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20009533 AT

Lehrplan - griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Bundesrecht Lehrplan - griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Tritt hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft (vgl. § 2).

Bundesrecht Lehrplan - griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Dem orthodoxen Religionsunterricht obliegt die Aufgabe der religiösen und sittlichen Bildung und Erziehung der Schüler und Schülerinnen. Er versteht sich dabei immer auch als Teil des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrages der österreichischen Schule und hat daher die Aufgabe, im Sinne des Zielparagraphen des österreichischen Schulwesens (§ 2 Schulorganisationsgesetz) an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, und zwar

Der orthodoxe Religionsunterricht nimmt diesen umfassenden Bildungsauftrag in der Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes wahr. Er lässt sich dabei immer von der orthodoxen Sicht der Welt und des Menschen leiten, woraus sich einige konkrete religiöse Bildungs- und Lehraufgaben ergeben

Alle diese Aufgaben sind nicht isoliert voneinander zu verwirklichen, sondern sind im Unterrichtsgeschehen stets eng miteinander verbunden. Religiöse Übungen bieten im Rahmen der schulischen Möglichkeiten einen Raum, praktische religiöse Erfahrungen zu ermöglichen, und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

Der orthodoxe Religionsunterricht trägt zum Verstehen der christlichen Kultur Europas bei. Wenn Schüler und Schülerinnen in ihrer Konfession beheimatet sind und in ihr Halt und Zuversicht finden, werden sie dadurch besser befähigt werden, Menschen, die anderen Kulturen angehören und die sich zu anderen Religionen und Weltanschauungen bekennen, angstfrei und in Toleranz und in gegenseitigem Respekt zu begegnen. Sie werden so zu einem Zusammenleben in der Gesellschaft in Gerechtigkeit und Frieden und zur Lösung der Probleme des Lebens vorbereitet. Damit bietet der orthodoxe Religionsunterricht eine wertvolle Hilfe für die soziale Integration in Österreich und das friedliche Zusammenleben der Völker und Menschen in Europa.

Für den Religionsunterricht als Schulfach gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze der jeweiligen Schularten und Schultypen. Da die Lebenswelt der Schüler und Schülerinnen im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens stehen muss, ergeben sich einige allgemeine didaktische Grundsätze wie zum Beispiel

Dabei soll der orthodoxe Religionsunterricht wesentlich von den theologischen Grundeinstellungen Gott, der Welt und dem Menschen gegenüber geprägt sein. Es ist dies jene grundlegende Sichtweise der Wirklichkeit, die das gesamte Leben der orthodoxen Gläubigen durchdringt und jedem konkreten Handeln Richtung und Ziel gibt. Diese Grundsätze sollen auch den Bereich der orthodoxen Bildung und Erziehung prägen und in den fachdidaktischen Zugängen und Methoden ihre Anwendung finden. Hier sind jene theologischen Prinzipien zu beachten, die bereits im Lehrplan für den orthodoxen Religionsunterricht an Volksschulen grundsätzlich dargelegt wurden

Diese Prinzipien liegen sowohl der orthodoxen Theologie als auch der orthodoxen Religionsdidaktik und somit auch der Fachdidaktik des orthodoxen Religionsunterrichts zugrunde. Entsprechend dem Prinzip des Sehens erfolgt Glaubenlernen in orthodoxer Tradition vom Sichtbaren ausgehend hin zum Unsichtbaren, vom Bild zum Urbild, von der Praxis zur Theoria, vom konkreten Leben zum letzten Geheimnis unserer Existenz.

Die allgemeinen didaktischen sowie die fachdidaktischen Grundsätze erfordern eine Differenzierung und Gewichtung je nach den einzelnen Schularten, Schultypen und Schulstufen der Oberstufe.

Entsprechend den fachdidaktischen Prinzipien geht der Religionsunterricht in der Oberstufe von konkreter Lebenserfahrung aus und eröffnet darin den Weg zur Betrachtung des Heilswirkens Gottes in der Geschichte und in der Gegenwart. Zitate aus der Heiligen Schrift, dem Dokument des Heilswirkens Gottes, fungieren als Leitmotive für die einzelnen Schulstufen. Damit baut der Religionsunterricht in der Oberstufe organisch auf der biblischen Grundlage auf und hat einen starken ekklesiologischen Bezug: Setzt doch die Kirche das Heilswirken Gottes fort, vor allem in ihrem Zeugnis, in der Feier der Liturgie und Sakramente und in ihrem Dienst für die Menschen.

Dem Lehrstoff jeder Schulstufe sind Ziele und Kompetenzen vorangestellt, die im Unterrichtsgeschehen eine organische Einheit bilden sollen. Sie sind eher weit und allgemein formuliert und müssen daher für einen kompetenzorientierten Unterricht noch differenziert und konkretisiert werden.

Die Unterrichtsinhalte sind in jeder Schulstufe in jeweils drei Themenbereiche eingeteilt. Der erste Themenbereich „Orthodoxie als Lebensweise“ hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen das Verständnis dafür zu vermitteln, dass sich orthodoxes Christsein im Leben vollzieht und in der Praxis verankert ist, und zwar im Gotteshaus und in der Gemeinde („Leben in der Kirche“) und in der gesamten Lebensgestaltung („Leben im Alltag“). Der zweite Themenbereich „Orthodoxer Glaube“ hat in den fünf Schulstufen der Oberstufe das Heilswerk Gottes, die „Heilsökonomie Gottes“, zum Inhalt: in der 9. Schulstufe das Heilswirken Gottes im Alten Bund, in der 10. Schulstufe das Heilswirken Gottes im Neuen Bund, in der 11. Schulstufe das Heilwirken Gottes in der Kirche und durch die Kirche und in der 12. und 13. Schulstufe das Heilswirken Gottes in der Kirchengeschichte des 1. und 2. Jahrtausends. Der dritte Themenbereich „Orthodoxe Christen und Christinnen vor den Herausforderungen unserer Zeit“ soll schließlich die Kompetenzen der Schüler und Schülerinnen angesichts der heutigen Probleme der Gesellschaft sowie der Menschheit überhaupt fördern und gewährleistet die Lebensnähe und Aktualität des orthodoxen Religionsunterrichts in der Oberstufe.

Der vorliegende Lehrplan versteht sich als Rahmenlehrplan und gibt daher den Lehrkräften je nach den Erfordernissen in den einzelnen Klassen die Möglichkeit zu weiterer Gestaltung und Ergänzung. Da die Lebenswelt der Schüler und Schülerinnen mit all ihren Problemen und Fragen, mit Freude und Leid in ihrer Entwicklung ein wesentlicher Bestandteil des orthodoxen Religionsunterrichts ist, soll diesem Bereich ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Auswahl, Reihung und Gewichtung der diesbezüglichen Themen sind an den Erfordernissen der jeweiligen Klasse zu orientieren.

In seiner gesamten Konzeption versteht sich der orthodoxe Religionsunterricht auch als Dienst an der Gesellschaft, an der Schule und vor allem an den Schülern und Schülerinnen. Er verkündet allen das den Menschen in Christus geschenkte Heil und die Gnadengaben des Heiligen Geistes.

Der Religionsunterricht in der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schule erfolgt in der 5. bis 8. Klasse bzw. in der 5. bis 9. Klasse in den entsprechenden Sonderformen der allgemein bildenden höheren Schule (Werkschulheim, Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik und Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik). Dabei ist in der Unterrichtsgestaltung auch den spezifischen Besonderheiten der jeweiligen Sonderform Rechnung zu tragen.

In den vierklassigen Oberstufenformen der allgemein bildenden höheren Schule ist in der 8. Klasse der Lehrstoff der 8. und 9. Klasse des Lehrplans in geeigneter und pädagogisch und religionsdidaktisch vertretbarer Weise zusammenzufassen bzw. gegebenenfalls auch zu kürzen. Die jeweils letzte Klasse bildet ein Kompetenzmodul.

Vorbemerkungen

a) Eigene Konfession bzw. Bezugskonfession des Religionsunterrichts

K 1: Die zentrale Botschaft, die Grundbegriffe, wichtige Aussagen der Heiligen Schrift und der Überlieferung, entscheidende Phasen und geschichtliche Schlüsselereignisse sowie die Lebens- und Glaubenspraxis der Orthodoxen Kirche wiedergeben und darstellen können.

K 2: Befähigt sein, zwischen verschiedenen kulturellen Ausprägungen der Orthodoxie zu differenzieren, deren Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zu erkennen und sensibel darzustellen.

b) Andere Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen

c) Herausforderungen der heutigen Gesellschaft und Welt

a) Eigene Konfession bzw. Bezugskonfession des Religionsunterrichts

b) Andere Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen

c) Herausforderungen der heutigen Gesellschaft und Welt

1. und 2. Semster

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

GOTTES HEILSÖKONOMIE: DER NEUE BUND (NT)

THEMENBEREICH 1: ORTHODOXIE ALS LEBENSWEISE

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

GOTTES HEILSÖKONOMIE: DIE KIRCHE – IHR URSPRUNG UND IHRE SENDUNG

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

IHR URSPRUNG UND IHRE SENDUNG

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

GOTTES HEILSÖKONOMIE: DIE ORTHODOXE KIRCHE IM 1. JAHRTAUSEND

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

GOTTES HEILSÖKONOMIE: DIE ORTHODOXE KIRCHE IM 1. JAHRTAUSEND

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

GOTTES HEILSÖKONOMIE: DIE ORTHODOXE KIRCHE IM 2. JAHRTAUSEND

Für den Wahlpflichtgegenstand „Orthodoxe Religion“ gelten dieselben Bildungs- und Lehraufgaben und didaktischen Grundsätze wie für den Pflichtgegenstand. Was den Lehrstoff betrifft, bildet der Themenbereich des vorliegenden Lehrplans die Grundlage auch für den Wahlpflichtgegenstand. Dieser soll in Hinblick auf spezifische Interessen der Schüler und Schülerinnen vertieft und erweitert werden, wobei bereits auch wissenschaftliche Arbeitsweisen eingeübt werden sollen.

Bundesrecht Lehrplan - griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

§ 1. Die nachstehend genannten Lehrpläne für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen wurden von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht

Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen

Anlage 1

Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

Anlage 2

Bundesrecht Lehrplan - griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Dem orthodoxen Religionsunterricht obliegt die Aufgabe der religiösen und sittlichen Bildung und Erziehung der Schüler und Schülerinnen. Er versteht sich dabei immer auch als Teil des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrages der österreichischen Schule und hat daher die Aufgabe, im Sinne des Zielparagraphen des österreichischen Schulwesens (§ 2 Schulorganisationsgesetz) an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, und zwar

Der orthodoxe Religionsunterricht nimmt diesen umfassenden Bildungsauftrag in der Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes wahr. Er lässt sich dabei immer von der orthodoxen Sicht der Welt und des Menschen leiten, woraus sich einige konkrete religiöse Bildungs- und Lehraufgaben ergeben

Alle diese Aufgaben sind nicht isoliert voneinander zu verwirklichen, sondern sind im Unterrichtsgeschehen stets eng miteinander verbunden. Religiöse Übungen bieten im Rahmen der schulischen Möglichkeiten einen Raum, praktische religiöse Erfahrungen zu ermöglichen, und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

Der orthodoxe Religionsunterricht trägt zum Verstehen der christlichen Kultur Europas bei. Wenn Schüler und Schülerinnen in ihrer Konfession beheimatet sind und in ihr Halt und Zuversicht finden, werden sie dadurch besser befähigt werden, Menschen, die anderen Kulturen angehören und die sich zu anderen Religionen und Weltanschauungen bekennen, angstfrei und in Toleranz und in gegenseitigem Respekt zu begegnen. Sie werden so zu einem Zusammenleben in der Gesellschaft in Gerechtigkeit und Frieden und zur Lösung der Probleme des Lebens vorbereitet. Damit bietet der orthodoxe Religionsunterricht eine wertvolle Hilfe für die soziale Integration in Österreich und das friedliche Zusammenleben der Völker und Menschen in Europa.

Für den Religionsunterricht als Schulfach gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze der jeweiligen Schularten und Schultypen. Da die Lebenswelt der Schüler und Schülerinnen im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens stehen muss, ergeben sich einige allgemeine didaktische Grundsätze wie zum Beispiel

Dabei soll der orthodoxe Religionsunterricht wesentlich von den theologischen Grundeinstellungen Gott, der Welt und dem Menschen gegenüber geprägt sein. Es ist dies jene grundlegende Sichtweise der Wirklichkeit, die das gesamte Leben der orthodoxen Gläubigen durchdringt und jedem konkreten Handeln Richtung und Ziel gibt. Diese Grundsätze sollen auch den Bereich der orthodoxen Bildung und Erziehung prägen und in den fachdidaktischen Zugängen und Methoden ihre Anwendung finden. Hier sind jene theologischen Prinzipien zu beachten, die bereits im Lehrplan für den orthodoxen Religionsunterricht an Volksschulen grundsätzlich dargelegt wurden

Diese Prinzipien liegen sowohl der orthodoxen Theologie als auch der orthodoxen Religionsdidaktik und somit auch der Fachdidaktik des orthodoxen Religionsunterrichts zugrunde. Entsprechend dem Prinzip des Sehens erfolgt Glaubenlernen in orthodoxer Tradition vom Sichtbaren ausgehend hin zum Unsichtbaren, vom Bild zum Urbild, von der Praxis zur Theoria, vom konkreten Leben zum letzten Geheimnis unserer Existenz.

Die allgemeinen didaktischen sowie die fachdidaktischen Grundsätze erfordern eine Differenzierung und Gewichtung je nach den einzelnen Schularten, Schultypen und Schulstufen der Sekundarstufe II.

Entsprechend den fachdidaktischen Prinzipien geht der Religionsunterricht in der Sekundarstufe II von konkreter Lebenserfahrung aus und eröffnet darin den Weg zur Betrachtung des Heilswirkens Gottes in der Geschichte und in der Gegenwart. Zitate aus der Heiligen Schrift, dem Dokument des Heilswirkens Gottes, fungieren als Leitmotive für die einzelnen Schulstufen. Damit baut der Religionsunterricht in der Sekundarstufe II organisch auf der biblischen Grundlage auf und hat einen starken ekklesiologischen Bezug: Setzt doch die Kirche das Heilswirken Gottes fort, vor allem in ihrem Zeugnis, in der Feier der Liturgie und Sakramente und in ihrem Dienst für die Menschen.

Dem Lehrstoff jeder Schulstufe sind Ziele und Kompetenzen vorangestellt, die im Unterrichtsgeschehen eine organische Einheit bilden sollen. Sie sind eher weit und allgemein formuliert und müssen daher für einen kompetenzorientierten Unterricht noch differenziert und konkretisiert werden.

Die Unterrichtsinhalte sind in jeder Schulstufe in jeweils drei Themenbereiche eingeteilt. Der erste Themenbereich „Orthodoxie als Lebensweise“ hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen das Verständnis dafür zu vermitteln, dass sich orthodoxes Christsein im Leben vollzieht und in der Praxis verankert ist, und zwar im Gotteshaus und in der Gemeinde („Leben in der Kirche“) und in der gesamten Lebensgestaltung („Leben im Alltag“). Der zweite Themenbereich „Orthodoxer Glaube“ hat in den fünf Schulstufen der Sekundarstufe II das Heilswerk Gottes, die „Heilsökonomie Gottes“, zum Inhalt: in der 9. Schulstufe das Heilswirken Gottes im Alten Bund, in der 10. Schulstufe das Heilswirken Gottes im Neuen Bund, in der 11. Schulstufe das Heilwirken Gottes in der Kirche und durch die Kirche und in der 12. und 13. Schulstufe das Heilswirken Gottes in der Kirchengeschichte des 1. und 2. Jahrtausends. Der dritte Themenbereich „Orthodoxe Christen und Christinnen vor den Herausforderungen unserer Zeit“ soll schließlich die Kompetenzen der Schüler und Schülerinnen angesichts der heutigen Probleme der Gesellschaft sowie der Menschheit überhaupt fördern und gewährleistet die Lebensnähe und Aktualität des orthodoxen Religionsunterrichts in der Sekundarstufe II.

Der vorliegende Lehrplan versteht sich als Rahmenlehrplan und gibt daher den Lehrkräften je nach den Erfordernissen in den einzelnen Klassen die Möglichkeit zu weiterer Gestaltung und Ergänzung. Da die Lebenswelt der Schüler und Schülerinnen mit all ihren Problemen und Fragen, mit Freude und Leid in ihrer Entwicklung ein wesentlicher Bestandteil des orthodoxen Religionsunterrichts ist, soll diesem Bereich ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Auswahl, Reihung und Gewichtung der diesbezüglichen Themen sind an den Erfordernissen der jeweiligen Klasse zu orientieren.

In seiner gesamten Konzeption versteht sich der orthodoxe Religionsunterricht auch als Dienst an der Gesellschaft, an der Schule und vor allem an den Schülern und Schülerinnen. Er verkündet allen das den Menschen in Christus geschenkte Heil und die Gnadengaben des Heiligen Geistes.

Die 9. bis 13. Schulstufe im Lehrplan entsprechen dem I. bis V. Jahrgang der jeweiligen berufsbildenden höheren Schule.

Die Besonderheiten der einzelnen Schularten sind auch im Religionsunterricht entsprechend zu berücksichtigen, insbesondere die notwendige Vermittlung religionspädagogischer Kompetenzen in Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik, der für das berufsbildende Schulwesen wesentliche Lebens-, Berufs- und Gegenwartsbezug sowie die sozialethische Dimension.

In einjährigen berufsbildenden mittleren Schulen ist als Grundlage des Unterrichts der Lehrplan für den orthodoxen Religionsunterricht an Polytechnischen Schulen zu verwenden.

In zweijährigen, dreijährigen und vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen sollen für die einzelnen Klassen geeignete Themen aus dem vorliegenden Lehrplan ausgewählt werden, wobei der Lebens-, Berufs- und Gegenwartsbezug sowie die sozialethische Dimension einen Schwerpunkt bilden. In dreijährigen und vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen stellt die jeweils letzte Schulstufe ein Kompetenzmodul dar.

a) Eigene Konfession bzw. Bezugskonfession des Religionsunterrichts

b) Andere Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen

c) Herausforderungen der heutigen Gesellschaft und Welt

a) Eigene Konfession bzw. Bezugskonfession des Religionsunterrichts

b) Andere Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen

c) Herausforderungen der heutigen Gesellschaft und Welt

9. SCHULSTUFE

1. und 2. Semster

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

GOTTES HEILSÖKONOMIE: DER ALTE BUND (AT)

10. SCHULSTUFE

3. SEMESTER – Kompetenzmodul 3

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

GOTTES HEILSÖKONOMIE: DER NEUE BUND (NT)

4. SEMESTER – Kompetenzmodul 4

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

GOTTES HEILSÖKONOMIE: DER NEUE BUND (NT)

11. SCHULSTUFE (bei dreijährigen Schulformen – Kompetenzmodul 5)

5. SEMESTER – Kompetenzmodul 5

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

GOTTES HEILSÖKONOMIE: DIE KIRCHE – IHR URSPRUNG UND IHRE SENDUNG

6. SEMESTER – Kompetenzmodul 6

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

IHR URSPRUNG UND IHRE SENDUNG

12. SCHULSTUFE (bei vierjährigen Schulformen – Kompetenzmodul 7)

7. SEMESTER – Kompetenzmodul 7

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

GOTTES HEILSÖKONOMIE: DIE ORTHODOXE KIRCHE IM 1. JAHRTAUSEND

3.1. Christenverfolgungen – ein Wesensmerkmal der christlichen Nachfolge bis heute (K 8 – TK 1)

8. SEMESTER – Kompetenzmodul 8

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

GOTTES HEILSÖKONOMIE: DIE ORTHODOXE KIRCHE IM 1. JAHRTAUSEND

9. SEMESTER

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

GOTTES HEILSÖKONOMIE: DIE ORTHODOXE KIRCHE IM 2. JAHRTAUSEND

10. SEMESTER

LEBEN IN DER KIRCHE

LEBEN IM ALLTAG

GOTTES HEILSÖKONOMIE: DIE ORTHODOXE KIRCHE IM 2. JAHRTAUSEND

Bundesrecht Lehrplan - griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

§ 2. Diese Bekanntmachung und die in dieser Bekanntmachung wiedergegebenen Anlagen treten hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 und der Anlage zu dieser Bekanntmachung.

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