Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20009494 AT

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Grieskirchen

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Errichtung einer weiteren Notarstelle in Grieskirchen

Seite

2

von

2

Seite

1

von

1

Kurztitel

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Grieskirchen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 65/2016

Inkrafttretensdatum

19.03.2016

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Grieskirchen

StF: BGBl. II Nr. 65/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2015, wird verordnet

Bundesrecht Errichtung einer weiteren Notarstelle in Grieskirchen

Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2016 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Grieskirchen errichtet.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →