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20008969 AT

Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen

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Kurztitel

Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 75/2014

Inkrafttretensdatum

31.10.2014

Langtitel

Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen

StF: BGBl. I Nr. 75/2014 (NR: GP XXV RV 260 AB 312 S. 46.)

Bundesrecht Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die im Jahr 2002 und 2005 für Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit in Nicaragua erworbenen und im Eigentum des Bundes stehenden Liegenschaften in El Castillo samt den darauf befindlichen Objekten, Anlagen und Fahrnissen unentgeltlich in das Eigentum der Kooperative COOPERIO und in den Verwaltungsbereich des nicaraguanischen Außenministeriums MINREX zu übertragen.

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