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20009325 AT

Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit der Errichtung, einer Datenbank für das Energieeffizienz-Monitoring

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit der Errichtung, einer Datenbank für das Energieeffizienz-Monitoring

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Kurztitel

Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit der Errichtung, einer Datenbank für das Energieeffizienz-Monitoring

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 323/2015

Inkrafttretensdatum

31.10.2015

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Bundesrechenzentrum GmbH mit der Errichtung, Betrieb und Wartung einer Datenbank für das Energieeffizienz-Monitoring betraut wird

StF: BGBl. II Nr. 323/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Bundesrecht Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit der Errichtung, einer Datenbank für das Energieeffizienz-Monitoring

Die BRZ GmbH wird mit der Errichtung, dem Betrieb und der Wartung einer Datenbank zur Erfassung, Verwaltung, Verarbeitung und Analyse von Daten, die gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG), übermittelt werden müssen, betraut. Hinsichtlich dieser von der BRZ GmbH zu erbringenden Leistungen besteht Betriebspflicht.

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