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20008675 AT

Abkürzung, Name und Emblem der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Abkürzung, Name und Emblem der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA)

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Kurztitel

Abkürzung, Name und Emblem der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 388/2013

Inkrafttretensdatum

29.11.2013

Langtitel

Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Abkürzung, Name und Emblem der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA)

StF: BGBl. II Nr. 388/2013

Bundesrecht Abkürzung, Name und Emblem der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass die Abkürzung, der Name und das Emblem der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind

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