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20009528 AT

Lehrpläne für den neuapostolischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Lehrpläne für den neuapostolischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

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Kurztitel

Lehrpläne für den neuapostolischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 108/2016

Inkrafttretensdatum

12.05.2016

Langtitel

Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Lehrpläne für den neuapostolischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

StF: BGBl. II Nr. 108/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht

Bundesrecht Lehrpläne für den neuapostolischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

Die nachstehenden Bildungsziele bringen zum Ausdruck, was der Religionsunterricht bei den Schülerinnen und Schülern bewirken soll.

Ziel des Unterrichtswesens in der Neuapostolischen Kirche ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, als überzeugte neuapostolische Christinnen und Christen dem Gebot Jesu nachzukommen: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, von allen Kräften und von ganzem Gemüt, und deinen Nächsten wie dich selbst.“ (Lukas 10, 27) Dadurch soll die Entwicklung zu glaubensstarken und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten ermöglicht werden.

Die Beiträge der gesamten Familie und der Kirchengemeinde unterstützen das Erreichen dieses Zieles.

Folgende Schwerpunkte stellen Etappen auf diesem Weg dar

Der Unterricht verfolgt das Ziel, die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage der Heiligen Schrift und der Lehrmittel der Neuapostolischen Kirche International zum lebendigen Glauben an Gott und Christus und die göttlichen Verheißungen hinzuführen und ein zunehmendes Verständnis und Interesse für die Gottesdienste, Sakramente und Segenshandlungen zu entwickeln.

Ziel des Unterrichts ist, anhand der Verarbeitung von Erlebnissen aus der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler die göttliche Erlösungsabsicht für sie in seinem Wirken einsichtig zu machen. Dadurch soll der vermittelte Glaube gefestigt und das Bewusstsein geschaffen werden, dass auch sie in den göttlichen Erlösungsplan aktiv einbezogen sind.

Ein weiterer Effekt des Unterrichts ist das an die Schülerinnen und Schüler gerichtete Angebot eines weiteren regelmäßigen Zusammentreffens neben den Gottesdiensten, der die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl fördern soll und die Schülerinnen und Schüler anregen soll, sich selbst aktiv einzubringen.

Die sachliche Auseinandersetzung mit Fragen, die den Glauben berühren, bezweckt, die Schülerinnen und Schüler zu motivieren, ihre Aufgaben in Kirche und Gesellschaft als mündige Christinnen und Christen im Geiste des Evangeliums zu erfüllen.

Der Unterricht will den Schülerinnen und Schülern helfen, die Werte des christlichen Glaubens als Leitlinie für ihre Lebensführung zu integrieren und sie anregen, ihr christliches Handeln sich selbst und auch anderen gegenüber zu vertreten. Er hat das Ziel, eine Grundhaltung der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln und zu festigen, die von Achtung vor dem Leben und Glauben aller Menschen geprägt ist, unabhängig davon, über welche ethnische Zugehörigkeit, Nationalität, Religion oder Weltanschauung, Alter, Geschlecht oder sexuelle Orientierung sie verfügen. Unterstützend ist hier die Erziehung der Eltern von großer Bedeutung.

Mit den nachstehenden Bildungs- und Lehraufgaben wird vor allem zum Ausdruck gebracht, was beim angebotenen Religionsunterricht gewährleistet sein muss.

Der Religionsunterricht in der Neuapostolischen Kirche ist ein wesentlicher Teil einer umfassenden neuapostolischen Bildung. Er ist Teil eines Gesamtkonzepts religiöser Kindererziehung, das die Arbeit der Erziehungsberechtigten ergänzt. Gottesdienste, Elternabende, Seelsorge und gemeinschaftsfördernde Aktivitäten sind weitere wesentliche Bestandteile dieses Gesamtkonzepts. Zudem unterstützt der Religionsunterricht die Pflege der Gemeinschaft und die Förderung des Zusammenhalts.

Durch die Vermittlung von Kenntnissen und Werthaltungen als Grundlage zur Führung eines erfüllten christlichen aktiven Lebens in Familie, Gemeinde und Gesellschaft wird eine Basis zum selbstverantwortlichen neuapostolischen Christsein und zur erfolgreichen Auseinandersetzung mit auftretenden Lebens- und Glaubensfragen geschaffen.

Über die Wissensvermittlung über Gottes Wirken anhand von biblischen Geschichten, die Lehre der Neuapostolischen Kirche und die Zusammenhänge im Heilsplan Gottes hinaus, werden anhand des in Module gegliederten Lehrstoffes Grundlagen vermittelt, die die Schülerinnen und Schüler befähigen, Glaubens- und Lebenskompetenzen zu entwickeln und die Bildungsziele zu erreichen.

Die Heranwachsenden werden durch eine sachliche Auseinandersetzung mit den Fragen, welche den Glauben berühren, befähigt, ein verantwortungsbewusstes Leben vor Gott zu führen und bei in ihrem Leben konkret auftretenden Problemen oder entwicklungsbedingten Fragestellungen in ihrer Lebensführung begleitet.

In einer Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltbildern werden den Schülerinnen und Schülern andere religiöse und weltanschauliche Konzepte vermittelt. Sie werden dabei unterstützt, sich ein sicheres und selbstständiges Urteil zu bilden.

Die Betreuung von Kindern und jugendlichen Schülerinnen und Schülern ist Aufgabe der Amtsträger und als Lehrkräfte beauftragten neuapostolischen Christinnen und Christen einer Kirchengemeinde.

Die Beauftragung geeigneter Lehrkräfte, die ihre Aufgabe in der Regel ehrenamtlich wahrnehmen, erfolgt durch den Vorsteher der Kirchengemeinde in Abstimmung mit der im Kirchenbezirk für den Religionsunterricht sowie die für die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte verantwortlichen Instanz.

Der neuapostolische Religionsunterricht wird von wenigen Ausnahmen abgesehen als schulstufenübergreifender- und zum Teil auch kirchengemeindeübergreifender Unterricht geführt. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Altersstufen und aus verschiedenen Schulen werden in aller Regel außerschulisch unter der Woche gemeinsam unterrichtet.

Vor allem in den ersten vier Schulstufen wird der Unterricht im zeitlichen Umfeld des Sonntagsgottesdienstes abgehalten, wobei von Zeit zu Zeit ein priesterlicher Amtsträger das Heilige Abendmahl im Kreis der Kinder feiert. Diese Kindergottesdienste sind integrativer Bestandteil des Religionsunterrichts. Als religiöse Übung stellen sie mit der Entwicklung entsprechenden Schwerpunkten und in altersgerechter Art einen praktischen Bezug zum Gottesdienst in der Kirchengemeinde und damit zu einem zentralen Bestandteil christlichen Lebens her.

Aus der Struktur der Kirchenbezirke ergibt sich zudem, dass fallweise ein bundesländerübergreifender Unterricht angeboten wird.

Diese Organisation des Unterrichts ist im Sinne einer möglichst weitgehenden Bildung pädagogisch vertretbarer Gruppengrößen (insbesondere Kleingruppen), zur Förderung der Gemeinschaft sowie zur Wahrung der erforderlichen Regionalität geboten. Sie ermöglicht zudem eine gemeinsame musikalische Auseinandersetzung mit dem neuapostolischen Liedgut.

Daraus ergeben sich im Hinblick auf die Didaktik folgende Ableitungen

Bei der Durchführung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass auf aktuelle kirchliche Ereignisse (wie zB Gottesdienst für Entschlafene, kirchliche Feiertage) und Jahresschwerpunkte eingegangen wird.

Zudem ist im Unterricht ein Bezug auf das Glaubensleben, die Umweltsituation sowie die persönliche Stellung der Schülerinnen und Schüler in der Kirchengemeinde zu nehmen. Dabei nimmt das Gebet einen unverzichtbaren Platz ein.

Die jeweiligen allgemeinen didaktischen Grundsätze des Lehrplans der jeweiligen Schulstufe gelten auch für den Religionsunterricht, soweit dies seine Eigenart zulässt (Altersadäquatheit, stete Förderung der Schüleraktivität, ständiger Bezug zur Glaubenspraxis, Aktualität, usw.). Die allgemeinen „Unterrichtsprinzipien“ und „Bildungsbereiche“ sind entsprechend zu beachten.

Der Lehrplan für den Religionsunterricht der Neuapostolischen Kirche bekennt sich beim Oberstufenunterricht zu einer Kompetenzorientierung, die sich mit ihrem konfessionsübergreifenden Charakter in den nachfolgend dargestellten vierzehn gemeinsam formulierten Kompetenzen wiederfindet. An drei-, vier- und fünfjährigen Schulformen bildet die jeweils letzte Schulstufe ein Kompetenzmodul.

Ergänzend zu der Verteilung des Lehrstoffes wird unter Bezugnahme auf die interkonfessionell vereinbarten Kompetenzsätze beschrieben, wie über die Schulstufen des Oberstufenunterrichts die angestrebte Kompetenz vermittelt werden soll und erworben werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die innerhalb der Kompetenzen angeführten Angaben nicht abschließend sind, sondern lediglich Schwerpunkte darstellen.

Die Ausrichtung erfolgt auf die fünf Kompetenzbereiche „Wahrnehmen und beschreiben (Perzeption)“, „Verstehen und deuten (Kognition)“, „Gestalten und handeln (Performanz)“, „Kommunizieren und (be)urteilen (Interaktion)“ sowie „Teilhaben und entscheiden (Partizipation)“. Eine orientierende Funktion dieser unterschiedlichen Kompetenzbereiche besteht auch darin, dass sie Engführungen des Religionsunterrichts (zB eine einseitige kognitive oder performative Orientierung) zu vermeiden helfen.

Entsprechend der Domänenspezifität eines kompetenzorientierten Religionsunterrichts ist es gleichermaßen wichtig, dass darüber hinaus Kompetenzdimensionen entwickelt werden, die für religiöse Bildung grundlegend sind: Es handelt sich dabei um „Menschen und ihre Lebensorientierung“, „Gelehrte und gelebte Bezugsreligion“, „Religion in Gesellschaft und Kultur“ sowie um „Religiöse und weltanschauliche Vielfalt“. Eine ausgewogene Thematisierung dieser Dimensionen ist wichtig, damit sich Schülerinnen und Schüler angesichts der Individualisierung und Pluralisierung von Religion kompetent verhalten können. In der Darstellung werden diese Dimensionen mit ihrem primären Fokus den einzelnen Kompetenzsätzen zugeordnet.

Diese Aussagen zu den zu erwerbenden Kompetenzen finden insbesondere bei der Aufteilung des Lehrstoffes ab dem Konfirmandenunterricht in den dort formulierten Bildungs- und Lehraufgaben ihren Niederschlag. Darüber hinaus werden aus dem kircheninternen Verständnis und unter Berücksichtigung der Aussagen im Katechismus der Neuapostolischen Kirche ergänzende Aussagen getroffen.

1. Schulstufe

Gott ist der Schöpfer

Gott erfüllt seine Verheißungen – Abraham

Der liebe Gott ist den Seinen nah – Daniel

Jesus Christus ist Gottes Sohn

Jesus Christus ist unser Lehrer

Jesus Christus – aller Seelen Freund

Jesus Christus ist die Auferstehung

Apostel sind Botschafter an Christi statt

Ostern

2. Schulstufe

Gott segnet – Esau und Jakob

Jesus Christus ist Gottes Sohn

Jesus Christus ist unser Lehrer I

Jesus Christus ist unser Lehrer II

Jesus Christus ist unser Heiland und Erlöser

Jesus Christus ist die Auferstehung

Jesus Christus sendet Apostel

Apostel sind Botschafter an Christi statt

Weihnachtsgeschichte

3. Schulstufe

Gott bewahrt sein Eigentum – Joseph I

Gott bewahrt sein Eigentum – Joseph II

Jesus Christus ist Gottes Sohn

Jesus Christus ist unser Lehrer I

Jesus Christus ist unser Lehrer II

Jesus Christus – aller Seelen Freund

Jesus Christus ist die Auferstehung

Sakramente

Ostern

4. Schulstufe

Gott ist barmherzig, gnädig und geduldig – Mose I

Gott ist barmherzig, gnädig und geduldig – Mose II

Gott ist den Seinen nahe – Elia

Jesus Christus ist Gottes Sohn

Jesus Christus ist unser Lehrer

Jesus Christus ist unser Heiland und Erlöser

Jesus Christus ist die Auferstehung

Sakramente

Weihnachtsgeschichte

5. Schulstufe

Vorchristliche Zeit

Bibel

Wirken Jesu Christi

6. Schulstufe

Wirken Jesu Christi

Ausbreitung des Christentums

Geschichte und Gegenwart der Neuapostolischen Kirche

7. Schulstufe

Zukunft des Erlösungswerkes Gottes

Ausbreitung des Christentums

Nicht-christliche Religionen

Geschichte und Gegenwart der Neuapostolischen Kirche

8. Schulstufe und

9. Schulstufe (1. und 2. Semester der Oberstufe)

Die Inhalte der dargestellten Lernfelder in der 8. und 9. Schulstufe werden als Konfirmandenunterricht durchgeführt.

Angesichts der schulstufenübergreifenden Unterrichtsorganisation werden diese Inhalte teilweise in der Unterstufe, teilweise in der Oberstufe unterrichtet. Neuzugehende Schülerinnen und Schüler steigen sofern ein Konfirmandenunterricht läuft in das nächste Modul (Inhalte A oder B) ein und absolvieren im folgenden Schuljahr das zweite Modul (Inhalte B oder A).

Inhalte A

Der dreieinige Gott – das Apostolikum

Der neuapostolische Christ und sein Glaubensleben – Schwerpunkt „Gebote“

Inhalte B

Die Neuapostolische Kirche

Die Ämter der Neuapostolischen Kirche

Die Gnade

Die Sakramente

Zukunftsglaube des Neuapostolischen Christen

Der neuapostolische Christ und sein Glaubensleben – Schwerpunkt „Tugenden“

Gemeinsame Lehrinhalte für A und B

10., 11. und 12. Schulstufe (3. bis 8. Semester der Oberstufe)

Die Inhalte der dargestellten Lernfelder in der 10., 11. und 12. Schulstufe werden als Oberstufenunterricht durchgeführt.

Angesichts der schulstufenübergreifenden Unterrichtsorganisation werden diese Inhalte i.d.R. kirchengemeindeübergreifend als Blockunterricht durchgeführt. Neuzugehende Schülerinnen und Schüler steigen sofern für die sie betreffende Kirchengemeinde ein Oberstufenunterricht läuft in das nächste Inhalts-Modul (Inhalte C, D oder E) ein und absolvieren in den folgenden Schuljahren die nächstfolgenden Inhalte.

Inhalte C

10. Schulstufe (3. Semester der Oberstufe) – Kompetenzmodul 3

Das Apostelamt

Das Kirchenjahr

Beziehung zwischen Mann und Frau

10. Schulstufe (4. Semester der Oberstufe) – Kompetenzmodul 4

Der neuapostolische Christ und sein Glaubensleben – Schwerpunkt „Individuelle Positionierung“

Inhalte D

Für den Fall, dass die 11. Schulstufe die letzte Schulstufe darstellt, umfasst das Kompetenzmodul 5 die 11. Schulstufe.

11. Schulstufe (5. Semester der Oberstufe) – Kompetenzmodul 5

Selbstoffenbarungen Gottes

Sakramente

Der erlösungsbedürftige Mensch

Leben und Tod

11. Schulstufe (6. Semester der Oberstufe) – Kompetenzmodul 6

Der neuapostolische Christ und sein Glaubensleben – Schwerpunkt „Das Leben in der Kirchengemeinde“

Beziehung zwischen Mann und Frau

Interreligiöser Dialog – Schwerpunkt „Weltreligionen“

Inhalte E

12. Schulstufe (7. und 8. Semester der Oberstufe) – Kompetenzmodul 7 sowie für das 8. Semester der fünfjährigen Formen der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und berufsbildenden höheren Schulen – Kompetenzmodul 8

7. Semester der Oberstufe

Die Heilige Schrift

Vereinbarkeit von Wissenschaft und Glaube

Der Heils- und Erlösungsplan

8. Semester der Oberstufe

Der neuapostolische Christ und sein Glaubensleben – Schwerpunkt „Vorbild Jesus“

Interreligiöser Dialog – Schwerpunkt „Religionenkunde“

13. Schulstufe (9. und 10. Semester der Oberstufe für fünfjährige Formen der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen sowie der berufsbildenden höheren Schulen) – Kompetenzmodul 9

Die Inhalte der Lernfelder in der 10., 11. und 12. Schulstufe werden (wie dargestellt) als schulstufenübergreifender Unterricht durchgeführt.

9. Semester der Oberstufe

Der neuapostolische Christ und sein Glaubensleben – Schwerpunkt „Das Leben in der Gesellschaft“

10. Semester der Oberstufe

Glaube und Sexualität

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§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den neuapostolischen Religionsunterricht wurde von der Neuapostolischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die in dieser Bekanntmachung wiedergegebene Anlage tritt hinsichtlich der 1. bis 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 sowie hinsichtlich der 10. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 und den Anlagen 1 und 2 zu dieser Bekanntmachung.

Bundesrecht Lehrpläne für den neuapostolischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

§ 2. Die Bekanntmachungen BGBl. Nr. 269/1986 und BGBl. II Nr. 365/2001 samt Anlagen werden von der Neuapostolischen Kirche als nicht mehr geltend festgestellt.

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