Section Control-Messstreckenverordnung Hummelhof 2014
Gesetzestext (4 Artikel)
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Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Hummelhof 2014
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 287/2014
Inkrafttretensdatum
14.11.2014
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2014 im Bereich des Knotens Linz-Hummelhof der A 7 Mühlkreis Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Hummelhof 2014)
StF: BGBl. II Nr. 287/2014
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der Richtungsfahrbahn A 1 West Autobahn der A 7 Mühlkreis Autobahn festgelegt
§ 2. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der Richtungsfahrbahn Unterweitersdorf der A 7 Mühlkreis Autobahn festgelegt
§ 3. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.