20008851
AT
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Neulengbach
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Errichtung einer weiteren Notarstelle in Neulengbach
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2013, wird verordnet
Bundesrecht Errichtung einer weiteren Notarstelle in Neulengbach
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2015 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Neulengbach errichtet.