößern, Verkleinern, Detail). Erstellung von Stücklisten. Computerunterstütztes Zeichnen. Darstellen von technischen Zeichnungen aus dem Fachbereich unter Anwendung der elektrischen Schaltsymbole.

Erweiterungsbereich

Toleranzen und Passungen in der technischen Zeichnung. Oberflächenbezeichnungen. Einsatz von Toleranz- und Werkstofftabellen.

Die Studierenden sollen

Vermittlung, Wiederholung und Festigung des vorauszusetzenden oder des im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffs des jeweiligen Pflichtgegenstandes.

Förderunterricht stellt insbesondere eine Maßnahme im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Studierende vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Studierende, die beim Eintritt in die Schule oder in der Anfangsphase eines Pflichtgegenstandes Lernschwierigkeiten haben, ein zusätzliches Lernangebot dar. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht

Die in Anlage 1 unter Abschnitt VI enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. I Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 36/2012 (Anm.: richtig: BGBl. I Nr. 36/2012), bekannt gemacht.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

§ 2. Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde nach den regionalen Gegebenheiten zu erlassen.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

§ 3. Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes (BVLG), BGBl. Nr. 244/1965, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013, erfasst sind, in die in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sowie in den Rubriken „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 BLVG erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.

Bundesrecht Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

§ 4. (1) Diese Verordnung und die Anlagen zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2016 sowie hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.

(2) Der Abschnitt VII der Anlage 1, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.1, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.2, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.3, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.4, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.5, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.6, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.7, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.8, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.10, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.11, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.12, die Abschnitte I und IX der Anlage 1.13, die Abschnitte I und IX der Anlage 1.14, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.15, die Abschnitte I und IX der Anlage 1.16, die Abschnitte I und IX der Anlage 1.17, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.18, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.19, die Abschnitte I und IX der Anlage 1.20 die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.21, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.22, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.23, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.24, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.25, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.26, die Abschnitte I.1, I.2 und IX der Anlage 1.27 und die Abschnitte I und IX der Anlage 1.28 treten mit 1. September 2019 in Kraft.

(3) Die Abschnitte II und VII der Anlage 1, die Abschnitte I und IX der Anlagen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 1.6, 1.7., 1.8, 1.10, 1.11, 1.12, 1.13, 1.15, 1.17, 1.18, 1.19, 1.21, 1.22, 1.23, 1.24, 1.25, 1.26 und 1.27, die Abschnitte I, IV und IX der Anlagen 1.14, 1.16, 1.20 und 1.28 sowie die Anlage 1.9 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 250/2021 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2021 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.

(4) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2021 treten wie folgt in Kraft

(5) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 2/2023 treten wie folgt in Kraft

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