20009551
AT
Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen
3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (3 Artikel)
Bundesrecht Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen
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Kurztitel
Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 37/2016
Inkrafttretensdatum
09.06.2016
Langtitel
Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird
StF: BGBl. I Nr. 37/2016 (NR: GP XXV RV 1108 AB 1121 S. 128.)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen
Bundesrecht Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt
Unentgeltliche Übereignung von 15 Stück Nachtsichtferngläsern 87 (NSFG-87) im Wert von insgesamt 27.300 Euro an die Republik Mazedonien.
Bundesrecht Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.