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20008676 AT

Emblem, Name und Abkürzung der Panafrikanischen Universität (PAU)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Emblem, Name und Abkürzung der Panafrikanischen Universität (PAU)

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Kurztitel

Emblem, Name und Abkürzung der Panafrikanischen Universität (PAU)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 389/2013

Inkrafttretensdatum

29.11.2013

Langtitel

Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Emblem, Name und Abkürzung der Panafrikanischen Universität (PAU)

StF: BGBl. II Nr. 389/2013

Bundesrecht Emblem, Name und Abkürzung der Panafrikanischen Universität (PAU)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass das Emblem, der Name und die Abkürzung der Panafrikanischen Universität (PAU), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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