Gesamtheit der offenen Transiträume
Inhaltsübersicht (17)
Gesetzestext (17 Artikel)
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Kurztitel
Gesamtheit der offenen Transiträume
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 32/2014
Inkrafttretensdatum
25.02.2014
Langtitel
Kundmachung der Bundesministerin für Inneres betreffend die Gesamtheit der offenen Transiträume
StF: BGBl. II Nr. 32/2014
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 Abs. 2 Grenzkontrollgesetz (GrekoG), BGBl. I Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2013, wird kundgemacht
(Anm.: Anlage A ist als PDF dokumentiert.)
Offene Transiträume bestehen an folgenden Grenzübergangsstellen
Die offenen Transiträume an der Grenzübergangsstelle Flughafen Graz bestehen im Umfang der in den Anlagen A und B farblich markierten Räumlichkeiten.
Die offenen Transiträume an der Grenzübergangsstelle Flughafen Salzburg bestehen im Umfang der in den Anlagen C bis E farblich markierten Räumlichkeiten.
Die offenen Transiträume an der Grenzübergangsstelle Flughafen Wien-Schwechat bestehen im Umfang der in den Anlagen F bis O farblich markierten Räumlichkeiten.
(Anm.: Anlage B ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage C ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage D ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage E ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage F ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage G ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage H ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage I ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage J ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage K ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage L ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage M ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage N ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage O ist als PDF dokumentiert.)