Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20009369 AT

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

42 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (42)

Gesetzestext (42 Artikel)

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

I.

II.

III.

IV.

V.

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

2

10

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

2.1

Deutsch

4

2

3

2

2

13

I

2.2

Englisch

3

3

3

2

3

14

I

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2

2

2

2

2

2

10

I

3.

Nachhaltige Wirtschaft und Recht

3.1

Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft

0

0

3

2

2

7

III

3.2

Betriebswirtschaft und Umweltmanagement

2

2

2

2

2

10

I

3.3

Rechnungswesen und Ökocontrolling3

3

2

2

2

2

11

I

3.4

Recht und Umweltrecht

0

0

0

0

3

3

III

3.5

Angewandtes Informationsmanagement3

2

2

2

2

0

8

II

4.

Gesellschaft, Kunst und Kultur

4.1

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

2

0

6

III

4.2

Psychologie und Philosophie

0

0

0

2

2

4

III

4.3

Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck4

2

2

0

0

0

4

IVa

5.

Naturwissenschaften und Mathematik

5.1

Angewandte Mathematik5

2

2

2

2

2

10

I

5.2

Angewandte Biologie und ökologische Umweltanalytik6

3

3

3

2

2

13

II

5.3

Angewandte Chemie und chemische Umweltanalytik6

3

3

3

2

2

13

II

5.4

Angewandte Physik und physikalische Umweltanalytik, Mess- und Regeltechnik

3

2

2

2

2

11

II

6.

Nachhaltige Techniken und Technologien

6.1

Verarbeitungs- und Umwelttechnik

0

4

0

0

0

4

III

6.2

Umwelttechnologie und Innovation

0

0

2

2

2

6

II

6.3

Lebensraumgestaltung und Raumplanung

0

0

0

2

3

5

III

7.

Angewandte Betriebsführung

0

0

0

2

0

2

I

8.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

1

9

IVa

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

2

0

0

0

0

2

III

Gesamtwochenstundenzahl

35

35

35

36

34

175

C. Pflichtpraktikum

Mindestens 12 Wochen zwischen dem III. und V. Jahrgang

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen7

E. Förderunterricht7

_________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien.

5 Mit Technologieunterstützung.

6 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 12–13 Wochenstunden festgelegt werden.

7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“.

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft – dient im Sinne §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwirtschaft und Verwaltung, speziell im betriebswirtschaftlichen, umweltwirtschaftlichen, qualitätswirtschaftlichen, sicherheitstechnischen und Gift- und Gefahrgutbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen, wobei dabei jeweils die praktische Umsetzung gegenüber dem theoretischen Wissen im Vordergrund zu stehen hat

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft – können

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft verfügen insbesondere über

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

1.Linguistische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

2.Soziolinguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

3.Pragmatische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Gesamtwochenstunden von maximal 2 Pflichtgegenständen aus den Clustern „Mathematik und Naturwissenschaften“ und „Nachhaltige Techniken und Technologien“ können schulautonom um maximal je 1 Wochenstunde reduziert werden. Ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 2 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Es muss entweder

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Umweltwirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht und Erziehung.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Der Unterricht ist im Sinne einer ganzheitlichen Ausbildung so zu gestalten, dass das Reflektieren von Zusammenhängen politischer, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Veränderungsprozesse gefördert wird. Einen besonderen Stellenwert hat dabei der Aufbau eines umfassenden Demokratieverständnisses einzunehmen.

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Stets ist von realen, praktischen Erscheinungen und Situationen auszugehen, darauf erst hat die Theorieentwicklung zu folgen. Die Bedeutung exakter Analysen nach gängigen Normen als Arbeits- und Rechtsgrundlage für den betrieblichen Alltag ist hervorzugeben.

Im Cluster „Nachhaltige Techniken und Technologien“ hat eine Vernetzung der Technologie mit technologisch orientierten Naturwissenschaften zu erfolgen. Diese interdisziplinären Zusammenhänge sollen somit zu einer fachübergreifenden technologieorientierten Kommunikation und zu Innovationen im Bereich der Nachhaltigkeit führen. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Die Bedeutung exakter Analysen nach gängigen Normen als Arbeits- und Rechtsgrundlage für den betrieblichen Alltag ist hervorzuheben.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Angewandte Betriebsführung“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen sind durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Umwelt- und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grundlage einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9

9. Semester

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung).

Reflexion

Reflexion über die Lebenssituation.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreiben und Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussion.

Kurzpräsentationen.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme, Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen

Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorische Mittel.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Lineare und nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, alltägliche Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Alltagstexte

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

Einfache Telefonate.

Erstellen einfacher Informationsmaterialen (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Umwelt, Gesundheit, Natur.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Umwelt, Umweltwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Reservierung; Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Umweltwirtschaft, Umweltanalytik, Wirtschaft, Verwaltung, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus (medienunterstützt)

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder).

Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing und Werbung.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz (Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz (Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Rundbrief, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht).

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale, ökologische und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden;

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch bereits medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. einfache Einkaufsgespräche.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Die im I. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung. Geographische Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Umwelt, Wirtschaft.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung. Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen der Arbeitswelt.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Beruf, Umwelt, Stadt, Land.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation in den Bereichen Umwelt und Wirtschaft

zB Telefonate, Notizen, Ankündigungen, Memos.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Themen aus dem eigenen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Bildung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus den Bereichen Reisen, Umwelt, Wirtschaft, Kommunales, Freizeitwirtschaft und Natur.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation

zB Telefonate, Notizen, Ankündigungen, Memos; Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Themen aus dem eigenen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse und Erfahrungen aus dem Alltag).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen

zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation

zB Anfragen und Bestellungen. Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, alltägliche Korrespondenz, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen

zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden), Berichte.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Äußern und einfaches Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Blog, alltägliche Korrespondenz, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche berufliche, umwelt-und klimarelevante Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale, soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Werbung, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von umweltökologischen und umweltökonomischen Themen.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, wie zB: dem europäischen Wasserparlament, Empfang von ausländischen Gästen, Prospekterstellung.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken aus den verschiedensten Bereichen der Umwelt und Wirtschaft.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Diskussion).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche berufliche, umwelt-und klimarelevante Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale, soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Werbung, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von umweltökologischen und umweltökonomischen Themen.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, Empfang von ausländischen Gästen, Prospekterstellung.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken aus den verschiedensten Bereichen von Umwelt und Wirtschaft.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Diskussion).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Geografie

Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien.

Physiogeografische Grundlagen.

Nutzung von Naturräumen.

Globale Bevölkerungstendenzen inkl. Migration.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwicklungsländer und Schwellenländer

Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung.

Unterschiedliche Entwicklungsniveaus.

Entwicklungen in der Landwirtschaft und im Bergbau.

Modelle des ökonomischen Aufstiegs anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen.

Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten.

Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen.

Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis.

Konjunkturpolitik.

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Geld- und Währungspolitik (Geldwertstabilität usw.).

Wirtschaftswachstum.

Außenwirtschaftliche Beziehungen und Zahlungsbilanz.

Europäische Wirtschaft.

Budget- und Budgetpolitik.

Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.

Wirtschaftstheorien.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Industrieländer.

Ökonomische und regionale Entwicklungen in Europa, Nordamerika, in der Russischen Föderation und im westpazifischen Raum.

Europäische Integration, europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU.

Globalisierung und Nachhaltigkeit

Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung.

Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich

Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzungen.

Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt.

Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).

Raumordnung und Raumplanung.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Wirtschaft

Wirtschaftsteilnehmer, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung und Produktionsfaktoren.

Unternehmen

Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen, Prozesse in Unternehmen.

Kaufvertrag

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile).

Bestandteile inklusive Zahlungsformen, E-Commerce und Konsumentenschutz.

Kaufvertragsverletzungen.

Schriftverkehr beim Kaufvertrag.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmensgründung

Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Gründung von Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen (Gewerberecht, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten, Krisenmanagement inklusive Grundlagen des Insolvenzrechts).

Grundlagen des Projektmanagements.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Inhalte des Businessplans

Entwicklung eines Core-Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements.

Besonderheiten des Dienstleistungssektors

Dienstleistungs-Innovationsmanagement, Service-Design.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Unternehmensführung

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte.

Personalmanagement (Aufgaben, Ermittlung des Personalbedarfs, Personalauswahl mit Schwerpunkt Bewerbung).

Beschaffung, ABC-Analyse.

Produktionsbetriebe (Handwerk, Industrie).

Handel (Funktionen, Einzel- und Großhandel).

Transport, Verkehr und Logistik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundsätze, Prinzipien, Leitlinien der Abfallwirtschaft.

Das Bundes-AWG

Abfallbegriff, Abfallkatalog, Ausstufung, Bundesabfallwirtschaftsplan, Pflichten von Abfallbesitzern, Begleitschein, Abfallkatalog, Abfallklassifizierung, Abfallbeauftragter, Abfallwirtschaftskonzept.

Wesentliche Verordnungen des AWG

Organisation der Abfallwirtschaft, Abfallwirtschaftsverbände.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Kreditinstitute, Versicherungen, Kapitalmarkt.

Grundlagen der Finanzierung und Investition.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Geldanlage unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und ethischen Aspekten.

Ökobilanzierung

Grundprinzip, Stoff- und Energiebilanz.

Bewertungssysteme (Umweltwirkungsanalyse, Fußabdruck, MIPS,…).

ECO-Design, Nachhaltigkeit.

Aktuelle Umweltthemen.

Instrumente der Umweltpolitik

Auflagen, Aufgaben, Umweltlizenzen, Umweltzertifikate, aktuelle Klimapolitik.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen; Controllinginstrumente.

Kaufverträge im Außenhandel.

Unternehmensbewertung.

Umweltkostenrechnung.

Umweltmanagement

Managementsysteme, Umweltcontrolling: Ökokennzahlen.

Nutzung fachspezifischer Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen.

Case Studies unter Nutzung fachspezifischer Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Ökocontrolling“.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Erstellung von einfachen Finanzplänen (Budgets) aus dem Privat- und Unternehmensbereich.

Beleg, Belegorganisation inkl. Formvorschriften.

EAR inklusive Nebenbücher.

Grundzüge der Anlagenverrechnung (Ermittlung der Abschreibung und des Restbuchwerts). Geringwertige Wirtschaftsgüter, Erfolgsermittlung in der EAR inklusive Umsatzsteuervoranmeldung (UVA).

Einführung in die Doppelte Buchführung (Inventar, Bilanzerstellung und einfache Bilanzen).

Einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss auch anhand von Originalbelegen.

Kontenrahmen, Kontenplan.

Umsatzsteuer.

Laufende Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben) einschließlich Umsatzsteuer in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anlagenkäufe, Warenkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Laufende Geschäftsfälle mit dem Schwerpunkt Tourismus.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Personalverrechnung

Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Zuschläge und Zulagen, Sachbezüge und Sonderzahlungen.

Verbuchung von Löhnen und Gehältern.

Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung (System, Ermittlung von Gemeinkostenzuschlägen, Stundensätzen, Selbstkosten).

Einfache Kalkulationen für unterschiedliche Branchen.

Verbuchung von Geschäftsfällen.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung.

Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen anhand von Belegen inklusive Verbuchung von Auslandsgeschäften und Fremdwährungsumrechnung.

Fachspezifische Software – Tabellenkalkulation und/oder Buchführungssoftware.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss

Grundlagen, Bilanzierungsvorschriften, Anlagenverrechnung, Bewertung von Vorräten.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss

Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen.

Abschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschlussanalyse und Controlling.

Rücklagen (Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht).

Steuerlehre. Arbeitnehmerveranlagung.

Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen anhand von Belegen.

Fachspezifische Software – Tabellenkalkulationsprogramm und/oder Buchführungssoftware.

Case Studies.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Fachspezifische Software – Tabellenkalkulationsprogramm und/oder Buchführungssoftware und Präsentationsprogramme.

Case Studies.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Umwelt- und Projektmanagement“.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Personenrecht.

Familienrecht.

Erbrecht.

Sachenrecht.

Schuldrecht.

Konsumentenschutz.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Strafrecht, Strafprozessrecht.

Gewerberecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

Grundzüge des Verwaltungsverfahrens.

Kernbereiche des Umweltrechts.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Umwelthaftung (Umweltprivatrecht, -strafrecht, -verwaltungsrecht).

Umweltinformationsgesetz.

Umweltverträglichkeitsprüfung.

Umweltrechtliche Richtlinien der EU.

Abfallwirtschaftsgesetz.

Wasserrecht.

Niederösterreichisches. Baurecht, Grundzüge anderer Bauordnungen.

Betriebsanlagenrecht/GewO, Störfallverordnung.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Recht der Verkehrsträger.

Niederösterreichisches Naturschutzgesetz, Grundzüge anderer Naturschutzgesetze.

Forstrecht.

Mineralrohstoffgesetz.

Recht der Luftreinhaltung.

Niederösterreichisches Bodenschutzgesetz, Niederösterreichische Klärschlammverordnung.

Chemikalienrecht.

Strahlenschutzrecht.

Lebensmittelrecht.

Aufbau eines Umweltrechtregisters.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem, Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

Wissensmanagement.

Typografie und Layout.

Bildbearbeitung.

Textverarbeitung.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts, Lizenzmodelle).

Internet und Internetdienste.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Tabellenkalkulation.

Präsentation

Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationsgestaltung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Dateiformate.

Grafik- und Bildbearbeitung

Fortgeschrittene Bildbearbeitung.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Tabellenkalkulation (fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse).

Desktop Publishing (Grundlagen).

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Online-Publishing

Content Management System, soziale Netzwerke.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Desktop Publishing (fortgeschrittenes Desktop Publishing).

Ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Informationsethik.

Datenschutz und Datensicherheit.

Datenbanken.

EGovernment, Digitale Signatur, Verschlüsselung.

Neue Medien und Technologien.

I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit

Historische Kulturräume, Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung

Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte.

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates

Verfassungsprinzipien.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich

Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Europa und die Welt von 1814 bis 1914 (Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus).

Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914.

Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich 1918 bis 1945.

Totalitäre Ideologien

Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede.

Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus.

Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichische Verfassung

Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Österreichischer und europäischer Parlamentarismus.

Rolle der Medien.

Europäische Union

Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen.

Internationale Geschichte ab 1945.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich ab 1945.

Aktuelle Entwicklungen.

Längsschnitte oder Projekte zu Themen wie Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, Wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Psychologie, Richtungen und Methoden, Grundlagen der Wissenschaftstheorie.

Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und philosophisches Denken, Philosophie und Wissenschaft.

Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung.

Gedächtnis und Lernen.

8. Semester -Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Erkenntnistheorie (erkenntnistheoretische Positionen und Methoden, Grundlagen der Logik und Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis. Wahrheit, Wissen, Scheinwissen).

Problemlösen, Kreativität.

Entwicklungspsychologie (Sprachentwicklung, Denkentwicklung, Moralentwicklung ua.).

Konflikte, Aggression, Motivation, Emotion.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sozialpsychologie.

Politische Philosophie.

Persönlichkeitspsychologie.

Tiefenpsychologie.

Psychische Störungen.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ethik (ethische Theorien, angewandte Ethik).

Philosophische Anthropologie.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Grundlagen der Allgemeinen Musiklehre.

Instrumente und Stimme im Überblick.

Orchester und Ensembles.

Gestaltungsgrundlagen

Farbe, Form, Raum, Material.

Grafisches Gestalten – skizzierend, dokumentierend.

Musikalische Parameter.

Dreidimensionales Gestalten

Entwurf, Funktion, Material, Form.

Grundlagen der Schriftgestaltung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik.

Grafisches Gestalten

Vervielfältigbare Bildproduktion.

Kombination von Schrift und Bild.

Gestaltungsgrundlagen

Farbe, Form, Raum, Material.

Musikalische Formelemente, Gestaltungsprinzipien.

Medium Fotografie.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung mit Schwerpunkt Fotografie, Werbung, Printmedien.

Bild, Ton und Musik – Medien der Kommunikation, Dokumentation und Manipulation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musikalische Formen und Gattungen.

Gestaltungsgrundlagen der Malerei

Farbe, Form, Raum, Material.

Farbe als Ausdrucksträger, experimentelle und malerische Techniken.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Alltagsästhetik und Musik. Natur- und Umweltschutz in der Kunst.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren.

Algebra und Geometrie

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Matrizenrechnung

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Sparformen; Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester

V. Jahrgang: 1 zwei- und 1 dreistündige Schularbeit.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Biologie als Naturwissenschaft

Kennzeichen des Lebens, Teildisziplinen.

Botanik

Systematik des Pflanzenreichs, Pflanzenmorphologie und -anatomie: Wurzel, Stamm, Blatt.

Zytologie

Zellaufbau, Biomembrane, DNA.

Histologie

Pflanzliche Gewebearten.

Physiologie

Mitose, Meiose, Foto- und Chemosynthese, Zellatmung, Gärung, Hormone, Enzyme, Sonderernährung von Pflanzen.

Mikroskopie

Einführung in die Mikroskopie, Anatomie der Pflanzen an praktischen Beispielen, Zytologie.

Pflanzenbestimmung

Bestimmungsübungen, Heimische Pflanzenfamilien.

Gärtnerische Übungen

Kultivierung und Vermehrung von Pflanzen, Baumschnitt und Veredelung.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Zoologie I

Vergleichende Systematik der Tierstämme, Erkennen und Bestimmen von Tieren.

Lebensräume der Tiere, Biologische Schädlingsbekämpfung.

Tierische und menschliche Organsysteme I

Haut und deren Anhänge, Lichtsinnesorgane, Hör- und Gleichgewichtssinn, Geschmacks- und Geruchssinn, Nervensysteme, Verdauungs- und Ausscheidungssysteme.

Sporenpflanzen

Moose, Pilze, Flechten, Farnpflanzen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Tierische und menschliche Organsysteme II

Blutkreislauf, Herz, Blut, Lymphe, Atmungsorgane, Immunsystem, Stützapparat, Hormonsystem, Geschlechtsorgane, Entwicklung des Menschen, Schwangerschaft, Geburt, Verhütung, Suchtgiftprävention, Ergonomie, Erste Hilfe, Strahlenbiologie.

Zoologie II

Tierphysiologische Versuche, anatomisches Praktikum.

Gärtnerische Übungen II

Kosmologie und Geologie

Entstehung der Erde, Planetensystem, Geologie, Mineralogie, Orogenese, Erosion, Geologie von Österreich.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Mikroorganismen und ihre Bedeutung I

Überblick über Mikroorganismen, deren Gefahrenpotential, Krankheiten und praktische Nutzung in der Biotechnologie in Beispielen.

Cytologie und Genetik I

Prokaryontenzelle und Eukaryontenzelle im Vergleich, Eigenheiten der Prokaryontenzellen, Bioproteinsynthese.

Angewandte Mikrobiologie I

Steriles Arbeiten im Labor, Grundlegende mikrobiologische Techniken.

Wachstum und Anreicherung von Mikroorganismen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Mikroorganismen und ihre Bedeutung II

Lebensweise und Bedeutung von Pilzen, Aufbau, Vermehrung und Bedeutung von Viren.

Cytologie und Genetik II

Genetischer Code, Vererbung, Mutation, Einführung in die Gentechnik.

Angewandte Mikrobiologie II

Steriles Arbeiten im Labor, Grundlegende mikrobiologische Techniken.

Wachstum und Anreicherung von Mikroorganismen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Ökologie als Naturwissenschaft

Ökologische Grundbegriffe.

Ökofaktoren

Ökofaktor Temperatur, Ökofaktor Nahrung, Ökofaktor Licht, Ökofaktor Wasser, Ökofaktor Salinität.

Arbeitsmethoden der Ökologie I

Biologische Gütebeurteilung von Fließgewässern, Winterbestimmung von Gehölzen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Dynamische Prozesse in der Ökologie

Stoffkreisläufe und Energiefluss in Ökosystemen, Ökologisches Gleichgewicht, Entwicklung von Ökosystemen.

Biotische Evolution

Geschichte der Evolutionstheorie, Darwinismus und Neo-Darwinismus im Vergleich, Neue Entwicklungen in der Evolutionstheorie, Entstehung von Arten.

Populationsökologie und Dynamik.

Arbeitsmethoden der Ökologie II

Waldschadensbeurteilung, Umweltschutz-Naturschutz, Instrumente des Naturschutzes, Vegetationskunde und Pflanzensoziologie, Mikroklimakartierung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bodenkunde

Bodenentstehung, -klassifizierung,-aufbau, -dynamik, Bodenfruchtbarkeit und Humus, Boden und Nährstoffe, Mangelerscheinungen, Bodengefüge, Bodenwasser, Bodenluft, Bodenleben.

Schadstoffe im Boden, Bodenkartierung und –schätzung, Praktische Bodenanalytik im Gelände und Labor, Bodenbeprobung lt. Norm, Bodenbewirtschaftung, Gefährdungen des Bodens.

Landschaftsökologie

Naturlandschaft – Kulturlandschaft, Umwelt- und Naturschutz, Qualitätskriterien der Landschaft, Landwirtschaft und ihr Einfluss auf den Naturhaushalt.

Aktuelle Themen aus der Biologie und Ökologie (Natura 2000, konventionelle-biologische Landwirtschaft, Klimaschutz und –wandel, Stadtökologie...).

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bodenkunde

Bodenentstehung, -klassifizierung,-aufbau, -dynamik, Bodenfruchtbarkeit und Humus, Boden und Nährstoffe, Mangelerscheinungen, Bodengefüge, Bodenwasser, Bodenluft, Bodenleben.

Schadstoffe im Boden, Bodenkartierung und –schätzung, Praktische Bodenanalytik im Gelände und Labor, Bodenbeprobung lt. Norm, Bodenbewirtschaftung, Gefährdungen des Bodens.

Landschaftsökologie

Naturlandschaft – Kulturlandschaft, Umwelt- und Naturschutz, Qualitätskriterien der Landschaft, Landwirtschaft und ihr Einfluss auf den Naturhaushalt.

Aktuelle Themen aus der Biologie und Ökologie (Natura 2000, konventionelle-biologische Landwirtschaft, Klimaschutz und –wandel, Stadtökologie...).

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Allgemeine Chemie

Grundbegriffe der Chemie, Atombau und Atommodelle, Periodensystem der Elemente, Bindungen: Atom-, Metall- und Ionenbindung.

Chemische Reaktionen

Stöchiometrie, Chemisches Gleichgewicht, Redoxreaktionen und Elektrochemie, Säuren und Basen.

Anorganische Chemie I

Ausgewählte Elemente.

Arbeiten im Chemielabor

Labor- und Sicherheitsbestimmungen, Eigenschaften von Stoffen, Stofftrennung, Nachweisreaktionen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Anorganische Chemie II

Redoxreaktionen, Elektrolyse, Verfahrenstechnik ausgewählter chemischer Stoffe, Ionenanalytik.

Organische Chemie I

Alkane, Halogenalkane, Alkene, Organische Reaktionen im Labormaßstab.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Organische Chemie II

Alkine, Aromate, Heterozyklen, Alkohole, Phenole, Ether, Aldehyde, Ketone.

Erdölchemie, Organische Reaktionen im Labormaßstab.

Nasschemische Analytik

Titrationsanalyse.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Organische Chemie III

Carbonsäuren, Carbonsäurederivate.

Biochemie I

Fette, Kohlenhydrate.

Umweltanalytik und angewandte Methoden I

Methoden der quantitativen Analyse: Gravimetrie, Photometrie, Bestimmung von BSB, CSB, TOC, Stöchiometrie angewandt im analytischen Labor.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Biochemie II

Aminosäuren, Proteine, Peptide.

Organisch-chemische Industrie

Tenside, Kunststoffe.

Umweltanalytik und angewandte Methoden II

Methoden der quantitativen Analyse: AAS (Atomabsorptionsspektroskopie), N-Bestimmung nach Kjeldahl, Titration, Methoden der halbquantitativen Analyse: Dünnschichtchromatographie, Stöchiometrie angewandt im analytischen Labor.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Luftchemie I

Grundlagen und Grundbegriffe der Luftchemie, Luftschadstoffe, Smog.

Umweltanalytik und angewandte Methoden III

Prüfröhrchentechnik, Sicherheit im Labor, Atomabsorptionsspektrometrie.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Luftchemie II

Ozonloch, Treibauseffekt.

Toxikologie

Grundbegriffe, Parameter.

Chromatographie

HPLC, GC, Stöchiometrie angewandt im analytischen Labor, Extraktionsverfahren als Probenvorbereitung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bodenchemie

Grundlagen des Bodens, Nährstoffe, Bodenschadstoffe (Schwermetalle, Pestizide, …).

Umweltanalytik und angewandte Methoden III

ICP-OES, HPLC, GC, Probenvorbereitungen (Aufschlüsse, Extraktionen, SPE).

Molekularchemie

Grundlagen, Gentechnik.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bodenchemie

Grundlagen des Bodens, Nährstoffe, Bodenschadstoffe (Schwermetalle, Pestizide, …).

Umweltanalytik und angewandte Methoden III

ICP-OES, HPLC, GC, Probenvorbereitungen (Aufschlüsse, Extraktionen, SPE).

Molekularchemie

Grundlagen, Gentechnik.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Physik als Naturwissenschaft

Teilgebiete der Physik, Arbeitsweise der Physik, Aufbau der Körper, physikalische Stoffeigenschaften.

Größenlehre

Größen und Maßsysteme, Größengleichungen, Einheiten, Umrechnen von Einheiten, Messung einfacher physikalischer Größen.

Wärmelehre I

Wärmemenge, Energie, Leistung, Temperatur, Wärmeausdehnung, Berechnung und Messung thermisch relevanter Parameter, Wärmeausbreitung, U-Wert, Wärmedämmung, Energiesparmaßnahmen, Grundlagen der Kalorimetrie, Wärmekapazität, Kreisprozesse, Wirkungsgrad.

Grundlegende Funktion von Wärmekraftmaschinen: Wärmepumpe, Verbrennungsmotoren, Phasenübergänge.

Bewegungslehre

Arten der Bewegung, gleichförmige und gleichmäßige beschleunigte Bewegung, Arbeit, Leistung, Energie.

Hydrostatik und Aerostatik

Eigenschaften des Wassers, hydrostatischer Druck, Auftrieb, Anwendungen, Gasgesetze, Wetterelemente.

Magnetismus

Grundlagen des Magnetismus, Dipole, magnetische Stoffe, Magnetfelder.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Mechanik

Statik: Kräfte, Kraftmessung, Vektoren, Berechnungsverfahren, Drehmoment, Kippen, Statik von Bauelementen, Anwendungen.

Festigkeitslehre

Eigenschaften von Festkörpern, Beanspruchungsarten, Kenngrößen der Festigkeitslehre, Hooksches Gesetz.

Wärmelehre II

Wärmeausbreitung, U-Wert, Wärmedämmung, Energiesparmaßnahmen, Energiekennzahl, Energieausweis.

Bewegungslehre

Gleichförmige und gleichmäßige beschleunigte Bewegung

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewegung von Fluiden

Gesetze der Strömungslehre, Strömungsarten, Messmethoden, Wasserkraftanlagen, Turbinen und andere Anwendungen.

Bewegung von Gasen

Gasströmung, Strömungsmessung, Messmethoden, Windkraftanlagen und andere Anwendungen.

Wärmelehre II

Wärmeausbreitung, U-Wert, Wärmedämmung, Energiesparmaßnahmen, Energiekennzahl, Energieausweis.

Bewegungslehre

Gleichförmige und gleichmäßige beschleunigte Bewegung.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Elektrostatik

Ladungen, Eigenschaften des elektrostatischen Feldes, Kenngrößen, Bioelektrizität, atmosphärische Elektrizität, Anwendungen der Elektrostatik.

Elektrodynamik I

Elektrischer Strom und elektrische Stromkreise, Elektrische Kenngrößen, Arbeit, Leistung: Berechnung und Messung, Smart-Metering, Gesetzmäßigkeiten der Elektrodynamik, Messung und Berechnung wichtiger Kenngrößen, Schaltungsdimensionierung, Wechselgrößen: Kenngrößen, Messung und Berechnung wichtiger Kenngrößen, Gefahren des elektrischen Stroms, Grenzwerte, Wirkung auf den Menschen, Schutzmaßnahmen.

Erzeugung elektrischer Energie I

Grundlagen, Kraftwerkstypen, Spannungssysteme, Energietransport.

Bauelemente der Elektrotechnik I

Aufbau und Funktion wichtiger Bauelemente der Elektrotechnik.

Berechnung und Anwendung wichtiger Bauelemente der Elektrotechnik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Elektrodynamik II

Kenngrößen, Gesetzmäßigkeiten der Elektrodynamik, Messung und Berechnung wichtiger Kenngrößen, Schaltungsdimensionierung, Wechselgrößen: Kenngrößen, Messung und Berechnung wichtiger Kenngrößen, Gefahren des elektrischen Stroms, Schutzmaßnahmen, Anwendungen.

Bauelemente der Elektrotechnik II

Aufbau und Funktion wichtiger Bauelemente der Elektrotechnik, Berechnung und Anwendung wichtiger Bauelemente der Elektrotechnik.

Elektromagnetische Felder

Grundlagen (Induktion, Feldbilder etc.), Anwendungen (Motor, Generator etc.), Elektrosmog.

Erzeugung und Speicherung elektrischer Energie

Grundlagen, Kraftwerkstypen, Brennstoffzellen, Batterie, Akku, Photovoltaik, Spannungssysteme, Energietransport, Umweltschutz, Nachhaltigkeit.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Akustik – Schall – Lärm

Schall, Schallumsetzung, Schallausbreitung und Schallmessung, Hören, Lärm und Auswirkungen auf den Menschen, Akustische Kenngrößen, Pegelgrößen, Lärmmessungen nach gängigen Normen, Grundzüge des Lärmschutzes Kenngrößen.

Radioaktivität I

Atomaufbau, Grundzüge des Standardmodells, Strahlungsarten (IR, UV, X-Ray, radioaktive Strahlung), Kernzerfall, Zerfallsgesetz, Kenngrößen und Messmethoden, Grenzwerte.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Mess- Steuer- und Regeltechnik (MSR-Technik)

Elektrische Messmethoden, Sensoren.

Messgeräte für den MSR-Bereich.

Mess-Steuer- und Regeleinrichtungen, Prozessleittechnik.

Grundlagen der Digitaltechnik, digitale Elemente.

Steuerungen und Regelungen, SPS.

Programmierung von SPS.

MSR-Anwendungen im Umwelttechnik- bzw. Umweltschutzbereich.

Normgerechte Darstellung von Regeleinrichtungen.

Radioaktivität II

Atomaufbau, Grundzüge des Standardmodells.

Strahlungsarten (IR, UV, X-Ray, radioaktive Strahlung).

Kernzerfall, Zerfallsgesetz.

Kenngrößen und Messmethoden, Grenzwerte.

Strahlenschutz.

Anwendungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Radioaktivität III

Strahlungsarten (IR, UV, X-Ray, radioaktive Strahlung).

Kernzerfall, Zerfallsgesetz.

Biologische Wirkung, Umgebungsstrahlung.

Kenngrößen und Messmethoden, Grenzwerte, Strahlenschutz.

Kernenergie, Anlagen zur Energieerzeugung.

Entsorgung radioaktiven Abfalls.

Anwendungen ionisierender Strahlung.

Ausgewählte Kapitel der modernen Physik (zB Standardmodell,, Astrophysik, Relativität).

Optik

Grundlegende Eigenschaften des Lichts.

Interferenz, Polarisation.

Physikalisch-optische Kenngrößen.

Geometrische Optik: Grundlagen, Elemente, Anwendungen.

Spektren, Spektralanalyse.

Optische Gerätetechnik: Mikroskop, Laser, chemische Analyse und Gerätetechnik.

Beleuchtungstechnik.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Radioaktivität III

Strahlungsarten (IR, UV, X-Ray, radioaktive Strahlung).

Kernzerfall, Zerfallsgesetz.

Biologische Wirkung, Umgebungsstrahlung.

Kenngrößen und Messmethoden, Grenzwerte, Strahlenschutz.

Kernenergie, Anlagen zur Energieerzeugung.

Entsorgung radioaktiven Abfalls.

Anwendungen ionisierender Strahlung.

Ausgewählte Kapitel der modernen Physik (zB Standardmodell,, Astrophysik, Relativität).

Optik

Grundlegende Eigenschaften des Lichts.

Interferenz, Polarisation.

Physikalisch-optische Kenngrößen.

Geometrische Optik: Grundlagen, Elemente, Anwendungen.

Spektren, Spektralanalyse.

Optische Gerätetechnik: Mikroskop, Laser, chemische Analyse und Gerätetechnik.

Beleuchtungstechnik.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Normgerechte Werkzeichnung

Linienarten, Linienbreiten, Normalrisse, Freihandskizzen.

Verbindungstechnik

Lösbar, nicht lösbar, Schraubenverbindung, Schweißen, Löten.

Verarbeitungstechnik

Aufbau von Maschinen, Inbetriebnahme, Arbeitstechniken.

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Normgerechte Werkzeichnung

Normgerechte Bemaßung.

Werkstättenordnung

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung.

Werkzeugkunde

Handwerkzeuge, Handmaschinen, Standmaschinen.

Verarbeitungstechnik

Arbeitstechniken, Sicherheitsvorschriften.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Wasser – Allgemein

Wasserkreislauf, Wasservorkommen und deren Bedeutung, Wasserarten.

Wasser – Trinkwasser

Trinkwasserversorgung, Trinkwassergewinnung und –aufbereitung, haustechnische Wasserversorgungssysteme.

Wasser – Abwasser I

Abwasserreinigung (KKA), haustechnische Entwässerungsanlagen.

Abfall I

Müllsammel- und –trennsysteme, Müllanalyse, Kompostierung, Abfallaufbereitung, Recyclingverfahren, Deponien und Altlasten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Wasser – Abwasser II

Abwasserreinigung, Tropfkörperverfahren und weitere Technologien der Abwasserbehandlung, Schlammbehandlung und Schlammverwertung.

Abfall II

Recyclingverfahren, Sortier- und Behandlungsanlagen, Deponien und Altlasten.

Elektroinstallationen

Verkabelungstechniken, Schaltpläne, Verteilerkästen, wichtige Bauteile und Bauteilgruppen (zB Steckdosen und Stecker, Schalter), Gefahren.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Energietechnik

Energieformen, Energieumwandlung, Kreisprozesse, kalorische Kraftwerke, Energiestromanalyse.

Heizungstechnik

Brennstoffe, Heizkessel, Heizungsanlagen.

Gebäudetechnik I

Wärmedämmung, U-Wert, Heizlast, Energieausweis für Gebäude.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Luftreinhaltung

Entstaubung, Entschwefelung, Entstickung, weitere Verfahren zur Luftreinhaltung, Rauchgasanalyse, Staubmessung.

Gebäudetechnik II

Energiekennzahlen, Energiesparen.

Abfall

Thermische Abfallverwertung, Müllverbrennungsanlagen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Produktions- und produktintegrierter Umweltschutz (ökologische Qualitätssicherung, Kreislaufführung, Nachhaltigkeit).

Branchenspezifische Umweltschutzeinrichtungen (zB metall-, holzverarbeitende Industrie, Papierindustrie, Kunststoffverarbeitung).

Sicherheit in Betrieben, Methoden der Risikoanalyse.

Spezielle und neue Technologien im Umweltbereich.

Lärm- und Lärmschutz.

Regenerative Energieerzeugung.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Produktions- und produktintegrierter Umweltschutz (ökologische Qualitätssicherung, Kreislaufführung, Nachhaltigkeit).

Branchenspezifische Umweltschutzeinrichtungen (zB metall-, holzverarbeitende Industrie, Papierindustrie, Kunststoffverarbeitung).

Sicherheit in Betrieben, Methoden der Risikoanalyse.

spezielle und neue Technologien im Umweltbereich.

Lärm- und Lärmschutz.

Regenerative Energieerzeugung.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Wasserwirtschaft und Fließgewässerschutz

Bewertung der ökologischen Funktionsfähigkeit eines Fließgewässerabschnittes mittels hydromorphologischer Zustandserhebung, Wasserrecht und Wasserwirtschaft in der EU, Hochwasserschutzstrategien.

Baubiologie I

Grundsätze der Baubiologie, Baustoffe, Bauformen, Wärmedämmung, Baukonstruktion, Wärmeabgabesysteme.

Konzipierung eines Passivhauses unter Berücksichtigung und Anwendung der Baubiologie

Wahl des Standortes, Erstellung Grundrisse und Ansichten, Baukonstruktion, Baustoffe, U-Wert-Berechnung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Baubiologie II

Konzipierung eines Passivhauses unter Berücksichtigung und Anwendung der Baubiologie: Wahl des Standortes, Erstellung Grundrisse und Ansichten, Baukonstruktion, Baustoffe, U-Wert-Berechnung.

Geodäsie und Vermessungskunde

Durchführung und Berechnung eines Nivellements mit dem Nivelliergerät.

Landschaftsplanung, -ökologie und Naturschutz

Arten, Funktionen und Probleme von Landschaften, Biotopverbundsysteme, Agrarpolitik und ihre Umsetzung im landschaftsökologischen Kontext, Strategien im Naturschutz.

GIS Systeme und ihre Anwendung

Grundlagenfunktionen einer GIS-Software (Web-Gis, Desktop-Gis).

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Raumplanung und Raumordnung

Definition, Organisation, Aufgaben und Ziele der Raumplanung, aktuelle Herausforderungen an die Raumplanung.

Örtliche Raumplanung (Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan).

Überörtliche Raumplanung (Landesentwicklungsprogramme, Regionalplanung und die EU, sektorale Fachplanungen).

Forstgesetz und Waldwirtschaft

Forstrechtliche Grundbegriffe, Waldfunktionen, Waldbewirtschaftung, Waldstatistik.

Landschaftsökologie und Naturschutz

Landschaftsökologische Entwicklungskonzepte für einen Teilausschnitt einer Landschaft.

Grünraumgestaltung und Landschaftsbau

Anlage und Pflege von Landschaftselementen in privaten und öffentlichen Grünräumen, Ökologischer Wege- und Stellflächenbau, Dachbegrünungen, Ursachen und Auswirkungen von Naturkatastrophen, sowie raumplanerische, biologische und technische Gegenmaßnahmen, Ursachen, Auswirkungen und Gegenmaßnahmen von Erosion in der Landwirtschaft.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Raumplanung und Raumordnung

Definition, Organisation, Aufgaben und Ziele der Raumplanung, aktuelle Herausforderungen an die Raumplanung.

Örtliche Raumplanung (Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan).

Überörtliche Raumplanung (Landesentwicklungsprogramme, Regionalplanung und die EU, sektorale Fachplanungen).

Forstgesetz und Waldwirtschaft

Forstrechtliche Grundbegriffe, Waldfunktionen, Waldbewirtschaftung, Waldstatistik.

Landschaftsökologie und Naturschutz

Landschaftsökologische Entwicklungskonzepte für einen Teilausschnitt einer Landschaft.

Grünraumgestaltung und Landschaftsbau

Anlage und Pflege von Landschaftselementen in privaten und öffentlichen Grünräumen, Ökologischer Wege- und Stellflächenbau, Dachbegrünungen.

Ursachen und Auswirkungen von Naturkatastrophen, raumplanerische, biologische und technische Gegenmaßnahmen.

Ursachen und Auswirkungen von Erosion in der Landwirtschaft, Gegenmaßnahmen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerbungsverfahren, Bewerbungsablauf, bestehende Aufbau- und Ablauforganisation kennen lernen, Umgang mit Behörden und Sozialversicherung, Kunden- und Lieferantenkontakte, Marketing, Qualitäts-, Projekt-, Umweltmanagement.

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer/regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken; Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

8. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Persönliche und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation; Medieneinsatz; rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements; Ziele und Strategien zur Zielerreichung; Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen; zum Mitgestalten anregen und anleiten; Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerbungsverfahren, Bewerbungsablauf, bestehende Aufbau- und Ablauforganisation kennen lernen, Umgang mit Behörden und Sozialversicherung, Kunden- und Lieferantenkontakte, Marketing, Qualitäts-, Projekt-, Umweltmanagement.

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer/ regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken; Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

Zwischen dem III. und V. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt 12 Wochen (Vollzeit) in einem Unternehmen oder in der Verwaltung. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Anm.: Anlage A10a als PDF dokumentiert

Die Novellierungsanweisungen der Novelle BGBl. II Nr. 207/2023 konnte nicht eingearbeitet werden und lauten

7. In Anlage A10a (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Wasser- und Kommunalwirtschaft) Abschnitt I (Stundentafel) wird in Abschnitt A der Stundentafel (Pflichtgegenstände) die den Pflichtgegenstand Religion betreffende Zeile durch folgende Zeile ersetzt

„1.

Religion/Ethik12

2

2

2

2

2

10

(III)/III“

8. In Anlage A10a wird nach der den Abschnitt I betreffenden Fußnote 11 folgende Fußnote 12 eingefügt

„12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.“

9. In Anlage A10a Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) wird nach der Überschrift dieses Unterabschnittes der folgende, den Unterrichtsgegenstand Ethik betreffende, Unterabschnitt eingefügt

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9

9. Semester

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung“)

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

I.

II.

III.

IV.

V.

Summe

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

2

10

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

2.1

Deutsch

3

3

2

2

3

13

(I)

2.2

Englisch2

3

3

3

3

3

15

(I)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2 3

3

3

2

2

3

13

(I)

2.4

Dritte lebende Fremdsprache3 4

0

0

4

3

3

10

(I)

3.

Wirtschaft

3.1

Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft5

0

0

2

2

3

7

III

3.2

Betriebswirtschaft

2

2

2

2

1

9

I

3.3

Rechnungswesen und Controlling6

3

2

2

2

2

11

I

3.4

Recht

0

0

0

0

3

3

III

3.5

Angewandtes Informationsmanagement6

2

2

2

2

0

8

II

4.

Kultur-, Kongress-, Eventmanagement7

4.1

Kultur- und Eventmanagement8

2

2

2

2

2

10

I

4.2

Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement9

0

0

0

3

2

5

I

5.

Gesellschaft, Kunst und Kultur

5.1

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

2

0

6

III

5.2

Psychologie und Philosophie

0

0

0

2

2

4

III

5.3

Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck10

2

2

2

2

2

10

IVa

6.

Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung

6.1

Angewandte Mathematik11

2

2

2

2

2

10

(I)

6.2

Naturwissenschaften12

2

2

2

2

2

10

III

6.3

Ernährung

3

0

0

0

0

3

III

7.

Food, Beverage und Cateringmanagement13

0

4

3

0

0

7

IVb

8.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

1

9

(IVa)

Wochenstundenzahl

31

33

36

37

36

173

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

2

0

0

0

0

2

III

Gesamtwochenstundenzahl

33

33

36

37

36

175

C. Pflichtpraktikum

8 Wochen zwischen dem II. und V. Jahrgang

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen14

E. Förderunterricht14

_____________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Im V. Jahrgang werden je 1 Wochenstunde Englisch und Zweite lebende Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften mit dem Ziel der mehrsprachigen Kompetenzerweiterung gemeinsam unterrichtet.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 9-10 Wochenstunden festgelegt werden.

5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 7-11 Wochenstunden festgelegt werden.

6 Mit Computerunterstützung.

7 Inklusive angewandtes Projektmanagement.

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. (Anm.: Fußnote zum Pflichtgegenstand Ethik)

8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 6-10 Wochenstunden festgelegt werden.

9 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 4-6 Wochenstunden festgelegt werden.

10 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien.

11 Mit Technologieunterstützung.

12 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

13 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 5-9 Wochenstunden festgelegt werden.

14 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“.

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement dient im Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des gehobenen Dienstleistungssektors und des Service-Designs), Verwaltung, Kultur, Tagungs- und Kongresswesen, Tourismus sowie im Event- und Veranstaltungsbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement können

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement verfügen insbesondere über

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen wie folgt festgelegt werden

Die Wochenstunden der in Z 2 bis Z 5 genannten Pflichtgegenstände können im angeführten Rahmen untereinander verschoben werden. Weiters können im angeführten Rahmen bei den Pflichtgegenständen „Dritte lebende Fremdsprache“ sowie „Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“ je 1 Wochenstunde, beim Pflichtgegenstand „Food, Beverage und Cateringmanagement“ 2 Wochenstunden für weitere schulautonome Veränderungen frei werden.

Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff der in Z 1 bis Z 5 genannten Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Wochenstundenausmaß der Normstundentafel ausgelegt. Bei Veränderung des Stundenausmaßes sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff entsprechend anzupassen.

Die bei den Pflichtgegenständen „Dritte lebende Fremdsprache“, „Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“ sowie „Food, Beverage und Cateringmanagement“ gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Stundenausmaßveränderungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“, „Dritte lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. „Dritte lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung sind insbesondere praxisbezogene Lernanlässe, Aufgabenstellungen und Projekte vorzusehen, welche den Lernenden Gelegenheit bieten

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Food, Beverage und Cateringmanagement“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um ein fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Food, Beverage und Cateringmanagement“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorstand und Fachvorständin und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9

9. Semester

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Brief und Erzählung).

Reflexion

Reflexion über die Lebenssituation.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung und Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussion.

Kurzpräsentationen.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte zB Stellungnahme, Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen

Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorische Mittel.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Lineare und nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Reflexion über den eigenen und fremden Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Alltagstexte

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Login auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt.

Einfache Telefonate.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung; Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder). Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Kongressen, Tagungen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Kongressen, Tagungen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Die im I. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung. Geographische Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen der Arbeitswelt.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode. Geographische Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen der Arbeitswelt.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus den Bereichen Kultur, Tagungen, Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation

zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung), Notizen, Ankündigungen, Memos. Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus den Bereichen Kultur, Tagungen, Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus

zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Notizen, Ankündigungen, Memos. Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen

zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), einfache Berichte.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Blog, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen

zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Berichte.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Blog, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfacher PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Tagungen, Kongressen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden).

Motivationsschreiben.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, Korrespondenz, Diskussion).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Rundreisen, Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfacher PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Tagungen, Kongressen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden).

Motivationsschreiben.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, Korrespondenz, Diskussion, Präsentation).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode. Geografische Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Bildgeschichten, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Sehr einfache Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Bildung, Gesundheit und Ernährung, Feste und Traditionen, Tourismus und Reisen, Freizeitwirtschaft.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation zu allgemeinen Themen.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus und Tagungs- und Kongresswesen (medienunterstützt)

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung. Telefonate.

Bewerbung (Bewerbungsschreiben, CV-Europass).

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Bildung, Gesundheit und Ernährung, Feste und Traditionen, Tourismus und Reisen, Freizeitwirtschaft.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation zu allgemeinen Themen.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus und Tagungs- und Kongresswesen (medienunterstützt)

zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Notizen, Ankündigungen.

Bewerbung.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien und Kommunikation, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitsmarkt.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation im Kulturbereich, im Tagungs- und Kongresswesen, im Tourismus, im Event- und Veranstaltungsbereich (medienunterstützt)

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, einfache Berichte.

Bewerbung.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, Korrespondenz, Gespräch, Kurzpräsentation).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien und Kommunikation, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitsmarkt.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation im Kulturbereich, im Tagungs- und Kongresswesen, im Tourismus, im Event- und Veranstaltungsbereich (medienunterstützt)

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, einfache Berichte.

Bewerbung.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, Korrespondenz, Gespräch, Kurzpräsentation).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige und 1 zweistündige Schularbeit.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Geografie (Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien; physiogeografische Grundlagen).

Nutzung von Naturräumen.

Globale Bevölkerungstendenzen inklusive Migration.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwicklungsländer und Schwellenländer (Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung. Unterschiedliche Entwicklungsniveaus. Entwicklungen in der Landwirtschaft und im Bergbau – Rohstoffökonomien).

Modelle des ökonomischen Aufstiegs anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen.

Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten.

Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen.

Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis.

Konjunkturpolitik.

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Geld- und Währungspolitik.

Außenwirtschaftliche Beziehungen und Zahlungsbilanz.

Armutsbegriff; soziale Sicherungssysteme.

Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.

Wirtschaftstheorien.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Industrieländer.

Ökonomische und regionale Entwicklungen in Europa, in Nordamerika, in der Russischen Föderation und im westpazifischen Raum.

Europäische Integration; Europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU.

Globalisierung und Nachhaltigkeit

Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung.

Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme.

Verantwortungsdimensionen der Corporate Responsibility, von Global Citizenship und Global Governance.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich

Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzungen.

Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt.

Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).

Raumordnung und Raumplanung.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Wirtschaft

Wirtschaftsteilnehmer; Funktionsweise und Formen von Märkten; Arbeitsteilung und Produktionsfaktoren.

Unternehmen

Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen, Prozesse in Unternehmen.

Kaufvertrag

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile).

Bestandteile inklusive Zahlungsformen, E-Commerce und Konsumentenschutz. Kaufvertragsverletzungen.

Schriftverkehr beim Kaufvertrag.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmensgründung

Entwicklung einer Geschäftsidee; rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung und der Gründung von Non-Profit-Organisationen (Gewerberecht, Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten; Krisenmanagement inklusive Grundlagen des Insolvenzrechts).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Inhalte des Businessplans. Entwicklung eines Core-Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements.

Besonderheiten des Dienstleistungssektors (Dienstleistungs-Innovationsmanagement, Service Design).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Personalmanagement

Ermittlung des Personalbedarfs; Personalauswahl mit Schwerpunkt Bewerbung.

Grundlagen des Arbeitsrechts, arbeitsrechtliche Bestimmungen für das Pflichtpraktikum.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmensführung (Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte).

Unternehmenszusammenschlüsse.

Kaufverträge im Außenhandel.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Kreditinstitute, Versicherungen, Kapitalmarkt.

Grundlagen der Finanzierung und Investition.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Geldanlage unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und ethischen Aspekten.

Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen; Controllinginstrumente.

Nutzung der fachspezifischen Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling).

Fachspezifische Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

Case Studies.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen.

Case Studies unter Nutzung fachspezifischer Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Erstellung einfacher Finanzpläne (Budgets) aus dem Privat- und Unternehmensbereich.

Belege. Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer. Kassa- und Bankbuch. Wareneingangsbuch. Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung. Erfolgsermittlung.

Einführung in die Doppelte Buchführung

Inventur. Inventar. Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung.

Einfache Geschäftsfälle

Kontenrahmen. Kontenplan.

Umsatzsteuer.

Verbuchung auch anhand von Belegen (Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- und Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank).

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte).

Personalverrechnung (Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Überstundenberechnung. Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge. Sonderzahlungen. Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung).

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software, Tabellenkalkulation.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen. Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung (Kostenartenrechnung. Kostenstellenrechnung. Kostenträgerrechnung. Betriebsergebnisrechnung).

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software, Tabellenkalkulation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Komplexe Geschäftsfälle (insbesondere Anzahlungen, Abrechnung von Kredit- und Bankomatkarten, Fremdwährungsgeschäfte, Warenverkehr mit dem Ausland, Steuern und Abgaben).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Grundlagen. Reihenfolge der Abschlussarbeiten. Inventur und Inventar. Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe und -regeln.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Material, Waren (einfache Bewertung (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung).

Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Bewertung des Umlaufvermögens – Forderungen. Bewertung der Verbindlichkeiten. Rechnungsabgrenzungen. Erfolgsermittlung. Erfolgsverteilung).

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

E-A-Rechnung (vertiefende Übungsbeispiele).

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Rücklagen – Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung).

Darstellung und Interpretation von Zahlenmaterial (insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Liquiditätsanalyse.

Planungsrechnung (Budget).

Steuerrecht (Einkommensteuer – Einkunftsarten, Berechnung).

Case Studies (fächerübergreifend mit Betriebswirtschaft).

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Steuerrecht (aktuelle Entwicklungen).

Case Studies (fächerübergreifend mit Betriebswirtschaft).

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein-oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Einführung in das Bürgerliche Recht.

Personen-und Familienrecht.

Erbrecht.

Sachenrecht.

Grund und Menschenrechte.

NGOs.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schuldrecht.

Zivilgerichtsverfahren.

Exekutionsrecht.

Insolvenzrecht.

Schadenersatzrecht.

Mietrecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

Internetrecht.

Strafrecht und Strafprozessrecht.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem, Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

Wissensmanagement.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Typographie und Layout.

Bildbearbeitung.

Textverarbeitung.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts, Lizenzmodelle).

Internet und Internetdienste.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Tabellenkalkulation.

Präsentation

Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationsgestaltung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Dateiformate.

Grafik- und Bildbearbeitung

Fortgeschrittene Bildbearbeitung.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Tabellenkalkulation (fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse).

Desktop Publishing (Grundlagen).

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Online-Publishing

Content Management System, soziale Netzwerke.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Desktop Publishing (fortgeschrittenes Desktop Publishing).

Ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Informationsethik.

Datenschutz und Datensicherheit.

Datenbanken.

EGovernment, Digitale Signatur, Verschlüsselung.

Neue Medien und Technologien.

I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kulturbegriff und Kultursoziologie

Kultur, Kunst, Kulturmanagement – Definition.

Bedeutung von Kunst und Kultur.

Kunstsparten

Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) von 2 Sparten aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.

Kultureinrichtungen im Überblick.

Projektmanagement

Grundlagen (Veranstaltungsplanung, Umsetzung in Handlungsabläufe, Budgetierung und Kostenmanagement).

Location und Technik.

Recht und Versicherung

Grundlagen des Veranstaltungsrechts.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Kulturbegriff und Kultursoziologie

Mehrheitskultur versus Minderheitenkulturen.

Kunstsparten

Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur; Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.

Recht und Versicherung

Urheberrecht.

Projektmanagement

Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Kulturbegriff und Kultursoziologie

Kulturelles Leben unter Gender- und Diversitätsaspekten.

Kunstsparten

Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.

Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

Aufbau und Gestaltung von Drucksorten.

Aufgaben und Besonderheiten im Kulturmarketing.

Projektmanagement

Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Kunstsparten

Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.

Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

PR- und Werbekonzepte.

Pressearbeit, Pressekonferenz.

Projektmanagement

Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Kunstsparten

Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.

Projektmanagement

Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools.

Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

Sponsoring und Fund Raising.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Kunstsparten

Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.

Eventmanagement

Begriff, Erscheinungsformen.

Konzeption, Eventmarketing.

Recht und Versicherung

Versicherungsrecht.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Kunstsparten

Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.

Kulturtourismus

Begriffsdefinition, Trends.

Spezielle Bedeutung für Österreich.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kulturbegriff und Kultursoziologie

Kulturtheorien und Ästhetik.

Kulturelles Verhalten und kulturelle Milieus.

Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

Kultur in den Medien, Kulturjournalismus.

Kulturpolitik und Kulturförderung

Kulturelles Erbe – Österreich als Kulturnation (auch im internationalen Vergleich).

Kulturpolitik und staatliche Kulturförderung

Kulturpolitische Konzepte.

Kunst- und Kulturförderung.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kultur und Wirtschaft

Standortfaktor Kultur.

Recht und Versicherung

Gesetzliche Grundlagen der Kunst- und Kulturförderung.

Berufe im Eventmanagement und im Kulturbereich.

Vernetzung und Zusammenschau.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Tagungs- und Kongresswesen in Österreich

Voraussetzung; Infrastruktur; wirtschaftliche Auswirkungen; internationale Vergleiche.

Anbieter und Nutzer; Vor- und Nachteile verschiedener Anbieter.

Veranstaltungsarten

Einteilung (Kongresse, Tagungen, Seminare, Messen, Konferenz, Event, Incentive usw.).

Tagungsräumlichkeiten

Ausstattung und Einrichtung; Bestuhlungsformen.

Technik.

Event- und Veranstaltungsmanagement

Organisationsstruktur (Komitees, Kongresssekretariat).

Akquirierung von Kongressen. Professional Congress Organizers (PCO).

Referentinnen und Referenten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Event- und Veranstaltungsmanagement

Rahmenprogramm.

Begleitausstellung, Poster Session, Kongressmessen.

Budgetierung (Sponsoring, Fundraising, Förderungen).

Kongressdienstleister

Nationale und internationale Verbände.

Dolmetscherinnen. und Dolmetscher.

Österreich Werbung.

Projektmanagement

Grundlagen.

Konzept – Situationsanalyse, Umfeldanalyse, Ziele, Objektstruktur, Netzstruktur.

SWOT. Sinus Milieus.

Evaluierung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Event- und Veranstaltungsmarketing

Pressearbeit; Pressekonferenzen.

Werbung und Medienarbeit.

Public Relations.

Einsetzbarkeit verschiedener Werbemöglichkeiten bei Events, Kongressen und Tagungen.

Gesellschaftliche Trends und ihre Auswirkung auf die Veranstaltungsplanung.

Messe

Einteilungsmöglichkeiten.

Organisation, Aufbau, Stand, Betreuung, Nachbetreuung.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Corporate Meetings

Events; Meetings; Incentives.

Kommunikation

Formen; Moderation; Methodenrepertoire für Seminartrainerinnen und Seminartrainer.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit

Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung

Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte.

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates

Verfassungsprinzipien.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich

Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Europa und die Welt von 1814 bis 1914

Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus.

Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914.

Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich 1918 bis 1945.

Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus).

Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichische Verfassung

Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Österreichischer und europäischer Parlamentarismus.

Rolle der Medien.

Europäische Union

Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen.

Internationale Geschichte ab 1945.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich ab 1945.

Aktuelle Entwicklungen.

Längsschnitte oder Projekte zu Themen wie Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Psychologie, Richtungen und Methoden, Grundlagen der Wissenschaftstheorie.

Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und philosophisches Denken, Philosophie versus Wissenschaft.

Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung.

Gedächtnis und Lernen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Erkenntnistheorie (Erkenntnistheoretische Positionen und Methoden, Grundlagen der Logik und Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis. Wahrheit, Wissen, Scheinwissen).

Problemlösen, Kreativität.

Entwicklungspsychologie (Sprachentwicklung, Denkentwicklung, Moralentwicklung ua.).

Konflikte, Aggression, Motivation, Emotion.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sozialpsychologie.

Politische Philosophie.

Persönlichkeitspsychologie.

Tiefenpsychologie.

Psychische Störungen.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ethik (ethische Theorien, angewandte Ethik).

Philosophische Anthropologie.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Grundlagen der Allgemeinen Musiklehre.

Instrumente und Stimme im Überblick.

Orchester und Ensembles.

Gestaltungsgrundlagen

Farbe, Form, Raum, Material.

Grafisches Gestalten – skizzierend, dokumentierend.

Musikalische Parameter.

Dreidimensionales Gestalten

Entwurf, Funktion, Material, Form.

Grundlagen der Schriftgestaltung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik.

Grafisches Gestalten

Vervielfältigbare Bildproduktion.

Kombination von Schrift und Bild.

Gestaltungsgrundlagen

Farbe, Form, Raum, Material.

Musikalische Formelemente, Gestaltungsprinzipien.

Medium Fotografie.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung mit Schwerpunkt Fotografie, Werbung, Printmedien.

Bild, Ton und Musik – Medien der Kommunikation, Dokumentation und Manipulation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musikalische Formen und Gattungen.

Gestaltungsgrundlagen der Malerei

Farbe, Form, Raum, Material.

Farbe als Ausdrucksträger; experimentelle und malerische Techniken.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musik und Computer.

Vertonung von Bildern und Texten.

Zielgruppenorientierte Gestaltung von gebrauchsgrafischen Produkten.

Layout-Grundlagen.

Digitale Bildbearbeitung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen, Grafik, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Schwerpunkte Bildmanipulation, Werbung, Games.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musikgeschichtlicher Überblick.

Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen.

Grafische oder malerische Gestaltungsaufgaben.

Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Design, Installation, Zeichen, Alltagsästhetik, Raumklang und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Einsatz von Musik in Video, Film und elektronischen Medien.

Wirkungen und Funktionen von Musik.

Trickfilm, Film und Video.

Gestaltungsaufgaben zur figürlichen Darstellung (Bewegung, Proportion, Deformation).

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Video, Film und elektronische Medien, Alltagsästhetik, Musik und Performance.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musik, Bild und Sprache.

Gestaltungsaufgaben

Wege zur Abstraktion in Grafik, Malerei, Installation oder Objekt.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musik und Gesellschaft bzw. Wirtschaft.

Freie bildnerische Arbeit

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler, arbeitsbegleitende Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Themenzentrierte Querschnitte.

Freie bildnerische Arbeit

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler; arbeitsbegleitende Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren.

Algebra und Geometrie

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Matrizenrechnung

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Sparformen; Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Vom Atom zum Organismus“

Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben.

Alltagschemie.

Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie, Gefahrensymbole.

Bausteine der Materie.

Atommodelle.

Periodensystem.

Kennzeichen des Lebens.

Zelle als Grundeinheit des Lebens.

Organisationsstruktur des Lebewesens.

Überblick über unterschiedliche Lebensformen.

Schwerpunktthema „(Ver)bindung schafft Neues“

Struktur von Molekülen anhand von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz).

Chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion, Fotosynthese).

Mitose, Meiose und ihre Bedeutung für Wachstum und Fortpflanzung.

Fortpflanzung und Entwicklung im Tier- und Pflanzenreich.

Menschliche Sexualität (Aufbau und Funktion der Geschlechtsorgane, Zyklus der Frau, sexuelles Erleben, Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können Fragestellungen zum Auf- und Abbau von Nährstoffen bearbeiten.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Stoffe im Wandel“

Grundlagen der organischen Chemie (Systematik der organischen Verbindungen, Funktionelle Gruppen).

Aufbau und chemische Eigenschaften der Nährstoffe (Kohlenhydrate, Eiweiße, Fette).

Stoffkreisläufe (Kohlenstoffdioxid, Stickstoff).

Organsysteme des Stoffwechsels und des Stofftransports.

Verdauung, Exkretion, Atmung, Herz und Kreislaufsystem, Lymphsystem.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Gesunder Mensch?!“

Bioaktive Stoffe (zB Arzneimittel, sekundäre Pflanzenstoffe, Gifte, legale und illegale Drogen).

Synthetische Stoffe (zB Kosmetika, Kunststoffe, Farbstoffe).

Abwehrsysteme, Krankheitserreger, Infektionskrankheiten.

Zivilisationskrankheiten (zB im Bereich des Herz-Kreislaufsystems bzw. des Stoffwechselgeschehens).

Sucht und Suchtprävention.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Entwicklung und Weltanschauung“

Die Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz.

Das internationale Einheitensystem (physikalische Größen – Grundgrößen und einige abgeleitete Größen, Maßeinheiten; Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos).

Klassischer Kraftbegriff (Newtonsche Axiome, Gravitation).

Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht.

Aufbau und Entwicklung des Universums.

Evolutionstheorien aus historischer Sicht.

Ursprung und Entwicklung des Lebens und der Artenvielfalt.

Mechanismen und Belege für die Evolution.

Evolution und Verhalten.

Grundlagen der Ethologie.

Soziobiologie (zB Aggression, Kommunikation).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Energie und Umwelt“

Überblick über elektromagnetische, schwache und starke Wechselwirkung.

Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung.

Energietechnik

Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung.

Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms.

Maßnahmen zur Einsparung von Energie.

Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen.

Ökologische Grundbegriffe (Biotop, Biozönose, Ökosystem, Nahrungsnetze, Nahrungspyramide, biotische und abiotische Faktoren).

Stoff- und Energiebilanz von Ökosystemen an ausgewählten Beispielen.

Assimilation und Dissimilation.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Sinne und Wahrnehmung“

Informationen aus der Umwelt

Akustische Reize (Schall und Akustik – Grundlagen).

Optische Reize (Licht und Optik – Grundlagen).

Thermische Reize (Temperatur, Wärme und Wärmeübertragung – Grundlagen).

Aufbau und Funktion der Sinnesorgane.

Bau und Funktion von Steuerungssystemen (Nerven- und Hormonsystem).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Biophysikalische Trends“

Chancen und Gefahren in Bionik und Nanotechnologie anhand ausgewählter aktueller Beispiele (zB Entwicklung technischer Bauten nach biologischen Vorbildern, Entwicklung von Oberflächen mit verbesserten Eigenschaften, Entwicklung von Robotern, Laufen, Schwimmen und Fliegen, Sensorik und Kommunikation, Optimierung von Leichtbaukonstruktionen, Materialien mit neuen Eigenschaften usw.).

Diagnose und Therapie von Krankheiten (wie zB Tumorerkrankungen) anhand ausgewählter moderner Verfahren mit elektromagnetischen Wellen und Teilchenstrahlung (zB Röntgen, MRT, PET, CT, Laser) und deren Einfluss auf den Organismus.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Biochemie und Genetik“

Makromoleküle.

Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation).

Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein).

Klassische Genetik.

Mutationen.

Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).

Aktuelle Forschungsergebnisse (zB Epigenetik, mitochondriale DNA).

Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken von Gentechnologie, Klonierung und Stammzellenforschung.

10. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema “Naturwissenschaft und Gesellschaft“

Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Untersuchungsmethoden).

Klima im Wandel (Ursachen – zB Treibhausgase – und Folgen des Klimawandels).

Humanökologie (zB Ressourcen, Abfall, Biodiversität, ökologischer Fußabdruck).

Regionalität und Globalisierung

Nachhaltiges Wirtschaften (zB alternative Energien, biologischer Landbau).

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Ernährung

Ernährungsverhalten.

Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.

Nährstoffbildung.

Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.

Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf.

Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

Inhaltsstoffe der Nahrung

Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Bedarf und Bedarfsdeckung).

Verdauung und Stoffwechsel.

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel

Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel, Würz- und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen).

Getränke

Alkoholfreie Getränke (Arten, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung).

Alkaloidhältige Getränke (Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische Bedeutung).

Alkoholische Getränke (ernährungsphysiologische Bedeutung).

Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie

Rechtsgrundlagen.

Alternative Produktionsformen.

Haltbarmachung.

Lebensmitteltoxikologie.

Ernährungs- und Konsumverhalten

Einflüsse und Ernährungstrends.

Ernährung in Prävention und Therapie

Ernährung verschiedener Zielgruppen.

Folgen der Über- und Unterversorgung. Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten.

Spezielle Kostformen und Diäten.

Erstellung und ernährungsphysiologische Bewertung von Speiseplänen.

Alternative Ernährungsformen.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungsökologie und Welternährung.

Nachhaltiger Ernährungsstil.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Food und Beverage

Berufsbilder.

Erscheinungsbild, Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion im Rahmen des Veranstaltungswesens.

Regionale Küche; Convenienceprodukte.

Alkoholfreie Getränke und Heißgetränke.

Catering und Veranstaltungsmanagement

Erscheinungsbild, Arbeitshaltung und Umgangsformen.

Veranstaltungsarten.

Gast und Gastlichkeit.

Ess- und Tischkultur. Tischoptik und Raumgestaltung.

Cateringequipment und -ausstattung.

Servicevorbereitung und -abläufe im Cateringbereich. Gedeckarten.

Getränkeservice.

Aufbau- und Ablauforganisation im Hotel- und Gastgewerbe.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Food und Beverage

Menüerstellung; Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion im Veranstaltungsbereich.

Nationale Küchen. Alkoholische Getränke.

Catering und Veranstaltungsmanagement

Servierarten.

Gästeberatung und Beschwerdemanagement.

Buffet.

Bankett.

Veranstaltungsplanung. Planungsinstrumente.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Food und Beverage

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

Menü- und Speisenangeboten für verschiedene Veranstaltungen und unterschiedliche Zielgruppen.

Speisen-, Menü- und Getränkekarten.

Korrespondierende Getränke. Aperitif und Digestif.

Degustation.

Catering und Veranstaltungsmanagement

Verkaufsfördernde Maßnahmen und aktiver Verkauf.

Cateringmappen. Kostenplanung.

Marketing im Cateringbereich.

Veranstaltungsplanung, Durchführung und Evaluation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Food und Beverage, Cateringmanagement

Komplexe Arbeitsaufträge.

Personalmanagement sowie Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung.

Einsatz fachspezifischer Software.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

Die Schülerinnen und Schüler können

Zwischen dem II. und V. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, im Speziellen im Kulturbereich, im Tagungs- und Kongresswesen, im Tourismus sowie im Event- und Veranstaltungsbereich.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppen

Semester

I.

II.

III.

IV.

Summe

1.

Religion/Ethik7

1

1

1

1

4

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

2.1 Lebende Fremdsprachen 2

6

6

5

5

22

(I)

2.2 Angewandtes Informationsmanagement3

2

2

2

0

6

II

2.3 Kreativer Ausdruck

2

2

0

0

4

IVa

3.

Wirtschaft

3.1 Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft

2

2

1

1

6

III

3.2 Betriebswirtschaft und Projektmanagement4

4

4

4

4

16

I

3.5 Rechnungswesen und Controlling3 4

4

4

4

4

16

I

3.6 Recht

1

1

2

2

6

III

4.

Ernährung, Gastronomie und Hotellerie

4.1 Ernährung und Lebensmitteltechnologie

3

3

3

3

12

III

4.2 Küchen- und Restaurantmanagement

7

7

6

6

26

IVa

5.

Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement5

4

4

8

8

24

I

Gesamtwochenstundenzahl

36

36

36

34

142

B. Pflichtpraktikum

Insgesamt 8 Wochen zwischen dem 2. und 3. Semester

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen6

D. Förderunterricht6

_____________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache(n) anzuführen.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ und „Rechnungswesen und Controlling“ zumindest im 4. Semester organisatorisch zu verbinden.

5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 4-24 Wochenstunden festgelegt werden.

6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen gemäß Abschnitt III.

7 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

Das Kolleg für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 65 und 77 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend zum Bildungsziel einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe zu führen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fach- und Methodenkompetenz sowie den Erwerb sozialer und personaler, kommunikativer und emotionaler Kompetenz werden die Absolventinnen und Absolventen zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des gehobenen Dienstleistungssektors und des Service-Designs), Verwaltung (auch im Sozial-und Gesundheitsbereich), Ernährung, Tourismus (insbesondere Hotellerie und Gastronomie) und Kultur befähigt.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Das Kolleg für wirtschaftliche Berufe kann wahlweise als Tagesform in vier Semestern oder als Berufstätigenform in sechs Semestern geführt werden.

Die Studierenden können

Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache

Die Studierenden

Hören

Die Studierenden können

Lesen

Die Studierenden können

An Gesprächen teilnehmen

Die Studierenden können

Zusammenhängend sprechen

Die Studierenden können

Schreiben

Die Studierenden können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Studierenden verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Studierenden verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Studierenden können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Die Studierenden

Die Studierenden verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Studierenden können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Studierenden können

Die Studierenden

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Das Kolleg kann mit Elementen der Fernlehre geführt werden.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 4 bis maximal 24 Semesterwochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 20 Semesterwochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Es muss entweder

Der Schulstandort hat das Angebot der zur Wahl stehenden Fremdsprachen unter Bedachtnahme auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen und Gegebenheiten festzulegen.

Folgende Bedingungen sind dabei zu beachten

Es können bis zu drei lebende Fremdsprachen geführt werden, wobei

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Semester-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Semestern verschoben werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechungen zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern darf bei der Tagesform 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Bei der Berufstätigenform ist auf eine gleichmäßige Verteilung der Semesterwochenstunden im Sinne eines pädagogischen und methodisch-didaktischen Gesamtkonzeptes zu achten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 142 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester bzw. 6. Semester bei der Berufstätigenform) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzen und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprachen“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprachen“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Küchen- und Restaurantmanagement“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und lernerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Semester mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicher zu stellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Küchen- und Restaurantmanagement“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie Studienkolleginnen und Studienkollegen elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.

h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.

k) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

l) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

1.Semester – Kompetenzmodul 1

Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung

Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

1. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Wegbeschreibung.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für den systematischen Aufbau und die Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden

Einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, an der Rezeption.

Vorbereitung auf das Praktikum.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Wegbeschreibung.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester

Die Studierenden

Die im 1. und 2. Semester erarbeiteten Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden unter Einbeziehung weiterer Bereiche, wie zB Freizeit und Sport, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Beschreibung von Tourismusdestinationen.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden

Erfahrungen aus dem Praktikum, ausgewählte Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel, Tourismusformen, einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, im Hotel, im Reisebüro, im Tourismusbüro.

Einfache mündliche und schriftliche berufliche Kommunikation

zB Telefonate, medienunterstützte Behandlung von Anfragen (Angebot, Reservierung, usw.), Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Bewerbung (zB Bewerbungsschreiben, CV-Europass, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester

Die Studierenden

Vertiefung der Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden

Ausgewählte Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel, Tourismusformen.

Standardsituationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, im Hotel, im Reisebüro, im Tourismusbüro.

Einfache mündliche und schriftliche berufliche Kommunikation

zB Telefonate, medienunterstützte Behandlung von Anfragen (Angebot, Reservierung, usw.), Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Umgang mit Beschwerden, Bewerbung (zB Bewerbungsschreiben, CV-Europass, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1

1. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem alltäglichen Umfeld

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Einfache Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum.

Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Tourismusformen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus, Tourismusformen, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich, im Tourismusbüro (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus, Tourismusformen, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich, im Tourismusbüro (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2

1. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem alltäglichen Umfeld

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Vorbereitung auf das Praktikum, kulturelle bzw. sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung)

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus und in der Arbeitswelt, Touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, touristisches Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen, Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht).

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung).

Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache

1. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem alltäglichen Umfeld

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum.

Kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung)

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus und in der Arbeitswelt, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, touristisches Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht).

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung).

Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

1. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Informationstechnologie

Computersysteme, Hardwarekomponenten, Fehlerbehebung.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Grundlagen der IT Security

Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung.

Textverarbeitung

Richtlinien und Normen. Geschäftliche Schriftstücke.

Bildanpassung und Bildformate.

Präsentation

Fortgeschrittene Techniken eines Präsentationsprogrammes.

Layoutregeln.

Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.

Gesetzliche Bestimmungen

Grundzüge des Urheberrechts. Datenschutz.

2. Semester

Die Studierenden können

Fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse.

Grafik- und Bildbearbeitung.

Textverarbeitung

Umfangreiche Schriftstücke.

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

3. Semester

Die Studierenden können

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Desktop Publishing

Grundlagen des Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel.

Online

Online-Kommunikation, soziale Netzwerke.

Online-Dateimanagement.

EGouvernement, Digitale Signatur, Verschlüsselung.

4. Semester

Die Studierenden können

Informationsethik.

Datenbanken.

Neue Medien und Technologien.

1. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

2. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

3. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

1. Semester

Die Studierenden können

Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik.

Musik und Computer.

Freie bildnerische Arbeit

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Studierenden, arbeitsbegleitende Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

2. Semester

Die Studierenden können

Musik und Gesellschaft bzw. Wirtschaft.

Freie bildnerische Arbeit

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Studierenden, arbeitsbegleitende Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

1. Semester

Die Studierenden können

Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien.

Entwicklungs- und Schwellenländer, Industrieländer

Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung.

Unterschiedliche Entwicklungsniveaus.

Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten.

Globalisierung und Nachhaltigkeit

Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung.

Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme.

2. Semester

Die Studierenden können

Europäische Integration, europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU.

Österreich

Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt.

Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).

Raumordnung und Raumplanung.

3. Semester

Die Studierenden können

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen.

Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis.

Konjunkturpolitik.

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

4. Semester

Die Studierenden können

Geld- und Währungspolitik (Geldwertstabilität usw.).

Wirtschaftswachstum.

Außenwirtschaftliche Beziehungen und Zahlungsbilanz.

Europäische Wirtschaft.

Budget- und Budgetpolitik.

Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.

Wirtschaftstheorien.

1. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Wirtschaft.

Kaufvertrag

Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen, vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.

Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, E-Commerce.

Grundlagen des Projektmanagements.

2. Semester

Die Studierenden können

Unternehmensgründung

Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Gründung von Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen (Gewerberecht, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten).

Inhalte des Businessplans

Entwicklung eines Core-Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements.

Besonderheiten des Dienstleistungssektors

Dienstleistungs-Innovationsmanagement, Service-Design.

3. Semester

Die Studierenden können

Kreditinstitute

Geschäftsfelder. Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen.

Personalmanagement.

Unternehmensführung

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte, Führungsstile.

Aufbau- und Ablauforganisation. Krisenmanagement.

Grundlagen der Finanzierung und Investition.

4. Semester

Die Studierenden können

Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen, Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling).

Nutzung der fachspezifischen Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

Case Studies.

1. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

2. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

3. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.

1. Semester

Die Studierenden können

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Buchführung

Einführung in die Doppelte Buchführung, Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer.

Einfache Geschäftsfälle auch anhand von Belegen

zB Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- bzw. Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank, Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte).

2. Semester

Die Studierenden können

Personalverrechnung

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

Kostenrechnung

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung

Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung.

Teilkostenrechnung

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

3. Semester

Die Studierenden können

Jahresabschluss

Grundlagen des Jahresabschlusses, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe, Bewertungsregeln, Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens

Einfache Bewertung von Material bzw. Waren (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung, Forderungen, Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen.

Erfolgsermittlung, Unternehmensrecht und Steuerrecht (Grundzüge).

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

4. Semester

Die Studierenden können

Steuerrecht

Einkommensteuer, Einkunftsarten, Berechnung.

Rücklagen

Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung.

Jahresabschluss

Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (insbesondere Einzelunternehmen, Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse, Controlling, Planungsrechnung (Budget).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Aktuelle Entwicklungen.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

1. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

2. Semester: 1 zweistündige Schularbeit.

3. Semester: 1 zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“.

1. Semester

Die Studierenden können

Bürgerliches Recht.

Personen-und Familienrecht.

2. Semester

Die Studierenden können

Personen-und Familienrecht.

Erbrecht.

Grund- und Menschenrechte.

Non-Governmental Organisations (NGOs).

3. Semester

Die Studierenden können

Sachenrecht.

Schuldrecht.

Zivilgerichtsverfahren.

Exekutionsrecht.

Insolvenzrecht.

4. Semester

Die Studierenden können

Schadenersatzrecht.

Mietrecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

Strafrecht und Strafprozessrecht.

1. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Ernährung

Ernährungsverhalten.

Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.

Nährstoffbildung.

Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.

Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf.

Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

Energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung (Kohlenhydrate, Fette, Eiweiß)

Aufbau, Arten und Vorkommen.

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung.

Bedarf und Bedarfsdeckung.

Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung

Wasser (Trinkwasser, Eigenschaften, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Bedarf und Bedarfsdeckung).

Mineralstoffe, Vitamine, bioaktive Substanzen (Arten, ernährungsphysiologische Bedeutung, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung).

Verdauung und Stoffwechsel.

2. Semester

Die Studierenden können

Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie

Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung, Zusatzstoffe.

Lebensmittelverarbeitung und technologische Verfahren, Lebensmittelproduktion, Haltbarmachung und Lagerung.

Lebensmittelqualität, Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltoxikologie.

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel

Fette, kohlenhydratreiche, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel, Würz- und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung).

Spezifische Lebensmittelgruppen

Funktionelle Lebensmittel, Convenience Food, Lebensmittelimitate, Novel Food.

3. Semester

Die Studierenden können

Getränke

Alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke.

Alkoholische Getränke, Gefahren des Alkohols.

Ernährungs- und Konsumverhalten

Einflüsse, Verbraucherstatistik.

Österreichischer Lebensmittelbericht.

Ernährungserhebung, Österreichischer Ernährungsbericht.

Ernährungstrends.

Ernährung in Prävention und Therapie

Ernährung verschiedener Zielgruppen.

Folgen der Über- und Unterversorgung, Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten.

4. Semester

Die Studierenden können

Ernährung in Prävention und Therapie

Grundlagen der Diätetik, spezielle Kostformen und Diäten.

Erstellen von Speiseplänen und Speiseplananalyse.

Nährwertberechnungen (branchenspezifische Software).

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten.

Alternative Ernährungsformen.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungsaufklärung und -information im öffentlichen Bereich

Public Health, betriebliche Gesundheitsförderung.

Persönliches Ernährungsverhalten

Ernährungsbiografie, Einflüsse auf das Ernährungsverhalten.

Ernährungserziehung, Ernährungsberatung.

Ernährungsökologie und Welternährung

Globale Folgen der Über- und Unterernährung.

Nachhaltiger Ernährungsstil.

1. Semester

Die Studierenden können

Küche

Berufsbild Köchin und Koch.

Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis, Abfallbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle.

Arbeitsorganisation.

Küchenausstattung.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen.

Restaurant

Berufsbild Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Personal- und Arbeitshygiene.

Arbeitssicherheit.

Ess- und Tischkultur.

Servicevorbereitung

Raumvorbereitung, Tisch- und Servierinventar, Mise en place, Decken des Tisches, einfache Menügedecke, Servierregeln.

Servicetechniken und -abläufe

Tragetechnik, Organisation und Durchführung von einfachen Servierabläufen.

Getränke und Getränkeservice

Alkoholfreie Getränke.

2. Semester

Die Studierenden können

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Küchenbrigade.

Gute Hygienepraxis.

Einrichtung und Inventar.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion, Convenience-Produkte.

Speisenausgabesysteme.

Restaurant

Arbeitsorganisation, Servierbrigaden.

Arbeits- und Servierabläufe

Serviersysteme, Servierarten, Vorlegen, Gedeckarten.

Tischgestaltung, Speise- und Getränkekarten.

Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung.

Bonier- und Abrechnungssysteme.

Mahlzeiten des Tages.

Getränke und Getränkeservice

Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke, Bier, Wein, Schaumweine und versetzte Weine.

3. Semester

Die Studierenden können

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menüerstellung und Speiseplanerstellung, nationale Küchen.

Gute Hygienepraxis.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Garmethoden, Abwandlungen, Verfeinerungen.

Inventar und Geräte der gehobenen Gastronomie.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Menüzubereitung, À-la-carte-Küche.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Servicemanagement

Menü- und À-la-carte-Service, Arbeits- und Servierabläufe vom Empfang bis zur Verabschiedung.

Gästebetreuung und -beratung

Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen, Beschwerdemanagement.

Verkaufsgespräch, korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung.

Serviertechniken und -abläufe

Arbeiten am Tisch des Gastes.

Bankettservice.

Buffet.

Kaffeehausservice.

Getränke und Getränkeservice

Weinservice, Schaumweinservice.

Degustation.

Aperitif, Digestif.

4. Semester

Die Studierenden können

Küche

Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen.

À-la-carte-Küche, Menüzubereitung.

Restaurant

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Menü- und À-la-carte-Service.

Präsentation und Service von Spezialitäten.

Gästebetreuung und -beratung

Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf.

Bar

Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe, Bargetränke und Spirituosen.

Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen.

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

1. Semester

Die Studierenden können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Studierenden können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Studierenden können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Studierenden können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements, Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

2. Semester

Die Studierenden können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Studierenden können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Studierenden können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Studierenden können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements, Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

3. Semester

Die Studierenden können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Studierenden können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Studierenden können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Studierenden können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements, Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

4. Semester

Die Studierenden können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Studierenden können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Studierenden können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Studierenden können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements, Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

Die Studierenden können

Zwischen dem 2. und 3. Semester im Ausmaß von 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und gegebenenfalls auch für die Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Semester

1.

2.

3.

4.

1.

Religion/Ethik6

1

1

1

1

4

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

2.1 Lebende Fremdsprache2

3

3

3

3

12

I

2.2 Officemanagement3

2

2

-

-

4

III

3.

Wirtschaft

3.1. Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft

2

2

1

1

6

III

3.2 Betriebswirtschaft und Projektmanagement

3

3

2

2

10

I

3.3 Rechnungswesen und Controlling3

4

4

4

4

16

I

3.4 Recht

-

-

2

2

4

III

4.

Kommunikations- und Mediendesign:3

4.1 Angewandte Informatik

3

3

3

3

12

I

4.2. Kommunikations- und Mediendesign

9

9

9

9

36

I

5.

Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement3 4

8

8

5

5

26

III

Gesamtwochenstundenzahl

35

35

30

30

130

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen zwischen dem 2. und 3. Semester

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen5

D. Förderunterricht5

____________________________

1 Die Stundentafel kann gem. den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache(n) anzuführen.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 4-26 Wochenstunden festgelegt werden.

5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

6 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

Das Kolleg für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign hat im Sinne der §§ 65 und 77 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend zum Bildungsziel einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign zu führen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fach- und Methodenkompetenz sowie den Erwerb sozialer und personaler, kommunikativer und emotionaler Kompetenz werden die Absolventinnen und Absolventen zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Kommunikations- und Medienwirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Informationstechnologie, gehobener Dienstleistungssektor und Verwaltung sowie im Kreativ- und Kulturbereich befähigt.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Studierenden können

Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2

Die Studierenden

Die Studierenden können

Die Studierenden können

einsetzen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 4 bis maximal 26 Semesterwochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 22 Semesterwochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Entweder

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Semester-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Semestern verschoben werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechungen zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 130 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzen und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Die Abstimmung der Lehrstoffverteilungen der Pflichtgegenstände „Kommunikations- und Mediendesign“ sowie „Angewandte Informatik“ ist in Bezug auf die inhaltliche und zeitliche Unterrichtsplanung unabdingbar. Weiters sind in beiden Gegenständen

zentrale Elemente des Unterrichts.

Innerhalb des Pflichtgegenstandes „Kommunikations- und Mediendesign“ sind eine Abstimmung der schulautonomen Ergänzungsmöglichkeiten mit dem Grundlehrplan und ein entsprechend ganzheitlich ausgerichteter Unterricht sowie eine den gesamten Unterrichtsgegenstand umfassende einheitliche Leistungsbeurteilung sicherzustellen.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ wird dem unternehmerischen und kreativ-multimedialen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der vor allem im ersten Semester vermittelten Grundlagen des Catering sowie der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen betriebswirtschaftlichen, kreativen und medialen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und lernerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Schaffung von Projektstrukturen und die Einbettung des Unterrichts in einen unternehmerischen Kontext bzw. in den organisatorischen Kontext des jeweiligen Auftraggebers. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Semester mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicher zu stellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie Studienkolleginnen und Studienkollegen elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich möglicher Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.

h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.

k) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

l) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

1.Semester – Kompetenzmodul 1

Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung

Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

1. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden

zB Familie, Freundeskreis, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft, Freizeit, Sport, Kleidung. Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Studierenden sowie aktuelle Themen

zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Marketing, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden), Berichte.

Kommunikation über allgemeine Themen. Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Äußern und einfaches Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Blog, alltägliche Korrespondenz, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester

Die Studierenden

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Speisen, Ernährung. Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Reisen

zB Telefonate, einfache Beschreibung von Speisen, einfache Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen), Notizen, Ankündigungen, Memos; Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Studierenden sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Marketing, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Einfache mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen und Produkten, zB Bericht, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden).

Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, Korrespondenz, Diskussion, Präsentation).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1

1. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem alltäglichen Umfeld

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Einfache berufliche Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kundenbetreuung (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. – 3. Semester je 1ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2

1. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem alltäglichen Umfeld

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung (zB Auskünfte über das Angebot).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung)

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, geschäftliche Verhandlungen, Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht).

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung).

Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache

1. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem alltäglichen Umfeld

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum.

Kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung)

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen in der Arbeitswelt, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht).

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung).

Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

1. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Wissensmanagement.

Textverarbeitung.

Bildbearbeitung.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts. Lizenzmodelle).

Internet und Internetdienste.

2. Semester

Die Studierenden können

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Tabellenkalkulation inklusive Datenanalyse.

Präsentation

Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationstechniken.

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

1. Semester

Die Studierenden können

Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien.

Entwicklungs- und Schwellenländer, Industrieländer

Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung.

Unterschiedliche Entwicklungsniveaus.

Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten.

Globalisierung und Nachhaltigkeit

Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung.

Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme.

2. Semester

Die Studierenden können

Europäische Integration, europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU.

Österreich

Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt.

Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).

Raumordnung und Raumplanung.

3. Semester

Die Studierenden können

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen.

Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis.

Konjunkturpolitik.

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

4. Semester

Die Studierenden können

Geld- und Währungspolitik (Geldwertstabilität usw.).

Wirtschaftswachstum.

Außenwirtschaftliche Beziehungen und Zahlungsbilanz.

Europäische Wirtschaft.

Budget- und Budgetpolitik.

Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.

Wirtschaftstheorien.

1. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Wirtschaft.

Kaufvertrag

Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen, vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.

Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, E-Commerce.

2. Semester

Die Studierenden können

Unternehmensgründung

Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Gründung von Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen (Gewerberecht, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten).

Inhalte des Businessplans

Entwicklung eines Core-Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements.

3. Semester

Die Studierenden können

Besonderheiten des Dienstleistungssektors

Dienstleistungs-Innovationsmanagement, Service-Design.

Kreditinstitute

Geschäftsfelder. Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen.

Personalmanagement.

Unternehmensführung

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte, Führungsstile.

Aufbau- und Ablauforganisation. Krisenmanagement.

4. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Finanzierung und Investition.

Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen, Controllinginstrumente .

Nutzung der fachspezifischen Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

Case Studies.

1. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

2. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

3. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit.

1. Semester

Die Studierenden können

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Buchführung

Einführung in die Doppelte Buchführung, Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer.

Einfache Geschäftsfälle auch anhand von Belegen

zB Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- bzw. Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank, Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte).

2. Semester

Die Studierenden können

Personalverrechnung

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

Kostenrechnung

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung

Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung.

Teilkostenrechnung

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

3. Semester

Die Studierenden können

Jahresabschluss

Grundlagen des Jahresabschlusses, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe, Bewertungsregeln, Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens

Einfache Bewertung von Material bzw. Waren (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung, Forderungen, Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen.

Erfolgsermittlung, Unternehmensrecht und Steuerrecht (Grundzüge).

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

4. Semester

Die Studierenden können

Steuerrecht

Einkommensteuer, Einkunftsarten, Berechnung.

Rücklagen

Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung.

Jahresabschluss

Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (insbesondere Einzelunternehmen, Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse, Controlling, Planungsrechnung (Budget).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Aktuelle Entwicklungen.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

1. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

2. Semester: 1 zweistündige Schularbeit.

3. Semester: 1 zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit.

1. Semester

Die Studierenden können

Bürgerliches Recht.

Personen-und Familienrecht. Erbrecht.

Grund- und Menschenrechte.

2. Semester

Die Studierenden können

Sachenrecht.

Schuldrecht.

Zivilgerichtsverfahren.

Exekutionsrecht.

Insolvenzrecht.

Schadenersatzrecht.

Mietrecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

1. Semester

Die Studierenden

Betriebssysteme

Installation und Konfiguration, Wartung, Software-Administration.

Netzwerke

Hardware – Hub, Switch, Router, Verkabelung, Protokolle, IP-Adressen, LAN/WLAN, Webhosting,

Datensicherheit/-sicherung.

2. Semester

Die Studierenden

Datenbanken

Verwaltung von Daten, relationale Datenbanken, Tabellen, Datentypen, Ein- und Ausgabeformate, Sortieren und Filtern, Auswahlabfragen, Aggregatfunktionen, Formulare, Berichte, Spezialabfragen, Import und Export.

SQL – Anweisungen, Datenbankstruktur, Tabellen und Abfragen.

3. Semester

Die Studierenden

Grundlagen des Programmierens

EVA-Prinzip (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe), Datentypen, Variablen, Kontrollstrukturen, Schleifen und Entscheidungen, Funktionen, Programmierparadigmen, Arrays.

Serverseitige Programmiersprache

Installation und Administration eines lokalen Webservers, Formmailer, Cookies, Datenbankzugriff und -manipulation.

4. Semester

Die Studierenden

Dynamische Webseiten

Passwortschutz mit Cookies, User-Login, Registrierung und Userprofile, Authentifizierung durch Sessions, Layout mit CSS.

1. Semester

Die Studierenden

Fotografie

Wesentliche Grundbegriffe der Fotografie, Aufbau digitaler Kameras, Bildaufbau, Licht, Beleuchtung, Blitzfotografie.

Bildbearbeitung

Additive und subtraktive Farbmodelle, Farbtiefe, Dateiformate.

Zeichen- und Malwerkzeuge, Auswahlwerkzeuge, Transformationen, Ebenen, Texte, Bildausschnitte, Helligkeit, Kontrast, Tonwerte, Farben und Verläufe.

Webdesign

Grundlagen des Web, Standards, Netzwerke, Internet, Browser, Struktur von Websites, Erstellen einfacher Webseiten, grundlegende Strukturelemente, Bilder und Hyperlinks, grundlegende Formatierungen in CSS (Cascading Style Sheets), Webhosting.

Video

Filmsprache, Exposé, Drehbuch, Shotlist.

Praktische Umsetzung bei Interviews, Reportagen, Dokumentationen, Kurz- und Werbefilmen.

Grundbegriffe der Videotechnik, Aufbau digitaler Videokameras.

Kameratypen und Zubehör, gängige Videoformate, Verwaltung von Videoclips, einfache Schnitttechniken, Übergänge, Effekte, Vor- und Nachspann, Filmexport.

Printdesign

Arbeiten mit einem professionellen DTP-Programm, Dokumente erstellen.

Journalismus

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Beiträge, Zielgruppen, Gestaltungsrichtlinien, Redaktionsarbeit, journalistische Darstellungsformen

2. Semester

Die Studierenden

Fotografie

Farben und Formen, Motivbewusstsein.

Praktisches Fotografieren.

Bildbearbeitung

Nondestruktive Bildkorrekturen.

Einfache Fotomontagen, Masken und Kanäle, Fotoretusche, Pfade, Filter und Effekte.

Webdesign

Tabellen, Formulare, Navigation, Cascading Style Sheets, Boxmodell, mehrspaltige Layoutformen.

Professioneller Web-Editor, Vorlagen, Hotspots und Image-Maps, Einbinden von Multimedia und Scripts. Webprojekte.

Video

Aufnahme von Bild und Ton, gängige Videoformate, Exposé, Drehbuch und Shotlist, fortgeschrittener Videoschnitt, Überblendungen, Farbe und Transparenz, Animationen mittels Keyframes, Multipunktbearbeitung, Import von Bildern und Audiomaterial, Export von Filmmaterial.

Printdesign

Layout einrichten, Text und Typografie, grafische Elemente.

Journalismus

Setting für Interviews, technische Ausrüstung, Tonaufnahme, filmische Aufbereitung.

3. Semester

Die Studierenden

Audio

Audiotechnik, Audioformate, Sampling und Quantisieren, Aufnahme und Bearbeitung in einem Multitrackprogramm, Hüllkurven, Loops, Effekte und Filter, Optimieren von Audiomaterial, Equalizing, Abmischen von Soundmaterial, Effekte- und Bus-Mischer, Audioexport.

Printdesign

Formate, Druckvorstufe und Druck.

4. Semester

Die Studierenden

Animationen

Animationsarten, Einzel- und Schlüsselbilder, Zeitleiste, Tweenings.

Grundformen, Werkzeuge, Farben und Verläufe, Einbinden von Bildern und Musik.

Geometrische Basisformen, Bool’sche Operationen, Extrusion und Rotation, Texturing und Farben, Licht, Rendering und Export.

1. Semester

Die Studierenden

Food Beverage

Sicherheitsmanagement, Ergonomie. Hygienemanagement, Gute Hygienepraxis.

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung und Mengenermittlung.

Speisen- und Getränkeangebot für verschiedene Veranstaltungen.

Catering

Berufs- und Erscheinungsbild, Arbeitshaltung und Umgangsformen.

Gästebetreuung. Tischoptik und Raumgestaltung.

Cateringequipment. Servicevorbereitung und -abläufe im Cateringbereich.

Getränke- und Speisenservice.

Veranstaltungsmanagement

Veranstaltungsarten; Planungsinstrumente; Zeitmanagement.

Personalmanagement, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung.

Branchenspezifische Software.

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb (Cateringmanagement) allein und im Team.

2. Semester

Die Studierenden

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expert/innen. Nutzen von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

3. Semester

Die Studierenden

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expert/innen. Nutzen von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

4. Semester

Die Studierenden

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expert/innen. Nutzen von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Die Studierenden können

Zwischen dem 2. und 3. Semester im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in einem Unternehmen des Bereiches Kommunikations- und Mediendesign .

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

1.

Religion/Ethik6

2

(III)/III

2.

Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität

2.1

Deutsch

3

(I)

2.2

Englisch

2

(I)

2.3

Politische Bildung und Recht

2

III

2.4

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation2

3

III

2.5

Musik und kreativer Ausdruck

4

IVa

3.

Wirtschaftliche Grundlagen

3.1

Wirtschaftliche Bildung3 4

4

II

3.2

Officemanagement4

3

III

3.3

Berufsorientierung2

3

III

4.

Ernährung, Gesundheit und Gastronomie

4.1

Ernährung und Gesundheit

2

III

4.2

Küche, Service und Betriebsorganisation

6

IV

5.

Bewegung und Sport

2

(IVa)

Gesamtwochenstundenzahl

36

B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen5

C. Förderunterricht5

__________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.

3 Inklusive wirtschaftliches Rechnen.

4 Mit Computerunterstützung.

5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

D. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände1

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der Stundentafel der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

4 Gemäß Stundentafel der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

Die einjährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 52 und 62 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in Lehre und Berufsschule in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des Dienstleistungssektors), Verwaltung, Gastronomie und Ernährung vorbereiten sowie zum Übertritt in weiterführende Schulen befähigen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, im Team zu arbeiten.

Durch eine Grundkompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler können

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Gesamtwochenstunden in den Pflichtgegenständen „Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation“ sowie „Berufsorientierung“ können schulautonom im Ausmaß von je mindestens 2 bis maximal 3 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände sind sowohl bei 2 als auch bei 3 Wochenstunden wie festgelegt zu vermitteln, bei 3 Wochenstunden sind vertiefende Kompetenzen zu vermitteln.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 2 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung darf 36 Wochenstunden nicht über- oder unterschreiten.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Wird eine Verbindliche Übung eingeführt, sind die nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.

Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.

In diesem Unterrichtsgegenstand ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und gestalterische Praxis.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Die Durchführung berufspraktischer Informationsveranstaltungen (Besuch von Messen, Arbeitsmarktservice, Betrieben, Arbeiterkammer, Wirtschaftsförderungsinstitut, Einladung externer Expertinnen und Experten) ist vorzusehen.

Ziele des Unterrichts sind der Erwerb von grundlegendem Fachwissen und die Schulung eines reflexiven Bewusstseins.

Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in den persönlichen Bereich transferieren zu können, ist durch vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen.

Zur Sicherung des Transfers in die Lebenswirklichkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Küche, Service und Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Küche, Service und Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus dem Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an die Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung; Sucht und Selbstverantwortung

Digitale Welt, Rolle der Medien, Wahrheit und Manipulation

Globale und lokale Umweltthemen, Umgang mit Tieren, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik.

Häufige Fremdwörter.

Mündliche Kommunikation

Aktives Zuhören und verständliche Beantwortung von Fragen in Standardsprache.

Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Lesen

Lesetechniken.

Herausfiltern von Informationen.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler.

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsorten (zB Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, Zusammenfassung, Bewerbung, Lebenslauf).

Reflexion und kulturelle Bezüge

Massenmedien.

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

2 einstündige Schularbeiten.

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.

Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

2 einstündige Schularbeiten.

Die Schülerinnen und Schüler

Aufbau und Aufgaben des Staates (Österreichische Verfassung).

Grund- und Freiheitsrechte, Staatsbürgerschaft.

Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Gerichtsbarkeit.

Grundlagen der Rechtsordnung.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreichs (politische Parteien, Sozialpartner, Wahlrecht).

Jugendschutz.

Österreich als Teil der Europäischen Union.

Österreich im internationalen Kontext (UNO).

Privatrecht

Familien- und Erbrecht.

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (zB Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team, Bewerbungsgespräch).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten, gewaltfreie Lösungskompetenz).

Präsentation (zB inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (zB Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (zB Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

Die Schülerinnen und Schüler

Klassenmusizieren (vokal und instrumental).

Akustische Grundbegriffe, Instrumentenkunde.

Die menschliche Stimme.

Popkultur und Alltagsästhetik.

Missbrauch von Musik (zB akustische Reizüberflutung).

Musikdownloads – Urheberrecht.

Gestaltung (Farbe und Form, Flächengestaltungen, textile und andere kunsthandwerkliche Techniken).

Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen und Werbung.

Projekte.

Die Schülerinnen und Schüler können

Wirtschaftliches Rechnen

Kopfrechnen, Schätzen, Runden, Schlussrechnung, Prozentrechnung.

Maßeinheiten.

Private Kassabuchführung.

Belege (Arten, Merkmale, Organisation).

Grundlagen der Wirtschaft.

Kaufvertrag (rechtliche Grundlagen, Zahlungsformen und Formulare, Abzahlungsgeschäfte, Konsumentenschutz, E-Commerce, Gewährleistung).

Umgang mit Geld.

Sparformen, Kredite und Bürgschaften.

Steuerrecht

Grundzüge der Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung.

Lohn- und Gehaltszettel.

Die Schülerinnen und Schüler können

Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung.

Aktuelle Eingabesysteme, Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung

Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms.

Illustrationen (Formen, Grafiken, ClipArt).

Richtlinien und Normen.

Schriftstücke.

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk.

Dateimanagement.

Präsentation

Grundlagen eines Präsentationsprogramms.

Tabellenkalkulation

Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms.

Internet

Grundlagen, Internetdienste.

Datenschutz und -sicherheit, Urheberrecht.

Die Schülerinnen und Schüler

Formen der Arbeit und ihr Stellenwert in der Gesellschaft.

Arbeits- und Berufswelt

Berufssparten, Berufsfelder, Zugangswege, Weiterbildungsmöglichkeiten, Berufskrankheiten.

Wege der Berufsausbildung.

Motive der Berufswahl.

Kommunikationsformen.

Stellenbewerbung und Bewerbungsgespräch.

Soziales Betriebsgeschehen.

Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung

Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Kollektivverträge, Formen der Entlohnung.

Berufliche Interessenvertretungen. Berufsvereinigungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Sozialversicherungsträger. Arten der Sozialversicherung.

Unfallverhütung, Arbeitssicherheit.

Projekte

Bearbeiten von Arbeitsaufträgen, Auswerten von Informationen, Reflexion.

Trends und Innovationen der Arbeitswelt

Neue Berufe, Umgang mit verschiedenen Kulturen, soziale Gruppen.

Die Schülerinnen und Schüler

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Gesundheitsvorsorge.

Sexualität

Verhütung, Familienplanung.

Schwangerschaft, Geburt.

Gesundheit

Erste Hilfe, Pflegemaßnahmen bei verschiedenen Personengruppen.

Grundlagen der Ernährung

Aufgaben der Nahrung, Ernährung und Gesundheit.

Ernährungsmitbedingte Krankheiten.

Kostformen.

Inhaltsstoffe der Nahrung, Lebensmittel.

Lebensmittelqualität und -kennzeichnung.

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Grundlagen

Erscheinungsbild, Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis.

Abfallbewirtschaftung.

Küchenmanagement

Warenbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Küchenausstattung, Grundinventar und Standardgeräte.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken. Grundrezepturen, Garmethoden.

Portionieren und Anrichten.

Regionale und saisonale Küche, Vollwertküche.

Restaurant

Grundlagen

Erscheinungsbild, Hygienemaßnahmen, Arbeitssicherheit.

Ess- und Tischkultur.

Mahlzeiten des Tages.

Servicevorbereitung

Raumvorbereitung, Tisch- und Serviceinventar, Mise en place, Gedeckarten.

Decken des Tisches.

Servicetechniken und -abläufe.

Tragetechnik. Einfache Serviceabläufe.

Servierregeln.

Getränke und Getränkeservice.

Betriebsorganisation

Berufsbilder im Gastgewerbe.

Gast und Gastlichkeit.

Ergonomie.

Verpflegungsbetriebe.

Arbeitsorganisation.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiertgelenkten bis sehr offenenspielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb

Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an.

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt

Lernbereich 1

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten

Lernbereich 2

Linguistische Kompetenzen

Lernbereich 3

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib und Lesefähigkeit ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind geht diesen Prozessen voraus.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen

Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.

Die Schülerin/der Schüler

Lernbereich 2

Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Aussprache

Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Schrift

Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Rechtschreibung

Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.

Die Schülerin/der Schüler

Überfachliche Kompetenzen

Lernbereich 3

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz

Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.

Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).

Lernbereich 4

Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Soziale Kompetenz

Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Anm.: Anlage A1a als PDF dokumentiert)

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1.

2.

1.

Religion/Ethik8

2

2

4

(III)/III

2.

Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität

2.1

Deutsch

3

4

7

(I)

2.2

Englisch

2

2

4

(I)

2.3

Geschichte und Recht

0

2

2

III

2.4

Politische Bildung

2

0

2

III

2.5

Naturwissenschaftliche Grundlagen2

0

3

3

III

2.6

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation3

3

2

5

III

2.7

Musik und kreativer Ausdruck

4

4

8

IVa

3.

Wirtschaftliche Grundlagen

3.1

Wirtschaftliche Bildung4 5

4

5

9

II

3.2

Officemanagement5

3

2

5

III

3.3

Berufsorientierung5 6

3

0

3

III

4.

Ernährung, Gesundheit und Gastronomie

4.1

Ernährung und Gesundheit

2

2

4

III

4.2

Küche, Service und Betriebsorganisation5

6

6

12

IV

5.

Bewegung und Sport

2

2

4

(IVa)

Gesamtwochenstundenzahl

36

36

72

B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen7

C. Förderunterricht7

______________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

3 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 2-5 Wochenstunden festgelegt werden.

4 Inklusive wirtschaftliches Rechnen.

5 Mit Computerunterstützung.

6 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom auf 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.

7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

D. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände1

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der zweijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der zweijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

4 Gemäß Stundentafel der zweijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

Die einjährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 52 und 62 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in Lehre und Berufsschule in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des Dienstleistungssektors), Verwaltung, Gastronomie und Ernährung vorbereiten sowie zum Übertritt in weiterführende Schulen befähigen.

Der erfolgreiche Abschluss der 1. Klasse entspricht dem erfolgreichen Abschluss der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, im Team zu arbeiten.

Durch eine Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler können

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 5 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Berufsorientierung“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 3 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung von 72 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Wird eine Verbindliche Übung eingeführt, sind die nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. und 2. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.

Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist möglichst häufig in den Unterricht zu integrieren.

In diesem Unterrichtsgegenstand ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und gestalterische Praxis.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Die Durchführung berufspraktischer Informationsveranstaltungen (Besuch von Messen, Arbeitsmarktservice, Betrieben, Arbeiterkammer, Wirtschaftsförderungsinstitut, Einladung externer Expertinnen und Experten) ist vorzusehen.

Ziele des Unterrichts sind der Erwerb von grundlegendem Fachwissen und die Schulung eines reflexiven Bewusstseins.

Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in den persönlichen Bereich transferieren zu können, ist durch vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen.

Zur Sicherung des Transfers in die Lebenswirklichkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Küche, Service und Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Küche, Service und Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Anwendungsbereiche schulstufenübergreifend behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, Umgang mit Tieren, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat

2. Klasse – Kompetenzmodul 3

3. Semester

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Sex und Gender, moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

4. Semester

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

Schwangerschaft, Reproduktionsmedizin, Tod, Suizid

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz;

Umgang mit dem Fremden

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik.

Häufige Fremdwörter.

Mündliche Kommunikation

Aktives Zuhören und verständliche Beantwortung von Fragen in Standardsprache.

Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Lesen

Lesetechniken.

Herausfiltern von Informationen.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsorten (zB Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, Zusammenfassung, Bewerbung, Lebenslauf).

Reflexion und kulturelle Bezüge

Massenmedien.

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

2. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Mündliche Kommunikation

Entnahme von Kerninformationen.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Verständliche und angemessene Formulierung in Standardsprache.

Aktives Zuhören, Diskussion.

Argumente und Stellungnahmen.

Lesen

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Textsorten (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Jugendliteratur, Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Informationen und Meinungen in Print- und Online-Medien.

Schreiben

Textsortenwissen (zB Charakteristik, Exzerpt, Bewerbung, Lebenslauf; Brief, E-Mail).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Verknüpfende Elemente.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Reflexion und kulturelle Bezüge

Massenmedien als Informationsquellen.

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.

Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

2. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Tourismus und Gastronomie, Gesundheit.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

zB im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie (zB Zimmersuche und -buchung, Rezeptionsgespräche, Gästebetreuung, Beschreibung von Speisen); einfache Telefonate.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgabe der Geschichte.

Historische Epochen im Überblick.

Politische und wirtschaftliche Situation in Europa nach dem Ersten Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme, Kommunismus, Nationalsozialismus, Holocaust und Widerstand.

Zweiter Weltkrieg.

Österreich von 1945 bis heute.

Internationale Strukturen und Krisen von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen.

Grundlagen unseres Rechtssystems.

Familien- und Erbrecht.

Zivil- und Strafrecht (Unterscheidung, Grundzüge).

Entwicklung des Sozialstaates, Sozialrecht.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

Aufbau und Aufgaben des Staates (Österreichische Verfassung).

Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Grund- und Freiheitsrechte, Staatsbürgerschaft.

Gerichtsbarkeit.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreichs (politische Parteien, Sozialpartner, Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation).

Jugendschutzgesetz.

Österreich als Teil der Europäischen Union.

Österreich im internationalen Kontext (UNO).

2.Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

Physikalische Grundgrößen.

Elektrizitätslehre (Grundlagen, Gefahren und Schutzmaßnahmen des elektrischen Stromes).

Radioaktivität (Atomkraftwerke – Vorteile, Nachteile, Gefahren).

Wärmelehre, Energiegewinnung und Energiesparmaßnahmen.

Aufbau und Einteilung der Stoffe.

Luft (Zusammensetzung, Luftverschmutzung und -reinhaltung, Grenzwerte).

Wasser (chemische und physikalische Eigenschaften, Verschmutzung und Schutz).

Erdöl, Erdgas, Kohle (Entstehung, Gewinnung und wirtschaftliche Bedeutung).

Kunststoffe (Herstellung, Recycling, Umweltproblematik).

Grundlagen der organischen Chemie und Biochemie (Zellatmung, Fotosynthese).

Kennzeichen des Lebens, Aufbau und Funktion der Zelle (Zellvermehrung, Zellverbände – Gewebe und Organe).

Grundlagen der Vererbungslehre (von Mendel bis zur Gentechnik).

Mikroorganismen (insbesondere Krankheitserreger).

Anatomie und Systematik ausgewählter Tiere und Pflanzen.

Ökologie (ökologische Grundlagen und angewandte Ökologie).

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (zB Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team, Bewerbungsgespräch).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten, gewaltfreie Lösungskompetenz).

Präsentation (zB inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (zB Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

2. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (verbale und nonverbale Kommunikation).

Kommunikationstechniken (zB Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team, Bewerbungsgespräch).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten, gewaltfreie Lösungskompetenz).

Präsentation (zB inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (zB Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

Klassenmusizieren (vokal und instrumental).

Akustische Grundbegriffe, Instrumentenkunde.

Die menschliche Stimme.

Popkultur und Alltagsästhetik.

Missbrauch von Musik (zB akustische Reizüberflutung).

Musikdownloads – Urheberrecht.

Gestaltung (Farbe und Form, Flächengestaltungen, textile und andere kunsthandwerkliche Techniken).

Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen und Werbung.

Projekte.

2. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

Klassenmusizieren (vokal und instrumental).

Notation.

Entwicklung der Schallaufzeichnung.

Musik und bildnerisches Gestalten als Therapie.

Wirkung und Funktion von bildender Kunst und Musik.

Analyse und Gestaltung von Werbung.

Kunst verschiedener Epochen und Kulturen.

Gestaltung

Gestaltungsprinzipien. Farbe, Form, Material, Raum.

Plakat, malerische und druckgraphische Techniken.

Experimentelle Techniken.

Textile und kunsthandwerkliche Techniken.

Dreidimensionale Gestaltung (Entwurf, Funktion, Material, Form).

Lösung von gestalterischen Aufgabenstellungen für den alltäglichen, beruflichen oder schulischen Bereich, auch unter Verwendung elektronischer Medien.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

Wirtschaftliches Rechnen

Kopfrechnen, Schätzen, Runden, Schlussrechnung, Prozentrechnung.

Maßeinheiten.

Private Kassabuchführung.

Belege (Arten, Merkmale, Organisation).

Grundlagen der Wirtschaft.

Kaufvertrag (rechtliche Grundlagen, Zahlungsformen und Formulare, Abzahlungsgeschäfte, Konsumentenschutz, E-Commerce, Gewährleistung).

Umgang mit Geld.

Sparformen, Kredite und Bürgschaften.

Steuerrecht

Grundzüge der Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung.

Lohn- und Gehaltszettel.

2. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Rechtliche Bestimmungen.

Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer.

Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis.

Umsatzsteuervoranmeldung.

Doppelte Buchführung

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Einfache Geschäftsfälle (Verbuchung auch anhand von Belegen), Umsatzsteuer.

Orientierung auf der Erde

Topografie, Orientierung im Raum mit und ohne Hilfsmittel.

Mensch und Naturraum

Geozonen, Ökosysteme und ihre Beeinflussung durch den Menschen.

Konsumverhalten.

Grundlagen der Volkswirtschaft (Wirtschaftssysteme und Wirtschaftssektoren, Konjunktur und magisches Vieleck).

Globalisierung und Migration.

Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages.

Europäische Union.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung.

Aktuelle Eingabesysteme, Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung

Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms.

Illustrationen (Formen, Grafiken, ClipArt).

Richtlinien und Normen.

Schriftstücke.

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk.

Dateimanagement.

Präsentation

Grundlagen eines Präsentationsprogramms.

Tabellenkalkulation

Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms.

Internet

Grundlagen; Internetdienste.

Datenschutz und -sicherheit, Urheberrecht.

2. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung

Umfangreiche Dokumente.

Geschäftliche Schriftstücke.

Datenaustausch mit und Datenintegration von anderen Programmen.

Seriendruck.

Bildschirmformulare.

Tabellenkalkulation

Vertiefung.

Präsentation

Vertiefung.

Bildbearbeitung

Grundlagen.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

Formen der Arbeit und ihr Stellenwert in der Gesellschaft.

Arbeits- und Berufswelt

Berufssparten, Berufsfelder, Zugangswege, Weiterbildungsmöglichkeiten, Berufskrankheiten.

Wege der Berufsausbildung.

Motive der Berufswahl.

Kommunikationsformen.

Stellenbewerbung und Bewerbungsgespräch.

Soziales Betriebsgeschehen.

Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung

Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Kollektivverträge, Formen der Entlohnung.

Berufliche Interessenvertretungen. Berufsvereinigungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Sozialversicherungsträger. Arten der Sozialversicherung.

Unfallverhütung. Arbeitssicherheit.

Projekte

Bearbeiten von Arbeitsaufträgen, Auswerten von Informationen, Reflexion.

Trends und Innovationen der Arbeitswelt

Neue Berufe, Umgang mit verschiedenen Kulturen, soziale Gruppen.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Gesundheitsvorsorge.

Sexualität

Verhütung, Familienplanung.

Schwangerschaft, Geburt.

Gesundheit

Erste Hilfe, Pflegemaßnahmen bei verschiedenen Personengruppen.

Grundlagen der Ernährung

Aufgaben der Nahrung, Ernährung und Gesundheit.

Ernährungsmitbedingte Krankheiten.

Kostformen.

Inhaltsstoffe der Nahrung, Lebensmittel.

Lebensmittelqualität und -kennzeichnung.

2. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

Grundlagen der Sensorik.

Alkoholfreie, alkaloidhaltige und alkoholische Getränke.

Gefahren des Alkohols.

Ernährungsverhalten.

Gesundheit

Public Health und betriebliche Gesundheitsförderung.

Gesundheit am Arbeitsplatz und Gesundheitstraining.

Sucht und Suchtprävention.

Infektionskrankheiten.

Ökologie

Umwelthygiene.

Ökologische Grundlagen und Zusammenhänge.

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Grundlagen

Erscheinungsbild, Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis.

Abfallbewirtschaftung.

Küchenmanagement

Warenbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Küchenausstattung, Grundinventar und Standardgeräte.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden.

Portionieren und Anrichten.

Regionale und saisonale Küche, Vollwertküche.

Restaurant

Grundlagen

Erscheinungsbild, Hygienemaßnahmen, Arbeitssicherheit.

Ess- und Tischkultur.

Mahlzeiten des Tages.

Servicevorbereitung

Raumvorbereitung, Tisch- und Serviceinventar, Mise en place, Gedeckarten.

Decken des Tisches.

Servicetechniken und -abläufe.

Tragetechnik. Einfache Serviceabläufe.

Servierregeln.

Getränke und Getränkeservice.

Betriebsorganisation

Berufsbilder im Gastgewerbe.

Gast und Gastlichkeit.

Ergonomie.

Verpflegungsbetriebe.

Arbeitsorganisation.

2. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Küchenmanagement

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung im Küchenbetrieb, IT-unterstützte Speiseplanerstellung.

Mengenerstellung.

Gute Hygienepraxis.

Küchenbrigade.

Einrichtung und Inventar.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Abläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Zubereitungen und Garmethoden.

Portionieren und Anrichten.

Nationale Küchen.

Speisenausgabesysteme.

Restaurant

Servierbrigaden und -systeme, Bonier- und Abrechnungssysteme.

Speise- und Getränkekarten.

Tischoptik.

Arbeitsorganisation.

Arbeits- und Servierabläufe

Servierarten.

Menüzusammenstellung.

Buffetarten.

Bankettservice.

Menüservice.

Grundlagen der Gästebetreuung.

Gast und Gastlichkeit.

Getränke

Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung.

Aperitif und Digestif.

Betriebsorganisation

Betriebliche Ablauf- und Aufbauorganisation.

Ökologische Betriebsführung.

Veranstaltungsmanagement.

Trends in der Gastronomie.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1.

2.

3.

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

6

(III)/III

2.

Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität

2.1

Deutsch

4

2

3

9

(I)

2.2

Englisch

3

3

3

9

(I)

2.3

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

4

III

2.4

Naturwissenschaften2

2

2

2

6

III

2.5

Psychologie

0

0

2

2

III

2.6

Musik, Bildnerische Erziehung und Kreativer Ausdruck

2

2

2

6

IVa

3.

Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge

3.1

Volkswirtschaft und Wirtschaftsgeografie

2

2

0

4

III

3.2

Betriebswirtschaft

1

2

2

5

I

3.3

Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen3

3

3

3

9

I

3.4

Recht

0

0

2

2

III

3.5

Officemanagement und angewandte Informatik3

3

2

2

7

II

4.

Ernährung, Gastronomie und Hotellerie

4.1

Ernährung

0

3

0

3

III

4.2

Küchen- und Restaurantmanagement3

5

5

5

15

IVa

4.3

Betriebsorganisation (mit Übungen)3

1

1

0

2

II

5.

Wirtschaftswerkstatt3 4

3

3

3

9

I

6.

Bewegung und Sport

2

2

1

5

(IVa)

Wochenstundenzahl

33

36

34

103

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

2

0

0

2

III

Gesamtwochenstundenzahl

35

36

34

105

C. Pflichtpraktikum

Mindestens 8 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen5

E. Förderunterricht5

F. Fakultatives Praktikum

4 Wochen

________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 3-9 Wochenstunden festgelegt werden.

5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

G. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

4 Gemäß Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 52 und 62 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes in den Bereichen der Wirtschaft (insbesondere im Dienstleistungssektor), Verwaltung (auch im Sozial- und Gesundheitsbereich), Ernährung, Tourismus (insbesondere Hotellerie und Gastronomie) und Kultur befähigen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeiten, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen sowie im Team zu arbeiten.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

1. Linguistische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

2. Soziolinguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

3. Pragmatische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 3 bis maximal 9 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 6 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Es muss entweder

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Ziele des Unterrichts sind der Erwerb von grundlegendem Fachwissen und die Schulung eines reflexiven Bewusstseins, damit domänenrelevante Fragestellungen erkannt und bewertet werden können.

Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in berufliche Situationen transferieren und anwenden zu können, ist durch vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen.

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Wirtschaftswerkstatt“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall ist eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Insbesondere in der 1. Klasse sind die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grundlage einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Erkennen von Satzgrenzen.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Entnahme von Kerninformationen.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Brief, E-Mail).

Reflexion

Reflexion über die Lebenssituation.

Medienkonsum.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Berufsbezogener Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Medienbeiträge.

Gestaltendes Vorlesen.

Erkennen von Redeabsichten.

Feedback.

Formulierung einfacher Argumente.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Diskussion.

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente.

Stellungnahmen.

Lesen

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien.

Schreiben

Einsetzen verknüpfender Elemente.

Textsortenwissen (Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren.

Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, einfache Telefonate.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit und Gesundheitseinrichtungen, Wellness.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

Insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Tourismus und Gastronomie, Gesundheit.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

Insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie (zB Zimmersuche und -buchung, Rezeptionsgespräche, Gästebetreuung, Beschreibung von Speisen), einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung.

Bewerbung, Praxisreflexion, Arbeitsfelder und –abläufe, Kommunikationstechnologie.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung, Kultur.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 1 einstündige und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich

Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure.

Grundlagen und Aufgaben des Staates.

Verfassungsprinzipien.

Rolle der Medien.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Aufgabe der Geschichte.

Quellen, Methoden.

Orientierung in der Zeit.

Historische Epochen im Überblick.

Politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Strömungen in Österreich und Europa vom Wiener Kongress bis 1914.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Ideologien.

Österreich und die Welt 1914 bis 1945

Erster Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Krisen der Demokratien.

Kommunismus, Nationalsozialismus. Verfolgung, Holocaust und Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und direkte Folgen.

Europa und die Welt nach 1945

Kalter Krieg; europäische Integration.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Österreich von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Vom Atom zum Organismus“

Einstieg und Ausblick

Bedeutung der Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik für das tägliche Leben und ihre Zusammenhänge mit anderen Fachbereichen wie Ernährung, Psychologie, Wirtschaftsgeografie bzw. wirtschaftliche Fächer.

Arbeitsweise der Naturwissenschaften

Modellbildung; internationales Einheitensystem. einfache Experimente und Messungen, Beobachtung und Protokoll, Mikroskopieren; Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen, Arbeitsplatzsicherheit, Hygiene.

Mikrokosmos, Makrokosmos (Bausteine der Materie. Periodensystem).

Vom Molekül zur Zelle (Prokaryont, Eukaryont, Evolution).

Zelldifferenzierung, Gewebe, Organ, Organismus.

Schwerpunktthema „(Ver)bindung schafft Neues“

Struktur einfacher Moleküle am Beispiel von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz).

Grundlagen chemischer Bindungen und chemischer Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion).

Von der Zelle zum Organismus

Eizelle, Samenzelle, DNA, Chromosom, Mitose, Meiose, Geschlechtsorgane, Entwicklung; Stammzellen, Klonen, In-Vitro-Fertilisation und Pränataldiagnostik, ethische Aspekte; Schwangerschaft und Geburt.

Sexualität

Verhütung, Familienplanung; Geschlechtskrankheiten, sexuell übertragbare Erkrankungen; Individualhygiene.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Mensch und Gesundheit“

Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).

Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken von Gentechnologie, Klonierung und Stammzellenforschung.

Blutkreislauf und Immunsystem

Aufbau und Funktion des Herz-Kreislauf-Systems und Erkrankungen, Aufbau und Funktion des Atmungssystems und Erkrankungen, Wirkung von Mikroorganismen, Infektionskrankheiten, Impfungen.

Gesundheit und Hygiene, Prophylaxe.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Mensch und Umwelt“

Überblick über die Organsysteme

Verdauungssystem und Bewegungsapparat; Erkrankungen.

Aufbau und Funktion der Sinnesorgane – Informationen aus der Umwelt

Akustische, optische und thermische Reize (Grundlagen von Schall und Akustik, Licht und Optik, Temperatur und Wärme).

Grundlegendes zum Bau und zur Funktionsweise von Steuersystemen

Chemische und elektrische Vorgänge des Hormon- und Nervensystems im Überblick.

Psychische Erkrankungen, Sucht.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Ökosysteme und Umweltschutz“

Grundlagen der Ökologie anhand ausgewählter Beispiele

Abiotische und biotische Faktoren; Biozönose, Biotop, Ökosystem.

Produzent (Pflanze und Fotosynthese), Konsument (Ernährungsformen und Verdauung, Zellatmung und Atemsysteme), Destruent (Bakterien und Pilze).

Wasser, Luft und Boden als Lebensgrundlage

Bedeutung, Schadstoffe und deren Anreicherung, Untersuchungsmethoden.

6. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Energie und Umwelt“

Energiewirtschaft

Energieformen, Energieumwandlung, Wirkungsgrad, Energiebereitstellung, elektrischer Strom, fossile Energieträger, erneuerbare Energieträger, Atomenergie. Petrochemie, Kunststoffe.

Ökologisches Wirtschaften

Ökologischer Fußabdruck; biologische Landwirtschaft; Energiesparen, Konsum und Nachhaltigkeit; Abfallwirtschaft; Elektrosmog; Verkehr.

Klima im Wandel

Ursachen (zB Treibhausgase) und Folgen des Klimawandels.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Psychologie (zB Anwendungsgebiete).

Wahrnehmung und Lernen.

Sozialpsychologie (zB Gruppe und Masse, Konformität und Manipulation).

Entwicklungspsychologie (zB Kindheit, Jugend, Alter).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Persönlichkeitspsychologie (zB Tiefenpsychologie).

Psychische Störungen.

Werthaltungen.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Skizzieren von Sachverhalten.

Zeichen-, Mal- und druckgrafische Techniken.

Text- und Bildkombinationen.

Dreidimensionales Gestalten mit unterschiedlichen Materialien.

Gemeinsames Singen und Grundlagen des mikrofonalen Singens.

Traditionelle und elektronische Musikinstrumente.

Klassenmusizieren.

Popkultur und Alltagsästhetik.

Pop- und Rockgeschichte.

Aktuelle Tanzströmungen.

Einblicke in kunsthistorische Zusammenhänge anhand ausgewählter Werkanalysen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Komposition in Bild und Musik, Konstruktion und Dekonstruktion.

Elemente des Bildaufbaues.

Notationen.

Entwicklung der Schallaufzeichnung.

Aktuelle digitale Audio-, Bild- und Videoformate.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Wirkung und Funktion von bildender Kunst und Musik.

Analyse und Gestaltung von Werbung.

Alltagsästhetische Phänomene aus den Bereichen Architektur und Design.

Fotografie.

Film.

Zeitbasierte Medien, Bild- und Tonbearbeitung für Tonbildschauen, Videos und Animationen.

Dreidimensionale Objektgestaltung; Form und Funktion.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlerinnen und Künstlern sowie Epochen anhand ausgewählter Bespiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln.

Ästhetische Aspekte von Festen, Feiern, Festivals und Events.

Musik- und Tanztheater, Performance.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlerinnen und Künstlern sowie Epochen anhand ausgewählter Beispiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln.

Persönliche Schwerpunktsetzung aus den Inhalten der vergangenen fünf Semester.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Orientierung auf der Erde

Geografische Hilfsmittel zur Orientierung; topografische Grundkenntnisse. PhysiogeografischeGrundlagen.

Mensch und Naturraum

Geozonen.

Ökosysteme und ihre Beeinflussung durch den Menschen.

Erde als Lebensraum

Entwicklung der Weltbevölkerung; begrenzte Welt und begrenzte Ressourcen.

Ökologische Messgrößen (zB ökologischer Fußabdruck).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Topografie.

Mensch und Wirtschaft

Kultur- und Wirtschaftsräume inklusive Europäische Union.

Wirtschaftssystem und Wirtschaftssektoren.

Arm und Reich in einer globalisierten Welt, Migration.

Nachhaltiges Wirtschaften und Lebensqualität.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Volkswirtschaft

Konjunktur und magisches Vieleck.

Inflation und Verbraucherpreisindex.

Arbeitsmarkt und Sozialpolitik.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Mensch in der Wirtschaft; grundlegende Begriffe der Wirtschaft.

Kaufvertrag

Rechtliche Grundlagen; Inhalt, Erfüllung, Zahlungsverkehr.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Kaufvertrag

Schriftverkehr; Konsumentenschutz; vertragswidrige Erfüllung; E-Commerce.

Mitarbeiterin und Mitarbeiter im Betrieb

Rechte und Pflichten einer Mitarbeiterin und eines Mitarbeiters von der Bewerbung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.

Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Umgang mit Geld (Sparformen, Kredite, Schulden, Finanzierung).

Überblick über die wesentlichen Rechtsformen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen des Marketings.

Unternehmensgründung

Businessplan – Geschäftsidee, Ziele eines Unternehmens, Wahl der Rechtsform, Grundlagen des Gewerberechts.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ethik im wirtschaftlichen Handeln

Einflüsse des wirtschaftlichen Handelns (Unternehmen, Menschen, Kulturen, Natur).

Tourismus und Freizeitwirtschaft

Bereiche, Trends, Auswirkungen (auf Umwelt und Menschen); Bedeutung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Wirtschaftliches Rechnen (Kopfrechnen; Schätzen von Ergebnissen; Umrechnung von Maßeinheiten; Schlussrechnung; Prozentrechnung).

Kassabuchführung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Nebenbücher.

Doppelte Buchführung

Rechtliche Grundlagen.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; Bücher der doppelten Buchführung.

Einfache Geschäftsfälle

Kontenrahmen und Kontenplan; Umsatzsteuer.

Verbuchung auch anhand von Belegen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Beschaffung und Absatz, Steuern und Abgaben, sonstige betriebliche Aufwände; laufende Geschäftsfälle im Hotel- und Gastgewerbe).

Standardsoftware.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Grundlagen; Reihenfolge der Abschlussarbeiten).

Anlagenbewertung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Standardsoftware.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung

Grundbegriffe; Aufgaben und Zielsetzung.

Einfache Kalkulationen.

Kalkulationen im Bereich Beschaffung und Absatz.

Deckungsbeitragsrechnung – Direct Costing.

Personalverrechnung

Begriffe.

Löhne und Gehälter; Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Standardsoftware.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Steuerrecht (Begriff; Grundzüge der Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung, Umsatzsteuer – Umsatzsteuervoranmeldung).

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 zweistündige Schularbeit.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung).

Personenrecht.

Grundzüge des Familien- und Erbrechts.

Sachenrecht.

Schuldrecht.

Konsumentenschutz.

Arbeits- und Sozialrecht.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Zivil- und Strafrecht

Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht.

Wirtschaftsrecht

Datenschutz, Internet, Urheberrecht.

1.Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung (Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms, Richtlinien und Normen).

Bildbearbeitung (Bildformate).

Präsentation (Grundlagen eines Präsentationsprogramms).

Internet und Internetdienste.

Datensicherheit.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (Vertiefung; geschäftliche und sonstige Schriftstücke).

Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms).

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (Vertiefung; geschäftliche und sonstige Schriftstücke).

Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogrammes).

Präsentation (Vertiefung).

Grafik- und Bildbearbeitung (Grundlagen der Bildbearbeitung).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (Vertiefung; umfangreiche Schriftstücke).

Grafik- und Bildbearbeitung (Vertiefung).

Desktop Publishing (DTP) (Grundlagen eines DTP-Programms).

Online-Publishing (Content Management System).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Informationstechnologie.

Online-Kommunikation, soziale Netzwerke.

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Datenschutz und EGovernment.

Neue Medien und Technologien.

1. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Grundlagen der Ernährung (Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit, Nährstoffbildung, Aufgaben und Bestandteile der Nahrung, Energie- und Nährstoffbedarf, Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen).

Verdauung und Stoffwechsel.

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel und Inhaltsstoffe der Nahrung (Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe, Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Genussmittel und Würzmittel.

Getränke

Alkoholfreie Getränke.

Alkaloidhaltige Getränke.

Alkoholische Getränke, Gefahren des Alkohols.

Lebensmittelqualität und -technologie

Lebensmittelrecht.

Alternative Produktionsformen; Haltbarmachung und Lagerung.

Funktionelle Lebensmittel und Novel Food.

Lebensmitteltoxikologie.

Ernährung in Prävention und Therapie

Ernährung verschiedener Zielgruppen (nach Alter und spezieller Belastungssituation).

Alternative Ernährungsformen.

Ernährungsmitbedingte Krankheiten.

Spezielle Kostformen und Diäten, Speisepläne.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten.

Ernährungs- und Konsumverhalten

Einflüsse; Verbraucherstatistik.

Nachhaltiger Ernährungsstil; aktuelle Trends.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungsökologie und Welternährung.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Küche

Erscheinungsbild.

Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis; Abfallbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle.

Arbeitsorganisation.

Küchenausstattung.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken.

Grundrezepturen.

Garmethoden.

Portionieren und Anrichten von Speisen.

Regionale und saisonale Küche, Vollwertküche.

Restaurant

Erscheinungsbild, Personal- und Arbeitshygiene.

Arbeitssicherheit.

Ess- und Tischkultur.

Mahlzeiten des Tages.

Servicevorbereitung

Raumvorbereitung; Tisch- und Servierinventar; Mise en place; Decken des Tisches. Gedeckarten; Servierregeln.

Servicetechniken und -abläufe

Tragetechnik, Vorlegen; Organisation und Durchführung von Servierabläufen.

Getränke und Getränkeservice

Alkoholfreie Getränke.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung im Küchenbetrieb; IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung.

Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Küchenbrigade.

Gute Hygienepraxis.

Einrichtung und Inventar.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Zubereitungen und Garmethoden.

Portionsgrößen.

Nationale Küchen.

Speisenausgabensysteme.

Restaurant

Arbeitsorganisation.

Servierbrigaden, Serviersysteme, Bonier- und Abrechnungssysteme.

Speise- und Getränkekarten; Tischoptik.

Arbeits- und Servierabläufe

Servierarten.

Gedeckarten.

Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung.

Getränke und Getränkeservice

Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung; IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Garmethoden; Abwandlungen, Verfeinerungen.

Nationale Küchen.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Serviertechniken und -abläufe

Kaffeehausservice.

Bankettservice.

Menü- und À-la-carte-Service.

Gästebetreuung und -beratung

Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen; Beschwerdemanagement.

Getränke und Getränkeservice

Bier, Wein, Schaumweine und versetzte Weine.

Basisspirituosen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Küche

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Portionieren, Anrichten und Garnieren.

Menüzubereitung, À-la-carte-Küche.

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Präsentation und Service von Spezialitäten.

Arbeiten am Tisch des Gastes.

Buffet.

Gästebetreuung und -beratung

Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf, Verkaufsgespräch.

Bar

Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe.

Bargetränke.

Getränke und Getränkeservice

Aperitif, Digestif.

Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung.

Degustation.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche und Restaurant

Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe.

Gast und Gastlichkeit (Umgang mit dem Gast, Ambiente im Gästebereich).

Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

Ergonomie.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe

Betriebsarten und -formen, Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche und Anforderungsprofile), Österreichische Hotelklassifizierung.

Arbeitsorganisation

Einfache Planungsinstrumente (zB Checklisten, Ablaufanalysen).

Arbeitsplanung und Evaluierung einfacher betrieblicher Einsätze. Zeitmanagement.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Hygiene- und Sicherheitsmanagement im gastronomischen Betrieb

Hygiene-Leitlinie, Hygienepraxis und HACCP, Sicherheitsmanagement, Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz.

Gast und Gastlichkeit

Gästetypologie, Beschwerdemanagement.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe

Aufbau- und Ablauforganisation (Organigramme und Stellenbeschreibungen), besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe.

Ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit.

Arbeitsorganisation

Planungsinstrumente (zB Checklisten, Aufgabenanalysen, Organisationsplan, Terminplan). Arbeitsplanung für spezifische, betriebliche Einsätze und deren Evaluierung. Zeitmanagement.

Branchenspezifische Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Veranstaltungsmanagement

Arten, Organisation, Durchführung und Evaluierung von gastronomischen Veranstaltungen.

Personalmanagement (Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung).

Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe.

Branchenspezifische Software.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

Die Schülerinnen und Schüler können

Zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von mindestens 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen

Das fakultative Praktikum ist zwischen der 1. und 2. Klasse und/oder in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten in der Dauer von insgesamt 4 Wochen in einem Betrieb der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung abzuleisten.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlussprüfungszeugnis aufzunehmen.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1.

2.

3.

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

6

(III)/III

2.

Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität

2.1

Deutsch

4

2

3

9

(I)

2.2

Englisch

2

3

3

8

(I)

2.3

Österreichische Gebärdensprache (ÖGS)

2

1

1

4

III

2.4

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

4

III

2.5

Naturwissenschaften2

2

2

2

6

III

2.6

Psychologie

0

0

2

2

III

2.7

Bildnerische Erziehung und Kreativer Ausdruck

1

1

1

3

IVa

3.

Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge

3.1

Volkswirtschaft und Wirtschaftsgeografie

2

2

0

4

III

3.2

Betriebswirtschaft

1

2

2

5

I

3.3

Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen2

3

3

3

9

I

3.4

Recht

0

0

2

2

III

3.5

Officemanagement und angewandte Informatik3

3

2

2

7

II

4.

Ernährung, Gastronomie und Hotellerie

4.1

Ernährung

3

2

0

5

III

4.2

Küche3

4

4

5

13

IV

4.3

Betriebsorganisation (mit Übungen)3

0

1

1

2

II

5.

Wirtschaftswerkstatt3, 4

3

3

3

9

I

6.

Bewegung und Sport

2

2

1

5

(IVa)

Wochenstundenzahl

34

34

35

103

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

2

0

0

2

III

Gesamtwochenstundenzahl

36

34

35

105

C. Pflichtpraktikum

2 Monate zwischen der 2. und 3. Klasse.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen5

E. Förderunterricht5

F. Fakultatives Praktikum

1 Monat

___________________________

1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann gem. den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom auf 3-9 Wochenstunden festgelegt werden.

5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

G. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte.

4 Gemäß Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte.

Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 52 und 62 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz dem Erwerb einer erweiterten Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von Berufen in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Dienstleistungssektor), Verwaltung – auch im Sozial- und Gesundheitsbereich – Hotellerie und Gastronomie und Ernährung befähigen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen und im Team zu arbeiten.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, den eigenen und anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 3 bis maximal 9 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 6 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Es muss entweder

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, etc.

Die lernergebnisorientierte Formulierung des Lehrplans ermöglicht auch die Einordnung in das Qualifikationsprofil des Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmens.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die entsprechenden Rundschreiben sind daher zu beachten.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Das im Rahmen der Qualitätsinitiative Berufsbildung (QIBB) systematisch eingeführte Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Englisch

Naturwissenschaften

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Musik, Bildnerische Erziehung und Kreativer Ausdruck

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstler/innen und Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Ernährung

Ziele des Unterrichts sind der Erwerb von grundlegendem Fachwissen und die Schulung eines reflexiven Bewusstseins, damit domänenrelevante Fragestellungen erkannt und bewertet werden können.

Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in berufliche Situationen transferieren und anwenden zu können, ist durch vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen.

Küchen- und Restaurantmanagement sowie Betriebsorganisation

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Wirtschaftswerkstatt“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall ist eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

In der verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expert/innenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschüler/innen elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Insbesondere in der ersten Klasse sind die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikant/in zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikant/innenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikant/innen und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben/Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber/innen- und Arbeitnehmer/innenvertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Erkennen von Satzgrenzen.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Sprechen

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Entnahme von Kerninformationen.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Sinnerfassendes Lesen.

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Brief, E-Mail).

Reflexion

Reflexion über die Lebenssituation.

Medienkonsum.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Berufsbezogener Wortschatz.

Sprechen

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Medienbeiträge.

Feedback.

Formulierung einfacher Argumente.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Sprechen

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente.

Stellungnahmen.

Lesen

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien.

Schreiben

Einsetzen verknüpfender Elemente.

Textsortenwissen (Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Sprechen

Themen der Medienberichterstattung.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Sprechen

Themen der Medienberichterstattung.

Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Ernährung.

Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation

zB SMS, Mitteilungen, Postkarten, Mail, Mitteilungen, Gespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Einfache Alltagstexte

zB Gebotsschilder, Speisekarten, Formulare.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Bildung, Ernährung, Gesundheit. Umwelt.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung. Lebenslauf, Bewerbung.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologien, Gesundheit, Umwelt.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Beschwerden.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologien, Werbung, Ernährung, Gesundheit, Umwelt.

Einfache schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Bewerbung, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Beschwerden, Stellungnahmen.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kommunikationstechnologien, Werbung, Ernährung, Gesundheit, Generationenkonflikt, Umwelt.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Empfehlungen.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 1 einstündige und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Kommunikation in der ÖGS

Grammatikalische Grundstrukturen (Personal-, Possessivpronomen), Zeitangaben, Zahlen. Vokabel.

Interaktionsübungen.

Klassifikation.

Lokalisation und visuelles Training.

Technische Hilfsmittel für Gehörlose.

Gehörlosenkultur.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grammatik

Singular, Plural, Verneinungsformen, Modal- und Richtungsverben.

Lokalisation und Orientierung.

Gehörlosengeschichte.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerbung (Übungsdialoge und Rollenspiele).

Freies Gebärden und Transkription.

Klassifikation.

Vokabel.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Freies Gebärden.

Grammatik.

Numerus.

Poesie.

Rechte der Gehörlosen

Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetscherin oder Gebärdensprach-Dolmetscher.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Freies Gebärden.

Rollenspiele.

Idiome.

Transkription / Übersetzung.

Wiederholung und Festigung der bisher erworbenen Kompetenzen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich

Das Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure.

Grundlagen und Aufgaben des Staates.

Verfassungsprinzipien.

Rolle der Medien.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Aufgabe der Geschichte.

Quellen, Methoden.

Orientierung in der Zeit.

Historische Epochen im Überblick.

Politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Strömungen in Österreich und Europa vom Wiener Kongress bis 1914.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Ideologien.

Österreich und die Welt 1914 bis 1945

Erster Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Krisen der Demokratien.

Kommunismus, Nationalsozialismus. Verfolgung, Holocaust und Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und direkte Folgen.

Europa und die Welt nach 1945

Kalter Krieg; Europäische Integration.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Österreich von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Vom Atom zum Organismus“

Einstieg und Ausblick

Bedeutung der Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik für das tägliche Leben und ihre Zusammenhänge mit anderen Fachbereichen wie Ernährung, Psychologie, Wirtschaftsgeografie bzw. wirtschaftliche Fächer.

Arbeitsweise der Naturwissenschaften

Modellbildung; Internationales Einheitensystem. Einfache Experimente und Messungen, Beobachtung und Protokoll, Mikroskopieren; Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen, Arbeitsplatzsicherheit/Hygiene.

Mikrokosmos, Makrokosmos (Bausteine der Materie. Periodensystem).

Vom Molekül zur Zelle (Prokaryont, Eukaryont, Evolution).

Zelldifferenzierung, Gewebe, Organ, Organismus.

Schwerpunktthema „(Ver)bindung schafft Neues“

Struktur einfacher Moleküle am Beispiel von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz).

Grundlagen chemischer Bindungen und chemischer Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion).

Von der Zelle zum Organismus

Eizelle, Samenzelle, DNA, Chromosom, Mitose, Meiose, Geschlechtsorgane, Entwicklung; Stammzellen, Klonen, In-Vitro-Fertilisation und Pränataldiagnostik, ethische Aspekte; Schwangerschaft und Geburt.

Sexualität

Verhütung, Familienplanung; Geschlechtskrankheiten, sexuell übertragbare Erkrankungen; Individualhygiene.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Mensch und Gesundheit“

Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).

Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken von Gentechnologie, Klonierung und Stammzellenforschung.

Blutkreislauf und Immunsystem

Aufbau und Funktion des Herz-Kreislauf-Systems und Erkrankungen, Aufbau und Funktion des Atmungssystems und Erkrankungen, Wirkung von Mikroorganismen, Infektionskrankheiten, Impfungen.

Gesundheit und Hygiene, Prophylaxe.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Mensch und Umwelt“

Überblick über die Organsysteme

Verdauungssystem und Bewegungsapparat; Erkrankungen.

Aufbau und Funktion der Sinnesorgane – Informationen aus der Umwelt

Akustische, optische bzw. thermische Reize (Grundlagen von Schall und Akustik, Licht und Optik, Temperatur und Wärme).

Grundlegendes zum Bau und zur Funktionsweise von Steuersystemen

Chemische und elektrische Vorgänge des Hormon- und Nervensystems im Überblick.

Psychische Erkrankungen. Sucht.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Ökosysteme und Umweltschutz“

Grundlagen der Ökologie anhand ausgewählter Beispiele

Abiotische und biotische Faktoren; Biozönose, Biotop, Ökosystem.

Produzent (Pflanze und Fotosynthese), Konsument (Ernährungsformen und Verdauung, Zellatmung und Atemsysteme), Destruent (Bakterien und Pilze).

Wasser, Luft und Boden als Lebensgrundlage

Bedeutung, Schadstoffe und deren Anreicherung, Untersuchungsmethoden.

6. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema „Energie und Umwelt“

Energiewirtschaft

Energieformen, Energieumwandlung, Wirkungsgrad, Energiebereitstellung, elektrischer Strom, fossile Energieträger, erneuerbare Energieträger, Atomenergie. Petrochemie/Kunststoffe.

Ökologisches Wirtschaften

Ökologischer Fußabdruck; biologische Landwirtschaft; Energiesparen, Konsum und Nachhaltigkeit; Abfallwirtschaft; Elektrosmog; Verkehr.

Klima im Wandel

Ursachen (zB Treibhausgase) und Folgen des Klimawandels.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Psychologie (zB Anwendungsgebiete).

Wahrnehmung und Lernen.

Sozialpsychologie (zB Gruppe und Masse, Konformität und Manipulation).

Entwicklungspsychologie (zB Kindheit, Jugend, Alter).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Persönlichkeitspsychologie (zB Tiefenpsychologie).

Psychische Störungen.

Werthaltungen.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Skizzieren von Sachverhalten.

Zeichen-, Mal- und druckgrafische Techniken.

Text- und Bildkombinationen.

Dreidimensionales Gestalten mit unterschiedlichen Materialien.

Popkultur und Alltagsästhetik.

Pop- und Rockgeschichte.

Einblicke in kunsthistorische Zusammenhänge anhand ausgewählter Werkanalysen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Komposition im Bild, Konstruktion und Dekonstruktion.

Elemente des Bildaufbaues.

Aktuelle digitale Bild- und Videoformate.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Wirkung und Funktion von bildender Kunst.

Analyse und Gestaltung von Werbung.

Alltagsästhetische Phänomene aus den Bereichen Architektur und Design.

Fotografie.

Film.

Dreidimensionale Objektgestaltung; Form und Funktion.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlern und Künstlerinnen sowie Epochen anhand ausgewählter Bespiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln.

Ästhetische Aspekte von Festen, Feiern, Festivals und Events.

Performance.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlern und Künstlerinnen sowie Epochen anhand ausgewählter Beispiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln.

Persönliche Schwerpunktsetzung aus den Inhalten der vergangenen 5 Semester.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Orientierung auf der Erde

Geografische Hilfsmittel zur Orientierung; topografische Grundkenntnisse.

Mensch und Naturraum

Geozonen.

Ökosysteme und ihre Beeinflussung durch den Menschen.

Erde als Lebensraum

Entwicklung der Weltbevölkerung; begrenzte Welt und begrenzte Ressourcen.

Ökologische Messgrößen (zB ökologischer Fußabdruck).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Topografie.

Mensch und Wirtschaft

Kultur- und Wirtschaftsräume inkl. Europäische Union.

Wirtschaftssystem und Wirtschaftssektoren.

Arm und Reich in einer globalisierten Welt. Migration.

Nachhaltiges Wirtschaften und Lebensqualität.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Volkswirtschaft

Konjunktur und magisches Vieleck.

Inflation und Verbraucherpreisindex.

Arbeitsmarkt und Sozialpolitik.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Mensch in der Wirtschaft; grundlegende Begriffe der Wirtschaft.

Kaufvertrag

Rechtliche Grundlagen. Inhalt, Erfüllung, Zahlungsverkehr.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Kaufvertrag

Schriftverkehr. Konsumentenschutz; vertragswidrige Erfüllung; E-Commerce.

Mitarbeiter/in im Betrieb

Rechte und Pflichten eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin von der Bewerbung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.

Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Umgang mit Geld (Sparformen; Kredite, Schulden. Finanzierung).

Überblick über die wesentlichen Rechtsformen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen des Marketings.

Unternehmensgründung

Businessplan – Geschäftsidee, Ziele eines Unternehmens, Wahl der Rechtsform, Grundlagen des Gewerberechts.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ethik im wirtschaftlichen Handeln

Einflüsse des wirtschaftlichen Handelns (Unternehmen, Menschen, Kulturen, Natur).

Tourismus und Freizeitwirtschaft

Bereiche, Trends, Auswirkungen (auf Umwelt und Menschen); Bedeutung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Wirtschaftliches Rechnen (Kopfrechnen; Schätzen von Ergebnissen; Umrechnung von Maßeinheiten; Schlussrechnung; Prozentrechnung).

Private Kassabuchführung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inkl. Nebenbücher.

Doppelte Buchführung

Rechtliche Grundlagen.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; Bücher der doppelten Buchführung.

Einfache Geschäftsfälle

Kontenrahmen und Kontenplan. Umsatzsteuer.

Verbuchung auch anhand von Belegen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Beschaffung und Absatz, Steuern und Abgaben, sonstige betriebliche Aufwände; laufende Geschäftsfälle im Hotel- und Gastgewerbe).

Standardsoftware.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Grundlagen. Reihenfolge der Abschlussarbeiten).

Anlagenbewertung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Standardsoftware.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung

Grundbegriffe; Aufgaben und Zielsetzung.

Einfache Kalkulationen.

Kalkulationen im Bereich Beschaffung und Absatz.

Deckungsbeitragsrechnung – Direct Costing.

Personalverrechnung (Begriffe. Löhne und Gehälter; Lohn- und Gehaltsnebenkosten).

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung

Standardsoftware.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Steuerrecht (Begriff. Grundzüge der Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung, Umsatzsteuer – Umsatzsteuervoranmeldung).

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 zweistündige Schularbeit.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung).

Personenrecht.

Grundzüge des Familien- und Erbrechts.

Sachwalterschaft.

Sachenrecht.

Schuldrecht.

Konsumentenschutz.

Arbeits- und Sozialrecht.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Zivil- und Strafrecht

Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht.

Wirtschaftsrecht

Datenschutz, Internet, Urheberrecht.

Rechte der Gehörlosen

Anerkennung der ÖGS, Schlichtungsverfahren.

1.Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung (Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms, Richtlinien und Normen).

Bildbearbeitung (Bildformate).

Präsentation (Grundlagen eines Präsentationsprogramms).

Internet und Internetdienste.

Datensicherheit.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (Vertiefung. Geschäftliche und sonstige Schriftstücke).

Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms).

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (Vertiefung. Geschäftliche und sonstige Schriftstücke).

Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogrammes).

Präsentation (Vertiefung).

Grafik- und Bildbearbeitung (Grundlagen der Bildbearbeitung).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (Vertiefung; umfangreiche Schriftstücke).

Grafik- und Bildbearbeitung (Vertiefung).

Desktop Publishing (DTP) (Grundlagen eines DTP-Programms).

Online-Publishing (Content Management System).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Informationstechnologie.

Online-Kommunikation, soziale Netzwerke.

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Datenschutz und EGovernment.

Neue Medien und Technologien.

1. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Grundlagen der Ernährung (Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit, Nährstoffbildung, Aufgaben und Bestandteile der Nahrung, Energie- und Nährstoffbedarf, Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen).

Verdauung und Stoffwechsel.

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel und Inhaltsstoffe der Nahrung (Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe, Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Genussmittel und Würzmittel.

Getränke

Alkoholfreie Getränke.

Alkaloidhaltige Getränke.

Alkoholische Getränke, Gefahren des Alkohols.

Lebensmittelqualität und -technologie

Lebensmittelrecht.

Alternative Produktionsformen; Haltbarmachung und Lagerung.

Funktionelle Lebensmittel und Novel Food.

Lebensmitteltoxikologie.

Ernährung in Prävention und Therapie

Ernährung verschiedener Zielgruppen (nach Alter und spezieller Belastungssituation).

Alternative Ernährungsformen.

Ernährungsmitbedingte Krankheiten.

Spezielle Kostformen und Diäten, Speisepläne.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten.

Ernährungs- und Konsumverhalten

Einflüsse; Verbraucherstatistik.

Nachhaltiger Ernährungsstil; aktuelle Trends.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungsökologie und Welternährung.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Küche

Erscheinungsbild.

Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis. Abfallbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle.

Arbeitsorganisation.

Küchenausstattung.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken.

Grundrezepturen.

Garmethoden.

Portionieren und Anrichten von Speisen.

Regionale und saisonale Küche, Vollwertküche.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung im Küchenbetrieb. IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung.

Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Küchenbrigade.

Gute Hygienepraxis.

Einrichtung und Inventar.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Zubereitungen und Garmethoden.

Portionsgrößen.

Nationale Küchen.

Speisenausgabensysteme.

Restaurant

Arbeitsorganisation.

Tischoptik.

Einfache Gedeckarten.

Buffet.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung. IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Garmethoden; Abwandlungen, Verfeinerungen.

Nationale Küchen.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Grundlegende Serviertechniken und -abläufe

Kaffeehausservice.

Beschwerdemanagement.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Küche

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Portionieren, Anrichten und Garnieren.

Menüzubereitung, À-la-carte-Küche.

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche und Restaurant

Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe.

Gast und Gastlichkeit (Umgang mit dem Gast, Ambiente im Gästebereich).

Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

Ergonomie.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe

Betriebsarten und -formen, Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche und Anforderungsprofile), Österreichische Hotelklassifizierung.

Arbeitsorganisation

Einfache Planungsinstrumente (zB Checklisten, Ablaufanalysen);

Arbeitsplanung und Evaluierung einfacher betrieblicher Einsätze. Zeitmanagement.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Hygiene- und Sicherheitsmanagement im gastronomischen Betrieb

Hygiene-Leitlinie, Hygienepraxis und HACCP, Sicherheitsmanagement, Arbeitnehmer/innenschutz.

Gast und Gastlichkeit

Gästetypologie, Beschwerdemanagement.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe

Aufbau- und Ablauforganisation (Organigramme und Stellenbeschreibungen), besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe.

Ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit.

Arbeitsorganisation

Planungsinstrumente (zB Checklisten, Aufgabenanalysen, Organisationsplan, Terminplan). Arbeitsplanung für spezifische, betriebliche Einsätze und deren Evaluierung. Zeitmanagement.

Branchenspezifische Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Veranstaltungsmanagement

Arten, Organisation, Durchführung und Evaluierung von gastronomischen Veranstaltungen.

Personalmanagement (Mitarbeiter/innenführung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung).

Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe.

Branchenspezifische Software.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

2. Klasse

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, Feedback nehmen und geben, gewaltlose Kommunikation,).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Moderieren, Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation. Medieneinsatz. Rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements; Ziele und Strategien zur Zielerreichung. Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

Die Schülerinnen und Schüler können

Zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von zwei Monaten (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung.

In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Lernende sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Lernenden im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen

Das fakultative Praktikum ist zwischen der 1. und 2. Klasse und/oder in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester in der Dauer von insgesamt einem Monat in einem Betrieb der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung abzuleisten.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlussprüfungszeugnis aufzunehmen.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

I.

II.

III.

IV.

V.

1.

Religion/Ethik11

2

2

2

2

2

10

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

2.1

Deutsch

3

3

2

2

3

13

(I)

2.2

Englisch2

3

3

3

3

3

15

(I)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2 3

3

3

2

2

3

13

(I)

3.

Wirtschaft

3.1

Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft

0

0

2

2

3

7

III

3.2

Betriebswirtschaft und Projektmanagement4

2

2

2

2

2

10

I

3.3

Rechnungswesen und Controlling4

3

2

2

2

2

11

I

3.4

Recht

0

0

0

0

3

3

III

3.5

Angewandtes Informationsmanagement4

2

2

2

2

0

8

II

4.

Gesellschaft, Kunst und Kultur

4.1

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

2

0

6

III

4.2

Psychologie und Philosophie

0

0

0

2

2

4

III

4.3

Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck5

2

2

2

2

2

10

IVa

5.

Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung

5.1

Angewandte Mathematik6

2

2

2

2

2

10

(I)

5.2

Naturwissenschaften7

2

2

2

2

2

10

III

5.3

Ernährung und Lebensmitteltechnologie

0

2

2

2

0

6

III

6.

Gastronomie und Hotellerie4

6.1

Küchen- und Restaurantmanagement

3

4

3

4

0

14

IVa

6.2

Betriebsorganisation (mit Übungen)

1

1

0

0

0

2

II

7.

Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement4 8 9

0

3

3

3

3

12

I

8.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

1

9

(IVa)

Wochenstundenzahl

30

37

35

38

33

173

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

2

0

0

0

0

2

III

Gesamtwochenstundenzahl

32

37

35

38

33

175

C. Pflichtpraktikum

3 Monate zwischen dem III. und IV. Jahrgang

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen10

E. Förderunterricht10

__________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Im V. Jahrgang werden je 1 Wochenstunde Englisch und Zweite lebende Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften mit dem Ziel der mehrsprachigen Kompetenzerweiterung gemeinsam unterrichtet.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Mit Computerunterstützung.

5 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien.

6 Mit Technologieunterstützung.

7 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

8 Inklusive Service-Design.

9 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 2-12 Wochenstunden festgelegt werden.

10 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

11 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des gehobenen Dienstleistungssektors und des Service-Designs), Verwaltung (auch im Sozial-und Gesundheitsbereich), Ernährung, Tourismus (insbesondere Hotellerie und Gastronomie) und Kultur befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe können

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe verfügen insbesondere über

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

1.Linguistische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

2.Soziolinguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

3.Pragmatische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

1.Linguistische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

2.Soziolinguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler

3.Pragmatische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 12 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 10 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Es muss entweder

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation (mit Übungen)“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation (mit Übungen)“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grundlage einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9

9. Semester

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung).

Reflexion

Reflexion über die Lebenssituation.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreiben und Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussion.

Kurzpräsentationen.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme, Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen

Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorische Mittel.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Lineare und nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, alltägliche Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarungen von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Alltagstexte

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie

Einfache Telefonate.

Erstellen einfacher Informationsmaterialen (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus (medienunterstützt)

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder).

Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch bereits medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Die im I. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung.

Geografische Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, alltägliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode. Geografische Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, alltägliche Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus

zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Hotelkorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung), Notizen, Ankündigungen, Memos.

Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der alltäglichen Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus

zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Hotelkorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Notizen, Ankündigungen, Memos.

Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Themen aus dem Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der alltäglichen Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen

zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), einfache Berichte.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, alltägliche Korrespondenz, Blog, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen

zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Berichte.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, alltägliche Korrespondenz, Blog, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handels- und Hotelkorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden).

Motivationsschreiben.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, alltägliche Korrespondenz, Diskussion).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handels- und Hotelkorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden).

Motivationsschreiben.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, alltägliche Korrespondenz, Diskussion, Präsentation).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Geografie (Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien, physiogeografische Grundlagen).

Nutzung von Naturräumen.

Globale Bevölkerungstendenzen inklusive Migration.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwicklungsländer und Schwellenländer

Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung.

Unterschiedliche Entwicklungsniveaus.

Entwicklungen in der Landwirtschaft und im Bergbau (Rohstoffökonomien).

Modelle des ökonomischen Aufstiegs anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen.

Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten.

Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen.

Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis.

Konjunkturpolitik.

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Geld- und Währungspolitik (Geldwertstabilität usw.).

Wirtschaftswachstum.

Außenwirtschaftliche Beziehungen und Zahlungsbilanz.

Europäische Wirtschaft.

Budget- und Budgetpolitik.

Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.

Wirtschaftstheorien.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Industrieländer.

Ökonomische und regionale Entwicklungen in Europa, Nordamerika, in der Russischen Föderation und im westpazifischen Raum.

Europäische Integration, europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU.

Globalisierung und Nachhaltigkeit

Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung.

Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich

Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzungen.

Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt.

Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).

Raumordnung und Raumplanung.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Wirtschaft

Wirtschaftsteilnehmer, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung und Produktionsfaktoren.

Unternehmen

Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen, Prozesse in Unternehmen.

Kaufvertrag

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile).

Bestandteile inklusive Zahlungsformen, E-Commerce und Konsumentenschutz.

Kaufvertragsverletzungen.

Schriftverkehr beim Kaufvertrag.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmensgründung

Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Gründung von Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen (Gewerberecht, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten, Krisenmanagement inklusive Grundlagen des Insolvenzrechts).

Grundlagen des Projektmanagements.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Inhalte des Businessplans

Entwicklung eines Core-Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements.

Besonderheiten des Dienstleistungssektors

Dienstleistungs-Innovationsmanagement, Service-Design.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Personalmanagement (Aufgaben, Ermittlung des Personalbedarfs, Personalauswahl mit Schwerpunkt Bewerbung).

Grundlagen des Arbeitsrechts, arbeitsrechtliche Bestimmungen für das Pflichtpraktikum.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmensführung

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte.

Wirtschaftsfaktor Tourismus

Trends im Tourismus (inklusive Nachhaltigkeit im Tourismus).

Innovationsmanagement im Tourismus.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Kreditinstitute, Versicherungen, Kapitalmarkt.

Grundlagen der Finanzierung und Investition.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Geldanlage unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und ethischen Aspekten.

Unternehmenszusammenschlüsse und Kaufverträge im Außenhandel.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen, Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling).

Nutzung der fachspezifischen Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

Case Studies.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen.

Case Studies unter Nutzung fachspezifischer Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Erstellung von einfachen Finanzplänen (Budgets) aus dem Privat- und Unternehmensbereich.

Beleg, Belegorganisation inkl. Formvorschriften.

EAR inklusive Nebenbücher.

Grundzüge der Anlagenverrechnung (Ermittlung der Abschreibung und des Restbuchwerts). Geringwertige Wirtschaftsgüter, Erfolgsermittlung in der EAR inklusive Umsatzsteuervoranmeldung (UVA).

Einführung in die Doppelte Buchführung (Inventar, Bilanzerstellung und einfache Bilanzen).

Einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss auch anhand von Originalbelegen.

Kontenrahmen, Kontenplan.

Umsatzsteuer.

Laufende Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben) einschließlich Umsatzsteuer in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anlagenkäufe, Warenkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Laufende Geschäftsfälle mit dem Schwerpunkt Tourismus.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Personalverrechnung

Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Zuschläge und Zulagen, Sachbezüge und Sonderzahlungen.

Verbuchung von Löhnen und Gehältern.

Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung (System, Ermittlung von Gemeinkostenzuschlägen, Stundensätzen, Selbstkosten).

Einfache Kalkulationen für unterschiedliche Branchen.

Verbuchung von Geschäftsfällen.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung.

Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen anhand von Belegen inklusive Verbuchung von Auslandsgeschäften und Fremdwährungsumrechnung.

Fachspezifische Software – Tabellenkalkulation und/oder Buchführungssoftware.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss

Grundlagen, Bilanzierungsvorschriften, Anlagenverrechnung, Bewertung von Vorräten.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss

Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen.

Abschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschlussanalyse und Controlling.

Rücklagen (Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht).

Steuerlehre. Arbeitnehmerveranlagung.

Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen anhand von Belegen.

Fachspezifische Software – Tabellenkalkulationsprogramm und/oder Buchführungssoftware.

Case Studies.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Fachspezifische Software – Tabellenkalkulationsprogramm und/oder Buchführungssoftware und Präsentationsprogramme.

Case Studies.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1. davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Einführung in das Bürgerliche Recht.

Personen- und Familienrecht.

Erbrecht.

Sachenrecht.

Grund- und Menschenrechte.

NGOs.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schuldrecht.

Zivilgerichtsverfahren.

Exekutionsrecht.

Insolvenzrecht.

Schadenersatzrecht.

Mietrecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

Internetrecht.

Strafrecht und Strafprozessrecht.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem, Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Wissensmanagement.

Typografie und Layout.

Bildbearbeitung.

Textverarbeitung.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts, Lizenzmodelle).

Internet und Internetdienste.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Tabellenkalkulation.

Präsentation

Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationsgestaltung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Dateiformate.

Grafik- und Bildbearbeitung

Fortgeschrittene Bildbearbeitung.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Tabellenkalkulation (fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse).

Desktop Publishing (Grundlagen).

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Online-Publishing

Content Management System, soziale Netzwerke.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Desktop Publishing (fortgeschrittenes Desktop Publishing).

Ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Informationsethik.

Datenschutz und Datensicherheit.

Datenbanken.

EGovernment, Digitale Signatur, Verschlüsselung.

Neue Medien und Technologien.

I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit

Historische Kulturräume, Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung

Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte.

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates

Verfassungsprinzipien.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich

Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Europa und die Welt von 1814 bis 1914 (Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus).

Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914.

Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich 1918 bis 1945.

Totalitäre Ideologien

Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede.

Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus.

Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichische Verfassung

Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Österreichischer und europäischer Parlamentarismus.

Rolle der Medien.

Europäische Union

Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen.

Internationale Geschichte ab 1945.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich ab 1945.

Aktuelle Entwicklungen.

Längsschnitte oder Projekte zu Themen wie Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, Wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Psychologie, Richtungen und Methoden, Grundlagen der Wissenschaftstheorie.

Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und philosophisches Denken, Philosophie und Wissenschaft.

Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung.

Gedächtnis und Lernen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Erkenntnistheorie (erkenntnistheoretische Positionen und Methoden, Grundlagen der Logik und Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis. Wahrheit, Wissen, Scheinwissen).

Problemlösen, Kreativität.

Entwicklungspsychologie (Sprachentwicklung, Denkentwicklung, Moralentwicklung ua.).

Konflikte, Aggression, Motivation, Emotion.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sozialpsychologie.

Politische Philosophie.

Persönlichkeitspsychologie.

Tiefenpsychologie.

Psychische Störungen.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ethik (ethische Theorien, angewandte Ethik).

Philosophische Anthropologie.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Grundlagen der Allgemeinen Musiklehre.

Instrumente und Stimme im Überblick.

Orchester und Ensembles.

Gestaltungsgrundlagen

Farbe, Form, Raum, Material.

Grafisches Gestalten – skizzierend, dokumentierend.

Musikalische Parameter.

Dreidimensionales Gestalten

Entwurf, Funktion, Material, Form.

Grundlagen der Schriftgestaltung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik.

Grafisches Gestalten

Vervielfältigbare Bildproduktion.

Kombination von Schrift und Bild.

Gestaltungsgrundlagen

Farbe, Form, Raum, Material.

Musikalische Formelemente, Gestaltungsprinzipien.

Medium Fotografie.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung mit Schwerpunkt Fotografie, Werbung, Printmedien.

Bild, Ton und Musik – Medien der Kommunikation, Dokumentation und Manipulation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musikalische Formen und Gattungen.

Gestaltungsgrundlagen der Malerei

Farbe, Form, Raum, Material.

Farbe als Ausdrucksträger, experimentelle und malerische Techniken.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musik und Computer.

Vertonung von Bildern und Texten.

Zielgruppenorientierte Gestaltung von gebrauchsgrafischen Produkten.

Layout-Grundlagen.

Digitale Bildbearbeitung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Grafik, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Schwerpunkte Bildmanipulation, Werbung, Games.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musikgeschichtlicher Überblick.

Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen.

Grafische oder malerische Gestaltungsaufgaben

Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Design, Installation, Zeichen, Alltagsästhetik, Raumklang und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Einsatz von Musik in Video, Film und elektronischen Medien.

Wirkungen und Funktionen von Musik.

Trickfilm, Film und Video.

Gestaltungsaufgaben zur figürlichen Darstellung

Bewegung, Proportion, Deformation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Video, Film und elektronische Medien, Alltagsästhetik, Musik und Performance.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musik, Bild und Sprache.

Gestaltungsaufgaben

Wege zur Abstraktion in Grafik, Malerei, Installation oder Objekt.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musik und Gesellschaft bzw. Wirtschaft.

Freie bildnerische Arbeit

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler, arbeitsbegleitende Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Themenzentrierte Querschnitte.

Freie bildnerische Arbeit

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler, arbeitsbegleitende Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren.

Algebra und Geometrie

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Matrizenrechnung

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Sparformen; Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 9. Semester, 1 dreistündige Schularbeit.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Vom Atom zum Organismus“

Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben.

Alltagschemie.

Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie, Gefahrensymbole.

Bausteine der Materie.

Atommodelle.

Periodensystem.

Kennzeichen des Lebens.

Zelle als Grundeinheit des Lebens.

Organisationsstruktur der Lebewesen.

Überblick über unterschiedliche Lebensformen.

Schwerpunktthema: „(Ver)bindung schafft Neues“

Struktur von Molekülen anhand von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz).

Chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion, Fotosynthese).

Mitose, Meiose und ihre Bedeutung für Wachstum und Fortpflanzung.

Fortpflanzung und Entwicklung im Tier- und Pflanzenreich.

Menschliche Sexualität (Aufbau und Funktion der Geschlechtsorgane, Zyklus der Frau, sexuelles Erleben, Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Stoffe im Wandel“

Grundlagen der organischen Chemie (Systematik der organischen Verbindungen, Funktionelle Gruppen).

Aufbau und chemische Eigenschaften der Nährstoffe (Kohlenhydrate, Eiweiße, Fette).

Stoffkreisläufe (Kohlenstoffdioxid, Stickstoff).

Organsysteme des Stoffwechsels und des Stofftransports.

Verdauung, Exkretion, Atmung, Herz- und Kreislaufsystem, Lymphsystem.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Gesunder Mensch?!“

Bioaktive Stoffe (zB Arzneimittel, sekundäre Pflanzenstoffe, Gifte, legale und illegale Drogen).

Synthetische Stoffe (zB Kosmetika, Kunststoffe, Farbstoffe).

Abwehrsysteme, Krankheitserreger, Infektionskrankheiten.

Zivilisationskrankheiten (zB im Bereich des Herz-Kreislaufsystems und des Stoffwechselgeschehens).

Sucht und Suchtprävention.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Entwicklung und Weltanschauung“

Die Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz.

Das internationale Einheitensystem (physikalische Größen, Grundgrößen und einige abgeleiteten Größen, Maßeinheiten, Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos).

Klassischer Kraftbegriff (Newton‘sche Axiome, Gravitation).

Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht.

Aufbau und Entwicklung des Universums.

Evolutionstheorien aus historischer Sicht.

Ursprung und Entwicklung des Lebens und der Artenvielfalt.

Mechanismen und Belege für die Evolution.

Evolution und Verhalten.

Grundlagen der Ethologie.

Soziobiologie (zB Aggression, Kommunikation).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Energie und Umwelt“

Überblick über elektromagnetische, schwache und starke Wechselwirkung.

Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung.

Energietechnik

Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung.

Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms.

Maßnahmen zur Einsparung von Energie.

Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen.

Ökologische Grundbegriffe (Biotop, Biozönose, Ökosystem, Nahrungsnetze, Nahrungspyramide, biotische und abiotische Faktoren).

Stoff- und Energiebilanz von Ökosystemen an ausgewählten Beispielen.

Assimilation und Dissimilation.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Sinne und Wahrnehmung“

Informationen aus der Umwelt

Akustische Reize (Schall und Akustik – Grundlagen).

Optische Reize (Licht und Optik – Grundlagen).

Thermische Reize (Temperatur, Wärme und Wärmeübertragung – Grundlagen).

Aufbau und Funktion der Sinnesorgane.

Bau und Funktion von Steuerungssystemen (Nerven- und Hormonsystem).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Biophysikalische Trends“

Chancen und Gefahren in Bionik und Nanotechnologie anhand ausgewählter aktueller Beispiele (zB Entwicklung technischer Bauten nach biologischen Vorbildern, Entwicklung von Oberflächen mit verbesserten Eigenschaften, Entwicklung von Robotern, Laufen, Schwimmen und Fliegen, Sensorik und Kommunikation, Optimierung von Leichtbaukonstruktionen, Materialien mit neuen Eigenschaften usw.).

Diagnose und Therapie von Krankheiten (wie zB Tumorerkrankungen) anhand ausgewählter moderner Verfahren mit elektromagnetischen Wellen und Teilchenstrahlung (zB Röntgen, MRT, PET, CT, Laser) und deren Einfluss auf den Organismus.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Biochemie und Genetik“

Makromoleküle.

Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation).

Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein).

Klassische Genetik.

Mutationen.

Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).

Aktuelle Forschungsergebnisse (zB Epigenetik, mitochondriale DNA).

Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken von Gentechnologie, Klonierung und Stammzellenforschung.

10. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Naturwissenschaft und Gesellschaft“

Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Untersuchungsmethoden).

Klima im Wandel (Ursachen – zB Treibhausgase – und Folgen des Klimawandels).

Humanökologie (zB Ressourcen, Abfall, Biodiversität, ökologischer Fußabdruck).

Regionalität und Globalisierung

Nachhaltiges Wirtschaften (zB alternative Energien, biologischer Landbau).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Ernährung

Ernährungsverhalten.

Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.

Nährstoffbildung.

Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.

Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf.

Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

Energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung (Kohlenhydrate, Fette)

Aufbau, Arten und Vorkommen.

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung.

Bedarf und Bedarfsdeckung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Energieliefernde Inhaltstoffe (Eiweiß)

Aufbau, Arten und Vorkommen.

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung.

Bedarf und Bedarfsdeckung.

Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung

Wasser (Trinkwasser, Eigenschaften, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Bedarf und Bedarfsdeckung).

Mineralstoffe, Vitamine, bioaktive Substanzen (Arten, ernährungsphysiologische Bedeutung, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung).

Verdauung und Stoffwechsel.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie

Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung, Zusatzstoffe.

Lebensmittelverarbeitung und technologische Verfahren, Lebensmittelproduktion, Haltbarmachung und Lagerung.

Lebensmittelqualität, Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltoxikologie.

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel

Fette und kohlenhydratreiche Nahrungsmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Lebensmittel

Eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel, Würz- und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung).

Getränke

Alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke.

Alkoholische Getränke, Gefahren des Alkohols.

Spezifische Lebensmittelgruppen

Funktionelle Lebensmittel, Convenience Food, Lebensmittelimitate, Novel Food.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Ernährungs- und Konsumverhalten

Einflüsse, Verbraucherstatistik.

Österreichischer Lebensmittelbericht.

Ernährungserhebung, Österreichischer Ernährungsbericht.

Ernährungstrends.

Ernährung in Prävention und Therapie

Ernährung verschiedener Zielgruppen.

Folgen der Über- und Unterversorgung, Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten.

Grundlagen der Diätetik, spezielle Kostformen und Diäten.

Erstellen von Speiseplänen und Speiseplananalyse.

Nährwertberechnungen (branchenspezifische Software).

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten.

Alternative Ernährungsformen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungsaufklärung und -information im öffentlichen Bereich

Public Health, betriebliche Gesundheitsförderung.

Persönliches Ernährungsverhalten

Ernährungsbiografie, Einflüsse auf das Ernährungsverhalten.

Ernährungserziehung, Ernährungsberatung.

Ernährungsökologie und Welternährung

Globale Folgen der Über- und Unterernährung.

Nachhaltiger Ernährungsstil.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Berufsbild Köchin und Koch.

Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis, Abfallbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle.

Arbeitsorganisation.

Küchenausstattung.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen.

Restaurant

Berufsbild Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Personal- und Arbeitshygiene.

Arbeitssicherheit.

Ess- und Tischkultur.

Servicevorbereitung

Raumvorbereitung, Tisch- und Servierinventar, Mise en place, Decken des Tisches, einfache Menügedecke, Servierregeln.

Servicetechniken und -abläufe

Tragetechnik, Organisation und Durchführung von einfachen Servierabläufen.

Getränke und Getränkeservice

Alkoholfreie Getränke.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Küchenbrigade.

Gute Hygienepraxis.

Einrichtung und Inventar.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion, Convenience-Produkte.

Speisenausgabesysteme.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Restaurant

Arbeitsorganisation, Servierbrigaden.

Arbeits- und Servierabläufe

Serviersysteme, Servierarten, Vorlegen, Gedeckarten.

Tischgestaltung, Speise- und Getränkekarten.

Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung.

Bonier- und Abrechnungssysteme.

Mahlzeiten des Tages.

Getränke und Getränkeservice

Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke, Bier, Wein, Schaumweine und versetzte Weine.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menüerstellung und Speiseplanerstellung, nationale Küchen.

Gute Hygienepraxis.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Garmethoden, Abwandlungen, Verfeinerungen.

Restaurant

Servicemanagement

Menü- und À-la-carte-Service, Arbeits- und Servierabläufe vom Empfang bis zur Verabschiedung.

Gästebetreuung und -beratung

Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen, Beschwerdemanagement.

Getränke und Getränkeservice

Weinservice, Schaumweinservice.

Degustation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Inventar und Geräte der gehobenen Gastronomie.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Menüzubereitung, À-la-carte-Küche.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Serviertechniken und -abläufe

Arbeiten am Tisch des Gastes.

Bankettservice.

Buffet.

Kaffeehausservice.

Gästebetreuung und -beratung

Verkaufsgespräch, korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung.

Getränke und Getränkeservice

Aperitif, Digestif.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

À-la-carte-Küche, Menüzubereitung.

Restaurant

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Menü- und À-la-carte-Service.

Präsentation und Service von Spezialitäten.

Gästebetreuung und -beratung

Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf.

Bar

Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe, Bargetränke und Spirituosen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche und Restaurant

Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen.

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe.

Gast und Gastlichkeit (Umgang mit dem Gast, Ambiente im Gästebereich).

Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

Ergonomie.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe

Betriebsarten und -formen, Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche und Anforderungsprofile), Österreichische Hotelklassifizierung.

Arbeitsorganisation

Einfache Planungsinstrumente (zB Checklisten, Ablaufanalysen).

Arbeitsplanung und Evaluierung einfacher betrieblicher Einsätze, Zeitmanagement.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Hygiene- und Sicherheitsmanagement im gastronomischen Betrieb

Hygiene-Leitlinie, Gute Hygienepraxis, Sicherheitsmanagement, Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz.

Gast und Gastlichkeit

Gästetypologie, Beschwerdemanagement.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe

Aufbau- und Ablauforganisation (Organigramme und Stellenbeschreibungen), besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe.

Ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit.

Arbeitsorganisation

Planungsinstrumente (zB Checklisten, Aufgabenanalysen, Organisationsplan, Terminplan). Arbeitsplanung für spezifische betriebliche Einsätze und deren Evaluierung, Zeitmanagement.

Branchenspezifische Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Veranstaltungsmanagement

Arten, Organisation, Durchführung und Evaluierung von gastronomischen Veranstaltungen.

Personalmanagement

Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung.

Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe.

Branchenspezifische Software.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Ernährung

Ernährungsverhalten.

Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.

Nährstoffbildung.

Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.

Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf.

Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

Energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung (Kohlenhydrate, Fette)

Aufbau, Arten und Vorkommen.

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung.

Bedarf und Bedarfsdeckung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Energieliefernde Inhaltstoffe (Eiweiß)

Aufbau, Arten und Vorkommen.

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung.

Bedarf und Bedarfsdeckung.

Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung

Wasser (Trinkwasser, Eigenschaften, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Bedarf und Bedarfsdeckung).

Mineralstoffe, Vitamine, bioaktive Substanzen (Arten, ernährungsphysiologische Bedeutung, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung).

Verdauung und Stoffwechsel.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie

Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung, Zusatzstoffe.

Lebensmittelverarbeitung und technologische Verfahren, Lebensmittelproduktion, Haltbarmachung und Lagerung.

Lebensmittelqualität, Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltoxikologie.

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel

Fette und kohlenhydratreiche Nahrungsmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Lebensmittel

Eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel, Würz- und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung).

Getränke

Alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke.

Alkoholische Getränke, Gefahren des Alkohols.

Spezifische Lebensmittelgruppen

Funktionelle Lebensmittel, Convenience Food, Lebensmittelimitate, Novel Food.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Ernährungs- und Konsumverhalten

Einflüsse, Verbraucherstatistik.

Österreichischer Lebensmittelbericht.

Ernährungserhebung, Österreichischer Ernährungsbericht.

Ernährungstrends.

Ernährung in Prävention und Therapie

Ernährung verschiedener Zielgruppen.

Folgen der Über- und Unterversorgung, Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten.

Grundlagen der Diätetik, spezielle Kostformen und Diäten.

Erstellen von Speiseplänen und Speiseplananalyse.

Nährwertberechnungen (branchenspezifische Software).

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten.

Alternative Ernährungsformen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungsaufklärung und -information im öffentlichen Bereich

Public Health, betriebliche Gesundheitsförderung.

Persönliches Ernährungsverhalten

Ernährungsbiografie, Einflüsse auf das Ernährungsverhalten.

Ernährungserziehung, Ernährungsberatung.

Ernährungsökologie und Welternährung

Globale Folgen der Über- und Unterernährung.

Nachhaltiger Ernährungsstil.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Berufsbild Köchin und Koch.

Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis, Abfallbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle.

Arbeitsorganisation.

Küchenausstattung.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen.

Restaurant

Berufsbild Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Personal- und Arbeitshygiene.

Arbeitssicherheit.

Ess- und Tischkultur.

Servicevorbereitung

Raumvorbereitung, Tisch- und Servierinventar, Mise en place, Decken des Tisches, einfache Menügedecke, Servierregeln.

Servicetechniken und -abläufe

Tragetechnik, Organisation und Durchführung von einfachen Servierabläufen.

Getränke und Getränkeservice

Alkoholfreie Getränke.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Küchenbrigade.

Gute Hygienepraxis.

Einrichtung und Inventar.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion, Convenience-Produkte.

Speisenausgabesysteme.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Restaurant

Arbeitsorganisation, Servierbrigaden.

Arbeits- und Servierabläufe

Serviersysteme, Servierarten, Vorlegen, Gedeckarten.

Tischgestaltung, Speise- und Getränkekarten.

Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung.

Bonier- und Abrechnungssysteme.

Mahlzeiten des Tages.

Getränke und Getränkeservice

Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke, Bier, Wein, Schaumweine und versetzte Weine.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menüerstellung und Speiseplanerstellung, nationale Küchen.

Gute Hygienepraxis.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Garmethoden, Abwandlungen, Verfeinerungen.

Restaurant

Servicemanagement

Menü- und À-la-carte-Service, Arbeits- und Servierabläufe vom Empfang bis zur Verabschiedung.

Gästebetreuung und -beratung

Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen, Beschwerdemanagement.

Getränke und Getränkeservice

Weinservice, Schaumweinservice.

Degustation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Inventar und Geräte der gehobenen Gastronomie.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Menüzubereitung, À-la-carte-Küche.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Serviertechniken und -abläufe

Arbeiten am Tisch des Gastes.

Bankettservice.

Buffet.

Kaffeehausservice.

Gästebetreuung und -beratung

Verkaufsgespräch, korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung.

Getränke und Getränkeservice

Aperitif, Digestif.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

À-la-carte-Küche, Menüzubereitung.

Restaurant

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Menü- und À-la-carte-Service.

Präsentation und Service von Spezialitäten.

Gästebetreuung und -beratung

Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf.

Bar

Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe, Bargetränke und Spirituosen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche und Restaurant

Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen.

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe.

Gast und Gastlichkeit (Umgang mit dem Gast, Ambiente im Gästebereich).

Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

Ergonomie.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe

Betriebsarten und -formen, Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche und Anforderungsprofile), Österreichische Hotelklassifizierung.

Arbeitsorganisation

Einfache Planungsinstrumente (zB Checklisten, Ablaufanalysen).

Arbeitsplanung und Evaluierung einfacher betrieblicher Einsätze, Zeitmanagement.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Hygiene- und Sicherheitsmanagement im gastronomischen Betrieb

Hygiene-Leitlinie, Gute Hygienepraxis, Sicherheitsmanagement, Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz.

Gast und Gastlichkeit

Gästetypologie, Beschwerdemanagement.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe

Aufbau- und Ablauforganisation (Organigramme und Stellenbeschreibungen), besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe.

Ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit.

Arbeitsorganisation

Planungsinstrumente (zB Checklisten, Aufgabenanalysen, Organisationsplan, Terminplan). Arbeitsplanung für spezifische betriebliche Einsätze und deren Evaluierung, Zeitmanagement.

Branchenspezifische Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Veranstaltungsmanagement

Arten, Organisation, Durchführung und Evaluierung von gastronomischen Veranstaltungen.

Personalmanagement

Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung.

Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe.

Branchenspezifische Software.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

Die Schülerinnen und Schüler können

Zwischen dem III. und IV. Jahrgang im Ausmaß von 3 Monaten (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Anm.: Anlage A5a als PDF dokumentiert)

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

I.

II.

III.

1.

Religion/Ethik12

2

2

2

6

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

2.1

Deutsch2

2

2

2

6

(I)

2.2

Englisch

3

3

3

9

(I)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache3

4

4

4

12

(I)

3.

Wirtschaft

3.1

Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeographie und Volkswirtschaft

3

0

0

3

III

3.2

Betriebswirtschaft und Projektmanagement4

0

2

3

5

I

3.3

Rechnungswesen und Controlling4

2

2

2

6

I

3.4

Officemanagement und angewandte Informatik4

0

0

2

2

II

4.

Gesellschaft, Kunst und Kultur

4.1

Geschichte, Politische Bildung und Recht

2

2

0

4

III

4.2

Psychologie und Philosophie

0

0

2

2

III

4.3

Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck

2

2

0

4

IVa

5.

Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung

5.1

Angewandte Mathematik5

4

3

3

10

(I)

5.2

Naturwissenschaften6

0

2

2

4

III

5.3

Ernährung und Lebensmitteltechnologie

0

2

2

4

III

6.

Bewegung und Sport

2

2

1

5

(IVa)

7.

Alternativer Pflichtgegenstandsbereich

7a.

Gastronomie und Hotellerie

7a.1

Küchen- und Restaurantmanagement4 7

6

5

5

16

IVa

7a.2

Ernährung4

1

0

0

1

III

7a.3

Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement4 8

0

2

0

2

I

7b.

Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare

7b.1

Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement4 9 10

2

3

3

8

I

7b.2

Schulautonome Seminare11

4

3

4

11

I-IV

Gesamtwochenstundenzahl

Mit alternativem Pflichtgegenstandsbereich 7a

33

35

33

101

Mit alternativem Pflichtgegenstandsbereich 7b

32

34

35

101

B. Pflichtpraktikum

Mindestens 8 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen11

D. Förderunterricht11

________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Inklusive Kommunikation und Präsentation.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Mit Computerunterstützung.

5 Mit Technologieunterstützung.

6 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 14 bis 16 Wochenstunden festgelegt werden.

8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 0-2 Wochenstunden festgelegt werden.

9 Inklusive Service-Design.

10 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 4-8 Wochenstunden festgelegt werden.

11 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

12 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

E. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände1

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang.

Der Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 65 und 77 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die eine dreijährige Fachschule gemäß SchOG (Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Fachschule für Mode, technische und kunstgewerbliche Fachschule, Handelsschule, Fachschule für Sozialberufe) oder die Gastgewerbefachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe zu führen. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer Lehre in den Berufen Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Gastronomiefachfrau bzw. Gastronomiefachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung, soweit sie einen Vorbereitungslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben.

Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschulen, der Fachschulen für Mode, der technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, der Handelsschulen und der Fachschulen für Sozialberufe sowie Absolventinnen und Absolventen der Lehrberufe Köchin und Koch, Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin und. Hotel- und Gastgewerbeassistent sowie Reisebüroassistentin und Reisebüroassistent müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Gastronomie und Hotellerie“ besuchen. Restaurantfachfrauen und Restaurantfachmänner sind vom Unterricht und von der Vorprüfung im Teilbereich „Restaurant“ befreit, Köchinnen und Köche sind vom Unterricht und der Vorprüfung im Teilbereich „Küche“ befreit.

Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und der Hotelfachschulen sowie Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Gastronomiefachfrau und Gastronomiefachmann müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare“ besuchen.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

1. Linguistische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

2. Soziolinguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

3. Pragmatische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

1. Linguistische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

2. Soziolinguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler

3. Pragmatische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Küchen- und Restaurantmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 14 bis maximal 16 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieses Pflichtgegenstandes sind auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches „Gastronomie und Hotellerie“ können schulautonom im Ausmaß von 0 bis maximal 2 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieses Pflichtgegenstandes sind an das festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 4 bis maximal 8 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieses Pflichtgegenstandes sind an das festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind, ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler, für die Erhöhung der Pflichtgegenstände der schriftlichen Reife- und Diplomprüfung zu verwenden.

Die 11 schulautonomen Stunden aus dem alternativen Pflichtgegenstandsbereich 7b sind zur Erhöhung des Pflichtgegenstandes „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ und/oder zur Schaffung von maximal 2 neuen Pflichtgegenständen mit mindestens je 2 Wochenstunden und/oder von maximal 2 Verbindlichen Übungen mit mindestens je 2 Wochenstunden (schulautonome Seminare) zu verwenden, wobei ein Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ gegeben sein muss.

Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung von 101 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Die Lernergebnisse des Clusters sind zugrunde zu legen.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand und/oder eine Verbindliche Übung eingeführt, sind die nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Pro Jahrgang kann nur 1. schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und „Zweite lebende Fremdsprache“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Der Lehrplan des Aufbaulehrgangs für wirtschaftliche Berufe baut auf den im allgemeinen Bildungsziel genannten Ausbildungen auf. Die dort erworbenen Kompetenzen sind möglichst früh zu diagnostizieren und diese Ergebnisse im Unterricht zu berücksichtigen.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Ernährung und Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

Die gute Vernetzung mit dem Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ und somit mit allen anderen Unterrichtgegenständen ist bei der Planung und Durchführung des Unterrichts zu gewährleisten.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Ernährung und Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im III. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale, Fachbegriffe und Fremdwörter.

Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Zuhören und Sprechen

Berichten, Zusammenfassen, Erzählen und Erklären von Sachverhalten.

Stellungnahmen.

Thesen und Argumente.

Lesen

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen, Entnahme von Informationen aus Texten.

Textsortenwissen (Sachtexte, Informationsgrafiken, literarische Beispiele, Gattungsbeispiele).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeitung von Texten.

Textsortenwissen (Zusammenfassung, Erörterung).

Reflexion

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen; einfache Regeln der Textinterpretation.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale, rhetorische Figuren, Fachbegriffe und Fremdwörter.

Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme, Thesen und Argumente.

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Kurzpräsentationen.

Gedichte, Balladen, Fabeln usw.

Lesen

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (journalistische Textsorten, literarische Beispiele).

Schreiben

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Leserbrief, offener Brief, Stellungnahme).

Reflexion

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale journalistischer Texte.

Funktion von Medien.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz, Fachbegriffe und Fremdwörter.

Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Zuhören und Sprechen

Teilnahme an Diskussionen.

Präsentationen.

Statements, Diskussionsbeiträge, literarische Texte.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Meinungstexte, Sachtexte, literarische Beispiele).

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Textanalyse).

Reflexion

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale von Meinungstexten und Funktion von Medien.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Rhetorische Mittel.

Statements, Reden.

Lesen

Entnahme, Strukturierung und Organisation von Informationen aus Texten.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Reden, Sachtexte, Empfehlungen, literarische Beispiele).

Schreiben

Strukturierung von Argumenten, Schreiben komplexerer argumentativer Texte.

Textsortenwissen (Manuskript für Meinungsrede, Empfehlung).

Reflexion

Literarische Texte, Stellungnahme zu (aktuellen) Fragen aus dem Lebensalltag sowie von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Diskussion und Moderation.

Aktuelle Themen, literarische Texte.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten, literarische Beispiele).

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Interpretation, Motivationsschreiben).

Reflexion

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Aktuelle Themen, literarische Texte vom Expressionismus bis zur Gegenwart.

Lesen

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten).

Schreiben

Textsorten (Thesenpapier).

Reflexion

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

I. Jahrgang: 1. zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1. zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1. zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1. zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung; Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder), Bewerbung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Diskussion).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken.

Kurze Mitteilungen, Notizen, Checklisten.

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler

Die im 1. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Familie, Einkaufen, Unterkunft, Freizeit, Sport, Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Geografische Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Einladungen, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt).

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode, Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Geografische Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Gesundheit, Ernährung, Freizeitwirtschaft, Verkehrsmittel, Bildung und Arbeitswelt.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus

zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Behandlung der Hotelkorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Notizen, Ankündigungen, Memos.

Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen

zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Berichte.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Gespräch).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (wie zB Rundreisen) mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handels- und Hotelkorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden).

Motivationsschreiben.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Korrespondenz, Diskussion).

I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Geografie (Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien, physiogeografische Grundlagen).

Nutzung von Naturräumen.

Globale Bevölkerungsentwicklung.

Entwicklungs- und Schwellenländer (Indikatoren und Gründe der Entwicklungsunterschiede, Bedeutung und Entwicklung in der Landwirtschaft und im Bergbau).

Modelle des ökonomischen Aufstiegs anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen.

Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten.

Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum.

Ökonomische und regionale Entwicklungen in Industrieländern.

Österreich und Europa

Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzung.

Bevölkerungsentwicklung – Migration.

2. Semester– Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

–die wesentlichen Wirtschaftssysteme, -ordnungen und -theorien erklären und unterscheiden;

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen, Wirtschaftstheorien.

Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

Österreich und Europa (Sozialpolitik und Arbeitsmarkt, Geld- und Währungspolitik, außenwirtschaftliche Beziehungen).

Globalisierung und Nachhaltigkeit – Chancen, Risiken und Folgen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen und Besonderheiten des Dienstleistungssektors.

Inhalte des Businessplans

Entwicklung eines Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Investition.

Personalmanagement inklusive Personalentwicklung.

Unternehmensführung

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen, Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling).

Fachspezifische Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

Kreditinstitute.

Kapitalmarkt, Geldanlage unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und ethischen Aspekten.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Versicherungen.

Unternehmenszusammenschlüsse.

Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling).

Fachspezifische Standardsoftware.

Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Betriebswirtschaft.

Case Studies.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Doppelte Buchführung.

Geschäftsfälle in Handelsbetrieben, in Produktionsbetrieben und im Hotel- und Gastgewerbe inklusive Verbuchung von Auslandsgeschäften und Fremdwährungsumrechnung.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Grundlagen, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe und -regeln).

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Material bzw. Waren (einfache Bewertung, Bestandsveränderung, indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung).

Forderungen.

Rechnungsabgrenzungen.

Rückstellungen.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Erfolgsermittlung, Erfolgsverteilung).

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

Kostenrechnung (Kostenarten- und Kostenstellenrechnung, Kalkulationen für Handels- und Produktionsbetriebe, Hotel- und Gastgewerbe).

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Teilkostenrechnung (operative Unternehmensentscheidungen).

Jahresabschlussanalyse und Controlling.

Darstellung und Interpretation von Zahlenmaterial (insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse.

Komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Personalverrechnung

Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Zuschläge und Zulagen, Sachbezüge und Sonderzahlungen.

Berechnung und Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Steuerrecht

Einkommensteuer (Einkunftsarten, Berechnung).

Komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen.

Case Studies.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung.

Case Studies.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation.

I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bildbearbeitung (Grundlagen).

Desktop-Publishing (Vertiefung).

Präsentation (Präsentationstechniken und Präsentationsrichtlinien).

Online-Publishing (Content Management System).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Internet und Internetdienste (fortgeschrittene Techniken).

Sicherheit in Netzwerken.

Datenschutz und Datensicherheit.

EGovernment, digitale Signatur, Verschlüsselung.

Neue Medien und Technologien.

III. Jahrgang: 2 zweistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit

Historische Kulturräume, Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens und deren Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und Europas.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichische Verfassung

Aufgaben des Staates, österreichischer Parlamentarismus und Formen der direkten Demokratie.

Österreichische Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung.

Europäische Union

Entstehung, geschichtliche Entwicklung.

Institutionen, Aufgabenbereiche, Gesetzgebungskompetenz.

Verflechtungen von Politik und Wirtschaft.

Grund- und Menschenrechte.

NGOs.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens und deren Entwicklung – ausgewählte Beispiele

Frühe Hochkulturen, griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus, Staatsformen in der Neuzeit, demokratische Verfassungen und totalitäre Ideologien im europäischen und globalen Kontext.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Privatrecht im Kontext zur Praxis.

Strafrecht im Kontext zur Praxis.

Wirtschaftsrecht im Kontext zur Praxis.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Psychologie (Richtungen und Methoden).

Biologische Psychologie.

Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und Grundlagen des philosophischen Denkens.

Gedächtnis und Lernen, Intelligenz.

Erkenntnistheorie (erkenntnistheoretische Positionen, Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis, Wahrheit, Wissen).

Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung.

Problemlösen, Kreativität.

Konflikte, Aggression, Emotion, Motivation.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwicklungspsychologie (Sprach-, Denk-, Sozial- und Moralentwicklung; Zusammenhang zwischen Entwicklungspsychologie und Erkenntnistheorie).

Zusammenhang zwischen Sozialpsychologie und Politischer Philosophie.

Persönlichkeitspsychologie.

Tiefenpsychologie.

Psychische Störungen.

Ethik (Theorie und angewandte Ethik).

Philosophische Anthropologie.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musikalische Formen und Gattungen.

Gestaltungsgrundlagen der Malerei

Farbe, Form, Raum, Material.

Farbe als Ausdrucksträger, experimentelle und malerische Techniken.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Schwerpunkte Bildmanipulation, Werbung, Games.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musikgeschichtlicher Überblick.

Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen.

Grafische oder malerische Gestaltungsaufgaben.

Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Design, Installation, Zeichen, Alltagsästhetik, Raumklang und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Einsatz von Musik in Video, Film und elektronischen Medien.

Wirkungen und Funktionen von Musik.

Gestaltungsaufgaben zur figürlichen Darstellung

Bewegung, Proportion, Deformation.

Wege zur Abstraktion in Grafik, Malerei, Installation oder Objekt.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Video, Film und elektronische Medien, Alltagsästhetik, Musik und Performance.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musik und Gesellschaft bzw. Wirtschaft.

Themenzentrierte Querschnitte.

Freie bildnerische Arbeit

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler, arbeitsbegleitende Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Matrizenrechnung

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Funktionale Zusammenhänge

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

Sparformen.

Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient, Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristige Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

Stochastik

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

6. Semester

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

I. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Evolution und Universum“

Grundbegriffe der Mechanik.

Entstehung des Universums, Urknall, Planetensystem, Eigenschaften der Himmelskörper.

Keplersche Gesetze.

Radioaktivität.

Entstehung des Lebens auf der Erde – physikalische, chemische, biotische Evolution, Evolutionstheorien.

Erdzeitalter – Entstehung wichtiger Lebensformen im Überblick.

Vom Einzeller zum Vielzeller, Gewebe.

Schwerpunktthema: „Informationssysteme“

Elektrizität.

Bau und Funktion von Steuerungssystemen

Nerven- und Hormonsystem.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Sinne und Wahrnehmung“

Strahlen und Wellen.

Bau und Funktion der Sinnesorgane.

Schwerpunktthema: „Energie und Umwelt“

Energie, Energietechnik.

Allgemeine Grundlagen der Ökologie.

Einflüsse des Menschen auf Ökosysteme, regionale und globale Auswirkungen.

Nachhaltiges Wirtschaften.

Fotosynthese bzw. Atmung – Bau- und Betriebsstoffwechsel der Pflanze.

Fotovoltaik.

Mikrobiologie, ökologische Lebensformen.

Konkretes Beispiel für ein Ökosystem.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Biochemie und Genetik“

Grundlagen der organischen Chemie, Nomenklatur, Systematik.

Synthetische Stoffe.

Nanotechnologie, Bionik.

Grundbegriffe der Vererbungslehre.

Molekulargenetik, DNA, RNA – Bau und Funktion, Eiweißsynthese, Mitose, Meiose.

Humangenetik, genetische Erkrankungen.

Gentechnik, Gentherapie, Stammzellenforschung.

Ethische Aspekte.

Fortpflanzung und Entwicklung im Tier- und Pflanzenreich.

6. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Ethologie und Soziobiologie“

Grundlagen der Verhaltensforschung.

Bioaktive Stoffe (Drogen, Arzneimittel).

Medizinische Diagnosetechniken.

Produktion und Recycling-Stoffkreisläufe anhand ausgewählter Beispiele.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Grundlagen der Ernährung.

Wasser und energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung

Aufbau, Arten und Vorkommen.

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung.

Bedarf und Bedarfsdeckung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung

Mineralstoffe, Vitamine, bioaktive Substanzen (Arten, ernährungsphysiologische Bedeutung, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung).

Verdauung und Stoffwechsel.

Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie

Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung, Zusatzstoffe.

Lebensmittelproduktion (konventionelle und biologische Landwirtschaft).

Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltoxikologie.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel

Nahrungsmittel und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ernährung in Prävention und Therapie

Ernährung verschiedener Zielgruppen.

Folgen der Über- und Unterversorgung, Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten.

Grundlagen der Diätetik, spezielle Kostformen und Diäten.

Erstellen von Speiseplänen und Speiseplananalyse.

Nährwertberechnungen (branchenspezifische Software).

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten.

Alternative Ernährungsformen.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungs- und Konsumverhalten

Einflüsse, Verbraucherstatistik.

Österreichischer Lebensmittelbericht.

Ernährungserhebung, Österreichischer Ernährungsbericht.

Ernährungstrends.

Ernährungsaufklärung und -information im öffentlichen Bereich

Public Health, betriebliche Gesundheitsförderung.

Persönliches Ernährungsverhalten

Ernährungserziehung, Ernährungsberatung.

Ernährungsökologie und Welternährung

Nachhaltiger Ernährungsstil.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Erscheinungsbild.

Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis, Abfallbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle.

Arbeitsorganisation.

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung.

Küchenausstattung.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen.

Betriebsorganisation

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe

Betriebsarten und –formen, Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche, Anforderungsprofile), österreichische Hotelklassifizierung und weitere Auszeichnungen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen. Arbeitsorganisation.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Restaurant

Erscheinungsbild, Personal- und Arbeitshygiene.

Arbeitssicherheit.

Ess- und Tischkultur.

Servicevorbereitung

Raumvorbereitung, Tisch- und Servierinventar, Mise en place, Gedeckarten, Decken des Tisches, einfache Menügedecke, Servierregeln.

Servicetechniken und -abläufe

Tragetechnik, Vorlegen, Organisation und Durchführung von Servierabläufen.

Getränke und Getränkeservice

Alkoholfreie Getränke.

Betriebsorganisation

Arbeitsorganisation

Planungsinstrumente, Arbeitsplanung und Evaluierung betrieblicher Einsätze, Zeitmanagement, ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Küchenbrigade.

Gute Hygienepraxis.

Einrichtung und Inventar der Küche.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion, Convenience Produkte.

Nationale Küchen.

Speisenausgabesysteme.

Restaurant

Arbeitsorganisation, Servierbrigaden.

Arbeits- und Servierabläufe

Serviersysteme, Servierarten, Vorlegen, Gedeckarten.

Tischgestaltung, Speise- und Getränkekarten.

Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung.

Bonier- und Abrechnungssystem.

Getränke und Getränkeservice

Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke, Bier.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menüerstellung.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Abwandlungen, Verfeinerungen.

Nationale Küchen.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Mahlzeiten des Tages.

Serviertechniken und-abläufe

Kaffeehausservice.

Bankettservice.

Menü- und À-la-carte-Service.

Arbeits- und Servierabläufe vom Empfang bis zur Verabschiedung.

Gästebetreuung und -beratung

Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen, Beschwerdemanagement.

Getränke und Getränkeservice

Bier.

Wein. Schaumweine und versetzte Weine.

Basisspirituosen.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Menüzubereitung, À-la-carte-Küche.

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Präsentation und Service von Spezialitäten.

Arbeiten am Tisch des Gastes.

Buffet.

Gästebetreuung und -beratung

Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf, Verkaufsgespräch.

Bar

Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe. Bargetränke.

Getränke und Getränkeservice

Aperitif, Digestif.

Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung.

Degustation.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche und Restaurant

Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Ernährung

Ernährungsverhalten.

Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.

Nährstoffbildung.

Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Ernährung

Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.

Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf.

Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

Vor Eintritt in den III. Jahrgang im Ausmaß von mindestens 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

I.

II.

III.

1.

Religion/Ethik12

2

2

2

6

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

2.1

Deutsch2

2

2

2

6

(I)

2.2

Englisch

3

3

3

9

(I)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache3- ÖGS

4

4

4

12

(I)

3.

Wirtschaft

3.1

Globalwirtschaft, Volkswirtschaft und Wirtschaftsgeographie

3

0

0

3

III

3.2

Betriebswirtschaft und Projektmanagement4

0

2

3

5

I

3.3

Rechnungswesen und Controlling4

2

2

2

6

I

3.4

Officemanagement und angewandte Informatik4

0

0

2

2

II

4.

Gesellschaft, Kunst und Kultur

4.1

Geschichte, Politische Bildung und Recht

2

2

0

4

III

4.2

Psychologie und Philosophie

0

0

2

2

III

4.3

Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck

2

2

0

4

IVa

5.

Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung

5.1

Angewandte Mathematik5

4

3

3

10

(I)

5.2

Naturwissenschaften6

0

2

2

4

III

5.3

Ernährung und Lebensmitteltechnologie

0

2

2

4

III

6.

Bewegung und Sport

2

2

1

5

(IVa)

7.

Alternativer Pflichtgegenstandsbereich

7a.

Gastronomie und Hotellerie

7a.1

Küchen- und Restaurantmanagement4 7

6

5

5

16

IVa

7a.2

Ernährung4

1

0

0

1

III

7a.3

Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement4 8

0

2

0

2

I

7b.

Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare

7b.1

Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement4 9 10

2

3

3

8

I

7b.2

Schulautonome Seminare11

4

3

4

11

I-IV

Gesamtwochenstundenzahl

Mit alternativem Pflichtgegenstandsbereich 7a

33

35

33

101

Mit alternativem Pflichtgegenstandsbereich 7b

32

34

35

101

B. Pflichtpraktikum

Mindestens 8 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen11

D. Förderunterricht11

_______________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Inklusive Kommunikation und Präsentation.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Mit Computerunterstützung.

5 Mit Technologieunterstützung.

6 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 13-15 Wochenstunden festgelegt werden.

8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 0-2 Wochenstunden festgelegt werden.

9 Inklusive Service-Design.

10 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 4-8 Wochenstunden festgelegt werden.

11 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

12 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

E. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände1

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang für Hörbeeinträchtigte; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang für Hörbeeinträchtigte.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang für Hörbeeinträchtigte.

Der Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 65 und 77 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die eine dreijährige Fachschule gemäß SchOG (Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Fachschule für Mode, technische und kunstgewerbliche Fachschule, Handelsschule, Fachschule für Sozialberufe) oder die Gastgewerbefachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe zu führen. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer Lehre in den Berufen Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Gastronomiefachfrau bzw. Gastronomiefachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung, soweit sie einen Vorbereitungslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben.

Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschulen, der Fachschulen für Mode, der technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, der Handelsschulen und der Fachschulen für Sozialberufe sowie Absolventinnen und Absolventen der Lehrberufe Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Gastronomie und Hotellerie“ besuchen. Restaurantfachfrauen und Restaurantfachmänner sind vom Unterricht und von der Vorprüfung im Teilbereich „Restaurant“ befreit, Köchinnen und Köche sind vom Unterricht und der Vorprüfung im Teilbereich „Küche“ befreit.

Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und der Hotelfachschulen sowie Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Gastronomiefachfrau bzw. Gastronomiefachmann müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare“ besuchen.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

1.Linguistische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

2.Soziolinguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

3.Pragmatische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

1. Linguistische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

2. Soziolinguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler

3. Pragmatische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Küchen- und Restaurantmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 13 bis maximal 15 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieses Pflichtgegenstandes sind auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches „Gastronomie und Hotellerie“ können schulautonom im Ausmaß von 0 bis maximal 2 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieses Pflichtgegenstandes sind an das festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 4 bis maximal 8 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieses Pflichtgegenstandes sind an das festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind, ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler, für die Erhöhung der Pflichtgegenstände der schriftlichen Reife- und Diplomprüfung zu verwenden.

Die 11 schulautonomen Stunden aus dem alternativen Pflichtgegenstandsbereich 7b sind zur Erhöhung des Pflichtgegenstandes „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ und/oder zur Schaffung von maximal 2 neuen Pflichtgegenständen mit mindestens je 2 Wochenstunden und/oder von maximal 2 Verbindlichen Übungen mit mindestens je 2 Wochenstunden (schulautonome Seminare) zu verwenden, wobei ein Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ gegeben sein muss.

Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung von 101 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Die Lernergebnisse des Clusters sind zugrunde zu legen.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand und/oder eine Verbindliche Übung eingeführt, sind die nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und „Zweite lebende Fremdsprache“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Der Lehrplan des Aufbaulehrgangs für wirtschaftliche Berufe baut auf den im allgemeinen Bildungsziel genannten Ausbildungen auf. Die dort erworbenen Kompetenzen sind möglichst früh zu diagnostizieren und diese Ergebnisse im Unterricht zu berücksichtigen.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Ernährung und Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

Die gute Vernetzung mit dem Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ und somit mit allen anderen Unterrichtgegenständen ist bei der Planung und Durchführung des Unterrichts zu gewährleisten.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Ernährung und Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im III. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

I. Jahrgang

1.Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale, Fachbegriffe und Fremdwörter.

Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Zuhören und Sprechen

Berichten, Zusammenfassen, Erzählen und Erklären von Sachverhalten.

Stellungnahmen.

Thesen und Argumente.

Lesen

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen, Entnahme von Informationen aus Texten.

Textsortenwissen (Sachtexte, Informationsgrafiken, literarische Beispiele, Gattungsbeispiele).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeitung von Texten.

Textsortenwissen (Zusammenfassung, Erörterung).

Reflexion

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen; einfache Regeln der Textinterpretation.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale, rhetorische Figuren, Fachbegriffe und Fremdwörter.

Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme, Thesen und Argumente.

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Kurzpräsentationen.

Gedichte, Balladen, Fabeln usw.

Lesen

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (journalistische Textsorten, literarische Beispiele).

Schreiben

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Leserbrief, offener Brief, Stellungnahme).

Reflexion

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale journalistischer Texte.

Funktion von Medien.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz, Fachbegriffe und Fremdwörter.

Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Zuhören und Sprechen

Teilnahme an Diskussionen.

Präsentationen.

Statements, Diskussionsbeiträge, literarische Texte.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Meinungstexte, Sachtexte, literarische Beispiele).

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Textanalyse).

Reflexion

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale von Meinungstexten und Funktion von Medien.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Rhetorische Mittel.

Statements, Reden.

Lesen

Entnahme, Strukturierung und Organisation von Informationen aus Texten.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Reden, Sachtexte, Empfehlungen, literarische Beispiele).

Schreiben

Strukturierung von Argumenten, Schreiben komplexerer argumentativer Texte.

Textsortenwissen (Manuskript für Meinungsrede, Empfehlung).

Reflexion

Literarische Texte, Stellungnahme zu (aktuellen) Fragen aus dem Lebensalltag sowie von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Diskussion und Moderation.

Aktuelle Themen, literarische Texte.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten, literarische Beispiele).

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Interpretation, Motivationsschreiben).

Reflexion

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Aktuelle Themen, literarische Texte vom Expressionismus bis zur Gegenwart.

Lesen

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten).

Schreiben

Textsorten (Thesenpapier).

Reflexion

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

I. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung; Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder), Bewerbung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Diskussion).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler

Geschichtliche Aspekte der Gebärdensprache – Gehörlosenkultur.

Technische Hilfsmittel.

Grundlagen der Kommunikation in der ÖGS

Grammatikalische Grundstrukturen.

Einfache Kommunikation.

Zeitangaben, Vokabel, Zahlen.

Personalpronomen, Possessivpronomen.

Einfache Bildgeschichten und Texte.

Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken.

Vorstellen (sich selbst oder andere); einfache Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen (Namen, Wohnort, Hobbys, Befinden).

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler

Satzstrukturen, Satztypen, Satzübungen

Einführung in die horizontale und vertikale Zeitachse.

Modalverben.

Verneinungsformen.

Lokalisation im dreidimensionalen Raum.

Klassifikationen.

Inkorporationen.

Direkte und indirekte Rede.

Ikonizität.

Einfache Diskussionen und Präsentationen zu fachbezogenen Themen

Gestik, Mimik und Körpersprache.

Dialogmuster im beruflichen und privaten Umfeld.

Simultangebärden, Vokabel, Spezialgebärden, Fachgebärden.

Analyse von einfachen Videosequenzen (Rollenspiel).

Die im 1. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Familie, Einkaufen, Unterkunft, Freizeit, Sport, Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Einfache alltägliche Kommunikation

zB persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Satzstrukturen, Satztypen, Satzübungen

Einführung in die horizontale und vertikale Zeitachse.

Modalverben.

Verneinungsformen.

Lokalisation im dreidimensionalen Raum.

Klassifikationen.

Inkorporationen.

Direkte und indirekte Rede.

Ikonizität.

Glossen.

Einfache Diskussionen und Präsentationen zu fachbezogenen Themen

Gestik, Mimik und Körpersprache.

Dialogmuster im beruflichen und privaten Umfeld.

Simultangebärden, Vokabel, Spezialgebärden, Fachgebärden.

Analyse von Videosequenzen.

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode, Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Erstellen einfacher visueller Informationsmaterialien.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Gesundheit, Ernährung, Freizeitwirtschaft, Verkehrsmittel, Bildung und Arbeitswelt.

Satzstrukturen, Satztypen, Satzübungen

Einführung in die horizontale und vertikale Zeitachse.

Modalverben.

Verneinungsformen.

Lokalisation im dreidimensionalen Raum.

Klassifikationen.

Inkorporationen.

Direkte und indirekte Rede.

Ikonizität.

Idiome.

Glossen.

Einfache fachbezogene Diskussionen und Präsentationen

Gestik, Mimik und Körpersprache.

Dialogmuster im beruflichen und privaten Umfeld.

Simultangebärden, Vokabel, Spezialgebärden, Fachgebärden.

Analyse von Videosequenzen. Transkription.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen

zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Übungsdialoge, Rollenspiele, Präsentation, Diskussion

Graphiken und Statistiken.

Spezialgebärden, Fachgebärden, Raumorientierung.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen.

Analyse und Interpretation von anspruchsvollen Videosequenzen.

Transkription – Übersetzung; Glossen.

Einsatz von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Übungsdialoge, Rollenspiele, Präsentation, Diskussion

Graphiken und Statistiken.

Spezialgebärden, Fachgebärden, Raumorientierung.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen.

Ikonizität.

Glossen.

Analyse und Interpretation von anspruchsvollen Videosequenzen.

Einsatz von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Geografie (Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien, physiogeografische Grundlagen).

Nutzung von Naturräumen.

Globale Bevölkerungsentwicklung.

Entwicklungs- und Schwellenländer (Indikatoren und Gründe der Entwicklungsunterschiede, Bedeutung und Entwicklung in der Landwirtschaft und im Bergbau).

Modelle des ökonomischen Aufstiegs anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen.

Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten.

Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum.

Ökonomische und regionale Entwicklungen in Industrieländern.

Österreich und Europa

Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzung.

Bevölkerungsentwicklung – Migration.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen, Wirtschaftstheorien.

Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

Österreich und Europa (Sozialpolitik und Arbeitsmarkt, Geld- und Währungspolitik, außenwirtschaftliche Beziehungen).

Globalisierung und Nachhaltigkeit – Chancen, Risiken und Folgen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen und Besonderheiten des Dienstleistungssektors.

Inhalte des Businessplans

Entwicklung eines Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Investition.

Personalmanagement inklusive Personalentwicklung.

Unternehmensführung

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen, Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling).

Fachspezifische Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

Kreditinstitute.

Kapitalmarkt, Geldanlage unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und ethischen Aspekten.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Versicherungen.

Unternehmenszusammenschlüsse.

Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling).

Fachspezifische Standardsoftware.

Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Betriebswirtschaft.

Case Studies.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Doppelte Buchführung.

Geschäftsfälle in Handelsbetrieben, in Produktionsbetrieben und im Hotel- und Gastgewerbe inklusive Verbuchung von Auslandsgeschäften und Fremdwährungsumrechnung.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Grundlagen, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe und -regeln).

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Material bzw. Waren (einfache Bewertung, Bestandsveränderung, indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung).

Forderungen.

Rechnungsabgrenzungen.

Rückstellungen.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Erfolgsermittlung, Erfolgsverteilung).

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

Kostenrechnung (Kostenarten- und Kostenstellenrechnung, Kalkulationen für Handels- und Produktionsbetriebe, Hotel- und Gastgewerbe).

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Teilkostenrechnung (operative Unternehmensentscheidungen).

Jahresabschlussanalyse und Controlling.

Darstellung und Interpretation von Zahlenmaterial (insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse.

Komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Personalverrechnung

Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Zuschläge und Zulagen, Sachbezüge und Sonderzahlungen.

Berechnung und Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Steuerrecht

Einkommensteuer (Einkunftsarten, Berechnung).

Komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen.

Case Studies.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung.

Case Studies.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation.

I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bildbearbeitung (Grundlagen).

Desktop-Publishing (Vertiefung).

Präsentation (Präsentationstechniken und Präsentationsrichtlinien).

Online-Publishing (Content Management System).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Internet und Internetdienste (fortgeschrittene Techniken).

Sicherheit in Netzwerken.

Datenschutz und Datensicherheit.

EGovernment, digitale Signatur, Verschlüsselung.

Neue Medien und Technologien.

III. Jahrgang: 2 zweistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit

Historische Kulturräume, Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens und deren Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und Europas.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichische Verfassung

Aufgaben des Staates, österreichischer Parlamentarismus und Formen der direkten Demokratie.

Österreichische Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung.

Europäische Union

Entstehung, geschichtliche Entwicklung.

Institutionen, Aufgabenbereiche, Gesetzgebungskompetenz.

Verflechtungen von Politik und Wirtschaft.

Grund- und Menschenrechte.

NGOs.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens und deren Entwicklung – ausgewählte Beispiele

Frühe Hochkulturen, griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus, Staatsformen in der Neuzeit, demokratische Verfassungen und totalitäre Ideologien im europäischen und globalen Kontext.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Privatrecht im Kontext zur Praxis.

Strafrecht im Kontext zur Praxis.

Wirtschaftsrecht im Kontext zur Praxis.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Psychologie (Richtungen und Methoden).

Biologische Psychologie.

Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und Grundlagen des philosophischen Denkens.

Gedächtnis und Lernen, Intelligenz.

Erkenntnistheorie (erkenntnistheoretische Positionen, Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis, Wahrheit, Wissen).

Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung.

Problemlösen, Kreativität.

Konflikte, Aggression, Emotion, Motivation.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwicklungspsychologie (Sprach-, Denk-, Sozial- und Moralentwicklung; Zusammenhang zwischen Entwicklungspsychologie und Erkenntnistheorie).

Zusammenhang zwischen Sozialpsychologie und Politischer Philosophie.

Persönlichkeitspsychologie.

Tiefenpsychologie.

Psychische Störungen.

Ethik (Theorie und angewandte Ethik).

Philosophische Anthropologie.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musikalische Formen und Gattungen.

Gestaltungsgrundlagen der Malerei

Farbe, Form, Raum, Material.

Farbe als Ausdrucksträger, experimentelle und malerische Techniken.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Schwerpunkte Bildmanipulation, Werbung, Games.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musikgeschichtlicher Überblick.

Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen.

Grafische oder malerische Gestaltungsaufgaben.

Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Design, Installation, Zeichen, Alltagsästhetik, Raumklang und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Einsatz von Musik in Video, Film und elektronischen Medien.

Wirkungen und Funktionen von Musik.

Gestaltungsaufgaben zur figürlichen Darstellung

Bewegung, Proportion, Deformation.

Wege zur Abstraktion in Grafik, Malerei, Installation oder Objekt.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Video, Film und elektronische Medien, Alltagsästhetik, Musik und Performance.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musik und Gesellschaft bzw. Wirtschaft.

Themenzentrierte Querschnitte.

Freie bildnerische Arbeit

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler, arbeitsbegleitende Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Matrizenrechnung

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Funktionale Zusammenhänge

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

Sparformen.

Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient, Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristige Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

Stochastik

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

6. Semester

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

I. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Evolution und Universum“

Grundbegriffe der Mechanik.

Entstehung des Universums, Urknall, Planetensystem, Eigenschaften der Himmelskörper.

Keplersche Gesetze.

Radioaktivität.

Entstehung des Lebens auf der Erde – physikalische, chemische, biotische Evolution, Evolutionstheorien.

Erdzeitalter – Entstehung wichtiger Lebensformen im Überblick.

Vom Einzeller zum Vielzeller, Gewebe.

Schwerpunktthema: „Informationssysteme“

Elektrizität.

Bau und Funktion von Steuerungssystemen

Nerven- und Hormonsystem.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Sinne und Wahrnehmung“

Strahlen und Wellen.

Bau und Funktion der Sinnesorgane.

Schwerpunktthema: „Energie und Umwelt“

Energie, Energietechnik.

Allgemeine Grundlagen der Ökologie.

Einflüsse des Menschen auf Ökosysteme, regionale und globale Auswirkungen.

Nachhaltiges Wirtschaften.

Fotosynthese bzw. Atmung – Bau- und Betriebsstoffwechsel der Pflanze.

Fotovoltaik.

Mikrobiologie, ökologische Lebensformen.

Konkretes Beispiel für ein Ökosystem.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Biochemie und Genetik“

Grundlagen der organischen Chemie, Nomenklatur, Systematik.

Synthetische Stoffe.

Nanotechnologie, Bionik.

Grundbegriffe der Vererbungslehre.

Molekulargenetik, DNA, RNA – Bau und Funktion, Eiweißsynthese, Mitose, Meiose.

Humangenetik, genetische Erkrankungen.

Gentechnik, Gentherapie, Stammzellenforschung.

Ethische Aspekte.

Fortpflanzung und Entwicklung im Tier- und Pflanzenreich.

6. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwerpunktthema: „Ethologie und Soziobiologie“

Grundlagen der Verhaltensforschung.

Bioaktive Stoffe (Drogen, Arzneimittel).

Medizinische Diagnosetechniken.

Produktion und Recycling-Stoffkreisläufe anhand ausgewählter Beispiele.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Grundlagen der Ernährung.

Wasser und energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung

Aufbau, Arten und Vorkommen.

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung.

Bedarf und Bedarfsdeckung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung

Mineralstoffe, Vitamine, bioaktive Substanzen (Arten, ernährungsphysiologische Bedeutung, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung).

Verdauung und Stoffwechsel.

Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie

Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung, Zusatzstoffe.

Lebensmittelproduktion (konventionelle und biologische Landwirtschaft).

Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltoxikologie.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel

Nahrungsmittel und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ernährung in Prävention und Therapie

Ernährung verschiedener Zielgruppen.

Folgen der Über- und Unterversorgung, Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten.

Grundlagen der Diätetik, spezielle Kostformen und Diäten.

Erstellen von Speiseplänen und Speiseplananalyse.

Nährwertberechnungen (branchenspezifische Software).

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten.

Alternative Ernährungsformen.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungs- und Konsumverhalten

Einflüsse, Verbraucherstatistik.

Österreichischer Lebensmittelbericht.

Ernährungserhebung, Österreichischer Ernährungsbericht.

Ernährungstrends.

Ernährungsaufklärung und -information im öffentlichen Bereich

Public Health, betriebliche Gesundheitsförderung.

Persönliches Ernährungsverhalten

Ernährungserziehung, Ernährungsberatung.

Ernährungsökologie und Welternährung

Nachhaltiger Ernährungsstil.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Erscheinungsbild.

Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis, Abfallbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle.

Arbeitsorganisation.

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung.

Küchenausstattung.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen.

Betriebsorganisation

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe

Betriebsarten und –formen, Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche, Anforderungsprofile), österreichische Hotelklassifizierung und weitere Auszeichnungen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen. Arbeitsorganisation.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Restaurant

Erscheinungsbild, Personal- und Arbeitshygiene.

Arbeitssicherheit.

Ess- und Tischkultur.

Servicevorbereitung

Raumvorbereitung, Tisch- und Servierinventar, Mise en place, Gedeckarten, Decken des Tisches, einfache Menügedecke, Servierregeln.

Servicetechniken und -abläufe

Tragetechnik, Vorlegen, Organisation und Durchführung von Servierabläufen.

Getränke und Getränkeservice

Alkoholfreie Getränke.

Betriebsorganisation

Arbeitsorganisation

Planungsinstrumente, Arbeitsplanung und Evaluierung betrieblicher Einsätze, Zeitmanagement, ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Küchenbrigade.

Gute Hygienepraxis.

Einrichtung und Inventar der Küche.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion, Convenience Produkte.

Nationale Küchen.

Speisenausgabesysteme.

Restaurant

Arbeitsorganisation, Servierbrigaden.

Arbeits- und Servierabläufe

Serviersysteme, Servierarten, Vorlegen, Gedeckarten.

Tischgestaltung, Speise- und Getränkekarten.

Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung.

Bonier- und Abrechnungssystem.

Getränke und Getränkeservice

Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke, Bier.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menüerstellung.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Vorbereitungstechniken, Abwandlungen, Verfeinerungen.

Nationale Küchen.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Mahlzeiten des Tages.

Serviertechniken und-abläufe

Kaffeehausservice.

Bankettservice.

Menü- und À-la-carte-Service.

Arbeits- und Servierabläufe vom Empfang bis zur Verabschiedung.

Gästebetreuung und -beratung

Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen, Beschwerdemanagement.

Getränke und Getränkeservice

Bier.

Wein. Schaumweine und versetzte Weine.

Basisspirituosen.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion

Menüzubereitung, À-la-carte-Küche.

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Präsentation und Service von Spezialitäten.

Arbeiten am Tisch des Gastes.

Buffet.

Gästebetreuung und -beratung

Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf, Verkaufsgespräch.

Bar

Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe. Bargetränke.

Getränke und Getränkeservice

Aperitif, Digestif.

Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung.

Degustation.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Küche und Restaurant

Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Ernährung

Ernährungsverhalten.

Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.

Nährstoffbildung.

Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Ernährung

Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.

Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf.

Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler

Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler

Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler

Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler

Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler

Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen.

6. Semester

Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler

Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Vor Eintritt in den III. Jahrgang im Ausmaß von mindestens 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

I.

II.

III.

IV.

V.

1.

Religion/Ethik10

2

2

2

2

2

10

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

2.1

Deutsch

3

3

2

2

3

13

(I)

2.2

Englisch

3

3

3

3

3

15

(I)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2

2

2

2

2

2

10

(I)

3.

Wirtschaft

3.1

Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft

0

0

2

2

3

7

III

3.2

Betriebswirtschaft und Projektmanagement3

2

2

2

2

2

10

I

3.3

Rechnungswesen und Controlling3

3

2

2

2

2

11

I

3.4

Recht

0

0

0

0

3

3

III

3.5

Officemanagement3

2

2

0

0

0

4

III

4.

Gesellschaft, Kunst und Kultur

4.1

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

1

0

5

III

4.2

Psychologie und Philosophie

0

0

0

2

2

4

III

4.3

Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck4

2

2

2

2

0

8

IVa

5.

Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung

5.1

Angewandte Mathematik5

2

2

2

2

2

10

(I)

5.2

Naturwissenschaften6 und Ernährung

2

4

2

2

2

12

III

6.

Kommunikations- und Mediendesign3

6.1

Kommunikations- und Mediendesign7

3

4

4

4

3

18

I

6.2

Angewandte Informatik

0

0

2

2

2

6

I

7.

Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement3 8

3

3

3

3

3

15

III

8.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

1

9

(IVa)

Wochenstundenzahl

31

35

34

35

35

170

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

2

0

0

0

0

2

III

Gesamtwochenstundenzahl

33

35

34

35

35

172

C. Pflichtpraktikum

8 Wochen zwischen dem II. und dem V. Jahrgang

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen9

E. Förderunterricht9

______________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien.

5 Mit Technologieunterstützung.

6 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

7 Der Pflichtgegenstand besteht aus 12 Wochenstunden gemeinsamen Grundlagen und 6 Wochenstunden Vertiefungsbereich (je 2 Wochenstunden im III., IV. und V. Jahrgang).

8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 5-15 Wochenstunden festgelegt werden.

9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kommunikations- und Mediendesign“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kommunikations- und Mediendesign“.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kommunikations- und Mediendesign“.

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign dient im Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Kommunikations- und Medienwirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Informationstechnologie, gehobener Dienstleistungssektor und Verwaltung sowie im Kreativ- und Kulturbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign können

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign verfügen insbesondere über

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

1. Linguistische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

2. Soziolinguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

3. Pragmatische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

1. Linguistische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

2. Soziolinguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler

3. Pragmatische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 5 bis maximal 15 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen, wobei die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff der ersten 3 Semester nicht verändert werden dürfen. Kürzungen sind vom höchsten Semester absteigend vorzunehmen.

Die dadurch gegebenenfalls frei werdenden maximal 10 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Es muss entweder

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 172 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Im Pflichtgegenstand „Kommunikations- und Mediendesign“ sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff für 12 Wochenstunden verbindlich vorgegeben. Für die verbleibenden 6 Wochenstunden ist schulautonom festzulegen, ob die Vertiefung im Bereich „Kreatives Design“ oder im Bereich „Technisches Design“ erfolgt. Innerhalb des Bereiches „Kreatives Design“ müssen mindestens 4 der im Lehrplan definierten 6 Wahlbereiche schulautonom festgelegt werden. Die allenfalls verbleibenden maximal 2 Jahreswochenstunden (= 4 Semesterwochenstunden) sind für eine weitere Vertiefung in mindestens einem der gewählten Wahlbereiche zu verwenden. In diesem Fall sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu ergänzen.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann nur 1. schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. .

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten und auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Die Abstimmung der Lehrstoffverteilungen der Pflichtgegenstände „Kommunikations- und Mediendesign“ sowie „Angewandte Informatik“ ist in Bezug auf die inhaltliche und zeitliche Unterrichtsplanung unabdingbar. Weiters sind in beiden Gegenständen

Innerhalb des Pflichtgegenstandes „Kommunikations- und Mediendesign“ sind eine Abstimmung der schulautonomen Ergänzungsmöglichkeiten mit dem Grundlehrplan und ein entsprechend ganzheitlich ausgerichteter Unterricht sowie eine den gesamten Unterrichtsgegenstand umfassende einheitliche Leistungsbeurteilung sicherzustellen.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ wird dem unternehmerischen und kreativ-multimedialen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der vor allem im I. Jahrgang und teilweise im 3. Semester vermittelten Grundlagen des Catering sowie der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen betriebswirtschaftlichen, kreativen und medialen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Schaffung von Projektstrukturen und die Einbettung des Unterrichts in einen unternehmerischen Kontext bzw. in den organisatorischen Kontext des jeweiligen Auftraggebers. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich möglicher Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeiter- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9

9. Semester

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Brief und Erzählung).

Reflexion

Reflexion über die Lebenssituation.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreiben und Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussion.

Kurzpräsentationen.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme; Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen

Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorische Mittel.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Lineare und nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Reflexion über den eigenen und fremden Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorischer Mittel.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1. einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1. einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1. zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1. zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Wissensmanagement.

Textverarbeitung.

Bildbearbeitung.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts. Lizenzmodelle).

Internet und Internetdienste.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Tabellenkalkulation.

Präsentation

Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationstechniken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).

Tabellenkalkulation (fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse).

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit

Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung (Umbrüche, Revolutionen, Grund und Menschenrechte).

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates (Verfassungsprinzipien).

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich

Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Europa und die Welt von 1814 bis 1914 (Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus).

Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914.

Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich 1918 bis 1945.

Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus).

Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichische Verfassung (Gewaltenteilung – Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung. Österreichischer und europäischer Parlamentarismus. Rolle der Medien).

Internationale Geschichte ab 1945.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Europäische Union (Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen).

Österreich ab 1945.

Aktuelle Entwicklungen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Grundlagen der Psychologie, Richtungen und Methoden, Grundlagen der Wissenschaftstheorie.

Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und philosophisches Denken, Philosophie und Wissenschaft.

Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung.

Gedächtnis und Lernen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Erkenntnistheorie (Erkenntnistheoretische Positionen und Methoden, Grundlagen der Logik und Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis. Wahrheit, Wissen, Scheinwissen).

Problemlösen, Kreativität.

Entwicklungspsychologie (Sprachentwicklung, Denkentwicklung, Moralentwicklung ua.).

Konflikte, Aggression, Motivation, Emotion.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sozialpsychologie.

Politische Philosophie.

Persönlichkeitspsychologie.

Tiefenpsychologie.

Psychische Störungen.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Ethik (Ethische Theorien, angewandte Ethik).

Philosophische Anthropologie.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Grundlagen der allgemeinen Musiklehre.

Instrumente und Stimme im Überblick.

Orchester und Ensembles.

Gestaltungsgrundlagen

Farbe, Form, Raum, Material.

Grafisches Gestalten – skizzierend, dokumentierend.

Musikalische Parameter.

Dreidimensionales Gestalten

Entwurf, Funktion, Material, Form.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik.

Grafisches Gestalten

Schriftgestaltung, Kombination von Schrift und Bild.

Grafik. Grundlagen der digitalen Grafik.

Gestaltungsgrundlagen

Farbe, Form, Raum, Material.

Musikalische Formelemente, Gestaltungsprinzipien.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Gestaltungsgrundlagen der Malerei (Farbe, Form, Raum, Material. Farbe als Ausdrucksträger; experimentelle und malerische Techniken).

Objektkunst.

Experimentelles und plastisches Gestalten.

Grafisches Gestalten (Zusammenhänge von Schrift, Layout, Logodesign).

Musikalische Formen und Gattungen.

Vertonung von Bildern und Texten.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Grundlagen unterschiedlicher Musikprogramme.

Musikgeschichtlicher Überblick.

Grafische und malerische Gestaltungsaufgaben.

Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung.

Grafische Darstellungsgrundlagen.

Bewegungsabläufe, Storyboards, Trickfilm.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Installation, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Ausgewählte Musikprogramme.

Vertiefung Tontechnik.

Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen.

Fotografie, Medienkunst, Video- und Computerkunst.

Drucktechniken.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung mit Schwerpunkt Fotografie, Medienkunst, Video- und Computerkunst.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Einsatz von Musik in Video, Film und Werbung. Wirkung und Funktionen von Musik.

Elektronische Musik.

Corporate Design. Einblicke in die Werbepsychologie.

Künstlerisches Projekt inkl. Dokumentation und Präsentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Grafik, Zeichen, Plastik, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Schwerpunkte Werbung, Bildmanipulation.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musikpsychologie. Musik und Markt.

Künstlerisches Projekt.

Abstraktion, Installation, neue Medien.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren.

Algebra und Geometrie

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Matrizenrechnung

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Sparformen; Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournotscher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1. einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1. einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1. einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1. einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1. einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1. zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1. zweistündige Schularbeit im 9. Semester, 1. dreistündige Schularbeit.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundbegriffe, Grundgrößen

Die Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz.

Das internationale Einheitensystem.

Physikalische Größen (Grundgrößen und einige abgeleiteten Größen), Maßeinheiten. Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos. Bewegung, Klassischer Kraftbegriff, Energiebegriff, Leistung.

Optik

Licht (Entstehung und Ausbreitung).

Reflexion, Brechung, Optische Geräte, Beugung, Interferenzerscheinungen, Polarisation.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schwingungen und Wellen (Grundgrößen, Wellengleichung, Erscheinungen).

Akustik (Schall – Entstehung und Ausbreitung, Reflexion, Interferenz, Resonanz).

Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie.

Bausteine der Materie.

Atommodelle.

Periodensystem.

Ausgewählte Elemente und Stoffgruppen (zB Metalle, Halbleiter, Kohlenstoff).

Chemische Bindungen.

Struktur von Molekülen anhand anorganischer Alltagsstoffe.

Wasser und Luft als Lebensgrundlage.

Chemische Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Elektrizität, Magnetismus (Grundgrößen, Gesetze – Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln usw.).

Elektromagnetismus (Wechselstromkreise, Speichermedien, Lautsprecher, Mikrofon).

Grundlagen der organischen Chemie (Systematik der organischen Verbindungen, Funktionelle Gruppen).

Aufbau und Bedeutung ausgewählter organischer Werkstoffe der Kommunikationstechnik.

Alkohole.

Aufbau und chemische Eigenschaften der Nährstoffe (Kohlenhydrate, Eiweiße, Fette).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit; Nährstoffbildung, Aufgaben und Inhaltsstoffe der Nahrung; Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf; Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

Inhaltstoffe der Nahrung (energieliefernde Inhaltsstoffe – Aufbau, Arten, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung. Verdauung und Stoffwechsel).

Grundlagen der Sensorik.

Ausgewählte Lebensmittel und Getränke (Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Inhaltstoffe der Nahrung

Energiefreie Inhaltsstoffe (Arten, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).

Ausgewählte Lebensmittel und Getränke

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte, sensorische Beurteilung.

Lebensmittelqualität

Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelhygiene.

Ernährung verschiedener Personengruppen

Ernährungserziehung.

Alternative Ernährungsformen.

Ernährung und Krankheit.

Nachhaltiger Ernährungsstil.

Außer-Haus-Verpflegung.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können die Bedeutung wichtiger biologischer Prozesse beschreiben.

Kennzeichen des Lebens.

Zelle als Grundeinheit des Lebens.

Zellteilung von der ungeschlechtlichen Vermehrung bis zur Entstehung von Krebs.

Assimilation und Dissimilation.

Enzyme und ihre Bedeutung im Stoffwechsel.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können die Arbeitsweise der körpereigenen Abwehr darstellen.

Ausgewählte Organsysteme des Stoffwechsels und des Stofftransports (zB Verdauung, Atmung, Herz und Kreislaufsystem).

Immunsystem und Infektionskrankheiten.

Bau und Funktion von Steuerungssystemen (Nerven- und Hormonsystem).

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Halbleiter (Funktionsweise, Dotierung, Diode, Transistor, Solarzelle, LED, Flashspeicher).

Klassische Genetik und Humangenetik.

Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation).

Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein).

Aktuelle Forschungsergebnisse.

Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken der Gentechnologie.

10. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen (Informationsübertragung, Schwingkreis. Elektromagnetisches Spektrum, Radioaktivität).

Ökologische Grundlagen (Biotop, Biozönose, Ökosystem, Nahrungsnetze, Nahrungspyramide, biotische und abiotische Faktoren, Stoff- und Energiebilanz).

Evolution, Ursprung des Lebens und der Artenvielfalt.

Natur- und Umweltschutz an ausgewählten Beispielen (zB Prinzip der Nachhaltigkeit, ökologischer Fußabdruck, Biodiversität).

Regionalität und Globalisierung.

Ursachen (zB Treibhausgase) und Folgen des Klimawandels.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Fotografie

Wesentliche Grundbegriffe der Fotografie, Aufbau digitaler Kameras, Bildaufbau. Licht, Beleuchtung, Blitzfotografie, Farben und Formen, Motivbewusstsein.

Praktisches Fotografieren.

Bildbearbeitung

Additive und subtraktive Farbmodelle, Farbtiefe, Dateiformate.

Zeichen- und Malwerkzeuge, Auswahlwerkzeuge, Transformationen, Ebenen, Texte, Bildausschnitte, Helligkeit, Kontrast, Tonwerte, Farben und Verläufe, nondestruktive Bildkorrekturen.

Einfache Fotomontagen, Masken und Kanäle, Fotoretusche, Pfade, Filter und Effekte.

Webdesign

Grundlagen des Web, Standards, Netzwerke, Internet, Browser, Struktur von Websites, Erstellen einfacher Webseiten, grundlegende Strukturelemente, Bilder und Hyperlinks, grundlegende Formatierungen in CSS, Webhosting.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Webdesign

Tabellen, Formulare, Navigation, Cascading Style Sheets, Boxmodell, mehrspaltige Layoutformen.

Professioneller Web-Editor, Vorlagen, Hotspots und Image-Maps, Einbinden von Multimedia und Scripts. Webprojekte.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Printdesign

Arbeiten mit einem professionellen DTP-Programm, Dokumente erstellen, Layout einrichten, Text und Typografie, grafische Elemente, Formate, Druckvorstufe und Druck.

Journalismus

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Beiträge, Zielgruppen, Gestaltungsrichtlinien, Redaktionsarbeit, journalistische Darstellungsformen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Entstehung eines Films

Filmsprache, Exposé, Drehbuch, Shotlist.

Praktische Umsetzung bei Interviews, Reportagen, Dokumentationen, Kurz- und Werbefilmen.

Videotechnik und Schnitt

Grundbegriffe der Videotechnik, Aufbau digitaler Videokameras.

Kameratypen und Zubehör, gängige Videoformate, Verwaltung von Videoclips, einfache Schnitttechniken, Übergänge, Effekte, Vor- und Nachspann, Filmexport.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Animationen

Animationsarten, Einzel- und Schlüsselbilder, Zeitleiste, Tweenings.

Grundformen, Werkzeuge, Farben und Verläufe, Einbinden von Bildern und Musik.

Reportage und Dokumentation

Setting für Interviews, technische Ausrüstung, Tonaufnahme, filmische Aufbereitung.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Audio

Audiotechnik, Audioformate, Sampling und Quantisieren, Aufnahme und Bearbeitung in einem Multitrackprogramm, Hüllkurven, Loops, Effekte und Filter, Optimieren von Audiomaterial, Equalizing, Abmischen von Soundmaterial, Effekte- und Bus-Mischer, Audioexport.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Video

Aufnahme von Bild und Ton, gängige Videoformate, Exposé, Drehbuch und Shotlist, fortgeschrittener Videoschnitt, Überblendungen, Farbe und Transparenz, Animationen mittels Keyframes, Multipunktbearbeitung, Import von Bildern und Audiomaterial, Export von Filmmaterial.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

3D-Grafiken

Arbeitsumgebung eines 3D-Grafikprogramms, geometrische Basisformen, Bool’sche Operationen, Extrusion und Rotation, Techniken zur Bearbeitung dreidimensionaler Objekte, Texturing und Farben, Licht, Rendering und Export.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können Konzepte für einfache Produktvisualisierungen erstellen und zielgerichtet umsetzen.

Gesamtprojekte zum Webdesign und Printdesign.

(Jeder Wahlbereich umfasst 2 Semesterwochenstunden)

Wahlbereich WEBDESIGN

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterte Bildbearbeitung und Webdesign

Fortgeschrittene Bildkomposition mit Masken, grafische Weblayouts, Slices.

Professionelle Layouts, medienspezifische Darstellung. Usability.

Veröffentlichung und Verwaltung eines grafisch orientierten Webprojekts unter Einbindung diverser Scriptsprachen.

Wahlbereich CONTENT-MANAGEMENT-SYSTEM (CMS)

Die Schülerinnen und Schüler können

Content Management Systeme

Installation und Administration eines CMS, Inhalts- und Userverwaltung, Erweiterung durch Module, Einbinden von Bildbibliotheken und Editoren, Einrichten und Verwalten von Foren mit Rechtevergabe, Anpassung des Layouts.

Wahlbereich PRINTDESIGN

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweitertes Printdesign

Vektorgrafiken, Folder und Logos, komplexe Layout-Strukturen, Typografie, Inhaltsverzeichnisse. Praxisorientierte Projekte.

Wahlbereich AUDIO UND VIDEO

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektmanagement von der Idee zum fertigen Film.

Fortgeschrittene Audio- und Videotechniken

Multitrackrecording, Werbespots, verschachtelte Sequenzen, ausgewählte Beispiele wie Dokumentationen, Reportagen, Kurzfilme, Musikvideos.

Wahlbereich ANIMATION

Die Schülerinnen und Schüler können

Geometrische Formen wie Splines und Nurbs; Darstellung lebendiger Wesen und Strukturen wie Haare und Pflanzen; professionelle Ausleuchtung von Szenen.

Bewegung von Objekten, Schlüsselbilder, Aufbau von Szenarien, Animationsfilme.

Wahlbereich AKTUELLE ENTWICKLUNG UND MEDIEN

Die Schülerinnen und Schüler können

Aktuelle Entwicklungen und Trends in der Kommunikationstechnologie und im Mediendesign.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Netzwerkgrundlagen, Netzwerkkomponenten.

Netzwerkstandards, Topologien, OSI-Referenzmodell.

Grundlegende Netzwerkprotokolle der unteren Schichten des OSI-Modells.

Implementierung eines kabellosen SOHO-Netzwerkes.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Netzwerkkomponenten, Verkabelung.

Erweiterte Adresskonzepte.

Übungen zu Routing, Switching und VLANs.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Übersetzungsvorgang, Interpreter vs. Compiler, Heap, Stack.

Grundlagen der objektorientierten Programmierung.

Rekursionen.

UML Modellierung.

Sortieralgorithmen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Interfaces, Abstrakte Klassen.

Listen, Baumstrukturen, Binäre Suchbäume.

Umgang mit dem Dateisystem, Streams.

Zugriff auf Datenbanken.

Datenspeicherung (XML und Serialisierung).

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Fachterminologie.

Einteilung in Projektphasen.

Projektplanung mit Erstellung der Basisdokumente (BigProjectPicture, Projektbeschreibung, Formulierung der Projektziele, Kostenplan, Projektauftrag, Projektstrukturplan, Projektablaufplan usw.).

Grundlegende Methoden der Aufwandschätzung.

Laufende Erstellung von Statusberichten.

Wasserfallmodell.

Anwendung von Softwaretools zur Unterstützung des Projektmanagement-Prozesses.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Führen eines Projekthandbuches.

Zweck von Meetings und Mitführen von Besprechungsprotokollen.

Erstellung von Projektdokumenten (wie zB Pflichtenheft, Lastenheft, Analysedokument, Designdokument, Spezifikation, Abschlussbericht, Übergabebericht).

Stärken und Schwächen unterschiedlicher Projektmanagement-Methoden.

Methoden der Aufwandschätzung.

Konkrete Umsetzung von IT-Projekten.

I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Datenbanken

Verwaltung von Daten, relationale Datenbanken, Tabellen, Datentypen, Ein- und Ausgabeformate, Sortieren und Filtern, Auswahlabfragen, Aggregatfunktionen, Formulare, Berichte, Spezialabfragen, Import und Export.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Betriebssysteme

Installation und Konfiguration, Wartung, Software-Administration.

Netzwerke

Hardware – Hub, Switch, Router, Verkabelung, Protokolle, IP-Adressen, LAN/WLAN, Webhosting.

Datensicherheit und-sicherung.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen des Programmierens

EVA-Prinzip (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe), Datentypen, Variablen, Kontrollstrukturen, Schleifen und Entscheidungen, Funktionen, Programmierparadigmen, Arrays.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

SQL–Anweisungen.

Datenbankstruktur, Tabellen und Abfragen.

Serverseitige Programmiersprache

Installation und Administration eines lokalen Webservers, Formmailer, Cookies, Datenbankzugriff und -manipulation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Dynamische Webseiten

Passwortschutz mit Cookies, User-Login, Registrierung und Userprofile, Authentifizierung durch Sessions, Layout mit CSS.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Rechtliche Grundlagen der IT, E-Commerce und E-Learning, EGovernment, Projektmanagement, Informationsanalyse.

III. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Food Beverage

Sicherheitsmanagement, Ergonomie. Hygienemanagement, Gute Hygienepraxis.

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung und Mengenermittlung.

Speisen- und Getränkeangebot für verschiedene Veranstaltungen.

Inhaltliche Gestaltung von Speisen- und Getränkekarten.

Catering

Berufs- und Erscheinungsbild, Arbeitshaltung und Umgangsformen.

Gast und Gastlichkeit (Gästebetreuung).

Tischoptik und Raumgestaltung.

Cateringequipment.

Servicevorbereitung und -abläufe im Cateringbereich.

Getränke- und Speisenservice.

Veranstaltungsmanagement

Veranstaltungsarten.

Planungsinstrumente im Veranstaltungsbereich.

Zeitmanagement.

Personalmanagement, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung.

Verkaufsfördernde Maßnahmen

Verkaufsgespräch.

Cateringmappe.

Displaytische für verschiedene Anlässe.

Veranstaltungsplanung.

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur allein und im Team.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Branchenspezifische Software.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen des Service-Designs.

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten.

Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation; Medieneinsatz; rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements; Ziele und Strategien zur Zielerreichung; Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen; zum Mitgestalten anregen und anleiten; Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

Die Schülerinnen und Schüler können

Zwischen dem II. und V. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt 8 Wochen (Vollzeit) in einem Unternehmen oder in der Verwaltung. Davon sind mindestens 4 Wochen im Bereich des Kommunikations- und Mediendesigns zu absolvieren.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Wochenstunden

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände

pflich-

Jahrgang

Summe

tungs-

I.

II.

III.

IV.

V.

gruppe

1.

Religion/Ethik11

2

2

2

2

2

10

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

2.1

Deutsch

3

3

2

2

3

13

(I)

2.2

Englisch

3

3

3

3

3

15

(I)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2

2

2

2

2

2

10

(I)

3.

Kunst, Kultur und Politik

3.1

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

2

0

6

III

3.2

Kreativer Ausdruck3

3

2

1

2

0

8

IVa

4.

Gesellschaft und Soziales

4.1

Sozialmanagement und angewandtes Projektmanagement4 5

3

3

3

3

3

15

I

4.2

Psychologie, Pädagogik, Philosophie und Soziologie

0

2

2

3

4

11

III

4.3

Kommunikation, Supervision und Mediation6

0

0

1

2

1

4

III

5.

Mathematik und Naturwissenschaften

5.1

Angewandte Mathematik7

2

2

2

2

2

10

(I)

5.2

Biologie, Gesundheit, Hygiene und Ernährung8

3

3

2

2

3

13

III

5.3

Chemie und Physik

2

2

2

2

0

8

III

6.

Wirtschaft

6.1

Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaftslehre

2

2

0

0

0

4

III

6.2

Betriebswirtschaft

0

2

1

1

2

6

I

6.3

Rechnungswesen und Controlling4

3

2

2

2

2

11

I

6.4

Angewandtes Informationsmanagement4

2

2

2

2

0

8

II

6.5

Recht

0

0

0

0

3

3

III

7.

Haushaltsökonomie

4

0

0

0

0

4

IV

8.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

1

9

(IVa)

Wochenstundenanzahl

36

36

31

34

31

168

B. Verbindliche Übung

Praxisreflexion6

0

0

1

0

0

1

IVb

Soziales Lernen

1

0

0

0

0

1

III

C. Fachpraxis während des Unterrichtsjahres9

5

5

Gesamtwochenstundenanzahl

37

36

37

34

31

175

D. Pflichtpraktikum (Ferialpraktikum)

Je acht Wochen zwischen III. und IV. sowie zwischen IV. und V. Jahrgang

E. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen10

F. Förderunterricht10

_______________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien.

4 Mit Computerunterstützung.

5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 12-15 Wochenstunden festgelegt werden.

6 Einschließlich Übungen.

7 Mit Technologieunterstützung.

8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 12-13 Wochenstunden festgelegt werden.

9 Disloziert in Einrichtungen des sozialen Berufsfeldes.

10 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

11 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

G. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenanzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“.

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement dient Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung – insbesondere in Organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement können

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement verfügen insbesondere über

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler können

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen wie folgt festgelegt werden

Wochenstunden.

Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff der in Z 1 bis Z 2 genannten Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei Veränderung des Stundenausmaßes sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff entsprechend anzupassen.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Stundenausmaßveränderungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übungen und des Praktikums während des Unterrichtsjahres in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übungen und des Praktikums während des Unterrichtsjahres von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übungen erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Auch hier ist die Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“, „Dritte lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. „Dritte lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung etc.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Die Vernetzung folgender Themenbereiche in den Pflichtgegenständen Geschichte und politische Bildung und Kreativer Ausdruck wird empfohlen

Orientierung in der Zeit.

Griechische Kultur bis Barock.

Aufklärung bis Imperialismus/Klassizismus bis Impressionismus.

Erster Weltkrieg bis 1945 – Klassische Moderne – Zeitgenössische Kunst.

Durch die clusterinterne Abstimmung sowie jene mit den Pflichtgegenständen im Cluster Wirtschaft ist die ganzheitliche Sichtweise zu fördern und sind unbeabsichtigte Überschneidungen zu vermeiden.

Konkrete Kommunikationsformen und Settings sollen auch praktisch angewendet und trainiert werden.

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Schülerinnen und Schülern ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Eine gemeinsame Abstimmung der Lehrstoffverteilungen mit dem Pflichtgegenstand „Sozialmanagement und angewandtes Projektmanagement“ wird dringend empfohlen.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist auf eine gute Grundbildung und die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis größter Wert zu legen. Die Vernetzung des fachtheoretischen Wissens mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Es sollen zumindest zwei verschiedene Praktikumsfelder absolviert werden.

Die Vorbereitungen für die Praktika haben in Vernetzung mit fachspezifischen Pflichtgegenständen (v.a. der Cluster „Gesellschaft und Soziales“ und „Wirtschaft“ sowie mit „Biologie, Gesundheit, Hygiene und Ernährung“, „Kreativer Ausdruck“, „Deutsch“, „Chemie und Physik“ und „Bewegung und Sport“) zu erfolgen.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Betreuung und Reflexion der lehrplanmäßigen Praktika sind von fachkompetenten Lehrkräften aus dem Bereich Sozialmanagement durchzuführen.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grundlage einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb oder einer entsprechenden Institution und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9

9. Semester

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

I. Jahrgang

1. und 2. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Privatbrief und Erzählung).

Reflexion

Reflexion über die persönliche Lebenssituation.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.;

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.;

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.;

Rechtschreibung und Satzzeichen.;

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.;

Diskussion.;

Kurzpräsentationen.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte zB Stellungnahme; Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.;

Textsortenadäquater Stil.;

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen

Kommentieren und Appellieren.;

Grundlegende rhetorische Mittel.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.;

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.;

Nichtlineare Texte.

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.;

Lineare und nichtlineare Texte.;

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen;

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.;

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.;

Sprachlicher Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.;

Einfache Regeln der Textinterpretation.;

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.;

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.;

Medien als Informationsquellen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Alltagstexte

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt. Einfache Telefonate. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt. Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Reservierung; Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder). Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze persönliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Die im I. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung.

Geographische Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche persönliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Termine und Treffen vereinbaren, Wegbeschreibung.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung.

Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien auch medienunterstützt (zB Einladungen, Programmabläufe).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Speisen, Ernährung, Reisen.

Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Reisen

zB Telefonate, einfache Beschreibung von Speisen, einfache Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Reservierung), Notizen, Ankündigungen, Memos.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Speisen, Ernährung.

Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Reisen

zB Telefonate, einfache Beschreibung von Speisen, einfache Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen), Notizen, Ankündigungen, Memos; Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen

zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung), einfache Berichte.

Kommunikationssituationen. Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Äußern und einfaches Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, persönliche Korrespondenz, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen

zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Marketing, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden), Berichte.

Persönliche Kommunikation. Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Äußern und einfaches Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Blog, persönliche Korrespondenz, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Marketing, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Einfache mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen und Produkten, zB Bericht, Homepage; einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden).

Bewerbung.

Einfache persönliche schriftliche und mündliche Kommunikation

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, persönliche Korrespondenz, Diskussion, Präsentation).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Marketing, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Einfache mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen und Produkten, zB Bericht, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden).

Bewerbung.

Einfache persönliche schriftliche und mündliche Kommunikation

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, persönliche Korrespondenz, Diskussion, Präsentation).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit

Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus etc.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung

Umbrüche, Revolutionen, Grund und Menschenrechte.

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates

Verfassungsprinzipien.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich

Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Europa und die Welt von 1814 bis 1914

Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus.

Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914.

Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich 1918 bis 1945.

Totalitäre Ideologien

Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede.

Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus.

Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichische Verfassung

Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Österreichischer und europäischer Parlamentarismus.

Rolle der Medien.

Europäische Union

Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Internationale Geschichte ab 1945.

Österreich ab 1945.

Aktuelle Entwicklungen.

Längsschnitte oder Projekte zu Themen wie Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, Wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Grundlagen der Allgemeinen Musiklehre.

Instrumente/Stimme im Überblick.

Akustische Grundlagen und Gehör.

Orchester und Ensembles.

Gestaltungsgrundlagen

Farbe, Form, Raum, Material.

Grundlagen des grafischen Gestaltens.

Musikalische Parameter.

Grundlagen der Schriftgestaltung und Layoutgrundlagen.

Dreidimensionales Gestalten

Entwurf, Funktion, Material, Form.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Orchester und Ensembles.

Elektronische Instrumente im Überblick.

Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik.

Grafisches Gestalten

Vervielfältigbare Bildproduktion.

Kombination von Schrift und Bild.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Tanz und Bewegungsgestaltung.

Musikgeschichtlicher Überblick.

Musikalische Formen und Gestaltungsprinzipien.

Gestaltungsgrundlagen der Malerei

Farbe als Ausdrucksträger, experimentelle und malerische Techniken.

Dreidimensionales Gestalten.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Tanz und Bewegungsgestaltung.

Musik und Computer.

Vertonung von Bildern und Texten.

Notationsformen.

Zielgruppenorientierte Gestaltung (Gebrauchsprodukte, grafische Produkte).

Digitale Bildbearbeitung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Tanz und Bewegungsgestaltung.

Musikalische Gattungen.

Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen.

Grafische oder malerische Gestaltungsaufgaben.

Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Tanz und Bewegungsgestaltung.

Wirkungen und Funktionen von Musik.

Gestaltungsaufgaben zur figürlichen Darstellung

Bewegung, Proportion, Deformation.

Fotografie.

Trickfilm, Film/Video.

Freie bildnerische Arbeit

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch Schülerinnen und Schüler mit projektbegleitender Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Tanz und Bewegungsgestaltung.

Musik des 20. und 21. Jahrhunderts.

Musik und Gesellschaft.

Freie bildnerische Arbeit

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch Schülerinnen und Schüler mit projektbegleitender Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Überblick über die Handlungsfelder im Sozialbereich.

Berufsethik.

Wertebewusstsein und Werteorientierung v. a. in Bezug auf Menschenrechte und Menschenwürde.

Begriffsklärung Sozialmanagement und Sozialarbeit im Kontext der Sozialwirtschaft.

Soziale Einrichtungen/Organisationen

Exemplarische Darstellung.;

Non-Profitorganisationen/Non-Governmental-Organisationen – Profitorganisationen.

Berufsbilder und Tätigkeiten in Sozialeinrichtungen.

Professionalität (in) der Sozialen Arbeit

Grundsätze der professionellen Hilfe und ihre Grenzen.

Ehrenamtlichkeit.

Zeit- und Selbstmanagement.

Handlungsfeld Kinder, Jugend und Familie.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Geschichte und Handlungsfelder der sozialen Arbeit.

Handlungsfeld Kinder, Jugend und Familie.

Handlungsfeld Alter.

Netz der sozialen Sicherheit in Österreich.

Projektmanagement.

Personalmanagement.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsfeld Kinder, Jugend und Familie.

Handlungsfeld Alter.

Handlungsfeld Gesundheit/Krankheit/Beeinträchtigung.

Netz der sozialen Sicherheit in Österreich.

Projektmanagement.

Finanzierung in Non-Profitorganisationen.

Leitbild.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsfeld Gesundheit/Krankheit/Beeinträchtigung.

Methoden der Sozialarbeit.

Helfende Beziehung.

Personalmanagement – Bewerbung.

Instrumente des Marketings.

Leitbild.

Angewandtes Projektmanagement.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsfeld Gesundheit/Krankheit/Beeinträchtigung.

Handlungsfeld Grundsicherung.

Methoden der Sozialarbeit.

Helfende Beziehung.

Instrumente des Marketings.

Angewandtes Projektmanagement.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsfeld Grundsicherung (Armut, Wohnungslosigkeit, Arbeit).

Handlungsfeld Gesundheit/Krankheit/Beeinträchtigung.

Handlungsfeld Straffälligkeit.

Finanzierungsmanagement.

Rechtsformen von Non-Profitorganisationen.

Angewandtes Projektmanagement.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsfeld Straffälligkeit.

Handlungsfeld Migration, Asyl und Integration.

Managementkonzeptionen.

Zielsysteme.

Betriebsorganisation, Veränderungsmanagement.

Sozialpolitik.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsfeld Migration, Asyl und Integration.

Handlungsfeld Entwicklungszusammenarbeit.

Handlungsfeld Bildung und Beruf.

Diversity Management; Gender Mainstreaming.

Sozialpolitik – Wohlfahrtsstaatmodelle.

Ökonomisierung der Sozialen Arbeit.

Ethik.

Prozess- und Qualitätsmanagement.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsfeld Entwicklungszusammenarbeit/Internationale Sozialarbeit.

Sozialpolitik – Wohlfahrtsstaatsmodelle.

Case Studies.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Einführung

Grundlagen der Psychologie, Pädagogik und Philosophie.

Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Erziehung.

Erziehungsstile.

Entwicklung bis zum Schulalter.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Kognition

Lernen, Denken, Gedächtnis, Intelligenz, Kreativität.

Emotion, Motivation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwicklung ab dem Schulalter.

Beeinträchtigung.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Soziologie und soziologisches Denken.

Soziale Prozesse.

Persönlichkeit.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Sozialisation.

Formen des menschlichen Zusammenlebens.

Psychische Aspekte von Gesundheit und Krankheit.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gesellschaft und Staat.

Werte und Normen.

Kultur und Religion.

Demografie und Migration.

Menschenbilder.

Wahrheit und Erkenntnis.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Konkrete Beispiele zur Vernetzung und zum Transfer der Inhalte aus Psychologie, Pädagogik, Philosophie und Soziologie.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen sozialer Interaktion.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsmodelle.

Grundbegriffe und Planung des Selbstmarketings.

Kreativitätstechniken zur Ideenfindung.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Konflikt und Konfliktmanagement.

Mediation.

Supervision und Coaching.

Instrumente der Psychohygiene.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Gruppen und Teamarbeit.

Moderation.

Krisenmanagement.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Psychohygiene.

Fallbeispiele und Übungssituationen.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikation und Organisation.

Fallbeispiele und Übungssituationen.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren.

Algebra und Geometrie

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Matrizenrechnung

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Sparformen; Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kennzeichen des Lebens.

Zellbiologie ( Bau der Zelle, DNS, Chromosomen, Mitose, Meiose).

Gewebe/ Gewebetypen, Organsysteme, Gesamtorganismus.

Sexualität

Geschlechtsorgane.

Empfängnisverhütung und Familienplanung.

Ontogenese, Schwangerschaft, Geburt.

Mensch und Gesundheit

Salutogenese-Modell.

Gesundheit und Hygiene (Krankheitserreger, Infektionen und Infektionskrankheiten).

Blut, Herz-Kreislauf-System.

Aufbau und Funktion des Atmungssystems.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Gesunder Mensch

Verdauungssystem und Störungen.

Exkretionssystem.

Passiver und aktiver Bewegungsapparat sowie deren Erkrankungen, Ergonomie.

Immunsystem, Allergien und Impfungen.

Grundlagen der Ernährung

Ernährungsverhalten.

Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.

Nährstoffbildung.

Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.

Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf.

Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

Energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung (Kohlenhydrate)

Aufbau, Arten und Vorkommen. Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung.

Bedarf und Bedarfsdeckung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwicklung und Weltanschauung

Evolutionstheorien.

Ursprung und Entwicklung des Lebens (Artenvielfalt).

Verhaltensforschung.

Grundlagen der Ethologie.

Energieliefernde Inhaltstoffe (Fett, Eiweiß)

Aufbau, Arten und Vorkommen.

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung.

Bedarf und Bedarfsdeckung.

Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung (Wasser)

Trinkwasser.

Eigenschaften, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Bedarf und Bedarfsdeckung.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung (Mineralstoffe, Vitamine, Bioaktive Substanzen)

Arten, ernährungsphysiologische Bedeutung, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung.

Lebensmittelqualität

Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung.

Lebensmittelproduktion. Lebensmittelhygiene. Toxikologie.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Lebensmittel

Arten, Zusammensetzung, Produktion, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, ökologische Bewertung.

Sensorik.

Ernährung verschiedener Personengruppen nach Alter und spezieller Belastungssituation.

Alternative Kostformen.

Erstellen von Speiseplänen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Energie und Umwelt

Grundlagen der Ökologie; Ökosysteme; biotische und abiotische Umweltfaktoren, Nahrungsnetze.

Biologisches Gleichgewicht und Beeinflussung.

Natur- und Umweltschutz.

Sinne und Wahrnehmung

Zentrales und peripheres Nervensystem.

Sinnesorgane.

Hormonsystem.

Psychische Erkrankungen, Stress, Sucht und Psychohygiene.

Ernährung

Folgen der Über- und Unterversorgung.

Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten. Ernährungstherapie.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Allgemeine und persönliche Hygiene. Hygiene in sozialen Einrichtungen.

Desinfektion – Sterilisation.

Sozial- und Umwelthygiene.

Erste Hilfe

Gefahrenzone, Rettungskette, Kontrolle der Lebensfunktionen.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Wunde und Wundversorgung.

Ernährungs- und Konsumverhalten

Einflüsse. Verbraucherstatistik. Österreichischer Ernährungsbericht.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungsaufklärung und -information im öffentlichen Bereich

Public Health, betriebliche Gesundheitsförderung.

Persönliches Ernährungsverhalten

Ernährungsbiografie, Einflüsse auf das Ernährungsverhalten. Ernährungserziehung. Ernährungsberatung.

Nachhaltiger Ernährungsstil.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Biochemie und Genetik

Das menschliche Genom.

Vererbung und Erbkrankheiten.

Stammzellenforschung, Klonieren und Gentechnologie.

IVF, Pränataldiagnostik, PID.

Ethische Aspekte.

Proteinbiosynthese.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Naturwissenschaft und Gesellschaft

Humanökologie.

Ökologischer Fußabdruck.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben.

Alltagschemie.

Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie, Gefahrensymbole.

Bausteine der Materie.

Atommodelle.

Periodensystem.

Struktur von Molekülen anhand von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz).

Chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion)

Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Untersuchungsmethoden).

Klima im Wandel: Ursachen (zB Treibhausgase) und Folgen des Klimawandels.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der organischen Chemie (Systematik der organischen Verbindungen, Funktionelle Gruppen).

Fossile und erneuerbare Energieträger

Gewinnung, Verarbeitung und Verwendung.

Alkohole

Chemische Eigenschaften; Herstellung; Gefahren und Auswirkungen (insbesondere auf die Verkehrstüchtigkeit).

Chemische Analytik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Synthetische Stoffe (zB Kosmetika, Kunststoffe, Farbstoffe).

Stoffkreisläufe.

Herstellung, Verwendung und Recycling typischer Stoffe im Alltag (wie Glas, Metalle, Papier und Biomasse, Kunststoffe).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz.

Das internationale Einheitensystem

Physikalische Größen (Grundgrößen und einige abgeleiteten Größen), Maßeinheiten.

Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos.

Klassischer Kraftbegriff

Newtonsche Axiome, Gravitation.

Entwicklung des Weltbilds aus historischer Sicht.

Aufbau und Entwicklung des Universums.

Raumfahrt.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung.

Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Energiekennzahl, Dämmung von Gebäuden, kontrollierte Wohnraumlüftung,

Solaranlagen.

Heizung und deren Regelung.

Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Heizenergien.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Elektrizität.

Elektrischer Strom

Sicherer und sparsamer Umgang.

Erzeugung aus fossilen und regenerativen Energiequellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schall und Akustik.

Licht und Optik.

Diagnose und Therapie von Krankheiten (wie zB Tumorerkrankungen) anhand ausgewählter moderner Verfahren mit elektromagnetischen Wellen und Teilchenstrahlung (zB Röntgen, MRT, PET, CT, Laser) und deren Einfluss auf den Organismus.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Geografie

Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien. Physiogeografische Grundlagen.

Nutzung von Naturräumen.

Globale Bevölkerungstendenzen inkl. Migration.

Entwicklungsländer und Schwellenländer

Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung.

Unterschiedliche Entwicklungsniveaus.

Entwicklungen in der Landwirtschaft und im Bergbau (Rohstoffökonomien).

Modelle des ökonomischen Wandels anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen.

Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Industrieländer

Ökonomische und regionale Entwicklungen in ausgewählten Regionen.

Globalisierung und Nachhaltigkeit

Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung.

Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme.

Österreich

Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzungen.

Bevölkerungsentwicklung, Migration.

Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen.

Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen.

Wirtschaftstheorien.

Markt und Preis.

Konjunkturpolitik.

Geld- und Währungspolitik.

Budget- und Budgetpolitik.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Wirtschaft

Wirtschaftsteilnehmer; Funktionsweise und Formen von Märkten; Arbeitsteilung und Produktionsfaktoren.

Unternehmen

Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen.

Kaufvertrag

Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen; Mindestbestandteile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Kaufvertrag

Bestandteile inkl. Zahlungsformen, E-Commerce, Kaufvertragsverletzungen.

Konsumentenschutz.

Betriebliche Kommunikation (inkl. Schriftverkehr).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Personalmanagement (Personalbedarf; Personalauswahl, Bewerbung, Beurteilung, usw.).

Grundlagen des Arbeitsrechts.

Marketing

Marktforschung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Marketing

Marketing-Mix.

Business-Plan.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmensgründung

Entwicklung einer Geschäftsidee.

Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung (Gewerberecht, Unternehmer, Firma/Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundstrukturen der Branchen (Handel, Industrie, Versicherung und Gewerbe).

Kreditinstitute.

Insolvenz, Privatkonkurs.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kapitalmarkt.

Grundlagen der Finanzierung und Investition.

Unternehmensführung

Betriebsorganisation, Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmensführung

Managementkonzepte.

Case Studies.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten, mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Erstellung einfacher Finanzpläne (Budgets) aus dem Privat- und Unternehmensbereich.

Belege. Belegorganisation inkl. Formvorschriften.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer. Kassa-/Bankbuch. Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung. Erfolgsermittlung.

Einführung in die Doppelte Buchführung

Inventur. Inventar. Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung.

Einfache Geschäftsfälle

Kontenrahmen. Kontenplan.

Umsatzsteuer.

Verbuchung auch anhand von Belegen (Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank).

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte).

Personalverrechnung

Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Überstundenberechnung. Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge. Sonderzahlungen. Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung.

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software/Tabellenkalkulation.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen. Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung

Kostenartenrechnung. Kostenstellenrechnung. Kostenträgerrechnung. Betriebsergebnisrechnung.

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. Branchenspezifische Software/Tabellenkalkulation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Teilkostenrechnung

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Komplexe Geschäftsfälle (insbesondere Abrechnung von Kredit- und Bankomatkarten, Steuern und Abgaben).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss

Grundlagen. Reihenfolge der Abschlussarbeiten. Inventur und Inventar. Bewertungsgrundsätze, maßstäbe und -regeln.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Material/Waren

Einfache Bewertung (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung.

Nach Möglichkeit mit Computerunterstützung.

Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss

Bewertung des Umlaufvermögens – Forderungen.

Bewertung der Verbindlichkeiten.

Rechnungsabgrenzungen.

Erfolgsermittlung. Erfolgsverteilung.

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

E-A-Rechnung (vertiefende Übungsbeispiele).

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss inklusive Controlling

Rücklagen (Begriffe. Einteilung. Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht).

Darstellung und Interpretation von Zahlenmaterial (insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Liquiditätsanalyse.

Steuerrecht

Einkommensteuer.

Case Studies (fächerübergreifend mit „Betriebswirtschaft“).

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Case Studies (fächerübergreifend mit „Betriebswirtschaft“).

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten, mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem, Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

Wissensmanagement.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Typografie und Layout.

Bildbearbeitung.

Textverarbeitung.

Gesetzliche Bestimmungen

Grundzüge des Urheberrechts, Lizenzmodelle.

Internet und Internetdienste.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung

Fortgeschrittene Textverarbeitung.

Tabellenkalkulation.

Präsentation

Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationsgestaltung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung

Fortgeschrittene Textverarbeitung.

Dateiformate.

Grafik- und Bildbearbeitung

Fortgeschrittene Bildbearbeitung.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Tabellenkalkulation

Fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse.

Desktop Publishing

Grundlagen.

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Online-Publishing

Content Management System, Soziale Netzwerke.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung

Fortgeschrittene Textverarbeitung.

Desktop Publishing

Fortgeschrittenes Desktop Publishing.

Ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Informationsethik.

Datenschutz und Datensicherheit.

Datenbanken.

EGovernment, Digitale Signatur, Verschlüsselung.

Neue Medien und Technologien

I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Personenrecht, insbesondere Handlungsfähigkeit und ihre Beschränkung (Sachwalterschaft, Angehörigenvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, gerichtliche Unterbringung).

Familienrecht, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen Eltern und Kindern, Patchworkfamilie, das Kindeswohl, Jugendwohlfahrt, Eherecht, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft und die Durchsetzung des Familienrechts.

Erbrecht.

Sachenrecht.

Schuldrecht, insbesondere Schadenersatzrecht.

Gerichtsbarkeit, insbesondere Gerichtsverfahren, Gerichtsinstanzen, Vertretung vor Gericht.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Exekutionsrecht.

Insolvenzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

Rechtsmaterien im Gesundheitswesen.

Verwaltungsverfahren.

Sozialpartnerschaft und Interessenvertretungen.

Strafrecht.

Internationale Beziehungen und Organisationen, insbesondere UNO.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Haushalts- und Betriebsorganisation

Arbeitsplanung und -organisation.

Haushaltsformen. Aufbauorganisation.

Wohnbedürfnisse. Wohnraumgestaltung. Organisation der Pflege und Reinigung.

Gute Hygienepraxis. Arbeitssicherheit, Ergonomie.

Ökologische und nachhaltige Wirtschaftsführung.

Personalmanagement

Mitarbeiterführung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung.

Küchenpraxis

Warenbewirtschaftung.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion; Portionieren und Anrichten.

Gemeinschaftsverpflegung.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Tisch- und Esskultur.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Einrichtungen im sozialen, gesundheitlichen, medizinischen, pädagogischen und im sonder- und heilpädagogischen Bereich.

Reflexion.

Präsentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Einrichtungen im sozialen, gesundheitlichen, medizinischen, wirtschaftlichen, pädagogischen und im sonder- und heilpädagogischen Bereich.

Reflexion.

Präsentation.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schule als Lebensbereich und Regeln des Zusammenlebens.

Selbstorganisation und Lernmanagement.

Die Schülerinnen und Schüler

Laut Stundentafel.

Hospitationsaufgaben in den jeweiligen Praktikumsstellen, betreut durch Praxisbegleitlehrerinnen und Praxisbegleitlehrer sowie Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen vor Ort.

Die Schülerinnen und Schüler

Zwischen dem III. und IV. Jahrgang im Ausmaß von 8 Wochen (Vollzeit) im Sozialbereich.

Zwischen dem IV. und V. Jahrgang im Ausmaß von 8 Wochen im Sozialbereich oder im Ausmaß von jeweils 4 Wochen im Sozialbereich und im Wirtschaftsbereich.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt E anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

§ 1. Für die nachstehend genannten Schulformen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

§ 2. Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013, erfasst sind, in die in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sowie in den Rubriken „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

§ 3. Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese durch die zuständige Schulbehörde zu erlassen.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

§ 4. (1) Diese Verordnung tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht), und zwar hinsichtlich des § 1 und der Anlagen A1, A2, A6, A12, A13, C3 bis C7 und F1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 239/2016, wie folgt in Kraft

(2) Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 235/2019 treten wie folgt in Kraft

(3) § 1 Z 10a und Z 22a sowie die Anlagen A10a und C4a (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 51/2021 treten hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 2021 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.

(4) Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 250/2021 treten wie folgt in Kraft

(5) Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 150/2023 treten wie folgt in Kraft

(6) Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 207/2023 treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) wie folgt in Kraft

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1

2.

3.

1.

Religion/Ethik12

2

2

2

6

(III)/III

2.

Allgemeinbildung, Sprache und Medien

2.1

Deutsch2

3

3

3

9

(I)

2.2

Englisch

3

3

3

9

(I)

2.3

Geschichte und Politische Bildung3

0

2

2

4

III

2.4

Biologie und Ökologie

2

0

0

2

III

2.5

Officemanagement und angewandte Informatik4

3

2

2

7

II

3.

Tourismus und Wirtschaft

3.1

Tourismusgeografie5

0

0

3

3

III

3.2

Tourismusmarketing6

0

3

2

5

II

3.3

Kultur- und Tourismusland Österreich

0

2

0

2

III

3.4

Betriebs- und Volkswirtschaft2

2

1

2

5

I

3.5

Rechnungswesen2 7

3

3

3

9

I

3.6

Recht

0

0

2

2

III

4.

Gastronomie und Hotellerie

4.1

Ernährung

2

0

0

2

III

4.2

Küchenorganisation und Kochen

4

3

3

10

IV

4.3

Serviceorganisation, Servieren und Getränke

4

3

3

10

IVa

4.4

Wahlpflichtbereich: Spezialisierung8 9

0

2

1

3

IVa

5.

Betriebspraktikum10

3

3

3

9

(Va)

6.

Bewegung und Sport; Sportliche Animation

2

2

2

6

(IVa)

Wochenstundenzahl

33

34

36

103

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation11

2

0

0

2

III

Gesamtwochenstundenzahl

35

34

36

105

C. Pflichtpraktikum

Insgesamt 24 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen9

E. Förderunterricht9

F. Fakultatives Praktikum

4 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse

___________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 3-4 Wochenstunden festgelegt werden.

4 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 6-7 Wochenstunden festgelegt werden.

5 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.

6 Inklusive Projektmanagement.

7 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 8-9 Wochenstunden festgelegt werden.

8 Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich.

9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

10 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 8-9 Wochenstunden festgelegt werden.

11 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 1-2 Wochenstunden festgelegt werden.

12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

G. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Hotelfachschule; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Hotelfachschule.

4 Gemäß Stundentafel der Hotelfachschule.

Die dreijährige Hotelfachschule dient im Sinne der §§ 52 und 58 Schulorganisationsgesetz (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG des dem Erwerb einer grundlegenden Allgemeinbildung und vermittelt erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur selbstständigen und unselbstständigen Ausübung von Berufen in allen Bereichen der Wirtschaft, insbesondere in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, mit Schwerpunkt Gastronomie und Hotellerie, befähigen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln), sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, kundenorientierte Arbeitshaltung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen und im Team zu arbeiten.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Insbesondere verfügen Absolventinnen und Absolventen der Hotelfachschule über selbstsicheres Auftreten und kundenorientierte Arbeitshaltung, können situationsadäquat kommunizieren und haben mindestens 24 Wochen einschlägige Berufserfahrung.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften, sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist.

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Wochenstunden der folgenden Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung können im angeführten Rahmen verändert werden.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit a-f) ist jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß der Wochenstunden ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 6 Wochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Es muss entweder

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes bzw. der verbindlichen Übung schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Kenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen

Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Küchenorganisation und Kochen“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt und legen besonderen Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse.

Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen.

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren.

Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der die Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Erkennen, Bestimmen und Anwenden von Wortarten, Satzgliedern und Satzarten.

Erkennen von Satzgrenzen.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Entnahme von Kerninformationen.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (individuelle Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe).

Reflexion

Reflexion über Lebenssituationen.

Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Berufsbezogener Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten, Medienbeiträge.

Gestaltendes Vorlesen, Erkennen von Redeabsichten.

Feedback.

Formulierung einfacher Argumente.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten, Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Brief, E-Mail, Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der alltäglichen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Diskussion.

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente.

Stellungnahmen.

Lesen

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien.

Schreiben

Einsetzen verknüpfender Elemente.

Textsortenwissen (individuelle Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der alltäglichen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren, Präsentieren.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen wie zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren.

Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Gesundheit.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Speisen und Ernährung.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, einfache Telefonate.

Einfache berufliche mündliche Kommunikation

zB im Restaurant (Beratung, Erklärung von Speisen).

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Speisen und Ernährung, Beherbergungsbetriebe, Tätigkeitsfelder im Hotel und Restaurant.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

insbesondere im Bereich Praxisreflexion, Hotellerie und Gastronomie, einfache Emails (Anfrage, Reservierung, Bestätigung), einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Beherbergungsbetriebe, Tätigkeitsfelder im Hotel und Restaurant.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

einfache Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie und Gastronomie (zB Zimmersuche und -buchung, Rezeptionsgespräche, Gästebetreuung, Beschreibung von Speisen), einfache Emails, einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Anforderungen im Tourismus, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Anfragen, Umgang mit Beschwerden, Arbeitsfelder und –abläufe, Bewerbung, Kommunikationstechnologie.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Anforderungen im Tourismus, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Bestellung, Umgang mit Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich

Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure.

Staat

Grundlagen und Aufgaben des Staates.

Verfassungsprinzipien.

Rolle der Medien.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgabe der Geschichte

Quellen, Methoden, Orientierung in der Zeit, Historische Epochen im Überblick.

Politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Strömungen in Österreich und Europa vom Wiener Kongress bis 1914.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ideologien.

Österreich und die Welt 1914 bis 1945

Erster Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Krisen der Demokratien

Kommunismus, Nationalsozialismus, Verfolgung, Holocaust und Widerstand.

Österreich ab 1945

Zweiter Weltkrieg und direkte Folgen.

Europa und die Welt nach 1945

Kalter Krieg, europäische Integration.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen

Zelle und Mikrobiologie.

Menschliche Organsysteme, Erkrankungen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung – ausgewählte Bereiche

Herz-Kreislauf-System (Zivilisationserkrankungen), Atmungssystem (Rauchen, Asthma), Nervensystem (Sucht, Alzheimer, Parkinson, Depression, burn out), Urogenitalsystem (Sexualhygiene, Familienplanung, Infertilität, Geschlechtskrankheiten), Immunsystem (Allergien, Asthma, Impfungen), Hormonsystem (Diabetes), Bewegungssystem (Ergonomie).

Reisetourismus

Reisekrankheiten und –prophylaxe.

Ökologie

Ökologische Grundlagen, Naturkreisläufe, Umwelt- und Naturschutz, Ressourcen (fossile Rohstoffe, Wasser, Nahrung, Raum, Luft), Ökologische Maßnahmen im Tourismus.

1.Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Informationstechnologie

Computersysteme, Hardwarekomponenten, Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk, Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Grundlagen der IT Security

Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung.

Textverarbeitung

Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms, Richtlinien und Normen, alltägliche Schriftstücke.

Bildbearbeitung

Bildanpassung und Bildformate.

Präsentation

Erweiterte Techniken eines Präsentationsprogramms, Vertiefung.

Internet und Internetdienste.

Gesetzliche Bestimmungen

Grundzüge des Urheberrechts.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Tabellenkalkulation

Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms.

Grafik- und Bildbearbeitung

Grundlagen der Bildbearbeitung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung

Geschäftliche Schriftstücke, Vertiefung.

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung und Publishing

Umfangreiche Schriftstücke, Vertiefung, Publikationen, Werbemittel.

Online

Online-Kommunikation, soziale Netzwerke, Online-Dateimanagement.

Datenschutz und EGovernment.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Neue Medien und Technologien.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Physiogeografische und humangeografische Gliederung der Erde, großräumliche Gliederung überregionaler Reisedestinationen.

Touristisches Potential bestimmter Räume, Reiseplanung.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Topografische und großräumliche Kenntnisse österreichischer Tourismusregionen.

Natur- und kulturräumliches Potential Österreich.

Landschafts- und Naturschutz.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

„System Tourismus“ und externe Rahmenbedingungen, Historische Entwicklung des Tourismus.

Wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus (regional, national und international), Tourismusstatistiken, Touristisches Angebot (Voraussetzungen, Fallbeispiele).

Bedürfnisse, Reisemotive und Trends im Tourismus.

Nachhaltigkeit im Tourismus (zB sanfter Tourismus).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen des Marketings (Philosophie, Ziele und Positionierung), Marktforschung (Methoden und Arten).

Organisatorische Grundlagen des Tourismus.

Grundzüge des Projektmanagements.

Projektmanagement-Fallbeispiele (zB anhand spezifischer Tourismusregionen).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Projektmanagement, Fallbeispiele.

Marketing-Instrumente.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Grundzüge der Markenentwicklung.

Ausgewählte Fallbeispiele.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Begriffsklärungen (Kultur, Kulturtourismus, Kulturreise, regionale Identität, Kulturlandschaft, Klischees).

Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus (Statistiken).

Wesentliche österreichische Kulturangebote anhand ausgewählter Beispiele

Festspiele, Festivals, Theater, Musik, Brauchtum, Volkskultur, Kulturdenkmäler, Museen, Ausstellungen, Erlebniswelten, Landschaftskunst, Architektur, Film, Weltkulturerbe.

Bewusste Wahrnehmung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Kulturelle Erscheinungsformen.

Ausgewählte aktuelle Kulturströmungen.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Wirtschaft

Wirtschaftsteilnehmer, Wirtschaftskreislauf, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren, volkswirtschaftliche Ziele (magisches Vieleck), betriebswirtschaftliche Ziele.

Tourismus und Freizeitwirtschaft

Angebot und Nachfrage im Tourismus, Betriebsarten.

Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrechtliche Grundlagen.

Kaufvertrag

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen), Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, E-Commerce, Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, Schriftverkehr in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Personalmanagement

Personalplanung, Personalauswahl, Personaleinsatz, Personalfreisetzung, Personalentwicklung und beurteilung, Motivation, Humanisierung des Arbeitsplatzes.

Volkswirtschaft

Humankapital, Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmensführung

Managementfunktionen und -konzepte, Führungsstile, Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit im Tourismus.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmensgründung

Entwicklung einer Geschäftsidee (Kreativitätstechniken), rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB gewerberechtliche Grundlagen, Rechtsformen), Inhalte des Businessplans.

Finanzierung und Förderungen im Tourismus.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Versicherungen.

Kreditinstitute

Einfache Formen der Veranlagung.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

Konjunktur, Geld- und Fiskalpolitik.

Geldwert

Inflation, Deflation.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Wirtschaftliches Rechnen (zB Prozentrechnung, Ergebnisse schätzen).

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens, Beleg, Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen (inklusive Umsatzsteuer), Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Einführung in die doppelte Buchführung.

Inventar, Inventur und Bilanz, Kontenrahmen, Kontenplan, Erfassung einfacher Geschäftsfälle in der doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss und Erfolgsermittlung.

Verbuchung branchentypischer laufender Geschäftsfälle auch anhand von Belegen (einschließlich Umsatzsteuer)

Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Warenrücksendungen, Rabatte, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderung.

Jeweils nach Möglichkeit mit Computerunterstützung

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Verbuchung komplexerer branchentypischer laufender Geschäftsfälle auch anhand von Belegen (inklusive Umsatzsteuer)

Transportkosten, Skonto, Privateinlagen und –entnahmen (inklusive Anwendung der amtlichen Sachbezugswerte), insbesondere Rechnungsausgleich mit Bankomat- und Kreditkarte, Emballagen, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbogen, Kontoabschluss Bank.

Personalverrechnung

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie von Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramm.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung

Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, insbesondere Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung.

Teilkostenrechnung

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Rechnung, Mindestpreis).

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramm.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Steuerlehre

Arbeitnehmerveranlagung, Einkommensteuererklärung.

Fallbeispiele.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung).

Privatrecht

Personenrecht, Grundzüge des Familien- und Erbrechts, Sachenrecht, Schuldrecht, Konsumentenschutz.

Wirtschaftsrecht

Datenschutz, Internet, Urheberrecht.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Arbeits- und Sozialrecht.

Zivil- und Strafrecht

Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Ernährung, Grundsätze der vollwertigen Ernährung, Ernährungsverhalten, Bedarf und Bedarfsdeckung.

Lebensmittel und Inhaltsstoffe.

Lebensmittelqualität.

Weg der Nahrung.

Ernährungsmitbedingte Erkrankungen.

Ernährungstrends.

Konservierungsmethoden.

Gute Hygienepraxis.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Berufsbild der Köchin und des Koches.

Unfallverhütung, Brandschutz und Erste Hilfe.

Hygienevorschriften.

Einrichtung und Inventar, Ergonomie.

Kochtechnische Grundfertigkeiten und Vorbereitungsarbeiten, Gartechniken und Grundzubereitungsarten, Grundteige und Massen, Menüplanung.

Fachsprache.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Regionale und nationale Speisen, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Gute Hygienepraxis.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Regionale und nationale Speisen, Convenience Produkte, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Abläufe der Warenwirtschaft.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Ausgewählte regionale-, nationale-, internationale Speisen, À-la-carte Küche, Catering, Bankett, Buffet.

Menüarten, Menügestaltung.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Aktuelle Trends.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Ausgewählte regionale-, nationale-, internationale Speisen, À-la-carte Küche, Menüarten, Menügestaltung.

Aktuelle Trends.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Berufsbild Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Servierbrigaden und Serviersysteme.

Unfallverhütung, Sicherheitsbestimmung und Hygiene, Inventar und Serviergegenstände.

Mise-en-place-Arbeiten, grundlegende Servier- und Tragübungen, praktische Grundsätze des Servierens.

Getränke- und Speisenservice.

Fachausdrücke.

Tischkultur und Tischoptik, Gedeckarten – Menüfolge.

Getränke

Einteilung der Getränke, alkoholfreie Getränke, Alkaloidhaltige Getränke, Bier, Weinland Österreich (Herkunft, Etikettensprache, Weingesetz).

Schankanlagen, Gefahren des Alkohols.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Mahlzeiten des Tages, Servierabläufe, Heißgetränkeservice.

Bonier- und Abrechnungssysteme, Erstellen von Gästerechnungen, Gästebetreuung.

Getränke

Wein (Weinproduktion, Einkauf und Lagerung, Weinfehler und Weinkrankheiten, internationale Weinbaugebiete).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Getränkeservice und gehobenes Weinservice, englisches und französisches Service, Gestaltung von Speise-, Menü- und Getränkekarten, Ess- und Trinkgewohnheiten verschiedener Kulturen, Arbeiten am Tisch des Gastes, Spezialgedecke.

Getränke

Aromatisierte Weine und Likörweine, Schaumwein.

Destillationsverfahren.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bankett, Seminar und Catering, gehobenes Speisen- und Getränkeservice.

Getränke

Die Bar, Bargetränke, Spirituosen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Harmonie von Speisen und Getränken, gehobenes Speisen- und Getränkeservice.

Verkaufsmaßnahmen, Verkaufspsychologie, Gästebetreuung und Beschwerdemanagement.

Getränke

Die Bar, Bargetränke, Spirituosen.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind gemäß der schulautonomen Verteilung entsprechend anzupassen (siehe Abschnitt III Schulautonome Bestimmungen).

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Arbeitsaufgaben der Sommelière und des Sommeliers, Wein und seine Geschichte, nationale Weinbaugebiete und deren Weine, Weingesetz, natürliche Produktionsfaktoren, Weinerzeugung.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichisches Weingesetz, österreichische Weinbauregionen und Gebiete, Rebsorten, internationale Weinbaugebiete und deren Weine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichische Weinbauregionen und Gebiete, internationale Weinbaugebiete und deren Weine, sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken, Weinkartengestaltung inklusive Kalkulation, Getränke- bzw. Weineinkauf und Lagerung, Präsentation von Weinen, Umgang mit dem Gast.

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Käsegeschichte, Inhaltsstoffe, Milchverarbeitung, Schema der Käseherstellung, Einführung in die Schneidetechnik, Lebensmittelhygiene.

Einführung in die Sensorik.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Reifungstypen, Qualitätsmerkmale, Käseland Österreich, Käseeinkauf, Lagerung.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Affinieren, Portionieren von großen Käsestücken, Käsepräsentation in der Gastronomie, Käse und Getränke, Käse und Brot, Käse und Beigaben, Kochen mit Käse, Käse in Europa.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltung und Aufbau eines Käsewagens im gehobenen Restaurant, Arbeiten am Käsewagen, Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement, Angebotserstellung, Kalkulation.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Barpersonal, Gefahren des Alkohols, Bar Mise en Place, Zubereitungsarten von alkoholfreien Mixgetränken, Geschichte der Bar und Cocktails, Grundlagen des Barstock, Bargeräte und -utensilien, Bargläser.

Alkoholfreie Getränke.

Fachvokabular.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Bartypen – Unterteilung, Einrichtung und Ausstattung, Zubereitungsarten von Mixgetränken, einfache Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen, Barkalkulation, Barkarte (gesetzliche Bestimmungen, Gestaltungsgrundlagen, Aufbau).

Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Bestandteile von Mixgetränken, alkoholfreie Eigenkreationen, Trends in der Bar, Showbarkeeping, Barmaße, erweiterter Barstock, Zubereitungsarten von Mixgetränken, Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen, Destillationsverfahren, Spirituosen, Sensorik – CO (Couleur, Odeur).

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufsgespräche und Umgang mit Beschwerden, Zubereitungsarten von Mixgetränken, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen.

Zigarren (Arten, Formate, Marken und Service).

Barkarte.

Spirituosen, Sensorik – CO (Couleur, Odeur).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, Umgang mit dem Gast.

Grundlagen Hygiene- und Sicherheitsmanagement.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Erstellen und Anwendung von Checklisten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Erstellen und Anwendung von Checklisten.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, branchenspezifische Software.

Veranstaltungsmanagement

Arten, Organisation, Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, branchenspezifische Software.

Veranstaltungsmanagement

Arten, Organisation, Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

Bereich Sportliche Animation

Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollen fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden. Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen, schulstufen- oder schulartübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (Inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

Die Schülerinnen und Schüler können

Vor Eintritt in die 3. Klasse im Ausmaß von 24 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlusszeugnis aufzunehmen.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1.

2.

3.

1.

Religion/Ethik10

2

2

2

6

(III)/III

2.

Allgemeinbildung, Sprache und Medien

2.1

Deutsch2

3

3

3

9

(I)

2.2

Englisch

3

3

3

9

(I)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache3

3

3

3

9

(I)

2.4

Geschichte und Politische Bildung4

0

2

2

4

III

2.5

Officemanagement und angewandte Informatik5

3

2

2

7

II

3.

Wirtschaft und Recht

3.1

Betriebs- und Volkswirtschaft mit Betriebswirtschaftlichen Übungen2

3

3

3

9

II

3.2

Rechnungswesen2 6

3

3

3

9

I

3.3

Recht

0

0

2

2

III

4.

Tourismus und Hotellerie

4.1

Tourismusgeografie

0

2

2

4

III

4.2

Tourismusmarketing und angewandtes Projektmanagement7

3

4

3

10

II

4.3

Reisewirtschaft

0

3

2

5

III

4.4

Rezeption und Hotelmanagement

2

2

2

6

II

4.5

Kultur- und Tourismusland Österreich

2

0

0

2

III

4.6

Veranstaltungs- und Kongressmanagement

0

0

2

2

II

4.7

Food and Beverage

4

0

0

4

IVa

5.

Bewegung und Sport; Sportliche Animation

2

2

2

6

(IVa)

Wochenstundenzahl

33

34

36

103

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation8

2

0

0

2

III

Gesamtwochenstundenzahl

35

34

36

105

C. Pflichtpraktikum

Insgesamt 16 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen9

E. Förderunterricht9

_____________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 3-4 Wochenstunden festgelegt werden.

5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 6-7 Wochenstunden festgelegt werden.

6 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 8-9 Wochenstunden festgelegt werden.

7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 8-10 Wochenstunden festgelegt werden.

8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden der Verbindlichen Übung kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 1-2 Wochenstunden festgelegt werden.

9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Tourismusfachschule; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Tourismusfachschule.

4 Gemäß Stundentafel der Tourismusfachschule.

Die dreijährige Tourismusfachschule dient im Sinne der §§ 52 und 58 Schulorganisationsgesetz (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur selbständigen und unselbständigen Ausübung eines Berufes auf gewerblichem Gebiet, insbesondere der Tourismus- und Freizeitwirtschaft befähigen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln), sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, kundenorientierte Arbeitshaltung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales Engagement und Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen und im Team zu arbeiten.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Insbesondere verfügen Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschule über selbstsicheres Auftreten und eine kundenorientierte Arbeitshaltung, können situationsadäquat in Deutsch sowie zwei Fremdsprachen kommunizieren und haben mindestens 16 Wochen einschlägige Berufserfahrung. Weiters verfügen sie über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Rezeption und Hotelmanagement, touristische Informationstechnologien, Veranstaltungs- und Kongressmanagement sowie Reisewirtschaft.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler können

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Das Gesamtwochenstundenausmaß der folgenden Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung kann im angeführten Rahmen verändert werden

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit. a-e) ist jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß der Wochenstunden ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (maximal 6 Wochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Es muss entweder

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, d.h. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes bzw. der Verbindlichen Übung schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Kenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Food and Beverage“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren.

Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Food and Beverage“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der die Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 .

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Erkennen, Bestimmen und Anwenden von Wortarten, Satzgliedern und Satzarten.

Erkennen von Satzgrenzen.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Entnahme von Kerninformationen.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe).

Reflexion

Reflexion über alltägliche Lebenssituationen.

Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Berufsbezogener Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Medienbeiträge.

Gestaltendes Vorlesen.

Erkennen von Redeabsichten.

Feedback.

Formulierung einfacher Argumente.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Brief, E-Mail, Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der alltäglichen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Diskussion.

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente.

Stellungnahmen.

Lesen

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien.

Schreiben

Einsetzen verknüpfender Elemente.

Textsortenwissen (Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der alltäglichen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren. Präsentieren.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen wie zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren.

Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Gesundheit.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

Alltägliche Situationen als Touristin und Tourist zB Essen und Trinken, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Abendgestaltung.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Einfache Telefonate.

Einfache berufliche mündliche Kommunikation

zB im Restaurant (Beratung, Erklärung von Speisen).

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Speisen und Ernährung, Gesundheit, Beherbergungsbetriebe, Tätigkeitsfelder in touristischen Betrieben.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

Standardsituationen der Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Gästebetreuung von Zimmerreservierung bis zum Check-out), einfache Emails (Anfrage, Reservierung, Bestätigung), einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Beherbergungsbetriebe, Tätigkeitsfelder in touristischen Betrieben.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

einfache Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie, Gastronomie und weiteren touristischen Betrieben (zB Zimmersuche und -buchung, Hotelbeschreibungen, Rezeptionsgespräche, Gästebetreuung, Beschreibung von Speisen), einfache Emails, einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Anforderungen im Tourismus, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Anfrage, Behandlung von Anfragen, Umgang mit Beschwerden, Bewerbung, Erstellung einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Blog).

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Anforderungen im Tourismus, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfrage, Behandlung von Anfragen, Umgang mit Beschwerden, Erstellung einfacher Werbemateriealien (zB Flugblatt, Blog).

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Essen und Trinken, Wegbeschreibung, Einkaufen, Verkehrsmittel, alltägliche Situationen als Touristin und Tourist.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Einfache berufliche mündliche Kommunikation

zB im Hotel, im Restaurant, im Café.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Essgewohnheiten, Beherbergungsbetriebe, Tätigkeitsfelder im Hotel und Restaurant.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

einfache Situationen in der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie und Gastronomie, einfache Emails, einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Essgewohnheiten, Beherbergungsbetriebe,

Tätigkeitsfelder im Hotel und Restaurant, touristische Einrichtungen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

einfache Situationen in der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie und Gastronomie, einfache Emails, einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse von Gästen, grundsätzliche Anforderungen im Tourismus.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Anfragen und Reaktion auf Anfragen, Umgang mit Beschwerden, Bewerbung, Zimmersuche und -buchung, Rezeptionsgespräche, Hotelbeschreibung, Gästebetreuung (in verschiedenen touristischen Betrieben).

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle und berufliche Themen

zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse von Gästen, grundsätzliche Anforderungen im Tourismus.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Umgang mit Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich

Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure, Grundlagen und Aufgaben des Staates, Verfassungsprinzipien.

Orientierung in der Zeit.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich und die Welt 1914-1945

Erster Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Krisen der Demokratien

Kommunismus, Nationalsozialismus; Verfolgung, Holocaust und Widerstand.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich ab 1945

Zweiter Weltkrieg und direkte Folgen.

Europa und die Welt nach 1945

Kalter Krieg, europäische Integration.

Rolle der Medien.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen.

1.Klasse

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Informationstechnologie

Computersysteme, Hardwarekomponenten, Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk, Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Grundlagen der IT Security

Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung.

Textverarbeitung

Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms, Richtlinien und Normen, Schriftstücke.

Bildbearbeitung

Bildanpassung und Bildformate.

Präsentation

Erweiterte Techniken eines Präsentationsprogramms, Vertiefung.

Internet und Internetdienste.

Gesetzliche Bestimmungen

Grundzüge des Urheberrechts.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Tabellenkalkulation

Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms.

Grafik- und Bildbearbeitung

Grundlagen der Bildbearbeitung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung

Geschäftliche Schriftstücke, Vertiefung.

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung und Publishing

Umfangreiche Schriftstücke, Vertiefung, Publikationen, Werbemittel.

Online-Kommunikation, soziale Netzwerke. Online-Dateimanagement.

Datenschutz und EGovernment.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Neue Medien und Technologien.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Wirtschaft

Wirtschaftsteilnehmer, Wirtschaftskreislauf, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren, Volkswirtschaftliche Ziele (magisches Vieleck), betriebswirtschaftliche Ziele.

Tourismus und Freizeitwirtschaft

Angebot und Nachfrage im Tourismus, Betriebsarten.

Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrechtliche Grundlagen.

Kaufvertrag

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen), vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, E-Commerce, Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, Schriftverkehr in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, Kalkulation.

Einfache Fallstudien.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Personalmanagement

Personalplanung, Personalauswahl, Personaleinsatz, Personalfreisetzung, Personalentwicklung, Personalbeurteilung.

Erstellung von Bewerbungsunterlagen.

Verträge und sonstiger Schriftverkehr im Zusammenhang mit Arbeitsrecht (zB Kollektivvertrag, Dienstzettel, Praxis- bzw. Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse).

Volkswirtschaft

Humankapital, Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmensführung

Managementfunktionen und -konzepte, Führungsstile, Instrumente der Unternehmensführung, Motivation, Humanisierung des Arbeitsplatzes, Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit im Tourismus,

Kommunikation, Konfliktmanagement, Business Behaviour (Must’s, Dont’s).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmensgründung

Entwicklung einer Geschäftsidee (Kreativitätstechniken), rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB gewerberechtliche Grundlagen, Rechtsformen), Inhalte des Businessplans.

Erstellung eines einfachen Businessplans für die eigene Geschäftsidee, Kontierung von Belegen.

Finanzierung und Förderungen im Tourismus.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Fortführung und Abschluss der Geschäftsidee aus dem 5. Semester.

Versicherungen.

Kreditinstitute

Einfache Formen der Veranlagung.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

Konjunktur, Geld- und Fiskalpolitik, Geldwert, Inflation, Deflation.

Geldwert

Inflation, Deflation.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Wirtschaftliches Rechnen (zB Prozentrechnung, Ergebnisse schätzen).

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens, Beleg, Belegorganisation inkl. Formvorschriften.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Rechtliche Bestimmungen, Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen (inklusive Umsatzsteuer), Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Einführung in die doppelte Buchführung, Inventar, Inventur und Bilanz, Kontenrahmen, Kontenplan, Erfassung einfacher Geschäftsfälle in der doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss und Erfolgsermittlung.

Verbuchung branchentypischer laufender Geschäftsfälle auch anhand von Belegen (einschließlich Umsatzsteuer)

Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Warenrücksendungen, Rabatte, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderung.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramm.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Verbuchung komplexerer branchentypischer laufender Geschäftsfälle auch anhand von Belegen (inklusive Umsatzsteuer)

Transportkosten, Skonto, Privateinlagen und -entnahmen (inklusive Anwendung der amtlichen Sachbezugswerte), Rechnungsausgleich mit Bankomat- und Kreditkarte, Emballagen, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbogen, Kontoabschluss Bank.

Personalverrechnung

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie von Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramme.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung

Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, insbesondere Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung.

Teilkostenrechnung

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Rechnung, Mindestpreis).

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramm.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Steuerlehre

Arbeitsnehmerveranlagung, Einkommensteuererklärung.

Fallbeispiele.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramme.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung).

Privatrecht

Personenrecht, Grundzüge des Familien- und Erbrechts, Sachenrecht, Schuldrecht, Konsumentenschutz.

Wirtschaftsrecht

Datenschutz, Internet, Urheberrecht.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Arbeits- und Sozialrecht.

Zivil- und Strafrecht

Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- u. Strafprozessrecht.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundbegriffe

Physiogeografische- und humangeografische Gliederung der Erde, Einflussfaktoren auf die Erde (endogene und exogene Kräfte, Klima und Klimawandel).

Einflussfaktoren auf den Tourismus.

Ausgewählte Großregionen und touristische Destinationen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Globalisierung.

Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Demografische Entwicklungen und Migration.

Ausgewählte Großregionen und Destinationen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ausgewählte Regionen und Destinationen vor allem im europäischen Raum.

Reiseplanung.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Topografische und großräumliche Kenntnisse österreichischer Tourismusregionen.

Natur- und kulturräumliches Potential Österreichs.

Landschafts- und Naturschutz.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Touristisches Angebot (Voraussetzungen, Fallbeispiele).

Bedürfnisse, Reisemotive und Trends im Tourismus.

Unterschiedliche Betriebstypen im Tourismus- und Freizeitbereich.

Organisatorische Grundlagen des Tourismus.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Nachhaltigkeit im Tourismus (zB sanfter Tourismus, Ökotourismus).

Grundzüge des allgemeinen Projektmanagements, Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements.

Grundlagen des Marketings (Marketingphilosophie, Marketingziele, Marktsegmentierung, Positionierung am Markt, Corporate Identity), Marktforschung (Begriffe, Ziele, Aufgaben, Methoden und Arten).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektmanagement im Tourismusbereich (Schwerpunkt im Bereich der örtlichen und regionalen Tourismusorganisationen).

Projektmanagement-Fallbeispiele (zB anhand spezifischer heimischer Tourismusregionen).

Marketing-Instrumente im Überblick.

Aufgabenspezifischer Einsatz der Marketing-Instrumente im Tourismus (betriebliche und tourismusorganisatorische Ebene).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Besonderheiten des touristischen Angebots, Angebotspolitik im Tourismus (Ziele, Strategien und Maßnahmen), Kooperationen im Tourismus.

Grundlagen der Kommunikationspolitik, Instrumente der Kommunikationspolitik mit besonderer Berücksichtigung des Tourismus.

Angewandtes Projektmanagement-Fallbeispiel.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundzüge der Markenentwicklung und Markentechnik.

Ausgewählte Fallbeispiele.

Grundlagen des Onlinemarketings und dessen Einsatzmöglichkeiten im Tourismus.

Angewandtes Projektmanagement-Fallbeispiel.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Geschichte des Reisens, Bedeutung und Stellenwert des heutigen Tourismus, nationaler und internationaler Tourismus.

Nachhaltiger bzw. integrativer Tourismus, touristische Berufe.

Reiseunternehmen

Funktionen und Aufgaben von Reiseunternehmen, Abgrenzung Reisevermittler und Reiseveranstalter, Marktüberblick über die wichtigsten Reiseveranstalter, Bedeutung und Aufgaben von Incoming-Agenturen, Geschäftsbereiche und Organisationsformen.

Gewerberechtliche Voraussetzungen, Rechtsgrundlagen für Reisebüros und Veranstalter, Allgemeine Reisebedingungen, Konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen.

Verkaufsgespräch.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Entstehung und Unterscheidung von Pauschalreisen, Kalkulation einer Pauschalreise, Katalog (zB Inhalt und Preisberechnung).

Last Minute Reisen, Dynamic Packaging.

Einführung in GDS (Global Distribution System) und CRS (Computer Reservation System).

Elektronischer Vertrieb, sonstige Vertriebsformen, das Reisebüro der Zukunft.

Angebotserstellung und Pauschalreisebuchungen mit einem CRS.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Flugverkehr

Grundbegriffe der Luftfahrt, Fluglinien und Flughäfen, Fachausdrücke, Organisationen, Abkommen, Airline Allianzen, Tarife und Tarifarten, Fluggastrechtverordnung.

Ticket Consolidator.

Buchung von Linienflügen (Einführung).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bahnverkehr

Bahnbetreiber in Österreich, touristisches Bahnangebot, Bahn International.

Schiffsverkehr

Geschichte Passagierschifffahrt, Hochseekreuzfahrten, Flussschifffahrt, Schiffsverkehr und Reisebüro, Begriffserklärungen und Buchungstipps.

Seilbahnen

Management und Marketing von Seilbahnen, technische und rechtliche Unterscheidungen von Seilbahntypen.

Straßenverkehr

Nationaler und internationaler Bustourismus, Mietwagenanbieter.

Gesundheit auf Reisen.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gästemanagement

Gäste- und Zielgruppen, Relationship Marketing und Kundenbindung, Gastlichkeit, Gästezufriedenheit und Erhebungsmöglichkeiten.

Hotelbetrieb

Arten der Beherbergungsbetriebe, Hotelklassifizierung, Front of the House bzw. Back of the House, Bereiche im Hotel, Beschilderung und Gästeinformationstafeln, Sicherheit im Hotel.

Frontoffice

Personal und Organisation, Auftreten und professioneller Empfang, Gästebindung und Qualitätskontrolle.

Verkaufs- und Beratungsgespräche.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Management des Gästekontaktes

Direkter und telefonischer Kontakt, Beschwerdemanagement, elektronische Kommunikation, Dokumente und verkaufsaktive Gestaltung im Front Office, Animation und Gästebetreuung, Management von der Reservierung bis zum Check out.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Managementaufgaben im Housekeeping und in der Sicherheitstechnik.

Reservierungsprogramme.

Qualitätssicherung und -entwicklung

Organisationsleitfaden und Qualitätshandbuch.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Hotelmanagement und Organisation

Organisationsgrundlagen, europäisches und amerikanisches System, Hotel- und Restaurantketten, Food and Beverage Manager, Dienstplan.

Food and Beverage Management

Koordination und Organisation, Produktionsplanung für den Küchenbereich, Food Management, Marketing und Preispolitik in Hotellerie und Gastronomie, Kostensenkungsmaßnahmen in Hotellerie und Gastronomie.

Umweltschutz im Hotel.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Management der Beherbergungsabteilung

Meldegesetz, österreichische Hotelvertragsbedingungen, Koordination und Organisation im Beherbergungsbereich.

Beschwerdemanagement.

Reservierungssysteme

Online-Buchbarkeit und Channel Management.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Begriffsklärungen (Kultur, Kulturtourismus, Kulturreise, regionale Identität, Kulturlandschaft, Klischees).

Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus (Statistiken).

Bewusste Wahrnehmung.

Kulturelle Erscheinungsformen.

Ausgewählte aktuelle Kulturströmungen.

Wesentliches österreichisches Kulturangebot anhand ausgewählter Beispiele

Festspiele, Festivals, Theater, Musik, Brauchtum, Volkskultur, Kulturdenkmäler, Museen, Ausstellungen, Erlebniswelten, Landschaftskunst, Architektur, Film, Weltkulturerbe.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

„MICE“ (Meeting – Incentive – Congress – Events) und Meetings-Industry

Begriffsbestimmung, Unterschiede, Arten und Anlässe, Standortfaktoren.

Österreichische und internationale Angebotsformen am „MICE“ Markt.

Kongressnachfrage, Entscheidungsfaktoren und Fallbeispiele.

Der Marketingevent im Kommunikations- und Angebotsmix.

Projekt – Fallbeispiel Marketingevent

Location, Dramaturgie, Inszenierung und Mittel, Kalkulation und Finanzierung, Planung und Organisation, Erfolgskontrolle.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

„MICE“ Organisationen, Zusammenschlüsse, Fachfirmen, Professional Congress Organizers (PCOs), Jobprofile.

„MICE“ Kunden

Association Meetings, Corporate Meetings, „Best Practice“ Beispiel.

Aktuelle Trends der „MICE“ und Meetings Industry.

Projekt und Checkplan „Erfolgreiche Kongressdurchführung“

Stammdaten, Unterbringung, Raumbedarf, Personal, Rahmenprogramm, Gastro bzw. Caterer, Tagungs- und Medientechnik, Raumausstattung, Finanzen, Versicherungen, Verträge und Vorschriften, Gastgeschenke, Fragebogen, Nachbearbeitung, Erfolgs- und Qualitätskontrolle.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Grundlagen der Getränke, Grundlagen der Ernährung, Lebensmittel und Inhaltsstoffe.

Menüplanung, einfache Gerichte (zB „Finger-Food“), interkulturelles Kochen.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Einkauf und Lagerung.

Gute Hygienepraxis.

Gedecke und Tischgestaltung, Tisch- und Tafelformen, Umgangsformen bei Tisch.

Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement im Restaurant.

Getränkeservice inkl. Weinservice und einfaches Speisenservice.

„Function sheet“ für verschiedene gastronomische Abteilungen.

Bon- und Abrechnungssysteme im Restaurantbereich.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

Bereich Sportliche Animation

Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollen fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden. Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen, schulstufen- oder schulartübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (Inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

Die Schülerinnen und Schüler können

Vor Eintritt in die 3. Klasse im Ausmaß von 16 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

I.

II.

III.

IV.

V.

1.

Religion/Ethik16

2

2

2

2

2

10

(III)/III

2.

Allgemeinbildung, Sprache und Medien

2.1

Deutsch

3

3

2

2

3

13

(I)

2.2

Englisch2

3

3

3

3

3

15

(I)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2 3

3

3

3

2

3

14

(I)

2.4

Angewandtes Informationsmanagement4

2

2

2

2

0

8

II

2.5

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

2

0

6

III

2.6

Naturwissenschaften5 und Lebensmitteltechnologie

2

2

0

0

0

4

III

2.7

Angewandte Mathematik6

2

2

2

3

2

11

(I)

3.

Tourismus und Wirtschaft

3.1

Tourismusgeografie und Reisebüro7

0

0

0

3

3

6

III

3.2

Tourismusmarketing und Kundenmanagement8

0

2

2

2

2

8

II

3.3

Kunst und Kultur

0

0

2

0

0

2

III

3.4

Betriebs- und Volkswirtschaft9

1

2

2

2

2

9

I

3.5

Rechnungswesen und Controlling8 9

2

2

2

2

3

11

I

3.6

Recht

0

0

0

1

2

3

III

4.

Gastronomie und Hotellerie

4.1

Ernährung

2

0

0

0

0

2

III

4.2

Küchenorganisation und Kochen

3

3

3

3

0

12

IV

4.3

Serviceorganisation, Servieren und Getränke

3

3

2

2

0

10

IVa

4.4

Wahlpflichtbereich: Spezialisierung10 11 12

0

0

2

1

0

3

IVa

5.

Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement8 13

3

3

3

3

3

15

IVa

6.

Bewegung und Sport; Sportliche Animation

2

2

2

2

1

9

IVa

Wochenstundenzahl

33

36

36

37

29

171

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation und Psychologie14

2

2

0

0

0

4

III

Gesamtwochenstundenzahl

35

38

36

37

29

175

C. Pflichtpraktikum

Insgesamt 32 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen15

E. Förderunterricht15

F. Fakultatives Praktikum

4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang

______________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Im V. Jahrgang. werden je eine Wochenstunde Englisch und Zweite lebende Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften mit dem Ziel der mehrsprachigen Kompetenzerweiterung gemeinsam unterrichtet.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 6-8 Wochenstunden festgelegt werden.

5 Biologie und Ökologie, Chemie und Physik.

6 Mit Technologieunterstützung.

7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 5-6 Wochenstunden festgelegt werden.

8 Mit Computerunterstützung.

9 Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Gegenstände Betriebs- und Volkswirtschaft und Rechnungswesen und Controlling zumindest im V. Jahrgang organisatorisch zu verbinden.

10 Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich.

11 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.

12 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

13 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 11-15 Wochenstunden festgelegt werden.

14 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 1-4 Wochenstunden festgelegt werden.

15 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

16 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

G. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus.

Die Höhere Lehranstalt für Tourismus dient im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 Schulorganisationsgesetz) dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung (§ 65 und § 72 SchOG), die zur Ausübung gehobener Berufe in allen Bereichen der Wirtschaft, insbesondere der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, befähigt und sie zugleich zur Universitätsreife führen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Tourismus

Insbesondere verfügen Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Tourismus über folgende Kompetenzen

Des Weiteren verfügen Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Tourismus über mindestens 32 Wochen einschlägige Berufserfahrung.

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Tourismus haben Einblick in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und verfügen über Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und mit anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften, sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Sie befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Die Ausbildung fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoir

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist.

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die konkrete Regelung betreffend die Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Wochenstunden der folgenden Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung können im angeführten Rahmen verändert werden

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit a-d) ist jeweils auf das Mindestausmaß der Wochenstunden ausgerichtet, eine Erhöhung der Wochenstunden dient daher der Vertiefung der bereits erworbenen Kompetenzen bzw. der Erweiterung um zusätzliche Kompetenzen.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 11 Wochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Es muss entweder

Die Bildungs- und Lehraufgaben, sowie der Lehrstoff sind passend zur schulautonom gewählten Blockung bzw. Stundenverschiebung zu verteilen.

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich;

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes bzw. der Verbindlichen Übung schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Schülerinnen und Schülern ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen

Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Küchenorganisation und Kochen“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt. Es ist besonders Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse zu legen.

Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen.

Die im Gegenstand Tourismusmarketing und Kundenmanagement erworbenen Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements werden hier praxisnah umgesetzt. Die Projekte stellen einerseits das betriebswirtschaftliche Know-how unter Beweis, andererseits das Umsetzen von Kenntnissen und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen, wobei jedes Projekt einen gastronomischen Aspekt zu umfassen hat.

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen bzw. Praktikant und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9

9. Semester

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabulars.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung).

Reflexion

Reflexion über Lebenssituationen.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussionen.

Kurzpräsentationen.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte zB Stellungnahme, Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachlicher Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen

Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorischer Mittel.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Linearer und nichtlinearer Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung)

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8.Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (offener Brief, Interpretation).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für meinungsbetonte Rede).

Textsortenüberblick.

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für meinungsbetonte Rede).

Textsortenüberblick.

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Essen und Trinken, öffentliche Verkehrsmittel.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen.

Einfache berufliche mündliche Kommunikation

Dienstleistungsgespräche (zB einfache Situationen im Restaurant).

Alltagstexte (zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder).

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit, die wichtigsten Sehenswürdigkeiten bzw. touristischen Attraktionen der eigenen Stadt oder Region, Unterkünfte und gastronomische Einrichtungen, Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

Standardsituationen der Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant), einfache Telefonate, Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit, die wichtigsten Sehenswürdigkeiten bzw. touristischen Attraktionen der eigenen Stadt oder Region, Unterkünfte und gastronomische Einrichtungen, Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

Vertiefte Behandlung von Standardsituationen der Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant), einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB touristisches Angebot, Tourismusarten und -formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus, inklusive Reisebüro (medienunterstützt)

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung im Reisebüro, Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB touristisches Angebot, Tourismusarten und -formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Beschwerdemanagement, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Email, Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion, Blog).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus, inklusive Reisebüro: (medienunterstützt)

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Beratung im Reisebüro, Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder), Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, politische und gesellschaftliche Strukturen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB Korrespondenz mit Kunden und Geschäftspartnern (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Blog).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB Korrespondenz mit Kunden und Geschäftspartnern (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Blog).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Präsentation von Angeboten, Kundengespräch, Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern und Kunden, Individualität und Lebensstile, Unternehmensführung, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Bewerbung und Motivationsschreiben, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, einfache geschäftliche Verhandlungen, Telefonate.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Fakten und Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Proposal, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Artikel, Rundmail, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongressen, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern und Kunden, Individualität und Lebensstile, Unternehmensführung, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Bewerbung und Motivationsschreiben, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, einfache geschäftliche Verhandlungen, Telefonate.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Fakten und Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Proposal, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Artikel, Rundmail, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongressen, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, an der Rezeption.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Die im I. Jahrgang erarbeiteten Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung weiterer Bereiche, wie zB Freizeit, Sport, Kleidung, körperliches Befinden, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Kommunikation in Reisesituationen.

Einfache mündliche berufliche Kommunikation

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie und Gastronomie.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung weiterer Bereiche, wie zB Freizeit, Sport, Kleidung, körperliches Befinden, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Kommunikation in Reisesituationen.

Einfache mündliche berufliche Kommunikation

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie und Gastronomie. Dienstleistungsgespräche (zB Auskünfte an der Rezeption über Einrichtungen und Aktivitäten, Gästebetreuung im Restaurant, Erstellen von einfachen Informationsmaterialien).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Arten der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus

zB Telefonate, Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, medienunterstützte Behandlung von Anfragen, Notizen, Ankündigungen, Memos, Bewerbung, Informationsmaterialien, einfache Korrespondenz.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristischen Verkehrsmitteln.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Arten der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus

zB Telefonate, Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, medienunterstützte Behandlung von Anfragen, Notizen, Ankündigungen, Memos, Bewerbung.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Entwicklungen im gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, alltägliche Korrespondenz, Blog, Gespräch).

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation

zB einfache medienunterstützte touristische Korrespondenz (vertiefende Behandlung von Anfragen, Umgang mit Beschwerden), einfache Berichte.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Ernährung, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

zB Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation

zB einfache medienunterstützte touristische Korrespondenz (vertiefende Behandlung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Umgang mit und Reaktion auf Beschwerden), Berichte.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, alltägliche Korrespondenz, Blog, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB ausgewählte Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern und Kunden, Individualität und Lebensstile, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Rundreisen, Artikel, Bericht, Rundschreiben, Homepage, einfache PR-Texte wie Flugblatt, Broschüre.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongressen, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation (medienunterstützt)

zB touristische Korrespondenz (vertiefende Behandlung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Vergleich von Angeboten, Vor- und Nachteile darlegen, Beratung, Empfehlungen abgeben, Umgang mit und Reaktion auf Beschwerden), Bewerbung.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, alltägliche Korrespondenz, Blog, Diskussion).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB ausgewählte Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern und Kunden, Individualität und Lebensstile, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Rundreisen, Artikel, Bericht, Rundschreiben, Homepage, einfache PR-Texte wie Flugblatt oder Broschüre.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongressen, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation (medienunterstützt)

zB touristische Korrespondenz (vertiefende Behandlung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Vergleich von Angeboten, Vor- und Nachteile darlegen, Beratung, Empfehlungen abgeben, Umgang mit und Reaktion auf Beschwerden), Bewerbung.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, alltägliche Korrespondenz, Blog, Diskussion).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Informationstechnologie

Computersysteme, Hardwarekomponenten, Fehlerbehebung.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk, aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Grundlagen der IT Security

Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung.

Textverarbeitung

Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, Schriftstücke.

Bildanpassung und Bildformate.

Präsentation

Fortgeschrittene Techniken eines Präsentationsprogrammes.

Layoutregeln (Gestaltungsraster, Goldener Schnitt, usw.).

Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.

Gesetzliche Bestimmungen

Grundzüge des Urheberrechts.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse.

Grafik- und Bildbearbeitung

Grundlagen der Bildbearbeitung, fortgeschrittene Bildbearbeitung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung

Geschäftliche Schriftstücke, Vertiefung.

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung

Umfangreiche Schriftstücke, Vertiefung.

Desktop Publishing

Grundlagen des Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel.

Grundlagen der Typographie, Wirkung von Farbe.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Online-Kommunikation, Soziale Netzwerke, Online-Dateimanagement.

Datenschutz und EGovernment.

Neue Medien und Technologien.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Vertiefung Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel.

Vertiefung Typographie, Wirkung von Farbe.

Bildbearbeitungsprogramme.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Vertiefung Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel.

Vertiefung Typographie, Wirkung von Farbe.

Bildbearbeitungsprogramme.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit

Historische Kulturräume, Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung

Umbrüche, Revolutionen, Grund und Menschenrechte.

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates

Verfassungsprinzipien, Demokratieformen.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich

Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Europa und die Welt von 1814 bis 1914 (Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus).

Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914.

Erster Weltkrieg und Folgen, Russische Revolution.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich 1918 – 1945.

Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus).

Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichische Verfassung

Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Österreichischer und europäischer Parlamentarismus.

Rolle der Medien.

Europäische Union

Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen.

Internationale Geschichte ab 1945.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich ab 1945.

Aktuelle Entwicklungen.

Längsschnitte oder Projekte zu ausgewählten Themen

zB Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, Wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Zytologie

Grundlagen des Zellbaus und der Zellfunktion, Zelltypen.

Anatomie und Physiologie menschlicher Organsysteme, Erkrankungen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung, chemisch-physikalische Aspekte, (ausgewählte Aspekte)

Herz-Kreislauf-System (Blutgase, chemische und zelluläre Zusammensetzung des Blutes, Blutwerte, Diffusion und Osmose, Säure-Basen-Puffer, Pulsfrequenz, Blutdruck, Zivilisationserkrankungen).

Atmungssystem (Gase, Diffusion und Osmose, Druck, Zusammensetzung der Luft, Untersuchungsmethoden Röntgen, Rauchen, Asthma).

Nervensystem (Ionen, Membranpotenzial, Sucht, Alzheimer, Parkinson, Depression, Burnout).

Urogenitalsystem (Sexualhygiene, Familienplanung, Infertilität, Untersuchungsmethoden (Schwangerschaftstest, Ultraschall), Geschlechtskrankheiten).

Immunsystem (Antikörper, Protein, „Schlüssel-Schloss-Prinzip“ (Membranrezeptoren), Antibiotika, Allergien, Asthma, AIDS, Impfungen).

Hormonsystem (Regelkreis, chemische Klassifikation der Hormone, „Schlüssel-Schloss-Prinzip“ (Membranrezeptoren)).

Zucker und Zuckerstoffwechsel (Einfluss von Licht, Diabetes).

Bewegungssystem (Knochenarchitektur, Adenosintriphosphat (ATP), Bewegungsmechanik, Muskelstoffwechsel, Doping, Untersuchungsmethoden (zB Röntgen, CT, MRT), Ergonomie).

Ökologie

Ökologische Grundlagen (Stoffkreisläufe, Umweltfaktoren, Ökosysteme, Ökologischer Fußabdruck).

Ökologische Handlungsfelder (ausgewählte Aspekte)

Wasser

Trinkwasser (Zusammensetzung des Wassers, Herkunft, Verbrauch und Versorgung, Anomalie, Schadstoffe im Trinkwasser und deren Wirkung, Reinigung).

Gewässergütebestimmung (Chemisch (pH-Wert, Härte, Sauerstoff, CO2, BSB5), physikalisch (Temperatur und Fließgeschwindigkeit), biologisch (Saprobiensystem)).

Abwasserreinigung (mechanische Reinigung (Stofftrennung), biologische Reinigung, chemische Reinigung).

Energie

(Energieträger, Photovoltaik, Katalysator, Entstickung, Entschwefelung, Energieerhaltung, Wirkungsgrad, Kraftwerkstypen, Solare Architektur, Kollektor, erneuerbare Energien mit ökologischen und ökonomischen Vor- und Nachteilen, Energiesparen).

Abfall

(Deponie, Deponiegase, Kunststoffe, Abfallverwertung, Abfallwirtschaftskonzept, Rohstoffproblematik – Recycling, Ökobilanz).

Klima und Ozon

(Atmosphärenchemie, Treibhausgase, Klimawandel, sanfte Mobilität).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Genetik

Molekulare Grundlagen der Genetik, Zellvermehrung, Proteinsynthese, Mutationen, Humangenetik.

Methoden und Anwendungsbereiche von Bio-, Gen- und Reproduktionstechnik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Mikrobiologie

Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten, Symbionten, Destruenten, humanpathogene Stämme.

Lebensmitteltechnologie

Thermische, biologische, mechanische und chemische Verfahren der Lebensmittelproduktion und haltbarmachung (zB Erhitzen, Kühlen, Trocknen, Gärung, Pasteurisieren, Gerinnung von Eiweiß).

Lebensmittelzusatzstoffe, Texturgeber, Aromastoffe, Lebensmitteltoxikologie.

Konventioneller versus biologischer Landbau.

Reisetourismus

Reisekrankheiten und –prophylaxe.

Die Schülerinnen und Schüler können

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Funktionale Zusammenhänge

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler

Algebra und Geometrie

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge

Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler

Algebra und Geometrie

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler

Algebra und Geometrie

Matrizenrechnung.

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ /Dokumente/Bundesnormen/NOR40235035/image007.png (a und b sind positive reelle Zahlen).

Funktionale Zusammenhänge

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler

Funktionale Zusammenhänge

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

Sparformen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler

Funktionale Zusammenhänge

Kredite und Schuldtilgung.

Analysis

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient.

Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

Stochastik

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler

Analysis

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

Stochastik

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lineare Optimierung, Finanzmathematik, Wirtschaftsmathematik (Kosten- und Preistheorie), beschreibende Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 9. Semester, 1 dreistündige Schularbeit im 10 Semester.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Tourismusgeografie

Orientierung auf der Erde, physische Geografie, ausgewählte Großregionen und touristische Destinationen.

Reisebüro

Arten und Aufgabenfelder von Reisebüros, rechtliche Grundlagen, Grundlagen und wirtschaftliche Bedeutung der Verkehrswirtschaft, Flugverkehr.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Tourismusgeografie

Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern, ausgewählte Großregionen und Destinationen,

Entwicklungs- und Tourismusstrategien.

Reisebüro

Schiffsverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Reiseangebote, sanfte Mobilität.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Globalisierung, regionale Disparitäten, demografische Entwicklungen und Migration, ausgewählte Großregionen und Destinationen.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Europäische Integration, Nationalparks, Nachhaltigkeit im Tourismus, ausgewählte Großregionen und Destinationen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Begriffsbestimmungen – Tourismus und Marketing, rechtliche Grundlagen.

Historische Entwicklung des Tourismus.

Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Region.

Österreichischer Tourismus in Zahlen, Welttourismus in Zahlen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Touristisches Angebot

Angebotsfaktoren, ursprüngliches und abgeleitetes touristisches Angebot, Arten und Formen des Tourismus, Reisemotive und Urlaubertypen.

Betriebsarten und –formen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, touristisch relevante Klassifizierungen, Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Nachhaltigkeit im Tourismus.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektmanagement (Grundlagen des Projektmanagements, Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements).

Bereiche und Aufgaben des Front Office.

Reservierungssysteme.

Grundzüge des Kundenmanagements, Konflikt- und Beschwerdemanagement.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Marketing

Begriffe, Arten und Methoden der Marktforschung.

Strategische Analysemethoden, Marketingziele, Marktsegmentierung, Positionierung und Corporate Identity.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Angebotspolitik (Ziele, Strategien und Maßnahmen der Angebotspolitik).

Markenpolitik.

Preispolitik.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Distributionspolitik.

Kooperationen im Tourismus.

Kommunikationspolitik, Online-Marketing.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Marketing-Mix, Qualitätsmanagement im Tourismus, vertiefende Bereiche des Kundenmanagements (zB Customer Relations Management (CRM), Beschwerdemanagement).

Vertrieb (Salestechniken).

Spezielle Arten des Tourismus (zB Gesundheits-, Städte-, Geschäfts-, Sport-, Themen- und Kulturtourismus).

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Tourismuspolitik, Destinationsmanagement.

Aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kulturelle Fachbegriffe im Kontext.

Ausgewählte Kulturkreise und interkulturelle Kommunikation.

Kulturelle Erscheinungsformen und ihre touristische Bedeutung.

Elementare stilgeschichtliche Merkmale und Zusammenhänge von Epochen.

Tourismusrelevante historische Entwicklungen ausgewählter Regionen.

Weltkulturerbe.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus.

Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter Regionen und Kulturlandschaften Österreichs.

Wesentliches österreichisches Kulturangebot anhand ausgewählter Beispiele.

Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter internationaler Destinationen.

Anforderungen an kulturtouristische Produktgestaltung.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Wirtschaft

Wirtschaftsteilnehmerinnen und Wirtschaftsteilnehmern, Wirtschaftskreislauf, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren.

Tourismus und Freizeitwirtschaft

Angebot und Nachfrage im Tourismus, Betriebe und Organisationen im Tourismus, Nachhaltigkeit.

Kaufvertrag

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen).

Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Rechte und Pflichten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, E-Commerce.

Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz.

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.

II. Jahrgang

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Personalmanagement

Personalplanung, Personalauswahl, Personaleinsatz, Personalentwicklung, Personalentlohnung, Personalbeurteilung, Personalfreisetzung, Motivation, Humanisierung des Arbeitsplatzes.

Arbeitsrechtliche Grundlagen (inklusive Kollektivvertrag, Sozialpartnerschaft) jeweils unter Berücksichtigung von CSR (Corporate Social Responsibility).

Unternehmensführung

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte.

Ablauf- und Aufbauorganisation.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmensgründung

Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB Gewerberecht, Unternehmerin und Unternehmer, Firma/Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten), Vertragstypen, Inhalte des Businessplans.

Versicherungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Kreditinstitute, Grundlagen der Finanzierung und Investition.

Förderungen im Tourismus.

Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundbegriffe, gesamtwirtschaftliche Ziele, wirtschaftliche Entwicklung, Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik.

Einkommensverteilung, Einkommenspolitik.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Volkswirtschaftliche Lehrmeinungen, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.

Arbeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktpolitik, Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz.

Geld und Währung, Fiskalpolitik, Geldpolitik, Inflation und Deflation, Kapitalmarkt.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Investitionsrechnung.

Controlling

Planung (Investitionsplanung, Finanzplanung, Kostenplanung, Erlösplanung, usw.), Abweichungsanalyse – auch anhand von Kennzahlen, weitere Controlling-Instrumente (zB Balanced Scorecard), Steuerungsinstrumente.

Case Studies.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Case Studies

Komplexe betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu „Rechnungswesen und Controlling“.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten, mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Erstellung einfacher Finanzpläne (Budgets) aus dem Privat- und Unternehmensbereich.

Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Einführung in die Doppelte Buchführung

Inventur, Inventar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Einfache Geschäftsfälle

Kontenrahmen, Kontenplan.

Umsatzsteuer.

Verbuchung auch anhand von Belegen

Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung, insbesondere

Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte).

Personalverrechnung

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung (Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung).

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Teilkostenrechnung

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Komplexe Geschäftsfälle, insbesondere

Anzahlungen, Abrechnung von Kredit- und Bankomatkarten, Fremdwährungsgeschäfte, Warenverkehr mit dem Ausland, Steuern und Abgaben.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss

Grundlagen, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe und -regeln.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Material, Waren (computerunterstützt)

Einfache Bewertung (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung.

Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss

Bewertung des Umlaufvermögens bzw. von Forderungen, Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen, Erfolgsermittlung, Erfolgsverteilung.

Unternehmensrecht und Steuerrecht (Grundzüge).

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (vertiefende Übungsbeispiele).

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Rücklagen

Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung.

Jahresabschluss

Darstellung und Aufbereitung von Zahlenmaterial (insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Liquiditätsanalyse.

Planungsrechnung (Budget).

Steuerrecht

Einkommensteuer (Einkunftsarten, Berechnung).

Komplexe Aufgabenstellungen, Case Studies (fächerübergreifend mit „Betriebs- und Volkswirtschaft“).

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Steuerrecht (Einkommensteuer).

Aktuelle Entwicklungen.

Komplexe Aufgabenstellungen, Case Studies (fächerübergreifend mit dem Gegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“).

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten, mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Einführung in das Bürgerliche Recht.

Personen-und Familienrecht.

Erbrecht.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Sachenrecht.

Internetrecht.

Grund- und Menschenrechte.

Non-Governmental Organisations (NGOs).

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schuldrecht.

Zivilgerichtsverfahren.

Exekutionsrecht.

Insolvenzrecht.

Schadenersatzrecht.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Mietrecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

Strafrecht und Strafprozessrecht.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Grundlagen der Ernährung

Grundsätze der vollwertigen Ernährung, Ernährungsverhalten, Ernährungsformen, Ernährungsmitbedingte Erkrankungen.

Nährstoffe (Nährstoffbildung, Energie- und Nährstoffbedarf).

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung.

Bedarf und Bedarfsdeckung.

Verdauung und Stoffwechsel.

Lebensmittel

Lebensmittel und Inhaltsstoffe, Lebensmittelqualität und -kennzeichnung.

Ernährungstrends.

Gute Hygienepraxis.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Berufsbild Köchin bzw. Koch.

Arbeitsabläufe (Vorbereitung, Produktion, Finalarbeiten, usw.).

Unfallverhütung, Brandschutz, Erste Hilfe.

Hygienevorschriften.

Personelle, räumliche und organisatorische Strukturen der Küche.

Kücheneinrichtung und moderne Technologie.

Einfache Produktionsprozesse (Gartechniken und Zubereitungsarten), Basisrezepturen, wirtschaftliche Küchenführung.

Fachvokabular.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Regionale und österreichische Spezialitäten, einfache Menüs.

Operative Abläufe der Warenwirtschaft.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Gute Hygienepraxis.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Desserts, Teige und Massen, Fonds, Grundsaucen und Ableitungen, Produktionsmengen, Menüplanung.

Qualität von Speisen.

Arbeitsprozesse.

Gute Hygienepraxis.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Internationale Spezialitäten, Jahreszeitenkalender (Verwendung saisonaler Produkte), Menüplanung und moderne Zubereitungstechniken, Warenkorb.

Qualität von Speisen.

Arbeitsprozesse.

Gute Hygienepraxis.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Jahreszeitenkalender (Verwendung saisonaler Produkte), Convenience Produkte, Veranstaltungsorganisation (Bankett, Buffet, Catering).

Qualitätskriterien und Qualitätssicherung, Qualität von Speisen.

Gute Hygienepraxis.

Fachspezifische Software.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Mehrgängige Speisenfolgen und Menüs, vegetarische Küche und andere Kostformen.

Qualität von Speisen.

Komplexe Produktionsabläufe.

Innovative Gartechniken und Trends.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Mehrgängige Menüs.

Qualität von Speisen.

Komplexe Arbeitsabläufe.

Zeitmanagement, Küchenmanagement, Beschwerdemanagement.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Berufsbild Restaurantfachfrau bzw. des Restaurantfachmann.

Hygienerichtlinien, Unfallverhütung.

Einfaches Getränke- und Weinservice, einfaches Speisenservice, Grundlagen der Serviceorganisation.

Tischkultur und Gestaltung, Gedeckarten, Inventar und Mise en place.

Serviceablauf, Tragetechniken.

Getränke

Einteilung der Getränke, alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke, Schankanlagen, Gefahren des Alkohols, Bier, Wein.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Servierarten und –systeme, Bankettservice, Buffetarten, Mahlzeiten des Tages.

Gehobenes Flaschenweinservice und erweitertes Getränkeservice.

Getränke

Korrespondierende Getränke, Wein, Weinland Österreich, ausgewählte internationale Weinanbaugebiete.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Kaffeehausservice, Restaurantservice, Heißgetränke.

Ess- und Trinkgewohnheiten in unterschiedlichen Kulturen.

Speise-, Menü- und Getränkekarten.

Boniersysteme, Abrechnungssysteme.

Getränke

Schaumweine, aromatisierte Weine, Likörweine.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweitertes Speisen- und Getränkeservice, gängige Spezialgedecke, grundlegende Arbeiten am Tisch des Gastes.

Gläserkunde.

Getränke

Die Bar, Barstock, Bargetränke, Spirituosen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweitertes Speise- und Getränkeservice.

Spezialgedecke, Arbeiten am Tisch des Gastes.

Gläserkunde.

Getränke

Die Bar, Bargetränke, Spirituosen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Gehobenes Speisen- und Getränkeservice.

Gläserkunde.

Veranstaltungswesen.

Verkaufsfördernde Maßnahmen im Restaurant, Gästebetreuung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Gehobenes Speisen- und Getränkeservice.

Gästebetreuung und Beschwerdemanagement.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind gemäß der schulautonomen Verteilung entsprechend anzupassen (siehe Abschnitt III Schulautonome Bestimmungen ff.).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Arbeitsaufgaben der Sommelière bzw. des Sommeliers, Wein und seine Geschichte, nationale Weinbaugebiete und deren Weine, Weingesetz, natürliche Produktionsfaktoren, Weinerzeugung.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichisches Weingesetz, österreichische Weinbauregionen und Gebiete, Rebsorten, internationale Weinbaugebiete und deren Weine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichische Weinbauregionen und Gebiete, internationale Weinbaugebiete und deren Weine, sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken, Weinkartengestaltung inklusive Kalkulation.

Getränke- bzw. Weineinkauf und Lagerung, Präsentation von Weinen, Umgang mit dem Gast.

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Käsegeschichte, Inhaltsstoffe, Milchverarbeitung, Schema der Käseherstellung.

Einführung in die Schneidetechnik, Lebensmittelhygiene.

Einführung in die Sensorik.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Reifungstypen, Qualitätsmerkmale, Käseeinkauf, Lagerung.

Käseland Österreich.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Affinieren, Portionieren von großen Käsestücken, Käsepräsentation in der Gastronomie.

Käse und Getränke, Käse und Brot/Gebäck, Käse und Beigaben, Kochen mit Käse.

Käse in Europa.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltung und Aufbau eines Käsewagens im gehobenen Restaurant, Arbeiten am Käsewagen, Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement.

Angebotserstellung, Kalkulation.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Barpersonal, Gefahren des Alkohols.

Bar-Mise en place, Zubereitungsarten von alkoholfreien Mixgetränken, Geschichte der Bar und Cocktails.

Grundlagen des Barstock, Bargeräte und –utensilien, Bargläser.

Alkoholfreie Getränke.

Fachvokabular.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Bartypen – Unterteilung, Einrichtung und Ausstattung.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, einfache Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen, Barkalkulation.

Barkarte (gesetzliche Bestimmungen, Gestaltungsgrundlagen, Aufbau).

Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Bestandteile von Mixgetränken, alkoholfreie Eigenkreationen.

Trends in der Bar, Showbarkeeping, Barmaße, erweiterter Barstock.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, Garnituren.

Mixgetränkegruppen und Rezepturen.

Destillationsverfahren, Spirituosen.

Sensorik – CO (Couleur, Odeur).

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufsgespräche und Umgang mit Beschwerden.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, Mixgetränkegruppen und Rezepturen.

Zigarren (Arten, Formate, Marken und Service).

Barkarte.

Spirituosen, Sensorik – CO (Couleur, Odeur).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, Umgang mit dem Gast.

Grundlagen Hygiene- und Sicherheitsmanagement.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Erstellen und Anwenden von Checklisten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Erstellen und Anwenden von Checklisten.

Gute Hygienepraxis.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Branchenspezifische Software.

Veranstaltungsmanagement

Arten, Organisation, Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Branchenspezifische Software.

Veranstaltungsmanagement

Arten, Organisation, Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Projektmanagement in Hotellerie und Gastronomie.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Projektmanagement in Hotellerie und Gastronomie.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Projektmanagement in Hotellerie und Gastronomie.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Projektmanagement in Hotellerie und Gastronomie.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

Bereich Sportliche Animation

Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollen fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden. Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen, schulstufen- oder schulartübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (Inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Einführung

Grundlagen der Psychologie, Richtungen und Methoden, Grundlagen der Wissenschaftstheorie.

Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung.

Gedächtnis und Lernen.

Entwicklungspsychologie (Ausgewählte Aspekte).

4. Semester -Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Problemlösen, Kreativität.

Konflikte, Aggression, Motivation, Emotion.

Sozialpsychologie, Persönlichkeitspsychologie (Ausgewählte Aspekte).

Die Schülerinnen und Schüler können

Vor Eintritt in den V. Jahrgang im Ausmaß von 32 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Lernenden im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

I.

II.

III.

Summe

1.

Religion/Ethik12

2

2

2

6

(III)/III

2.

Allgemeinbildung und Sprache

2.1

Deutsch

3

3

3

9

(I)

2.2

Englisch

4

3

3

10

(I)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2 3

4

4

4

12

(I)

2.4

Geschichte und Politische Bildung

0

0

3

3

III

2.5

Naturwissenschaften4 und Lebensmitteltechnologie

2

0

0

2

III

2.6

Angewandte Mathematik5

4

3

4

11

(I)

3.

Tourismus und Wirtschaft

3.1

Tourismusgeografie und Reisebüro

0

2

2

4

III

3.2

Tourismusmarketing und Kundenmanagement6

0

3

2

5

II

3.3

Kunst und Kultur

0

0

2

2

III

3.4

Betriebs- und Volkswirtschaft7

2

2

2

6

I

3.5

Rechnungswesen und Controlling6

3

2

2

7

I

3.6

Recht

0

0

2

2

III

4.

Alternativer Pflichtbereich

4.a

Gastronomie und Hotellerie

4.a.1

Küchenorganisation, Kochen und Ernährung

3

2

0

5

IVa

4.a.2

Serviceorganisation, Servieren und Getränke

3

2

0

5

IVa

4.a.3

Wahlpflichtbereich Spezialisierung 8 9

0

2

1

3

IVa

4.b

Tourismusmanagement und Seminare

4.b.1

Tourismusmanagement

2

2

0

4

II

4.b.2

Seminare

4

2

0

6

I-IV

4.b.3

Wahlpflichtbereich: Spezialisierung8 9

0

2

1

3

IVa

5.

Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement10

3

3

3

9

IVa

6.

Bewegung und Sport; Sportliche Animation

2

2

1

5

(IVa)

Gesamtwochenstundenzahl

Alternativer Pflichtbereich 4.a

35

35

36

106

Gesamtwochenstundenzahl

Alternativer Pflichtbereich 4.b

35

35

36

106

B. Pflichtpraktikum

Insgesamt 16 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen11

D. Förderunterricht9

E. Fakultatives Praktikum

4 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang

_________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3 Im III. Jahrgang werden je eine Wochenstunde Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften mit dem Ziel der mehrsprachigen Kompetenzerweiterung gemeinsam unterrichtet.

4 Biologie und Ökologie, Chemie und Physik.

5 Mit Technologieunterstützung.

6 Mit Computerunterstützung.

7 Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Gegenstände Betriebs- und Volkswirtschaft und Rechnungswesen und Controlling zumindest im III. Jahrgang organisatorisch zu verbinden.

8 Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich.

9 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.

10 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 4-9 Wochenstunden festgelegt werden.

11 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

12 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände1

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus – Aufbaulehrgang; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus – Aufbaulehrgang.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus – Aufbaulehrgang.

Der Aufbaulehrgang für Tourismus hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die eine dreijährige Fachschule gem. SchOG (Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Fachschule für Mode, technische und kunstgewerbliche Fachschule, Handelsschule, Fachschule für Sozialberufe) oder die Gastgewerbefachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer Lehre in den Berufen Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Gastronomiefachmann bzw. Gastronomiefachfrau, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung, soweit sie einen Vorbereitungslehrgang gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 lit. a SchOG erfolgreich absolviert haben.

Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschulen, der Fachschulen für Mode, der technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, der Handelsschulen und Fachschulen für Sozialberufe sowie Absolventinnen und Absolventen der Lehrberufe Köchin und Koch, Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin und Reisebüroassistent müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Gastronomie und Hotellerie“ besuchen.

Restaurantfachfrauen bzw. Restaurantfachmänner sind vom Unterricht im Pflichtgegenstand „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ und von der Vorprüfung im Teilbereich „Restaurant“ befreit, Köchinnen bzw. Köche sind vom Unterricht im Pflichtgegenstand „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und der Vorprüfung im Teilbereich „Küche“ befreit.

Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und der Hotelfachschulen sowie Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Gastronomiefachfrau/-mann müssen verpflichtend den alternativen Pflichtgegenstandsbereich „Tourismusmanagement und Seminare“ besuchen und sind von der Vorprüfung befreit.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs für Tourismus verfügen über mindestens 16 Wochen einschlägige Berufserfahrung.

Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs für Tourismus haben Einblick in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und verfügen über Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und den anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften, sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ alltägliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist.

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Das Gesamtwochenstundenausmaß der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen verändert werden

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit. a und b) ist jeweils auf das Mindestausmaß der Wochenstunden ausgerichtet, eine Erhöhung der Wochenstunden dient daher der Vertiefung der bereits erworbenen Kompetenzen bzw. der Erweiterung um zusätzliche Kompetenzen.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 6) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Es muss entweder

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 106 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Für sämtliche schulautonome Angebote gilt die Einhaltung der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes bzw. der Verbindlichen Übung schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Auch sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Der Lehrplan des Aufbaulehrgangs für Tourismus baut auf den im Allgemeinen Bildungsziel genannten Ausbildungen auf. Die dort erworbenen Kompetenzen sind möglichst früh zu diagnostizieren und diese Ergebnisse im Unterricht zu berücksichtigen.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen, sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Schülerinnen und Schülern ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen

Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Tourismusmanagement

In diesem Gegenstand soll einerseits vertieftes, spezielles Fachwissen in den verschiedenen Bereichen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und andererseits Fähigkeiten und Fertigkeiten durch Anwendung des Wissens in realistischen, auch simulierten, Arbeitssituationen der verschiedenen Berufsfelder erworben werden. Dabei kommt der Entwicklung von planerischen, organisatorischen und unternehmerischen Kompetenzen besondere Bedeutung zu, ein entsprechender Aufbau des Unterrichts in fachlicher, didaktischer und methodischer Hinsicht ist daher ein wesentlicher Bestandteil. Auch der für die Kompetenzentwicklung erforderliche Lehrstoff ist auf die übrigen Pflichtgegenstände entsprechend abzustimmen und anzupassen.

Seminare

Die gute Vernetzung mit den anderen Pflichtgegenständen und die Ausrichtung des Unterrichts auf das Allgemeine Bildungsziel sind bei der Planung und Durchführung des Unterrichts zu gewährleisten.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt und legen besonderen Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse.

Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen.

Die im Gegenstand Tourismusmarketing und Kundenmanagement erworbenen Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements werden hier praxisnah umgesetzt. Die Projekte stellen sowohl das betriebswirtschaftliche Know-how unter Beweis, als auch das Umsetzen von Kenntnissen und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen, wobei jedes Projekt einen gastronomischen Aspekt zu umfassen hat.

Der Gegenstand „Betriebspraktikum und angewandte Projektmanagement“ ist für Schülerinnen und Schüler die die Gegenstände aus dem Cluster 4.a belegen müssen, verbindlich für die Fächer (4.a.1. Küchenorganisation, Kochen und Ernährung) und (4.a.2. Serviceorganisation, Servieren und Getränke) bestmöglich zur Vertiefung und Festigung der erlernten Kompetenzen zu verwenden.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin bzw. Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen bzw. P und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen

Argumente und Standpunkte;

Konkrete Empfehlungen;

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Medien als Informationsquellen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale. Rhetorische Figuren.

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter; Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen

zB Stellungnahme, Thesen und Argumente. Wahrnehmen von Redeabsichten. Kurze Präsentationen mit Medienunterstützung. Gedichte, Balladen, Fabeln.

Lesen

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Journalistische Textsorten; literarische Beispiele).

Analysieren von Merkmalen fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Schreiben

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Leserbrief, offener Brief, Stellungnahme).

Reflexion

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale journalistischer Texte.

Funktion von Medien.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz, Fachbegriffe und Fremdwörter.

Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Zuhören und Sprechen

Teilnahme an Diskussionen. Präsentationen. (mit Medienunterstützung).

Statements, Diskussionsbeiträge, literarische Texte.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Meinungstexte; Sachtexte; literarische Beispiele).

Schreiben

Lineare und Nichtlineare Texte.

Fiktionale und Nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen).

Reflexion

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale von Meinungstexten und Funktion von Medien.

Auseinandersetzen mit historischen literarischen Epochen bis zum Realismus anhand von Texten.

Medien als Informationsquelle.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen, rhetorische Mittel, Reden, Statements.

Kommunikationstechnologien.

Lesen

Entnahme, Strukturierung und Organisation von Informationen aus Texten.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Reden, Sachtexte, Empfehlungen, literarische Beispiele).

Schreiben

Strukturierung von Argumenten; Schreiben komplexerer argumentativer Texte.

Textsortenwissen (Manuskript für Meinungsrede, Empfehlung).

Reflexion

Literarische Texte.

Stellungnahme zu (aktuellen) Fragen aus dem Lebensalltag sowie von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur.

Medien als Informationsquelle.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Diskussion und Moderation.

Aktuelle Themen, literarische Texte.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten, literarische Beispiele).

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Interpretation, Motivationsschreiben).

Reflexion

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Aktuelle Themen, literarische Texte vom Expressionismus bis zur Gegenwart.

Lesen

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten).

Schreiben

Textsorten (Thesenpapier).

Reflexion

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

I. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Touristisches Angebot, Tourismusarten und –formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Speisen und Getränke, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung; Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Touristisches Angebot, Tourismusarten und –formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Speisen und Getränke, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen

zB Email, Kommentar, Blog, Leserbrief, Diskussion.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus (medienunterstützt)

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder). Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen und Begründen von Meinungen

zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen und Begründen von Meinungen

zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze Mitteilungen, Notizen, Checklisten.

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler

Die im 1. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Familie, Einkaufen, Unterkunft, Freizeit, Sport, Reisen, Hotellerie und Gastronomie, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation (medienunterstützt)

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Einladungen, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen.

Einfache mündliche berufliche Kommunikation

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode, Reisen, Hotellerie und Gastronomie, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Einfache mündliche berufliche Kommunikation

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Gesundheit, Ernährung, Freizeitwirtschaft, Verkehrsmittel, Bildung und Arbeitswelt.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus (medienunterstützt)

zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Behandlung der Hotelkorrespondenz, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Notizen, Ankündigungen, Memos, Bewerbung, Informationsmaterialien, einfache Korrespondenz.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handels- und Hotelkorrespondenz

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Motivationsschreiben.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Korrespondenz, Diskussion).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeitalter der Aufklärung und daraus resultierende politische Strömungen bis ins 20. Jahrhundert.

Österreichische Geschichte von 1848 bis heute.

Ursachen und Auslösefaktoren von Kriegen von 1914 bis heute.

Totalitäre politische Systeme in verschiedenen Regionen der Erde von 1933 bis heute.

Unterdrückung durch(von) ethnische(n), religiöse(n) und politische(n) Gruppen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Internationale Organisationen (zB Europäische Union, Vereinte Nationen, Non-Governmental Organisations).

Grundlagen der österreichischen Verfassung.

Politische Willensbildung, Parteien und Wahlen.

Medien und ihre Bedeutung in Gesellschaft und Politik.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler

Ökologische Handlungsfelder (zumindest 3 ausgewählte Aspekte)

Wasser

Abwasserreinigung (Mechanische Reinigung (Stofftrennung), biologische Reinigung, chemische Reinigung.)

Gewässergütebestimmung (chemisch (pH-Wert, Härte, Sauerstoff, CO2, BSB5), physikalisch (Temperatur und Fließgeschwindigkeit), biologisch (Saprobiensystem).)

Trinkwasser (Zusammensetzung des Wassers, Herkunft, Verbrauch und Versorgung, Anomalie, Schadstoffe im Trinkwasser und deren Wirkung, Reinigung.)

Energie

Energieträger, Photovoltaik, Katalysator, Entstickung, Entschwefelung, Energieerhaltung, Wirkungsgrad, Kraftwerkstypen, Solare Architektur, Kollektor, Erneuerbare Energien mit ökologischen und ökonomischen Vor- und Nachteilen, Energiesparen.

Abfall

Deponie, Deponiegase, Kunststoffe, Abfallverwertung, Abfallwirtschaftskonzept, Rohstoffproblematik – Recycling, Ökobilanz.

Klima und Ozon

Atmosphärenchemie, Treibhausgase, Klimawandel, Sanfte Mobilität.

Ökologischer Fußabdruck.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Zytologie.

Mikrobiologie

Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten, Symbionten, Destruenten, Humanpathogene Stämme.

Reisetourismus

Reisekrankheiten und –prophylaxe.

Lebensmitteltechnologie

Thermische, biologische, mechanische und chemische Verfahren der Lebensmittelproduktion und Lebensmittelhaltbarmachung (zB Erhitzen, Kühlen, Trocknen, Gärung, Pasteurisieren, Gerinnung von Eiweiß).

Lebensmittelzusatzstoffe, Texturgeber, Aromastoffe, Lebensmitteltoxikologie.

Konventioneller versus biologischer Landbau.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Matrizenrechnung.

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Funktionale Zusammenhänge

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

Sparformen.

Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristige Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

Stochastik

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

6. Semester

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

I. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 dreistündige Schularbeit im 6. Semester.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Tourismusgeografie

Einflussfaktoren auf die Erde (zB endogene und exogene Kräfte, Klima und Klimawandel), ausgewählte Großregionen und touristische Destinationen.

Auswirkungen der Einflussfaktoren auf den Tourismus.

Reisebüro

Arten und Aufgabenfelder von Reisebüros, rechtliche Grundlagen, Grundlagen und wirtschaftliche Bedeutung der Verkehrswirtschaft, Flugverkehr.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Tourismusgeografie

Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern, ausgewählte Großregionen und Destinationen, Entwicklungs- und Tourismusstrategien.

Reisebüro

Schiffsverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnen, sanfte Mobilität, Reiseangebote.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Globalisierung, regionale Disparitäten, demografische Entwicklungen und Migration.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Europäische Integration, Nationalparks, ausgewählte Großregionen und Destinationen, Nachhaltigkeit.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Fachbegriffe, Tourismus und Marketing.

Ausgewählte tourismusrelevante historische Entwicklungen in Regionen.

Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Tourismus- und Freizeitwirtschaft ausgewählter Regionen.

Österreichischer Tourismus in Zahlen, Welttourismus in Zahlen.

Touristisches Angebot

Angebotsfaktoren, ursprüngliches und abgeleitetes touristisches Angebot, Arten und Formen des Tourismus, Reisemotive und Urlaubertypen.

Betriebsarten und –formen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, touristisch relevante Klassifizierungen.

Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Nachhaltigkeit im Tourismus.

Spezielle Arten des Tourismus im Überblick

zB Gesundheits-, Städte-, Geschäfts-, Sport-, Themen- und Kulturtourismus.

Tourismuspolitik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Projektmanagement (Grundlagen des Projektmanagements, Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements).

Salestechniken.

Bereiche und Aufgaben des Front Office.

Reservierungssysteme.

Bereiche des Kundenmanagements, Konflikt- und Beschwerdemanagement.

Marketing.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Marketing

Begriffe, Arten und Methoden der Marktforschung, strategische Analysemethoden, Marketingziele, Marktsegmentierung, Positionierung und Corporate Identity.

Angebotspolitik

Ziele, Strategien und Maßnahmen der Angebotspolitik, Markenpolitik.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Preispolitik.

Distributionspolitik, Kooperationen im Tourismus.

Kommunikationspolitik, Online-Marketing.

Marketing-Mix.

Aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kulturelle Fachbegriffe im Kontext.

Ausgewählte Kulturkreise und interkulturelle Kommunikation.

Kulturelle Erscheinungsformen und ihre touristische Bedeutung.

Elementare stilgeschichtliche Merkmale und Zusammenhänge von Epochen.

Tourismusrelevante historische Entwicklungen ausgewählter Regionen.

Weltkulturerbe.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus.

Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter Regionen und Kulturlandschaften Österreichs.

Wesentliches österreichisches Kulturangebot anhand ausgewählter Beispiele.

Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter internationaler Destinationen.

Anforderungen an kulturtouristische Produktgestaltung.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Wirtschaft

Wirtschaftliche Zusammenhänge, Angebot und Nachfrage im Tourismus.

Kaufvertrag

Fallbeispiele und Schriftverkehr.

Businessplan

Inhalte des Businessplans, Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB Gewerberecht, Unternehmer/Unternehmerin, Firma/Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten), Vertragstypen, Risiken.

Risikomanagement.

Personalmanagement und arbeitsrechtliche Grundlagen.

Stellenbeschreibung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Versicherungen (an Hand von Fallbeispielen).

Unternehmensführung

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte, Führungsstile.

Aufbau- und Ablauforganisation.

Kreditinstitute

Aufgaben und Geschäftsfelder.

Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe, volkswirtschaftliche Lehrmeinungen.

Gesamtwirtschaftliche Ziele, Konjunktur und Wirtschaftspolitik, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.

Arbeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktpolitik.

II. Jahrgang

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz.

Europäische Währungsunion.

Kapitalmarkt.

Börsen.

Krisenmanagement.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Finanzierung.

Investitionsrechnung und -entscheidung.

Förderungen im Tourismus.

Controlling

Planung (Investitionsplanung, Kostenplanung, Erlösplanung, Finanzplanung, usw.).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Abweichungsanalyse – auch anhand von Kennzahlen, weitere Controlling Instrumente (zB Balanced Scorecard).

Case Studies

Komplexe betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu „Rechnungswesen und Controlling“.

I. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten (mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“).

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens, rechtliche Bestimmungen.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Belege

Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einfache und komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

Umsatzsteuervoranmeldung

Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Personalverrechnung

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Arbeitnehmerveranlagung.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung

Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung.

Teilkostenrechnung

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss

Grundlagen, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe, Bewertungsregeln.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Material, Waren (computerunterstützt)

Einfache Bewertung (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung, Forderungen.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss

Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen, Erfolgsermittlung, Erfolgsverteilung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Unternehmensrecht, Steuerrecht (in Grundzügen).

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Rücklagen

Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht.

Jahresabschluss

Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Planungsrechnung (Budget).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Aktuelle Entwicklungen.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

I. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten (mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“).

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Privatrecht.

Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht.

Grund- und Menschenrechte.

Non-Governmental Organisations.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Strafrecht und Strafprozessrecht.

Österreichische Verfassung

Aufgaben des Staates, österreichischer Parlamentarismus und Formen der direkten Demokratie.

Österreichische Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung.

Europäische Union

Institutionen, Aufgabenbereiche, Gesetzgebungskompetenz.

Aktuelle politische Entwicklungen.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Berufsbild Köchin bzw. Koch.

Unfallverhütung, Brandschutz und Erste Hilfe.

Ergonomie.

Einrichtung und Inventar.

Einfache Produktionsprozesse (kochtechnische Grundfertigkeiten und Vorbereitungsarbeiten, Grundzubereitungsarten, Grundrezepturen, Menüplanung).

Qualitätskontrolle von Speisen.

Gute Hygienepraxis.

Fachvokabular.

Ernährung (Grundlagen).

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler

Regionale und nationale Speisen, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten.

Lebensmittelqualität und Lebensmittelkennzeichnung.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Konservierungsmethoden, Lagerhaltung

Gute Hygienepraxis.

Fachvokabular.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Regionale und nationale Speisen, Convenience Produkte, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten, komplexe Arbeitsprozesse.

Lebensmittelqualität und Lebensmittelkennzeichnung, Lagerhaltung.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Gute Hygienepraxis.

Fachspezifische Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Ausgewählte regionale-, nationale-, internationale Speisen, À-la-carte Küche, Menüarten, Menügestaltung.

Veranstaltungsorganisation (Catering, Bankett, Buffet).

Qualitätskontrolle von Speisen.

Aktuelle Trends und Ernährungsformen.

Hygienepraxis.

Beschwerdemanagement.

Fachvokabular.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler

Berufsbild Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Servierbrigaden und Serviersysteme.

Unfallverhütung, Sicherheitsbestimmungen.

Gute Hygienepraxis.

Inventar und Serviergegenstände.

Mise en Place Arbeiten, grundlegende Servier- und Tragübungen, praktische Grundsätze des Servierens.

Getränke- und Weinservice, einfaches Speisen- und Frühstücksservice.

Tischkultur und Gestaltung, Gedeckarten, Menüreihenfolge.

Fachausdrücke.

Getränke

Einteilung der Getränke, alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke, Schankanlagen, Gefahren des Alkohols.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler

Mahlzeiten des Tages, gehobenes Menüservice, erweitertes Frühstücksservice.

Gestaltung von Speise-, Menü- und Getränkekarten.

Bonier- und Abrechnungssysteme, Erstellen von Gästerechnungen.

Gästebetreuung.

Ess- und Trinkgewohnheiten verschiedener Kulturen.

Gute Hygienepraxis.

Getränke

Bier, Wein, Weinland Österreich.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Getränkeservice und gehobenes Weinservice, Englisches und Französisches Service.

Arbeiten am Tisch des Gastes.

Spezialgedecke.

Bankett, Seminar und Catering.

Getränke

Internationale Weinbaugebiete, Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine, Destillationsverfahren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Harmonie von Speisen und Getränken, Service von Speisen und Getränken.

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufspsychologie.

Gästebetreuung und Beschwerdemanagement.

Getränke

Die Bar, Barstock, Bargetränke, Spirituosen.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets.

Anforderungen an touristische Produktgestaltung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets.

Qualitätsmanagement in der konkreten Anwendung.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

Einzelne Salestechniken und Methoden des aktiven Kundenmanagements in der konkreten Anwendung.

Aufgabenbereiche im Front Office, Reservierungssysteme, Konflikt- und Beschwerdemanagement.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets.

Destinationsmanagement.

Eventmanagement.

Anwendung von Teilen aus dem Projektmanagement und Projektorganisationsstrukturen.

Die Schülerinnen und Schüler können sich zusätzlich zu den im Stammbereich und in der Vertiefung erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Beruf und Alltag voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Besondere zusätzliche, vertiefende Inhalte, mit Bezug zur Bildungs- und Lehraufgabe.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind gemäß der schulautonomen Verteilung entsprechend anzupassen (siehe Abschnitt III Schulautonome Bestimmungen ff.).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Arbeitsaufgaben einer Sommelière bzw. eines Sommeliers .

Wein und seine Geschichte, nationale Weinbaugebiete und deren Weine, Weingesetz, natürliche Produktionsfaktoren, Weinerzeugung.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichisches Weingesetz, österreichische Weinbauregionen und Gebiete, Rebsorten, internationale Weinbaugebiete und deren Weine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichische Weinbauregionen und Gebiete, internationale Weinbaugebiete und deren Weine, sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken, Weinkartengestaltung inklusive Kalkulation.

Getränke- bzw. Weineinkauf und Lagerung, Präsentation und Umgang mit dem Gast.

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Käsegeschichte, Inhaltsstoffe, Milchverarbeitung, Schema der Käseherstellung.

Einführung in die Sensorik, Einführung in die Schneidetechnik, Lebensmittelhygiene.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Reifungstypen, Qualitätsmerkmale, Käseeinkauf, Lagerung.

Käseland Österreich.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Affinieren, Portionieren von großen Käsestücken, Käsepräsentation in der Gastronomie.

Käse und Getränke, Käse und Brot/Gebäck, Käse und Beigaben, Kochen mit Käse.

Käse in Europa.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltung und Aufbau eines Käsewagens im gehobenen Restaurant, Arbeiten am Käsewagen.

Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement.

Angebotserstellung, Kalkulation.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Gefahren des Alkohols, Barpersonal.

Bar Mise en Place, Zubereitungsarten von alkoholfreien Mixgetränken, Geschichte der Bar und Cocktails.

Grundlagen des Barstock, Bargeräte, –utensilien, Bargläser.

Alkoholfreie Getränke.

Fachvokabular.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Bartypen – Unterteilung, Einrichtung und Ausstattung.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, einfache Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen. Barkalkulation, Barkarte (gesetzliche Bestimmungen, Gestaltungsgrundlagen, Aufbau).

Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Bestandteile von Mixgetränken, alkoholfreie Eigenkreationen.

Trends in der Bar, Showbarkeeping, Barmaße, erweiterter Barstock.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, Garnituren.

Mixgetränkegruppen mit Rezepturen.

Destillationsverfahren, Spirituosen.

Sensorik – CO (Couleur-Odeur).

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufsgespräche und Umgang mit Beschwerden.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen.

Zigarren (Arten, Formate, Marken und Service).

Barkarte.

Spirituosen, Sensorik – CO (Couleur-Odeur).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

I. Jahrgang

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die Schülerinnen und Schüler

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, Umgang mit dem Gast.

Grundlagen Hygiene- und Sicherheitsmanagement.

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Die Schülerinnen und Schüler

Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Erstellen und Anwenden von Checklisten.

II. Jahrgang

3.Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Erstellen und Anwendung von Checklisten.

Gute Hygienepraxis.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Branchenspezifische Software.

Veranstaltungsmanagement.

Durchführung eines Projektes.

III. Jahrgang

5. und 6.Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung, vor allem mit Bezug zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote, vor allem mit Bezug zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements (zB Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen).

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements, vor allem in Bezug zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

Bereich Sportliche Animation

Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollen fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden. Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen, schulstufen- oder schulartübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

Die Schülerinnen und Schüler können

Vor Eintritt in den III. Jahrgang im Ausmaß von 16 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, ein konkreter Bezug zur Ausbildung (v.a. Cluster 4) muss gegeben sein.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Anm.: Anlage B4a als PDF dokumentiert)

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppen

Semester

I.

II.

III.

IV.

Summe

1.

Religion/Ethik10

1

1

1

1

4

(III)/III

2.

Sprache und Medien

2.1

Lebende Fremdsprachen2 3

6

6

5

5

22

(I)

2.2

Angewandtes Informationsmanagement

2

2

2

0

6

II

3.

Tourismus, Wirtschaft und Recht

3.1

Tourismusgeografie und Reisebüro2

1

1

1

1

4

III

3.2

Tourismusmarketing und Kundenmanagement2

4

4

4

4

16

II

3.3

Kunst und Kultur

0

0

1

1

2

III

3.4

Betriebs- und Volkswirtschaft4

3

3

3

3

12

I

3.5

Rechnungswesen und Controlling2 4

4

4

4

4

16

I

3.6

Recht

0

2

2

2

6

III

3.7

Tourismusmanagement5

4

4

3

2

13

II

4.

Gastronomie und Hotellerie

4.1

Ernährung und Lebensmitteltechnologie

1

1

1

1

4

III

4.2

Küchenorganisation und Kochen

3

3

3

3

12

IV

4.3

Serviceorganisation, Servieren und Getränke

3

3

3

3

12

IVa

4.4

Wahlpflichtbereich: Spezialisierung4 6 7

0

0

2

1

3

IVa

5.

Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement8

3

3

3

3

12

IVa

Gesamtwochenstundenzahl

35

37

38

34

144

B. Pflichtpraktikum

Insgesamt 3 Monate vor Eintritt in das 3. Semester

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen9

D. Förderunterricht9

__________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache(n) anzuführen.

4 Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ und „Rechnungswesen und Controlling“ zumindest im 4. Semester organisatorisch zu verbinden.

5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 0-13 Wochenstunden festgelegt werden.

6 Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich.

7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.

8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 8-12 Wochenstunden festgelegt werden.

9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

10 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

Das Kolleg für Tourismus hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend zum Bildungsziel einer Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fach- und Methodenkompetenz sowie dem Erwerb sozialer und personaler, kommunikativer und emotionale Kompetenz werden die Absolventinnen und Absolventen befähigt, nach Ableistung einer entsprechenden Berufspraxis, gehobene Tätigkeiten in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Des Weiteren verfügen Absolventinnen und Absolventen des Kollegs für Tourismus über mindestens 3 Monate einschlägiger Berufserfahrung.

Die Studierenden können

Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache

Die Studierenden

Hören

Die Studierenden können

Lesen

Die Studierenden können

An Gesprächen teilnehmen

Die Studierenden können

Zusammenhängend sprechen

Die Studierenden können

Schreiben

Die Studierenden können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Studierenden verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Studierenden können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Die Studierenden

Die Studierenden verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Studierenden können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Studierenden

Die Studierenden

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Das Gesamtwochenstundenausmaß der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen verändert werden

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit b-c) ist jeweils auf das Mindestausmaß der Wochenstunden ausgerichtet, eine Erhöhung der Wochenstunden dient daher der Vertiefung der bereits erworbenen Kompetenzen bzw. der Erweiterung um zusätzliche Kompetenzen.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 18 Semesterwochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Es muss entweder

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Semester-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Semestern verschoben werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechungen zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 144 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzen und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Studierenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen

Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchenorganisation und Kochen“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt und legen besonderen Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse.

Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbstständigkeit der Studierenden, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen.

Die im Gegenstand Tourismusmarketing und Kundenmanagement erworbenen Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements werden hier praxisnah umgesetzt. Die Projekte stellen einerseits das betriebswirtschaftliche Know-how unter Beweis, als auch das Umsetzen von Kenntnissen und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen, wobei jedes Projekt einen gastronomischen Aspekt zu umfassen hat.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Studierenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Semester mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation und Kochen“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie Studienkolleginnen und Studienkollegen elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

1.Semester – Kompetenzmodul 1

Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung

Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

1. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Wegbeschreibung.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für den systematischen Aufbau und die Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden

Einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, an der Rezeption.

Vorbereitung auf das Praktikum.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Wegbeschreibung.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester

Die Studierenden

Die im 1. und 2. Semester erarbeiteten Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden unter Einbeziehung weiterer Bereiche, wie zB Freizeit und Sport, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Beschreibung von Tourismusdestinationen.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden

Erfahrungen aus dem Praktikum, ausgewählte Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel, Tourismusformen, einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, im Hotel, im Reisebüro, im Tourismusbüro.

Einfache mündliche und schriftliche berufliche Kommunikation

zB Telefonate, medienunterstützte Behandlung von Anfragen (Angebot, Reservierung, usw.), Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Bewerbung (zB Bewerbungsschreiben, CV-Europass, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester

Die Studierenden

Vertiefung der Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden

Ausgewählte Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel, Tourismusformen.

Standardsituationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, im Hotel, im Reisebüro, im Tourismusbüro.

Einfache mündliche und schriftliche berufliche Kommunikation

zB Telefonate, medienunterstützte Behandlung von Anfragen (Angebot, Reservierung, usw.), Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Umgang mit Beschwerden, Bewerbung (zB Bewerbungsschreiben, CV-Europass, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1

1. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem alltäglichen Umfeld

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Einfache Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum.

Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Tourismusformen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus, Tourismusformen, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich, im Tourismusbüro (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus, Tourismusformen, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich, im Tourismusbüro (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2

1. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem alltäglichen Umfeld

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Vorbereitung auf das Praktikum, kulturelle bzw. sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung)

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus und in der Arbeitswelt, Touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, touristisches Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen, Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht).

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung).

Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache

1. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem alltäglichen Umfeld

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum.

Kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung)

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus und in der Arbeitswelt, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, touristisches Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht).

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester

Die Studierenden

Themen aus dem beruflichen Umfeld

Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung).

Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. bis 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

1. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Informationstechnologie

Computersysteme, Hardwarekomponenten, Fehlerbehebung.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Grundlagen der IT Security

Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung

Textverarbeitung

Richtlinien und Normen. Geschäftliche Schriftstücke.

Bildanpassung und Bildformate

Präsentation

Fortgeschrittene Techniken eines Präsentationsprogrammes.

Layoutregeln.

Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.

Gesetzliche Bestimmungen

Grundzüge des Urheberrechts.

2. Semester

Die Studierenden können

Fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse.

Grafik- und Bildbearbeitung.

Textverarbeitung

Umfangreiche Schriftstücke.

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

3. Semester

Die Studierenden können

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Desktop Publishing

Grundlagen des Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel.

Online

Online-Kommunikation, soziale Netzwerke.

Online-Dateimanagement.

Datenschutz und EGovernment.

1. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

2. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

3. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

1. Semester

Die Studierenden können

Einflussfaktoren auf die Erde (endogene und exogene Kräfte, Klima und Klimawandel), Auswirkungen der Einflussfaktoren auf den Tourismus (Nachhaltigkeit).

Ausgewählte Großregionen und touristische Destinationen, Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Entwicklungs- und Tourismusstrategien.

2. Semester

Die Studierenden können

Globalisierung, regionale Disparitäten.

Europäische Integration (Entwicklung, Elemente, Programme, usw.), ausgewählte Großregionen und Destinationen.

3. Semester

Die Studierenden können

Arten und Aufgabenfelder von Reisebüros, rechtliche Grundlagen.

Grundlagen und wirtschaftliche Bedeutung der Verkehrswirtschaft, Flugverkehr.

4. Semester

Die Studierenden können

Schiffsverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnen.

Sanfte Mobilität.

Reiseangebote.

1. Semester

Die Studierenden können

Begriffsbestimmungen, Tourismus und Marketing, rechtliche Grundlagen.

Tourismusrelevante, historische Entwicklungen in Regionen.

Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Tourismus- und Freizeitwirtschaft ausgewählter Regionen, österreichischer Tourismus in Zahlen, Welttourismus in Zahlen.

Touristisches Angebot

Angebotsfaktoren, ursprüngliches und abgeleitetes touristisches Angebot, Arten und Formen des Tourismus, Reisemotive und Urlaubertypen.

Betriebsarten und –formen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, touristisch relevante Klassifizierungen, Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Nachhaltigkeit im Tourismus.

2. Semester

Die Studierenden können

Marketing

Begriffe, Arten und Methoden der Marktforschung.

Strategische Analysemethoden, Marketingziele, Marktsegmentierung, Positionierung und Corporate Identity.

Projektmanagement (Grundlagen des Projektmanagements, Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements).

Salestechniken.

Bereiche und Aufgaben des Front Office.

Reservierungssysteme.

Kundenmanagement.

Konflikt- und Beschwerdemanagement.

3. Semester

Die Studierenden können

Angebotspolitik (Ziele, Strategien und Maßnahmen der Angebotspolitik).

Markenpolitik.

Preispolitik.

Distributionspolitik.

Kooperationen im Tourismus.

Kommunikationspolitik, Online-Marketing.

4. Semester

Die Studierenden können

Marketing-Mix, Qualitätsmanagement im Tourismus.

Spezielle Arten des Tourismus im Überblick (zB Gesundheits-, Städte-, Geschäfts-, Sport-, Themen- und Kulturtourismus).

Tourismuspolitik.

Destinationsmanagement.

Aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

3. Semester

Die Studierenden können

Kulturelle Fachbegriffe im Kontext.

Ausgewählte Kulturkreise und interkulturelle Kommunikation.

Kulturelle Erscheinungsformen und ihre touristische Bedeutung.

Tourismusrelevante historische Entwicklungen ausgewählter Regionen.

Weltkulturerbe.

Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus.

4. Semester

Die Studierenden können

Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter Regionen und Kulturlandschaften Österreichs und internationaler Destinationen.

Anforderungen an kulturtouristische Produktgestaltung.

Aktuelles Kulturangebot und –geschehen, ausgewählter österreichischer und internationaler Destinationen.

1. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Wirtschaft

Wirtschaftsteilnehmer, Wirtschaftskreislauf, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren.

Tourismus und Freizeitwirtschaft

Angebot und Nachfrage im Tourismus.

Kaufvertrag

Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen, vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.

Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, E-Commerce.

Businessplan

Inhalte des Businessplans, Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB Gewerberecht, Unternehmer, Firma/Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten), Vertragstypen, Risiken.

2. Semester

Die Studierenden können

Personalmanagement.

Unternehmensführung

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte, Führungsstile.

Aufbau- und Ablauforganisation.

Risikomanagement, Versicherungen.

Kreditinstitute

Aufgaben und Geschäftsfelder

Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen.

3. Semester

Die Studierenden können

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe, volkswirtschaftliche Lehrmeinungen, gesamtwirtschaftliche Ziele.

Konjunktur und Wirtschaftspolitik

Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik, Einkommensverteilung, Einkommenspolitik, Geld und Währung (Geldpolitik, Inflation, Deflation), Fiskalpolitik.

Arbeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktpolitik.

Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz.

Europäische Währungsunion.

Kapitalmarkt.

Börsen.

Krisenmanagement.

4. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Finanzierung, Investitionsplanung, -rechnung und -entscheidung, Förderungen im Tourismus.

Controlling

Planung (Investitionsplanung, Kostenplanung, Erlösplanung, Finanzplanung).

Abweichungsanalyse, Kennzahlen, Controlling Instrumente (zB Balanced Scorecard).

Case Studies

Komplexe betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu „Rechnungswesen und Controlling“

1. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

2. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

3. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.

1. Semester

Die Studierenden können

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Buchführung

Einführung in die Doppelte Buchführung, Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer.

Einfache Geschäftsfälle auch anhand von Belegen

zB Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- bzw. Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank, Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte).

2. Semester

Die Studierenden können

Personalverrechnung

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

Kostenrechnung

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung

Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung.

Teilkostenrechnung

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

3. Semester

Die Studierenden können

Jahresabschluss

Grundlagen des Jahresabschlusses, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe, Bewertungsregeln, Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens

Einfache Bewertung von Material bzw. Waren (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung, Forderungen, Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen.

Erfolgsermittlung, Unternehmensrecht und Steuerrecht (Grundzüge).

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

4. Semester

Die Studierenden können

Steuerrecht

Einkommensteuer, Einkunftsarten, Berechnung.

Rücklagen

Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung.

Jahresabschluss

Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (insbesondere Einzelunternehmen, Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse, Controlling, Planungsrechnung (Budget).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Aktuelle Entwicklungen.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

1. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

2. Semester: 1 zweistündige Schularbeit.

3. Semester: 1 zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“.

2. Semester

Die Studierenden können

Bürgerliches Recht.

Personen-und Familienrecht.

Erbrecht.

Grund- und Menschenrechte.

Non-Governmental Organisations (NGOs).

3. Semester

Die Studierenden können

Sachenrecht.

Schuldrecht.

Zivilgerichtsverfahren.

Exekutionsrecht.

Insolvenzrecht.

4. Semester

Die Studierenden können

Schadenersatzrecht.

Mietrecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

Strafrecht und Strafprozessrecht.

1. Semester

Die Studierenden können

Tourismusorganisationen

Grundlagen der Organisationsentwicklung, Organisationsstrukturen im Tourismus, Bedeutung der Organisationskultur, Führungskonzepte.

Verhandlungstechnik und Public Relations (PR)

Verhandlungs- und Argumentationstechnik (Vorbereitung, Verhandlungsstrategien, Argumentationsarten, Frage- und Antworttechnik), Öffentlichkeitsarbeit (Zielgruppenanalyse, Rahmenbedingungen, Zusammenarbeit mit den Medien), PR und Unternehmenswert.

2. Semester

Die Studierenden können

Spezielle Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Tourismuspolitik, Destinationsmanagement, Organisation des Tourismusbüros.

Trendforschung.

3. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen und Methoden des Projektmanagements.

Nachhaltigkeit im Tourismus.

Durchführung von Projekten unter Vernetzung der fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalte.

4. Semester

Die Studierenden können

Durchführung von Projekten unter Vernetzung der fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalte.

1. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Ernährung.

Grundsätze der vollwertigen Ernährung, Ernährungsverhalten.

Energie- und Nährstoffbedarf.

Gute Hygienepraxis.

2. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Ernährung.

Nährstoffbildung, Bedarf und Bedarfsdeckung.

Lebensmittel und Inhaltsstoffe.

3. Semester

Die Studierenden können

Lebensmittel und Inhaltsstoffe, Produktion und Haltbarmachung.

Ernährungsformen, Ernährungstrends.

Verdauung und Stoffwechsel.

Ernährungsbedingte Erkrankungen.

4. Semester

Die Studierenden können

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung von Lebensmitteln.

Lebensmittelqualität und –kennzeichnung, Lagerung, Konservierungsmethoden.

Lebensmitteltechnologie

Thermische, biologische, mechanische und chemische Verfahren in Lebensmittelproduktion und Lebensmittelhaltbarmachung, Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Lebensmitteltoxikologie.

1. Semester

Die Studierenden

Berufsbild Köchin bzw. Koch.

Unfallverhütung, Brandschutz, Erste Hilfe, Hygienevorschriften.

Einrichtung und Inventar, Ergonomie.

Kochtechnische Grundfertigkeiten und Vorbereitungsarbeiten, Grundzubereitungsarten, Grundrezepturen, Menüplanung.

Fachvokabular.

2. Semester

Die Studierenden

Regionale und nationale Speisen, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten.

Qualitätskontrolle von Speisen.

3. Semester

Die Studierenden

Regionale und nationale Speisen, Convenience Produkte, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten.

Komplexe Arbeitsprozesse.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Lagerhaltung.

Gute Hygienepraxis.

4. Semester

Die Studierenden

Ausgewählte regionale, nationale, internationale Speisen, Menüarten, Menügestaltung, Veranstaltungsorganisation (Catering, Bankett, Buffet).

Qualitätskontrolle von Speisen.

Beschwerdemanagement.

Aktuelle Trends.

Gute Hygienepraxis.

Fachvokabular.

1. Semester

Die Studierenden

Berufsbild Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Servierbrigaden und Serviersysteme.

Unfallverhütung, Sicherheitsbestimmung und Hygiene.

Grundlegende Servier- und Tragübungen, praktische Grundsätze des Servierens.

Einfaches Getränke- und Weinservice, einfaches Speisenservice, einfaches Frühstücksservice.

Fachvokabular.

Tischkultur und Tischoptik, Gedeckarten, Menüreihenfolge, Inventar und Mise en place.

Getränke

Einteilung der Getränke, alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke, Gefahren des Alkohols. Schankanlagen.

2. Semester

Die Studierenden

Mahlzeiten des Tages.

Gehobenes Menüservice, erweitertes Frühstücksservice, Heißgetränke und Getränkeservice.

Bonier- und Abrechnungssysteme, Erstellen von Gästerechnungen.

Gästebetreuung, Ess- und Trinkgewohnheiten verschiedener Kulturen.

Gute Hygienepraxis.

Getränke

Bier, Wein, Weinland Österreich.

3. Semester

Die Studierenden können

Getränkeservice und gehobenes Weinservice, Englisches und Französisches Service.

Gestaltung von Speise-, Menü- und Getränkekarten.

Arbeiten am Tisch des Gastes, Spezialgedecke.

Getränke

Internationale Weinbaugebiete, Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine, Destillationsverfahren.

4. Semester

Die Studierenden können

Bankett, Seminar und Catering.

Harmonie von Speisen und Getränken, erweitertes Speisen- und Getränkeservice.

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufspsychologie.

Gästebetreuung und Beschwerdemanagement.

Getränke

Die Bar, Bargetränke, Spirituosen.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind gemäß der schulautonomen Verteilung entsprechend anzupassen. (siehe Abschnitt III Schulautonome Bestimmungen ff.)

3. Semester

Die Studierenden können

Arbeitsaufgaben der Sommeliere bzw. des Sommeliers, Wein und seine Geschichte, nationale Weinbaugebiete und deren Weine, Weingesetz, natürliche Produktionsfaktoren, Weinerzeugung.

Österreichisches Weingesetz, österreichische Weinbauregionen und Gebiete, Rebsorten, internationale Weinbaugebiete und deren Weine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester

Die Studierenden können

Österreichische Weinbauregionen und Gebiete, internationale Weinbaugebiete und deren Weine, sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken.

Weinkartengestaltung inklusive Kalkulation, Getränke- bzw. Weineinkauf und Lagerung, Präsentation von Weinen, Umgang mit dem Gast.

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

3. Semester

Die Studierenden

Käsegeschichte, Inhaltsstoffe, Milchverarbeitung, Schema der Käseherstellung.

Einführung in die Sensorik, Einführung in die Schneidetechnik, Lebensmittelhygiene.

Reifungstypen, Qualitätsmerkmale.

Käseland Österreich.

Käseeinkauf, Lagerung.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester

Die Studierenden können

Affinieren, Portionieren von großen Käsestücken, Käsepräsentation in der Gastronomie.

Käse und Getränke, Käse und Brot/Gebäck, Käse und Beigaben, Kochen mit Käse.

Käse in Europa.

Gestaltung und Aufbau eines Käsewagens im gehobenen Restaurant, Arbeiten am Käsewagen, Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement.

Angebotserstellung, Kalkulation.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

3. Semester

Die Studierenden

Barpersonal, Gefahren des Alkohols.

Bar Mise en Place, Zubereitungsarten von alkoholfreien Mixgetränken, Geschichte der Bar und Cocktails.

Grundlagen des Barstock, Bargeräte und -utensilien, Bargläser.

Alkoholfreie Getränke.

Fachvokabular.

Bartypen – Unterteilung, Einrichtung und Ausstattung.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, einfache Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen, Barkalkulation.

Barkarte (gesetzliche Bestimmungen, Gestaltungsgrundlagen, Aufbau).

Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester

Die Studierenden

Bestandteile von Mixgetränken, alkoholfreie Eigenkreationen.

Trends in der Bar, Showbarkeeping.

Barmaße, erweiterter Barstock.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, Garnituren.

Mixgetränkegruppen und Rezepturen.

Destillationsverfahren, Spirituosen.

Sensorik – CO (Couleur, Odeur).

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufsgespräche und Umgang mit Beschwerden.

Zigarren (Arten, Formate, Marken und Service).

Barkarte.

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

1. Semester

Die Studierenden

Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, Umgang mit dem Gast.

Grundlagen Hygiene- und Sicherheitsmanagement.

2. Semester

Die Studierenden können

Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Betriebliche Checklisten.

Branchenspezifische Software.

3. Semester

Die Studierenden können

Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Betriebliche Checklisten.

Gute Hygienepraxis.

Branchenspezifische Software.

4. Semester

Die Studierenden können

Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Veranstaltungsmanagement, Projektmanagement in Gastronomie und Hotellerie.

Durchführung eines Projektes.

Branchenspezifische Software.

Die Studierenden können

Vor Eintritt in das 3. Semester im Ausmaß von 3 Monaten (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1.

2.

3.

A.1.

Stammbereich

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

6

(III)/III

2.

Sprache und Allgemeinbildung

2.1

Deutsch

4

2

3

9

(I)

2.2

Englisch

2

2

2

6

(I)

2.3

Geschichte und Politische Bildung

0

2

0

2

III

2.4

Biologie und Ökologie

2

0

0

2

III

3.

Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge

3.1

Wirtschaftsgeografie

2

0

0

2

III

3.2

Betriebswirtschaft2

0

2

2

4

I

3.3

Recht

0

0

2

2

III

3.4

Rechnungswesen2

2

2

2

6

I

3.5

Officemanagement2

2

1

1

4

III

4.

Produktentwicklung und Produktion

4.1

Textiltechnologie

2

1

1

4

III

4.2

Entwurf und Design2

2

2

2

6

III

4.3

Schnittkonstruktion und Modellgestaltung2

2

2

2

6

II

4.4

Methoden des Projektmanagements und Prozessgestaltung2

1

2

0

3

II

4.5

Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken2 3

10

10

10

30

IV

5.

Bewegung und Sport

2

1

2

5

IVa

Wochenstundenzahl Stammbereich

35

31

31

97

A.2.

Schulautonome Vertiefungen2 4 5

Handel und Design

0

6

6

12

II

Fashion Styling

0

6

6

12

II

Handel und kreative Fertigungstechnik

0

6

6

12

II

Angewandte Betriebsführung

0

6

6

12

II

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

2

0

0

2

III

Gesamtwochenstundenzahl

37

37

37

111

C. Pflichtpraktikum

4 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

E. Förderunterricht4

__________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 28-30 Wochenstunden festgelegt werden.

4 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 10-12 Wochenstunden festgelegt werden.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Mode; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Fachschule für Mode.

4 Gemäß Stundentafel der Fachschule für Mode.

Die Fachschule für Mode dient im Sinne der §§ 52 und 58 Schulorganisationsgesetz (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur unselbstständigen und selbstständigen Ausübung eines Berufes auf gewerblichen Gebiet, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, befähigen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) und schafft die Basis zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeiten, betriebliche Herausforderungen unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und sich im Wirtschaftsleben zu behaupten.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

1. Linguistische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

2. Soziolinguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

3. Pragmatische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler können praxisbezogene Projekte im Team planen, durchführen und reflektieren.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Es muss pro Klasse maximal 1 schulautonome Vertiefung festgelegt werden.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 28 bis maximal 30 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden der schulautonomen Vertiefung können schulautonom im Ausmaß von mindestens 10 bis maximal 12 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 111 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse möglichst 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Satzgrenzen.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung und der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in der Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Entnahme und Wiedergabe von Kerninformationen.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Mitschrift, kreative Textformen, Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Brief, E-Mail).

Reflexion

Reflexion über die Lebenssituation.

Medienkonsum.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung und der Rechtschreibung.

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe.

Medien und ihre Funktionen.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Sachverhalte.

Kerninformationen aus Medienbeiträgen.

Gestaltendes Vorlesen.

Erkennen von Redeabsichten.

Feedback.

Einfache Argumente.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Kurzgeschichten, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Exzerpt, Protokoll, Zusammenfassung, einfache Stellungnahme, Charakteristik, Bewertung, kreative Textformen).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Regeln der Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Diskussion.

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente. Stellungnahme.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Lesen

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Informationen und Meinungen in Medien.

Schreiben

Verknüpfende Elemente.

Textsortenwissen (Projektbericht, Motivationsschreiben, Stellungnahme).

Nichtlineare Texte.

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

Medien und ihre Funktionen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Regeln der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren, Präsentieren.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen, einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Diskussion, Debatte, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Regeln der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Kritische Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren.

Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Schule, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB E-Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Postkarten, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Telefongespräche.

Einfache Alltagstexte

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologie, Bildung, Ernährung und Gesundheit, Sport, Mode und Verkauf.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

zB Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Bewerbungsgespräche, Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologie, Bildung, Ernährung und Gesundheit, Sport, Mode und Verkauf.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

zB einfache Anfragen, Bestellungen und Beschwerden, Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Ernährung und Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kommunikationstechnologie, Werbung, Welt der Mode, Praktikum.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellungen, Reservierungen, Beschwerden, Stellungnahmen, Präsentationen, Beschreibungen von Arbeitsabläufen aus dem Bereich der Mode.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Ernährung und Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kommunikationstechnologie, Werbung, Welt der Mode, Praktikum.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellungen, Reservierungen, Beschwerden, Stellungnahmen, Präsentationen, Beschreibungen von Arbeitsabläufen aus dem Bereich der Mode.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Historische Epochen im Überblick.

Die Entwicklung zur modernen Demokratie am Beispiel Österreichs.

Grundlagen und Aufgaben des Staates.

Wahlrecht, politische Parteien.

Nationalitätenproblem.

Erster Weltkrieg und seine Folgen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich und die Welt 1918 bis 1939.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Zweiter Weltkrieg (Verlauf und Folgen).

Ost-West-Konflikt und seine Folgen.

Europa und die Welt nach 1945.

Österreich von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen; internationale Krisenherde.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Bereich „Beobachten und Erfassen“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Bewerten und Anwenden“

Die Schülerinnen und Schüler können

Von der Zelle zum Organismus

Kennzeichen des Lebens, tierische und pflanzliche Zelle, DNA, Chromosomen, Mitose und Meiose, Gewebe, Organe, Organsysteme.

Sexualität

Aufbau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruationszyklus, Schwangerschaft und Geburt, Verhütung, sexuell übertragbare Krankheiten.

Mensch und Gesundheit

Krankheitserreger, Infektionskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Krebs, Abwehrsystem, aktive und passive Immunisierung, Hygiene.

Sucht und Suchtprävention.

Mensch und Umwelt

Ökologischer Fußabdruck, Konsum und Nachhaltigkeit, Globalisierung, Ursachen und Folgen des Klimawandels.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung im Raum.

Physiogeografisch definierte Räume und Prozesse im Überblick.

Demografische Strukturen und Prozesse.

Natur- und Wirtschaftsraum Österreich.

Grundlegende wirtschaftsgeografische Begriffe (zB magisches Vieleck) und Zusammenhänge.

Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und der Beziehungen zur EU.

Globale Vernetzungen (Nutzen und Problematik, gerechter Handel).

Verteilung und Nutzung von Ressourcen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Menschen in der Wirtschaft und ihre Verantwortung gegenüber Mitmenschen und Umwelt; Grundlagen der Wirtschaft; Wirtschaftskreislauf.

Kaufvertrag

Rechtliche Grundlagen, Inhalt und ordnungsgemäße Erfüllung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Kaufvertrag

Vertragswidrige Erfüllung, Konsumentenschutz, E-Commerce.

Mitarbeiterin und Mitarbeiter im Betrieb

Rechte und Pflichten einer Mitarbeiterin und eines Mitarbeiters von der Bewerbung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.

Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Finanzierung

Finanzierungsformen aus privater und unternehmerischer Sicht, Risiken, Schuldenfalle.

Grundlagen des Marketings

Marketingmix, Marketingkonzept als Teil des Businessplans.

Unternehmensgründung

Businessplan – Geschäftsidee, Standortwahl, Wahl der Rechtsform, Eintragung ins Firmenbuch, Grundlagen des Gewerberechts.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können die Leistungsbereiche der Unternehmen in der Modebranche unterscheiden.

Betriebliche Leistungserstellung

Produktion und Dienstleistung.

Textil- und Modehandel

Funktionen und Formen des Handels, aktuelle Tendenzen, Ethik und Nachhaltigkeit, Probleme anhand von aktuellen Medienberichten.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung).

Privatrecht

Personenrecht, Grundzüge des Familien- und Erbrechts, Sachenrecht, Schuldrecht, Konsumentenschutz.

Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsverfassungsrecht, Sozialversicherungsrecht.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Zivil- und Strafrecht

Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht.

Wirtschaftsrecht

Datenschutz, rechtliche Aspekte des Internets, Urheberrecht.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Wirtschaftliches Rechnen (Kopfrechnen; Schätzen von Ergebnissen; Prozentrechnung).

Kassabuchführung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Nebenbücher.

Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer. Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Doppelte Buchführung

Rechtliche Grundlagen.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; Bücher der Doppelten Buchführung.

Geschäftsfälle

Kontenrahmen und Kontenplan; Umsatzsteuer.

Verbuchung auch anhand von Belegen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Grundlagen; Reihenfolge der Abschlussarbeiten).

Anlagenbewertung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung (Kalkulationen im Bereich Beschaffung und Absatz; Deckungsbeitragsrechnung – Direct Costing).

Lösung einfacher Problemstellungen zum Themenbereich Preispolitik.

Standardsoftware und sonstige Hilfsmittel.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Personalverrechnung (Begriffe; Löhne und Gehälter; Lohn- und Gehaltsnebenkosten).

Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung im Rahmen von einfachen Problemstellungen.

Standardsoftware und sonstige Hilfsmittel.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Datensicherheit.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung (Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms; Richtlinien und Normen).

Präsentation (Grundlagen eines Präsentationsprogramms).

Soziale Netze.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung

Schriftstücke (zB Bewerbung und Lebenslauf).

Vertiefung.

Tabellenkalkulation

Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms.

Onlinerecherche, Onlinekommunikation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung

Geschäftliche Schriftstücke.

Vertiefung.

Tabellenkalkulation

Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogrammes.

Präsentation

Vertiefung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (Vertiefung).

Grundlagen und Funktionen eines Bildbearbeitungsprogramms.

Datenschutz.

Urheberrecht.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Neue Medien und Technologien.

Online-Publishing.

Cloud-Computing.

1. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundfunktionen der Bekleidung, Textile Fasern – Naturfasern.

Grundbindungen.

Material- und Stoffsammlung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Chemisch-technisches Spinnen.

Chemiefasern aus natürlichen Polymeren.

Material- und Stoffsammlung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Chemiefasern aus synthetischen Polymeren.

Hightech- und Funktionstextilien.

Textile Fäden (Spinnverfahren, Garne und Zwirne, Effektfäden).

Material- und Stoffsammlung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Textile Flächen (Faden-, Faser- und kombinierte Verbundstoffe).

Material- und Stoffsammlung.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Veredelung.

Material- und Stoffsammlung.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltungsgrundsätze; Proportionsstudien.

Modellentwürfe in diversen Zeichentechniken; technische Zeichnung, Farbenlehre.

CAD-Grundlagen; Darstellungstechniken; Gestaltungselemente der Bekleidung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwürfe nach Themenstellung; Proportionsstudien.

Technische Zeichnungen; Fachbegriffe und Modellbeschreibungen.

Trendanalyse und Styling, CAD-Anwendungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltungselemente der Bekleidung; Trendanalyse und Styling.

Produktgruppen; Farbkonzept; Kollektionserstellung.

Technische Zeichnung; Layout und CAD-Anwendungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Fachbegriffe und Modellbeschreibungen; zielgruppenorientierte Kollektionserstellung.

Layout und CAD-Anwendungen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Fachbegriffe und Modellbeschreibungen; technische Zeichnungen.

Layout und CAD-Anwendungen.

Praxisbezogene und fallbezogene Übungen.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgabenbereiche der Schnittkonstruktion und Modellgestaltung.

Fachgerechte Handhabung der Arbeitsmittel.

Proportionen des menschlichen Körpers.

Maßnehmen; Größentabellen; Maßstab.

Manuelle Schnittkonstruktion

Erstellen von Grundschnitten aus der Bekleidungsgestaltung.

Einfache Techniken der Grundschnittveränderungen.

Konstruktionsbedingte Fachbegriffe.

Gradieren.

Digitale Schnittkonstruktion

Grundlagen des CAD-Programms.

Umgang mit Eingabesystem.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.

Einsatz branchenüblicher Software.

Konstruktion

Erweiterte Grundschnitte.

Einfache Modellentwicklungen.

Erstellen schnittfertiger Teile.

Ärmel.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.

Einsatz branchenüblicher Software.

Konstruktion

Erweiterte Grundschnitte.

Einfache Modellentwicklungen.

Erstellen schnittfertiger Teile.

Kragen.

Produktionsschablonen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.

Einsatz branchenüblicher Software.

Maßnehmen und Maßberechnung.

Konstruktion

Modellentwicklungen.

Erstellen schnittfertiger Teile.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.

Einsatz branchenüblicher Software.

Konstruktion

Modellentwicklungen.

Erstellen schnittfertiger Teile.

Gradieren.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau und Rollen im Projektmanagement.

Projektstart, -planung und -durchführung.

Projektinstrumentarien, Projektmethoden.

Computerunterstützte Arbeitsunterlagen und Projektdokumentation.

Ein einfaches Projekt, vorzugsweise in Kombination mit anderen Unterrichtsgegenständen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundbegriffe; Aufgaben und Ziele des Arbeitsstudiums.

Erfolgreiche Unternehmensstrukturen.

Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere und der betriebsspezifischen Unterlagen für die Arbeitsvorbereitung.

Arbeitssystemgestaltung.

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutzbestimmungen.

Computerunterstützte Bearbeitung der erforderlichen Arbeitsunterlagen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Ergonomie.

Arbeitsdatenmanagement.

Gliederung und Gestaltung von Aufgaben und Abläufen.

Gestalten von Prozessen.

Qualitätsmerkmale und Qualitätssicherung.

Computerunterstützte Bearbeitung der erforderlichen Arbeitsunterlagen.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Rationelle Verarbeitungstechniken.

Technologie der Bekleidungsmaschinen.

Produkte aus einfachen Materialien der DOB und/oder HAKA.

Detailarbeiten.

Einsatz von Produktionspapieren.

Verwendung branchenspezifischer Software.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Technologie der Bekleidungsmaschinen.

Produkte der DOB und/oder HAKA.

Detailarbeiten.

Verwendung branchenspezifischer Software.

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Technologie der Bekleidungsmaschinen.

Produkte aus anspruchsvolleren Materialien der DOB und/oder HAKA.

Detailarbeiten.

Computerunterstützte Erstellung der Produktionspapiere.

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Komplexe Produkte aus DOB und/oder HAKA.

Detailarbeiten.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Verwendung branchenspezifischer Software.

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Komplexe Produkte aus DOB und/oder HAKA.

Detailarbeiten.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“).

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Geschichte der Werbung, Ziele und Aufgaben der Werbung; Gestaltungs- und Bildbearbeitung mit CAD.

Warenpräsentation, Schaufensterraum (Ausstattung, Lichttechnik, Materialkunde, Gestaltungsdreieck, themenbezogene Aufgabenstellungen).

Berufsbilder im Handel, Anforderungsprofile im Einzelhandel.

Körpersprache, Sprech- und Sprachverhalten; fallbezogene Übungen.

Absatzwege Modehandel.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Wahrnehmungskriterien.

Werbebotschaften, Werbemedien; angewandte Farbsysteme; themenbezogene Layoutgestaltung mit CAD.

Gestaltung von Blickfängen und Warengruppen, thematische Schaufenstergestaltung, Schauverhalten des Kunden.

Kundenorientiertes Beratungsgespräch, Fragetechniken, Zusatz- und Kombinationsverkauf, waren- und preisbezogene Kaufargumentation; situative Übungen.

Absatzwege Modehandel.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Corporate Identity; Werbebotschaften; themenbezogene Gestaltungs- und Layoutaufgaben mit CAD; Symbole und Zeichen.

Marktorientierte Gestaltung von Blickfängen und Warengruppen, Segmentierung von Waren im Innenraum, Raumstrukturen.

Kaufmotive, Gesprächsführung und Verhandlungstechniken, Einwand, Umtausch, Ladendiebstahl; fallbezogene Übungen.

Problemstellungen im Modehandel.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Gestaltungs- und Layoutaufgaben mit CAD; fallbezogene Analysen.

Situative Fallbehandlung zum Visual Merchandising und theoretischen Beratungsanalyse.

Textile Wertschöpfungskette, Kennzahlen im Handel.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Produktentwicklung, die Projektarbeit und das Projekthandbuch.

Schnitt- und Modeentwicklungen der einzelnen Epochen.

Fachspezifisches Vokabular im Bereich Trends und Design.

Grundkenntnisse über Arbeitsmittel und Betriebsmittel.

Produktionskonstruktion mit CAD.

Mode- und Kreativitätstechniken, gestalterische Umsetzung von Entwürfen und Produktzeichnungen, Einsatz von unterschiedlichen künstlerischen Arbeitsmaterialien.

Mode- und Produktpräsentation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Weiterführung der aktuellen Projektarbeit.

Layoutgestaltung mit CAD, Produktzeichnung mit CAD, gestalterische Umsetzung von Entwürfen mit CAD.

Weiterführende Schnitt- und Modeentwicklungen der Epochen.

Künstlerische Elemente im Trend- und Designbereich.

Kommunikations- und Präsentationstechniken.

Modebilder in verschiedenen Techniken und Produktzeichnungen mit CAD, Produktkonstruktion mit CAD.

Mode- und Produktpräsentation.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Layoutgestaltung mit CAD.

Bildbearbeitung, Präsentation, Plakatgestaltung.

Projekterarbeitung mit gesteigerten Anforderungen entsprechend den aktuellen Trends (Projektmanagement, Design, Schnitttechnik) unter Nutzung von EDV und CAD.

Fächerübergreifende und praxisbezogene Projekte, Präsentation von Ergebnissen.

Mode- und Produktpräsentation.

Grundlagen der Farb- und Typberatung.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Präsentationen von Endergebnissen unter Einsatz von verschiedenen Techniken und Medien.

Kollektionen.

Produktkonstruktion mit CAD.

Bildbearbeitung, Präsentation, Plakate und Portfolios mit fachspezifischer Software.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Anwendung der Grundlagen des Projektmanagements.

Grundlagen aus Textil- und Modehandel.

Farb-, Typ- und Stilberatung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Fachbezogenes einfaches Projekt (Projekthandbuch) vernetzt mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“.

Verkaufsgespräch.

Visual Merchandising und andere aktuelle Kommunikationstechnologien des Modemarketings vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Fachbezogenes Projekt (Projekthandbuch) vernetzt mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“.

Logistik im Bereich der Modebranche.

Grundlagen des Qualitätsmanagements.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Fachbezogenes Projekt (Projekthandbuch) vernetzt mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“.

Vertiefung von ausgewählten Themengebieten

zB Grundlagen aus Textil- und Modehandel, Farb-, Typ- und Stilberatung, Verkaufsgespräch, Visual Merchandising und andere aktuelle Kommunikationstechnologien des Modemarketings, Logistik im Bereich der Modebranche, Qualitätsmanagement.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Auftragsbearbeitung in den Grundlagen bezugnehmend auf die entsprechenden Abteilungen unter Nutzung von EDV und CAD für Modeeinzelhandel und Industrie.

Produktionsplanung und Personaleinsatz, Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Produktion.

Absatzpolitik, Unternehmensgründung, Produktentwicklung, Bestellungen.

Fachspezifisches Vokabular auch für internationalen Warenverkehr.

Bildbearbeitung, Präsentation, Plakate.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Auftragsbearbeitung in den Grundlagen bezugnehmend auf die entsprechenden Abteilungen unter Nutzung von EDV und CAD für Modeeinzelhandel und Industrie.

Rationeller Betriebsmitteleinsatz, Logistik, Beschaffungspolitik, Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Markenpolitik, Produktpräsentation und Verkauf, Warenumschlag, Lager.

Kommunikations- und Präsentationstechniken auch auf internationaler Ebene.

Bildbearbeitung, Präsentation, Plakate.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ermittlung von Prozessdaten, Qualitätsmanagement.

Auftragsbearbeitung mit gesteigerten Anforderungen entsprechend den aktuellen Trends unter Nutzung von EDV und CAD für Modeeinzelhandel und Industrie.

Branchenspezifische Logistik, Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Produktion unter Einsatz der entsprechenden Software; Modehandel.

Präsentation von Teil- und Endergebnissen.

Praxisbezogene Projekte.

Grundlagen des Webdesigns, Erstellen einer eigenen Webseite.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Anwendung von Prozessdaten in der Produktion, Verbesserungsprozesse.

Arbeitsunterweisung und Qualifizierung.

Webdesign (Vertiefung), Internationalisierung, Verwaltung einer Webseite.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

Die Schülerinnen und Schüler können

Vor Eintritt in die 3. Klasse im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

I.

II.

III.

IV.

V.

A.1.

Stammbereich

1.

Religion/Ethik9

2

2

2

2

2

10

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

2.1

Deutsch2

3

3

2

2

3

13

(I)

2.2

Englisch

3

2

2

2

3

12

(I)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache3

0

0

2

2

2

6

(I)

3.

Naturwissenschaften und Mathematik

3.1

Naturwissenschaften4

2

2

2

0

0

6

III

3.2

Angewandte Mathematik5

2

2

2

2

2

10

(I)

4.

Gesellschaft und Kultur

4.1

Geschichte und Politische Bildung

0

2

1

2

0

5

III

4.2

Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung

0

2

2

0

0

4

III

4.3

Recht

0

0

0

0

2

2

III

5.

Wirtschaft

5.1

Wirtschaftsgeographie und Volkswirtschaft

3

0

0

0

0

3

III

5.2

Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement6

0

2

2

2

2

8

I

5.3

Rechnungswesen6

2

2

2

2

2

10

I

5.4

Officemanagement6

2

1

0

0

0

3

III

6.

Produktentwicklung und Produktion

6.1

Projekt- und Qualitätsmanagement

0

0

2

0

0

2

I

6.2

Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement6

0

1

2

2

0

5

II

6.3

Textiltechnologie

1

1

1

1

1

5

III

6.4

Entwurf- und Modezeichnen6

3

3

0

0

0

6

III

6.5

Schnittkonstruktion und Modellgestaltung6

2

2

2

2

2

10

II

6.6

Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken6 7

8

8

8

8

8

40

IV

7.

Unternehmensmanagement6 7

0

0

0

3

0

3

I

8.

Bewegung und Sport

2

2

1

2

2

9

(IVa)

Wochenstundenzahl Stammbereich

35

37

35

34

31

172

A.2.

Schulautonome Vertiefungen6 7 8

Mode und Produktionstechniken

0

0

3

4

5

12

II

Modedesign und Grafik

0

0

3

4

5

12

II

Modemarketing und Visual Merchandising

0

0

3

4

5

12

II

Angewandte Betriebsführung

0

0

3

4

5

12

II

Modemanagement und Design

0

0

3

4

5

12

II

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung

1

0

0

0

0

1

III

Gesamtwochenstundenzahl

36

37

38

38

36

185

C. Pflichtpraktikum

4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen7

E. Förderunterricht7

_________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Inklusive Präsentation.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

5 Mit Technologieunterstützung.

6 Mit Computerunterstützung.

7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 10-12 Wochenstunden festgelegt werden.

9 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mode; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mode.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mode.

Die Höhere Lehranstalt für Mode dient im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf gewerblichem Gebiet, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Mode führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Mode können

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Mode verfügen insbesondere über

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Mode verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

1.Linguistische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

2.Soziolinguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

3.Pragmatische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

1.Linguistische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

2.Soziolinguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler

3.Pragmatische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Es muss pro Jahrgang maximal 1. schulautonome Vertiefung festgelegt werden.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 39 bis maximal 40 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmensmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 3 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden der schulautonomen Vertiefung können schulautonom im Ausmaß von mindestens 10 bis maximal 12 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmensmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit und die Nutzung der Ressourcen der Cluster „Wirtschaft“ und „Produktentwicklung und Produktion“ von größter Bedeutung. Wesentlich ist auch die Zusammenarbeit mit der jeweiligen schulautonomen Vertiefung. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmensmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für Mode zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Experten Wissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9

9. Semester

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Brief und Erzählung).

Reflexion

Reflexion über die Lebenssituation.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung und Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussion.

Kurzpräsentationen.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme; Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen

Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorische Mittel.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Lineare und nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Email, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Alltagstexte

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Webseite.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Mode und Bekleidung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Mode und Bekleidung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

zB im Einzelhandel.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Mode, Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und Gesellschaften des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

zB Mode und Bekleidung, Handel.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Mode, Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und Gesellschaften des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Email, Leserbrief, Artikel, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

zB Anfrage, Einladung, unkomplizierte Telefonate.

Einfache Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Unterkunft, Freizeit und Sport.

Kurze Mitteilungen, Einladungen, Listen, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt).

Erweiterung des Repertoires an Fragen und Antworten zu Dingen, Hobbys usw.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kleidung und Beruf.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen im Bereich öffentlicher Verkehr.

Einfache Alltagstexte

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, kurze Beschreibungen von Lebensgewohnheiten (zB Feste, Feiertage, Traditionen und Speisen im eigenen Land und den Ländern der Zielsprache), einfache Beschreibungen von Kleidungsstücken, Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB Gespräche, E-Mail), kurze Berichte zu Themen aus dem Lebensumfeld; einfache Informationsmaterialien.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kleidung und Mode und landeskundlichen Grundkenntnissen über die Zielländer.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation

Einfache Gespräche, kurze Telefonate, kurze Beschreibung von Lebensgewohnheiten.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien im Bereich Mode und Bekleidung (medienunterstützt).

zB Moderieren einer Modenschau mit Hilfe einfacher Sätze und Wendungen, Durchführung einer kurzen fachlichen Beratung zu passender Bekleidung in Hinblick auf Dress Codes und Funktionalität.

Einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt insbesondere im Bereich Bekleidungssektor.

Aktuelle Themen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation

Bewerbungs- und Motivationsschreiben, CV-Europass; Bewerbungsgespräch.

Aktuelle Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung.

Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Bereich „Beobachten und Erfassen“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Bewerten und Anwenden“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben.

Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz.

Entwicklung des Weltbildes aus historischer Sicht.

Internationales Einheitensystem.

Physikalische Größen, Maßeinheiten, Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos.

Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung.

Energietechnik (Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung; Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms; Maßnahmen zur Einsparung von Energie; Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen).

Grundlagen von Optik und Akustik.

Farbenlehre und Spektrum des Lichts.

Atommodelle und Periodensystem.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Bereich „Beobachten und Erfassen“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Bewerten und Anwenden“

Die Schülerinnen und Schüler können

Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie, Gefahrensymbole.

Gemenge und Reinstoff.

Bausteine der Materie.

Chemische Bindungen und Reaktionen.

Struktur, Eigenschaften, Gewinnung und Nutzung von verschiedenen anorganischen Stoffen an Hand ausgewählter Beispiele (zB Wasser, Säuren, Basen, Salze).

Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Klimawandel).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Bereich „Beobachten und Erfassen“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Bewerten und Anwenden“

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der organischen Chemie.

Benennung nach IUPAC.

Stoffklassen anhand von ausgewählten Beispielen (zB Alkohole).

Aufbau und chemische Eigenschaften der Nährstoffe (Kohlehydrate, Fette, Eiweiße) und Naturfasern.

Reaktionsmechanismen zur Herstellung von Makromolekülen (zB Kunstfasern).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Bereich „Beobachten und Erfassen“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Bewerten und Anwenden“

Die Schülerinnen und Schüler können

Kennzeichen des Lebens.

Überblick über unterschiedliche Lebensformen.

Zelle als Grundeinheit des Lebens.

Viren und Bakterien als Krankheitserreger.

Mitose und Meiose, Fortpflanzung des Menschen.

Klassische Genetik.

Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Bereich „Beobachten und Erfassen“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Bewerten und Anwenden“

Die Schülerinnen und Schüler können

Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation).

Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein).

Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken der Gentechnologie.

Aktuelle Forschungsergebnisse.

Evolutionstheorie (Ursprung und Entwicklung des Lebens und der Artenvielfalt, Mechanismen der Evolution).

Ökologische Grundbegriffe.

Humanökologie und Nachhaltigkeit.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Matrizenrechnung

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Sparformen; Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1 zweistündige und eine dreistündige Schularbeit.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit

Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung (Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte).

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates (Verfassungsprinzipien).

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich

Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Europa und die Welt im 19. Jahrhundert.

Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus.

Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte im 19. Jahrhundert.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution.

Österreich 1918 bis 1945.

Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede).

Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Zweiter Weltkrieg und seine unmittelbaren gesellschaftspolitischen Folgen.

Österreich ab 1945.

Kalter Krieg, Teilung Europas, internationale Blockbildung, Stellvertreterkriege.

Internationale Geschichte ab 1945.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichische Verfassung (Gewaltenteilung; Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Europa und die Welt nach 1990.

Europäische Union (Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen).

Aktuelle Entwicklungen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Modegeschichte von der Antike bis zum Barock im Kontext der jeweiligen Baukunstepoche.

Aspekte der Lebensweise und Geschlechterbilder.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Modegeschichte vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts im Kontext der jeweiligen Kunststile.

Mode- und Designgeschichte prägender Designerinnen und Designer des 20. Jahrhunderts.

Aspekte gesellschaftlicher Rollenbilder und Schönheitsideale.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Modegeschichte ab Mitte des 20. Jahrhunderts im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen der Dekaden.

Entwicklung der Modegeschichte von der Haute Couture über Pret-a-porter bis hin zur Massenmode.

Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien verschiedener Trenddekaden.

Trendprägende Designerinnen und Designer.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Begriffsdefinition Trend und Trendanalyse.

Aktuelle trendprägende Designerinnen und Designer des 21. Jahrhunderts.

Bereiche der Trendforschung.

Trendimpulse aus der Gesellschaft.

Trendmedien.

Exemplarische Trendanalysen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Rechtsordnung

Juristische Begriffe, Abgrenzungen, Rechtsanwendung.

Zugang zum Recht

Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts.

Privatrecht

Ausgewählte Aspekte des Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Schuldrechts.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ausgewählte Aspekte des Privatrechts.

Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts.

Ausgewählte Bereiche des Immaterialgüterrechts (zB Urheberrecht).

Grundlagen des Exekutions- und Insolvenzverfahrens; Privatkonkurs.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung im Raum anhand kartographischer Hilfsmittel.

Klima- und Vegetationsräume und Veränderungen.

Nutzung der wirtschaftlichen Potenziale unterschiedlicher landschaftsökologischer Zonen.

Sozial- und wirtschaftsgeografische Aspekte in ausgewählten Kulturräumen.

Bevölkerungsstrukturen, -verteilungen und -entwicklungen im globalen Kontext.

Rohstoffe – Vorkommen, Nutzung, Produktionsbedingungen, Konflikte.

Globale Wirtschaftsräume.

Textilindustrie – Strukturen, Entwicklungen und Probleme.

Wirtschaftsgeografische Grundbegriffe und Zusammenhänge.

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe, Zusammenhänge und Theorien.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Wirtschaft

Wirtschaftsteilnehmer; Funktionsweise und Formen von Märkten; Arbeitsteilung; Produktionsfaktoren; Leistungsbereiche im Unternehmen.

Kaufvertrag

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile).

Pflichten und Rechte der Vertragspartner; E-Commerce.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Kaufvertrag

Kaufvertragsverletzungen; Konsumentenschutz.

Personalmanagement

Personalbedarf, Personalauswahl; Grundlagen des Arbeitsrechts, Rechte und Pflichten; arbeitsrechtliche Bestimmungen betreffend das Pflichtpraktikum.

Führungsstile, Motivationsmodelle.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen und Funktionen des Marketings; Marktforschung.

Strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik).

Operatives Marketing in der Modebranche (Marketinginstrumente, Marketingmix).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Auftragsbearbeitung mittels branchenbezogener Software.

Case Studies.

Businessplan.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Gewerberecht, Rechtsformen der Unternehmen, Firma und Firmenbuch, Vollmachten.

Kreditinstitute; Anlageformen (Risiko, Anlagenportfolio).

Unternehmensführung

Managementaufgaben, Managementkonzepte, Aufbauorganisation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Handelsbestriebe.

Kundentypen, CRM (Akquisition, Beratung, Bindung, Verkaufsgespräche, Reklamationsbehandlung).

Vertriebscontrolling (Kennzahlen, Portfolioanalyse).

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Investitionsrechnung.

Grundlagen der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen- und Fremdfinanzierung).

Kreditfinanzierung (Kreditformen, Kreditbesicherung, Kreditkosten), Leasing, Factoring.

Versicherungen.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kaufverträge im Außenhandel.

Case Studies fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Rechtliche Bestimmungen; vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer; Kassa- und Bankbuch; Wareneingangsbuch; Anlageverzeichnis; Umsatzsteuervoranmeldung; Erfolgsermittlung.

Einführung in die Doppelte Buchführung

Inventar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Kontenarten in Verbindung mit Kontenrahmen und Kontenplan.

Einfache Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben) in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss; Bildung von Buchungssätzen auch anhand von Originalbelegen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Skonto, Rechnungsausgleich durch Kredit- und Bankomatkarte, Privatentnahmen, Privateinlagen, KFZ-Betriebskosten, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank).

Personalverrechnung

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.

Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk.

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation.

Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung (Teilkostenrechnung inklusive Unternehmerentscheidungen).

Valuten und Devisen.

Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anzahlungen, Abrechnung von Kredit- und Bankomatkarten, Steuern und Abgaben).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss

Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Forderungsbewertung, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung; Abschluss von Einzelunternehmen; Erfolgsverteilung in einer Personengesellschaft).

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen).

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

Fächerübergreifende Case Studies.

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Fächerübergreifende Case Studies.

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Hardware, Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Textverarbeitung (Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, Schriftstücke, aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit).

Einfache Präsentationen.

Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (Vertiefung).

Fortgeschrittene Präsentationstechniken und -richtlinien.

Grundlagen der Tabellenkalkulation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen von Datenbankstrukturen.

Grundlagen der IT-Security (Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung).

EGovernment.

I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektmanagement

Definition; Aufbau und Rollen.

Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung; Projektabschluss; Arbeitshilfen für Projekte.

Fächerübergreifende Projekte in Kombination mit dem Pflichtgegenstand „Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement“.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Qualitätsbegriffe; Normenreihen; QM-Systeme; Qualitätsplanung.

Qualitätssteuerung. Qualitätskontrolle.

Qualitätsprozesse (inner-, zwischen- und außerbetrieblich).

Dokumentation im Qualitätswesen (QM-Handbuch, Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen).

Fächerübergreifende Projekte in Kombination mit dem Pflichtgegenstand „Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement“.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

REFA – Arbeitssystem – Leistungseinheit und Prozessbaustein.

Grundlagen der Arbeitsgestaltung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Arbeitsgestaltung.

Arbeitssystemgestaltung.

REFA-Arbeitsorganisation.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Prozessorientierung.

Unternehmensstrukturen.

Grundlagen der Datenermittlung, Planungssystematik.

Arbeitsdatenmanagement.

Grundlagen – Ablauf- und Zeitarten, Auftrags- und Belegungszeit.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Ablaufstrukturen und Prozessdarstellungen.

Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten (Multimomentaufnahme, Verteilzeitaufnahme).

Leistungsgradbeurteilung, REFA – Zeitstudie – Durchführung und Auswertung.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Arbeitsdatenermittlung bei Gruppen- und Mehrstellenorganisation.

Rüstzeitermittlung und -minimierung.

Vergleichen und Schätzen.

Ermittlung von Planzeitbausteinen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Systeme vorbestimmter Zeiten.

Arbeitsdaten für die Kalkulation.

Arbeitsbewertung.

Leistungsbeurteilung.

Entgeltgestaltung.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Naturfasern.

Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Materialanalysen und Stoffsammlung fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Chemiefasern aus natürlichen Polymeren.

Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Materialanalysen und Stoffsammlung fächerübergreifend.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Chemiefasern aus synthetischen Polymeren.

Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Schadstoffe in der Bekleidung, ökologische Aspekte in der textilen Kette.

Materialanalysen und Stoffsammlung fächerübergreifend.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Spinnverfahren, Garne, Zwirne, Effektzwirne.

Textile Flächen im Überblick, Bindungslehre.

Materialanalysen und Stoffsammlung fächerübergreifend.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Bindungslehre

Grundbindungen, abgeleitete und erweiterte Grundbindungen.

Faser- und Fadenverbundstoffe

Herstellungsverfahren, Eigenschaften, Textilkennzeichnung, Einsatzgebiete.

Materialanalyse und Stoffsammlung fächerübergreifend.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Maschenware

Herstellungsverfahren, Eigenschaften, Textilkennzeichnung, Einsatzgebiete.

Durchbrochene textile Flächen

Herstellungsverfahren, Eigenschaften, Textilkennzeichnung, Einsatzgebiete.

Materialanalyse und Stoffsammlung fächerübergreifend.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Drucken und Färben.

Praxisorientierte Anwendungsbeispiele, Präsentationen von aktuellen Fallbeispielen.

Material- und Stoffsammlung fächerübergreifend.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Veredelungstechniken

Vorbehandlung, Nassappretur und Trockenappretur.

Materialanalysen und Stoffsammlung fächerübergreifend.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Entsorgung und Recycling, Schadstoffe in Textilien, Gesundheitsgefährdung im Textilbereich.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltungstechniken.

Proportionslehre, figurale Darstellungsformen.

Entwurfsarbeiten.

Farbenlehre.

Objekt-, Natur- und Detailstudien.

Bekleidungsgrundformen.

Übungen zu kreativen, unkonventionellen Strategien.

CAD-Grundlagen.

Werkzeichnung.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Kreative, unkonventionelle Strategien.

Bewegungsstudien, Körperstudien, Materialdarstellungen, Farbstudien.

Darstellungsformen.

Entwurfsaufgaben.

Recherchearbeiten zu aktuellen adäquaten Themen.

Entwurfsarbeiten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Visualisierungs- und Präsentationsmethoden.

Skizze, Entwurf, Modeillustration, Modegrafik.

Entwurfsentwicklung.

Entwurfsaufgaben.

CAD-Anwendung.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Maßnehmen, Maßtabellen, Körpermaße, Proportionslinien.

Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Details.

CAD

Anwendungen von CAD-Grundfunktionen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Weitere Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

CAD

Erweiterte Grundfunktionen und Anwendungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Weitere Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Standardnahtführungen.

CAD

Erweiterte Grundfunktionen und Anwendungen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Weitere Grundschnitte.

Schnittentwicklungen für moderelevante, kreative Modelle in DOB.

CAD

Modifizierung von Grundschnitten und Schnittentwicklungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Weitere Grundschnitte.

Schnittentwicklungen für moderelevante, kreative Modelle in DOB.

CAD

Modifizierung von Grundschnitten und Schnittentwicklungen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Ärmelanlagen.

Auftragsbezogene Modellschnitte.

Schnittentwicklungen in DOB.

CAD

Modellschnitte.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Ärmelanlagen.

Auftragsbezogene Modellschnitte.

Schnittentwicklungen in DOB.

CAD

Modellschnitte.

Gradieren.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Modellschnitte.

Kreative, moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Modellschnitte.

Kreative, moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD.

I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Basis- und Methodentraining für Hand-, Maschinnähen und Bügeln.

Technologie und Handhabung der zu verwendenden Bekleidungsmaschinen.

Detailarbeiten.

Einfache Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien.

Schnitterstellung manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ und „Entwurf- und Modezeichnen“).

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Sicherheitsstandards.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Technologie und Handhabung der zu verwendenden Bekleidungsmaschinen.

Detailarbeiten.

Werkstücke aus verschiedenen Materialien in anspruchsvolleren Verarbeitungstechniken.

Schnitterstellung manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ und „Entwurf- und Modezeichnen“).

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Technologie und Handhabung der zu verwendenden Bekleidungsmaschinen.

Detailarbeiten.

Werkstücke aus verschiedenen Materialien in qualitätsbewusster Verarbeitung.

Schnitterstellung manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ und „Entwurf- und Modezeichnen“).

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Detailarbeiten.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Schnitterstellung manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“).

Künstlerisch kreative Modellarbeit.

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Detailarbeiten.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Schnitterstellung manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“).

Künstlerisch kreative Modellarbeit.

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Komplexe Schnittlösungen manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“).

Optimierung von Fertigungsprozessen.

Detailarbeiten.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Künstlerisch kreative Modellarbeit.

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Komplexe Schnittlösungen manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“).

Optimierung von Fertigungsprozessen.

Detailarbeiten.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Künstlerisch kreative Modellarbeit.

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Komplexe Schnittlösungen manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“).

Optimierung von Fertigungsprozessen.

Detailarbeiten.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Künstlerisch kreative Modellarbeit.

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstück aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Künstlerisch kreative Modellarbeit.

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Gesichtspunkte.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Gesichtspunkte.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Organisation von Teamprojekten.

Marktforschung.

Werkzeichnungen.

Entwicklung eines Produktes bzw. einer Produktgruppe.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeichnung, Modellbeschreibung, Material und Zubehör.

Schnittentwicklung (Schablonenerstellung, Schnittlagenbild).

Produktionspapiere.

Qualitätskontrolle.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung.

Projekthandbuch.

Auftragsbezogene Planungskonzepte.

Werkzeichnungen, Modellbeschreibung.

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektsteuerung und -durchführung.

Projekthandbuch.

Schnittentwicklung (Schablonenerstellung, Schnittlagenbild).

Produktionspapiere.

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektevaluation.

Planungskonzepte.

Werkzeichnung, Modellbeschreibung, Material und Zubehör.

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schnittentwicklung (Schablonenerstellung, Schnittlagenbild).

Produktionspapiere.

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Eigenständige Entwurfsaufgaben nach zeitgenössischen Themen.

Figurales Zeichnen.

Diverse Zeichentechniken.

Trendrecherche.

Theoretische Grundlagen der Bildbearbeitung.

Anwendung eines Grafikprogrammes.

Aufbereitung von digitalem Bildmaterial.

Grundlagen der Kollektionstheorie.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Dokumentation und Präsentation.

Eigenständige Entwurfsaufgaben nach zeitgenössischen Themen.

Figurales Zeichnen.

Diverse Zeichentechniken.

Trendrecherche.

Vertiefende Grundlagen der Bildbearbeitung.

Anwendung eines Grafikprogrammes.

Aufbereitung von digitalem Bildmaterial.

Grundlagen der Kollektionstheorie.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Aktuelle Trends.

Konzeptionelle Entwurfsarbeit einschließlich fächerübergreifender Prototyperstellung.

Zeitgemäße Modefotografie und Modegrafik.

Dreidimensionale Entwurfsentwicklung.

Kollektionstheorie.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Aktuelle Trends.

Konzeptionelle Entwurfsarbeit einschließlich fächerübergreifender Prototyperstellung.

Zeitgemäße Fotografie und Modegrafik.

Individuelle Illustrationen und Zeichenstudien.

Dreidimensionale Entwurfsentwicklung.

Kollektionstheorie.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Eigenständige konzeptionelle Entwurfsentwicklung unter Einbeziehung unterschiedlicher Methodik.

Kollektionstheorie.

Präsentationstechniken.

Projektorientierte Kollektionsarbeit.

Praxisbezogene Projekte.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Eigenständige konzeptionelle Entwurfsentwicklung unter Einbeziehung unterschiedlicher Methodik.

Kollektionstheorie.

Präsentationstechniken.

Projektorientierte Kollektionsarbeit.

Praxisbezogene Projekte.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen des Modemarketings.

Abgrenzung Mode – Marketing.

Der Marketingprozess.

Strategisches Modemarketing.

Makroumwelten.

Trendforschung.

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Strategisches Modemarketing.

Mikroumwelten.

Marktforschung.

Segmentierung.

Stärken-Schwächen-Analyse.

Differenzierung und Positionierung.

Fallbeispiele.

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Operatives Modemarketing.

Kommunikationspolitik – Schwerpunkt Visual Merchandising.

Produktpolitik, Beschaffung.

Fallbeispiele und/oder Planspiele.

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Preispolitik.

Distributionspolitik.

Kommunikationspolitik – Schwerpunkt Branding und Corporate Identity.

Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.

Fallbeispiele und/oder Planspiele.

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Marketingkonzepte.

Kommunikationspolitik – Schwerpunkt Eventmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, New Media usw.

Fallbeispiele und/oder Planspiele.

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Marketingkonzepte.

Kommunikationspolitik – Corporate Identity, Eventmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, New Media usw.).

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Bearbeitung eines einfachen Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Bearbeitung eines Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Bearbeitung eines Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Bearbeitung eines Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bearbeitung eines komplexen Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bearbeitung eines komplexen Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Zielgruppenorientierter Entwurf, Skizzenbuch, Mood Boards, Modegrafik mit fachspezifischer Software, Entwurf ausgehend von Vorgaben (Material, Stilepoche usw.), zwei- und dreidimensionale Entwürfe.

Schnittentwicklung und Fertigungsplanung.

Konzeption von Werbung; Werbematerialgestaltung mittels Textverarbeitungs- oder Publishing-Software.

6. Semester– Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Organisation von Projekten.

Bearbeitung von intern und extern erteilten Aufträgen.

Auftragsbezogenes Projektmanagement.

Projektmarketing und -sponsoring.

Schnittentwicklung und Fertigungsplanung mit fachspezifischer Software.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Organisation von Teamprojekten.

Bearbeitung von externen Aufträgen.

Projektregeln, Projektumwelten.

Entwurf für Projektauftrag.

Experimentieren mit Medien.

Schnittentwicklung und Fertigungsplanung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Umsetzung einer Innovationsidee mit fachspezifischer Software.

Selbstständige Schnittentwicklung mit fachspezifischer Software.

Erstellung der Planungsunterlagen.

Präsentation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Organisation von Teamprojekten.

Darstellung des Projektumfeldes.

Zielgruppenorientierte und/oder innovative Entwürfe.

Erstellung der Planungsunterlagen.

Selbstständige Schnittentwicklung.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kooperation mit dem Projektteam.

Projektmarketing.

Projektdokumentation.

Präsentation.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

Die Schülerinnen und Schüler können

Vor Eintritt in den V. Jahrgang im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

I.

II.

III.

A.1

Stammbereich

1.

Religion/Ethik7

2

2

2

6

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

2.1

Deutsch

3

3

3

9

I

2.2

Englisch

4

3

3

10

I

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2

0

3

3

6

I

3.

Naturwissenschaft und Mathematik

3.1

Naturwissenschaften3

2

2

0

4

III

3.2

Angewandte Mathematik4

4

3

3

10

I

4.

Gesellschaft und Kultur

4.1

Geschichte und Politische Bildung

2

1

0

3

III

4.

Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung

0

2

1

3

III

5.

Wirtschaft

5.1

Wirtschaftsgeographie und Volkswirtschaft

2

0

0

2

III

5.2

Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement5

1

2

2

5

I

5.3

Rechnungswesen4

2

1

2

5

I

6.

Produktentwicklung und Produktion

6.1

Prozessgestaltung, Prozessdatenmanagement4 und Qualitätsmanagement

1

1

1

3

II

6.2

Textiltechnologie und Textilchemie

0

0

2

2

III

6.3

Schnittkonstruktion und Modellgestaltung4

2

2

2

6

II

6.4

Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken

4

5

5

14

IV

7.

Bewegung und Sport

2

2

1

5

IVa

Wochenstundenanzahl Stammbereich

31

32

30

93

A.2

Schulautonome Vertiefung6

4

4

4

12

II

Mode und Produktionstechniken

Modedesign und Grafik

Angewandte Betriebsführung

Modemarketing und Visual Merchandising

Modemanagement und Design

Gesamtwochenstundenzahl

35

36

34

105

B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen6

C. Förderunterricht6

D. Fakultatives Praktikum

4 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang

__________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

4 Mit Technologieunterstützung.

5 Mit Computerunterstützung.

6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

7 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

E. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände1

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mode – Aufbaulehrgang; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mode – Aufbaulehrgang.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mode – Aufbaulehrgang.

Der Aufbaulehrgang für Mode hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für Mode (bzw. Mode und Bekleidungstechnik) erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Höheren Lehranstalt für Mode zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Es muss pro Jahrgang maximal 1. schulautonome Vertiefung festgelegt werden.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung etc.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die entsprechenden Rundschreiben sind daher zu beachten.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lehrenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

I. Jahrgang

1. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (Dialekte, Soziolekte, etc.).

Zuhören und Sprechen

Argumente und Standpunkte.

Konkrete Empfehlungen.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Medien als Informationsquellen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale. Rhetorische Figuren.

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter; Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (Dialekte, Soziolekte, etc.).

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme, Thesen und Argumente. Wahrnehmen von Redeabsichten. Kurze Präsentationen mit Medienunterstützung. Gedichte, Balladen, Fabeln, usw.

Lesen

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Journalistische Textsorten; literarische Beispiele).

Analysieren von Merkmalen fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Schreiben

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Leserbrief, Offener Brief, Stellungnahme).

Reflexion

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale journalistischer Texte.

Funktion von Medien.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz, Fachbegriffe und Fremdwörter.

Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Zuhören und Sprechen

Teilnahme an Diskussionen. Präsentationen. (mit Medienunterstützung).

Statements, Diskussionsbeiträge, literarische Texte.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Meinungstexte; Sachtexte; literarische Beispiele).

Schreiben

Lineare und Nichtlineare Texte.

Fiktionale und Nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen).

Reflexion

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale von Meinungstexten und Funktion von Medien.

Auseinandersetzen mit historischen literarischen Epochen bis zum Realismus anhand von Texten.

Medien als Informationsquelle.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen; Rhetorische Mittel. Reden. Statements.

Kommunikationstechnologien.

Lesen

Entnahme, Strukturierung und Organisation von Informationen aus Texten.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Reden, Sachtexte, Empfehlungen, literarische Beispiele).

Schreiben

Strukturierung von Argumenten; Schreiben komplexerer argumentativer Texte.

Textsortenwissen (Manuskript für Meinungsrede; Empfehlung).

Reflexion

Literarische Texte; Stellungnahme zu (aktuellen) Fragen aus dem Lebensalltag sowie von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur.

Medien als Informationsquelle.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Diskussion und Moderation.

Aktuelle Themen; literarische Texte.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten, literarische Beispiele).

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Interpretation, Motivationsschreiben).

Reflexion

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Aktuelle Themen; literarische Texte vom Expressionismus bis zur Gegenwart.

Lesen

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten).

Schreiben

Textsorten (Thesenpapier).

Reflexion

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

I. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Mode und Trends, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Ernährung, Gesundheit, Berufe, zwischenmenschliche Beziehungen.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung, zB E-Mail, Brief, Blog.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Verkaufsgespräche; Bewerbung und Lebenslauf.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Mode und Trends, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung, Ernährung, Gesundheit.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung, zB. E-Mail, Brief, Blog.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus

zB Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder), Bewerbung und Lebenslauf.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Diskussion).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Broschüre, Flugblatt, Bericht, E-Mail usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Mode und Trends, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Bewerbung.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Bericht, E-Mail usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen

zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Antrag, usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Broschüre, Flugblatt, Bericht, Antrag, usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen

zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang:1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken).

Kurze alltägliche Mitteilungen, Notizen, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen.

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Unterkunft, Freizeit und Sport.

und Orientierung.

Geografische und landeskundliche Grundkenntnisse des Ziellandes.

Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Einkaufsgespräche. Einladungen, Notizen, alltägliche Gespräche, Wegbeschreibung.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

3. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, kurze Beschreibungen von Lebensgewohnheiten (zB Feste, Feiertage, Traditionen und Speisen im eigenen Land und den Ländern der Zielsprache), einfache Beschreibungen von Kleidungsstücken, Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB Gespräche, E-Mail), kurze Berichte zu Themen aus dem Lebensumfeld. Einfache Informationsmaterialien.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation (Bewerbungs- und Motivationsschreiben, CV-Europass. Bewerbungsgespräch).

Aktuelle Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung.

Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang

1. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler

Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben.

Arbeitsweise der Naturwissenschaften.

Gemenge und Reinstoff, Trennmethoden.

Bausteine der Materie

Atommodelle und Periodensystem.

Radioaktivität und Strahlenschutz.

Chemische Bindungen und Reaktionen.

Formelsprache der Chemie.

Struktur, Eigenschaften, Gewinnung und Nutzung von verschiedenen anorganischen Stoffen anhand ausgewählter Beispiele (zB Wasser, Säuren, Basen, Salze, Metalle).

Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Treibhauseffekt).

Gefahrensymbole.

2. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der organischen Chemie

Struktur, Benennung nach IUPAC.

Reaktionstypen.

Kohlenwasserstoffe und Petrochemie.

Stoffklassen anhand ausgewählter Beispiele.

Reaktionsmechanismen zur Herstellung von Makromolekülen.

Kunststoffe (zB Fasern).

Biochemie

zB Nährstoffe, Enzyme, Drogen, Arzneimittel.

Zellatmung, Fotosynthese, Gärung;

Erbsubstanz – Nukleinsäuren.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz.

Internationales Einheitensystem

Physikalische Größen, Maßeinheiten, Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos.

Grundbegriffe der Mechanik.

Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbildes aus historischer Sicht

Astronomie – Entstehung des Universums, Planetensystem, Kepler´sche Gesetze.

Energie

Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung; Energietechnik.

Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung.

Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen.

Elektrizität

Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms.

Maßnahmen zur Einsparung von Energie.

Schwingungen und Wellen – Grundlagen von Optik und Akustik.

Informationssysteme – Sinnesorgane, Nervensystem.

Medizinische Diagnosetechniken.

Nanotechnologie.

Aktuelle Entwicklungen in den Naturwissenschaften.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Kennzeichen des Lebens.

Zelle als Grundeinheit des Lebens.

Genetik

Klassische Genetik.

Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).

Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation).

Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein).

Epigenetik.

Gentechnologie, Stammzellen, Biomedizin.

Aktuelle Forschungsergebnisse, Chancen und Risiken.

Evolution

Entstehung des Lebens, Entwicklung der Artenvielfalt.

Evolutionsmechanismen.

Mikrobiologie – Mikroorganismen und ihre Bedeutung.

Ökologie

Grundbegriffe, Ökosysteme, Beeinflussung durch den Menschen.

Nachhaltigkeit, ökologischer Fußabdruck.

Aktuelle Entwicklungen in den Naturwissenschaften.

I. Jahrgang

1. Semester

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

2. Semester

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Matrizenrechnung

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Funktionale Zusammenhänge

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

Sparformen.

Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient, Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristige Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

Stochastik

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

6. Semester

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

I. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 zweistündige t und 1 dreistündige Schularbeit.

I. Jahrgang

1. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit

Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus etc.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung

Umbrüche, Revolutionen, Grund und Menschenrechte.

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates

Verfassungsprinzipien.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Historische Entwicklungen vom Wiener Kongress bis zum Ersten Weltkrieg

Liberalismus, Nationalismus, bürgerliche Revolution, Imperialismus.

Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte im 19. Jahrhundert.

Erster Weltkrieg, Folgen. Russische Revolution.

Österreich 1918-1945.

Totalitäre Ideologien

Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede.

Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Zweiter Weltkrieg und seine unmittelbaren gesellschaftspolitischen Folgen.

Österreich von 1945 bis in die Gegenwart.

Kalter Krieg, Teilung Europas, internationale Blockbildung, Stellvertreterkriege.

Internationale Geschichte von 1945 bis zum Zusammenbruch der Sowjetunion.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichische Verfassung (Gewaltenteilung; Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Europa und die Welt nach 1990.

Europäische Union (Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen).

Aktuelle Entwicklungen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Modegeschichte von der Antike bis zur Renaissance im Kontext der jeweiligen Stilepoche und Aspekte der Lebensweise und Geschlechterbilder.

Bekleidungsformen des Ägyptischen Altertums, der Griechischen- und Römischen Antike.

Entwicklung der Bekleidung im Mittelalter.

Gegenüberstellung der Deutschen Renaissance und der Spanischen Hofmode.

Modegeschichte vom Barock bis zur Empirezeit im Kontext der jeweiligen Kunststile.

Bekleidungsformen im Früh-, Hoch-, und Spätbarock.

Neuerungen der Bekleidung durch die Französische Revolution: Revolutionsmode, Englische Mode.

Bekleidungsformen zur Zeit des Directoire und Empire.

Aspekte gesellschaftlicher Rollenbilder und Schönheitsideale.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Modegeschichte vom Biedermeier bis zum Ersten Weltkrieg im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen.

Entwicklung der Bekleidung in der Biedermeierzeit und im Zweiten Rokoko.

Mode der Gründerjahre und die Entstehung der Haute Couture.

Erste Designbewegungen: Arts and Crafts, Jugendstil.

Modegeschichte ab 1920 bis 1945 im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen und Designbewegungen.

Mode und Designbewegungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Typische Merkmale der Bekleidung von 1920-1945.

Designgeschichte am Beispiel von Bauhaus, De Stijl und Art Déco.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Mode- und Designgeschichte prägende Designer von 1945 bis zur Gegenwart.

Entwicklung der Modegeschichte von der Haute Couture zum Prêt-à-porter bis hin zur Massenmode.

Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien verschiedener Trenddekaden.

Trendprägende Designerinnen und Designer.

Designgeschichte am Beispiel des Amerikanischen und Skandinavischen Designs bis zum Industrial-Design.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Trend und Trendanalyse

Begriffsdefinition.

Bereiche der Trendforschung.

Trendimpulse aus der Gesellschaft.

Trendmedien.

Aktuelle trendprägende Designerinnen und Designer des 21. Jahrhunderts.

I. Jahrgang

1. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung im Raum anhand kartographischer Hilfsmittel.

Klima- und Vegetationsräume und Veränderungen.

Sozial- und wirtschaftsgeografische Aspekte in ausgewählten Kulturräumen.

Österreich und Europa- Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzung.

Bevölkerungsstrukturen, -verteilungen und -entwicklungen im globalen Kontext.

Rohstoffe – Vorkommen, Nutzung, Produktionsbedingungen, Konflikte.

Globale Disparitäten.

Indikatoren und Gründe der Entwicklungsunterschiede.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe, Zusammenhänge und Theorien.

Globalisierung und Nachhaltigkeit – Chancen, Risiken und Folgen.

Textilindustrie – Strukturen, Entwicklungen und Probleme.

Österreich und Europa

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.

Geld- und Währungspolitik.

Außenwirtschaftliche Beziehungen.

I. Jahrgang

1. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Betriebswirtschaft.

Kaufvertrag

Kaufvertragsverletzungen; Konsumentenschutz.

Außenhandel

Zahlungsarten, Risikoabsicherung, Incoterms, Zölle.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen und Funktionen des Marketings; Marktforschung.

Strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik).

Operatives Marketing in der Modebranche (Marketinginstrumente, Marketingmix).

Strukturen und Entwicklungen von Marketingkonzeptionen bezogen auf den Modebereich.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Personalwesen

Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrieblicher und überbetrieblicher Interessenvertretungen, Arbeitsverträge und Dienstverträge, Kollektivvertrag, Schriftverkehr.

Mitarbeiterführung

Führungsstile, Personalbedarfsplanung, Personalauswahl, Personalentwicklung, Mitarbeitermotivation

Unternehmensführung

Managementkonzeptionen, soziale Verantwortung (CSR).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Gewerberecht, Rechtsformen der Unternehmen, Firma/Firmenbuch, Vollmachten.

Businessplan.

Kreditinstitute. Anlageformen (Risiko, Anlagenportfolio).

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Auftragsbearbeitung mittels branchenbezogener Software.

Handelsbestriebe.

Kundentypen, CRM (Akquisition, Beratung, Bindung, Verkaufsgespräche, Reklamationsbehandlung).

Vertriebscontrolling (Kennzahlen, Portfolioanalyse).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Wiederholung, Vertiefung, Vernetzung aller Bereich der Betriebswirtschaft, Fallstudien.

I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“.

I. Jahrgang

1. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassa-/Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Doppelte Buchführung.

Geschäftsfälle in Handelsbetrieben, Produktionsbetrieben.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Fremdwährungen.

Personalverrechnung

Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Überstundenberechnung. Sonderzahlungen. Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.

Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk.

Teilkostenrechnung inklusive Unternehmerentscheidungen.

Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss

Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Forderungsbewertung; Rückstellungen; Rechnungsabgrenzung. Abschluss von Einzelunternehmen; Erfolgsverteilung in einer Personengesellschaft).

Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen).

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Kennzahlen).

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

Fächerübergreifende Case Studies.

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation

I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“.

I. Jahrgang

1. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

REFA – Arbeitssystem.

Grundlagen der Arbeitsgestaltung.

2. Semester2

Die Schülerinnen und Schüler können

Arbeitsgestaltung nach ergonomischen und anthropometrischen Richtlinien.

REFA – Arbeitsorganisation.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Datenermittlung, Planungssystematik.

Arbeitsdatenmanagement.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Leistungsgradbeurteilung, REFA – Zeitstudie – Durchführung und Auswertung.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten.

Arbeitsdatenermittlung bei Teamorganisation.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Systeme vorbestimmter Zeiten.

Arbeitsdaten für die Kalkulation.

Arbeitsbewertung.

Leistungsbeurteilung.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Textile Fäden und Flächen im Überblick.

Anforderungsprofile der textilen Flächen.

Faser- und Fadenverbundstoffe.

Flächenschichtstoffe und Innovationen.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

6. Semester6

Die Schülerinnen und Schüler können

Veredelungstechniken.

Nachhaltigkeit und Ökologie in der textilen Kette.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

I. Jahrgang

1. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundschnitte für verschiedene Produktsparten.

CAD

Erweiterte Grundfunktionen und Anwendungen.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Standardnahtführungen.

CAD

Erweiterte Grundfunktionen und Anwendungen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Schnittentwicklungen für moderelevante Modelle in DOB.

CAD

Modifizieren von Grundschnitten und Schnittentwicklungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Individuelle Schnittlösungen in DOB.

CAD

Selbstständiges Modifizieren von Grundschnitten und Schnittentwicklungen.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Modellschnitte.

Moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Modellschnitte.

Moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD.

Verstehen und Umsetzung technischer Zeichnungen.

I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten (eine pro Semester).

II. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten (eine pro Semester).

III. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten (eine pro Semester).

I. Jahrgang

1. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstücke nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstücke nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Schnitterstellung manuell und/oder CAD.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkstücke nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Praktische Umsetzung von Projekten mit anspruchsvollen Materialien.

Schnitterstellung manuell und/oder CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Praktische Umsetzung von Projekten.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Komplexe Schnitterstellung manuell und/oder CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Umsetzung schwerpunktvertiefender Projekte.

Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

I. Jahrgang

1. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Organisation von Teamprojekten.

Marktforschung.

Werkzeichnungen.

Entwicklung eines Produktes bzw. einer Produktgruppe.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeichnung, Modellbeschreibung, Material und Zubehör.

Schnittentwicklung (Schablonenerstellung, Schnittlagenbild).

Produktionspapiere.

Qualitätskontrolle.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung.

Projekthandbuch.

Auftragsbezogene Planungskonzepte.

Werkzeichnungen, Modellbeschreibung.

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektsteuerung und -durchführung.

Projekthandbuch.

Schnittentwicklung (Schablonenerstellung, Schnittlagenbild).

Produktionspapiere.

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektevaluation.

Planungskonzepte.

Werkzeichnung, Modellbeschreibung, Material und Zubehör.

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schnittentwicklung (Schablonenerstellung, Schnittlagenbild).

Produktionspapiere.

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle.

I. Jahrgang

1. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Eigenständige Entwurfsaufgaben nach zeitgenössischen Themen.

Figurales Zeichnen.

Diverse Zeichentechniken.

Trendrecherche.

Theoretische Grundlagen der Bildbearbeitung.

Anwendung eines Grafikprogrammes.

Aufbereitung von digitalem Bildmaterial.

Grundlagen der Kollektionstheorie.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Dokumentation und Präsentation.

Eigenständige Entwurfsaufgaben nach zeitgenössischen Themen.

Figurales Zeichnen.

Diverse Zeichentechniken.

Trendrecherche.

Vertiefende Grundlagen der Bildbearbeitung.

Anwendung eines Grafikprogrammes.

Aufbereitung von digitalem Bildmaterial.

Grundlagen der Kollektionstheorie.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Aktuelle Trends.

Konzeptionelle Entwurfsarbeit einschließlich fächerübergreifender Prototyperstellung.

Zeitgemäße Modefotografie und Modegrafik.

Dreidimensionale Entwurfsentwicklung.

Kollektionstheorie.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Aktuelle Trends.

Konzeptionelle Entwurfsarbeit einschließlich fächerübergreifender Prototyperstellung.

Zeitgemäße Fotografie und Modegrafik.

Individuelle Illustrationen und Zeichenstudien.

Dreidimensionale Entwurfsentwicklung.

Kollektionstheorie.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Eigenständige konzeptionelle Entwurfsentwicklung unter Einbeziehung unterschiedlicher Methodik.

Kollektionstheorie.

Präsentationstechniken.

Projektorientierte Kollektionsarbeit.

Praxisbezogene Projekte.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Eigenständige konzeptionelle Entwurfsentwicklung unter Einbeziehung unterschiedlicher Methodik.

Kollektionstheorie.

Präsentationstechniken.

Projektorientierte Kollektionsarbeit.

Praxisbezogene Projekte.

I. Jahrgang

1. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen des Modemarketings.

Abgrenzung Mode – Marketing.

Der Marketingprozess.

Strategisches Modemarketing.

Makroumwelten.

Trendforschung.

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Strategisches Modemarketing.

Mikroumwelten.

Marktforschung.

Segmentierung.

Stärken-Schwächen-Analyse.

Differenzierung und Positionierung.

Fallbeispiele.

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Operatives Modemarketing.

Kommunikationspolitik – Schwerpunkt Visual Merchandising.

Produktpolitik, Beschaffung.

Fallbeispiele und/oder Planspiele.

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Preispolitik.

Distributionspolitik.

Kommunikationspolitik – Schwerpunkt Branding und Corporate Identity.

Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.

Fallbeispiele und/oder Planspiele.

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Marketingkonzepte.

Kommunikationspolitik – Schwerpunkt Eventmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, New Media usw.

Fallbeispiele und/oder Planspiele.

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Marketingkonzepte.

Kommunikationspolitik (Corporate Identity, Eventmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, New Media usw.).

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.

I. Jahrgang

Die Schülerinnen und Schüler können

Bearbeitung eines einfachen Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bearbeitung eines Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Bearbeitung eines Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Bearbeitung eines Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bearbeitung eines komplexen Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Bearbeitung eines komplexen Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

I. Jahrgang

1. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Zielgruppenorientierter Entwurf. Skizzenbuch. Mood Boards. Modegrafik mit fachspezifischer Software. Entwurf ausgehend von Vorgaben (Material, Stilepoche usw.). Zwei- und dreidimensionale Entwürfe.

Schnittentwicklung und Fertigungsplanung.

Konzeption von Werbung. Werbematerialgestaltung mittels Textverarbeitungs- oder Publishing-Software.

2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Organisation von Projekten.

Bearbeitung von intern und extern erteilten Aufträgen.

Auftragsbezogenes Projektmanagement.

Projektmarketing, -sponsoring.

Schnittentwicklung und Fertigungsplanung mit fachspezifischer Software.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Organisation von Teamprojekten.

Bearbeitung von externen Aufträgen.

Projektregeln, Projektumwelten.

Entwurf für Projektauftrag.

Experimentieren mit Medien.

Schnittentwicklung und Fertigungsplanung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Umsetzung einer Innovationsidee mit fachspezifischer Software.

Selbstständige Schnittentwicklung mit fachspezifischer Software.

Erstellung der Planungsunterlagen.

Präsentation.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Organisation von Teamprojekten.

Darstellung des Projektumfeldes.

Zielgruppenorientierte und/oder innovative Entwürfe.

Erstellung der Planungsunterlagen.

Selbstständige Schnittentwicklung.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kooperation mit dem Projektteam.

Projektmarketing.

Projektdokumentation.

Präsentation.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Die Schülerinnen und Schüler können

Vor Eintritt in den III. Jahrgang im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

I.

II.

III.

IV.

V.

A.1

Stammbereich

1.

Religion/Ethik7

2

2

2

2

2

10

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

2.1 Deutsch2

2

2

2

2

2

10

(I)

2.2 Englisch

2

2

2

3

2

11

(I)

2.3 Zweite lebende Fremdsprache3

0

0

3

2

2

7

(I)

3.

Naturwissenschaften und Mathematik

3.1 Textiltechnologie

0

1

1

1

0

3

III

3.2 Angewandte Mathematik4

2

2

2

2

2

10

(I)

4.

Gesellschaft und Kultur

4.1 Kulturgeschichte und Modetheorie

1

1

1

1

1

5

III

4.2 Politische Bildung und Recht

2

0

0

0

0

2

III

5.

Wirtschaft

5.1 Wirtschaftsgeografie

2

0

0

0

0

2

III

5.2 Betriebs- und Volkswirtschaft, Modemarketing

0

2

2

2

2

8

I

5.3 Rechnungswesen5

2

2

2

1

1

8

I

5.4 Informations- und Kommunikationstechnologie5

1

1

0

0

0

2

II

6.

Kunst, Design und Gestaltung

6.1 Figural- und Aktzeichnen

4

3

2

1

2

12

III

6.2 Modeentwurf5

3

3

3

4

4

17

III

6.3 Modegrafik und Mediendesign5

2

2

3

2

2

11

III

6.4 Farbkomposition

3

0

0

0

0

3

III

6.5 Experimentelles Gestalten

4

0

0

0

0

4

IV

7.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

1

9

IVa

Wochenstundenzahl Stammbereich

34

25

27

25

23

134

A.2

Wahlpflichtbereich – Ausbildungsschwerpunkte

2.1

Modedesign/Kleidermachen

2.1.1 Projektwerkstätte, Fertigungstheorie und technik

0

9

7

6

7

29

IV

2.1.2 Werkstofftechnologie

0

0

0

1

1

2

III

2.1.3 Modellentwicklung, Schnittkonstruktion und Gradieren5

0

4

4

6

6

20

II

Summe 2.1

0

13

11

13

14

51

2.2

Modell-Modisterei

2.2.1 Projektwerkstätte, Verarbeitungstechniken und Modellarbeit

0

8

6

8

9

31

IV

2.2.2 Werkstofftechnologie und Fachtheorie

0

1

1

1

1

4

III

2.2.3 Modell- und Formentwicklung

0

4

4

4

4

16

II

Summe 2.2

0

13

11

13

14

51

2.3

Produktgestaltung – Taschen und Accessoires oder Schuhe

2.3.1 Projektwerkstätte und Modellarbeit

0

8

6

8

9

31

IV

2.3.2 Werkstofftechnologie

0

1

1

1

1

4

III

2.3.3 Modellentwicklung, Verarbeitungstechniken und Schnittkonstruktion5

0

4

4

4

4

16

II

Summe 2.3

0

13

11

13

14

51

2.4

Strickdesign

2.4.1 Projektwerkstätte und Modellarbeit

0

5

4

5

5

19

IV

2.4.2 Fachtheorie

0

3

2

3

4

12

II

2.4.3 Modellentwicklung, Verarbeitungstechniken und Schnittkonstruktion5

0

5

5

5

5

20

II

Summe 2.4

0

13

11

13

14

51

2.5

Textil-Design

2.5.1 Projektwerkstätte Textildruck

0

5

4

5

5

19

IV

2.5.2 Textilentwurf und Naturzeichnen

0

6

6

6

6

24

III

2.5.3 Chemische Textiltechnologie

0

2

1

2

3

8

II

Summe 2.5

0

13

11

13

14

51

Gesamtwochenstundenzahl

34

38

38

38

37

185

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen6

D. Förderunterricht6

___________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Inklusive Präsentation.

3 Französisch oder Italienisch. In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Mit Technologieunterstützung.

5 Mit Computerunterstützung.

6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

E. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände1

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung.

Die Höhere Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung dient im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung eines gehobenen Berufes mit besonderer Ausrichtung auf Mode und Textilwirtschaft sowie gestalterisch und künstlerisch geprägter Berufsfelder befähigt Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von active citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung können

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung können insbesondere

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Absolventinnen und Absolventen zeichnen sich im Besonderen durch ihren künstlerisch-ästhetischen Zugang aus, welcher sie in ihrem Tun, ihrer intuitiven oder reflektierten Herangehensweise sowie ihrer künstlerisch-kulturellen Haltung zu Expert/innen macht.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Vorrangiges Ziel der kulturellen und gesellschaftlichen Bildung ist die Schaffung eines Bewusstseins für Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen.

Durch Einbeziehung aktueller Vorgänge auf lokaler und/oder globaler Ebene sollen die Schülerinnen und Schüler die Relevanz der Historie für die Gegenwart erkennen. Eine fächerübergreifende Vernetzung, insbesondere mit den Gegenständen der wirtschaftlichen Bildung sowie des Clusters Kunst, Design und Gestaltung, ist daher unerlässlich.

Die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen zu einschlägigen Institutionen und Organisationen sowie der Besuch von Ausstellungen, Museen, Galerien usw. sind wichtiger Bestandteil des Unterrichts.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Vorrangiges Ziel der künstlerisch-kreativen Ausbildung ist die Entwicklung einer individuellen Aussagekraft der eigenen künstlerischen Arbeit sowie die kritische Auseinandersetzung mit dieser.

Daher steht das selbstbestimmte, entdeckende Lernen im Mittelpunkt des Unterrichts, wobei die Lehrenden vor allem die Rolle von Coaches einnehmen und diesen Prozess durch regelmäßige inhaltliche Erörterung der künstlerischen Arbeiten in Form von Gesprächen – einzeln und im Gruppenverband –fördern.

Die Durchführung von Projekten – insbesondere auch Kooperationsprojekte mit Wirtschaftsbetrieben und Organisationen – sowie die Teilnahme an Design-Wettbewerben ist wesentlicher Bestandteil der Unterrichtsarbeit.

Der Besuch von Ausstellungen, Galerien und Museen sowie Exkursionen zu nationalen und internationalen Modepräsentationen und Fachmessen sollen das Unterrichtsangebot ergänzen und das Verständnis für Entwicklungen und Trends fördern.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Experten Wissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicher zu stellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft, Modemarketing“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 136/2020 in der geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.

h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.

k) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

l) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9

9. Semester

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung).

Reflexion

Reflexion über die Lebenssituation.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion

Literarische Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe ( insbesondere im Bereich Mode und Kunst) und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung und Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussion.

Kurzpräsentationen.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme, Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen

Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorische Mittel.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Lineare und nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

Vermittlung von Informationen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen,

Kleidung und Mode, Schule, Einkaufen, Berufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Email, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

kurze Berichte über Modetrends.

Alltagstexte

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Webseite.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Mode und Bekleidung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Mode und Bekleidung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

zB im Einzelhandel.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Mode und Umwelt, Bekleidungsindustrie, Freizeitwirtschaft, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und landeskundliche Aspekte des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

zB Mode und Bekleidung, Handel.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Mode, Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und Gesellschaften des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Email, Leserbrief, Artikel, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

zB Anfrage, Einladung, unkomplizierte Telefonate.

Einfache Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken).

Mode (Erste Beschreibungen zum Aussehen einer Person).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Sprachlernbiografie und dynamische Fähigkeiten.

(Online-)Wörterbücher. Links und Online-Portale in der Zielsprache.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, von sozialen Beziehungen, Freizeit. Mode – Detailliertere Look- und Kollektionsbeschreibungen.

Kurze Mitteilungen, Einladungen, Listen, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt).

Erweiterung des Repertoires an Fragen und Antworten zu Dingen, Hobbys usw.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kleidung und Beruf. Geografische Grundkenntnisse in Bezug auf Österreich und das Zielland oder die Zielländer (Landeskunde). Mode (Modeausbildung in Österreich und im Land oder in den Ländern der Zielsprache).

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen im Bereich öffentlicher Verkehr.

Einfache Alltagstexte

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt. Mode (Kleidereinkauf im Geschäft und mittels Internet, Designerbiografien).

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, (Geschäfts-)Reisen, Ein- und Verkaufsgespräche. Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB persönliche Gespräche, E-Mail usw.), kurze Berichte zu Themen aus dem persönlichen Umfeld. Einfache Informationsmaterialien.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kleidung und Mode und landeskundlichen Grundkenntnissen der Zielländer. Mode (Modeunternehmen, Berufe in der Modebranche, Firmenpräsentationen. Aktuelle Themen).

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation

Einfache Gespräche, kurze Telefonate, kurze Beschreibung von Lebensgewohnheiten.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien im Bereich Mode und Bekleidung (medienunterstützt).

zB Moderieren einer Modenschau mit Hilfe einfacher Sätze und Wendungen, Durchführung einer kurzen fachlichen Beratung zu passender Bekleidung in Hinblick auf Dress Codes und Funktionalität.

Einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt insbesondere im Bereich Bekleidungssektor.

Stellenanzeigen – Bewerbungs- und Motivationsschreiben, CV-Europass.

Aktuelle Themen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation

Bewerbungsgespräch, Jobinterviews. Aktuelle Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung sowie aus dem Bereich Kultur, Politik und Gesellschaft. Einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt insbesondere im Bereich Bekleidungssektor.

Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. – V. Jahrgang: Je 1 einstündige Schularbeit pro Semester

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundfunktionen der Bekleidung und die daraus resultierenden bekleidungsphysiologischen Anforderungen.

Überblick über alle in der Textilindustrie verwendeten Fasern.

Aufbau von Zellulose und deren allgemeinen Eigenschaften.

Naturfasern aus Zellulose, im Speziellen die Ableitung der fasertypischen Eigenschaften aus dem chemischen Aufbau.

Baumwolle vom Anbau bis zur textilen Fläche.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Naturfasern

Flachs und sonstige Pflanzenfasern mit untergeordnetem Stellenwert. Wolle und sonstige Wollen und Haare mit untergeordnetem Stellenwert. Seide (edle und wilde Seide im Vergleich).

Chemischer Aufbau von Eiweiß und die Unterschiede in Bezug auf Zellulose.

Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Allgemeine textile Fasereigenschaften – Natur- und Chemiefasern im Vergleich.

Chemischer Aufbau textiler Faserstoffe.

Chemiefasern

Chemisch technische Spinnverfahren. Chemiefasern aus natürlichen Polymeren und aus synthetischen Polymeren.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Spinnverfahren, Garne, Zwirne, Effektzwirne.

Textile Flächen

Herstellungsverfahren, Gestaltungsmöglichkeiten, Fertigprodukteigenschaften.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Pflegekennzeichnung, Markenzeichen., Textilkennzeichnung.

Ausrüstungsverfahren und Veredelungen

Leder- und Pelzerzeugung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Fasern aus dem High-Tech-Bereich.

Energie- und Ökobilanz von Textilfasern und Bekleidung. Entsorgung und Recycling, Schadstoffe in Textilien, Gesundheitsgefährdung im Textilbereich.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Matrizenrechnung

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Sparformen, Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient, Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen, Ableitungsregeln.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1 zweistündige und eine dreistündige Schularbeit.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Positionierung und Abgrenzung des Gegenstandes.

Chronologische Segmentierung

Periodisierung der Geschichte, Europäische Stilepochen im Überblick.

Grundlagen der Modetheorie

Kostümforschung, Entstehung, Quellen/Literatur/Bibliotheken, essentielle Module westlicher Kleidung.

Von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit

Erste Kulturräume (Frühgeschichte des Menschen, vorderasiatischer Raum, Ägypten), griechische und römische Antike, Entstehen der europäischen Staatenwelt im Mittelalter.

Modetheoretischer Diskurs

Die Entwicklung des Schneiderhandwerks – ein Berufsbild im historischen Längsschnitt.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Humanismus und Renaissance

Wiederentdeckung der Antike, Kulturbegegnungen und Frühglobalisierung, Glaube und Macht, erste nationale Modeströmungen in Europa.

Modetheoretischer Diskurs

Der Körper – Körperideale und Korrekturen – Gendercrossing.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Tod Ludwigs XIV

Europa im Zeitalter des Barocks (Absolutismus und Gegenreformation, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaftsmodelle).

Das Haus Habsburg.

Modetheoretischer Diskurs

Selbstinszenierung und vestimentäre Kommunikation – die Sprache der Mode. Verbreitung von Mode.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeitalter der Aufklärung (18. Jahrhundert)

Geistige Grundlagen, Unabhängigkeitsbestrebungen; Frankreich und (Rest-)Europa, Demokratisierung der Mode.

Modetheoretischer Diskurs

Mode und Anti-Mode – zwischen Konvention und Provokation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Die neue – alte – Ordnung (19. Jahrhundert)

Kultureller Eklektizismus –– Restaurationsbestrebungen – Cocooning: die Flucht ins Private.

Modetheoretischer Diskurs

Mode und gesellschaftliche Identität – Trachten und Trachtenmode

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Europa im Wandel (19. Jahrhundert)

Industrielle Revolution und die Folgen, Imperialismus.

Die „Ausweitung“ Europas (Reformbewegungen in Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, Kultur).

Modetheoretischer Diskurs

Mode Business – die Inszenierung des Konsums (historischer Längsschnitt).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Erste Hälfte 20. Jahrhundert (Politik und Gesellschaft)

Erster Weltkrieg – Umbrüche und Krisen der Zwischenkriegszeit.

Zweiter Weltkrieg – Ausgrenzung und Massenmord – Neuanfang für Europa.

Modetheoretischer Diskurs

Cross-Over (Mode und Uniform).

V. Jahrgang

9. Semester – Kompetenzmodul 9

Die Schülerinnen und Schüler können

Erste Hälfte 20. Jahrhundert (Kulturgeschichte)

Kultur in der Krise (Kulturverlust und Neudefinition von „Kunst"; die „Goldenen Zwanziger", Instrumentalisierung von Kunst und Sprache, Massenkultur und Freizeitindustrie).

Modetheoretischer Diskurs

Cross-Over – Mode und Kunst.

Recycling und Upcycling.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Welt nach 1945

Europäische und außereuropäische Entwicklungslinien, Österreich in der Zweiten Republik; Einfluss der gesellschaftlichen Entwicklungen auf Kultur und Mode der letzten Jahrzehnte.

Modetheoretischer Diskurs

Vergangenheit und Jetzt (Second Hand, Vintage, Retro und Modezitate).

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates

Verfassungsprinzipien.

Grundlagen der Rechtsordnung

Juristische Begriffe. Abgrenzungen. Rechtsanwendung.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich

Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure.

Medien und Politik.

Überblick über das österreichische Rechtssystem.

Zugang zum Recht

Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. Ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts.

Privatrecht

Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuld-, Vertrags-, Schadenersatzrecht. Grundlagen des Exekutions- bzw. Insolvenzverfahrens, Privatkonkurs.

Europäische Union.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung im Raum anhand kartographischer Hilfsmittel.

Klima- und Vegetationsräume und Veränderungen.

Nutzung der wirtschaftlichen Potenziale unterschiedlicher landschaftsökologischer Zonen.

Sozial- und wirtschaftsgeografische Aspekte in ausgewählten Kulturräumen.

Bevölkerungsstrukturen, -verteilungen und -entwicklungen im globalen Kontext.

Rohstoffe – Vorkommen, Nutzung, Produktionsbedingungen, Konflikte.

Globale Wirtschaftsräume.

Textilindustrie – Strukturen, Entwicklungen und Probleme.

Wirtschaftsgeografische Grundbegriffe und Zusammenhänge.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Wirtschaft

Wirtschaftsteilnehmer und -teilnehmerinnen, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren, Leistungsbereiche im Unternehmen.

Kaufvertrag

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile).

Pflichten und Rechte der Vertragspartner und -partnerinnen, E-Commerce.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Kaufvertrag

Kaufvertragsverletzungen, Konsumentenschutz.

Personalmanagement

Personalbedarf, Personalauswahl, Grundlagen des Arbeitsrechts, Rechte und Pflichten, arbeitsrechtliche Bestimmungen betreffend das Pflichtpraktikum.

Führungsstile, Motivationsmodelle.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Konjunkturpolitik.

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index,

Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

Geld- und Währungspolitik (Geldwertstabilität, usw.).

Budget- und Budgetpolitik.

Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen und Funktionen des Marketings, Marktforschung.

Strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik).

Operatives Marketing in der Modebranche (Marketinginstrumente, Marketingmix).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Gewerberecht, Rechtsformen der Unternehmen, Firma und Firmenbuch, Vollmachten.

Businessplan.

Case Studies.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen-, Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung.

Anlageformen (Risiko, Anlagenportfolio).

Versicherungen.

Unternehmensführung

Managementaufgaben, Managementkonzepte, Aufbauorganisation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Einfache Investitionsentscheidungen.

Kaufverträge im Außenhandel.

Case Studies fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Öko- und Qualitätsmanagement.

Fachspezifische Unternehmensbeispiele und Übungsfirmen.

Case Studies.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Einführung in die Doppelte Buchführung

Inventar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Kontenarten in Verbindung mit Kontenrahmen und Kontenplan.

Einfache Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben) in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss, Bildung von Buchungssätzen auch anhand von Originalbelegen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Skonto, Rechnungsausgleich durch Kredit- und Bankomatkarte, Privatentnahmen, Privateinlagen, KFZ-Betriebskosten, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank).

Personalverrechnung

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.

Kalkulationen (vorwiegend in der Modebranche).

Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung.

Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung (insbesondere in der Modebranche).

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss

Grundlagen, Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Forderungsbewertung, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung, Abschluss von Einzelunternehmen, Erfolgsverteilung in einer Personengesellschaft).

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere in der Modebranche).

Fachspezifische Software und oder Tabellenkalkulation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen).

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen). Arbeitnehmer-/Arbeitnehmerinnen-Veranlagung.

Fächerübergreifende Case Studies.

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Fächerübergreifende Case Studies.

Fachspezifische Software / Tabellenkalkulation.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Hardware. Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Textverarbeitung

Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, persönliche und geschäftliche Schriftstücke.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Präsentation

Präsentationstechniken und –richtlinien.

Gesetzliche Bestimmungen

Grundzüge des Urheberrechts

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung.

Bildbearbeitung.

Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Tabellenkalkulation

Grundlagen der Tabellenkalkulation.

Soziale Netzwerke.

Grundlagen der IT-Security

Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Figurative künstlerische Darstellung.

Schulung der Wahrnehmung – Räumliches Sehen – „Messen und Visieren“.

Lineare Darstellung figuraler Formen, von Mode-Accessoires und einfachen Bekleidungsformen

(zeichnerische Übungen, Proportionsstudien, Faltenwurfstudien und Naturstudien).

Zeichnerischer Techniken und grafische Darstellungsformen.

Räumlichkeit und Plastizität (Grundlagen des perspektivischen Zeichnens).

Die Gestalt des Menschen (Grundlagen der Anatomie und Proportionslehre der menschlichen Figur).

Zeichnerische Darstellung der menschlichen Figur, Studien und Detailstudien nach Modell und

Bildvorlage (Kontrapost, die bekleidete und unbekleidete Figur).

Freies, intuitives Zeichnen.

Präsentationstechniken.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der figurativen künstlerischen Darstellung.

Vertiefende Wahrnehmung.

Zeichnerische und grafische Darstellungsformen der menschlichen Figur.

Skizzen, zeichnerische Übungen, Proportionsstudien und Naturstudien.

Anatomische Grundlagen und Proportionslehre in der zeichnerischen Darstellung der menschlichen Figur.

Studien und Detailstudien nach Modell und Bildvorlage.

Unterschiedlicher grafischer Techniken in der figurativen Darstellung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeichnerische Studien und Detailstudien nach Modell und Vorlage.

Lineares plastisches Zeichnen der menschlichen Figur nach anatomischen Grundlagen, nach Modell und Vorlage.

Die künstlerische Darstellung der menschlichen Figur.

Themenspezifische Recherchearbeit.

Künstlerische Arbeit zu vorgegebenen Themen- und Aufgabenstellungen.

Präsentationstechniken.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Unterschiedliche grafische Techniken in der figurativen Darstellung nach Modell, aus der Vorstellung und nach Vorlage.

Grundlagen der Anatomie und Proportionenlehre in der zeichnerischen Darstellung der menschlichen Figur im Raum, Detail- und Bewegungsstudien.

Zeitgemäße zeichnerische, grafische und experimentelle Darstellungsformen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeichnerische Techniken und grafische Darstellungsformen.

Eigenständige Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung.

Lineares und flächiges Zeichnen der menschlichen Figur nach Modell und Vorlage (Die Figur in

Bewegung).

Experimentelle, zeichnerische und grafische Darstellungsformen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Inhaltliche Auseinandersetzung und Recherchearbeit für die Umsetzung von individuellen künstlerischen Arbeiten zu spezifischen Themen- und Aufgabenstellungen.

Adäquate Anwendung und Kombination unterschiedlicher zeichnerischer und grafischer Techniken.

Eigenständige Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Künstlerische Arbeit (großformatigen oder seriell) in adäquat gewählten zeichnerischen Techniken und grafischen Darstellungsformen zu vorgegebenen Themen- und Aufgabenstellungen und Projektarbeiten.

Individuelle Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung.

Präsentation der künstlerischen Arbeiten im Raum.

Inhaltliche Erörterungen – reflexive Bild- und Werkbetrachtung der künstlerischen Arbeiten im Kontext zu anderen Arbeiten.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Künstlerische Arbeiten in adäquat gewählten zeichnerischen und grafischen Techniken zu vorgegebenen Themen- und Aufgabenstellungen und Projektarbeiten.

Individuelle Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung.

Präsentation der künstlerischen Arbeiten im Raum.

Inhaltliche Erörterungen und reflexive Bild- und Werkbetrachtung der künstlerischen Arbeiten.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Individuelle Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung.

Präsentation der künstlerischen Arbeiten im Raum.

Inhaltliche Erörterungen und reflexive Bild- und Werkbetrachtung der künstlerischen Arbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwurfsentwicklung. Entwicklung einer Modefigurine. Entwurfsskizzen.

Spezifische Entwurfsthemen und Projektarbeit als Entscheidungshilfe für den zu wählenden

Ausbildungsschwerpunkt.

Proportionsstudien und Silhouettenfindung.

Moderelevantes Wissen und grundlegendes Fachvokabular. Grundlagen der Recherche.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Experimentelle Auseinandersetzung mit Form und Material.

Grundlagen der Entwurfstechniken, Themen- und Silhouettenfindung.

Experimentelle Modellentwicklung (fächerübergreifend mit den Werkstätten).

Spezifische Entwürfe für den gewählten Ausbildungsschwerpunkt.

Moderelevantes Wissen und Trendrecherche.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Experimentelle Modellentwicklung nach Themenvorgabe.

Detailstudien zum Ausbildungsschwerpunkt.

Ideenfindung und Recherche für erste Entwurfskonzepte und Skizzen.

Dokumentation der aktiven Teilnahme am Zeitgeschehen.

Projektarbeit und Modepräsentation.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Eigenständige Recherche aktueller, kultureller Ereignisse im Modekontext.

Konzeptionelle Entwurfsentwicklung.

Entwürfe für verschiedene technisch anspruchsvolle Materialien.

Kollektionstheorie.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Trendrecherche.

Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess. Entwürfe für technisch anspruchsvolle Materialien.

Übungen zu den Grundlagen der Kollektionstheorie.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Konzeptionelle Entwurfsentwicklung. Detaillösungen, Produktentwicklung.

Eigenständige Trendrecherche. Dokumentation und Präsentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess. Entwürfe für technisch anspruchsvolle Verarbeitungen.

Vertiefende Übungen zur Kollektionstheorie.

Modepräsentation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kollektion

Trendanalyse. Themendefinition. Kollektionsentwicklung und Entwurfsanalyse.

Reflexion und Präsentation der Zwischenergebnisse. Kollektionskomplettierung.

Umsetzung von Entwürfen.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Abschlusskollektion

Angewandte Kollektionstheorie. Positionierung der Kollektion. Präsentation.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen grafischer Gestaltung.

Punkt, Linie, Fläche.

Reduktion und Abstraktion.

Collagetechniken.

Modefigurine.

Ideensammlung, visuelles Tagebuch.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grafische Techniken

Grafische Recherche. Grafische Techniken für die Modeillustration.

Entwürfe für die Ausbildungsschwerpunkte.

Reduktion und Abstraktion.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Verschiedene grafische Techniken. Grafische Recherche.

Proportionsstudien und Reflexion der Modefigurine.

Recherche und Analyse.

Typografie, Layout.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Modeillustrationen.

Grundlegende Prinzipien der analogen und digitalen Schrift- und Layoutgestaltung.

Kombination verschiedener grafischer Techniken.

Analoge druckgrafische Techniken.

Erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Modeillustrationen.

Analoge und digitale grafische Fertigkeiten und Techniken.

Schrift- und Layoutgestaltung.

Einführung in druckgrafische Techniken.

Erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Modeillustrationen.

Grafische Fertigkeiten und Techniken.

Kombination verschiedener analoger und digitaler grafischer Techniken.

Zeitgemäße CI-Konzepte unter Einbeziehung moderelevanter Themen.

Analoge und digitale vertiefende Recherche zum Thema Grafik und Illustration.

Dokumentationsmappen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Modeillustrationen und Grafiken.

Analoge und digitale grafische Fertigkeiten und Techniken sowie deren Kombination.

Zeitgemäße CI-Konzepte unter Einbeziehung fächerübergreifender moderelevanter Themen.

Erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration.

Dokumentationsmappen, Projektaufgaben.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Abschlussarbeit

Konzepte für die Visualisierung der Kollektionsthematik. Illustration der Kollektion. Layout (analog und digital). CI-Konzept.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kollektion

Visualisierung und Präsentation in analoger und/oder digitaler Form. Grafische Ausarbeitung.

Umsetzung eines analogen und/oder digitalen CI-Konzepts. Präsentationstechniken.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Farbenlehre, Farbwirkungen und Farbsymbolik.

Kompositionen mit Kontrasten und Tonstufen.

Malerische und künstlerischer Techniken und Materialien.

Dekomposition und Erstellen von Farbkarten.

Abstraktion und Stilisierung.

Umsetzung und Reflexion von Farbkonzepten in Mode, Grafik und Design.

Künstlerische Präsentationen in verschiedenen Techniken.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Experimentelle Gestaltung unter Verwendung verschiedenster künstlerischer Techniken.

Dreidimensionale Objekte mit unterschiedlichen Materialien.

Experimente an den Schnittpunkten zwischen Kunst und Design.

Reflexion der eigenen Produkte im Kontext zu ausgewählten Beispielen aus Kunst und Design.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken.

Modellarbeit. Einfache Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken.

Modellarbeit. Werkstücke aus verschiedenen Materialien.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Geschichte des Handwerks.

Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Verarbeitung von elastischen Materialien, Seide, Samt und Spitze. Verzierungstechniken.

Körpernahe Kleidungsstücke mit anspruchsvollen Detaillösungen.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Kleidungsstücke mit angelegten Ärmelformen. Werkstücke in ansteigendem Schwierigkeitsgrad.

Korsage.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Werkstücke in englischer Verarbeitung. Revers- und Kragenlösungen. Ärmel und Taschenlösungen.

Anfertigung von anspruchsvollen Werkstücken.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Oberbekleidung in ansteigendem Schwierigkeitsgrad. Ärmel und Kragenlösungen.

Anfertigung von anspruchsvollen Werkstücken.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Oberbekleidung mit hohem technischem Anspruch. Kragen, Ärmel, Taschen und Detaillösungen.

Anfertigung von Werkstücken mit hohem Schwierigkeitsgrad.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Selbständige Umsetzung von Werkstücken mit hohem Schwierigkeitsgrad.

Werkstückplanung, Dokumentation und Präsentation.

Fachsprache.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Überblick über alle in der Textilindustrie verwendeten Fasern.

Zellulose-, Eiweiß- und Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren – Bekleidungsphysiologie.

Spezielle Einsatzgebiete besonderer Fasern im Bekleidungssegment.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Herstellung von Garnen bzw. Zwirnen.

Textile Flächen

Gestaltung, Fertigprodukteigenschaften. Herstellungsverfahren textiler Flächen besonderer Art.

Einsatz und Herstellung von speziellen Materialien und Zutaten im Bekleidungssegment.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ausrüstungsverfahren und Veredelungen.

Materialanalyse. Materialsammlung.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Materialsammlung mit besonderen Materialien. Materialanalyse.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Maßnehmen, Maßtabellen, Körper- und Proportionsmaße.

Grund- und Modellschnitte für Röcke. Grundschnitt Hemd.

Ärmel- und Kragenformen.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung von Schnittteilen für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern. Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung.

Fachvokabular.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundschnitt Bluse.

Ärmel- und Kragenformen. Brustabnäherverlängerungen.

Grundschnitt Hose. Modellschnitte für Blusen und Hosen.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnittteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung.

Fachvokabular.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundschnitte Kleider. Grundschnitt Kleiderärmel.

Modellschnitte für Kleider mit klassischer Linienführung.

Kleider mit Abnäherverlegungen und Falten. Kleider mit asymmetrischer Schnittlösung.

Futterschnittgestaltung.

Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnittteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung.

Fachvokabular.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Korsage nach Modebild. Kleiderschnitte mit Drapierungen und Raffungen.

Schnitte für elastische Materialien. Kleider mit Ärmelanlagen. Keil- und Kimonoformen.

Futterschnittgestaltung.

Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnittteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung.

Fachvokabular.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Jackengrundschnitte. Ärmelgrundschnitte. Klassische Revers- und Kragenformen.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender kreativer schnitttechnischer Detaillösung.

Fachvokabular.

Einführung in das CAD System und Vermittlung von richtigen Funktionsabläufen.

Punktanalyse für den CAD Schnitt.

Digitalisierung von Modellschnitten bzw. direktes Konstruieren am Bildschirm.

Funktionen des CAD Programms.

Modifizierung vorhandener Modellschnitte.

Plotterprogramm und -bedienung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Jackenschnittlösungen in ansteigendem Schwierigkeitsgrad nach Modebildern.

Jackenformen mit Ärmelanlagen. Anspruchsvolle Revers- und Kragenformen.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Fachvokabular.

Kreative Detaillösung durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung. Schnittkonstruktionen am Bildschirm.

Funktionen des CAD Programms für das Gradieren von Modellschnitten.

Erstellung eines gradierten Modells von der Arbeitsplanung bis zur Modellzusammenstellung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Mantelgrundschnitte. Ärmelgrundschnitte. Schwierige Revers- u. Kragenformen.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung.

Fachvokabular.

Funktionen des CAD Programms für das Erstellen von Schnittbildern.

Grundkenntnisse des Gradierens.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Mantelgrundschnitte in ansteigendem Schwierigkeitsgrad. Mantelformen mit Ärmelanlagen.

Anspruchsvolle Revers- u. Kragenformen.

Kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit mit anschließender Schnittlösung.

Umfassende Schnittentwicklung für die Abschlussarbeit.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Fachvokabular.

Gradieren von Jacken und Mänteln (mit Übungsbeispielen).

Kontrolle von gradierten Schnittteilen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Fachgemäßer Umgang mit Werkzeugen, Maschinen, Werkstoffen und Appreturen.

Unfallverhütung. Fachsprache.

Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken. Aufziehen von Stumpen auf Formen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung.

Verarbeitungstechniken für Filz. Verarbeitungstechniken für Stroh. Schmucktechniken und Garnituren.

Umsetzung von Entwurfsideen. Modellarbeit.

Dokumentation.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung

Verarbeitung und Einsatz von Untermaterialien und Hilfsstoffen.

Techniken der Stoffverarbeitung auf Formen. Techniken der Lederverarbeitung.

Umsetzung von Entwurfsideen. Experimentelle Modellarbeit.

Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung.

Pelzverarbeitung. Schmucktechniken. Verarbeitung von Flechtmaterialen (Exoten).

Umsetzung von Entwurfsideen. Experimentelle Modellarbeit.

Dokumentation.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung.

Handmodellierte Filzhüte. Stoffmodelle nach Schnitt. Experimentelle Modellarbeit.

Dokumentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung.

Turbantechniken. Bandhuttechniken. Tüllverarbeitung.

Umsetzung von Entwurfsideen. Experimentelle Modellarbeit.

Dokumentation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung.

Techniken der Federverarbeitung. Experimentelle Modellarbeit. Seiden- oder Samthüte.

Dokumentation und Präsentation.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen.

Anspruchsvolle Techniken der Exotenverarbeitung. Unterschiedliche Materialkombinationen mit hohem technischem Anspruch.

Umsetzung von Entwurfsideen. Individuelle Detaillösungen.

Dokumentation und Präsentation.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge und Apparate. Einkauf facheinschlägiger Materialien.

Proportion im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen. Maßnehmen und Messen.

Oberflächen und ihre Wirkung. Farben und ihre Wirkung.

Aufbewahrung und Reinigung von Kopfbedeckungen. Appreturen.

Huttypen und ihre Bezeichnungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Filz

Herstellung, Arten und Verarbeitung.

Lagerhaltung von Material.

Stroh und Strohersatzborten

Herstellung, Arten und Verarbeitung.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Untermaterialien, Hilfsstoffe und ihre Anwendung. Stoffe und ihre Anwendung in der Modisterei.

Auf Formen gearbeitete Stoffhüte. Lederherstellung und -verarbeitung.

Eigenschaften und Einsatz von Klebstoffen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Pelz

Herstellung, Arten und Verarbeitung.

Stoffblumen

Herstellung.

Exoten

Herstellung, Eigenschaften und Verarbeitung.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Geschichte und Funktion des Hutes. Geschichte des Handwerks.

Grundlagen zur Fertigung von Stoffkappen und -hüten nach Schnitt.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Turban

Hintergrund und Techniken.

Bänder

Arten, Herstellung und Verarbeitung.

Posamenten.

Spitzen und Tüll

Arten, Herstellung und Verarbeitung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Federn

Arten, Aufbau, Be- und Verarbeitung.

Samte

Arten, Herstellung und Verarbeitung.

Materialanalysen.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Chemiefasern

Arten, Verarbeitung.

Experimentelle Materialien. Materialanalysen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Oberflächengestaltung. Praktische Formenlehre. Formfindung.

Modellentwicklung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Formfindung. Modellentwicklung.

Filzbearbeitung. Stroh und Strohersatz.

Erweiterte Oberflächengestaltung. Modellieren.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Modellentwicklung. Schnittabformen. Techniken der Formentwicklung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Modellentwicklung.

Formentwicklung.

Formenbau.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Schnittkonstruktion – Schnittzeichnen. Freie Schnittentwicklung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Modell- und Formentwicklung. Techniken des Formenbaus.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Modell- und Formentwicklung auf hohem technischem Niveau. Techniken des Formenbaus.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Modell- und Formentwicklung auf hohem technischem Niveau. Techniken des Formenbaus.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen.

Fachsprache. Aktuelle Macharten.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

Kollektion.

Evaluation, Dokumentation, Präsentation.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

Kollektion.

Evaluation, Dokumentation, Präsentation.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwicklung der Taschen, Schuhe. Modeentwicklung.

Entstehung von Leder.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwicklung der Taschen, Schuhe. Modeentwicklung.

Herstellung von Leder.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Modeentwicklung. Geschichte und Herstellung von Leder.

Mess- und Maßsysteme.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Verschlussarten und Beschläge. Modeentwicklung.

Geschichte und Herstellung von Leder.

Werkstoffe.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Verschlussarten und Beschläge. Modeentwicklung.

Lederarten. Entstehung und Klassifizierung von Leder. Gerberei.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Merkmale und Klassifizierung von Leder und Werkstoffen.

Gerberei. Auszeichnung von Werkstoffen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Merkmale und Klassifizierung von Leder und Werkstoffen. Gerberei.

Auszeichnung von Werkstoffen.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Merkmale und Klassifizierung von Leder und Werkstoffen. Gerberei.

Auszeichnung von Werkstoffen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundtechniken der Schnittkonstruktion in der Ledergalanterie.

Eigene Entwürfe – Schnitte, Schnittkonstruktion, Leistenkopie.

Aktuelle Modelle.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Aktuelle Modelle.

Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Aktuelle Modelle.

Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Experimentelle Modellarbeit.

Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Experimentelle Modellarbeit.

Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Experimentelle Modellarbeit. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Experimentelle Modellarbeit. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten. Kollektionsmodelle.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Experimentelle Modellarbeit. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten. Kollektionsmodelle.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Einführung in die Strickerei. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen.

Stricktechnische Übungen. Einfache Werkstücke. Garnvorbereitung.

Fachsprache.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Stricktechnische Übungen. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen.

Einfache Werkstücke. Modellentwicklung. Selbständige Garnvorbereitung.

Fachsprache. Dokumentation.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Stricktechnische Übungen. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen.

Einfache Werkstücke. Modellentwicklung.

Fachsprache. Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Stricktechnische Übungen. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen.

Formgerechte Strickteile und Werkstücke. Experimentelle Modellentwicklung.

Fachsprache. Dokumentation.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Stricktechnische Übungen. Elektronisch gesteuerte Flachstrickmaschinen. Strickprogramme.

Strickteile und Werkstücken. Experimentelle Modellentwicklung.

Fachsprache. Dokumentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Stricktechnische Übungen. Elektronisch gesteuerte Flachstrickmaschinen. Einfacher Strickprogramme.

Strickteile und Werkstücken. Experimentelle Modellentwicklung.

Fachsprache. Dokumentation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Handhabung aller Maschinen. Strickprogramme. Arbeitsablaufplanung.

Strickteile und Werkstücke. Experimentelle Modellentwicklung.

Dokumentation.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Handhabung aller Maschinen. Strickprogramme. Arbeitsablaufplanung.

Strickteile und Werkstücken. Experimentelle Modellentwicklung.

Dokumentation, Evaluation und Präsentation.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundbegriffe der Strickerei. Grundbindungen.

Handflachstrickmaschine.

Musteranalyse.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterte Grundbindungen. Bindungstechniken.

Technologie der Strickerei.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterte Grundbindungen und Kombinationen. Bindungstechniken.

Technologie der Strickerei.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterte Grundbindungen und Strukturbindungen. Bindungstechniken.

Technologie der Strickerei.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Farbjacquardmuster. Bindungstechniken.

Technologien in der Strickerei. Einfache Programmiertechniken.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Farb- und Bindungsjacquardmuster. Bindungstechniken.

Technologien in der Strickerei und Wirkerei. Weiterführende Programmiertechniken.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kombination verschiedener Musterungen. Bindungstechniken.

Technologien in der Strickerei und Wirkerei. Spezielle Programmiertechniken.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse und Musterentwicklung.

Prozessentwicklung.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kombination aller erlernten Musterungen und Bindungstechniken.

Spezielle Programmiertechniken.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse und Musterentwicklung.

Prozessentwicklung.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Handhabung und Instandhaltung der Konfektionsmaschinen und Bügelanlagen.

Körpermaße und Maßnehmen.

Einfache Schnittformen aus geraden Teilen.

Einfache Handnähtechniken für Maschenware.

Einfacher Werkstücke.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Handhabung und Instandhaltung der Kettel- und Spezialmaschinen für die Maschenwarenkonfektion.

Grundschnitte für einfache Oberbekleidungsstücke aus Maschenware.

Schnittauflage und Zuschnitt von Maschenware.

Erweiterte bindungsbezogene Handnähtechniken für Maschenware.

Modellarbeit (Grundformen).

Einfache Werkstücke.

Dokumentation.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Einsatzmöglichkeiten der Geräte und Maschinen in der Maschenwarenkonfektion.

Grundschnitte (Variationen und Kombinationen, Abänderungen).

Einfache Detailarbeiten.

Modellarbeit (Weiterentwicklung der Grundformen).

Einfache Werkstücke.

Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Zusatzeinrichtungen der Geräte und Maschinen in der Maschenwarenkonfektion.

Grundschnitte für formgerechte Strickteile.

Einfache Detailarbeiten.

Modellarbeit (Weiterentwicklung der Grundformen).

Einfache formgerechte Strickteile und Werkstücke.

Dokumentation.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Erweiterte Nähtechnik und Detailarbeiten.

Schnitterstellung für Herren-, Damen- und Kinderbekleidung.

Bindungsbezogene Schnitterstellung.

Strickteile und Werkstücke.

Modellarbeit in Bindungskombinationen.

Dokumentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Schnitterstellung nach Modebildern.

Schnittgradierung und modellbezogene Abänderung von Schnitten.

Weiterentwicklung von Schnitten in Papier und/oder Probematerialien.

Planung und Kalkulation von Strickmodellen.

Rationelle Verarbeitungstechnik.

Strickteile und Werkstücke aus zugeschnittener und formgerechter Maschenware.

Dokumentation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Selbständige Handhabung aller Maschinen.

Planung von Arbeitsabläufen.

Entwicklung und Umsetzung eigenständiger Schnittformen.

Modellentwicklung aus Papier und/oder Probematerialien.

Strickteile und Werkstücke in Bindungs- und/oder Materialkombinationen.

Dokumentation.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Selbstständige Handhabung aller Maschinen.

Erstellung und Abänderung von Schnitten.

Entwicklung neuer Schnittformen durch Modellarbeit.

Modellgerechte Anpassung von Proportionen und Linienführung.

Arbeitsablaufplanung.

Strickteile und Werkstücke.

Dokumentation und Präsentation.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Umgang mit Messinstrumenten. Typfärbung. Direktdruck. Überfalldruck.

Dokumentation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Typfärbung. Direktdruck. Überfalldruck. Reservedruck.

Dokumentation.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Beschichten und Belichten. Reservedruck. Direktdruck.

Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Rapportieren. Beschichten und Belichten. Direktdruck mehrfärbiger Muster.

Dokumentation.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Beschichten und Belichten. Rapportieren. Ätzdruck. Direktdruck.

Dokumentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Beschichten und Belichten. Rapportieren. Direktdruck mehrfärbiger Muster. Überfalldruck.

Dokumentation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Beschichten und Belichten. Rapportieren. Direktdruck mehrfärbiger Muster. Überfalldruck.

Dokumentation.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Unfallverhütung.

Beschichten und Belichten. Rapportieren. Direktdruck mehrfärbiger Muster. Überfalldruck.

Dokumentation und Präsentation.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundbegriffe des Textildesigns

Farben- und Kontrastlehre unter Berücksichtigung der Färbungen und verschiedener Farbsysteme für bedruckte Textilien, Flächengestaltung von Textilien, Fachbegriffe.

Einfache Reservedrucke im Positiv-Negativverfahren.

Einzelmotive für analoge Filmfolien.

Einfache Färbungen und textile Oberflächenveränderungen.

Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt Altertum bis Mittelalter.

Aktuelle Trends, Recherche.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Einfache Entwürfe unter Anwendung der Grundbegriffe des Textildesign.

Grundbegriffe der bildbearbeitenden Programme für Textilentwurf.

Digitale Einzelmotive für den Druck.

Komplexe Färbungen und textile Oberflächenveränderungen.

Modellierung und einfache Modelle mit Druckplatzierungen.

Faltrapporte für den Accessoire- und Dekorationsbereich.

Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt Mittelalter bis Barock.

Aktuelle Trends, Recherche.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwürfe unter Anwendung der Grundbegriffe des Textildesign.

Digitale Einzelmotive für den Siebdruck.

Komplexe Farbgestaltungen und textile Oberflächenveränderungen.

Modellierung und einfache Modelle mit Druckplatzierungen.

Rasterrapporte für den Accessoire-, Mode- und Dekorationsbereich.

Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt Barock bis Historismus.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwürfe unter Anwendung der Grundbegriffe des Textildesign.

Digitale Einzelmotive für den Siebdruck.

Rasterrapporte in verschiedenen Versätzen und Anordnungen.

Komplexe Farbmischungen und textile Oberflächenveränderungen.

Modellierung und mehrteilige Modelle mit Druckplatzierungen.

Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt 18. und 19. Jahrhundert.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Eigene Entwürfe – Adaptierung der Grundbegriffe des Textildesign.

Digitale Rapporte und deren Umsetzung für den Druck.

2- färbige Rasterrapporte in verschiedenen Versätzen und Anordnungen.

Komplexe Farbgestaltungen und textile Oberflächenveränderungen.

Modellierung und einfache Kollektionen mit Druckplatzierungen.

Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt erste Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Eigene Entwürfe – Adaptierung der Grundbegriffe des Textildesign.

Digitale und analoge Rapporte und Einzelmotive und deren Umsetzung für den Druck.

Mehrfärbige Rasterrapporte in verschiedenen Versätzen und Anordnungen.

Eigene Farbkompositionen und textile Oberflächenveränderungen.

Modellierung und einfache Kollektionen mit Druckplatzierungen.

Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Eigene Entwürfe – Adaptierung verschiedener Kompositionsregeln im Textildesign.

Ein- und mehrfärbige digitale und analoge Rapporte und Einzelmotive und deren Umsetzung für den Druck.

Kollektionsarbeit – Kollektionen im Mode- und Interieurbereich.

Eigene Farbkompositionen und textile Oberflächenveränderungen.

Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt 21. Jahrhundert.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Eigene Entwürfe – Adaptierung verschiedener Kompositionsregeln im Textildesign.

Ein- und mehrfärbige digitale und analoge Rapporte und Einzelmotive und deren Umsetzung für den Druck.

Kollektionsarbeit – Kollektionen im Mode- und Interieurbereich.

Eigene Farbkompositionen und textile Oberflächenveränderungen.

Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt 21. Jahrhundert.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Fachsprache.

Maßeinheiten. Konzentrationsangaben. Arten der Bemusterung.

Druckbehelfe – Druckmaschinen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Druckpasten. Färberezepturen. Färbemaschinen.

Arten der Musterbildung

Direktdruck, Ätzdruck, Reservedruck, weitere Arten.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Arten der Verdickungsmittel. Druckpastenaufbau. Wasser.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Lichtfarben. Körperfarben.

Atomaufbau. Molekülaufbau – Salze, Säuren, Basen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Baumwolle

Vorkommen, Verwendung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Wolle (Vorkommen, Verwendung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur).

Seide (Vorkommen, Verwendung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur).

Trocknen – Trockner. Dämpfer.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Synthesefasern (Herstellung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur).

Polyamid (Herstellung, Verwendung, Veredelung).

Polyacrylnitril (Herstellung, Verwendung, Veredelung).

Polyester (Herstellung, Verwendung, Veredelung).

Fasermischungen mit Synthesefasern.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Hochveredelung. Mischsortimente.

Die Schülerinnen und Schüler können

Vor Eintritt in den V. Jahrgang im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) während der Sommerferien in facheinschlägigen Unternehmen im In- oder Ausland (vorzugsweise in Betrieben der Mode- und Textilwirtschaft bzw. in Kulturinstitutionen).

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Anm.: Anlage C4a als PDF dokumentiert

Die Novellierungsanweisungen der Novelle BGBl. II Nr. 207/2023 konnte nicht eingearbeitet werden und lauten

11. In Anlage C4a (Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei) Abschnitt I (Stundentafel) wird in Abschnitt A.1 (Stammbereich) die den Pflichtgegenstand Religion betreffende Zeile durch folgende Zeile ersetzt

„1.

Religion/Ethik12

2

2

2

2

2

10

(III)/III“

12. In Anlage C4a Abschnitt I wird nach der den Abschnitt I betreffenden Fußnote 11 folgende Fußnote 12 eingefügt

„12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.“

13. In Anlage C4a Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A.1 (Stammbereich) wird nach der Überschrift dieses Unterabschnittes der folgende, den Unterrichtsgegenstand Ethik betreffende, Unterabschnitt eingefügt

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9

9. Semester

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung“)

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Semester

Summe

1.

2.

3.

4.

1.

Religion/Ethik4

1

1

1

1

4

(III)/III

2.

Wirtschaft

2.1

Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement

2

2

2

2

8

I

2.2

Rechnungswesen2

3

2

2

2

9

I

2.3

Projekt- und Qualitätsmanagement

1

1

1

0

3

I

2.4

Unternehmensmanagement

0

0

1

0

1

I

3.

Mode- und Fachtheorie

3.1

Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung

2

2

0

0

4

III

3.2

Modemanagement und Design

0

2

5

7

14

II

3.3

Textiltechnologie und Textilchemie

2

2

1

2

7

III

3.4

Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement2

0

2

2

1

5

II

4.

Design, Schnitt und Produktion

4.1

Entwurf- und Modezeichnen2

4

3

2

0

9

III

4.2

Schnittkonstruktion und Modellgestaltung2

5

3

3

3

14

II

4.3

Fertigungsverfahren, Verarbeitungstechnik und Experimentelles Design

17

17

18

19

71

IV

5.

Kommunikation

5.1

Fachsprache der Mode – Lebende Fremdsprache

1

1

0

0

2

I

Gesamtwochenstundenanzahl

38

38

38

37

151

B. Pflichtpraktikum3

4 Wochen Betriebspraxis zwischen 2. und 3. Semester

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen3

D. Förderunterricht3

_________________

1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

4 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

Das Kolleg für Mode hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen einer höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode zu vermitteln. Das Kolleg hat sie zu befähigen, gehobene Tätigkeiten oder eine selbstständige Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft unmittelbar auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Studierenden können

Die Studierenden

Die Studierenden

Die Studierenden

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern kann verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung von 151 Semester-Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmensmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit und die Nutzung der Ressourcen der Cluster „Wirtschaft“ und „Produktentwicklung und Produktion“ von größter Bedeutung. Wesentlich ist auch die Zusammenarbeit mit der jeweiligen schulautonomen Vertiefung. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmensmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für Mode zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 136/2020 in der geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

1.Semester – Kompetenzmodul 1

Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung

Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

1. Semester

Die Studierenden können

Kaufvertrag

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile).

Pflichten und Rechte der Vertragspartner; E-Commerce.

Kaufvertragsverletzungen; Konsumentenschutz (Verbraucherschutzgesetz).

Rechtsformen der Unternehmen, Firma/Firmenbuch.

Gewerberecht.

2. Semester

Die Studierenden können

Marketing

Grundlagen und Funktionen; Marktforschung; strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik); operatives Marketing in der Modebranche; Marketinginstrumente, Marketingmix.

Handelsbestriebe

Logistik.

Kundentypen, CRM (Akquisition, Beratung, Bindung, Verkaufsgespräche, Reklamationsbehandlung).

Vertriebscontrolling.

3. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Investitionsrechnung.

Grundlagen der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen-, Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung (Kreditformen, Kreditbesicherung, Kreditkosten), Leasing, Factoring.

Versicherungen.

Besonderheiten des Außenhandels

4. Semester

Die Studierenden können

Personalmanagement

Personalbedarf, Personalauswahl.

Grundlagen des Arbeitsrechts.

Beschäftigungsformen (Vertragsarten).

Führungsstile. Motivationsmodelle.

Managementaufgaben und -konzepte.

Pro Semester jeweils eine einstündige Schularbeit

1. Semester

Die Studierenden können

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis.

Buchführung

Belege, Belegorganisation inkl. Formvorschriften, Einführung in die Doppelte Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer.

Umsatzsteuervoranmeldung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

2. Semester

Die Studierenden können

Kostenrechnung

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.

Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk.

Teilkostenrechnung inklusive Unternehmensentscheidung.

Personalverrechnung

zB Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation

3. Semester

Die Studierenden können

Jahresabschluss

Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte; Forderungsbewertung; Rückstellungen; Rechnungsabgrenzung.

Abschluss von Einzelunternehmen.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

4. Semester

Die Studierenden können

Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen).

Steuerrecht

Einkunftsarten; Sonderausgaben; außergewöhnliche Belastungen.

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

Case Studies

einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zum Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation

1., 2., 3. Semester je 1einstündige Schularbeit .

4. Semester: 1 zwei- bis dreistündige Schularbeit.

1. Semester

Die Studierenden können

Projektmanagement

Definition; Aufbau und Rollen.

Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung; Projektabschluss; Arbeitshilfen für Projekte.

Projekt.

2. Semester

Die Studierenden können

Projektmanagement

Definition, Aufbau und Rollen.

Projektstart, -planung-, -steuerung- und -durchführung; Projektabschluss.

Projektbegleitende Erfolgsfaktoren.

Projekt-Tools.

Fächerübergreifendes Projekt.

Qualitätsmanagement

Grundlagen. Ziele, Erfolgskriterien. QM-Systeme.

3. Semester

Die Studierenden können

Qualitätsmanagement

Methoden.

Qualitätsprozesse (inner-, zwischen- und außerbetrieblich).

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. Dokumentation (Q-Handbuch; Verfahrens-, Arbeits-, Prüfanweisungen). QM-Tools.

3. Semester

Die Studierenden können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Gesichtspunkte.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

1. Semester

Die Studierenden können

Modegeschichte von der Antike bis zum Barock im Kontext der jeweiligen Baukunstepoche. Aspekte der Lebensweise und Geschlechterbilder.

2. Semester

Die Studierenden können

Modegeschichte vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der jeweiligen Kunststile.

Mode- und Designgeschichte prägende Designerinnen und Designer des 20. Jhdt.

Aspekte gesellschaftlicher Rollenbilder und Schönheitsideale.

3. Semester

Die Studierenden können

Mode- und Designgeschichte ab der Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen der Dekaden.

Entwicklung der Modegeschichte von der Haute Couture über Prêt – à – porter bis hin zur Massenmode.

Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien der Trenddekaden ab den 50iger Jahren.

Trendprägende Designerinnen und Designer.

4. Semester

Die Studierenden können

Arbeitsweise der Trendforschung.

Aktuelle trendprägende Designerinnen und Designer des 21. Jhdts..

Bereiche der Trendforschung.

Trendimpulse aus der Gesellschaft.

Trendmedien.

2. Semester

Die Studierenden können

Zielgruppenorientierter Entwurf. Skizzenbuch. Mood-Boards. Modegrafik mit fachspezifischer Software. Entwurf ausgehend von Vorgaben (Material, Stilepoche etc.) Zwei- und dreidimensionale Entwürfe.

Schnittentwicklung und Fertigungsplanung.

Konzeption von Werbung. Werbematerialgestaltung mittels Textverarbeitungs- oder Publishing-Software.

Auftragsbezogenes Projektmanagement.

3. Semester

Die Studierenden können

Organisation eines Projektes.

Innovative Designkonzepte mit fachspezifischer Software.

Selbstständige Schnittentwicklung mit fachspezifischer Software.

Erstellung der Planungsunterlagen.

Kundenpräsentation.

4. Semester

Die Studierenden können

Projektorganisation.

Mood-Board.

Zielgruppenorientierte und innovative Entwurfskollektionen.

Planungsunterlagen.

Schnittentwicklung.

Lookbook.

Kundenpräsentation.

1. Semester

Die Studierenden können

Überblick über textile Fasern, Fäden und Flächen.

Faserstoffaufbau, Naturfasern

Erkennungsmerkmale, Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung.

2. Semester

Die Studierenden können

Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren, Spezialfasern, High–tech–Fasern, Faserinnovationen

Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung.

3. Semester

Die Studierenden

Überblick mechanischer Spinnverfahren, Garne, Zwirne, Effektzwirne.

Textile Flächen im Überblick.

Faden-, Faserverbundstoffe, Kombinationen.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

4. Semester

Die Studierenden können

Textilveredelung

Farbgebung, Nass- und Trockenappretur.

Gesundheitsgefährdung im Textilbereich, Schadstoffe.

Umweltproblematik, ökologische Aspekte in der textilen Kette. Nachhaltigkeit und Recycling.

2. Semester

Die Studierenden können

REFA – Arbeitssystem (Leistungseinheit und Prozessbaustein).

Grundlagen der Arbeitsgestaltung.

Aufgabe und Ablauf – Gliederung und Gestaltung.

Erfolgreiche Unternehmen, humane Arbeit und REFA.

Arbeitsdatenermittlung, Gruppen- und Mehrstellenorganisationen.

Systeme vorbestimmter Zeiten.

3. Semester

Die Studierenden können

Prozessorientierte Arbeitsorganisation

Arbeitssystemgestaltung.

Vergleichen und Schätzen.

Rüstzeit.

Multimomentaufnahme.

Verteilzeitaufnahme.

Nutzung von Arbeitsdaten für die Kostenkalkulation.

Arbeitsdatenmanagement.

4. Semester

Die Studierenden können

REFA–Zeitstudie ( Durchführung und Auswertungen).

Ermittlung von Planzeitbausteinen.

1.Semester

Die Studierenden können

Proportionslehre. Figurales Zeichnen. Natur- und Detailstudien. Entwurfsaufgaben. Farbenlehre. Bekleidungsgrundformen.

Mal- und Zeichentechniken. Experimentelle Gestaltungsmöglichkeiten. Inspirationscollagen. Entwurfsaufgaben. Werkzeichnungen. Farbenlehre und Farbtheorien.

CAD- Anwendungen.

2. Semester

Die Studierenden können

Designentwicklung. Stil- und Trendstudien. Farb- und Inspirationskonzepte. Darstellungstechniken. Entwurfsaufgaben. Modellbeschreibung. Präsentationszeichnung.

CAD

Werkzeichnung. Vertiefende Anwendung.

3. Semester

Die Studierenden können

Visualisierungs- und Präsentationsmethoden. Vertiefende Übungen zu Darstellungstechniken. Auftragsorientierte Kollektionskonzepte. Entwurfsarbeiten (mit und ohne Computerunterstützung).

CAD

Werkzeichnungen. Vertiefende Anwendungen.

1. Semester

Die Studierenden können

Maßnehmen, Maßtabellen, Körpermaße, Proportionslinien.

Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

CAD

Erweiterte Grundfunktionen.

2. Semester

Die Studierenden können

Weitere Grundschnitte mit entsprechenden Detailschnitten.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Standardnahtführungen.

CAD

Erweitere Grundfunktionen und Anwendungen.

3. Semester

Die Studierenden können

Ärmelanlagen.

Modellschnitte. Komplexe Schnittentwicklungen.

CAD-unterstützte Schnittentwicklung.

4. Semester

Die Studierenden können

Grundschnitte und Modellschnitte für DOB wie Jacken, Mäntel.

Kragen- und Reverslösungen.

Kreative, moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD.

1. bis 3. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1dreistündige Schularbeit

1. Semester

Die Studierenden können

Basis- und Methodentraining für Hand- und Maschinnähen, Bügeln.

Technologie und Handhabung der verwendeten Bekleidungsmaschinen.

Detailarbeiten.

Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere.

Sicherheitsstandards.

2. Semester

Die Studierenden können

Technologie und Handhabung der zu verwendenden Bekleidungsmaschinen.

Erforderliche Detailarbeiten.

Werkstücke aus verschiedenen Materialien in anspruchsvolleren Verarbeitungstechniken.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Optimierung von Fertigungsprozessen.

Künstlerisch kreative Oberflächengestaltung.

3. Semester

Die Studierenden können

Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Detailarbeiten in erforderlichem Ausmaß.

Schnitterstellung manuell und/oder CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

Kreative und schnitttechnische Modellarbeit bezogen auf das Kleidungsstück.

Projekte.

4. Semester

Die Studierenden können

Werkstück aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Künstlerisch kreative Modellarbeit.

Projekte.

1. Semester

Die Studierenden können

Wirtschaftliche Themen

zB Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation

zB Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen.

2. Semester

Die Studierenden können

Wirtschaftliche Themen

zB Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos.

Mündliche und schriftliche Präsentation

zB Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modeschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen; Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.

Die Studierenden können

Vor Eintritt in das 3. Semester im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Semester

Summe

1.

2.

3.

4.

1.

Religion/Ethik4

1

1

1

1

4

(III)/III

2.

Wirtschaft

2.1

Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement

2

2

2

2

8

I

2.2

Rechnungswesen2

3

2

2

2

9

I

2.3

Projekt- und Qualitätsmanagement

0

1

1

1

3

I

3.

Mode- und Fachtheorie

3.1

Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung

1

1

1

1

4

III

3.2

Modemanagement2

2

2

2

3

9

II

3.3

Textiltechnologie und Textilchemie

2

2

1

2

7

III

3.4

Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement2

2

2

2

1

7

II

4.

Kollektionsentwicklung und Produktion

4.1

Entwurf- und Modezeichnen2

3

3

2

2

10

III

4.2

Digitale Bildbearbeitung und Fotografie2

0

1

2

2

5

III

4.3

Schnittkonstruktion2

4

4

0

0

8

II

4.4

Dreidimensionale Schnittentwicklung

2

2

0

0

4

II

4.5

Fertigungsverfahren, Verarbeitungstechnik und Experimentelles Design

15

15

0

0

30

IV

5.

Wahlpflichtbereich

5.A

Angewandtes Modedesign Damen

5.1

Schnittkonstruktion – Damen

0

0

4

3

7

II

5.2

Modeatelier – Damen

0

0

18

18

36

IV

5.B

Angewandtes Modedesign Herren

5.1

Schnittkonstruktion – Herren

0

0

4

3

7

II

5.2

Modeatelier – Herren

0

0

18

18

36

IV

Gesamtwochenstundenanzahl

37

38

38

38

151

B. Pflichtpraktikum3

4 Wochen Betriebspraxis zwischen 2. und 3. Semester

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen3 Modeeventmanagement

0

0

1

0

1

III

D. Förderunterricht3

__________________________

1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

4 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

Das Kolleg für Mode hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen einer höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode zu vermitteln. Das Kolleg hat sie zu befähigen, gehobene Tätigkeiten oder eine selbstständige Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft unmittelbar auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Studierenden können

Die Studierenden

Die Studierenden

Die Studierenden

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern kann verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung von 151 Semester-Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden soll durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 136/2020 in der geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

1.Semester – Kompetenzmodul 1

Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung

Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

1. Semester

Die Studierenden können

Kaufvertrag

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile).

Pflichten und Rechte der Vertragspartner; E-Commerce.

Kaufvertragsverletzungen; Konsumentenschutz (Verbraucherschutzgesetz).

Rechtsformen der Unternehmen, Firma/Firmenbuch.

Gewerberecht.

2. Semester

Die Studierenden können

Marketing

Grundlagen und Funktionen; Marktforschung; strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik); operatives Marketing in der Modebranche; Marketinginstrumente, Marketingmix.

Handelsbestriebe

Logistik.

Kundentypen, CRM (Akquisition, Beratung, Bindung, Verkaufsgespräche, Reklamationsbehandlung).

Vertriebscontrolling.

3. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Investitionsrechnung.

Grundlagen der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen-, Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung (Kreditformen, Kreditbesicherung, Kreditkosten), Leasing, Factoring.

Versicherungen.

Besonderheiten des Außenhandels.

4. Semester

Die Studierenden können

Personalmanagement

Personalbedarf, Personalauswahl.

Grundlagen des Arbeitsrechts.

Beschäftigungsformen (Vertragsarten).

Führungsstile. Motivationsmodelle.

Managementaufgaben und -konzepte.

Pro Semester jeweils eine einstündige Schularbeit

1. Semester

Die Studierenden können

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis.

Buchführung

Belege, Belegorganisation inkl. Formvorschriften, Einführung in die Doppelte Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer.

Umsatzsteuervoranmeldung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

2. Semester

Die Studierenden können

Kostenrechnung

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.

Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk.

Teilkostenrechnung inklusive Unternehmensentscheidung.

Personalverrechnung

zB Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation

3. Semester

Die Studierenden können

Jahresabschluss

Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte; Forderungsbewertung; Rückstellungen; Rechnungsabgrenzung.

Abschluss von Einzelunternehmen.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

4. Semester

Die Studierenden können

Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen).

Steuerrecht

Einkunftsarten; Sonderausgaben; außergewöhnliche Belastungen.

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

Case Studies

einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zum Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation

1., 2., 3. Semester je 1 einstündige Schularbeit.

4. Semester: 1 zwei- bis dreistündige Schularbeit.

2. Semester

Die Studierenden können

Projektmanagement

Definition; Aufbau und Rollen.

Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung; Projektabschluss; Arbeitshilfen für Projekte.

Fächerübergreifende Projekte in Kombination mit dem Unterrichtsgegenstand Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement.

Projekt.

3. Semester

Die Studierenden können

Projektmanagement

Definition, Aufbau und Rollen.

Projektstart, -planung-, -steuerung- und -durchführung; Projektabschluss.

Projektbegleitende Erfolgsfaktoren.

Projekt-Tools.

Fächerübergreifendes Projekt.

Qualitätsmanagement

Grundlagen. Ziele, Erfolgskriterien. QM-Systeme.

4. Semester

Die Studierenden können

Qualitätsmanagement

Methoden.

Qualitätsprozesse (inner-, zwischen- und außerbetrieblich).

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. Dokumentation (Q-Handbuch; Verfahrens-, Arbeits-, Prüfanweisungen). QM-Tools.

1. Semester

Die Studierenden können

Modegeschichte von der Antike bis zum Barock im Kontext der jeweiligen Baukunstepoche. Aspekte der Lebensweise und Geschlechterbilder.

2. Semester

Die Studierenden können

Modegeschichte vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der jeweiligen Kunststile.

Mode- und Designgeschichte prägende Designerinnen und Designer des 20. Jhdt..

Aspekte gesellschaftlicher Rollenbilder und Schönheitsideale.

3. Semester

Die Studierenden können

Mode- und Designgeschichte ab der Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen der Dekaden.

Entwicklung der Modegeschichte von der Haute Couture über Prêt – à – porter bis hin zur Massenmode.

Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien der Trenddekaden ab den 50iger Jahren.

Trendprägende Designerinnen und Designer.

4. Semester

Die Studierenden können

Arbeitsweise der Trendforschung.

Aktuelle trendprägende Designerinnen und Designer des 21.Jhdts..

Bereiche der Trendforschung.

Trendimpulse aus der Gesellschaft.

Trendmedien.

1. Semester

Die Studierenden können

Berufe der Mode- und Textilwirtschaft.

Entwurf

Konzepte; Zwei-und dreidimensionaler Entwurf.

Teamarbeiten.

2. Semester

Die Studierenden können

Auftragsbezogenes Projektmanagement

Organisation und Planung von Teamprojekten nach den Regeln des Projektmanagements.

Zielgruppenorientierte Entwürfe mit fachspezifischer Software.

Schnittentwicklung und Fertigungsplanung mit fachspezifischer Software.

Theorie des Designprozesses.

Zielgruppenanalyse, Trendanalyse.

3. Semester

Die Studierenden können

Organisation eines Projektes.

Innovative Designkonzepte mit fachspezifischer Software.

Selbstständige Schnittentwicklung mit fachspezifischer Software.

Erstellung der Planungsunterlagen.

Kundenpräsentation.

4. Semester

Die Studierenden können

Projektorganisation.

Mood-Board.

Zielgruppenorientierte und innovative Entwurfskollektionen.

Planungsunterlagen.

Schnittentwicklung.

Lookbook.

Kundenpräsentation.

1. Semester

Die Studierenden können

Überblick über textile Fasern, Fäden und Flächen.

Faserstoffaufbau, Naturfasern

Erkennungsmerkmale, Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung.

2. Semester

Die Studierenden können

Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren, Spezialfasern, High–tech–Fasern, Faserinnovationen

Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung.

3. Semester

Die Studierenden

Überblick mechanischer Spinnverfahren, Garne, Zwirne, Effektzwirne.

Textile Flächen im Überblick.

Faden-, Faserverbundstoffe, Kombinationen.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

4. Semester

Die Studierenden können

Textilveredelung

Farbgebung, Nass- und Trockenappretur.

Gesundheitsgefährdung im Textilbereich, Schadstoffe.

Umweltproblematik, ökologische Aspekte in der textilen Kette. Nachhaltigkeit und Recycling.

1. Semester

Die Studierenden können

REFA – Arbeitssystem (Leistungseinheit und Prozessbaustein).

Grundlagen der Arbeitsgestaltung.

Aufgabe und Ablauf – Gliederung und Gestaltung.

Erfolgreiche Unternehmen, humane Arbeit und REFA.

Arbeitsdatenermittlung bei Gruppen- und Mehrstellenorganisationen.

Systeme vorbestimmter Zeiten.

2. Semester

Die Studierenden können

Prozessorientierte Arbeitsorganisation

Arbeitssystemgestaltung.

Nutzung von Arbeitsdaten für die Kostenkalkulation.

Vergleichen und Schätzen.

Rüstzeit – Ermittlung und Minimierung.

Multimomentaufnahme.

Verteilzeitaufnahme.

3. Semester

Die Studierenden können

Arbeitsdatenmanagement.

Leistungsgradbeurteilung.

REFA–Zeitstudie ( Durchführung und Auswertungen).

Ermittlung von Planzeitbausteinen.

4. Semester

Die Studierenden können

Arbeitsbewertung.

Leistungsbewertung.

Entgeltgestaltung.

1. Semester

Die Studierenden können

Proportionslehre. Figurales Zeichnen. Natur- und Detailstudien. Entwurfsaufgaben. Farbenlehre. Bekleidungsgrundformen.

CAD

Grundlagen

2. Semester

Die Studierenden können

Mal- und Zeichentechniken. Experimentelle Gestaltungsmöglichkeiten. Inspirationscollagen. Entwurfsaufgaben. Werkzeichnungen. Farbenlehre und Farbtheorien.

CAD- Anwendungen.

3. Semester

Die Studierenden können

Designentwicklung. Stil- und Trendstudien. Farb- und Inspirationskonzepte. Darstellungstechniken. Entwurfsaufgaben. Modellbeschreibung. Präsentationszeichnung.

CAD

Werkzeichnung. Vertiefende Anwendung.

4. Semester

Die Studierenden können

Visualisierungs- und Präsentationsmethoden. Vertiefende Übungen zu Darstellungstechniken. Auftragsorientierte Kollektionskonzepte. Entwurfsarbeiten (mit und ohne Computerunterstützung).

CAD

Werkzeichnungen. Vertiefende Anwendungen.

2. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Fotografie.

Kamera, Objektive.

Raumwirkung.

Licht- und Schattengebung.

3. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen und Anwendung eines Bildbearbeitungsprogrammes.

Facheinschlägige Bildbearbeitung

Modefotografie (vertiefende Problemstellungen).

Gebrauchsgrafik (Einführung).

4. Semester

Die Studierenden können

Modefotografie.

Gebrauchsgrafik (Vertiefung).

Erstellung druckfertiger Daten.

Plakat, Einladungen, Selbstpräsentation.

1. Semester

Die Studierenden können

Maßnehmen, Maßtabellen, Körpermaße, Proportionslinien.

Grundschnitte für verschiedene Produktsparten.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

CAD-Grundfunktionen.

2. Semester

Die Studierenden können

Grundschnitte für DOB und/oder HAKA mit entsprechenden Detailschnitten.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Standardnahtführungen.

Kreative, moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD.

1. bis 3. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1dreistündige Schularbeit

1. Semester

Die Studierenden können

Arbeit an der Schneiderpuppe

Stecken und Modellieren einfacher Grundformen.

Arbeiten mit Proportionen; Entwicklung einfacher Modelle.

Entwicklung von zweidimensionalen Schnitten.

Arbeiten mit Volumen; neue Linienführungen.

Experimentieren mit Materialien.

Proportionsübungen zu verschiedenen Details wie Taschen, Passenformen.

2. Semester

Die Studierenden können

Arbeit an der Schneiderpuppe

Individuelle Formenaufbauten. Umsetzung von Modebildern.

Entwicklung des zweidimensionalen Papierschnitts.

Konstruktion bekleidungsfremder Formen.

Experimentelles Arbeiten mit fertigen Bekleidungselementen. Komplexe Silhouetten.

Experimentieren mit Materialien.

1. Semester

Die Studierenden können

Basis- und Methodentraining für Hand- und Maschinnähen, Bügeln.

Technologie und Handhabung der verwendeten Bekleidungsmaschinen.

Detailarbeiten.

Einfache Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD.

Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere.

Sicherheitsstandards.

2. Semester

Die Studierenden können

Technologie und Handhabung der zu verwendenden Bekleidungsmaschinen.

Erforderliche Detailarbeiten.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Optimierung von Fertigungsprozessen.

Künstlerisch kreative Oberflächengestaltung.

Werkstücke in französischer Ausführung und HAKA.

3. Semester

Die Studierenden können

Ärmelanlagen.

Modellschnitte. Komplexe Schnittentwicklungen.

CAD-unterstützte Schnittentwicklung.

4. Semester

Die Studierenden können

Grundschnitte und Modellschnitte für DOB wie Jacken, Mäntel.

Kragen- und Reverslösungen.

Komplexe Schnittentwicklungen.

CAD-unterstützte Schnittentwicklung.

3. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit

3. Semester

Die Studierenden können

Werkstücke für DOB aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Detailarbeiten in erforderlichem Ausmaß.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD.

Kreative und schnitttechnische Modellarbeit bezogen auf das Kleidungsstück.

Projekte.

4. Semester

Die Studierenden können

Werkstücke für DOB aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Detailarbeiten.

Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken.

Optimierung von Fertigungsprozessen.

3. Semester

Die Studierenden können

Maßnehmen, Maßtabelle, Körpermaße, Proportionslinien.

Grundschnitte für verschiedene Produktsparten, entsprechende Detailschnitte.

Kragen- und Reverslösungen.

CAD-unterstützte Schnittentwicklungen.

4. Semester

Die Studierenden können

Ärmelanlagen.

Modellschnitte. Komplexe Schnittlösungen.

Erweiterte Anwendungen wie Gesellschaftsbekleidung.

CAD-unterstützte Schnittentwicklungen.

3. Semester: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit.

3. Semester

Die Studierenden können

Werkstücke für HAKA nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Detailarbeiten in erforderlichem Ausmaß.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD.

Projekte.

4. Semester

Die Studierenden können

Werkstücke für HAKA aus anspruchsvollen Materialien.

Erforderliche Detailarbeiten.

Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken.

Optimierung von Fertigungsprozessen.

Die Schülerinnen und Schüler können

Vor Eintritt in das 3. Semester im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Semester

Summe

1.

2.

3.

4.

1.

Religion/Ethik4

1

1

1

1

4

(III)/III

2.

Wirtschaft

2.1

Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement

2

2

2

2

8

I

2.2

Rechnungswesen2

3

2

2

2

9

I

2.3

Projekt- und Qualitätsmanagement

0

1

1

1

3

I

3.

Mode- und Fachtheorie

3.1

Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung

1

1

1

1

4

III

3.2

Textiltechnologie und Textilchemie

2

2

1

1

6

III

3.3

Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement2

0

2

1

2

5

II

4.

Design, Schnitt und Produktion

4.1

Modegrafik, Entwurf und Musterdesign2

3

2

2

3

10

III

4.2

Digitale Bildbearbeitung und Fotografie

0

0

2

3

5

III

4.3

Schnittkonstruktion2

4

4

0

0

8

II

4.4

Dreidimensionale Schnittentwicklung (Modellismus)

2

2

0

0

4

II

4.5

Fertigungsverfahren, Verarbeitungstechnik und Experimentelles Design

15

15

0

0

30

IV

5.

Kollektionsentwicklung und -erstellung

5.1

Planung und Entwurf

0

0

3

1

4

III

5.2

Schnittkonstruktion – Kollektion

0

0

3

2

5

II

5.3

Kollektionserstellung

0

0

16

16

32

IV

5.4

Gewebe, Textur und Oberfläche

4

4

3

3

14

III

Gesamtwochenstundenanzahl

38

38

38

37

151

B. Pflichtpraktikum3

4 Wochen Betriebspraxis zwischen 2. und 3. Semester

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen3

D. Förderunterricht3

_______________________

1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

4 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

Das Kolleg für Mode hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen einer höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode zu vermitteln. Das Kolleg hat sie zu befähigen, gehobene Tätigkeiten oder eine selbstständige Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft unmittelbar auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Studierenden können

Die Studierenden

Die Studierenden können

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern kann verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung von 151 Semester-Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

1.Semester – Kompetenzmodul 1

Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung

Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

1. Semester

Die Studierenden können

Kaufvertrag

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile).

Pflichten und Rechte der Vertragspartner; E-Commerce.

Kaufvertragsverletzungen; Konsumentenschutz (Verbraucherschutzgesetz).

Rechtsformen der Unternehmen, Firma/Firmenbuch.

Gewerberecht.

2. Semester

Die Studierenden können

Marketing

Grundlagen und Funktionen; Marktforschung; strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik); operatives Marketing in der Modebranche; Marketinginstrumente, Marketingmix.

Handelsbestriebe

Logistik.

Kundentypen, CRM (Akquisition, Beratung, Bindung, Verkaufsgespräche, Reklamationsbehandlung).

Vertriebscontrolling.

3. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Investitionsrechnung.

Grundlagen der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen-, Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung (Kreditformen, Kreditbesicherung, Kreditkosten), Leasing, Factoring.

Versicherungen.

Besonderheiten des Außenhandels.

4. Semester

Die Studierenden können

Personalmanagement

Personalbedarf, Personalauswahl.

Grundlagen des Arbeitsrechts.

Beschäftigungsformen (Vertragsarten).

Führungsstile. Motivationsmodelle.

Managementaufgaben und -konzepte.

Pro Semester jeweils eine einstündige Schularbeit

1. Semester

Die Studierenden können

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis.

Buchführung

Belege, Belegorganisation inkl. Formvorschriften, Einführung in die Doppelte Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer.

Umsatzsteuervoranmeldung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

2. Semester

Die Studierenden können

Kostenrechnung

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.

Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk.

Teilkostenrechnung inklusive Unternehmensentscheidung.

Personalverrechnung

zB Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

3. Semester

Die Studierenden können

Jahresabschluss

Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte; Forderungsbewertung; Rückstellungen; Rechnungsabgrenzung.

Abschluss von Einzelunternehmen.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

4. Semester

Die Studierenden können

Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen).

Steuerrecht

Einkunftsarten; Sonderausgaben; außergewöhnliche Belastungen.

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

Case Studies

einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zum Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation

1., 2., 3. Semester je eine einstündige Schularbeit .

4. Semester: Eine zwei- bis dreistündige Schularbeit.

2. Semester

Die Studierenden können

Projektmanagement

Definition; Aufbau und Rollen.

Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung; Projektabschluss; Arbeitshilfen für Projekte.

Projekt.

3. Semester

Die Studierenden können

Projektmanagement

Definition, Aufbau und Rollen.

Projektstart, -planung-, -steuerung- und -durchführung; Projektabschluss.

Projektbegleitende Erfolgsfaktoren.

Projekt-Tools.

Fächerübergreifendes Projekt.

Qualitätsmanagement

Grundlagen. Ziele, Erfolgskriterien. QM-Systeme.

4. Semester

Die Studierenden können

Qualitätsmanagement

Methoden.

Qualitätsprozesse (inner-, zwischen- und außerbetrieblich).

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. Dokumentation (Q-Handbuch; Verfahrens-, Arbeits-, Prüfanweisungen). QM-Tools.

1. Semester

Die Studierenden können

Modegeschichte von der Antike bis zum Barock im Kontext der jeweiligen Baukunstepoche. Aspekte der Lebensweise und Geschlechterbilder.

2. Semester

Die Studierenden können

Modegeschichte vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der jeweiligen Kunststile.

Mode- und Designgeschichte prägende Designerinnen und Designer des 20. Jhdt..

Aspekte gesellschaftlicher Rollenbilder und Schönheitsideale.

3. Semester

Die Studierenden können

Mode- und Designgeschichte ab der Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen der Dekaden.

Entwicklung der Modegeschichte von der Haute Couture über Prêt – à – porter bis hin zur Massenmode.

Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien der Trenddekaden ab den 50iger Jahren.

Trendprägende Designerinnen und Designer.

4. Semester

Die Studierenden können

Arbeitsweise der Trendforschung.

Aktuelle trendprägende Designerinnen und Designer des 21.Jhdts..

Bereiche der Trendforschung.

Trendimpulse aus der Gesellschaft.

Trendmedien.

1. Semester

Die Studierenden können

Überblick über textile Fasern, Fäden und Flächen.

Faserstoffaufbau, Naturfasern

Erkennungsmerkmale, Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung.

2. Semester

Die Studierenden können

Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren, Spezialfasern, High–tech–Fasern, Faserinnovationen

Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung.

3. Semester

Die Studierenden

Überblick mechanischer Spinnverfahren, Garne, Zwirne, Effektzwirne.

Faden-, Faserverbundstoffe, Kombinationen.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

4. Semester

Die Studierenden können

Textilveredelung

Farbgebung, Nass- und Trockenappretur.

Gesundheitsgefährdung im Textilbereich, Schadstoffe.

Umweltproblematik, ökologische Aspekte in der textilen Kette. Nachhaltigkeit und Recycling.

2. Semester

Die Studierenden können

REFA – Arbeitssystem (Leistungseinheit und Prozessbaustein).

Grundlagen der Arbeitsgestaltung.

Aufgabe und Ablauf – Gliederung und Gestaltung.

Erfolgreiche Unternehmen, humane Arbeit und REFA.

Arbeitsdatenermittlung, Gruppen- und Mehrstellenorganisationen.

Systeme vorbestimmter Zeiten.

3. Semester

Die Studierenden können

Prozessorientierte Arbeitsorganisation

Arbeitssystemgestaltung.

Vergleichen und Schätzen.

Rüstzeit.

Multimomentaufnahme.

Verteilzeitaufnahme.

4. Semester

Die Studierenden können

Nutzung von Arbeitsdaten für die Kostenkalkulation.

Arbeitsdatenmanagement.

REFA–Zeitstudie ( Durchführung und Auswertungen).

Ermittlung von Planzeitbausteinen.

1. Semester

Die Studierenden können

Entwurfsaufgaben.

Grundlagen der Themenrecherche, Skizzen- oder Recherchebuch.

Grundlagen von Kollektionskonzepten zeitgemäßer und Trend prägender Designerinnen.

Kreativtechniken.

Objekt-und Detailstudien, bekleidungsrelevante Naturstudien, Proportionsstudien.

Grundlagen der Modegrafik

Skizze, Speedsketching, Gestaltungstechniken in der Modegrafik und im Layout.

CAD

Grundlagen.

2. Semester

Die Studierenden können

Entwurfsaufgaben, Themenrecherche, Skizzen- oder Recherchebuch.

Grundlagen von Kollektionskonzepten zeitgemäßer und Trend prägender Designerinnen.

Design-und Kreativtechniken.

Designentwicklung, Farb-und Inspirationskonzepte.

Skizze, Darstellung von Kleidungsstücken.

Techniken der Modegrafik und Illustration. Werkzeichnung.

Zeitgemäße Layoutgestaltung. Zeitgenössische Visualisierungs-und Präsentationsmethoden.

CAD

Erweiterte Anwendungen.

3. Semester

Die Studierenden können

Entwurfsaufgaben, Präsentationszeichnung. Musterdesign.

Erweiterte Darstellungstechniken.

Zeitgemäße Layout-Gestaltung.

Trendmedien.

CAD

Erweiterte Anwendungen.

4. Semester

Die Studierenden können

Farb-und Inspirationskonzepte.

Darstellungstechniken, Entwurfsaufgaben mit/ohne Computerunterstützung. Werkzeichnung, Präsentationszeichnung. Zeitgemäße Layoutgestaltung.

CAD

Erweiterte Anwendungen.

3. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Fotografie.

Kamera, Objektive.

Raumwirkung.

Licht- und Schattengebung.

Modefotografie.

Grundlagen und Anwendung eines Bildbearbeitungsprogrammes.

Facheinschlägige Bildbearbeitung.

4. Semester

Studierenden können

Modefotografie (vertiefende Problemstellungen).

Gebrauchsgrafik.

Erstellung druckfertiger Daten.

Plakat, Einladungen, Selbstpräsentation.

1. Semester

Die Studierenden können

Maßnehmen, Maßtabellen, Körpermaße, Proportionslinien.

Grundschnitte für verschiedene Produktsparten.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

CAD-Grundfunktionen.

2. Semester

Die Studierenden können

Grundschnitte für DOB mit entsprechenden Detailschnitten.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Standardnahtführungen.

Kreative, moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD.

1. bis 3. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

4. Semester: 1dreistündige Schularbeit

1. Semester

Die Studierenden können

Arbeit an der Schneiderpuppe

Stecken und Modellieren einfacher Grundformen;

Arbeiten mit Proportionen; Entwicklung einfacher Modelle.

Entwicklung von zweidimensionalen Schnitten.

Arbeiten mit Volumen; neue Linienführungen.

Experimentieren mit Materialien.

Proportionsübungen zu verschiedenen Details wie Taschen, Passenformen.

2. Semester

Die Studierenden können

Arbeit an der Schneiderpuppe

Individuelle Formenaufbauten. Umsetzung von Modebildern.

Entwicklung des zweidimensionalen Papierschnitts.

Konstruktion bekleidungsfremder Formen.

Experimentelles Arbeiten mit fertigen Bekleidungselementen. Komplexe Silhouetten.

Experimentieren mit Materialien.

1. Semester

Die Studierenden können

Basis- und Methodentraining für Hand- und Maschinnähen, Bügeln.

Technologie und Handhabung der verwendeten Bekleidungsmaschinen.

Detailarbeiten.

Einfache Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD

Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere.

Sicherheitsstandards.

2. Semester

Die Studierenden können

Technologie und Handhabung der zu verwendenden Bekleidungsmaschinen.

Erforderliche Detailarbeiten.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Optimierung von Fertigungsprozessen.

Künstlerisch kreative Oberflächengestaltung.

Werkstücke aus verschiedenen Materialien in anspruchsvoller Verarbeitung.

3. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen der Kollektionserstellung und Kollektionsstruktur.

Methoden der Ideenfindung, Design-und Kreativtechniken.

Designer-und Trendrecherche, Trendmedien. Skizzen-und Recherchebuch.

Kollektionsentwurf, Entwurfsserie, Kollektionsplanung.

Visualisierungs-und Präsentationsmethoden.

Erweiterte CAD-Anwendungen.

4. Semester

Die Studierenden können

Vernetzte Realisierung der Abschlusskollektion.

Designer-und Trendrecherche, Trendmedien.

Kollektionsentwurf, Entwurfsserie, Kollektionsplanung.

Visualisierung und Präsentation.

Erweiterte CAD-Anwendungen.

3. Semester

Die Studierenden können

Grundschnitte. Zwei-und dreidimensionale Modellschnitte.

CAD-Anwendungen.

4. Semester

Die Studierenden können

Zwei-und dreidimensionale Modellschnitte.

CAD-Anwendungen.

3. Semester

Die Studierenden können

Vom Prototyp zum produktionsreifen Modell.

Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß.

Werkstücke aus verschiedenen Materialien in qualitätsbewusster Verarbeitung.

4. Semester

Die Studierenden können

Vom Prototyp zum produktionsreifen Modell.

Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß.

Werkstücke aus verschiedenen Materialien in qualitätsbewusster Verarbeitung.

1. Semester

Die Studierenden können

Konstruktion textiler Flächen

Flächen-, struktur-und raumbildende Techniken (zB Stricken, Häkeln, Knüpfen, Weben).

Maschenbildende Elemente und Arbeitsweisen.

Fachvokabular. Struktur und Haptik.

Kulturelle Dimension. Verankerung im zeitgenössischen Mode-und Textilkontext.

Kombinationen in Technik und Materialauswahl.

Ausarbeitung von Textildesigns mittels CAD sowie manuell.

2. Semester

Die Studierenden können

Textile Transformation

Grundlagen der Oberflächengestaltung und Stoffbearbeitung (zB Drucken, Färben, Ätzen, Sticken, Applizieren).

Motiv und Rapport.

Oberflächenstrukturierung und taktile Eigenschaften.

Verankerung im zeitgenössischen Mode-und Textilkontext.

Kulturelle Dimension.

Chemische und physikalische Verfahren zur Veränderung der Stoffeigenschaften und des Aussehens der Textilien; Umgang mit Farbmitteln und Chemikalien.

Fachvokabular.

Freie Strukturen und experimentelle Texturen; Materialkombinationen.

Computerunterstütztes und manuelles Textildesign.

3. Semester

Die Studierenden können

Experiment und Entwicklung individueller textiler Flächen zum eigenen Kollektionskonzept unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften und des bekleidungsrelevanten Einsatzbereiches.

Textile Gestaltungstechniken; Grundlagen des Textildesigns in Relation zur individuellen Kollektion, unter Berücksichtigung von Textur, Oberfläche, Farbe, Muster, Motiv, Stoffgewicht.

Erarbeitung materialadäquater Besonderheiten.

Auseinandersetzung mit aktuellem Textil-und Modedesign.

Computerunterstütztes Textildesign.

4. Semester

Die Studierenden können

Individuelle Vertiefung der Entwurfs-und textilen Techniken im gewählten Schwerpunktfach.

Wechselwirkung zwischen Modeentwurf und Textildesign (Textur, Farbe, Muster, Motiv, Format und Stoffgewicht) unter Berücksichtigung des Kollektionskonzepts

Realisierung individueller textiler Flächen oder Oberflächen zum eigenen Kollektionskonzept unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften und des bekleidungsrelevanten Einsatzbereiches.

Erarbeitung materialadäquater Besonderheiten.

Auseinandersetzung mit aktuellem Textil-und Modedesign.

Präsentationsformat.

CAD-Anwendung.

Die Schülerinnen und Schüler können

Vor Eintritt in das 3. Semester im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

I.

II.

III.

IV.

V.

A.1.

Stammbereich

1.

Religion/Ethik9

2

2

2

2

2

10

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

2.1

Deutsch2

3

3

3

2

2

13

(I)

2.2

Englisch

3

3

2

3

2

13

(I)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache3

0

0

2

2

2

6

(I)

3.

Naturwissenschaften und Mathematik

3.1

Naturwissenschaften4

0

2

2

2

0

6

III

3.2

Angewandte Mathematik5

2

2

2

2

2

10

(I)

4.

Wirtschaft und Gesellschaft

4.1

Geschichte und Politische Bildung

1

1

1

1

1

5

III

4.2

Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft

2

2

0

0

0

4

III

4.3

Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement6

0

2

3

2

2

9

I

4.4

Rechnungswesen6

0

2

2

2

2

8

I

4.5

Recht

0

0

0

0

2

2

III

4.6

Officemanagement

2

0

0

0

0

2

III

5.

Kunst und Gestaltung

5.1

Kunst- und Kulturgeschichte

0

0

2

2

2

6

III

5.2

Mediale Darstellungsverfahren6

5

5

2

2

2

16

II

5.3

Atelier für räumliches Gestalten

7

6

0

0

0

13

IVb

5.4

Atelier für flächiges Gestalten

5

5

0

0

0

10

IVb

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

1

9

(IVa)

Wochenstundenzahl Stammbereich

34

37

25

24

22

142

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich (Schulautonome Pflichtgegenstände)

1.

Schulautonomer Schwerpunkt7

Produkt Design Objekt

0

0

13

14

15

42

III

Produkt Design Textil

0

0

13

14

15

42

III

Visuelle Gestaltung

0

0

13

14

15

42

III

Objekt Bild Medien

0

0

13

14

15

42

III

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung

1

0

0

0

0

1

III

Gesamtwochenstundenzahl

35

37

38

38

37

185

C. Pflichtpraktikum

4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen8

E. Förderunterricht8

F. Fakultatives Praktikum

4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang

____________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Inklusive Inhalte Kommunikation.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Biologie und Ökologie, Physik, Chemie.

5 Mit Technologieunterstützung.

6 Mit Computerunterstützung.

7 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein schulautonomer Schwerpunkt im Gesamtausmaß von mind. 37 Wochenstunden zu führen.

8 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

9 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

G. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung.

Die Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung dient im Rahmen der Aufgaben der österreichischen Schule § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung (§§ 65 und 72 SchOG), die zur Ausübung gehobener Berufe in allen Bereichen der Wirtschaft befähigt, sowie zur Universitätsreife (Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten) führt. In einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt, die zur Ausübung von – auch selbstständigen – Tätigkeiten in der Wirtschaft, insbesondere in gestalterisch und künstlerisch geprägten Berufsfeldern, sowie im gesamten Kulturbereich befähigen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung

Insbesondere verfügen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung über folgende Kompetenzen

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung haben Einblick in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und verfügen über Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt und verfügen über mindestens 4 Wochen einschlägige Berufserfahrung.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und mit anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Sie befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Die Ausbildung fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Absolventinnen und Absolventen zeichnen sich im Besonderen durch ihren künstlerisch-ästhetischen Zugang aus, welcher sie in ihrem innovativen Tun, ihrer intuitiven oder reflektierten Herangehensweise, sowie ihrer künstlerisch-kulturellen Haltung zu Expertinnen und Experten macht.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist.

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Insgesamt stehen schulautonome Stunden im Ausmaß von 42 Stunden zur Verfügung, wobei

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kunst, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kunst, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen, sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Grundlage in allen Clustern bilden unter anderem auch die bereits vorhandenen Bildungsstandards.

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit den Anforderungen der Praxis ist wesentliche Grundlage für die Befähigung zur Ausübung eines künstlerisch-gestalterisch geprägten Berufes und Berufen im freischaffenden Bereich.

Entwicklung der handwerklichen und fachlichen Kompetenzen sowie der Kompetenz, Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe in ihrer Gesamtheit erfassen zu können, erfolgt durch eine inhaltliche Verknüpfung der Clustergegenstände untereinander und den Gegenständen der anderen Cluster und trägt somit sowohl dem unternehmerischen Denken und Handeln als auch ökologischen Aspekten Rechnung.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind auf semesteradäquater Komplexitätsstufe,mit zunehmender Selbstständigkeit und unter dem Aspekt der Teambildung zu erfüllen.

In diesen Pflichtgegenständen ist es wichtig, das schöpferische Potenzial und die Kreativität der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, damit diese Eigenes von der Idee, über den Entwurf, unter Berücksichtigung des Materials und der Technik umsetzen können. Der Dokumentation des Gestaltungsprozesses kommt ebenfalls besondere Bedeutung zu.

Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Mediale Darstellungsverfahren“, „Atelier für räumliches Gestalten“, „Atelier für flächiges Gestalten“ sowie des Schulautonomen Schwerpunktes wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates und der Schulgemeinschaft) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang möglichst 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Mediale Darstellungsverfahren“, „Atelier für räumliches Gestalten“, „Atelier für flächiges Gestalten“ sowie dem schulautonomen Schwerpunkt nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschüler elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation (Lehramt, Aus-, Fortbildung, usw.) verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Branchen und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9

9. Semester

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung).

Reflexion

Reflexion über alltägliche Lebenssituationen.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussionen.

Kurzpräsentationen.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte wie zB Stellungnahme, Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion

Erkennen literarischer Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen

Mündliche Stellungnahme, Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorischer Mittel.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Lineare und nichtlinearer Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentativer Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer, literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquelle.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer, literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für meinungsbetonte Rede).

Textsortenüberblick.

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für meinungsbetonte Rede).

Textsortenüberblick.

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Alltagstexte

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie einfache gesellschaftliche bzw. berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung, Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie einfache gesellschaftliche bzw. berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB einfache Telefonate, kurze Anfragen und Auskünfte, Beantwortung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche bzw. berufliche Themen

zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Gesundheit, Arbeitswelt, Werbung, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Reservierung, Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Gesundheit, Werbung, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB E-Mail, Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion, Blog).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

zB Anfrage, Einladung, Telefonate, einfache Werbe- und Informationstexte, Bewerbung.

Einfache Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Einholen von Informationen und Meinungen

zB Interview, Befragung, Recherche.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Einholen von Informationen und Meinungen

zB Interview, Befragung, Recherche.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen

zB Interview, Befragung, Recherche.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben, und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen

zB Interview, Befragung, Recherche.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben, Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken.

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Mode, Unterkunft, Freizeit und Sport.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Listen, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Erweiterung des Repertoires an Fragen und Antworten zu Dingen, Hobbys usw.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von alltäglichen Erfahrungen und Interessen.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen im Bereich öffentlicher Verkehr und Gastronomie.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, kurze Beschreibungen von Lebensgewohnheiten, (zB Feste, Feiertage, Traditionen und Speisen im eigenen Land und den Ländern der Zielsprache, Galeriebesuch), einfache Beschreibungen von Bildern oder Objekten, Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB Alltagsgespräche, E-Mail), kurze Berichte zu Themen aus dem alltäglichen Umfeld, einfache Informationsmaterialien.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kunst und Kultur.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien im Bereich Kunst und Kultur (medienunterstützt).

Kurze und einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Kunst und Kultur.

Aktuelle Themen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation

zB Bewerbung, Motivationsschreiben.

Aktuelle Themen aus Kunst und Kultur.

Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Alltagstexte

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie einfache gesellschaftliche bzw. berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung, Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie einfache gesellschaftliche bzw. berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB einfache Telefonate, kurze Anfragen und Auskünfte, Beantwortung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche bzw. berufliche Themen

zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Gesundheit, Arbeitswelt, Werbung, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Reservierung, Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Gesundheit, Werbung, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB E-Mail, Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion, Blog).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt)

zB Anfrage, Einladung, Telefonate, einfache Werbe- und Informationstexte, Bewerbung.

Einfache Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Einholen von Informationen und Meinungen

zB Interview, Befragung, Recherche.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Einholen von Informationen und Meinungen

zB Interview, Befragung, Recherche.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen

zB Interview, Befragung, Recherche.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben, und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen

zB Interview, Befragung, Recherche.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben, Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken.

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Mode, Unterkunft, Freizeit und Sport.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Listen, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Erweiterung des Repertoires an Fragen und Antworten zu Dingen, Hobbys usw.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von alltäglichen Erfahrungen und Interessen.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen im Bereich öffentlicher Verkehr und Gastronomie.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, kurze Beschreibungen von Lebensgewohnheiten, (zB Feste, Feiertage, Traditionen und Speisen im eigenen Land und den Ländern der Zielsprache, Galeriebesuch), einfache Beschreibungen von Bildern oder Objekten, Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB Alltagsgespräche, E-Mail), kurze Berichte zu Themen aus dem alltäglichen Umfeld, einfache Informationsmaterialien.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kunst und Kultur.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien im Bereich Kunst und Kultur (medienunterstützt).

Kurze und einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Kunst und Kultur.

Aktuelle Themen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation

zB Bewerbung, Motivationsschreiben.

Aktuelle Themen aus Kunst und Kultur.

Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lineare Optimierung, Finanzmathematik, Wirtschaftsmathematik (Kosten- und Preistheorie).

Beschreibende Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit und 1 dreistündige Schularbeit.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft (Quellen und Methoden historischer Arbeit).

Orientierung in der Zeit.

Grundlagen der politischen Bildung.

Entwicklung der modernen Gesellschaft (von den Anfängen bis zum Ende des Mittelalters)

Soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren sowie ihre Bedeutung für die moderne Gesellschaft.

Änderung des Welt- und Menschenbildes in der Neuzeit

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und deren Folgen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Historische Entwicklungen

Absolutismus bis Aufklärung.

Entwicklung, Grundlagen und Aufgaben moderner Staaten

Verfassungsprinzipien, Demokratieformen.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich

Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Machtstrukturen im Staat

Parteien, Medien, Sozialpartner, Interessenvertretungen.

Österreichische Verfassung

Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung (Bund, Länder), Kontrolle der Staatsgewalt.

Österreich und EU

Österreichischer und europäischer Parlamentarismus.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Europa und die Welt von 1700 bis 1815

Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte.

Industrialisierung

Soziale Herausforderungen, Lösungsideen, Entstehung politischer Parteien, Emanzipationsbewegungen der Frau.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichische und europäische Geschichte von 1814 bis 1914

Restauration, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus.

Erster Weltkrieg und Folgen.

Russische Revolution und Folgen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich 1918 bis 1945.

USA in der Zwischenkriegszeit – Weltwirtschaftskrise.

Totalitäre Ideologien

Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede (Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich bis 1945

Nationalsozialismus, Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

Österreich ab 1945

Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen.

United Nations Organization (UNO), Menschenrechte.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreich ab 1945

Blockbildung, Kalter Krieg, Entwicklungen der politischen Systeme in Osteuropa.

Europäische Integration und Europäische Union

Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Internationale Geschichte ab 1945

Entkolonialisierung, Europa nach 1990.

Längsschnitte oder Projekte zu unterschiedlichen Themen

Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Orientierung anhand unterschiedlicher kartografischer Hilfsmittel.

Endogene und exogene Prozesse und deren Formenschatz.

Klima- und Vegetationszonen.

Nutzung von Naturräumen.

Bevölkerungsstrukturen, -verteilungen und -entwicklungen im globalen Kontext.

Bevölkerungstendenzen und Migration.

Ländlicher und städtischer Lebensraum.

Länder der Peripherie bzw. der Semiperipherie (ausgewählte Themen anhand exemplarischer Staaten).

Unterschiedliche Entwicklungsniveaus (Gründe und Chancen).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Global relevante Wirtschaftsräume (zB Triade), ökonomische und regionale Entwicklungen in diesen Regionen.

Europäische Integration.

Österreich

Naturräumliche Voraussetzungen, demografische Entwicklung und Migration, Arbeitsmarkt, Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen.

Wirtschaftssysteme.

Marktformen, vollkommener Markt, Marktversagen, Preis.

Konjunkturpolitik.

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.

Geld- und Währungspolitik.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Wirtschaft

Wirtschaftsteilnehmerinnen und Wirtschaftsteilnehmer, Zielkonflikte, Markt, Arbeitsteilung, Globalisierung, Nachhaltigkeit, Leistungsfaktoren- und Leistungsbereiche im Unternehmen.

Aktuelle Medienberichte.

Kaufvertrag

Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen.

E-Commerce Gesetz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Kaufvertrag

Inhalt des Kaufvertrags (gesetzliche und kaufmännische Bestandteile).

Ordnungsgemäße Erfüllung (Lieferung, Annahme, Rechnungslegung Zahlung).

Vertragswidrige Erfüllung.

E-Commerce Gesetz, Konsumentenschutzgesetz.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Personalmanagement

Personalbedarf, Personalauswahl.

Rechte und Pflichten von Arbeitgeberin und Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer (insbesondere arbeitsrechtliche Bestimmungen des Pflichtpraktikums), Dienstvertrag/Werkvertrag, Beendigung des Dienstverhältnisses, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung (Motivation, Personalentwicklung, Entlohnung, Personalbeurteilung, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch (MAG), usw.).

Investitionsmöglichkeiten im Vermögensbereich, statische Investitionsverfahren.

Handelsbetriebe

Funktionen, Betriebsformen, Entscheidungen im Einzelhandel, Außenhandel.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektmanagement

Grundlagen des Projektmanagements, Planung, Steuerung, Evaluierung und Dokumentation von Projekten.

Fachspezifische Software.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Marketing

Geschäftsidee, Grundlagen und Funktionen des Marketings, Marktforschung, strategisches Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik), operatives Marketing (Marketinginstrumente), Corporate Identity, Public Relations.

Aktuelle Medienberichte.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Unternehmer als Entrepreneur, Entwicklung einer Geschäftsidee, Businessplan.

Organisatorische Rahmenbedingungen, Unternehmensgründung

Firma, Firmenbuch, Gewerberecht, Vollmachten, Rechtsformen der Unternehmung, Grundlagen Insolvenzrecht.

Spezifika Kunst

Künstlerstatus, Kunstmarkt, Verein, Non-Profit Unternehmen, Galerie, Kunstmuseen, Auktionen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Arten der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen- und Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung (Kreditformen, Kreditbesicherung, Kreditkosten), Leasing, Kennzahlen.

Case Studies.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Case Studies.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten (mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einführung in die Doppelte Buchführung

Inventar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Kontenarten in Verbindung mit Kontenrahmen und Kontenplan.

Verbuchung einfacher Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben) in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss, Bildung von Buchungssätzen auch anhand von Originalbelegen.

Umsatzsteuer.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Laufende Geschäftsfälle mit Umsatzsteuer (vorwiegend aus Handelsbetrieben) in der Doppelten Buchführung (Verbuchung auf Konten inklusive Abschluss), Umsatzsteuer.

Buchungssätze vorwiegend anhand von Originalbelegen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Rechnungsausgleich, Verbuchung von Steuern, Buchungen im Zusammenhang mit dem Bankkonto,

zusammenfassende Belegbeispiele.

Auslandsgeschäfte und Fremdwährungsumrechnungen.

Einsatz fachspezifischer Software.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Anlagenbewertung

Rechengrößen der Anlagenabschreibung, Anlagenzugänge, Anlagenabgänge, Anlagenverzeichnis.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR); inklusive Nebenbücher

Erfolgsermittlung in der EAR inklusive Umsatzsteuervoranmeldung (UVA).

Laufende Geschäftsfälle.

Einsatz fachspezifischer Software.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung, Absatzkalkulation.

Laufende Geschäftsfälle.

Einsatz fachspezifischer Software.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung

Teilkostenrechnung inklusive Unternehmensentscheidungen.

Personalverrechnung

Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen, Gehältern, Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Arbeitnehmerveranlagung.

Laufende Geschäftsfälle.

Einsatz fachspezifischer Software bzw. Tabellenkalkulation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss

Grundlagen der Bilanzierungsgrundsätze inklusive Bilanzierungsvorschriften, Bewertung von Vorräten, Anlagenbewertung, Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen.

Abschluss von Einzelunternehmen.

Case Studies.

Einsatz fachspezifischer Software, Tabellenkalkulation.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Case Studies.

Einsatz fachspezifischer Software, Tabellenkalkulation.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten (mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement“).

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Rechtsordnung

Juristische Begriffe, Abgrenzungen, Rechtsanwendung.

Zugang zum Recht

Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, Ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts.

Privatrecht

Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuld-, Vertrags-, Schadenersatzrecht.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Privatrecht

Ausgewählte Aspekte des Privatrechts.

Arbeitsrecht

Grundzüge des Arbeitsrechts, Sozialversicherung.

Immaterialgüterrecht

Ausgewählte Bereiche des Immaterialgüterrechts (zB Urheberrecht).

Grundlagen des Exekutions- bzw. Insolvenzverfahrens, Privatkonkurs.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Hardware, Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Textverarbeitung

Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, alltägliche und geschäftliche Schriftstücke, aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Präsentation

Fortgeschrittene Präsentationstechniken und -richtlinien.

Internet

Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.

Tabellenkalkulation

Grundlagen der Tabellenkalkulation.

Gesetzliche Bestimmungen

Grundzüge des Urheberrechts.

Grundlagen der IT-Security

Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung.

I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Ausgewählte Grundbegriffe der Kunstgeschichte

Kunst-, Werk- bzw. Bildbegriff, Epoche, Perioden, Gattung, Stil, Genre.

Struktur, Komposition, Artefakte von den Anfängen ästhetischer Produktion bis zu den frühen Hochkulturen.

Werkbetrachtung

Methoden der Werkbetrachtung, epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Bildthemen, Mythen und Weltbild (Natur, Götter, Menschen), Symbolsysteme, Anschauungsweisen (Fläche – Raumbeziehung, Formen und Stufen der Abstraktion).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Ausgewählte Aspekte der Kulturgeschichte

Anthropologie, Ideengeschichte, Mentalitätsgeschichte, Alltagsgeschichte, Genderdebatte, usw.

Artefakte von der Antike bis zum Mittelalter.

Werkbetrachtung

Methoden der Werkbetrachtung, epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Bildthemen, Mythen und Weltbild (Natur, Götter, Menschen), Symbolsysteme, Anschauungsweisen, (Fläche – Raumbeziehung, Perspektiven, Formen und Stufen der Abstraktion), Aspekte der Wahrnehmungs- und Kunstpsychologie.

Exemplarische thematische Längsschnitte.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Ausgewählte Grundbegriffe der Kunstgeschichte

Kunst-, Werk- bzw. Bildbegriff, Epoche, Perioden, Gattung, Stil, Genre, Struktur, Komposition usw.

Ausgewählte Grundbegriffe der Kulturgeschichte

Im Sinn der Neuen Kulturgeschichte interdisziplinär aus (historischer) Anthropologie, Ideengeschichte, Mentalitätsgeschichte, Alltagsgeschichte, Genderdebatte, usw.

Artefakte von der Renaissance bis zum Rokoko.

Werkbetrachtung

Methoden der Werkbetrachtung, epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Bildthemen und Auftraggeber, Mythen und Weltbild (Natur, Götter, Menschen), Zeichen- und Symbolsysteme, Gesamtkunstwerk, Anschauungsweisen (Fläche – Raumbeziehung, Stufen der Abstraktion), Aspekte der Wahrnehmungs- und Kunstpsychologie.

Themen- und genrebezogene Längsschnitte.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Ausgewählte Grundbegriffe der Kunstgeschichte

Kunst-, Werk- bzw. Bildbegriff, Epoche, Perioden, Gattung, Stil, Genre, Struktur, Komposition usw.

Ausgewählte interdisziplinäre Aspekte der Kulturgeschichte

(historische) Anthropologie, Kultur-, Kunst- und Bildwissenschaften, Ideengeschichte, Mentalitätsgeschichte, Alltagsgeschichte, Genderdebatte, usw.

Artefakte vom Klassizismus bis zum Impressionismus.

Werkbetrachtung

Methoden der Werkbetrachtung, epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Bildthemen und Auftraggeber, Mythen und Weltbild (Natur, Götter, Menschen), Zeichen- und Symbolsysteme, Anschauungsweisen (Fläche – Raumbeziehung, Stufen der Abstraktion).

Themen- und genrebezogene Längsschnitte.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Artefakte von den Wegbereitern der Moderne bis zur Postmoderne.

Werkbetrachtung

Vergleichende Werkbetrachtung, Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Themen und Aufgaben, Mythologien, Weltbilder und Symbolsysteme, Geschlechterrollen, Anschauungsweisen (Fläche – Raumbeziehung, Perspektiven, Formen und Stufen der Abstraktion), Original versus Reproduktion.

Kunsthandwerk, Design und Warenästhetik.

Erweiterter Kunstbegriff und intermediäre Kunst.

Visuelle Kommunikation (Werbung, Alltagsästhetik usw.), Medienästhetik.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Artefakte der Gegenwart.

Werkbetrachtung

Vergleichende Werkbetrachtung, aktuelle Themen, Inhalte und Medien, Weltbilder und Symbolsysteme.

Institutionen der Kunst- und Kulturvermittlung, Kunstmarkt.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Erstellung und Bearbeitung eigenen Bilder und Werke

Gestaltungsgrundlagen, Bildaufbau und Komposition, zeichnerische und malerische Darstellungsarten, Darstellung von Raum und Tiefe, malerische, grafische Bildqualitäten.

Farben, Farbmodelle, Formensprache, Bild-Text-Montagen, technische Grundlagen.

Fotografie

Gebrauchsweisen und Arten der Fotografie, Grafik und Computergrafik.

Formate, Dateiformate.

Entwurfstechniken

Entwurf, Ausdruck der Materialien (farbliche, haptische, formale Qualitäten).

Medienspezifische Fachsprache.

Kreativitätsübungen, experimentelles Arbeiten.

Intim- und Privatsphäre versus Öffentlichkeit.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkbetrachtung und Werkanalyse.

Experimentelles und konzeptionelles Arbeiten

Layout, Typografie, Grundlagen des Urheber- und Persönlichkeitsrecht, Präsentations- und Dokumentationsmaterial, intermediale Darstellungsverfahren, fortgeschrittene Computergrafik und Bildbearbeitung, Printqualität.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Werkbetrachtung und Werkanalyse.

Konzeptionelles Arbeiten, grafisches und malerisches Gestalten

Digitaler Workflow, Retusche und Bildmontage, fotografische Parameter und manuelle Einstellungen, Lichttechnik und Studiofotografie, Arten der Veröffentlichung von Werken, das Format Fotobuch.

Arbeit mit Fachliteratur.

Rezeption fachspezifischen zeitgenössischen Schaffens.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten

Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe.

Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten

Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe.

Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten

Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe.

Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren, Abstraktion, Illusion.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten

Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe.

Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren, Abstraktion, Illusion.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten

Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe.

Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren.

Ausstellungtexte und „Artist´s Statements“.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten

Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe.

Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren.

Ausstellungtexte und „Artist´s Statements“.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Idee

Methoden der Ideen- und Formfindung.

Entwurf

Visualisierung und Kommunikation von Ideen (Skizze, Werkzeichnung, Modell).

Material

Materialkunde, Materialexperiment.

Technik

Werkzeugkunde, Sicherheits- und Schutzbestimmungen, Fachterminologie, Materialadäquater Werkzeugeinsatz.

Umsetzung

Einfache Realisierungsstrategien und Grundlagen des Zeitmanagements, Verbindungstechniken in Abhängigkeit vom Material (physikalisch, chemisch und mechanisch), plastische Formgebungsverfahren (subtraktiv und additiv).

Dokumentation

Arbeitsschritte.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Idee (aufbauend und vertiefend)

Methoden der Ideen- und Formfindung.

Entwurf (aufbauend und vertiefend)

Visualisierung und Kommunikation von Ideen (Skizze, Plan, Werkzeichnung, Modell), Objektfunktionen.

Material (aufbauend und vertiefend)

Materialkunde, Materialexperiment.

Technik (aufbauend und vertiefend)

Werkzeugkunde, Sicherheits- und Schutzbestimmungen, Fachterminologie.

Umsetzung (aufbauend und vertiefend)

Realisierungsstrategie und Zeitmanagement, Verbindungstechniken in Abhängigkeit vom Material (physikalisch, chemisch und mechanisch), Formgebungsverfahren in Plastik und Skulptur.

Dokumentation (aufbauend und vertiefend)

Arbeitsschritte.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Idee (aufbauend und vertiefend)

Methoden der Ideen- und Formfindung, Wahrnehmung der bestehenden Gestaltungslösungen.

Entwurf (aufbauend und vertiefend)

Visualisierung und Kommunikation von Ideen (Skizze, Plan, Werkzeichnung, Modell), Objektfunktionen.

Material (aufbauend und vertiefend)

Materialkunde, Materialexperiment.

Technik (aufbauend und vertiefend)

Werkzeugkunde, Sicherheits- und Schutzbestimmungen, Fachterminologie, differenzierte Anwendung maschinenunterstützer Bearbeitungsverfahren.

Umsetzung (aufbauend und vertiefend)

Realisierungsstrategie und Zeitmanagement, Verbindungstechniken in Abhängigkeit vom Material (physikalisch, chemisch und mechanisch), Abwandlung formgebender Verfahren in Plastik und Skulptur.

Dokumentation (aufbauend und vertiefend)

Arbeitsschritte, prozessbegleitende Reflexionen, Gestaltung einer Präsentation.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Technische und ideelle Mittel des flächigen Gestaltens

Entwurf, Skizze, Studien vor dem Objekt, Darstellung aus der Vorstellung, Formfindung.

Materialkunde.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Technische und ideelle Mittel des flächigen Gestaltens

Farbe, Komposition, Oberfläche, Struktur und Textur, Entwurf, Skizze, Studien vor dem Objekt, Punkt, Linie, Fläche.

Werkbetrachtung.

Materialkunde.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Technische und ideelle Mittel des flächigen Gestaltens

Farbe, Komposition, Oberfläche, Struktur und Textur, Entwurf und Umsetzung, Experimentieren und Gestalten mit/auf Materialien, Dokumentation der Arbeitsschritte.

Werkbetrachtung.

Materialkunde und Materialökonomie.

Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Holz

Schneidengeometrie spanabhebender Werkzeuge, Bauarten der Werkzeuge.

Technische Werkzeichnungen (Darstellung von Ansichten und Schnitten, Schraffuren), Konstruktionslehre (Lineare-, Flächen- und Körperkonstruktionen), Grundlagen der Möbelkonstruktion, Arbeitszeit-, Kosten- und Materialkalkulation.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung

Form- und Funktionsanalyse, Bedarfserhebung.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken

Herstellung eines Kleinmöbels, Stationäre Holzbearbeitungsmaschinen, Tischkreissäge und Hobelmaschinen.

Prophylaktische Unfallverhütung.

Keramik

Kunsthistorische Aspekte räumlichen Gestaltens im freien und angewandten Bereich – Objektkunst. Assemblage, Ready-made, Installation sowie aktuelle Tendenzen, Definitionen des Skulpturbegriffes, Prinzipien der Gestaltung.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung

Form- und Funktionsanalyse, Dokumentation des Ideenfindungs- und Herstellungsprozesses, Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken

Umweltschutz und Gesundheitsschutz, Brenntechniken – Brennphasen, Brennkurven, Brennfehler, Brennhilfsmittel, Positivmodell, Gipstechnik, Gießtechnik, Montagetechnik, keramische Formgebungstechniken, Dekorationstechniken.

Metall

Jahresthema Kleinobjekt und Schmuck, Fachterminologie.

Künstlerischer Prozess

Ideen- und Formfindung, Übertragung des zweidimensionalen Entwurfs in eine dreidimensionale Form.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken

Maschinen- und Werkzeugkunde, Sicherheitsvorschriften, Einhaltung von Verarbeitungsvorschriften für Metalle und Legierungen, Verbindungstechniken, plastisch verformende Techniken, chemisch-physikalischer Hintergrund, vollendende Techniken.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Holz

Planzeichnung, Verbindungsmittel und deren Darstellung, tradierte Holzverbindungen, Plattenwerkstoffe, Arbeitsplan und Protokoll.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung

Grundlagen des Möbeldesigns, Kategorisierung der Funktionsbereiche des Einrichtens, Dokumentation des Ideenfindungs- und Herstellungsprozesses.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken

Bandsäge, Tischfräse, Stand- und Langlochbohrmaschine, Handmaschinen, Oberflächenbehandlungsarten, Unfallverhütung.

Keramik

Definitionen des Skulpturbegriffes, Prinzipien der Gestaltung.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung

Werkprozess und Werkbetrachtung.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken

Chemische Zusammensetzung und technische Prinzipien von Gips, Gipstechniken und industrielle Formgebungsverfahren, Arbeitsmassen für gipstechnische Verfahren, Aufbereitung, Qualitätskriterien, Thixothropie, Gipsformen und deren Einsatzbereiche, keramische Formgebungstechniken bzw. Plastik, Dekorationstechniken.

Metall

Jahresthema Kleinobjekt und Schmuck, Untersuchung des Phänomens Schmuck.

Künstlerischer Prozess

Ideen- und Formfindung, Experimentieren mit verschiedenen Materialien, Kombination unterschiedlichster Materialien zur Verdeutlichung struktureller Kontraste, Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten, präsentationsfähige Umsetzung der Ideen, Entwürfe und gefertigten Produkte, Dokumentations- und Präsentationsmaterial.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken

Chemische Hilfsstoffe, deren Nutzung und Gefahren, Entsorgung und Wiedergewinnung, Edelsteinkunde, Fassungsformen und Herstellungstechniken, Konstruktionslehre (Abwicklungen).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Holz

Zeitgenössisches Möbeldesign, Möbelstilkunde, Funktionsanalyse am Objekt, Grundlagen der Produktgestaltung (praktische, ästhetische, symbolische Funktionen, Gestaltungsmerkmale, der Goldene Schnitt).

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung

Experimentelle Gestaltung zu aktuellen Themen, Nutzung internetbasierter Technologien im Bereich prozessorientierten Arbeitens.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken

Modellbau zur ersten Visualisierung monoxyler Objekte, Schnitz- und Abtragetechniken,

Keramik

Designprozesse (Mensch, Objekt, Raumbezug), Objektfunktionen (praktisch, ästhetisch, symbolisch).

Designgeschichte.

Künstlerischer Prozess, Ideen und Formfindung

Marktrecherche (Zielgruppenanalyse, Produktanalyse), experimentelle Gestaltungsvarianten, Entwicklung von Prototypen, ergonomische Anpassung.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken

Gips- und Gießtechnik (vom Prototyp zur Serienproduktion, Manufakturen), Technik des Gipsdrehens, Arbeitsmodelle aus verschiedenen Materialien, Positiv- und Negativformen, mehrteiliger Gipsformen, Montagetechnik gegossener keramischer Objektteile, Materialkombinationen, keramischer Formgebungstechniken.

Metall

Geschichte der Metallgestaltung (Plastik, Skulptur, Gebrauchsgegenstände), Konzepte und Strategien zeitgenössischer Künstler/innen.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung

Vertiefung und Erweiterung von Konstruktionslehre sowie themen- und aufgabenspezifischen Techniken, Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken

Sondertechniken, freies Objekt (Objektfunktionen, Analyse von Gestaltungsprozessen, Tendenzen der zeitgenössischen Plastik und Skulptur).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Holz

Klassische und moderne Skulptur, vertieftes Fachwissen Wald, Baum und Holz, Bestimmung von Holzarten, technische Eigenschaften von Holz und Plattenwerkstoffen.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung

Dokumentation des Ideenfindungs- und Herstellungsprozesses, Auseinandersetzung mit freier und funktionaler Form.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken

Kettensäge, Objekte aus dem Stamm oder Blockverleimung, Skulptur bzw. Plastik unter Berücksichtigung der Materialbesonderheiten.

Keramik

Entstehungsgeschichte von Keramik und Glasuren.

Künstlerischer Prozess, Ideen und Formfindung

Auseinandersetzung mit freier und funktionaler Form, Dokumentation des Ideenfindungs- und Herstellungsprozesses.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken

Silikatchemie (Glasurrohstoffe und ihre Eigenschaften), färbende Rohstoffe, Segerformel, Eutektikum, Glasurtechnologie (Glasurarten und ihre Eigenschaften), Gips- und Gießtechnik (vom Prototyp zur Serienproduktion, Technik des Gipsdrehens, Positiv- und Negativformen, mehrteilige Gipsformen), Montagetechnik gegossener keramischer Objektteile, Materialkombinationen, keramische Formgebungstechniken.

Metall

Methoden der Betrachtung und Analyse von Werken der Designgeschichte, Grundlagen der Produktgestaltung (Objektfunktionen wie praktisch, ästhetisch oder symbolisch).

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung

Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken

Modellbau, Werkzeuge zur Herstellung von seriellen Teilen, industrielle Umformungs- und Produktionsverfahren.

Produktdesign

Einblicke in die Designgeschichte, Bedeutung des Designs für Unternehmen, Form und Funktion (Beschreibung, Analyse, Bewertung), Marktrecherche (Zielgruppenanalyse, Konkurrenzanalyse, Trendanalyse), Strategien- und Konzeptentwicklung für individuelle Projekte.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Holz

Anwendung der Fachterminologie (zB bei Präsentationen, Fachgesprächen).

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung

Fachspezifische Grundlagenforschung.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken

Skulpturale oder funktionale Umsetzung einer Themenstellung, Einsatz der entsprechenden Materialien, Handwerks- und Maschinentechniken.

Keramik

Werkstoffterminologie und Werkstofftechnologie, Fachvokabular.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung

Fachspezifische Grundlagenforschung.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken

Freie oder angewandte Umsetzung einer Themenstellung, Projektentwicklung, prozessorientiertes Arbeiten.

Metall

Ästhetische Konzepte, Kunsttheorien, Museums- und Galeriebetrieb, Referenzkünstlerinnen und -künstler, Fachvokabular.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung

Modelle, Umsetzung funktionaler oder skulpturaler Entwürfe mit hohem inhaltlichen Anspruch, Analyse von Gestaltungsprozessen, Kalkulation und Organisation des Arbeitsablaufs.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken

Serielle Techniken, Materialanalyse, freie oder angewandte Umsetzung einer Themenstellung, Projektentwicklung, prozessorientiertes Arbeiten.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Materialien

Holz, Keramik, Metall.

Prozessorientiertes Arbeiten

Vermarktung und Selbstpräsentation, Analyse von Gestaltungsprozessen, interdisziplinäre Recherche, Vertiefung und Erweiterung von themen- und aufgabenspezifischen Techniken.

Gestaltungsprojekt

Prozessbegleitende themenbezogene kunst- und kulturgeschichtliche Reflexionen bzw. Werkanalysen.

Ausführung der künstlerisch gestalterischen Projektarbeit, Dokumentation und Präsentation.

Produktentwicklung

Dokumentation der Arbeitsphasen, kulturhistorischer Hintergrund, Material-, Zeit- und Kostenkalkulation, persönlicher Zugang, Interpretation des Themas unter Einbeziehung historischer und aktueller Zusammenhänge, Referenzkünstlerinnen und -künstler, Materialanalyse, Modelle, Techniken und Materialien.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Direkte und indirekte Drucktechniken

Fachtheorie, Entwurf, werkstoff- und werkzeugtechnologische Grundlagen, Farbtheorie, direkte und indirekte Reservierungstechniken, experimentelle Färbetechniken, experimentelle Drucktechniken.

Oberflächengestaltung

Fachtheorie, Entwurf, werkstoff- und werkzeugtechnologische Grundlagen, analoge und digitale Gestaltungsprozesse, Verbundtechniken, Materialkombinationen.

Knüpf- und Webtechniken

Fachtheorie, Entwurf, werkstoff- und werkzeugtechnologische Grundlagen, einfache Webgeräte, elementare Webtechniken, Flechten.

Elementarmorphologie

Systematik der textilen Techniken, Fasererkennung, Materialanalyse, Fasereigenschaften, Textilentwicklung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Direkte und indirekte Drucktechniken

Komposition, Ästhetik, Ideen- und Formfindung, Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken, analoge und digitale Gestaltungsprozesse, experimentelle Drucktechniken, Siebdruck.

Oberflächengestaltung

Komposition, Ästhetik, Ideen und Formfindung, Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken, Gestaltungsprozesse, projektbezogene, experimentelle Materialerkundung, dreidimensionale Formgebung.

Knüpf- und Webtechniken

Komposition, Ästhetik, Ideen und Formfindung, Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, diverse Webgeräte, Gestaltungsprozesse, Web- und Knüpftechniken.

Interdisziplinäres Atelier

Künstlerischer Prozess, Ideen und Formfindung, verschiedene Textilien, artfremde Materialien, interdisziplinäre, fachübergreifende Konzepte.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Direkte und indirekte Drucktechniken

Prozessbegleitende Recherche, Projektplanung, Präsentation, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, analoge und digitale Druckvorstufen, Spezialdrucktechniken, Herstellungsverfahren in diversen Kulturen.

Oberflächengestaltung

Prozessbegleitende Recherche, Projektplanung, Präsentation, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, Materialkombinationen im Experiment, Oberflächenstrukturen, Herstellungsverfahren in diversen Kulturen.

Knüpf- und Webtechniken

Prozessbegleitende Recherche, Projektplanung, Präsentation, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, erweiterte Web- und Ajourtechniken, textile Verbindungstechniken, Herstellungsverfahren in diversen Kulturen.

Interdisziplinäres Atelier

Konzeptionelles Experiment, Auseinandersetzung mit formgebenden Konzepten, sozioökologische Analysen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Direkte und indirekte Drucktechniken

Teamorientierte Gestaltungsprozesse, Dokumentation, Werkanalyse, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, Rapportierung, Textilausrüstung.

Oberflächengestaltung

Teamorientierte Gestaltungsprozesse, Dokumentation, Werkanalyse, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, An-, Ein- und Aufbringen sowie Herauslösen von Materialien.

Knüpf- und Webtechniken

Teamorientierte Gestaltungsprozesse, Dokumentation, Werkanalyse, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, analoge und digitale Gestaltungsprozesse, Band- und Flächenwebtechniken, Vernetzungsarten, experimentelle Wirk- und Knüpftechniken.

Interdisziplinäres Atelier

Ideelle und praktisch-technische Quervernetzungen erlernter Techniken, Methoden der Reflexion.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Direkte und indirekte Drucktechniken

Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, vertiefende und experimentelle Färbe- und Drucktechniken.

Oberflächengestaltung

Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, Struktur- und Materialvariationen.

Knüpf- und Webtechniken

Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, Kombination diverser Web-, Wirk- und Knüpftechniken, Dekomposition, flächiges und räumliches Experimentieren.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Direkte und indirekte Drucktechniken

Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, vertiefende und experimentelle Färbe und Drucktechniken.

Oberflächengestaltung

Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, Struktur- und Materialvariationen.

Knüpf- und Webtechniken

Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, Kombination diverser Web-, Wirk- und Knüpftechniken, Dekomposition, flächiges und räumliches Experimentieren.

III Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Grafik/Malerei

Skizze und Entwurf, Vertiefung und Erweiterung der grafischen bzw. malerischen Techniken, Portrait und Proportionslehre, Kunsttheorie, Werkanalysen und Reflexion, Original und Reproduktion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Plastisches Gestalten

Raum- und Körperwahrnehmungsübungen, räumlich körperhafte Entwurfszeichnungen und Modelle, Experimente in unterschiedlichen Materialien und Verfahren, Materialkunde, Abstraktion, menschliche Figur, Werkanalyse und Reflexion, Dokumentation der Arbeitsschritte und Präsentation, Kunstvermittlung.

Produktdesign

Designüberblick.

Grundlagen in Methodologie (Theorie und kurze Anwendungsübungen), Darstellungstechniken, Werkzeuge (Bleistift-, Buntstift-, Pastellkreide-, Markers und Mischtechniken).

Video

Grundlagen der Sprache des Films, Filmsyntax, Aufbau und Gestaltung des filmischen Bildes, Filmanalyse, Grundlagen der Videotechnik, Videokamera und Funktion, Medienreflexion, Medienkritik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Grafik/Malerei

Skizze und Entwurf, Vertiefung und Erweiterung der grafischen bzw. malerischen Techniken, Körperstudium und Proportionslehre, Hell-Dunkel- bzw. Farbmodellierung, Kunsttheorie, Werkanalysen und Reflexion, experimentelles Gestalten, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Plastisches Gestalten

Körper- und Raumgestaltung in unterschiedlichen Materialien und Verfahren, Realismus, menschliche Figur, Werkbetrachtung, Werkanalyse und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Produktdesign

Anwendung von Entwicklungsprozessen.

Vertiefung durch praktisches Projekt mit einfacher Themenfragestellung, Arbeits- und Präsentationsskizzen (rough and rendering) sowie Modelle, Dokumentation.

Darstellungstechniken

Verschiedene Formen, Oberflächen und Strukturen, Naturstudien.

Video

Grundlagen der Videobearbeitung, Videonachbearbeitung, Schnitttechniken, Videosoftwareprogramme und deren Anwendung, Grundlagen der Videoerstellung und Videoproduktion, Exposé, Treatment, technisches Drehbuch, Planung und Umsetzung, Videoprojekt.

IV Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Grafik/Malerei

Skizze und Entwurf, Vertiefung und Erweiterung der grafischen bzw. malerischen Techniken, Bildraum, Komposition und Struktur bzw. Farboberflächen, bildnerische Ausdrucksmöglichkeiten im Bereich der Form bzw. der Farbe, themen- und aufgabenspezifische grafische bzw. malerische Techniken in größeren Formaten und auf unterschiedlichen Bildträgern, Kunsttheorie, Werkanalysen und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Plastisches Gestalten

Räumlich-körperhafte Entwurfszeichnungen und -konzepte, räumliche Modelle in unterschiedlichen Materialien bezogen auf Ausdrucksmöglichkeiten, Objektkunst, Kunsttheorie, Werkanalyse und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Produktdesign

Projekt mit komplexer Themenfragestellung.

Design-Entwicklungsprozess (zukunftsorientiertes Konzept mit kritischem Hinterfragen), Arbeits- und Präsentationsskizzen (rough and rendering), Modelle.

Darstellungstechniken (verschiedene Formen, Oberflächen und Strukturen, Naturstudien).

Designgeschichte von den Anfängen bis zum 2.Weltkrieg.

Video

Filmgenres, Bereiche der Filmgeschichte, Theorie der Filmgeschichte, Werke der Filmgeschichte, Filmanalyse.

Audio

Digitale Tonbearbeitung, Einfügen von Audiomaterial, Multimedia- und Filmrecht.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Grafik/Malerei

Skizze und Entwurf, Vertiefung und Erweiterung der grafischen bzw. malerischen Techniken, illusionistische Darstellungsweise, perspektivische Konstruktion, Zeichen und Symbole bzw. Farbwirkung und -symbolik, Illusion, Abstraktion, Imagination, bildnerische Ausdrucksmöglichkeiten im Bereich der Form bzw. der Farbe, themen- und aufgabenspezifische grafische bzw. malerische Techniken in größeren Formaten und auf unterschiedlichen Bildträgern, Kunsttheorie, Werkanalysen und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Plastisches Gestalten

Öffentlicher Raum.

Objektkunst, Rauminstallation, Gestalten in diversen Materialien, Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten, Kunsttheorie, Werkanalyse und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Produktdesign

Projekt mit komplexer Aufgabenstellung.

Design-Entwicklungsprozess (zukunftsorientiertes Konzept mit kritischem Hinterfragen), Arbeits- und Präsentationsskizzen (rough and rendering), Modelle, Darstellungstechniken (verschiedene Formen, Oberflächen und Strukturen, Naturstudien).

Designgeschichte vom 2. Weltkrieg bis heute.

Video

Dokumentarfilm, Planung und Umsetzung dokumentarisches Videoprojekt, Videoreportage.

Audio

Digitale Tonbearbeitung, Einfügen von Audiomaterial, Multimedia- und Filmrecht.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grafik/Malerei

Ideensammlung, Skizze und Entwurf, projektbegleitende und -entwickelnde Recherchen, Themeninterpretation, Vertiefung der gestaltungstheoretischen und praktischen Komponenten, Form und Wirkung der Bildsprache, Umsetzung in adäquate bildnerische Mittel, adäquater Einsatz technischer Mittel, umfangreiche Reflexionen und Analysen, Aspekte der Kunstpsychologie und Kunstphilosophie, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Plastisches Gestalten

Räumlich-plastische, körperbezogene und materialbezogene Erfahrungen, Entwicklung und selbstständige Überprüfung ästhetischer Konzepte, Plastik, Skulptur, kinetische Kunst, Rauminstallation, Aktionskunst, Gestalten in diversen Materialien, Kunsttheorie, Werkanalyse und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Produktdesign

Projekt mit komplexer Themenstellung

Kritisches Recherchieren in verschiedenen Quellen, Analyse, Synthese, selbstständiges Arbeitskonzept, kreative zukunftsorientierte Umsetzung mit kritischem Hinterfragen, Evaluation, Arbeits- und Präsentationsskizzen (rough and rendering), Modelle, Darstellungstechniken (verschiedene Formen, Oberflächen und Strukturen, Naturstudien), Ökologie und Design, Präsentationsschwerpunkte.

Video

Geschichte der Videokunst, Aspekte und Formen, Entwicklung, Bereiche der Videokunst, namhafte Videokünstlerinnen und -künstler, bedeutende Werke.

Audio

Digitale Tonbearbeitung, Einfügen von Audiomaterial, Multimedia- und Filmrecht.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grafik/Malerei

Praxisbezogenes Gestaltungsprojekt (projektbegleitende und -entwickelnde Recherchen, Themeninterpretation und entsprechende künstlerische Umsetzung, Ideensammlung, Skizze und Entwurf, Materialwahl, themenbezogene kunst- und kulturgeschichtliche Reflexionen und Werkanalysen, Ausführung der künstlerisch-gestalterischen Projektarbeit, Dokumentation und Präsentation, Kunstmarkt).

Plastisches Gestalten

Praxisbezogenes Gestaltungsprojekt (projektbegleitende und -entwickelnde Recherchen, Themeninterpretation und entsprechende künstlerische Umsetzung, Ideensammlung, Skizze und Entwurf, Materialwahl, themenbezogene kunst- und kulturgeschichtliche Reflexionen und Werkanalysen, Ausführung der künstlerisch- gestalterischen Projektarbeit, Dokumentation und Präsentation).

Produktdesign

Praxisbezogenes Gestaltungsprojekt (projektbegleitende und -entwickelnde Recherchen, Themeninterpretation und entsprechende Umsetzung der Produktentwicklung, Vertiefung in allen Bereichen der Produktentwicklung, Methodologie und Darstellungstechniken, Ergonomie und Design).

Video

Videokunstprojekt (Konzeption und Umsetzung).

Audio

Digitale Tonbearbeitung, Einfügen von Audiomaterial, Multimedia- und Filmrecht.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Objekt

Ideenfindung und Entwurf, Objektfunktionen, normgebundene Darstellungen, exemplarische Beispiele aus Kunst und Design, Schutzbestimmungen, Unfallverhütung.

Bild

Drucktechniken, ideelle und technische Mittel der bildnerischen Gestaltung, Werkstofftechnologie.

Medien

Animationserstellung, Animationsarten, visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren, Layout, Kommunikationsdesign.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Objekt

Perspektivische Darstellungen, Objektfotografie, Verbindungstechnologien, Werkzeug- und Materialkunde.

Bild

Abstraktion, Komposition, gegenständliche und ungegenständliche Studien, Gestalt- und Materialexperimente.

Medien

Animationserstellung mit Vektor- bzw. Pixelgrafik, Animationsarten, visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren, Layout, Kommunikationsdesign.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Objekt

Recherche zur Kunst- und Kulturgeschichte, Fachterminologie, Umformungsverfahren, Werkanalyse.

Physische, technische und ideelle Mittel der Werkpräsentation.

Bild

Spezifische ideelle und materielle Mittel der bildnerischen Gestaltung, grafische Drucktechniken, form- und farbautonome Bildgestaltungen, physische, technische und ideelle Mittel der Werkpräsentation.

Medien

Layout, Format, Satzspiegel, Gestaltungsraster, Scribbles, Rohlayout, Reinlayout, Arbeiten mit Text und Bild, Zeilenabstand, Laufweite, Zeilenlänge, Auszeichnen, Schriftauswahl, Schriftmischung, Gliederung mit Schrift, Ausgabe für Druck und Online, Präsentationsformen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Objekt

Zeitmanagement, physische, technische und ideelle Mittel der Werkpräsentation, zweckhafte und zweckfreie Objekte, angewandte und freikünstlerische Gestaltungsaufgaben.

Bild

Figurale Studien und Bildgestaltungen, komplexere Bildkompositionen, Recherche zur Kunst- und Kulturgeschichte, physische, technische und ideelle Mittel der Werkpräsentation.

Medien

Layout, Format, Satzspiegel, Gestaltungsraster, Scribbles, Rohlayout, Reinlayout, Arbeiten mit Text und Bild, Recherche in der rezenten Szene, Zeilenabstand, Laufweite, Zeilenlänge, Auszeichnen, Schriftauswahl, Schriftmischung, Gliederung mit Schrift, Ausgabe für Druck und Online.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltungsprojekt (ausbildungsadäquate Komplexitätsstufe und zunehmende Selbständigkeit)

Rezente Kunst- und Kulturszenen, Zitationswürdigkeit, Vertrauenswürdigkeit von Quellen, Konzepterstellung, experimentelle, aleatorische und strukturierte Formfindungsprozesse, Zeit- und Materialressourcen, Analysemethoden.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltungsprojekt (ausbildungsadäquate Komplexitätsstufe und zunehmende Selbständigkeit).

Präsentationsmaßnahmen, Gestaltungsexpertise.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (zB Ich-Botschaften, Aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (zB Telefonieren, diskutieren, debattieren, moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse).

Selbstorganisation (zB Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung. Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (zB Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundsätzlich vor Eintritt in den V. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt vier Wochen (Vollzeit).

In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Semester

I.

II.

III.

IV.

V.

VI.

Summe

A.1.

Stammbereich

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

0

10

(III)/III

2.

Fachspezifische Grundlagen

2.1

Kunst- und Designgeschichte

2

2

1

1

0

0

6

III

2.2

Englisch

1

1

1

1

0

0

4

I

3.

Wirtschaftstheorie und -praxis

3.1

Betriebswirtschaft und Marketing2

0

0

1

1

2

2

6

I

3.2

Rechnungswesen für Kleinunternehmer/innen3

0

2

1

1

1

1

6

I

3.3

Design- und Produktmanagement

0

0

0

0

2

2

4

II

4.

Design und Präsentation

4.1

Entwurf und Darstellung

2

2

1

1

0

0

6

III

4.2

Experimentelle Gestaltung

1

1

1

1

0

0

4

IVa

4.3

Konstruktion mit CAD/CAM3

1

1

1

1

1

1

6

II

4.4

Fotografie und Computergrafik3

0

0

1

1

2

2

6

II

Wochenstundenanzahl Stammbereich

9

11

10

10

10

8

58

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich4

1.

Schwerpunkt „Schmuck – Design“

5.

Fachtheorie

5.1

Technologie

1

1

1

1

2

2

8

III

5.2

Edelsteinkunde und Juwelentechnik

0

0

1

1

2

3

7

III

5.3

Theorie des modernen Schmucks und Modeschmuck

0

0

1

1

3

3

8

III

5.4

Fachspezifische Mathematik

2

0

0

0

0

0

2

I

6.

Atelier und Produktion

6.1

Schmucktechniken

5

5

5

5

6

5

31

IV

6.2

Plastische Metalltechniken

5

5

0

0

0

0

10

IV

6.3

Prototyping und serielle Techniken

0

0

4

4

0

0

8

IV

6.4

Kunststoffbearbeitung und Wachstechnik

2

2

0

0

0

0

4

IV

6.5

Oberfläche und Farbgestaltung

0

0

2

2

0

0

4

IV

Wochenstundenanzahl Erweiterungsbereich

15

13

14

14

13

13

82

I-IV

Gesamtwochenstundenanzahl

24

24

24

24

23

21

140

B.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen5

C.

Förderunterricht5

____________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Inklusive Grundlagen des Projektmanagements.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

6 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

Das Kolleg für Kunst und Gestaltung vermittelt im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), die Aufgabe Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend zum Bildungsziel einer Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung zu führen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fach- und Methodenkompetenz sowie dem Erwerb sozialer und personaler, kommunikativer und emotionale Kompetenz werden die Absolventinnen und Absolventen befähigt, nach Ableistung einer entsprechenden Berufspraxis, gehobene – auch selbstständige – Tätigkeiten in der Wirtschaft, insbesondere in gestalterisch und künstlerisch geprägten Berufsfeldern einzunehmen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studienfähigkeit als auch zur der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Das Kolleg für Kunst und Gestaltung kann wahlweise als Tagesform in vier Semestern oder als Berufstätigenform in sechs Semestern geführt werden.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Studierenden können

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Studierenden können

Lesen

Die Studierenden

An Gesprächen teilnehmen

Die Studierenden können

Zusammenhängend sprechen

Die Studierenden können

Schreiben

Die Studierenden können

Die Studierenden verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Studierenden

Lexikalische Kompetenz

Die Studierenden

Grammatikalische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Studierenden haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

Die Studierenden können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist.

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Studierenden können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Studierenden können

Die Studierenden können

Die Studierenden

Die Studierenden

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Semester an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Das Kolleg kann mit Elementen der Fernlehre geführt werden.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Semester nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden

Der schulautonom gewählte Schwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 80 Semesterwochenstunden betragen, die allenfalls verbleibenden 2 Wochenstunden können verwendet werden, um das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches zu erhöhen.

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Semester-) Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Semestern verschoben werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, d.h. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf bei der Tagesform 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Bei der Berufstätigenform ist auf eine gleichmäßige Verteilung der Semesterwochenstunden im Sinne eines pädagogischen und methodisch-didaktischer Gesamtkonzeptes zu achten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 140 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Pro Ausbildungsgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Ausbildungsgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester bzw. 6. Semester bei der Berufstätigenform) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung des Lehrstoffes und der Bildungs- und Lehraufgaben auf die einzelnen Semester nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Ein schulautonomer Schwerpunkt besteht aus dem Bereich „Fachtheorie“ mit maximal 4 Pflichtgegenständen, sowie dem Bereich „Atelier und Produktion“ mit maximal 5 Pflichtgegenständen und umfasst insgesamt mindestens 80 Semesterwochenstunden.

Wird im Rahmen des schulautonomen Erweiterungsbereichs ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Studierenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit den Anforderungen der Praxis ist wesentliche Grundlage für die Befähigung zur Ausübung eines künstlerisch-gestalterisch geprägten Berufes und von Berufen im freischaffenden Bereich.

Entwicklung der handwerklichen und fachlichen Kompetenzen sowie der Kompetenz Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe in ihrer Gesamtheit erfassen zu können, erfolgt durch eine inhaltliche Verknüpfung der Clustergegenstände untereinander sowie den Gegenständen der anderen Cluster. Somit wird auch dem unternehmerischen Denken und Handeln sowie ökologischen Aspekten Rechnung getragen.

In diesen Pflichtgegenständen des Clusters Atelier und Produktion ist es wichtig, das schöpferische Potenzial und die Kreativität der Studierenden zu entwickeln, damit diese Eigenes von der Idee, über den Entwurf, unter Berücksichtigung des Materials sowie der Technik umsetzen können. Der Dokumentation des Gestaltungsprozesses kommt ebenfalls besondere Bedeutung zu.

Besonders auf das Spannungsfeld zwischen der Pflege und Bewahrung des traditionellen Handwerks, der Verdrängung bisheriger Technologien, die Ergänzung zum traditionellen Handwerk, sowie die Auswirkung der Entwicklung moderner, digitaler (Fertigungs-) Technologien soll Bezug genommen werden.

Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände des Clusters „Atelier und Produktion“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Das berufsbegleitende Abendkolleg für Schmuck und Design, soll den Studierenden, im Sinne der Anforderungen in der Erwachsenenbildung, insbesondere der Aus- und Weiterbildung für Berufstätige, durch das Angebot von Fernlehre-Elementen im Theoriebereich ein Höchstmaß an Flexibilität und Individualität ermöglicht werden. Fern- und Präsenzphasen wechseln sich im Verhältnis 1:1 ab. Speziell aufbereitete Unterlagen und Skripten (Selbststudium), sowie moderne Informations- und Kommunikationsmedien sollen den Studierenden die selbstständige Aneignung von Lerninhalten sowie die Erarbeitung und Vertiefung von Aufgabenstellungen in den Individualphasen ermöglichen.

Im Rahmen der Fernlehre finden demnach folgende Elemente Verwendung

Im Rahmen der Präsenzlehre sind folgende Elemente von Bedeutung

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Studierenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Semester möglichst 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen des Clusters „Atelier und Produktion“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Studienkolleginnen und Studienkollegen elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung

Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft

5. Semester -– Kompetenzmodul 5

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

1. Semester

Die Studierenden können

Ausgewählte Grundbegriffe der Kunstgeschichte.

Methoden der Werkbetrachtung.

Epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Epochen der Kunstgeschichte und deren Kunstformen von den Anfängen bis zur Gotik anhand ausgewählter Beispiele (unter besonderer Berücksichtigung des Schwerpunkts).

2. Semester

Die Studierenden können

Epochen der Kunstgeschichte und deren Kunstformen von der Renaissance bis zum Ende des 18. Jahrhunderts anhand ausgewählter Beispiele (unter besonderer Berücksichtigung des Schwerpunkts).

3. Semester

Die Studierenden können

Exemplarisch Kunst- und Designgeschichte des 19. Jahrhunderts im Spannungsfeld zwischen Kunst, Kunsthandwerk und Design.

Gestaltungs- und Designdebatten rund um Ornament, Stil und Funktion im Zeitalter industrieller Fertigung.

4. Semester

Die Studierenden können

Exemplarisch Phänomene zur Kunst- und Designgeschichte des 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart im frühen 21. Jahrhundert (unter besonderer Berücksichtigung theoretischer Grundlagen), historischer und aktueller Kunst- und Designdebatten sowie ihre Auswirkungen (mit Bezug zum Schwerpunkt).

Einblicke in eine ausgewählte disziplinäre Designtheorie ausgehend vom Modell des Offenbacher Ansatzes.

1. Semester

Die Studierenden

Einführung in das englischsprachige Fachvokabular anhand von Texten über grundlegende Arbeitstechniken, Werkstoffe und technische Hilfsmittel (unter Berücksichtigung des Schwerpunkts).

Mündliche Kommunikation in der Fachsprache über alltägliche und berufliche Ziele sowie Tätigkeiten im Fachbereich.

2. Semester

Die Studierenden

Vertiefung der Fachsprache Englisch anhand von Texten aus den Bereichen Fertigung, Produktion, Handel und Kunstgeschichte.

Mündliche Kommunikation auf Englisch in Form von Arbeitsanleitungen.

Beschreibungen von Arbeitstechniken und Werkstücken.

3. Semester

Die Studierenden können

Englischsprachige Fachliteratur aus den Bereichen Atelier, Werkstätte, Betriebsorganisation und Logistik.

Mündliche Präsentationen in englischer Sprache zu diversen Themen (mit Bezug zum Schwerpunkt).

4. Semester

Die Studierenden können

Praktische Anwendung der Fachsprache Englisch in den Bereichen Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (zB Pressetexte, Präsentationen bei Messen und Ausstellungen), berufsbezogene Korrespondenz (zB Bewerbung, Lebenslauf, Anfragen, Verträge).

Mündliche Kommunikation in berufsbezogenen Situationen (Verhandlungen, Telefonate, Organisation von Ausstellungen und Messen).

1. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

2. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

3. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

4. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

3. Semester

Die Studierenden

Grundlagen der Wirtschaft

Wirtschaftsteilnehmer, Zielkonflikte, Markt, Arbeitsteilung, Globalisierung, Nachhaltigkeit.

Kaufvertrag

Rechtsgrundlagen, ordnungsgemäße und vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, Konsument/innenschutz, E-Commerce.

4. Semester

Die Studierenden

Rechtliche Grundlagen.

Unternehmensführung

Firma, Firmenbuch, Unternehmensgründung, Rechtsformen, Gewerbe.

Spezifika Kunst

zB Künstlerstatus, Kunstmarkt, Verein, Non-Profit Unternehmen, Galerie, Kunstmuseen, Auktionen.

5. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen Projektmanagement.

Marketing

Grundlagen und Funktionen des Marketings, Marktforschung, Stärken-Schwächen-Analyse, strategisches Marketing (zB Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik), operatives Marketing, Kommunikationspolitik, Corporate Identity, Public Relations, aktuelle Medienberichte.

Businessplan, Finanzierung, Finanzplan.

6. Semester

Die Studierenden können

Investitionsentscheidung und Investitionsverfahren.

Personalbedarf und Personalauswahl

Rechte und Pflichten von Arbeitgeberin und Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Dienstvertrag/Werkvertrag, Beendigung des Dienstverhältnisses, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung (Motivation, Personalentwicklung, Entlohnung, Personalbeurteilung, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch, statische Investitionsverfahren).

3. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

4. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

5. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

6. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

2. Semester

Die Studierenden können

Gewinnermittlungsmethoden, Belege, Bilanz und GuV, Belegorganisation inklusive Formvorschriften, gesetzliche Bestandteile einer Rechnung.

Umsatzsteuer

System und gesetzliche Bestimmungen, Erfassung der Umsatzsteuer und Vorsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung.

Anlagen

Anlagenbewertung, Anlagenverzeichnis.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) inklusive Nebenbücher

Erfolgsermittlung in der EAR, inklusive Umsatzsteuervoranmeldung (UVA).

Einsatz fachspezifischer Software.

3. Semester

Die Studierenden können

Kostenrechnung

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung, Absatzkalkulation.

4. Semester

Die Studierenden können

Kostenrechnung

Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung, Direct Costing, Deckungsbeitrag, Gewinnschwellenanalyse, Betriebsergebnisrechnung, Eigen- und Fremdfertigung, Rohaufschlag, Handelsspanne, Annahme bzw. Ablehnung von Zusatzaufträgen.

5. Semester

Die Studierenden können

Personalverrechnung

Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Zuschläge und Zulagen, Sachbezüge und Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen, Gehältern, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, außerbetriebliche Abrechnung.

Einsatz fachspezifischer Software.

6. Semester

Die Studierenden können

Arbeitnehmer/innenveranlagung, Steuerrecht, Einkunftsarten, Ermittlung des Einkommens und Steuerberechnung, Steuererklärung.

3. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

4. Semester: 1 einstündige Schularbeit.

5. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

6. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

5. Semester

Die Studierenden

Grundlagen und Funktionen des Designmanagements.

Design als operatives und strategisches Instrument in Unternehmen (zB Produktfunktion, Produktsprache, Produkthierarchie, Kundenbedürfnisse, Zielgruppe, Umfeld, Wettbewerber, Stakeholder, Gesellschaft und Trends).

Marktrecherche und Strategieentwicklung in praxisgerechter Anwendung

Ausgewählte Zielgruppen-, Konkurrenz-, Trendanalysen in Bezug auf den Schwerpunkt, Unternehmensprofil und Leitbildentwicklung (praxisbezogen auf den Schwerpunkt).

6. Semester

Die Studierenden können

Produktmanagement und Marketing angewandt auf den Schwerpunkt (zB Produktpolitik, Preiskalkulation, Vertriebspolitik, Präsentationskonzept, Kommunikation und Public Relation (PR), Verfassen von Pressetexten und/oder künstlerischen Statements).

Verbale und formale Präsentation (zB Ausstellungskonzept, Vorstellung, Diskussion, Reflektieren der eigenen Arbeit).

1. Semester

Die Studierenden

Kreativitätstechniken in Theorie und Praxis

Grundlagen der Entwurfsarbeit (zB intuitive Methoden, Mindmapping, Scribbles, Skizzen, Werkzeichnungen).

Grundlagen der Zeichentechniken.

2. Semester

Die Studierenden können

Entwurfstechniken

Zweidimensionale Entwurfstechniken, materialbezogene Darstellungstechniken mit Farbstift, Grundlagen der Plan- und Werkzeichnung, experimentelle Entwurfstechniken.

3. Semester

Die Studierenden

Darstellung und Entwurf

Malerische Darstellungstechniken, experimentelle Entwurfstechniken, fächerübergreifende Entwurfsarbeit.

4. Semester

Die Studierenden

Darstellung und Entwurf

Dreidimensionale Entwurfstechniken, Arbeiten mit plastisch verformbaren Massen, fächerübergreifende Entwurfsarbeit.

1. Semester

Die Studierenden können

Gestaltung

Praktische Wahrnehmungsübungen und Kreativitätstechniken.

Beschäftigung mit tradierten Materialassoziationen, Verfremdungen und Transformationen.

Experiment

Versuche, Materialexperimente, Formfindungsprozesse.

2. Semester

Die Studierenden können

Gestaltung

Explorierendes Arbeiten mit unterschiedlichsten Materialien.

Gestaltung im Hinblick auf den Aufbau bzw. das Zusammenfügen von Elementen.

Reflexion

Reflexionsmethoden.

3. Semester

Die Studierenden können

Gestaltung

Weiterführendes Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien und Themenstellungen zur experimentellen Ideenfindung und modellhaften Ausführung, Auseinandersetzung mit Gestaltungsprinzipien, Stilentwicklung.

Reflexion und Präsentation

Reflexion des eigenen Tuns und der gestalterischen Entscheidung, Diskussion von Arbeiten in der Gruppe, Präsentation der eigenen Arbeit.

4. Semester

Die Studierenden können

Gestaltung

Erarbeitung von individuellen Objekten als eigenständige künstlerische Aussage.

Reflexion und Präsentation

Werkreflexion als Gruppenprozess, Präsentation der eigenen Arbeit.

1. Semester

Die Studierenden

Einführung in das Arbeiten in einem Netzwerk, Grundlagen der Datensicherung, Definition CAD, Raster-, Vektor- und Nurbsbasierende Formate.

Normen (DIN, ISO), Linienstile, Zeichnungsrahmen, Ansichten- und Schnittdarstellungen, Bemaßung und Beschriftung.

Einführung und Grundlagen zur Arbeitsorganisation im 3D-Programm.

Unterschiede zwischen Zeichenprogrammen (2D-CAD) und Konstruktionsprogrammen (3D-CAD).

Einführung in die 2D-CAD-Anwendungen und Entwurfssystematik in Bezug auf die verwendete Software.

2. Semester

Die Studierenden

Grundlagen der darstellenden Geometrie

Perspektiven, Projektion, Abwicklungen, Vertiefen der Kenntnisse zur Arbeitsorganisation im 3DProgramm.

Erstellung von einfachen Konstruktionszeichnungen in Verbindung mit den dafür vorgesehenen Normen, Erweiterung der Kenntnisse über Zeichen- und Konstruktionsbefehle des Konstruktionsprogrammes.

Konstruktionswerkzeuge im fachspezifischen Bereich, Ausdruck einer 2D-CAD Konstruktionszeichnung.

3. Semester

Die Studierenden können

Grundlagen 3D-CAD- Systeme

Erweiterte Befehle, Arbeitsorganisation und Aufbau von Kurve über Fläche zu Volumen (zB Kantenmodell, Flächenmodell, Volumenmodell, Körpermodell).

Umsetzung einfacher 2D- und 3D-Konstruktionsaufgaben, Darstellung von Mantel- und Abwicklungsmodellen.

Darstellung von Objekten, Materialeigenschaften, Oberflächen und Farbigkeit entsprechend der Erfordernisse im fachspezifischen Bereich, Ausdruck einer 3D-CAD Zeichnung.

4. Semester

Die Studierenden

Praxisorientierte Anwendung von 3D-Programmen, Visualisierung eigener Ideen mit CAD Systemen, Einsatz von Objekt- und Materialbibliotheken.

Übertragen von eigenen Entwürfen (Handzeichnungen) in den Computer, Anwendung von CAD-Konstruktionen im Hinblick auf Fertigungsmethoden und Aufbereitung der erstellten Daten für gängige Präsentationsverfahren.

5. Semester

Die Studierenden

Rapid Prototyping im Überblick.

Voraussetzungen für den Einsatz digitaler Fertigungsverfahren, Überblick über bestehende und neu entwickelte CAD/CAM und Verfahren, Unterscheidung zwischen generierenden und abtragenden Verfahren.

Techniken zur Herstellung von Prototypen

Umsetzung kurzer Projekte und der Auswahl einer CAM-Technologie, Integrierung moderner Methoden digitaler Konstruktion und Fertigung in die traditionellen Herstellungsverfahren, Visualisierung einer Idee mittels CAD-Verfahren.

6. Semester

Die Studierenden können

Fächerübergreifende Produktentwicklung.

Spezielle Anforderungen im fachspezifischen Bereich (Größe, Formenvielfalt und Oberflächenqualität)

Richtiger Einsatz der CAD/CAM Verfahren in eigenen Projekten, Visualisierung einer Idee mittels CAD/CAM Verfahren, CAM-Technologie in Kooperation mit Firmen.

Rentabilität für Klein- und Mittelunternehmen (KMU)

Fertigungstechniken in einschlägiger Fachindustrie, Kostenrechnung im Vergleich zu einem handwerklich erstellten Modell, Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Fertigung.

3. Semester

Die Studierenden können

Fotografische Parameter, Kameraeinstellungen, Automatikprogramme, Gestaltungsgrundlagen, Bildaufbau und Komposition, Erstellen eigener Bilder.

Werkbetrachtung und Werkanalyse.

Medienspezifische Fachsprache.

Grundlagen der Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte beim Umgang mit Bildmaterial.

4. Semester

Die Studierenden können

Bildoptimierung mit professionellen pixelorientierten Programmen, Bildmontagen.

Erstellen eigener Bilder mit Automatikeinstellung und manueller Einstellung mit einer Spiegelreflexkamera.

Werkbetrachtung und Werkanalyse.

Lichtführung im Studio.

Fachliteratur.

5. Semester

Die Studierenden können

Layout, Typographie, Logo, Gestaltungs- und Kompositionsregeln.

Grundlagen eines professionellen Layout-Programmes, Dateiformate, Präsentations- und Dokumentationsmaterialien.

Medienspezifische Fachsprache.

Werkanalyse.

6. Semester

Die Studierenden können

Kameraeinstellungen, Erstellen pressetauglicher Bilder zu eigenen Projekten, Arbeiten mit Tageslicht und Kunstlicht, Fotostudio.

Einschlägige Programme und Werkzeuge zur Bildbearbeitung und Layout-Erstellung.

Kommunikationsdesign, Erstellen von mehrseitigen Druckerzeugnissen, Workflow bis zur Bereitstellung für den Druck.

1. Semester

Die Studierenden

Allgemeine und berufsspezifische Sicherheitsvorschriften

Aufbau von Werkzeugen, Maschinen und Geräten sowie deren Einsatzmöglichkeiten.

Verfahren und Techniken

Spanabhebende Verfahren (zB Sägen, Feilen, Bohren, Fräsen), Vorbereitungs- und Zurichte-Arbeiten (zB Ziehen, Walzen, Schneiden), verbindende Techniken (zB Löten, Nieten und Stiften), Biegetechniken.

2. Semester

Die Studierenden

Unedelmetalle, Wärmebehandlung (zB Rekristallisation, Umformungsgrad, Glühtemperatur, Oxidation) bei Edel- und Unedel-Metallen sowie deren Legierungen, Fertigungstechniken unter dem Aspekt der Metallbeschaffenheit.

Scharnierrohr.

3. Semester

Die Studierenden

Vollendende Techniken (zB Schleifen, Polieren, Kratzen, Weißsieden, Mattieren), Sondertechniken (zB Emaillieren, Gravieren, Niellieren, Tauschieren, Flambieren, Filigran).

Broschierung, Kette, Ohrschmuckmechaniken, Verschlussmechanismen in der Schmucktechnik, Kastenschloss.

4. Semester

Die Studierenden

Verschiedene Arten des Kastenschlosses.

Edelmetalle

Edelmetalllegierungen, chemische und physikalische Eigenschaften, Sondertechniken (zB Galvanisieren, Galvanotechnik, Blattvergolden, Lacktechniken), Edelsteinfassung.

5. Semester

Die Studierenden

Metallkunde (zB Legierungen, Zustandsdiagramme, Härten von Stahl), Legierungen in der Praxis, verschiedene Edelsteinfassungen, industrielle Umformtechniken (zB Prägen, Hohlprägen-Pressen, Tiefziehen, Drücken, Strangpressen sowie Stanzen, Gravieren, Fräsen, Drehen, Funkenerosion.)

Scharnierverbindung, verbindende Techniken (zB Schweißen, Laserschweißen).

Punzierungsgesetz.

6. Semester

Die Studierenden

Chemische Hilfsstoffe, Nutzung und Gefahren.

Edel-und Unedel-Metalle

Materialanalyse (zB Feingehaltsprüfung, Punzierungsvorgang), Entsorgung und Wiedergewinnung.

Plastische Verformungstechniken (zB Biegen, Treiben, Schmieden (kalt), Ziselieren, Wölben, Bördeln, Umlegen).

3. Semester

Die Studierenden

Einteilung, Entstehung und Vorkommen von Edel-und Schmucksteinen.

Kristallformen und Kristallklassen, physikalische Eigenschaften der Minerale, Edel- und Schmucksteine (zB Härte, Dichte, Spaltbarkeit und Farbe).

4. Semester

Die Studierenden

Opake Schmucksteine, Quarzgruppe und Feldspatgruppe.

Gemmologische Basisinstrumente.

Optische Eigenschaften der Edel- und Schmucksteine

Lichtbrechung, Glanz und Lumineszenz, makroskopisches Erscheinungsbild.

5. Semester

Die Studierenden

Transparente Edelsteine (von Topas bis Alexandrit).

Bestimmung mit der 3fach-Lupe.

Erkennung von Synthesen.

Erweiterte Untersuchungsmethoden im Labor

Refraktometer, Spektroskop, Mikroskop und Polariskop.

Diamant und seine Bestimmungsmethoden in Bezug auf festgelegte Nomenklaturen.

6. Semester

Die Studierenden

Korund- und Beryllgruppe, Bestimmung und Unterscheidung von Ersatzsteinen.

Grundlagen des Fassens, Fasserwerkzeuge (zB Andrücker, Stichel, Fasserhammer), Fassungsformen, Herstellung von einfachen Zargenfassungen und Krappenfassungen.

3. Semester

Die Studierenden können

Schmücken als Urbedürfnis – Kulturgeschichte der Schmuckpraktiken.

Bedeutungen und Funktionen von Schmuck unter besonderer Berücksichtigung kultureller Codes und unterschiedlicher gesellschaftlicher Bedingungen

Ästhetische, symbolische und praktische Bedeutung von Schmuck in den verschiedenen Kulturen.

4. Semester

Die Studierenden können

Entwicklungen im Bereich Schmuck nach dem zweiten Weltkrieg

Ausdifferenzierungen und Grenzziehungen (zB Klassischer Echtschmuck, Accessoire, Schmuckdesign), Handwerksschmuck und Schmuckkunst (zB Autorenschmuck im Spannungsfeld zwischen Massenware und Unikat), Geschichte des zeitgenössischen Autorenschmucks seit den 1950er Jahren.

Debatten rund um den Kunstwerkcharakter von Schmuck

Tragbarkeit als definitorische Bedeutung, erweiterter Schmuckbegriff, Schmuck als Skulptur, neue Materialien und ihre psycho-physischen sowie symbolischen Konnotationen.

5. Semester

Die Studierenden

Theorie der Wahrnehmung und Psychologie des modernen Schmucks.

Schmuck als Zeichen- und Symbolsystem zwischen Individuum und Kollektiv.

Definition, Begrifflichkeit und Unterscheidung von Modeschmuck.

Einführung in die Branche des Modeschmucks und deren spezifischen Marktmechanismen, zeitgenössisches Modeschmuckdesign (wichtige Vertreterinnen/Vertreter und Werke).

6. Semester

Die Studierenden

Kulturgeschichtliche Untersuchungen zur Wechselwirkung zwischen Mode und Schmuck

Die zweite und die dritte Haut, Schönheitsideale und deren Folgen, Authentizität und Stil, Einzigartigkeit und Uniformität.

Epochen und Entwicklung des Modeschmucks aus dem Imitatschmuck anhand ausgewählter Beispiele vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und ökonomischer Veränderungen, Praktiken der Körpergestaltung von Jugend- und Subkulturen, Distanzierung und Zugehörigkeit.

1. Semester

Die Studierenden

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen, Prozentrechnungen inklusive Flottenberechnungen, trigonometrische Aufgaben, Dichteberechnungen, Berechnungen der Scheideanstalten, Legierungsrechnen, konstruktive Geometrie.

Statistik.

1. Semester

Die Studierenden

Werkzeugkunde im Anwenderbereich, sicherheitstechnische Einschulung.

Materialkunde und ökonomische Verwendung.

Bearbeitungstechniken in Funktion, Handhabung und Wartung

Vorbereitende Techniken (zB Zurichten von Drähten und Blechen), trennende Techniken (zB Schneiden), spanabhebende Techniken (zB Sägen, Feilen, Bohren), kalte verbindende Techniken (zB Vernieten und Verstiften, Kleben, Herstellung von Gewinden), umformende Techniken (zB Walzen, Ziehen), Übertragungstechniken.

Dokumentationsanforderungen.

2. Semester

Die Studierenden

Chemisch–physikalische Eigenschaften von Materialien im Anwenderbereich und deren ökologische Auswirkungen in der Handhabung.

Grundlegende Gestaltungsübungen.

Bearbeitungstechniken

Löttechniken (zB Kratzen, Herstellung von Scharnieren, Biegen von Blechen, Drähten und Rohren).

3. Semester

Die Studierenden

Entwurfstechniken, Bearbeitungstechniken, Oberflächenbearbeitung.

Verschiedene einfache Broschierungen und Doppelbroschierungen, Ketten- und Armreifverschlüsse, Herstellung von Ohrstecker- und Ohrclip-Mechaniken, Aufbau und die Herstellung verschiedener Ringformen.

4. Semester

Die Studierenden können

Methoden des Recherchierens, Erstellen von Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung, diverse Formen und Techniken des Planens, Strukturierens und Präsentierens.

Techniken, Sondertechniken (zB Pressen, Drücken und Gießen in Ossa Sepia bzw. Sand).

5. Semester

Die Studierenden

Vertiefung des Lehrstoffes der vorangegangenen Semester, Erarbeitung von ästhetischen Qualitätskriterien.

Präsentation von Arbeiten, Erweiterung der Dokumentationstechniken.

6. Semester

Die Studierenden

Vertiefung des Lehrstoffes der vorangegangenen Semester, Kombinationstechniken für Methoden und fächerübergreifendes Wissen.

Anwendungsorientierte (Klein-)Projekte.

1. Semester

Die Studierenden

Vorbereitende Techniken (Zurichten), praktische Anwendung von Umformungstechniken (zB Glühen und Aushärten in der Praxis, Biegen von Blech und Draht mit Zangen und Biegevorrichtungen, Wölben, Bördeln und Umlegen).

Praktische Anwendung des Schmiedens (kalt), relevante Werkzeuge und deren richtige Handhabung (zB Schlagwerkzeuge, Schlagunterlagen).

Übertragung des zweidimensionalen Entwurfs in eine dreidimensionale Form (mit Hilfe von Berechnungen, Abwicklungen und Modellen).

2. Semester

Die Studierenden

Einhaltung von Verarbeitungsvorschriften für Metalle und Legierungen.

Wesentliche plastisch verformende Techniken im Handwerk in Theorie und Praxis (zB Treiben, Ziselieren).

Relevante Werkzeuge (zB Hämmer, Punzen, Schlagunterlagen aus Stahl und Holz) und deren richtige Handhabung in ihrer praktischen Anwendung.

Adaptierung der verbindenden Techniken, spezielle Anforderungen bei der Bearbeitung größerer plastischer Objekte.

Wesentliche plastisch verformende Techniken in der Industrie, Arbeitsweisen und Werkzeuge (zB Tiefziehen, Drücken, Prägestanzen, Freiformen, Biegen und Kanten).

3. Semester

Die Studierenden

Techniken zur Herstellung von Modellen und Prototypen

Die handwerkliche Erstellung von Modellen aus den unterschiedlichsten Materialien als Ausgangsmaterial für die gängigen Vervielfältigungstechniken im Schmuckbereich.

Rapid Prototyping (Generierende Verfahren zur Herstellung von Musterbauteilen, ausgehend von CAD-Konstruktionsdaten (zB Wachsplotverfahren und Stereolithografie)).

Serielle Techniken im handwerklichen Bereich (Werkzeuge zur Herstellung von seriellen Teilen, wie Dorne, Lehren, Faulenzervorrichtungen, Kettenherstellung, einfache Stanzwerkzeuge, Pressformingvorlagen, Matrizen.)

Überblick über die gängigen CNC-Technologien (Computerized Numerical Control) im industriellen Schmuckproduktionsbereich (zB 3D-Fräsen, 3D-Drehen, Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden und funkenerosives Schneiden).

4. Semester

Die Studierenden

Vervielfältigung von Prototypen aus Metall mittels Gusstechniken in Theorie und Praxis (Grundlagen des Schleuder- und Vakuumgusses).

Produktentwicklung (zB Entwicklung von Kleinserien, Berücksichtigung funktioneller und ästhetischer Gesichtspunkte, wirtschaftliche und ökologische Faktoren).

Erstellen von Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanungen, Projektorganisation.

Einbeziehung von Techniken aus den Bereichen Prototyping, serielle Verfahren und Vervielfältigungstechniken in individuelle Projekte.

1. Semester

Die Studierenden

Theoretische Grundlagen

Materialkunde (zB Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere), industrielle Herstellungsverfahren und Fertigungstechniken (zB Spritzguss, Laserschnitt, Laserplott, Tiefziehen, Kunststoffschweißen, Expansionsverfahren).

Eigenschaften und Einsatz der wichtigsten für die Schmuckgestaltung relevanten Kunststoffe

Schwerpunkt Thermoplaste (zB Acrylglas, PS, PE, PVC, PP, Nylon), Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten inklusive des thermischen Verformens, Planung, Gestalten und Umsetzung von Entwürfen in ausgewählten Kunststoffen.

Theoretische Grundlagen (Be- und Verarbeitungstechniken von Duroplasten und Elastomeren, Sicherheitsbestimmungen und Gesundheitsrisiken beim Arbeiten mit Kunststoffen).

Eigenschaften und Einsatz der wichtigsten für die Schmuckgestaltung relevanten Kunststoffe

Schwerpunkt Duroplaste (zB Polyester- und Epoxidharze) und Elastomere (zB Latex/Kautschuk, Silikonkautschuk), Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten wie Formenbau, Abformung und Formenguss.

2. Semester

Die Studierenden

Einführung in die Gusstechnik

Techniken und Anwendungsgebiete der Gusstechnik, Theorie und Praxis mit speziellen Werkzeugen der Wachstechnik unter Berücksichtigung der verschiedenen Wachsarten.

Grundlagen

Ermittlung des Materialbedarfs, Anzeichnen des Körpers.

Bearbeitungstechniken (zB Abtragen, Aufbauen, Gießen, Wachsplatten und Wachsdrähte, Oberflächentechnik für Wachse).

Methoden der Gusstechnik zur Serienproduktion im Gegensatz zur Einzelstückherstellung.

Theorie der computergesteuerten Wachsbearbeitung.

3. Semester

Die Studierenden

Methoden und Handhabung der vollendenden Oberflächentechniken (zB Schmirgeln, Schleifen, Polieren, Mattieren).

Oberflächentexturen und Färbungen (zB Ätzen, Oxidieren, Sulfieren, Beizen, Patinieren, Flambieren).

Grundlagen der Techniken Gravieren und Tauschieren.

Mustermappe.

4. Semester

Die Studierenden

Oberflächenbearbeitung mittels Metallwerkzeugen (zB Hämmern, Prägen, Walzen).

Emailtechniken in Theorie und Praxis.

Grundlagen der Techniken Granulieren, Niellieren, Filigran, Mokume Gane.

Mustermappe.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1.

2.

3.

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

6

(III)/III

2.

Allgemeinbildung und Sprache

2.1

Deutsch

3

2

2

7

(I)

2.2

Englisch

3

2

3

8

(I)

2.3

Naturwissenschaften2

3

0

0

3

III

2.4

Geschichte und Politische Bildung

0

2

0

2

III

3.

Soziale Handlungsbereiche und Methodik

3.1

Psychologie und Pädagogik

1

2

2

5

III

3.2

Sozial-und Gesundheitsberufskunde

2

0

0

2

III

3.3

Soziale Handlungsfelder

1

2

2

5

III

3.4

Reflexion und Dokumentation3

0

1

1

2

IVb

3.5

Kreativer Ausdruck

3

3

2

8

IVa

4.

Gesundheit und Lebensstil

4.1

Somatologie und Pathologie

0

3

2

5

III

4.2

Einführung in Pflege, Hygiene und Erste Hilfe

0

2

3

5

III

4.3

Haushalt und Organisation

3

0

0

3

IV

4.4

Ernährung und Diät

2

0

0

2

III

4.5

Bewegung und Sport

2

2

1

5

(IVa)

5.

Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge

5.1

Wirtschaftsgeografie

2

0

0

2

III

5.2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen4

3

2

3

8

I

5.3

Recht

0

2

0

2

III

5.4

Officemanagement4

2

2

0

4

III

6.

Angewandtes Projektmanagement4, 5

2

3

3

8

I

7.

Fachpraxis

7.1

Fachpraxis während des Unterrichtsjahres6

0

4

8

12

Zwischensumme Stammbereich

34

36

34

104

B. Verbindliche Übung: Persönlichkeitsentwicklung

1

0

0

1

Gesamtwochenstundenzahl

35

36

34

105

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen7

D. Förderunterricht7

___________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Biologie und Ökologie, Physik, Chemie.

3 Einschließlich Übungen.

4 Mit Computerunterstützung.

5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom auf 2–8 Wochenstunden festgelegt werden.

6 Disloziert in Einrichtungen des sozialen Berufsfeldes.

7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

E. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Sozialberufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Fachschule für Sozialberufe.

4 Gemäß Stundentafel der Fachschule für Sozialberufe.

Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient im Sinne der §§ 52 und 63 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet befähigen. Sie vermittelt insbesondere jene Kompetenzen, die die Absolventinnen und Absolventen auf Tätigkeiten und Ausbildungen im Sozial- und Gesundheitsbereich vorbereiten.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit), Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, soziale Kompetenz, Kreativität, Kritikfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, berufliche Mobilität und Flexibilität sowie die Klärung der persönlichen Eignung für einen fachspezifischen Beruf sowie die Schulung der Fähigkeiten, berufsspezifische Aufgaben unter Bedachtnahme auf soziale, gesundheitsfördernde, ökonomische und ökologische Aspekte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen sowie im Team zu arbeiten.

Die Erlangung von Einstiegsqualifikationen in Gesundheits- und Sozialberufe wird durch eine Abstimmung mit einschlägigen Inhalten weiterführender Ausbildungen erleichtert.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu empathisch begründetem, verantwortungsvollem und nachhaltigem Handeln sowie kritischem Denken befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolvent/innen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projektmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 8 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 6 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, etc.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

In allen Gegenständen des Clusters ist Wert auf einen konkreten Bezug und auf die Verknüpfung mit dem allgemeinen Ausbildungsziel der Schule sowie die lebenssituativen Gegebenheiten der Schülerinnen und Schüler zu legen.

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Der konkrete Bezug zu den sozialen Handlungsfeldern und zu Anwendungsmöglichkeiten in der beruflichen Praxis ist herzustellen.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstler/innen und Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Den Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit der praktischen Anwendung im Unterricht zu geben. Das Vorhandensein eines Demonstrationszimmers für praktische Übungen an den Schulstandorten wird dringend empfohlen.

Die intensive Vernetzung mit dem Pflichtgegenstand „Somatologie und Pathologie“ ist notwendig, um den Unterricht aufbauend zu gestalten und um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler nachvollziehen können, was sie warum lernen und welchen Nutzen das Erreichen der Lernziele für ihr Leben und Arbeiten hat.

Die Vermittlung von rechtlichen Kenntnissen soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, sich für die Wahrung der Grundrechte einzusetzen sowie ihr Selbstbehauptungsvermögen zu stärken.

Im Hinblick auf das Bildungsziel der Schule sind als Schwerpunkte Personen-, Familien- und Erbrecht zu vermitteln, ohne die übrigen Gebiete des Privatrechts (Vertrags- und Konsumentenschutz, Schuldrecht, Sachenrecht) auszuschließen. Weiters sind die im Lehrstoff eingearbeiteten Inhalte des Basismoduls MAB entsprechend zu vermitteln.

Projekte sind vorzugsweise in Kombination mit anderen Unterrichtsgegenständen durchzuführen.

Bei der Unterrichtsdurchführung ist den Schülerinnen und Schülern insbesondere Gelegenheit zu geben

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall ist eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Fachschule für Sozialberufe zu orientieren.

In der verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Die Pflichtpraktika sind in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Institutionen und Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen.

Die Schule hat für die Zuteilung fachlich geeigneter Praktikumsstellen zu sorgen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Praktikumsstelle und den Lernenden durchzuführen.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten zu informieren sowie während des unterjährigen Praktikums von Praktikumsbegleitlehrerinnen bzw. -lehrern zu begleiten.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Erkennen von Satzgrenzen.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Entnahme von Kerninformationen.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Privatbrief, E-Mail).

Reflexion

Reflexion über die Lebenssituation.

Medienkonsums.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Berufsbezogener Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Medienbeiträge.

Gestaltendes Vorlesen.

Erkennen von Redeabsichten.

Feedback.

Formulierung einfacher Argumente.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Diskussion.

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente.

Stellungnahmen.

Lesen

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien.

Schreiben

Einsetzen verknüpfender Elemente.

Textsortenwissen (Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Beschreibung nicht linearer Texte.

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse– Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren, Appellieren und Präsentieren.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen zB Rede, Beratungsgespräch, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren, Appellieren und Präsentieren.

Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählter Beispiele aus der Literatur.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB E-Mails, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit und Gesundheitseinrichtungen, Wellness.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Ernährung und Gesundheit.

Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Sozialbereich, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot,

Bewerbung. Praxisreflexion. Arbeitsfelder und -abläufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Sozialbereich, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung, Kultur.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester – Kompetenzmodul 3, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester – Kompetenzmodul 4.

3. Klasse: 1 einstündige und 1 zweistündige Schularbeit.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Bereich „Beobachten und Erfassen“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“

Die Schüler und Schülerinnen können

Bereich „Bewerten und Anwenden“

Die Schüler und Schülerinnen können

Zytologie.

Genetik und Gentechnik,

Mikrobiologie.

Ökologie.

Atombau und Periodensystem.

Formelsprache.

Sicherer Umgang mit chemischen Stoffen.

Chemische Reaktionen.

Chemische Analytik.

Stoffe und Stoffkreisläufe.

Einheitensystem.

Universum.

Schwingungen und Wellen.

Radioaktivität und Strahlenschutz.

Energie.

Elektrizität.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung in der Zeit.

Österreich und die Welt 1914 – 1945.

Erster Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Zweiter Weltkrieg.

Österreich von 1945 bis heute.

Biographien.

Sozialgeschichtliche Entwicklungen.

Europa und die Welt nach 1945.

Globalisierung.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schüler und Schülerinnen können

Elemente und Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Grundprinzipien und Staatsziele der österreichischen Verfassung.

Grund- und Freiheitsrechte – Menschenrechte.

Politische Parteien. Wahlrecht.

Rechtsordnung, Bundes- und Landesgesetzgebung.

Oberste Verwaltungsorgane.

Grundstruktur der Europäischen Union.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Psychologie und Pädagogik

Begriffsklärungen und Definitionen, Ziele und Methoden, Alltag und Wissenschaft, Anwendungsbereiche, Berufsbilder, Richtungen/Schulen.

Grundzüge des pädagogischen Umgangs mit Kindern bis zu sechs Jahren.

Grundzüge der Entwicklungspsychologie bis zu Beginn der Pubertät.

Lebensphasen und Entwicklungsprozesse von Kindern.

Sozialpsychologische Grundfragen zum Verständnis der Arbeit in Erziehungseinrichtungen.

Methoden der Erziehung und alternative pädagogische Ansätze.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwicklungspsychologie ab der Pubertät.

Ausgewählte Aspekte der Sozialpsychologie.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Gedächtnis und Lernen.

Wahrnehmung.

Erziehungsstile – Praxistransfer.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Ausgewählte Aspekte der. Gender und Diversität.

Aggression, Motivation, Emotion.

Persönlichkeitspsychologie.

6. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Psychische Aspekte von Gesundheit und Krankheit.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Familie, Familienformen, Unterstützungssysteme.

Teambildung und Teamarbeit.

Ausgewählte Aspekte der Persönlichkeitsbildung

Ausgewählte Modelle und Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung.

Berufe, Einrichtungen und Organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich.

Organisationsstrukturen ausgewählter Sozial- und Gesundheitseinrichtungen.

Leistungen des österreichischen Sozial- und Gesundheitssystems.

Grundlegende rechtliche Bestimmungen insbesondere für den Praktikumseinsatz.

Ethische Grundprinzipien und Problemfelder.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schüler und Schülerinnen können

Sexualität.

Geschlechtsorgane.

Menstruationszyklus.

Verhütungsmethoden.

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Neugeborenes.

Entwicklungsstufen, Bedürfnisse und Betreuung im Säuglings- und Kindesalter.

Körperpflege im Säuglings- und Kindesalter (Baden, Wickeltechniken, An- und Auskleiden, Trageformen, Säuglingsausstattung, Zahnpflege).

Ernährung im Säuglings- und Kindesalter; gesunde altersentsprechende Kostformen.

Infektionskrankheiten im Säuglings- und Kindesalter.

Unfallverhütung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schüler und Schülerinnen können

Begriffsklärungen und Fachsprache.

Geschichtliche Entwicklung im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung.

Diskriminierung versus Gleichstellungsgesetz.

Ursachen von Beeinträchtigung.

Ethische Spannungsfelder.

Arten der Beeinträchtigung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schüler und Schülerinnen können

Therapieformen.

Integration/Inklusion.

Normalisierung und Empowerment.

Wohn- und Beschäftigungsformen.

Auswirkungen von Behinderung auf die Familie und das soziale Umfeld.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schüler und Schülerinnen können

Soziale Stellung alter Menschen in der Gesellschaft – Demographische Entwicklung.

Lebensentwürfe und Biografiearbeit.

Unterschiedliche Wohnformen.

Unfallverhütung und Sturzprophylaxe. Sicherheit im öffentlichen Leben.

Bedürfnisse im Alter abgeleitet von physiologischen, psychologischen und sozialen Veränderungen im Alterungsprozess.

Selbsterfahrung des Alterns (Instant Aging).

6. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schüler und Schülerinnen können

Erkrankungen im Alter.

Gewalt und Aggression.

Sterbebegleitung.

Sinnfindung.

Beschäftigungsmöglichkeiten.

Ausgewählte ethische Spannungsfelder.

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Einstieg ins Praktikum

Praktikumsorganisation, Aufgaben von Praktikantinnen/Praktikanten.

Datenschutzrichtlinien.

Arbeitsunterlagen; Tätigkeitsbericht, Dokumentation.

Kommunikation

Spezielle Kommunikationsaspekte. Gesprächsführung. Feedbackregeln.

Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen.

Supervision und Reflexion.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Praktikumsorganisation.

Kommunikation

Spezielle Kommunikationssituationen, Gesprächstechniken.

Dokumentation

Tätigkeitsbericht und Dokumentation – spezielle Aspekte.

Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen.

Umgang mit Belastungen und Problemsituationen im Praktikum.

Supervision und Reflexion.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Organisation der Praktika.

Kommunikation in Organisationen.

Beobachtungsformen.

Kommunikation von Beobachtung.

Konfliktlösung.

Psychohygiene, Work-life-Balance.

Supervision und Reflexion.

Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Supervision und Reflexion.

Psychohygiene, Work-life-Balance.

Kommunikationstechniken in speziellen Situationen.

Interventionsmöglichkeiten.

Dokumentation.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltungsgrundlagen

Farbe, Form und Material.

Formen der räumlichen Gestaltung.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Gemeinsames Singen. Lieder im Jahreskreis.

Singen und Musizieren mit Kindern.

Klassenmusizieren.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

2. Klasse

3.Semester- Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltungsgrundlagen

Farbe und Form als Ausdruckselement.

Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders in Hinblick auf die Beschäftigung mit Kindern in verschiedenen Altersstufen.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Gemeinsames Singen.

Notation.

Einfache Tänze (Gruppentänze, Kreistänze).

Kinderlieder.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

4.Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltungsgrundlagen

Farben und Form als Ausdruckselement.

Formen der räumlichen Gestaltung – perspektivisches Darstellen.

Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien.

Formen des plastischen Gestaltens.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Kindern in verschiedenen Altersstufen.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

Gemeinsames Singen.

Notation.

Einfache Tänze (Gruppentänze, Kreistänze).

Kinderlieder; Bewegungsspiele.

3. Klasse

5.Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Freies bildnerisches Arbeiten.

Gestaltungsgrundlagen

Farben und Form als Ausdruckselement.

Vervielfältigungstechniken.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Senioren/Seniorinnen und Menschen mit Beeinträchtigung.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

Gemeinsames Singen.

Notation.

Einfache Tänze (Sitztänze).

Altes Liedgut, Volkslieder.

6.Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung.

Gestaltungsgrundlagen

Farben und Form als Ausdruckselement.

Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien und Techniken.

Formen der räumlichen Gestaltung – perspektivisches Darstellen.

Differenzierte handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

Musiktheoretische Grundlagen

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Medizinische Fachterminologie.

Histologie und Physiologie der Gewebe

Epithelgewebe, Binde- und Stützgewebe, Muskelgewebe, Bewegungsapparat, Nervengewebe Nervensystem.

Haut.

Pathologische Veränderungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Sinnesorgane.

Blut, Blutbildung, Aufgaben des Blutes, Blutgefäße, Herzkreislaufsystem, Anatomie, Physiologie des Herzens.

Atmungssystem.

Lungenerkrankungen.

Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten.

Pathologische Veränderungen.

Immunologie des Menschen.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Anatomie und Physiologie der Verdauungsorgane.

Anatomie und Physiologie der Leber.

Anatomie und Physiologie der Bauchspeicheldrüse, Entstehung von Diabetes mellitus.

Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten.

Pathologische Veränderungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Harnbereitende und –ableitende Organe.

Endokrine Drüsen, Hormone.

Veränderungen im Alter.

Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten.

Pathologische Veränderungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Erste Hilfe

Aufgaben des Ersthelfers, Rettungskette, Basismaßnahmen, Gefahrenzone, Rettungstechniken, Helmabnahme, lebensrettende Sofortmaßnahmen; Wunden, Wundverbände, Verletzung von Knochen und Gelenken; Erste Hilfe in Notfallsituationen und bei akuten Erkrankungen.

Verbandlehre

Wundarten und Behandlungsmöglichkeiten, Verbandmaterialien und Verbandtechniken, Verbandswechsel, hygienische Richtlinien.

Hygiene

Grundlagen der Infektionslehre und der Mikrobiologie, Immunologie, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren, persönliche und angewandte Hygiene, Hygienerichtlinien und Hygienemaßnahmen, Abfallentsorgung, Gesundheitsschutz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Aktivitäten des täglichen Lebens

Waschen, Kleiden, Bewegen, Ruhen und Schlafen.

Körperpflege

Unterstützung bei der Ganzkörperpflege, Mund- und Zahnpflege, Augenpflege, Nagel- und Fußpflege, Haarpflege und Haarwäsche; Beobachtungskriterien der Haut; Pflegehilfsmittel und Pflegeutensilien.

Kleidung

Bedeutung, Hilfestellung bei der Auswahl, Techniken und Hilfsmittel zum An- und Auskleiden.

Schlaf

Beobachtungskriterien, individueller Schlafbedarf und Schlafhygiene, Patientenbett.

Bewegung

Bedeutung von Kontraktur-, Thrombose- und Dekubitusprophylaxe, pflegerische Hilfestellung und Mobilisation, Positionierungen, Hilfsmitteleinsatz.

Ergonomie

Prinzipien; rückengerechte Arbeitsweisen. Arbeitnehmergesundheitsschutz.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Aktivitäten des täglichen Lebens

Essen und Trinken, Ausscheiden, vitale Funktionen des Lebens.

Essen und Trinken

Beobachtung von Ernährungsverhalten und Ernährungszustand, Hilfestellung und Hilfsmittel, Schluckstörungen.

Ausscheiden

Intimsphäre und Schamgefühl, Beobachtungskriterien der Ausscheidungen, Hilfsmittel und Hilfestellung, Verdauungsstörungen und Prophylaxen, Inkontinenz.

Vitale Funktionen des Lebens

Beobachtung von Atmung, Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Pneumonieprophylaxe.

Pflegetheorie

Pflegeverständnis, Grundsätze und Sinn von Pflegemodellen, Pflegeprozeß und Pflegedokumentation

Terminologie

Allgemeine anatomische und pathologische Begriffe, Lage-Richtungsbezeichnungen, Abkürzungen, Fachbezeichnungen, grundlegende Untersuchungen, medizinische Fachrichtungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Gesundheitsförderung

Faktoren zur Erhaltung der Gesundheit, Vorsorgeuntersuchungen, Prävention von Zivilisationskrankheiten, Gesundheitsschutz.

Arzneimittellehre

Begriffserklärung, Darreichungsformen, therapeutische Bandbreite, Aufnahme und Ausscheidung, unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Arzneimittelgruppen, Applikationsformen.

Ethische Aspekte

Ethische Grundprinzipien (Autonomie, Fürsorge, Verantwortung, Gerechtigkeit), transkulturelle Aspekte.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Haushaltsorganisation

Haushaltsformen; Bedürfnisse in Lebensphasen; Grundlagen des Haushaltsmanagements.

Handhabung, Reinigung, Pflege von Betriebsmitteln und Einrichtungsgegenständen.

Wäschepflege.

Energiesparmaßnahmen.

Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene.

Grundlagen der Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, von Gesundheits- und Brandschutz.

Ergonomie.

Küchenführung

Kritischer Einkauf und Konsum.

Arbeitsplanung und Zeitmanagement.

Speisenherstellung. Lebensmittelverarbeitung.

Verschiedene Kostformen.

Convenienceprodukte.

Portionieren und Anrichten.

Müllvermeidung, Abfallentsorgung.

Service

Ess- und Tischkultur.

Tischinventar; Tischgestaltung für verschiedene Anlässe.

Einfache Servierabläufe.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Ernährung

Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit; Nährstoffbildung, Aufgaben und Inhaltsstoffe der Nahrung; Energie- und Nährstoffbedarf; Richtlinien einer vollwertigen Ernährung; Lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

Inhaltstoffe der Nahrung

Makro-und Mikronährstoffe (Aufbau, Arten, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).

Ausgewählte Lebensmittel

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte.

Stoffwechsel und Verdauung.

Lebensmittelqualität

Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelhygiene.

Ernährung verschiedener Personengruppen. Außer-Haus-Verpflegung.

Alternative Ernährungsformen.

Ernährung und Krankheit.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung auf der Erde

Orientierung mit verschiedenen geografischen Hilfsmitteln, topografische Grundkenntnisse.

Nutzung von Naturräumen.

Umgang mit den Ressourcen der Erde. Nachhaltigkeit.

Internationale Arbeitsteilung und Globalisierung. Fair Trade.

Wirtschaftsgeografische Grundbegriffe (Wirtschaftssysteme und Wirtschaftssektoren).

Globale Bevölkerungsentwicklung und Migration.

Ökonomische und regionale Entwicklungen in ausgewählten Regionen.

Demografische Strukturen und Entwicklungen in Österreich.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Wirtschaft

Markt, Angebot und Nachfrage; Betriebsarten.

Wirtschaftliches Rechnen

Kopfrechnen, Schätzen, Prozentrechnungen, Zinsenrechnung.

Kaufvertrag

Inhalt, gesetzliche Bestandteile, Anbahnung und Abschluss des Kaufvertrages, ordnungsgemäße und vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages. Konsumentenschutz.

Buchführung

Belegwesen.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassabuch; Nebenbücher).

Umsatzsteuer.

Grundzüge der Besteuerung von Einkommen.

System der doppelten Buchführung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Buchführung

Geschäftsfälle inkl. Umsatzsteuer auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Erfolgsermittlung.

Kostenrechnung;

Kalkulationen.

Einfache Deckungsbeitragsrechnungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Personalmanagement

Grundlagen. Löhne und Gehälter.

Buchführung

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Abschluss von Konten.

Anlagenbewertung.

Unternehmensgründung im Bereich Wirtschaft und Soziales

Rechtsformen (inkl. Vereine), Vollmachten.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Buchführung

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Abschluss von Konten.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Kostenrechnung

Kalkulationen.

Einfache Deckungsbeitragsrechnungen – Unternehmensentscheidungen.

Personalmanagement

Löhne und Gehälter, Sonderzahlungen.

Wirtschaft und Soziales

Konkurs- und Schuldnerregulierungsverfahren.

6. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisnahe Fallbeispiele.

Wiederholende Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Klassen.

1. Klasse: 1 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 1 einstündige im 4. Semester – Kompetenzmodul 4.

3. Klasse: 1 zweistündige und 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Jugendschutzgesetz.

Grundzüge des Privatrechts, insbesondere Personen-, Familien- und Erbrecht.

Ausgewählte berufsfeldrelevante Bereiche des Strafrechts

Grundzüge der Rechtsdurchsetzung, Verfahren und Instanzen.

Verwaltungsverfahren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Einführung in das Arbeitsrecht.

Einführung in das Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht.

Einrichtungen und Aufbau des Gesundheitswesens.

Einführung in das Gesundheitsrecht

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung

Geschäftliche und private Schriftstücke

Richtlinien (ÖNORM) der Texterstellung.

Internet und Internetdienste.

Soziale Netzwerke.

Grundzüge des Urheberrechts.

Datenschutz und –sicherheit.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung

Vertiefung, Geschäftliche und private Schriftstücke.

Präsentation

Grundlagen eines Präsentationsprogramms.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung

Seriendokumente; umfangreiche Schriftstücke.

Grundlagen der Tabellenkalkulation.

Neue Medien und Technologien.

EGovernment.

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester – Kompetenzmodul 3 und im 4. Semester – Kompetenzmodul 4.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektdefinition

Allgemeine Grundlagen, Merkmale, Methodenüberblick.

Projektphasen

Projektstart, Projektplanung, Projektdurchführung und Projektcontrolling, Projektabschluss.

Projektwerkzeuge

Kreativitätstechniken, Projektauftrag, Umweltanalyse, Zielplanung, Finanzplan, Projektstrukturplan, Arbeitspakete, Terminplan. Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling

Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

6. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Sammeln von praktischen Erfahrungen und Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse im jeweiligen sozialen Feld.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Sammeln von praktischen Erfahrungen und Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse im jeweiligen sozialen Feld.

3. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Anwendung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse.

Arbeiten in sozialen Institutionen wie zB Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Institutionen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ärztliche Ordinationen und ähnliche Einrichtungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Anwendung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse.

Arbeiten in sozialen Institutionen wie zB Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Institutionen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ärztliche Ordinationen und ähnliche Einrichtungen.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation.)

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung.)

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, diskutieren, debattieren, moderieren und Arbeiten im Team)

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (Inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel.)

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung. Möglichkeiten der Stressbewältigung.)

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens.)

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen; zum Mitgestalten anregen und anleiten. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1.

2.

3.

1.

Religion/Ethik2

2

2

2

6

(III)

2.

Allgemeinbildung und Sprache

2.1

Deutsch

3

2

2

7

(I)

2.2

Englisch

3

2

3

8

(I)

2.3

Naturwissenschaften3

3

0

0

3

III

2.4

Geschichte und Politische Bildung

0

0

2

2

III

3.

Soziale Handlungsbereiche und Methodik

3.1

Psychologie und Pädagogik

1

2

2

5

III

3.2

Sozial-und Gesundheitsberufskunde

2

0

0

2

III

3.3

Soziale Handlungsfelder

1

2

2

5

III

3.4

Reflexion und Dokumentation4

0

1

1

2

IVb

3.5

Kreativer Ausdruck

3

3

2

8

IVa

4.

Gesundheit und Lebensstil

4.1

Somatologie und Pathologie

0

3

2

5

III

4.2

Einführung in Pflege, Hygiene und Erste Hilfe

0

2

3

5

III

4.2a

Erweiterte Fachtheorie in der Pflege

0

2

2

4

III

4.3

Haushalt und Organisation

3

0

0

3

IV

4.4

Ernährung und Diät

2

0

0

2

III

4.5

Bewegung und Sport

2

2

1

5

(IVa)

5.

Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge

5.1

Wirtschaftsgeografie

2

0

0

2

III

5.2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen5

3

2

3

8

I

5.3

Recht

0

2

0

2

III

5.4

Office-Management5

2

2

0

4

III

6.

Angewandtes Projektmanagement5, 6

2

3

3

8

I

7.

Fachpraxis

7.1

Fachpraxis während des Unterrichtsjahres7

0

4

4

8

Zwischensumme Stammbereich

34

36

34

104

B. Verbindliche Übung: Persönlichkeitsentwicklung

1

0

0

1

Gesamtwochenstundenzahl

35

36

34

105

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen8

D. Förderunterricht8

________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

3 Biologie und Ökologie, Physik, Chemie.

4 Einschließlich Übungen.

5 Mit Computerunterstützung.

6 Gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III können die Gesamtwochenstunden schulautonom auf bis zu zwei Wochenstunden reduziert werden.

7 In Einrichtungen des sozialen Berufsfeldes oder der Pflege. Gemäß den Bestimmungen des Abschnitts III können die Gesamtwochenstunden in der „Fachpraxis während des Unterrichtsjahres“ schulautonom auf bis zu zwei Wochenstunden reduziert werden.

8 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

E. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

X2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

__________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung.

4 Gemäß Stundentafel der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung

Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung dient im Sinne der §§ 52 und 63 Abs. 2 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet befähigen. Sie vermittelt auch jene Kompetenzen, die die Absolventinnen und Absolventen auf Tätigkeiten und Ausbildungen im Gesundheitsbereich vorbereiten. Insbesondere erfolgt eine Vorbereitung für eine nachfolgende Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit), Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, soziale Kompetenz, Kreativität, Kritikfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, berufliche Mobilität und Flexibilität sowie die Klärung der persönlichen Eignung für einen fachspezifischen Beruf; des Weiteren die Schulung der Fähigkeiten, berufsspezifische Aufgaben unter Bedachtnahme auf soziale, gesundheitsfördernde, ökonomische und ökologische Aspekte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen sowie im Team zu arbeiten.

Die Erlangung von Einstiegsqualifikationen in Gesundheits- und Sozialberufe wird durch eine Abstimmung mit einschlägigen Inhalten weiterführender Ausbildungen erleichtert.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“ und „Ethik“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projektmanagement“ können schulautonom auf bis zu zwei Wochenstunden reduziert werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die Gesamtwochenstunden in der „Fachpraxis während des Unterrichtsjahres“ können schulautonom auf bis zu zwei Wochenstunden reduziert werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die frei werdenden Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Stundenerhöhungen und -reduzierungen sind nur durch ganze Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann nur eine schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“ und „Englisch“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, etc.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

In allen Gegenständen des Clusters ist Wert auf einen konkreten Bezug und auf die Verknüpfung mit dem allgemeinen Ausbildungsziel der Schule sowie die lebenssituativen Gegebenheiten der Schülerinnen und Schüler zu legen.

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Der konkrete Bezug zu den sozialen Handlungsfeldern und zu Anwendungsmöglichkeiten in der beruflichen Praxis ist herzustellen.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlern und Künstlerinnen und Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Den Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit der praktischen Anwendung im Unterricht zu geben. Das Vorhandensein eines Demonstrationszimmers für praktische Übungen an den Schulstandorten wird dringend empfohlen. Es soll auf zeitgemäße Demonstrationsobjekte geachtet werden.

Die intensive Vernetzung mit dem Pflichtgegenstand „Somatologie und Pathologie“ ist notwendig, um den Unterricht aufbauend zu gestalten und um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler nachvollziehen können, was sie warum lernen und welchen Nutzen das Erreichen der Lernziele für ihr Leben und Arbeiten hat.

Die Vermittlung von rechtlichen Kenntnissen soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, sich für die Wahrung der Grundrechte einzusetzen sowie ihr Selbstbehauptungsvermögen zu stärken.

Im Hinblick auf das Bildungsziel der Schule sind als Schwerpunkte Personen-, Familien- und Erbrecht zu vermitteln, ohne die übrigen Gebiete des Privatrechts (Vertrags- und Konsumentenschutz, Schuldrecht, Sachenrecht) auszuschließen. Weiters sind die im Lehrstoff eingearbeiteten Inhalte des Basismoduls MAB entsprechend zu vermitteln.

Projekte sind vorzugsweise in Kombination mit anderen Unterrichtsgegenständen durchzuführen.

Bei der Unterrichtsdurchführung ist den Schülerinnen und Schülern insbesondere Gelegenheit zu geben

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall ist eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Fachschule für Sozialberufe zu orientieren.

Die Fachpraxis während des Unterrichtsjahres dient dem Sammeln von praktischen Erfahrungen und der Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse im jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeld. Im Bereich der Pflege ist darauf zu achten, dass praktische Anwendungen nur ohne Patientenkontakt stattfinden dürfen.

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens drei zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Die Pflichtpraktika sind in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Institutionen und Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen.

Die Schule hat für die Zuteilung fachlich geeigneter Praktikumsstellen zu sorgen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Praktikumsstelle und den Lernenden durchzuführen.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten zu informieren sowie während des unterjährigen Praktikums von Praktikumsbegleitlehrerinnen bzw. -lehrern zu begleiten.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idgF.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 idgF.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 idgF.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 idgF.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 idgF.

h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 idgF.

i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 idgF.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 idgF.

k) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 idgF.

l) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 idgF.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Erkennen von Satzgrenzen.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Entnahme von Kerninformationen.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Privatbrief, E-Mail).

Reflexion

Reflexion über die Lebenssituation.

Medienkonsums.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Berufsbezogener Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Medienbeiträge.

Gestaltendes Vorlesen.

Erkennen von Redeabsichten.

Feedback.

Formulierung einfacher Argumente.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Diskussion.

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente.

Stellungnahmen.

Lesen

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien.

Schreiben

Einsetzen verknüpfender Elemente.

Textsortenwissen (Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Beschreibung nicht linearer Texte.

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse– Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren, Appellieren und Präsentieren.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen zB Rede, Beratungsgespräch, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen

Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren, Appellieren und Präsentieren.

Nichtlineare Texte.

Lesen

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählter Beispiele aus der Literatur.

1. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: eine einstündige Schularbeit im 3. Semester, eine ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB E-Mails, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit und Gesundheitseinrichtungen, Wellness.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Ernährung und Gesundheit.

Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse– Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Sozialbereich, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot,

Bewerbung. Praxisreflexion. Arbeitsfelder und -abläufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Sozialbereich, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung, Kultur.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

1. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: eine einstündige Schularbeit im 3. Semester, eine einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Bereich „Beobachten und Erfassen“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“

Die Schüler und Schülerinnen können

Bereich „Bewerten und Anwenden“

Die Schüler und Schülerinnen können

Zytologie.

Genetik und Gentechnik.

Mikrobiologie.

Ökologie.

Atombau und Periodensystem.

Formelsprache.

Sicherer Umgang mit chemischen Stoffen.

Chemische Reaktionen.

Chemische Analytik.

Stoffe und Stoffkreisläufe.

Einheitensystem.

Universum.

Schwingungen und Wellen.

Radioaktivität und Strahlenschutz.

Energie.

Elektrizität.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung in der Zeit.

Österreich und die Welt 1914 bis 1945.

Erster Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Zweiter Weltkrieg.

Österreich von 1945 bis heute.

Biographien.

Sozialgeschichtliche Entwicklungen.

Europa und die Welt nach 1945.

Globalisierung.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

6. Semester

Die Schüler und Schülerinnen können

Elemente und Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Grundprinzipien und Staatsziele der österreichischen Verfassung.

Neutralität. Umfassende Landesverteidigung.

Grund- und Freiheitsrechte – Menschenrechte.

Politische Parteien, Wahlrecht.

Rechtsordnung, Bundes- und Landesgesetzgebung.

Oberste Verwaltungsorgane.

Grundstruktur der Europäischen Union.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Psychologie und Pädagogik

Begriffsklärungen und Definitionen, Ziele und Methoden, Alltag und Wissenschaft, Anwendungsbereiche, Berufsbilder, Richtungen/Schulen.

Grundzüge des pädagogischen Umgangs mit Kindern bis zu sechs Jahren.

Grundzüge der Entwicklungspsychologie bis zu Beginn der Pubertät.

Lebensphasen und Entwicklungsprozesse von Kindern.

Sozialpsychologische Grundfragen zum Verständnis der Arbeit in Erziehungseinrichtungen.

Methoden der Erziehung und alternative pädagogische Ansätze.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwicklungspsychologie ab der Pubertät.

Ausgewählte Aspekte der Sozialpsychologie.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Gedächtnis und Lernen.

Wahrnehmung.

Erziehungsstile – Praxistransfer.

3. Klasse– Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ausgewählte Aspekte der. Gender und Diversität.

Aggression, Motivation, Emotion.

Persönlichkeitspsychologie.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Psychische Aspekte von Gesundheit und Krankheit.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Familie, Familienformen, Unterstützungssysteme.

Teambildung und Teamarbeit.

Ausgewählte Aspekte der Persönlichkeitsbildung.

Ausgewählte Modelle und Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung.

Berufe, Einrichtungen und Organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich.

Organisationsstrukturen ausgewählter Sozial- und Gesundheitseinrichtungen.

Leistungen des österreichischen Sozial- und Gesundheitssystems.

Grundlegende rechtliche Bestimmungen insbesondere für den Praktikumseinsatz.

Ethische Grundprinzipien und Problemfelder.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schüler und Schülerinnen können

Sexualität.

Geschlechtsorgane.

Menstruationszyklus.

Verhütungsmethoden.

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Neugeborenes.

Entwicklungsstufen, Bedürfnisse und Betreuung im Säuglings- und Kindesalter.

Körperpflege im Säuglings- und Kindesalter (Baden, Wickeltechniken, An- und Auskleiden, Trageformen, Säuglingsausstattung, Zahnpflege).

Ernährung im Säuglings- und Kindesalter; gesunde altersentsprechende Kostformen.

Infektionskrankheiten im Säuglings- und Kindesalter.

Unfallverhütung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schüler und Schülerinnen können

Begriffsklärungen und Fachsprache.

Geschichtliche Entwicklung im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung.

Diskriminierung versus Gleichstellungsgesetz.

Ursachen von Beeinträchtigung.

Ethische Spannungsfelder.

Arten der Beeinträchtigung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schüler und Schülerinnen können

Therapieformen.

Integration/Inklusion.

Normalisierung und Empowerment.

Wohn- und Beschäftigungsformen.

Auswirkungen von Behinderung auf die Familie und das soziale Umfeld.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schüler und Schülerinnen können

Soziale Stellung alter Menschen in der Gesellschaft – Demographische Entwicklung.

Lebensentwürfe und Biografiearbeit.

Unterschiedliche Wohnformen.

Unfallverhütung und Sturzprophylaxe. Sicherheit im öffentlichen Leben.

Bedürfnisse im Alter abgeleitet von physiologischen, psychologischen und sozialen Veränderungen im Alterungsprozess.

Selbsterfahrung des Alterns (Instant Aging).

6. Semester

Die Schüler und Schülerinnen können

Erkrankungen im Alter.

Gewalt und Aggression.

Sterbebegleitung.

Sinnfindung.

Beschäftigungsmöglichkeiten.

Ausgewählte ethische Spannungsfelder.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Einstieg ins Praktikum

Praktikumsorganisation, Aufgaben von Praktikantinnen/Praktikanten.

Datenschutzrichtlinien.

Arbeitsunterlagen; Tätigkeitsbericht, Dokumentation.

Kommunikation

Spezielle Kommunikationsaspekte. Gesprächsführung. Feedbackregeln.

Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen.

Supervision und Reflexion.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Praktikumsorganisation.

Kommunikation

Spezielle Kommunikationssituationen, Gesprächstechniken.

Dokumentation

Tätigkeitsbericht und Dokumentation – spezielle Aspekte.

Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen.

Umgang mit Belastungen und Problemsituationen im Praktikum.

Supervision und Reflexion.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Organisation der Praktika.

Kommunikation in Organisationen.

Beobachtungsformen.

Kommunikation von Beobachtung.

Konfliktlösung.

Psychohygiene, Work-life-Balance.

Supervision und Reflexion.

Dokumentation.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Supervision und Reflexion.

Psychohygiene, Work-life-Balance.

Kommunikationstechniken in speziellen Situationen.

Interventionsmöglichkeiten.

Dokumentation.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltungsgrundlagen

Farbe, Form und Material.

Formen der räumlichen Gestaltung.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Gemeinsames Singen. Lieder im Jahreskreis.

Singen und Musizieren mit Kindern.

Klassenmusizieren.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltungsgrundlagen

Farbe und Form als Ausdruckselement.

Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders in Hinblick auf die Beschäftigung mit Kindern in verschiedenen Altersstufen.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Gemeinsames Singen.

Notation.

Einfache Tänze (Gruppentänze, Kreistänze).

Kinderlieder.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltungsgrundlagen

Farben und Form als Ausdruckselement.

Formen der räumlichen Gestaltung – perspektivisches Darstellen.

Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien.

Formen des plastischen Gestaltens.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Kindern in verschiedenen Altersstufen.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

Gemeinsames Singen.

Notation.

Einfache Tänze (Gruppentänze, Kreistänze).

Kinderlieder; Bewegungsspiele.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Freies bildnerisches Arbeiten.

Gestaltungsgrundlagen

Farben und Form als Ausdruckselement.

Vervielfältigungstechniken.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Senioren/Seniorinnen und Menschen mit Beeinträchtigung.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

Gemeinsames Singen.

Notation.

Einfache Tänze (Sitztänze).

Altes Liedgut, Volkslieder.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung.

Gestaltungsgrundlagen

Farben und Form als Ausdruckselement.

Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien und Techniken.

Formen der räumlichen Gestaltung – perspektivisches Darstellen.

Differenzierte handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

Musiktheoretische Grundlagen

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Medizinische Fachterminologie.

Histologie und Physiologie der Gewebe

Epithelgewebe, Binde- und Stützgewebe, Muskelgewebe, Bewegungsapparat, Nervengewebe Nervensystem.

Haut.

Pathologische Veränderungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Sinnesorgane.

Blut, Blutbildung, Aufgaben des Blutes, Blutgefäße, Herzkreislaufsystem, Anatomie, Physiologie des Herzens.

Atmungssystem.

Lungenerkrankungen.

Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten.

Pathologische Veränderungen.

Immunologie des Menschen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Anatomie und Physiologie der Verdauungsorgane.

Anatomie und Physiologie der Leber.

Anatomie und Physiologie der Bauchspeicheldrüse, Entstehung von Diabetes mellitus.

Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten.

Pathologische Veränderungen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Harnbereitende und –ableitende Organe.

Endokrine Drüsen, Hormone.

Veränderungen im Alter.

Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten.

Pathologische Veränderungen.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Erste Hilfe

Aufgaben des Ersthelfers, Rettungskette, Basismaßnahmen, Gefahrenzone, Rettungstechniken, Helmabnahme, lebensrettende Sofortmaßnahmen; Wunden, Wundverbände, Verletzung von Knochen und Gelenken; Erste Hilfe in Notfallsituationen und bei akuten Erkrankungen.

Verbandlehre

Wundarten und Behandlungsmöglichkeiten, Verbandmaterialien und Verbandtechniken, Verbandswechsel, hygienische Richtlinien.

Hygiene

Grundlagen der Infektionslehre und der Mikrobiologie, Immunologie, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren, persönliche und angewandte Hygiene, Hygienerichtlinien und Hygienemaßnahmen, Abfallentsorgung, Gesundheitsschutz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Aktivitäten des täglichen Lebens

Waschen, Kleiden, Bewegen, Ruhen und Schlafen.

Körperpflege

Unterstützung bei der Ganzkörperpflege, Mund- und Zahnpflege, Augenpflege, Nagel- und Fußpflege, Haarpflege und Haarwäsche; Beobachtungskriterien der Haut; Pflegehilfsmittel und Pflegeutensilien.

Kleidung

Bedeutung, Hilfestellung bei der Auswahl, Techniken und Hilfsmittel zum An- und Auskleiden.

Schlaf

Beobachtungskriterien, individueller Schlafbedarf und Schlafhygiene, Patientenbett.

Bewegung

Bedeutung von Kontraktur-, Thrombose- und Dekubitusprophylaxe, pflegerische Hilfestellung und Mobilisation, Positionierungen, Hilfsmitteleinsatz.

Ergonomie

Prinzipien; rückengerechte Arbeitsweisen. Arbeitnehmergesundheitsschutz.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Aktivitäten des täglichen Lebens

Essen und Trinken, Ausscheiden, vitale Funktionen des Lebens.

Essen und Trinken

Beobachtung von Ernährungsverhalten und Ernährungszustand, Hilfestellung und Hilfsmittel, Schluckstörungen.

Ausscheiden

Intimsphäre und Schamgefühl, Beobachtungskriterien der Ausscheidungen, Hilfsmittel und Hilfestellung, Verdauungsstörungen und Prophylaxen, Inkontinenz.

Vitale Funktionen des Lebens

Beobachtung von Atmung, Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Pneumonieprophylaxe.

Pflegetheorie

Pflegeverständnis, Grundsätze und Sinn von Pflegemodellen, Pflegeprozess und Pflegedokumentation

Terminologie

Allgemeine anatomische und pathologische Begriffe, Lage-Richtungsbezeichnungen, Abkürzungen, Fachbezeichnungen, grundlegende Untersuchungen, medizinische Fachrichtungen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gesundheitsförderung

Faktoren zur Erhaltung der Gesundheit, Vorsorgeuntersuchungen, Prävention von Zivilisationskrankheiten, Gesundheitsschutz.

Arzneimittellehre

Begriffserklärung, Darreichungsformen, therapeutische Bandbreite, Aufnahme und Ausscheidung, unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Arzneimittelgruppen, Applikationsformen.

Ethische Aspekte

Ethische Grundprinzipien (Autonomie, Fürsorge, Verantwortung, Gerechtigkeit), transkulturelle Aspekte.

2. Klasse und 3. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3 bis 6. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff der einzelnen Klassen und Semester sind hinsichtlich der zu erwerbenden Kompetenzen im Bereich der Pflege schulautonom so festzulegen, dass eine Anrechnung in einer nachfolgenden Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen gewährleistet ist.

Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Haushaltsorganisation

Haushaltsformen; Bedürfnisse in Lebensphasen; Grundlagen des Haushaltsmanagements.

Handhabung, Reinigung, Pflege von Betriebsmitteln und Einrichtungsgegenständen.

Wäschepflege.

Energiesparmaßnahmen.

Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene.

Grundlagen der Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, von Gesundheits- und Brandschutz.

Ergonomie.

Küchenführung

Kritischer Einkauf und Konsum.

Arbeitsplanung und Zeitmanagement.

Speisenherstellung. Lebensmittelverarbeitung.

Verschiedene Kostformen.

Convenienceprodukte.

Portionieren und Anrichten.

Müllvermeidung, Abfallentsorgung.

Service

Ess- und Tischkultur.

Tischinventar; Tischgestaltung für verschiedene Anlässe.

Einfache Servierabläufe.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Ernährung

Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit; Nährstoffbildung, Aufgaben und Inhaltsstoffe der Nahrung; Energie- und Nährstoffbedarf; Richtlinien einer vollwertigen Ernährung; Lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

Inhaltstoffe der Nahrung

Makro-und Mikronährstoffe (Aufbau, Arten, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).

Ausgewählte Lebensmittel

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte.

Stoffwechsel und Verdauung.

Lebensmittelqualität

Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelhygiene.

Ernährung verschiedener Personengruppen. Außer-Haus-Verpflegung.

Alternative Ernährungsformen.

Ernährung und Krankheit.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung auf der Erde

Orientierung mit verschiedenen geografischen Hilfsmitteln, topografische Grundkenntnisse.

Nutzung von Naturräumen.

Umgang mit den Ressourcen der Erde. Nachhaltigkeit.

Internationale Arbeitsteilung und Globalisierung. Fair Trade.

Wirtschaftsgeografische Grundbegriffe (Wirtschaftssysteme und Wirtschaftssektoren).

Globale Bevölkerungsentwicklung und Migration.

Ökonomische und regionale Entwicklungen in ausgewählten Regionen.

Demografische Strukturen und Entwicklungen in Österreich.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Wirtschaft

Markt, Angebot und Nachfrage; Betriebsarten.

Wirtschaftliches Rechnen

Kopfrechnen, Schätzen, Prozentrechnungen, Zinsenrechnung.

Kaufvertrag

Inhalt, gesetzliche Bestandteile, Anbahnung und Abschluss des Kaufvertrages, ordnungsgemäße und vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages. Konsumentenschutz.

Buchführung

Belegwesen.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassabuch; Nebenbücher).

Umsatzsteuer.

Grundzüge der Besteuerung von Einkommen.

System der doppelten Buchführung.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Buchführung

Geschäftsfälle inkl. Umsatzsteuer auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Erfolgsermittlung.

Kostenrechnung.

Kalkulationen.

Einfache Deckungsbeitragsrechnungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Personalmanagement

Grundlagen. Löhne und Gehälter.

Buchführung

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Abschluss von Konten.

Anlagenbewertung.

Unternehmensgründung im Bereich Wirtschaft und Soziales

Rechtsformen (inkl. Vereine), Vollmachten.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Buchführung

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Abschluss von Konten.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Kostenrechnung

Kalkulationen.

Einfache Deckungsbeitragsrechnungen – Unternehmensentscheidungen.

Personalmanagement

Löhne und Gehälter, Sonderzahlungen.

Wirtschaft und Soziales

Konkurs- und Schuldnerregulierungsverfahren.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisnahe Fallbeispiele.

Wiederholende Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Klassen.

1. Klasse: eine einstündige Schularbeit.

2. Klasse: eine einstündige Schularbeit im 3. Semester und eine einstündige im 4. Semester.

3. Klasse: eine zweistündige und eine zwei- oder dreistündige Schularbeit.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Jugendschutzgesetz.

Grundzüge des Privatrechts, insbesondere Personen-, Familien- und Erbrecht.

Ausgewählte berufsfeldrelevante Bereiche des Strafrechts.

Grundzüge der Rechtsdurchsetzung, Verfahren und Instanzen.

Verwaltungsverfahren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Einführung in das Arbeitsrecht.

Einführung in das Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht.

Einrichtungen und Aufbau des Gesundheitswesens.

Einführung in das Gesundheitsrecht.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung

Geschäftliche und private Schriftstücke

Richtlinien (ÖNORM) der Texterstellung.

Internet und Internetdienste.

Soziale Netzwerke.

Grundzüge des Urheberrechts.

Datenschutz und –sicherheit.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung

Vertiefung, Geschäftliche und private Schriftstücke.

Präsentation

Grundlagen eines Präsentationsprogramms.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung

Seriendokumente; umfangreiche Schriftstücke.

Grundlagen der Tabellenkalkulation.

Neue Medien und Technologien.

EGovernment.

1. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: je eine ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester und im 4. Semester.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektdefinition

Allgemeine Grundlagen, Merkmale, Methodenüberblick.

Projektphasen

Projektstart, Projektplanung, Projektdurchführung und Projektcontrolling, Projektabschluss.

Projektwerkzeuge

Kreativitätstechniken, Projektauftrag, Umweltanalyse, Zielplanung, Finanzplan, Projektstrukturplan, Arbeitspakete, Terminplan. Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling

Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Sammeln von praktischen Erfahrungen und Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse im jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeld.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Sammeln von praktischen Erfahrungen und Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse im jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeld.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Anwendung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse.

Arbeiten in Einrichtungen der Pflege sowie in sozialen Institutionen wie zB Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Institutionen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ärztliche Ordinationen und ähnliche Einrichtungen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Anwendung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse.

Arbeiten in Einrichtungen der Pflege sowie in sozialen Institutionen wie zB Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Institutionen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ärztliche Ordinationen und ähnliche Einrichtungen.

1. Klasse

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, diskutieren, debattieren, moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (Inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung. Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen; zum Mitgestalten anregen und anleiten. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Jahrgang

Summe

I.

II.

III.

IV.

V.

A.1 ALLGEMEINE PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Religion/Ethik1

2

2

2

2

2

10

(III)

2. Ausdruck, Sprache, Kommunikation

2.1 Bewegung und Sport

2

2

2

1

0

7

(IVa)

2.2 Kreativer Ausdruck

0

1

1

0

0

2

IVa

2.3 Allgemeine und Interkulturelle Kommunikation

1

1

2

2

2

8

III

2.4 Deutsch

4

3

3

2

2

14

(I)

2.5 Englisch

4

3

3

2

2

14

(I)

3. Allgemeinbildung

3.1 Angewandte Mathematik

3

3

2

2

2

12

(I)

3.2 Digitalisierung in Theorie und Praxis

2

2

1

0

0

5

III

3.3 Geografie, Geschichte und Politische Bildung

3

2

1

1

1

8

III

A.2 BERUFSSPEZIFISCHE PFLICHTGEGENSTÄNDE

4.1 Natur- und gesundheitswissenschaftliche Bildung (Humanbiologie, Chemie und Physik, Gesundheit und Ernährung)

4

3

2

0

0

9

III

4.2 Humanwissenschaftliche Bildung (Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Gerontologie und Geragogik)

3

1

1

1

1

7

III

4.3 Berufsbezogene Rechtskunde

0

1

1

0

0

2

III

4.4 Berufsbezogene Management- und Organisationslehre

0

0

1

2

1

4

II

4.5 Berufskunde und Ethik

1

1

1

1

0

4

III

4.6 Beruf und Wissenschaft

0

0

1

1

0

2

III

4.7 Pflegerische Basisbildung

0

2

1

1

1

5

III

4.8 Berufsspezifische Bildung I

Humanwissenschaften2

Gesundheitswissenschaften Niveau Pflegeassistenz3

0

3

3

0

0

6

III

5. Fachrichtungen

5a. Fachrichtung Pflege

5a.1. Berufsspezifische Bildung II

Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz

0

0

0

10

11

21

III

5a.2 Berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum)4

Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz

55

55

55

+156

65

+56

65

275

+206

5a.3 Fachpraktisches Seminar

Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz

1

1

2

2

4

10

III

5b. Fachrichtung Sozialbetreuung

5b.1 Berufsspezifische Bildung II

Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit

Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit

Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung

Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit

0

0

0

5

11

16

III

5b.2 Berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum)7

Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit

Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit

Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung

Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit

58

58

58

+159

118

+59

88

348

+209

5b.3 Fachpraktisches Seminar

Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit

Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit

Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung

Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit

1

1

2

2

2

8

III

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

6. Supervision und Psychohygiene

0

1

1

1

1

4

III

7. Theorie-Praxis-Transfer

0

1

1

1

1

4

IVb

Gesamtwochenstundenanzahl Pflege

35

38

37

38

37

185

Gesamtwochenstundenanzahl Sozialbetreuung

35

38

37

38

37

185

C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete

Muttersprachlicher Unterricht

D. FÖRDERUNTERRICHT

_____________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Dieser Pflichtgegenstand ist von Schülerinnen und Schülern des Ausbildungsschwerpunktes Behindertenbegleitung zu besuchen.

3 Dieser Pflichtgegenstand ist von Schülerinnen und Schülern der Ausbildungsschwerpunkte Pflegefachassistenz, Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit zu besuchen.

4 Die berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) im Rahmen der Pflegefachassistenz ist im Ausmaß von 27 Wochenstunden während des Unterrichtsjahres und im Ausmaß von 20 Wochen während der Ferien zu absolvieren. In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

5 Absolvierung während des Unterrichtsjahres

6 Absolvierung während der Ferien: 15 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang und 5 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

7 Die berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) im Rahmen der Sozialbetreuung ist im Ausmaß von 34 Wochenstunden während des Unterrichtsjahres und im Ausmaß von 20 Wochen während der Ferien zu absolvieren. In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

8 Absolvierung während des Unterrichtsjahres.

9 Absolvierung während der Ferien: 15 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang und 5 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

E. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand,

Verbindliche Übungen

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

___________________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung.

4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

Die Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung dient im Sinne der §§ 65 und 83 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung und hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die für die Erfüllung der im jeweiligen Berufsbild und Kompetenzbereich festgeschriebenen Aufgaben der Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufe erforderliche Haltung und Einstellung sowie das dafür notwendige Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Empowerment (Selbstermächtigung) Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Inklusion (ein mitmenschliches Miteinander aller Beteiligten), Diversität (Wertschätzung und Anerkennung von Unterschiedlichkeit) und Employability (Beschäftigungsfähigkeit) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung können

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung verfügen insbesondere über die Kompetenzen,

Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung vermittelt in ausgewogener Weise fachtheoretisches Wissen und fachpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dadurch erwerben die Absolventinnen und Absolventen Qualifikationen und Kompetenzen für die Arbeit in verschiedenen Berufsfeldern im Gesundheits- und Sozialbereich. Dazu zählen insbesondere

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

1. Linguistische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

2. Soziolinguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

3. Pragmatische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Ethik“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulgemeinschaft insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Stundenverteilung zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Fachrichtungen und Ausbildungsschwerpunkte sind schulautonom festzulegen. Es kann die Fachrichtung Pflege mit dem Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz und/oder die Fachrichtung Sozialbetreuung mit den Ausbildungsschwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung oder Familienarbeit geführt werden. Pro Jahrgang können maximal zwei, klassenübergreifend maximal drei Ausbildungsschwerpunkte angeboten werden.

In der Fachrichtung Pflege können die Wochenstunden der unterjährigen berufsspezifischen Praxis (Pflichtpraktikum) im I. bis III. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt maximal 6 Wochenstunden reduziert werden, wobei in jedem Jahrgang mindestens 2 Wochenstunden verbleiben müssen.

Die frei werdenden Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Es muss entweder

Darüber hinaus können die frei werdenden Wochenstunden auch zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit zwei Wahlmöglichkeiten verwendet werden (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie).

Stundenausmaßveränderungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Ausgenommen von der schulautonomen Verteilung sind die Pflichtgegenstände, die unmittelbar dem Erwerb der jeweiligen Berufsqualifikation zugeordnet sind.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der unterjährigen berufsspezifischen Praxis und der verbindlichen Übungen in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der unterjährigen berufsspezifischen Praxis und der verbindlichen Übungen von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der verbindlichen Übungen erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen).

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Ausgenommen von der schulautonomen Verteilung sind die Pflichtgegenstände, die unmittelbar dem Erwerb der jeweiligen Berufsqualifikation zugeordnet sind.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit des integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen.

Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung führt zu einer unmittelbaren Berufsqualifikation in Pflegeassistenzberufen bzw. in einem Sozialbetreuungsberuf. Je nach Ausbildungsschwerpunkt sind die lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtgegenstände einschließlich berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) erfolgreich zu absolvieren und die verbindlichen Übungen zu besuchen. Der Lehrplan erfüllt die berufsrechtlichen Anforderungen der Pflegeassistenzberufe (Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz) und Sozialbetreuungsberufe.

Damit die Schülerinnen und Schüler ihre Wahl für einen Ausbildungsschwerpunkt auf Basis erster Erfahrungen in der Praxis treffen können, ist die Ausbildung modular gestaltet. Dh., in den Ausbildungsschwerpunkten Pflegefachassistenz, Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit absolvieren die Schülerinnen und Schüler zuerst die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Spätestens am Ende des III. Jahrgangs müssen sie einen Ausbildungsschwerpunkt wählen. Für den Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung muss die Entscheidung der Schülerinnen und Schüler bereits am Ende des I. Jahrgangs getroffen werden.

Die Bildungs- und Lehraufgaben stellen verbindliche Lehr- und Lernziele dar. Sie sind immer in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und in Zusammenhang mit dem Lehrstoff zu verstehen. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Technik und Wirtschaft zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den berufsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Technik und Wirtschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Gesundheits-, Human- und Pflegewissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung etc.

Die lernergebnisorientierte Formulierung des Lehrplans ermöglicht auch die Einordnung in das Qualifikationsprofil des Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmens.

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden erfolgt durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung.

Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Der eigene Körper stellt das Hauptwerkzeug für die sozialberufliche Arbeit dar. Der Kompetenzerwerb erfolgt wesentlich durch den Zugriff auf den eigenen Körper und seine Ausdrucksmöglichkeiten.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Entwicklung eines breiten Repertoires an unterschiedlichen Ausdrucksformen (Körperausdruck, kreativer Ausdruck, Kommunikation) ermöglicht wird.

Konkrete Kommunikationsformen und Gesprächsführungstechniken sollen auch praktisch angewendet und trainiert werden.

Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Schülerinnen und Schüler im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.

Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.

Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden.

Die einzelnen Module sind aufeinander aufbauend.

Die Inhalte und erworbenen Kompetenzen eines absolvierten Moduls sind Grundlage für alle nachfolgenden Module und sind daher abzusichern und zu festigen.

Exaktes Arbeiten und Argumentieren, planmäßiges und konsequentes Vorgehen beim Lösen von Aufgaben, zweckmäßiges Umgehen mit technischen Hilfsmitteln, Entwickeln von logischen Denkstrukturen durch Lösen mathematischer Probleme sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Der Unterricht soll insbesondere vermitteln,

Vorrangiges Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern einen informierten, sicheren, verantwortungsvollen und reflektierten Umgang von Medien und Technik zu vermitteln.

Der Unterricht soll alle notwendigen Kompetenzen vermitteln, um Technologien bewusst, produktiv und reflektiert für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung einzusetzen zu können.

Folgende Kompetenzen sollen erworben und erweitert werden

Der Erwerb von Handlungskompetenzen im Bereich digitaler Technologien erfolgt stets reflektiert und hat dabei auch Voraussetzungen und Folgen, Vor- und Nachteile bzw. gesellschaftliche Auswirkungen des Technikeinsatzes im Blickfeld. Kritisches und kreatives Denken sind zentrale Aspekte der Medienbildung.

Ein Schwerpunkt ist auf den Bereich der Humangeografie zu legen. Vorrangiges Ziel ist dabei die Entwicklung eines Verständnisses für

Ein weiterer Schwerpunkt ist auf Demokratiebildung zu legen.

Durch die Auseinandersetzung mit historischen Ereignissen und Prozessen sollen die Zusammenhänge zwischen geografischen Räumen gesellschaftlichen Lebensformen und politischen Entscheidungen sichtbar gemacht werden. Der Fokus soll dabei auf jene Meilensteine der Geschichte gerichtet werden, die für die aktuellen (gesellschafts-)politischen Herausforderungen und Entwicklungen besonders relevant sind.

Durch Politische Bildung soll die Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickelt werden, um ihre Urteilskompetenz sowie Handlungs- und Kritikfähigkeit zu stärken.

Im Zentrum soll die vernünftige Auseinandersetzung mit Konflikten, Problemen und Herausforderungen stehen.

Ausgangspunkt sollen die subjektiven Zugänge der Schülerinnen und Schüler sein.

Der Unterricht hat sich an den Prinzipien des forschenden Lernens zu orientieren. Dabei sollen offene Aufgabenstellungen formuliert werden.

Durch Exkursionen an historische Stätten soll die Bedeutung von Gedächtnisorten und Erinnerungsräumen für die kollektive Identität erlebbar gemacht werden. Weiters soll für die Schülerinnen und Schüler der Gegenwartsbezug verstehbar werden. Aufgabe der Lehrenden ist es, ein Verständnis für Zusammenhänge zu vermitteln. Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern sollen dabei aktuelle Ereignisse im historischen Kontext betrachtet werden.

Vorrangiges Ziel ist es, die für die berufliche Bildung relevanten theoretischen Grundlagen und methodischen Zugänge der beiden Wissenschaftszweige zu vermitteln.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Die Arbeitsweisen der Gesundheits- und Humanwissenschaften sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Konkrete Methoden und Techniken sind auch praktisch anzuwenden und regelmäßig zu trainieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist auf eine gute Grundbildung und die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis größter Wert zu legen. Die Vernetzung des fachtheoretischen Wissens mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Vorrangiges Ziel ist die Entwicklung eines Verständnisses für die Rahmenbedingungen der Arbeit im Gesundheits- und Sozialbereich.

Ein wesentlicher Grundsatz ist die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Ausgehend von persönlichen Erfahrungen oder eingebrachten Fallsituationen sollen die Strukturen und Prozesse einzelner Handlungsfelder analysiert werden.

Im Mittelpunkt steht dabei die Auseinandersetzung mit

Der Unterricht soll ein grundlegendes Verständnis für Zusammenhänge vermitteln.

Durch die Abstimmung der Pflichtgegenstände ist die ganzheitliche Sichtweise zu fördern und sind unbeabsichtigte Überschneidungen zu vermeiden.

Vorrangiges Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern ihren beruflichen Handlungsraum in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Pflege und/oder Sozialbetreuung aufzuzeigen.

Der Unterricht soll jene Kompetenzen vermitteln, die zur Ausübung des jeweiligen Berufes notwendig sind. Konkrete Fallsituationen sollen Ausgangspunkt für den Unterricht sein. Aus den Fallsituationen sollen sowohl wissenschaftliche Fragestellungen als auch praktische Aufgabenstellungen abgeleitet werden.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass konkrete Methoden und Techniken wiederholt geübt und vertieft werden können. Für die Anwendung der theoretischen Inhalte sind geeignete Übungs- und Demonstrationsräume einzurichten.

Die Ausbildungsziele gemäß den Berufsbildern und Qualifikationsprofilen von Pflege (Pflegeassistenz/Pflegefachassistenz) und Sozialbetreuung (Fachniveau/Diplomniveau) auf dem jeweiligen Ausbildungsniveau, der jeweilige Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler sowie die Organisation und Planung der Praktika sind zu berücksichtigen.

Durch die Abstimmung der Pflichtgegenstände ist die ganzheitliche Sichtweise zu fördern und sind unbeabsichtigte Überschneidungen zu vermeiden. Weiters ist eine Abstimmung mit den Pflichtgegenständen „Berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum)“ und „Fachpraktisches Seminar“ sowie den verbindlichen Übungen anzustreben.

Vorrangiges Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schülern ihren beruflichen Handlungsraum in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Pflege und/oder Sozialbetreuung kennenlernen.

Im Pflichtpraktikum sollen die im Unterricht erworbenen Kompetenzen vertieft und entsprechende Fertigkeiten erworben werden. In der Vorbereitung sind für jedes Pflichtpraktikum gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern konkrete Ziele zu formulieren. Die Zielsetzungen haben sich am jeweiligen Berufsbild und Kompetenzbereich zu orientieren. Für die Pflegeassistenzberufe sind dabei die mit der zugehörigen Ausbildungsverordnung verlautbarten Qualifikationsprofile heranzuziehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Basis der jeweiligen berufsrechtlichen Bestimmungen durchzuführen. Die Praktikumsstellen haben mit den Lernenden eine Praktikumsvereinbarung abzuschließen.

Während des Pflichtpraktikums sind die Schülerinnen und Schüler zu betreuen. Aufgabe der Lehrenden ist es, den individuellen Lernprozess durch geeignete Maßnahmen (Besuch an der Praktikumsstelle, Methodentraining in Einzelarbeit oder in der Kleingruppe, Supervision) zu unterstützen.

Die Betreuung und Reflexion der Pflichtpraktika sind von fachkompetenten Lehrkräften aus dem Bereich Sozialbetreuung bzw. Pflege durchzuführen. Nach Beendigung des Pflichtpraktikums ist der Lernerfolg zu evaluieren.

Das Pflichtpraktikum ist ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen.

Als Beurteilungsgrundlage sind die in der Vorbereitung formulierten Zielsetzungen heranzuziehen. Im Rahmen der Ausbildung zu den Pflegeassistenzberufen ist der Kompetenzerwerb gemäß dem jeweiligen Qualifikationsprofil schriftlich zu dokumentieren.

Im Laufe der Ausbildung sind unterschiedliche Schwerpunktsetzungen (Hospitation, Kernaufgaben Sozialbetreuung/Pflege, angrenzende Bereiche) vorgesehen. Das Maß an Eigenverantwortlichkeit orientiert sich am jeweiligen Schwerpunkt sowie am Ausbildungsstand.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Pflichtpraktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Pflichtpraktika können im Inland und teilweise auch im Ausland absolviert werden. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich im Sinne einer optimalen Qualität der Ausbildung, mit den Praktikumsstellen und den damit verbundenen Trägerorganisationen engen Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

Vorrangiges Ziel ist es, den Theorie-Praxis-Transfer zu begleiten. Ein wesentlicher Grundsatz ist die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum sollen einzeln oder in der Gruppe reflektiert werden.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler ihrem Lernstand entsprechend die Anwendung einzelner Methoden oder Techniken trainieren können. Fallbesprechungen und die Bearbeitung komplexer praxisbezogener Aufgabenstellungen sollen im Mittelpunkt stehen. Das Methoden- bzw. Techniktraining hat sich an den berufsrelevanten Zielgruppen und Settings zu orientieren.

Der Unterricht kann in der Schule oder an einer Praxisstelle erfolgen.

Gruppenteilungen sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler die Methoden bzw. Techniken jeweils dem gewählten Ausbildungsschwerpunkt entsprechend trainieren können.

Eine gemeinsame Abstimmung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs auf die einzelnen Pflichtgegenstände ist unerlässlich. Weiters ist eine Abstimmung mit den Pflichtgegenständen „Pflegerische Basisbildung“, „Berufsspezifische Bildung I“ und „Berufsspezifische Bildung II“ anzustreben.

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation im Sinne der berufsrechtlichen Bestimmungen verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist praxisorientiertes Fachwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten

Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen

Der Unterricht hat an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen sowie die individuelle Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Die Einordnung der Lehr- und Lerninhalte in die persönliche Erlebenswelt fördert zusammenhängendes, vernetztes Denken. Eine bewusste Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihren individuellen Kenntnissen und Erfahrungen fördert darüber hinaus die Reflexionsfähigkeit.

Interkulturelles Lernen

Die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen Identität ist für eine gelingende Persönlichkeitsentwicklung unabdingbar. Das Erfahren von und die Auseinandersetzung mit kulturell bedingten Gemeinsamkeiten und Unterschieden, insbesondere in den alltäglichen Ausdrucksformen von Kultur (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), soll die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung führen. Unterschiedliche Ausgangsbedingungen der Schülerinnen und Schüler sind im Unterricht zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden, Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.

Förderung durch Differenzierung und Individualisierung

Die Schülerinnen und Schüler haben vielfältige und unterschiedliche Fähigkeiten, die je nach individuellem Entwicklungsstand sowie nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck kommen. Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern.

Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen

Die methodisch-didaktische Gestaltung des Unterrichts soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gestatten. Unterrichtsformen, durch die sich Differenzierung und Individualisierung verwirklichen lassen, reichen von Einzelarbeit über Partnerarbeit bis zu den zahlreichen Möglichkeiten der Gruppenarbeit. Dazu gehören auch Phasen des offenen Lernens und Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler.

Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung

Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an.

Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden. Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.

Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt

Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.

Koedukation und Teamteaching

Die Entwicklung und Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen zählen zu den wesentlichen Bildungs- und Lehraufgaben in der sozialberuflichen Bildung. Soziales Lernen fördert die Persönlichkeitsentwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler. In der Gruppe lernen sie, ihre eigenen Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse einzubringen und gleichzeitig jene der Mitschülerinnen und Mitschüler zu respektieren. Aufgabe der Lehrenden ist es, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen und die individuellen Entwicklungsprozesse der Schülerinnen und Schüler durch eine entsprechende Unterrichtsgestaltung zu fördern.

Koedukation soll in den Unterrichtsgegenständen „Bewegung und Sport“ und „Kreativer Ausdruck“ Anwendung finden.

Teamteaching kann im Rahmen von fächerübergreifendem Unterricht eingesetzt werden. Ebenso kann in jenen Unterrichtsgegenständen, in denen eine Gruppenteilung vorgesehen ist, die gesamte Klasse von zwei Lehrenden in Form von Teamteaching unterrichtet werden.

Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen

Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.

Ausrichtung auf die beruflichen Aufgaben und Handlungsfelder

Im Unterricht wie auch in der praktischen Ausbildung ist sicherzustellen, dass jene Kompetenzen vermittelt werden, welche die Schülerinnen und Schüler auf die Ausübung des jeweils gewählten Berufes vorbereiten und die für die Ausübung des gewählten Berufes essenziell sind. Ausgehend von den Handlungsfeldern von Pflege und Sozialbetreuung haben der Unterricht und die praktische Ausbildung jene handlungsleitenden Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Haltungen und Einstellungen zu vermitteln, die für die Arbeit mit den unterschiedlichen Zielgruppen bzw. in den unterschiedlichen Settings notwendig sind. Die methodisch-didaktische Aufbereitung des Unterrichts wie auch der praktischen Ausbildung in jenen Unterrichtsgegenständen, die unmittelbar dem Erwerb der jeweiligen Berufsqualifikation zugeordnet sind, ist daher unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zielgruppen und Settings lernergebnisorientiert zu gestalten. Die von der Gesundheit Österreich GmbH entwickelten Curricula für die Ausbildungen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz, die den Erwerb der Qualifikationsprofile für die Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gemäß der Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung im Rahmen der Ausbildung sicherstellen sollen, sind dem Unterricht wie auch der praktischen Ausbildung zugrunde zu legen. Die in den genannten Curricula für die Ausbildungen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz formulierten Lernergebnisse sind Teil des Bildungsziels.

a. Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung.

b. Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 in der jeweils geltenden Fassung.

c. Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d. Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.

e. Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung in BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f. Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

g. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.

h. Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.

i. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

j. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.

k. Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.

l. Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

m. Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 in der jeweils geltenden Fassung.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte.

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur.

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung.

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft.

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik.

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit.

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation.

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz.

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion.

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation.

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen.

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung.

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten.

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik.

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte.

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung.

8. Semester– Kompetenzmodul 8

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität.

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9

9. Semester

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik.

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung.

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung mit folgender Ergänzung

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Aktivität und Mobilität.

Mobilisationsübungen.

Sicherheit und Risikosituationen.

Anatomische und physiologische Grundlagen (Aktivierung, Muskulatur, Kreislauf).

Bewegungsbedürfnisse, -interessen, -ziele.

Strategien zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit des Bewegungsapparates.

Physiologische Körperhaltung und Bewegungsmuster.

Einfluss- und Risikofaktoren auf Bewegung.

Beobachtung und Beschreibung von Bewegung.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Grundlagen der Allgemeinen Musiklehre.

Instrumente/Stimme im Überblick.

Akustische Grundlagen und Gehör.

Musikalische Parameter.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltungsgrundlagen

Farbe, Form, Raum, Material.

Grundlagen des grafischen Gestaltens.

Dreidimensionales Gestalten

Entwurf, Funktion, Material, Form.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Tanz und Bewegungsgestaltung.

Zielgruppenorientierte Gestaltung (Gebrauchsprodukte, grafische Produkte).

Methoden und Möglichkeiten der Aktivierung zur Freizeitgestaltung bzw. als Beschäftigungs- und Förderangebot im Rahmen der Lebens- und Alltagsgestaltung.

Arbeiten mit verschiedenen Techniken und Materialien.

Alters- und Entwicklungsgerechte Beschäftigungsformen und -angebote.

Feste, Feiern, Rituale und Lebensübergänge gestalten.

Musik und Tanz.

Singen und Musizieren.

Rhythmik und Spiel.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Tanz und Bewegungsgestaltung.

Zielgruppenorientierte Gestaltung (Gebrauchsprodukte, grafische Produkte).

Methoden und Möglichkeiten der Aktivierung zur Freizeitgestaltung bzw. als Beschäftigungs- und Förderangebot im Rahmen der Lebens- und Alltagsgestaltung.

Arbeiten mit verschiedenen Techniken und Materialien.

Alters- und Entwicklungsgerechte Beschäftigungsformen und -angebote.

Feste, Feiern, Rituale und Lebensübergänge gestalten.

Musik und Tanz.

Singen und Musizieren.

Rhythmik und Spiel.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen sozialer Interaktion.

Beziehungsgestaltung.

Formen der Kommunikation.

Kommunikationsmodelle.

Wahrnehmung und Beobachtung.

Beurteilen und Bewerten.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Kommunikation und Kommunikationstheorie.

Gruppenprozesse und Gruppendynamik.

Soziale Rollen und Rollenverständnis.

Selbst- und Fremdwahrnehmung.

Soziale Rolle, soziale Schichtungen, Sozialisation, Werte und Normen.

Verbale und nonverbale Kommunikation.

Kommunikationsmodelle.

Grundlagen der Gesprächsführung.

Vertrauensaufbau und Beziehungsorientierung.

Personenzentrierte Gesprächsführung.

Konflikt und Konfliktlösung.

Feedback und Feedbackkultur.

Gesprächsführungstechniken in der sozialen Arbeit und Pflege bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen (insbesondere Kinder, alte Menschen, Menschen mit (Sinnes-)Behinderung).

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Team, Teambildung- und Teamentwicklung.

Gruppenprozesse.

Peerkompetenz.

Rollen- und Beziehungsgestaltung.

Supervision.

Grundlagen der Gesprächsführung (Feedbackregeln, Diskussionsregeln, Spiegeln).

Aktives Zuhören.

Konflikte, Spannungen und Aggressionen in der Gruppe.

Analyse von Gruppenprozessen, Einführung in die Gruppendynamik.

Gewaltfreie Kommunikation.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwicklungspsychologische Grundlagen.

Vertrauensaufbau und Beziehungsorientierung.

Arten von Gesprächen: Informieren, Anleiten, Beraten.

Gesprächsführung im Alltag (kontrollierter Dialog, Spiegeln, Paraphrasieren und Aktives Zuhören).

Gewaltfreie Kommunikation.

Personenzentrierte Gesprächsführung.

Spezielle Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern und Behinderungsformen (unterstützte Kommunikation, basale Kommunikation).

Kommunikation im gerontopsychiatrischen Kontext.

Konzepte zur Anleitung, Beratung und Schulung von Angehörigen.

Rolle von An- und Zugehörigen.

Mensch und Kultur, kulturelle Identität.

Kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten.

Kultur und soziale Ungleichheit.

Kultur und gesundheitliche Ungleichheit.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Krise.

Arten von Krisen.

Krisenphasen.

Krise und Lebenszyklus.

Krisenintervention.

Konfliktformen.

Konfliktphasen.

Konfliktlösung.

Kommunikation in Krisen- und Konfliktsituationen.

Deeskalation.

Konfliktstufen.

Diversität.

Kultur und Kommunikation.

Kulturell bedingte Missverständnisse.

Interkulturelle Kommunikation.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsmethoden

Basale Stimulation.

Basale Kommunikation.

Validation.

Unterstützte Kommunikation.

Kommunikation mit unterschiedlichen Zielgruppen.

Gesprächsführungstechniken im Rahmen der Aufklärung, Information und Instruktion.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsmethoden

Basale Stimulation.

Basale Kommunikation.

Validation.

Unterstützte Kommunikation.

Kommunikation mit unterschiedlichen Zielgruppen.

Gesprächsführungstechniken im Rahmen der Aufklärung, Information und Instruktion.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gespräche mit Führungskräften und Vorgesetzten.

Gespräche mit Schülerinnen und Schülern.

Diversity Management.

Informationsmanagement.

Kommunikationsmanagement.

Wissensmanagement.

Einsatz von Kommunikationstechnologien.

Social Media.

Fallbeispiele und Übungssituationen.

Interkulturelle Kompetenz.

Mensch und Kultur, kulturelle Identität.

Familie im kulturellen Kontext.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gespräche mit Führungskräften und Vorgesetzten.

Gespräche mit Schülerinnen und Schülern.

Kommunikation und Interaktion im interdisziplinären und/oder multiprofessionellen Team.

Diversity Management.

Informationsmanagement.

Kommunikationsmanagement.

Wissensmanagement.

Einsatz von Kommunikationstechnologien.

Social Media.

Kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten im Hinblick auf Alter, Krankheit, Behinderung.

Kultur und soziale Ungleichheit.

Kultur und gesundheitliche Ungleichheit.

Fallbeispiele und Übungssituationen.

I. Jahrgang

1.und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung fiktionale Texte).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Privatbrief und Erzählung).

Reflexion

Reflexion über die persönliche Lebenssituation.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung und Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussion.

Kurzpräsentationen.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte zB Stellungnahme; Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen

Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorische Mittel.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz, Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte, nichtlineare Texte.

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Lineare und nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen Medien als Informationsquellen.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Berufsbezogene Texte.

Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Berufsbezogene Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Lesen

synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Termine und Treffen vereinbaren, Wegbeschreibung.

Alltagstexte

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt

Einfache Telefonate.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung; Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder); Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Korrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Korrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

V. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Zahlen und Maße“

im Bereich „Algebra und Geometrie“

im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“

im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“

mathematische Bildung

Bereich „Zahlen und Maße“

Zahlen und Zahlenmengen, Maßeinheiten, Prozentrechnung, Darstellung von Zahlen, Zehnerpotenz, Mengenlehre.

Bereich „Algebra und Geometrie“

Variablen und Terme, Gleichungen, Ungleichungen und Formeln, lineare Gleichungssysteme.

Bereich „Funktionale Zusammenhänge“

Zweidimensionales Koordinatensystem, Funktionen allgemein, lineare Funktionen, berufsfeldbezogene Funktionen.

Bereich „Transfer in das Berufsfeld“

Lernfeld „Zahl“.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Algebra und Geometrie“

im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

Bereich „Algebra und Geometrie“

Potenzen mit rationalen Exponenten, Formeln aus Geometrie, Naturwissenschaften, Wirtschaft, Technik, quadratische Gleichungen, Gleichungen höheren Grades.

Bereich „Funktionale Zusammenhänge“

Quadratische Funktionen, Anwendungen aus Geometrie, Naturwissenschaften, Wirtschaft, Technik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“

im Bereich „Stochastik“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“

mathematische Bildung

Bereich „Funktionale Zusammenhänge“

Potenz- und Wurzelfunktionen.

Bereich „Stochastik“

Beschreibende Statistik, Regressionsanalyse.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“ und „Funktionale Zusammenhänge“.

Bereich „Transfer in das Berufsfeld“

Muster und Strukturen zum Verständnis von geometrischen Begriffen, Lernfeld „Raum und Form“.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Algebra und Geometrie“

im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

Bereich „Algebra und Geometrie“

Exponentialgleichungen und Logarithmen.

Bereich „Funktionale Zusammenhänge“

Exponentialfunktion und Logarithmusfunktion, Modelle für Zu- und Abnahmeprozesse.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Algebra und Geometrie“

im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“

mathematische Bildung

Bereich „Algebra und Geometrie“

Vektoren und Matrizen, Trigonometrie im rechtwinkeligen Dreieck.

Bereich „Funktionale Zusammenhänge“

Folgen und Reihe.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“.

Bereich „Transfer in das Berufsfeld“

Lernfeld „Muster und Reihenfolgen“, Lernfeld „Sortieren und Klassifizieren“.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Algebra und Geometrie“

im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“

im Bereich „Analysis“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

Bereich „Algebra und Geometrie“

Trigonometrie.

Bereich „Funktionale Zusammenhänge“

Trigonometrische Funktionen, Polynomfunktionen.

Bereich „Analysis“

Differentialrechnung, Umkehraufgaben.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Analysis“

im Bereich „Stochastik“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“

mathematische Bildung

Bereich „Analysis“

Differentialrechnung: Extremwertprobleme.

Bereich „Stochastik“

Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“, „Analysis“ und „Stochastik“.

Bereich „Transfer in das Berufsfeld“

Lernfeld „Zeit“.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Analysis“

im Bereich „Stochastik“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“

mathematische Bildung

Bereich „Analysis“

Grundlagen der Integralrechnung.

Bereich „Stochastik“

Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsverteilungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

Lehrstoff aus allen Kompetenzbereichen.

Bereich „Transfer in das Berufsfeld“

Lernfeld „Häufigkeit und Zufall“

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Algebra und Geometrie“

im Bereich „Analysis“

im Bereich „Stochastik“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“

mathematische Bildung

Bereich „Algebra und Geometrie“

Vertiefung der Vektorrechnung, Vertiefung der Trigonometrie.

Bereich „Funktionale Zusammenhänge“

Vertiefung des Verständnisses über funktionale Zusammenhänge.

Bereich „Analysis“

Vertiefung der Integralrechnung, Vertiefung der Differentialrechnung.

Bereich „Stochastik“

Vertiefung der Wahrscheinlichkeitsverteilungen und der Regressionsanalyse.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

Lehrstoff aus allen Kompetenzbereichen.

Bereich „Transfer in das Berufsfeld“

Lernfeld „Häufigkeit und Zufall“, Zusammenschau der Lernfelder.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten,

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester,

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit, im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester,

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit, 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester,

V. Jahrgang: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit im 9. Semester, 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit im 10. Semester.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Digitalisierung im Alltag.

Chancen und Grenzen der Digitalisierung.

Geschichtliche Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologie.

Gesundheit und Wohlbefinden im Kontext der Digitalisierung.

Informations-, Daten- Medienkompetenz

Suchen und Finden, Vergleichen und Bewerten, Organisieren, Teilen.

Betriebssysteme und Standardanwendungen

Grundlagen des Betriebssystems, Textverarbeitung und Präsentationssoftware, Tabellenkalkulation.

Mediengestaltung

Digitale Medien rezipieren und produzieren.

Digitale Kommunikation und Social Media

Interaktion und Kommunikation, Teilhabe, digitale Identitäten.

Sicherheit

Geräte und Inhalte schützen, persönliche Daten und Privatsphäre schützen.

Technische Problemlösung

Digitale Geräte nutzen, technische Probleme lösen.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Datenschutzgrundverordnung.

Sicherheit.

Digitalisierung im Beruf.

Elektronische Instrumente der Qualitätssicherung.

Verschiedene Formen der automationsgestützten Dokumentation.

Verwaltung von Stammdaten.

Informationssicherung und Informationsverlust.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Datenschutzgrundverordnung.

Verschiedene Formen der automationsgestützten Dokumentation.

Verwaltung von Stammdaten.

Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen des Pflege- und Betreuungsprozesses.

Informationssicherung und Informationsverlust.

Melde- und Dokumentationssysteme.

Automationsgestützte Datenerfassung.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Digitalisierung in Ausbildung und Beruf.

Informations-, Daten- Medienkompetenz

Suchen und Finden, Vergleichen und Bewerten, Organisieren, Verschriftlichen.

Betriebssysteme und Standardanwendungen

Grundlagen des Betriebssystems, Textverarbeitung und Präsentationssoftware, Tabellenkalkulation.

Schriftliche Arbeiten gehobenen Anspruches.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Digitalisierung im Beruf.

Einsatzmöglichkeiten neuer Technologien im Berufsalltag.

Auswirkungen der Digitalisierung auf das Anforderungsprofil.

Mensch und Technik.

Technologische Innovationen und Visionen in Bezug auf Gesundheit und Krankheit, Behinderung, Kindheit, Jugend und Alter.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Orientierung auf der Erde.

Demografische Strukturen und Prozesse.

Sozialstrukturen.

Mobilität, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume.

Wirtschaftsgeografische Begriffe.

Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen.

Wirtschaftsregionen.

Politische Strukturen und Prozesse.

Regionalisierung und Globalisierung.

Grundkenntnisse der geografischen Verhältnisse im historischen Kontext.

Klima und Klimawandel.

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit

Historische Kulturräume, Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, res publica in Rom, Feudalismus etc.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung

Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Zeit der Moderne.

Entwicklung des modernen Staates.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich

Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. politische Parteien und andere Akteure.

Europa und die Welt von 1814 bis 1914

Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus. Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914.

Erster Weltkrieg und die Folgen.

1920er Jahre und die Wirtschaftskrise.

Österreich 1918 bis 1938 (Totalitäre Ideologien und Faschismus).

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen.

Totalitäre Ideologien (Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus).

Österreich, Europa und die Welt 1918 bis 1945.

Nationalsozialistische Herrschaft und Drittes Reich.

Ausgrenzung, Verfolgung, Vertreibung, Holocaust und Widerstand.

Biologistische Ideologien (Sozialdarwinismus, Eugenik und Rassenhygiene).

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Internationale Geschichte ab 1945.

Österreich ab 1945.

Aktuelle Entwicklungen.

Konfliktherde im 21. Jahrhundert.

Politische Situation auf den einzelnen Kontinenten.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundzüge der politischen Bildung.

Unterschiedliche Staats- und Regierungsformen.

Historische Entwicklungen im Kontext der Demokratie.

Unterschiedliche Modelle der Demokratie.

Grundprinzipien der modernen Demokratie.

Grundzüge des österreichischen politischen Systems.

Neutralität. Umfassende Landesverteidigung.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundzüge der politischen Strukturen der Europäischen Union.

Österreichischer und europäischer Parlamentarismus.

Europäische Union

Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung.

Europäisches Friedensprojekt.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Geschichte der Medizin und Pflege.

Geschichte der Sozialen Arbeit.

Geschichte der Familie.

Gesundheits- und Sozialpolitik im Nationalsozialismus.

Alltags- und Sozialgeschichte im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung.

Längsschnitte oder Projekte zu Themen wie Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Migrationsgeschichte.

Migrationsbedingungen (Push- und Pullfaktoren).

Globale, aktuelle Themen (zB Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft, Migration, Globalisierung, Veränderung des Sozialstaats).

Internationales Asylrecht, Genfer Konvention.

Kultur und Kultursensibilität.

Fremdheitsbegriff, Xenophobie, Rassismus.

Antidiskriminierung und Gleichstellung.

Individualismus und Kollektivismus.

Tradition und Moderne

Funktion der Religion in verschiedenen Gesellschaften.

Lebenskonzepte und Gesellschaftskonzepte, Kulturen und Subkulturen.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Biografiearbeit im Kontext historischer und politischer Prozesse.

Politische Ideologien und politische Systeme im Vergleich.

Demokratiebildung (Wählen und Wahlrecht).

Gegenwart und Zukunft Österreichs und der Europäischen Union.

Globale, aktuelle Themen (zB Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft, Migration, Globalisierung, Veränderung des Sozialstaats).

Aktuelle berufsrelevante Themenfelder aus Geschichte und Politik.

Internationale Abkommen zu den Menschenrechten und deren nationale Umsetzung.

Internationale und nationale Dokumente zur Sicherung der Grundrechte von einzelnen vulnerablen Gruppen.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Leben (Humanbiologie, Chemie und Physik)

Ursprung und Entwicklung des Lebens.

Kennzeichen des Lebens.

Chemischer Aufbau des menschlichen Körpers.

Chemische und physikalische Prozesse im menschlichen Körper.

Biomechanik.

Evolutionstheorien.

Das menschliche Genom.

Vererbung und Erbkrankheiten.

Menschliche Fortpflanzung.

Sexualität und Partnerschaft.

Empfängnisverhütung und Familienplanung.

Ernährung

Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Ernährungsverhalten.

Bedarfsgerechte Zusammensetzung der Nahrung für den gesunden Menschen.

Bestandteile der Nahrung und deren Funktion (Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate, Vitamine, Mineralstoffe, Wasser).

Verdauung und Stoffwechsel.

Körpergewicht, BMI, Perzentile, Wohlfühlgewicht, Kachexie, Adipositas.

Energie- und Nährstoffbedarf.

Gewürze.

Konservierungsverfahren für Lebensmittel.

Vor- und Nachteile der Lebensmitteltechnologie.

Lebensmittelzusatzstoffe, Fertigprodukte.

Ernährung im Säuglingsalter, im Kindes- und Jugendalter.

Ernährungsphysiologische Veränderungen im Alter.

Erwachsenengerechte Bildungsprogramme zur gesunden Ernährung.

Lebensmittelunverträglichkeiten.

Mangelernährung.

Ernährung in der letzten Lebensphase.

Diätetik

Diätkost und ihre Anwendungsbereiche.

Präventive und therapeutische Kostformen (zB Schonkost, energiedefinierte Diäten, eiweiß- und elektrolytdefinierte Diäten, gastroenterologische Diäten).

Indikation und Anwendung von Zusatznahrung und parenteraler Ernährung.

Prä- und postoperative Ernährung.

Ernährung bei Diabetes mellitus.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Konzepte von Gesundheit und Krankheit (insbesondere Salutogenese).

Gesundheitsdimensionen und Einflussfaktoren.

Soziale und gesundheitliche Ungleichheit.

Grundsätze von Gesundheitsförderung und Prävention.

Public Health.

Betriebliche Gesundheitsförderung.

Gesundheitskompetenz.

Medizinische Terminologie.

Hygiene, Infektionslehre, Mikrobiologie, Immunologie.

Medizinischer Notfall Erste Hilfe.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Anatomie und Physiologie

Obere und untere Atemwege, Respirationstrakt.

Herz-Kreislauf-System, Makro- und Mikrozirkulation.

Zentrales und peripheres Nervensystem und Sinnesorgane.

Magen-Darmtrakt, Verdauung, Stoffwechsel, Grundlagen der Ernährung.

Haut- und Hautanhangsgebilde, Regulation des Wärmehaushalts.

Bewegungsapparat.

Geschlechtsorgane (weibliche und männliche).

Schlaf-Wach-Rhythmus.

Nieren und Harnableitungssystem.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Pharmakologie.

Pathophysiologische Grundlagen und häufige Erkrankungen bzw. Störungen inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie

Herz-Kreislauf-System.

Magen-Darm-Trakt, Stoffwechsel.

Haut und Hautanhangsgebilde.

Nieren und Harnableitungssystem.

Bewegungsapparat.

Atemwege, Respirationstrakt.

Schlaf-Wach-Rhythmus.

Tumorgeschehen.

Hygiene, Infektionslehre, Mikrobiologie, Immunologie.

Medizinischer Notfall, Erste Hilfe.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Pathophysiologische Grundlagen und häufige Erkrankungen bzw. Störungen inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie

Körperbildstörung.

Zentralnervensystem und Sinnesorgane.

Schmerz und Schmerzerkennung bei Menschen mit Behinderung.

Grundzüge der Chirurgie.

Chronische Wunden.

Differenzierung Krankheit – Behinderung.

Unterschiedliche Formen der Behinderung aus medizinischer Sicht.

International Classification of Functioning (ICF).

Psychopathologie.

Problemverhalten als Resultat psychischer Erkrankung.

Umgang mit psychisch kranken Menschen im Betreuungsalltag.

Abhängigkeiten und Suchtverhalten.

Essstörungen.

Suizidalität.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Humanistisches Menschenbild.

Überblick über Themen, Grundbegriffe und Methoden der Humanwissenschaften.

Einführung in die Pädagogik.

Einführung in die Psychologie.

Einführung Soziologie.

Einführung in die Gerontologie und Geragogik.

Fragestellungen der Humanwissenschaften an menschliches Sein.

Humanwissenschaften und Gesundheitswissenschaften.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Spezielle Psychologie (Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie, Wahrnehmungspsychologie, Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Lernpsychologie, Tiefenpsychologie).

Psychologische Grundlagen zum Körperbild, Körperwahrnehmung, Rollenbild, Identität.

Grundzüge der Entwicklungspsychologie, Entwicklung im Altersverlauf, Entwicklung ausgewählter Funktionsbereiche.

Kognition und Perzeption (Erleben und Bedeutung, Beobachtung und Beschreibung, psychosoziale Alltagsbegleitung, physiologischen Bewusstseins- und Wahrnehmungsmuster).

Demografische Entwicklung, Alterspyramide.

Veränderungen im Alter (psychisch, physisch, sozial).

Veränderte Bedürfnisse im Alter.

Demenz als gesellschaftliche Herausforderung.

Geragogik.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Kognition und Perzeption (Erleben und Bedeutung, Beobachtung und Beschreibung, psychosoziale Alltagsbegleitung, physiologischen Bewusstseins- und Wahrnehmungsmuster).

Psychische Störungen.

Möglichkeiten der psychosozialen Versorgung und Rehabilitation (Beratungsstellen).

Psychosomatik (Grundlagen und Fragestellungen zur Entstehung von psychosomatischen Erkrankungen.

Psychologische Aspekte besonderer Lebensereignisse.

Demografische Entwicklung, Alterspyramide.

Veränderungen im Alter (psychisch, physisch, sozial).

Veränderte Bedürfnisse im Alter.

Demenz als gesellschaftliche Herausforderung.

Geragogik.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Leben, Lebenssinn, Lebensfreude.

Verlust und Verlusterfahrungen.

Resilienz.

Leben, Sterben, Tod, Trauer.

Eigene Beschäftigung mit der Endlichkeit des Lebens.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Reflektieren eigener Erfahrungen mit Trauer, Sterben und Abschiednehmen.

Prozess und Phasen des Sterbens.

Trauerprozesse.

Bedürfnisse Schwerkranker und Sterbender.

Begleitung Sterbender.

Bewältigungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei Trauerprozessen.

Psychosoziale, ethische, spirituelle und kultursensible Aspekte in der Betreuung Sterbender.

Trauer- und Bestattungsrituale unterschiedlicher Kulturen und Religionen.

Gesprächsführung mit Angehörigen.

Kommunikation mit schwerkranken Menschen, Symbolsprache Sterbender.

Sterben und Trauer bei Kindern und Jugendlichen.

Kennenlernen von Hospiz- und Palliativeinrichtungen, Bestattungsunternehmen, Seelsorgeangeboten.

Ethische Fragen am Lebensende (Sterbehilfe, Selbstbestimmung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.).

Grundlagen der Palliative Care (Fragen der Schülerinnen und Schüler verbunden mit Themen der Gesundheits- und Krankenpflege).

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Soziologie und soziologisches Denken.

Soziale Prozesse.

Persönlichkeit.

Mensch und Gesellschaft.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sozialisation.

Formen des menschlichen Zusammenlebens.

Gesellschaft und Staat.

Werte und Normen.

Kultur und Religion.

Demografie und Migration.

Soziologie der Familie, des Alters und der Behinderung.

Sozialraumorientierung.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Anthropologische Grundlagen (Menschenbild; Bedingungen, Möglichkeiten und Grenzen von Erziehung und Bildung).

Erziehung und der Wandel von Werten und Zielen; Reflexion der eigenen Erziehungsgeschichte.

Erziehungsstile.

Entwicklung bis zum Schulalter.

Entwicklung ab dem Schulalter.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Entwicklung und Entwicklungsaufgaben.

Beeinträchtigung.

Selbstwahrnehmung, Selbstbild, Körperwahrnehmung, Körperbild.

Historische und gesellschaftliche Entwicklung der Pädagogik.

Bedeutsame Phasen und Bewegungen in der Pädagogik, wie zB Reformpädagogik.

Bildung als lebenslange Aufgabe.

Beziehungsarbeit mit Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Einführung in Staat und Recht einschließlich EU-Recht.

Stufenbau der Rechtsordnung.

Umgang mit Rechtsquellen.

Grund- und Freiheitsrechte.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren).

Verwaltungsverfahren, insbesondere Sanitätsbehörden.

Privatrecht

Personen-, Familien- und Erbrecht im Überblick, Vertretungsmodelle nach dem Erwachsenenschutzgesetz, Haftungsrecht.

Berufsgesetze der Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufe.

Sanitätsrecht.

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Charta der Rechte alter Menschen.

UN-Konvention über die Rechte von Kindern.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Datenschutz, Verschwiegenheitspflicht.

Relevante strafrechtliche Bestimmungen.

Berufsgesetze der Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufe.

Sanitätsrecht.

Patientenrechte, Patientenanwaltschaft.

Heimaufenthaltsgesetz, Unterbringungsgesetz.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung.

Einführung ins Gesundheits- und Sozialrecht.

Gesundheits- und Sozialberufe (unter besonderer Berücksichtigung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und des Sozialbetreuungsberufegesetzes)

Berufsbilder und Tätigkeitsbereiche, Berufspflichten, Fort- und Weiterbildung, Spezialisierung, Registrierung, Interessenvertretungen.

Abgrenzung Sozialbetreuungsberufe – gewerbliche Berufe.

Leichen- und Bestattungswesen.

Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts und Umsetzung in der Organisation.

Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit (Epidemien, Impfungen).

Grundlagen der sozialen Sicherheit

Sozialversicherung, Sozialhilfegesetz, gesetzliche Regelungen für Menschen mit Behinderung, Pflegegeldgesetz.

Grundzüge des Arbeitsrechts

Arbeitsvertragsrecht, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz inklusive Regelungen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge.

Grundzüge des Schadenersatzrechts, Übernahme- und Einlassungsfahrlässigkeit.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Einführung in Staat und Recht einschließlich EU-Recht.

Stufenbau der Rechtsordnung.

Umgang mit Rechtsquellen.

Grund- und Freiheitsrechte.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren).

Verwaltungsverfahren, insbesondere Sanitätsbehörden.

Privatrecht

Personen-, Familien- und Erbrecht im Überblick, Vertretungsmodelle nach dem Erwachsenenschutzgesetz, Haftungsrecht.

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Charta der Rechte alter Menschen.

UN-Konvention über die Rechte von Kindern.

Kinder- und Jugendschutzgesetz.

Kontrolle der Staatsgewalt

Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof.

Aktuelle berufsrelevante Themenfelder der Rechtswissenschaften.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Datenschutz, Schweigepflicht, Verschwiegenheitspflicht.

Relevante strafrechtliche Bestimmungen.

Patientenrechte, Patientenanwaltschaft.

Gesundheits- und Pflegestrukturen (insbesondere Krankenanstalten, niedergelassener Bereich, Primärversorgung, Pflegeheime, weitere Pflege- und Betreuungsformen, Hauskrankenpflege, 24-Stunden-Betreuung).

Heimaufenthaltsgesetz, Unterbringungsgesetz.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung.

Gesundheits- und Sozialrecht.

Gesundheits- und Sozialberufe.

Leichen- und Bestattungswesen.

Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts und Umsetzung in der Organisation.

Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit (Epidemien, Impfungen).

Grundlagen der sozialen Sicherheit

Sozialversicherung, Sozialhilfegesetz, Gesetzliche Regelungen für Menschen mit Behinderung, Pflegegeldgesetz.

Grundzüge des Arbeitsrechts

Arbeitsvertragsrecht, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz inklusive Regelungen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge.

Grundzüge des Unternehmensrecht.

Grundzüge des Schadenersatzrechts, Übernahme- und Einlassungsfahrlässigkeit.

Aktuelle berufsrelevante Themenfelder der Rechtswissenschaften.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Rahmenbedingungen des beruflichen Handelns (zB Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer-Schutzbestimmungen).

Delegationsmechanismen.

Kooperationsmodelle.

Organisationslehre.

Führungsstile und Führungstechniken.

Institutionen und Organisationen des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens inklusive Finanzierung (Grundlagen) sowie Aufgaben und Kompetenzen unterschiedlicher Berufe.

Berufspolitische Vertretung, Interessenvertretung.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Selbstmanagement und Eigenverantwortung.

Projektmanagement.

Qualitätsmanagement.

Fehlerkultur und Fehlermanagement.

Risikomanagement.

Beschwerdemanagement.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Rahmenbedingungen des beruflichen Handelns.

Delegationsmechanismen.

Kooperationsmodelle.

Organisationslehre.

Führungsstile und Führungstechniken.

Case Management.

Grundlagen des Qualitätsmanagements.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Rahmenbedingungen des beruflichen Handelns.

Delegationsmechanismen.

Kooperationsmodelle.

Organisationslehre.

Führungsstile und Führungstechniken.

Institutionen und Organisationen des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens inklusive Finanzierung (Grundlagen) sowie Aufgaben und Kompetenzen unterschiedlicher Berufe.

Finanzierungs- und Abrechnungsmodelle (zB ecard).

Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Effektivität im Non-Profit-Bereich.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Institutionen und Organisationen des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens inklusive Finanzierung (Grundlagen) sowie Aufgaben und Kompetenzen unterschiedlicher Berufe.

Finanzierungs- und Abrechnungsmodelle (zB ecard).

Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Effektivität im Non-Profit-Bereich.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Effektivität im Non-Profit-Bereich.

Verantwortlicher Umgang mit Ressourcen (Personal, Sachaufwand).

Pflege und Sozialbetreuung als professionelle Dienstleistung.

Zivildienst und Ehrenamt.

Fundraising.

Qualitätsmanagement und -entwicklung.

Organisationslehre und Organisationsentwicklung.

Grundlagen der Administration und Finanzplanung.

Öffentlichkeitsarbeit.

Einblick in die Sozialplanung.

Lernende Organisation, Wissensmanagement.

Berufs- und Fachentwicklung in Pflege und Sozialbetreuung.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Gesellschaft und Staat.

Grundfragen der menschlichen Existenz.

Werte und Normen.

Ethik, Moral, Kultur und Religion.

Ethische Positionen.

Soziale Ungleichheit.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Pflege und Sozialbetreuung als Profession.

Geschichte der Gesundheits- und Sozialberufe.

Gesellschaftliche Bedeutung von Pflege und Sozialbetreuung.

Prozess der Professionalisierung.

Die Identität der Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenz im interdisziplinären Kontext.

Informelle Pflege- und Betreuungssysteme.

Freiwilligenarbeit und Ehrenamt.

Strukturen und Institutionen im Gesundheits- und Sozialbereich.

Menschenbilder.

Kultursensibilität und Ressourcenorientierung.

Lebensweltorientierung.

Integration, Inklusion, Normalisierung und Selbstbestimmung.

Wahrnehmen und Beobachten und deren Dokumentation.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Ethische Prinzipien und Grundsätze in der Medizin und Pflege sowie der Sozialbetreuung.

ICN (International Council of Nurses)-Ethikkodex.

UN-Menschenrechtscharta.

UN-Konventionen über Rechte von Menschen mit Behinderung und von Kindern.

Charta der Rechte alter Menschen.

Historische Beispiele bzgl. der Ausgrenzung und Diskriminierung von vulnerablen Gruppen, insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus.

Umgang mit Macht, Paternalismus.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Ethischer Entscheidungsfindungsprozess.

Ethisches Urteil.

Ethisches Dilemma.

Ethische Konfliktsituationen in der Praxis.

Grundlegende Dokumente der Ethik im Gesundheits- und Sozialbereich.

Entwicklung und Sicherung von Qualität.

Instrumente der Qualitätssicherung (zB Standard Operating Procedure – SOP, Gesundheitsberufe-register, Fortbildungspflicht).

Risikomanagement.

Beschwerdemanagement.

Pflege- und Betreuungsstandards.

Pflegevisite.

Fehlerkultur.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Verantwortung für berufliche und persönliche Weiterentwicklung.

Ethisch relevante Fragestellungen aus der Praxis.

Ethische Fallanalyse.

Ethische Entscheidungsfindung.

Berufliche Rolle und individueller Handlungsraum.

(Berufs-)rechtliche Aspekte.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Aggression und Gewalt.

Umgang mit Gewalt und Übergriffen.

Suizid.

Umgang mit Sterbewunsch.

Sterbehilfe.

Vernachlässigung.

Ethische Fallanalyse.

Ethische und rechtliche Aspekte zu ausgewählten Themen.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Ethische und rechtliche Aspekte im Kontext psychischer Erkrankungen.

Ethische und rechtliche Aspekte im Kontext von Behinderung.

Ethische und rechtliche Aspekte im Kontext alter Menschen.

Ethische und rechtliche Aspekte in der Palliativpflege.

Berufs- und Fachentwicklung im Kontext von Recht und Ethik.

Verantwortung für die berufliche und persönliche Weiterentwicklung.

Verantwortung im Kontext von Qualitäts- und Risikomanagement.

Aktuelle Fragestellungen.

Zentrale Phänomene der Pflege.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Schriftliche Quellen (Recherche, Quellenkritik, Zitierrichtlinien).

Umgang mit Datenbanken.

Intersubjektive Nachvollziehbarkeit.

Wissenschaft und Forschung.

Lesen und Bewerten von Fachliteratur.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Formulieren von Forschungsfragen.

Literaturrecherche.

Kritische Literaturanalyse.

Wissenschaftliche Datenbanken.

Arbeiten mit Quellen.

Verfassen von wissenschaftlichen Texten.

Aufbau und Gliederung von wissenschaftlichen Arbeiten.

Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens.

Arbeit mit unterschiedlichen Medien.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Forschungsfragen.

Hypothesen.

Forschungsmethoden (qualitative und quantitative Methoden im Überblick).

Richtlinien für die Erstellung einer schriftlichen Arbeit.

Planung von methodischen Vorgangsweisen.

Grundlagen der Gestaltung einer Diplomarbeit.

8. Semester (Kompetenzmodul 8:)

Die Schülerinnen und Schüler können

Prinzip evidenzbasierte Praxis.

Einflussfaktoren im Rahmen des evidenzbasierten Arbeitens.

Barrieren und Hemmnisse.

Regelkreis der evidenzbasierten Praxis und Anforderungen in den einzelnen Schritten.

Entscheidungsfindung im evidenzbasierten Arbeiten.

Stufen der Evidenz.

Evidenzbasierte Medizin, Pflege und soziale Arbeit.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sich bewegen

Bedeutung der Bewegung.

Beobachtung – Körperhaltung etc.

Risikofaktoren.

Prophylaxen – Dekubitus, Thrombose, Kontraktur.

Unterstützung bei der Bewegung.

Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Grenzen der Delegation von Tätigkeiten an Personen mit der Ausbildung „Unterstützung bei der Basisversorgung“, die in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung arbeiten.

Beobachten als Prozess.

Pflegetheoretische Grundlagen (Theorien, Modelle, Konzepte).

Pflege- und Betreuungsprozess.

Ausgewählte Pflegeassessmentinstrumente.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Sich pflegen

Körperpflege und Unterstützung bei der Körperpflege.

Haarwäsche und -pflege.

Zahnpflege.

Pediküre und Maniküre.

Beobachtung der Haut.

Pflegeutensilien und Hilfsmittel.

Ausscheiden

Bedeutung.

Beobachtung der Urinausscheidung.

Beobachtung der Stuhlausscheidung.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Ausscheiden

Obstipation.

Erbrechen.

Anwendung von Inkontinenzhilfsmitteln.

Sich kleiden

Umgang mit der Kleidung.

Hilfestellung bei der Auswahl der Kleidung.

Hilfsmittel zum Ankleiden.

Methoden und Techniken zum An- und Auskleiden.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Essen und Trinken

Beobachtung von Ernährungszustand, von Schluck- und Verdauungsstörungen.

Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.

Flüssigkeitsbilanz.

Verabreichung von Arzneimitteln.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Rolle der Pflegefachassistenz im Rahmen des Pflegeprozesses.

Pflegekonzepte und Modelle.

Pflegeplanung und Pflegedokumentation.

Zentrale Phänomene der Pflege.

Zielgruppenorientierung

Pädiatrie, Psychiatrie, Geriatrie.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Assessmentinstrumente.

Risikoskalen.

Automationsgestützte Dokumentation.

Zielgruppenorientierung

Pädiatrie, Psychiatrie, Geriatrie.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Konzepte von Gesundheit und Krankheit.

Prinzipien der Gesundheitsförderung.

Einflussfaktoren auf und Auswirkungen von sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsansätze und Methoden der Gesundheitsförderung und Prävention.

Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz.

Aufgaben der Pflegeassistenz- und Sozialbetreuungsberufe.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Persönlichkeitsentwicklung und soziale Arbeit.

Themenfeld Behindertenbegleitung als Profession

Begriff „Behinderung“

Verständnis von Behinderung im Wandel der Zeit.

Behinderung als soziales Konstrukt.

Klassifikation nach der internationalen Klassifizierung ICF (Classification of Functioning, Disability and Health).

Leitideen der Behindertenbegleitung

Normalisierung, Integration, Inklusion, Sozialraumorientierung.

Empowerment, Selbstbestimmung, Selbstvertretung.

Teilhabe, Nicht-Diskriminierung.

Barrierefreiheit.

Menschenrechtsbasierte Sozialbetreuung.

Kultursensible Sozialbetreuung.

Tätigkeitsfelder sozialbetreuerischen Handelns

Beraten, Betreuen, Unterstützen, Anleiten, Assistieren, Fördern, Bilden.

Beziehungsgestaltung, Aspekte von Nähe und Distanz.

Spannungsfeld Beobachtung und Interpretation.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Methoden und Handlungsansätze

Entwicklungslogisches Begleiten

Erheben von Bedarfslage und Entwicklungsstand.

Anwenden entwicklungspsychologischen Wissens auf die Alltagsbegleitung.

Entwicklungsfreundliche Sozialbetreuung.

Dialogische Entwicklungsbegleitung.

Personenzentriertes Planen – Überblick

Orientierung an der Person, an ihren Wünschen, Zukunftsvorstellungen und an ihrem Lebensstil.

Methoden, Verfahren und Hilfsmittel personenzentrierten Planens in verschiedenen Lebenssituationen.

Barrierefreie Kommunikation, einfache Sprache

Leicht verständliche Sprache (Konzepte und deren Anwendung).

Schriftliche Informationen verständlich formulieren.

Universelles Design (Art. 2 UN‑Behindertenrechtskonvention – UN-BRK).

Dokumentieren, Berichten und Evaluieren

Dokumentationsformen.

Beobachtungshilfen, Einschätzungsskalen.

Einfache Evaluationsinstrumente.

Therapeutische Angebote

Funktionale Therapieangebote (Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie).

Psychotherapieformen im Sinne des Psychotherapiegesetzes.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen

Lebenswelt Arbeit und Beschäftigung

Arbeit bzw. Aufgaben haben als elementares Bedürfnis, Problemfeld Arbeitslosigkeit.

Arbeits- und Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen wie zB Berufsorientierung, Arbeitsassistenz, Jugendcoaching, Arbeitsintegration, Tagesstruktur.

Unterstützende Vorrichtungen und Hilfen.

Bildung und Förderung

Bildungsaufgaben von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsschwierigkeiten.

Lernprozesse gestalten.

Sozialbetreuung als schulische Assistenzaufgabe.

Lebenslanges Lernen als Prinzip.

Lernstörungen wie Dyskalkulie und Legasthenie.

Einsatz unterstützender Lernhilfen (auch digitale).

Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen.

Lebenswelt Freizeit und Kultur

Freizeitbedürfnisse und Freizeitgestaltung in unterschiedlichen Lebensphasen (zB Urlaub, Ferienaktionen, Ruhestand).

Feste, Feiern, Rituale gestalten und feiern.

Bewegung und Sport (Behindertensport, integrative Sportangebote, Outdoor-Konzepte, Motopädagogik und Psychomotorik).

Musik, Tanz, Kultur (Angebote im Sozialraum, Teilhabemöglichkeiten, exemplarische Übung).

Digitale Medien (Anwendungsmöglichkeiten wie Tablets und Smartphones, kritische Beurteilung, Gefahren).

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen

Menschen mit herausforderndem Verhalten

Beispiele und mögliche Ursachen, Erklärungstheorien.

Aggression und Verweigerung.

Verhaltensweisen wahrnehmen, verstehen und reagieren.

Entwicklungsfreundliche Interventionen.

Unterstützungsmanagement (pädagogische Maßnahmen und therapeutische Möglichkeiten).

Krise und Krisenintervention.

Deeskalationsmaßnahmen.

Spezifische Ausprägungen von Beeinträchtigung

Komplexe Behinderung, Autismus-Spektrum-Störung (ASS), Chromosomenstörungen, Fetales Alkohol-Syndrom (FAS), Aufmerksamkeitsstörungen etc.

Spezielle Herausforderungen und Unterstützungsangebote.

Kinder und Jugendliche

Bindungsverhalten, soziale Verwahrlosung.

Beziehungsarbeit, entwicklungslogische Begleitung.

Entwicklungskrisen im Kindes- und Jugendalter.

Jugendkultur und Identität.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Leitprinzipien der Pflege wie Ressourcenorientierung, Lebensweltorientierung und Kultursensibilität.

Pflegetheoretische Grundlagen und Pflegeprozess

Grundbedürfnisse, Lebensaktivitäten (LA), Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL), Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens (AEDL), Gesundheitsverhaltensmuster.

Modelle, Konzepte, Standards.

Beobachten als Prozess.

Pflegeassessmentinstrumente.

Pflegefachsprache und Pflegediagnosen.

Pflegedokumentation.

Pflege von Menschen in unterschiedlichen Settings inklusive (medizinischer) Pflegetechniken

Gesundheitsförderung.

Psychosoziale Dimensionen des Lebens.

Selbstständige Lebensführung.

Ergonomie.

Kinästhetik.

Basale Stimulation.

Sicherheitsbedürfnis.

Bettlägerigkeit.

Risikofaktoren und prophylaktische Maßnahmen.

Bewegungskompetenz.

Ernährungsverhalten.

Ernährungs- und Flüssigkeitszustand.

Vitalparameter

Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers

Instruktion von An- und Zugehörigen.

Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA).

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Pflege von Menschen in unterschiedlichen Settings inklusive (medizinischer) Pflegetechniken (insbesondere Pflege im Krankenhaus)

Kinder- und Jugendlichenpflege.

Hygiene.

Sicherheit von Medizinprodukten.

Atemunterstützung.

Kostformen.

Perioperative Pflege.

Nicht medikamentöse Maßnahmen zur Schmerzlinderung.

Angstlindernde Maßnahmen.

Komplementäre Pflegemaßnahmen.

Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers

Instruktion von An- und Zugehörigen.

Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA).

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Pflege von Menschen in unterschiedlichen Settings inklusive (medizinischer) Pflegetechniken (insbesondere im Krankenhaus und im Pflege(wohn)heim)

Wahrnehmung und Wahrnehmungsförderung.

Sinnesbeeinträchtigungen.

Krankheits- und altersbedingte Veränderungen.

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen.

Körperbezogene Konzepte.

Palliativpflege.

Schmerz.

Komplementäre Pflegemaßnahmen.

Sexualität und Intimität.

Sicherheit.

Mitwirkung bei pädagogischen Beschäftigungsangeboten.

Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers

Instruktion von An- und Zugehörigen.

Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA).

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Pflege von Menschen in unterschiedlichen Settings inklusive (medizinischer) Pflegetechniken (insbesondere im häuslichen Umfeld)

Psychische Beeinträchtigungen.

Palliative Situation.

Extramurale Pflegesituation (Gastrolle).

Gewalt und Gewaltprävention.

Notfälle und lebensbedrohliche Zustände samt Sofortmaßnahmen.

Chronische Wunden und Wundversorgung.

Atemerleichternde Maßnahmen.

Einsatz von Medizinprodukten.

Entlastung von Angehörigen.

Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers

Instruktion von An- und Zugehörigen.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Berufliche Verantwortung und deren berufsrechtliche Rahmenbedingungen.

Zentrale Grundbegriffe der Pflege (zB Ressourcen- und Bedürfnisorientierung, Lebensqualität, Selbstbestimmung).

Umgang mit den eigenen Gefühlen und Werthaltungen.

Ethische Dilemmasituationen.

Pflegetheoretische Grundlagen und Pflegeprozess

Konzeptionelle Grundlagen der Pflege (Leitkonzepte, Pflegetheorien und Modelle für unterschiedliche Settings und Zielgruppen etc.).

Altersbilder und Stereotypen des Alters.

Pflegerelevante Phänomene in Verbindung mit den 4 Giganten der Altersmedizin.

Gewalt in der Pflege.

Persönliche Handlungsfähigkeit und deren Grenzen.

Assessmentinstrumente, insbesondere Risikoassessment.

Sicherheits- und freiheitsbeschränkende Maßnahmen.

Systematische Informationssammlung und deren pflegerelevante Einschätzung.

Pflegeplanung und Pflegediagnosen.

Systematische Biografiearbeit.

Relevante Kriterien und Indikatoren zur Beurteilung der Wirksamkeit von Pflegeinterventionen.

Zielgruppenspezifische Pflege (Hochaltrige Menschen pflegen)

Ergonomisches Arbeiten und Kinästhetik.

Präventive Maßnahmen und Prophylaxen.

Bedarfs- und bedürfnisorientierte Instruktion.

Frailty.

Förderung von Selbstständigkeit und Unabhängigkeit.

Zielgruppenspezifische Pflege (Menschen mit Behinderung pflegen)

Förderung von Alltagsfertigkeiten und deren Bedeutung.

Herausfordernde Verhaltensweisen.

Bewegung und Mobilität im Kontext von Behinderung.

Soziale Dimensionen der Lebensaktivitäten, Essen und Trinken, Ausscheiden und sich beschäftigen.

Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene.

Präventive Strategien zu Selbst- und Fremdschutz.

Entspannungstechniken, Aufmerksamkeitstrainings und Trainings von Alltagsfertigkeiten und Instruktion.

Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von hochaltrigen Menschen)

Geriatrischer Patient/geriatrische Patientin.

Multimorbitität.

Paradoxe Reaktion auf Medikamente.

4 Giganten der Altersmedizin.

Mangelernährung bei Hochaltrigkeit.

Polypharmazie und deren Risiken.

Transurethrale Katheter.

Demenzielle Erkrankungen.

Nosokomiale Infektionen.

Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von Menschen mit Behinderung)

Erkrankungen im Zusammenhang mit unterschiedlichen Behinderungsformen.

Ernährung und Verdauung samt relevanten medizinischen Pflegetechniken (Mikro- und Einmalkliestir, transnasale und transorale Magensonden, Verabreichung von Sondennahrung und therapeutische Positionierungen).

Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers

Informationsübernahme und -weitergabe (zB Dienstübergabe).

Instruktion von An- und Zugehörigen.

Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA) und Pflegefachassistenz (PFA).

Pflegeinterventionen und medizinisch-diagnostische und therapeutische Aufgaben

Bezogen auf die einzelnen Zielgruppen und Settings häufige Krankheitsbilder inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie.

(Medizinische) Pflegetechniken.

Arbeitsprinzipien der Gesundheitsförderung.

Evidenzbasierte Pflege

Praxis und Theorie.

Pflegewissenschaft und Pflegeforschung.

Strategien und Methoden zur Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung

Risikomanagement, Fehlermanagement, Beschwerdemanagement.

Pflegequalität und ihre Sicherung.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Zielgruppenspezifische Pflege (psychisch kranke Menschen pflegen)

Spannungsfelder in der Pflege.

Selbst- und Fremdschutz.

Risikofaktoren und präventive Maßnahmen.

Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene.

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen und Alternativen.

Zwangsmaßnahmen im Rahmen eines psychiatrischen Notfalls.

Entspannung und Entspannungsübungen.

Beschäftigungsangebote.

Auswirkungen von psychischen Erkrankungen auf das Familiensystem.

Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von psychisch kranken Menschen)

Häufige psychische Erkrankungen.

Gängige Medikamente.

Beobachtungs- und Dokumentationsschwerpunkte.

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen.

Psychiatrische Notfallsituationen.

Selbst- und Fremdschutz.

Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von Kindern und Jugendlichen)

Häufige Erkrankungen im Fachbereich.

Gängige Medikamente.

Beobachtungs- und Dokumentationsschwerpunkte.

Impfen und Impfschema.

Therapeutische Positionierungen.

Einsatz von medizinischen Pflegetechniken und mögliche Komplikationen.

Alters- und entwicklungsgerechter Umgang.

Evidenzbasierte Pflege

Praxis und Theorie.

Pflegewissenschaft und Pflegeforschung.

Strategien und Methoden zur Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung

Situationsspezifische Anwendung von Standard Operating Procedures (SOP) und Standards.

Reflexion des eigenen Handelns.

Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung.

Risikomanagement, Fehlermanagement, Beschwerdemanagement.

Pflegequalität und ihre Sicherung.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Pflegetheoretische Grundlagen und Pflegeprozess

Relevante Kriterien und Indikatoren zur Beurteilung der Wirksamkeit von Pflegeinterventionen.

Setting und zielgruppenspezifische Pflegetheorien und Modelle.

Setting und zielgruppenspezifische Assessmentinstrumente.

Setting und zielgruppenspezifische Pflegediagnosen.

Pflegeziele im Kontext der Lebensqualität.

Adhärenz.

Bewältigungsstrategien.

Kohärenzgefühl.

Setting und zielgruppenspezifische Pflegeplanung und Dokumentation.

Zielgruppenspezifische Pflege (Kinder- und Jugendliche pflegen)

Entwicklungsfördernde Konzepte.

Komplementäre Pflegemaßnahmen.

Chronische Erkrankungen bei Kindern.

Einbindung des Bezugssystems.

Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene.

Zeichen, Symptome, Verhaltensweisen und Abwehrreaktionen von kranken Kindern.

Alters- und entwicklungsgerechte Spielangebote.

Zielgruppenspezifische Pflege (Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf pflegen)

Kriterien für den palliativen Versorgungsbedarf.

Schmerz- und Schmerzbeobachtung.

Pflegerische Maßnahmen zur Schmerzlinderung einschließlich komplementärer Maßnahmen.

Erhaltung der Lebensqualität.

Soziale, psychologische und spirituelle Aspekte.

Einbindung des Bezugssystems.

Zielgruppenspezifische Pflege (chronisch kranke Menschen pflegen)

Stadien des chronischen Krankheitsverlaufs.

Chronisches Schmerzerleben.

Auswirkungen auf das Familiensystem.

Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene.

Entlastungsangebote für An- und Zugehörige.

Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf)

Häufige progredient verlaufende Erkrankungen.

Einsatz von Arzneimitteln nach dem Suchtmittelgesetz.

Who-Empfehlung Zur Schmerztherapie.

Methode der patientengesteuerten Analgesie.

Durchführung Medizinischer Pflegetechniken (Insbesondere Therapeutische Positionierungen).

Exulzerierende Wunden.

Medizinische Notfälle.

Risiken und Regelwidrigkeiten bei der Verabreichung von Paenteralen Arzneimitteln und Flüssigkeiten.

Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von Menschen mit chronischen Erkrankungen)

Häufige Chronische Erkrankungen und Syndrome (insbesondere chronisch-obstruktive Lungenerkrankung – COPD, venöse und arterielle Verschlusskrankheit, chronisches Schmerzsyndrom).

Standardisierte diagnostische Programme wie BIA – bioelektrische Impedanzanalyse und Lungenfunktionstest.

Tracheostoma und Absaugen (samt Komplikationen und Sofortmaßnahmen).

Gabe von Sauerstoff.

Versorgung chronischer Wunden.

Versorgung von liegenden Magensonden.

Medizinische Pflegetechniken anhand von ausgewählten Pflegephänomenen und medizinischen Diagnosen.

Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers

Informationsübernahme und -weitergabe (zB Dienstübergabe).

Instruktion von An- und Zugehörigen.

Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA) und Pflegefachassistenz (PFA).

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Pflegetheoretische Grundlagen und Pflegeprozess

Konzeptionelle Grundlagen der Pflege.

Assessmentinstrumente, insbesondere Risikoassessment.

Systematische Biografiearbeit.

Relevante Kriterien und Indikatoren zur Beurteilung der Wirksamkeit von Pflegeinterventionen bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen und Settings

Hochbetagte Menschen pflegen.

Menschen mit Behinderung pflegen.

Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf pflegen.

Kinder- und Jugendliche pflegen.

Psychisch kranke Menschen pflegen.

Chronisch kranke Menschen pflegen.

Akut kranke Menschen pflegen.

Zielgruppenspezifische Pflege (Pflege von Menschen mit akuten Erkrankungen)

Spezifische Bedürfnisse im Setting Krankenhaus.

Nosokomiale Infektionen.

Körperliche, psychische und soziale Auswirkungen von akuten Erkrankungen.

Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene im Kontext von akuten Erkrankungen.

Sammeln und Bearbeiten von biografischen und sensobiografischen Informationen.

Arbeiten im multiprofessionellen Team.

Pflege als Disziplin der Interaktion.

Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von Menschen mit akuten Erkrankungen)

Häufige Erkrankungen (insbesondere urologischen und gynäkologischen Ursprungs).

Verletzungen und unfallchirurgische Versorgung.

Überwachung medizinscher Basisdaten.

Beobachtungs- und Dokumentationsschwerpunkte im Fachbereich.

Durchführung standardisierter diagnostischer Programme (Insbesondere Elektrokardiogramm – EKG und Elektroenzephalogramm – EEG).

Medikamentenmanagement und Suchtmittelgebarung.

Paenterale Infusionstherapie und Blutabnahme aus der Vene.

Notfallsituationen.

Prä- und postoperative Situationen.

Therapieinduzierte Nebenwirkungen und Komplikationen.

Medizinische Pflegetechniken anhand von ausgewählten Pflegephänomenen und medizinischen Diagnosen.

Demenzielle Erkrankungen.

Nosokomiale Infektionen.

Notfallsituationen (zB Regelwidrigkeiten bei der Verabreichung von Arzneimitteln bzw. Flüssigkeiten, therapieinduzierte Nebenwirkungen und Komplikationen).

Psychische und physische Übergriffe.

Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers

Informationsübernahme und -weitergabe (zB Dienstübergabe, Pflegebericht).

Instruktion von An- und Zugehörigen.

Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA) und Pflegefachassistenz (PFA).

Evidenzbasierte Pflege

Praxis und Theorie.

Pflegewissenschaft und Pflegeforschung.

Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Pflege anhand von Fallbeispielen.

Berufs- und Fachentwicklung in der Pflege

Aktuelle und zukünftige Berufsfelder in der Pflege.

Die Schülerinnen und Schüler können

Hospitieren und selbstständiges Praktizieren in unterschiedlichen Organisationen des Gesundheits- und Sozialbereichs (in Einrichtungen und im privaten Umfeld).

Durchführung und Reflexion der Tätigkeiten in der Pflege.

Pflege von alten Menschen, Menschen mit Behinderung, psychisch kranken Menschen, akut oder chronisch kranken Menschen, Menschen mit Bedarf an Palliativ Care, Kindern, Familien.

Beobachtung, Planung, Durchführung, Evaluierung und Dokumentation.

Transfer und Festigung fachtheoretischer Kenntnisse.

Maßnahmen der Qualitätsentwicklung.

Durchführen von konzeptiven und planerischen Aufgaben.

Planung, Durchführung und Evaluierung von Projekten.

Arbeiten im Team.

Interdisziplinarität, Multiprofessionalität.

Instruktion, Anleitung, Schulung, Beratung.

Die Praktika sind jeweils in den berufsrechtlich definierten Bereichen zu absolvieren. Praktikumsbereiche in der Fachrichtung Pflege (Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz)

Pflichtpraktikum während des Unterrichtsjahres

Im I. bis III. Jahrgang sind Pflichtpraktika im Ausmaß von jeweils 5 Jahreswochenstunden zu absolvieren, wobei diese gemäß den schulautonomen Bestimmungen reduziert werden können.

Im IV. und V. Jahrgang sind Pflichtpraktika im Ausmaß von jeweils 6 Jahreswochenstunden zu absolvieren.

Alle Pflichtpraktika vom I. bis V. Jahrgang zählen zur Berufsausbildung und umfassen insgesamt 918 Stunden. Eine Praktikumsstunde umfasst 60 Minuten.

Die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Pflichtpraktika sind zu beachten.

Pflichtpraktikum in den Ferien

Zwischen dem III. und IV. Jahrgang ist ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 15 Wochen (600 Stunden) zu absolvieren. Zwischen dem IV. und V. Jahrgang ist ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 5 Wochen (200 Stunden) zu absolvieren.

Diese Pflichtpraktika zählen zur Berufsausbildung und umfassen insgesamt 800 Stunden. Eine Praktikumsstunde umfasst 60 Minuten, eine Praktikumswoche umfasst 40 Stunden.

In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Pflichtpraktika sind zu beachten.

Um den Kompetenzerwerb und die für das professionelle Handeln nötige Herausbildung von Eigenständigkeit und Eigenverantwortlich bestmöglich zu unterstützen, ist rund ein Viertel der Gesamtstunden der praktischen Ausbildung zugeordnet (insgesamt 1.718 Stunden). Die lehrplanmäßig vorgesehene Anzahl an Pflichtpraktikumsstunden übersteigt das gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen notwendige Stundenausmaß, um insbesondere am Beginn der Ausbildung (im I. und II. Jahrgang) ein gezieltes Heranführen an die Herausforderungen des Berufsfeldes zu ermöglichen.

Gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen sind in der Pflegefachassistenz insgesamt mindestens 1.060 Stunden Praktikum zu absolvieren (530 Stunden auf Niveau Pflegeassistenz, 530 Stunden auf Niveau Pflegefachassistenz).

Für die Ausbildung zur Pflegeassistenz sind mindestens drei Praktika (an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen) im Umfang von insgesamt 505 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen mindestens 160 Stunden auf den Akutbereich und mindestens 160 Stunden auf den Langzeitbereich. Weiters ist ein Wahlpraktikum im Umfang von mindestens 185 Stunden im Akut- oder Langzeitbereich zu absolvieren. Weitere 25 Stunden sind dem Theorie-Praxis-Transfer einschließlich der Praktikumsreflexion zugeordnet. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung mindestens 530 Stunden.

Für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz sind nach Abschluss der Pflegeassistenz mindestens drei weitere Praktika (an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen) im Umfang von insgesamt 480 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen mindestens 160 Stunden auf den Akutbereich und mindestens 160 Stunden auf den Langzeitbereich. Weiters ist ein Wahlpraktikum im Umfang von mindestens 160 Stunden im Akut- oder Langzeitbereich zu absolvieren. Weitere 50 Stunden sind dem Theorie-Praxis-Transfer einschließlich der Praktikumsreflexion zugeordnet. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung 530 Stunden.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining, insbesondere

Angewandte Hygiene.

Positionierungen.

Sexualhygiene.

Erhebung medizinischer Basisdate.

Medikamentenmanagement.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining, insbesondere

Erhebung medizinischer Basisdaten (inklusive Point of Care).

Beobachtungen und deren Weiterleitung.

Prä- und postoperative Pflege.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining, insbesondere

Physikalische Maßnahmen (zB im Rahmen der Schmerzbehandlung).

Blutabnahme.

Kompressionsverband.

Absaugen.

Anwendung von Medizinprodukten.

Sturzprävention.

Flüssigkeitsaufnahme und Flüssigkeitsbilanz.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining, insbesondere

Beobachtungen bei Fehl- und Mangelernährung.

Flüssigkeitsdefizit.

Sondenernährung.

Stomaversorgung.

Mikro- und Einmalklistiere.

Akutmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Zuständen.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining, insbesondere

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen.

Präventive Maßnahmen bei psychischen Erkrankungen.

Bewegung und Mobilität im Kontext von Behinderung.

Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen.

Ergonomie und Kinästhetik.

Achtsamkeitstraining.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Altenarbeit als Profession (Fachniveau)

Berufliche Identität des Sozialbetreuers bzw. der Sozialbetreuerin – Schwerpunkt Altenarbeit.

Prozessorientiertes Arbeiten in der Altenarbeit.

Personenzentrierte Grundhaltung.

Prozessorientierte Dokumentation im Sozialbetreuungsprozess.

Situationsadäquates Anleiten, Begleiten und Beraten von alten Menschen.

Unterstützung bei der Begleitung von An- und Zugehörigen.

Besondere Herausforderungen für Betreute und Betreuende.

Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Fachniveau)

Strukturierung des Alltags, Bedeutung von Aktivität und Entspannung.

Rollen, Aufgaben und Interessen, die sich verändern.

Altern und zugrundeliegende Bedürfnisse.

Einführung in die Methodik und Didaktik in der Arbeit mit alten Menschen.

Aktivierung und kreative Gestaltung mit alten Menschen.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Fachniveau)

Erleben von physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Veränderungen.

Alltagsmanagement und Haushaltsökonomie

Haushaltsorganisation (Pflege und Instandhaltung von Bekleidung, Wäsche und Wohnräumen).

Hygiene, Umweltschutz, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit.

Wohnraumanpassung und Planung für ein barrierefreies Leben.

Alltagsstrukturierung.

Kindgerechtes Wohnen, altersgerechtes Wohnen, behindertengerechtes Wohnen.

Umgang mit Lebensmitteln, Esskultur.

Haushaltsbudget.

Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit der betreuten Personen im Haushalt.

Betreuung im multikulturellen Kontext.

Einführung in die Biografiearbeit.

Sexualität im Alter.

Angehörigenarbeit.

Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Fachniveau)

Physiologische, psychische und soziale Veränderungen im Alter.

Geriatrische und gerontopsychiatrische Krankheitsbilder und deren Folgen.

Demenz.

Assessment-Instrumente als Grundlage für Betreuungsprozesse.

Grundlagen palliativer Betreuung.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Altenarbeit als Profession (Diplomniveau)

Berufsidentität.

Empowerment und Selbstbestimmung.

Besondere Herausforderungen für Betreute und Betreuende – Vertiefung.

Maßnahmen der Psychohygiene.

Theorien und Übungen zur Stärkung von Schlüsselkompetenzen wie Empathie, Frustrationstoleranz, Reflexionsvermögen.

Case- und Schnittstellenmanagement.

Modelle der Krisenintervention (bei Verwahrlosung, Suizidgefährdung etc.).

Konfliktlösungsstrategien.

Konzeptentwicklung.

Koordination und fachliche Anleitung bzw. Begleitung von allen an der Sozialbetreuung beteiligten Personen.

Koordination und Begleitung von Ehrenamtlichen.

Begleitung An- und Zugehöriger.

Maßnahmen und Prozesse der Qualitätsentwicklung.

Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Diplomniveau)

Methodik und Didaktik in der Arbeit mit alten Menschen – Vertiefung.

Gerontopsychologie.

Geragogik.

Personenzentrierte Planung und Gestaltung des Lebensalltags.

Wohnformen und altersgerechtes Wohnen (Wohnumgebung).

Altersgerechte Ernährung.

Aktivierung und kreative Gestaltung mit alten Menschen – Vertiefung.

Kognitive Aktivierung.

Psychomotorik und Remobilisation.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Diplomniveau)

Kultursensible Betreuung.

Betreuungs- und Wohnmodelle und komplementäre Ansätze.

Interdisziplinäres Arbeiten.

Aggression und Gewalt im Lebensumfeld des alten Menschen.

Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Diplomniveau)

Vertiefende Auseinandersetzung mit physiologischen, pathologischen, psychischen und sozialen Veränderungen.

Geriatrische und gerontopsychiatrische Rehabilitations- und Betreuungskonzepte.

Beratung und Beschaffung von adäquaten Hilfsmitteln und deren Organisation (Behörden und Versicherungswege).

Krisenintervention bei akuten geriatrischen Erkrankungen.

Palliative Begleitung aus multiprofessioneller Sicht.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Behindertenarbeit als Profession (Fachniveau)

Begriff „Behinderung“

Verständnis von Behinderung im Wandel der Zeit.

Behinderung als soziales Konstrukt.

Klassifikation nach der internationalen Klassifizierung ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health).

Unterschiedliche Menschenbilder und Verständnisweisen.

Leitideen

Normalisierung, Integration, Inklusion, Sozialraumorientierung.

Empowerment, Selbstbestimmung, Selbstvertretung.

Teilhabe, Nicht-Diskriminierung.

Barrierefreiheit.

Menschenrechtsbasierte Sozialbetreuung.

Kultursensible Sozialbetreuung.

Tätigkeitsfelder sozialbetreuerischen Handelns

Beraten, Betreuen, Unterstützen, Anleiten, Assistieren, Fördern, Bilden.

Beziehungsgestaltung, Aspekte von Nähe und Distanz.

Spannungsfeld Beobachtung und Interpretation.

Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Fachniveau)

Barrierefreie Kommunikation, einfache Sprache

Leicht verständliche Sprache (Konzepte und deren Anwendung).

Schriftliche Informationen verständlich formulieren.

Universelles Design (Art. 2 UN‑Behindertenrechtskonvention – UN-BRK).

Basale Begleitung

Konzepte der basalen Begleitung (zB Sensomotorische Kooperation, Basale Stimulation, Basale Kommunikation, Tonischer Dialog).

Teilhabeassistenz.

Wahrnehmungsstörungen (Formen und Auswirkungen).

Wahrnehmungsförderung.

Unterstützte Kommunikation (UK)

Bedeutung der UK für die soziale Teilhabe.

Zusammenhang zwischen Kommunikation, Teilhabe und Selbstbestimmung.

Überblick über körpereigene, elektronische und nichtelektronische Hilfsmittel und deren Einsatz.

Spezielle Methoden

Biografiearbeit.

TEACCH-Ansatz (Treatment and Education for Autistic and related Communication handicapped Children).

Spiel- und Erlebnispädagogik.

Kinästhetik.

Systemisches Arbeiten.

Dokumentieren, Berichten und Evaluieren

Dokumentationsformen.

Beobachtungshilfen, Einschätzungsskalen.

Einfache Evaluationsinstrumente.

Therapeutische Angebote

Funktionale Therapieangebote (Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie).

Psychotherapieformen im Sinne des Psychotherapiegesetzes.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Fachniveau)

Lebenswelt Wohnen

Wohnen als elementares Bedürfnis.

Wohn- und Unterstützungsangebote im Sozialraum und in der Sozialwirtschaft.

Wohnraumgestaltung, Wohnraumanpassung und Planung für barrierefreies Leben.

Alltagsmanagement und Haushaltsökonomie

Haushaltsorganisation (Pflege und Instandhaltung von Bekleidung, Wäsche und Wohnräumen).

Hygiene, Umweltschutz, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit.

Alltagsstrukturierung.

Umgang mit Lebensmitteln, Esskultur.

Haushaltsbudget.

Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit der betreuten Personen im Haushalt.

Lebenswelt Freizeit und Kultur

Freizeitbedürfnisse und Freizeitgestaltung in unterschiedlichen Lebensphasen (zB Urlaub, Ferienaktionen, Ruhestand).

Feste, Feiern, Rituale gestalten und feiern.

Bewegung und Sport (Behindertensport, integrative Sportangebote, Outdoor-Konzepte, Motopädagogik und Psychomotorik).

Musik, Tanz, Kultur (Angebote im Sozialraum, Teilhabemöglichkeiten, exemplarische Übung).

Digitale Medien (Anwendungsmöglichkeiten wie Tablets und Smartphones, kritische Beurteilung, Gefahren).

Leben in sozialen Bezügen

Familie, Angehörige und Umfeld.

Spezielle Situation betroffener Familien.

Systemische Sichtweise.

Unterstützungsmöglichkeiten im Sozialraum bzw. in der Sozialwirtschaft.

Sexualität

Psychosexuelle Entwicklung.

Aufklärung, Methodik Aufklärung.

Partnerschaft, Elternschaft.

Sexualisierte Gewalt bei Menschen mit Behinderungen und präventive Maßnahmen.

Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Fachniveau)

Menschen mit herausforderndem Verhalten

Beispiele und mögliche Ursachen, Erklärungstheorien.

Aggression und Verweigerung.

Formen der Gewalt.

Verhaltensweisen wahrnehmen, verstehen und reagieren.

Unterstützungsmanagement (pädagogische Maßnahmen und therapeutische Möglichkeiten).

Menschen mit Behinderung im Alter

Lebensformen im Alter.

Dementielle Entwicklung (Herausforderung für das soziale Umfeld, Anpassung des Umfeldes, der Erwartungen, der Haltung).

Stadienspezifische Unterstützungsmöglichkeiten.

Menschen mit psychosozialen Problemen

Sozialpsychiatrische Grundlagen.

Vertiefende Aspekte der Psychopathologie, Krankheitsbilder.

Sozialbetreuung in stationären und teilstationären Lebensformen.

Dualdiagnosen (psychische Störung und kognitive Beeinträchtigung).

Suchtproblematik.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Behindertenarbeit als Profession (Diplomniveau)

Begriff „Behinderung“

Gesellschaft und Behinderung.

Menschenbilder und Verständnisweisen.

Stigmatisierung und Diskriminierung.

Leitideen

Normalisierung, Integration, Inklusion, Sozialraumorientierung.

Empowerment, Selbstbestimmung, Selbstvertretung.

Teilhabe, Nicht-Diskriminierung.

Barrierefreiheit.

Menschenrechtsbasierte Sozialbetreuung.

Kultursensible Sozialbetreuung.

Tätigkeitsfelder sozialbetreuerischen Handelns

Beraten, Betreuen, Unterstützen, Anleiten, Assistieren, Fördern, Bilden.

Beziehungsgestaltung, Aspekte von Nähe und Distanz.

Spannungsfeld Beobachtung und Interpretation.

Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Diplomniveau)

Barrierefreie Kommunikation, einfache Sprache

Leicht verständliche Sprache (Konzepte und deren Anwendung).

Schriftliche Informationen verständlich formulieren.

Universelles Design (Art. 2 UN‑Behindertenrechtskonvention – UN-BRK).

Basale Begleitung

Konzepte der basalen Begleitung (zB Sensomotorische Kooperation, Basale Stimulation, Basale Kommunikation, Tonischer Dialog).

Teilhabeassistenz.

Wahrnehmungsstörungen (Formen und Auswirkungen).

Wahrnehmungsförderung.

Anwendung von Unterstützter Kommunikation (UK)

Erfassen der kommunikativen Bedürfnisse und Möglichkeiten einer Person mit keiner bzw. geringer sprachlicher Ausdrucksmöglichkeit.

Planen der Anwendung von Hilfsmitteln zur Erweiterung kommunikativer Möglichkeiten.

Spezielle Methoden

Biografiearbeit.

TEACCH-Ansatz (Treatment and Education for Autistic and related Communication handicapped Children).

Spiel- und Erlebnispädagogik.

Kinästhetik.

Systemisches Arbeiten.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Diplomniveau)

Lebenswelt Wohnen

Wohnen als elementares Bedürfnis.

Wohn- und Unterstützungsangebote im Sozialraum und in der Sozialwirtschaft.

Wohnraumgestaltung, Wohnraumanpassung und Planung für barrierefreies Leben.

Alltagsgestaltung und Haushalt, Hilfsmittel und Vorrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Leben in sozialen Bezügen

Familie, Angehörige und Umfeld.

Spezielle Situation betroffener Familien.

Systemische Sichtweise.

Unterstützungsmöglichkeiten im Sozialraum bzw. in der Sozialwirtschaft.

Sozialraum

Soziales Netzwerk eines Menschen (Netzwerkkarte).

Konzept Sozialraumorientierung.

Barrierefreie Teilhabemöglichkeiten.

Sexualität

Psychosexuelle Entwicklung.

Aufklärung, Methodik Aufklärung.

Partnerschaft, Elternschaft.

Sexualisierte Gewalt bei Menschen mit Behinderungen und präventive Maßnahmen.

Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Diplomniveau)

Menschen mit herausforderndem Verhalten

Beispiele und mögliche Ursachen, Erklärungstheorien.

Aggression und Verweigerung.

Verhaltensweisen wahrnehmen, verstehen und reagieren.

Entwicklungsfreundliche Interventionen.

Unterstützungsmanagement (pädagogische Maßnahmen und therapeutische Möglichkeiten).

Krise und Krisenintervention.

Deeskalationsmaßnahmen.

Menschen mit Behinderung im Alter

Lebensformen im Alter.

Dementielle Entwicklung (Herausforderung für das soziale Umfeld, Anpassung des Umfeldes, der Erwartungen, der Haltung).

Stadienspezifische Unterstützungsmöglichkeiten.

Menschen mit psychosozialen Problemen

Sozialpsychiatrische Grundlagen.

Vertiefende Aspekte der Psychopathologie, Krankheitsbilder.

Sozialbetreuung in stationären und teilstationären Lebensformen.

Dualdiagnosen (psychische Störung und kognitive Beeinträchtigung).

Suchtproblematik.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Behindertenbegleitung als Profession (Fachniveau)

Begriff „Behinderung“

Gesellschaft und Behinderung.

Menschenbilder und Verständnisweisen.

Stigmatisierung und Diskriminierung.

Leitideen

Normalisierung, Integration, Inklusion, Sozialraumorientierung.

Empowerment, Selbstbestimmung, Selbstvertretung.

Teilhabe, Nicht-Diskriminierung.

Barrierefreiheit.

Menschenrechtsbasierte Sozialbetreuung.

Kultursensible Sozialbetreuung.

Tätigkeitsfelder sozialbetreuerischen Handelns

Beraten, Betreuen, Unterstützen, Anleiten, Assistieren, Fördern, Bilden.

Beziehungsgestaltung, Aspekte von Nähe und Distanz.

Spannungsfeld Beobachtung und Interpretation.

Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Fachniveau)

Barrierefreie Kommunikation, einfache Sprache

Leicht verständliche Sprache (Konzepte und deren Anwendung).

Schriftliche Informationen verständlich formulieren.

Universelles Design (Art. 2 UN‑Behindertenrechtskonvention – UN-BRK).

Basale Begleitung

Konzepte der basalen Begleitung (zB Sensomotorische Kooperation, Basale Stimulation, Basale Kommunikation, Tonischer Dialog).

Teilhabeassistenz.

Wahrnehmungsstörungen (Formen und Auswirkungen).

Wahrnehmungsförderung.

Unterstützte Kommunikation (UK)

Bedeutung der UK für die soziale Teilhabe.

Zusammenhang zwischen Kommunikation, Teilhabe und Selbstbestimmung.

Überblick über körpereigene, elektronische und nichtelektronische Hilfsmittel und deren Einsatz.

Spezielle Methoden

Biografiearbeit.

TEACCH-Ansatz (Treatment and Education for Autistic and related Communication handicapped Children).

Spiel- und Erlebnispädagogik.

Kinästhetik.

Systemisches Arbeiten.

Beraten und Anleiten.

Entwicklungslogisches Begleiten.

Personenzentriertes Planen.

Dokumentieren, Berichten und Evaluieren

Dokumentationsformen.

Beobachtungshilfen, Einschätzungsskalen.

Einfache Evaluationsinstrumente.

Therapeutische Angebote

Funktionale Therapieangebote (Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie).

Psychotherapieformen im Sinne des Psychotherapiegesetzes.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Fachniveau)

Lebenswelt Wohnen

Wohnen als elementares Bedürfnis.

Wohn- und Unterstützungsangebote im Sozialraum und in der Sozialwirtschaft.

Wohnraumgestaltung, Wohnraumanpassung und Planung für barrierefreies Leben.

Alltagsmanagement und Haushaltsökonomie

Haushaltsorganisation (Pflege und Instandhaltung von Bekleidung, Wäsche und Wohnräumen).

Hygiene, Umweltschutz, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit.

Alltagsstrukturierung.

Umgang mit Lebensmitteln, Esskultur.

Haushaltsbudget.

Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit der betreuten Personen im Haushalt.

Lebenswelt Arbeit und Beschäftigung

Arbeit/Aufgabe als elementares Bedürfnis.

Problemfeld Arbeitslosigkeit.

Arbeits- und Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen (zB Berufsorientierung, Arbeitsassistenz, Jugendcoaching, Arbeitsintegration, Tagesstruktur).

Bildung und Förderung

Bildungsaufgaben von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsschwierigkeiten.

Lernprozesse gestalten.

Schulische Assistenz.

Lebenslandes Lernen. Lernstörungen (zB Dyskalkulie und Legasthenie).

Unterstützende Lernhilfen (auch digital).

Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen.

Lebenswelt Freizeit und Kultur

Freizeitbedürfnisse und Freizeitgestaltung in unterschiedlichen Lebensphasen (zB Urlaub, Ferienaktionen, Ruhestand).

Feste, Feiern, Rituale gestalten und feiern.

Bewegung und Sport (Behindertensport, integrative Sportangebote, Outdoor-Konzepte, Motopädagogik und Psychomotorik).

Musik, Tanz, Kultur (Angebote im Sozialraum, Teilhabemöglichkeiten, exemplarische Übung).

Digitale Medien (Anwendungsmöglichkeiten wie Tablets und Smartphones, kritische Beurteilung, Gefahren).

Leben in sozialen Bezügen

Familie, Angehörige und Umfeld.

Spezielle Situation betroffener Familien.

Systemische Sichtweise.

Unterstützungsmöglichkeiten im Sozialraum bzw. in der Sozialwirtschaft.

Sexualität

Psychosexuelle Entwicklung.

Aufklärung, Methodik Aufklärung.

Partnerschaft, Elternschaft.

Sexualisierte Gewalt bei Menschen mit Behinderungen und präventive Maßnahmen.

Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Fachniveau)

Menschen mit herausforderndem Verhalten

Beispiele und mögliche Ursachen, Erklärungstheorien.

Aggression und Verweigerung.

Formen der Gewalt.

Verhaltensweisen wahrnehmen, verstehen und reagieren.

Unterstützungsmanagement (pädagogische Maßnahmen und therapeutische Möglichkeiten).

Menschen mit Behinderung im Alter

Lebensformen im Alter.

Dementielle Entwicklung (Herausforderung für das soziale Umfeld, Anpassung des Umfeldes, der Erwartungen, der Haltung).

Stadienspezifische Unterstützungsmöglichkeiten.

Menschen mit psychosozialen Problemen

Sozialpsychiatrische Grundlagen.

Vertiefende Aspekte der Psychopathologie, Krankheitsbilder.

Sozialbetreuung in stationären und teilstationären Lebensformen.

Dualdiagnosen (psychische Störung und kognitive Beeinträchtigung).

Suchtproblematik.

Menschen mit Migrationshintergrund.

Kinder und Jugendliche.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Behindertenbegleitung als Profession (Diplomniveau)

Begriff „Behinderung“

Internationale Klassifizierungssysteme.

Anwaltschaftliches Handeln.

Begleitung im Bezugssystem und Rollenklärung.

Leitideen (anhand von Projekten und Konzepten)

Normalisierung, Integration, Inklusion, Sozialraumorientierung.

Empowerment, Selbstbestimmung, Selbstvertretung.

Teilhabe, Nicht-Diskriminierung.

Barrierefreiheit.

Menschenrechtsbasierte Sozialbetreuung.

Kultursensible Sozialbetreuung.

Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Diplomniveau)

Barrierefreie Kommunikation, einfache Sprache

Leicht verständliche Sprache (Konzepte und deren Anwendung).

Basale Begleitung

Teilhabeassistenz.

Einsatz von digitalen Medien.

Anwendung von Unterstützter Kommunikation (UK)

Anwendung von Hilfsmitteln zur Erweiterung kommunikativer Möglichkeiten.

Spezielle Methoden

Biografiearbeit.

TEACCH-Ansatz (Treatment and Education for Autistic and related Communication handicapped Children).

Spiel- und Erlebnispädagogik.

Systemisches Arbeiten.

Personenzentriertes Arbeiten.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Diplomniveau)

Lebenswelt Wohnen

Wohn- und Unterstützungsangebote im Sozialraum und in der Sozialwirtschaft.

Alltagsgestaltung.

Leben in sozialen Bezügen

Familie, Angehörige und Umfeld.

Spezielle Situation betroffener Familien.

Systemische Sichtweise.

Unterstützungsmöglichkeiten im Sozialraum bzw. in der Sozialwirtschaft.

Sozialraum

Soziales Netzwerk eines Menschen (Netzwerkkarte).

Konzept Sozialraumorientierung.

Barrierefreie Teilhabemöglichkeiten.

Angebote der Sozialwirtschaft.

Sexualität

Partnerschaft, Elternschaft.

Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Diplomniveau)

Menschen mit herausforderndem Verhalten

Beispiele und mögliche Ursachen, Erklärungstheorien.

Aggression und Verweigerung.

Verhaltensweisen wahrnehmen, verstehen und reagieren.

Entwicklungsfreundliche Interventionen.

Unterstützungsmanagement (pädagogische Maßnahmen und therapeutische Möglichkeiten).

Krise und Krisenintervention.

Deeskalationsmaßnahmen.

Menschen mit Behinderung im Alter

Lebensformen im Alter.

Dementielle Entwicklung (Herausforderung für das soziale Umfeld, Anpassung des Umfeldes, der Erwartungen, der Haltung).

Stadienspezifische Unterstützungsmöglichkeiten.

Angebote der Behindertenhilfe.

Menschen mit psychosozialen Problemen

Sozialpsychiatrische Grundlagen.

Vertiefende Aspekte der Psychopathologie, Krankheitsbilder.

Sozialbetreuung in stationären und teilstationären Lebensformen.

Dualdiagnosen (psychische Störung und kognitive Beeinträchtigung).

Suchtproblematik.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Familienarbeit als Profession

Berufsidentität

Geschichte der sozialen Professionen, Geschichte der Familienarbeit.

Grundhaltungen des Helfens (Nähe und Distanz, Hilfe und Kontrolle etc.).

Berufswahl und Motivation.

Herausforderungen.

Zielgruppen und Aufgabengebiete.

Handlungsprinzipien.

Einrichtungen im Kontext der Familienarbeit

Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen, offene Einrichtungen (Jugendarbeit).

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Methoden und Handlungsansätze

Systemisches Arbeiten in der Familie

Familie als System.

Familie als Wertegemeinschaft.

Systemische Begleitung.

Methoden der Sozialpädagogik

Case Management.

Gruppenarbeit.

Sozialraumorientierung.

Erziehungs- und Förderplanung.

Sozialpädagogische Ansätze

Neue Autorität.

Bindungsverhalten und bindungsgeleitete Intervention.

Traumapädagogik.

Gewaltprävention.

Sozialpädagogisches Handeln

Systemisches Arbeiten (zB zirkuläres Fragen, Netzwerkkarten, Reframing).

Umgang mit Gewalt (Missbrauch, Vernachlässigung etc.) und Kindeswohlgefährdung.

Sucht, Armut, Trauer und Lebenskrisen.

Umgang mit herausforderndem Verhalten (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung – ADHS etc.).

Kriseninterventionen und Deeskalation.

Eskalation von Konflikten und Dynamik von Gewaltsituationen.

Strategien der Deeskalation, Methoden um sicher zu handeln.

Gewaltprävention.

Erziehungs- und Förderplanung.

Menschen mit psychischen Erkrankungen im Familiensystem

Symptome und Hinweise auf psychische Erkrankungen.

Psychotraumatologie.

Begleitung von psychisch kranken Bezugspersonen.

Begleitung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen und deren Eltern.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen

Alltagsmanagement und Haushaltsökonomie, Umgang mit Ressourcen

Ernährung und Gesundheit.

Kindgerechtes Wohnen.

Alltagsstrukturierung.

Haushaltsorientierungstraining (HOT).

Nahrungsmittel und Essenzzubereitung im Familiensystem.

Unterstützung und Begleitung von Schwangeren und Neugeborenen

Säuglingspflege, Wochenbett.

Pädagogik im Alltag mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen

Entwicklungsphasen.

Psychosexuelle Entwicklung begleiten.

Erziehungsstile.

Rituale.

Gesundheitsprävention und -intervention

Unfallverhütung.

Salutogenese.

Frühförderung.

Künstlerische, musische und praktische Fertigkeiten im Sinne von Aktivierung und Ausdruck

Musisch-kreative Fähigkeiten entwickeln und einsetzen.

Feste und Feiern.

Kultur und Ästhetik in der Familie.

Bildung

Frühförderung.

Lernbegleitung und Lernunterstützung.

Erwachsenenbildung.

Kulturelle Bildung.

Spiel-, Medien- und Freizeitpädagogik.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen

Systemische Arbeit mit Familien.

Stabilisierung und Förderung der familiären Ressourcen.

Allparteilichkeit.

Theorieansätze und Handlungskonzepte (u.a. im Umgang mit Gewalt, Sucht, Armut, Trauer und Lebenskrisen).

Unterschiedliche Familien- und Lebensformen (Patchworkfamilien, Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher, Regenbogenfamilien, Pflege- und Adoptivfamilien).

Mehrgenerationenarbeit.

Werte und Normen im Wandel.

Diversity Management.

Gender-Mainstreaming.

Transkulturelle Familienarbeit (zB Bi-Kulturelle Familien).

Alltagsrituale im kulturellen und religiösen Zusammenhang.

Interkulturelle Pädagogik.

Grundlagen der Sozialpsychiatrie.

Die Schülerinnen und Schüler können

Hospitieren und selbstständiges Praktizieren in unterschiedlichen Organisationen des Gesundheits- und Sozialbereichs (in Einrichtungen und im privaten Umfeld).

Durchführung und Reflexion der Tätigkeiten in der Betreuung und Pflege zu Hause, in Tagesbetreuungseinrichtungen, Wohneinheiten, Werkstätten, Arbeitsprojekten und im Freizeitbereich.

Betreuung und Pflege von alten Menschen, Menschen mit Behinderung, psychisch kranken Menschen, akut oder chronisch kranken Menschen, Menschen mit Bedarf an Palliativ Care, Kindern, Familien.

Beobachtung, Planung, Durchführung, Evaluierung und Dokumentation.

Transfer und Festigung fachtheoretischer Kenntnisse.

Maßnahmen der Qualitätsentwicklung.

Durchführen von konzeptiven und planerischen Aufgaben.

Planung, Durchführung und Evaluierung von Projekten.

Arbeiten im Team.

Interdisziplinarität, Multiprofessionalität.

Instruktion, Anleitung, Schulung, Beratung.

Die Praktika sind jeweils in den berufsrechtlich definierten Bereichen zu absolvieren. Praktikumsbereiche in der Fachrichtung Sozialbetreuung

Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit

Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit

Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung

Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit

Pflichtpraktikum während des Unterrichtsjahres

Im I. bis III. Jahrgang sind Pflichtpraktika im Ausmaß von jeweils 5 Jahreswochenstunden zu absolvieren.

Im IV. Jahrgang sind Pflichtpraktika im Ausmaß von 11 Jahreswochenstunden zu absolvieren, wobei zumindest 6 Stunden davon im Bereich der Pflege zu absolvieren sind.

Im V. Jahrgang sind Pflichtpraktika im Ausmaß von 8 Jahreswochenstunden zu absolvieren.

Alle Pflichtpraktika vom I. bis V. Jahrgang zählen zur Berufsausbildung und umfassen 1.156 Stunden. Eine Praktikumsstunde umfasst 60 Minuten.

In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Pflichtpraktika sind zu beachten.

Pflichtpraktikum in den Ferien

Zwischen dem III. und IV. Jahrgang ist ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 15 Wochen (600 Stunden) zu absolvieren. Zwischen dem IV. und V. Jahrgang ist ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 5 Wochen (200 Stunden) zu absolvieren.

Diese Pflichtpraktika zählen zur Berufsausbildung und umfassen insgesamt 800 Stunden. Eine Praktikumsstunde umfasst 60 Minuten, eine Praktikumswoche umfasst 40 Stunden.

Die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Praktika sind zu beachten.

Um den Kompetenzerwerb und die für das professionelle Handeln nötige Herausbildung von Eigenständigkeit und Eigenverantwortlich bestmöglich zu unterstützen, ist rund ein Viertel der Gesamtstunden der praktischen Ausbildung zugeordnet (insgesamt 1.956 Stunden). Die lehrplanmäßig vorgesehene Anzahl an Pflichtpraktikumsstunden übersteigt das gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen notwendige Stundenausmaß, um insbesondere am Beginn der Ausbildung (im I. und II. Jahrgang) ein gezieltes Heranführen an die Herausforderungen des Berufsfeldes zu ermöglichen.

Gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen sind in der Sozialbetreuung insgesamt mindestens 1.800 Stunden Praktikum zu absolvieren (1.200 Stunden auf Fachniveau, 600 Stunden auf Diplomniveau). In den Schwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit entfallen 530 Stunden davon auf die Ausbildung zur Pflegeassistenz.

Verteilung der Stunden in den einzelnen Ausbildungsschwerpunkten

Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit

Für die Ausbildung zur Pflegeassistenz sind mindestens drei Praktika (an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen) im Umfang von insgesamt 505 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen mindestens 160 Stunden auf den Akutbereich und mindestens 160 Stunden auf den Langzeitbereich. Weiters ist ein Wahlpraktikum im Umfang von mindestens 185 Stunden im Akut- oder Langzeitbereich zu absolvieren. Weitere 25 Stunden sind dem Theorie-Praxis-Transfer einschließlich der Praktikumsreflexion zugeordnet. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung 530 Stunden.

Für den Fachabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 670 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.

Für den Diplomabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 600 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.

Maximal ein Drittel der Praktikumszeiten (abzüglich der Pflegeassistenzpraktika) können in einem jeweils anderen Arbeitsfeld der sozialen Arbeit und Betreuung absolviert werden (auch als Auslandspraktikum).

Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit

Für die Ausbildung zur Pflegeassistenz sind mindestens drei Praktika (an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen) im Umfang von insgesamt 505 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen mindestens 160 Stunden auf den Akutbereich und mindestens 160 Stunden auf den Langzeitbereich. Weiters ist ein Wahlpraktikum im Umfang von mindestens 185 Stunden im Akut- oder Langzeitbereich zu absolvieren. Weitere 25 Stunden sind dem Theorie-Praxis-Transfer einschließlich der Praktikumsreflexion zugeordnet. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung 530 Stunden.

Für den Fachabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 670 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.

Für den Diplomabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 600 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.

Maximal ein Drittel der Praktikumszeiten (abzüglich der Pflegeassistenzpraktika) können in einem jeweils anderen Arbeitsfeld der sozialen Arbeit und Betreuung absolviert werden (auch als Auslandspraktikum).

Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung

Für den Fachabschluss sind mindestens fünf Praktika im Umfang von insgesamt 1.200 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.

Für den Diplomabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 600 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.

Im Rahmen des Moduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ ist ein Praktikum im Ausmaß von mindestens 120 Stunden zu absolvieren, wobei mindestens 40 Stunden auf die Durchführung pflegerischer Aufgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entfallen müssen.

Maximal ein Drittel der Praktikumszeiten können in einem jeweils anderen Arbeitsfeld der sozialen Arbeit und Betreuung absolviert werden (auch als Auslandspraktikum).

Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit

Für die Ausbildung zur Pflegeassistenz sind mindestens drei Praktika (an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen) im Umfang von insgesamt 505 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen mindestens 160 Stunden auf den Akutbereich und mindestens 160 Stunden auf den Langzeitbereich. Weiters ist ein Wahlpraktikum im Umfang von mindestens 185 Stunden im Akut- oder Langzeitbereich zu absolvieren. Weitere 25 Stunden sind dem Theorie-Praxis-Transfer einschließlich der Praktikumsreflexion zugeordnet. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung 530 Stunden.

Für den Fachabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 670 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.

Für den Diplomabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 600 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss.

Maximal ein Drittel der Praktikumszeiten (abzüglich der Pflegeassistenzpraktika) können in einem jeweils anderen Arbeitsfeld der sozialen Arbeit und Betreuung absolviert werden (auch als Auslandspraktikum).

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Themenbezogene Fallbeispiele.

Rollenspiele.

Aufstellungen.

Fallbesprechungen.

Ressourcenorientierung.

Lernen und Lernprozess.

Theorie-Praxis-Transfer.

Methodentraining bzw. Techniktraining.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.

Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).

Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.

Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.

Eigen- und Fremdwahrnehmung.

Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).

Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.

Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.

Reflexion von praktischen Erfahrungen.

Lösungsorientierte Handlungsstrategien.

Gruppendynamik.

Konflikt- und Kritikgespräch.

Methoden der Deeskalation und Mediation.

Ressourcenorientierung.

Kreativitätstechniken.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.

Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).

Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.

Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.

Eigen- und Fremdwahrnehmung.

Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).

Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.

Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.

Reflexion von praktischen Erfahrungen.

Lösungsorientierte Handlungsstrategien.

Gruppendynamik.

Konflikt- und Kritikgespräch.

Methoden der Deeskalation und Mediation.

Ressourcenorientierung.

Kreativitätstechniken.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.

Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).

Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.

Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.

Eigen- und Fremdwahrnehmung.

Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).

Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.

Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.

Reflexion von praktischen Erfahrungen.

Lösungsorientierte Handlungsstrategien.

Gruppendynamik.

Konflikt- und Kritikgespräch.

Methoden der Deeskalation und Mediation.

Ressourcenorientierung.

Kreativitätstechniken.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.

Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).

Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.

Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.

Eigen- und Fremdwahrnehmung.

Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).

Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.

Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.

Reflexion von praktischen Erfahrungen.

Lösungsorientierte Handlungsstrategien.

Gruppendynamik.

Konflikt- und Kritikgespräch.

Methoden der Deeskalation und Mediation.

Ressourcenorientierung.

Kreativitätstechniken.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.

Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).

Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.

Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.

Eigen- und Fremdwahrnehmung.

Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).

Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.

Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.

Reflexion von praktischen Erfahrungen.

Lösungsorientierte Handlungsstrategien.

Gruppendynamik.

Konflikt- und Kritikgespräch.

Methoden der Deeskalation und Mediation.

Ressourcenorientierung.

Kreativitätstechniken.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.

Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).

Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.

Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.

Eigen- und Fremdwahrnehmung.

Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).

Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.

Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.

Reflexion von praktischen Erfahrungen.

Lösungsorientierte Handlungsstrategien.

Gruppendynamik.

Konflikt- und Kritikgespräch.

Methoden der Deeskalation und Mediation.

Ressourcenorientierung.

Kreativitätstechniken.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.

Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).

Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.

Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.

Eigen- und Fremdwahrnehmung.

Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).

Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.

Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.

Reflexion von praktischen Erfahrungen.

Lösungsorientierte Handlungsstrategien.

Gruppendynamik.

Konflikt- und Kritikgespräch.

Methoden der Deeskalation und Mediation.

Ressourcenorientierung.

Kreativitätstechniken.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision.

Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision).

Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle.

Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung.

Eigen- und Fremdwahrnehmung.

Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe).

Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom.

Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln.

Reflexion von praktischen Erfahrungen.

Lösungsorientierte Handlungsstrategien.

Gruppendynamik.

Konflikt- und Kritikgespräch.

Methoden der Deeskalation und Mediation.

Ressourcenorientierung.

Kreativitätstechniken.

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können

Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.

Betreuungs- und Pflegeprozess.

Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz.

Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.

Handhabung der Dokumentation.

Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.

Methodentraining.

Evaluation und Reflexion.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können

Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.

Betreuungs- und Pflegeprozess.

Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz.

Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.

Handhabung der Dokumentation.

Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.

Methodentraining.

Evaluation und Reflexion.

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Die Schülerinnen und Schüler können

Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.

Betreuungs- und Pflegeprozess.

Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz.

Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.

Handhabung der Dokumentation.

Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.

Methodentraining.

Evaluation und Reflexion.

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Die Schülerinnen und Schüler können

Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.

Betreuungs- und Pflegeprozess.

Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz.

Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.

Handhabung der Dokumentation.

Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.

Methodentraining.

Evaluation und Reflexion.

IV. Jahrgang

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Die Schülerinnen und Schüler können

Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.

Betreuungs- und Pflegeprozess.

Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz (insbesondere in Vorbereitung auf die Vorprüfung in der Pflegeassistenz).

Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.

Handhabung der Dokumentation.

Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.

Methodentraining.

Evaluation und Reflexion.

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Die Schülerinnen und Schüler können

Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.

Betreuungs- und Pflegeprozess.

Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz (insbesondere in Vorbereitung auf die Vorprüfung in der Pflegeassistenz).

Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.

Handhabung der Dokumentation.

Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.

Methodentraining.

Evaluation und Reflexion.

V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9)

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.

Betreuungs- und Pflegeprozess.

Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz in der Anleitungssequenz.

Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.

Handhabung der Dokumentation.

Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.

Methodentraining.

Evaluation und Reflexion.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren.

Betreuungs- und Pflegeprozess.

Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz in der Anleitungssequenz.

Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz.

Handhabung der Dokumentation.

Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen.

Methodentraining.

Evaluation und Reflexion.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände – etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde – zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen., Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiertgelenkten bis sehr offenenspielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb

Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an.

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt

Lernbereich 1

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten

Lernbereich 2

Linguistische Kompetenzen

Lernbereich 3

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib und Lesefähigkeit – ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind – geht diesen Prozessen voraus.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen

Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.

Die Schülerin/der Schüler

Lernbereich 2

Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Aussprache

Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Schrift

Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Rechtschreibung

Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.

Die Schülerin/der Schüler

Überfachliche Kompetenzen

Lernbereich 3

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz

Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.

Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).

Lernbereich 4

Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Soziale Kompetenz

Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

I.

II.

III.

IV.

V.

1.

Religion/Ethik10

2

2

2

2

2

10

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

2.1

Deutsch

3

2

2

2

3

12

(I)

2.2

Englisch

3

2

2

3

3

13

(I)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2

3

3

3

2

2

13

(I)

2.4

Dritte lebende Fremdsprache2

0

0

2

2

2

6

(I)

3.

Naturwissenschaften und Mathematik

3.1

Naturwissenschaften3

2

2

2

0

0

6

III

3.2

Angewandte Mathematik4

2

2

2

2

2

10

(I)

4.

Gesellschaft und Kultur

4.1

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

0

0

5

III

4.2

Recht

0

0

0

0

2

2

III

5.

Wirtschaft

5.1

Wirtschaftsgeographie und Volkswirtschaft

0

0

2

2

0

4

III

5.2

Betriebswirtschaft5

0

2

2

2

2

8

I

5.3

Rechnungswesen5

2

2

2

2

2

10

I

6.

Produktmanagement

6.1

Werkstofflehre und -analyse

2

2

0

0

0

4

(III)

6.2

Präsentation5

0

2

2

2

2

8

(III)

6.3

Produktdesign5

3

2

2

3

3

13

(II)

6.4

Medienwerkstatt6

3

3

3

3

3

15

(I)

6.5

Produktmanagement und Projektatelier5 7

5

5

5

5

5

25

III

6.6

Officemanagement5

2

1

0

0

0

3

III

7.

Unternehmensmanagement5 8

0

0

0

3

2

5

I

8.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

1

9

(IVa)

Wochenstundenzahl Stammbereich

35

36

37

37

36

181

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation8a

2

2

0

0

0

4

III

Gesamtwochenstundenzahl

37

38

37

37

36

185

C. Pflichtpraktikum

4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen9

E. Förderunterricht9

_________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

4 Mit Technologieunterstützung.

5 Mit Computerunterstützung.

6 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 10-15 Wochenstunden festgelegt werden.

7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 23-25 Wochenstunden festgelegt werden.

8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 2-5 Wochenstunden festgelegt werden.

8a Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 1 bis 4 Wochenstunden festgelegt werden.

9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation.

Die Höhere Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation dient im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf gewerblichem Gebiet, mit besonderer Ausrichtung auf Produktmanagement und Präsentation, befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation können

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation verfügen insbesondere über

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Medienwerkstatt“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 10 bis maximal 15 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Produktmanagement und Projektatelier“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 23 bis maximal 25 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmensmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 5 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden der Verbindlichen Übung „Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 1 bis maximal 4 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände und der Verbindlichen Übung sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 13 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“, „Dritte lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. „Dritte lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten und auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit externen Partnern durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist Grundlage für professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Produktmanagement und Projektatelier“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmensmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmensmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung realer (insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Produktmanagement und Projektatelier“) aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben.

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation zu orientieren.

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um ein fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Produktmanagement und Projektatelier“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ und „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Entwicklung und aktuelle Situation;

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9

9. Semester

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte).

Schreiben

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Brief und Erzählung).

Reflexion

Reflexion über die Lebenssituation.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Zusammenfassung).

Reflexion

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreiben und Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussion.

Kurzpräsentationen.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme, Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen

Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorische Mittel.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Lineare und nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Rhetorische Mittel.

Lesen

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen

Vergleichendes Lesen.

Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Sprachbewusstsein

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen

Rhetorische Mittel.

Lesen

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Reflexion

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Email, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Alltagstexte

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Webseite.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Mode und Bekleidung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Mode und Bekleidung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB im Einzelhandel).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und Gesellschaften des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB Dienstleistungen).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und Gesellschaften des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Email, Leserbrief, Artikel, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB Anfrage, Einladung; unkomplizierte Telefonate).

Einfache Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing, Lifestyle, Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Videokonferenz; Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, Moderation von Veranstaltungen, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing, Lifestyle, Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitungen, Proposal usw.

Informationsgespräch, Videokonferenz; Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, Moderation von Veranstaltungen, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing, Lifestyle, Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitungen, Proposal usw.

Informationsgespräch, Videokonferenz; Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, Moderation von Veranstaltungen, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing, Lifestyle, Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt)

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Videokonferenz; Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, Moderation von Veranstaltungen, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von Formularen (bereits medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler

Die im I. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung. Landeskundliche Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen der Arbeitswelt. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung.

Landeskundliche Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen der Arbeitswelt. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung der Arbeitswelt.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation

zB Telefonate, Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen), Notizen, Ankündigungen, Memos. Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung der Arbeitswelt.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation

zB Telefonate, Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Notizen, Ankündigungen, Memos; Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen

zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), einfache Berichte.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Blog, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen

zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Berichte.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Blog, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfacher PRTexte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt- und Firmenmessen.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken, Statistiken und visuellen Impulsen.

Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden).

Motivationsschreiben.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, Korrespondenz, Diskussion).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfacher PRTexte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt- und Firmenmessen.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken, Statistiken und visuellen Impulsen.

Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden).

Motivationsschreiben.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, Korrespondenz, Diskussion).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken.

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Unterkunft, Freizeit und Sport.

Kurze Mitteilungen, Einladungen, Listen, Ausfüllen von Formularen (auch medienunterstützt).

Erweiterung des Repertoires an Fragen und Antworten zu Dingen, Hobbys usw.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Beruf.

Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen im Bereich öffentlicher Verkehr.

Einfache Alltagstexte

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation

einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, kurze Beschreibungen von Lebensgewohnheiten (zB Feste, Feiertage, Traditionen und Speisen im eigenen Land und in den Ländern der Zielsprache); Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB Gespräche, E-Mail), kurze Berichte zu Themen aus dem Lebensumfeld.

Einfache Informationsmaterialien.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Reisen und landeskundlichen Grundkenntnissen über die Zielländer.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation

Einfache Gespräche, kurze Telefonate, kurze Beschreibung von Lebensgewohnheiten.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (medienunterstützt).

Einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt.

Aktuelle Themen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation

Bewerbungs- und Motivationsschreiben, CV-Europass.

Bewerbungsgespräch.

Aktuelle Themen.

Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben.

Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz.

Entwicklung des Weltbildes aus historischer Sicht.

Internationales Einheitensystem.

Physikalische Größen, Maßeinheiten, Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos.

Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung.

Energietechnik (Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung; Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms; Maßnahmen zur Einsparung von Energie; Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen).

Grundlagen von Optik und Akustik.

Farbenlehre und Spektrum des Lichts.

Atommodelle und Periodensystem.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie, Gefahrensymbole.

Gemenge und Reinstoff.

Bausteine der Materie.

Chemische Bindungen und Reaktionen.

Struktur, Eigenschaften, Gewinnung und Nutzung von verschiedenen anorganischen Stoffen an Hand ausgewählter Beispiele (zB Wasser, Säuren, Basen, Salze).

Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Klimawandel).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der organischen Chemie.

Benennung nach IUPAC.

Stoffklassen anhand von ausgewählten Beispielen (zB Alkohole).

Aufbau und chemische Eigenschaften der Nährstoffe (Kohlehydrate, Fette, Eiweiße) und Naturfasern.

Reaktionsmechanismen zur Herstellung von Makromolekülen (zB Kunstfasern).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Kennzeichen des Lebens.

Überblick über unterschiedliche Lebensformen.

Zelle als Grundeinheit des Lebens.

Viren und Bakterien als Krankheitserreger.

Mitose und Meiose, Fortpflanzung des Menschen.

Klassische Genetik.

Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation).

Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein).

Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken der Gentechnologie.

Aktuelle Forschungsergebnisse.

Evolutionstheorie (Ursprung und Entwicklung des Lebens und der Artenvielfalt; Mechanismen der Evolution).

Ökologische Grundbegriffe.

Humanökologie und Nachhaltigkeit.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Matrizenrechnung

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Sparformen; Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1 zwei- und 1 dreistündige Schularbeit.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit

Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung (Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte).

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates (Verfassungsprinzipien).

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich

Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Europa und die Welt im 19. Jahrhundert (Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus).

Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte im 19. Jahrhundert.

Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution.

Österreich 1918 bis 1945.

Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede).

Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Zweiter Weltkrieg und seine unmittelbaren gesellschaftspolitischen Folgen.

Österreich ab 1945.

Kalter Krieg, Teilung Europas, internationale Blockbildung, Stellvertreterkriege.

Internationale Geschichte ab 1945.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Österreichische Verfassung (Gewaltenteilung – Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Europa und die Welt nach 1990.

Europäische Union (Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen).

Aktuelle Entwicklungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Rechtsordnung

Juristische Begriffe. Abgrenzungen. Rechtsanwendung.

Zugang zum Recht

Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.

Ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts.

Privatrecht

Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Schuldrecht.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Ausgewählte Aspekte des Privatrechts.

Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts.

Ausgewählte Bereiche des Immaterialgüterrechts (zB Urheberrecht).

Grundlagen des Exekutions- und Insolvenzverfahrens; Privatkonkurs.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Geographie (Orientierung mit unterschiedlichen kartographischen Medien; physiogeographische Grundlagen).

Märkte (Energierohstoffe, mineralische Rohstoffe).

Globale Bevölkerungstendenzen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Klimageographie.

Landschaftsökologische Zonen.

Märkte (agrarische Rohstoffe).

Schwach entwickelte Räume und Schwellenräume (Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung).

Ökonomischer Wandel und Fortschritt in ausgewählten Regionen.

Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Magisches Viereck der Volkswirtschaft.

Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen.

Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis.

Konjunkturpolitik.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Europäische Integration.

Österreich (Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzung; Wirtschaftsstandort Österreich).

Wirtschaftsstrukturen hochentwickelter Räume.

Globalisierung und Nachhaltigkeit.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Wirtschaft.

Unternehmen

Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen.

Kaufvertrag

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen; Bestandteile).

Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

Rechnungslegung und Umsatzsteuer.

Schriftverkehr.

Einsatz fachspezifischer Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlungsformen.

E-Commerce und Konsumentenschutz.

Kaufvertragsverletzungen.

Schriftverkehr.

Einsatz fachspezifischer Software

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Personalwesen und Mitarbeiterführung

Personalbedarf.

Personalauswahl.

Führungsstile und Motivationsmodelle.

Grundlagen des Arbeitsrechts.

Rechte und Pflichten von Arbeitgeberin und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.

Bewerbung.

Sozialversicherung.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen des Pflichtpraktikums.

Einsatz fachspezifischer Software

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Inhalte des Businessplans.

Rechtsformen und gesetzliche Grundlagen der Unternehmen

Gewerberecht.

Rechtsformen.

Firma und Firmenbuch.

Vollmachten.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Finanzierung und Investition, Kreditinstitute und Wertpapiere

Arten von Investitionen, Investitionsrechnung und Investitionsentscheidung.

Grundlagen der Finanzierung inklusive Wertpapiere.

Kreditinstitute.

Konkursverfahren, Sanierungsverfahren.

Einsatz fachspezifischer Software.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Marketing, Organisation, Management

Grundlagen und Funktionen des Marketings.

Marktforschung.

Marketingmix.

Organisationsformen (Ablauf- und Aufbauorganisation).

Managementkonzepte und -aufgaben.

Case Studies (Businessplan).

Einsatz fachspezifischer Software.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Außenhandel.

Versicherungen.

Case Studies.

Einsatz fachspezifischer Software.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Case Studies (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“).

Einsatz fachspezifischer Software.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Belege. Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer. Kassa- und Bankbuch. Wareneingangsbuch. Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung. Erfolgsermittlung.

Einführung in die Doppelte Buchführung

Inventar. Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung.

Kontenarten in Verbindung mit Kontenrahmen und Kontenplan.

Einfache Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben)

Verbuchung in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss.

Bildung von Buchungssätzen auch anhand von Originalbelegen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten. Rabatte).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Skonto, Rechnungsausgleich durch Kredit- und Bankomatkarte, Privatentnahmen, Privateinlagen, KFZ-Betriebskosten, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank).

Personalverrechnung

Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Überstundenberechnung. Sonderzahlungen. Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.

Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk.

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation.

Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Kostenrechnung (Teilkostenrechnung inklusive Unternehmerentscheidungen).

Valuten und Devisen.

Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anzahlungen, Abrechnung von Kredit- und Bankomatkarten, Steuern und Abgaben).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften).

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Forderungsbewertung; Rückstellungen; Rechnungsabgrenzung).

Abschluss von Einzelunternehmen; Erfolgsverteilung in einer Personengesellschaft.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen).

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

Fächerübergreifende Case Studies.

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Fächerübergreifende Case Studies.

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Holz.

Papier.

Kunststoffe.

Kautschuk.

Fasern für Heimtextilien und technische Textilprodukte.

Leder und Pelz.

Aktuelle Materialentwicklungen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Metalle.

Tonkeramik.

Aktuelle Materialentwicklungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Tonkeramik.

Minerale.

Stein.

Glas.

Aktuelle Materialentwicklungen.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Präsentationsbausteine, -aufbau und -arten.

Kreativitätsprozesse.

Präsentationskonzepte und Präsentationsprojekte.

Analoge und digitale Präsentationsmedien; Medieneinsatz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgabenbereiche einer Präsentatorin und eines des Präsentators.

Grundlagen des rhetorischen Instrumentariums.

Zieldefinition; Zuhöreranalyse.

Visualisierungsmöglichkeiten, Gestaltungselemente, Visualisierungskonzepte.

Präsentationsprojekte mit analoger und digitaler Medienunterstützung; Feedback.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Informations-, Überzeugungs- und Produktpräsentation.

Smart-Ziele, Präsentationsorganisation.

Grundlagen der Eventtechnik.

Bewegungs- und Sprechtraining.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler

Rhetorisches Instrumentarium.

Videotraining, Feedbackanalyse.

Verkaufspräsentationen und Verkaufsstrategien.

Eventtechnik.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Moderationsbausteine, Moderatorin und Moderator, Moderationsmethoden, Moderationsarten.

Frage- und Antworttechniken.

Teambildung und Gruppenprozesse.

Konfliktarten, -ursachen und Lösungsstrategien.

Videoanalyse.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Messepräsentation, Unternehmensauftritt, Eventabwicklung.

Interaktionsstrategien; Unternehmenskommunikation.

Moderationstraining.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Multimediale Präsentationen.

Interaktionsstrategien; interkulturelle Kommunikation und Gesprächsführung.

Meeting, Business Behaviour.

Assessment-Center.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Vortragstechniken.

Präsentationsprojekte.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen der Produktentwicklung.

Designgrundlagen.

Formenlehre.

Gestaltungstechniken.

Farbenlehre.

Typografische Grundregeln.

Kreativitätstechniken.

Software-Anwendung.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Prinzipien und Darstellungstechniken der Produktentwicklung.

Perspektivische Darstellung einfacher Formen.

Designprozess.

Formenlehre.

Farbenlehre.

Computeranwendung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Erweitere Farben- und Formenlehre.

Analoge und digitale Darstellungstechniken.

Visuelle Wahrnehmung.

Designprozess.

Kreativitätstechniken.

Computeranwendung.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler

Gestalterische Konzepte.

Produktentwicklung.

Produktdarstellung.

Computeranwendung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Corporate Design.

Werbegrafik.

Designgeschichte.

Computeranwendung.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Konkrete Entwicklungsarbeiten.

Designprozess.

3D-Modelle.

Aufbereitung (Portfolio, Produktpräsentation).

Computeranwendung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Designtrends.

Designprozess in Theorie und Praxis.

Kulturgeschichte des Designs.

Kunstgeschichte.

Computeranwendung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Produktentwicklung.

Designprozess in Theorie und Praxis.

Designspezifische rechtliche Grundlagen.

Serielle Produktionstechniken.

Computeranwendung.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Produktentwicklung.

Ästhetik. Semiotik und Semantik.

Ideelle Inhalte.

Produktimage.

Computeranwendung.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Grafikgrundlagen

Vektor- und Pixelgrafik.

Farbmanagement.

Grafikformate.

Pixelgrafik

Programmoberfläche und Grundfunktionen.

Einzelfarben und Farbverläufe.

Werkzeuge, Auswahlerstellung, Ebenen, Masken.

Farb- und Tonwertkorrekturen.

Montagen.

Speichern und Export.

Vektorgrafik

Programmoberfläche und Grundfunktionen.

Werkzeuge, Ebenen und deren Bearbeitungsfunktionen.

Pfade und deren Anwendung.

Farbe, Flächen und Konturen.

Text.

Import, Export.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Internetgrundlagen

Domain, Webserver, Webspace, Webprotokolle.

Webdesign

Webseitenstruktur.

Formatierung.

Einfügen von Elementen.

Hyperlinks.

Veröffentlichung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Desktop-Publishing

Programmoberfläche und Grundfunktionen.

Textarbeit.

Layout.

Vorlagen.

Formatierung.

Import und Export.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Programmoberfläche und Grundfunktionen.

Video- und Audioformate.

Storyboard.

Szenen.

Zwei- und dreidimensionale Objekte.

Symbole und Instanzen.

Import und Export.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Vektor- und Pixelgrafik (Wiederholung und Vertiefung).

Fotografie.

Webmodule (Wiederholung und Vertiefung).

Web Content Management Systeme (Vorbereitung).

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewegtbildbearbeitung

Video- und Audiobearbeitung.

Effekte.

Desktop-Publishing

Wiederholung und Festigung.

Fortgeschrittene Funktionen.

Inhaltsverzeichnis.

Aufzählung.

Index.

Content Management Systeme

Grundlagen.

Providerauswahl.

Basisinstallation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Basisinstallation, Vorlagen, Anpassungen.

Strukturierung von Inhalten.

Anlegen von Menüs.

Frontend und Backend.

Beiträge.

Formatierung.

Benutzer- und Medienverwaltung.

Erweiterungen.

Multimediaeinbindung.

Suchmaschinenoptimierung.

Webdesignertools der Browser.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Wiederholung, Festigung und Erweiterung

Pixel- und Vektorgrafik.

Desktop-Publishing.

Video, Audio, Animation.

Statisches und dynamisches Webdesign.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Wiederholung, Festigung und Erweiterung

Pixel- und Vektorgrafik.

Desktop-Publishing.

Video, Audio, Animation.

statisches und dynamisches Webdesign.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Aufgaben der Produktmanagerin und des Produktmanagers.

Marktsituation.

Marketinginstrumente im Überblick.

Produktpolitik und Markenpolitik.

Grundlagen des Projektmanagements.

Projektplanung, Projektrollen, Projektkultur, Projektdokumentation.

Auftragsbezogene Projekte

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Gestaltungsmaßnahmen des Produktionsprogramms.

Grundverfahren der industriellen Herstellung.

Marktsegmentierung.

Zielgruppenmodelle.

Modellbautechniken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Projekt-Planungsinstrumente.

Produktentwicklungsprozess.

Produktbeschreibung.

Technische Zeichnung.

Präsentationsmodelle.

Projekthandbuch.

Organisation projektrelevanter Unterlagen.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler können

Innovationsmanagement.

Trendmanagement.

Corporate Identity.

Positionierung.

Wertschöpfungskette (Beschaffungsmarkt, Absatzmarkt).

Qualitätsmanagement.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektplanung.

Produktgestaltungsrichtlinien.

Technische Beschreibung.

Modellbau (Erweiterung).

Präsentationsmodelle.

Projektbezogene Kommunikationsstrukturen.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können

Dienstleistungsmarketing.

Kommunikationspolitik.

CRM.

Veranstaltungsmanagement.

Zeitmanagement.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können

Projektmanagementtools.

Projektorganisation.

Projektbezogene Unterlagen.

Projektdokumentation.

Kommunikationsstrukturen im Projekt.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Produktlebenszyklus.

Marktbezogene Recherchen.

Marketingkonzeption, Marketingkonzept.

Non-Profit-Organisation.

Distribution.

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Distribution.

Kooperationsmanagement.

Konfliktmanagement.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Hardware, Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Textverarbeitung (Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, Schriftstücke, aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit).

Einfache Präsentationen.

Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Textverarbeitung (Vertiefung).

Fortgeschrittene Präsentationstechniken und -richtlinien.

Grundlagen der Tabellenkalkulation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Grundlagen von Datenbankstrukturen.

Grundlagen der IT-Security (Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung).

EGovernment.

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung sowie Abwicklung von regelmäßig anfallenden Geschäftsfällen.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch und Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung sowie Abwicklung von regelmäßig anfallenden Geschäftsfällen.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch und Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung sowie Abwicklung von regelmäßig anfallenden Geschäftsfällen.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch und Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Schülerinnen und Schüler können

Fach- und Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung sowie Abwicklung von regelmäßig anfallenden Geschäftsfällen.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch und Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

I. Jahrgang

1. und 2. Semester

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements. Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements. Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler können

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements. Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

Die Schülerinnen und Schüler können

Vor Eintritt in den V. Jahrgang im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden facheinschlägigen Tätigkeitsbereich.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

Wie Abschnitt V

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Bundesrecht Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Die in den Anlagen A1 bis A11, B1 bis B5, C1 bis C6, D1 und D2, E1 sowie F1 jeweils unter Abschnitt V enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

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