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20009551 AT

Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen

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Kurztitel

Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 37/2016

Inkrafttretensdatum

09.06.2016

Langtitel

Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird

StF: BGBl. I Nr. 37/2016 (NR: GP XXV RV 1108 AB 1121 S. 128.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen

Bundesrecht Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt

Unentgeltliche Übereignung von 15 Stück Nachtsichtferngläsern 87 (NSFG-87) im Wert von insgesamt 27.300 Euro an die Republik Mazedonien.

Bundesrecht Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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